Sozialversicherungsgericht Zürich, Neuanmeldung. Abstellen auf A.___-Gutachten. Keine leistungsrelevante Veränderung. Abweisung der Beschwerde und Abänderung der Verfügung der IV-Stelle, wonach dem Beschwerdeführer ab 1. März 2022 keine Rente zusteht. (2025) | Lexipedia