00.436, 00.437
Ergänzungsleistungen für Familien. Tessiner Modell / Ergänzungsleistungen für Familien. Tessiner Modell
Verfahrensbeitrag
Präsident (Hess Peter, Präsident): Die Kommission beantragt mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Initiativen 00.436 und 00.437 Folge zu geben.
Eine Kommissionsminderheit (Egerszegi, Borer, Bortoluzzi, Dunant, Fattebert, Guisan, Heberlein, Stahl, Triponez) beantragt, den Initiativen keine Folge zu geben.
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Vor neun Monaten haben wir ein erstes Mal über Ergänzungsleistungen für Familien diskutiert. Damals hat dieser Rat einer entsprechenden Initiative knapp keine Folge gegeben. Sie erlauben, dass ich mich heute vor allem an diejenigen wende, die letztes Mal Nein gesagt haben. Sie werden verstehen, dass ich mich dabei vor allem der rechten Seite zudrehe.
Die Armutsstudien zeigen, dass trotz Aufschwung die Zahl der Armen in der Schweiz weiterhin zunimmt. Die Zunahme betrifft vor allem Haushalte mit Kindern. Kinder wurden in den Neunzigerjahren in der Schweiz zum Armutsrisiko Nummer eins. Sie werden es bleiben, wenn wir nicht Gegensteuer geben. Das können wir heute hier im Tessin tun, mit einem Instrument, das in diesem Kanton entwickelt und erfolgreich erprobt worden ist. Wir müssen etwas ändern, denn mit der Sozialhilfe kommen wir, entgegen der Aussage der Gegner dieser Initiative, nicht ans Ziel. Die Sozialhilfe haben wir heute, und die Armut nimmt laufend zu.
Das Modell wird Ihnen in den Unterlagen erklärt. Ich weiss, dass einige von Ihnen immer noch Zweifel haben. Deshalb möchten Ihnen Frau Meier-Schatz und ich drei Überlegungen noch einmal zu bedenken geben, die in folgenden Stichworten skizziert werden können:
1. Ergänzungsleistungen sind ein sehr effizientes Instrument.
2. Sie haben heute etwas mit der Frage des Schwangerschaftsabbruches zu tun.
3. Sie haben auch etwas mit der geplanten Steuerreform zu tun, denn eine Steuerreform löst das Problem der Armut nicht.
Ich werde auf das erste Stichwort eingehen und noch einmal aufzeigen, weshalb es sich in diesem Falle lohnt, vom Kanton Tessin zu lernen. Die Ergänzungsleistungen für Familien sollen wie die Ergänzungsleistungen der AHV/IV zu einem Drittel durch den Bund und zu zwei Dritteln durch die Kantone finanziert werden. Sie sollen Anreize zur Erwerbstätigkeit enthalten, weil ich überzeugt bin, dass die Integration in den Arbeitsprozess sehr wichtig ist, damit sich die Betroffenen dauerhaft aus der Armutsfalle befreien können. Lernen wir von der Alterspolitik. Die AHV-Ergänzungsleistungen sind ein eigentliches Erfolgsprodukt schweizerischer Politik, ein sehr effizientes Instrument. Die Erfahrungen im Tessin haben gezeigt, dass Ergänzungsleistungen für Familien eine ebenso starke Wirkung haben. Mit der Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien könnten wir nämlich die jetzige Armut halbieren.
Breite Kreise fordern in der Zwischenzeit solche Ergänzungsleistungen. Es sind dies Organisationen, die in der täglichen Arbeit mit der wachsenden Familienarmut zu tun haben, z. B. die Caritas, die Pro Juventute, die Pro Familia, die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen oder die Städteinitiative "Ja zur sozialen Sicherung". In dieser letzten Organisation sind 39 Städte zusammengeschlossen. Ihre Argumentation ist von den konkreten Erfahrungen der Städte mit der Familienarmut geprägt.
Die heutige Sozialhilfe ist vor allem auf dem Lande stigmatisierend. Konkret bedeutet das, dass rund 50 Prozent der Berechtigten die Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Zynisch könnte man sagen, dass der Staat damit viel Geld spare. Doch bei näherem Hinsehen ist das Gegenteil der Fall. Insbesondere dann, wenn von dieser versteckten Armut Kinder betroffen sind, kosten uns die Folgen ein Mehrfaches. Fehlende soziale Integration, die Tatsache, dass mit Armut überdurchschnittlich häufig Gewalt einhergeht, die verpassten Bildungschancen mit den entsprechenden Problemen auf dem Arbeitsmarkt im späteren Leben sind nur ein paar Stichworte dazu. Für 360 Millionen Franken erhalten wir ein wirksames Instrument, das diese enormen Folgekosten zu einem grossen Teil verhindern kann.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband - gegenwärtig die wichtigste familienpolitische Referenz - sagt Ja zu Ergänzungsleistungen, aber auf kantonaler Ebene. Nun, diese Initiative lässt eine solche Rahmengesetzgebung zu. Schaffen wir keine Differenzen, wo praktisch keine sind!
Wir fordern, wie eingangs erwähnt, eine Lösung analog zu den AHV- und IV-Ergänzungsleistungen, also ein Modell, das den Vorteil hat, dass man nicht alles 26-mal neu erfinden muss, das aber dank der Zweidrittelfinanzierung durch die Kantone dennoch so nahe bei den Kantonen ist, dass die lokalen Gegebenheiten angemessen berücksichtigt werden können. Und vergessen Sie nicht: Niemand käme heute auf die Idee, die Ergänzungsleistungen bei der AHV und der IV zu kantonalisieren. Machen wir die Alterspolitik zu unserem Massstab für die Familienpolitik!
Frau Meier-Schatz wird nun auf die Zusammenhänge mit dem Schwangerschaftsabbruch und auf die Steuerreform eingehen. Ich erlaube mir zum Aspekt Schwangerschaftsabbruch auch noch eine abschliessende Bemerkung: Wir alle haben ein gemeinsames Ziel, nämlich Schwangerschaftsabbrüche nach Möglichkeit nicht nötig zu machen. Dazu müssen wir den Schwangeren auch eine finanzielle Perspektive geben, die sie nicht über den Preis der Stigmatisierung erkaufen müssen; die Ergänzungsleistungen sind eine solche finanzielle Perspektive. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Wir setzen uns - Sie haben es gehört - bereits zum zweiten Mal innert einem Jahr mit der Familienarmutsproblematik auseinander. Dies nun in einem Zeitpunkt, in welchem wir einerseits den Familien des Mittelstandes signalisieren, dass wir sie entlasten möchten, andererseits in einem Zeitpunkt, in welchem wir den 30 Prozent kinderlosen Ehepaaren ein beachtliches Steuergeschenk versprechen. Für Familien im unteren Einkommenssegment blieb bis anhin nichts übrig, dies obschon gerade diese Familien am stärksten von der mehrfachen Diskrepanz zwischen Einkommen und Lebensbedarf betroffen sind.
Familien in unteren Einkommensschichten haben zusehends schwerere Lebensbedingungen. 55 bis 57 Prozent aller in Armut lebenden Personen sind Mütter und Väter unter 40 Jahren. Weit mehr als 100 000 Kinder sind von der Armut ihrer Eltern betroffen. Armut in Familien ist häufig eine verdeckte Armut, weil es oft eine Frauenarmut ist. Deshalb wird sie in der Gesellschaft gerne unterschätzt. Doch darf nicht übersehen werden - Frau Jacqueline Fehr hat auch darauf hingewiesen -, dass bereits heute das Armutsrisiko von Kindern und Teenagern deutlich über dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung liegt. Einkommensarmut - oder "working poor" - bzw. kein Einkommen geht in der Regel einher mit der Unterversorgung in verschiedenen Lebensbereichen und beschneidet die Handlungs- und Entfaltungsmöglichkeiten der Betroffenen drastisch. "Working poors" gibt es in unserem Land, weil die Arbeitgeber - wie der Schweizerische Arbeitgeberverband ganz klar und deutlich gesagt hat und viele Arbeitgeber immer wieder unterstreichen - nicht immer und in jeder Lage ein existenzsicherndes Einkommen garantieren können oder wollen. Arbeitgeber gehen also davon aus, dass der Staat hier stellvertretend die Lücke schliesst.
Doch trotz Familienlastenausgleich und nach Einbezug der Sozialhilfe leben nach wie vor mehr als 6 Prozent aller Familien in Armut. Die Unterstützung der beiden Initiativen tut daher Not. Das Modell wurde Ihnen gestern brieflich noch näher vorgestellt. Ich möchte deshalb nur noch den Zusammenhang mit den zwei bereits erwähnten Themenkomplexen aufzeigen.
Die geplante Revision der Ehepaar- und Familienbesteuerung wird den Bund rund 900 Millionen Franken kosten. Von dieser Erleichterung profitieren Familien und - wenn wir der Vorlage des Bundesrates zustimmen - kinderlose Ehepaare mit Einkommen über 80 000 Franken. Die Familien im unteren Lohnsegment gehen also leer aus - selbst dann, wenn das Modell im Rahmen der Steuerharmonisierung von den Kantonen übernommen wird. Ihre Familienleistungen und Familienlasten werden somit weder anerkannt noch berücksichtigt. Ihnen bleibt lediglich die Fürsorge als Trost, und damit setzen sie sich der Stigmatisierung aus. Sie flüchten in die Städte, die zusehends zu A-Städten werden.
Es ist schlicht nicht einzusehen, weshalb der Bundesrat bereit ist, kinderlose Einverdiener-Ehepaare sowie kinderlose Zweiverdiener-Ehepaare mit Einkommen von 100 000 Franken und mehr massiv zu entlasten, aber nicht bereit ist, Familien mit sehr tiefen Einkommen finanziell zu unterstützen. Die Zahl kinderloser Paare wächst seit zwanzig Jahren ununterbrochen. 30 Prozent aller Paare in unserem Land bleiben kinderlos und sollen nun steuerlich entlastet werden. Das entspricht nicht unseren Prioritäten. Von Familienfreundlichkeit ist hier keine Spur, es sei denn, wir alle setzen heute ein anderes und deutliches Zeichen.
Wir haben in den letzten Monaten um eine Lösung in der heiklen Frage des Schwangerschaftsabbruches gerungen. Es wurde Ihnen bereits gesagt: Die beste Hilfe, die wir einer schwangeren Frau und ihrem Partner bieten können, ist die Aussicht, dass ihr Kind in dieser Gesellschaft nicht nur willkommen ist, sondern dass ihm auch eine Existenzsicherung zugesprochen wird. Frauen, die eine Abtreibung in Erwägung ziehen, sehen sich in der Regel von der Gesellschaft vernachlässigt und in die Enge getrieben. Die fehlende finanzielle Unterstützung und die Stigmatisierung, die mit dem Gang aufs Sozialamt verbunden sind, führen eine Frau leider oft zur Einsicht, dass ein Schwangerschaftsabbruch der einzige Weg aus einer unsicheren und schwierigen Situation ist. Wer hier und heute für den Schutz des Lebens eintritt, muss bereit sein, Rahmenbedingungen zu schaffen, die jeder betroffenen Frau eine echte Alternative bieten. Nur so können Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden.
Wer das Leben ernst nehmen will, wer Familienarmut echt bekämpfen will, muss diese Initiativen unterstützen und der SGK ermöglichen, eine entsprechende Gesetzgebung - es kann sehr wohl eine Rahmengesetzgebung sein - auszuarbeiten. Wer aber die Unterstützung versagt, akzeptiert, dass zwischen 100 000 und 190 000 Kinder von der Armut ihrer Eltern betroffen bleiben und dass viele von ihnen später von der Sozialhilfe abhängig sind.
Was Sie heute nicht ausgeben, werden Sie wahrscheinlich morgen für die Integration der Betroffenen ausgeben müssen. Armut und Familienarmut dürfen nicht totgeschwiegen werden; sie müssen bekämpft werden.
Ich bitte Sie, diesen Initiativen Folge zu geben.
Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Care Ticinesi, Cari Ticinesi, ho il piacere di presentare il vostro modello ticinese al Parlamento nazionale qui a Lugano. Questo modello concerne gli assegni integrativi e l'assegno di prima infanzia destinati alle famiglie povere. Personalmente spero, anzi ne sono convinta, che il modello ticinese sarà ideale per tutta la Svizzera.
Vor zwei Tagen haben wir hier in diesem Saal über Höchsteinkommen und Spitzenlöhne und über deren Verhältnismässigkeit, bezogen auf die Leistung, diskutiert. Heute sprechen wir über Kleinsteinkommen, die das Existenzminimum von Familien nicht zu decken vermögen. So wie es in der Schweiz immer Einkommen geben werde, die das Vorstellungsvermögen des Bürgers und der Bürgerin in diesem Land übertreffen, werde es in diesem Land Männer und Frauen geben, die trotz optimalem Einsatz keine existenzsichernden Löhne erhalten könnten. Da bleibe es Aufgabe des Staates, unterstützend einzugreifen. Diese zwei Sätze eines Arbeitgebers wurden vor kurzem in den Zeitungen veröffentlicht. Diese Tatsache und damit auch die Forderung an den Staat, dort Zusatzleistungen zu bezahlen, wo solche für die Existenzsicherung notwendig sind, blieb in der SGK unbestritten. Schliesslich wurde in der neuen Bundesverfassung unter Artikel 12 erstmals die seit Jahren in unserem Land bewährte Praxis festgeschrieben, wonach den Personen, die sich in einer Notlage befinden, die für ein menschenwürdiges Leben notwendigen Mittel zustehen.
Umstritten bleibt einzig, unter welchem Titel diese Zusatzleistungen gewährt werden sollen. Eine knappe Mehrheit der Kommission möchte ganz bewusst zwischen den Notlagen, in denen sich Menschen befinden können, zwischen einer absoluten Armut und einer relativen Armut, differenzieren und deshalb den beiden Parlamentarischen Initiativen Fehr Jacqueline und Meier-Schatz, die in ihrem Begehren identisch sind, Folge geben. Von einer absoluten Armut spricht man dann, wenn die Befriedigung von Grundbedürfnissen nach Nahrung, Kleidung und Wohnung nicht gewährleistet ist. Von relativer Armut ist dann die Rede, wenn die Betroffenen wirtschaftlich und sozial auf einem Niveau leben müssen, das die Führung eines menschenwürdigen Lebens nicht mehr erlaubt.
Vor allem erachtet es die Mehrheit der Kommission als entwürdigend und demotivierend, wenn Menschen trotz optimalem Einsatz in Arbeit, Beruf und Familie nicht existenzsichernde Einkommen verdienen können. Ihnen bleibt nur der Gang auf die Fürsorge und das Sozialamt, damit sie mittels staatlicher Unterstützung über die Runden kommen können.
Die Neunzigerjahre mit den stagnierenden Löhnen und den steigenden Fixkosten - ich denke an die Krankenkassenprämien - haben die Situation vieler Familien mit kleinem Einkommen verschärft. Zunehmend werden in der Schweiz Kinder zu einer Armutsfalle, was mehr als deprimierend ist. Das hat den Kanton Tessin veranlasst, die Initiative zu ergreifen, kreativ zu werden und gezielte Leistungen an Familien mit Kleinsteinkommen zu bezahlen. Ausgerechnet das Tessin, dessen Bruttosozialprodukt um einiges tiefer liegt als jenes vieler anderer Kantone, ergriff vor drei Jahren diese Initiative. Seit dem Sommer 1997 kennt der Kanton Tessin existenzsichernde Leistungen an Familien, ähnlich den schweizerischen Ergänzungsleistungen an bedürftige AHV- und IV-Rentner und -Rentnerinnen. In der Schweiz lebt nachgewiesenermassen eine von zehn Familien unter oder knapp über der Armutsgrenze. Betroffen sind vor allem Einelternfamilien und junge Familien. Das führt oft zu sozialer Ausgrenzung und Isolation. Arm sein in einem reichen Land ist weit schwieriger, als unter Armen arm zu sein.
In der Schweiz ist die Familienpolitik praktisch nur kantonal geregelt. Heute kennen 26 Kantone unterschiedliche Gesetze für die Kinderzulagen. Trotz über 50 gesetzlich unterschiedlichen Grundlagen und rund 800 Familienausgleichskassen erhalten rund 200 000 Kinder in diesem Land keine Kinderzulagen, sei es, weil keiner der Elternteile erwerbstätig ist, sei es wegen selbstständiger Tätigkeit der Eltern. In der Schweiz sind die Kinderzulagen Sache der Arbeitgeber. An Kinderzulagen werden heute von den Arbeitgebern pro Jahr rund 4 Milliarden Franken ausbezahlt, d. h. durchschnittlich rund 170 Franken pro Monat und bezugsberechtigtes Kind.
Der Kanton Tessin ist heute Vorbild und sozusagen der "Leuchtturm" in der Familienpolitik. Das inzwischen schweizweit diskutierte Tessiner Modell ist sehr einfach und praktikabel ausgestaltet. Es beruht auf dem kantonalen Gesetz über die Familienzulagen. Die schon existierenden Bestandteile der Familienzulage werden seit dem 1. Juli 1997 um eine Ergänzungsleistung für Familien mit ungenügendem Einkommen ergänzt. Das Modell ist differenziert und auf zwei Säulen aufgebaut. Es basiert vor allem auf der "Hütephilosophie" des Kantons Tessin, in welchem die Kinder bereits ab drei Jahren in den Kindergarten aufgenommen und bereits mit sechs Jahren eingeschult werden. Einerseits wird so an Familien mit Kindern unter drei Jahren eine Kleinkinderzulage ausbezahlt, wenn zwischen dem verfügbaren Einkommen und dem Existenzminimum eine Lücke besteht. Dadurch will man die Existenzsicherung der gesamten Familie gewährleisten. Gleichzeitig haben allein erziehende Eltern die Wahl, ob sie die Zeit der ersten drei Jahre ihres Kindes voll in die Kinderbetreuung oder maximal bis zu 50 Prozent in die Erwerbsarbeit stecken wollen.
Andererseits hat der Kanton Tessin, nebst den einkommensabhängigen Kinder- und Ausbildungszulagen von zurzeit 183 Franken pro bezugsberechtigtes Kind, für einkommensschwache Familien eine Ergänzungszulage für Kinder bis ins Alter von 15 Jahren eingeführt. Ziel ist die Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen. Diese soll den Bedarf der Kinder gemäss den Minimalbeträgen der Ergänzungsleistungen abdecken, sofern das Haushalteinkommen der betreffenden Familie unter der Grenze für die Auszahlung von Ergänzungsleistungen liegt. Diese Bedarfsleistungen sind an eine Voraussetzung gebunden: Die Familie muss drei Jahre im Kanton Tessin wohnhaft sein. Diese Leistungen sollen die von den Kindern verursachten Kosten decken, die materielle Grundlage für ein funktionierendes Familienleben bilden und den Eltern den demütigenden Gang zur Fürsorge ersparen.
Vor wenigen Tagen hat das zuständige Departement des Kantons Tessin der Presse die Auswertung des vor drei Jahren in Kraft getretenen Tessiner Modells erläutert. In diesen ersten drei Jahren der Anwendung des Gesetzes sind 5500 Gesuche um Familienzulagen eingereicht worden, von denen rund die Hälfte bewilligt worden sind. Die Zahl der Begünstigten hat sich seit einem Jahr bei etwa 1800 Familien eingependelt, von denen rund 300 Familien auch die Zulage für Kleinkinder erhalten. Die Ergänzungsleistungen betragen pro Familie durchschnittlich 950 Franken im Monat, zusammen mit der Kleinkinderzulage 1400 Franken. Jährlich werden so im Tessin rund 22 Millionen Franken ausbezahlt.
Man schätzt, dass etwa 40 Prozent der vom Gesetz eingeführten Ergänzungsleistungen Beiträge ersetzen, die vorher von der Sozialhilfe ausbezahlt wurden. Unter den Empfängern und Empfängerinnen der erweiterten Familienzulage sind vor allem allein erziehende Eltern, was ich mir bei der hohen Scheidungsrate in der Schweiz gut vorstellen kann.
Die beiden Initiantinnen haben ihre Parlamentarischen Initiativen in der Form einer allgemeinen Anregung eingereicht. Es ist dem Parlament vorbehalten, ob es mit dem Folgegeben das Tessiner Modell mit seinen inzwischen ausgewiesenen Stärken, aber auch mit seinen Schwächen voll übernehmen will oder ob diese existenzsichernden Familienzulagen in einer etwas anderen Form ausgestaltet werden sollen.
Die Vorteile einer Bundeslösung liegen einerseits in der materiellen Existenzsicherung der Familien, unabhängig vom Wohnort - es gäbe also keinen Armutstourismus -, und andererseits in einer Analogie zwischen den Familien und den älteren bedürftigen Mitmenschen in unserer Gesellschaft. Eine Diskriminierung von Familienformen fällt weg, und der unwürdige Gang auf die Fürsorge trotz Erwerbsfähigkeit und Erwerbstätigkeit entfällt. Würde das heutige Tessiner Modell mit einer Bundeslösung für die ganze Schweiz eingeführt, müsste mit Bruttokosten von rund 620 Millionen Franken und mit Nettokosten von 370 Millionen Franken gerechnet werden.
Gleichzeitig hätte die Einführung dieser flächendeckenden existenzsichernden Grundleistungen an bedürftige Familien zwei nicht unbedeutende Nebeneffekte: Einerseits würde der soziale Frieden zwischen den Polen der maximal und der minimal verdienenden Menschen in diesem Land gestärkt, andererseits könnte die Wirtschaft von motivierten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen profitieren, da vor allem bei den Bedarfsleistungen an die Kinder die Erwerbsarbeit der Eltern vorausgesetzt wird.
Eine Mehrheit der Kommission will den beiden Initiativen Fehr Jacqueline und Meier-Schatz aus den genannten Gründen Folge geben; dieser Antrag wurde in der Kommission mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung gefasst. Was der kleine Kanton Tessin für seine berufstätigen Armen eingeführt hat, soll in der ganzen Schweiz Nachahmung finden.
Auch die Kommissionsminderheit spricht sich lobend und anerkennend über das Tessiner Modell aus. Ihr Gegenargument besteht zur Hauptsache im Slogan: Was ein einzelner Kanton durch Eigeninitiative möglich gemacht hat, soll auch in anderen Kantonen durch Kreativität erreicht werden. Diese existenzsichernden Bedarfsleistungen für bedürftige Familien sind nach Meinung der Kommissionsminderheit nicht Aufgabe des Bundes, sondern der Gemeinden und der Kantone. Was die Kantone durch die Möglichkeit ihrer Bürgernähe erreichen können, solle nicht zur Bundesaufgabe werden.
Die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen empfiehlt das Tessiner Modell der Familienzulagen und Ergänzungsleistungen als Modell für eine gesamtschweizerische Politik zur Unterstützung von Familien mit Kindern. Diese Meinung vertritt die Mehrheit der Kommission und hoffentlich auch das Parlament hier in Lugano. Möge das Tessiner Modell heute in Lugano zum Vorbild der schweizerischen Familienpolitik werden!
Rossini Stéphane · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
La commission a étudié l'initiative parlementaire Fehr Jacqueline 00.436 et l'initiative parlementaire Meier-Schatz 00.437, "Prestations complémentaires pour des familles. Modèle tessinois", le 22 février dernier. Vous avez reçu un rapport écrit. Mme Dormann a complété les informations sur les points discutés au sein de la commission. J'aimerais rappeler ici quelques éléments quant au fond et aussi donner quelques informations complémentaires sur les thèmes qui ont été développés par la commission.
Comme il a été relevé, la commission, à une petite majorité de 11 voix contre 10 et avec 1 abstention, a décidé de donner suite à ces initiatives parlementaires et vous propose de faire de même. Le modèle tessinois relatif aux prestations complémentaires pour des familles introduit une première prestation concernant l'allocation pour enfants en bas âge jusqu'à trois ans, qui a pour but de couvrir les besoins vitaux de la famille; il inclut aussi un deuxième type de prestation, celle-ci pour enfants jusqu'à 15 ans, qui a pour but de couvrir les besoins vitaux de l'enfant. Cette proposition est fondée sur le principe des prestations complémentaires qui, elles, ont fait toutes leurs preuves en ce qui concerne l'AVS et l'AI.
La majorité de la commission estime que cette initiative parlementaire mérite qu'on lui donne suite.
Il y a quelques mois, en juin 2000, nous avions, à une voix près, rejeté un premier projet de prestations complémentaires. Celui-ci était plus large, mais il était aussi considéré comme plus flou, et la proposition nouvelle mérite d'être soutenue parce qu'elle lève justement les incertitudes auxquelles nous avions été confrontés dans notre première discussion.
J'aimerais rappeler ici que le but central de ce système de prestations complémentaires est de combattre la pauvreté. Les auteurs des deux initiatives parlementaires et la rapporteure de langue allemande ont rappelé les résultats des études conduites en Suisse sur la pauvreté, qui démontrent très clairement la situation fragile dans laquelle se trouvent toute une série de familles de ce pays.
Ce problème ne peut, désormais, plus être marginalisé. Il faut impérativement que les familles à bas revenu, voire à revenu moyen, ne soient pas pénalisées dans leur mode de vie et ne franchissent pas le seuil de précarité, voire de pauvreté, lorsqu'il s'agit d'accueillir des enfants dans le ménage. Ce thème de la pauvreté est donc extrêmement important. C'est un thème qui mérite des actions politiques très concrètes et surtout des actions politiques qui soient conduites au niveau national, parce que les réponses cantonales génèrent toute une série d'inégalités de traitement entre les citoyens de ce pays.
Parmi quelques thèmes qui ont été évoqués en commission, j'aimerais rappeler les suivants. Le thème de la dynamique d'assurance ou d'assistance a été évoqué. La proposition qui nous est faite permet de dépasser les logiques d'assistance et leur limite cantonale, mais aussi leur limite de praticabilité et surtout leur limite en termes de perception au sein de la population, notamment la notion d'humiliation qui sous-tend cette logique d'assistance et qui fait que toute une série de personnes qui pourraient avoir droit à des prestations ne formulent aucune demande. La logique qui nous est proposée par ces initiatives est bien une logique d'assurance, certes, avec un fonctionnement lié aux conditions de ressources. Il y a donc une dynamique relativement intéressante.
L'autre thème qui a aussi été débattu, c'est celui de l'intervention étatique ou de la non-intervention étatique. Comme toujours dans les débats concernant la politique familiale, on se trouve en opposition entre ceux qui soutiennent la nécessité d'un engagement public en la matière et ceux qui considèrent l'intervention publique comme étant subsidiaire et s'opposent de ce fait à ce type de démarche.
L'autre élément qui a aussi été évoqué, qui pose problème et qui amène la majorité de la commission à soutenir cette proposition, c'est bien évidemment l'éclatement et l'hétérogénéité de la politique familiale en Suisse, avec toute une série de dispositions cantonales, mais aussi toute une série de dispositions qui génèrent des inégalités en termes de prestations, en termes d'accès de prestations. Cette hétérogénéité doit aujourd'hui être dépassée. On ne peut plus tolérer l'existence de toute une série de législations, la pratique de 25 ou 26 systèmes de prestations en faveur de la famille dans ce pays.
Selon l'avis de la majorité de la commission, il est important qu'un certain leadership soit désormais pris au niveau de la Confédération. Dans ce domaine, nous avons atteint les limites du fédéralisme. Il semble qu'on ne puisse plus persévérer et donner de nouvelles compétences aux cantons et aux communes et qu'il faille pallier ces lacunes, ces inégalités par une dynamique fédérale. C'est l'avis de la majorité de la commission.
La minorité de la commission reconnaît bien évidemment le problème de la pauvreté, et elle l'a affirmé. Par contre, elle s'oppose à la proposition qui est faite en raison, d'une part, de la dimension individuelle et privée de la question familiale et, d'autre part, de la crainte de complexifier davantage le système de politique sociale en faveur de la famille, mais elle s'y oppose aussi en raison de la volonté de ne pas résoudre cette question au niveau fédéral.
Je dirai quelques mots encore sur l'évaluation du modèle tessinois qui a été entreprise et qui démontre que les effets de ce modèle sont extrêmement positifs en matière de prévention de la pauvreté, tant en ce qui concerne les familles qu'en ce qui concerne les enfants. L'évaluation du modèle tessinois a montré qu'il s'agissait aussi d'un élément favorisant l'éducation, l'intégration des enfants et la participation sociale des familles, puisqu'il n'y a pas de pénalisation économique, et il a montré que ce modèle est aussi un élément de modernisation de la politique familiale.
La majorité de la commission a tenté d'éviter les faux débats, de répondre positivement à une démarche qui, elle, souhaite résoudre toute une série de besoins et de problèmes sociaux liés à la pauvreté. La majorité de la commission pense aussi qu'il faut être extrêmement prudent face aux fausses économies et que l'introduction d'un tel modèle constituerait bien avant tout un investissement en matière de politique sociale.
Je vous invite donc, au nom de la majorité de la commission, à donner suite à ces deux initiatives parlementaires.
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Eine stattliche Minderheit der Kommission empfiehlt Ihnen, diesen beiden Parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.
Sie haben gehört, dass die Initiativen eidgenössische Ergänzungsleistungen für Familien verlangen und vorgeben, das Tessiner Modell der Familienunterstützung auf eidgenössischer Ebene zu übernehmen. Also lohnt es sich, dieses Modell einmal genau anzuschauen.
Der Kanton Tessin hat die Freiheit der Kantone für einen dreijährigen Versuch genutzt, die Familienzulagen bedarfsgerechter einzusetzen. Die Basiszulage pro Kind wird bis zum 15. Lebensjahr wie in den anderen Kantonen an die Arbeitnehmer ausbezahlt, wobei für Kinder in Ausbildung das Bezugsrecht bis zum Alter von 20 Jahren gilt. Neu führte der Kanton Tessin eine zusätzliche Ergänzungszulage ein, wenn das Haushalteinkommen unter dem Existenzminimum liegt. Finanziert aber wird diese Einkommensspritze, indem man die Kinder- und Jugendlichenzulage nicht mehr automatisch jedes Jahr an die Teuerung anpasst. So werden rund 5 Millionen Franken eingespart. Dieses Geld, das man den anderen, die das vermögen, wegnimmt, lässt man dann den weniger Begüterten zugute kommen. Zusätzlich gibt es eine Kleinkinderzulage, die es vor allem allein erziehenden Müttern ermöglicht, zugunsten der Kinder in der ersten Zeit zuhause zu bleiben. Sie ist eine ganz bewusst angewandte Überbrückungshilfe, die das Existenzminimum deckt, bis die Kinder mit drei Jahren dann in den Kindergarten gehen, wo sie über Mittag bleiben, essen und schlafen. Dann kann die Mutter ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen, weil die Kinder tagsüber betreut sind. Die Aufwendungen für diese Zulagen werden bei der Sozialhilfe eingespart.
Der Kanton Tessin hat damit ein gutes kantonales Modell geschaffen. Es kommt eigentlich den sozialpolitischen Überzeugungen der bürgerlichen Politik sehr entgegen: Denjenigen soll man helfen in diesem Land, die Hilfe nötig haben. Das kann man viel besser, wenn man bei der Giesskanne die Brause wegnimmt und gezielt mit Bedarfsleistungen unterstützt - Bedarfsleistungen, die eigentlich von den Initiantinnen und ihren Anhängerinnen und Anhängern immer wieder verteufelt werden.
Es ist auch absolut eindrücklich, wie viel Geld zusammenkommt, wenn man nicht automatisch alle Leistungen der Teuerung anpasst. Solche innovativen Lösungen wären in träger Bundeskompetenz nie entstanden, und da liegt eben der Hase im Pfeffer: Dieses Modell ist auf kantonaler Ebene goldrichtig. Deshalb wehrt sich die Kommissionsminderheit gegen eine Bundeslösung. Auf kantonaler Ebene kann die Hilfe mit der Sozialhilfe, mit den Betreuungsstrukturen, mit den entsprechenden Schulsystemen gezielt koordiniert werden. Pikanterweise hat der Kanton Tessin diesen Weg über die genaueren Bedarfsleistungen gewählt, um in den harten Rezessionsjahren Sozialhilfegelder einzusparen, was ihm auch laut Aussage von Regierungsrätin Pesenti - einer Vertreterin der SP - gelungen ist. Sie werden staunen: Die Ansätze des Existenzminimums bei diesem Modell, das Sie wollen, liegen 10 Prozent unter denjenigen des Existenzminimums bei den Ergänzungsleistungen der AHV und IV. Ja, wollen Sie das wirklich, rufe ich Ihnen auf der linken Seite des Saales zu.
Ein solches Modell gesamtschweizerisch einzuführen würde vorerst einheitliche Familienzulagen bedingen. Diese variieren heute zwischen 140 bis 250 Franken pro Kind und Monat, je nach Kanton. Glauben Sie ja nicht, man könne diese Zulagen in einem Kanton kürzen. Also müsste der Ansatz überall auf das Maximum erhöht werden. Wir haben die Mehrkosten für diese Angleichung bei der Beratung der Parlamentarischen Initiative Fankhauser mit 4 Milliarden Franken zusätzlich pro Jahr beziffert, nicht mit 350 Millionen Franken. Das kann den Arbeitgebern sicher nicht zugemutet werden; es wäre auch klar, dass das Bundesmittel beanspruchen würde. Aber wenn wir berücksichtigen, dass wir trotz Ende der Rezession für die Ausrichtung der heutigen Leistungen in ein paar Jahren Milliarden von Franken brauchen werden, dann wird klar, dass wir nicht ausgerechnet den Familien immer eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zumuten können, weil gerade die Familien darunter leiden würden.
Das Modell des Kantons Tessin ist interessant. Wir haben aber in unseren Kantonen zu verschiedene familienpolitische Möglichkeiten - Elternschaftsbeihilfen, Familien- und Haushaltszulagen, Ausbildungszulagen, Steuererleichterungen, Betreuungs- und Schulstrukturen. Stülpt man einfach eine Bundeslösung über die kantonalen Systeme, dann gerät die Situation mit den heutigen Netzen aus dem Gleichgewicht. Ausserdem sind in unserem föderalistischen System die Bedarfsleistungen klar kantonal zu regeln. Die Kantone haben sich schon verschiedentlich gegen eine Bundeslösung gewehrt. Es ist aber möglich, dass der neue Finanzausgleich neue Wege aufzeigt. Es ist sinnvoll, dass die kantonalen Regeln verbessert werden, angespornt durch das Tessiner Modell.
Zum Schluss noch eines: Mit einer Senkung des Armutsrisikos hat das gar nichts zu tun; denn sowohl Sozialhilfe als auch Ergänzungsleistungen sind Bedarfsleistungen. Einkommen und Vermögen müssen ausgewiesen werden, damit etwas erreicht werden kann. Es ist nur ein anderer, der bezahlt. Ergänzungsleistungen sind nicht rückerstattungspflichtig. Das ist wahrscheinlich der Grund, warum verschiedene Gemeinderätinnen und Gemeinderäte hier denken: Wir sind dann entlastet, weil ein anderer zahlt. Aber schlussendlich hat der Staat kein Geld. Es sind immer wir alle, die ihm Gelder zur Verfügung stellen.
Die beiden Initiativen gehen weit über das Tessiner Modell hinaus. Es ist praktisch ein neuer Versicherungszweig, der neu finanziert werden müsste. Das haben wir schon vor wenigen Monaten abgelehnt. Das wurde dem Bundesrat auch im Rahmen des Entwurfes zur Mutterschaftsversicherung verwehrt.
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, auch heute Nein zu sagen und auf kantonaler Ebene bessere Möglichkeiten nach dem Beispiel des Kantons Tessin zu suchen.
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion
Das Votum von Frau Egerszegi bewegt mich dazu, ihr folgende Frage zu stellen:
Ihre Fraktion unterstützt im Wesentlichen die Kommissionsminderheit - mit dem Argument, die Kantone sollen diese Aufgabe übernehmen. Sind Sie und die anderen Vertreter der Minderheit bereit, in den Kantonen das zu tun, was geschrieben und gesagt wurde? Ich denke daran, dass man sich beim neuen aargauischen Sozialhilfegesetz, das soeben vom Grossen Rat verabschiedet wurde, auf ein Minimum beschränkt hat - das gilt gerade auch für FDP und SVP. Das neue Sozialhilfegesetz steht in völligem Kontrast zu dem, was Sie als Vertreterin der Minderheit gesagt haben.
Damit ist Ihre Kantonalpartei angesprochen. Ihr Votum hat mich deshalb dazu bewegt, Ihnen diese Rückfrage zu stellen: Sind Sie bereit, in Ihrer Partei dafür zu sorgen, dass die Schritte, die Sie vertreten, in den Kantonen auch realisiert werden?
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich habe vorhin gesagt: Es gibt verschiedene familienpolitische Massnahmen. Der Kanton Aargau hat ein neues Sozialhilfegesetz - das ist richtig -, und er hat darin neu die Elternschaftsbeihilfe eingeführt, damit eine Frau in jedem Fall in den ersten sechs Monaten ihrer Schwangerschaft keine finanziellen Sorgen hat. Der Kanton Aargau gehört aber auch zu den ersten Kantonen, die bei den Steuern die familienpolitische Entlastung vorangetrieben haben. In diesem Jahr haben wir zum ersten Mal ein Steuergesetz, das einen Kinderabzug von 6800 Franken pro Kind ermöglicht. Für meinen Kanton würde ich das als sehr fortschrittlich bezeichnen. Familienpolitische Massnahmen müssen im Ganzen immer auf jener Ebene angesehen werden, auf der sie tatsächlich wirken. In unserem föderalistischen System ist das halt einfach der kantonalen Hoheit überlassen, weil dies der Ort ist, wo Hilfe wirksam geleistet werden kann; dies soll nicht zentralistisch von irgendwo oben herab geschehen.
Verfahrensbeitrag
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben .... 97 Stimmen
Dagegen .... 75 Stimmen
Präsident (Hess Peter, Präsident): Sie haben den beiden Initiativen somit Folge gegeben. (Teilweiser Beifall)