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Gegenseitiger Schutz von Investitionen. Abkommen mit Serbien und Montenegro, Guyana, Aserbaidschan, Saudi-Arabien und Kolumbien

11321 · Amtliches Bulletin

Dals 19 dec. 2006

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/11321/de/gegenseitiger-schutz-von-investitionen-abkommen-mit-serbien-und-montenegro-guyana-aserbaidschan-saudi-arabien-und-kolumbien

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Fatschenta parlamentara: Gegenseitiger Schutz von Investitionen. Abkommen mit Serbien und Montenegro, Guyana, Aserbaidschan, Saudi-Arabien und Kolumbien (06.080)

06.080

Gegenseitiger Schutz von Investitionen. Abkommen mit Serbien und Montenegro, Guyana, Aserbaidschan, Saudi-Arabien und Kolumbien

Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion

Die Schweiz beziehungsweise die hier ansässigen Unternehmen exportieren seit langem nicht nur Industriegüter und Dienstleistungen, sondern auch bedeutende Kapitalien, insbesondere als sogenannte Direktinvestitionen. Umgekehrt ist die Schweiz auch Standort für Kapitalanlagen aus dem Ausland. Diese internationale Ausrichtung ist heute für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zentral und ermöglicht es unseren Unternehmen, über den kleinen Binnenmarkt hinaus aktiv zu werden. Umgekehrt entsteht auch immer wieder ein gewisser Druck, für attraktive Rahmenbedingungen in unserem eigenen Wirtschaftsraum zu sorgen.

Unsere Direktinvestitionen im Ausland betragen rund 450 Milliarden Franken; es sind beileibe nicht nur die grossen Konzerne, sondern auch KMU daran beteiligt. So werden im Ausland fast zwei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Die ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz betragen umgekehrt 220 Milliarden Franken. Im internationalen Vergleich sind diese genannten Zahlen sehr hoch. Daraus ergibt sich auch die Bedeutung internationaler Investitionsregeln für unser Land. Die Schweiz verfügt nach Deutschland und China bereits über das drittdichteste Netz von bilateralen Investitionsschutzabkommen. Heute sind deren 105 in Kraft. Dies ist ein durchaus beachtlicher Standortvorteil für die Schweiz.

Die nun vorliegenden Abkommen knüpfen das Netz noch enger und bezwecken, auch in Serbien und Montenegro, Guyana, Aserbaidschan, Saudi-Arabien und Kolumbien die getätigten Investitionen vor diskriminierenden staatlichen Massnahmen zu schützen.

Die bilateralen Investitionsabkommen sind seit über vierzig Jahren zusammen mit den Doppelbesteuerungsabkommen bewährte Instrumente unserer Aussenwirtschaftspolitik. Leider bleiben wir auf Einzelabkommen angewiesen, weil der Investitionsschutz bisher nicht Gegenstand einer universellen Regelung geworden ist. Gegen den Willen der Schweiz sind entsprechende Arbeiten im Rahmen der WTO vor drei Jahren auf Eis gelegt worden. Unsere Kommission unterstützt den Bundesrat in der Absicht, hier wieder aktiv zu werden. Aber eine Lösung ist vorderhand nicht in Sicht. Es gibt auch keine internationalen Musterabkommen.

Grosse Bedeutung kommt den Investitionsschutzabkommen vor allem gegenüber Entwicklungs- und Transitionsländern zu, weil die Investitionsregeln der OECD für sie nicht gelten und weil die nichtkommerziellen Risiken dort doch höher sind. Unsere Investitionsschutzabkommen sind deshalb durchaus auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit - unsere Direktinvestitionen tragen zur Entwicklung der Zielländer wesentlich bei - und unserer Menschenrechtspolitik zu sehen. Die wirtschaftliche Entwicklung muss dabei zwar im Vordergrund stehen, wir machen aber auch die Erfahrung, dass Investitionsschutzregeln die Rechtsstaatlichkeit in den verschiedenen Ländern stärken, was sich auch positiv auf die Beachtung der Menschenrechte auswirkt. Kohärenz unserer Abkommenspolitik mit der übrigen Entwicklungs- und Aussenpolitik ist daher notwendig und wird auch angestrebt.

Die Investitionsschutzabkommen sollen bei inkorrekter, diskriminierender Behandlung im Gaststaat einen funktionierenden Rechtsschutz sicherstellen. Sie geben kein Recht auf Marktzutritt, sollen aber eine rechtssichere Behandlung der Investoren garantieren. Die Bezugnahme von Schweizer Unternehmen auf Investitionsschutzabkommen kommt relativ häufig vor. Die meisten Fälle können jedoch durch Kontaktaufnahme mit den Behörden des Gaststaates einvernehmlich gelöst werden. Notfalls können internationale Schiedsgerichte angerufen werden. Spezialisiert in dieser Hinsicht ist auch das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) der Weltbank. So werden die zwischenstaatlichen Beziehungen nicht belastet, und es kommt zu direkt vollstreckbaren Urteilen. Hingegen sind die Verfahrenskosten ausserordentlich hoch. Es ist deshalb einerseits zu prüfen, wie wir zu Verfahrensvereinfachungen kommen können oder wie andere kostensparende Lösungen gefunden werden können. Die Kostenhöhe ist andererseits ein nicht unerheblicher Anreiz, zu einvernehmlichen Lösungen zu gelangen.

Gemäss Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung liegt die Kompetenz zum Abschluss internationaler Abkommen grundsätzlich beim Parlament. Seit 1963 wurde sie für unsere Art von Abkommen jeweils für zehn Jahre an den Bundesrat delegiert. Diese Delegation ist nun 2004 abgelaufen. Künftig sollen die Investitionsschutzabkommen dem Parlament im Rahmen des jährlichen Aussenwirtschaftsberichtes zur Genehmigung unterbreitet werden. Die Investitionsschutzabkommen sind auch in den Augen des Bundesrates wichtiger geworden. Die Sammelbotschaft, die uns heute vorliegt, schliesst hier gewissermassen die Lücke für die in der Zwischenzeit abgeschlossenen fünf Abkommen.

Formell stellt sich auch die Frage der Unterstellung der Abkommen unter das Staatsvertragsreferendum. Der Bundesrat zieht dabei die bei den Doppelbesteuerungsabkommen entwickelte Praxis bei, stellt fest, dass sich die vorliegenden Abkommen an den Rahmen der bisherigen Verträge halten, und beantragt, auf die Unterstellung unter das Referendum zu verzichten. Die Kommission kann sich dem anschliessen.

Zu den einzelnen Abkommen: Zu Saudi-Arabien, Aserbaidschan und Guayana ergeben sich keine besonderen Bemerkungen. Mit Serbien und Montenegro wurde das Abkommen ausgehandelt, als diese noch einen einzigen Bundesstaat bildeten. Nach der erfolgten Trennung wird das Abkommen nun gemäss Artikel 1 Absatz 2 des entsprechenden Bundesbeschlusses sowohl mit Serbien als auch mit Montenegro einzeln ratifiziert werden.

Bei Kolumbien ist zu vermerken, dass Nichtdiskriminierung, Willkürverbot und Verbot der entschädigungslosen Enteignung im Kern auf den Steuerbereich Anwendung finden, das Abkommen also zum Tragen kommt, wenn eine Besteuerung konfiskatorische Wirkung hätte oder eine staatliche steuerliche Behandlung eines Investors plötzlich infrage gestellt würde. Es sind zurzeit aber Verhandlungen zu einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Kolumbien im Gange, welches diese Sonderlösung ablösen wird.

Zu den Detailberatungen der Bundesbeschlüsse habe ich keine weiteren Bemerkungen. Unsere Kommission beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Annahme der Bundesbeschlüsse.

Reimann Maximilian · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Direktinvestitionen sind bekanntlich die beste Entwicklungshilfe, denn sie schaffen Arbeitsplätze, und sichere Arbeitsplätze sind die beste Waffe gegen die Armut in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Ich bedanke mich deshalb sehr bei Ihnen, Frau Bundesrätin, dass Sie uns diese Weltländerliste über die Direktinvestitionen, wie ich sie am Ende unserer Kommissionssitzung vom 27. November 2006 noch anforderte, nun nachgeliefert haben. Wir ersehen nämlich aus dieser Liste, Kollege Stähelin hat auch eben darauf hingewiesen, dass wir an achter Stelle liegen - an achter Stelle! Diese Position sollten wir PR-mässig vermehrt in den Vordergrund rücken. Ich sage dies bewusst im Lichte der Aussagen jener Leute, die uns immer wieder vorwerfen, wir stünden bei der Entwicklungshilfe schlecht da, wir stünden weit hinten. Bei den Direktinvestitionen sind wir jedenfalls ganz vorne dabei. Dabei wissen wir ja dank der Analyse unserer GPK, dass die 1,4 Milliarden Franken an Entwicklungshilfe, die über die Deza laufen, nicht überall und immer effizient eingesetzt werden. Umso mehr dürfen wir Gewähr haben, dass Direktinvestitionen von Privatunternehmen dann erst recht effizient eingesetzt werden, wenn sie genügenden Investitionsschutz haben. Und dazu können wir uns heute äussern.

Ich sage voll und ganz Ja dazu und bitte Sie, es ebenfalls zu tun.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Der Kommissionssprecher hat die wesentlichen Werte dieser Vorlage korrekt dargestellt, und ich werde noch ergänzend dazu die Ausführungen des Bundesrates anfügen.

Sie wissen, dass diese bilateralen Investitionsschutzabkommen (ISA) seit rund 40 Jahren einen Pfeiler unserer Aussenwirtschaftspolitik darstellen. Zusammen mit den Doppelbesteuerungsabkommen erleichtern sie die Investitionstätigkeit unserer Unternehmen im Ausland. Sie sind komplementär zur Entwicklungszusammenarbeit, wie auch Herr Reimann gerade erwähnt hat, besonders dort, wo diese auch die Voraussetzungen für private Investitionen fördert. Der Bundesrat legt Ihnen zum ersten Mal seit 1963 wieder ISA zur Genehmigung vor - und das in Berücksichtigung der Verfassung, wonach die Kompetenz zum Abschluss solcher Abkommen beim Parlament liegt. Das Parlament hatte diese Kompetenz an den Bundesrat delegiert, viermal hintereinander für jeweils zehn Jahre. Die Delegation lief Anfang 2004 aus. Wir mussten somit so oder so wieder ans Parlament gelangen.

Der Bundesrat hat sich entschlossen, Ihnen mit dieser Sammelbotschaft einerseits die seither ausgehandelten neuen ISA vorzulegen und andererseits, wie erwähnt wurde, inskünftig deren Genehmigung im Rahmen des jährlichen Aussenwirtschaftsberichtes zu beantragen. Wir halten diese Praxisänderung für richtig, weil solche Investitionsschutzabkommen in den vergangenen Jahren bedeutender geworden sind, da es mehr Schweizer Investitionen in ISA-Ländern gibt - mehr konkrete Fälle - und auch das öffentliche Interesse, darüber Kenntnis zu erhalten, zugenommen hat. Ihre Kommission hat diese Praxisänderung denn auch positiv aufgenommen. Wir werden Ihnen mit Ihrem Einverständnis diese ISA inskünftig mit dem Aussenwirtschaftsbericht unterbreiten.

Die ISA sind tatsächlich von volkswirtschaftlich grosser Bedeutung. 450 Milliarden Franken haben Schweizer Unternehmen gemäss der Nationalbank als Direktinvestitionen im Ausland angelegt. Und das ist im Verhältnis zur Bevölkerung mehr als bei fast jedem anderen Land der Welt. ISA braucht es, weil es bis heute kein universelles Abkommen gibt, das den Investitionsschutz regelt. Die WTO hat Ende 2003 dieses Thema gegen den Willen der Schweiz aus dem Doha-Programm genommen.

Wir brauchen solche Abkommen vor allem gegenüber Entwicklungs- und Transitionsländern, weil dort die Investitionsregeln der OECD nicht gelten und weil die nichtkommerziellen Risiken für Investoren wesentlich höher sind. Weil aber gerade diese Länder ausländische Investitionen benötigen und sich ihres Risikoprofils bewusst sind, sind fast alle diese Länder stark an ISA interessiert; es besteht also ein gegenseitiges Interesse.

Das EVD erhält jeden Monat mindestens einen neuen Fall eines Schweizer Unternehmens, das in einem ISA-Staat investiert hat und um Unterstützung ersucht. Sie sehen also: Auch in der Praxis entspricht es einem grossen Bedürfnis. Wie schon von Herrn Stähelin erwähnt wurde, ist die ganze Abwicklung bei Streitigkeiten recht teuer; wir prüfen deshalb derzeit, ob der Zugang zu Investitionsstaatsverfahren für KMU erleichtert werden kann.

Die Ihnen vorliegenden fünf Abkommen sind sich sehr ähnlich. Es ist natürlich auch ein Ziel der jeweiligen Verhandlungen, dass wir gemäss einem Musterabkommen vorgehen. Jede Verhandlung ergibt aber gewisse Abweichungen von diesem Standard; wir haben sie Ihnen in der Botschaft erklärt und begründet. Von der wirtschaftlichen Bedeutung her sind die ISA mit Saudi-Arabien und Kolumbien die wichtigsten, es folgen die mit Serbien und Montenegro, Aserbaidschan und Guyana. Alle diese Abkommen wurden seit Dezember 2005 unterzeichnet.

Ein Wort zu Serbien und Montenegro: Sie wissen, dass sich diese beiden Staaten Mitte 2006 voneinander getrennt haben. Das Abkommen wurde aber noch kurz vorher vom Parlament des Staatenbundes ratifiziert. Nach der Ratifikation durch die Schweiz werden wir diese Verträge für beide Staaten separat und ohne Abänderungen in Kraft setzen können.

Was die Zukunft der ISA betrifft, so ist heute zu sagen, dass unser Netzwerk mit rund 120 Abkommen praktisch komplett ist. Es wird noch ein paar Nachzügler geben. So wurde kürzlich beim Besuch von Bundespräsident Leuenberger in Kenia ein neues ISA unterzeichnet. Vor allem aber wird es in den nächsten Jahren darum gehen, ältere ISA, die den heutigen Bedürfnissen nicht mehr genügen, zu erneuern. Erste Priorität wird dabei China erhalten. So weit meine ergänzenden Angaben.

Ich bitte Sie um Zustimmung zum Geschäft.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

1. Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Serbien und Montenegro über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

1. Arrêté fédéral relatif à l'Accord entre la Confédération suisse et la Serbie-et-Monténégro concernant la promotion et la protection réciproque des investissements

Gesamtberatung - Traitement global

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Titre et préambule, art. 1, 2

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 39 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

2. Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Guyana über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

2. Arrêté fédéral relatif à l'Accord entre la Confédération suisse et la République de Guyana concernant la promotion et la protection réciproque des investissements

Gesamtberatung - Traitement global

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Titre et préambule, art. 1, 2

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 40 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

3. Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

3. Arrêté fédéral relatif à l'Accord entre le Conseil fédéral suisse et le Gouvernement de la République d'Azerbaïdjan concernant la promotion et la protection réciproque des investissements

Gesamtberatung - Traitement global

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Titre et préambule, art. 1, 2

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 39 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

4. Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Saudi-Arabien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

4. Arrêté fédéral relatif à l'Accord entre la Confédération suisse et le Royaume d'Arabie saoudite concernant l'encouragement et la protection réciproque des investissements

Gesamtberatung - Traitement global

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Titre et préambule, art. 1, 2

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 39 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

5. Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kolumbien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

5. Arrêté fédéral relatif à l'Accord entre la Confédération suisse et la République de Colombie concernant la promotion et la protection réciproque des investissements

Gesamtberatung - Traitement global

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Titre et préambule, art. 1, 2

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 40 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)