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Zivilgesetzbuch. Kindesunterhalt

30336 · Amtliches Bulletin

Dals 4 mars 2015

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/30336/de/zivilgesetzbuch-kindesunterhalt

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Funtauna

Fatschenta parlamentara: Zivilgesetzbuch. Kindesunterhalt (13.101)

13.101

Zivilgesetzbuch. Kindesunterhalt

Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Kindesunterhalt)

Code civil suisse (Entretien de l'enfant)

Art. 89a Abs. 6 Ziff. 4a

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Nidegger, Brand, Miesch, Rickli Natalie)

Streichen

Art. 89a al. 6 ch. 4a

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Nidegger, Brand, Miesch, Rickli Natalie)

Biffer

Nidegger Yves · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mes propositions de minorité, que je défendrai globalement, touchent à la question de la mobilisation des caisses de pension dans le recouvrement de contributions alimentaires négligées. J'ai coutume de dire que ce qui distingue les sociétés humaines des sociétés des animaux sociaux, comme les fourmis ou les abeilles, ce n'est pas l'intervention de l'Etat, chose qui est très bien planifiée chez les animaux sociaux, mais c'est l'existence de familles et l'existence d'une autonomie et d'une responsabilité des familles respectées par cet Etat. Dans les fourmilières, il n'y a qu'un seul code génétique; chaque larve est garantie d'avoir une place de crèche, alors que chez nous "un enfant, une place de crèche" n'est qu'un slogan électoral, une promesse généralement non tenue. Plus nous approcherons d'une étatisation, plus nous approcherons de la fourmilière et donc de l'Allemagne de l'Est, modèle dont certains sont un peu nostalgiques.

En ce sens, cette loi va dans une direction, à mon avis, funeste, que le Conseil des Etats a encore aggravée, par une usine à gaz servant à mobiliser les caisses de pension, dont le but n'est pas celui-là, afin de traquer les sommes d'argent éventuellement saisissables en cas de négligence dans le paiement de pensions alimentaires.

Pourquoi est-ce une étatisation inutile? Parce que celui qui néglige ses pensions alimentaires se voit, aujourd'hui déjà, confronté à un organe de recouvrement cantonal, à qui la créance a été cédée, lequel organe dépose une plainte pénale et agit par la voie des poursuites. Il se retrouve donc confronté à un procureur et à des saisies, et la possibilité d'éluder le paiement lorsque des liquidités existent est extrêmement limitée. En regard de cela, mobiliser les caisses de pension en les obligeant à tenir des dossiers, à se faire indiquer qui est mauvais payeur en termes de contribution alimentaire, à mentionner l'existence d'une mise en gage d'un avoir de pension au profit de l'achat d'un bien immobilier, bref tous ces domaines d'information, d'incombance et d'obligations des caisses, qui n'ont pas cette mission, tombent à plat. Ils n'expriment ici que cette intention d'étatisation générale et de prise en main par l'Etat de relations qui, au départ, recourent au droit privé, avec les moyens de l'Etat qui existent déjà lorsque quelqu'un néglige ses obligations de manière fautive, ce qui atteste que cela suffit.

Cette aggravation par le Conseil des Etats d'un projet déjà mal orienté devrait être refusée par notre conseil. Lorsqu'il n'y a pas d'urgence à adopter une nouvelle loi, il y a urgence à ne pas l'adopter, a dit une fois quelqu'un. Je vous invite à suivre cette sage recommandation.

Amherd Viola · Mit-F · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP

Der Ständerat schafft mit diesem Artikel die Möglichkeit, in Fällen, in denen die Unterhaltszahlungen nicht geleistet werden, wenigstens die Vorsorgeguthaben der unterhaltspflichtigen Person zu sichern. Damit wird der Schutz von Alimentenansprüchen verbessert - indem die Inkassobehörden auf Vorsorgekapital von Alimentenschuldnern zugreifen können, bevor es zu spät ist. Dies ist dort wichtig, wo sich Alimentenschuldner ihr Altersguthaben ausbezahlen lassen. Ohne die Ergänzung aus dem Ständerat kann in solchen Fällen nicht verhindert werden, dass sich beispielsweise ein Schuldner das Altersguthaben auszahlen lässt, sich damit ins Ausland absetzt und die Alimente in der Schweiz schuldig bleibt.

Mit der Kommissionsmehrheit ist die CVP/EVP-Fraktion der Meinung, dass man so etwas vermeiden muss. Es darf nicht sein, dass Altersguthaben verjubelt und gleichzeitig geschuldete Alimente nicht bezahlt werden. Einspringen muss dann der Staat, und schlussendlich bezahlen wir alle, die Steuerzahlerinnen und -zahler, die Zeche. Solchen ungerechtfertigten Belastungen des Staates ist der Riegel zu schieben. Es kommt dazu, dass Alimentenberechtigte in die Sozialhilfe getrieben werden, obwohl finanzielle Mittel vorhanden wären. Dass der Minderheitsantrag ausgerechnet aus der SVP-Fraktion kommt, ist bemerkenswert: Die Partei, die sich immer über steigende Sozialhilfeausgaben beschwert, will hier unredliche Schuldner schützen und die Bezahlung geschuldeter Unterhaltsbeiträge der öffentlichen Hand aufbürden.

Ich bitte Sie namens der CVP/EVP-Fraktion, den Minderheitsantrag Nidegger abzulehnen und dem Konzept des Ständerates bezüglich der Bestimmungen des ZGB, BVG und FZG zu folgen.

Huber Gabi · Mit-F · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion

Der Ständerat hat sich in einer etwas unüblichen Weise entschieden, Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht in die Vorlage zum Kindesunterhalt zu integrieren. Solche Massnahmen waren für die Vorlagen zum Freizügigkeitsgesetz und zum Gesetz über die berufliche Vorsorge vorgesehen, zu welcher im Frühling 2013 die Vernehmlassung durchgeführt worden ist. Die FDP-Liberale Fraktion hat sich damals gegen die Aufnahme solcher Massnahmen ausgesprochen, weil sie in der damals vorgesehenen Form zu unzumutbarem Zusatzaufwand und damit zur Erhöhung der Verwaltungskosten geführt und insbesondere die Verpflichtung zur Übernahme von vorsorgefremden Aufgaben mit sich gebracht hätte. Diese Kritik wurde auch von zahlreichen anderen Vernehmlassungsteilnehmern geäussert.

Dem Ständerat ist nun zugutezuhalten, dass er eine weniger aufwendige und eine praxistaugliche Lösung in der Vorlage zum Kindesunterhalt implementiert. Sie besteht darin, dass die Fachstelle - die kantonale Behörde, welche für die Inkassohilfe bzw. für die Alimentenbevorschussung zuständig ist - einer Vorsorgeeinrichtung, sofern diese bekannt ist, Meldung erstattet, wenn eine versicherte Person permanent ihre Unterhaltspflicht vernachlässigt und mit Unterhaltszahlungen im Verzug ist, die mindestens vier Monatszahlungen entsprechen. Als Folge einer solchen Meldung muss die Vorsorgeeinrichtung der Fachstelle Mitteilung machen, wenn dem Unterhaltspflichtigen eine Auszahlung als einmalige Kapitalabfindung, als Barauszahlung oder für den Vorbezug zur Wohneigentumsförderung ausgerichtet werden soll. Die Vorsorgeeinrichtung hat sodann die Verpflichtung, die entsprechende Auszahlung ab dem Zeitpunkt der Meldung für längstens 30 Tage aufzuschieben. Während diesen 30 Tagen hat die Fachstelle ihrerseits die Möglichkeit, die Sicherstellung des Vorsorgeguthabens für die ausstehenden Unterhaltsbeiträge allenfalls gerichtlich zu beantragen. Die Vorsorgeeinrichtung muss also erst tätig werden, wenn ihr die Fachstelle einen effektiv begründeten Fall meldet, und nicht einfach in jedem Auszahlungsfall.

Mit diesem Ansatz kann sich unsere Fraktion einverstanden erklären. Wenn wir nämlich nichts regeln, wird es weiterhin so sein, dass Unterhaltsschuldner, die plötzlich zu Geld kommen, dieses Geld unbehelligt beiseiteschaffen können. Laut Angaben der Verwaltung geht es um rund 80 000 Kapitalauszahlungen jährlich. Das sind doch eher viele Fälle. Dementsprechend ist das Potenzial dafür gross, dass Unterhaltsschulden nicht beglichen werden, obwohl das Geld dazu eigentlich vorhanden wäre. Wer dann in diesen Fällen zur Kasse gebeten wird, ist klar: die öffentliche Hand bzw. die Steuerzahler über die Alimentenbevorschussung. Keine Lösung ist also eine sehr schlechte Lösung.

Die FDP-Liberale Fraktion wird deshalb den Anträgen der Mehrheit zustimmen, und ich ersuche Sie, die Anträge der Minderheiten bei allen diesen Artikeln abzulehnen.

Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Le président (Rossini Stéphane, président): Le groupe vert'libéral soutient la proposition de la majorité.

Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wie gesagt, es geht hier um Massnahmen zur Sicherung der Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht. Es ist uns von der SVP und vor allem der Minderheit Nidegger jetzt vorgeworfen worden, es sei unredlich, diese Lösung zu verhindern, wenn auf der anderen Seite deshalb dann Leute dem Sozialamt der Gemeinde zur Last fallen. Dem ist natürlich nicht so. Ich beantrage Ihnen namens der SVP-Fraktion, allen Minderheitsanträgen Nidegger zuzustimmen. Warum?

Es ist tatsächlich ein Problem, wie die Vorsorgeguthaben gesichert werden. Es ist aber ein generelles Problem. Dieses generelle Problem müssen wir gesamtheitlich anpacken und regeln. Es gibt nicht nur die Fälle der Unterhaltszahlungen. Nach wie vor können Vorsorgegelder abgehoben und verjubelt werden, und dann landen die Leute bei den Ergänzungsleistungen zur AHV, IV usw. - ohne dass wir jetzt den Riegel geschoben haben. Dieses generelle Problem müssen wir zuerst lösen. Wir müssen alle Fälle gleich behandeln, wenn es um Vorsorgegelder geht, und nicht hier eine Lösung vorziehen und eine Regelung machen, die dann vielleicht wieder Lücken aufweist, wenn wir das Problem generell lösen. Wir möchten, dass diese Problematik generell gelöst wird. Deshalb schlagen wir vor, dass wir diese hier vorgeschlagene Teillösung entsprechend weglassen und die Sicherung der Vorsorgegelder eingehend und vertieft angehen. Wir sollten jetzt aber diesen Querschläger, der vom Ständerat kommt, abwehren; diese Lösung war vom Bundesrat ja entsprechend nicht vorgesehen.

Es stellen sich auch andere Fragen: Wenn jemand zu Geld kommt, wie wollen Sie dieses dann sichern? Wenn jemand eine Schenkung oder Erbschaft bekommt, wird sie ja nicht sofort bekanntgegeben, sondern kommt dann vielleicht zum Vorschein, wenn diese Person zwei Jahre später die Steuererklärung ausfüllt. Da haben Sie genau das gleiche Problem. Die Frage stellt sich natürlich auch, wenn jemand bei den Unterhaltszahlungen vier Monate im Verzug ist. Genügt das schon? Und was ist eine effektive Begründung dafür, dass man die Auszahlung der Vorsorgegelder entsprechend behindert? Das sind alles Gummibegriffe, die noch geklärt werden müssen. Wir haben hier keine handfesten Zielvorstellungen darüber, wie das abläuft. Einfach jetzt mit einer solchen Vorlage zu kommen ist unseres Erachtens nicht sorgfältig.

Die Sicherung der Vorsorgeguthaben ist auch aus Sicht der SVP ein Problem, aber diese Frage wollen wir gesamthaft angehen, und deshalb bitten wir Sie entsprechend, den Minderheitsanträgen Nidegger zuzustimmen.

Kiener Nellen Margret · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Namens der SP-Fraktion bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen. Die SP-Fraktion verdankt die gute, sorgfältige, systematische und durchdachte Ergänzung durch den Ständerat. In dieser Unterhaltsvorlage haben wir einige Mankos: Wir haben keine Mankoteilung, wir haben keinen Mindest-Kindesunterhaltsbeitrag, wir haben in der Alimentenbevorschussung keinen Schritt machen können; das betrifft das nächste Geschäft, das wir heute Morgen hier noch besprechen. Und jetzt kommt ausgerechnet der Sprecher der SVP-Fraktion, der bei den anderen Mankos auch keine Hand bieten wollte - nicht beim Mindest-Kindesunterhaltsbeitrag, nicht bei der Mankoteilung, nicht bei der Alimentenbevorschussung -, und will diese gute Massnahme aufschieben, diese kleine Massnahme, weil sie pro Jahr nicht so viele Fälle von in Verzug geratenen Unterhaltsschuldnern oder Unterhaltsschuldnerinnen betreffen wird, aber eben dort greifen wird, wo sie kann.

Herr Schwander, zu Ihrer Argumentation, Sie wollten das Problem nicht jetzt lösen, sondern dann im Gesamtkontext: Ja, im Rahmen der Altersvorsorge 2020 werden wir grosse Diskussionen über BVG-Pflichten und -Berechtigungen führen. Aber das ist überhaupt kein Argument dafür, jetzt diesen Schritt zum Wohle der Kinder nicht zu machen. Die Kinder gehen vor, geschätzter Herr Kollege Schwander. Die Schweiz ist auch aufgrund des Uno-Pakts II, des Völkerrechts und der Uno-Kinderrechtskonvention als Staat verpflichtet, dem Kind als minderjähriger Person zu helfen und ihm den Schutz zu geben, der nötig sein kann, wenn Elternteile ihre zivilen Verpflichtungen nicht wahrnehmen. Genau darum geht es hier. Die Schweiz hat sich auch international dazu verpflichtet, ein Mehreres zu tun, etwas, was andere Länder auch leisten, insbesondere alle rechtsstaatlich organisierten Länder innerhalb Europas.

Dann muss ich sagen: Ich empfinde jetzt Ihre Argumentation als widersprüchlich, Herr Kollege Schwander. Sie kritisieren die Lösung des Ständerates, welche wir unterstützen, welche die grosse Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen unterstützt, als eine zu punktuelle Lösung und sagen, dass dann andere Vermögenszuwächse, Erbschaften usw., welche ein in Verzug geratener Unterhaltsschuldner erhalten kann, nicht erfasst würden. Aber damit befinden Sie sich im Widerspruch zur Grundargumentation Ihres Kollegen Nidegger, welcher die Minderheit vertritt und hier die Auffassung geäussert hat, der Staat habe da überhaupt nichts zu suchen, das sei eine Verstaatlichung ziviler Ansprüche. Ja, was soll jetzt gelten? Herr Nidegger will überhaupt keinen Staat; Sie, Herr Schwander, wollen die Sache dann erst im Rahmen der grossen Rentendiskussion erörtern.

Das sind beides keine zielführende Argumentationslinien, sondern hier geht es um die grosse Vorlage zur Stärkung des Unterhaltsanspruchs der Kinder. Es wurde von meinen Vorrednerinnen Amherd und Huber gesagt - deren Argumentation ich mich vollumfänglich anschliesse -, dass sonst Kinder und Jugendliche in der Schweiz, die vor allem aus solchen Familien stammen, die grösste Gruppe der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger darstellen.

Bitte, unterstützen Sie die Mehrheit.

Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Le président (Rossini Stéphane, président): Le groupe PBD soutient la proposition de la majorité.

Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern

Der Ständerat hat den Entwurf des Bundesrates zum Unterhaltsrecht mit einer neuen Regelung im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge ergänzt. Die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen hat sich diesem Entscheid angeschlossen, und es gibt eine Minderheit, die sich gegen diese Ergänzung wehrt.

Ausgangspunkt für diese Anpassung - ich möchte das doch in Erinnerung rufen - ist ein stossender Missbrauch: Gewisse Personen lassen sich nämlich ihr Guthaben aus der zweiten Säule auszahlen, womit sie zukünftige Hinterlassenenleistungen zunichtemachen und gleichzeitig ihre Unterhaltsverpflichtungen vernachlässigen. Den Schaden tragen die Unterhaltsberechtigten, das bedeutet die geschiedenen Ehegatten und die Kinder, aber eben nicht nur diese: In vielen Fällen ist es auch das Gemeinwesen, das im Rahmen der Alimentenbevorschussung sowie der Sozialhilfe anstelle der Unterhaltspflichtigen einspringen muss. Die vorgeschlagenen vorsorgerechtlichen Ergänzungen sollen also die mit der Sozialhilfe und der Alimentenbevorschussung betrauten Behörden darin unterstützen, den Unterhaltsschuldner zur Bezahlung der Unterhaltsbeiträge zu bewegen.

Es gibt einen engen Zusammenhang zwischen dieser vorgeschlagenen Ergänzung und der Vorlage zum Kindesunterhalt, und zwar nicht nur aufgrund des Zwecks, den diese erfüllt, sondern auch aufgrund ihrer Herkunft. Im Bericht des Bundesrates mit dem Titel "Harmonisierung Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso" wurden nämlich beide Themen aufgenommen, auf der einen Seite die Harmonisierung der Inkassohilfe - das machen wir mit dieser Vorlage -, auf der anderen Seite aber eben auch die vorsorgerechtliche Regelung. Der Bundesrat hat auch bereits eine Vernehmlassung über diesen vorsorgerechtlichen Teil durchgeführt. Die vorgeschlagene Verbesserung des Schutzes von Personen mit Anspruch auf Alimente wurde im Allgemeinen begrüsst. Der Bundesrat hat dann im März des letzten Jahres vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.

Indem jetzt die betreffende Vorlage in diese Revision des Unterhaltsrechts integriert werden kann, kann sie auch rascher in Kraft treten. Sie stärkt den Unterhaltsanspruch des Kindes, und damit gibt es eben auch den inneren Zusammenhang mit der laufenden Vorlage. Wir sind also sehr froh, dass der Ständerat diese Ergänzung noch aufgenommen hat und sie jetzt auch von der Kommissionsmehrheit mitgetragen wird.

Das Problem habe ich Ihnen geschildert. Was ist nun der Lösungsvorschlag bei dieser Regelung? Die Inkassobehörden erhalten mit der beantragten Ergänzung die Möglichkeit, den Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen diejenigen Personen zu melden, die ihre Unterhaltspflicht seit mindestens vier Monaten vernachlässigen. Danach soll die betreffende Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtung verpflichtet werden, die Inkassobehörden über jede vorgesehene Auszahlung des Kapitals zu informieren. Mit dieser Meldung erhält die Inkassobehörde dann die Möglichkeit sicherzustellen, dass das auszubezahlende Kapital auch tatsächlich für das Begleichen der offenen Unterhaltsverpflichtungen verwendet wird. Mit anderen Worten: Wenn eine Person ihre Unterhaltspflicht vernachlässigt und die Inkassobehörde weiss, in welcher Vorsorgeeinrichtung diese Person ihr Guthaben hat, dann soll die Inkassobehörde diese Einrichtung informieren. Wird bei dieser Einrichtung eine Barauszahlung beantragt, muss die Einrichtung die Inkassostelle, die sie kontaktiert hat, umgehend darüber informieren - und die Inkassostelle erhält die Gelegenheit, innerhalb von 30 Tagen die notwendige Massnahme zur Sicherung der Unterhaltsansprüche einzuleiten.

Das Schöne an dieser Ergänzung ist, dass wir keine neuen Institutionen schaffen. Wir führen lediglich eine Informationspflicht ein, damit die Behörden die bestehenden Möglichkeiten nutzen, um die Alimentenansprüche durchzusetzen. Es stimmt, es wird einen gewissen Mehraufwand für die Pensionskassen geben. Aber wir denken, in einer Gesamtabwägung ist dieser Mehraufwand vertretbar, weil die Vorlage die öffentlichen Kassen entlastet.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass diese Regelung nur die zweite Säule betrifft. Es ist natürlich richtig, dass die Selbstständigerwerbenden oft keine zweite Säule haben und es unter Umständen eigentlich korrekt wäre, auch bei der dritten Säule entsprechend zu handeln. Das Problem ist, dass es für die dritte Säule keine zentrale Meldestelle gibt, sodass wir gar nicht wissen, wer bei welcher Institution ein Guthaben hat. Wenn wir für die dritte Säule auch eine Lösung gesucht hätten, wäre das mit einem sehr grossen administrativen Aufwand verbunden gewesen. Deshalb haben der Bundesrat und auch der Ständerat entschieden, darauf zu verzichten.

Die Minderheit beantragt, auf diese Regelung zu verzichten. Ich möchte doch kurz auf die Frage eingehen: Was wären die Folgen, wenn sich die Minderheit durchsetzen würde? Die Folge wäre, dass der Staat für Unterhaltsbeiträge aufkommen müsste, und zwar auch dann, wenn das Geld vorhanden wäre.

Der Vertreter der Minderheit hat gesagt, es sei auch in anderen Situationen möglich, dass jemand die Vorsorgegelder beziehe und diese dann nicht so einsetze, wie wir uns das vorstellen, also das Geld einfach verjuble und im Alter auf Ergänzungsleistungen angewiesen sei. Das stimmt. Es gibt aber zwei Unterschiede:

Erstens besteht im vorliegenden Fall bereits eine Anwartschaft. Es geht um Unterhaltsbeiträge, die geschuldet werden und die nicht bezahlt worden sind. Hier besteht aktiv bereits die Verpflichtung, etwas zu bezahlen. Wenn das nicht bezahlt wird, muss der Staat einspringen.

Es gibt noch einen zweiten Punkt zu bedenken. Wenn jemand eine Schenkung erhält, ist das eine zusätzliche Veränderung der Vermögenslage. Dann müssen Sie das in der nächsten Steuererklärung ausweisen, und das tun Sie, wenn Sie korrekt handeln - davon gehen wir bei unseren Steuerpflichtigen aus. Entsprechend haben Sie in dieser Vorlage eine Norm, die besagt, dass bei einer ausserordentlichen Veränderung der Vermögensverhältnisse sogar ein Anspruch auf eine Anpassung der Unterhaltsbeiträge besteht. Hier gibt es einen direkten Konnex.

Deshalb ist es sinnvoll und auch logisch, bei einer Veränderung der Vermögensverhältnisse durch eine Barauszahlung der Vorsorgegelder diese Anpassung zu machen. Die Verpflichtung der Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen, die Informationen weiterzuleiten, ist eine Voraussetzung dafür, dass die Gelder auch tatsächlich bezahlt werden müssen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diese sehr sinnvolle Ergänzung, die der Ständerat eingebracht hat und die Kommissionsmehrheit unterstützt, ebenfalls zu unterstützen.

Schwaab Jean Christophe · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Le Conseil des Etats a créé une divergence importante, à laquelle votre commission vous propose de vous rallier.

Les dispositions dont il est ici question et qui sont attaquées par la proposition de la minorité Nidegger traitent des mesures visant à garantir que l'avoir de prévoyance ne disparaisse pas en cas de négligence de la contribution d'entretien. Le coeur du sujet se situe dans la loi fédérale sur la prévoyance professionnelle vieillesse, survivants et invalidité et dans la loi sur le libre passage.

Les mesures qui vous sont aujourd'hui présentées ont fait l'objet d'une procédure de consultation en bonne et due forme en 2013, et le Conseil des Etats a profité de l'occasion de cette révision pour les introduire immédiatement dans le texte légal. Il s'agit du texte mis en consultation, légèrement adapté à la suite de ladite consultation - plusieurs de mes préopinantes l'ont souligné. Le Conseil des Etats a intégré ces mesures avec précision et après mûre réflexion. Ainsi, je ne pense pas que nous puissions considérer cet ajout comme un bricolage législatif, bien au contraire.

Le but de ces dispositions est de vérifier que, lorsqu'une personne débitrice d'une contribution d'entretien retire son capital de prévoyance, par exemple en vue d'un départ à l'étranger, elle ait bel et bien payé ces contributions. L'institution de prévoyance doit procéder à cette vérification, non pas à chaque fois, mais seulement lorsque le débiteur ne paie pas sa contribution pendant au minimum quatre mois. La caisse de pension doit alors être informée de cet important retard de paiement. En cas de demande de retrait de l'avoir de prévoyance, la caisse de pension doit avertir l'office cantonal compétent qui a annoncé le retard de paiement lorsque le retrait dépasse la somme de 1000 francs. Cet office compétent doit être désigné par le droit cantonal. Le versement du capital ne peut alors intervenir au plus tôt que 30 jours après l'annonce.

Cela entraîne certes quelques démarches administratives, mais cela permet surtout d'éviter les situation choquantes de débiteurs peu scrupuleux qui ne paient pas leurs contributions d'entretien, puis dilapident rapidement l'avoir de prévoyance qui aurait permis de rembourser les prestations non versées à leurs enfants ou à leurs ex-conjoints. Dans tous les cas, les démarches administratives seraient bien moindres que ce qui était prévu dans le projet initial mis en consultation puisqu'il était alors prévu que les caisses de pensions devraient avertir de tout retrait de capital d'un débiteur de contribution d'entretien, indépendamment du fait qu'il ou elle ait payé ses contributions à temps ou de la durée du non-paiement desdites contributions.

La minorité Nidegger propose de biffer purement et simplement ces nouvelles dispositions introduites par le Conseil des Etats, et donc d'en revenir à la version initiale acceptée par notre conseil. Cette proposition risquerait d'avoir des conséquences fâcheuses pour ne pas dire choquantes. Elles seraient d'autant plus choquantes qu'elles sont aujourd'hui la règle et qu'il convient de l'améliorer, dans l'intérêt des enfants bénéficiaires d'une contribution d'entretien.

Que se passe-t-il en effet lorsqu'une personne néglige sa contribution d'entretien? Bien souvent, ce sont les contribuables qui doivent s'y substituer par l'aide au recouvrement, par l'aide sociale, par des subsides divers. Or, ces dépenses de la collectivité pourraient facilement être évitées, parce que le débiteur, en retirant son capital de prévoyance, aurait soudain la possibilité de régler ses dettes. Mais si personne n'est averti en cas de retrait, l'argent risque d'avoir disparu, et le débiteur peu scrupuleux aura le loisir de profiter du beurre et de l'argent du beurre, sans pour autant avoir réglé ce qu'il doit à la crémière. D'une manière générale, il y a un intérêt public à ce que les privés règlent leurs dettes lorsqu'ils le peuvent, à plus forte raison lorsque c'est à l'Etat de s'y substituer.

Votre commission a rejeté la proposition Nidegger, par 17 voix contre 5, et je vous remercie d'en faire autant.

Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP

Erlauben Sie mir an dieser Stelle auch unter Hinweis auf die von der Bundespräsidentin und den Fraktionssprecherinnen und -sprechern gemachten Ausführungen kurz folgende Bemerkung: Der Ständerat hat am 2. Dezember 2014 den Entwurf zum neuen Kindesunterhaltsrecht angenommen. Dabei wurden verschiedene Differenzen geschaffen.

Eine dieser Differenzen betrifft die Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht. Diese wurden vom Ständerat in die Kindesunterhaltsvorlage mit einbezogen, und zwar, weil sich die Bearbeitung dieser Gesetzesbestimmungen als Einzelvorlage stark verzögern würde. Diese Massnahmen ermöglichen es, den Schutz der Personen mit Alimentenansprüchen zu verbessern, indem es den Inkassobehörden möglich wird, rechtzeitig auf Vorsorgekapital von Alimentenschuldnern zuzugreifen, wenn sich diese ihr Guthaben auszahlen lassen. Das Ganze stellt ein Gesamtpaket, sprich ein Konzept, dar, weshalb diese Massnahmen als Ganzes in die Vorlage integriert wurden. Betroffen sind das ZGB, das BVG und das FZG.

Zum Streichungsantrag der Minderheit Nidegger: Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt diesen ab. Der Entscheid in der Kommission mit 17 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen war deutlich. Warum das? Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass es, wenn jemand Unterhaltsverpflichtungen hat, also Alimente schuldet, stossend ist, wenn sich der Schuldner Kapital aus der zweiten Säule auszahlen lässt und dann, statt geschuldete Alimente zu bezahlen, das Geld beiseiteschafft und beispielsweise ins Ausland verreist. Das hat zur Folge, dass der Unterhaltsberechtigte den Schaden hat und in vielen Fällen der Staat zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler über die Alimentenbevorschussung für Unterhaltsbeiträge aufkommen muss. Die gleichen Kreise, die den Minderheitsantrag unterstützen, beklagen dann ja jeweils wieder die steigenden Sozialausgaben. Das ist nach Meinung der Kommissionsmehrheit nicht sehr konsequent.

Die klare Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, den Antrag der Minderheit Nidegger abzulehnen.

Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Le président (Rossini Stéphane, président): Le vote à l'article 89a vaut également pour les articles 40, 49 alinéa 2 chiffre 5a et 86a alinéa 1 lettre abis de la loi sur la prévoyance professionnelle ainsi que pour le titre précédant l'article 24a et l'article 24fbis de la loi sur le libre passage.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 134 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 54 Stimmen

(1 Enthaltung)

Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Art. 298 Abs. 2bis, 2ter

Antrag der Mehrheit

Streichen

Antrag der Minderheit

(Vischer Daniel, von Graffenried)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 298 al. 2bis, 2ter

Proposition de la majorité

Biffer

Proposition de la minorité

(Vischer Daniel, von Graffenried)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Ich werde zu zwei Minderheitsanträgen sprechen: zu Artikel 298 Absätze 2bis und 2ter sowie zu Artikel 298b. Die entsprechenden beiden Fragen gehören zusammen; sie wurden in der Kommission des Ständerates, im Ständerat und in der Kommission des Nationalrates jeweils gemeinsam behandelt. Ich werde also nur einmal sprechen. Ich werde jetzt keinen Ordnungsantrag dafür stellen, dass ich diese beiden Fragen gemeinsam behandelt haben möchte, denn sie gehören ganz klar zusammen.

Worum geht es? Wir bitten Sie, hier dem Ständerat zu folgen und die Minderheit Vischer Daniel bei den Artikeln 298 und 298b zu unterstützen. Die Minderheit mag Ihnen etwas klein erscheinen, aber sie hat viele gute Argumente, und sie hat vor allem eine breite Unterstützung aus der Wissenschaft und aus der täglichen Scheidungs- und Beratungspraxis. Und sie hat natürlich den ganzen Ständerat hinter sich; die Formulierung wurde in der Kommission des Ständerates entwickelt und ist dann vom Ständerat unwidersprochen übernommen worden.

Die alternierende Obhut ist keineswegs unbekannt - es wurde gesagt, das sei ein unbekanntes Wesen -, sie besteht bereits heute, sie ist in Lehre und Forschung bestens bekannt und verankert. Alternierende Obhut, was ist das? Das ist eine Betreuungs- und Lebensform für Kinder getrennt lebender Eltern, bei welcher ein Kind zu mindestens 30 Prozent bei jedem Elternteil lebt und von diesem auch betreut wird. Es geht also um alle Fälle, in denen das Besuchsrecht etwas ausgeweitet wird, bis zu den Fällen mit einer Fifty-fifty-Betreuung. Das ist mit einer alternierenden Obhut gemeint.

Heute leben in der Schweiz bereits rund 10 Prozent der Kinder getrennter Eltern in solchen Modellen mit einer alternierenden Obhut. Das besteht also bereits in der Realität. Aber in vergleichbaren Ländern wie in Skandinavien oder in Holland liegt dieser Anteil noch erheblich höher; er geht bis zu rund 40 Prozent. Auch die empirisch belegte entwicklungspsychologische Forschung spricht sich deutlich für die alternierende Obhut aus. Heute ist erwiesen, dass die alternierende Obhut auch dann die für das Kind beste Betreuungslösung darstellt, wenn sie nur auf den Antrag eines Elternteils oder des Kindes erfolgt.

Kurz zusammengefasst ergibt sich Folgendes: Am gesündesten und am besten für das Kind ist es natürlich, das müssen wir hier nicht wiederholen, wenn die Eltern des Kindes zusammenleben; das ist klar. Aber wenn die Eltern getrennt leben, geht es denjenigen Kindern am besten, deren Eltern möglichst gleichmässig in die Betreuung involviert sind, mit einer geteilten Obhut eben. Kinder in einer alternierenden Obhut haben ein besseres emotionales und psychisches Wohlbefinden. Sie sind gesünder, zeigen weniger Verhaltensauffälligkeiten im sozialen Kontakt und in der Schule und haben bessere Kontakte mit ihren Eltern. Viele Expertinnen und Experten fordern daher sogar, die alternierende Obhut als Regelmodell, als Standardlösung für die Betreuung von Kindern jeden Alters vorzusehen. Sie sind sich heute einig, dass die alternierende Obhut nicht nur ein familienrechtliches, sondern sogar ein gesundheitspolitisches und soziales Anliegen sei.

Welche Bedeutung haben nun die neuen Bestimmungen? Für die Kinderbelange gilt sowieso die Offizialmaxime; man müsste das also eigentlich gar nicht mehr gesondert erwähnen, da das alles ja bereits grundsätzlich möglich ist. Rückmeldungen aus der Praxis in der gesamten Schweiz deuten jedoch darauf hin, dass mancherorts trotz Sorgerechtsrevision Bestrebungen im Gange sind, möglichst viel jetzt einmal beim Alten zu lassen und insbesondere Anträge auf eine geteilte Obhut oder auf mehr Kontakt pauschal abzuschmettern, selbst wenn sie den Interessen der Kinder entsprechen. Darum ist die Annahme dieser Bestimmungen jetzt so wichtig. Wir können damit sicherstellen, dass die alternierende Obhut oder auch ein ausgeweitetes Besuchsrecht angeordnet werden können, wenn das dem Kindeswohl dient. Mit diesen Bestimmungen wird sichergestellt, dass diese im Grunde beste Lösung für die Kinder von den Behörden auch geprüft werden kann. Umgesetzt wird sie selbstverständlich nur, wenn das dem Kindeswohl dient. Ohne explizite Klarstellung, dass dies dem Willen des Gesetzgebers entspricht, könnte der Fall eintreten, dass die Errungenschaften der Revisionen im Kindesrecht bei Betreuungsfragen durch die Praxis rückgängig gemacht werden.

Die gesellschaftliche Realität sieht heute so aus, dass der durchschnittliche Betreuungsanteil vor der Trennung der Eltern bereits heute dem Modell einer alternierenden Obhut entspricht. Tritt die Trennung der Eltern ein, sollte diesem Modell weiterhin Rechnung getragen werden. Ansonsten würde das für das Kind zu einem krassen Bruch in der Beziehung zu einem Elternteil und bezüglich der Betreuungskonstanz führen. Doch genau das wollen wir ja mit diesen Revisionen verhindern.

Das Kindeswohl stünde nicht mehr im Zentrum der Revision. Stattdessen würde faktisch ein Wahlrecht für den allein betreuungsberechtigten Elternteil geschaffen: Er kann frei wählen, ob er arbeiten oder Kinder betreuen will. Oft kommt es sogar vor - Sie kennen sicher Beispiele aus Ihrem Umfeld -, dass dann eine Drittbetreuung angeordnet wird, anstatt dass man den anderen Elternteil, der eigentlich verfügbar wäre, einspannt. Der andere Elternteil, der diese Option alleine finanzieren muss, wird faktisch in die Funktion des Ernährers gezwungen.

Artikel 298 Absatz 2ter ZGB führt lediglich dazu, dass neu das Kindeswohl für Betreuungsregelungen mitberücksichtigt werden kann und die alternierende Obhut möglich bleibt, wenn sie für richtig erachtet wird.

Ich danke Ihnen daher, wenn Sie in dieser Frage dem Ständerat folgen, also die Lösung des Ständerates übernehmen, und die gesamte Revision mit dieser guten Regelung abrunden.

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu