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Öffnungszeiten für Verkaufsstellen. Regelung
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Auslöser meiner Motion sind massive Wettbewerbsverzerrungen im Verkauf durch unterschiedliche Festlegungen der Öffnungszeiten mit Sonderbewilligungen. Mit meinem Vorstoss will ich diesen unhaltbaren Zustand, der auch dem Wettbewerbsrecht widerspricht, mit einer liberalen Rahmenordnung beheben.
Heute sind die Öffnungszeiten in kantonalen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Im Laufe der letzten Jahre wurden diese kantonalen Regelungen durch eidgenössische Verfügungen immer mehr ausgehöhlt, was für die einzelnen Marktteilnehmer zu einschneidenden Wettbewerbsverzerrungen führte. Zu erwähnen sind die Sonderbewilligungen für Flughäfen, SBB-Areale, die - wenn überhaupt - sehr grosszügige Vorschriften betreffend Öffnungszeiten haben.
Ursprünglich sollten diese Verkaufsgeschäfte den Reisenden dienen; heute sind daraus immer mehr kleine Einkaufszentren entstanden, die aber betreffend Öffnungszeiten den kantonalen Gesetzen nicht unterstellt sind. Die gleiche Entwicklung können wir bei den Autobahnraststätten beobachten.
Ein nächster Schritt ist mit der Verwendung von stillgelegten Bahnhöfen eingeläutet. Hier wurde von den SBB und Migros eine Tochtergesellschaft gegründet, die bis 2003 in fünfzig ehemaligen Bahnhöfen örtliche Einkaufszentren errichten will. Sie werden sich bei der Festlegung der Öffnungszeiten ebenfalls auf Sonderregelungen gemäss Eisenbahngesetz berufen. Bei Coop - Sie haben es mitbekommen - läuft ein Versuch mit Verkauf in fahrenden Eisenbahnwagen. Jüngste massive Entwicklungen in diesem Bereich sind die Tankstellen-Shops, die mehr oder weniger alle ein Vollsortiment für Güter des täglichen Bedarfs anbieten.
Gegen alle diese Entwicklungen habe ich nichts einzuwenden, sie entsprechen offenbar einem Kundenbedürfnis. Es kann und darf jedoch nicht sein, dass diese Marktteilnehmer über sehr grosszügige, teilweise unbeschränkte Öffnungszeiten verfügen, der direkte Konkurrent in unmittelbarer Nähe sich aber an die einengenden kantonalen Vorschriften halten muss.
Ich glaube nicht, dass Sie es als gerecht empfinden würden, wenn fünfzig Meter von Ihrem Geschäft entfernt der Konkurrent Waren anbieten kann, Ihnen dies aber verwehrt ist. Dieser Zustand, der einige bevorteilt, andere benachteiligt, muss behoben werden.
Immer wieder wird auf das "Lädelisterben" hingewiesen, darauf, dass in kleinen und mittelgrossen Ortschaften keine Einkaufsmöglichkeiten mehr bestehen. Es ist deshalb ein Gebot der Stunde, dass wir denen, die gewillt sind und den Mut haben, noch kleine Läden zu führen, wenigstens bei den Öffnungszeiten gleich lange Spiesse geben.
Heute kennen verschiedene Kantone gar keine Regelung der Öffnungszeiten mehr. Andere haben sich, wie jüngst der Kanton Zürich, zeitgemässe Öffnungszeiten gegeben. Für diese Kantone besteht kein Handlungsbedarf. Handlungsbedarf aber besteht dort, wo mit Regelungen aus früheren Zeiten einengende kantonale Bestimmungen für die Beteiligten zu krassen Wettbewerbsnachteilen führen. Die Erfahrungen in Kantonen mit liberalen Gesetzesvorschriften zeigen auch, dass diese von den Geschäften flexibel, entsprechend den Bedürfnissen der Kundschaft, gehandhabt werden. Es wird auch niemand gezwungen, sein Verkaufsgeschäft offen zu halten. Wo aber das Bedürfnis besteht und der Wille von Ladeninhabern vorhanden ist, sollten vor allem den kleinen privaten Läden nicht noch zusätzliche Steine in den Weg gelegt werden.
Es geht bei dieser Frage nicht in erster Linie um den Föderalismus, es geht vielmehr darum, ob wir in Kauf nehmen, dass grosse Gruppen von Teilnehmern benachteiligt werden. Heute besteht zwischen kantonalen Öffnungszeiten und eidgenössischen Sonderbewilligungen ein eigentlicher "Regulierungssalat". Ein liberaler eidgenössischer Rahmen ist deshalb notwendig. Es ist nicht ehrlich, Krokodilstränen über das "Lädelisterben" zu vergiessen, gleichzeitig aber vor allem junge, initiative Gewerbetreibende mit restriktiven Öffnungszeiten zu behindern.
Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf meinen Vorstoss zugesichert, das Problem der Wettbewerbsverzerrungen in Zusammenarbeit mit den Kantonen anzugehen. Er wird dabei auch das revidierte eidgenössische Arbeitsgesetz berücksichtigen, in dem der Schutz des Verkaufspersonals landesweit geregelt ist.
Der Bundesrat ist bereit, meine Motion als Postulat entgegenzunehmen. Aus föderalistischen Überlegungen und in Erwartung, dass damit nach Lösungen zur Behebung der Wettbewerbsverzerrungen gesucht wird, bin ich mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Ich bitte Sie, den Vorstoss als Postulat zu überweisen.
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Wie so oft ist hier das Kleingedruckte, d. h. im Fall der Motion Speck die Begründung, das Wesentliche. Ein Bundesgesetz für Ladenöffnungszeiten könnte ja ganz interessante Seiten haben - auch wenn sich eingefleischten Föderalistinnen und Föderalisten ob dieses Ansinnens die Nackenhaare sträuben. Eine Bundesregelung könnte nämlich den Schutz der Arbeitnehmenden in einer Tieflohnbranche verstärken und ein weiteres "Lädelisterben" dank gleich langer Spiesse für kleine Läden und Grossverteiler verhindern. Doch Herr Speck will ganz klar eine Liberalisierung, d. h. eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten. In seiner Begründung steht: "Die Schaffung einer liberalen Gesetzgebung ist deshalb erforderlich. Dabei müssen alle Marktteilnehmer die Chance haben, ihre Öffnungszeiten flexibel zu gestalten." Er begründet dies mit der Schaffung von gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle. Dies ist ein Irrtum, den die in der bundesrätlichen Antwort erwähnte Studie aufdeckt - lesen Sie dazu den zweiten Abschnitt der Antwort des Bundesrates!
Aus eigener Erfahrung bestreite ich die Umsatzsteigerung durch längere Öffnungszeiten. In meiner Nachbarschaft in der Gemeinde Buchs gab es während Jahren einen Abendverkauf bis 21 Uhr. Dieser ist jetzt in zwei Abendverkäufe bis 20 Uhr umgewandelt worden. Zwischen 20 und 21 Uhr ist praktisch nichts mehr gelaufen, und auch bei der jetzigen Regelung zeigt sich, dass keine Umsatzsteigerung erreicht wurde, dass statt des Einkaufens mehr ein Wandern durch die Konsumtempel gefördert wurde. Auch die Bedürfnisse der Einkaufenden sind längst nicht so weit gefasst, wie der Motionär das vorgibt. Die Zeiten, da ein kantonaler Volkswirtschaftsdirektor behauptete, es sei doch schön, am Samstagabend noch ein Joghurt einkaufen zu können, sind dank der Erfindung des Kühlschranks vorbei.
Hingegen ist die Angst der Angestellten berechtigt, dass sich ihre Arbeitsbedingungen verschlechtern. Dazu drei Stichwörter: Arbeit auf Abruf; Sonntagsarbeit; unregelmässige Arbeitszeiten.
Herr Speck verlangt auch, die Regelungen der Nachbarländer zu beachten - aus Sicht der SVP immerhin ein erstaunliches Ansinnen! Meint er damit z. B. die viel restriktiveren Regelungen in Österreich und Deutschland bezüglich Verkauf am Samstagnachmittag? Wohl kaum!
Das Ansinnen wendet sich auch gegen Familienbetriebe, deren Präsenzzeiten einfach länger werden. Herr Speck, es geht nicht um Zwang vonseiten des Gesetzes, dass man also von Gesetzes wegen gezwungen würde, die Läden länger offen zu halten. Der Zwang kommt z. B. von den Berufsorganisationen selber, auch das kenne ich; da wurden gewisse Läden gezwungen, am Abend oder am Samstag auch länger offen zu haben, weil sonst der Markt eigentlich nicht mehr spielt. Wenn nämlich an einer Einkaufsstrasse die Läden verschiedene Öffnungszeiten haben, wirkt sich das für alle negativ aus. Man rennt nur einmal bei einem Laden an, der schon zu hat, während ein anderer nebenan, der etwas anderes verkauft, noch offen ist; ein anderes Mal geht man nicht mehr zu der späteren Zeit einkaufen. Dieses Anliegen richtet sich ganz klar auch gegen kleine Betriebe.
Hätte ich die Kompetenz dazu, würde ich Ihnen auch mitteilen, dass mit Frau Teuscher auch die grüne Fraktion den Vorstoss Speck ablehnt.
Couchepin Pascal · BR-M · Bundesrat · Wallis
Je confirme que le Conseil fédéral est d'accord d'accepter cette motion sous forme de postulat. Je remercie M. Speck d'avoir accédé à notre souhait. Nous souhaitons vivement pouvoir étudier ce problème de plus près, suivant la méthode proposée dans l'avis du Conseil fédéral qui vous a été distribué.
C'est un problème qu'on ne peut pas mettre sous le tapis; il faut l'aborder de front. Il a fait l'objet de plusieurs votations populaires, qui ont eu des issues fort différentes d'un canton à l'autre. Le canton d'Argovie a refusé, le canton de Zurich a accepté.
L'évolution est telle que le moment est venu d'avoir une discussion de fond avec les cantons dans le respect du fédéralisme, mais aussi en tenant compte des problèmes de concurrence qu'a évoqués M. Speck et qui sont réels, ainsi que des changements d'habitudes des consommateurs et des besoins de protection des travailleurs.
Verfahrensbeitrag
Abstimmung - Vote
Für Überweisung des Postulates .... 86 Stimmen
Dagegen .... 67 Stimmen