Lexipedia
Pagina principalaNewsExplorarRegister
Cundiziuns d'utilisaziunProtecziun da datasAgid
S'annunziar

Massnahmen gegen Zwangsheiraten. Bundesgesetz

20065 · Amtliches Bulletin

Dals 28 favr. 2012

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/20065/de/massnahmen-gegen-zwangsheiraten-bundesgesetz

Consultà ils 5 sett. 2026

  1. Documents
  2. Confederaziun
  3. Bulletin uffizial
Funtauna

Fatschenta parlamentara: Massnahmen gegen Zwangsheiraten. Bundesgesetz (11.018)

11.018

Massnahmen gegen Zwangsheiraten. Bundesgesetz

Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Unser Rat ist am 20. Dezember 2011 bereits auf die Vorlage eingetreten. Wir kommen heute zur Detailberatung.

Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten

Loi fédérale concernant les mesures de lutte contre les mariages forcés

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, ch. I introduction

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 45

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Geissbühler, Bugnon, Fehr Hans, Perrin, Rutschmann, Schibli, Wobmann)

...

d. beide das Alter von 21 Jahren erreicht haben.

Ch. 1 art. 45

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Geissbühler, Bugnon, Fehr Hans, Perrin, Rutschmann, Schibli, Wobmann)

...

d. les conjoints ont tous deux atteint l'âge de 21 ans.

Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Für den Nachzug verlangt die Minderheit die Einführung eines Mindestalters von 21 Jahren für beide ausländischen Ehegatten. Der Bundesrat macht leider keine Aussagen über die Gründe, weshalb er nicht vorschlägt, dass beim Nachzug ein ausländischer Ehegatte vor der Einreise ein Mindestalter erreicht haben und nachweisen muss, über genügende Sprachkenntnisse zu verfügen. Wir sind der Meinung, dass es ein Mindestalter braucht, wenn wir wirklich etwas gegen Zwangsehen machen wollen. Bei einem Mindestalter von 21 Jahren besteht die Chance, dass die Betroffenen bereits einen Beruf erlernt haben und auf eigenen Beinen stehen können. Dadurch können sie sich auch eher gegen eine Zwangsheirat wehren.

Sie fragen sich wahrscheinlich, warum das Mindestalter gerade 21 Jahre sein soll. Statistiken zeigen ganz klar, dass die meisten Zwangsehen bis zum 21. Lebensjahr geschlossen werden. Viele - vor allem Frauen - lassen sich nur deshalb zwangsverheiraten, weil sie sich nicht dagegen zur Wehr setzen können und sich vielleicht auch ein besseres Leben in der Schweiz erhoffen. Sie haben aber keine Vorstellung davon, wie es ohne Beruf und ohne Sprachkenntnisse sein wird - und dazu noch mit einem Ehegatten, mit welchem sie eigentlich gar nicht zusammen sein wollen. Andere Länder haben übrigens auch ein Mindestalter vorgeschrieben, zum Beispiel Dänemark, und dies, weil sie damit Zwangsheiraten verhindern wollen. Deshalb verlangen auch wir ein Mindestalter. Ich danke für die Unterstützung der Minderheit.

Tschümperlin Andy · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion

Ich bitte Sie, diesen Antrag der Minderheit Geissbühler abzulehnen. Ein Mindestnachzugsalter von 21 Jahren in Artikel 45 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer, der die Kurzaufenthaltsbewilligung für Ehegatten und Kinder regelt, steht im Widerspruch zum schweizerischen Ehemündigkeitsalter von 18 Jahren.

Es kann ja nicht sein, dass junge Frauen und Männer, die keinen Schweizer Pass besitzen, für eine Eheschliessung andere Bedingungen erfüllen müssen als jene mit einem Schweizer Pass. Eine solche Gesetzesbestimmung würde klar gegen das Diskriminierungsverbot in Artikel 8 der Bundesverfassung verstossen: "Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts" - und ganz wichtig - "des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung." Die Einführung eines Mindestalters würde auch gegen Artikel 14 der Bundesverfassung verstossen, der das Recht auf Ehe und Familie gewährleistet. Grundrechte gelten bei allen gesetzlichen Bestimmungen, die wir in diesem Saal erlassen - auch für Menschen, die keinen Schweizer Pass besitzen.

Die SP-Fraktion unterstützt die Mehrheit und lehnt den Antrag der Minderheit Geissbühler ab.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Der Minderheitsantrag möchte bei Ausländerinnen und Ausländern mit Kurzaufenthaltsbewilligung den Ehegattennachzug davon abhängig machen, ob der Ehegatte oder die Ehegattin mindestens 21 Jahre alt ist.

Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass wir uns hier im Bereich der Kurzaufenthaltsbewilligungen bewegen, und diese werden typischerweise an spezialisierte Fachkräfte abgegeben, die für ein Projekt befristet in die Schweiz geholt werden und dann die Schweiz nach Projektabschluss wieder verlassen. Wenn man jetzt bei Kurzaufenthaltsbewilligungen im Ausländergesetz den Ehegatten- und Familiennachzug nicht ermöglichen würde, dann hätten Schweizer Firmen unter Umständen Schwierigkeiten, überhaupt noch ausländische Spezialisten für befristete Projekte zu gewinnen. Ich betone noch einmal: Es geht hier, bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen, um befristete Projekte. Wir haben auch aus der Praxis keinerlei Hinweise darauf, dass der Ehegattennachzug bei Kurzaufenthaltern ein Einfallstor für Zwangsheiraten bilden würde. Die beantragte Einführung eines Nachzugsalters von 21 Jahren bei Kurzaufenthaltern geht deshalb wirklich völlig am Problem vorbei und erschwert den Schweizer Unternehmen unnötigerweise die Rekrutierung von Fachkräften.

Ein Mindestnachzugsalter von 21 Jahren wäre auch eine ungerechtfertigte Benachteiligung junger Ehegatten zwischen 18 und 21 Jahren gegenüber solchen, die 21 Jahre und älter sind. In der Schweiz ist ja das Ehemündigkeitsalter, wohlgemerkt, mit 18 Jahren erreicht.

Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.

Marra Ada · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

La commission a rejeté cet amendement par 11 voix contre 7 et 4 abstentions. La proposition de la minorité est un peu hors réalité. Les autorisations de courte durée sont accordées très souvent à des étrangers qui sont des experts hautement qualifiés pour des projets précis. Le cas émis par Madame Geissbühler est un cas d'école intéressant mais ne s'est pas vérifié dans la réalité.

Le Conseil fédéral avait par ailleurs examiné le cas où l'un des conjoints a moins de 18 ans, pour savoir s'il faut l'autoriser à suivre son conjoint en Suisse. La réponse est oui car il y a une idée présente tout au long de la loi, à savoir l'intérêt de la personne. Ainsi il peut y avoir le cas d'une jeune femme de 17 ans mariée et enceinte. Son intérêt est peut-être de suivre son mari en Suisse.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Ich kann Ihnen nur auf Deutsch bestätigen, was gesagt worden ist - es wurden der Hinweis auf das Ehegültigkeitsalter und der Hinweis auf die Qualität der Kurzaufenthalter gemacht. Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass gemäss Einleitungssatz von Artikel 45 ledige Kinder unter 18 Jahren Empfänger einer Kurzaufenthaltsbewilligung sein können.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 11 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Fassung der Mehrheit zuzustimmen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 108 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 57 Stimmen

Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. 1 Art. 45a

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Streiff, Gross Andreas, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia, Schmidt Roberto, Stöckli, Tschümperlin, Zisyadis)

... sistiert. Die Behörden treffen geeignete Massnahmen für Beratung und Schutz der Opfer.

Ch. 1 art. 45a

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Streiff, Gross Andreas, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia, Schmidt Roberto, Stöckli, Tschümperlin, Zisyadis)

... Les autorités prennent les mesures appropriées dans le domaine du conseil et de la protection des victimes.

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die Diskussion und die Abstimmung gelten auch für Ziffer 1 Artikel 50 Absatz 2, Ziffer 1 Artikel 85 Absatz 8, Ziffer 2 Artikel 51 Absatz 1bis, Ziffer 2 Artikel 71 Absatz 1bis, Ziffer 3 Artikel 43a Absatz 3bis und Ziffer 3 Artikel 106 Absatz 1.

Streiff-Feller Marianne · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP-EVP

Der Wortlaut meines Minderheitsantrages ist kurz, prägnant und klar: "Die Behörden treffen geeignete Massnahmen für Beratung und Schutz der Opfer." Unsere Minderheit beantragt, dass neben der Strafverfolgung auch die Beratung und der Schutz der Opfer verstärkt werden sollen. Es ist hier im Rat ja wohl unbestritten, dass gleichzeitig mit der Revision des Ausländergesetzes die Situation für Zwangsverheiratete, die in der Schweiz leben, verbessert werden soll. Eine Zwangsverheiratung ist eine schlimme Verletzung der Menschenwürde. Deshalb gehören zu den Aufgaben der öffentlichen Hand nebst der Aufklärung und Sensibilisierung auch die Hilfeleistung im Einzelfall in Form von Beratung und Opferschutz.

Zwar wurde in diesem Saal bereits mit Recht gesagt, dass der Schutz einer gefährdeten Person ausserhalb eines Strafverfahrens Sache des kantonalen Rechtes ist. Dem ist nicht zu widersprechen. Nichtsdestotrotz fordere ich den Rat im Namen der Minderheit eindringlich auf, den Grundsatz des Rechtes auf Beratung und Opferschutz mit dem beantragten Passus zu verankern.

Stellen Sie sich einmal konkret vor, was abläuft, wenn eine Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Heirat nicht einverstanden ist, und die Behörde nicht entsprechend reagiert! Die betroffene Person wagt sich kaum mehr in ihr Umfeld zurück, und die Folgen für sie können gefährlich sein. Da ist es ganz wichtig, dass rechtzeitig interveniert wird. Man darf nicht warten, bis die Situation eskaliert. Deshalb will ich die Behörden zum Handeln verpflichten: Sie sollen Massnahmen zum Schutz der Opfer ergreifen müssen. Wenn die Zivilstandsbehörden eine Straftat feststellen, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Eheschliessungsgesuch, und dies bei einer zuständigen Behörde anzeigen, wenn die Migrationsbehörden feststellen, dass ein Eheungültigkeitsgrund wegen Zwangsheirat vorliegt, wenn eine Ehe ausländischer Personen aufgelöst wird, weil sie nicht aus freiem Willen erfolgt ist, dann sollen die Behörden Massnahmen zum Schutz der Opfer ergreifen müssen.

Mit diesen Ergänzungen enthält die Vorlage nicht nur wirksame Massnahmen gegen Zwangsheiraten, sondern sie stellt auch den Schutz und die adäquate Beratung der Opfer sicher. Ich bitte Sie deshalb, die betreffenden Minderheitsanträge zu unterstützen.

Leuenberger Ueli · Mit-M · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

Le mariage forcé est certainement une des situations les plus dures que des personnes puissent être amenées à vivre. Cela ne concerne d'ailleurs pas que des femmes. Une minorité non négligeable d'hommes sont aussi victimes de mariages forcés. Ce n'est en général pas l'époux ou l'épouse qui organise de tels mariages, mais la famille ou l'entourage, nous le savons. Cela se pratique dans des sociétés restées patriarcales ou fortement imprégnées par la société patriarcale. Si le but du projet de loi que nous discutons est d'empêcher les mariages forcés, nous devons être conséquents et prêts à décider des mesures qui permettent aussi de prévenir de telles pratiques et des mesures de protection et d'aide aux victimes.

Les propositions des minorités Streiff et Tschümperlin donnent à notre conseil la possibilité de montrer que nos travaux sont inspirés d'une volonté réelle de contribuer à en finir avec les pratiques inadmissibles du mariage forcé dans notre pays. Refuser l'introduction dans la législation de mesures permettant des campagnes d'information et de prévention et des mesures de protection, y compris au niveau de la continuation du séjour en Suisse pour les victimes, rend l'intention peu crédible.

Nous devons lutter contre les mariages forcés, pour empêcher qu'il y ait de nouvelles victimes de ces pratiques intolérables. Refuser aux victimes le soutien nécessaire - en leur refusant la continuation du séjour en Suisse par exemple - signifierait leur renvoi dans la société qui a permis, ou favorisé, les pratiques du mariage forcé.

Je vous invite donc à réfléchir à la question de savoir si nous voulons contribuer à punir doublement ces victimes-là, qui sont d'abord victimes de mariages forcés, et qui perdent ensuite leur autorisation de séjour et sont renvoyées dans la société d'origine où elles risquent à nouveau d'être des victimes. Le groupe des Verts soutient l'ensemble des propositions de minorité.

Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Sie werden sicher zustimmen, dass sich mit Gesetzen allein Zwangsheiraten nicht verhindern lassen. Wichtig ist die Enttabuisierung dieses Phänomens. Es gilt, es als das zu brandmarken, was es ist, nämlich eine klare Menschenrechtsverletzung. Dazu gehört eine breite und gezielte Information. Es gilt, Familien mit patriarchalischen Strukturen auf die Illegalität solcher Praktiken hinzuweisen; es gilt, Polizei, Spitäler, Behörden, Sozialarbeitende und Lehrpersonen im Umgang mit Zwangsheirat zu unterstützen; und es gilt vor allem, potenzielle Opfer zu ermutigen, aus dem Schatten zu treten. Die Betroffenen brauchen einen sicheren Rückhalt und Kenntnis der Rechtslage in der Schweiz. Sie müssen wissen, wo es Beratung gibt, wo sie Zuflucht finden können und was ihre Möglichkeiten sind, sich zu wehren. Das verlangt eben Integrations- und Informationsarbeit in Migrantenkreisen sowie in Schulen und Jugendzentren, eine Hotline für den Notfall und eine Informationsplattform zum Thema Zwangsheirat - Anlaufstellen, die mit dem Hintergrund der Migrantinnen und Migranten vertraut sind. Es braucht die Stärkung des Opferschutzes und deshalb einfach zugängliche Beratungsstellen und den Ausbau von Zufluchtsorten für Mädchen, Frauen und Männer.

Der Antrag der Minderheit Streiff verlangt zu Recht, dass Behörden informiert und befähigt sein müssen, Betroffenen die nötige Beratung zu geben und in Gefährdungssituationen Massnahmen zum Schutz der Betroffenen zu vermitteln. Die SP-Fraktion unterstützt diesen Antrag, weil er nichts mehr als schlicht vernünftig ist - ein wichtiger Faktor zur Prävention.

Noch einmal: Es geht darum, klar zu vermitteln, dass Zwangsverheiratung eine tiefe Verletzung der persönlichen Freiheit ist und die Schweiz dies nicht toleriert. Was diesem Gesetz aber fehlt, ist eine Regelung, wie sie England kennt: die Möglichkeit, vor Gericht eine Anweisung zum Schutz gegen Zwangsheirat zu erwirken, eine Schutzanweisung zur Verhinderung einer drohenden Zwangsheirat im Inland oder einer Verschleppung ins Ausland zum Zweck der Verheiratung. Die englische Schutzanweisung verpflichtet die Verursacher und Verursacherinnen einer drohenden Zwangsheirat, ihre Druckversuche aufzugeben, den Behörden den Aufenthaltsort der von der Zwangsheirat Bedrohten bekanntzugeben und deren Pass abzugeben, damit eine erzwungene Ausreise verhindert werden kann. Ich bitte deshalb die Frau Bundesrätin, das englische Modell zu prüfen.

Jetzt geht es aber um den Antrag der Minderheit Streiff. Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen, diesen Antrag zu unterstützen.

Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es ist aus unserer Sicht wichtig, dass neben der Strafverfolgung auch die Beratung und der Schutz der Opfer berücksichtigt werden, aber die Forderung der Minderheit bringt diesbezüglich keine Verbesserung. Es wurden bereits Informationsbroschüren herausgegeben, welche das Thema Zwangsheirat ansprechen und an Neuzuzüger abgegeben werden. Diese Broschüren sind mittlerweile in zwölf Sprachen erhältlich.

In der Praxis bestehen schon viele Beratungsstellen. Auch die Polizei verfügt über Informationsbroschüren, welche sie an die Betroffenen abgibt. In diesen Broschüren sind die verschiedenen Stellen aufgeführt, die Hilfe anbieten. Dies hier ist die kleine Broschüre, die wir von der Polizei bei Zwangsehen und Zwangsheiraten abgeben. Auch wenn für die Polizei nichts Strafrechtliches vorliegt, gibt sie den Betroffenen Informationsmaterial ab und berät die Opfer. Bei einer Strafverfolgung gibt es eine Pflicht zur Meldung an die Opferhilfe. Die Beratungsstellen gehen dann selber auf die Betroffenen zu.

Wir sind überzeugt, dass das Angebot an Beratungen genügend ausgebaut ist. Wir brauchen nicht noch mehr Bürokratie, welche auch zusätzliche Kosten verursacht. Wir von der SVP-Fraktion lehnen den Minderheitsantrag ab.

Hiltpold Hugues · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion

Notre groupe est bien évidemment favorable à la mise en place de toutes les mesures qu'il faut pour lutter contre les mariages forcés, puisque ce projet, rappelons-le, fait suite à une motion de notre ancienne collègue Trix Heberlein.

Cela étant, nous estimons qu'il n'est pas nécessaire de prendre des mesures appropriées dans le domaine du conseil et de la protection des victimes, comme cela est proposé par la minorité. Nous estimons que les mesures qui existent déjà à l'heure actuelle sont suffisantes, que ce soit sous forme de conseil aux victimes ou de brochures de différentes associations - il est vrai que certaines associations sont très actives à ce sujet. A ce titre-là, nous estimons que cette minorité-là mettrait en place une bureaucratie supplémentaire qui - c'est là l'élément le plus important - ne renforcerait pas la loi.

Nous estimons que la loi telle qu'elle ressort des travaux de la commission est suffisante. C'est la raison pour laquelle je vous invite, au nom du groupe libéral-radical, à voter la majorité et à rejeter la proposition de la minorité Streiff.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Wir haben hier praktisch gleichlautende Minderheitsanträge zu mehreren Bestimmungen des Ausländergesetzes, des Asylgesetzes und des ZGB. Es geht um die Beratung und um den Schutz des Opfers einer Zwangsheirat. Ich kann Ihnen versichern: Der Bundesrat nimmt dieses Anliegen sehr ernst. Sie erinnern sich, dass Sie die Motion Tschümperlin 09.4229, "Wirksame Hilfe für die Betroffenen bei Zwangsheirat", angenommen haben. Sie haben damit den Bundesrat beauftragt, das Phänomen der Zwangsheirat zu untersuchen und sich dann auch zu überlegen, welche Massnahmen in den Bereichen Prävention und Opferhilfe ergriffen werden können, und zwar zusätzlich zu den bereits bestehenden Massnahmen. Ich kann Ihnen heute sagen, dass geplant ist, dass der Bundesrat noch im Sommer dieses Jahres einen Bericht dazu vorlegt. Wir werden Ihnen in diesem Bericht die weiterführenden Massnahmen zur Bekämpfung von Zwangsheiraten und zur Unterstützung der Opfer vor Ort vorschlagen.

Wir haben hier also keine Differenz zur Minderheit. Wir haben das gleiche Ziel, und wir sind uns bewusst, dass dieses Gesetz bzw. das, was wir heute beschliessen, allein nicht genügt. Aber ich bitte Sie, heute nicht vorzugreifen, bis dieser Bericht vorliegt und bis wir weiter gehende Massnahmen verabschieden können.

Es geht aber nicht nur darum, dass wir heute nicht vorgreifen. Die Anträge der Minderheit haben eine weitere Schwäche. Diese Anträge sind aus Sicht des Bundesrates nicht zielführend. Die Anträge wollen ja den ausländer- und den asylrechtlichen Behörden und den Zivilstandsämtern, die verpflichtet sind, bei Zwangsheiraten eine Meldung zu erstatten, eine allgemeine Beratungs- und Schutzpflicht überbinden. Das ist aber aus zwei Gründen wirklich problematisch. Einerseits sind diese Behörden ja in der Regel nicht dazu geeignet und auch nicht dazu in der Lage, und anderseits decken bestehende Behörden und Beratungsstellen das Bedürfnis nach Beratung und Schutz zum Teil bereits ab.

Ich möchte das noch etwas weiter ausführen. Handelt es sich um eine Zivilstandsbehörde, so ist diese ja neu zur Meldung an die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet. Die Strafverfolgungsbehörden haben ihrerseits, und zwar heute schon, die gesetzliche Pflicht, die geeigneten Massnahmen für den Schutz und die Beratung zu treffen. Diese können sich aus der Strafprozessordnung oder aus dem neuen Zeugenschutzgesetz oder aus dem Opferhilfegesetz ergeben; die Zivilstandsverordnung wird das dann noch konkretisieren. Zur Strafanzeige verpflichtet sind aber gemäss Bundespersonalgesetz auch die Bundesbehörden. Auch hier müssen sich wiederum die Strafverfolgungsbehörden eines Falls annehmen, und damit ist bereits ein grosser Teil der in der Praxis vorkommenden Konstellationen abgedeckt.

Was nun den Schutz gefährdeter Personen ausserhalb des Kontextes eines Strafverfahrens betrifft, so fällt dieser in die Zuständigkeit der Kantone. Wenn nun nach dem Minderheitsantrag allen Behörden des Bundes und der Kantone, die neu Eheungültigkeitsgründe melden müssen, zusätzlich eine Beratungs- und Schutzpflicht überbunden würde, dann würde dies zu einer sehr weitgehenden und auch fragwürdigen Einmischung in die Zuständigkeiten der Kantone führen. Dazu würden dann, wie gesagt, auch die Amtsstellen in die Pflicht genommen, die zur Beratung und zum Schutz weder geeignet noch in der Lage sind.

Ich bitte Sie deshalb: Warten Sie mit diesem Punkt zu, bis der Bericht des Bundesrates mit den Empfehlungen für weiterführende Massnahmen vorliegt - wir werden Ihnen diesen Bericht, ich habe es gesagt, im Sommer dieses Jahres vorlegen. Entscheiden Sie dann, ob in diesem Bereich noch weiterführende Massnahmen notwendig sind, und falls ja, welche.

Ich beantrage Ihnen deshalb, der Mehrheit Ihrer Staatspolitischen Kommission zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Die Kommission empfiehlt Ihnen relativ knapp, mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen, dies aus folgenden Gründen:

Erstens erachtet die Mehrheit hier eine derartige Schutz- und Beratungsfunktion als sachfremd. Es geht, wie ausgeführt, darum, dass Zivilstandsbehörden und andere kantonale Amtsstellen diese Schutz- und Beratungsfunktion übernehmen müssten, gestützt auf eine Gesetzesbestimmung auf eidgenössischer Ebene ohne Ausführungsbestimmungen. Gestützt darauf würde aber kein kantonales Parlament direkt verpflichtet, diesen Auftrag mit einer entsprechenden Dotierung der personellen, infrastrukturellen und finanziellen Ressourcen auch umzusetzen. Mit anderen Worten: Diese Gesetzesbestimmung allein würde noch nichts nützen, wenn die Umsetzung in den Kantonen nicht gleichzeitig vorbereitet und durchgesetzt würde.

Dies ist, zweitens, aus Kompetenzgründen nicht einfach so möglich. Hiezu bräuchte es zumindest eine breite Vernehmlassung über eine Vorlage, die auch die Kantone erfassen würde.

Drittens dürfen wir Sie nicht nur darauf hinweisen, dass die Motion Tschümperlin 09.4229 im Raum steht, deren Forderungen zuerst erfüllt werden müssen, sondern auch darauf, dass wir hier mit dieser Vorlage eigentlich daran sind, die Motion Heberlein 06.3658 aus dem Jahr 2006 in einem ersten Teil umzusetzen. Der zweite Teil dieser Motion Heberlein verlangt ein umfassendes Konzept, das von der Bundesverwaltung vorbereitet wird. Dort geht es darum, die Schutz- und Beratungsfunktionen und -aufgaben zu definieren, die neben den bereits bestehenden noch allenfalls wahrzunehmen sind, und die Zusammenarbeit mit den Kantonen gesetzlich festzulegen.

Aus diesen Gründen bitten wir Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.

Marra Ada · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

La Confédération semble vouloir respecter le fédéralisme et donc ne pas intervenir dans les domaines qui sont de la compétence des cantons. Et puis il semblerait que la dénonciation déclenche déjà des actions qui peuvent être considérées comme des mesures de protection. C'est donc pour toutes ces raisons valables que la commission vous suggère de rejeter la proposition de la minorité.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 94 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 82 Stimmen

Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. 1 Art. 50

Antrag der Mehrheit

Abs. 2

... freien Willen geschlossen hat oder die soziale ...

Antrag der Minderheit

(Streiff, Gross Andreas, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia, Schmidt Roberto, Stöckli, Tschümperlin, Zisyadis)

Abs. 2

... erscheint. Die Behörden treffen geeignete Massnahmen für Beratung und Schutz der Opfer.

Antrag der Minderheit

(Tschümperlin, Gross Andreas, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia, Stöckli, Zisyadis)

Abs. 2bis

Wird die Bewilligung eines Ehegatten aufgrund von Artikel 62 Buchstabe b widerrufen, so haben der andere Ehegatte und die Kinder Anspruch auf eine eigenständige Bewilligung, sofern die zum Widerruf führende Straftat sich gegen sie richtete und bei ihnen keine eigenständigen Widerrufsgründe vorliegen.

Ch. 1 art. 50

Proposition de la majorité

Al. 2

... d'un des époux ou que la réintégration ...

Proposition de la minorité

(Streiff, Gross Andreas, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia, Schmidt Roberto, Stöckli, Tschümperlin, Zisyadis)

Al. 2

... Les autorités prennent les mesures appropriées dans le domaine du conseil et de la protection des victimes.

Proposition de la minorité

(Tschümperlin, Gross Andreas, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia, Stöckli, Zisyadis)

Al. 2bis

Lorsque l'autorisation de séjour d'un des époux est révoquée en vertu de l'article 62 lettre b, son conjoint et ses enfants ont chacun droit à une autorisation de séjour, pour autant que les actes répréhensibles ayant fondé la révocation aient été dirigés contre eux et qu'aucun motif de révocation n'existe à leur encontre.

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Der Antrag der Minderheit Tschümperlin wurde zurückgezogen. Über den Antrag der Minderheit Streiff wurde bei Artikel 45a entschieden.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. 1 Art. 61 Abs. 3

Antrag der Minderheit

(Tschümperlin, Gross Andreas, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia, Schmidt Roberto, Stöckli, Zisyadis)

Opfer von Zwangsheiraten, die vor der Ausreise mindestens fünf Jahre in der Schweiz gelebt haben, haben Anspruch auf Wiedererteilung der ursprünglichen Bewilligung, wenn sie innert fünf Jahren in die Schweiz zurückkehren oder sich bei einer schweizerischen Vertretung zu diesem Zweck melden.

Ch. 1 art. 61 al. 3

Proposition de la minorité

(Tschümperlin, Gross Andreas, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia, Schmidt Roberto, Stöckli, Zisyadis)

Les victimes de mariage forcé ayant vécu en Suisse durant cinq ans avant leur départ du pays ont automatiquement droit à leur ancien titre de séjour, pour autant qu'elles reviennent en Suisse dans un délai de cinq ans ou qu'elles en fassent la demande auprès d'une représentation suisse à l'étranger.

Tschümperlin Andy · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen. Hier geht es um das Wiederkehrrecht für Opfer von Zwangsheiraten. Opfer von Zwangsheiraten, die vor der Ausreise mindestens fünf Jahre hier gelebt haben, sollen einen Anspruch auf Wiedererteilung der ursprünglichen Bewilligung erhalten, wenn sie innert fünf Jahren in die Schweiz zurückkehren oder sich bei einer schweizerischen Vertretung zu diesem Zweck melden. Eine besonders tragische Situation tritt nämlich dann ein, wenn die Betroffenen im Herkunftsland der Familie während der Ferien zwangsverheiratet und nicht mehr in die Schweiz zurückgelassen werden. Besitzen die Betroffenen kein Schweizer Bürgerrecht, verlieren sie sechs Monate nach der Ausreise aus der Schweiz ihre Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung. Ob die Betroffenen in die Schweiz einreisen dürfen und wieder ein Aufenthaltsrecht erhalten, liegt im Ermessen der Behörden. Diese betroffenen jungen Menschen sind in der Regel in der Schweiz aufgewachsen, eventuell sogar hier geboren und sind in der Schweiz zu Hause. Die Minderheit ist der Ansicht, dass Massnahmen gegen Zwangsheiraten nicht an der Schweizer Grenze aufhören sollen.

Darum bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen.

Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die SVP-Fraktion und die FDP-Liberale Fraktion lehnen den Antrag der Minderheit ab.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Der Minderheitsantrag will bei Zwangsheiraten einen formellen Rechtsanspruch auf Wiedererteilung der ursprünglichen Bewilligung im Ausländergesetz verankern. Dem kann der Bundesrat nicht zustimmen, denn die ausnahmsweise Zulassung respektive Wiederzulassung zum Aufenthalt in der Schweiz ist ja in den sogenannten schwerwiegenden persönlichen Härtefällen bereits laut heute geltendem Recht möglich. Für mich ist klar, dass eine Zwangsheirat einen solchen schwerwiegenden Härtefall darstellen kann. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass wir das in den Ausführungsbestimmungen zur vorliegenden Gesetzesvorlage dann auch noch entsprechend klarstellen.

Ein Rechtsanspruch auf Wiederzulassung besteht jedoch nicht und soll auch nicht eingeführt werden. Es ist nämlich in der Tat nicht einzusehen und auch nicht zu begründen, weshalb eine Zwangsheirat im Ausland, so schrecklich diese für das Opfer ist, einen Anspruch auf Wiederzulassung begründen soll, nicht aber andere, ebenfalls schwerwiegende Härtefälle. Sie würden also hier zwischen verschiedenen schwerwiegenden Härtefällen eine Unterscheidung einführen, die nicht nachvollziehbar ist.

Ich bitte Sie daher, den Minderheitsantrag abzulehnen.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Antrag der Minderheit abzulehnen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir hier nicht eine generelle Revision des Ausländergesetzes vornehmen und dass wir in der breiten Diskussion des Ausländergesetzes seinerzeit, auch im Referendumsabstimmungskampf, immer wieder mehrheitlich die Meinung vertreten haben, es seien keine Rechtsansprüche zu schaffen. Soweit möglich sei vielmehr das Ermessen der Bewilligungsbehörden zuzulassen, damit sie den Einzelfall beurteilen könnten. Hier möchte die Minderheit nun einen Rechtsanspruch in einem Spezialfall schaffen, nämlich bei der Zwangsverheiratung im Ausland. Damit würden wir diesen Sachverhalt als schwerwiegender gewichten als andere mögliche Wiederzulassungsgründe, die eben im behördlichen Ermessen liegen. Für die Mehrheit der Kommission ist es nicht plausibel, diesen einen Fall, so schwer er im Einzelfall auch wiegen mag, gegenüber anderen möglichen, nicht näher definierten Härtefällen vorzuziehen.

Aus diesen Gründen bitten wir Sie mehrheitlich, den Antrag der Minderheit abzulehnen.

Marra Ada · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

La commission, par 12 voix contre 9 et 1 abstention, vous propose de rejeter la proposition de la minorité. La question est réglée dans l'article 30 de la loi sur les étrangers, dans la dérogation aux conditions d'admission, qui prévoit à sa lettre b qu'il faut tenir compte des cas individuels d'une extrême gravité et qui, à sa lettre k, facilite la réadmission en Suisse pour des personnes ayant déjà obtenu une autorisation de séjour ou d'établissement. Il s'agit de ne pas introduire d'inégalité dans les cas de rigueur.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 58 Stimmen

Dagegen ... 119 Stimmen

Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. 1 Art. 85 Abs. 8

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Streiff, Gross Andreas, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia, Schmidt Roberto, Stöckli, Tschümperlin, Zisyadis)

... sistiert. Die Behörden treffen geeignete Massnahmen für Beratung und Schutz der Opfer.

Ch. 1 art. 85 al. 8

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Streiff, Gross Andreas, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia, Schmidt Roberto, Stöckli, Tschümperlin, Zisyadis)

... Les autorités prennent les mesures appropriées dans le domaine du conseil et de la protection des victimes.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. 1 Art. 88a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 1 art. 88a

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 51

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 1bis

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Streiff, Gross Andreas, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia, Schmidt Roberto, Stöckli, Tschümperlin, Zisyadis)

Abs. 1bis

... sistiert. Die Behörden treffen geeignete Massnahmen für Beratung und Schutz der Opfer.

Ch. 2 art. 51

Proposition de la majorité

Al. 1, 1bis

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Streiff, Gross Andreas, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia, Schmidt Roberto, Stöckli, Tschümperlin, Zisyadis)

Al. 1bis

... Les autorités prennent les mesures appropriées dans le domaine du conseil et de la protection des victimes.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. 2 Art. 63 Abs. 4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 2 art. 63 al. 4

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 71

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 1bis

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Streiff, Gross Andreas, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia, Schmidt Roberto, Stöckli, Tschümperlin, Zisyadis)

Abs. 1bis

... sistiert. Die Behörden treffen geeignete Massnahmen für Beratung und Schutz der Opfer.

Ch. 2 art. 71

Proposition de la majorité

Al. 1, 1bis

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Streiff, Gross Andreas, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia, Schmidt Roberto, Stöckli, Tschümperlin, Zisyadis)

Al. 1bis

... Les autorités prennent les mesures appropriées dans le domaine du conseil et de la protection des victimes.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. 2 Art. 78 Abs. 3; Art. 79a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 2 art. 78 al. 3; art. 79a

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 3 Art. 43a Abs. 3bis

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Streiff, Gross Andreas, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia, Schmidt Roberto, Stöckli, Tschümperlin, Zisyadis)

... anzuzeigen. Die Zivilstandsbehörden treffen geeignete Massnahmen für Beratung und Schutz der Opfer.

Ch. 3 art. 43a al. 3bis

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Streiff, Gross Andreas, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia, Schmidt Roberto, Stöckli, Tschümperlin, Zisyadis)

... Les autorités de l'état civil prennent les mesures appropriées dans le domaine du conseil et de la protection des victimes.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. 3 Art. 99 Abs. 1 Ziff. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 3 art. 99 al. 1 ch. 3

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 3 Art. 105

Antrag der Mehrheit

Ziff. 5, 6

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Geissbühler, Bugnon, Fehr Hans, Lustenberger, Perrin, Rutschmann, Schibli, Wobmann)

Ziff. 5

5. ein Ehegatte die Ehe nicht aus freiem Willen geschlossen hat;

Ziff. 6

6. einer der Ehegatten minderjährig ist.

Ch. 3 art. 105

Proposition de la majorité

Ch. 5, 6

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Geissbühler, Bugnon, Fehr Hans, Lustenberger, Perrin, Rutschmann, Schibli, Wobmann)

Ch. 5

5. lorsque l'un des époux a contracté le mariage contre sa propre volonté;

Ch. 6

6. lorsque l'un des époux est mineur.

Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bei Artikel 105 geht es um die Ungültigkeitserklärung. Wenn wir die Zwangsheirat konsequent bekämpfen wollen, müssen wir einfache und klare Gesetze haben. Die Minderheit will bei Artikel 105 Ziffern 5 und 6 eine einfache und griffige Formulierung einfügen. Das heisst, wenn jemand unter Zwang oder minderjährig verheiratet wird, soll diese Ehe für ungültig erklärt werden. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Relativierung der Ziffern 5 und 6 mit dem Zusatz, es sei denn, dieser Ehegatte wolle die Ehe weiterführen, erhöht nur den Druck auf die Opfer. Wenn nämlich ein Ehegatte die Ehe nicht aus freiem Willen oder minderjährig geschlossen hat, muss diese als ungültig erklärt werden.

Wir wissen, dass fast 30 Prozent der Zwangsehen minderjährige Mädchen betreffen. Und fast immer spielt Gewalt bei der Durchsetzung der Zwangsheirat eine Rolle. Jede dritte Betroffene wird in diesem Zusammenhang mit einer Waffe oder mit Mord bedroht. Genau dieses Problem können wir nur mit der Formulierung der Minderheit lösen, oder wir können es damit zumindest angehen. Mit der Formulierung des Bundesrates könnte ein Opfer wiederum unter Druck gesetzt und bedroht werden. Es würde zur Aussage gezwungen, dass es sich nun in der Ehe wohlfühle und dass alles in Ordnung sei. Dieses Schlupfloch müssen wir dringend stopfen. Falls es dann unter Tausenden doch einmal einen Fall geben würde, bei dem die betroffene Person mit ihrem Ehegatten aus freiem Willen und ohne Druck zusammenbleiben möchte, können sie immer noch die Ehe in gegenseitiger Einvernahme schliessen.

Es ist allen klar, dass es sehr schwierig ist, eine Zwangsheirat zu erkennen. Wenn eine solche nicht schon vor oder während der Heirat aufgedeckt wird, ist dies nur noch möglich, wenn die betroffene Person oder jemand, der Kenntnis davon hat, diese Meldung macht. Dies wird nicht geschehen, wenn die Ehe gut funktioniert. Zum Schutz der Betroffenen muss eine Ehe, welche unter Zwang oder mit einer minderjährigen Person geschlossen wurde, ungültig erklärt werden.

Ich danke für die Unterstützung der Minderheit zugunsten einer griffigen Gesetzgebung gegen Zwangsheirat.

Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Eine Ehe wird für ungültig erklärt, wenn sie unter Zwang geschlossen wurde oder einer der Ehegatten minderjährig ist. Was aber, wenn aus der Zwangsverheiratung eine Liebesehe geworden ist, wenn die zwangsverheiratete Person die Ehe weiterführen will, selbst wenn sie minderjährig dazu gezwungen wurde? Es allen Leuten oder Situationen recht zu machen ist ein schwierig Ding. Artikel 105 versucht dies. Das Gesetz verbietet die Zwangsehe. Es verbietet die Minderjährigenehe. Aber mit Artikel 105 will man den Willen für eine Weiterführung der Ehe respektieren, wenn eine solche sich dann doch zum Guten gewendet hat und die einst minderjährige Person in dieser Ehe bleiben will.

Der Antrag der Minderheit Geissbühler verlangt die automatische Annullierung von einer im Unrecht geschlossenen Ehe, selbst wenn diese mit der Zeit doch zu einer richtigen Ehe gewachsen ist. Das ist im Sinn der Verhinderung von Unrecht einfach nicht zielführend. Viel sinnvoller ist der Entwurf des Bundesrates. Die Weiterführung einer solchen Ehe soll möglich sein, wenn beide Ehegatten das wollen und das Gericht das im Falle einer Anzeige auch überprüft. Das Gericht überprüft, ob die Willensäusserung, die Ehe fortführen zu wollen, aus freiem Willen erfolgt oder eben nicht, und es überprüft dies auch im Falle der Frage einer Weiterführung einer Minderjährigenehe. Das Gesetz sollte nicht so weit gehen, dass es Ehen, die mit der Zeit zu richtigen Ehen gewachsen sind, automatisch annulliert. Zudem machen automatische Ungültigkeitserklärungen im Nachhinein nichts mehr ungeschehen. Erfolgt die Annullierung dann noch gegen den Willen der Betroffenen, so schaffen wir per Gesetz nur neuen Zwang und neues Leid. Das wollen wir nicht.

Deshalb lehnt die SP-Fraktion den Antrag der Minderheit Geissbühler ab. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.

Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Eine Zwangsheirat ist in jedem Fall eine Verletzung der Menschenrechte. Trotzdem können wir nicht ausschliessen, dass es vorkommt, dass sich jemand mit dieser Situation versöhnt und die Ehe im Rahmen einer tatsächlich gelebten ehelichen Gemeinschaft weiterführen möchte. In solchen Fällen macht es keinen Sinn, dass das Gericht die Ehe für ungültig erklären muss, im Gegenteil. Es wäre ja absurd, wenn ein Gericht eine Ehe gegen den Willen der Betroffenen für ungültig erklären müsste. Wir wollen deshalb Artikel 105 ZGB so ergänzen, dass die betroffene Ehe nur dann ungültig ist, wenn das Opfer die Ehe nicht aufrechterhalten will. Das Gericht muss also in jedem Fall prüfen, ob die Fortsetzung der Ehe dem frei geäusserten Willen des betroffenen Ehegatten, das ist meistens die Frau, entspricht. Wenn dem Gericht Zweifel an der Echtheit dieses Willens bleiben, ist die Ehe für ungültig zu erklären.

Zu Ziffer 6: Diese Ergänzung gründet auf der Annahme, dass eine Heirat grundsätzlich nicht im Interesse einer minderjährigen Person liegt. Diese Annahme gilt insbesondere deshalb, weil der Bundesrat davon ausgeht, dass bei einer Heirat mit Minderjährigen die Gefahr einer Zwangsheirat besonders gross ist. Es ist aber denkbar oder zumindest nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände das Interesse an der Weiterführung der Ehe überwiegt, und zwar das Interesse des minderjährigen Ehegatten. Diese Interessen müssen doch auch berücksichtigt werden können, weil es ja letztlich um den Schutz der betroffenen Personen geht.

Ich möchte doch darauf hinweisen, dass die Ungültigerklärung einer Ehe einen beträchtlichen Eingriff des Staates in ein verfassungsmässig geschütztes Recht bedeutet. Deshalb müssen wir hier doch sehr sorgfältig vorgehen. Ein solcher Eingriff ist nur dann zulässig, wenn er verhältnismässig ist. Das bedeutet konkret, dass man die Interessen der Ehegatten im Einzelfall nicht unberücksichtigt lassen darf. Das verlangt im Übrigen auch die Europaratsresolution gegen Zwangsheirat und Kinderehen. Mit einer schematischen und automatischen Ungültigerklärung von Minderjährigenehen werden wir den sehr unterschiedlichen Situationen nicht gerecht.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit Ihrer SPK zu folgen und den Minderheitsantrag zu den Ziffern 5 und 6 von Artikel 105 ZGB abzulehnen.

Brand Heinz · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, gestatten Sie mir die Frage, wie der Bundesrat den Beweis zu führen gedenkt, dass eine zwangsweise verheiratete Frau auch tatsächlich aus freien Stücken gewillt ist, die Ehe fortzuführen.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ein Gericht muss abklären, ob die Weiterführung einer Ehe, also die Nichtungültigerklärung, dem freien Willen beider Ehegatten entspricht. Wir wissen, dass hier natürlich die Gefahr besteht, dass eine Frau unter Druck gesetzt wird, dass sie diesen Wunsch nicht frei äussern kann. Aber hier ist das Gericht angehalten - ich habe es Ihnen gesagt -, die Ehe für ungültig zu erklären, wenn Zweifel am freien Willen bestehen. Es kommt hinzu, dass wir heute gerade auch mit dem Opferhilfegesetz und mit dem Zeugenschutzgesetz, das Sie in der letzten Session verabschiedet haben, Massnahmen haben, um allfällige Opfer schützen zu können, wenn sie in dieser schwierigen Situation ihren freien Willen äussern und allenfalls unter Druck gesetzt werden. Ich bin der Meinung, unsere Gerichte sind in der Lage abzuklären, ob hier eine freie Willensäusserung geschieht oder nicht.

Marra Ada · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

C'est précisément dans cet article qu'on introduit l'annulation d'un mariage forcé, point fort de la loi. Sa formulation est claire, toutefois il y a une nuance dans les cas où le mariage forcé devient, par la suite, un mariage voulu. Or la proposition de la minorité Geissbühler empêcherait les juges de retenir cette hypothèse, ce qui aurait pour conséquence que le mariage serait annulé, mais que par la suite ces mêmes personnes devraient se remarier.

Certains se sont émus du fait qu'on ne pouvait pas laisser les juges prendre le risque de cette évaluation; pour la majorité de la commission, c'est le contraire, puisqu'il ne doit pas y avoir d'automatisme. Dans une démocratie, c'est le jugement au cas par cas, et renoncer à cette nuance c'est renoncer au cas par cas, et dans une certaine mesure aussi à la démocratie.

C'est pourquoi la commission vous propose, par 15 voix contre 8 et 1 abstention, de rejeter cet amendement.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Wenn die zuständige kantonale Stelle Kenntnis von einem Ungültigkeitsgrund erhält - sei es einer der bisherigen vier, sei es einer der neuen zwei -, muss sie eine Klage beim Zivilgericht am Wohnsitz der Ehegatten einreichen. Das ist gewissermassen ein notwendiges Verfahren; die Behörden sind zu dieser Meldung verpflichtet.

Was das Gericht mit dieser Meldung tut, soll aber nach Meinung der Mehrheit der Kommission sinnvollerweise im Ermessen dieses Gerichtes liegen. Unsere Zivilgerichte haben unzählige Fälle zu beurteilen, bei denen es darum geht, ob eine Partei ihren Willen aus freien Stücken äussert oder ob sie dabei unter Druck gesetzt worden ist. Das ist eine Aufgabe der zuständigen Gerichte. Wir trauen den Gerichten zu, auch in den vorliegenden beiden Fällen eine solche Abklärung und dann eine entsprechende Interessenabwägung vorzunehmen. Unter diesen Umständen scheint es der Mehrheit der Kommission gerechtfertigt, mögliche positive Wendungen einer ursprünglichen Zwangsehe oder positive Entwicklungen einer Minderjährigenehe durch das Gericht entsprechend würdigen zu lassen und derartige Ehen nicht einfach rein gestützt auf eine automatische Gesetzesabwicklung für ungültig zu erklären.

Mit 15 zu 8 Stimmen empfiehlt Ihnen deshalb die Kommission die Ablehnung des Antrages der Minderheit Geissbühler.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 97 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 80 Stimmen

Verfahrensbeitrag

Ziff. 3 Art. 106 Abs. 1

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Streiff, Gross Andreas, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia, Schmidt Roberto, Stöckli, Tschümperlin, Zisyadis)

... vorliegt. Die Behörden treffen geeignete Massnahmen für Beratung und Schutz der Opfer.

Ch. 3 art. 106 al. 1

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Streiff, Gross Andreas, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia, Schmidt Roberto, Stöckli, Tschümperlin, Zisyadis)

... Les autorités prennent les mesures appropriées dans le domaine du conseil et de la protection des victimes.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. 3 Art. 107 Ziff. 4; Ziff. 4 Art. 6 Abs. 1; Ziff. 4 Art. 9 Abs. 1 Bst. d, e, Abs. 2; Ziff. 5 Art. 44

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 3 art. 107 ch. 4; ch. 4 art. 6 al. 1; ch. 4 art. 9 al. 1 let. d, e, al. 2; ch. 5 art. 44

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 5 Art. 45a

Antrag der Mehrheit

Abs. 1-4

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Geissbühler, Bugnon, Fehr Hans, Perrin, Rutschmann, Schibli, Wobmann)

Abs. 5

Ehen, die in Abwesenheit der Braut oder des Bräutigams geschlossen wurden, werden nicht anerkannt.

Ch. 5 art. 45a

Proposition de la majorité

Al. 1-4

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Geissbühler, Bugnon, Fehr Hans, Perrin, Rutschmann, Schibli, Wobmann)

Al. 5

Les mariages qui ont été conclus en l'absence de la fiancée ou du fiancé, ou des deux fiancés, ne sont pas reconnus.

Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bei Artikel 45a geht es um die Stellvertreterehen. Mit diesem Minderheitsantrag wollen wir, dass bei einer Eheschliessung sowohl die Braut wie auch der Bräutigam anwesend sein müssen, damit diese anerkannt wird. Dass wir bei diesem Punkt in der Minderheit sind, gibt mir schon recht zu denken. Denn Stellvertreterehen laden geradezu zur Zwangsheirat ein, obwohl wir gerade diese verhindern wollen. In unserer Kultur müssen beide Eheleute bei der Zeremonie anwesend sein. Da kein Zeitdruck bei einer Heirat besteht, muss es möglich sein, einen Termin zu finden, bei dem beide Ehegatten anwesend sein können. Die Anwesenheit der beiden Ehegatten ist erforderlich, um festzustellen, ob beide im freien Willen der Ehe zustimmen. Stellvertreterehen sind dem schweizerischen Rechtsempfinden völlig fremd und dürfen daher nicht anerkannt werden.

Daher bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen.

Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die SP-Fraktion, die grünliberale Fraktion und die FDP-Liberale Fraktion unterstützen den Antrag der Mehrheit.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Dieser Artikel könnte zu Missverständnissen Anlass geben, und deshalb möchte ich zuerst etwas zur Frage der Stellvertretung sagen. Man muss bei einer Stellvertretung unterscheiden zwischen einer Stellvertretung im Willen und einer Stellvertretung bei der Erklärung des Willens. Die Stellvertretung im Willen verstösst ganz klar gegen den Kern der schweizerischen gesellschaftlichen Wertvorstellungen, also den Ordre public. Ehen, die so geschlossen werden - also eine Stellvertretung im Willen -, werden in der Schweiz nicht anerkannt.

Es ist wahr, dass die blosse Stellvertretung bei der Willenserklärung dem Schweizer Recht auch fremd ist. Es ist aber nicht so, dass das in unserem Kulturkreis nicht vorkommen würde. Ich nenne Ihnen nur kurz ein paar Länder, wo diese Vertretung bei der Willenserklärung heute anerkannt ist. Das sind neben Italien, Kolumbien, Mazedonien auch die Niederlande, Polen, Portugal und Spanien. Es sind also verschiedene Länder auch im europäischen Umkreis, die diese Stellvertretung bei der Willenserklärung anerkennen. Deshalb soll bei im Ausland geschlossenen Ehen die Stellvertretung bei der Willenserklärung anerkannt werden, sofern der Stellvertreter - und das ist eben wichtig - von der vertretenen Person entsprechend und nachweisbar ermächtigt worden ist.

Haben sich zwei erwachsene Personen freiwillig zur Ehe entschlossen, so möchte der Bundesrat an der traditionell liberalen Haltung der Schweiz bei der Anerkennung von formgültig geschlossenen ausländischen Ehen festhalten. Zum einen stellt das Recht auf Ehe ein verfassungsmässiges Grundrecht dar, und zum andern bildet die Frage, ob jemand verheiratet ist, auch eine zentrale Statusfrage. Hier besteht ein erhöhtes Bedürfnis nach Rechtssicherheit. Stellvertreterehen entsprechen zwar nicht unserem Rechtsverständnis, letztlich geht es hier aber um eine Formfrage und nicht um einen zentralen Wert unserer Rechtsordnung, solange die Eheschliessung eben, und ich betone es noch einmal, dem freien Willen der Betroffenen entspricht. Das ist ja der entscheidende Punkt. Die aktuelle Rechtslage entspricht im Übrigen derjenigen von verschiedenen westlichen Staaten wie zum Beispiel Deutschland. Einige dieser Staaten, die ich erwähnt habe, lassen ja die Stellvertretung auch bei inländischen Eheschliessungen ganz oder teilweise zu.

Eine Umfrage des Bundesamtes für Migration unter den kantonalen Migrationsbehörden zur Häufigkeit und zur Problematik der Stellvertreterehe hat zudem ergeben, dass offensichtliche Stellvertreterehen ohnehin nur in sehr geringer Zahl vorkommen und zum Teil auch auf achtenswerte Gründe zurückzuführen sind. Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf in diesem Bereich ist verneint worden.

Ich bitte Sie daher, Ihrer Staatspolitischen Kommission zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.

Amstutz Adrian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, wir machen hier ein Gesetz über die Verhinderung der Zwangsehen. Wie stellen Sie sicher, dass kontrolliert werden kann, ob eine solche Stellvertreterehe freiwillig geschlossen wird, wenn der eine Partner irgendwo im Ausland lebt?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich habe Ihnen gesagt, Herr Nationalrat Amstutz, dass eben schriftlich - also nachweisbar - vorliegen muss, dass diese Ehe freiwillig geschlossen worden ist, dass die Stellvertretung von der entsprechenden Person freiwillig beschlossen worden ist. Ich sage Ihnen einen Grund: In Italien ist z. B. die Möglichkeit vorhanden, dass man eine Vollmacht für das Eingehen der Ehe geben kann, wenn es sich um Militärpersonen handelt - es gibt eben Gründe. Und zudem haben wir ja jetzt mit diesem Gesetz beschlossen, dass ein Gericht abklärt, ob eine Zwangsehe besteht oder ob die Ehe eben freiwillig geschlossen wurde. Wie wir nach der Diskussion zum vorletzten Antrag beschlossen haben, wird die Ehe für ungültig erklärt, wenn das Gericht Zweifel an der Freiwilligkeit hat. Aber wenn eine Person nachweisbar mandatiert worden ist, diese Ehe einzugehen, wenn diese Erklärung nachweisbar abgegeben worden ist, dann scheint mir, dass ein Gericht abklären kann, ob das auch freiwillig geschehen ist.

Fehr Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, glauben Sie nicht auch, dass die Forderung nach diesem Nachweis, die Sie soeben in Ihrer Antwort erwähnt haben, völlig weltfremd ist und der Sache sicher nicht dient?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Nein, Herr Nationalrat Fehr, ich glaube nicht, dass das weltfremd ist. Ich glaube aber, dass Sie vielleicht immer noch eine Vertretung im Willen mit einer Vertretung bei der Willenserklärung verwechseln. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Was wir nicht zulassen und nicht anerkennen werden, ist eine Vertretung im Willen. Wenn aber eine Vertretung bei der Willenserklärung vorhanden ist, können die Ehegatten das nachweisen. Das muss schriftlich vorliegen.

Noch einmal: Das Gericht wird in jedem Fall abklären, ob die Eheschliessung freiwillig geschehen ist oder nicht. Das ist der entscheidende Punkt, nicht, wer am Schluss die Ehe abgeschlossen hat, sondern ob die Ehe freiwillig eingegangen worden ist. Das regeln wir mit diesem Gesetz. Die unfreiwillig eingegangene Ehe wollen wir verhindern. Deshalb haben wir auch den Straftatbestand eingeführt. Wir haben eine richterliche Überprüfung eingeführt, damit abgeklärt wird, ob die Freiwilligkeit vorhanden ist. Zwangsheiraten müssen und wollen wir verhindern. Eine Stellvertretung bei der Willenserklärung, wie sie eben in verschiedenen europäischen Ländern auch möglich ist, wollen wir nicht per se ausschliessen.

Marra Ada · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

La minorité souhaiterait que les mariages conclus à l'étranger en l'absence du fiancé, par procuration, ne soient pas reconnus en Suisse. Or dans des pays européens, la possibilité existe de conclure un mariage lorsque l'époux n'est pas présent, par exemple lorsqu'il est à l'armée. C'est le cas au Portugal ou en Italie. Si l'on suivait la logique de la minorité, on devrait déclarer d'ailleurs nul un certain nombre de mariages de personnes vivant en Suisse, ce qui signifierait pour le moins mettre ces hommes et ces femmes dans des situations précaires. Ainsi, il faut tenir compte de certaines pratiques culturelles existant dans plusieurs pays dans lesquels le mariage contracté en l'absence de l'un ou l'autre époux ne signifie pas forcément qu'il s'agit d'un mariage forcé. Et s'il y a doute, lors du regroupement familial par exemple, toute la procédure peut être arrêtée et le mariage annulé.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Zur Klärung: Sie ersehen aus der Fahne, dass in Artikel 44 des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG) klar formuliert und postuliert wird, dass die Eheschliessung in der Schweiz schweizerischem Recht untersteht. Wir behandeln hier aber einen Teil des besagten IPRG. Im Sinne und Geist des IPRG anerkennen wir ausländische Rechtsordnungen, die es zulassen, dass die Willensäusserung auf dem Stellvertretungsweg geschieht. Wir setzen aber voraus, dass die Willensäusserung dem tatsächlichen Willen entspricht. Wenn dem so ist, besteht unseres Erachtens, nach der Auffassung der Mehrheit der Kommission, kein Grund, eine nach ausländischem Recht richtig und korrekt geschlossene Ehe als ungültig zu erklären.

Deswegen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission mit 13 zu 7 Stimmen, diesen Antrag der Minderheit abzulehnen.

Freysinger Oskar · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Das ist doch ein riesiges Problem. Wie wollen Sie z. B. in Ländern wie Saudi-Arabien oder Ägypten die Freiwilligkeit feststellen, wenn dort auf eine Frau grosser Druck ausgeübt wird? Wie wollen Sie da Freiwilligkeit feststellen, in Anbetracht der dortigen Stellung der Frau?

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Wir haben schon vorhin Bestimmungen in das Gesetz aufgenommen, wonach eben das Gericht die entsprechenden Abklärungen vornehmen muss - das ist vorhin entschieden worden -, ob der tatsächlich geäusserte Wille auch dem tatsächlich vorhandenen Willen entspricht.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 87 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 84 Stimmen

Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. 5 Gliederungstitel vor Art. 65a; Art. 65a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 5 titre précédant l'art. 65a; art. 65a

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 6 Art. 181a

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Lustenberger, Bugnon, Egger, Fehr Hans, Geissbühler, Perrin, Rutschmann, Schibli, Schmidt Roberto, Wobmann)

Abs. 1

... wird mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei bis höchstens fünf Jahren bestraft.

Ch. 6 art. 181a

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Lustenberger, Bugnon, Egger, Fehr Hans, Geissbühler, Perrin, Rutschmann, Schibli, Schmidt Roberto, Wobmann)

Al. 1

... est puni d'une peine privative de liberté de deux ans au moins et de cinq ans au plus.

Lustenberger Ruedi · 2VP-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Wir diskutieren jetzt seit über einer Stunde, was wir als Gesetzgeber, was der Staat tun kann, damit es in Zukunft in unserem Land möglichst wenige oder keine sogenannten Zwangsehen mehr gibt. Wir alle in diesem Saal, von links bis rechts, sind uns einig, dass jede Zwangsheirat ein absoluter Widerspruch zu unserer abendländischen Kultur, eine krasse Missachtung der schweizerischen Rechtsordnung und eine massive Verletzung des elementarsten Menschenrechtes der Selbstbestimmung ist. Betroffen davon sind in aller Regel junge Frauen, manchmal auch Kinder aus fremden Kulturen, die in einer von Männern dominierten Parallelgesellschaft vielfach massivem psychischem und physischem Druck und der Repression ausgesetzt sind. Die Väter kümmern sich keinen Deut um die Gepflogenheiten in unserem Land, in dem Land, das ihnen Gastrecht gewährt - die Schweiz.

Der Bundesrat hat absolut zu Recht das Strafmass in Artikel 181a des Strafgesetzbuches erhöht. Die Vertreterin des zuständigen Bundesamtes, Frau Monique Jametti Greiner, hat dazu in der Kommission ausgeführt, dass mit der Anhebung des Strafmasses die Zwangsheirat auch strafrechtlich nicht mehr nur in die Kategorie der Vergehen, sondern in die Kategorie der Verbrechen einzuteilen sei. Deshalb möchte ich mit meinem Minderheitsantrag auch eine Mindeststrafe einführen. Damit können wir erreichen, dass die Strafandrohung auch präventiv wirkt. Es kommt dazu, dass die Präventivwirkung, die ich anstrebe, noch verstärkt wird, wenn dereinst die Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Ausschaffungs-Initiative erfolgt. Dann wären diese zwei Jahre Strafmass wohl Grund dafür, dass Delinquenten nach ihrer Verurteilung unser Land verlassen müssten.

Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Die harten Worte der Verurteilung von Zwangsheirat und Minderjährigenehe von Herrn Ruedi Lustenberger unterstützen wir. Die SP will ein konsequentes und härteres Vorgehen gegen Zwangsheiraten und Minderjährigenverheiratungen. Wir befürworten hier härtere Strafen. Nach der Vorlage hat jemand, der mit Gewalt oder Drohung eine Person zur Ehe nötigt, künftig mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder mit einer Geldstrafe zu rechnen. Nach Expertenmeinung ermöglicht dieser Straftatbestand - es ist mir wichtig, das hier zu betonen - auch die Strafverfolgung von Zwangsheiraten im Ausland. Da diese den grössten Teil aller Zwangsheiraten ausmachen, ergibt sich also mit Artikel 181a eine zentrale Neuerung. Neu wäre damit nicht mehr nur die Heirat unter Zwang, sondern auch die Zwangsehe als Dauerdelikt strafbar.

Wenn nun Herr Ruedi Lustenberger mit seiner Minderheit ein Mindeststrafmass von zwei Jahren Gefängnis fordert, so will er damit - er hat es klar gesagt - die Ausschaffung von Ausländern erreichen, die sich der Nötigung schuldig gemacht haben. In diesem Fall soll das Strafrecht unabhängig vom Unrechtsgehalt der konkreten Tat also dazu dienen, die Leute auszuschaffen. Das schmälert hingegen das Ermessen der Richter, und ich vermute, man erreicht damit sogar das Gegenteil von dem, was Herr Lustenberger will, indem es eher zu Freisprüchen als zu Bestrafungen kommen wird. Damit würde sich der Antrag der Minderheit Lustenberger als Bumerang erweisen.

Die SP meint, das Strafmass habe sich, wie es in unserem Rechtssystem eben die Regel ist, am Unrechtsgehalt zu bemessen und nicht am Ziel, jemanden auszuschaffen. Ich halte fest: Die SP verurteilt Zwangsheirat und Minderjährigenehe aufs Schärfste. Um dagegen vorzugehen, soll man das Strafrecht konsequent anwenden. Man soll es aber nicht für weitere Zwecke instrumentalisieren.

Das ist der Grund, weshalb die SP-Fraktion Ihnen empfiehlt, den Antrag der Minderheit Lustenberger abzulehnen.

Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Herr Lustenberger hat es erwähnt: Der Bundesrat beantragt Ihnen, im Rahmen dieses Gesetzes im Zusammenhang mit der Zwangsheirat das Strafmass von drei auf fünf Jahre zu erhöhen. Auch Ihre Kommission teilt diese Meinung. Damit bringen wir zum Ausdruck, dass Zwangsverheiratung ein Verbrechen ist, und damit bringen wir auch zum Ausdruck, dass es sich dabei um ein besonders verwerfliches Verhalten handelt. Wir erwarten, dass die Gerichte dieses Strafmass auch tatsächlich ausschöpfen.

Wie Sie wissen, ist der Bundesrat daran, die Strafrahmen im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches besser aufeinander abzustimmen, um damit eine angemessene Sanktionierung von Straftaten zu ermöglichen. Im Rahmen dieser Revisionsvorlage werden die Strafrahmen der einzelnen Strafnormen einer Gesamtschau unterzogen und wird der Unrechtsgehalt der jeweiligen Bestimmung neu bewertet. Es macht aber einfach keinen Sinn, wenn man hier und jetzt mit der Festsetzung eines Mindeststrafmasses dieser Revision punktuell vorgreift, wenn man also diesen einen Punkt herausgreift und hier ein Mindeststrafmass festlegt. Es fehlt ja im Moment auch jeder Quervergleich. Es ist die Aufgabe bei der Revision des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches, dass man Quervergleiche macht und diese verschiedenen Strafrahmen, wie ich bereits gesagt habe, besser aufeinander abstimmt.

Von der Sache her kommt noch etwas anderes hinzu: Der Übergang vom gesellschaftlich tolerierbaren Druck bis hin zu einer strafwürdigen Druckausübung ist fliessend; das ist nicht digital, das ist nicht schwarz oder weiss. Es gibt auch Zwangsheiraten, bei denen möglicherweise nicht physische Gewalt oder Gewaltandrohung im Spiel sind, sondern bei denen der Druck vielleicht psychologisch, emotional ist. Es dürfte ausserordentlich schwierig sein, die Grenze zwischen strafbarer und strafloser Handlung zu ziehen. Es wird immer wieder Grenzfälle geben. Es ist eben auch in diesem Bereich nicht digital, nicht schwarz oder weiss. Deshalb müssen die Gerichte in solchen Fällen die Möglichkeit haben, eine Strafe auszusprechen, die den Unrechtsgehalt der konkreten Tat widerspiegelt.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, Ihrer Staatspolitischen Kommission zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.

Marra Ada · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

L'article 181a du Code pénal est un article fort, puisqu'on y introduit la sanction pénale contre le mariage forcé; c'est une autre mesure forte de cette loi. Le but est de punir fortement, et c'est juste. Mais Monsieur Lustenberger l'a dit clairement: son intention est l'expulsion. Un père qui cède à cette pratique affreuse et qui marie sa fille de force doit être puni, c'est juste; mais pas sa famille. Ainsi, si on expulse un père, on met en danger sa femme et d'autres enfants mineurs qui resteraient en Suisse; c'est pour cela qu'il faut faire une pesée des intérêts. C'est pourquoi la commission vous invite, par 13 voix contre 10, à rejeter la minorité - aussi séduisante qu'elle puisse paraître au premier abord.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Es ist im konkreten Gesetzgebungsprozess in Anbetracht der schweren Verletzung der Rechtsordnung tatsächlich verlockend, hier direkt als Gesetzgeber eine drakonische Strafe zu verhängen, sei es im Maximum, sei es im Minimum. Damit berauben wir aber den zuständigen Strafrichter der Möglichkeit, den Einzelfall zu beurteilen. Denken Sie immer daran: Unser Strafrecht ist kein Erfolgsstrafrecht. Unser Strafrecht ist ein Schuldstrafrecht. Wir erinnern uns aber auch daran, dass der Bundesrat dabei ist, eine Vorlage auszuarbeiten, wo es um die gesamte Neubeurteilung des Strafrahmens geht. Das wurde von unserem Parlament verlangt. Der Bundesrat hat seine Arbeit getan und wird uns demnächst eine entsprechende Vorlage unterbreiten. Es wäre deshalb falsch, hier einen Einzelfall herauszupicken und dieses Strafmass nun zwingend so festzulegen, wie es die Minderheit Lustenberger möchte.

Ich möchte Sie übrigens daran erinnern, dass die "einfache" Nötigung eine maximale Strafe von drei Jahren vorsieht. Der Bundesrat und Ihre Kommission nehmen hier unbestrittenermassen eine Verschärfung durch die Erhöhung der Maximalstrafe auf fünf Jahre vor. Wie Herr Lustenberger gesagt hat, stellt die Zwangsheirat sicher eine schwere Missachtung der schweizerischen Rechtsordnung dar. Aber eine schwere Verletzung oder Missachtung der schweizerischen Rechtsordnung liegt natürlich auch bei anderen Tatbeständen vor, die durch Ausländerinnen und Ausländer begangen werden. Deswegen gestatte ich mir, Ihnen zum Vergleich drei Beispiele darzulegen, bei welchen auch bereits im Strafgesetzbuch Mindeststrafen vorgesehen sind.

Beispielsweise in Artikel 122 StGB, "Schwere Körperverletzung": Hier erlegt das Strafgesetzbuch dem Richter auf, eine Mindeststrafe von 180 Tagessätzen festzulegen. 180 Tagessätze bei der Geldstrafe entsprechen ungefähr einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die maximale Strafandrohung beträgt hier zehn Jahre, nicht nur fünf Jahre. Wenn Sie das Ganze in eine Proportion setzen wollten, wären zwei Jahre ohnehin weit übertrieben. Dasselbe gilt für Artikel 140, "Raub": Auch Raub ist eine schwere Verletzung unserer Rechtsordnung. Auch bei Raub ist bloss eine Mindeststrafe von 180 Tagessätzen vorgesehen, was wiederum einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten entspricht. Für den gewerbsmässigen Betrug, ebenfalls ein schweres Delikt, sieht Artikel 146 Absatz 2 eine Mindeststrafe von 90 Tagessätzen vor; das entspricht einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, ebenfalls bei einer maximal angedrohten Freiheitsstrafe von zehn Jahren.

Sie sehen also: Aus gesetzgebungstechnischen Gründen - die Vorlage "Strafrahmen" wird demnächst kommen -, aus Gründen der unserem StGB im Grundsatz fremden Festlegung von Minimalstrafen und aus Gründen der Proportionalität im Vergleich mit anderen Minimalstrafen im geltenden StGB ist es angebracht, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Ihre Kommission hat das mit 13 zu 10 Stimmen getan.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 95 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 86 Stimmen

Verfahrensbeitrag

Ziff. II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. II

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 128 Stimmen

Dagegen ... 51 Stimmen

Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Wir haben noch einen runden Geburtstag zu verkünden. Frau Vizepräsidentin Maya Graf, herzliche Gratulation! (Beifall)