Lexipedia
Pagina principalaNewsExplorarRegister
Cundiziuns d'utilisaziunProtecziun da datasAgid
S'annunziar

Parlamentarische Initiative KR-Nr. 244/2022 betreffend Versorgungsgrundlagen erhalten - Schutz der vegetativen und produktiven Kulturschicht von landwirtschaftlichen Böden, Stellungnahme

RRB Nr. 826/2025 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 20 avust 2025

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-826-2025/de/parlamentarische-initiative-kr-nr-244-2022-betreffend-versorgungsgrundlagen-erhalten-schutz-der-vegetativen-und-produktiven-kulturschicht-von-landwirtschaftlichen-boden-stellungnahme

Consultà ils 4 sett. 2026

  1. Documents
  2. Zurich
  3. Cussegl guvernativ dal chantun Turitg
Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 826/2025

Parlamentarische Initiative KR-Nr. 244/2022 betreffend Versorgungsgrundlagen erhalten - Schutz der vegetativen und produktiven Kulturschicht von landwirtschaftlichen Böden, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. August 2025

826. Parlamentarische Initiative KR-Nr. 244/2022

Erwägungen

betreffend Versorgungsgrundlagen erhalten – Schutz der vegetativen und produktiven Kulturschicht von landwirtschaftlichen Böden (Stellungnahme) Die Kantonsräte Daniel Wäfler, Gossau, Konrad Langhart, Stammheim, und Hans Egli, Steinmaur, und reichten am 11. Juli 2022 die parlamentarische Initiative (PI) KR-Nr. 244/2022 betreffend Versorgungsgrundlagen erhalten – Schutz der vegetativen und produktiven Kulturschicht von landwirtschaftlichen Böden ein. Am 20. Februar 2023 unterstützte der Kantonsrat die PI vorläufig. Zur Beratung überwies er sie an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK). Die WAK hat die vorliegende PI KR-Nr. 244/2022 aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam mit der PI KR-Nr. 243/2022 betreffend Versorgungsgrundlagen erhalten – Langfristiger Erhalt von Drainagen in landwirtschaftlichen Böden behandelt. Die PI verlangt eine Änderung bzw. Ergänzung des Planungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975 (LS 700.1) mit folgendem Wortlaut: § 36. (neu) Als Landwirtschaftszonen sind nach Bedarf Flächen auszuscheiden, die sich für die landwirtschaftliche Nutzung eignen oder im Gesamtinteresse landwirtschaftlich genutzt werden sollen. Folgende Eigenschaften der Flächen sind zwingend zu erhalten. § 36 a. (neu) Flächen der Landwirtschaftszone sind in ihrer natürlich gewachsenen organischen Struktur zu erhalten und dürfen mit Blick auf die Nahrungsmittelproduktion nur vegetativ aufgewertet, jedoch nicht abgetragen werden. Die Baudirektion unterstützte die WAK im Verlauf der Beratungen mit Auskünften, fachlichen Erläuterungen und Einschätzungen zu rechtlichen Fragestellungen. In der Diskussion zeigte sich, dass einerseits der Schutz der Landwirtschaftsflächen mit dem kürzlich revidierten Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (SR 700) ausreichend sichergestellt ist und anderseits mit der Umsetzung der PI wesentliche Massnahmen zur Förderung der Biodiversität verunmöglicht würden. Die WAK lehnte die PI schliesslich mit Beschluss vom 14. Mai 2024 einstimmig ab und entschied stattdessen, das Postulat KR-Nr. 183/2024 betreffend Flächen für die landwirtschaftliche Produktion und für die Biodiversität einzureichen.

Mit Schreiben vom 4. März 2025 überwies die WAK dem Regierungsrat das Ergebnis ihrer Beratungen zur Stellungnahme im Sinne von § 65 Abs. 1 des Kantonsratsgesetzes vom 25. März 2019 (KRG, LS 171.1). Gemäss § 65 Abs. 2 KRG prüft der Regierungsrat dabei auch, ob die Anforderungen an die Rechtsetzung erfüllt werden. In diesem Sinne wurde der Gesetzgebungsdienst der Direktion der Justiz und des Innern zur Stellungnahme eingeladen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Kantonsrates (unter Beilage der Stellungnahme des Gesetzgebungsdienstes vom 17. März 2025): Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 4. März 2025 und nehmen zum Ergebnis Ihrer Beratungen über die parlamentarische Initiative (PI) KR-Nr. 244/2022 betreffend Versorgungsgrundlagen erhalten – Schutz der vegetativen und produktiven Kulturschicht von landwirtschaftlichen Böden im Sinne von § 65 Abs. 1 des Kantonsratsgesetzes (LS 171.1) wie folgt Stellung: Nach ausführlichen Diskussionen, dem Einbezug verschiedener Interessengruppen und eingehender Beratung hat die WAK einstimmig entschieden, die PI abzulehnen und stattdessen das Postulat KR-Nr. 183/ 2024 betreffend Flächen für die landwirtschaftliche Produktion und für die Biodiversität einzureichen. Der Regierungsrat ist mit diesem Vorgehen einverstanden. Die Diskussion in der Kommission zeigte, dass der Schutz der Landwirtschaftsflächen mit der jüngsten Revision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (SR 700) als ausreichend betrachtet werden kann. Ausserdem würden weitergehende Vorgaben zentrale Massnahmen zur Förderung der Biodiversität erschweren, obwohl auch die Landwirtschaft von einer grossen Biodiversität profitiert. Der mit dem Postulat geforderte Bericht soll sich mit der kantonalen Praxis zu folgenden Themen befassen: Definition von anthropogen veränderten Böden, Bedarf an Bodenabtrag, Schutz der Fruchtfolgeflächen, Bodenbiodiversität und Humusverwertung. Im Zentrum stehen dabei jene Fragen, die während der Kommissionsberatungen zur PI konkret als klärungsbedürftig identifiziert wurden. Der Regierungsrat begrüsst, dass die Berichterstattung zum Postulat KR-Nr. 183/2024 die Möglichkeit bietet, einen relativ komplexen Prozess darzustellen und so Transparenz über bestehende kantonale Instrumente, Abläufe und Herausforderungen zu schaffen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Antrags der Kommission für Wirtschaft und Abgaben an den Kantonsrat nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli