Lexipedia
Pagina principalaNewsExplorarRegister
Cundiziuns d'utilisaziunProtecziun da datasAgid
S'annunziar

Anfrage Alexander Jäger, Zürich, Nadia Koch, Rümlang, und Rochus Burtscher, Dietikon, betreffend Absenzen an den Berufsschulen, Beantwortung

RRB Nr. 847/2025 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 27 avust 2025

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-847-2025/de/anfrage-alexander-jager-zurich-nadia-koch-rumlang-und-rochus-burtscher-dietikon-betreffend-absenzen-an-den-berufsschulen-beantwortung

Consultà ils 4 sett. 2026

  1. Documents
  2. Zurich
  3. Cussegl guvernativ dal chantun Turitg
Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 847/2025

Anfrage Alexander Jäger, Zürich, Nadia Koch, Rümlang, und Rochus Burtscher, Dietikon, betreffend Absenzen an den Berufsschulen, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 205/2025

Sitzung vom 27. August 2025

847. Anfrage (Absenzen an den Berufsschulen) Kantonsrat Alexander Jäger, Zürich, Kantonsrätin Nadia Koch, Rümlang, und Kantonsrat Rochus Burtscher, Dietikon, haben am 30. Juni 2025 folgende Anfrage eingereicht: Um das duale Bildungssystem zu stärken, ist eine regelmässige Teilnahme der Lernenden an den Unterrichtslektionen der Berufsschulen dringend notwendig. Der Unterricht an den Berufsschulen ist gesetzlich festgeschrieben und wird durch die Lehrbetriebe vergütet. Allerdings sind die aktuellen Teilnahmezahlen auf der Website der Bildungsdirektion nicht öffentlich zugänglich, obwohl sie für die Bewertung der Systemqualität und -stabilität von grossem Interesse sind. Sollte sich herausstellen, dass die Absenzenquote unbefriedigend ist, muss der Kanton aktiv werden, um die Einhaltung der Teilnahmepflichten sicherzustellen. Da die Berufsschulen keine Vertragspartner der Auszubildenden sind, haben sie nur geringe Möglichkeiten gegen Nichtteilnahmen vorzugehen. Die Durchsetzung entsprechender Massnahmen ist mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden und wird bislang nur unzureichend umgesetzt. Daher bitten wir den Regierungsrat in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Wie viele Absenzen gab es im Schuljahr 2023/2024 und wie hoch ist der aktuelle Stand im Schuljahr 2024/2025? Bitte dies aufschlüsseln nach einzelnen Berufsschulen und Berufsfeldern.

2. Nach dem «Disziplinarreglement Berufsbildung» des Kantons Zürich hat die Schule im obligatorischen Unterricht die Möglichkeit bis nach zwei Absenzen zu reagieren, danach kann nur noch der Kanton durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt reagieren. Werden diese Möglichkeiten sowohl von den Schulen als auch vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt ausgeschöpft und vollzogen? Wenn nein, was sind die Gründe dafür?

3. Welche konkreten Massnahmen sieht der Regierungsrat vor, um die Absenzenquote nachhaltig zu senken?

4. Ist der Regierungsrat bereit, die Kompetenzen der Schulen zu erweitern, falls die Absenzenquote einer Schule einen bestimmten Schwellenwert überschreitet? Falls ja, welche konkreten Schritte sind geplant?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Alexander Jäger, Zürich, Nadia Koch, Rümlang, und Rochus Burtscher, Dietikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Absenzen an den Berufsschulen im jeweiligen Schuljahr werden statistisch nicht erhoben. Zu Frage 2: § 12 des Disziplinarreglements Berufsbildung (LS 413.322) sieht bei Absenzen ein stufenweises Vorgehen vor, das von der Anzahl unentschuldigter Absenzen abhängig ist. Massnahmen werden immer in enger Abstimmung zwischen den drei Lernorten (Ausbildungsbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse) getroffen. Die Bestimmung ist als «Kann-Bestimmung» ausgestaltet und gibt den Schulen damit gewisse Handlungsfreiheiten in der Umsetzung. Der Umfang der Absenzenproblematik ist je nach Schule und Beruf sehr unterschiedlich. Dies erfordert eine an die Schule und an die lernende Person angepasste Vorgehensweise. Ziel ist immer, die Lernenden zum Lehrabschluss zu führen. Eine Nicht-Promotion ins nächste Schuljahr ist ein probates Mittel, das die Schulen nutzen, um bei zu vielen Absenzen und zu vielen fehlenden Leistungsnachweisen dennoch eine Fortführung des Lehrvertrages zu ermöglichen. Diese Massnahmen sind nur erfolgreich, wenn intensiv mit den Lernenden zusammengearbeitet wird. Deswegen finden bei problematischen Fällen immer Gespräche mit den Schulleitenden und den Lernenden unter Einbezug der Betriebe statt. Führen diese Massnahmen nicht zu einer Verbesserung der Situation, wird versucht, mit den Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren, dem Betrieb, der Schule und den betroffenen Lernenden eine Vereinbarung zur Verbesserung der Situation zu treffen. Die Wegweisung von der Schule oder die Aufhebung des Lehrvertrags sollen nur als allerletzte Massnahmen ergriffen werden. Zu Frage 3: Mit Beschluss vom 27. Januar 2025 hat der Kantonsrat der Verankerung der Schulsozialarbeit im Mittelschulgesetz (LS 431.21) und im Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz (LS 413.31) zugestimmt (Vorlage 5935). Ein niederschwelliges Beratungsangebot in den Schulen soll dabei helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und negativen Entwicklungen entgegenzuwirken. Ziel ist, dass Lernende in Krisen frühzeitig Unterstützung erhalten. Das Angebot soll einen Beitrag zur Verringerung der sozialen Folgekosten leisten, die Absenzen, Ausbildungsabbrü-

che oder komplexe Bildungsverläufe mit sich bringen. Es ist davon auszugehen, dass durch die Einführung der Schulsozialarbeit auch die Absenzenquote nachhaltig gesenkt werden kann. Der Umgang mit den Absenzen an den Berufsschulen wird ausserdem zwischen den Schulen an verschiedenen Tagungen zum Erfahrungsaustausch genutzt. In besonders betroffenen Branchen werden unter Beteiligung der Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes intensive Gespräche mit den Betrieben geführt. Zu Frage 4: Der Regierungsrat sieht nicht vor, die Kompetenzen der Schulen in diesem Bereich zu erweitern. Um Absentismus zu verhindern, ist eine intensive Zusammenarbeit zwischen Schulen und Betrieben nötig. Da das Problem auch eine branchenspezifische Komponente hat, werden auch die Organisationen der Arbeitswelt einbezogen. Auf diese bewährte Zusammenarbeit wird weiterhin gesetzt. Der Regierungsrat geht ausserdem davon aus, dass mit der flächendeckenden Einführung der Schulsozialarbeit die Absenzenquote zusätzlich gesenkt werden kann.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli