06.071
Doppelbesteuerung. Abkommen mit Algerien
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Gysin Remo, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Hämmerle, Leuenberger-Genève, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul)
Nichteintreten
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Gysin Remo, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Hämmerle, Leuenberger-Genève, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul)
Ne pas entrer en matière
Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Ich kann es kurz machen - wir haben bereits über Sinn und Zweck dieser Doppelbesteuerungsabkommen diskutiert -: Ausschlaggebend für dieses neue Doppelbesteuerungsabkommen sind die erfreulichen Entwicklungen der Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Algerien. Für Roh- und Erdöl - dies sei einfach in Erinnerung gerufen - war Algerien zusammen mit Iran in den letzten Jahren der drittwichtigste Lieferant der Schweiz. In den letzten Jahren wurde mit Schweizer Exporten von Maschinen, chemischen und pharmazeutischen Produkten sowie Lebensmitteln nach Algerien ein Betrag von fast 200 Millionen Schweizer Franken jährlich erreicht. Somit nimmt Algerien unter den afrikanischen Handelspartnern der Schweiz den dritten Platz ein.
Die Schweiz hat mit Algerien bereits verschiedene Abkommen abgeschlossen, so auch ein Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen. Anlässlich des Besuches des algerischen Präsidenten Bouteflika im November 2004 wurde der gegenseitige Wunsch nach einem Doppelbesteuerungsabkommen geäussert. Aus Schweizer Sicht soll dieses Abkommen Rechtssicherheit sowie steuerliche Entlastung der Schweizer Investoren bringen. Die Zahl der Schweizer Investoren in Algerien könnte angesichts der sehr grossen Infrastrukturprojekte in Algerien bedeutender werden. Daher sind günstige Rahmenbedingungen dem Engagement Schweizer Unternehmen in Algerien durchaus förderlich. Selbstverständlich fordern auch wir, dass die ILO-Arbeitsrechte auch dort eingehalten werden; das sollte für Schweizer Unternehmen eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
Nun wurden anlässlich der Diskussion über dieses Abkommen verschiedene Fragen ethischer und menschenrechtlicher Natur gestellt. Eine Minderheit hat sich auch hier aus wirtschaftsfremden Überlegungen gegen eine Ratifizierung ausgesprochen, da es sich angesichts der bestehenden Menschenrechtsprobleme für unser Land nicht gebühre, unsere Wirtschaftsbeziehungen zu intensivieren. Auch in diesem Fall gilt, was zuvor zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Pakistan gesagt wurde: Aussen- und Menschenrechtspolitik können nicht mit dem Instrument eines Besteuerungsabkommens verfolgt werden.
Daher lade ich Sie einmal mehr ein, mit der Mehrheit zu stimmen. Das Doppelbesteuerungsabkommen wurde in der Kommission mit 16 zu 6 bei 0 Enthaltungen gutgeheissen. Ich lade Sie daher ein, der Mehrheit zu folgen.
Favre Charles · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Comme cela a été dit, le partenariat économique entre notre pays et l'Algérie est en constante augmentation et nous avons déjà de multiples accords économiques avec ce pays. Il s'agit donc de poursuivre ces relations en essayant de mettre au point une convention de double imposition. Celle-ci a été signée en juin 2006 avec l'Algérie.
Les buts généraux ont été développés tout à l'heure, à savoir que dès le moment où il y a des échanges qui deviennent de plus en plus nombreux, il est nécessaire d'avoir une sécurité du droit en ce qui concerne la fiscalité; il est nécessaire aussi de favoriser les échanges et les investissements. Cette convention n'a rien de particulier du point de vue technique. Elle était cependant contestée par une minorité de la commission, laquelle a considéré qu'il ne fallait pas limiter le raisonnement à l'aspect purement fiscal, mais voir quelle était la situation politique de ce pays-là. Selon la minorité, la Suisse ne devait pas intensifier ses relations économiques avec ce pays, étant donné que le respect des droits de l'homme n'y était pas assuré.
La commission ne partage pas cet avis et, par 16 voix contre 6 et aucune abstention, elle vous demande d'entrer en matière.
En effet, c'est une question qui relève de la politique générale - et notre politique étrangère n'a rien à faire avec le dossier de la politique fiscale -, c'est pourquoi il faut se poser la question de savoir si des pays sont politiquement fréquentables au moment de l'élaboration de notre politique étrangère, et non au moment où il s'agit de clarifier nos relations économiques avec eux.
Ensuite, la majorité de la commission est d'avis qu'il n'est pas souhaitable de limiter nos relations économiques avec des pays en développement et qui ne sont peut-être pas "au top" du point de vue des droits de l'homme, si vous me passez l'expression. Il faut essayer au contraire d'encourager le développement de ces pays, car cela favorisera progressivement la démocratie et le respect des droits de l'homme, qui pourront alors fleurir dans des pays qui présentent actuellement peut-être quelques difficultés par rapport à ces dossiers.
C'est en fonction de ces éléments que la majorité de la commission vous demande d'accepter l'entrée en matière et de ratifier la Convention de double imposition avec la République algérienne démocratique et populaire.
Gysin Remo · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich finde es schon erstaunlich, mit welcher Kühnheit die Kommissionssprecher und die Mehrheit Aussenwirtschaft und Ethik trennen wollen. Es ist nicht eine technische Angelegenheit oder eine praktische Angelegenheit oder eine rein steuertechnische Angelegenheit, über die wir hier sprechen. Es geht um die Kohärenzfrage, es geht um die Grundsätze unserer Aussenpolitik: Wollen wir die Demokratie fördern, wollen wir die Menschenrechte fördern? Das sind die Fragen, die hinter diesem wichtigen Instrument des Doppelbesteuerungsabkommens stehen. Auch die Minderheit steht grundsätzlich zum Instrument der Doppelbesteuerungsabkommen, aber wir glauben, dass wir die Verpflichtung haben, unsere Partner genau anzuschauen. Wir müssen uns fragen, mit wem wir ein bilaterales Abkommen machen. Der Inhalt und das Verfahren müssen überprüft werden.
Ich möchte mich jetzt doch auf die Frage beschränken, wie nun die Situation ist, wenn wir unseren Partner Algerien anschauen. Für ein Doppelbesteuerungsabkommen, das unserer Wirtschaft und auch der Wirtschaft des anderen Landes, des Partnerlandes, nützt, braucht es eine minimale Verlässlichkeit. Diese ist hier im Falle von Algerien nicht gegeben. Algerien hat eine Situation, die gekennzeichnet ist durch eine mangelnde Rechtsstaatlichkeit, durch eine fehlende Unabhängigkeit der Richter, durch schwere Menschenrechtsverletzungen - das ist in verschiedenen Interpellationen in diesem Saal angesprochen und auch bestätigt worden; ich erinnere mich an die Interpellation Recordon und an die Interpellation Rennwald. Uns ist bewusst, dass sich der Staatspräsident Bouteflika Mühe gibt. Er setzt sich effektiv für Fortschritte ein - leider aber mit zu wenig Erfolg. Militär, Polizei, Geheimdienste sind nur teilweise oder gar nicht unter seiner Kontrolle. Das Geld ist angesprochen worden, das Geld aus dem Erdöl- und Gasverkauf. Dieses Geld versickert. In Algerien haben wir eine der ärmsten Bevölkerungen, und ich nehme an, und ich hoffe, dass wir das Versickern dieser Gelder mit unserem Doppelbesteuerungsabkommen nicht noch schützen wollen. Wir haben in Algerien keine Pressefreiheit, wir stellen willkürliche Verhaftungen und Verurteilungen fest. Aber am schlimmsten ist - was von Amnesty International und der Uno bestätigt wird -, dass in Algerien gefoltert wird.
Algerien weiss das und hat deswegen den Uno-Folterinspektoren die Einreise verweigert. Der Bundesrat und wir können nicht einfach von dieser Situation abstrahieren und so tun, als ob bei unserem Partner alles in Ordnung wäre. Wir können nicht einfach so tun, als ob es dann ja schon irgendwelche Instrumente gibt, um die Sache in Ordnung zu bringen. Wir können uns nicht um diese Situation foutieren, wir brauchen eine kohärente schweizerische Aussenpolitik, und wir brauchen die Regeln der Rechtsstaatlichkeit, der Good Governance und der Menschenrechte. Wir müssen diese fördern, und wir müssen auch schauen, wie die Situation bei unseren Partnern ist.
Ich bitte Sie im Interesse der algerischen Bevölkerung und im Interesse unserer Schweizer Wirtschaft, das Doppelbesteuerungsabkommen mit Algerien abzulehnen.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Es ist mir bewusst, dass die Klassifizierung von Staaten gleichsam nach ethischen Gesichtspunkten unter dem Aspekt von Doppelbesteuerungsabkommen ein sehr schwieriges Unterfangen wäre, und es gäbe den einen oder anderen Staat, bei dem man sich dann die Frage stellen müsste, ob die Voraussetzungen vorhanden sind, um Abkommen abzuschliessen. Das gilt aber nicht nur im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen, das gilt teilweise auch im Bereich der Rechtshilfe. Wir haben Rechtshilfeabkommen mit Ländern, die teilweise Rechtsordnungen und insbesondere auch Justizordnungen haben, die vielleicht zu wünschen übrig lassen, die nicht perfekt sind. Trotzdem lohnt es sich eben, mit solchen Staaten Abkommen zu schliessen und auch im Rahmen dieser Abkommen deren Vollzug immer wieder zu hinterfragen.
In der Tat hat die Schweiz mit verschiedenen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die teilweise mit und ohne oder nur mit der sogenannten kleinen Amtshilfeklausel ausgestattet sind. Dabei wird auch auf die Situation in einzelnen Ländern Rücksicht genommen. Es gibt Länder, in welchen der Steuerbetrug geregelt ist. In einzelnen Ländern ist sogar zusätzlich zum Steuerbetrug der Tatbestand "and the like", über den wir ja auch schon diskutiert haben, geregelt. Diese Nuancen bestehen durchaus.
Aber, wie gesagt - da wiederhole ich, was ich im vorhergehenden Votum gesagt habe -: Mit all diesen Fragen, die nicht im engeren Sinne mit Doppelbesteuerung und mit der Regelung der Steuersysteme zwischen zwei Ländern zu tun haben, dürfen wir nicht die Doppelbesteuerungsabkommen beladen und belasten, weil dann das eigentliche Ziel nicht mehr erreichbar wäre. Wenn schon, müssen wir anders ansetzen. Die Staatengemeinschaften - in der OECD, in der Uno -, welche sich ihrerseits solche Werte auch im Bereich der Ethik stets auf ihre Fahne geschrieben haben, empfehlen uns für diese Frage andere Vorgehensweisen als Doppelbesteuerungsabkommen.
So komme ich auch hier zum gleichen Schluss wie vorher, indem ich Sie ersuche, diesem Doppelbesteuerungsabkommen zuzustimmen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für Eintreten .... 86 Stimmen
Dagegen .... 52 Stimmen
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Algerien
Arrêté fédéral approuvant une Convention de double imposition avec l'Algérie
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 85 Stimmen
Dagegen .... 49 Stimmen