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Agglomerationsverkehr. Freigabe der Mittel ab 2015
Imoberdorf René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
Am 26. Februar 2014 hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel für das Programm Agglomerationsverkehr ab 2015 verabschiedet, der Nationalrat hat das Geschäft in der Sommersession 2014 beraten und die Vorlage - mit drei Anpassungen - mit 167 zu 14 Stimmen bei 5 Enthaltungen genehmigt.
2006 hatte der Bundesrat für die Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen von Städten und Agglomerationen 6 Milliarden Franken aus dem Infrastrukturfonds bereitgestellt. Zweimal wurden bereits Kredite freigegeben: 2006 gab das Parlament 2,56 Milliarden Franken für dringende und baureife Projekte des Agglomerationsverkehrs frei, 2010 stellte es weitere 1,51 Milliarden Franken für die erste Generation der Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung zur Verfügung. Mit dieser Vorlage sollen nun 1,68 Milliarden Franken für die Elemente der zweiten Generation freigegeben werden. Damit verbleiben für zukünftige Beiträge an Agglomerationsprogramme von 6 Milliarden Franken noch 250 Millionen Franken.
Beim Bundesamt für Raumentwicklung wurden 41 Agglomerationsprogramme der zweiten Generation mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 20 Milliarden Franken eingereicht. Damit übersteigen die Bedürfnisse der Agglomerationen die vorhandenen Mittel des Bundes bei Weitem. Bei der Auswahl folgte der Bund einer Kosten-Nutzen-Analyse anhand der vier gesetzlich vorgegebenen Kriterien. Zudem müssen die Massnahmen vor 2019 bau- und finanzierungsreif sein. Die 1,68 Milliarden Franken fliessen in 36 grosse, mittlere und kleinere Agglomerationen, der Bund übernimmt zwischen 30 und 40 Prozent der Kosten von Verkehrsinfrastrukturprojekten. Die Agglomerationsprogramme verlangen eine Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Städten, Gemeinden und teilweise Regionen angrenzender Länder sowie eine angemessene Beteiligung der Bevölkerung.
Wie schon gesagt, verbleiben für zukünftige Beiträge des Bundes an Agglomerationsprogramme noch 250 Millionen Franken. Für eine dritte und für folgende Generationen fehlt damit die finanzielle Basis. Der Bundesrat will die künftige Mitfinanzierung im Agglomerationsverkehr mit dem neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sicherstellen. Das ist von grösster Bedeutung, weil davon ausgegangen werden kann, dass die Bevölkerung und die Zahl der Arbeitsplätze auch in Zukunft in den urbanen Räumen am stärksten wachsen werden.
In den Agglomerationsräumen überlagern sich lokale, regionale und nationale Netze. 85 bis 90 Prozent aller Staus entstehen in den Agglomerationsräumen.
Der Nationalrat hiess das Agglomerationsprogramm, das der Bundesrat vorgeschlagen hat, gut; er nahm jedoch zwei weitere Infrastrukturprojekte ins Programm auf und erhöhte den Betrag für die Region Basel um 7,84 Millionen Franken. Auch die Region Interlaken und das Chablais sollen künftig in den Genuss von Bundesgeldern kommen. Der Nationalrat sprach verschiedenen Projekten in diesen Regionen maximal 7,28 bzw. 2,9 Millionen Franken zu. Damit vergrösserte der Nationalrat den finanziellen Umfang der dritten Tranche des Agglomerationsprogrammes um 18 Millionen Franken und von 1,68 Milliarden Franken auf 1,69 Milliarden. Insgesamt 38 Projekte sollen damit unterstützt werden.
Ihre Kommission hat die Vorlage am 12. August 2014 beraten. Eingehend diskutiert wurde insbesondere über die Kriterien, die für die Unterstützung von Projekten massgebend sind. Weiter zeigten sich einzelne Mitglieder unzufrieden, dass einige wenige Kantone nicht einmal über eine einzige Agglomeration verfügen. Die Definition der Agglomeration wird derzeit vom Bundesamt für Statistik überprüft. Gemäss Auskunft der Verwaltung kann momentan noch nicht gesagt werden, wie das Resultat ausfallen und ob es mehr oder weniger Agglomerationen geben wird.
Die Kommission ist ohne Gegenantrag auf den Entwurf eingetreten und empfiehlt Ihnen einstimmig, in der Gesamtabstimmung dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich mache es kurz. Der Kommissionssprecher hat dargelegt, was Sie hier als Beschluss vorliegend haben. Rückblickend nochmals Folgendes: Die Agglomerationsengagements des Bundes sind auch mit dem Infrastrukturfonds gezimmert worden. Im Jahr 2006 hat man 2,56 Milliarden Franken freigegeben, im Jahr 2010 kam eine erste Tranche an Agglomerationsprojekten, und jetzt folgt, wiederum im Vierjahresturnus, die zweite Programmbotschaft. Das heisst: Sie haben dann von den reservierten 6 Milliarden Franken praktisch alles verpflichtet - es bleibt noch eine kleine Reserve -, also zehn Jahre früher als eigentlich vorgesehen.
Uns macht das ein bisschen Sorgen. Natürlich: Wenn der Bund sich engagiert und finanzielle Mittel bereitstellt, engagiert man sich auch in den Regionen. Da werden Pläne realisiert. Bei dieser zweiten Generation wurden denn auch 41 Agglomerationsprogramme präsentiert, mit Wünschen an den Bund im Umfang von 20 Milliarden Franken. Sie sehen natürlich auch hier, wie schwierig unsere Rolle ist; Sie sehen auch, dass wir diese Eingaben nach klaren Kriterien beurteilen müssen. Wir müssen die gesetzgeberischen Vorgaben genau einhalten, sonst schiessen natürlich die Begehrlichkeiten ins Kraut. Insofern bin ich froh, dass Ihre Kommission und auch der Nationalrat nicht das ganze System völlig auf den Kopf gestellt haben, auch wenn Sie bei Interlaken, Chablais und Basel nochmals Modifikationen vorgenommen haben, die der Bundesrat so nicht vorgesehen hatte.
Es gibt Spielregeln, und die gelten: Die Programme werden eingereicht, und innerhalb der Programme gibt es dann Massnahmen. Die 41 Programme haben 2269 Einzelmassnahmen. Wir bitten einfach, dass man auch künftig bei den mehrstufigen Prüfprozessen wirklich daran festhält. Es geht um die Programme und nicht um einzelne Massnahmen. Es ist mir schon wichtig für die Zukunft, dass man diesen Grundsatz respektiert, weil wir sonst den ganzen iterativen Prozess nur schwerlich führen können. Man muss dabei natürlich auch Artikel 17d Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer respektieren. Dort heisst es nämlich: "Den Vorrang haben Agglomerationsprogramme, die zur Lösung der grössten Verkehrs- und Umweltprobleme beitragen." Das ist nicht einfach umzusetzen, aber es ist ein ganz wichtiger Grundsatz.
Also wird es auch hier bei den Agglomerationsprogrammen künftig um die Frage gehen - wenn der Bund weiterhin engagiert bleiben will, wenn die Agglomerationen weiterhin auf Bundesbeiträge zählen wollen -, wie es im neuen NAF gelöst sein wird, wie viel Mittel dort strassenseitig bereitgestellt werden. Beim Bahninfrastrukturfonds haben Sie schon die schienenseitige Finanzierung für die Agglomerationsprogramme geregelt. Aber Sie werden sich im nächsten Jahr auch damit befassen, wie Sie künftig diese Wünsche kanalisieren. Wir werden uns auch nochmals darüber unterhalten müssen, was eine Agglomeration ist.
Germann Hannes · P-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr
Arrêté fédéral sur la libération des crédits du programme en faveur du trafic d'agglomération à partir de 2015
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP
Ich habe zuhanden der Kommission - nicht zuhanden des Bundesrates - eine Frage zu Artikel 2.
Vielleicht erinnern Sie sich: Im Zusammenhang mit den Programmen der ersten Generation hatte ich mich zu Wort gemeldet und argumentiert, es könne doch nicht richtig sein, dass die ländlichen Agglomerationen nach denselben Kriterien beurteilt würden wie die städtischen. Man erklärte mir dann - ich hatte zu dieser Frage auch zwei, drei Gespräche mit Vertretern der Verwaltung -, dass dem nicht so sei. Es würden in einer Kosten-Nutzen-Evaluation vielmehr auch die schwierigeren Bedingungen der ländlichen Agglomerationen berücksichtigt, und zwar insofern, als die Verkehrsfrequenzen und auch die erhöhten Kosten für die Realisierung von Verkehrsinfrastrukturen einbezogen würden. Ich gab mich mit dieser Antwort zufrieden.
Wenn ich jetzt in der aufschlussreichen Botschaft auf Seite 2545 die Einschätzung der Agglomerationsprogramme hinsichtlich ihrer Wirkung, ihres Nutzens und der Kosten sehe, muss ich sagen: Man kann aus diesem Diagramm unschwer ersehen, wo gute Kosten-Nutzen-Relationen bestehen und wo nicht. Es fällt bei dieser Darstellung auch auf, dass einem Agglomerationsprogramm aus meinem Kanton genauso wie dem Agglomerationsprogramm Chablais eine ungenügende Wirkung zugemessen wird. Jetzt frage ich die Vertreter der Kommission, wie die Kommission dazu kommt - wo doch die Spielregeln an und für sich klar sind und doch auch dem Gebot der Gleichbehandlung der Regionen und der Agglomerationsprogramme Genüge getan werden soll -, eines der Agglomerationsprogramme mit erklärtermassen schlechter Wirkung in die Finanzierung aufzunehmen und das entsprechende Programm einer anderen Region nicht. Für mich geht das nicht auf. Entweder gelten die Spielregeln - und das bedeutet, dass auch der Grundsatz der Gleichbehandlung der Regionen gelten muss -, oder es kommt zu einer Übung, bei der es darum geht, möglichst stark und gut zu lobbyieren. Man erhält dann Zugang zu einem Topf, obwohl man eigentlich die Kriterien nicht erfüllt. Mich interessieren die Beweggründe der Kommission: Was hat sie dazu bewogen, dem Nationalrat nachzugeben und sich nicht an die eigenen Spielregeln zu halten?
Imoberdorf René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
Es ist in der Tat so, dass die Ausweitung auf zwei neue Agglomerationsprogramme plus die Erhöhung des Betrags für die Region Basel in der Kommission eingehend und ausführlich besprochen wurden. Warum ist nun die Kommission dem Nationalrat gefolgt?
1. Wir haben gesagt, es handle sich um einen relativ kleinen Betrag. Die Erhöhung um 18 Millionen Franken ist eine Erhöhung um ungefähr 1 Prozent.
2. In unserer Kommission wurden keine weiteren Begehren mehr gestellt. Es ist klar: Das soll keine Begründung dafür sein, dass wir dem Nationalrat gefolgt sind. Nachdem keine weiteren Begehren mehr gestellt wurden, sind wir im Prinzip den Beschlüssen des Nationalrates gefolgt.
Wir haben die einzelnen Projekte noch näher angeschaut. Von Gesetzes wegen sind vier Kriterien vorgegeben. Es ist in der Tat so - das muss man zugeben -, dass gewisse Kriterien geritzt werden. Nehmen wir zum Beispiel die Region Chablais. Das ist ein relativ komplexes Gebiet, das sich über zwei Kantone erstreckt. Es ist auch ein Gebiet, das sich enorm entwickelt. Auch da kann man sagen, dass gewisse Kriterien nur knapp erfüllt sind. Es handelt sich um 2,9 Millionen Franken.
Ich möchte noch kurz aufzeigen, wie der Nationalrat abgestimmt hat. Im Fall Interlaken hat der Nationalrat mit 141 zu 41 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt; bei der Erhöhung um 7,84 Millionen Franken für die Region Basel hat er mit 128 zu 54 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt; bei der Region Chablais hat er mit 153 zu 31 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Die Kommission ist jeweils grossmehrheitlich den Beschlüssen des Nationalrates gefolgt.
In der Tat ist die Anmerkung von Kollege Engler richtig, dass hier vielleicht gewisse Kriterien - ich würde mal so sagen - geritzt wurden. Es lagen aber keine neuen Anträge vor. Das kurz als Erklärung vonseiten der Kommission.
Theiler Georges · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Herr Engler hat hier natürlich schon den Finger auf den wunden Punkt gelegt, und ich gratuliere ihm, dass er die Vorlagen anderer Kommissionen so gut studiert. Auch ich habe in der Kommission den Finger auf den wunden Punkt gelegt und entsprechende Anträge gestellt, dass man das Projekt Interlaken herauskippt, bei Basel die Mittel nicht erhöht und Chablais nicht hineinnimmt. Wir haben die Diskussion geführt, und die Verwaltung - ich weiss nicht mehr, ob die Frau Bundesrätin anwesend war, ich glaube, sie war anwesend - hat uns dringend davon abgeraten, diese Themen aufzunehmen. Beim Projekt Interlaken hat sie uns klar gesagt, die Gesamtwirkung sei nicht genügend und zudem fehle noch ein entsprechendes touristisches Konzept. Beim Projekt Basel ist es eigentlich noch schlimmer. Da hat man gesagt, es sei gar keine Baureife vorhanden. Man hat es trotzdem beschlossen. Und beim letzten Punkt, Chablais, hat man gesagt, die Wirksamkeit sei nicht gegeben.
Ich sage Ihnen jetzt nicht, wie der Nationalrat abgestimmt hat, aber ich erlaube mir zu sagen, wie in der Kommission abgestimmt wurde: beim ersten Projekt mit 11 zu 2 Stimmen, beim zweiten mit 11 zu 1 Stimmen und beim dritten auch mit 11 zu 1 Stimmen. Jetzt können Sie meinen Ausführungen vielleicht doch entnehmen - ohne dass ich das Kommissionsgeheimnis ritze -, dass möglicherweise ich diese Einzelmaske dargestellt habe.
Ich teile Ihre Meinung, Herr Engler, hundertprozentig: Die Kommission war inkonsequent. Das mag jetzt meine Kolleginnen und Kollegen stören, wenn ich das sage, aber ich erlaube mir das. Diese drei Projekte gehören nicht in die Vorlage. Ich habe darauf verzichtet, eine Minderheitsantrag einzureichen - wenn man derart zurückgebunden wird. Aber dafür war ich mit der Bundesrätin ganz allein der gleichen Meinung, und das hat mich noch lange gefreut.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich kann es noch etwas anders sagen: Das mit Davos ist ein Stück weit das Ergebnis ostschweizerischer Bescheidenheit, Herr Engler. Das Rheintal ist genauso betroffen. Es sind die beiden Projekte, bei denen nach den Regeln gespielt worden ist, und diejenigen, die in Bescheidenheit und Zurückhaltung nach den Regeln spielen, sehen jetzt das Ergebnis.
Weshalb habe ich trotzdem auf einen Minderheitsantrag verzichtet? Es ist so, dass signalisiert und zugesichert worden ist, dass diese Projekte in der nächsten Runde dabei sein werden. Es gibt bei diesen Projekten einen Optimierungsbedarf inhaltlicher Natur, grundsätzlich haben sie aber das Potenzial, bewilligt zu werden. Es gibt positive Signale, dass diese Ostschweizer Projekte in die nächste Runde aufgenommen werden.
Auch hier gilt der Vorbehalt der Finanzierung über den NAF. Das ist das Gleiche wie vorhin bei den Autobahnen: Am Schluss muss die Finanzierung stehen. Es braucht - im Zusammenhang mit der neuen Finanzierungsgrundlage, die wir schaffen - wieder ein klares Bekenntnis zu diesem Erfolgsmodell der Agglomerationsprogramme, das ist die Voraussetzung für alles. Wenn diese Voraussetzung aber gegeben ist - das ist eine Aufgabe, die wir zu lösen haben -, sind diese Projekte dann mit dabei bzw. müssen mit dabei sein.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich möchte nur einen kleinen Hinweis anbringen, um diejenigen Agglomerationen zu trösten, die sich streng an die Vorgaben gehalten haben und jetzt nicht dabei sind. Wir wissen, dass die Hälfte der Agglomerationsprogramme der ersten Generation noch nicht einmal im Realisierungsstadium ist. Das zeigt, dass auch hier das Motto gilt: Man meldet das Programm einmal an, es gibt Aktivitäten und Hektik, es kommt der Kredit des Bundes - und erst dann beginnt man mit den eigentlichen planerischen Arbeiten. Deshalb denke ich auch an diejenigen Regionen, die es ein Stück weit umgekehrt machen. Wenn man die Planung in den Regionen schneller vorantreibt, kommt man vielleicht viel schneller in die Realisierungsphase. Es zeigt auch die Problematik auf, zu der es kommt, sobald der Bund Beiträge in Aussicht stellt: Jede Region, die sich nicht engagiert, ist ja dumm. Trotzdem muss man sagen: Es braucht Qualität, es braucht die Einhaltung von Vorgaben, es braucht Kontrollen. Wir alle sind dazu angehalten, dafür zu schauen, dass mit dem gleichen Massstab, mit der gleichen Elle gemessen wird. Ich bin sicher, dass uns diese Übung bei der nächsten Generation von Programmen hilft, diese Werte umzusetzen und dafür zu sorgen, dass Regionen, die jetzt nicht berücksichtigt worden sind, dann effektiv beim nächsten Mal mit tollen, qualitativ hochwertigen Programmen zum Zuge kommen.
Germann Hannes · P-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen - Adopté
Art. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 43 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)