RRB Nr. 891/2025
Finanzverwaltung, Stellenplan
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. September 2025
891. Finanzverwaltung (Stellenplan)
Erwägungen
1. Ausgangslage und Zielsetzung Im Rahmen der Totalrevision des Staatsbeitragsgesetzes (Vorlage 6030) wurde ersichtlich, dass die Direktionen ihre Staatsbeitragsprozesse unterschiedlich handhaben und nach aussen hin nicht einheitlich auftreten. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Direktionen in einem Gremium regelmässig austauschen und gemeinsam eine einheitliche Praxis und ein einheitliches Verständnis weiterentwickeln. Davon ausgenommen sind die Besonderheiten der Direktionen aufgrund von Spezialerlassen und ihrer fachlichen Aufgabengebiete. Diese Aufgabe wird bislang von keiner Direktion wahrgenommen, bzw. es erfolgt derzeit keine systematische Koordination im Staatsbeitragswesen. Die Finanzverwaltung bietet sich als für diese Aufgabe zuständige Stelle an, da sie die laufende Totalrevision des Staatsbeitragsgesetzes begleitet, das Finanzrecht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt und sie ihre Erfahrungen einbringen kann. Da sie ausserhalb des Covid-19-Härtefallprogramms keine Staatsbeiträge ausrichtet, kann sie die Rolle einer neutralen Koordinatorin ohne Eigeninteressen wahrnehmen. Die Direktionen werden von der Finanzverwaltung bei Bedarf unterstützt.
2. Stellenbedarf Um den erwähnten Aufgaben gerecht werden zu können, ist eine 80%-Stelle notwendig. Es handelt sich dabei um die Richtposition wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA, Lohnklasse 21. Vergleichbare Stellenprofile sind im Stellenplan der Finanzverwaltung, Abteilung Steuerung Finanzhaushalt, bereits vorhanden, weshalb keine erneute Einreihungsüberprüfung erforderlich ist. Die personelle Verstärkung kommt allen Direktionen, die Staatsbeiträge ausrichten, zugute.
3. Finanzielle Auswirkungen Der finanzielle Aufwand einschliesslich Arbeitsplatzkosten beläuft sich auf rund Fr. 158 000 pro Jahr und geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 4100, Finanzverwaltung. Er ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 nicht eingestellt. Er kann 2026 innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 4100 kompensiert werden und ist in den KEF 2027–2030 aufzunehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Stellenplan der Finanzverwaltung wird mit Wirkung ab 1. Januar 2026 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO
II. Mitteilung an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli