Sozialversicherungsgericht Zürich, IV-Rente, berufl. Massnahmen Abweisung (erstmalige berufliche Ausbildung mit EBA abgeschlossen, Frühinvalidität nach Rechtslage ab 01.01.2022 nicht gegeben (Art. 26 Abs. 6 IVV, anders nach aArt. 26 Abs. 1 IVV) / kein leidensbedingter Abzug gerechtfertigt / Voraussetzungen von Art. 14a IVG berufliche Integrationsmassnahmen nicht erfüllt, da BF in leidensangepasster Tätigkeit mehr als 50 % arbeitsfähig ist) (2026) | Lexipedia