04.083
Stromversorgungsgesetz und Elektrizitätsgesetz. Änderung
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
2. Stromversorgungsgesetz
2. Loi sur l'approvisionnement en électricité
Art. 5
Antrag der Kommission
Abs. 2
.... innerhalb der Bauzone und ganzjährig bewohnte Liegenschaften und Siedlungen ausserhalb der Bauzone sowie ....
Abs. 4
Festhalten
Art. 5
Proposition de la commission
Al. 2
.... se trouvant en zone à bâtir ainsi que les propriétés et les ensembles d'habitation habités à l'année et situés en dehors de la zone à bâtir et tous ....
Al. 4
Maintenir
Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion
Ich möchte Artikel 5 Absätze 2 und 4 zusammennehmen, da sie inhaltlich zusammengehören. Es geht hier um die Frage, ob als Versorgungsgebiet das Siedlungsgebiet oder die Bauzone bezeichnet werden soll. Die Kommission möchte den Begriff des Siedlungsgebietes nach wie vor vermeiden: Er ist bundesrechtlich nicht definiert; er bezeichnet ein Gebiet, das grösser ist als die Bauzone, aber keine inhaltliche bundesrechtliche Ausgestaltung hat.
Der Nationalrat möchte die Anschlusspflicht über die Bauzone hinaus ausdehnen. Diesem Ziel können wir uns nicht völlig verschliessen, sodass wir nun versuchen, in Artikel 5 Absatz 2 mit einer neuen Formulierung unter der Vermeidung des Begriffes des Siedlungsgebietes das Versorgungsgebiet so einzugrenzen, dass es nach unserer Auffassung Sinn macht. Das Versorgungsgebiet umfasst die Bauzone, darüber hinaus aber auch ganzjährig bewohnte Liegenschaften sowie ganze Siedlungen ausserhalb der Bauzone. Konsequenterweise müssten wir dann bei Absatz 4 an unserer Fassung festhalten, da wir den Begriff des Siedlungsgebietes nicht benützen.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, diese formale Differenz zu beschliessen.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich meine, angesichts des einstimmigen Antrages einer Kommission sollte ein Bundesrat weder einen Gegenantrag stellen - das wäre irgendwie unbotmässig -, noch sollte er das unterstützen, was die Kommission will. Er kann dem Kommissionspräsidenten in seiner Argumentation ohnehin nicht das Wasser reichen. (Heiterkeit)
Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion
Bevor ich auf Artikel 5 Absatz 4 eingehe, darf ich noch anmerken, Herr Bundesrat: Sie rühmen mich jetzt natürlich gefahrlos - es ist die letzte Sessionswoche. (Heiterkeit)
Wenn Sie bei Artikel 5 Absatz 2 der Kommission folgen, müssen Sie es auch hier bei Artikel 5 Absatz 4 tun, weil wir den Begriff des "Siedlungsgebietes" vermeiden wollen. Das ist auch der Sinn von Absatz 2. Konsequenterweise sollten Sie bei Absatz 4 festhalten.
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 6 Abs. 5
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 6 al. 5
Proposition de la commission
Maintenir
Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion
Das ist eine Art Pièce de Résistance der ganzen Differenzbereinigung, diese Frage der berühmten Bündelkunden. Der Nationalrat hat nur mit einer Zufallsmehr von 86 zu 82 Stimmen an seiner Fassung festgehalten. Wir haben an unserer Fassung letztmals einstimmig festgehalten.
Die Kommission beantragt Ihnen, hier noch einmal festzuhalten. Wir gehen dann damit in die Einigungskonferenz.
Ich möchte Ihnen einfach noch einmal, auch zuhanden des Gewerbes, deutlich machen, dass es sich nicht lohnt, hier einen Glaubenskrieg auszutragen und die ganze Vorlage zu gefährden. Ich wiederhole die Rechnung noch einmal, die ich aufgemacht habe: Bündelkunden sind möglich, wenn sie weniger als 100 Megawattstunden pro Jahr an Leistung verbrauchen. 100 Megawattstunden zu einem Satz von 20 Rappen pro Kilowattstunde gibt per Saldo am Ende des Jahres eine Faktura von 20 000 Schweizer Franken. Jetzt braucht es aber mindestens zwei, damit sie Bündelkunden sein können. Also geht es für jeden dieser beiden am Ende des Jahres um 10 000 Franken. Von den 10 000 Franken sind die Hälfte Netzkosten, die Sie nicht ändern können. Nur die zweite Hälfte, 5000 Franken, sind Produktionskosten. Von den 5000 Franken holen Sie 10, 15, 20 Prozent heraus; sagen wir einmal, Sie holen 20 Prozent heraus, dann sind das noch 1000 Franken pro Jahr und Kunde. Dann teilen Sie das noch einmal durch 200 Arbeitstage, und dann haben Sie pro Tag einen Fünfliber. Das ist die Grössenordnung. Ob das dann auch für KMU eine matchentscheidende Grösse ist, wage ich bei aller Bescheidenheit zu bezweifeln. Es geht um relativ wenig Geld. Es lohnt sich nicht, hier grosse Veranstaltungen zu machen.
Angesichts dessen, dass wir hier klipp und klar eine Referendumsdrohung haben, sollten wir hier festhalten. Das ist der einstimmig beschlossene Antrag Ihrer Kommission.
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 26bis
Antrag der Kommission
Festhalten
Proposition de la commission
Maintenir
Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion
Wir kommen zu den Umschulungsmassnahmen. Hier halten wir ohne weitere Begründung fest. Umschulungsmassnahmen sind diesen Unternehmungen zuzumuten.
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Änderung bisherigen Rechts
Modification du droit en vigueur
Ziff. 2 Art. 7a
Antrag der Kommission
Titel, Abs. 2bis, 5 Bst. d
Festhalten
Abs. 2 Bst. d
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ziff. 2 art. 7a
Proposition de la commission
Titre, al. 2bis, 5 let. d
Maintenir
Al. 2 let. d
Adhérer à la décision du Conseil national
Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion
Bei Artikel 7a sind der Titel, Absatz 2bis und Absatz 5 Litera d in der Differenz. Es geht hier um die Effizienzmassnahmen. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Kantone sich hier selbst bemühen sollten, Effizienzmassnahmen anzustossen und zu unterstützen, und dass sie dafür keine Bundesunterstützung brauchen. Wir halten hier an unserer Fassung fest.
Bei Artikel 7a Absatz 2 Litera d schliessen wir uns dem Nationalrat an.
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Präsident (Bieri Peter, Präsident): Die Vorlage geht damit an die Einigungskonferenz.