RRB Nr. 893/2025
Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz, Änderung, Prämienverbilligung, Bundes- und Kantonsbeitrag, Beleuchtender Bericht
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. September 2025
893. Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz
Erwägungen
(Änderung vom 7. April 2025; Prämienverbilligung, Bundes- und Kantonsbeitrag); Beleuchtender Bericht Der Kantonsrat hat am 7. April 2025 eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz vom 29. April 2019 (EG KVG, LS 832.01) beschlossen. Gegen den im Amtsblatt (ABl 2025-04-11) veröffentlichen Kantonsratsbeschluss wurde fristgerecht das Kantonsratsreferendum ergriffen (ABl 2025-05-02). Ein Volksreferendum oder ein Gemeindereferendum wurde nicht eingereicht (ABl 2025-06-20). Die Gesetzesänderung unterliegt der Volksabstimmung. Die Volksabstimmung findet am 30. November 2025 statt (RRB Nr. 739/2025). Die Erstellung des Beleuchtenden Berichts zur Änderung des EG KVG obliegt dem Regierungsrat. Der Beleuchtende Bericht umfasst auch die ablehnende Stellungnahme des Regierungsrates.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Beleuchtende Bericht zur Änderung vom 7. April 2025 des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz (Prämienverbilligung, Bundes- und Kantonsbeitrag) für die Abstimmungszeitung der kantonalen Volksabstimmung vom 30. November 2025 wird verabschiedet.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Abstimmungszeitung für die kantonale Volksabstimmung vom 30. November 2025 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Staatskanzlei und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli