Sozialversicherungsgericht Zürich, Haftung des einzigen Verwaltungsrates und Alleinaktionär einer AG für laufende Beitragsschulden. Auch für solche, die aufgrund fehlender Meldung erst nach seinem Austritt in Rechnung gestellt werden konnten. Streitgegenständliche Forderung ist in der Höhe ausgewiesen. Keine Exkulpationsgründe. (2026) | Lexipedia