07.057
Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. Änderung
Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Kommission
Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat
mit dem Auftrag:
1. die Begriffe "innere" und "äussere Sicherheit", "geschützte Rechtsgüter" und die abstrakt gehaltenen Verdachtsmerkmale der Artikel 13a und 18a E-BWIS zu konkretisieren und eng zu umschreiben;
2. die Zusammenarbeit der Polizeiorgane des Bundes mit den kantonalen Behörden und deren Auskunftspflichten sowie insbesondere die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen zu präzisieren;
3. die Schnittstellen zwischen der Verwaltung (Polizeiorgane des Bundes) und den Gerichten klar zu regeln;
4. die parlamentarische Aufsicht im Bund wirksamer auszugestalten;
5. die finanziellen Konsequenzen der Vorlage für Bund und Kantone aufzuzeigen;
6. die Verfassungsmässigkeit der Vorlage detailliert zu überprüfen, dies insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre (Art. 13 BV), der Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 BV), der Medienfreiheit (Art. 17 BV), der Versammlungsfreiheit (Art. 22 BV) und der Vereinigungsfreiheit (Art. 23 BV).
Proposition de la commission
Entrer en matière et renvoi au Conseil fédéral
avec mandat:
1. de préciser, dans les articles 13a et 18a P-LMSI, les notions de "sûreté intérieure" et "extérieure", de "biens juridiques protégés", ainsi que les signes de soupçons, et d'en donner une définition plus restreinte;
2 de préciser la collaboration des organes de police de la Confédération avec les autorités cantonales et leurs obligations de renseigner, ainsi qu'en particulier la collaboration avec les organes étrangers;
3. de prendre des dispositions claires sur la collaboration entre l'administration (organes de police de la Confédération) et les tribunaux;
4. d'organiser une surveillance parlementaire plus efficace au sein de la Confédération;
5. d'identifier les conséquences financières du projet pour la Confédération et les cantons;
6. d'examiner en détail la conformité du projet avec la Constitution, notamment dans la perspective de la protection de la sphère privée (art. 13 Cst.), des libertés d'opinion et d'information (art. 16 Cst.), de la liberté des médias (art. 17 Cst.), de la liberté de réunion (art. 22 Cst.) et de la liberté d'association (art. 23 Cst.).
Savary Géraldine · Mit-F · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Nous avons à traiter ici de la loi fédérale instituant des mesures visant au maintien de la sûreté intérieure. Cette loi visant à renforcer la sécurité intérieure, les modifications prévoient que la Confédération prenne des mesures préventives pour détecter précocement et combattre les dangers liés au terrorisme, aux services de renseignement prohibés, à l'extrémisme violent et à la violence lors de manifestations sportives.
Votre Commission des affaires juridiques n'a pas eu véritablement à parler du contenu de la loi, de ses objectifs, de ses limites, de ses défauts. En effet, le Conseil national s'était déjà prononcé sur le sujet lors de la session d'automne 2008. Et qu'a décidé ledit conseil? Contre l'avis de sa commission qui proposait le renvoi du projet au Conseil fédéral avec mandat de préciser un certain nombre de points, le Conseil national a décidé de ne pas entrer en matière sur la modification de la loi précitée.
Devant quel choix la commission de votre conseil s'est-elle trouvée? Ou elle décidait de ne pas entrer en matière, comme le Conseil national, et le projet dans ce cas-là était liquidé, tout à fait enterré - c'est la solution qu'une petite minorité des membres de la commission ont privilégiée. Ou elle décidait d'entrer en matière et de procéder à la discussion par article. Dans ce cas-là, nous aurions commencé l'examen du projet de modification, alors même que le Conseil national s'était prononcé contre le projet d'entrée de jeu, avec le risque que le Conseil national rejette à nouveau le projet issu des travaux de votre commission. Cette procédure nous a paru aléatoire et contre-productive. Ou, enfin, elle entrait en matière en renvoyant le projet et en confiant au Conseil fédéral le même mandat que celui que la Commission des affaires juridiques du Conseil national avait prévu de donner au Conseil fédéral- proposition qui, on l'a vu, a été rejetée. C'est l'option que votre commission a choisie, par 9 voix contre 1, soit à une très large majorité de ses membres.
Et nous vous proposons aujourd'hui de faire de même. Pourquoi? D'une part, il nous semble important de travailler de concert avec le Conseil national, surtout sur un sujet aussi important que la sûreté nationale. D'autre part, parce que le projet du Conseil fédéral pose un certain nombre de questions, en particulier: quid de la protection des libertés individuelles? quid du respect de la sphère privée, de la liberté d'expression? quid enfin de la souveraineté cantonale dans le domaine de la sécurité? Le mandat de clarification qui accompagne la proposition d'entrer en matière puis de renvoyer le projet, comme nous vous le proposons aujourd'hui, permettra au Conseil fédéral de répondre à ces questions.
Enfin, tant Monsieur le conseiller fédéral Maurer, qui était présent à notre séance, que Madame la conseillère fédérale Widmer-Schlumpf semblent conscients que les questions posées par la Commission des affaires juridiques du Conseil national et par celle de votre conseil sont légitimes. J'ai même l'impression qu'ils souhaitent pouvoir y répondre de façon un peu plus appropriée.
Par conséquent, je vous propose de soutenir la proposition de votre commission, d'entrer en matière sur la loi fédérale instituant des mesures visant au maintien de la sûreté intérieure, et de renvoyer le projet au Conseil fédéral en lui donnant un mandat de clarification.
Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Erlauben Sie mir eine kurze Stellungnahme in meiner Funktion als Präsident der Delegation. In der Debatte zum BWIS haben wir immer den Standpunkt vertreten, dass es gewisse Bereiche gibt, bei denen die Rechtsgrundlagen für bestimmte Eingriffe fehlen. Die Delegation hat aber nie eine konsolidierte Meinung zum Thema "Grosser Lauschangriff" abgegeben. Es gibt aber durchaus - unabhängig von dieser umstrittenen Frage - bestimmte Bereiche, die nach einer Rechtsgrundlage rufen. Ich verweise beispielsweise auf die ganze Thematik Funkaufklärung in Artikel 14a. In Artikel 14b geht es um den Schutz von Informantinnen und Informanten. Es gibt nach unserer Auffassung sicher Regelungsbedarf. Das allein spricht schon dafür, dass man auf die Vorlage eintreten sollte. Denn unabhängig davon, welche Haltung man zu den umstrittensten Punkten hat: Es gibt eben Punkte, die neu geregelt werden müssen.
Das wollte ich im Namen der Delegation einfach kurz festgehalten haben.
Bürgi Hermann · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Gestatten Sie mir, dass ich noch in Erinnerung rufe, dass es der Ständerat war, dass wir es waren, die in diesem Bereich den Anstoss gegeben haben, die gesagt haben, dass gesetzgeberisch zu handeln sei. Die SiK des Ständerates setzte sich im Jahr 2004 sehr intensiv mit Fragen des Terrorismus und des organisierten Verbrechens auseinander. Das Ergebnis dieser Beratungen war dann ein Postulat, das wir eingereicht haben. Es handelt sich um das Postulat 05.3006 vom 21. Februar 2005, "Effizientere Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen". Wir forderten den Bundesrat damals auf, gesetzgeberische Massnahmen für eine effizientere Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen zu prüfen.
Dieses Postulat wurde angenommen, und der Bundesrat hat in der Folge einen Bericht ausgearbeitet. Es handelt sich um den Bericht "Effizientere Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen", der vom Bundesrat in Erfüllung des Postulates der SiK des Ständerates erarbeitet worden ist. In diesem Bericht wurde in aller Breite dargelegt, wo welche Massnahmen zu prüfen und an die Hand zu nehmen seien. Da wurde auch in Aussicht gestellt, dass auf der Basis des BWIS Revisionen zu prüfen seien, und das liegt nun bei den Räten.
Ich bin der entschiedenen Auffassung, dass wir diese Linie weiterverfolgen, das heisst uns jetzt als Gesetzgeber mit diesen Fragen beschäftigen sollten. Ich bin mit dem, was Frau Kollegin Savary ausgeführt hat, mit der Auffassung der überwiegenden Mehrheit der Kommission, einverstanden. Wenn wir jetzt eintreten, sagen wir nicht mehr und nicht weniger, als dass wir unsere Arbeit als Gesetzgeber tun sollen. Ich habe überhaupt kein Verständnis für den Entscheid des Nationalrates, der das einfach vom Tisch gewischt hat. Die Frage, ob und allenfalls wie wir dann heikle Bereiche, die unter dem süffisanten Titel "Lauschangriff" hochgespielt worden sind, schlussendlich regeln, ist eine ganz andere Frage. Aber diese Fragen können wir nicht beantworten, wenn wir die Vorlage unter den Tisch wischen. Wir sind als Gesetzgeber jetzt gefordert, uns mit diesen Fragen auseinanderzusetzen.
Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir den einmal eingeschlagenen Weg weitergehen und diese Fragen hier jetzt prüfen, die Gesetzgebungsarbeit aufnehmen und uns dieser Arbeit nicht einfach entziehen. Deshalb sollten wir eintreten und die Vorlage dann an den Bundesrat zurückweisen, damit er die Möglichkeit hat, allfällige Fragen, die noch im Raum stehen, näher zu prüfen und darzulegen. In diesem Sinne ersuche ich Sie, den von mir vorgezeichneten Weg, den wir 2004 eingeschlagen haben, jetzt konsequent weiterzuverfolgen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich schliesse mich Ihren Sprechern an. Das Geschäft ist ja bereits sehr alt. Wir begannen bereits 2001, uns damit zu befassen. Der Nationalrat ist jetzt nicht darauf eingetreten. Ein Nichteintreten des Ständerates würde heissen, dass all diese Arbeit versenkt wird, und dies liegt nun eindeutig nicht in unserem Interesse, weil es in diesem Bereich Handlungsbedarf gibt, das ist ganz offensichtlich. Wir brauchen hier Verbesserungen, wir brauchen rechtsstaatliche Grundlagen, um eingreifen zu können.
Jetzt ist die Frage, wie weit der Staat in die persönliche Freiheit eingreifen soll. Das ist immer eine politisch heikle Frage, und sie hat auch etwas Konjunktur. Ich erinnere an die damalige Fichenaffäre, die sich vor bald zwanzig Jahren ereignete. Danach kippte man fast alles weg, man wollte nichts mehr. Nachher merkte man, dass man etwas zu weit gegangen war. Dann kam 9/11, der 11. September 2001; da sagte man, jetzt brauche es wieder Überwachungsmöglichkeiten. Auch hier im Parlament wurden entsprechende Vorstösse gemacht. Jetzt hat man sich wieder etwas davon entfernt, jetzt geht man wieder in die andere Richtung. Unabhängig von diesem Zeitgeist brauchen wir jetzt gewisse gesetzliche Regelungen, damit der Staat auch eine Überwachung machen kann. Das ist einfach notwendig. Im Nationalrat wurde heftig kritisiert; der Lauschangriff war dort ein Thema, welches man so nicht akzeptieren wollte. Dies war am Schluss der Grund für das Nichteintreten. Ich glaube, mit dem Weg, den Ihre Kommission jetzt vorschlägt, haben wir noch einmal die Chance, eine vernünftige Vorlage zu präsentieren.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten. Das scheint mir wirklich notwendig zu sein, damit wir den Handlungsbedarf, der besteht, auch regeln können. Es würde damit die Möglichkeit gegeben, die Vorlage zu überarbeiten und im ordentlichen Verfahren wieder in die Räte zu bringen. Das würde nicht so lange Zeit beanspruchen, weil wir jetzt, etwa nach dieser Diskussion, wissen, wo die Punkte sind, die heftig kritisiert werden, wo man etwas korrigieren soll. Es ist eigentlich auch klar, wo der Handlungsbedarf tatsächlich besteht. Wenn Sie auf die Vorlage eintreten, schaffen Sie die Möglichkeit, hier nach bald zehn Jahren hoffentlich zu einem Abschluss zu kommen und eine Vorlage zu präsentieren, die darauf Rücksicht nimmt. Es wird ja wahrscheinlich immer darum gehen, auf der einen Seite in einem Bewilligungsverfahren, in dem Massnahmen angeordnet werden müssen, ein mehrstufiges Verfahren zu haben, und auf der anderen Seite die Kontrolle zu gewährleisten. Es muss in einem Gleichgewicht sein, dass Massnahmen eben durch verschiedene Instanzen demokratisch angeordnet werden und dass die Möglichkeit besteht, das auch zu kontrollieren. Dieses Gleichgewicht müssen wir vielleicht noch etwas besser schaffen, weil es in Gottes Namen Dinge gibt, die abgeklärt werden müssen, wo wir ein Bedürfnis haben, rechtzeitig zu wissen, was geschehen könnte.
Wir würden Ihnen dies gerne noch einmal in einer überarbeiteten Vorlage präsentieren. Wenn Sie auf die Vorlage eintreten und sie zur Überarbeitung zurückweisen, schaffen Sie die Grundlage, um hier hoffentlich einen Schritt weiterzukommen. Ich bin selber eigentlich zuversichtlich, dass der Nationalrat in einer zweiten Runde ebenfalls diesen Weg beschreiten könnte, und dann hätten wir eine vernünftige Ausgangslage.
Die Vorlage jetzt beraten zu müssen wäre wahrscheinlich etwas viel Arbeit für die Kommission Ihres Rates - ohne die Schwesterkommission. Auf Nichteintreten bitte ich Sie zu verzichten - das ist ja auch nicht beantragt. Das würde zum vollständigen Scherbenhaufen führen; den sollten wir verhindern.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen.
Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Le président (Berset Alain, président): La décision de renvoi est transmise au Conseil national.