08.075, 09.012, 09.026, 09.027, 09.028
Doppelbesteuerung. Abkommen mit Chile / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Bangladesch / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Frankreich / Doppelbesteuerung. Abkommen mit der Türkei / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Ghana
Müller Philipp · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wir haben es heute konkret mit fünf Abkommen zu tun, die sich grob in drei Kategorien einteilen lassen. Eine erste Kategorie umfasst die Abkommen mit Frankreich und der Türkei, die bezüglich Amtshilfe gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens formuliert werden sollen. Da sie diesen Anforderungen zum Zeitpunkt der Beratung in der Kommission nicht entsprochen haben, beantragt Ihnen die Kommission, sie an den Bundesrat zurückzuweisen. Eine zweite Kategorie umfasst die Abkommen mit den Nicht-OECD-Mitgliedern Ghana und Bangladesch, welche kein Amtshilfeverfahren gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens wollen. Die dritte Kategorie bildet der Spezialfall des Abkommens mit Chile, das in absehbarer Zeit der OECD beitreten wird.
Anlässlich ihrer Sitzung vom 17. August 2009 hat sich die WAK-NR auch grundsätzlich mit dem neuen Amtshilfestandard gemäss OECD-Musterabkommen auseinandergesetzt. Der Bundesrat hat ja bekanntlich im März dieses Jahres beschlossen, zusammen mit wesentlichen Finanzplätzen wie Singapur, Hongkong, Monaco, Andorra, Luxemburg und Österreich den Vorbehalt gegenüber Artikel 26 Absatz 5 des OECD-Musterabkommens zurückzuziehen; damit wird eine erleichterte Amtshilfe möglich. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Ausgestaltung der Amtshilfe ein wesentliches Element in allen Doppelbesteuerungsabkommen ist. Der erwähnte Artikel 26 ist nicht direkt anwendbar, weil er alle Möglichkeiten bis hin zum automatischen Informationsaustausch offenlässt. Artikel 26 muss also bezüglich seines Inhalts in jedem Doppelbesteuerungsabkommen entsprechend definiert und präzisiert werden. Bezüglich Amtshilfe kann somit jedes Abkommen mit einem OECD-Staat unterschiedlich sein.
Angesprochen wurde in der Kommission auch die am 20. März 2009 von unserer Kollegin Leutenegger Oberholzer eingereichte Interpellation 09.3293, in der es ebenfalls um die Definition von Artikel 26 dieses Musterabkommens geht. In seiner diesbezüglichen Antwort vom 13. Mai 2009 schreibt der Bundesrat: "Ein Anfangsverdacht auf Steuerdelikte ist gemäss OECD-Standard nicht notwendig; es müssen aber im Amtshilfeersuchen insbesondere die Namen des betroffenen Steuerpflichtigen und des schweizerischen Informationsinhabers (d. h. der Bank) angeführt werden."
Weiter hat in der Kommission auch die grundsätzliche Frage der Unterstellung von neuen Doppelbesteuerungsabkommen unter das fakultative Referendum zu einigen Diskussionen geführt. Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass sie dem Parlament jeweils bei jedem einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen einen entsprechenden Antrag auf Unterstellung oder aber Nichtunterstellung desselben unterbreiten wird. Mittlerweile hat auch die Staatspolitische Kommission in einem Brief vom 20. August 2009 der WAK den Antrag gestellt, dass inskünftig sämtliche Doppelbesteuerungsabkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen sind. Bemerkenswert ist, dass der Entscheid der SPK mit 25 zu 0 Stimmen zustande gekommen ist. Betreffend die Referendumsfrage gilt es zudem zu wissen, dass seit dem 1. August 2003 eine neue Verfassungsbestimmung gilt, wonach jene Verträge dem fakultativen Referendum zu unterstellen sind, welche neue und wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten.
Nun zu den einzelnen Abkommen, die Ihnen heute zum Beschluss vorliegen:
Zu Chile: Hier liegt uns ein Minderheitsantrag vor, der in der Kommission eingebracht worden ist. Dieser verlangt, dieses Abkommen zurückzuweisen, weil es im Bereich der Amtshilfe nicht dem OECD-Musterabkommen entspricht. Chile hat bei der OECD einen Beobachterstatus inne und wird wohl bald beitreten. Um diesem OECD-Standard zu genügen, muss Chile einerseits noch inländisches Recht anpassen und ist andererseits aber interessiert, mit uns baldmöglichst ein Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen. Da Chile ein verhältnismässig wichtiger Partner für die Schweiz ist, sind auch wir an einem raschen Abkommen interessiert. Die Kommission empfiehlt Ihnen, den Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer betreffend Chile abzulehnen.
Zu Bangladesch: Auch hier liegt uns ein Rückweisungsantrag vor, der in der Kommission deutlich abgelehnt worden ist. Auch dieses Abkommen entspricht im Bereich der Amtshilfe nicht dem OECD-Musterabkommen. Die Kommission wurde darüber informiert, dass das Parlament in Bangladesch dem Doppelbesteuerungsabkommen bereits zugestimmt hat und dass die Regierung dort wünscht, dass wir nun unsererseits den parlamentarischen Prozess vorantreiben. Zu einem späteren Zeitpunkt könne allenfalls auf Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zurückgekommen werden; das Parlament wird in einem solchen Fall wieder darüber befinden können. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen bei einem Verhältnis von 16 zu 9 Stimmen den vorliegenden Entwurf des Doppelbesteuerungsabkommens mit Bangladesch zur Annahme.
Zu Frankreich und zur Türkei: Die Ihnen heute vorliegenden Entwürfe der Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei und Frankreich entsprechen noch nicht dem OECD-Musterabkommen. Diese beiden Abkommen sollen - oder das ist mittlerweile bereits geschehen - gemäss dem OECD-Musterabkommen überarbeitet und den Parlamenten nochmals vorgelegt werden. In der Kommission war die Zustimmung zum jeweiligen entsprechenden Beschluss des Ständerates, also Rückweisung an den Bundesrat, unbestritten. Die Kommission ersucht Sie, diesen Rückweisungsanträgen im Falle von Frankreich und der Türkei ebenfalls zuzustimmen.
Zu Ghana: Hier verlief die Diskussion ähnlich wie jene beim Abkommen mit Bangladesch. Auch hier liegt ein Rückweisungsantrag mit dem Begehren vor, das Abkommen sei im Amtshilfebereich gemäss dem OECD-Standard zu überarbeiten. Der Antrag wird von der Kommissionsmehrheit abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen bei einem Verhältnis von 17 zu 9 Stimmen den vorliegenden Entwurf des Doppelbesteuerungsabkommens mit Ghana ebenfalls zur Annahme.
Darbellay Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp
A sa séance du 17 août 2009, la Commission de l'économie et des redevances a traité cinq conventions de double imposition. Il s'agit des conventions avec le Chili, le Bangladesh, la France, la Turquie et le Ghana. Toutes ces conventions ont été signées et négociées avant que la Suisse n'adopte le fameux standard inscrit à l'article 26 du Modèle de convention de l'OCDE qui prévoit l'entraide administrative dans les cas de soustraction fiscale. Les conventions que nous traitons aujourd'hui respectent donc toutes les anciens standards en matière d'entraide administrative.
Les conventions de double imposition sont basées sur le modèle de l'OCDE, elles ont pour objectif d'éviter les doubles impositions en matière d'impôts sur le revenu et sur la fortune. Elles constituent en outre des instruments parfaitement complémentaires à ceux déjà adoptés pour la protection des investissements et la promotion des échanges commerciaux entre les pays.
En ce qui concerne le Chili, celui-ci n'est pas membre de l'OCDE pour l'instant et il n'a qu'un statut d'observateur. Pour la Suisse, le Chili est l'un des partenaires les plus importants en Amérique du Sud. La Suisse a donc un intérêt manifeste à ratifier la présente convention. Les négociations ouvertes en 2001 ont été conclues en 2007 après trois rounds de négociations. Les cantons et les milieux intéressés ont approuvé cette convention de double imposition.
Le projet d'arrêté approuvant la convention a été adopté, à l'unanimité, par le Conseil des Etats. La commission vous recommande d'en faire de même, par 16 voix contre 8 et 2 abstentions. La minorité Leutenegger Oberholzer propose le renvoi du projet d'arrêté au Conseil fédéral avec pour mandat de régler la question de l'entraide administrative et judiciaire dans les cas de soustraction fiscale, conformément à la décision du Conseil fédéral du 13 mars 2009, donc l'adoption du nouveau standard de l'OCDE. Une minorité souhaite que le présent arrêté soit sujet au référendum facultatif.
Pour ce qui concerne le Bangladesh, la convention a été signée en 2007 en suivant le Modèle de convention de l'OCDE avant que la Suisse n'adopte les nouvelles dispositions de l'article 26 du modèle précité. La convention est donc basée sur l'ancien modèle.
Le projet d'arrêté approuvant la convention a été adopté, à l'unanimité, par le Conseil des Etats. La commission vous recommande d'en faire de même, par 16 voix contre 9. La minorité Fehr Hans-Jürg propose le renvoi du projet d'arrêté au Conseil fédéral, le mandatant de régler la question de l'entraide administrative en cas de soustraction fiscale, conformément à la décision du Conseil fédéral de mars 2009, donc l'adoption du nouveau standard de l'OCDE. Il faut dire que le Bangladesh ne demande pas l'adoption du nouveau standard et accepte telle quelle - c'est ce qu'ont fait le Parlement et le gouvernement du Bangladesh - cette convention de double imposition.
La situation avec le Ghana, qui n'est pas non plus membre de l'OCDE, est analogue. La convention a été signée en 2008 sur le Modèle de convention de l'OCDE avant l'adoption du nouveau standard inscrit à l'article 26. Les conventions de double imposition sont donc aussi basées sur l'ancien modèle pour le Ghana. Après que le Conseil des Etats s'est prononcé à l'unanimité sur la question, la Commission de l'économie et des redevances de notre conseil, par 17 voix contre 9, recommande d'en faire de même. La minorité Fehr Hans-Jürg propose de nouveau le renvoi au Conseil fédéral en demandant de régler la question de l'entraide administrative pour la soustraction fiscale.
J'en arrive aux accords de double imposition avec la France et la Turquie. Dans ce cas aussi, nous pouvons faire un paquet; ce sont deux cas parfaitement semblables. Le Conseil des Etats a décidé avant nous de renvoyer ces accords de double imposition au Conseil fédéral afin de les adapter au nouveau standard inscrit à l'article 26 du Modèle de convention de l'OCDE. Ces deux pays étant membres de l'OCDE, ces accords ont été retravaillés et seront soumis de nouveau aux Chambres fédérales. Nous vous recommandons d'en faire de même et de soutenir la proposition de renvoi au Conseil fédéral des accords de double imposition avec la Turquie et la France.
J'en viens à une question qui a été abordée lors de la séance de la commission: le traitement des pays en voie de développement qui ne sont pas membres de l'OCDE. La commission, par 13 voix contre 12 et 1 abstention, s'est prononcée en faveur du soutien d'une proposition que j'avais faite en réclamant d'en faire une motion de la Commission de l'économie et des redevances. La motion exige que le Conseil fédéral établisse un concept pour toutes les futures négociations sur des accords de double imposition afin qu'elles respectent le principe d'égalité de traitement entre les pays de l'OCDE et les pays qui n'en sont pas membres, en particulier les pays en voie de développement.
La commission, par 15 voix contre 10 et 1 abstention, a rejeté une autre proposition qui était pratiquement la même que celle que je viens d'évoquer; elle prévoyait un postulat de commission visant à éviter les discriminations des pays en voie de développement. C'était une proposition faite par Madame Thorens Goumaz.
Enfin, la commission a rejeté une proposition Müller Philipp qui visait à ce que chaque accord de double imposition se fondant sur l'article 26 du Modèle de convention de l'OCDE soit soumis au référendum facultatif. C'est donc le Parlement qui décidera, dans chaque situation, au cas par cas, s'il souhaite ou non soumettre au référendum un accord de double imposition.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Mit meiner Minderheit ersuche ich Sie, das Doppelbesteuerungsabkommen mit Chile an den Bundesrat zurückzuweisen, und zwar mit dem Auftrag, die Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen gemäss dem Bundesratsbeschluss vom 13. März 2009 zu regeln und auch den Grundsatz des Gleichbehandlungsgebots aller Staaten zu beachten.
Der Bundesrat hat das Doppelbesteuerungsabkommen mit Chile am 2. April 2008 unterzeichnet und dem Parlament die Botschaft am 29. Oktober 2008 zugeleitet. Der Ständerat hat die Vorlage beraten und ihr am 10. März 2009 zugestimmt. Am 13. März 2009 hat der Bundesrat in Sachen Amtshilfe in Steuersachen mit ausländischen Staaten die längst fällige Kehrtwende vollzogen: In Zukunft soll für den Informationsaustausch in Steuersachen mit ausländischen Staaten Artikel 26 des OECD-Musterabkommens beachtet werden. Das heisst vor allem, dass auch in Fällen von Steuerhinterziehung, also nicht nur in Fällen von Steuerbetrug, ein Informationsaustausch erfolgen kann. Diesen Paradigmenwechsel müssen wir selbstverständlich auch bei der Beratung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Chile beachten. Über diese neue Tatsache können wir am 23. September 2009 doch nicht hinwegsehen.
Es ist auch darauf hinzuweisen, dass Chile in Bezug auf den Informationsaustausch in Steuersachen ausdrücklich die Ausdehnung der Bestimmungen über den Informationsaustausch auf die Anwendung des innerstaatlichen Rechts, insbesondere für die Bekämpfung der Steuerflucht, verlangt hat. Ich verweise dazu auf die Ausführungen auf Seite 8865 der Botschaft. In der Folge gewährte die Schweiz aber dann nur Informationen für die Durchsetzung des innerstaatlichen Rechts in Fällen des Steuerbetrugs. Ich verweise Sie dazu auf Artikel 25 des Abkommens. Damit ging die Schweiz bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, am 2. April 2008, deutlich weniger weit als z. B. bei den neuverhandelten Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA oder den neuen EU-Staaten. Nach den Erklärungen des Bundesrates vom 13. März 2009 ist diese Haltung nun definitiv nicht mehr haltbar. Im Fall Chiles ist die Anwendung unterschiedlicher Standards besonders absurd. Chile hat gegenwärtig in der OECD Beobachterstatus. Es ist absehbar, dass Chile Vollmitglied wird. Spätestens dann müsste der Informationsaustausch in Steuersachen und damit auch das Doppelbesteuerungsabkommen ganz klar gemäss Artikel 26 des OECD-Standards angepasst werden, d. h., es muss auch Amtshilfe in Fällen der Steuerhinterziehung gewährt werden. Das allein spricht schon für die Rückweisung dieses Doppelbesteuerungsabkommens an den Bundesrat.
Ich möchte aber noch etwas Grundsätzliches dazu festhalten: Wir sind ganz klar der Meinung, dass beim Informationsaustausch alle Staaten, nämlich OECD-Mitglieder, Staaten, die nicht Mitglied der OECD sind, Industriestaaten, Entwicklungsländer gleich behandelt werden sollen. Warum?
1. Es schadet meines Erachtens ganz klar den objektiven Interessen des Finanzplatzes Schweiz, wenn nur bei einer beschränkten Zahl von Staaten der Standard von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens beachtet wird und bei den übrigen Fällen weiterhin auf die Annahme von Steuerfluchtgeldern gesetzt wird.
2. Es ist rechtsstaatlich mehr als bedenklich, wenn in den Doppelbesteuerungsabkommen ungleiche Standards bei der Gewährung des Informationsaustausches gepflegt werden, wie das seit Jahrzehnten der Fall ist. Die Länder, die am meisten Druck ausüben, wie z. B. die USA, erhalten seit Jahren mehr Informationen als die anderen, und das geht doch nicht.
3. Es ist entwicklungspolitisch unverantwortlich, wenn ausgerechnet Zielländer der schweizerischen Entwicklungshilfe am wenigsten Unterstützung bei der Steuersicherung in ihren Ländern erhalten.
Alle diese Argumente sprechen dafür, das Doppelbesteuerungsabkommen mit Chile zurückzuweisen, und ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Seit dem 13. März dieses Jahres ist die Welt der Doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr die gleiche wie vor dem 13. März: Am 13. März hat der Bundesrat seinen früheren Vorbehalt gegenüber Artikel 26 des OECD-Musterabkommens aufgegeben und damit der Welt kundgetan, dass die Schweiz in Zukunft gewillt sei, Amtshilfe nicht nur im Fall von Steuerbetrug, sondern auch im Fall von Steuerhinterziehung zu leisten. Das ist der grosse Schritt, den die Schweiz damals gemacht hat, und das ist nun auch der Standard für die Zukunft. Herr Bundespräsident Merz hat uns auch in der Kommission ganz klar zu verstehen gegeben, dass der Bundesrat in Zukunft versuchen werde, jedes Doppelbesteuerungsabkommen gemäss diesem OECD-Standard abzuschliessen. Darum ist es nur folgerichtig, dass wir die beiden Abkommen mit der Türkei und mit Frankreich zusammen mit dem Ständerat an den Bundesrat zurückweisen, damit er nachverhandeln und so diesen Artikel 26 integrieren kann. Das ist in der Zwischenzeit ja schon geschehen.
Umso unverständlicher aber ist es, dass die drei anderen Doppelbesteuerungsabkommen, die ausgehandelt wurden, nicht mehr nachverhandelt werden sollen, dass dieser Artikel 26 also nicht im Nachhinein auch noch in die Abkommen mit Ghana, mit Bangladesch und mit Chile integriert werden soll. Wir stören uns an dieser Ungleichbehandlung. Wir finden, wenn man schon einen neuen Standard setzt, dann soll er gelten, und dann soll er für alle Abkommen und nicht nur für einen Teil davon gelten. Darum schlage ich Ihnen mit meinen Minderheitsanträgen vor, auch die Abkommen mit Ghana und mit Bangladesch an den Bundesrat zurückzuweisen, und zwar mit dem genau gleichen Ziel wie bei der Türkei und bei Frankreich, nämlich den neuen Standard zu integrieren.
Nun wird uns gesagt, diese drei Länder wollten das ja gar nicht. Das ist mindestens im Fall von Chile nachweislich falsch. Es war Chile, das zu Beginn der Verhandlungen mit der Schweiz forderte, man solle weiter gehen, man solle so weit gehen, wie es Artikel 26 des OECD-Musterabkommens vorschreibt. Es war die Schweiz, die Nein sagte, die sagte, sie wolle das nicht, weil sie damals den Vorbehalt eben noch machte. Das ist inzwischen nicht mehr der Fall. Darum ist es nicht ehrlich und nicht lauter zu sagen, man habe aus Rücksicht auf den Verhandlungspartner eine bescheidenere Lösung gewählt. Es kommt hinzu, dass Chile in absehbarer Zeit OECD-Mitglied sein wird und dass dann sowieso nachverhandelt werden muss. Somit ist erst recht nicht einsichtig, dass wir jetzt ein Doppelbesteuerungsabkommen beschliessen sollen, das uns vielleicht in einem halben Jahr schon, vielleicht auch erst in einem Jahr zur Nachverhandlung vorgelegt werden muss. Man soll jetzt nachverhandeln. Bei Chile wird man offene Türen einrennen und nicht vor verschlossenen Türen stehen.
Man sagt uns im Falle von Ghana und Bangladesch auch: Die wollen das gar nicht. Ich frage: Wer sagt das? Es sind die Regierungen dieser Länder, und diese Regierungen gehören eben zu jenen Eliten, die von Steuerflucht profitieren, die Steuerflucht praktizieren, die geschützt werden, wenn Steuerhinterziehung nicht amtshilfefähig ist. Wenn man in diesen Ländern mit Basisorganisationen, Gewerkschaften, Frauenorganisationen, Bauernverbänden redet, dann tönt es ganz anders. Sie möchten, dass die Steuerflucht in ihren Ländern bekämpft wird, damit dieses Geld in ihren Ländern bleibt und in die Entwicklung investiert werden kann - Länder, notabene, denen wir Entwicklungszusammenarbeit anbieten. Es ist doch widersinnig, wenn man Beihilfe zur Steuerhinterziehung betreibt und damit Geld aus diesen Ländern lockt und gleichzeitig Schweizer Steuergelder in die Entwicklungszusammenarbeit mit diesen Ländern investiert. Darum muss auch hier gelten: Wir sollten dieses neue Vorgehen, auch für Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten, in diese Doppelbesteuerungsabkommen aufnehmen, und das selbst dann, wenn die Regierungen sagen: Wir möchten das eigentlich nicht so haben. Dann muss die Schweiz sagen: Aber wir möchten das, wir wollen es; das ist unsere neue Vorgehensweise, und die wollen wir mit allen Ländern gleich praktizieren, egal auf welchem Kontinent, egal ob die Länder OECD-Mitglieder sind oder nicht.
Ich bitte Sie, meine Minderheit und die Minderheit Leutenegger Oberholzer zu unterstützen.
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Die Fraktion der Grünen beantragt Ihnen, alle fünf Doppelbesteuerungsabkommen zurückzuweisen. Die Fraktion stört sich an der ungleichen Behandlung der verschiedenen Länder. Wir werden demzufolge nicht nur den Rückweisungsanträgen der Kommission bzw. den Beschlüssen des Ständerates zu Frankreich und der Türkei, sondern auch den Minderheitsanträgen von Susanne Leutenegger Oberholzer und Hans-Jürg Fehr zustimmen, die die Doppelbesteuerungsabkommen mit Chile, Bangladesch und Ghana ebenfalls zurückweisen wollen.
Wir widersetzen uns als Fraktion den Doppelbesteuerungsabkommen nicht generell. Wir sehen die Vorteile, die sich daraus ergeben. Insbesondere tragen sie zu mehr Rechtssicherheit auf internationaler Ebene bei. Allerdings halten wir dafür, bestimmte Eckwerte zu verallgemeinern und in alle Doppelbesteuerungsabkommen einzubauen. Der Bundesrat scheint leider noch nicht ganz so weit zu sein.
Chile hat laut Aussage in der Botschaft des Bundesrates ausdrücklich einen weiter gehenden Informationsaustausch zur Bekämpfung der Steuerflucht gewünscht, den die Schweiz aber nicht gewährt hat. Chile hat in der OECD Beobachterstatus und steht kurz vor der Mitgliedschaft. Die Haltung der Schweiz vis-à-vis Chile erachten wir deshalb als besonders stossend. Die Türkei verlangte, so steht es in der Botschaft, zur Durchsetzung des innerstaatlichen Rechts Amtshilfe in Fällen von sogenannter Steuervermeidung. Diesem OECD-Mitglied wurde der Informationsaustausch nur bei Steuerbetrug gewährt, nicht aber bei Steuerhinterziehung. Die Rückweisung durch den Ständerat und die vorberatende Kommission ist nun die Quittung dafür.
In der Kommission führte Bundespräsident Merz aus, es gebe Länder, die keinen weitgehenden Informationsaustausch wünschten, und er nannte Beispiele. Dort sei es gut, überhaupt ein Abkommen zu haben, das sei besser als gar keines. Wir Grünen sind damit nicht einverstanden. Unseres Erachtens muss die Schweiz bei den Doppelbesteuerungsabkommen einen einheitlichen Standard pflegen. Das ist bis auf den heutigen Tag leider nicht der Fall. Ein Land wie die USA konnte mit viel Druck und Macht erreichen, dass in ihrem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz zu stehen kam, dass ein Informationsaustausch bei "Steuerbetrug und dergleichen" erfolge. Anderen Ländern, so jetzt zum Beispiel Bangladesch und Ghana, werden nur Auskünfte zugestanden, die gemäss den Steuergesetzgebungen der Vertragsstaaten im Rahmen der normalen Verwaltungspraxis erhältlich sind. Daran stossen wir Grünen uns.
Selbst die am weitesten gehende Formulierung im Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA hat indessen nicht Bestand haben können, als der Sturm gegen die kriminellen Machenschaften von UBS-Bankern über die Schweiz hereinbrach. Die Schweiz musste die unterschiedliche Behandlung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung vis-à-vis den USA und den übrigen OECD-Ländern aufgeben. Wir begrüssen das. Wir erinnern aber auch daran, dass die Formulierung im Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA die OECD-Standards nicht erfüllte. Die Schweiz hätte sich in der Auseinandersetzung mit den USA einiges ersparen können, hätte sie sich früher auf diese Standards eingelassen.
Es ist Zeit, diese Haltung nun gegenüber allen Ländern einzunehmen. Der Bundesrat soll auch dieser Meinung sein, entsprechende Äusserungen habe ich diversen Medien entnehmen können. Uns interessiert aber der Originalton. Ich bitte Sie, Herr Bundespräsident Merz, hier und heute die Haltung des Bundesrates zu erklären. In der Kommission haben Sie sich zweideutig ausgedrückt, Sie haben sowohl der Einheitlichkeit der Eckwerte als auch deren Vielfalt das Wort geredet. Was gilt? Was ist die Haltung des Bundesrates? Wir Grünen möchten wissen, ob die OECD-Standards künftig bei allen Doppelbesteuerungsabkommen integral eingehalten werden müssen.
Die grüne Fraktion hält im Weiteren dafür, dass der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzentwurf unterbreiten sollte, der die wichtigen Standards in Sachen Doppelbesteuerung enthält. Dieses Gesetz würde dem fakultativen Referendum unterstehen. Damit wäre gewährleistet, dass die verschiedenen Länder in den zentralen Punkten gleich behandelt würden. Mit dem fakultativen Referendum zum Gesetz wäre auch die demokratiepolitische Frage elegant gelöst.
Wir bitten Sie, alle Vorlagen zu den Doppelbesteuerungsabkommen zurückzuweisen.
Favre Charles · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Les conventions que nous traitons maintenant sont les premières qui nous sont soumises depuis la décision du Conseil fédéral du 13 mars dernier de lever la réserve formulée à l'égard de l'article 26 du Modèle de convention de l'OCDE, relatif à l'échange d'informations. Ces cinq conventions ne font pas directement partie des douze conventions que nous aurons à signer pour sortir de la liste grise, mais elles permettent cependant d'ouvrir le débat.
Nous désirons tout d'abord dénoncer les conditions dans lesquelles nous avons été contraints de lever cette réserve. Nous dénonçons tout d'abord les pressions des Etats membres de l'OCDE sur notre pays. Ceux-là sont certes fortement endettés, notamment du fait de la crise; il est donc essentiel pour eux de faire entrer tous les avoirs fiscaux nécessaires. Ces Etats auront probablement à augmenter leur fiscalité pour faire face à leurs engagements, mais ceci ne justifie pas la pression qu'ils ont exercée sur notre pays en appliquant simplement la loi du plus fort, si l'on s'en tient à l'argumentation de base.
Nous dénonçons également l'attitude trouble du secrétariat de l'OCDE. Celle-ci est censée défendre ses membres, ce qui n'a visiblement pas été le cas vis-à-vis de notre pays. Ceci est regrettable. Il se peut que la situation soit en train de s'améliorer, mais nous attendons cependant pour voir.
Ces différents éléments, couplés au fait que les membres de l'OCDE sont nos principaux partenaires économiques, nous ont donc contraints à lever cette réserve. C'était la seule solution possible à nos yeux. La Suisse respectant ses engagements, il s'agira de traiter les conventions de double imposition en fonction de cette nouvelle donne. Il s'agira non seulement de reprendre dans les conventions de double imposition les dispositions de l'article 26 du Modèle de convention de l'OCDE, mais aussi d'obtenir des contreparties et de préciser, dans chacune des conventions, les conditions de l'échange d'informations. Nous devons donc non seulement appliquer, mais essentiellement négocier. Nos négociateurs ont déjà entrepris le travail, nous le savons, puisque quatorze conventions ont déjà été signées. Nos négociateurs ont notre soutien pour défendre nos intérêts. Nous aurons à traiter ces conventions de double imposition "nouveau modèle" ultérieurement et nous les analyserons en détail notamment quant à leurs conséquences. A notre sens, ces conventions "nouvelle mouture" devront être traitées par le Parlement et soumises au référendum facultatif. En effet, ces conventions-types OCDE "nouvelle donne" modifient de façon importante notre ligne politique concernant l'échange d'informations. Donc, à notre sens, il faudra les soumettre au peuple.
Pour l'instant nous n'en sommes pas là. En ce qui concerne les conventions que nous devons traiter, nous sommes favorables au renvoi au Conseil fédéral de la convention avec la France et de celle avec la Turquie, pour tenir compte de la nouvelle donne. Nous pensons que nous pouvons adopter la convention avec le Chili. Le Chili n'étant pas membre de l'OCDE, il faudra donc revoir cette convention dès le moment où le Chili deviendra membre de l'OCDE.
En ce qui concerne les conventions avec le Bangladesh et le Ghana, pays non membres de l'OCDE, il s'agit de les adopter. Ces pays étant non membres de l'OCDE, l'article 26 du Modèle de convention ne s'applique donc pas, mais il faudra bien entendu définir par la suite notre attitude face à des pays qui ne sont pas membres de l'OCDE, de façon à avoir un traitement équilibré entre les pays membres de l'OCDE et ceux qui ne le sont pas.
En conclusion, le groupe libéral-radical suivra la majorité: renvoi au Conseil fédéral des conventions avec la France et avec la Turquie et adoption des trois autres conventions. Nous attendons ensuite les douze conventions "nouvelle donne OCDE"; nous les examinerons en détail sur le plan de l'égalité de traitement entre les différentes conventions et des conditions qui règlent l'échange d'informations, que nous avons négociées de façon extrêmement précise. Nous le savons, le diable se cache dans les détails, nous surveillerons donc ces différents détails.
Hassler Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD
Es stehen heute einige Doppelbesteuerungsabkommen zur Beurteilung an. Gerade die heute zu diskutierenden Doppelbesteuerungsabkommen zeigen ganz deutlich auf, dass diese für die unterschiedlichen Partnerländer auch unterschiedlich zu gestalten und zu beurteilen sind. Grundsätzlich geht es in den Doppelbesteuerungsabkommen um die Verhinderung von doppelten Besteuerungen. Also sind es im Grunde genommen Doppelbesteuerungsverhinderungsabkommen.
Die unendlichen Diskussionen über den Finanzplatz Schweiz und über das Verhalten unserer Grossbanken in Fragen der Transparenz bei Geldanlagen von ausländischen Anlegern haben dem ganzen Thema der Doppelbesteuerung eine neue Dynamik gegeben. Die G-20-Länder und die OECD setzten unser Land unter Druck und verlangten von uns eine erweiterte Amtshilfe in Steuerfragen; die Schweiz geriet ja dadurch auf die ominöse graue Liste.
Wir von der BDP sind ganz klar der Meinung, dass das Bankgeheimnis für unser Land nach wie vor von grosser Bedeutung ist und dass es grundsätzlich aufrechterhalten werden muss. Wir verstehen darunter den Schutz des Anlegers und des Schuldners. Das entbindet diese aber nicht von der Pflicht, ihr bei einer Bank angelegtes Vermögen zu versteuern. Das gilt sowohl für uns als auch für ausländische Anleger. Unser Vermögen wird durch die Verrechnungssteuer erfasst. Ebenso müssen auch die ausländischen Anleger ihr Vermögen steuerlich deklarieren. Daher begrüssen wir die erweiterte Amtshilfe gegenüber anderen Staaten, wenn ein Verdacht besteht, dass das Vermögen nicht richtig und vollständig deklariert worden ist. Wer sich in dieser Beziehung richtig verhält, hat absolut nichts zu befürchten, und das Bankgeheimnis bleibt für ihn gewahrt. Aber wir wollen nicht ein Land sein, wo Steuerbetrug und auch Steuerhinterziehung ohne Sanktionen möglich sind und ungestraft bleiben. Das hat mit dem Bankgeheimnis an sich eigentlich gar nichts zu tun.
In Bezug auf das Unterstellen von Doppelbesteuerungsabkommen unter das fakultative Referendum teilen wir die Auffassung des Bundesrates. Wir sind auch der Meinung, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen dem fakultativen Referendum unterstellt werden soll, wenn es neue Elemente enthält. Aber wir sehen es als nicht sinnvoll an, jedes Doppelbesteuerungsabkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Doppelbesteuerungsabkommen sind Wirtschaftsabkommen. Bei Abstimmungen würde die Gefahr bestehen, dass wir über die Länder politisch urteilen. So hätte z. B. ein Abkommen mit Deutschland vor dem Volk zu den Zeiten der polemischen Äusserungen von Herrn Steinbrück keine Chance gehabt, auch wenn das Abkommen für die Schweiz von grosser Bedeutung hätte sein können.
Bei den vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen handelt es sich um Abkommen mit sehr unterschiedlichen Ländern. Darunter sind OECD-Länder, OECD-Kandidaten, aber auch Entwicklungsländer. Daher sind die Abkommen auch auf die Bedürfnisse und Verhältnisse dieser Länder abzustimmen.
Wir von der BDP unterstützen daher die Anträge der Kommissionsmehrheit und werden auch dementsprechend votieren.
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es ist interessant, dass in der heutigen Diskussion nun alles auf Steuerbetrug und Artikel 26 des OECD-Musterabkommens ausgerichtet ist. Bei den Doppelbesteuerungsabkommen handelt es sich um sehr wichtige wirtschaftliche Abkommen, um die Rahmenbedingungen unserer Exportwirtschaft und unsere Tätigkeiten in den betreffenden Ländern steuertechnisch zu regeln. Ich möchte Sie einladen, auch einmal aus dieser Sicht zu argumentieren, also aus der Sicht der Schweiz. Es ist wichtig, dass wir unseren Investitionsgüterunternehmen und all jenen Personen, die in diesen Ländern sind, gute Rahmenbedingungen geben. Gerade in der wirtschaftlichen Situation, in der wir heute stecken, ist es von sehr grosser Bedeutung, dass wir die seit Jahren zur Diskussion stehenden Doppelbesteuerungsabkommen jetzt rasch und rechtzeitig zu einem Abschluss bringen.
Die SVP-Fraktion ist ebenfalls der Auffassung, dass wir die Vorlagen in Bezug auf Frankreich und die Türkei an den Bundesrat zurückweisen sollten, damit er diese aktualisieren kann. Wir sind weiter der Auffassung, dass wir dem Abkommen mit Chile zustimmen sollten, eben gerade wegen der wirtschaftlichen Bedeutung von Chile. Wenn Chile tatsächlich bei der OECD Aufnahme finden sollte, kann man dieses Abkommen revidieren. Wichtig ist jetzt, dass das Abkommen mit Chile unterzeichnet werden kann, um Rechtssicherheit zu gewinnen.
Zu den Abkommen mit Bangladesch und Ghana, zwei Entwicklungsländern, Schwellenländern: Hier geht es ebenfalls darum, dass wir eben auch die Interessen dieser Länder berücksichtigen. Ich möchte jetzt nicht schon von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung reden. Es geht darum, dass die wirtschaftlichen Beziehungen gestärkt werden, dass für die Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Steuerbereich klare Verhältnisse herrschen, damit unsere Firmen und Investoren Rechtssicherheit bekommen.
Deshalb bittet Sie die SVP-Fraktion, die Vorlagen bezüglich Frankreich und Türkei gemäss Ständerat und vorberatender Kommission zurückzuweisen und den Vorlagen zu den Abkommen mit Chile, Ghana und Bangladesch zuzustimmen. Zum fakultativen Staatsvertragsreferendum werde ich im Rahmen meines Minderheitsantrages sprechen.
Bischof Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp
Namens der CVP/EVP/glp-Fraktion beantrage ich Ihnen, in allen Fällen der Mehrheit zu folgen und alle Minderheitsanträge abzulehnen, das heisst, die Abkommen mit Frankreich und der Türkei zur Aktualisierung an den Bundesrat zurückzuweisen und die Abkommen beziehungsweise die Zusätze betreffend Chile, Bangladesch und Ghana heute im Sinne des Entwurfes des Bundesrates zu verabschieden.
Die Mehrheitsanträge zu den Abkommen mit Frankreich und der Türkei sind genügend begründet worden. Im Falle von Bangladesch handelt es sich um ein Abkommen, bei dem die Verhandlungen extrem lang gedauert haben. Bangladesch wünscht, dass das Abkommen jetzt abgeschlossen wird; die Amtshilfefrage ist für dieses Land offenbar untergeordnet. Im Falle von Ghana ist die Situation ähnlich, und im Falle von Chile ist es tatsächlich so, dass Chile ursprünglich erweiterte Amtshilfe beantragt hatte. Aber hier haben wir die Situation, dass Chile nach wie vor nicht in der OECD ist, dass es aber einer der wichtigsten südamerikanischen Handelspartner der Schweiz ist. Hier ist aus der Sicht der Schweiz also eine Verabschiedung heute angezeigt. Das zu den heute vorliegenden Abkommen.
Ich erlaube mir aber, jetzt auch noch einige Bemerkungen zur Zukunft zu machen. Wir werden, nachdem diese alten Abkommen, die heute vorliegen, wohl die letzten dieser Art sein werden, künftig mit einer ganzen Reihe neuer Doppelbesteuerungsabkommen nach dem Standard von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens konfrontiert werden. Für diese neuen Verträge ist für unsere Fraktion entscheidend, dass die Amtshilferegeln berechenbar sind und bleiben und dass diese Regeln klare Eckpunkte beinhalten, die sicherstellen, dass nicht der gläserne Bankkunde eingeführt wird.
Für unsere Fraktion ist nach wie vor das schweizerische Bankkundengeheimnis einer der wesentlichen Pfeiler unseres Finanzplatzes. Für unsere Fraktion ist klar, dass auch künftig Abkommen mit anderen Ländern ungleich ausgehandelt werden. Es gibt keinen Standard im Bereich der Doppelbesteuerungsnormen in Bezug auf Dividenden, Zinsen und dergleichen. Aber es wird auch in Bezug auf die Amtshilfe keinen Standard geben. Hier dürfen und müssen wir mit jedem Land einzeln verhandeln, wie diese Normen aussehen. Der Standard von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens ist ein Angebot der Schweiz an die OECD-Mitglieder, allerdings abänderbar, und wenn der Bundesrat in Beantwortung der Interpellation Leutenegger Oberholzer 09.3293 festgehalten hat, dass Artikel 26 des OECD-Musterabkommens keinen Anfangsverdacht benötige, ist das richtig, aber er schliesst ihn auch nicht aus. Wir werden in Einzelfällen prüfen müssen, wo wir vom Eckpfeiler des Anfangsverdachts abweichen dürfen und wie weit. Grundsätzlich gilt dieser Eckpfeiler für unsere Fraktion auch unter neuem Recht.
Das gilt auch für die beiden anderen tragenden Voraussetzungen für die Amtshilfe, nämlich die Nennung des Namens des Bankkunden und die Nennung des Namens der Bank, die betroffen ist. Leider ist in Bezug auf die erste Frage mit einem Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 5. März dieses Jahres Unsicherheit geschaffen worden. Aber es muss klar sein - und in den neuen Abkommen, die ich gesehen habe, ist es offenbar auch für den Bundesrat klar -, dass die fremde Steuerbehörde den Namen des Bankkunden nennen muss. In einem Artikel der "Tribune de Genève" von heute wird geschrieben, dass mit dem neuen Abkommen mit Frankreich folgende Situation eintreten werde: "Il s'agit probablement du prélude à une crise inédite entre Paris et Berne." Ich glaube nicht, dass das stimmt. Der Journalist geht davon aus, dass im künftigen Abkommen mit Frankreich der Name der Bank nicht mehr genannt werden muss. Diese Aussage ist wahrscheinlich nicht richtig. Wie die französische Wirtschaftsministerin Lagarde an der Pressekonferenz hervorgehoben hat, ist der Wortlaut allerdings etwas missverständlich. Ich bin deshalb dankbar, wenn Bundespräsident Merz heute klärende Worte spricht. Für uns gilt weiterhin, dass der Name der Bank genannt werden muss, sonst gibt es keine Amtshilfe.
Es wird noch zu entscheiden sein, welche neuen Abkommen dem Referendum unterstellt werden und welche nicht. Dies ist in jedem Einzelfall separat zu entscheiden.
Ich bitte Sie, bei allen Abkommen der Mehrheit zu folgen und alle Minderheitsanträge abzulehnen.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, alle fünf Doppelbesteuerungsabkommen zurückzuweisen, mit dem Auftrag an den Bundesrat, diese gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu regeln.
Der 13. März 2009 ist eine Zäsur in unserer Steuerpolitik; es ist endlich Schluss mit der Unterstützung von ausländischen Steuerhinterziehern, es gibt keinen Schutz mehr für diese Leute durch unser Bankgeheimnis. Die SP sagt dazu: Endlich! Jetzt geht es aber auch darum, das Versprechen des Bundespräsidenten von jenem Tag einzuhalten. Es sollen keine Spiele mehr gemacht werden, es soll der Informationsaustausch, wie er dort gefordert ist, ohne Wenn und Aber allen Ländern gewährt werden. Es ist für die SP grundsätzlich nicht akzeptierbar, wenn die Schweiz gegenüber verschiedenen Ländern unterschiedliche Standards anwendet. Im Handelsbereich - Stichwort WTO - pflegt die Schweiz das Prinzip der Meistbegünstigung hochzuhalten. Die im Handelsrecht übliche Meistbegünstigungsklausel besagt, dass eine Begünstigung, die man einem Handelspartner gewährt, automatisch auch allen anderen Partnern zugestanden wird. In der internationalen Steuerpolitik der Schweiz gilt dieses Prinzip offensichtlich immer noch nicht, ganz im Gegenteil: Insbesondere Entwicklungsländer werden auf diese Weise diskriminiert. Das heisst: Wenn wir eine Gleichbehandlung wollen, muss dieser Artikel 26 des OECD-Musterabkommens für alle neuen Doppelbesteuerungsabkommen gelten, also auch für jene, die uns heute vorliegen, für die Abkommen mit Chile, Bangladesch und Ghana.
Doppelbesteuerungsabkommen werden ja gegenseitig abgeschlossen. Die Schweiz hat ein grosses Interesse daran, dass Unternehmen nicht doppelt besteuert werden, aber auch daran, dass sie nicht beiderorts nicht besteuert werden. Die Schweiz muss ihre am 13. März 2009 geäusserte Absicht jetzt umsetzen, auch wenn dies das Partnerland nicht verlangt und auch wenn dieses nicht Mitglied der OECD ist. Es mag sein, dass es Regierungen gibt, welche die Steuerhinterziehung nicht aktiv bekämpfen wollen und die nicht darum bitten, dass dieser Artikel angewendet wird, aber unter dieser geschützten Steuerflucht leiden in diesen Ländern viele NGO, Bauern, Gewerkschaften. Diese sind auf die Umsetzung von Artikel 26 angewiesen, damit das Geld diese Länder nicht verlässt, sondern damit es in diesen Ländern eingesetzt wird, dort richtig versteuert wird, zugunsten aller Leute in diesen Ländern. Und diese Organisationen warten darauf, dass ihr Land von der Schweiz gleich behandelt wird wie OECD-Länder. Ich bin deshalb froh, dass die WAK des Nationalrates eine entsprechende Motion (09.3736) eingereicht hat, welche eine Gleichbehandlung dieser Länder verlangt.
Wir von der SP-Fraktion fordern also die Rückweisung all dieser Abkommen mit dem entsprechenden Auftrag an den Bundesrat.
Zu Herrn Walter: Dass wir heute über die Doppelbesteuerung beziehungsweise das Bankgeheimnis sprechen, hat eben damit zu tun, dass mit diesen Ländern die anderen Steuerfragen ausgehandelt sind. Es geht jetzt wirklich nur noch um den Informationsaustausch; deshalb sprechen wir heute darüber.
Es ist eine Frage unserer Glaubwürdigkeit, unserer Fairness gegenüber allen Ländern, und es ist auch eine Frage der Verteidigung unserer wirtschaftlichen Interessen, wenn wir das, was wir vor einem halben Jahr versprochen haben, jetzt auch in die Tat umsetzen.
Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Ich möchte mich zu mehreren Punkten dieser Angelegenheit äussern. In einem ersten Punkt möchte ich auf das Konzept des Bundesrates in dieser Doppelbesteuerungsabkommens-Politik hinweisen: Bekanntlich hat der Bundesrat im März dieses Jahres beschlossen, den Vorbehalt, den die Schweiz gegenüber Artikel 26 Absatz 5 des OECD-Musterabkommens hatte, zurückzuziehen. Mit diesem Rückzug hat der Bundesrat Hand geboten für eine erleichterte Amtshilfe in grenzüberschreitender Doppelbesteuerungsabkommens-Politik. Das ist das Wesen dieses Konzeptes. Wir haben den Entscheid gleichzeitig mit anderen wichtigen Finanzplätzen - mit Singapur, Hongkong, Luxemburg, Andorra, Monaco und Österreich - getroffen.
Künftig sind wir also bereit, erleichterte Amtshilfe zu leisten. Das bedeutet, dass gegenüber dem ausländischen Fiskus die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug nicht mehr relevant ist. Als Schutz für die private Sphäre in unserem Land gilt das Bankgeheimnis aber auch künftig uneingeschränkt. Es bleibt intakt. Das bedeutet, dass wir die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug für in der Schweiz wohnhafte Steuerpflichtige auch künftig anwenden werden. Es bedeutet auch - Herr Walter hat mit Recht darauf hingewiesen -, dass wir Steuermissbrauch nie geschützt haben und auch künftig nicht schützen werden. Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ist im Unrechtsgehalt zu sehen. Steuerbetrug hat einen höheren Unrechtsgehalt; er ist deshalb als Straftatbestand zu betrachten. Steuerhinterziehung ist ein Vergehen, das administrativ bestraft wird; es hat zur Folge, dass die Steuerpflichtigen Nachsteuern bezahlen müssen. Das ist wichtig zu wissen, und auf dieser Basis können wir sagen: Alle diejenigen, die ihren Steuerpflichten nachkommen, haben nicht zu befürchten, dass der Fiskus in ihren Bankkonti schnüffelt. Ihnen können wir sagen: Das Bankgeheimnis bleibt in der Schweiz intakt.
Nun zum zweiten Punkt: Der Bundesrat musste aber natürlich auch Eckwerte beschliessen. Er musste sagen, wie wir diesem Musterabkommen künftig nachleben wollen. Und da gibt es im Wesentlichen sieben Eckwerte. Der Bundesrat hat diese Eckwerte beschlossen, und ich kann Ihnen sagen, dass wir für alle bisherigen Abkommen, die wir nach OECD-Standard abgeschlossen haben, diese Eckwerte angewendet haben.
Der erste Eckwert ist die Beschränkung auf den Informationsaustausch auf Anfrage.
Der zweite Eckwert ist: keine "fishing expedition". "Fishing expedition" würde bedeuten, dass der Partnerstaat einfach sagen würde: Wir wollen von einer Bank eine Liste haben mit allen Kunden, die unsere Nationalität haben. Das würde diesem Staat ermöglichen, mit Massenverfahren daherzukommen. Das geht nicht. Es muss, wie Herr Nationalrat Bischof mit Recht gesagt hat, der Name des Kunden und der Bank deponiert werden. Ich komme dann im Zusammenhang mit Frankreich dazu: Wir haben in der Schweiz über 300 Banken. Es ist doch schon rein administrativ nicht möglich, dass man einfach mit dem Namen eines Kunden daherkommt und es dann gewissermassen dem Staat überlässt, so lange zu suchen, bis er diesen einen Kunden in den über 300 Banken ausfindig machen kann. Überlegen Sie sich doch einmal, wie das administrativ ablaufen würde! Da kommen Sie zum Schluss, dass es anders gar nicht geht, dass wir Namen haben müssen.
Der dritte Eckwert ist eine Beschränkung auf die unter die Abkommen fallenden Steuern. Und das gilt für beide Staaten.
Viertens wollen wir ein Rückwirkungsverbot. Es ist uns bis jetzt gelungen, in all diesen neuen Abkommen gemäss OECD-Standard dieses Rückwirkungsverbot zur Anwendung zu bringen.
Fünftens wollen wir, dass die Subsidiarität greift. Der Staat darf nicht mit Vorschriften des OECD-Musterabkommens einfahren, wenn er selber die Möglichkeit hat, mit anderen Massnahmen zum gleichen Ergebnis zu kommen. Das Doppelbesteuerungsabkommen kommt subsidiär zur Anwendung.
Sechstens verlangen wir natürlich Reziprozität; das heisst, alle Staaten müssen bereit sein, eben umgekehrt auch uns diese erleichterte Amtshilfe zu gewähren.
Schliesslich ist siebtens wichtig, sogar sehr wichtig, dass der Rechtsschutz der Bankkunden und der Steuerpflichtigen gewährleistet bleiben muss.
Dazu brauchen wir, Herr Nationalrat Schelbert, kein Gesetz, im Gegenteil. Ich finde, es wäre geradezu falsch, ein Gesetz vorzusehen, weil das Gesetz auf einer Abstraktionsebene gewisse Grundregeln hat, die ohnehin in der OECD und in ihren Handbüchern vorgesehen sind. Dann müssen in den einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen eben die Spezialitäten zwischen den Ländern trotzdem noch bilateral geregelt werden. Ein solches Gesetz würde uns nicht sehr viel helfen; es würde im Allgemeinen steckenbleiben. Dann gibt es Sondersituationen. Denken Sie zum Beispiel an die Besteuerung von Piloten der Swiss, die als Angehörige der Lufthansa gewisse steuerliche Nachteile erfahren. Das muss oder kann über ein Doppelbesteuerungsabkommen geregelt werden. Das ist eine ganz spezifische Situation zwischen der Schweiz und Deutschland. Das können Sie nicht in einem Gesetz regeln, sondern das gehört dann in das individuelle Doppelbesteuerungsabkommen.
Ich komme zum dritten Punkt: Mehrere Rednerinnen und Redner wollten von mir Auskunft über die künftige Politik des Bundesrates betreffend Doppelbesteuerungsabkommen. Dazu kann ich Ihnen Folgendes sagen: Es ist völlig klar, dass die Schweiz, da sie diesen Vorbehalt gegen Artikel 26 Absatz 5 des OECD-Musterabkommens zurückgezogen hat, künftig mit allen OECD-Ländern gleich verfahren wird; unter den OECD-Ländern - es sind etwas weniger als fünfzig - ist das Standard. Wir wollen künftig diesen Standard mit all diesen Ländern uneingeschränkt anwenden; das ist unsere erste Priorität.
In zweiter Priorität ist es das Bestreben des Bundesrates, mit Nicht-OECD-Ländern ebenfalls diese OECD-Standards anzuwenden. Das heisst, wenn wir Abkommen verhandeln, wenn wir in Verhandlungen einsteigen, werden wir in jedem Fall gegenüber den Partnerländern, mit denen wir ein Doppelbesteuerungsabkommen entweder neu abschliessen oder nachverhandeln, mit diesen OECD-Standards daherkommen. Das ist für uns die zweite Priorität.
Dritte Priorität hat die Behandlung von Nicht-OECD-Ländern, die nicht wollen, dass wir OECD-Standards anwenden. Wenn der Partnerstaat gar keine OECD-Standards will und sagt, er wolle entweder ein Abkommen ohne OECD-Standards oder aber gar kein Abkommen, dann ist Ersteres immer noch besser. Es bleibt uns nichts anderes übrig: Die Regelung von wirtschaftlichen Beziehungen und die Begleitung von Investitionen, die unsere Wirtschaft im Ausland tätigt, haben Vorrang. Es muss in allen Ländern bestimmte Regeln geben, nach denen Zinsen, Lizenzen, Beteiligungen usw. zu versteuern sind. Bei dieser dritten Priorität ist es deshalb besser, ein Abkommen ohne OECD-Standards zu haben, als gar keines. Die Priorität des Bundesrates liegt aber klar bei den Abkommen mit OECD-Standards.
Ich komme zu den einzelnen Anträgen, zu denen sich die Rednerinnen und Redner schon geäussert haben. Ich kann mich kurzfassen.
Zunächst zu Chile: Es ist festzuhalten, dass Chile noch kein OECD-Land ist und dass die Verhandlungen, die bis jetzt geführt worden sind, aus diesem Grund auch nicht unter diesem Signum stattgefunden haben. Chile ist dabei, die interne Gesetzgebung anzupassen. Dieser Rechtsetzungsprozess ist in vollem Gang, wird aber eine gewisse Zeit brauchen. Angesichts dieser Entwicklung wollte sich Chile nicht jetzt schon verpflichten, OECD-Standards anzuwenden. Chile hat möglicherweise sogar die Idee, mit gewissen Ländern weiter zu gehen als die OECD-Standards, in Richtung eines automatischen Informationsaustausches, das ist nicht auszuschliessen. Wir würden das natürlich nicht akzeptieren. Für uns gelten die OECD-Standards. Klar ist, dass die Situation mit Chile später mit einem einfachen Protokoll geregelt werden kann. Wir sind interessiert daran - Chile ist ein wichtiges Wirtschaftsgebiet in Südamerika -, dass dieses Abkommen so abgeschlossen wird. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen.
Zu Bangladesch: Die Verhandlungen haben sich hingezogen, sie haben sehr lange gedauert. Bangladesch möchte keine Anpassung. Es ist ein typisches Beispiel für ein Land, das sagt, es sei an den OECD-Standards nicht oder noch nicht interessiert. Da eben trotzdem schweizerische Investoren Interessen in Bangladesch haben, ist das besser, als nichts zu haben. Dieses Abkommen gehört gemäss den vorher genannten Kriterien zu jenen der dritten Priorität.
Frankreich und Türkei: Zur Türkei brauche ich weiter nichts zu sagen, da müssen wir nachverhandeln. In Bezug auf Frankreich wurde mir die Frage gestellt - offenbar im Anschluss an einen heutigen Zeitungsartikel, den ich nicht gelesen habe -, wie es sich mit der Namensnennung verhalte. Dieses Thema ist in den letzten Tagen mehrfach aufgekommen, zum Teil aber auch missverständlich abgehandelt worden. Klar ist: Auch Frankreich möchte die OECD-Prinzipien anwenden, will Artikel 26 Absatz 5 des Musterabkommens, und Frankreich ist klar der Meinung, dass wir Namen nennen müssen und Namen haben müssen - aus den Gründen, die ich Ihnen vorhin schon bei den Kriterien genannt habe. So steht denn auch in Artikel 10 Absatz 2 des Verhandlungsprotokolls ganz klar, dass wir keine "fishing expeditions" wollen, dass wir also Namen haben müssen. Meine französische Kollegin, Frau Lagarde, hat sich anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens vor wenigen Tagen ganz klar in diesem Sinne geäussert. Es ist mittlerweile auch eine Aufklärungsschrift verfasst worden, die meines Wissens schon im Besitze des Parlamentes und auch im Besitze der Bankiervereinigung ist und deren Inhalt dann, wenn das Abkommen mit Frankreich zur Behandlung zu Ihnen kommt, wiederholt werden kann. Dann werden Sie diese Klarheit haben. Ich kann Ihnen aber heute schon sagen: Wenn hier von einem stillen oder sich abzeichnenden Fiskalkrieg zwischen Frankreich und der Schweiz gesprochen wird, kann ich das ganz klar dementieren.
Schliesslich noch zu Ghana: Ich möchte einen Punkt richtigstellen. Es wurde gesagt, es gebe oft Regierungen, die so korrupt seien, dass sie selber eben gar nicht an OECD-Abkommen interessiert seien, um ihre eigenen finanziellen Interessen zu schützen. Ich möchte mich von solchen Aussagen klar distanzieren. Auch in Ghana wird das Doppelbesteuerungsabkommen vom Parlament behandelt. Es wird von der Regierung beantragt, aber es wird dort ebenfalls wie bei uns demokratisch behandelt. Man kann nicht Motive unterschieben, die man nicht kennt. Klar ist: Ghana wollte zum jetzigen Zeitpunkt kein OECD-Abkommen. Ghana ist aber in Westafrika eine wirtschaftlich wichtige Drehscheibe. Die Schweiz hat dort zahlreiche Investitionen. Es geht darum, die Investitionen zu begleiten.
Ich bitte Sie deshalb, diesem Abkommen, genau wie jenem mit Bangladesch, zuzustimmen und auch das Abkommen mit Chile in der vorgesehenen Form zu behandeln.
Lumengo Ricardo · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Monsieur le président de la Confédération, on a dit, en relation avec les trois pays que sont le Ghana, le Chili et le Bangladesh - mais surtout le Ghana - des choses concernant la fiscalité de l'épargne. Si nous signons des conventions de double imposition avec ces Etats, pourquoi cette ambiguïté en ce qui concerne effectivement la fiscalité de l'épargne, l'extension de cet instrument aussi à ces pays?
Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Tout d'abord, je répéterai ce que je viens de dire. Dans les négociations, il s'agit d'avoir un accord mutuel entre deux pays. Et si l'un de nos partenaires ne veut pas encore se référer aux standards de l'OCDE ou voudrait le faire plus tard, s'il veut un accord en forme de protocole, à ce moment-là, il vaut mieux conclure un accord que de ne rien avoir du tout. Dans une situation similaire, c'était la même chose avec le Ghana et le Bangladesh. Il n'est pas du tout exclu qu'un jour, le Ghana soit prêt à conclure un accord avec nous, tout comme le Bangladesh. Mais je le répète, mieux vaut conclure un accord que de ne rien avoir, puisque nous devrons accompagner les investissements de notre industrie à l'étranger.
Vischer Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Herr Bundespräsident, wieso macht der Bund nicht ein Rahmenabkommen nur zum Thema Datenaustausch betreffend Steuerhinterziehung, setzt es einseitig in Kraft und hat damit erreicht, dass alle Länder gleich behandelt werden? Das hätte doch den Vorteil, dass Sie diese Frage mit einem Schlag klären könnten. Zudem hätten Sie dann international gewissermassen freie Fahrt und könnten im Falle der einzelnen Abkommen, wenn sie ausgehandelt sind ... (Zwischenruf der Vizepräsidentin: Herr Vischer, Sie können eine Frage stellen, nicht Vorschläge machen!) Wissen Sie, der Herr Bundespräsident hat gerne zugehört; Sie hätten mich nicht unterbrechen müssen.
Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Diese Frage, Herr Nationalrat Vischer, haben wir geprüft. Es gibt Länder, die solche Abkommen gemacht haben, aber sie entsprechen eben nicht unserer bisherigen Doppelbesteuerungsabkommens-Politik. Wir haben heute Doppelbesteuerungsabkommen mit über siebzig Ländern. Damit ist es uns gelungen, auch spezifische Situationen zu regeln. Und wir wollen die Gelegenheit nutzen, bei der Einführung des OECD-Standards alle diese Abkommen zu hinterfragen.
Es gibt in vielen Fällen neue Themen; ich verweise Sie auf das Beispiel Deutschland oder auf das Beispiel Frankreich. Das ist eine Chance; es braucht ein bisschen mehr Zeit, aber es ist die weitaus solidere Basis, als wenn wir einfach sagen würden: Wir regeln nur diesen Informationsaustausch, und den Rest legen wir beiseite. Das will unsere Wirtschaft nicht. Sie will Rechtssicherheit, sie will klare Situationen mit jedem Land. Das braucht ein bisschen mehr Energie.
Wir haben uns zu diesem Vorgehen entschlossen, und Sie sehen, dass wir gut vorankommen. Jetzt sind wir im September, und wir haben schon mehr als zehn neue Doppelbesteuerungsabkommen. Wir verhandeln mit verschiedenen Staaten weiter, und wir werden Ihnen in den nächsten Wochen weitere solche Abkommen einzeln präsentieren.
Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Herr Bundespräsident, wir sind heute nun tatsächlich so weit, dass wir aus dem Club der Steueroasen für ausländische Steuersünder austreten. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass es vielleicht auch für das Renommee unseres Landes günstiger gewesen wäre, wenn wir diesen Austritt nicht unter Druck, sondern früher proaktiv vorgenommen hätten?
Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Zuerst möchte ich warnen: Es ist jetzt noch nicht ganz so weit. Es kann sein, dass wir in den nächsten Tagen von dieser grauen Liste gestrichen werden. Wir werden das dann gerne kommunizieren. Wir sind ganz nahe dran, da haben Sie Recht.
Nur, diese Frage ist immer wieder diskutiert worden. Überlegen Sie sich, was passiert wäre, wenn ich im Dezember des letzten Jahres zu Ihnen gekommen wäre und den Antrag gestellt hätte, erleichterte Amtshilfe in Steuerfragen zu gewähren. Damit hätten wir einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Finanzplätzen wie Hongkong, Singapur, Andorra, Monaco, Luxemburg usw. preisgegeben. Man hätte mir Fahrlässigkeit vorgeworfen. Man hätte gesagt: Ein Wettbewerbsvorteil wird unnötig zugunsten anderer Finanzplätze geopfert. Die Kunden wären dann vielleicht abgewandert - und die wären nicht mehr zurückgekommen. Damals, in der Woche des 13. März dieses Jahres, ist es uns aber ja gelungen, alle diese Finanzplätze zusammenzubringen und sie zu einem gemeinsamen Entscheid zu führen. Damit ist eben auch unsere Wettbewerbsposition unter diesen Finanzplätzen die gleiche geblieben.
Bei der Gelegenheit noch ein Wort, Herr Aeschbacher: Es ist nicht nur der Finanzplatz, der betroffen worden wäre, wenn die Staatengemeinschaft gegen die Schweiz mit Sanktionen dahergekommen wäre. Es hätte auch den Werkplatz betroffen. Man hätte z. B. gewisse Transaktionen zur Finanzierung von Banken in Richtung Schweiz mit Hindernissen erschwert, mit zusätzlichen Prämien, mit höheren Risikoprämien. Das wäre für den Werkplatz Schweiz schlecht gewesen. Deshalb glaube ich: Manchmal ist der Zeitpunkt des Zuschlagens für den Erfolg wichtiger als der Inhalt einer Massnahme. Das war in jener Woche ganz sicher so.
Bischof Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp
Herr Bundespräsident, danke sehr, dass Sie vorhin präzisiert haben, dass die Eckpunkte, die der Bundesrat festgelegt hat, weiterhin gelten. Wie steht es nun im Abkommen mit Frankreich mit der Nennung der Bank? Warum steht dort drin, dass die Nennung der Bank nur "dans la mesure du possible" - so steht es, glaube ich, im Wortlaut - notwendig sei? Und wie steht es mit der dritten Voraussetzung, dass es neben dem Namen der Bank und dem Namen des Kunden auch noch etwas Zusätzliches wie einen Anfangsverdacht braucht?
Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Gut, das ist eine Frage der Formulierungen. Bekanntlich ist dieses OECD-Musterabkommen in französischer und in englischer Sprache vorhanden. Dementsprechend sind auch die Texte der Musterabkommen wieder etwas anders; sie lauten zum Teil etwas anders.
Die Doppelbesteuerungsabkommen haben manchmal auch mehrere Stufen: Es gibt das Abkommen, dann ein Memorandum of Understanding, in dem gewisse Dinge geregelt werden, und dann gelegentlich noch Protokolle. Manchmal hängt es mit der Kompetenz zusammen, also damit, wer ein solches Abkommen unterzeichnen kann, manchmal hängt es aber auch mit Präzisierungen zusammen; im Fall Frankreich ist es genau so. Dort ist klar, dass "vraisemblement" für "voraussichtlich" steht.
Als Nächstes kommt jetzt natürlich die Praxis der Steuerverwaltung, denn die Amtshilfe ist in der Steuerverwaltung zu handhaben. Wir haben in diesem Protokoll mit der französischen Steuerverwaltung klar abgemacht, dass für uns in der Anwendung damit, nach Artikel 10 dieses Verhandlungsprotokolls, der Name gemeint sei. Wir werden das so anwenden. Wir werden Ihnen das im Zirkular, das vorhin erwähnt worden ist, und in der Botschaft, die Sie dann bekommen werden, wenn das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich kommt, noch einmal ganz klar darlegen.
Bänziger Marlies · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Herr Bundespräsident, Sie haben vorher gesagt, dass die Wirtschaft ein Doppelbesteuerungsabkommen um jeden Preis, im Wesentlichen auch ausserhalb der OECD-Standards wünscht und dass Sie diesen Wünschen nachkommen. Das ist die wirtschaftliche Sicht. Andererseits ist klar - die Geschichte hat es gezeigt -, dass die OECD-Standards dem internationalen Ruf der Schweiz im politischen Sinn zugutekommen. Die Diskussionen beispielsweise auch um Libyen zeigen, dass es allenfalls zu Schwierigkeiten führen kann, wenn wirtschaftliche und politische Interessen nicht koordiniert werden. Heisst das jetzt, dass Sie die wirtschaftlichen Interessen für Doppelbesteuerungsabkommen ausserhalb der OECD-Standards über das politische Interesse von Doppelbesteuerungsabkommen innerhalb der OECD-Standards setzen?
Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Nein, aber es heisst, dass immer wirtschaftliche Interessen am Beginn eines Prozesses zu Doppelbesteuerungsabkommen stehen. Die Initiative - das war in der Vergangenheit immer so und war bei den über siebzig Doppelbesteuerungsabkommen der Fall - kommt in der Regel vonseiten der Wirtschaft. Sie sagt, sie habe Investitionen, sie habe wirtschaftliche Beziehungen und es gelte, diese fiskalisch zu regeln. Das ist das Prinzip. Dann werden solche Sondierungsgespräche geführt. Diese Sondierungsgespräche beziehen übrigens auch die Kantone ein. Die Kantone sind in diesem Fall immer auch einbezogen. Und nachher kommt eine politische Beurteilung, und das machen Sie. Das Parlament muss das Recht, vielleicht sogar die Pflicht haben zu sagen, dass es neben den wirtschaftlichen auch politische Gesichtspunkte gibt.
Ich habe Ihnen vorher erklärt, wie die Prioritäten des Bundesrates liegen:
Erste Priorität: OECD-Abkommen mit OECD-Ländern werden künftig Standard sein.
Zweite Priorität: OECD-Standard mit Nicht-OECD-Ländern ist anzustreben.
Dritte Priorität: Nicht-OECD-Standard mit Nicht-OECD-Ländern ist aufseiten der Schweiz nicht erwünscht, aber wenn es gar nicht anders geht, ist dies immer noch besser, als kein Abkommen zu haben.
Bruderer Wyss Pascale · 1VP-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu