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IWF. Kreditvereinbarungen. Verlängerung der Teilnahme der Schweiz

30432 · Amtliches Bulletin

Dals 13 zercl. 2013

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/30432/de/iwf-kreditvereinbarungen-verlangerung-der-teilnahme-der-schweiz

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Funtauna

Fatschenta parlamentara: IWF. Kreditvereinbarungen. Verlängerung der Teilnahme der Schweiz (12.093)

12.093

IWF. Kreditvereinbarungen. Verlängerung der Teilnahme der Schweiz

Neirynck Jacques · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion CVP-EVP

Le présent projet propose de reconduire la participation de la Suisse aux Accords généraux d'emprunt (AGE) du Fonds monétaire international. Il prévoit en outre de donner au Conseil fédéral la compétence de décider, après entente avec la Banque nationale, de prolonger ou non les AGE.

Les AGE permettent au Fonds monétaire international, en cas de manque de liquidités, de disposer d'une réserve de 17 milliards de droits de tirage spéciaux, soit de 24,3 milliards de francs suisses. Les AGE ont été conclus en 1962; ils sont approuvés pour une durée de cinq ans. La ligne de crédit maximale garantie par la Suisse en vertu des deux accords d'emprunt considérés dans leur ensemble correspond à 15,6 milliards de francs.

A partir des années 1960, la collaboration au sein du Groupe des Dix, liée à la participation aux AGE, a été essentielle pour la politique financière et monétaire internationale de la Suisse. Même si le Groupe des Dix n'est pas actif pour le moment, il réunit les pays créanciers industrialisés les plus importants du monde, qui assument la responsabilité du bon fonctionnement du système monétaire international. En tant que membre du Groupe des Dix, la Suisse a pu participer à des groupes similaires au sein d'autres institutions financières importantes comme les groupes de travail de l'OCDE, le Comité de Bâle sur le contrôle bancaire de la Banque des règlements internationaux ou le Conseil de stabilité financière. D'une manière générale, le retrait de la Suisse des AGE pourrait être interprété comme la volonté de se retirer de divers organismes financiers internationaux.

Le Conseil des Etats a approuvé, sans opposition, la prolongation de cinq ans.

Votre commission est entrée en matière, sans opposition, sur le projet du Conseil fédéral concernant le renouvellement de la participation de la Suisse aux AGE. Ledit projet prévoit de reconduire la participation de la Suisse à ces accords pour une période de cinq ans. Par 12 voix contre 3 et 5 abstentions, la commission a rejeté une proposition qui visait à biffer les alinéas du projet accordant au Conseil fédéral l'autorisation de se prononcer à l'avenir sur la prorogation de la participation de la Suisse aux AGE.

Au vote sur l'ensemble, la commission a approuvé le projet, par 14 voix contre 3 et 3 abstentions.

Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Mit dem vorliegenden Bundesbeschluss beantragen Ihnen der Bundesrat und die Aussenpolitische Kommission, die Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) des Internationalen Währungsfonds um weitere fünf Jahre zu verlängern. Wir beantragen Ihnen darüber hinaus, die Verlängerungskompetenz dafür an den Bundesrat abzutreten, sodass er nach dem Ablauf der Fünfjahresfrist über weitere Verlängerungen entscheiden würde.

In der Kommission gab die Hauptsache, also die Verlängerung der Kreditgewährung, weniger zu reden als die Nebensache, nämlich diese Kompetenzabtretung. Das schlägt sich auch darin nieder, dass das Eintreten ebenso unbestritten war wie Absatz 1 von Artikel 1 dieses Bundesbeschlusses, dass es bei den Absätzen 2 und 3 aber eine Minderheit gibt.

Um diese auf den ersten Blick etwas merkwürdige Konstellation zu verstehen, muss ich kurz auf die finanzielle Konstruktion des IWF und die diversen Verbindungskanäle der Schweiz zu ihm eingehen. Der IWF verfügt einerseits über Eigenkapital, die sogenannten Quoten, deren Summe kürzlich auf 682 Milliarden Franken verdoppelt wurde. Die Mitgliedländer, darunter die Schweiz, übertragen dem IWF ihren Quotenanteil unbefristet und leisten der einzahlenden Nationalbank Staatsgarantie dafür. Zusätzlich stellen die Mitgliedländer dem IWF zeitlich befristete Kredite zur Verfügung - in Form der AKV und in Form der Neuen Kreditvereinbarung (NKV). Die Schweiz ist wiederum via Nationalbank an beiden Vereinbarungen beteiligt, leistet dafür aber keine Staatsgarantie.

Nun ist wichtig zu wissen, dass sich diese beiden Vereinbarungen zueinander wie kommunizierende Röhren verhalten. Die maximale Kreditzusage erfolgt unter dem Titel der NKV, ist im Falle der Schweiz aber aufgeteilt auf die AKV und die NKV, und zwar etwa im Verhältnis von 1 zu 10. Das heisst, dass wir dem IWF im Rahmen der AKV 1,5 Milliarden und im Rahmen der NKV etwa 14 Milliarden Franken zur Verfügung stellen. Am Gesamtbetrag - und das ist nun wichtig - von ungefähr 15,5 Milliarden würde sich aber selbst dann nichts ändern, wenn wir jetzt beschliessen würden, aus den AKV auszusteigen. Daraus folgt, dass der in Artikel 1 Absatz 1 zu fassende Verlängerungsbeschluss materiell unbedeutend ist. Wir können den laufenden Kredit verlängern, wie wir Ihnen beantragen; täten wir es nicht, müsste der Bundesrat das NKV-Darlehen um diesen Betrag aufstocken, weil eben die Gesamtverpflichtung fixiert ist.

Dieser Mechanismus dürfte es Ihnen leicht machen, Absatz 1 anzunehmen. Die Bedeutungslosigkeit unseres Beschlusses erklärt natürlich, warum wir die Verlängerungskompetenz nicht länger beanspruchen. Sie ist de facto eben längst beim Bundesrat: Es liegt nämlich in seiner Zuständigkeit, die Darlehen an die NKV zu gewähren. Er verwaltet sozusagen die grosse Kasse; wir verwalten die kleine Kasse, die erst noch in der grossen schon enthalten ist. Wir sind in der Kommission zum Schluss gekommen, dass uns als Parlament hier lediglich eine Scheinkompetenz zukommt. Indem wir Ihnen beantragen, weitere Kreditverlängerungen dem Bundesrat zu überlassen, sorgen wir für die Gleichbehandlung der AKV mit den NKV und beseitigen so einen durch nichts zu begründenden Verfahrensunterschied.

Die Kommission ist, wie ich Ihnen schon sagte, ohne Gegenantrag auf das Geschäft eingetreten und hat ihm mit 14 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Die Minderheit Stamm will keine Kompetenzabtretung an den Bundesrat; der entsprechende Antrag wurde mit 12 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.

Ich bitte Sie, den Beschlüssen Ihrer Kommission zu folgen, die auch die Beschlüsse des Ständerates sind und den Anträgen des Bundesrates entsprechen.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Wir haben es hier mit einem Geschäft zu tun, das keine hohen Wellen werfen sollte. Ich möchte mich darum kurzhalten.

Es geht um die AKV, denen wir 1983 als elftes Vollmitglied beigetreten sind. Wir sind auch bei den NKV mit dabei, sie sind seit 1998 in Kraft; es sind heute 40 Staaten dabei. Die NKV und die AKV stehen in einem direkten Verhältnis zueinander. Wir können uns insgesamt nicht mit einem höheren Betrag verpflichten, als es der Rahmen der NKV erlaubt. Von daher gibt es materiell keine grossen Diskussionen. Die Frage ist, ob die Schweiz sich weiterhin an den AKV beteiligen und damit weiterhin als elftes Vollmitglied zu den grössten Industriestaaten gehören will. Wenn die Schweiz nicht weitermachen wollte, wäre eine Kündigung notwendig. Es wäre ein politisches Zeichen, das wir nicht begrüssen würden und deshalb auch nicht setzen wollen. Wir sind der Auffassung, dass wir die AKV verlängern sollten, wie das unseres Wissens die andern Staaten auch tun. Es stellen sich die Frage der Verlängerung, die Frage der Situierung der Kompetenz beim Bundesrat oder ihrer Belassung beim Parlament sowie die Frage der Situierung der Kompetenz zur Auflösung beim Bundesrat oder beim Parlament. Diese dürfen Sie ohne grosse Sorgen dem Bundesrat überlassen, zumal es nicht mit finanziellen Zusatzverpflichtungen verbunden ist.

Ich beantrage Ihnen daher, dem Ständerat zu folgen und der Vorlage zuzustimmen.

Lustenberger Ruedi · 1VP-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesbeschluss über die Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds

Arrêté fédéral concernant le renouvellement de la participation de la Suisse aux Accords généraux d'emprunt du Fonds monétaire international

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 1

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Stamm, Mörgeli)

Abs. 2, 3

Streichen

Art. 1

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Stamm, Mörgeli)

Al. 2, 3

Biffer

Stamm Luzi · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In diesem Artikel geht es darum, dass wir die Kompetenz, die bisher beim Parlament lag, an den Bundesrat übertragen. Es wurde gesagt: Es geht um die Allgemeinen Kreditvereinbarungen.

Die ganze Systematik des IWF ist ausserordentlich kompliziert. Das zeigt sich unter anderem dann, wenn wir in der APK jeweils diese Diskussionen über Allgemeine Kreditvereinbarungen und Neue Kreditvereinbarungen haben. Das zeigt sich auch, wenn wir uns Fragen stellen wie: "Welches sind die Kreditlinien?", "Welches Land ist wo wie stark engagiert?" Das ist ausserordentlich kompliziert. Ich versuche aber, einfach zu bleiben.

Wir sind bei der Basis, bei den Allgemeinen Kreditvereinbarungen. Wie die Frau Bundesrätin gesagt hat, waren wir, die Schweiz, schon sehr früh dabei, nämlich 1983. Wenn jemand, z. B. die SVP, generell gegen die Allgemeinen Kreditvereinbarungen opponiert hätte, wäre das gleichbedeutend gewesen mit der Aussage: "Wir haben im IWF überhaupt nichts zu suchen, wir wollen auch bei der Basis nicht mitmachen." Das haben wir aber nicht gemacht. Wir haben nicht infrage gestellt, dass die Allgemeinen Kreditvereinbarungen verlängert werden.

Ich frage Sie aber: Weshalb soll man dieses Thema an den Bundesrat delegieren? Bei diesem Geschäft ergeben sich im Parlament keine Probleme. Das zeigt sich ja gerade auch daran, dass es jetzt problemlos möglich ist, das Parlament zu begrüssen. Weshalb soll denn jetzt das Parlament übergangen werden, wenn die Teilnahme an den Kreditvereinbarungen abgelaufen ist und sich das nächste Mal, in ein paar Jahren, wieder die Frage stellt, ob man verlängern soll oder nicht? Es ist doch problemlos möglich, dies im Parlament zu tun. Es spricht doch überhaupt nichts dafür, dass man nun neu delegiert: "Der Bundesrat wird ermächtigt, über weitere Verlängerungen zu entscheiden." Weshalb denn das? Gibt es irgendeinen Grund dafür, dass wir uns das aus den Händen nehmen lassen und es an den Bundesrat delegieren? Das habe ich nicht verstanden.

In der Kommission war der Ablauf so, dass der Antrag, den ich Ihnen hier stelle, von einer anderen politischen Gruppierung kam. Aufgrund der Diskussion wurde dieser Antrag im letzten Moment zurückgezogen. Dann habe ich mich gemeldet und gesagt: "Nein, das Anliegen ist so wichtig, dass ich dieses - die Kompetenz beim Parlament zu behalten - noch einmal aufnehme". Deshalb bin ich hier als Mitglied einer Minderheit aufgeführt. Das soeben von mir Geäusserte zeigt aber, dass sich auch Mitglieder der anderen Parteien gefragt haben: Weshalb wird das so geändert?

Zusammengefasst: Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen. Damit geben Sie diese Kompetenz nicht dem Bundesrat. Ich sehe nicht ein, weshalb wir das tun sollten.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Die NKV, Herr Nationalrat Stamm, sind mehr als zehnmal so gross wie die AKV. Diese NKV sind das Dach, über welche die AKV auch nicht hinausgehen bzw. in der diese immer enthalten sind. Bei den NKV ist der Bundesrat für die Verlängerung und für jegliche Handlungen in diesem Zusammenhang zuständig. Es ist schon etwas schwer einzusehen, dass bei den AKV, die nicht die gleiche Bedeutung haben wie die NKV, dieses Prozedere immer vom Bundesparlament durchgeführt werden sollte. Sie sagen zu Recht, dass das schnell gehe - auf Ihrer Seite. Auf der anderen Seite haben wir aber wenig Zeit. Die Verlängerung wird beim IWF jeweils im November beschlossen, sodass wir im Dezember die Botschaft haben müssen. Wir sind, ganz pragmatisch, der Auffassung, dass es wenig Sinn macht, das jeweils ins Parlament zu bringen.

Wir möchten Sie deshalb bitten, die AKV den NKV - dort ist die Kompetenz beim Bundesrat - anzupassen; nur aus dem obgenannten Grund. Wir haben, denke ich, noch grössere Diskussionen über die Kompetenzaufteilung zwischen Parlament und Bundesrat als diese hier. Ich meine aber, dass eine Gleichschaltung der AKV mit den NKV gerechtfertigt ist.

Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Wir haben in der APK intensiv über diese Kompetenzabtretung diskutiert, wie das übrigens auch in der ständerätlichen Kommission gemacht wurde, weil wir durchaus sensibel sind bei der Frage der Kompetenzen in der Aussenpolitik. Normalerweise neigen wir dazu, etwas mehr Kompetenzen bekommen zu wollen, beispielsweise in den Konsultationsprozessen, wenn es um internationale Verträge geht. Wir haben das also intensiv diskutiert, haben uns grossmehrheitlich aber davon überzeugen lassen, dass diese Kompetenzabtretung sinnvoll ist.

Dem Kollegen Stamm möchte ich sagen, dass sich im Ständerat auch seine sieben Parteifreunde überzeugen liessen. Der Ständerat hat nämlich diesem Geschäft und auch diesen beiden Bestimmungen einstimmig zugestimmt.

Warum haben wir uns überzeugen lassen? Materiell gesehen - ich habe es in meinem Eintretensvotum schon erklärt - ist es eine Scheinkompetenz des Parlamentes. Die grossen Darlehen an den IWF unter dem Titel "Neue Kreditvereinbarungen" gewährt und verlängert der Bundesrat. Diese Kompetenz haben wir ihm einmal gegeben. Aus historischen Gründen ist die kleine Kompetenz über die kleinen Kreditgewährungen im Rahmen der Allgemeinen Kreditvereinbarungen beim Parlament geblieben. Das ist eine Verfahrensdifferenz, die durch nichts zu erklären ist. Wir sind der Meinung, dass wir beim einen Darlehen das gleiche Verfahren wie beim anderen anwenden sollten. Weil der Bundesrat dort, wo es um viel Geld geht, schon zuständig ist, soll er auch zuständig sein, wo es um wenig Geld geht. Es macht keinen Sinn, Scheinkompetenzen beim Parlament zu belassen. Wir haben lieber richtige Kompetenzen, richtige Einflussmöglichkeiten. Das ist hier nicht der Fall.

Darum bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Stamm abzulehnen und der Kommissionsmehrheit, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.

Lustenberger Ruedi · 1VP-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Präsident (Lustenberger Ruedi, erster Vizepräsident): Der Berichterstatter französischer Sprache, Herr Neirynck, verzichtet auf das Wort.

Die BDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 119 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 44 Stimmen

Verfahrensbeitrag

Art. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 121 Stimmen

Dagegen ... 44 Stimmen