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Gegenseitiger Schutz von Investitionen. Abkommen mit Serbien und Montenegro, Guyana, Aserbaidschan, Saudi-Arabien und Kolumbien

12752 · Amtliches Bulletin

Dals 12 zercl. 2007

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/12752/de/gegenseitiger-schutz-von-investitionen-abkommen-mit-serbien-und-montenegro-guyana-aserbaidschan-saudi-arabien-und-kolumbien

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Fatschenta parlamentara: Gegenseitiger Schutz von Investitionen. Abkommen mit Serbien und Montenegro, Guyana, Aserbaidschan, Saudi-Arabien und Kolumbien (06.080)

06.080

Gegenseitiger Schutz von Investitionen. Abkommen mit Serbien und Montenegro, Guyana, Aserbaidschan, Saudi-Arabien und Kolumbien

Schlüer Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es geht bei diesen Abkommen mit fünf Ländern um die Förderung und den Schutz von Investitionen. Es handelt sich um fünf Abkommen: erstens mit Serbien und Montenegro, zweitens mit Guyana, drittens mit Aserbaidschan, viertens mit Saudi-Arabien, fünftens mit Kolumbien. Bezüglich Serbien und Montenegro ist anzumerken, dass sich dieser Staat inzwischen in zwei Teilstaaten geteilt hat. Serbien ist Rechtsnachfolger des alten Staates und übernimmt das Abkommen; mit Montenegro ist es neu zu fassen, aber es ist vonseiten Montenegros bereits zugesichert, dass das geschehen wird. Es geht also um fünf bilaterale Abkommen, die Investitionsschutz gewähren sollen; dies in dem Zusammenhang, dass das von der Schweiz immer wieder vorgetragene Vorhaben in Bezug auf einen umfassenden Investitionsschutz im Rahmen der Doha-Runde in der WTO ja vorderhand ausgeklammert worden ist. Wenn wir hier etwas erreichen wollen, sind wir also auf bilaterale Abkommen angewiesen.

Aus Schweizer Sicht haben bilaterale Abkommen für den Investitionsschutz prioritäre Bedeutung, dies insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die auf solche Abkommen angewiesen sind, während weltumspannend aktive Firmen solche allenfalls weniger benötigen. Aber insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen, die in den Vertragspartnerländern investieren, ist das von enormer Bedeutung - abgesehen davon, dass aus schweizerischer Sicht direkte Investitionen von Firmen die wirksamste Entwicklungshilfe darstellen. Denn diese Investitionen müssen ja immer Resultate bringen, und Resultate erfordern Leistungen. Das bringt Entwicklung voran.

Man muss sich vor Augen halten, dass die Investitionstätigkeit von der Schweiz aus und nach der Schweiz einen sehr grossen Umfang angenommen hat. Von der Schweiz aus sind im Ausland rund 450 Milliarden Franken investiert. Das generiert rund 2 Millionen Arbeitsplätze - eine gewaltige Dimension. Vom Ausland sind in der Schweiz bis heute Investitionen im Umfang von rund 220 Milliarden Franken getätigt worden, ebenfalls ein enormer Betrag, der die Bedeutung des Investitionsschutzes unterstreicht. Der Investitionsschutz wird in diesen Abkommen gegenseitig garantiert. Es soll also ein staatsvertraglicher Schutz für nichtkommerzielle Risiken geschaffen werden, also beispielsweise gegen mögliche Diskriminierung oder gar gegen Enteignung. Beide Seiten versprechen sich von solchen Abkommen eine erhebliche Attraktivitätssteigerung als Standort für internationale Investitionen, woraus dann wieder Wachstum und Entwicklung hervorgehen.

Dass wir heute über diese fünf Abkommen hier im Parlament abstimmen, ist eine Neuerung. Seit 1960 haben wir solche Abkommen; im Moment sind 105 solche Abkommen in Kraft. Bis 2004 wurden diese immer in der Zuständigkeit des Bundesrates beschlossen. Das Parlament erteilte dem Bundesrat dafür jeweilen im Zehnjahresabstand die entsprechende Vollmacht. Das änderte sich im Jahr 2004. Damals war man der Meinung - und das ist man heute noch -, dass das Parlament in dieses Geschäft mit einbezogen werden sollte, dass also das Parlament mitentscheiden sollte. Deshalb haben wir heute erstmals über fünf solche Abkommen zu befinden. Das entspricht einem Beschluss des Bundesrates, es entspricht aber auch Wünschen und Begehren, die in den Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte mehrfach vorgebracht wurden.

In der Kommissionsberatung hat dieses Geschäft nicht allzu grosse Wellen geworfen. Es ist von keiner Seite ernsthaft bestritten worden. Es sind insbesondere mit Blick auf Kolumbien gewisse Fragen aufgetaucht in Bezug auf Möglichkeiten der Geldwäscherei durch Direktinvestitionen. Diese Fragen sind in der Kommission beantwortet worden. Die gesetzmässigen Bestimmungen über Geldwäscherei gelten auch für Gewinne, die allenfalls aus dem Ausland in die Schweiz abgeführt werden.

Eintreten ist in der Kommission ohne Gegenstimme beschlossen worden. In den fünf Abkommen, über die einzeln abgestimmt worden ist, haben die Abkommen mit Serbien und Montenegro, Guyana sowie Aserbaidschan jeweils alle Stimmen auf sich vereinigt mit Ausnahme einer Enthaltung. Bezüglich der Abkommen mit Saudi-Arabien und Kolumbien gab es drei Enthaltungen, aber es gab keinerlei Gegenstimmen.

Ich möchte Ihnen im Namen der Kommission beantragen, die fünf Abkommen zu genehmigen.

Eggly Jacques-Simon · Mit-M · Nationalrat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion

Je serai bref, parce que je pense que Madame la conseillère fédérale Leuthard ira plus avant dans le détail de ces accords.

En réalité, il s'agit d'un arrêté portant ratification de cinq accords avec cinq pays, accords qui ont été conclus depuis 2005. Il s'agit donc d'accords sur la protection réciproque des investissements contre les risques non commerciaux, contre les discriminations qui peuvent venir de l'Etat, notamment, où ont lieu les investissements. Ils règlent également les procédures de règlement des différends.

Cela est important. Il y a eu depuis 2004 à peu près 220 milliards de francs d'investissements étrangers en Suisse et près de 500 milliards de francs d'investissements directs de la Suisse à l'étranger. Les petites et moyennes entreprises suisses sont tout à fait concernées par les investissements suisses à l'étranger et donc par la nécessité de les protéger. Ce qu'il faut savoir, c'est que, contrairement à ce qui se passe dans beaucoup de domaines, en ce qui concerne les échanges internationaux, il n'y a pas de réglementation universelle, du même type que la réglementation de l'OMC par exemple. Cela reste donc le fait d'accords bilatéraux, sectoriels, différenciés, pays par pays.

Depuis les années 1960, la Suisse a conclu 119 accords de ce genre, dont 105 sont en vigueur. Alors, dans ce domaine important, le Conseil fédéral avait une délégation de compétence, mais, devant l'augmentation du nombre de ces accords et vu leur importance manifeste, le Conseil fédéral a décidé de soumettre désormais leur ratification à l'approbation du Parlement et nous, parlementaires, ne pouvons que lui en être reconnaissants. C'est une marque, je dirai, de confiance envers notre Parlement et cela l'associe à la politique étrangère dans ce domaine aussi.

Le Conseil fédéral nous soumet donc un projet d'arrêté qui est non soumis au référendum pour chaque accord: soit avec la Serbie-et-Monténégro - évidemment, depuis, la Serbie et le Monténégro se sont séparés, mais le Monténégro pourra adhérer à cet accord qui a été négocié avec la Serbie-et-Monténégro par une simple déclaration -, projet d'arrêté qui a été adopté en commission sans opposition et avec 1 abstention; avec le Guyana, il n'y a pas eu d'opposition, mais seulement 1 abstention; avec l'Azerbaïdjan, sans opposition et avec 1 abstention seulement; avec l'Arabie saoudite, par 16 voix et avec 3 abstentions; de même, avec la Colombie, accord pour lequel on a exprimé quelques inquiétudes en ce qui concerne évidemment la corruption et le blanchiment d'argent, par 15 voix et avec 3 abstentions. L'entrée en matière n'a pas été combattue, et au vote sur l'ensemble, il n'y a eu qu'une seule abstention.

C'est la raison pour laquelle la commission vous propose d'approuver, dans des votes séparés, les projets d'arrêté portant ratification des cinq accords précités, en remerciant le Conseil fédéral d'associer désormais le Parlement à la négociation et à la conclusion d'accords pour la protection réciproque des investissements qui sont tout à fait importants pour l'économie suisse.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Ich möchte der vorberatenden Kommission und den Berichterstattern für die Annahme dieser Vorlage und für die korrekte Berichterstattung danken.

Es ist so, dass wir Ihnen hier eine Vorlage über Abkommen präsentieren, über die Sie noch nie bestimmen konnten. Sie haben diese Kompetenz bisher - seit 1963 - an den Bundesrat delegiert. Wir möchten das ändern, indem wir Ihnen neu eine Sammelbotschaft über die seit 2004 abgeschlossenen Investitionsschutzabkommen (ISA) präsentieren und Ihnen diese ISA, gestützt auf Ihre Verfassungskompetenz, inskünftig im Rahmen des jährlichen Aussenwirtschaftsberichtes zur Genehmigung vorlegen.

Investitionsschutzabkommen sind ein wichtiges Instrument unserer schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik. Über Jahrzehnte hinweg hat die Schweiz ein weltumspannendes Netz von bilateralen Investitionsschutzabkommen geknüpft; gerade in einer globalisierten Wirtschaft sind diese von grosser Bedeutung. Sie geben Rechtssicherheit für unsere Unternehmen, die weltweit in Partnerstaaten investieren. Wir haben damit gute Erfahrungen gemacht. Zusammen mit Doppelbesteuerungsabkommen erleichtern die ISA die Investitionstätigkeit unserer Unternehmen im Ausland. Sie sind damit auch komplementär zu unserer Entwicklungszusammenarbeit. Der heutige Bestand von 105 ISA zeigt auch, dass die Schweiz in diesem Bereich sehr aktiv ist und dass diese ISA - wie auch die Kommissionssprecher aufgezeigt haben - volkswirtschaftlich von grosser Bedeutung sind. Schweizer Unternehmen haben aktuell 560 Milliarden Franken als Direktinvestitionen im Ausland angelegt. Es handelt sich somit um eine sehr grosse Summe; auch im internationalen Kontext ist die Schweiz hier bei den Spitzenländern. Entsprechend schaffen wir mit diesen Direktinvestitionen auch Arbeitsplätze: Derzeit dürften es über 2 Millionen Menschen sein, die von Schweizer Unternehmen im Ausland beschäftigt werden.

Die ISA, die wir Ihnen vorlegen, braucht es - auch das wurde erwähnt -, weil bis heute auf multilateraler Ebene, etwa bei der WTO, ein universelles Abkommen zum Investitionsschutz fehlt. Wir sind daher weiterhin darauf angewiesen, bilateral solche Abkommen abzuschliessen, auch wenn unser Netz derzeit schon sehr dicht ist. Es braucht diese Abkommen vor allem aber auch im Verhältnis zu Entwicklungs- und Transitionsländern, weil dort die Investitionsregeln der OECD nicht gelten und die nichtkommerziellen Risiken für Investitionen wesentlich höher sind.

Die Ihnen vorliegenden fünf Abkommen sind sich in der Form wie im Inhalt sehr ähnlich. Es ist ein Ziel unserer Verhandlungsführung, möglichst von einem Standardwerk auszugehen. Jeder Verhandlungspartner prüft jeweils seine besonderen Bedürfnisse, sodass es geringfügige Abweichungen vom Standardvertrag gibt. Von der wirtschaftlichen Bedeutung her kommt den ISA mit Saudi-Arabien und Kolumbien zweifellos am meisten Gewicht zu; es folgen dann die ISA mit Serbien und Montenegro, Aserbaidschan und Guyana. Bezüglich des Abkommens mit Serbien und Montenegro wurde zu Recht erwähnt, dass diese Staaten sich Mitte 2006 getrennt haben. Kurz zuvor aber wurde unser ISA noch vom Parlament des Staatenbundes ratifiziert. Nach dieser Ratifikation ist es nun an der Schweiz, die Inkraftsetzung des Abkommens - ohne Änderungen, aber auch ohne neues Genehmigungsverfahren - für beide Staaten separat zu beschliessen.

Zur Zukunft möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass unser ISA-Netz nun fast komplett ist; es wird noch ein paar Nachzügler geben. So hat Kollege Leuenberger im November 2006 ein ISA mit Kenia unterzeichnet. Es wird inskünftig allenfalls auch darum gehen, ältere ISA den aktuellen Bestimmungen anzupassen, wobei diesbezüglich das bestehende ISA mit China erste Priorität hat.

Der Ständerat hat diese Vorlage in der Wintersession 2006 geprüft und für gut befunden. Das hat auch Ihre vorberatende Kommission getan. Ich beantrage Ihnen, ebenfalls auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen des Bundesrates bzw. Ihrer Kommission zuzustimmen.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

1. Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Serbien und Montenegro über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

1. Arrêté fédéral relatif à l'Accord entre la Confédération suisse et la Serbie-et-Monténégro concernant la promotion et la protection réciproque des investissements

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 143 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Verfahrensbeitrag

2. Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Guyana über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

2. Arrêté fédéral relatif à l'Accord entre la Confédération suisse et la République de Guyana concernant la promotion et la protection réciproque des investissements

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 147 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Verfahrensbeitrag

3. Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

3. Arrêté fédéral relatif à l'Accord entre le Conseil fédéral suisse et le Gouvernement de la République d'Azerbaïdjan concernant la promotion et la protection réciproque des investissements

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 142 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Verfahrensbeitrag

4. Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Saudi-Arabien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

4. Arrêté fédéral relatif à l'Accord entre la Confédération suisse et le Royaume d'Arabie saoudite concernant l'encouragement et la protection réciproque des investissements

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 135 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Verfahrensbeitrag

5. Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kolumbien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

5. Arrêté fédéral relatif à l'Accord entre la Confédération suisse et la République de Colombie concernant la promotion et la protection réciproque des investissements

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 124 Stimmen

Dagegen .... 9 Stimmen