RRB Nr. 831/2025
Kantonale Volksinitiative für ein Grundrecht auf digitale Integrität und Gegenvorschlag des Kantonsrates, Beleuchtender Bericht
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. August 2025
831. Kantonale Volksinitiative für ein Grundrecht auf
Erwägungen
digitale Integrität und Gegenvorschlag des Kantonsrates; Beleuchtender Bericht Der Kantonsrat lehnte am 12. Mai 2025 die kantonale Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» (Teil A der Vorlage) ab und stimmte dem Gegenvorschlag der Kommission für Staat und Gemeinden (Teil B der Vorlage) zu (Vorlage 5999, ABl 2025-06-06). Die Initiative und der Gegenvorschlag in Form einer allgemeinen Anregung erfordern eine Änderung der Kantonsverfassung (LS 101) und unterstehen dem obligatorischen Referendum. Die Volksabstimmung findet am 30. November 2025 statt (RRB Nr. 739/2025). Die Abfassung des Beleuchtenden Berichts wurde dem Regierungsrat übertragen. Die Minderheitsmeinung des Kantonsrates wird von seiner Geschäftsleitung verfasst.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Volksinitiative für ein Grundrecht auf digitale Integrität und zum Gegenvorschlag wird der Beleuchtende Bericht verabschiedet.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Abstimmungszeitung für die kantonale Volksabstimmung vom 30. November 2025 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli