07.470
Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Darbellay, Leutenegger Oberholzer, Meier-Schatz, Rennwald)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Darbellay, Leutenegger Oberholzer, Meier-Schatz, Rennwald)
Donner suite à l'initiative
Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp
Wir befinden uns in der ersten Phase dieser parlamentarischen Initiative. Sie ist zugleich begleitet von zwei Standesinitiativen, die heute nicht zur Abstimmung kommen. Dennoch möchte ich einleitend darauf hinweisen, dass sich auch verschiedene Kantone diesem Anliegen der Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen zugewandt haben.
Ein kurzer Rückblick, auch wenn viele von Ihnen nicht zuhören: Es ist wichtig, dass wir uns nochmals vergegenwärtigen, dass bis in die Siebzigerjahre des letzten Jahrhunderts die Mehrheit der Familien vom sogenannten Ernährerlohn leben konnten. Die Mehrzahl der Arbeitgeber bezahlte damals den Familienvätern, weil es primär sie waren, die für die Existenzsicherung der Familien zuständig waren, Familien- beziehungsweise Kinder- und Ausbildungszulagen aus. Das tun sie auch heute noch. Sie anerkannten durch dieses Modell eigentlich, dass die Familien in der Schweiz mit der Geburt der Kinder einen Einkommensverlust, eine Kaufkraftminderung haben. Sie bezahlten einen sogenannten Ernährerlohn aus und nahmen sogleich eine Differenzierung zwischen Familienvätern und Personen ohne Familienverpflichtungen vor.
Das sogenannte Ernährerlohnmodell kam aber spätestens in den Siebzigerjahren zunehmend unter Beschuss; ich erinnere kurz an das Volksbegehren, das gleichen Lohn für gleiche Arbeit forderte. Es hatte tiefgreifende Veränderungen in unserer Gesellschaft zur Folge. Sie wurden von den Vertretern und Vertreterinnen zweier Stossrichtungen genährt: Auf der einen Seite thematisierte man die Frage der Rechtsgleichheit und verlangte, dass der gleiche Lohn für die gleiche Arbeit nun durchgesetzt werde. Auf der anderen Seite führte man die Gender-Diskussion und äusserte sich gegen Lohndiskriminierungen. Auch Artikel 8 der heutigen Bundesverfassung schreibt ganz klar fest, dass der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" angewendet werden muss. Die Umsetzung dieses Grundsatzes hatte logischerweise die Abschaffung des sogenannten Ernährerlohns zur Folge. Vergessen ging in der ganzen Debatte jedoch die Frage der damit verbundenen Kaufkraftminderung, die ausschliesslich mit Elternschaft verbunden ist.
Die Kinderzulagen werden heute noch ausschliesslich von den Arbeitgebern bezahlt und dienen richtigerweise der partiellen Kompensation der Kinderkosten. Doch diese Arbeitgeberleistung wird vom Staat nicht als Kompensation des Kaufkraftverlustes honoriert. Nein, der Staat bedient sich bei den Kinderzulagen und den Ausbildungszulagen, indem er sie der Steuer unterwirft. Er betrachtet diese durch Elternschaft bedingten Zulagen als Lohnerhöhung, als ob er nicht wüsste, dass der Arbeitgeber nur einen Teil der Kaufkraftminderung, welche bei der Ankunft des ersten Kindes 40 Prozent beträgt, kompensiert.
Doch die heutige Berücksichtigung der Kinder- und Ausbildungszulagen bei der Bestimmung des steuerbaren Einkommens führt nicht nur zu einem höheren und falschen Erwerbseinkommen, sondern sie hat auch nichtakzeptierbare wirtschaftliche Auswirkungen. So ist nicht nur das steuerbare Einkommen höher, als es die Arbeitsleistung rechtfertigt, sondern gleichzeitig kann auch der Zugang zu wichtigen Unterstützungen wie Prämienverbilligungen, Stipendien oder Ermässigungen bei den Kindertagesstätten verhindert werden. Die Berücksichtigung der Zulagen bei der steuerlichen Bemessung widerspricht zusätzlich - und das ist ebenso gravierend und stossend - dem Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit, und sie widerspricht ferner und schliesslich auch dem staatlich festgelegten Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Wenn die finanziellen Mittel für Familien, die von den Arbeitgebern freiwillig gewährt werden, um gerade den Kaufkraftverlust zu vermindern, dann besteuert werden, werden diese Leistungen nicht honoriert. Wenn Familien die finanziellen Mittel entzogen werden, die zum Leben benötigt werden, kommt dies schlicht und einfach einer Rücksichtslosigkeit Familien gegenüber gleich.
Aus diesem Grund haben sich verschiedene Kantone dieses Themas angenommen und uns auf Bundesebene aufgefordert, eine nationale Lösung anzustreben. Deshalb habe ich diese parlamentarische Initiative eingereicht. Die parlamentarische Initiative wurde in der Kommission zu später Stunde behandelt, mit dem Resultat, dass nur noch sehr wenige Personen anwesend waren. Dies ist mit ein Grund, weshalb diese parlamentarische Initiative in Kategorie V eingestuft ist und weshalb nicht einmal die eingereichten Standesinitiativen thematisiert worden sind. Vergessen Sie nicht: Im Ausland sind die Familien- und Kinderzulagen steuerfrei.
Ich beantrage nicht mehr und nicht weniger, als dass wir in dieser ersten Phase dem Grundsatz der Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen zustimmen. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
Wandfluh Hansruedi · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich werde mich zu dieser Vorlage nicht inhaltlich äussern, sondern möchte Sie auf einen Missstand aufmerksam machen: Wir haben hier eine parlamentarische Initiative, die in Kategorie V behandelt wird, weil eine Minderheit von nur vier Personen besteht. Wenn die Urheberin bei der Minderheit ist, führt das dazu, dass die Minderheit hier im Saal das Wort erhält, die Mehrheit aber nicht. Ich bitte das Büro, sich dieses Missstands anzunehmen und dafür zu sorgen, dass bei einer solchen Konstellation das Geschäft entweder automatisch in Kategorie IV behandelt wird oder aber überhaupt niemand das Wort erhält.
Ich danke dem Büro dafür, dass es sich darum kümmert, und Ihnen danke ich dafür, dass Sie die Mehrheit unterstützen.
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Das Büro wird Ihnen weitere Erläuterungen auf den Weg geben, Herr Wandfluh.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 70 Stimmen
Dagegen ... 106 Stimmen