Lexipedia
Pagina principalaNewsExplorarRegister
Cundiziuns d'utilisaziunProtecziun da datasAgid
S'annunziar

Jahresbericht 2009 der GPK und der GPDel

17440 · Amtliches Bulletin

Dals 16 mars 2010

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/17440/de/jahresbericht-2009-der-gpk-und-der-gpdel

Consultà ils 5 sett. 2026

  1. Documents
  2. Confederaziun
  3. Bulletin uffizial
Funtauna

Fatschenta parlamentara: Jahresbericht 2009 der GPK und der GPDel (10.004)

10.004

Jahresbericht 2009 der GPK und der GPDel

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Die GPK stehen selten im politischen Rampenlicht. Nur wenn wirkliche oder vermeintliche Skandale die öffentliche Diskussion bestimmen, wird der Ruf nach ihnen laut - nur um wieder zu verhallen, wenn die Ereignisse einmal bei ihnen platziert sind. In jüngster Zeit war deutlich mehr von den GPK die Rede. Ich komme darauf zurück.

Lieber wäre uns allerdings, wenn zur Kenntnis genommen würde, was für Inspektionen und Untersuchungen wir durchgeführt und was die Kommissionen in Berichten zuhanden der Räte verabschiedet haben. Es gibt eine ganze Reihe davon, Sie können es im Jahresbericht nachlesen. Ich erwähne nur folgende Beispiele: die Inspektion zur Bestimmung und Überprüfung ärztlicher Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung - ein sehr aktuelles Thema -, zur Neufestsetzung der Labortarife im KVG - auch sehr aktuell -, zur Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit NGO oder die Inspektion zum Bundespersonalgesetz, zur Steuerung der Personalpolitik und Zielerreichung. Weiter gab es den Bericht über die Einsatzgruppe Tigris; da herrschte in der ganzen Presse helle Aufregung. Wir haben den Bericht dann abgeliefert und nicht mehr viel gehört, als er einmal abgeliefert war. Schliesslich hatten wir den Fall Tinner. Darauf muss ich nicht mehr näher eingehen, darüber haben wir im Rat auch schon diskutiert.

Ein zentrales Problem waren im Vorjahr die Informationsrechte der GPK aufgrund konkreter Informationsbegehren. Im Rahmen zweier laufender Inspektionen - einerseits der Inspektion des Behördenverhaltens bei der Bekämpfung der Finanzkrise, andererseits jener zur Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat - stellten der Bundesrat wie auch einzelne Departemente die Informationsrechte infrage und verweigerten zu einem grossen Teil die Herausgabe der verlangten Unterlagen. Es geht hauptsächlich darum, dass der Bundesrat bei der Auslegung der Informationsrechte der GPK zu einer neuen, restriktiven Praxis übergegangen ist, welche früher nicht so gegolten hat und die Untersuchungen der GPK erheblich erschwert. Dies hat sich besonders deutlich bei der laufenden Untersuchung der Finanzkrise und der UBS/Finma-Krise gezeigt. Der Bundesrat sprach der GPK das Recht ab, in die Anträge, Grundlagenpapiere und Aussprachepapiere der federführenden Departemente an den Bundesrat Einsicht zu nehmen.

Die GPK haben inzwischen entschieden, dass die Informationsrechte der GPK mittels einer parlamentarischen Initiative präzisiert werden sollen. Das Problem ist nur mit einer gesetzlichen Klärung lösbar. Insbesondere muss präzisiert werden, was unter "Unterlagen, die der unmittelbaren Entscheidfindung des Bundesratskollegiums dienen", wie es in Artikel 153 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes heisst, zu verstehen ist.

Im Rahmen der erwähnten Inspektion verlangte die Arbeitsgruppe vom EFD das eigentliche Führungsdossier zu den Geschehnissen, welche letztlich im Februar 2009 zur Übermittlung von Kundendaten der UBS an die USA führten. In der Folge erhielt sie den grössten Teil des Führungsdossiers zugestellt. Die Aushändigung wichtiger Dokumente für die Beurteilung der Geschäftsführung des EFD und des Bundesrates in diesem Dossier - vier Aussprachepapiere und eine Informationsnotiz - wurde jedoch verweigert, und zwar mit der Begründung, dass Anträge des federführenden Departementes einschliesslich der dazugehörigen Beilagen unter die Kategorie von Dokumenten fielen, die der unmittelbaren Entscheidfindung des Bundesratskollegiums dienten und deshalb gemäss dem erwähnten Artikel der Oberaufsicht vorenthalten bleiben. Zu den Unterlagen, welche der unmittelbaren Entscheidfindung des Bundesrates dienten, gehörten aus Sicht des Bundesrates alle Mitberichtsakten, im Einzelnen also die Anträge an den Bundesrat inklusive Beilagen, die Aussprachepapiere inklusive Beilagen, die Mitberichte, Stellungnahmen und allfällige weitere Schriftenwechsel sowie Informationsnotizen.

Die Geschäftsprüfungskommissionen sehen das anders, und wie ich bereits erwähnt habe, wollen sie das geklärt haben. Ich lege Wert auf die Feststellung, dass sich die GPK der Sensibilität der einverlangten Dokumente bewusst sind und stets konkrete Massnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit treffen. Die GPK sind darauf angewiesen, dass ihre Informationsrechte sowie ihre gesetzlich verankerte Kompetenz, abschliessend über deren Tragweite und Ausübung zu beschliessen, vom Bundesrat und von den beaufsichtigten Stellen respektiert werden. Wenn jedes Informationsbegehren der GPK bezüglich heikler Dokumente oder Untersuchungsgegenstände zu einer aufwendigen und grundlegenden Infragestellung ihrer Rechte führt, bindet dies seitens der Kommission wie auch ihres Sekretariates substanzielle Ressourcen, was letztlich auf Kosten der Überprüfung der Geschäftsführung des Bundesrates und der Bundesverwaltung geht. Im Fall der erwähnten Inspektion zur Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat mussten die Untersuchungshandlungen ab Mitte August 2009 sistiert werden und konnten im Berichtsjahr nicht wieder aufgenommen werden.

Die Oberaufsicht der Geschäftsprüfungskommissionen verfolgt das Ziel und den Zweck, aufgrund von Feststellungen und Schlussfolgerungen zu Ereignissen in der Vergangenheit Lehren für eine bessere staatliche Tätigkeit in der Zukunft ziehen zu können. Sie verfolgt somit letztlich ein Ziel, das auch vom Bundesrat und von der Bundesverwaltung angestrebt wird. Die GPK tragen mit ihren Untersuchungen ebenfalls zu einer grösseren Transparenz des staatlichen Handelns bei und fördern so das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Bundesbehörden und ihre Verantwortungsträger. Im Interesse eines ausgewogenen Zusammenspiels der Gewalten ist zu hoffen, dass der Bundesrat die von ihm eingeleitete und letztlich auf Konfrontation mit dem Parlament abzielende Praxisänderung bezüglich Umfang, Tragweite und Ausübung der Informationsrechte der GPK überdenkt.

Die GPK haben erkannt, dass sie ihre Arbeit besser bekanntmachen oder, wenn Sie so wollen, verkaufen müssen. Es liegt ihnen daran, nicht nur im Zusammenhang mit wirklichen und vermeintlichen Skandalen, sondern immer auch dann, wenn sie ohne Aufhebens Fragen aufwerfen, die durchaus brisant werden können, in Erscheinung zu treten. So haben sich die GPK etwa mit Konsumentenfragen im Zusammenhang mit dem elektronischen Geschäftsverkehr oder mit den Medikamentenpreisen auseinandergesetzt, lange bevor diese Fragen von unseren geschätzten Kolleginnen und Kollegen - in aller Regel in Unkenntnis der bereits geleisteten Arbeit und der im Raum stehenden Empfehlungen - im Parlament aufgegriffen wurden.

Ich habe hier eine Dokumentation vor mir - es sind vier Seiten -, wo alle die Berichte, Empfehlungen usw., die wir in den letzten Jahren verabschiedet haben, aufgelistet sind. Ich könnte sie jetzt vorlesen, aber Sie können sie auch im Internet nachlesen. Es waren sehr oft Fragen, die von höchster politischer Brisanz sind, bei denen wir einfach die Problemlage objektiv dargestellt haben. Dann besteht natürlich die Möglichkeit, dass Kolleginnen und Kollegen das aufgreifen, aber es wäre schön, wenn sie wüssten oder zur Kenntnis nähmen, was schon gemacht wurde. Dann kann man sich je nachdem in einem parlamentarischen Vorstoss relativ kurz auf eine bestimmte Frage konzentrieren und muss keine Grundsatzdebatte heraufbeschwören, die schon geführt worden ist.

Die GPK haben nie zum Ausdruck gebracht, sie seien grundsätzlich gegen eine PUK, wenn es darum geht, das Behördenverhalten bei der Bekämpfung der Finanzkrise und bei der Datenherausgabe an die USA zu untersuchen, sofern sie auf Widerstand stossen und nicht an die erforderlichen Informationen gelangen sollten. Sie haben aber längst mit der Untersuchung angefangen, bevor der Ruf nach einer PUK laut wurde, übrigens ohne dass sich an der Ausgangslage seit dem Beginn des Jahres 2009 irgendetwas geändert hätte - mit Ausnahme der Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes, von denen eines noch nicht rechtskräftig ist. Die GPK unseres Rates vertritt deshalb mit überwältigender Mehrheit die Meinung, die Untersuchung müsse abgeschlossen werden können; wenn sie die Erwartungen nicht erfüllt, kann immer noch eine PUK allfällige nicht genügend geklärte Fragen untersuchen.

Erstaunlich ist, wie wenig auch manche Partei- und Fraktionsvorsitzende über die Arbeitsweise, die Verfahren und die Rechte der GPK beziehungsweise einer PUK wissen. Im Zusammenhang mit der PUK-Diskussion geisterten zuweilen Ideen herum, die abstrus sind und von der Unkenntnis elementarer parlamentsrechtlicher Regeln zeugen. Ich denke etwa an den Vorschlag, der Arbeitsgruppe nachträglich die PUK-Haube überzuziehen in der Meinung, man müsse dann nicht mehr von vorne beginnen, oder an Vorstellungen, wonach bei einer PUK über die Untersuchung des Behördenverhaltens hinaus Kompetenzen bis hin zu einer Strafuntersuchung zustünden.

Ich bin sicher, dass die beiden GPK einen Bericht mit Substanz abliefern werden. Wenn sie bei irgendeinem Punkt auf Granit stossen, so werden sie von sich aus eine PUK verlangen, und wenn das Parlament der Meinung ist, wichtige Fragen seien nicht behandelt worden, ist es frei zu entscheiden, wie zu verfahren ist, dies allerdings mit dem Vorteil, einen allfälligen Untersuchungsgegenstand dann genau definieren zu können.

Hêche Claude · Mit-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Mon rapport concerne l'activité de surveillance de la Commission de gestion dans le domaine de la sécurité de l'aviation civile.

Depuis le malheureux accident d'avion d'Überlingen en 2002 et les conclusions critiques du Laboratoire néerlandais de l'aviation civile et de l'astronautique, la Commission de gestion se préoccupe de la sécurité aérienne dans le ciel suisse et européen, notamment en examinant de manière régulière des rapports de situation et en accompagnant la réorganisation de l'Office fédéral de l'aviation civile.

Lors de la séance du 12 octobre 2009, la sous-commission DFI/DETEC a examiné le rapport 2008 du DETEC du 30 juin 2009 sur le niveau de sécurité de l'aviation civile suisse et a notamment auditionné le nouveau directeur de l'OFAC. En place depuis une année et demie, Monsieur Müller a clairement exposé les objectifs qui guident actuellement l'activité de l'OFAC.

1. Renforcement de la sécurité par une augmentation des standards de sécurité, par une hausse du nombre des audits, des évaluations et des inspections: en 2008, grâce aux nouveaux postes créés, l'OFAC a augmenté le nombre d'inspections et d'audits de 9 pour cent par rapport à l'exercice précédent et a ainsi mené 75 contrôles supplémentaires par rapport à 2007.

2. Conclusion et mise en oeuvre rapide du processus de coordination du plan sectoriel de l'infrastructure aéronautique pour l'aéroport de Zurich: le projet de rapport final a été mis en consultation auprès des cantons, des services fédéraux et des communes riveraines. Au terme de la consultation, le DETEC décidera des variantes qui entreront en ligne de compte concernant la définition du futur régime d'exploitation de l'aéroport. Enfin, une fiche de coordination précisant le cadre général de l'exploitation et du développement territorial de l'aéroport sera rédigée. Le Conseil fédéral devrait l'approuver en principe en 2012.

3. Engagement important dans la réalisation du ciel unique européen: dans ce dossier, Skyguide assume un rôle de pionnier dans la mise en oeuvre de projets, tout en respectant les droits de souveraineté des différents Etats. L'entreprise ne ménage pas ses efforts en vue d'obtenir la responsabilité d'un bloc d'espace aérien.

4. Stratégie et conception directrice orientées vers l'innovation et l'utilisation des nouvelles technologies: ceci permettra notamment une amélioration des régimes d'approche des aéroports et des niveaux de sécurité.

Venons-en à présent au rapport à proprement parler. Le rapport 2008 sur le niveau de sécurité de l'aviation civile montre bien que si dans certains domaines les améliorations ont été très sensibles, dans d'autres la Commission de gestion a relevé quelques lacunes, mais qui ne concernent toutefois pas des domaines de sécurité cruciaux. Skyguide a continué à s'améliorer au cours de ces deux dernières années et a accompli de nets progrès dans les domaines de la conduite et de la gestion. Pour l'entreprise, 2008 fut assurément une bonne année en termes de sécurité. Cependant, certaines améliorations sont encore attendues en ce qui concerne les compétences du personnel, ainsi qu'en matière de gestion systématique des risques et de la sécurité.

La Commission de gestion examinera la mise en oeuvre des mesures d'amélioration dans le cadre de ses activités de surveillance pour l'année 2010. Par ailleurs, force est de constater que la sécurité technique et la sécurité des infrastructures n'ont pas encore atteint le degré visé. A cet égard, la crise financière et économique a eu des répercussions sensibles. La formation et le respect des processus ont eu tendance à être relégués au second plan. L'OFAC a annoncé sa volonté de renforcer son attention dans ces domaines. La Commission de gestion gardera donc un oeil attentif sur l'évolution de la situation.

A noter que l'OFAC fait actuellement lui-même l'objet d'un audit international, du 1er mars au 31 mars 2010, afin notamment de juger et de comparer les normes mises en place dans le cadre de la réorganisation de l'office. Cet audit constitue par conséquent un test important pour les nouvelles structures qui supportent dorénavant la comparaison internationale.

Enfin, tout en relevant la qualité du travail réalisé par l'ensemble des acteurs qui ont participé à l'élaboration du rapport 2008, la Commission de gestion a toutefois demandé que figurent dans le prochain rapport sur la sécurité dans l'aviation civile des indications relatives aux pays voisins, au transport des marchandises dangereuses, ainsi que des informations complémentaires sur la situation de l'aéroport de Bâle-Mulhouse, qui fait l'objet d'un traité entre la France et notre pays.

Comme vous l'aurez compris, le dossier de la sécurité dans l'aviation civile va continuer à occuper la Commission de gestion ces prochains mois.

Briner Peter · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Aufgrund wiederholt aufgeworfener Fragen bezüglich der Mittelflüsse zwischen der Bundesverwaltung und NGO sowie der Mittelverwendung durch die NGO beauftragte die GPK-SR die Parlamentarische Verwaltungskontrolle im Jahre 2008, die Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit NGO zu untersuchen.

Die Evaluation sollte namentlich Antworten auf folgende Fragen finden: Ist die Steuerung durch die Bundesverwaltung angemessen? Beugt die Verwaltung den mit dieser Art von Zusammenarbeit eingegangenen Risiken angemessen vor, d. h. der möglichen Zweckentfremdung von Bundesmitteln, der Entstehung von monopolähnlichen Strukturen aufgrund gewohnheitsmässiger Mittelvergabe sowie den Risiken problematischer gegenseitiger Abhängigkeiten und Verflechtungen zwischen der Bundesverwaltung und ihren Klienten?

Die Untersuchung umfasste sechs Kooperationen aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, die in der Zuständigkeit der Deza liegen, fünf Fälle aus dem Bereich des Bundesamtes für Landwirtschaft und drei Fälle, die in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Umwelt fallen. Wir befassten uns ausschliesslich mit der Arbeit der Verwaltung, nicht mit jener der NGO, denn dazu wären wir nicht legitimiert. Insgesamt hat die Untersuchung grosse Unterschiede bei der Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen sowie bei der tatsächlichen Steuerungspraxis aufgezeigt. Die festgestellten Mängel betreffen aber nicht alle untersuchten Kooperationen in gleichem Masse. Im Quervergleich zeigte sich vielmehr, dass sich unter den analysierten Fällen zweckmässige Ansätze zur Vermeidung von Risiken finden. Diese Ansätze kommen aber nicht überall bzw. nicht überall mit der gleichen Konsequenz zur Anwendung.

Wir haben aufgrund unserer Analyse fünf Handlungsfelder definiert und fünf Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet.

1. Es geht um die Anwendung wettbewerblicher Verfahren. Die Evaluation hat gezeigt, dass in zahlreichen Fällen gänzlich auf wettbewerbliche Verfahren verzichtet wird, obwohl eine Ausschreibung, zumindest des Erstmandates, sowie eine grundsätzliche Prüfung einer Ausschreibung bei der Neuvergabe möglich und zweckmässig wären. Aus anreiztheoretischer Sicht ist es nämlich von Bedeutung, dass die NGO während der Projektdauer ein persönliches Interesse haben, die Ziele des Bundes bestmöglich zu erreichen, um das Folgemandat nicht zu gefährden. Für uns stellt sich auch die Frage, ob die bestehenden gesetzlichen Grundlagen genügen, um wettbewerbliche Vergabeverfahren zu gewährleisten. Eine erste Empfehlung betrifft denn auch die Gewährleistung von Wettbewerb und das Beschaffungsrecht.

2. Mit der zweiten Empfehlung fordern wir den Bundesrat auf, Massnahmen zur Verbesserung der Kontrollmechanismen zu treffen, um das Risiko der Zweckentfremdung der gesprochenen Mittel einzuschränken. Die abgerechneten Aufwendungen sollen eindeutig den einzelnen Mandaten bzw. Finanzhilfen zugeordnet werden können; das heisst zum Beispiel mittels getrennter Rechnungen für jedes Projekt oder zumindest eigenem Kostensteller und Kostenträger pro Projekt in der Betriebsbuchhaltung. In neun der vierzehn Fallstudien werden diese Kriterien gegenwärtig nicht erfüllt. Es besteht hier also noch keine diesbezügliche Transparenz.

3. Nicht klar sind auch die Kriterien der Deza dafür, welche NGO in welcher Höhe Programmbeiträge erhalten und wie hoch dabei die Eigenfinanzierung sein muss. Die Beitragssätze der einzelnen NGO sind sehr unterschiedlich und vermutlich weitgehend historisch bedingt. Zudem gibt es noch kein Gesamtportfolio, mit dem ein inhaltlich ausgewogener Mix an Programmen gefördert und die postulierte Komplementarität der Programme und Projekte erreicht wird. Das Bundesamt für Landwirtschaft liefert hier mit seiner Portfolio-Analyse ein gutes Beispiel. Mit unserer dritten Empfehlung fordern wir den Bundesrat auf, dieses Instrument auch für die Deza zu prüfen.

4. Die Deza kann Mittel für Aktivitäten der NGO sprechen, sofern diese den Zielen des schweizerischen Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit entsprechen und entwicklungspolitisch relevant sind. Die gesetzlichen Grundlagen der Entwicklungszusammenarbeit sind allerdings sehr offen formuliert; der im Gesetz enthaltene Zielkatalog ist nicht abschliessend. Dies führt dazu, dass auch Aktivitäten von NGO, die nicht unter den im Gesetz explizit aufgeführten Zielen subsumiert werden, unterstützt werden können. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die gesetzlichen Grundlagen aus den Siebzigerjahren den Anforderungen an die Bestimmtheit gesetzlicher Vorgaben für die Ausrichtung von Subventionen noch genügen. Mit der vierten Empfehlung fordern wir den Bundesrat auf zu prüfen, inwiefern die gesetzlichen Grundlagen der Entwicklungszusammenarbeit die heutigen Anforderungen des Legalitätsprinzips erfüllen. In dieselbe Richtung geht übrigens die noch nicht erfüllte Motion der GPK-SR 06.3666.

5. Die Untersuchung hat mit Blick auf die Deza zudem gezeigt, dass es trotz analogen gesetzlichen Grundlagen und Weisungen möglich ist, dass der Bereich der Zusammenarbeit mit den Ländern des Südens und der Bereich der Ostzusammenarbeit eine grundlegend unterschiedliche Ausschreibungspraxis aufweisen. Beim Bundesamt für Umwelt sind ähnliche Schwächen festzustellen. Dagegen weiss das Bundesamt für Landwirtschaft mit seinem internen Finanzinspektorat solche Schwächen zu verhindern. Es überprüft nicht nur die externen NGO, sondern insbesondere auch die internen Stellen hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen und Vorgaben und rapportiert direkt zuhanden der Amtsleitung und der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Mit der fünften Empfehlung wird der Bundesrat aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Gesetze und Vorgaben innerhalb eines Tätigkeitsbereiches einheitlich angewendet werden, und zu prüfen, ob es nicht zweckmässig wäre, in anderen Einheiten die Arbeitsmethoden des internen Finanzinspektorats des Bundesamtes für Landwirtschaft zu übernehmen.

Gestatten Sie mir, abschliessend darauf hinzuweisen, dass diese Evaluation nicht aufgegleist worden ist, um eventuelle Missbräuche aufzudecken. Die Untersuchung hatte vielmehr zum Ziel, mögliche Unzulänglichkeiten und Fehlsteuerungen präventiv, für die Zukunft, zu verhindern. Bei der Faktensammlung ist auch nirgends schlechter Wille oder gar vorsätzlicher Missbrauch festgestellt worden. Das gilt es festzuhalten.

Es gilt aber auch, statt an guten alten Gewohnheiten festzuhalten, die nötigen Überlegungen zur Verbesserung der Steuerungs- und Kontrollmechanismen anzustellen. Dazu dienen die fünf Empfehlungen. Damit legen wir den Schwerpunkt auf das ausgewiesene Optimierungspotenzial. Mehrere der angeführten Mängel sind im Übrigen zumindest teilweise bereits auch von der Verwaltung erkannt worden. Die jüngsten Entwicklungen in verschiedenen Fällen, gerade auch die Reorganisationsbestrebungen der Deza, gehen in die richtige Richtung. Mit anderen Worten: Der Ball wurde von der Verwaltung bereits aufgenommen, und wir werden dranbleiben.

Stadler Hansruedi · Mit-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp

Die Geschäftsprüfungsdelegation beschäftigte sich im Jahre 2009 mit zwei grossen Geschäften. Daraus ergab sich für das letzte Jahr eine klare Prioritätensetzung.

Nach der Veröffentlichung ihres Berichtes zum Fall Tinner im Januar 2009 musste sich die Geschäftsprüfungsdelegation erneut mit der Frage der Aktenvernichtung in einem Strafverfahren auseinandersetzen. Grund dafür war das Auftauchen zusätzlicher Dokumente aus dem Verfahren Tinner, die der Bundesrat der Strafverfolgung nicht zugänglich machte. Die weiteren Abklärungen der Delegation bestätigten ihre ursprüngliche Einschätzung, wonach das Völkerrecht keine Vernichtung dieser Akten verlangt. Trotzdem beschloss der Bundesrat die Vernichtung jenes Teils der Akten, der den Bau von Kernwaffen betraf. Es gab dann mit dem Bundesrat noch ein kleines Intermezzo über die Frage der Informationsrechte der Geschäftsprüfungsdelegation.

Das zweite Geschäft betraf die laufende Reform der Nachrichtendienste. Im Jahre 2008 verabschiedeten die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG). Als Konsequenz daraus wurden der Inland- und der Auslandnachrichtendienst in einem Departement zusammengelegt. Nun verfügt die Schweiz über einen einzigen zivilen Nachrichtendienst, der im VBS angesiedelt ist. Da das ZNDG nur den gesetzlichen Rahmen für die Tätigkeit des zivilen Nachrichtendienstes liefert, musste der Bundesrat viele Details auf Verordnungsstufe regeln. Im Jahre 2009 verlangte deshalb die Geschäftsprüfungsdelegation vom VBS, zu den Verordnungsentwürfen konsultiert zu werden. Im Rahmen dieser Konsultationen setzte sich die Geschäftsprüfungsdelegation dafür ein, dass der Bundesrat keine schleichende Gesetzesänderung via Verordnung vornahm. Das heisst konkret, dass er dem neuen Nachrichtendienst keine zusätzlichen Kompetenzen zuweist, die durch das Gesetz nicht abgedeckt sind. Zu den Fällen, in denen der Bundesrat nach unserer Beurteilung seine Kompetenzen überschritt, hat die GPDel ein Gutachten erstellen lassen und dieses nicht nur dem Bundesrat, sondern auch öffentlich zugänglich gemacht.

Weiterhin gewisse Bedenken hat unsere Delegation gegenüber der Datenbearbeitung im neuen Nachrichtendienst, wie sie der Bundesrat im Ausführungsrecht zum ZNDG geregelt hat. Der Bundesrat hat die Verordnungen ohne die Präzisierungen verabschiedet, welche die Einhaltung der strengen Datenschutzbestimmungen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) gewährleisten sollten. Die vorgeschriebene Kriterienliste und die Departementsverordnung muss das VBS erst noch erlassen. Somit konnte die Geschäftsprüfungsdelegation bisher nicht prüfen, ob die Verordnungen Artikel 6 ZNDG respektieren. Dieser verlangt nämlich, dass die Vorschriften des BWIS weiterhin für die Bearbeitung und für die Weitergabe von Personendaten gelten, die der zivile Nachrichtendienst bei der Erfüllung seiner Aufgaben gestützt auf das BWIS beschafft. Die Einhaltung der Vorschriften des BWIS ist auch einer der wichtigsten Aspekte der laufenden Inspektion der GPDel zum Staatsschutz-Informationssystem (Isis). So weit die kurze Berichterstattung zur Arbeit der Geschäftsprüfungsdelegation im vergangenen Jahr.

Berset Alain · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Savez-vous ce qu'ont en commun Charles de Gaulle, John Stuart Mill, le comte de Mirabeau, le baron de Montesquieu, Emile Chartier, Beaumarchais et la Déclaration des droits de l'homme et du citoyen? Ils ont tous en commun d'être à l'origine d'une citation qui, durant plusieurs années, a ouvert le rapport annuel des Commissions de gestion qui nous était soumis.

Cette citation a disparu du rapport et je voulais quand même saisir cette occasion pour redire ici l'importance du rapport des Commissions de gestion, parce que, précisément, il ne porte pas seulement sur la gestion. Il suscite aussi une réflexion sur les institutions, sur l'action politique, et cela doit toujours nous inciter à réfléchir sur ce qui se passe dans ces institutions. Je ne résiste pas au plaisir de vous lire une de ces citations, celle qui est attribuée au général de Gaulle: "Qu'il existe un gouvernement qui soit fait pour gouverner, à qui on en laisse le temps et la possibilité ... Qu'il existe un Parlement destiné à représenter la volonté politique de la nation, à voter les lois, à contrôler l'exécutif sans prétendre sortir de son rôle ... Telle est la structure équilibrée que doit revêtir le pouvoir, le reste dépendra des hommes."

Forster-Vannini Erika · P-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Vom Bericht wird Kenntnis genommen

Il est pris acte du rapport