13.066
Bündelung der Aufsichtskompetenz über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften. Bundesgesetz
Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Die Redaktionskommission hat im vorliegenden Gesetz zwei Bestimmungen aufgenommen und eine Bestimmung gestrichen.
So wurde im Revisionsaufsichtsgesetz Artikel 8 Absatz 1 aufgenommen, um den darin aufgeführten Verweis auf Artikel 2 Buchstabe a an die vorliegende Revision anzupassen. Da Artikel 2 Buchstabe a neu zwei Ziffern erhält, musste der Verweis präzisiert werden.
Zudem wurde Artikel 33 Absatz 3 des geltenden Rechts in die Vorlage aufgenommen, um auch hier einen Verweis anzupassen, der auf das Bundespersonalgesetz verweist.
Ferner wurde im Anhang Ziffer 8 beim Finanzmarktaufsichtsgesetz Artikel 3 Buchstabe b gestrichen, da er geltendem Recht entspricht, also gar nicht geändert worden ist.
Abstimmung
Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften)
Loi fédérale sur l'agrément et la surveillance des réviseurs (Concentration de la surveillance des entreprises de révision et des sociétés d'audit)
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Entwurfes ... 40 Stimmen
Dagegen ... 4 Stimmen
(1 Enthaltung)