Sozialversicherungsgericht Zürich, Erstanmeldung. Arbeitsunfähigkeit von 100 % in angestammter Tätigkeit unbestritten. Gemäss RAD besteht in einer angepassten Tätigkeit eine Arbeitsfähigkeit von 100 %, gemäss dem behandelnden Facharzt eine solche von 50 %. RAD-Arzt hat entsprechenden Bericht vom Facharzt nicht berücksichtigt. Rückweisung zu weiteren Abklärungen. (2026) | Lexipedia