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Fluglärm. Verfahrensgarantien

14141 · Amtliches Bulletin

Dals 29 sett. 2008

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/14141/de/fluglarm-verfahrensgarantien

Consultà ils 5 sett. 2026

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Funtauna

Fatschenta parlamentara: Fluglärm. Verfahrensgarantien (02.418)

02.418

Fluglärm. Verfahrensgarantien

Verfahrensbeitrag

Antrag der Mehrheit

Festhalten

(= Eintreten)

Antrag der Minderheit

(Killer, Amstutz, Bigger, Favre Laurent, Grunder, Hutter Jasmin, Leutenegger Filippo, Messmer, Parmelin, Pelli, Rutschmann)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

(= Nichteintreten)

Proposition de la majorité

Maintenir

(= Entrer en matière)

Proposition de la minorité

(Killer, Amstutz, Bigger, Favre Laurent, Grunder, Hutter Jasmin, Leutenegger Filippo, Messmer, Parmelin, Pelli, Rutschmann)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

(= Ne pas entrer en matière)

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp

Worum geht es im Kern in dieser Vorlage? Das Bundesgericht hat im Jahr 2004 ausdrücklich auf die Mängel der bestehenden Gesetzesvorlage hingewiesen, weshalb das Parlament klare Bestimmungen betreffend die Verjährung von Forderungen wegen Entzug der Abwehrrechte schaffen und damit Rechtssicherheit herstellen muss. Die Verjährungsfrist beginnt heute zu laufen, wenn Immissionsgrenzwerte nach dem Umweltschutzgesetz überschritten werden. Lärmgeplagte Bürger können diesen Zeitpunkt nicht eruieren. Es kann betroffenen Eigentümern nicht zugemutet werden, den Lärm einer objektiven Analyse zu unterziehen und damit den Zeitpunkt der Lärmzunahme selber zu bestimmen. Dies läuft der Rechtssicherheit in krasser Weise zuwider. Mit der in der Vorlage stipulierten ordentlichen enteignungsrechtlichen Planungsauflage und der Verjährungsfrist für Entschädigungsforderungen aus Fluglärm will die Kommission bezüglich der Verfahren Klarheit schaffen. Das Vertrauen vieler Bürger in den Flughafen Zürich ist erschüttert. Klare und faire Spielregeln sind gerade dort erforderlich. Nur so sind das Ansehen des Flughafens und das Vertrauen in den Flughafen im Interesse dieser für das ganze Land wichtigen Anlage wiederzugewinnen.

Deshalb wären Unique und insbesondere auch die Zürcher Regierung gut beraten, die staatspolitische Dimension ihres Widerstandes gegen diese Verbesserung der Rechtssicherheit kritisch zu überdenken; dies gerade auch, weil eine Finanzierung von allfälligen Entschädigungsforderungen über die Lärmgebühr langfristig verursachergerecht sichergestellt wäre.

Zur Geschichte der Vorlage: 2002 wurde die parlamentarische Initiative Hegetschweiler eingereicht. Die Initiative verlangte, dass Minderwertentschädigungen für Fluglärm von den betroffenen Eigentümern in einer einfachen, den Standards des Enteignungsrechtes entsprechenden Form geltend gemacht werden könnten. Diese dürften nicht an ungerechtfertigten Verjährungseinreden scheitern. Die Vorlage zur parlamentarischen Initiative wurde von der UREK-NR ausgearbeitet und von diesem Rat 2007 angenommen. Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme Nichteintreten. In einem Eventualantrag beantragt er, die Vorlage auf die Verfahrensgarantien für Fluglärm zu begrenzen. Der Ständerat folgte am 12. Juni 2008 ohne Gegenstimme dem Antrag der UREK-SR und entschied, auf die Vorlage nicht einzutreten. Notabene hatte die UREK-NR ihre Arbeit begonnen, weil der Bundesrat zu jenem Zeitpunkt, 2002 - also noch viel früher, als ich in diesen Rat gewählt wurde -, keine Notwendigkeit zum Handeln sah. Jetzt sind wir kurz vor der Ziellinie und hätten die einmalige Chance, diese Vorlage zum Abschluss zu bringen.

Zum Handlungsbedarf: Sowohl der Ständerat als unterdessen auch der Bundesrat anerkennen, dass im Bereich der Verfahrensregelung betreffend die Änderung von Betriebsreglementen bei Flughäfen Handlungsbedarf besteht. Die heutige rechtliche Situation ist unbefriedigend und hat massive Rechtsunsicherheiten zur Folge. Die Klärung der Rechtslage ist für die Kommission dringend nötig, insbesondere weil sie bedenkt, dass dies bereits seit 2002 andauert. Es ist eines Rechtsstaates unwürdig, dass die Betroffenen über ihre Rechtsansprüche so lange im Unklaren gelassen werden.

Zum Verfahren: Die von unserem Rat beschlossene Vorlage ist eine umsetzbare und konkrete Lösung zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten bei Änderungen des Betriebsreglementes. Der Hauptkritik des Ständerates und des Bundesrates an der Vorlage, nämlich die Ausweitung auf sämtliche öffentlichen Werke - sprich auch auf Bahn und Strassen -, soll im Differenzbereinigungsverfahren mit einer Beschränkung auf die Fluglärmfrage und damit auf den ursprünglichen Wortlaut begegnet werden. Damit erklärt sich die Kommission ausdrücklich einverstanden. Ein ausformulierter Vermittlungsvorschlag des Bundesrates liegt ja bereits vor.

Nur wenn wir am Eintretensbeschluss unseres Rates festhalten, wird die längst fällige Klärung der Rechtslage bezüglich Fluglärm endlich erreicht. Sonst wird die Lösung des anerkannten Problems auf unabsehbare Zeit hinausgeschoben. Die Kommissionsmehrheit will deshalb am Beschluss unseres Rates festhalten. Leider darf unser Rat aus Verfahrensgründen nicht auf den Vermittlungsvorschlag einschwenken und kann nur am Eintreten festhalten. Das Verfahren ist relativ unglücklich. Wir haben heute also nicht die Möglichkeit, die Vorlage materiell zu bearbeiten und reduziert an den Ständerat zu senden. Wir müssen an unserer Vorlage festhalten und dem Ständerat zugleich klar signalisieren, dass wir bereit sind, auf eine abgespeckte Vorlage gemäss Eventualantrag des Bundesrates einzutreten.

Was übrigens die Einstimmigkeit im Ständerat betrifft, so hat die UREK-SR einen sehr knappen Entscheid gefällt. Im Ständerat ist es aber eher unüblich, Minderheitsanträge zu stellen, und ohne Gegenantrag ist im Plenum dann logischerweise Einstimmigkeit die mathematische Folge. Mit einem klaren Signal an den Ständerat für eine auf den Fluglärm beschränkte Vorlage haben wir eine gute Chance auf einen erneuten Dialog mit dem Ständerat.

Noch kurz zur Vernehmlassung: Die Vernehmlassung zur Vorlage unseres Rates ist sehr positiv ausgefallen. Die Kantone waren mehrheitlich für die Vorlage. Nur zwei wollten auf sie verzichten, neben dem Kanton Wallis insbesondere der Kanton Zürich. Dafür haben der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband zugestimmt. Vor allem haben aber auch viele vom Fluglärm betroffene Gemeinden im Kanton Zürich die Vorlage unterstützt, gerade weil der Zürcher Regierungsrat gegen die Interessen der Bevölkerung und einseitig zugunsten des Flughafenbetreibers Unique Stellung bezogen hat. Alle an der Vernehmlassung teilnehmenden Parteien waren dafür, die SVP sogar vorbehaltlos. Von den interessierten Kreisen war der grosse Teil für die Vorlage. Unique und Swiss waren dagegen - verständlicherweise -, weil sie für den Flughafen Entschädigungsverpflichtungen aus denkbaren, nichtbeschlossenen Verfahren befürchteten. Diese Entschädigungen sind jedoch via Landegebühren oder indirekt über den Flughafenfonds gedeckt.

Zur Motion: Die Motion ist für die Kommission keine Lösung. Mit der Motion beginnen wir wieder bei null, und bei den Eigentümern wird die Unsicherheit fortbestehen. Nach rund sechs Jahren Arbeit und der Anerkennung des Handlungsbedarfs von allen Seiten wäre es ein Schildbürgerstreich, jetzt eine Motion anzunehmen, um vielleicht in fünf Jahren eine Vorlage zu bekommen. Dies können Sie den betroffenen Grundeigentümern, die seit Jahren mit provisorischen Betriebsreglementen leben müssen, welche jeweils fast via Notrecht eingeführt wurden, nicht mehr zumuten. So will die Kommission den vom Fluglärm betroffenen Eigentümern wenigstens in Verfahrensfragen Klarheit geben und rechtsstaatlich faire Bedingungen festlegen. Deshalb kam der Vorstoss ja auch von FDP und SVP, die sich sonst immer für das Eigentum starkmachen.

Was geschieht nicht mit der Vorlage? Es geht bei dieser Vorlage nicht darum, dass vom Fluglärm Betroffene entschädigt werden. Es geht einzig darum, die Verfahrenskoordination so zu klären, dass alle Verfahren klar geregelt und durchgeführt werden. Es werden auch keine abgeschlossenen Fälle wiederaufgegriffen. Im Moment besteht aber grosse Unklarheit bezüglich der Verfahren. Nach rund sechs Jahren mit provisorischen Betriebsreglementen sind es die Liegenschaftseigentümer jetzt langsam müde, darauf zu warten, dass man ihnen sagt, was sie tun sollen. Man muss ihnen die Möglichkeit geben, einheitlich behandelt werden. Ob dann wirklich Entschädigungen bezahlt werden, wird sich erst im konkreten Verfahren zeigen. Wir müssen jetzt mit einem Schritt in die richtige Richtung signalisieren, dass wir faire Verfahren wollen. Über Entschädigungen wird später andernorts entschieden. Zusammengefasst:

1. Der Handlungsbedarf ist in beiden Räten unbestritten.

2. Wir haben aus formellen Gründen keine andere Möglichkeit, als der Mehrheit zu folgen, wenn wir die Vorlage jetzt zum Abschluss bringen wollen.

3. Die UREK-NR ist willens, eine auf den Fluglärm beschränkte Vorlage zu unterstützen.

4. Die betroffenen Eigentümer und Mieter haben Anrecht auf klare und eines Rechtsstaates würdige Verfahrensregeln.

5. Wir haben eine gute Vorlage, welche in der Vernehmlassung positiv aufgenommen wurde.

Ich bitte Sie also, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und den Antrag der Minderheit abzulehnen.

van Singer Christian · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

C'est le 22 mars 2002 que notre ancien collègue Hegetschweiler a déposé une initiative parlementaire visant à garantir que les propriétaires concernés par des nuisances sonores dues aux avions puissent prétendre à des indemnités dans le cadre d'une procédure simple et conforme aux principes de la loi fédérale sur l'expropriation. Il avait proposé:

1. de modifier la loi fédérale sur l'aviation de manière à ce que non seulement les plans déposés au sujet des projets concernant les aéroports, mais aussi les modifications des règlements d'exploitation des aéroports impliquant des atteintes majeures à l'environnement fassent l'objet, dans le cadre d'une procédure coordonnée, d'une estimation fondée sur le droit d'expropriation;

2. de modifier la loi fédérale sur l'expropriation de manière à ce que, pour invoquer des exceptions à la prescription, il faille toujours avoir déposé les plans, comme l'exigent le droit et, notamment, les articles 27 et suivants de la loi, et que le délai de prescription soit porté à dix ans au moins et inscrit dans la loi.

Cinq ans plus tard, la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil national a déposé le projet dont il est question aujourd'hui. Vu la décision du Conseil des Etats du 12 juin 2008 de ne pas entrer en matière, il ne s'agit pas aujourd'hui de rediscuter le projet article par article, notre conseil a déjà effectué l'exercice en 2007, mais de maintenir notre décision d'entrer en matière - ce que propose la commission - ou pas. En Conférence de conciliation, il serait tout au plus envisageable de restreindre le projet aux aéroports, mais pour cela il faut d'abord que notre conseil décide de maintenir sa position d'entrer en matière.

Pour rendre explicites les enjeux, je vais brièvement vous rappeler la situation particulière de l'aéroport de Zurich-Kloten et de ses riverains. Ce sont plus de 2000 demandes de dédommagements pour nuisances sonores qui sont examinées par la commission d'estimation compétente. Or, que ce soit à Zurich ou ailleurs, un certain nombre de procédures possibles pour expropriation des droits de voisinage pour cause de nuisances sonores excessives ne pourront peut-être jamais aboutir en raison de la jurisprudence du Tribunal fédéral qui considère qu'elles sont prescrites après cinq ans. Cette situation a pour conséquence qu'à chaque nouvelle installation ou qu'à chaque changement des règlements d'exploitation, la crainte de se trouver hors délai incite de nombreux riverains à transmettre leurs prétentions préventivement, avant même de savoir si elles sont justifiées ou non. C'est là le noeud du problème. Les clarifications proposées dans ce projet ne sauraient avoir que des conséquences positives.

Ce projet propose:

1. de porter le délai de prescription de cinq à dix ans en définissant avec davantage de clarté le moment à partir duquel le délai commence à courir, à savoir le dépôt simultané combiné des plans de construction et des plans d'expropriation en vue d'obtenir l'autorisation, et que le futur règlement d'exploitation, qui définit notamment les émissions sonores excessives, figure aussi dans le dossier de mise à l'enquête. Tant que ce n'est pas le cas, les prétentions ne doivent pas être prescrites;

2. que les riverains soient informés qu'ils ont la possibilité de déposer une demande d'indemnisation en fonction de leurs droits d'expropriation, sauf si les plans d'exploitation ne peuvent pas être suffisamment précis au sujet des nuisances futures;

3. les nuisances dues au bruit n'étant pas causées uniquement par les avions, mais aussi par les chemins de fer et les automobiles, que les dispositions soient étendues à ces deux domaines;

4. que les indemnités touchées par les propriétaires soient ristournées aux locataires sous la forme d'une diminution de loyer, car ce sont les locataires qui subissent tous les jours les nuisances.

Le principe du pollueur-payeur, que cela coûte quelque chose ou rien, doit enfin être concrétisé. Après six ans de travaux, ce serait un énorme gaspillage de temps que de suivre le Conseil des Etats, de ne pas entrer en matière et de demander au Conseil fédéral d'élaborer un nouveau projet - une énorme perte de temps!

J'espère pour cela que vous suivrez la majorité de la commission et que vous entrerez en matière.

Killer Hans · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Verfahren um Abgeltungen für Beeinträchtigungen aus dem Flugbetrieb haben trotz oder vielleicht gerade wegen der langen Zeit, seit die parlamentarische Initiative Hegetschweiler eingereicht worden ist, nichts an Aktualität verloren. Die Diskussionen um An- und Abflugvarianten, vor allem zum Flughafen Zürich-Kloten, bewegen die Gemüter der Angehörigen von Bürgerorganisationen, Gemeinden und Kantonsbehörden nach wie vor. Weite Kreise der Bevölkerung schätzen es zwar durchaus, gelegentlich das Flugzeug zu benützen, fühlen sich aber trotzdem durch dauernde oder regelmässige Lärmbelastungen gestört.

Die Notwendigkeit für eine sachgerechte Lösung der Entschädigungsfrage hat Nationalrat Hegetschweiler bereits im Jahr 2002 erkannt und die vorliegende parlamentarische Initiative eingereicht. Ziel der Initiative war es, sicherzustellen, dass Forderungen für Minderwertentschädigungen für Fluglärm von den betroffenen Eigentümern in einem einfachen, dem Standard des Enteignungsgesetzes entsprechenden Verfahren geltend gemacht werden könnten. Das Verfahren soll nicht an ungerechtfertigten Verjährungseinreden scheitern; so weit die Idee des Verfassers der Initiative. Es war auch seine Idee, das Luftfahrtgesetz so abzuändern, dass Änderungen des Betriebsreglementes von Flughäfen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umweltbelastung einer koordinierten oder enteignungsrechtlichen Beurteilung zugeführt werden könnten.

Im Zuge der Beratungen durch die UREK des Nationalrates wurde das Bundesgericht beauftragt, zu einem vorgelegten Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme des höchsten eidgenössischen Gerichtes war etwas ernüchternd. Es wurde festgestellt, dass mit der Entwurfsfassung die angestrebten und weitgehend unbestrittenen Ziele nicht oder höchstens teilweise erreicht werden könnten. Die vorgesehenen Regelungen erwiesen sich als sehr komplex und anspruchsvoll, zumal auch die materiellen Belange und die Verteilung allfälliger Ansprüche auf Eigentümer und Mieter behandelt werden müssten. Die Nachbearbeitung in der Kommission und im Nationalrat führte zu einem Vorschlag, der weit über die Idee und den Auftrag der parlamentarischen Initiative, der Folge gegeben worden war, hinausging und sehr weitgehende Regelungen vorsah. Diese Ausweitungen und die Komplexität des Geschäftes haben dazu geführt, dass der Ständerat der vom Nationalrat beschlossenen Fassung die Zustimmung versagte und die UREK des Ständerates ihrerseits eine Kommissionsmotion auszuarbeiten begann. Gemäss Herrn Cron vom Bazl ist die Verwaltung an der Ausarbeitung einer ersten Fassung.

Mittlerweile liegen also zwei verschiedene Arbeiten vor, mit denen einer Lösung des akuten Problems ein Schritt näher gekommen werden kann: erstens die mittlerweile überladene Version der parlamentarischen Initiative, bei der eine Differenz zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat besteht; zweitens die Kommissionsmotion der UREK des Ständerates, an welcher die Verwaltung, wie erwähnt, bereits arbeitet. Der Unterschied zwischen diesen beiden möglichen Wegen ist, vereinfacht gesagt, etwa der: Die parlamentarische Initiative regelt nur das Verfahren einer Klage; die Kommissionsmotion geht aber davon aus, dass Verfahrensfragen nicht von materiellen Fragen getrennt werden können. Sinnvollerweise sollten sich die beiden Kammern auf ein Verfahren einigen, um endlich in Richtung Lösungsfindung einzuschwenken.

Der Weg des Ständerates scheint uns von der SVP zielführender zu sein. Zeitlich bestehen anscheinend keine grossen Unterschiede - es darf aber keine Hauruck-Übung sein. Beide Wege brauchen in Anbetracht der aus der neuen Regelung entstehenden Konsequenzen seriöse Abklärungen und entsprechend Zeit. Auch das Wissen, dass im Umfeld von Flughäfen die Probleme der Abgeltung wegen Fluglärms in grösserer Zahl pendent sind, darf uns nicht zu unbedarften Schritten verleiten. Die angedachten Lösungen können sich nicht nur auf einen einzelnen Flugplatz beschränken - wir dürfen keine Lex Flughafen Zürich machen. Es gibt aber auch noch andere Verkehrsträger, die Probleme in gleicher oder ähnlicher Art zu lösen haben und die von solchen neuen Regelungen betroffen werden könnten. Es geht letztlich um den Schutz unserer Bevölkerung vor Emissionen von Verkehrsarten wie dem Flug-, Bahn- oder Strassenverkehr. Diese Fragen beschäftigen unsere Mitbewohner in den betroffenen Gebieten. Wenn wir auch in Zukunft leistungsfähige und moderne Verkehrsanlagen, auch mit Anbindung an das Ausland, haben wollen, die von der Bevölkerung akzeptiert und gutgeheissen werden, müssen wir uns bei der Regelung der hängigen Probleme bewegen.

Unsere Fraktion hat sich bereits beim Entscheid zur parlamentarischen Initiative ablehnend verhalten und das Vorgehen als den falschen Weg beurteilt. Wir werden uns folglich beim heutigen Entscheid auch wieder gegen die parlamentarische Initiative entscheiden und somit den Weg freimachen für die bessere Lösung mit der Kommissionsmotion der UREK des Ständerates, die uns zu gegebener Zeit begegnen wird. An die Bearbeitenden dieser Motion appelliere ich im Interesse der betroffenen Bevölkerung, mit Hochdruck an der Lösung zu wirken.

Ich bitte Sie also im Namen der grossen Mehrheit der SVP-Fraktion um Ablehnung der Vorlage, um der Variante Motion Schub zu geben.

Stump Doris · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit der Kommission.

Sie haben es gehört: Das Anliegen der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler Rolf ist unterdessen breit anerkannt, obwohl gesagt werden muss, dass der Bundesrat, das Departement und das Bazl zu Beginn der Beratung das Anliegen eigentlich negiert haben. Vor allem im Umfeld des Flughafens Zürich wurden Änderungen des Betriebsreglementes vorgenommen - und es werden weitere erwartet -, ohne dass ein Verfahren die Eigentumsrechte garantiert hätte. Die Vorlage will die Gleichbehandlung von Fluglärmbetroffenen herstellen, sei es beim Bau einer Flugpiste oder eines Flughafens oder sei es, wie eben in diesem Fall, bei der Änderung von Betriebsbewilligungen. Wenn die Vorlage, wie der Ständerat und offenbar auch die SVP meinen, überladen ist, kann es ja nicht sein, dass man die ganze Vorlage einfach zurückweist, sondern dann muss man sie wenn schon entschlacken und die Teile herausnehmen, die vielleicht tatsächlich zu weit gehen. Sie haben gehört, dass die Kommission auch bereit wäre, z. B. die Ausweitung auf alle Infrastrukturanlagen aus der Vorlage herauszunehmen.

Der Bundesrat will jetzt eine völlig neue Regelung erarbeiten lassen; so wurde es uns in der Kommission mitgeteilt. Allerdings wird da ein Zeitrahmen von fünf Jahren in Aussicht gestellt. Wir wissen nicht, ob wir in fünf Jahren eine Vorlage haben werden, die tatsächlich das Anliegen, um das es hier geht, nämlich die Gleichbehandlung der Betroffenen von Änderungen des Betriebsreglementes von Flughäfen, berücksichtigen und richtig behandeln wird. Es ist natürlich dem Bundesrat unbenommen, neue Grundlagen für Emissionsentschädigungen zu erarbeiten und dem Parlament dann vorzulegen. Er hätte dazu auch bereits sechs Jahre Zeit gehabt: Die parlamentarische Initiative wurde im Jahr 2002 eingereicht; es hat sechs Jahre gedauert, bis der Bundesrat eine andere Lösung in Aussicht gestellt hat. Jetzt sollen wir diese Vorlage zurückweisen, obwohl der Bundesrat die Jahre ungenutzt hat verstreichen lassen. Die Probleme mit der Lärmbelästigung aufgrund der Änderungen des Betriebsreglementes sind aber jetzt vorhanden und sind vor allem um den Flughafen Zürich herum akut.

Deshalb will die SP-Fraktion an der Vorlage festhalten und den vom Fluglärm Betroffenen endlich Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit verschaffen.

Bänziger Marlies · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Die grüne Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit, auf die Vorlage einzutreten, auch wenn hier der Bundesrat und der Ständerat seit Längerem anderer Meinung sind.

Es ist nicht so, dass wir Grünen meinen, grundsätzlich die Interessen der Hauseigentümer vertreten zu müssen. Es ist auch nicht so, dass es sich hier um ein zürcherisches Problem handelt, das nun einfach auf der nationalen Ebene abgehandelt werden soll. Nein, es geht um Verfahrensgarantien im Enteignungsrecht im Hinblick auf den Fluglärm bei Änderungen von Betriebsreglementen, bei Änderungen von Betriebsreglementen und deren Provisorien je nach Gusto des Bundesrates oder der jeweiligen Flugplatzbetreibenden. Die Vorlage kann präventiv eine zu grosse "Aktionitis" bei Änderungen des Betriebsreglementes verhindern helfen. Die Vorlage soll den Betroffenen auch Rechtssicherheit geben, nicht nur in der Umgebung des Flughafens Zürich, sondern in der ganzen Schweiz.

Im Jahre 2002 wurde die parlamentarische Initiative Hegetschweiler eingereicht und von 22 bürgerlichen Ratsmitgliedern unterzeichnet. Darunter sind die heutige Bundesrätin Doris Leuthard und der heutige Ständerat Felix Gutzwiller. Die Initiative will ein klares, einfaches und für alle gültiges Verfahren im Enteignungsfall, wenn Betriebsreglemente für Flughäfen so geändert werden, dass plötzlich neue Gebiete belärmt werden, so, wie dies beim Flughafen Zürich seit Jahren immer wieder der Fall ist.

Die Geschichte ist komplex. Seit gut sechs Jahren leben wir im Umfeld des Kantons Zürich mit provisorischen Betriebsreglementen, mittlerweile mit dem sechsten. Die wechselnden Betriebsreglementsprovisorien haben zur Folge, dass nie ganz klar ist, welche Gegenden nun von landenden und startenden Flugzeugen belärmt werden. Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist seit Längerem in Erarbeitung. Er soll langfristig Klarheit für die definitiven Betriebsreglemente auf den Landesflughäfen schaffen. Dazu muss der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt mit den jeweiligen kantonalen Richtplänen koordiniert werden. Noch offen ist beim Flughafen Zürich z. B. die Frage der nachbarschaftlichen Fluglärmverteilung gegenüber den deutschen Nachbarn. Der SIL, die Abmachungen mit den deutschen Nachbarn und der kantonale Richtplan bilden dann die Grundlage für das definitive Betriebsreglement auf dem Flughafen Zürich. Dies alles findet seine Rechtsgrundlage im Luftfahrtgesetz, dessen Revision sich gerade in der Vernehmlassung befindet. Das heisst: Alles ist offen und befindet sich im Umbruch. Was dabei genau herauskommt, ergibt sich aus der politischen Auseinandersetzung, die jetzt und heute zwischen den Parteien, aber auch der Bevölkerung, den Fluglärm-Protestorganisationen, den Nachbarländern und den Flughafenbetreibenden stattfindet.

Diese Fragen stellen sich nicht nur für den Flughafen Zürich, sondern auch für die anderen Landesflughäfen, die mit ähnlichen Fragen konfrontiert sind, denn die Bedürfnisse der Flughafenbetreibenden sind nicht immer die gleichen wie die der Bevölkerung. Die Nachtflüge während der Euro 2008 haben dies klar aufgezeigt. Der Bundesrat hat nämlich vorgängig zur Euro 2008 seine Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) so geändert, dass er nun neue Kompetenzen hat. Neu darf er Nachtflüge bewilligen, was klar einen Eingriff ins Betriebsreglement darstellt. Er darf es tun, ohne die Betroffenen im Umfeld der Flughäfen zur Vernehmlassung zu bitten; so jedenfalls hat er es in jüngster Geschichte getan. Aus meiner Sicht hat der Bundesrat hier seine Kompetenzen überschritten. Die VIL betrifft selbstverständlich alle Flughäfen - und darum auch die darum herum wohnende Bevölkerung - gleichermassen. Künftig wird der Bundesrat immer mal wieder Nachtflüge während grosser Anlässe bewilligen wollen. Aus der Sicht der Bevölkerung stellen sich da gelegentlich Lärm- und entsprechend auch Entschädigungsfragen. Die Erarbeitung und Einhaltung von Verfahrensgarantien ist deshalb von zentraler Bedeutung.

Was heisst das für die parlamentarische Initiative? Jetzt ist klar der richtige Zeitpunkt, auf diese parlamentarische Initiative einzutreten, jetzt, wo alles im Umbruch ist und erarbeitet wird. Das heisst nicht, dass die Initiative am Schluss so steht, wie sie eingereicht worden ist; dazu haben wir den parlamentarischen Prozess.

Wenn Sie also koordinieren und im Rahmen der Koordination Effizienz schaffen wollen, treten Sie jetzt auf die Vorlage ein.

Cathomas Sep · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp

Die CVP/EVP/glp-Fraktion stimmt dem Mehrheitsantrag zu und hält am Eintreten fest.

Am 1. Oktober 2007 hat unser Rat der von der UREK erarbeiteten Gesetzesvorlage zugestimmt. Das Ziel des Gesetzes ist die Schaffung von Rechtssicherheit bei Änderungen von Betriebsreglementen von Flughäfen zugunsten der von Fluglärm betroffenen Bürger. Sowohl der Ständerat als auch der Bundesrat anerkennen, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht. Die heutige rechtliche Situation ist seit Jahren unbefriedigend und hat eine entsprechende Rechtsunsicherheit zur Folge. Die Klärung der Rechtslage ist dringend notwendig.

Die UREK-NR hat das Thema sehr gründlich aufgearbeitet und ist mit sehr grossem Aufwand an ihre Arbeit gegangen. Ihre Subkommission hat nach jahrelanger Arbeit einen Gesetzentwurf vorgelegt, welcher das ganze Spektrum der Immissionen der Infrastrukturanlagen des Bundes betrifft. Das UVEK nun vertritt die Meinung, dass die Frage einer fundamentalen rechtlichen Neuordnung der Bestimmungen für die Emissionsentschädigungen getrennt von der Vorlage Fluglärm zu behandeln sei. Die Komplexität dieser Materie lasse keine raschen Lösungen erwarten. Wenn dies der Fall sein sollte, dann ist eine Vereinfachung der Vorlage des Nationalrates der richtige Weg.

Der Ständerat hat mit seinem Entscheid auf Nichteintreten diese Meinung bestätigt. Er beauftragt den Bundesrat mit einer Kommissionsmotion, die gesetzlichen Bestimmungen zu unterbreiten, um den Anliegen der Initianten nachzukommen, nämlich die Rechtslage für Entschädigungen nachbarrechtlicher Abwehransprüche wegen übermässiger Fluglärmemissionen zu verbessern. Die Vorlage des Nationalrates, welcher wir am 1. Oktober 2007 zugestimmt haben, verfolgt das gleiche Ziel wie die Motion der UREK-SR. Der Unterschied ist die wesentlich schnellere Umsetzung bei der Zustimmung zur Vorlage des Nationalrates. Der vom Ständerat und vom Bundesrat vorgebrachten Kritik an der Vorlage der UREK-NR kann der Ständerat anlässlich des Differenzbereinigungsverfahrens durch konkrete Änderungsanträge Rechnung tragen und die Vorlage im Sinne seiner Motion anpassen. Wie bereits ausgeführt, liegt ein ausformulierter Vermittlungsvorschlag des Bundesrates bereits vor. Dieser sieht die erforderlichen Verfahrensanpassungen nur im Luftfahrtgesetz vor, und dies klar auf die Besonderheiten der Fluglärmproblematik beschränkt.

Ich bitte Sie im Namen der CVP/EVP/glp-Fraktion, den Mehrheitsantrag zu unterstützen und am Eintreten festzuhalten. Nur mit diesem Vorgehen kann innert einer nützlichen Frist die längst fällige Klärung der unbefriedigenden Rechtslage erreicht werden. Eine Motion, wie sie die UREK-SR anstrebt, wird die Lösung des Problems auf unabsehbare Zeit hinausschieben.

Messmer Werner · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die FDP steht natürlich nach wie vor hinter der Grundidee, die einmal von unserem Ratskollegen Hegetschweiler eingebracht wurde. Aber wir müssen selber heute zugestehen, dass die Vorlage völlig überladen wurde. Darum haben wir grosses Verständnis, dass der Ständerat diese Vorlage in dieser Form ablehnen musste. Der Ständerat hätte nun ja diese Initiative anpassen können, abspecken können. Er hat nun aber einen anderen Weg gewählt, er hat den Weg einer eigenen Motion gewählt, und zwar einstimmig. Und so haben wir schon in der Kommission gesehen, dass wir den Weg des Ständerates wählen müssen, wenn wir wollen, dass jetzt etwas geschieht, wenn wir wollen, dass es jetzt vorwärtsgeht und dass wir keine Zeit verlieren, um diese Thematik zu bearbeiten. Wollen wir an dieser Initiative festhalten, dann entsteht das berühmte Pingpongspiel, hin und her. Glauben Sie aber nicht, dass der Ständerat auf unsere Idee, die parlamentarische Initiative Hegetschweiler anzupassen, einsteigen wird, nachdem er einstimmig beschlossen hat. Also, was passiert? Ein monatelanges Hin und Her, und es geschieht nichts.

Was ist der Unterschied zwischen der Idee von Herrn Hegetschweiler und der Motion des Ständerates? Ich zitiere hier den Amtsdirektor Cron, der sagt, die parlamentarische Initiative Hegetschweiler betreffe nur die Verfahrensfragen, eine entschlackte Initiative Hegetschweiler würde zur Anpassung der Verfahren für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen Fluglärm führen. Die Motion des Ständerates geht aber davon aus, dass man die Verfahrensfragen nicht losgelöst von den materiellen Fragen betrachten kann. Ich verstehe, dass viele von Ihnen Probleme haben, eine Arbeit, die man beinahe über Jahre hinweg betreut und begleitet und studiert hat, jetzt einfach zu beerdigen. Aber wer den richtigen Weg gehen will, dem bleibt nichts anderes übrig.

Ich bitte Sie darum, jetzt vorwärtszumachen und dem Ständerat den Weg zu ebnen. Wer der Sache dienen will, unterstützt jetzt die Minderheit und tritt nicht auf den Entwurf ein.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Sie wissen es: Der Bundesrat ist immer gegen diese Initiative gewesen. Insbesondere hat er sich gegen die Ausdehnung gewehrt, dass nebst dem Fluglärm auch andere Entschädigungsfragen erfasst wurden. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass der Ständerat einstimmig - einstimmig! - nicht auf die Vorlage eintritt. Selbst wenn Sie jetzt festhalten - ich will Ihnen nicht drohen -, gehe ich sicher davon aus, dass er an diesem Nichteintreten festhält, und dann haben Sie gar nichts. Deshalb finde ich den Weg, der aufgezeigt wurde, den besseren. Es ist der Moment gekommen, wo man sagen muss: Wir wollen einen anderen Weg beschreiten, und der Weg ist durch die Motion des Ständerates, die der Bundesrat ausdrücklich unterstützt hat, ja schon eingeleitet worden.

Das macht dann auch die Arbeiten etwas leichter. Parlamentarische Initiativen und die Gesetzgebung durch das Parlament, ohne dass originär die Verwaltung in einer solch komplexen Materie mitgearbeitet hat, haben auch ihre Grenzen. An diese ist man jetzt gestossen, so leid es mir tut.

Wir haben eine Verbesserung des Entschädigungsverfahrens für Fluglärm in der Motion des Ständerates unterstützt und auch eine Verbesserung des Enteignungsrechts. Ich verspreche nicht, dass das morgen oder übermorgen kommt. Es ist nämlich noch so kompliziert genug. Aber man sollte jetzt den neuen Weg beschreiten. Der Bundesrat befindet sich da auf der Seite der Minderheit.

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp

Einige Ergänzungen und Korrekturen möchte ich noch machen. Zuerst eine Korrektur zum Votum von Frau Bänziger für die Materialien: Die temporären Bewilligungen von Nachtflügen an der Euro 2008 kann man zwar kritisieren, sie stellten aber keine Änderung des Betriebsreglementes dar, und solche Nachtflüge wären deshalb von der Vorlage nicht betroffen.

Die Kritik, die von verschiedenen Votanten vorgebracht worden ist - die Vorlage ziele weit darüber hinaus, was die parlamentarische Initiative Hegetschweiler gewollt habe, und sei überladen -, nimmt die Kommission zur Kenntnis. Es war möglicherweise ein Fehler von uns, eine so umfassende Vorlage mit Ausdehnung auf Bahn- und Strassenlärm zu erarbeiten. Mit der heutigen Bereitschaft, die Vorlage auf die ursprüngliche Verfahrensfrage betreffend Fluglärm zu beschränken, treten wir aber genau dieser Kritik entgegen, und der entsprechende Eventualantrag des Bundesrates, dem er eventualiter auch zustimmen könnte, liegt ja bereits vor. Notabene war an der Erarbeitung dieses Vorschlages und an der Diskussion immer das Bazl beteiligt und hat das Ganze immer mitgetragen und die Situation mitverfolgt.

Zur Frage "Motionsweg oder Weg der parlamentarischen Initiative?": Die parlamentarische Initiative wurde 2002 eingereicht. Wir stehen heute kurz vor dem Ziel, wir kennen die Lösung: Wir wollen die Verfahrensgarantien herstellen - eine einfache und klare Sache, die aber sechs Jahre gedauert hat. Auf dem Motionsweg, der über den Bundesrat läuft - der heute noch die Vorlage des Parlamentes ablehnt -, will man neben den Verfahrensfragen auch die materiellen Fragen umfassend prüfen. Es geht länger als fünf Jahre, bis wir eine umfassende Vorlage haben, und es wird noch viel, viel komplexer sein, hier für alle eine befriedigende Lösung zu finden. Deshalb wird uns dieser Weg zum Nullpunkt zurückführen. Die Betroffenen rund um die Flughäfen werden weiterhin warten, und die Entscheide sind gefallen, wenn irgendwann, in zehn Jahren vielleicht, eine Lösung auf dem Tisch liegt.

Ich bitte Sie also sehr und eindringlich, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, damit wir dem Ständerat nochmals eine Vorlage unterbreiten können. Notabene, der Ständerat ist zwar einstimmig nicht eingetreten, der Kommissionsentscheid war aber knapp, und die Kommission war gespalten. Es gab aber keinen Minderheitsantrag und nur deshalb die Geschlossenheit im Ständerat.

van Singer Christian · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

On doit décider aujourd'hui s'il faut repartir à zéro, recommencer les travaux ou bien aboutir à un compromis qui soit acceptable et qui puisse enfin répondre aux attentes des riverains. On reproche à ce projet d'être allé trop loin, c'est-à-dire qu'on déplore le fait que le sujet ait été étendu aux nuisances sonores causées par les automobiles et par les chemins de fer. On pourrait biffer cette partie-là en négociant un compromis en Conférence de conciliation, mais pour en arriver là, il faut que notre conseil maintienne la divergence. Il ne s'agit pas de s'arrêter maintenant et de tout recommencer à zéro.

Je vous remercie de maintenir la décision prise par notre conseil en 2007.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 90 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 89 Stimmen

Bugnon André · P-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

La divergence est ainsi maintenue. L'objet retourne au Conseil des Etats.