07.3289
Änderung des Bundespersonalrechtes. Beschleunigung des Verfahrens bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Zuppiger Bruno · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die vorliegende Kommissionsmotion wurde von Ihrer Finanzkommission am 25. Mai 2007 mit 14 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundespersonalrecht so auszugestalten, dass er sich rasch von Mitarbeitenden trennen kann, wenn eine fruchtbare Zusammenarbeit nicht mehr gegeben und möglich ist. Die Rekursmöglichkeiten der Mitarbeitenden sind so zu gestalten, dass in solchen Fällen rascher als bisher entschieden werden kann. Die neue Lösung darf keine Anreize enthalten, einen möglichst langen Rechtsstreit zu führen. Nur sehr restriktiv möglich sein darf auch die Zahlung von Abfindungen.
Der Ursprung dieser Motion findet sich im Jahresbericht der Finanzdelegation betreffend die Oberaufsicht im Jahre 2006 und in der Sitzung der Finanzkommission vom 16. und 17. April 2007. Die Finanzdelegation berichtete über die Auflösung von Arbeitsverhältnissen dreier Juristen, von denen sich das Bundesamt für Bauten und Logistik aus Gründen der Restrukturierung trennen musste. Es kam dabei zu einem langen juristischen Geplänkel, das zum Teil auch in der Öffentlichkeit abgehandelt worden ist, und es wurden schliesslich vom Generalsekretär des EFD Lösungen getroffen, deren Rechtmässigkeit stark umstritten ist. So kritisierten sowohl die Finanzdelegation wie auch die Eidgenössische Finanzkontrolle das Vorgehen des damaligen Generalsekretärs des EFD scharf.
In Ihrer Finanzkommission wurde die Rechtmässigkeit der getroffenen Lösung infrage gestellt. Für die Mehrheit der Finanzkommission zeigt dieser Fall exemplarisch, dass das Bundespersonalrecht keine Instrumente bereithält, die es erlauben, sich rasch von Mitarbeitenden zu trennen, mit denen eine Zusammenarbeit aus irgendwelchen Gründen nicht mehr möglich ist.
Dieser Umstand führt zu langen Rechtsauseinandersetzungen, die sehr teuer sind, und kann sich auch lähmend auf die Aufgabenerfüllung eines Amtes auswirken. Das wiederum hat zur Folge, dass man - wie dieser Fall exemplarisch zeigt - Lösungen sucht, welche eben an die Grenzen des Rechts stossen und als beinahe willkürlich zu betrachten sind. Um dies zu verhindern, muss das Bundespersonalrecht so ausgestaltet sein, dass in Zukunft in Streitfällen rascher entschieden werden kann.
Der Finanzkommission geht es hier keineswegs darum, die Beschwerdemöglichkeiten von Mitarbeitenden, die ungerecht behandelt werden, zu beschränken. Ziel der Mehrheit der Finanzkommission ist es, das Verfahren so zu beschleunigen, dass man eben rasch vernünftige Lösungen finden kann. Die gewählte Lösung darf keine Anreize enthalten, einen möglichst langen Rechtsstreit zu führen und so einen Entscheid hinauszuzögern. Zudem ist auch das Zahlen grosser Ablöse- oder Abfindungssummen nicht unbedingt der richtige Weg, weil sonst eine Gefahr der Willkürlichkeit entsteht, und das wird von den Steuerzahlern nicht goutiert.
Es ist auch zu prüfen, ob das Eidgenössische Personalamt bei der Gestaltung solcher Ablöseprozesse nicht eine zentralere Rolle übernehmen müsste. Bis zur Lohnklasse 30 wird das EPA im Moment nicht eingeschaltet, was nach Auffassung der Kommission natürlich die Gefahr erhöht, dass man solche Lösungen sucht. Hier bitten wir den Bundesrat seitens der Mehrheit der Kommission, etwas zu machen. Soweit ich orientiert bin, ist der Bundesrat auch bereit, diese Motion entgegenzunehmen.
Hofmann Urs · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Unbestritten ist auch seitens der Kommissionsminderheit das Anliegen, die Beschwerdeverfahren gegen Kündigungen beim Bundespersonal zu beschleunigen. Das ist eine Forderung, die nicht nur beim Bundespersonal gelten muss, sondern bei allen Beschwerdeverfahren, die von bundesrechtlichen Behörden zu beurteilen sind.
Das ist aber nicht der eigentliche Inhalt dieser Motion, wie sie in der FK diskutiert wurde, sondern letztlich geht es um die entscheidende Frage, ob gegenüber dem Bundespersonal weiterhin ein Kündigungsschutz bestehen soll, bei dem im Bundespersonalgesetz und in den gesetzlichen Grundlagen die Gründe, die zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen können, aufgelistet sind. Zudem soll eine Kündigung nur möglich sein, wenn effektive Kündigungsgründe gegeben sind.
Was nicht angeht - und das möchten die Motionäre mit dieser Motion durchsetzen -, ist, dass auch widerrechtliche Kündigungen am Schluss gültig sind und die Leute aus dem Bundesdienst entfernt werden, obwohl von den gesetzlichen Grundlagen her eigentlich eine Kündigung nicht möglich wäre. Das ist etwas, was nach rechtsstaatlichen Überlegungen nicht sein darf. Es darf nicht sein gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern - sie haben Anspruch darauf, dass unzulässige Verfügungen aufgehoben werden -; es darf aber auch nicht sein gegenüber den Angestellten des Bundes,denn eine Kündigung kann nur dann Gültigkeit beanspruchen, wenn die im Gesetz vom Gesetzgeber, von uns, festgelegten Kündigungsgründe effektiv erfüllt sind.
Das Bundespersonalgesetz wurde hier in diesem Saal vor einigen wenigen Jahren erlassen, und es gibt keinen vernünftigen Anlass, das Bundespersonalrecht jetzt in einer derart eingreifenden Weise umzugestalten. Zutreffend ist - Herr Zuppiger hat darauf hingewiesen -, dass es einen einzigen Fall beim BBL gab, wo es zu Missständen kam. Und dieser einzige Fall wird jetzt zum Anlass genommen, eine bewährte Regelung abzulösen und abzuändern. Wir wissen es alle: Die schlechteste Gesetzgebung ist immer diejenige, die nicht aufgrund von langjährigen Erfahrungen gemacht wird, sondern aufgrund einzelner Fälle zu unzulänglichen Lösungen führt.
Wir bitten Sie deshalb, diese Motion abzulehnen. Über die Grundsatzfrage, wie wir das Kündigungsrecht ausgestalten wollen, werden wir in einigen Monaten ohnehin diskutieren können, weil der Bundesrat ja offenbar von sich aus eine Revision des Bundespersonalgesetzes an die Hand genommen hat. Da sollen aber auch die Einwände und Positionen des Bundespersonals berücksichtigt werden und einfliessen. Deshalb wäre es ein unzulässiger Schnellschuss, jetzt mit einer Motion vorzupreschen und den Gesetzgebungsprozess in einer Art und Weise zu beeinflussen, die gerade auf der Basis der Sozialpartnerschaft mit den Organisationen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes nicht sein darf.
Bugnon André · P-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Le Conseil fédéral propose d'adopter la motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 99 Stimmen
Dagegen ... 53 Stimmen
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr
La séance est levée à 13 h 00