RRB Nr. 910/2025
Anfrage Wilma Willi, Stadel, Benjamin Walder, Wetzikon, und Isabel Bartal, Eglisau, betreffend Lebertransplantationen am Universitätsspital, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 167/2025
Sitzung vom 10. September 2025
910. Anfrage (Lebertransplantationen am Universitätsspital) Kantonsrätin Wilma Willi, Stadel, Kantonsrat Benjamin Walder, Wetzikon, und Kantonsrätin Isabel Bartal, Eglisau, haben am 26. Mai 2025 folgende Anfrage eingereicht: Die Schweiz war lange führend im medizinischen Bereich der Lebertransplantationen. Das Universitätsspital Zürich (USZ) ist eines von drei Schweizer Zentren, das diese Transplantationen durchführen darf. Über Jahre hinweg gehörte das Viszeralchirurgieteam des USZ zur Weltspitze, insbesondere bei der Verwendung von nicht optimalen Spenderlebern. Gemäss Medienberichten haben im Jahr 2023 zwei dieser führenden Fachkräfte das USZ verlassen. Der Ruf des USZ hat durch diesen Verlust deutlich gelitten1. Zurzeit arbeiten sie an Spitälern, die keine Lebertransplantationen durchführen. Insgesamt ist in der Schweiz aktuell ein genereller Rückgang bei Lebertransplantationen zu verzeichnen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass der Wechsel am USZ, als einem von drei Lebertransplantationszentren, zu den landesweiten Engpässen beiträgt. Entnommene Schweizer Spenderlebern werden regelmässig ins Ausland exportiert und dort verwendet, obwohl es in der Schweiz geeignete Empfänger auf der Warteliste gäbe. Im Jahr 2024 standen 491 Personen auf der Schweizer Warteliste; lediglich 133 Lebertransplantationen wurden durchgeführt. 36 Personen auf der Warteliste sind verstorben. Spenderlebern werden momentan bei uns zurückhaltender als in andere Länder verwendet. Die Schweiz gehörte zur Weltspitze, mittlerweile ist unsere Leistung im Bereich der Lebertransplantationen unterdurchschnittlich. Ein Grund dafür sei zudem die gesunkene Bereitschaft, Teams zur Evaluation von Spenderlebern bereitzustellen, weil es aufwändig ist und vor allem aus Kostengründen.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Infolge der Weggänge des Direktors der Viszeralchirurgie, sowie des Chefarztes des Lebertransplantationsprogramms ist es offenbar zu einem Rückgang der Anzahl an Lebertransplantationen gekommen. Gibt es seitens der Spitalleitung oder des Regierungsrats eine interne Evaluation der aktuellen Situation?
2. Was wird unternommen, damit das USZ auf dem Gebiet der Lebertransplantationen wieder eine führende Rolle einnimmt? Welche kurz- und mittelfristigen Strategien sind vorgesehen, um die Transplantationsaktivität zu stabilisieren und die Sterblichkeit auf der Warteliste zu senken?
3. Wie viele Lebertransplantationen wurden jährlich in den letzten 5 Jahren am USZ durchgeführt?
4. Wie viele Spenderleber wurden durch das USZ-Team evaluiert und wie viele von den evaluierten Lebern wurden abgelehnt?
5. Was kostet allgemein eine Organevaluation?
6. Was unternimmt der Regierungsrat, um die Finanzierung der Evaluationsarbeit allgemein bei Spendenorganen zu gewährleiten?
7. Wie lässt sich verhindern, dass geeignete Spendenorgane verlorengehen, weil aus Kostengründen auf eine Evaluation verzichtet wird?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Wilma Willi, Stadel, Benjamin Walder, Wetzikon, und Isabel Bartal, Eglisau, wird wie folgt beantwortet:
Gemäss Art. 39 Abs. 2bis des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (SR 832.10) sind die Kantone verpflichtet, die hochspezialisierte Medizin gemeinsam zu planen. Dies geschieht im Rahmen der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (LS 810.5). Zum Bereich der hochspezialisierten Medizin gehören auch die Organtransplantationen bei Erwachsenen, die seit 2010 von den Kantonen gemeinsam geplant werden. Das Beschlussorgan der hochspezialisierten Medizin hat zuletzt 2024 neue Leistungsaufträge für Organtransplantationen erteilt (gdk-cds.ch/de/die-gdk/medienmitteilungen/detail/hochspezialisierte-medizin-hsm-neue-leistungsauftraege-fuer-organtransplantationen-erteilt). Einen Leistungsauftrag für Lebertransplantationen erhielten das Inselspital Universitätsspital Bern, Les Hôpitaux universitaires de Genève sowie das Universitätsspital Zürich (USZ).
Was den im Einleitungstext der Anfrage angesprochenen Export von Schweizer Spenderlebern betrifft, gilt festzuhalten, dass in der Schweiz entnommene Spenderlebern, wie sämtliche Organe, immer zuerst in der Schweiz angeboten werden. Nur wenn es in der Schweiz keine geeigneten Empfängerinnen oder Empfänger gibt, wird ein Organ über die europäische Onlineplattform FOEDUS auch ausländischen Empfängerinnen oder Empfängern angeboten. Gemäss Jahresbericht 2024 der Stiftung Swisstransplant wurden in den letzten zwei Jahren mehr Lebern importiert als exportiert (vgl. swisstransplant.org/fileadmin/user_upload/Jahresbericht_2024_DE.pdf, S. 57–59). 2024 wurden rund elf Lebern aus dem Ausland importiert und sieben exportiert, 2023 wurden 17 Lebern aus dem Ausland importiert und 13 exportiert. In dem in der Anfrage zitierten NZZ-Artikel wurde nicht erwähnt, dass in den letzten Jahren jeweils mehr Lebern aus dem Ausland importiert als exportiert worden sind. Für die Beantwortung der nachfolgenden Fragen wurde zuständigkeitshalber das USZ miteinbezogen. Zu Fragen 1 und 3: Aufgrund des für das USZ wichtigen Versorgungsauftrages werden die Leistungsaufträge im Bereich Organtransplantationen von der Spitaldirektion und insbesondere der ärztlichen Direktion des USZ eng begleitet. Unter anderem ist die gesamte Transplantationskoordination direkt einem ärztlichen Co-Direktor unterstellt. Die Anzahl der am USZ transplantierten Lebern schwankt – genauso wie in den beiden anderen Schweizer Zentren – von Jahr zu Jahr. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anzahl im USZ durchgeführter Lebertransplantationen der letzten fünf Jahre ersichtlich: Jahr Anzahl Lebertransplantationen 2020 52 2021 60 2022 52 2023 63 2024 46 2025 (bis und mit Juli) 31 2024 wurde im Vergleich zum Vorjahr in der gesamten Schweiz ein Rückgang an Lebertransplantationen festgestellt. Dieser Rückgang lässt sich mit verschiedenen Faktoren erklären. So schwanken einerseits die Anzahl verfügbarer Spenderlebern von Jahr zu Jahr, anderseits hat der derzeitige Stelleninhaber und sein Team im USZ 2023 vergleichsweise viele Lebern transplantiert, sodass in der ersten Hälfte 2024 weniger Patientinnen und Patienten auf der USZ-internen Liste für eine Spenderleber standen. Zu Frage 2:
Auch nach der Emeritierung des langjährigen Direktors der Viszeralchirurgie Ende Januar 2023 nimmt das USZ als grösstes Transplantationszentrum der Schweiz weiterhin eine führende Rolle ein und verfügt mit Klinikdirektor Prof. Dr. José Oberholzer seit dem 1. Juni 2023 über eine Persönlichkeit mit grosser Expertise auf dem Gebiet der Transplantationsmedizin. So soll in den nächsten Jahren das Lebendspenden-Lebertransplantationsprogramm weiter ausgebaut werden, um so mehr Organe für Organspenden gewinnen zu können. In den letzten fünf Jahren wurden in der Schweiz zwischen einer und fünf Lebendspenden-Lebertransplantationen durchgeführt. Das USZ beteiligt sich aufgrund der personellen Expertise auch aktiv an internationalen Registern und Forschungsprojekten im Bereich der Lebendspenden. Zu Frage 4: Allgemein kann festgehalten werden, dass bei der Evaluation einer Spenderleber verschiedenste Aspekte berücksichtigt werden müssen. Diese Tätigkeit setzt eine breite und mehrjährige Ausbildung voraus. Die drei Chirurgen, welche am USZ zurzeit Lebertransplantationen durchführen, verfügen alle über diese Erfahrung. Im Gegensatz zu anderen Transplantationszentren werden am USZ auch diejenigen Organe evaluiert und bei Eignung transplantiert, die den jeweilig gültigen Kriterien für ideale Spenderorgane nicht vollständig entsprechen. Das ist u. a. auf die führende Rolle des USZ im Bereich der «HOPE-Technik» (Hypothermic Oxygenated machine Perfusion) zurückzuführen. Es handelt sich hierbei um eine Spülung des Organs mit einer kalten, sauerstoffreichen Lösung im Operationssaal direkt vor der Transplantation. Mit dieser Technik können die Qualität des Spenderorgans verbessert und die Erfolgschancen bei der Transplantation erhöht werden. Allerdings ist das Mortalitätsrisiko nach wie vor höher, wenn ein nicht ganz ideales Spenderorgan transplantiert wird. Die genauen Zahlen der am USZ evaluierten und anschliessend abgelehnten Spenderlebern sind schwierig zu erheben bzw. wenig aussagekräftig und zwar aus dem folgenden Grund: Eine verfügbare Spenderleber wird grundsätzlich der ersten auf der nationalen Warteliste stehenden Person offeriert. Dabei müssen allerdings verschiedene Kriterien stimmen. So muss das Organ blutgruppenkompatibel sein, die Leberwerte müssen als gut eingestuft werden und auch die Grösse und das Gewicht der Spenderin oder des Spenders und der Empfängerin oder
des Empfängers müssen einigermassen übereinstimmend sein. Aus diesem Grund kann es sein, dass die Leberwerte gemäss Zürcher Kriterien als gut eingestuft werden, das Organ aber trotzdem abgelehnt werden muss, da die Empfängerin oder der Empfänger deutlich kleiner und leichter ist als die Spenderin oder der Spender. Wenn auch die ersten in Genf und Bern auf der Warteliste stehenden Personen nicht mit der verfügbaren Spenderleber übereinstimmen, kann es sein, dass dasselbe Organ erneut nach Zürich kommt oder dort eine passende Person auf einer hinteren Position der Warteliste gefunden wird. In diesem Fall wäre dasselbe Organ zuerst in Zürich abgelehnt und dann doch transplantiert worden. 2023 ist 38-mal die Situation eingetreten, dass die beiden anderen Schweizer Lebertransplantationszentren in Genf und Bern eine Spenderleber abgelehnt haben, das USZ jedoch eine passende Empfängerin bzw. einen passenden Empfänger hatte und die Leber transplantieren konnte. Zu Fragen 5–7: Gemäss Art. 56 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (SR 810.21) sind die Kantone verantwortlich für die Organisation und Koordination der mit einer Transplantation zusammenhängenden Tätigkeiten in Spitälern, in denen Spenderinnen und Spender betreut werden, sowie in den Transplantationszentren. Der Kanton Zürich hat diese Aufgaben an die Donor Care Association (DCA) übertragen, dessen Kernteam am USZ angegliedert ist, und trägt die Kosten im Umfang von 1,3 Mio. Franken pro Jahr (vgl. RRB Nr. 404/2025). Mit insgesamt 24 partizipierenden Spitälern in den Kantonen Zürich, Graubünden, Schwyz, Thurgau, Schaffhausen, Glarus und Zug handelt es sich bei der DCA um das Schweizer Organspende-Netzwerk mit den meisten angeschlossenen Institutionen. Das Netzwerk hat u. a. den Auftrag, mögliche Spenderinnen und Spender zu erkennen und zu melden. Diese Abklärungen sind ein Bestandteil der End-of-life-Care auf intensivmedizinischen Stationen. Hinzu kommen u. a. die Qualitätssicherung im Netzwerk, das Sicherstellen der Schnittstelle zur nationalen Koordination durch die Stiftung Swisstransplant, die Angehörigenbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit. Ist eine mögliche Spenderin oder ein möglicher Spender identifiziert, müssen die Organe aus medizinischer Sicht hinsichtlich ihrer Eignung vertieft überprüft werden (vgl. dazu auch die Beantwortung der Frage 4).
Der oftmals komplexe Ablauf der Evaluation über mehrere Spitäler hinweg erfordert eine gute Koordination und fachliche Unterstützung der involvierten Fachpersonen sowie eine sorgfältige Betreuung der betroffenen Angehörigen.
Die Frage nach den Kosten einer Organevaluation kann nicht abschliessend beantwortet werden, da diese von Fall zu Fall unterschiedlich sind, je nach Aufwand und Komplexität. Zudem wird ein einzelnes Organ teilweise mehrfach evaluiert, wie das geschilderte Beispiel bei der Beantwortung der Frage 4 illustriert. Die Gesamtkosten einer Organtransplantation einschliesslich der Kosten der Evaluationsarbeit werden nach einem Kostenteiler zwischen der Grundversicherung der empfangenden Person, Swisstransplant und den Fallpauschalen von SwissDRG aufgeteilt und zwar unabhängig vom Outcome während oder nach der Transplantation. Die Kosten für eine Lebertransplantation liegen gemäss der Stiftung Swisstransplant zwischen Fr. 110 000 und Fr. 180 000. Leistungen wie Rehabilitation, Nachuntersuchungen oder Medikamente, die im Nachgang an die Transplantation eingenommen werden müssen, sind in diesen Kosten nicht enthalten. Das USZ hält fest, dass keine geeigneten Spenderorgane aus Kostengründen verloren gehen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli