06.3658
Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten
Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Kommission
Zustimmung zur Änderung
Proposition de la commission
Approuver la modification
Präsident (Brändli Christoffel, Präsident): Gemäss ihrem schriftlichen Bericht beantragt die Kommission ohne Gegenstimme, die Motion in der vom Nationalrat beschlossenen Fassung anzunehmen.
Egerszegi-Obrist Christine · Mit-F · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die SPK Ihres Rates musste dieses Geschäft an ihrer Sitzung vom 4. April noch einmal beraten, nachdem der Nationalrat in der Frühjahrssession eine Differenz geschaffen hatte, indem er nur Massnahmen gegen Zwangsheiraten forderte und den Begriff "arrangierte Heiraten" aus der Motion strich.
Der Handlungsbedarf in der Bekämpfung von Zwangsheiraten besteht in der Schweiz weiterhin dringend. Bei einer Zwangsheirat können sich die betroffenen Personen kaum wehren, da sie von den Eltern, Schwiegereltern, Verwandten, von dem oder der Verlobten, von Gleichaltrigen oder von der ganzen Gemeinschaft zur Ehe gedrängt werden. Der soziale Druck kann sich in Form von Drohungen, emotionaler Erpressung und anderen erniedrigenden und kontrollierenden Behandlungen äussern; in Extremfällen werden auch körperliche oder sexuelle Gewalt, Entführung oder Einsperrung angewendet. Zwangsheiraten kommen hier hauptsächlich in traditionalistisch orientierten Angehörigenkreisen anderer Kulturen vor. Es sind Gruppen, die in ihrem privaten Bereich ein abgeschlossenes Leben führen und schlecht integriert sind. Würde sich die Frau gegen ihr Schicksal wehren, flieht sie gar aus der Gemeinschaft, so beschmutzt sie die Familienehre. Es ist auch hierzulande - und wir erinnern uns alle an einen solchen Fall - gar schon zu Ehrenmorden gekommen.
Es ist in der Schweiz möglich, eine Heirat amtlich abzulehnen, wenn eine der betroffenen Personen gegen ihren Willen dazu gezwungen wird. Wenn die Heirat aber im Ausland arrangiert wurde, haben wir in der Schweiz keine offizielle Handlungsmöglichkeit. Deshalb muss der Bundesrat beauftragt werden, unverzüglich alle notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen im Strafrecht, im Zivilrecht und im Ausländerrecht zu ergreifen und ein umfassendes Konzept zu erarbeiten, um eben Zwangsheiraten zu verhindern, die Opfer wirksam zu unterstützen und ihre Grundrechte zu schützen, aber auch um die Täter härter zu bestrafen.
Es ist ganz klar, dass viele Zwangsheiraten arrangiert werden. Ihre Kommission beantragt Ihnen aber trotzdem einstimmig, im Sinne eines raschen Vorwärtsmachens auf die Version des Nationalrates einzuschwenken und die Motion ohne den Begriff "arrangierte Heiraten" anzunehmen.
Forster-Vannini Erika · 2VP-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Vorerst möchte ich einmal der Kommission danken, und vor allem danke ich der Berichterstatterin für ihr Votum. Gestatten Sie aber trotzdem, dass ich mich noch zum Problem Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten äussere.
Sie mögen sich vielleicht erinnern: Bereits im Jahre 2005 habe ich bei der Beratung des Ausländergesetzes zu diesem Thema einen Antrag auf speziellen Straftatbestand eingebracht, der vom Ständerat angenommen worden ist. Der Nationalrat hingegen fand die Problematik zu komplex und nahm deshalb ein Postulat an (05.3477). In der nationalrätlichen Debatte erklärte damals der Departementsvorsteher, dass es der Bundesrat als richtig erachte, einen Spezialstraftatbestand für Zwangsheiraten ins Strafgesetz aufzunehmen; dabei müssten aber die strafrechtliche Umschreibung und das Strafmass besser gefasst werden. Darauf wurde dann der Beschluss des Ständerates verworfen und das Postulat angenommen.
Lange Zeit warteten wir vergeblich auf eine Behandlung des Postulates - mit ein Grund für die Motion Heberlein, die wir heute erneut beraten und die ich voll und ganz unterstütze. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme dazu auf das noch nicht bearbeitete Postulat hingewiesen, konnte aber den Ständerat nicht überzeugen - zu Recht, denn leider müssen wir feststellen, dass der kürzlich veröffentlichte Bericht des Bundesrates über Zwangsehen und arrangierte Ehen in der Schweiz höchst unbefriedigend ausfällt. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass der Tatbestand lediglich bekämpft werden soll, gesetzgeberischer Handlungsbedarf indessen offenbar nicht gegeben sei. Wer angesichts von 17 000 Zwangsehen pro Jahr - auch das lese ich im Bericht des Bundesrates - keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf ortet, bleibt auf halbem Weg stehen. Diese Ehen werden oft nicht nur aus Tradition geschlossen, sondern aus handfesten wirtschaftlichen Gründen, inklusive der Erlangung des Aufenthaltsrechtes in unserem Land, wenn die künftige Ehepartnerin die Niederlassungsbewilligung C hat. Das darf es in unserem Land nach meiner Meinung nicht geben. Es ist auch ungenügend, wenn die Verantwortung für die Nichtanerkennung von Zwangsehen Zivilstandsbeamten zugeschrieben wird. Wie sollen sie das tun? Glaubt man im Ernst daran, dass einem die Brautleute aus freien Stücken sagen, sie seien zum Eheschluss gezwungen worden?
Nun hat der Nationalrat beschlossen, die Motion Heberlein lediglich in modifizierter Form anzunehmen. Es soll nicht mehr von "Zwangsheiraten und arrangierten Heiraten" die Rede sein, sondern nur von "Zwangsheiraten". Die Sprecherin der Kommission hat Ihnen die Unterschiede sehr treffend dargelegt. Ich muss eigentlich da nichts mehr beifügen. Aber trotzdem: Artikel 16 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 lautet unmissverständlich: "Eine Ehe darf nur im freien und vollen Einverständnis der künftigen Ehegatten geschlossen werden." Die Grundrechte müssen in unserem Land für alle gelten, die sich hier aufhalten. Niemand soll gezwungen werden können, gegen seinen Willen vermählt zu werden.
Wenn der Bundesrat - auch wiederum im Bericht - auf den Tatbestand der Nötigung verweist, so wird cleveren Anwälten Tür und Tor geöffnet. Nicht zuletzt gestützt auf die strenge Praxis des Bundesgerichtes wird darauf gepocht werden, dass es gar nicht zu Gewaltanwendung kam, sondern dass die junge Frau gemäss familiärer Tradition verheiratet wurde und dass damit das üblicherweise geduldete Mass an Beeinflussung keineswegs überschritten wurde. Die Beweismittel dafür, dass das Gegenteil der Fall ist, sind so gut wie unmöglich zu erbringen. Ich denke, die Argumentation darf nicht so sein.
Einer jungen Frau aus den entsprechenden Ländern - auch das hat die Kommissionssprecherin bereits gesagt - droht der Ausschluss aus der Familie. Das weiss jede junge Frau. Das ist oft Zwang genug, um einer nur arrangierten Ehe eben trotzdem zuzustimmen respektive um sich dem Willen des Vaters zu unterziehen. Ein brutaleres, weil kaum beweisbares Druckmittel kann es für jemanden aus einer vollkommen patriarchalischen Familien- und Clankultur kaum geben. Vergessen wir nicht, dass zu dieser Kultur auch die Blutrache gehört, wenn die Tochter durch anzügliche Blicke "entehrt" wurde.
Auch dies gehört meines Erachtens zur Integrationspolitik: Wer hier leben will, muss klar wissen, dass ihm Sanktionen drohen, wenn Traditionen gelebt werden, welche in einem Herkunftsland üblich sind, aber unseren Grundrechten und unserer Verfassung widersprechen; dies wird eben geahndet. Im Ausland geschlossene Ehen ermöglichen es hier Niedergelassenen, unter dem Titel "Familiennachzug" den Ehepartner in unser Land einwandern zu lassen. Da es sich hier um Niedergelassene handelt, greift die Integrationspolitik für die eingeheirateten Personen, die keinerlei Affinität zu unserer Gesellschaft haben entwickeln können, leider kaum. Auch diesem Aspekt ist im geforderten gesetzgeberischen Kontext umfassend Beachtung zu schenken.
Aus meiner Sicht ist es etwas spitzfindig, wenn man jetzt darlegt, die arrangierten Ehen gehörten nicht dazu. Aus meiner Sicht drängt aber die Zeit, dass wir im Landesrecht endlich einen effektiven Schutz vorsehen. Deshalb stimme ich halt nolens volens dem Antrag der Kommission zu. Ich bitte aber die Bundesrätin - deshalb auch mein Votum -, dass man im Bundesrat den Antrag der Kommission wirklich in dem Sinne, wonach eben auch arrangierte Ehen Zwangsehen sein können, angeht. Denn nur so gelangen wir zu einer befriedigenderen Lösung, die eben auch den arrangierten Ehen, die unter Zwang geschehen, gerecht wird.
In diesem Sinne bitte auch ich Sie, die Motion im geänderten Wortlaut anzunehmen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Der Nationalrat hat wie erwähnt den Vorstoss "Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten" in modifizierter Form angenommen. Der Motionstext des Nationalrates verzichtet auf die explizite Erwähnung der arrangierten Heiraten. Ich bitte Sie, dieser modifizierten Fassung zuzustimmen.
Nach Ansicht des Bundesrates besteht Handlungsbedarf einzig in Bezug auf Zwangsheiraten, weil sie das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen verletzen. Demgegenüber kann eine arrangierte Heirat, wenn sie nicht mit Zwang verbunden ist, zu einer selbstbestimmten Ehe führen. Der freie Wille der Betroffenen ist in einem solchen Fall unberührt. Die Annahme der modifizierten Motion ebnet den Weg für eine zügige Umsetzung der notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen zur Bekämpfung von Zwangsheiraten.
Der bundesrätliche Bericht "Strafbarkeit von Zwangsheiraten und arrangierten Heiraten" - in Erfüllung des Postulates 05.3477 der SPK-NR vom 9. September 2005 - stellt die entsprechenden Regelungsmöglichkeiten zur Diskussion. Dabei geht es um allfällige Anpassungen auf dem Gebiet des Privatrechtes, des Internationalen Privatrechtes, des Strafrechtes und auch des Ausländerrechtes. Anpassungen von Artikel 65 der Zivilstandsverordnung sind bereits im Gang; sie werden auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Wir sind an Vorbereitungsarbeiten zur Ergänzung der Artikel 99 und 105 ZGB; wir sind auch an einer Revision von Artikel 44 Absatz 2 und der Artikel 45 und 45a des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht. Andere Änderungen sind in Prüfung; aber es sind ja nicht diese speziellen Massnahmen, die heute zu erörtern sind. Entscheidend ist, dass der Bundesrat ohne Verzug beauftragt wird, die erforderlichen Änderungen in der Gesetzgebung zu unterbreiten.
Ich stimme Frau Egerszegi und Frau Forster in allen Teilen zu: Handlungsbedarf ist gegeben, und wir werden eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.
Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen - Adopté