02.418
Fluglärm. Verfahrensgarantien
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich habe Ihnen heute Morgen schon gesagt, dass es auf der Tagesordnung einen Fehler hat: Das Geschäft wird in Kategorie IV behandelt, was für die Redezeit der Fraktionssprecher Konsequenzen hat. Das Büro hat dies so beschlossen, sonst wäre das Geschäft nicht traktandiert worden.
Verfahrensbeitrag
Antrag der Kommission
Eintreten
Antrag des Bundesrates
Nichteintreten
Antrag Vollmer
Rückweisung an die vorberatende Kommission
mit folgendem Auftrag:
Die planerischen, verfahrensrechtlichen und finanziellen Auswirkungen, welche im Kommissionsbericht ausschliesslich für den Fluglärm thematisiert sind, sollen auch für die von der Vorlage betroffenen weiteren Bereiche (Eisenbahnen, Strassen usw.) aufgezeigt werden.
Proposition de la commission
Entrer en matière
Proposition du Conseil fédéral
Ne pas entrer en matière
Proposition Vollmer
Renvoi à la commission
avec le mandat suivant:
Les effets sur les plans, sur les procédures de même que les effets financiers qui, dans le rapport de la commission, concernent exclusivement les nuisances sonores dues au trafic aérien, doivent être analysés également pour les autres domaines concernés par l'initiative (trafic ferroviaire, routier, etc.).
Keller Robert · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir sind bei der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler "Fluglärm. Verfahrensgarantien" in der zweiten Phase. Ich habe den Auftrag, die Vorlage namens der UREK zu vertreten.
Gestatten Sie mir einige Vorbemerkungen: Im Jahr 2002 haben wir die Arbeit an dieser Vorlage aufgenommen. Wir möchten sie im Erstrat nun einstweilen abschliessen. Ich durfte von Anfang an mitarbeiten, zu Beginn noch unter Subkommissionspräsident Fischer. Der Start verlief nicht optimal; das Bazl unter der Leitung von Herrn Auer unterstützte uns nicht. Wir mussten uns also extern abstützen, bei kompetenten, glaubwürdigen Experten: bei den Rechtsanwälten Dr. Baumberger und Dr. Ettler für die Eigentümer und bei den Rechtsanwälten Dr. Brunner und Hans Bättig für die Mieterseite.
Nach dem Wechsel im Bazl von Herrn Auer zu Herrn Cron hatten wir in der Kommission volle Unterstützung. An der Schlusssitzung mit den Experten haben wir auch mit der Verwaltung alle relevanten Punkte besprochen. Das Resultat lautete, dass die Initiative umsetzbar und der Aufwand verantwortbar ist. Unter den 25 UREK-Mitgliedern waren keine Flughafengegner zu erkennen. Das Gegenteil ist der Fall: Wir wollen den Flughafen mit dieser parlamentarischen Initiative nicht an die Wand "fliegen", sondern Voraussetzungen für einen zukunftsgerechten Betrieb schaffen. Bei Schiene und Strasse sind eventuell Pilotprojekte nötig; der Ständerat wird dies mit den Bundesstellen sicher genauer prüfen. Wir sind allerdings überzeugt, dass der Flughafen, die Regierung des Kantons Zürich und Teile der Wirtschaft weiterhin gegen diese Vorlage lobbyieren werden.
Und nun zu den einzelnen Punkten der Vorlage:
1. Zu den notwendigen Korrekturen am Luftfahrtgesetz und am Enteignungsgesetz: Zahlreiche Änderungen der Betriebsreglemente unserer Landesflughäfen haben während der letzten Jahre zu neuem und teilweise ganz erheblichem Fluglärm geführt. Der Gesetzgeber hat es bisher unterlassen, das Problem der Änderung von Betriebsreglementen gesetzlich zu lösen. Im Gegensatz zu den zwingenden Planauflagen für Flughafenprojekte sieht das geltende Luftfahrtgesetz für Betriebsreglementsänderungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt keine Regelung vor. Insbesondere muss für solche Änderungen keine öffentliche Planauflage erfolgen, obwohl sie wie Bauprojekte neuen Lärm nach sich ziehen. Es besteht also Handlungsbedarf.
2. Auch das Bundesgericht fordert uns zum Handeln auf: Das Bundesgericht hat im Jahre 2004 ausdrücklich auf die Mängel der bestehenden Gesetzesvorlage hingewiesen, weshalb es nun dem Parlament obliegt, das Enteignungsgesetz um klare Bestimmungen betreffend die Verjährung von Forderungen wegen Entzug der Abwehrrechte zu ergänzen und damit endlich Rechtssicherheit herzustellen. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtes war entsprechend unklar. Die Verjährungsfrist beginnt zu laufen, wenn die Immissionsgrenzwerte nach dem Umweltschutzgesetz überschritten werden. Lärmgeplagte Bürger wollen und können den genauen Zeitpunkt, ab welchem die Lärmbelastung zusätzlich an Intensität gewinnt und an dem die Verjährungsfrist zu laufen beginnt, nicht exakt eruieren. Betroffenen Eigentümern zuzumuten, den Lärm einer objektiven Analyse zu unterziehen und damit den Zeitpunkt der Lärmzunahme selber zu bestimmen, ist aus rechtsstaatlicher Sicht komplett verfehlt und läuft dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit in krasser Weise zuwider. Eigentümer müssen ihre Ansprüche individuell anmelden; daher verjähren landauf, landab solche Forderungen zuhauf. Insofern ist die Durchführung einer enteignungsrechtlichen Planauflage auch für Enteignungen aufgrund von Fluglärmemissionen zwingend erforderlich.
3. Zum Gebot der Planauflagen und zum Verjährungseintritt: Die vorgeschlagene Einführung des neuen Artikels 41bis des Enteignungsgesetzes beseitigt die bestehende unbefriedigende Situation. Demnach kann eine Verjährung der Entschädigungsforderungen für den Entzug der Abwehrrechte nur eintreten, sofern eine ordentliche enteignungsrechtliche Planauflage erfolgt ist. Im Zuge der Korrektur des Enteignungsgesetzes müssen konsequenterweise auch Änderungen am Luftfahrtgesetz vorgenommen werden. Im Interesse der lärmgeplagten Betroffenen bitten wir Sie, die vorgeschlagenen neuen Bestimmungen von Artikel 36d bis Artikel 36i des Luftfahrtgesetzes ebenfalls zu unterstützen.
4. Die vorgeschlagene Verjährungsfrist von 10 Jahren für Entschädigungsforderungen aus Fluglärm ist aus rechtssystematischer Sicht korrekt und entsprechend zu unterstützen.
5. Zum Mietrecht und zum kleinsten gemeinsamen Nenner: Auch wenn die Vermieterseite mit den vorgeschlagenen Ergänzungen und Formulierungen hinsichtlich der Weitergabe von Enteignungsentschädigungen an die Mieter sowohl aus formeller als auch aus materieller Sicht nicht einverstanden ist, ist man dennoch im Interesse einer Gesamtlösung bereit, diese Kröte zu schlucken.
6. Zum Flughafen Zürich: Das Vertrauen vieler Bürger in den Flughafen Zürich ist erschüttert. Klare, faire Spielregeln sind erforderlich, um Ansehen und Vertrauen im Interesse dieser für das ganze Land wichtigen Anlage wieder zurückzugewinnen. Deshalb wären Unique und auch die Zürcher Regierung gut beraten, die staatspolitische Dimension ihres rein finanzpolitisch motivierten Widerstandes gegen die Revisionsvorlage kritisch zu überdenken. Dieser Widerstand wird als Zwängerei wahrgenommen, zumal die Finanzierung der Entschädigungsforderungen langfristig sichergestellt ist, nämlich verursachergerecht über die Lärmgebühr.
7. Zum Bereich der Bahnen und Autobahnen: Bezüglich aller Verkehrsträger, insbesondere auch der Bahnen und Autobahnen, ändert die Regelung nichts an den strengen inhaltlichen Forderungen des Bundesgerichtes an die Entschädigungsberechtigung. Damit redimensioniert sich das Problem. Das haben Astra und BAV in ihren Stellungnahmen ausgeblendet, obwohl sie über die Arbeiten der UREK seit längerer Zeit im Bilde waren und ihre Hausaufgaben hätten machen können. Heute sind Lärmsanierungen an Autobahn- und Eisenbahnstrecken in vollem Gang. Viele Liegenschaften werden indes weiterhin übermässigem Lärm ausgesetzt bleiben. Die Ansprüche wegen Lärmentschädigung können ab dem Zeitpunkt der Sanierung geltend gemacht werden. Auch das Astra sollte daran interessiert sein, damit keine übermässige Prozesswelle droht. Die parlamentarische Initiative Hegetschweiler "Fluglärm. Verfahrensgarantien" schafft die dafür nötigen Voraussetzungen.
Soll ich zu den Anträgen auch noch etwas sagen?
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Zu den Anträgen können Sie sich später noch äussern. Zum Rückweisungsantrag Vollmer müssen Sie sich aber bereits jetzt oder dann am Schluss äussern.
Keller Robert · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Zum Rückweisungsantrag Vollmer werde ich mich gerne äussern. Wir haben diesen in der Kommission nicht besprechen können, aber er macht nach unserer Ansicht keinen Sinn, weil wir mit den entsprechenden Akteuren, auch mit der Verwaltung, alle relevanten Punkte besprochen haben. Es ist nachvollziehbar, dass es geht. Es ist mir aber klar, dass Sie natürlich lieber nichts wollen, und ich bin überzeugt - ich werde das in meinem Schlussvotum auch noch sagen -, dass der Ständerat diese Angelegenheit in Bezug auf Bahn und Strasse mit Sicherheit noch näher prüfen wird, allenfalls mit Pilotprojekten.
Ich mache Ihnen im Namen der Kommission beliebt, auf die Vorlage einzutreten.
Vischer Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Herr Keller, Sie machen jetzt mit Ihrer Kommission ein neues Gesetz. Derweil waren und sind bereits Verfahren zu Schadenersatzforderungen hängig. Meine konkrete Frage ist: Hat dieses Gesetz eine präjudizierende Wirkung? Sie schaffen eine neue Grundlage in Bezug auf Verfahren, bei denen davon ausgegangen wird, dass für die entsprechenden Schadenersatzforderungen bereits heute eine rechtliche Grundlage besteht.
Keller Robert · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Dazu kann ich Ihnen nur sagen, dass wir das mit entsprechenden Experten, die Sie alle kennen, besprochen haben. Auch mit bestehender Grundlage wäre es möglich, wenn man alles vollziehen und gewisse Sachen regeln würde. Das wurde aber nicht getan. Sie wissen genau, dass bezüglich des Flughafens Zürich 18 000 Einsprachen vorliegen und hängig sind. Wenn diese Vorlage durchkommt, dann werden wir einen Weg finden, um eine saubere Grundlage zu schaffen. Davon bin ich überzeugt.
Menétrey-Savary Anne-Catherine · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Le projet que nous discutons aujourd'hui est issu d'une initiative parlementaire qui a été déposée il y a cinq ans déjà. Son destin est particulier en ce sens qu'elle est en butte, depuis le début, à l'hostilité déclarée et persistante du Conseil fédéral, tout en étant soutenue avec tout autant de constance et à l'unanimité par la commission.
Pour comprendre les enjeux, il faut se rapporter à la situation particulière liée à l'aéroport de Zurich-Kloten et à ses riverains. Ce ne sont pas moins de 2500 demandes de dédommagement pour nuisances sonores qui sont déjà en cours d'examen auprès de la commission d'estimation compétente. Or, que ce soit à Zurich ou ailleurs, un certain nombre de procédures possibles pour expropriation des droits de voisinage pour cause de nuisances sonores excessives ne pourront peut-être jamais aboutir en raison de la jurisprudence du Tribunal fédéral qui considère qu'elles sont prescrites après cinq ans. Cette situation a pour conséquence qu'à chaque nouvelle installation ou à chaque changement des règlements d'exploitation, la crainte de se trouver hors délai incite de nombreux riverains à transmettre leurs prétentions préventivement, avant même de savoir si elles sont justifiées ou non. C'est là le noeud du problème, et c'est un noeud dont le Conseil fédéral admet lui-même qu'il doit être dénoué.
La sous-commission mise en place par notre commission s'est employée à trouver une solution. En cours de route, elle a été amenée, c'est vrai, à sortir largement du cadre initial de l'initiative parlementaire, et elle a élaboré un ensemble ambitieux et cohérent de mesures dont les grandes lignes sont les suivantes.
1. Il convient de porter le délai de prescription de cinq à dix ans. Mais il faut surtout définir avec davantage de clarté le moment à partir duquel ce délai commence à courir. La commission propose, en s'appuyant sur la loi fédérale sur la coordination et la simplification des procédures de décision, le dépôt simultané, combiné, en vue d'obtenir l'autorisation, des plans de construction et des plans d'expropriation, y compris l'expropriation des droits de voisinage, selon l'article 41bis du chiffre 1 du projet. Mais pour cela, il faut que le futur règlement d'exploitation, qui définit notamment les émissions sonores excessives, figure lui aussi dans le dossier de mise à l'enquête. Tant que ce n'est pas le cas, les prétentions ne devraient pas être prescrites.
2. A partir du moment où la procédure combinée est en route, les riverains sont informés qu'ils ont la possibilité de déposer une demande d'indemnisation en fonction de leurs droits d'expropriation. On les avertit du même coup que c'est maintenant ou jamais, sauf si les plans d'exploitation ne peuvent pas être suffisamment précis au sujet des nuisances futures.
3. Les nuisances dues au bruit n'étant pas causées que par les avions, mais aussi par les chemins de fer et les automobiles, il y a donc lieu d'étendre à ces deux domaines le principe retenu pour la procédure d'expropriation des riverains d'aéroport.
4. Enfin, si les propriétaires immobiliers subissent une dépréciation de leur immeuble à cause du bruit, il n'en reste pas moins que ce sont les locataires qui subissent tous les jours les nuisances. Le projet de notre commission prévoit donc en toute logique d'inscrire dans la loi fédérale sur l'expropriation, aux articles 24a et 89ter, que les indemnités touchées par les propriétaires sont ristournées aux locataires sous la forme d'une diminution de loyer.
Les divergences entre la commission et le Conseil fédéral portent sur chacun de ces points. Nous aurons peut-être l'occasion d'y revenir lors de la discussion par article.
Ce qu'il faut souligner néanmoins, c'est que la commission est convaincue de proposer un système qui concentre et clarifie les procédures, notamment parce qu'on limite la possibilité de faire valoir des prétentions seulement au moment de l'enquête. La commission conteste donc l'avis du Conseil fédéral qui prétend que ces propositions vont provoquer une masse de recours, engendrer des frais considérables et susciter de vains espoirs.
Il faut reconnaître cependant que, selon les calculs de l'Office fédéral de l'aviation civile, les coûts supplémentaires pour l'aéroport de Zurich sont estimés entre 200 et 400 millions de francs. Mais les coûts découlant des procédures pendantes se montent déjà à des sommes comprises entre 800 millions et 1,2 milliard de francs. Tout ne se passe donc pas comme si les aéroports de ce pays coulaient des jours paisibles et que seules les propositions de notre commission troublaient la paix.
Le principe du pollueur-payeur - que cela coûte quelque chose ou rien - doit être maintenu, c'est la règle aussi dans le droit de l'environnement. C'est aussi en vertu de ce principe que la commission propose d'inscrire dans la loi sur l'expropriation le transfert des indemnités reçues aux locataires et aux détenteurs de baux à ferme.
Reste la question de l'extension des droits d'expropriation aux propriétaires concernés par les autres nuisances dues au bruit des trafics ferroviaire et routier. Sur ce point le reproche nous a été fait que les conséquences, notamment financières, d'une telle mesure n'ont pas été étudiées en détail par la commission. C'est sur cet élément que se base la proposition de renvoi Vollmer. Dans ce domaine aussi, la commission a considéré que le nombre des demandes d'indemnisation devrait rester limité. Il apparaît en effet que le Tribunal fédéral n'entre pas en matière sur ces demandes tant que les mesures techniques d'assainissement et de lutte contre le bruit ne sont pas réalisées.
Il faut reconnaître cependant qu'après avoir entendu en commission Monsieur le chef du département compétent, ainsi que le directeur de l'OFAC, Monsieur Cron, la commission a exprimé un certain nombre de doutes. Elle admet aujourd'hui que des investigations plus poussées devraient probablement être faites dans le domaine de la route et du rail. Nous pensons cependant que ces investigations complémentaires pourront avoir lieu quand le projet sera examiné par le Conseil des Etats. De nouvelles propositions pourront alors être étudiées.
Il faut dire aussi que la symétrie des obligations que nous avons instaurée entre le trafic aérien d'une part, et les trafics ferroviaire et routier d'autre part, mais aussi entre les propriétaires et les locataires, garantit l'équilibre et la cohérence du projet. Si l'unanimité s'est dégagée en commission sur ce dossier, c'est parce que ce projet forme un tout: enlever un aspect de ce tout pourrait faire s'écrouler l'ensemble du projet. Après cinq ans de travail, ce serait un énorme gaspillage. Il faut donc que ce projet sorte enfin de l'ombre. Entre la commission, dans laquelle l'unanimité s'est faite sur cette question, et le Conseil fédéral, les positions sont tranchées, c'est au Parlement maintenant de se déterminer. Renvoyer ce projet à la commission comme le propose Monsieur Vollmer, au point où nous en sommes, nous avons le sentiment que ça ne servirait pas à grand-chose.
Je n'étais pas membre de la sous-commission. Je dois admettre qu'en étudiant ce dossier, j'ai été surprise par l'ampleur et par l'ambition de ce projet. Mais j'ai aussi pu me convaincre que ce n'est pas une improvisation farfelue: la sous-commission a travaillé avec des experts qui ont estimé que les options choisies étaient réalisables. De plus, le projet a été soumis à une procédure de consultation dont les résultats ont permis de corriger les aspects plus difficiles à accepter. Les objections du Conseil fédéral ont aussi été examinées d'abord en sous-commission, puis en commission. C'est pourquoi la commission ne peut pas accepter le terme d'"irresponsable" utilisé par le Conseil fédéral dans son avis pour qualifier notre projet.
C'est donc encore une fois, je le répète, à l'unanimité, que la commission vous propose d'entrer en matière et de suivre ses propositions.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Bevor ich das Wort Herrn Vollmer zur Begründung seines Rückweisungsantrages gebe, möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Fritz Chervet, unser geschätzter Hilfsweibel, wird heute 65 Jahre alt. Wir gratulieren ihm ganz herzlich dazu. (Beifall)
Vollmer Peter · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Sie haben es gesehen: Ich habe den Antrag gestellt, das Geschäft sei an die vorberatende Kommission zurückzuweisen. Bei der Vorlage, wie sie uns heute präsentiert wird, mangelt es weniger am juristischen Sachverstand, was die vorgelegten Änderungen des Enteignungsgesetzes und des Luftfahrtgesetzes betrifft, als an der Darstellung der Auswirkungen, welche dieses Gesetz auf die weiteren Verfahren und in finanzieller Hinsicht hat.
Ich erinnere daran, dass das Geschäft auf eine parlamentarische Initiative Hegetschweiler aus dem Jahr 2002 zurückgeht. Der Initiant hatte damals den Fluglärm im Fokus; er hat noch verschiedene andere Vorstösse zu diesem Thema eingereicht. Er machte unter anderem geltend, es gebe so etwas wie ein Grundrecht auf das Eigentum und auf die Enteignung wegen Fluglärms; das ist die Ausgangslage. Die Kommission hat dann versucht, dem in ihrem ganzen Prozess recht kreativ Rechnung zu tragen; dies nicht nur unter Einbezug der Grundeigentümer, sondern auch unter Einbezug der Mieter, denn diese sind letztlich betroffen. Man sollte also auch entsprechende Entschädigungsverfahren mit den Mietern vorsehen.
Das ist alles gut und recht. Das Geschäft heisst heute noch "Parlamentarische Initiative Hegetschweiler Rolf. Fluglärm. Verfahrensgarantien". Aber in der Zwischenzeit ist aus dem Geschäft, das den Fluglärm im Fokus hatte, ein weitreichendes Geschäft geworden. Im Bericht der UREK wird ganz am Schluss, in einem Dreizeiler im letzten Kapitelchen, noch gesagt, diese Gesetzesänderungen hätten dann auch eine entsprechende Wirkung auf sämtliche konzessionierten und öffentlichen Anlagen, nicht nur im Bereich des Flugverkehrs, sondern auch der Strassen, der Eisenbahnen, der Hochspannungsleitungen und sogar der Mobilfunkantennen. Denn das Enteignungsgesetz gilt eben für all diese öffentlichen und konzessionierten Anlagen. Diese Ausweitung der Wirkung dieser Gesetzesänderung hat natürlich massive Folgen: Denken Sie nur an die Verfahren, die wir im Bereich der anderen Infrastrukturaufgaben haben! Es geht um verfahrensrechtliche und verfahrensmässige Konsequenzen und auch um ganz massive finanzielle Konsequenzen. Wir haben hier schon verschiedentlich über die FinöV-Vorlage und über die Mehrkosten der Neat gesprochen, die uns ja Sorgen machen und bei denen wir nicht wissen, wie wir sie finanzieren wollen. Ich muss wirklich auch auf die kurzen Bemerkungen des Bundesrates in seiner Stellungnahme verweisen. Er konnte die Auswirkungen auch nicht quantifizieren, weist aber warnend darauf hin, dass die Anwendung, wie sie die Kommission vorsieht, natürlich enorme Auswirkungen auf alle übrigen Bereiche haben wird.
Ich sage deshalb: Es ist keine seriöse Gesetzgebung, wenn wir jetzt hier eine Gesetzesänderung vornehmen, ohne uns im Minimsten - im Minimsten! - über die Folgen dieses Gesetzes in all diesen Bereichen Rechenschaft zu geben. Das kann doch nicht sein. Deshalb beantrage ich Rückweisung an die Kommission, damit sie diese Konsequenzen entsprechend aufarbeitet und einen entsprechenden Bericht macht. Ich weiss, man kann der Verwaltung und dem Bundesrat oder den verschiedenen Bundesämtern vielleicht den Vorwurf machen, sie hätten nicht rechtzeitig bzw. nicht genügend auf diese Probleme hingewiesen. Man kann das damit entschuldigen, dass natürlich alles unter dem Obertitel "Parlamentarische Initiative Hegetschweiler. Fluglärm" vonstatten gegangen ist und eigentlich die übrigen, jetzt notwendigerweise einzubeziehenden Bereiche vernachlässigt wurden. Die entsprechenden Verwaltungsstellen waren darauf auch nicht vorbereitet.
Fazit: Es geht mir also nicht um ein Infragestellen der Kommissionsarbeit. Aber es geht um die Pflicht, sich als Parlament bei einer Gesetzgebung über die Konsequenzen, die eine solche Änderung in den anderen Bereichen hat, Klarheit zu verschaffen und das auf den Tisch zu legen. Wir machen sonst ein Gesetz, das möglicherweise Folgen in Millionen- oder Milliardenhöhe in den anderen Infrastrukturbereichen hat, ohne dass wir uns dessen vorher bewusst waren.
In diesem Sinne bitte ich Sie, das Geschäft an die vorberatende Kommission zurückzuweisen.
Hegetschweiler Rolf · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich bin sehr froh, dass dieses Geschäft noch vor Abschluss der Legislatur zur Beratung kommt, und danke dem Büro unseres Rates, dass es die Vorlage auf die heutige Traktandenliste genommen hat.
Dafür gibt es auch gute Gründe. Der Vorstoss stammt nämlich aus dem Jahr 2002. Zahlreiche Änderungen der Betriebsreglemente unserer Landesflughäfen haben während der letzten Jahre dazu geführt, dass völlig neue Situationen bezüglich des Fluglärms und der davon betroffenen Gebiete und Anwohner entstanden sind. Leider hat es der Gesetzgeber bisher unterlassen, das Problem der Änderung von Betriebsreglementen gesetzlich korrekt zu lösen. Im Gegensatz zu den zwingenden Planauflagen für Flughafen-Bauprojekte sieht das geltende Luftfahrtgesetz für Betriebsreglementsänderungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt keine Regelung vor. Insbesondere muss für solche Änderungen keine öffentliche Planauflage erfolgen, obwohl sie wie Bauprojekte neuen Lärm nach sich ziehen. Dass im Bereich Fluglärm, Betriebsreglementsänderungen und Rechtssicherheit der betroffenen Anwohner gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, ist auch von Bundesstellen, insbesondere vom Bazl, mehrfach ausdrücklich bestätigt worden.
Fünf Jahre lang hat sich eine Subkommission der UREK unter Beizug von vier externen Juristen intensiv mit der komplexen Materie auseinandergesetzt. In Hearings und einem ordentlichen Vernehmlassungsverfahren haben sich alle interessierten Kreise zur Vorlage äussern können. Die Einwendungen sind zum Teil auch berücksichtigt worden, beispielsweise bei der Rückwirkung. Es geht bei der Vorlage nicht um eigentliche Entschädigungen, sondern lediglich um das rechtsstaatliche Verfahren. Die beantragten Gesetzesänderungen sind fair und umsetzbar. Ausgewiesene Experten von Mieter- und Eigentümerseite haben die UREK bei der Ausarbeitung dieser Vorlage beraten.
Zu den Anträgen: Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag Vollmer abzulehnen. Die planerischen, verfahrensrechtlichen und finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind, vor allem in der Subkommission, auch für Bahn und Strasse ausführlich diskutiert worden. Sie sind im Bericht vielleicht etwas wenig zum Ausdruck gekommen. Bezüglich aller Verkehrsträger, insbesondere auch der Bahnen und Autobahnen, ändert die neue Regelung nichts an den strengen inhaltlichen Anforderungen des Bundesgerichtes an die Entschädigungsberechtigung. Damit redimensioniert sich das Problem massiv. Das haben Astra und BAV in ihren Stellungnahmen ausgeblendet, obwohl sie über die Arbeiten der UREK seit Längerem im Bilde waren. Es ist ja auch möglich, im Ständerat noch Detailkorrekturen an der Vorlage anzubringen, sofern sachlich wirklich begründete Einwände vorgebracht werden.
Wenn Herr Vollmer jetzt einfach von enormen Auswirkungen und Milliardenforderungen spricht, passiert das aus dem hohlen Bauch heraus. Er hat keine Zahlen vorliegen, die das irgendwie belegen; er sagt das einfach so und ist ja in seiner zivilen Funktion in dieser Frage natürlich auch Partei; das hätte er vielleicht noch sagen sollen.
Zum Antrag Thanei: Ich bitte Sie, auch diesen abzulehnen. Warum? Die vorliegende Regelung ist ein Kompromiss, um welchen man in der Kommission lange gefeilscht hat. Von Vermieterseite her hätte man lieber keine Bestimmungen hinsichtlich der Weitergabe von Enteignungsentschädigungen an die Mieter in die Vorlage aufgenommen. Im Interesse einer Gesamtlösung war man schliesslich bereit, hier einzulenken. Im Mietrecht wird ja bekanntlich nichts geändert; die bereits bestehenden Mängelrechte des Mieters werden also nicht eingeschränkt, darum ist der Antrag Thanei auch unnötig.
Die UREK hat dem Bericht der Subkommission und den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen einstimmig - ich muss das wirklich betonen: einstimmig! - zugestimmt und ausdrücklich den Wunsch geäussert, das Geschäft noch in der laufenden Legislatur hier im Rat zu verabschieden.
Aus Gründen der Fairness und der Gleichbehandlung für die Betroffenen bitte ich Sie, den vorgeschlagenen neuen Bestimmungen im Enteignungsgesetz und im Luftfahrtgesetz ohne Änderungen zuzustimmen. Diese Auffassung vertreten auch 18 Gemeinden rund um den Flughafen. Wir alle sind an wettbewerbsfähigen und gut funktionierenden Landesflughäfen interessiert. Längerfristig ist es auch für die Akzeptanz des Flughafens Zürich von grösster Bedeutung, dass stossende Verfahrenslücken geschlossen und nicht rund 20 000 Einsprachen über fünf und mehr Jahre einfach nicht behandelt werden. Das - und nur das - wollen wir mit dieser Vorlage ändern, und nichts weiter.
Ich bitte Sie, der vorliegenden Lösung, die von der UREK einstimmig verabschiedet wurde, ebenfalls zuzustimmen.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
So einstimmig und so konsequent Ihre Kommission für diese Vorlage ist, so konsequent ist seit sehr langer Zeit der Bundesrat gegen die ursprüngliche Initiative Hegetschweiler und gegen das, was die Kommission jetzt noch daraus gemacht hat.
Die ursprüngliche Initiative wurde - wie hier richtigerweise und mit stolz geschwellter Brust dargelegt wurde - auf Schienenverkehrsanlagen, auf Nationalstrassen, auf elektrische Anlagen, auf Rohrleitungs- und Wasserkraftanlagen und auf Anlagen der schweizerischen Landesverteidigung ausgedehnt; die neue Vorlage sieht keine Beschränkung auf den Fluglärm vor. Das geht dem Bundesrat zu weit. Die allfällige Lösung für den Fluglärm ist nicht einfach auf andere Infrastrukturen, hauptsächlich nicht auf Schiene und Strasse, anzuwenden. Wir erachten es als besonders negativ, dass die Ausdehnung des Verfahrens auf all diese Infrastrukturen nicht abschätzbare finanzielle Folgen haben wird. Für einzelne Infrastrukturen wie Strasse und Schiene ist unter anderem wegen fehlender Erfahrung völlig unklar, mit welchen Kosten für Entschädigungszahlungen zu rechnen ist. Vorhin wurde Herrn Vollmer, der einen Rückweisungsantrag gestellt hat, vorgeworfen, dass er seine Zahlen aus dem hohlen Bauch genannt habe. Etwas anderes ist aber in dieser Situation fast nicht möglich. Es ist praktisch nicht zu errechnen, welche Kostenfolgen eine solche Vorlage für die jeweils betroffene Infrastruktur haben wird.
Es ist für uns nicht verantwortbar, zusätzliche Verfahren einzuführen, die - darauf mache ich Sie auch aufmerksam - dem Bund nicht abschätzbare finanzielle Mehrkosten aufbürden. Dazu kommt das Verfahren: Es wären bei Schiene und Strasse jährlich etwa 200 bis 600 zusätzliche Verfahren notwendig, weil nämlich künftig alle möglicherweise Entschädigungsberechtigten angeschrieben werden müssten. Das wäre ein Verfahrensakt, den man in dieser Art und Weise bisher nicht gekannt hat. Das müsste die Verwaltung neu machen, und das führte nicht nur zu einer gigantischen Arbeit, sondern auch zu einer Rechtsunsicherheit, auf die ich hier ausdrücklich aufmerksam machen muss.
Nun haben Sie die Vorlage noch mit miet- und pachtrechtlichen Bestimmungen angereichert. Das hat immerhin Auswirkungen auf die Rechtssicherheit und die Transparenz. Bis jetzt hatten nämlich die Mieter und Pächter den Weg des Obligationenrechtes zur Verfügung. Nun sollen sie auch noch direkt ins Enteignungsverfahren eingeschleust werden; das kann am bisher schon bestehenden Schutz rütteln.
Nun hat Herr Vischer die Frage gestellt, ob denn dieses neue Recht allenfalls jetzt laufende Verfahren betreffen könnte. Dieses Gesetz hat ja nicht der Bundesrat gemacht. Ich muss sagen: Das kommt sicher nicht infrage, und ich nehme an, dass es nicht einmal im Sinne der erarbeitenden Kommission sein kann, dass materiell laufende Verfahren betroffen wären.
Hingegen hat die Kommission etwas anderes eingeführt, nämlich, dass heute bereits verjährte Verfahren wieder aufgenommen werden könnten, indem bisher gelaufene und auch schon abgelaufene Verjährungsfristen aufgehoben werden und neue Berechtigte in ein solches Verfahren eintreten könnten. Das würde für den Flughafen Zürich allein schon Beträge von 200 bis 400 Millionen Franken ausmachen. Es ist deutlich zu sagen, dass wir hier von zusätzlichen Kosten sprechen, die über die Lärmentschädigungen hinausgehen, die heute schon in der Grössenordnung von 800 Millionen bis 1,2 Milliarden Franken zu liegen kommen und die der Flughafen Zürich sowieso zu zahlen hat.
Von daher bitte ich all diejenigen, denen es nicht nur um den Flughafen Zürich - ich habe dort die Mehrkosten aufgezählt -, sondern auch um die Schiene geht, aber auch diejenigen, denen es um neue Nationalstrassen geht, und diejenigen, denen es um Anlagen der Landesverteidigung geht, sich jetzt nicht leichtfertig für ein solches Gesetz zu entscheiden.
Es wurde gesagt, vielleicht hätten sich die Infrastrukturämter zu wenig gewehrt. Ich bin nicht dieser Meinung. Kaum war das auf dem Tisch, haben sie tatsächlich mit aller Vehemenz darauf aufmerksam gemacht, was das bedeutet. Aber wenn Sie auf diese Vorlage nicht eintreten oder wenn Sie sie zurückweisen und sagen, Sie machten das, weil sich die Ämter zu wenig gewehrt hätten, spielen wir gerne Winkelried. Uns ist es lieber, wenn Sie sagen, die Ämter hätten irgendetwas falsch gemacht, und deshalb nicht auf die Vorlage eintreten oder sie zurückweisen - diese Wahl überlasse ich Ihnen.
Menétrey-Savary Anne-Catherine · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Il y a une chose que l'on ne peut pas accepter, c'est lorsque Monsieur Vollmer dit que le travail n'a pas été fait sérieusement. Encore une fois, je n'étais pas membre de la sous-commission, mais j'ai lu tous les procès-verbaux. Des experts ont été entendus, l'administration a collaboré. On peut critiquer la manière, la formulation, certaines choses, mais dire que le travail n'a pas été fait sérieusement, je trouve que cela n'est pas possible.
Dire que ce projet de loi aura des effets énormes - on a même dit qu'il allait faire exploser le nombre des demandes! - est faux. D'abord parce que le pire n'est jamais certain! Mais, surtout, la commission pense avoir mis en place un système qui pourrait aussi engendrer des économies sur le plan de la procédure et de l'indemnisation. C'est à tester, on ne peut pas donner des chiffres exacts à l'avance, mais le Conseil fédéral, dans son avis, n'exclut pas qu'avec les procédures combinées et le dépôt de prétentions au moment de la mise à l'enquête, on pourrait aussi avoir un gain.
Ensuite, toujours au sujet de l'explosion des coûts, je constate qu'à Zurich, on a maintenant des coûts engagés que l'on situe entre 800 millions et 1,2 milliard de francs. Si on a 200 millions de francs de plus, c'est vrai, c'est en plus, mais ce n'est pas une explosion des coûts. On ne peut pas dire qu'il ne se passe rien et que, tout d'un coup, nous venons bouleverser le monde.
A propos de la remarque sur les coûts, j'aimerais ajouter une chose qui passe totalement inaperçue. S'il y a beaucoup de demandes d'indemnisation, c'est parce que les gens souffrent! Ce n'est pas seulement parce que les maisons se déprécient et que les propriétaires perdent de l'argent, c'est parce que les gens en ont assez de subir ce bruit constant et insupportable qui met leur vie en danger. Et cela, il faut aussi le prendre en considération.
Encore une chose à propos de l'effet rétroactif, qui revient toujours dans la discussion. Monsieur le conseiller fédéral Leuenberger vient de dire: "Cela pourrait réactiver d'anciennes plaintes." Cela, la commission l'a exclu. Elle a prévu qu'il n'était pas question que les choses jugées fassent l'objet d'une nouvelle procédure. La non-prescription sera possible simplement pour des plaintes qui sont en cours et qui seraient prescrites avant même que les plans d'exploitation aient pu être déposés.
Enfin, on peut évidemment trouver qu'il y a des défauts à ce projet. Encore une fois, c'est un équilibre. Ceux qui veulent renvoyer le projet à la commission ou ne pas entrer en matière vont purement et simplement le faire capoter parce qu'il est clair que si on supprime les droits des locataires, si on enlève la mention de l'ensemble des nuisances dont les gens souffrent, toute une partie de la commission rejettera ce projet. Tout ce qu'on aura gagné, ce sera de repartir à zéro.
Alors je vous en prie, entrez en matière, ne renvoyez pas le projet et, avec le Conseil des Etats, corrigez ses éventuels défauts dans la suite de la procédure.
Keller Robert · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Noch zwei, drei Sätze zum Einzelantrag Thanei und zum Rückweisungsantrag Vollmer.
Zu Frau Thanei möchte ich Folgendes sagen: Wir haben das Mieterproblem länger besprochen, wir haben es einmal sogar sistiert; das war ein Hauptproblem bei dieser Vorlage. Es war schwierig, aber ich glaube, dass die Koordination des Enteignungs- und des Zivilrechtsverfahrens gelungen ist. Der Vertreter des Mieterverbandes, Dr. Andreas Brunner, wollte das Mietrecht nicht anrühren; darum hat man diese Angelegenheit in Absprache mit Dr. Brunner im Enteignungsgesetz geregelt.
Noch ein Wort zu Herrn Vollmer bezüglich der Kosten - auch dies haben wir natürlich besprochen -: Die Kosten sollten verkraftbar sein. Bezüglich der Flughäfen wurde uns von Vertretern des Flughafens Zürich - nicht von anderen Experten - gesagt, es koste 400 Millionen Franken mehr. Auch bei der Bahn usw. ist man ja daran, den Lärmschutz zu vollziehen. Über die Kosten hat man also gesprochen. Hier geht es um das Verfahren und nicht primär um das, was ein Eigentümer bekommt.
Jetzt zu den Ausführungen von Herrn Bundesrat Leuenberger. Diese haben wir natürlich in der Kommission alle schon gehört; das war nicht neu, was wir gehört haben: Es geht ja auch hier um die Änderung der Betriebsreglemente, darum, dass da das Verfahren in Ordnung gebracht wird. Wir haben die zehn Hauptpunkte besprochen, sie mit der Verwaltung und Experten ausdiskutiert, auch bezüglich der Kosten. Ich muss Ihnen sagen: Beim Flughafen hat man sich ja gewehrt; die Vertreter des Flughafens haben gefragt, warum die Verfahrensgarantien nur für Flughäfen gelten sollen. Darum hat man Bahn und Strasse mit einbezogen.
Die Entscheide des Bundesgerichtes gehen alle in die Richtung der parlamentarischen Initiative. Seien Sie doch jetzt vernünftig; das wird vielleicht noch eine Kante haben, die aber auch noch abgeschliffen werden kann. Ich bin überzeugt, dass der Ständerat genau hinschauen wird. Ich habe schon eingangs gesagt, dass er sicher sagen wird, dass wir bei Bahn und Strasse Pilotprojekte machen und das entsprechend noch anschauen sollen. Wir möchten nun das Heu einfahren. Wir sind der Meinung, das Fuder sei nicht überladen. Der Ständerat wird Einfluss nehmen, da sind wir überzeugt; er hört ja auch viel mehr auf die Kantone als wir - an und für sich sind die Ständeräte ja die Kantonsvertreter; wir sind die Volksvertreter.
Aber unser Verkehrssystem - Schiene, Strasse, Luftverkehr - muss auch in Zukunft funktionieren. Dazu gehört der Schutz des Eigentums. Das können Sie natürlich nicht nur bei Parallelimporten machen, sondern das muss auch hier geschehen. 16 Gemeinden rund um den Flughafen und eine starke Mehrheit der Kantone haben sich unisono für diese Vorlage ausgesprochen. Heute haben Sie noch einen Brief von 35 Gemeinden bekommen, die sich rund um den Flughafen befinden.
Die UREK hat mit 22 zu 0 Stimmen entschieden. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Vischer Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Herr Keller, eine Frage zu Ihren Handen oder allfällig zuhanden des Ständerates: Sie haben hier eine Übergangsbestimmung. Sie sagen, dass die Artikel 36d bis 36j für die nach ihrem Inkrafttreten eingeleiteten Verfahren gelten. E contrario folgt ja daraus, dass für die anderen Artikel gar keine Übergangsbestimmung gilt, sondern dass diese schon auf laufende Verfahren anzuwenden wären. Ist das so? Wenn ja, warum?
Keller Robert · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie beziehen sich auf die letzte Seite der Fahne. Das wurde so gemacht, weil ja vieles im Fluss ist, und ich nehme auch an, dass nicht alles vollzogen werden kann. Es geht jetzt den parlamentarischen Weg; Sie kennen das. Die Vorlage wird sicher zwei- bis dreimal zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat hin und her gehen. Einmal wird man anfangen, und darum werden Ihnen diese Übergangsbestimmungen sicher juristisch genau nachgeliefert werden können.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Eintreten .... 101 Stimmen
Dagegen .... 70 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Wir stimmen nun über den Rückweisungsantrag Vollmer ab.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Vollmer .... 121 Stimmen
Dagegen .... 41 Stimmen
Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Die SP-Fraktion wollte die Kommission unterstützen. Es ist falsch kommuniziert worden; ich bitte Sie, die Abstimmung zu wiederholen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wir befinden über den Rückkommensantrag Rechsteiner-Basel.
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Rechsteiner-Basel .... 89 Stimmen
Dagegen .... 81 Stimmen
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Somit wiederholen wir die Abstimmung über den Rückweisungsantrag Vollmer.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Vollmer .... 87 Stimmen
Dagegen .... 88 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Somit beginnen wir nun trotzdem mit der Detailberatung. (Heiterkeit) Seien Sie darauf gefasst: Es geht schnell, denn die Beratung findet in Kategorie IV statt.
Bundesgesetz über Verfahrensgarantien für die Entschädigung wegen Lärmbelastung
Loi fédérale sur les garanties de procédure accordées en cas d'indemnisation pour nuisances sonores
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission: BBl
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Ziff. 1
Antrag der Kommission: BBl
Antrag des Bundesrates: BBl
Antrag Thanei
Art. 89ter Abs. 4bis
Die Mängelrechte der Mieterinnen und Mieter gemäss Artikel 259a ff. OR sowie der Pächterinnen und Pächter gemäss Artikel 288 OR bleiben vorbehalten.
Schriftliche Begründung
Es ist zu begrüssen, dass die Interessen von Mietenden und Pachtenden in dieser Vorlage mitberücksichtig werden. Letztendlich sind vor allem sie die Leidtragenden vom zunehmendem Fluglärm.
Es muss sichergestellt sein, dass eine an einen Eigentümer ausgerichtete Entschädigung an die Mietenden und Pachtenden in Form einer Miet- oder Pachtzinsreduktion weitergegeben wird.
Dagegen gilt das Umgekehrte nicht. Ein miet- oder pachtrechtlicher Herabsetzungsanspruch besteht unabhängig davon, ob ein Eigentümer Anspruch auf eine Entschädigung wegen materieller Enteignung hat.
Ein Entschädigungsanspruch betreffend Enteignung knüpft an die Nachbarrechte gemäss Artikel 674ff. ZGB an. Anders ist der pacht- und mietrechtliche Herabsetzungsanspruch gestaltet. Dessen Grundlage ist nicht ein dem Vermieter zurechenbarer Eingriff in die Vermögenssphäre des Mieters, sondern die Überlegung, dass der Mieter oder Pächter nicht den vereinbarten Pacht- oder Mietzins zahlen soll, solange er dafür nicht die volle Gegenleistung erhält (Basler Kommentar, Weber, N1 zu Art. 259b OR). Die Mietzinsreduktion dient der Behebung der Leistungsstörung. Aus diesem Grunde müssen die pacht- und mietrechtlichen Mängelrechte vorbehalten bleiben.
Ch. 1
Proposition de la commission: FF
Proposition du Conseil fédéral: FF
Proposition Thanei
Art. 89ter al. 4bis
Les droits du locataire en matière de défauts selon les articles 259a ss. CO de même que ceux du fermier selon l'article 288 CO restent réservés.
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Ich gebe zunächst Frau Thanei das Wort für eine kurze Begründung ihres Antrages. Wir beraten das Geschäft zwar in Kategorie IV, aber weil auf unseren Unterlagen zunächst die falsche Kategorie stand, konnte sich Frau Thanei nicht entsprechend vorbereiten und die Begründung schriftlich vorlegen.
Thanei Anita · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich bin grundsätzlich keine Anhängerin von Entschädigungen wegen materieller Enteignung, solange es noch keine Mehrwertabschöpfung gibt. An dieser Vorlage begrüsse ich lediglich, dass die Interessen von Mietern und Pächtern mitberücksichtigt werden. Letztendlich geht es vor allem um über 70 Prozent der Fluglärmgeplagten. Sie sind die Leidtragenden des zunehmenden Fluglärms.
Es muss deshalb sichergestellt werden, dass eine an einen Eigentümer ausgerichtete Entschädigung an Mieter und Pächter in Form einer Miet- oder Pachtzinsreduktion weitergegeben wird. Dagegen darf das Umgekehrte nicht gelten - in diesem Saal müsste man auch eine Entschädigung wegen Lärms bekommen!
Ein miet- oder pachtrechtlicher Herabsetzungsanspruch besteht unabhängig davon, ob ein Eigentümer Anspruch auf eine Entschädigung wegen materieller Enteignung hat. Ein Entschädigungsanspruch betreffend Enteignung knüpft an die Nachbarrechte gemäss Artikel 674ff. des Zivilgesetzbuches an. Anders ist der pacht- und mietrechtliche Herabsetzungsanspruch gestaltet: Dessen Grundlage ist nicht ein dem Vermieter zurechenbarer Eingriff in die Vermögenssphäre der Mieter- oder Pächterschaft, sondern die Überlegung, dass die Mieter- oder Pächterschaft nicht den vereinbarten Miet- oder Pachtzins bezahlen soll, solange sie dafür nicht die volle Gegenleistung erhält. Die Mietzinsreduktion dient deshalb der Behebung der Leistungsstörung. Es ist ein vertraglicher Anspruch. Aus diesem Grunde müssen diese Mängelrechte vorbehalten bleiben. Die meisten meiner Vorredner sind davon ausgegangen, dass dem so ist. Es ist aber nirgends klar festgehalten.
Ich bitte Sie deshalb, meinen Antrag gutzuheissen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Bundesrat Leuenberger hat das Wort für den Eventualantrag des Bundesrates zu Ziffer 1. Der Bundesrat beantragt, die im Enteignungsgesetz vorgesehenen Änderungen zu streichen.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Zunächst zum Antrag Thanei: Diesen finde ich eigentlich sehr gut, richtig und wichtig. Ich würde ihn unterstützen. Was ich aber auch sagen muss: Nach meinem Rechtsempfinden ist die heutige Rechtslage so, dass dieses Anliegen ohnehin schon berücksichtigt ist. Wenn der Antrag Thanei angenommen werden sollte, dann wäre es im Sinne von "doppelt genäht hält besser". Falls er nicht angenommen werden sollte, müsste ich sagen, dass das Entsprechende nach heutigem Miet- und Pachtrecht ohnehin gilt.
Zu unseren Eventualantrag habe ich eigentlich im Eintretensvotum bereits Stellung bezogen. Ich gebe zu, es war etwas laut im Saal, ich habe es selber fast nicht verstanden. Aber ich habe es abgelesen und kann eigentlich auf das verweisen, was ich damals gesagt habe. Im Amtlichen Bulletin jedenfalls steht es, und ich bin nicht sicher, ob Sie jetzt noch aufmerksamer zuhören würden.
Thanei Anita · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Nach den sehr klaren Worten von Herrn Bundesrat Leuenberger, für welche ich danke, ziehe ich meinen Antrag zurück.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Antrag Thanei ist zurückgezogen worden. Wir stimmen nun noch über den Eventualantrag des Bundesrates ab. Er beantragt, die Ziffer 1 zu streichen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 89 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates .... 73 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Ziff. 2
Antrag der Kommission: BBl
Antrag des Bundesrates: BBl
Ch. 2
Proposition de la commission: FF
Proposition du Conseil fédéral: FF
Angenommen gemäss Antrag der Kommission
Adopté selon la proposition de la commission
Ziff. II
Antrag der Kommission: BBl
Ch. II
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 95 Stimmen
Dagegen .... 76 Stimmen