13.074
Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative). Volksinitiative
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
1. Energiegesetz
1. Loi sur l'énergie
Block 2 (Fortsetzung) - Bloc 2 (suite)
Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
In diesem Block ist die Ausgangslage für die BDP-Fraktion so, dass wir überall grossmehrheitlich die Mehrheit unterstützen, mit Ausnahme von Artikel 15; ich komme noch darauf zu sprechen.
Ich möchte mich vor allem auf Artikel 14 konzentrieren. Artikel 14 ist aus unserer Sicht ein Schlüsselartikel, um der Energiestrategie auch die nötige Durchschlagskraft zu geben. Artikel 14 verlangt ja, dass die Anliegen der Nutzung von erneuerbaren Energien den Anliegen des Landschafts- und Heimatschutzes gleichgestellt werden. Dieser Artikel ist wirklich zentral, damit wir dort gleich lange Spiesse haben und damit es eine echte Abwägung gibt zwischen diesen zwei sicher vor allem bezüglich Wasserkraft, aber auch bezüglich Windanlagen divergierenden Anliegen. Deshalb ist dieser Artikel zentral, und wir bitten Sie, diesem Artikel so, wie ihn jetzt die Mehrheit will, zuzustimmen.
Wir haben bei Artikel 14 Absatz 3 noch den Einzelantrag Fluri. Diesen Antrag kann ich nicht recht einordnen. Er will die Fassung des Bundesrates nehmen und dort das Wort "grundsätzlich" einfügen. Meines Erachtens ist das gerade wieder eine Verwässerung des erwähnten Anliegens. Ich bitte Sie deshalb, dem Einzelantrag Fluri nicht zuzustimmen. Er würde ganz eindeutig die Waage wieder ins Ungleichgewicht bringen, was wir ganz klar nicht wollen.
In Artikel 15 ist vorgesehen, dass es Ausnahmen geben kann, wenn auch ein nationales
Interesse zum Tragen kommt. Wir haben lange diskutiert und gesucht, was das denn für Ausnahmen sein könnten, und haben festgestellt, dass es eigentlich keine solchen Ausnahmen gibt. Wenn wir diesen Artikel stehenlassen, könnte das doch dazu führen, dass es Bürokratie gibt, dass eben doch verschiedene Gesuche eingereicht werden, obwohl das Resultat schon klar ist. Deshalb schliessen wir, die BDP-Fraktion, uns der Minderheit an, die diesen Artikel streichen will. Mit dieser Streichung machen wir, denke ich, alles so klar, dass es klare Verhältnisse gibt und dass bei der Anwendung nicht Unsicherheit in der Auslegung entsteht.
In diesem Sinne bitte ich Sie, mit Ausnahme von Artikel 15, wo wir für Streichen sind, überall der Mehrheit zu folgen.
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Caro collega Grunder, ich bin in der Energiestrategie ja meistens mit Ihnen einverstanden. Aber ich habe jetzt doch eine kleine Frage betreffend Artikel 14: Die Mehrheit hat Biotope und Vogelschutzreservate von dieser nationalen Bedeutung ausgenommen. Können Sie sich vorstellen, dass in Vogelschutzgebieten Windturbinen gebaut werden, dass diese Ausnahme also eine Bedeutung hat?
Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Ich habe Sie nicht ganz verstanden. Sprechen Sie zu Artikel 15 oder zu Artikel 14?
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Bei Artikel 15 bin ich mit Ihnen einverstanden, es geht um Artikel 14.
Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Ich denke, mit der Formulierung, wie wir sie jetzt haben, geht es schlussendlich darum, abzuwägen, was wichtiger ist. Ich kann mir im Moment Windturbinen in einem Vogelreservat auch schlecht vorstellen, aber das müssen dann die Fachleute und die zuständigen Stellen abwägen und entscheiden. Aber wissen Sie, liebe Kollegin, auch von Vögeln haben wir schlussendlich nicht gelebt, wenn wir keine erneuerbare Energie produzieren können. Deshalb ist es wichtig, dass man diese Abwägung machen kann.
Favre Laurent · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
A l'article 8 alinéa 2, l'intégration dans le marché européen permettra de faciliter nos échanges électriques avec les pays de l'Union européenne et d'exploiter pleinement nos capacités de stockage, à savoir les accumulateurs d'énergie électrique que sont nos barrages hydrauliques. Avec un marché européen marqué par une production toujours plus stochastique, nous devrions à terme retrouver une réelle rentabilité des fonctions de régulation tout en nous approvisionnant de manière plus sûre grâce à une palette de production plus large à l'échelle de l'Europe. Je vous remercie donc de soutenir la proposition de la majorité, qui n'est par ailleurs pas contestée.
L'article 8 alinéa 3, tout comme les articles 11 à 13 et surtout l'article 14, concerne la question fondamentale de la place, au sens physique du terme, que nous voulons donner aux énergies renouvelables en Suisse. Rappelons que les énergies renouvelables auront immanquablement un impact sur la nature et le paysage. En effet, il n'y a pas d'éoliennes, de centrales hydrauliques ou de réseaux électriques qui n'ont pas d'impact sur l'environnement. Ainsi, parmi les opposants aux parcs éoliens en cours de planification, il n'est pas rare de retrouver aujourd'hui les antinucléaires de la première heure. Il est donc central que les cantons planifient qualitativement le développement de l'éolien et de l'hydraulique, de manière à lever le plus rapidement possible les oppositions téméraires au développement de ces centrales.
Pour ce faire, non seulement les propositions de la majorité aux articles 11 à 13, mais aussi le concept Fässler Daniel - soutenu par le groupe libéral-radical, car il respecte mieux les compétences cantonales -, permettront d'atteindre le but visé.
Finalement, à l'article 14, une importance nationale est reconnue aux énergies renouvelables sur un pied d'égalité avec la protection du paysage et de l'environnement. Cet article est stratégique. Il témoigne de la bonne foi, ou pas, des Verts quant aux développements nécessaires.
Il faut donc suivre la majorité de la commission et rejeter la proposition de la minorité Semadeni et la proposition Fluri.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Wir sind hier beim Kapitel, in dem es darum geht, wie, wo, unter welchen Bedingungen Energieinfrastrukturanlagen gebaut werden können. Solche Anlagen sind sehr raumrelevant. Deshalb ist es in dieser Debatte wichtig, dass wir einen Ausgleich finden zwischen dem Interesse an der Energieversorgung und dem Interesse des Natur-, Heimat- und Landschaftsschutzes. Heute werden Energieanlagen als Einzelanlagen angeschaut; sie sind deshalb immer von untergeordnetem Interesse, und die Landschafts- und Naturschutzinteressen gehen vor. Mit dieser Gesetzesrevision streben wir an, dass das Interesse an der Energieversorgung mit erneuerbaren Energien nicht über anderen Interessen steht, aber mindestens auf gleicher Stufe. In Artikel 14 ist das so geregelt, dass die Nutzung erneuerbarer Energien und deren Ausbau eben auch von nationalem Interesse sind und nicht nur von lokalem. Zu betonen ist, dass die Bestimmungen des Umwelt- und Gewässerschutzrechtes konzeptionell nicht gelockert werden. Die heutigen Bestimmungen gelten also ohnehin parallel zu den Bestimmungen, wie wir sie hier beantragen.
Bei Artikel 8 Absatz 3 bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen. Der Unterschied zur Mehrheit ist nicht gross, aber wir wollten nicht eine Energie, eine Technologie bevorzugt behandeln, sondern wir haben die Bestimmung technologieneutral formuliert, auch wenn die Wasserkraft natürlich wichtig ist.
Bei Artikel 9 bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Der Antrag der Minderheit ist völlig unnötig, weil es hier sowieso um Massnahmen geht, welche nur in der Schweiz, auf unserem Boden, vorgesehen sind. Deshalb ist das, was hier die Minderheit Rösti beantragt, nicht einmal eine Klärung, sondern schlichtweg überflüssig.
Bei Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe b bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Hier geht es um Bestimmungen der Stromkennzeichnung. Sie soll für den Endkunden einfacher lesbar und verständlich sein. Eine zusätzliche Differenzierung in bestehende und neuzugebaute Kraftwerke wäre unseres Erachtens zu kompliziert.
Ebenso sind bei Absatz 3 Buchstabe c die Auswirkungen einer solchen Deklarationspflicht zuerst zu prüfen. Die Arbeiten dazu laufen mit dem Postulat Diener Lenz 13.4182. Deshalb meinen wir, dass auch hier der Antrag der Minderheit abzulehnen ist.
Bei Artikel 11 bitte ich Sie, der Konzeption des Bundesrates zu folgen. In Artikel 11 Absatz 1 der bundesrätlichen Version ist die Biomasse nicht enthalten, und dies aus guten Gründen. Es geht hier ja darum, dass die Kantone das erarbeiten sollen, was am meisten Potenzial hat; das sind die Wasser- und Windkraftstandorte. Biomasse ist selbstverständlich möglich, sie ist für uns aber nicht prioritär. Ihre Kommission hat die Biomasse noch eingefügt. Ein Kanton kann dazu ein Konzept erarbeiten, er muss es aber nicht; zudem wäre das sehr anspruchsvoll. Wir meinen deshalb, dass die Erarbeitung eines Konzeptes für die Wasser- und für die Windkraft zielführender ist. Da haben wir vom Bund her schon weitreichende Arbeiten gemacht, die auch den Kantonen zur Verfügung stehen.
Der Einzelantrag Neirynck will jetzt noch weiter gehen und auch die Geothermieanlagen in ein solches Konzept einbauen. Man kann das tun, aber auch dort verfügen wir heute einfach nicht über die Daten und Grundlagen. Ich würde das deshalb den Kantonen jetzt nicht zwingend in Artikel 11 vorschreiben, sondern dort beginnen, wo es realistisch ist, das heisst dort, wo die Datenmengen vorhanden sind und auch die Standortgüte gegeben ist.
Ich bitte Sie aber ebenso deutlich, den Einzelantrag Fässler Daniel abzulehnen. Wir verstehen hier die Kantone effektiv nicht: Das ist eine Art Abwehrhaltung, die meines Erachtens völlig unbegründet ist. Wir achten die Zuständigkeit der Kantone in der Raumplanung. Der Bund ist aber für die Rahmenbedingungen und die Vorgaben dessen, was die Richtpläne der Kantone vorsehen müssen, zuständig. Wenn gemäss Herrn Fässler die Artikel 11 und 12 gestrichen werden, dann muss mir jemand erklären, wie ein Kanton einen kantonalen Richtplan erarbeiten will, ohne vorher eine klare Vorstellung über die Standorte von Windanlagen und die Standorte seiner Wasserkraftanlagen zu haben. Wenn man eine Vorstellung davon haben will, macht man ein Konzept. Viele Kantone haben ein solches zusammen mit dem Bund bereits erarbeitet. Das ist deshalb effektiv ein Bottom-up-Prozess, der vollständig in der Hand der Kantone liegt. Der Bund hilft mit, weil wir über die Geodaten verfügen und weil wir diese Arbeiten zusammen mit der Wissenschaft schon gemacht haben; das macht Sinn.
Ich bitte Sie bei Artikel 11 Absatz 3, den Antrag der Minderheit Rösti abzulehnen. Sie will, dass beim Netzausbau nur die wirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigt werden. Das ist natürlich nur ein Bestandteil, Herr Nationalrat Rösti, weil es beim Netzausbau um weit mehr als nur um die wirtschaftlichen Folgen geht. Es geht dort natürlich auch um Fragen der Auswirkungen auf die Umwelt, sprich BLN-Gebiete, es geht um Fragen der Strahlenbelastung usw. Das alles muss eben auch geklärt sein. Eine Konzentration auf die wirtschaftlichen Auswirkungen wäre unseres Erachtens zwar richtig, aber eben nicht umfassend genug. Deshalb ist die Formulierung des Bundesrates vorzuziehen.
Bei Artikel 14, zu dem ich mich auch noch äussern möchte, bitte ich Sie effektiv, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Antrag der Minderheit Semadeni abzulehnen. Hier muss ich jetzt schon an die Linke appellieren: Wenn man mehr Anlagen für erneuerbare Energien will, so gibt es keinen Grund, dieses Interesse nicht auf das gleiche Niveau zu setzen wie den Landschafts- und den Naturschutz. Wenn Sie A sagen - wenn Sie also sagen, Sie wollten jetzt erneuerbare Energien fördern -, dann müssen Sie auch B sagen und mindestens akzeptieren, dass das Schutzinteresse gleichwertig, nicht übergeordnet ist. Es gibt keinen Grund, auch nicht in der Verfassung, aus dem man sagen müsste: Landschaftsschutz geht immer vor. Es braucht vielmehr eine sorgfältige Interessenabwägung, und eine solche kann man nur vornehmen, wenn in den Gesetzen zumindest raumplanerisch beide Interessen von gleichem, sprich nationalem Interesse sind. Wir hatten in der Vergangenheit zig Fälle, in denen Projekte blockiert wurden, weil Einzelanlagen eben selten eine Grösse aufweisen, die einen Eingriff in die Landschaft rechtfertigen. Dieses Konzept wurde auch mit den NGO sehr genau angeschaut. Wir wollen nachher bei den konkreten Förderartikeln dann ja auch landschaftsrelevante Eingriffe, etwa solche in Kleingewässer, verhindern und klar sagen, dass es um die grösseren Anlagen geht. Aber hier von einem nationalen Interesse zu sprechen ist richtig.
Deshalb bitte ich Sie, hier den Antrag der Minderheit Semadeni abzulehnen. Man kann nicht den Fünfer und das Weggli haben; das kommt eben in Artikel 14 zum Ausdruck.
Ich bin auch überzeugt, dass es für die NGO besser ist. Denn wenn sie sich im Rahmen der Erarbeitung der kantonalen Richtpläne einigen müssen, wo die Gebiete sind, auf denen Anlagen für erneuerbare Energien Sinn machen, dann ist das schon mal eine Diskussion. Es ist aber noch nicht eine Debatte über die einzelne Anlage, die natürlich in einem Baubewilligungsverfahren dann auch durchgeführt werden muss. Aber sie haben schon mal eine gemeinsame Sicht der Dinge, wo solche Eingriffe raumplanerisch zulässig sind und wo sie überhaupt nicht infrage kommen. Wir haben gute Erfahrungen gemacht in Kantonen, die genau einen solchen Ansatz gewählt haben: Es gibt viel weniger Konflikte, und die NGO können sich einbringen und dann auch Kompensationen verlangen, wenn eine Anlage eben raumwirksam wird.
Beim Antrag Fluri bitte ich Sie auch, Ihrer Kommission zu folgen; "gleichrangig zu betrachten" ist eine klare Definition. Die Formulierung "grundsätzlich gleichrangig" lässt eben schon wieder viel Raum für Ausnahmen und ermöglicht eine Interessenabwägung, die wir so nicht gut finden.
Entsprechend bitte ich Sie, bei diesen Artikeln immer der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Signora consigliera federale, ich verstehe Sie ja. Was die Planung anbelangt, bin ich mit Ihnen voll einverstanden. Aber findet die Interessenabwägung, die Sie jetzt zugunsten der erneuerbaren Energien verschieben möchten, nicht schon statt? Und ist es nicht so, dass die Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien, die den Gemeinden Geld bringen, die interessante Investitionen sind, die Arbeitsplätze schaffen, schon viel, viel schwerer wiegen als die immateriellen Werte von Natur und Landschaft, die brutal unter Druck stehen? Finden Sie nicht, dass diese Interessenabwägung eigentlich genügt? Ich kenne genug Beispiele von grossen Projekten, z. B. Linth-Limmern oder Lago Bianco, die ohne eine einzige Einsprache durchgegangen sind.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Linth-Limmern ist ein gutes Beispiel; hier ist es tatsächlich ohne Beschwerden und relativ schnell gegangen. Aber eben, Frau Nationalrätin, die räumliche Ausscheidung, sich vorher mit den NGO über die raumplanerische Dimension und die Kompensation einigen - genau das ist nur bei grossen Projekten möglich. Linth-Limmern ist zweifellos ein Megaprojekt von nationalem Interesse. Das ist eine riesige Anlage. Es gibt aber ebenso viele Beispiele von kleineren Anlagen, die keine Chance haben, weil der Eingriff im Einzelfall als zu gross angeschaut wird. Die Interessenabwägung können Sie erst dann korrekt vornehmen, wenn beides die gleiche Ausgangslage hat, beides von nationalem Interesse ist. Dann muss man wirklich schauen, wie sich der raumplanerische Eingriff und der Nutzen der Anlagen für erneuerbare Energien im Gleichgewicht halten lassen. Das ist der richtige Weg. Gerade Linth-Limmern ist ein Paradebeispiel für das, was wir jetzt im Gesetz vorsehen möchten.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Frau Bundesrätin, es ist mir eine besondere Freude, nach der Verhindererin Semadeni eine Frage zu stellen, die gerade in die gegenteilige Richtung geht. Wir haben in der letzten Legislatur das Gewässerschutzgesetz revidiert und haben damit im Prinzip sehr viele Terawattstunden Strom aus Wasserkraft verloren. Können Sie uns ein Gefühl dafür geben, wie viel Wasserkraftpotenzial mit der Gewässerschutzgesetzgebung in der letzten Legislatur verlorengegangen ist?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ihr Ansatz ist falsch. Der Sinn der Revision der Gewässerschutzgesetzgebung war der Hochwasserschutz. Sie war eine Folge der Hochwasserkatastrophen, auch in Ihrem Kanton. Man hat sich gesagt, dass man den Gewässerraum ausdehnen müsse und im Bereich der Gewässer keine Anlagen hinstellen solle. Das war der Kern der Vorlage. Im Gewässerraum ist noch die extensive Landwirtschaft zulässig, aber mehr nicht. Insofern gibt es bei den Projekten, die wir kennen und die wir mit den Kantonen eruiert haben, bei Schwall und Sunk gewisse Einschränkungen - da haben Sie Recht. Die grossen Anlagen, die projektiert sind, werden durch die Revision des Gewässerschutzgesetzes aber nicht beeinträchtigt.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Frau Bundesrätin, Sie haben vorhin empfohlen, meinen Einzelantrag zu Artikel 14 abzulehnen. Er besteht ja aus zwei Teilen. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass der erste Teil, bei dem es um die grundsätzliche Gleichrangigkeit geht, der ursprünglichen Fassung des Bundesrates entspricht?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Man kann sicher sagen, dass "grundsätzlich gleichrangig" und "gleichrangig" nicht weit voneinander entfernt sind. Wenn es "gleichrangig" heisst, gibt es einfach gar keine Diskussion. Wenn es "grundsätzlich gleichrangig" heisst, bringen Sie natürlich schon zum Ausdruck, dass es dann Spielraum gibt. Das wollte aber die Kommission nicht, und das haben wir nach der Vernehmlassung auch so angepasst. Deshalb finde ich die Formulierung ohne das Wort "grundsätzlich" präziser.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP
Der diskutierte Block beinhaltet einerseits allgemeine Bestimmungen, andererseits den im Vorfeld vieldiskutierten Bereich der Raumplanung.
Im Bereich der allgemeinen Bestimmungen nur eine Bemerkung zu Artikel 7: Die Minderheit Jans bei Absatz 2 möchte neben Bund und Kantonen auch die Gemeinden als staatliche Ebene erwähnt haben, welche die Rahmenbedingungen für die Energieversorgung zu definieren hat. Begründet wird der Antrag mit der prägenden Rolle insbesondere der Stadtwerke, welche diese hinsichtlich der Energiewende bereits spielen oder noch spielen können. Die Kommission lehnte den entsprechenden Antrag mit 14 zu 11 Stimmen ab, mit dem Verweis auf die föderalen Strukturen des Landes. Es sei letztlich Sache der Kantone zu definieren, welche Rolle die Gemeinden einnehmen sollen.
Die Artikel 11ff. behandeln dann den Zielkonflikt zwischen der Raumplanung - sprich den Ansprüchen von Natur und Landschaft - auf der einen Seite und dem Ausbau der erneuerbaren Energien auf der anderen Seite. In Artikel 11 schlägt der Bundesrat vor, dass die Kantone für den Ausbau der erneuerbaren Energien ein raumplanerisches Konzept vorlegen. Begründet wird das damit, dass es ein Minimum an Koordination braucht, wenn es darum geht, die Potenziale zur Energiegewinnung bestmöglich auszunutzen. In der heutigen Situation haben wir schweizweit Einzelgesuche für Windkraftanlagen oder für Wasserkraftwerke. Dadurch gibt es einzelne Widerstände, bei deren Beurteilung man sich dann nicht auf ein gesamtschweizerisches oder zumindest übergeordnetes Konzept abstützen kann. Anders gesagt: In der Folge hat man heute sehr häufig Gesuche an suboptimalen Standorten, sprich an Standorten, die schlecht abschneiden, wenn man die Eingriffe in Natur und Landschaft und den Gewinn an erneuerbarer Energie gegeneinander abwägt. Genau das, die Anlagen an suboptimalen Standorten, soll mit dem Konzept verhindert werden.
Die Kommission hat Anträge, welche inhaltlich dem Einzelantrag Fässler Daniel entsprechen, bereits abgelehnt. Es wurde ein Antrag in diesem Themenbereich sistiert und später auf ein Rückkommen auf den Raumplanungsbereich verzichtet. Deshalb konnte Herr Fässler keinen Minderheitsantrag einreichen, das sei der Fairness halber erwähnt. Man muss der Fairness halber aber auch erwähnen, dass der Antrag Fässler Daniel abgelehnt wurde. Man erachtete das Konzept der Mehrheit als sinnvoll. Zum Antrag Fässler Daniel ist noch zu bemerken, dass man die Reflexe der Kantone nicht nachvollziehen kann; das hat auch Frau Bundesrätin Leuthard vorhin ausgeführt.
Die Kommission hat das Begehren des Bundesrates zu diesem Konzept also übernommen; sie hat es allerdings in zwei Bereichen abgeschwächt: Erstens wurde das Erfordernis der Genehmigung durch den Bundesrat gestrichen, dies in Artikel 11 Absatz 5. Zweitens wurde bei der Ersatzvornahme in Artikel 12 Absatz 3 der Zusatz gestrichen, dass das Konzept auch tatsächlich den Ausbauzielen Rechnung tragen muss. Eine Minderheit Rösti will diese Ersatzvornahme ganz streichen. Mit Verweis auf zahlreiche Gesetze, welche eine solche Ersatzvornahme vorsehen, wurde der entsprechende Antrag in der Kommission mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Artikel 14 ist ein sehr zentraler Artikel der Vorlage. Er spricht der Nutzung der erneuerbaren Energien ein nationales Interesse zu. Wichtig ist hier zu betonen, dass die Formulierung, wie sie die Kommissionsmehrheit vorschlägt, eine Art Kompromiss zwischen Stromwirtschaft und Umweltverbänden darstellt. Konkret soll das nationale Interesse gelten. Die Biotope von nationaler Bedeutung werden aber von der Nutzung der erneuerbaren Energien ausgeschlossen. Die Minderheit Semadeni will diesen Artikel trotzdem streichen; der entsprechende Antrag wurde in der Kommission sehr deutlich, mit 20 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, abgelehnt.
Artikel 15 schafft einen Ausnahmetatbestand, mit welchem Anlagen nationales Interesse zugesprochen werden kann, auch wenn sie die Kriterien gemäss Artikel 14 - diese Kriterien müssen vom Bundesrat dann noch festgelegt werden - nicht erfüllen. Die Minderheit Girod - der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt - erachtet diesen Ausnahmetatbestand nicht als nötig.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
A l'article 9, la proposition de la minorité Rösti a pour objectif que les cantons, en cas d'intervention visant à favoriser les capacités de stockage, le fassent dans la mesure du possible en Suisse. La commission vous invite, par 17 voix contre 7, à rejeter cette proposition car elle estime qu'il est, dans certains cas, tout à fait pertinent d'effectuer le stockage à l'étranger. A titre d'exemple, des collaborations concernant le gaz naturel existent avec la France, juste de l'autre côté de la frontière. Cette vision autarcique paraît peu adéquate.
A l'article 10, la proposition de la minorité Girod a pour objectif d'encourager le développement des énergies renouvelables en indiquant aux utilisateurs finaux la proportion d'agents énergétiques renouvelables produits à partir de nouvelles installations de production. L'objectif recherché est que le consommateur optant pour des énergies renouvelables puisse décider s'il souhaite qu'elles soient produites à partir de nouvelles ou d'anciennes installations de production. L'idée de Monsieur Girod consiste donc à permettre au consommateur qui achète des énergies renouvelables produites à partir de nouvelles installations de production d'avoir l'assurance que cela contribuera à la construction de nouvelles installations de production d'énergies renouvelables. Par 15 voix contre 6 et 4 abstentions, la commission a rejeté cette proposition. A l'instar du Conseil fédéral, elle estime qu'il ne s'agit pas d'un système très efficace pour encourager la construction d'installations de production d'agents énergétiques renouvelables. La commission considère que le système de prime d'injection et le système de contribution d'investissement, dont nous discuterons dans les deux prochains blocs, fonctionnent déjà bien aujourd'hui et qu'il serait naïf de vouloir simplement miser sur le libre choix des consommateurs, car cela ne suffirait pas.
A l'article 10 également, la proposition de la minorité Semadeni vise à assurer la transparence pour le consommateur, de façon à ce que ne figure plus la catégorie "courant d'origine indéterminée" comme indication du type d'électricité fournie, ce qui représente selon la position défendue par la minorité une façon de contourner le règlement. La commission a finalement rejeté cette proposition par 14 voix contre 10, après que l'Office fédéral de l'énergie nous a expliqué que ce point était corrigé par l'ordonnance.
Monsieur Fässler propose de biffer les articles 11 et 12 ainsi que l'alinéa 3 de l'article 13 et par là même de renoncer au concept de développement et d'octroyer davantage de compétences aux cantons. Nous pensons que, pour avancer, une planification est nécessaire. La planification réduit les conflits - elle ne les augmente pas - car elle rationalise le processus. Elle réduit aussi les risques pour les investisseurs. Et, comme l'a dit Madame la conseillère fédérale Leuthard, les cantons qui ont mis sur pied une planification ont pu mieux avancer dans le domaine des énergies renouvelables que les cantons qui ne l'ont pas fait. Il y a eu moins de conflits dans les cas où le développement des énergies renouvelables était planifié. Ce que propose le Conseil fédéral aux articles 11 et 12, c'est de généraliser les bonnes pratiques des cantons qui ont connu du succès à tous les cantons. C'est un bon exemple du potentiel d'innovation du fédéralisme. Il nous paraît donc qu'il convient de rejeter la proposition Fässler Daniel.
A l'article 11 alinéa 1, la proposition Neirynck prévoit d'inclure la géothermie parmi les énergies renouvelables devant faire l'objet d'un concept de développement. Nous n'avons pas discuté cette proposition en commission et je ne sais pas comment j'aurais voté. La seule chose que je peux dire, c'est qu'inclure la géothermie parmi les énergies renouvelables qui doivent faire l'objet d'un concept de développement semble être une bonne idée s'agissant du potentiel d'utilisation de la chaleur. Par contre, le niveau des connaissances n'est peut-être pas encore suffisant pour définir quelles sont les zones où le sous-sol se prêterait à une exploitation géothermique. Certains aspects parlent en faveur de la proposition Neirynck, d'autres y sont défavorables.
S'agissant de la proposition Fluri à l'article 14 alinéa 3, la commission, lors des débats, a vraiment voulu mettre sur un pied d'égalité l'intérêt national accordé à la protection du paysage et celui accordé aux énergies renouvelables. La commission a affirmé ce principe, par 13 voix contre 11 et 1 abstention, lors d'un vote sur une proposition similaire n'ayant pas débouché sur le dépôt d'une proposition de minorité.
Par contre, la deuxième partie de la proposition Fluri est plus contraignante puisque, si l'on construit dans un objet inscrit dans l'inventaire fédéral en application de l'article 14, aucune diminution de la surface ni de la qualité intrinsèque de l'objet n'est admise. La proposition Fluri pose des exigences élevées. Sur ce point aussi, je ne sais pas dans quel sens la commission se serait prononcée.
Ce qui est clair, c'est que la majorité de la commission est favorable au maintien de l'article 14 dans le projet, alors que la proposition défendue par la minorité Semadeni prévoit de le biffer. La décision a été prise par 18 voix contre 2 et 2 abstentions. Il est important qu'à partir d'une certaine taille on puisse envisager sérieusement la construction d'installations destinées à utiliser les énergies renouvelables et les centrales à pompage-turbinage dans des paysages inscrits à l'inventaire fédéral. C'est une possibilité, ce n'est pas un droit. Il faut procéder à une pesée des intérêts, comme l'a expliqué Madame la conseillère fédérale Leuthard, entre intérêts relatifs à la protection du paysage et de l'environnement et intérêts relatifs à l'utilisation des énergies renouvelables, ces deux types d'intérêts étant mis sur un pied d'égalité du point de vue juridique.
Il faut en particulier tenir compte - cela, c'est très important - de l'objectif de protection qui justifie l'inscription d'un paysage à l'inventaire fédéral. Chaque objet porté à l'inventaire fédéral a une fiche sur laquelle sont décrits les objectifs de la protection. Ainsi, on ne traite pas de la même façon un paysage purement naturel ou un paysage formé par l'homme et modelé par les activités économiques, comme la Vallée de Joux. A l'inventaire fédéral, cette région unit activités industrielles, agricoles et touristiques dans un équilibre global, c'est-à-dire entre nature et activités humaines.
En contrepartie, la majorité accepte une clause d'exclusion: dans les biotopes d'importance nationale au sens de l'article 18a de la loi sur la protection de la nature et dans les réserves de sauvagine ainsi que dans les réserves prévues dans la loi sur la chasse et la protection des mammifères et oiseaux sauvages de telles installations sont interdites. Ces zones représentent 2 pour cent du territoire.
Par contre, il n'y a pas d'interdiction de principe dans le reste des zones inscrites à l'inventaire fédéral.
A l'article 15, la minorité Girod propose de renoncer à reconnaître un intérêt national aux installations destinées à utiliser les énergies renouvelables et aux centrales de pompage-turbinage qui ne présentent pas la taille requise. Selon l'article 15, une telle reconnaissance peut se faire à la demande du canton.
La majorité de la commission vous propose de maintenir cet article dans le projet. La commission a pris sa décision par 15 voix contre 10.
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 7
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Jans, Bäumle, Chopard-Acklin, Friedl, Girod, Müller-Altermatt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Abs. 2
Sie ist Sache der Energiewirtschaft. Bund, Kantone und Gemeinden sorgen für die Rahmenbedingungen, die erforderlich sind ...
Art. 7
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Jans, Bäumle, Chopard-Acklin, Friedl, Girod, Müller-Altermatt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Al. 2
Il relève de la branche énergétique. La Confédération, les cantons et les communes créent les conditions générales ...
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 118 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 74 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 8
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Eine wirtschaftliche Energieversorgung beruht auf den Marktregeln, der Integration in den europäischen Energiemarkt, der Kostenwahrheit ...
Abs. 3
... Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere der Wasserkraft, und hat das Ziel von möglichst geringen schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf Mensch und Umwelt.
Antrag der Minderheit
(Jans, Bäumle, Girod, Nussbaumer, Thorens Goumaz)
Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 8
Proposition de la majorité
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
Un approvisionnement économique repose sur les règles du marché, sur l'intégration dans le marché européen de l'énergie, sur la vérité des coûts ...
Al. 3
... des ressources naturelles et le recours aux énergies renouvelables, en particulier à la force hydraulique; il a pour objectif de réduire autant que possible les atteintes nuisibles ou incommodantes pour l'homme et l'environnement.
Proposition de la minorité
(Jans, Bäumle, Girod, Nussbaumer, Thorens Goumaz)
Al. 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 120 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 72 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 9
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 2, 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
... bevorzugt werden, die wirtschaftlich, möglichst umweltverträglich und für den betreffenden Standort geeignet sind.
Antrag der Minderheit
(Rösti, Brunner, Büchel Roland, Knecht, Müri, Parmelin)
Abs. 1
... damit Produktions-, Netz- und Speicherkapazitäten nach Möglichkeit im Inland bereitgestellt werden können.
Art. 9
Proposition de la majorité
Al. 1, 2, 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
... à privilégier les techniques de production économiques, aussi respectueuses que possible de l'environnement et adaptées au site concerné.
Proposition de la minorité
(Rösti, Brunner, Büchel Roland, Knecht, Müri, Parmelin)
Al. 1
... et de stockage dans la mesure du possible en Suisse.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 132 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 60 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 10
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 3-5
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
... für die die Einspeiseprämie (Art. 19ff.) ...
Antrag der Minderheit
(Girod, Nordmann, Nussbaumer, Thorens Goumaz)
Abs. 3 Bst. b
b. ... Energieträger, den Produktionsort und den Anteil neuzugebauter erneuerbarer Energieträger der gelieferten Elektrizität informieren (Kennzeichnung).
Antrag der Minderheit
(Semadeni, Bäumle, Chopard-Acklin, Friedl, Girod, Grunder, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Thorens Goumaz)
Abs. 3 Bst. c
c. über den Strommix von geliefertem, im Stromhandel eingekauftem Strom informieren.
Art. 10
Proposition de la majorité
Al. 1, 3-5
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
... du système de prime d'injection (art. 19ss.).
Proposition de la minorité
(Girod, Nordmann, Nussbaumer, Thorens Goumaz)
Al. 3 let. b
b. ... agents énergétiques utilisés, le lieu de production et la proportion d'agents énergétiques renouvelables produits à partir de nouvelles installations de production (marquage).
Proposition de la minorité
(Semadeni, Bäumle, Chopard-Acklin, Friedl, Girod, Grunder, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Thorens Goumaz)
Al. 3 let. c
c. de communiquer la composition du mix d'électricité qu'il se procure sur le marché en vue de l'approvisionnement.
Abstimmung
Abs. 3 Bst. b - Al. 3 let. b
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 133 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 59 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 3 Bst. c - Al. 3 let. c
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 72 Stimmen
Dagegen ... 120 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Verfahrensbeitrag
Art. 11
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
... insbesondere für die Wasser- und die Windkraft sowie für die Verwertung der Biomasse. Sie beziehen ...
Abs. 2-4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 5
Streichen
Abs. 6, 7
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Rösti, Bourgeois, Brunner, Büchel Roland, Favre Laurent, Grunder, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Pezzatti, Wasserfallen)
Abs. 3 Bst. b
b. die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Netzausbau.
Antrag Neirynck
Abs. 1
... die Wasser- und die Windkraft, die Geothermie sowie für die Verwertung der Biomasse ...
Antrag Fässler Daniel
Streichen
Schriftliche Begründung
Der mit den Artikeln 11 bis 13 nEnG formulierte Vorschlag des Bundesrates, für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Energiegesetz eine gemeinsame Planung von Bund und Kantonen vorzuschreiben und einen gesamtschweizerischen Ausbaupotenzialplan einzuführen, stiess in der Vernehmlassung auf grossen Widerstand der Kantone und wurde unter anderem auch von der SVP und der SP abgelehnt (vgl. Vernehmlassungsbericht vom September 2013, S. 43f.). Die Kantone sind zwar damit einverstanden, dass die Potenziale zur Produktion von erneuerbaren Energien (v. a. Wind, Wasser) sowie wichtige Energieversorgungsinfrastrukturen raumplanerisch gesichert werden. Sie lehnen es aber ab, dass im Energiegesetz grundsätzliche Abweichungen vom Raumplanungsrecht festgeschrieben werden. Die Artikel 11 bis 13 nEnG würden zu einer isolierten Zentralisierung der Raumplanung im Energiebereich führen. Die Haltung der Kantone wurde mit dem Schreiben der Konferenz der Kantonsregierungen, der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren und der Konferenz der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren vom 12. November 2014 unterstrichen. Mit diesem Einzelantrag wird unter Berücksichtigung der Haltung der Kantone ein anderes Konzept vorgeschlagen. Damit soll einerseits am bewährten System mit Richt- und Nutzungsplanung festgehalten werden; die Kantone sollen andererseits aber neu verpflichtet werden, in ihren Richtplänen festzustellen, welche Gebiete sich für die Produktion von Elektrizität aus erneuerbarer Energie eignen oder umgekehrt davon grundsätzlich freizuhalten sind. Anmerkung: Ein Streichungsantrag zu den Artikeln 11 und 12 nEnG war bei der Beratung in der UREK-NR mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt worden. Ein im Verlauf der weiteren Beratung eingereichter Rückkommensantrag mit dem Ziel, auf das Thema im Sinne des vorliegenden Einzelantrages als Ganzes zurückzukommen, wurde abgelehnt. Ein Minderheitsantrag zu den Artikeln 11 bis 13 nEnG konnte daher aus formellen Gründen nicht eingereicht werden.
Art. 11
Proposition de la majorité
Al. 1
...notamment de la force hydraulique, de la force éolienne et de la valorisation de la biomasse. Ils assurent ...
Al. 2-4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 5
Biffer
Al. 6, 7
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Rösti, Bourgeois, Brunner, Büchel Roland, Favre Laurent, Grunder, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Pezzatti, Wasserfallen)
Abs. 3 let. c
b. les effets économiques sur le développement du réseau.
Proposition Neirynck
Al. 1
... de la force éolienne, de la géothermie et de la valorisation de la biomasse ...
Proposition Fässler Daniel
Biffer
Le président (Rossini Stéphane, président): Aux articles 11, 12, 13 et 13a, il y a une proposition Fässler Daniel qui concerne aussi l'article 6 de la loi sur l'aménagement du territoire. Avant de nous prononcer sur cette proposition, nous devons mettre au point, à titre provisoire, les articles 11, 12 et 13.
Abstimmung
Abs. 1 - Al. 1
Le président (Rossini Stéphane, président): A l'article 11 alinéa 1, le Conseil fédéral maintient sa proposition.
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 119 Stimmen
Für den Antrag Neirynck ... 66 Stimmen
(7 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 189 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 3 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 3 Bst. b - Al. 3 let. b
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 104 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 86 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 12
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
... drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes kein Konzept vorliegt. Die Beteiligten ...
Antrag der Minderheit
(Rösti, Brunner, Fässler Daniel, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Wobmann)
Abs. 3
Streichen
Antrag Fässler Daniel
Streichen
Art. 12
Proposition de la majorité
Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
L'élaboration du concept peut être placée sous la conduite de la Confédération si, trois ans après l'entrée en vigueur de la présente loi, aucun concept n'a été élaboré. Les parties prenantes ...
Proposition de la minorité
(Rösti, Brunner, Fässler Daniel, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Wobmann)
Al. 3
Biffer
Proposition Fässler Daniel
Biffer
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 103 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 83 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 13
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Fässler Daniel
Abs. 1
Die Kantone sorgen dafür, dass insbesondere die für die Nutzung der Wasser- und Windkraft geeigneten Gebiete und Gewässerstrecken im Richtplan festgelegt werden (Art. 8b des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979). Sie schliessen bereits genutzte Standorte mit ein und können auch Gebiete und Gewässerstrecken bezeichnen, die grundsätzlich freizuhalten sind.
Abs. 3
Streichen
Art. 13
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Fässler Daniel
Al. 1
Les cantons veillent à ce que les zones et tronçons de cours d'eau qui se prêtent à l'exploitation de la force hydraulique et de la force éolienne, notamment, soient fixés dans le plan directeur (art. 8b de la loi fédérale du 22 juin 1979 sur l'aménagement du territoire). Ils y incluent les sites déjà exploités et peuvent aussi désigner les zones et tronçons de cours d'eau à préserver en principe.
Al. 3
Biffer
Art. 13a
Antrag Fässler Daniel
Titel
Aufgaben des Bundes
Abs. 1
Der Bund unterstützt die Kantone mit methodischen Grundlagen und stellt die Gesamtsicht, Einheitlichkeit und Koordination sicher.
Abs. 2
Für den Bund wirkt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation an der Erarbeitung der Grundlagen mit. Es bezieht die anderen Departemente angemessen ein.
Art. 13a
Proposition Fässler Daniel
Titre
Tâches de la Confédération
Al. 1
La Confédération soutient les cantons en fournissant des bases méthodologiques tout en garantissant la vue d'ensemble, la cohérence et la coordination.
Al. 2
Le Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication participe à l'élaboration du concept de développement au titre de représentant de la Confédération. Il implique adéquatement les autres départements concernés.
Änderung anderer Erlasse
Antrag Fässler Daniel
Ziff. 3 Art. 6 Abs. 1
Für die Erstellung ihrer Richtpläne bestimmen die Kantone in den Grundzügen, wie sich ihr Gebiet räumlich entwickeln soll.
Ziff. 3 Art. 6 Abs. 2
Sie stellen fest, welche Gebiete
a. sich für die Landwirtschaft und die Produktion von Elektrizität aus erneuerbarer Energie eignen;
b. besonders schön, wertvoll, für die Erholung oder als natürliche Lebensgrundlage bedeutsam sind;
c. durch Naturgefahren oder schädliche Einwirkungen erheblich bedroht sind.
Ziff. 3 Art. 6 Abs. 3
Sie geben Aufschluss über den Stand und die anzustrebende Entwicklung
a. der Besiedlung;
b. des Verkehrs;
c. der Versorgung, insbesondere jener mit Elektrizität aus erneuerbarer Energie;
d. der öffentlichen Bauten und Anlagen.
Modification d'autres actes
Proposition Fässler Daniel
Ch. 3 art. 6 al. 1
En vue d'établir leurs plans directeurs, les cantons définissent, dans les grandes lignes, la façon dont leur territoire doit se développer.
Ch. 3 art. 6 al. 2
Ils désignent les parties du territoire qui:
a. se prêtent à l'agriculture et à la production d'électricité issue de sources d'énergie renouvelable;
b. se distinguent par leur beauté ou leur valeur, ont une importance pour le délassement ou exercent une fonction écologique marquante;
c. sont gravement menacées par des forces naturelles ou par des nuisances.
Ch. 3 art. 6 al. 3
De plus, les cantons décrivent l'état et le développement souhaité:
a. de l'urbanisation;
b. des transports et communications;
c. de l'approvisionnement, notamment de celui en électricité issue de sources d'énergie renouvelable;
d. des constructions et installations publiques.
Abstimmung
Art. 11-13, 13a, Änderung anderer Erlasse
Art. 11-13, 13a, modification d'autres actes
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Fässler Daniel ... 111 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 78 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 14
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Einzelne Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, namentlich auch Speicherkraftwerke, sowie Pumpspeicherkraftwerke sind ... entspricht. In Biotopen von nationaler Bedeutung nach Artikel 18a NHG und Wasser- und Zugvogelreservaten nach Artikel 11 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 20. Juni 1986 sind neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgeschlossen.
Abs. 3
... bei der Interessenabwägung als gleichrangig zu betrachten ...
Abs. 4
Der Bundesrat legt nach Anhörung der Energiewirtschaft für die Wasser- und für die Windkraft die erforderliche Grösse und Bedeutung fest. Er tut dies sowohl für neue Anlagen wie auch für bestehende Anlagen und deren Erweiterungen und Erneuerungen. Er kann nötigenfalls ...
Abs. 5
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Semadeni, Friedl)
Streichen
Antrag Fluri
Abs. 3
... bei der Interessenabwägung als grundsätzlich gleichrangig zu betrachten ... Inventar nach Artikel 5 NHG darf im Einzelfall ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung in Erwägung gezogen werden, sofern das Objekt in seiner flächenmässigen Substanz und in seiner inhaltlichen Qualität dauerhaft erhalten bleibt.
Schriftliche Begründung
Die Version mit "grundsätzlich" lässt den Behörden im Einzelfall einen Spielraum bei der Gewichtung des Interesses am Vorhaben und der anderen Interessen. Diese Version des Bundesrates ist deshalb aus Gründen des Föderalismus der Version der Kommission vorzuziehen, welche die Behörden zu einer bestimmten Betrachtungsweise der Interessen zwingen will. Vor allem den Gemeinden und Kantonen soll der vom Bundesrat gewollte und beantragte Spielraum nicht genommen werden. Dies gibt den Kantonen und Gemeinden bei Konflikten zwischen Nutzungs- und Schutzinteressen die notwendige Flexibilität für zielführende Lösungen, welche den jeweiligen spezifischen Gegebenheiten entsprechen. Der Rheinfall, das Matterhorn, die Berner Hochalpen oder auch das Säntisgebiet gehören zu den nationalen Landschaftsikonen der Schweiz. Diese BLN-Objekte stellen das Kapital des Tourismus und ein wesentliches Stück Schweizer Identität dar. Schwere Beeinträchtigungen dieser Schutzobjekte durch den Bau von Grosskraftwerken sollen daher, wenn überhaupt, nur in gut begründeten Einzelfällen in Erwägung gezogen werden können und auch nur dann, wenn das Objekt damit nicht in seiner flächenmässigen Substanz und seiner inhaltlichen Qualität gefährdet wird. Tritt dieser Fall ein, so müsste dies kompensiert werden, um zu vermeiden, dass einzelne Objekte ihren Schutzwert gänzlich verlieren.
Art. 14
Proposition de la majorité
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
Les installations destinées à utiliser les énergies renouvelables, notamment les centrales d'accumulation, et les centrales à pompage-turbinage revêtent ... du paysage (LPN). Dans les biotopes d'importance nationale visés à l'article 18a LPN et les réserves de sauvagine et d'oiseaux migrateurs visées à l'article 11 de la loi fédérale du 20 juin 1986 sur la chasse et la protection des mammifères et oiseaux sauvages, les nouvelles installations destinées à utiliser les énergies renouvelables sont interdites.
Al. 3
... à la réalisation de ces projets doit être considéré comme équivalent aux autres intérêts nationaux ...
Al. 4
Le Conseil fédéral fixe, après consultation de la branche énergétique, la taille et l'importance requises pour la force hydraulique et la force éolienne. Il y procède tant pour les nouvelles installations que pour les installations existantes, y compris pour les agrandissements et les rénovations. Si nécessaire, il peut aussi ...
Al. 5
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Semadeni, Friedl)
Biffer
Proposition Fluri
Al. 3
... à la réalisation de ces projets doit en principe être considéré comme équivalent aux autres intérêts nationaux ... Lorsqu'il s'agit d'un objet inscrit dans l'inventaire visé à l'article 5 LPN, il est possible d'envisager au cas par cas une dérogation à la règle suivant laquelle un objet doit être conservé intact pour autant que la surface et la qualité intrinsèque de l'objet soient durablement préservées.
Le président (Rossini Stéphane, président): Avant de nous prononcer sur la proposition de la minorité Semadeni, nous allons mettre au point l'alinéa 3 à titre préliminaire.
Abstimmung
Abs. 3 - Al. 3
Le président (Rossini Stéphane, président): Nous votons par deux fois sur la proposition Fluri. D'abord, il s'agit uniquement de l'introduction du terme "en principe" ("grundsätzlich").
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 120 Stimmen
Für den Antrag Fluri ... 68 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Abstimmung
Le président (Rossini Stéphane, président): Maintenant, il s'agit de l'introduction du terme "au cas par cas" ("im Einzelfall") et d'une restriction.
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 121 Stimmen
Für den Antrag Fluri ... 69 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 1-5 - Al. 1-5
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 155 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 32 Stimmen
(5 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 15
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Girod, Bäumle, Friedl, Jans, Müller-Altermatt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)
Streichen
Art. 15
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Girod, Bäumle, Friedl, Jans, Müller-Altermatt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)
Biffer
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 112 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 78 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 16
Antrag der Kommission
Abs. 1
Die Kantone sehen für den Bau, die Erweiterung und die Erneuerung von Anlagen zur Nutzung ...
Abs. 1bis
Der Bundesrat kann Bauten und Anlagen, die zur Prüfung der Standorteignung solcher Vorhaben vorübergehend errichtet werden sollen, von der Pflicht zur Baubewilligung ausnehmen.
Abs. 2
... bei dieser ein. Wird innerhalb der gesetzten Fristen kein Gutachten eingereicht, so entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund der Akten.
Abs. 3
... zuständig ist, bezeichnet der Bundesrat eine Verwaltungseinheit, die für die Koordination dieser Stellungnahme oder Bewilligungsverfahren sorgt. Er gibt Ordnungsfristen vor, innert welchen die Stellungnahmen an die Koordinationsstelle einzureichen und die Bewilligungsverfahren abzuschliessen sind.
Art. 16
Proposition de la commission
Al. 1
... pour la construction, l'agrandissement et la rénovation d'installations destinées à l'utilisation d'énergies renouvelables.
Al. 1bis
Le Conseil fédéral peut exempter de l'obligation d'obtenir une autorisation de construire les constructions et les installations qui doivent être érigées provisoirement pour examiner l'adéquation des sites.
Al. 2
... la demande. Si aucun rapport d'expertise n'est déposé dans les délais impartis, l'autorité compétente en matière d'autorisation prend une décision sur la base des pièces du dossier.
Al. 3
... le Conseil fédéral désigne un office fédéral ou une autre unité administrative qui aura pour charge de les coordonner. Il prévoit des délais d'ordre pour le dépôt des prises de position auprès de l'organe de coordination et pour la clôture des procédures d'autorisation.
Angenommen - Adopté
Verfahrensbeitrag
Block 3 - Bloc 3
Knecht Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bin der Überzeugung: Je früher dieses marktwirtschaftsfeindliche System namens kostendeckende Einspeisevergütung abgeschafft wird, umso besser. Die Artikel 17 und 18, das 3. Kapitel, wie dann auch das 4. und das 5. Kapitel sind Teile dieses Einspeiseprämienkonzepts. Darum beantrage ich Ihnen die Streichung.
Die massive Förderung von Wind- und Solarstrom - so die Auffassung vieler - sei ein Schlüssel zum erfolgreichen Umbau unserer Energieversorgung. So herrschte in Österreich wie in Deutschland eine Windpark-Goldgräberstimmung. Mittlerweile ist die Landschaftsverschandelung durch die Anlagen so weit fortgeschritten, dass der Landeshauptmann des Bundeslandes Niederösterreich letztes Jahr einen abrupten Ausbaustopp für Windkraftanlagen verfügen musste.
In Deutschland ist die Errichtung einer Solaranlage eine todsichere Anlage. Entsprechend nahm in diesem Land die Einspeisung von subventioniertem Solarstrom in den letzten Jahren exponentiell zu. Für Deutschlands Stromversorgung und Netze ist die Entwicklung fatal. Je mehr Strom die Windkraft- und Solaranlagen vorrangig einspeisen dürfen, umso grösser wird der Druck auf die konventionellen Stromproduzenten. Die Folgen sind bekannt: An den Energiebörsen sinken die Preise, und die Margen gehen rasant zurück.
Die bisherigen Erfahrungen mit der massiven Förderung der erneuerbaren Energien hinterlassen also einen äusserst zwiespältigen Eindruck. Stetig wachsende und auf lange Zeit angelegte Marktverzerrungen gefährden die Versorgungssicherheit, weil essenzielle Investitionen in den nichtsubventionierten Bereichen ausbleiben. So können die Wasserkraftwerke in der Schweiz nicht mehr rentabel betrieben werden. Das Problem ist zwar vor allem von Deutschland verursacht, aber auch das Schweizer Fördersystem, das nach dem gleichen Prinzip funktioniert, trägt zu dieser Marktverzerrung bei.
Der Zuschlag auf den Übertragungskosten, mit dem die Fördermittel finanziert werden, ist zwar begrenzt. Damit soll eine ungebremste Kostenentwicklung wie etwa in Deutschland vermieden werden. Für die Verbraucher besteht damit aber keine Garantie. Das Parlament hat die Begrenzung bereits auf das Jahr 2013 von 0,6 auf 0,9 Rappen pro Kilowattstunde angehoben. Auf den 1. Januar 2014 hat es sie nochmals erhöht, auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 ist eine weitere Erhöhung vorgesehen, auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde.
Weil das Instrument des Übertragungsnetzzuschlags bereits besteht und die Erhöhung um jeweils einige wenige Zehntelrappen scheinbar "nur eine Tasse Kaffee pro Jahr" kostet, wie es immer heisst, sollen auf diesem Weg laufend weitere Anliegen finanziert werden. Heute wird bereits die Gewässersanierung über den Zuschlag bezahlt, und an weiteren Ideen mangelt es nicht. So ist auch die Finanzierung einer Erdverlegung von Stromleitungen über diesen Mechanismus schon genannt worden. Es besteht somit eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Zuschlag auch in Zukunft ohne Not weiter erhöht wird.
Mit dem Höchstsatz von 2,3 Rappen stehen künftig bis zu 1,5 Milliarden Franken für die Förderung zur Verfügung. Im Verhältnis wird die Förderung der erneuerbaren Energien in der Schweiz also auf das gleiche Niveau wie in Deutschland anwachsen. Dabei gibt es keine Garantie, dass das Einspeisevergütungssystem je durch ein marktwirtschaftlicheres Modell ersetzt oder ganz aufgegeben wird. Zur Einführung eines Lenkungssystems hat der Bundesrat bisher erst seinen Willen bekundet. Weiter ist nichts Genaues bekannt. Ob ein Ende der Einspeisevergütung vom Parlament dann auch mitgetragen würde, ist fraglich, denn immer mehr neue Subventionsjäger sind unterwegs. Je mehr Anspruch auf Förderung besteht und je mehr Begehrlichkeiten auf diesem Weg finanziert werden, umso schwieriger ist es, eine Änderung umzusetzen.
Es kommt hinzu, dass es viel Platz braucht, um die Erneuerbaren zu produzieren. Sie fallen zudem sehr unregelmässig an, was wiederum Backup-Speicher notwendig macht. Diese Kosten müsste man fairerweise auch dazurechnen.
Auch das Arbeitsplatzargument sticht nicht: Solche Subventionen bevorzugen einzelne Energieträger, die ohne diese Hilfe nicht überleben könnten. Entsprechende Studien, welche die Förderung in Deutschland untersucht haben, kamen zum Schluss, dass mit den staatlichen Hilfen gar ein Arbeitsplatzminus entstanden ist, weil andere Industriebereiche Arbeitsplätze abbauen mussten und weil nach dem Wegfall der Subventionen ein grosser Teil der Arbeitsplätze in der Solarindustrie ebenfalls wegfiel. Insgesamt gingen also mehr Arbeitsplätze verloren, als geschaffen wurden! Zudem ist auf dem Solarmarkt die Konkurrenz insbesondere aus China extrem gross. Arbeitsplätze können hier nur bedingt erzeugt werden.
Grundsätzlich befürworten wir alle Technologien. Diese sollen sich aber am Markt behaupten und etablieren und nicht künstlich gestützt werden. Aus diesen Gründen muss die KEV so rasch als möglich beendet werden, zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger sowie der KMU-Betriebe in unserem Land.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe vergessen, meine Interessenbindung bekanntzugeben, und möchte das der Ordnung halber und für das Amtliche Bulletin noch tun: Ich bin Präsident der Aves Schweiz.
Mit der kostendeckenden Einspeisevergütung haben wir ein Subventionssystem aufgebaut, das sich immer mehr aufbläht und das ausufert. Grundsätzlich ist die SVP für einen Stopp dieses Fördersystems. Mit der KEV wird der Markt verzerrt, es fehlt die Marktnähe. Jeder Energieträger hat sich dem Markt zu stellen, der Markt soll nicht verzerrt werden. Nicht zuletzt sind wir auch gegen die KEV, weil wegen solcher Subventionssysteme unsere einheimische Wasserkraft unter die Räder gerät, wie das wegen des Billigstroms aus Deutschland im Moment gerade der Fall ist. Obwohl Strom aus Wasserkraft sehr tiefe Gestehungskosten hat, hat die Wasserkraft wegen der unglaublichen Verzerrungen am Markt immer mehr Mühe. Wenn wir doch schon sehen, was ein solches System verursacht, sollten wir es nicht weiterentwickeln und die Subventionen noch erhöhen.
Grundsätzlich unterstütze ich natürlich die beiden Anträge der Minderheit Knecht zu den Artikeln 17 und 18 sowie 19 bis 27. Falls dafür aber keine politische Mehrheit zu finden ist, sollte das System zumindest adäquat umgebaut werden. Wir brauchen einen effizienten Einsatz des Förderfrankens und generell noch mehr Marktnähe.
Ich komme zu meinen vier Minderheitsanträgen und damit zuerst zu Artikel 17: Meine Minderheit beantragt, bei Artikel 17 dem Bundesrat und nicht der Mehrheit der Kommission zu folgen. Die Gründe hierfür finden sich vor allem in Absatz 3, und es sind folgende:
1. Die Mehrheit möchte den Vergütungspreis für den vom Netzbetreiber abgenommenen erneuerbaren Strom vom Bundesrat im Voraus für ein Jahr festlegen lassen. Ich bin dagegen, denn damit wird das Risiko vollständig auf den Netzbetreiber abgewälzt, der zum Zeitpunkt der Festlegung des Preises gar nicht weiss, wie hoch der Marktpreis dereinst sein wird.
2. Mit der bundesrätlichen Variante besteht die Möglichkeit, dass sich Netzbetreiber und Produzenten über den Preis einigen, und das vorgeschlagene Regelwerk kommt nur bei Nichteinigung zur Anwendung. In der Fassung der Kommissionsmehrheit wird die Möglichkeit der Einigung zwischen Netzbetreiber und Produzent über die Vergütung gestrichen. Die Betroffenen haben gar nicht die Chance, sich zu einigen, denn der Staat legt den Preis fest. Der Bundesrat weiss und kann das also angeblich besser als die vom Geschäft Betroffenen. Das sehe ich anders.
3. Nach Meinung der Mehrheit der Kommission übernimmt der Bundesrat einfach den Mittelwert der Endkundenpreise. Damit fällt jegliche Differenzierung bezüglich Qualität des Stroms weg und wird nicht mehr berücksichtigt; dies, obwohl klar ist, dass zuverlässig zur Verfügung stehender Strom mehr wert ist als stochastisch anfallender Strom.
In diesem Artikel braucht es unbedingt eine Korrektur zurück zur Fassung des Bundesrates.
Mit dem Antrag meiner Minderheit II zu Artikel 22 Absatz 1 fordern wir einen Einheitsvergütungssatz für alle Technologien. Dadurch wird die Vergütung massiv vereinfacht, indem es künftig nur noch einen einzigen, technologieunabhängigen Einheitsvergütungssatz gibt. Gekoppelt mit dem Antrag der Minderheit V (Wasserfallen) soll dieser Einheitsvergütungssatz für eine Laufzeit von zehn Jahren gelten.
Hier gestatte ich mir jetzt auch noch, einen Link zur Landwirtschaft zu machen. Was wir hier tun, wenn wir der Kommissionsmehrheit folgen, ist nichts anderes als eine differenzierte, nach Gestehungskosten differenzierte Preisstützung. Es wurde gestern der Link zur Landwirtschaft gemacht und gefragt, warum wir denn die Preissubventionen in der Landwirtschaft unterstützen würden. Diese Phase der differenzierten Preisstützung hat man in der Landwirtschaft längst überwunden - bzw. sie wurde in der Landwirtschaft gar nie eingeführt. Ein System der differenzierten Preisstützung nach Gestehungskosten ist so etwa das ineffizienteste System, das man einführen kann. Ich bitte Sie deshalb, hier meinem Minderheitsantrag II zu folgen. Denn wenn Sie die effizienteste Technologie unterstützen wollen, dann müssen Sie sich eben mit dem Vergütungssatz, wenn Sie schon einen Vergütungssatz einführen, an dieser Technologie ausrichten. Sonst hätte man früher im Berggebiet die Produkte stärker gestützt, weil dort die Kosten höher sind als im Talgebiet. So weit ist man im Landwirtschaftssektor aber nie gegangen.
Ein Fördermodell mit einem Einheitsvergütungssatz fördert den Wettbewerb zwischen den Technologien. Technologien oder Anlagetypen mit hohen Gestehungskosten können nicht kostendeckend betrieben werden. Technologien oder Anlagetypen mit geringen Gestehungskosten können hingegen einen Zusatzertrag generieren. Mit diesem Einheitsvergütungssatz wird sich zeigen, welche Technologie kostendeckend betrieben werden kann. Damit können wir den Marktverzerrungen etwas entgegenhalten und schaffen eine wichtige Grundlage für eine effizientere Verwendung jedes Förderfrankens.
Abschliessend zu Artikel 21 Absatz 3: Durch die materielle Forderung nach einem einheitlichen Vergütungssatz in Artikel 22 ist zusätzlich in Artikel 21 Absatz 3 eine semantische Korrektur vorzunehmen, indem "Vergütungssatz" durch "Einheitsvergütungssatz" ersetzt wird.
Ich bitte Sie, diesen drei Minderheitsanträgen zuzustimmen.
Gasser Josias F. · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Grünliberale Fraktion
Lieber Kollege Rösti, Sie haben von Kohlestrom und Marktverzerrungen gesprochen. Ich frage Sie nun: Glauben Sie immer noch daran, dass der Kohle- oder Atomstrompreis, den wir an der Börse bezahlen, alle Kosten enthält, welche diese Produktionstechniken verursachen - ich denke jetzt an CO2-Emissionen, Entsorgung usw. -, und somit in nichtverzerrender Art und Weise nicht zu billig ist?
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ja gut, wir sind ja einfach nicht auf der grünen Wiese und werden letztlich diese Billigimporte von Kohlestrom nicht beliebig beeinflussen können. Das Herauffahren von Kohlekraftwerken, das wissen Sie ja, ist letztlich eine Folge der raschen Abschaltung von KKW in Deutschland. Das war die einzige Möglichkeit, um überhaupt den Strom zu produzieren, und genau das kann eben nicht die Lösung sein. Denn Deutschland konnte seine Lücke mit Kohlestrom decken; wir werden das nicht tun können. Diese Kosten sind letztlich vom internationalen Markt beeinflusst.
Böhni Thomas · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Grünliberale Fraktion
Eine Zusatzfrage zur KEV: Sie sind ja der Meinung, dass die Abstufung nach Technologie keinen Sinn macht. Am teuersten ist die KEV bei kleinen Biogasanlagen in der Landwirtschaft. Sind Sie der Meinung, dass man die KEV in erster Linie da abschaffen müsste? Das sind zurzeit ja die teuersten Projekte.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Für mich ist klar, dass man nicht den Fünfer und das Weggli haben kann. Und wenn ich für einen Einheitsvergütungssatz plädiere, betrifft das natürlich auch allfällige Biogasanlagen. Das ist mir selbstverständlich bewusst. Aber wir möchten vor allem - und hier setzte ich an -, dass die Wasserkraft nicht unter die Räder kommt, weil letztlich auch die Landwirtschaft auf eine sichere und ausreichende Stromversorgung angewiesen sein wird.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Ich begründe gerne den Antrag der Minderheit I zu Artikel 19 Absatz 3bis Buchstabe a und Absatz 3ter.
Der Bundesrat hat mit seinem Entwurf vom 4. September 2013 vorgeschlagen, im Rahmen des ersten Massnahmenpaketes zur Energiestrategie 2050 Wasserkraftanlagen neu nur noch zu fördern, wenn sie eine Leistung von mindestens 300 Kilowatt und maximal 10 Megawatt aufweisen. Die Kommissionsmehrheit hat die Leistungsuntergrenze von 300 Kilowatt auf 1 Megawatt, das heisst auf 1000 Kilowatt, erhöht. Die von mir vertretene Minderheit nimmt den Antrag des Bundesrates auf und möchte die Untergrenze bei 300 Kilowatt Leistung festsetzen.
Zum Vergleich: Bei Fotovoltaikanlagen gilt für die Teilnahme am Einspeiseprämiensystem eine Untergrenze von 10 Kilowatt. Diese Ungleichbehandlung der verschiedenen Technologien ist nicht zu verstehen, wenn man das Ziel hat, mit möglichst wenig an Fördergeldern möglichst viel Effekt zu erzielen, sprich, zusätzlichen Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren. Ich meine, das sollte eigentlich das Ziel der Energiestrategie sein. Die Benachteiligung der Wasserkraft im Vergleich zur Fotovoltaik oder auch zur Windenergie ist unter diesem Gesichtspunkt nicht nachvollziehbar.
Es gibt noch einen weiteren Grund, und zwar einen solchen technischer Natur. Bei der Wasserkraft ist, anders als bei der Fotovoltaik oder bei der Windenergie, nicht die elektrische Anschlussleistung massgebend, sondern die mittlere mechanische Bruttoleistung. Diese liegt bei der Wasserkraft, weil nicht immer gleich viel Wasser genutzt werden kann, durchschnittlich rund 30 Prozent höher als die elektrische Anschlussleistung. Das heisst, wir würden mit einer Untergrenze von 1000 Kilowatt bzw. 1 Megawatt Leistung Anlagen ausschliessen, die eine jährliche Produktion von rund 6 Millionen Kilowattstunden erbringen. Das ist viel Energie, ein Potenzial, das wir schlicht und einfach verschenken würden.
Ich meine, wir beraten hier ein Energiegesetz und nicht ein Natur- und Heimatschutzgesetz. Wir müssen mit diesem Energiegesetz dafür sorgen, dass bei der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien so viel wie möglich hinzugebaut wird. Die Frage des Landschaftsschutzes ist bei Wasserkraftprojekten oder bei gewissen kleineren Anlagen nicht von vornherein abzuklären. Das ist vielmehr eine Frage, die im Bewilligungsverfahren abzuklären ist. Wer einmal an einem Konzessionsverfahren oder einem Bewilligungsverfahren für Wasserkraft beteiligt war, weiss, dass dort eine umfassende Interessenabwägung stattfindet und die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes gebührend Beachtung finden. Es ist falsch, im Energiegesetz per se diese Kleinanlagen - man kann auch sagen: mittleren Anlagen - auszuschliessen.
Bei den Artikeln 25 und folgende ist unsere Minderheit der Auffassung, dass der marktwirtschaftliche Ansatz des Bundesrates, auch Auktionen zuzulassen, Unterstützung verdient.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Wir sind nun bei der Wasserkraft angelangt. Hier geht es um die Frage, wie wir die Wasserkraft unterstützen können. Die Kommission hat lange diskutiert und hat Folgendes festgehalten: Die bestehende Produktion von Wasserkraft soll nicht unterstützt werden, das ist den Marktkräften zu überlassen. Die Pumpspeicherung ist ebenfalls nicht betroffen. Hingegen sollen neue Wasserkraftwerke von einer bestimmten Grösse ebenfalls von KEV- bzw. Investitionsbeiträgen profitieren können.
Es liegen nun drei Konzepte oder Anträge vor. Die Mehrheit möchte eine Leistungsgrenze von 1 Megawatt festlegen, d. h. die Kleinkraftwerke ausschliessen, für diese aber eine Ausnahmeregelung vorsehen. Sie möchte in bereits genutzten oder beeinträchtigten Gewässern Ausnahmen ermöglichen. Sie möchte die KEV bei maximal 23 Rappen pro Kilowattstunde belassen. Die Minderheit I (Fässler Daniel) geht ebenfalls von diesen 23 Rappen aus, will aber die Grenze auf 300 Kilowatt nach unten drücken, um auch kleineren Kraftwerken eine Chance zu geben.
Meine Minderheit hat ein anderes Konzept. Ich gehe davon aus, dass eine Leistungsgrenze falsch ist, und schlage Ihnen vor, keine Leistungsgrenze aufzunehmen. Dafür schlage ich Ihnen vor, höchstens 15 Rappen zu vergüten, das heisst, durch den massiv tieferen Vergütungsansatz als die 23 Rappen die Marktkräfte stärker spielen zu lassen. Damit werden viele der kleinen und auch ökologisch problematischen Anlagen gar nie realisiert werden können, weil sie rein ökonomisch nicht gelingen. Aber warum soll man ein Kleinstwasserkraftwerk von 150 Kilowatt oder 300 Kilowatt nur wegen der Grösse ausschliessen und nicht wegen der ökonomischen Realität? Das heisst, dass mein Minderheitsantrag ein liberaler Ansatz ist, um die Problematik Wasserkraftförderung grundsätzlich anzugehen und um gleichzeitig die Überförderung zu begrenzen, damit nicht zu viel Geld aus dem KEV-Topf entfernt wird. Wenn mein Konzept abgelehnt wird, beantrage ich Ihnen dann eventualiter, generell den Vergütungsansatz von 23 Rappen auf 20 Rappen zu reduzieren. Ausgenommen sind dort Trinkwasser- und Abwasseranlagen, die sicher die Natur nicht beeinträchtigen. Dort sind ja die Subventionen eher beliebter, weil da die Gemeinden und Kantone beteiligt sind.
Nun noch etwas zum Markt: Es wurde wieder viel vom Markt gesprochen. Wir wissen alle, zumindest die meisten, die rechnen können, dass bezüglich Kohle-, Atom- und Gaskraftwerken keine volle Kostendeckung da ist. Die externen Kosten sind bei Weitem nicht internalisiert. Die Klimafolgekosten eines Kohlekraftwerkes werden von der Allgemeinheit getragen. Bei der Kernenergie habe ich bereits gestern ausgeführt, dass diese massiv indirekt durch die Risikotragung durch die Allgemeinheit subventioniert wird. Sie ist nur durch Bürgschaften und Kredite des Staates und eine KEV wie zum Beispiel in England, die notabene 35 Jahre lang 15 Rappen pro Kilowattstunde garantiert, realisierbar. Ich schlage Ihnen bei der Wasserkraft 15 Rappen während 20 Jahren vor, das ist also schon fast sehr bescheiden. Nur schon das zeigt an, dass diese Marktkräfte heute überhaupt nicht spielen und dass wir nur deswegen eine KEV brauchen, weil die Marktkräfte die externen Kosten nicht abbilden und die Internalisierung nicht stattfindet.
Die Internalisierung könnte man aber indirekt abbilden, indem man nämlich eine Energiesteuer einführen würde. Genau dieses Thema haben wir mit unserer Initiative "Energie- statt Mehrwertsteuer" zu lancieren versucht. Es geht um ein Konzept, das dazu führen würde, dass die erneuerbaren Energien automatisch am Markt interessant wären, dass wir keine KEV mehr brauchten und dass wir sämtliche Subventionen abschaffen könnten. Und dann, Herr Wasserfallen, wären wir so weit. Wenn Sie uns helfen würden, diesen Verfassungsartikel umzusetzen, in ein Gesetz zu giessen, könnten wir in einer Übergangsregelung, nämlich sobald die Lenkungsabgabe wirksam ist, die KEV und ebenso die Gebäudeteilzweckbindung schrittweise auf null zurückfahren; diese wollen Sie ja per Verfassung ausschliessen.
Das heisst Folgendes: Wer es ernst meint, der sagt jetzt nicht Nein zur KEV, sondern er sagt Ja zu einer echten Energielenkungsabgabe, und zwar inklusive Treibstoffe und Atomstrom, sonst ist das Ganze eben gar nichts; die FDP will ja aber auch nichts.
In diesem Sinne bitte ich Sie wirklich, hier die Marktkräfte zu wahren. Notabene hat es nicht einmal die FDP geschafft, in der Kommission eine Motion mitzutragen, mit der man zumindest eine Energielenkungsabgabe auf Graustrom, Dreckstrom, inklusive Kernenergie oder nur CO2-lastigem Strom, hätte prüfen können. In diesem Sinne muss man klar festhalten: Wenn es um die Wurst geht, ist die FDP dagegen, und wenn sie nur lamentieren kann, dann spricht sie von Lenkungsabgabe.
Für die Fraktion wird Herr Jürg Grossen die Details noch begründen. Ich bitte Sie also, grundsätzlich meinem Minderheitskonzept mit einem Vergütungssatz von 15 Rappen zuzustimmen und diesen eventualiter auf 20 Rappen zu kürzen.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Im Antrag meiner Minderheit III zu Artikel 19 geht es darum sicherzustellen, dass keine neuen kleinen Wasserkraftwerke in völlig unberührten natürlichen Gewässern gebaut werden.
Vielleicht vorweg noch etwas zum Kompromiss mit der Wasserkraft und der Grosswasserkraft: Wieso unterstützen wir Grünen diesen Kompromiss? Die Grosswasserkraft hat das Potenzial, auf umweltverträglichere Weise die Produktion von erneuerbaren Energien zu erhöhen. Das hat verschiedene Gründe.
Einerseits ist ab einer Leistung von 3 Megawatt eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Diese Umweltverträglichkeitsprüfung gibt es bei Kleinwasserkraftwerken nicht. Das garantiert einen minimalen ökologischen Standard. Dann haben wir viele Grosswasserkraftprojekte, welche an der Schwelle zur Wirtschaftlichkeit stehen und unbedenklich sind. Ich erwähne den Ausbau bestehender Grosswasserkraftwerke oder Schwall-Sunk-Kraftwerke, deren Betrieb auch sehr umweltverträglich möglich ist. Deshalb macht der Kompromiss Sinn, er macht aber nur dann Sinn, wenn man auch bei der Kleinwasserkraft etwas bremst, etwas zurückfährt.
Genau das will meine Minderheit III. Sie will sicherstellen, dass keine Anlagen in natürlichen Gewässern gebaut werden. Konkret geht es darum, dass zwar der Bau von Trinkwasser- oder Abwasseranlagen weiterhin möglich ist. Auch sollen weiterhin Ausnahmen möglich sein, wenn die betreffenden Gewässer schon stark verbaut sind. Die entsprechende Formulierung kommt aus der Verwaltung und wurde in der Subkommission erarbeitet.
Ich bitte die Frau Bundesrätin und den Kommissionssprecher, auch noch zu sagen, wie der Antrag der Mehrheit umgesetzt werden soll und ob mit dem Antrag der Mehrheit das Ziel der Minderheit III auch gewährleistet wäre, wonach man in unverbaute kleine Gewässer nicht noch neue Kleinwasserkraftwerke baut. Denn das ist für uns ein wichtiger Teil des Kompromisses.
Zum Kompromiss gehört auch die Aufhebung der Untergrenze. Da möchte ich Sie wirklich bitten, den Antrag der Minderheit I (Fässler Daniel) abzulehnen. Wenn dieser Minderheitsantrag durchkäme, wäre das kein Kompromiss mehr. Man muss auch die Grössenordnung sehen. Was mit Wasserkraftwerken mit einer Leistung unter 1 Megawatt noch zugebaut werden kann, sind insgesamt 0,1 Terawattstunden. Was wir dank des Kompromisses bei der Grosswasserkraft jetzt zusätzlich haben, sind 1,5 Terawattstunden. Es ist also auch viel ergiebiger bei der Grosswasserkraft.
Man muss schon sehen, dass in der Schweiz 60 Prozent der heimischen Fischarten schon ausgerottet oder auf der roten Liste sind. Für den Schweizerischen Fischerei-Verband ist es sehr wichtig, dass wir uns bei den Kleinwasserkraftanlagen zurückhalten. Für die Mehrheitsfähigkeit der gesamten Vorlage ist es deshalb wirklich wichtig, dass man sich auch bei der Kleinwasserkraft etwas mässigt, wenn man die Grosswasserkraft unterstützt.
Ich bitte Sie deshalb um die Unterstützung des entsprechenden Kompromisses.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Ich möchte zuerst zu Artikel 21, zur Direktvermarktung, sprechen. Dort empfehle ich Ihnen, im Prinzip bei der Version des Bundesrates zu bleiben. Warum?
Absatz 1 in der Fassung des Bundesrates lautet: "Die Betreiber verkaufen ihre Elektrizität selber am Markt." Das ist ein relativ einfacher Satz und ein einfach gehaltenes Prinzip. Das System ist damit wesentlich marktnäher ausgestaltet als dasjenige, das die Mehrheit verficht. Ich bin, ehrlich gesagt, nicht ganz schlau geworden aus den Kommissionsprotokollen und den Äusserungen, warum man hier eine Verwässerung einführen will. Wenn nicht alle Betreiber ihre Elektrizität direkt am Markt verkaufen müssten, gäbe es auch Ausnahmen. Es ist ja so formuliert, als müsste der Bundesrat diese Ausnahmen quasi bestimmen bzw. als könne man die Elektrizität irgendwo anders verkaufen, also ausserhalb des Markts. Es ist nicht ganz klargeworden, warum die Mehrheit das klare System des Bundesrates verwässern will.
Zudem ist es auch so, dass das Prinzip des Bundesrates dazu führen kann, dass die Einspeisung nach Bedarf ausgerichtet wird. Das heisst, wenn etwa eine grosse Nachfrage besteht, ist es mit dem bundesrätlichen System doch viel einfacher, die Einspeisung vorzunehmen. In diesem Sinne wäre das Subventionssystem hier effizienter ausgestaltet. Da ja dieses Subventionssystem leider besteht, müssen wir es so ausgestalten, dass es effizient und wirksam ist.
Bei Artikel 22 Absatz 3 vertrete ich den Antrag meiner Minderheit zum Vergütungssatz und damit den Satz: "Die Vergütungsdauer beträgt für alle Anlagen 10 Jahre." Das ist immer noch eine Vergütungsdauer von einem Jahrzehnt. Es ist heute eine feste Vergütungsdauer von 20 oder 25 Jahren festgelegt, je nachdem, um welche Technologie es sich handelt. Das heisst - für all jene, die vom Fördern zum Lenken übergehen wollen -, wenn zum Beispiel am 31. Dezember des Jahres 2020 noch eine Anlage nach heutigem Recht bewilligt wird, dann kann es sein, dass diese Anlage den letzten Franken Subvention im Jahre 2045 erhält. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Nicht einmal in der Landwirtschaft haben wir solche langfristigen Verpflichtungen. Das ist eine enorm lange Subventionsdauer und im Prinzip eine enorm hohe Rendite, die man vom Staat mehr oder weniger umsonst erhält.
Es wäre deshalb angezeigt, die Vergütungsdauer zu kürzen, um das System jetzt endlich langsam wieder herunterzufahren. Wenn wir die Vergütungsdauer kürzen, dann haben wir im zweiten Schritt - sofern Sie den dann wollen, wenn wir vom Fördern zum Lenken übergehen - weniger Probleme, mit dem Netzzuschlag die aufgelaufenen Verpflichtungen zu finanzieren. Es ist ja wahnsinnig, wenn man als Staat mit der KEV zehn Jahre lang subventioniert und damit etwa 30, 35 Jahre lang, je nach Technologie, eine saubere Ausfinanzierung vornehmen muss. Das ist die finanzpolitische Herausforderung, die in diesem Haus noch bewältigt werden muss. Ich bin nicht so optimistisch, ob die Grünliberalen eine Lösung dafür haben werden.
Herr Bäumle hat ja wieder uns angegriffen, also nehme ich den Puck auf und sage Ihnen wieder einmal, was ich von Ihrer Politik halte. Sie fordern hier ja möglichst lange Verpflichtungen, möglichst lange Subventionsdauern, möglichst kein Ende der KEV. Sie tragen den Minderheitsantrag bei den Übergangsbestimmungen zu Artikel 74 Absatz 6 nicht mit, das heisst, Sie wollen die KEV ab 2020 nicht abschaffen. Sie sind sogar noch dafür, dass man sie auf 2,3 Rappen erhöht. Was hat das mit liberal zu tun?
All jenen, die grünliberal wählen, muss ich einfach sagen: Sie haben sich getäuscht, die Grünliberalen sind heutzutage die grössten Subventionsverfechter und Subventionsjäger, die es gibt. Das ist halt die Problematik, die bei ihrer Politik entsteht. Sie sagen immer: vom Fördern zum Lenken. Aber sie tragen nicht dazu bei, in dieser Strategie die Vergütungsdauer von zehn Jahren einzuführen. Sie wollen keine Sunset-Klausel für die KEV, und sie sind noch dafür, dass man sie auf 2,3 Rappen erhöht und dem ganzen volkswirtschaftlichen System Jahr für Jahr 1,3 Milliarden Franken entzieht, um irgendwelche Hobby-Fotovoltaik- und -Windprojekte zu subventionieren. Diese Investitionen würden notabene auch dann getätigt, wenn man keine KEV hätte. Es gibt sehr viele gute Beispiele von Leuten, die bauen und produzieren, auch wenn sie keine Einspeisevergütung bekommen. Aber das ist das Dilemma der grünliberalen Politik: Entweder ist man grün oder liberal - beides geht eben nicht.
Favre Laurent · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
A l'article 22, nous abordons la réforme du système de la rétribution à prix coûtant du courant injecté (RPC) avec deux concepts permettant de rapprocher le système de subventionnement aux réalités et aux besoins du marché.
De manière générale, ma proposition de minorité I reprend le projet du Conseil fédéral et s'oppose au concept de la majorité qui prévoit, lui, un système de prime d'injection. Concrètement, le concept du Conseil fédéral vise à ce que le taux de rétribution s'aligne sur les coûts de revient des installations de référence par type de technologie, à savoir l'hydraulique, l'éolien, le photovoltaïque ou la biomasse. A l'inverse, la minorité II (Rösti) prévoit un seul taux de rétribution pour toutes les technologies, ceci au désavantage très clair des installations de biomasse par exemple. En tous les cas, les installations de référence doivent correspondre à la technologie la plus efficace, qui doit être rentable à long terme, c'est une condition évidente. Madame la conseillère fédérale Leuthard aura encore l'opportunité de présenter le concept Conseil fédéral de manière détaillée, je vous épargne dès lors un discours à double. Nous nous rallions à son concept.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ich rede zum Antrag der Minderheit zu Artikel 22 Absatz 6; der Minderheitsantrag ist auch einfach zu begründen.
Die Mehrheit hat hier einen Absatz eingefügt, der unnütz ist; unnütze Gesetzestexte sollte man sofort wieder streichen. "Der Bundesrat legt unter Berücksichtigung der Erschliessungskosten die Anreize für die Einspeisung fest." Dies soll am Ende von Artikel 22 bzw. des ganzen Blocks stehen, in dem wir die Regeln für die Anreize der Einspeisung festlegen, nämlich mit der Einspeiseprämie, mit dem Einspeiseprämiensystem. Was die Mehrheit hier produziert, ist eine Abschwächung der Regulierung, die vorher in diesen Artikeln festgehalten ist. Es ist für den Bundesrat unklar, was er hier machen muss. Niemand kann sagen, auch die Verfasser dieses Absatzes wissen es nicht, was für Anreize für die Einspeisung der Bundesrat schliesslich in der Verordnung festlegen wird.
Wir haben in diesen Artikeln eigentlich alles festgelegt. Wir haben festgelegt, dass der Strom, den jemand dezentral produziert, abgenommen werden muss. Wir haben festgelegt, dass es eine Preisfestlegung gibt; diese Preisfestlegung soll sich an den Gestehungskosten orientieren. Wir haben festgelegt, dass diese Vergütung tageszeitlich und saisonal gewichtet werden soll. Es ist also eine Verbesserung des bisherigen Systems. Gleichzeitig haben wir auch die Möglichkeit geschaffen, dass alle Akteure mit den Stromvermarktern die Direktvermarktung vereinbaren können. Man kann mit der Einspeiseprämie sowohl im System bleiben, man kann aber auch in die Direktvermarktung gehen. Herr Wasserfallen hat es richtig ausgeführt: Der Bundesrat kann sogar einzelne Akteure zur Direktvermarktung verpflichten. Gleichzeitig haben wir festgelegt, dass es bei der Festlegung der Gestehungskosten eine Degression braucht. Sie sollen also nicht dauerhaft immer gleich hoch sein, sondern die Technologien sollen sich weiterentwickeln.
Es ist also ein sehr differenziertes, verbessertes Einspeiseprämiensystem. Dieses soll nun mit diesem Absatz 6 abgeschlossen werden, indem man noch die Erschliessungskosten berücksichtigen und irgendwo noch Anreize festlegen will. Niemand weiss, was das soll.
Ich bitte Sie daher, diese Bestimmung ersatzlos zu streichen. Artikel 22 Absatz 6 braucht es nicht. Folgen Sie der Minderheit VI.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
Nous savons tous que les cosubstrats sont indispensables en vue d'assurer la rentabilité des installations de biogaz. Or leur disponibilité est limitée, et plus il y aura d'installations de biogaz mises en service, plus les cosubstrats seront convoités et ne pourront, à terme, certainement plus satisfaire pleinement la demande. Afin de tenir compte de cette situation et d'accroître la valorisation énergétique des engrais de ferme, il conviendrait de soutenir les installations qui ne fonctionnent qu'avec ceux-ci. Une telle approche permettrait d'augmenter le potentiel de nouvelles installations de biogaz. Si on augmentait par exemple le nombre d'installations actuelles de 500, voire de 1000 unités, une production supplémentaire d'électricité de 420 gigawattheures et de chaleur de 430 gigawattheures pourrait être réalisée et contribuer ainsi à sécuriser notre approvisionnement. Outre la production d'électricité et de chaleur, les installations agricoles de biogaz présentent encore d'autres avantages:
1. elles sont modulables à souhait et peuvent en tout temps modifier leur apport en électricité et en chaleur selon les besoins du moment;
2. elles contribuent à la stabilité de notre réseau;
3. elles contribuent à réduire les émissions de gaz à effet de serre et particulièrement de méthane qui s'échappent dans l'air lors de l'épandage en plein champ du lisier.
A ce jour, seuls 2 à 3 pour cent des engrais de ferme sont valorisés d'un point de vue énergétique. Veillons par conséquent à adapter notre législation afin de pouvoir développer ce potentiel et, ainsi, améliorer notre sécurité d'approvisionnement aussi bien en électricité qu'en chaleur.
Lors des débats qui ont eu lieu sur le sujet en commission, celle-ci a, dans un premier temps, soutenu cette proposition par 11 voix contre 4. Mais ensuite, comme la proposition faisait partie d'un concept présenté par le Conseil fédéral et qu'un autre concept lui a finalement été préféré, je suis rendu à devoir défendre devant vous une proposition de minorité, alors que la commission s'était majoritairement ralliée à ma proposition. Je vous demande par conséquent de soutenir ma proposition de minorité et de confirmer ainsi le vote préalable de la commission, ultérieurement intégré au sein du concept du Conseil fédéral.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Gerne nehme ich als Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion zu den Minderheitsanträgen, die nun begründet worden sind, Stellung. Vorweg eine Feststellung: Die FDP-Liberale Fraktion ist nicht konzeptlos, wie das immer wieder gesagt wird, sondern sie macht sich klare Gedanken und formuliert Konzepte, wie die Energiefrage anzugehen ist. Aus diesem Grund haben wir die parlamentarische Initiative 14.436 eingereicht, ein Konzept, das ab dem Jahr 2020 einen Wechsel will von der Förderung zur Lenkung. Dies soll unmissverständlich und nicht in Teilschritten über eine Erhöhung usw. geschehen, damit man dann irgendwann von Lenken statt Fördern sprechen kann. An dieser Initiative orientiert sich unsere Haltung zu den Minderheitsanträgen und zum Konzept, welches in der UREK eine Mehrheit fand.
Ich nehme Stellung zu den einzelnen Kapiteln. Bei Kapitel 3 lehnen wir den Antrag der Minderheit Knecht auf Streichung der Artikel 17 und 18 ab. Wir stehen zum heutigen System der Unterstützung und erachten dieses System unverändert auch künftighin, bis 2020, als korrekt.
Die Minderheit Rösti bei Artikel 17 unterstützen wir, auch in dem Sinne, dass wir den Wechsel wollen zum Lenkungssystem. Die FDP-Liberale Fraktion will den Markt; wir meinen, dass mit der heute behandelten Energiestrategie 2050 bzw. mit dem Entwurf des Bundesrates das Konzept auch weiterbearbeitet werden kann. Wir wollen keinen weiteren Ausbau des Systems und beurteilen das heutige Verhältnis zwischen Produzenten und Netzbetreibern als richtig.
Ich komme zu Kapitel 4. Auch hier gibt es einen Antrag der Minderheit Knecht auf Streichung. Wir lehnen diesen genauso wie jenen bezüglich Kapitel 3 ab. Wir stehen wie gesagt zum heutigen System, aber mit Blick auf das Jahr 2020.
Bei Artikel 19 lehnen wir die Anträge der Minderheiten I (Fässler Daniel), II (Bäumle) und III (Girod) ab. Wir meinen, dass das Konzept der UREK stimmig ist. Wir meinen auch, dass Kleinstgewässer nicht neu belastet werden sollen, denn dies macht mit Blick auf den Ertrag im Verhältnis zur Belastung des Gewässers keinen Sinn. Aus dieser Optik stimmen wir der Mehrheit der Kommission zu.
Bei Artikel 21 geht es ebenfalls um einen Wechsel des Systems. Der Bundesrat macht einen Vorschlag mit dem Direktvermarktungssystem. Diese Regelung unterstützen wir und stimmen dementsprechend der Minderheit I (Wasserfallen) zu.
Bei Artikel 22 Absatz 1 erachten wir das Konzept von Herrn Rösti, welches für alle den gleichen Vergütungssatz festlegt, als richtig. Wir unterstützen die Minderheit II (Rösti), weil sie sich an der Wirtschaftlichkeit eines Produktes orientiert. Wir sprechen ja hier sehr viel von Effizienz; ich denke, dass man auch den Mitteleinsatz dem Prinzip der Effizienz unterstellen soll. Aus dieser Optik ist der Denk- und Lösungsansatz von Herrn Rösti das Richtige.
Bei Artikel 22 Absatz 2bis sind wir der Meinung, dass auch beim Deckungsgrad die Wirtschaftlichkeit hochzuhalten ist. Aus dieser Optik unterstützen wir die Minderheit III (Bäumle), welche bei der Zusatzfinanzierung der Wasserkraft eine Höchstgrenze von 20 Rappen pro Kilowattstunde vorsieht. Wenn ein Betreiber einer Wasserkraftanlage höhere Kosten hat, darf er die Anlage trotzdem realisieren; der Deckel für die Unterstützung liegt dann aber jeweils eben bei nur 20 Rappen pro Kilowattstunde.
Bei Artikel 22 Absatz 3 gibt es die Minderheit V (Wasserfallen). Sie sieht bei neuen Anlagen eine Vergütungsdauer von maximal zehn Jahren vor. Auch das unterstützen wir, denn wir wollen den nächsten Generationen nicht solche Verpflichtungen zuschieben. Ich denke, was neue Anlagen betrifft, sind zehn Jahre gut. Es könnte vielleicht auch höhere Amortisationsbeiträge innerhalb dieser zehn Jahre geben, aber das Ganze soll doch irgendwann ein Ende haben.
Artikel 22 Absatz 7 lehnen wir ab, weil wir der Meinung sind, dass die Frage des Bonus für Biogasanlagen im Landwirtschaftsgesetz und nicht im Energiegesetz gelöst werden sollte.
Noch eine Bemerkung zu den Einzelanträgen: Den Einzelantrag Grossen Jürg zu Artikel 18 Absatz 3 mit der Messungsfreiheit und der möglichen erweiterten Eigenverbrauchsnutzung sehen wir als liberalen Ansatz. Es ist der einzige Einzelantrag, den wir unterstützen.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Nous commençons maintenant l'important débat sur le renouvellement et le renforcement de la RPC. Pour ce qui est des chapitres 3 et 4, le groupe des Verts soutient le concept développé par la majorité de la commission. Plusieurs progrès sont à souligner, à l'image de la possibilité pour les exploitants d'installations de consommer sur place l'électricité renouvelable qu'ils ont produite eux-mêmes.
Le groupe des Verts acceptera en particulier les soutiens octroyés aux installations hydroélectriques. L'hydroélectricité est une énergie propre de grande valeur, actuellement desservie par les prix bas du marché et les divers subventionnements directs ou indirects qui touchent les nouvelles énergies renouvelables, et surtout bien sûr les énergies fossiles et le nucléaire dont le prix ne couvre pas les coûts réels.
Ce soutien exige cependant de manière impérative que nous acceptions la hausse du prélèvement alimentant le fonds de la RPC lors de la prochaine étape de ce débat. Le groupe des Verts attend des défenseurs de l'hydroélectricité qu'ils jouent le jeu en la matière. En outre, nous ne voulons pas soutenir des projets coûteux et portant gravement atteinte à l'environnement pour une faible production d'électricité. Seuls les projets efficients doivent être retenus.
C'est pourquoi nous vous demandons de suivre la majorité de la commission à l'article 19, ainsi que la proposition de la minorité III (Girod) qui donne un cadre à la marge de manoeuvre offerte au Conseil fédéral pour les cours d'eau déjà exploités.
Enfin, nous soutiendrons la proposition de la minorité III (Bäumle) à l'article 22 alinéa 2bis, afin de restreindre les coûts de revient imputables fixés pour les installations hydroélectriques.
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
In Block 3 betreffend die Artikel 17 bis 27 geht es um zwei Kapitel des Energiegesetzes.
Die Artikel 17 und 18 regeln die Einspeisung netzgebundener Energie und den Umgang mit dem Eigenverbrauch an Strom durch die Betreiber der Anlagen. Hier schlägt die Mehrheit der Kommission ein anderes Konzept vor als der Bundesrat. Sie beantragt eine Abnahme- und Vergütungspflicht für Strom aus dezentralen Anlagen. Zum Schutz kleiner Anbieter wird für erneuerbare Energie eine gewisse Preissicherheit geschaffen, indem der Bundesrat den Preis für ein Jahr im Voraus festlegt. Der Preis kann zudem nach Lieferzeiträumen, z. B. nach Tageszeit oder nach der Saison, differenziert werden. Damit wird sowohl den Interessen der Produzentinnen und Produzenten als auch den Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten Rechnung getragen. Die Grünen empfehlen, hier die Mehrheit zu unterstützen.
In den Artikeln 19 bis 27 geht es um das System der Einspeisevergütungen. Auch hier schlägt die Mehrheit ein anderes Konzept vor. Es ist einfacher, wenn die Artikel 23 bis 27 gestrichen werden. Die Einspeiseprämie kommt nur bei erneuerbarem Strom aus Neuanlagen zum Zug und bezweckt die Erzeugung der Energie zu den Gestehungskosten. Das macht die Investition in neue Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie attraktiver.
Im Zentrum der Debatte stehen die Prämien für die Wasserkraft. Die Kommission beschränkt die Prämie auch hier auf Neuanlagen. Bestehende Werke sind davon ausgeschlossen. Das ist im Sinne von uns Grünen. Neuanlagen sind zu fördern. Im Gegenzug ist bei den neuen Wasserkraftanlagen in unberührten Gewässern die Untergrenze für die Förderungswürdigkeit anzuheben. Kleinanlagen sind teuer, im Verhältnis ineffizient und mit grossen Landschaftseinbussen verbunden. Viele einheimische Fliessgewässer haben schon übermässig gelitten. Viele Fischarten sind ausgestorben oder bedroht. Die Grenze bei 1 Megawatt stellt einen Kompromiss dar. Richtiger wäre in unseren Augen eine Grenze bei 3 Megawatt, denn ab dieser Grenze wäre in jedem Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.
Wir lehnen deshalb den Antrag der Minderheit I (Fässler Daniel) ab und empfehlen, hier der Mehrheit zu folgen.
Um eine Aufweichung der Untergrenze zu verhindern, empfehlen wir bei Artikel 19 Absatz 3ter den Antrag der Minderheit III (Girod) zur Annahme.
Bei Artikel 22 Absatz 2bis empfehlen wir, für die Minderheiten III (Bäumle) bzw. IV (Bäumle) zu stimmen. Mit der Obergrenze von 20 bzw. 15 Rappen lassen sich die schlimmsten Folgen falscher Wasserkraftförderung vermeiden.
Wir bitten Sie, unseren Empfehlungen zu folgen.
Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Ich äussere mich zum 3. Kapitel, zum Streichungsantrag der Minderheit Knecht, die das ganze Kapitel, die Artikel 17 und 18, streichen will. Das wäre jetzt wirklich der falsche Zeitpunkt für eine Streichung. Wir haben ja vorgängig bereits die parlamentarische Initiative 12.400 in ein Gesetz gegossen, und das gilt jetzt. Wenn wir dies jetzt mit einer Hauruck-Übung streichen würden, würden wir Rechtsunsicherheit schaffen, und das würde dann zum Teil auch grosse Probleme in der Übergangszeit geben. Im Moment haben wir den Übergang ja noch nicht geregelt; ich komme noch darauf zurück.
Dann ist der Einzelantrag Grossen Jürg in Bezug auf die Möglichkeit des Messens des Eigenverbrauchs eingereicht worden; es ist eher eine technische Angelegenheit. Wir finden das einen guten Ansatz. Vielleicht kann die Formulierung noch etwas verbessert werden, aber das kann dann der Ständerat machen. Wir unterstützen diesen Einzelantrag.
Zum 4. Kapitel, zur Vergütung der Einspeisung, zum sogenannten Einspeisevergütungssystem: Wie Sie bereits gehört haben, wurde dieses System durch die Kommissionsmehrheit den neuen Erkenntnissen und neuen Bedürfnissen, wann Strom gebraucht wird, angepasst. Es ist ein neues Anreizsystem, damit der Strom dann produziert wird, wenn er auch gebraucht wird. Die BDP findet, dies sei ein guter Ansatz - es geht in die richtige Richtung. Die BDP-Fraktion lehnt hier deshalb auch ganz klar den Antrag der Minderheit Knecht ab, die auch hier das ganze Kapitel streichen will. Herr Wasserfallen will ja - das freut mich immer wieder - im Jahr 2020 zur Lenkung übergehen. Wir können jetzt aber nicht irgendwie eine Lücke schaffen, die dazu führt, dass wir bis dahin keine Lösung haben. Es braucht im Moment die Fortsetzung und die Verbesserung dieses Systems. Deshalb lehnen wir ganz klar den Antrag der Minderheit, die das alles streichen will, ab.
Bei Artikel 19 geht es um die Untergrenze für die Förderung der Wasserkraft. Hier gibt es ja die Minderheit I (Fässler Daniel), die diese Grenze bei 300 Kilowatt ansetzen möchte. Die Mehrheit will aber diese Grenze bei 1 Megawatt ansetzen. Es ist wichtig, hier zu sagen, dass diese Grenze von 1 Megawatt ein Kompromiss war, der von der Mehrheit getragen wird. Weil das von mir aus gesehen vielfach missverstanden wird, möchte ich hier auch eines ganz deutlich sagen: Die kleinen Werke können grundsätzlich nach wie vor gebaut werden, aber sie kommen einfach nicht ins Fördersystem. Sie sind aber nicht verboten; das möchte ich hier doch mit aller Deutlichkeit sagen. Ich bin nicht ein Gegner der Kleinwasserkraft, aber es ist klar, dass es hier halt einfach auch ein Kompromiss, ein Geben und Nehmen ist, auch in Bezug auf die Eingriffe in die Landschaft. Deshalb unterstützen wir von der BDP-Fraktion hier grossmehrheitlich die Mehrheit.
So weit meine Ausführungen zu diesem Block.
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Bei diesem Block geht es wiederum um einen substanziellen Teil der Energiestrategie, nämlich um die Einspeisung und Vergütung von Strom aus erneuerbarer Produktion, also auch um die vielgescholtene kostendeckende Einspeisevergütung. Es sieht nun fast so aus, als würden wir uns in Zukunft nahezu bis zur Besinnungslosigkeit "bekeven". Das ist zugegebenermassen eine bittere Pille, Frau Bundesrätin, die wir schlucken müssen, und zwar dafür, dass wir den Mut für eine spürbare, ökologisch basierte Lenkungsabgabe offenbar nicht haben. Sie wissen alle, dass wir Grünliberalen mit der Volksinitiative "Energie- statt Mehrwertsteuer" lieber einen anderen Weg gehen würden. Aber ausser der Grünen Partei will uns, zumindest im Parlament, noch niemand helfen. Also bleibt uns, zumindest vorläufig, nur der Weg über die KEV.
Da hat unsere Kommission in verdankenswerter Weise ganze Arbeit geleistet und einen Systemwechsel mit einer deutlichen Vereinfachung vorgeschlagen. Das neue System bringt eine marktnähere und mit der bisherigen Praxis kompatible Lösung, kombiniert aus einer Abnahmeverpflichtung und wahlweise einer Einspeiseprämie oder einer Einmalvergütung. Der neue Gesetzesrahmen soll einen erheblichen Zubau von erneuerbarem Strom ermöglichen. Die Förderung wird dabei derart ausgestaltet, dass neue Anlagen so gebaut und betrieben werden, dass sie möglichst dann Strom ins Netz einspeisen, wenn die Nachfrage entsprechend hoch ist. Auch wenn nicht alle Technologien gleich anpassungsfähig sind, setzt das neue System betreffend die Produktion richtige Anreize, sei es aufgrund der geografischen Ausrichtung, der Dimensionierung und des Standorts von Fotovoltaikanlagen oder sei es im Hinblick auf das Einspeise- und Eigenverbrauchsmanagement sowie die lokale Energiespeicherung.
Leider wollen SVP und FDP auch diese einfachere und marktnähere KEV verhindern oder zumindest abschwächen. Dafür haben wir kein Verständnis, weil sich genau diese Parteien mit am stärksten gegen eine marktwirtschaftliche Lenkung sperren. Grundsätzlich soll neu auch die Grosswasserkraft, 1 bis 10 Megawatt, von der KEV profitieren können. Im Gegenzug soll die Kleinwasserkraft mit einer Produktion von unter 1 Megawatt blockiert werden, dies aber ausdrücklich nur für neuproduzierte Energie und ohne Einbezug der Pumpspeicherung.
Unser Parteipräsident hat die Anträge seiner Minderheit II bei Artikel 19 Absatz 3bis und seiner Minderheit IV bei Artikel 22 Absatz 2bis sowie das dazugehörende Konzept bereits begründet und erläutert. Sollte dieses den KEV-Topf schonende Konzept Bäumle keine Mehrheit finden, werden wir bei Artikel 19 Absatz 3bis den Kompromiss der Mehrheit und bei Artikel 22 Absatz 2bis die Minderheit III (Bäumle) unterstützen.
Neben der kostendeckenden Einspeisevergütung wird in diesem Block auch das Thema "Eigenverbrauch von selbstproduzierter Energie" behandelt. Das ist ein Thema, das uns Grünliberalen und mir persönlich sehr am Herzen liegt. Es ist doch selbstverständlich, dass ich den auf meinem Dach produzierten Strom auch direkt selbst verbrauchen darf, ohne dass ich durch technokratische Vorschriften daran gehindert werde oder gar finanzielle Anreize erhalte, das Stromnetz ausgerechnet im dümmsten Zeitpunkt zusätzlich zu belasten. Deshalb habe ich mir erlaubt, einen Einzelantrag für einen zusätzlichen Absatz 3 bei Artikel 18 einzureichen. Diesen Antrag habe ich ausführlich schriftlich begründet.
Die Möglichkeit zum Eigenverbrauch der selbstproduzierten Energie und zur Bildung von Eigenverbrauchsgemeinschaften wird heute nur äusserst selten genutzt, weil in den Verordnungen und Weisungen diverse unnötige Hürden bestehen. Dabei sind gerade Eigenverbrauch und lokale Speicherung von dezentral produzierter Energie aus technischer, wirtschaftlicher und ökologischer Sicht in jedem Fall sinnvoll und sollen unkompliziert ermöglicht werden. Ich verweise damit auf zahlreiche Beispiele aus der Praxis, bei welchen der Eigenverbrauch durch die zeitliche Verschiebung von Verbrauchern wie Boilern, Elektroautos, Waschmaschinen usw. massiv erhöht und damit die Belastung des Stromnetzes um über 30 Prozent reduziert wurde. Weil wir dabei in Zukunft intelligent messen, steuern und regeln können, müssen wir die Stromnetze gar nicht oder viel weniger stark ausbauen. Ich will mit meinem Antrag also Intelligenz fördern statt Kupfer verbauen; das ist ein echter Mehrwert. Ich bitte Sie, meinen Einzelantrag zu unterstützen.
Bei Artikel 27 schliesslich folgen wir der Mehrheit, welche keine Sanktionen gegenüber nichtrealisierten Projekten ermöglichen will. Diese Sanktionen wären aus unserer Sicht nicht zielführend.
Zusammengefasst unterstützen wir Grünliberalen eine neue, marktnähere KEV. Wir wollen die Kleinwasserkraft nicht abwürgen, und wir wollen den Eigenverbrauch vereinfacht ermöglichen.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Sie stellen unschwer fest: Bei den Artikeln 17 bis 27 geht es um die Rahmenbedingungen für Investitionen in dezentrale Stromerzeugungsanlagen und dabei insbesondere um Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen. Es braucht wirksame und einfache Rahmenbedingungen, damit alle Investoren für den produzierten Strom einen fairen Preis bekommen. Mit dem bisherigen KEV-Modell war diese Investitionssicherheit gewährleistet; darum haben wir es geschafft, innert weniger Jahre in der Schweiz neue Stromerzeugungskapazitäten zu bauen, die bereits 2,1 Terawattstunden pro Jahr produzieren. Mit allen bereits bewilligten Anlagen auf der KEV-Liste werden es in kurzer Zeit 10 Prozent des schweizerischen Stromkonsums sein. Was wir in der Vergangenheit hatten, war also ein sehr wirksames Investitionsmodell.
Die Kritiker der Energiewende lassen keine Gelegenheit aus, dieses Modell schlechtzureden, natürlich ohne zu sagen, wie sie in unserem Land in wenigen Jahren mehr neue Kilowattstunden produzieren wollen. Und das ist doch die alles entscheidende Frage: Wie bekommen wir die vorher beschlossenen 15 Prozent neue Stromproduktion bis 2035 ans Netz? Seltsam und unglaubwürdig sind dabei vor allem die Kritiker aus der Energiebranche, wie die Axpo und andere Energieversorgungsunternehmen, die mit dem KEV-System ihre Holzkraftwerke und ihre Windturbinen betreiben, aber lauthals die Abschaffung des Systems fordern. Solche Spielchen machen diese Branche unglaubwürdig. Man sollte auch in der Energiepolitik nie mit gezinkten Karten spielen.
Die SP begrüsst die Optimierungen, welche die Kommission am bewährten System vorgenommen hat. Insbesondere hat die Kommission darauf geachtet, dass die Produktionsanlagen eine marktgerechtere Vergütung bekommen: Zukünftig gibt es eine bessere Vergütung, wenn die Anlage die Energie im richtigen Moment zur Verfügung stellt, und es gibt eine schlechtere Vergütung, wenn die Energie dann bereitgestellt wird, wenn es energiewirtschaftlich nicht nötig ist. Dabei muss ein solches System auch einfach handhabbar sein. Dies ist der wesentliche Unterschied zur bürokratischen und ausufernden Lösung, die der Bundesrat vorgeschlagen hat. Die SP-Fraktion wird daher in diesem Block immer der Kommissionsmehrheit und damit dem Konzept der Kommission folgen.
Bei der Frage der Leistung von Kleinwasserkraftwerken folgen Einzelne unserer Fraktion der Minderheit I (Fässler Daniel) und einige der Minderheit III (Girod). Entscheidend ist dabei für die SP, dass keine neuen Kleinwasserkraftwerke in bisher unberührten Flüssen oder Bächen gebaut werden und dass eine Vergütungsobergrenze festgelegt wird, und zwar eine solche von maximal 23 Rappen, wie es die Mehrheit vorschlägt. Nun wird in der Wandelhalle für 20 Rappen lobbyiert. Aber glauben Sie mir: 20 oder 23 Rappen, das hat nichts mit Ökologie zu tun. Dieser Kompromiss, den die Kommission bei der Förderungsobergrenze für Kleinwasserkraftwerke gefunden hat, findet unsere Unterstützung.
Der Einzelantrag Grossen Jürg zu Artikel 18 Absatz 3 beim Eigenverbrauch wird von der SP-Fraktion ebenfalls unterstützt. Er klärt eine wichtige Frage, er klärt den wichtigen Punkt der Eigenverbrauchsgemeinschaft, der bisher ungenügend im Gesetz abgebildet war.
Bei Artikel 22 habe ich Ihnen schon dargelegt, dass die Ergänzung durch Absatz 6 unnötig sei.
Es gibt auch den Antrag der Minderheit VII (Bourgeois), der begründet wurde. Auch diese Minderheit wird von uns unterstützt; der Hofdüngerbonus für landwirtschaftliche Biogasanlagen macht Sinn. Aber natürlich macht diese Unterstützung nur Sinn, wenn Sie sonst immer der Mehrheit folgen.
Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD
Kollege Nussbaumer, ich habe festgestellt, dass die Kleinwasserkraft oft kleingeredet wird. Ich bin der Meinung, dass wir in der Schweiz sehr wohl ein grosses Potenzial an Kleinwasserkraft haben. Sie kennen als Kommissionsmitglied vermutlich den Bericht zum Wasserkraftpotenzial. Ich darf hier eine kurze, knappe Frage stellen: Können Sie mir sagen, wie hoch das Potenzial der Kleinwasserkraft beziffert wird?
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ich habe nicht jeden Bericht auswendig gelernt. Sie können mir Ihre Frage nachher gerne wieder in Erinnerung rufen. Ich weiss einfach, dass wir uns hier in diesem Rat ein Ziel gesetzt haben, nämlich 14,5 Terawattstunden bis 2035 zu erreichen. Dabei vertrete ich die Meinung, dass wir auch die Kleinwasserkraftpotenziale nutzen sollten, soweit sie ökologisch genutzt werden und soweit sie keine unberührten Bäche beeinträchtigen. Daher glaube ich, dass bei uns eine Vielfalt von Stimmen zu erwarten ist. Ich persönlich bin aber der Meinung, dass man dieses Potenzial nicht ausser Acht lassen sollte.
Killer Hans · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bei den Artikeln 17 und 18 in diesem Block werden die Regelungen für die Abnahme der produzierten Strommengen durch die Netzbetreiber und auch für die Vergütungspflicht getroffen. Auch der Umgang mit dem Eigenverbrauch wird festgelegt.
Wir bitten Sie, zum Einstieg in das 3. Kapitel die Minderheit Knecht zu unterstützen. Die SVP-Fraktion ist gegen dieses Einspeisevergütungssystem. Wir bitten Sie, diese Minderheit zu unterstützen. Wenn diese Unterstützung nicht mehrheitsfähig ist, werden wir die ursprüngliche Version des Bundesrates bei den Artikeln 17 und 18, d. h. den Antrag der Minderheit Rösti, unterstützen. Warum dies? Als erneuerbar im Sinne von Absatz 1 von Artikel 17 ist aus unserer Sicht auch die Produktion von Biogasstrom zu bezeichnen. In diesem Sinn ist die Version des Bundesrates für uns klar besser.
Auch in Artikel 17 Absatz 2 und in Absatz 3 zu den Obergrenzen betreffend Abnahmepflicht durch Netzbetreiber bevorzugen wir die bundesrätliche Version. Die Obergrenze von 10 Megawatt bei den Wasserkraftanlagen scheint uns die weniger sachgerechte Lösung zu sein.
In Artikel 18 werden die Grundsätze des Eigenverbrauchs geregelt. Wir sind klar der Ansicht, dass der Eigenverbrauch von lokal oder sogar im eigenen Haus hergestelltem Strom sehr sinnvoll ist, mindestens dann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Diese Methode entlastet zu vielen Zeiten die Hoch- und Höchstspannungsnetze. Dieses System belastet aber andererseits die Netzinfrastruktur vollumfänglich dann, wenn witterungsbedingt kein Strom hergestellt werden kann, aber trotzdem voller Bedarf beim Konsum besteht und keine eigenen Speichermengen im Haus zur Verfügung stehen.
Die Wahlfreiheit, ob und wann die Produktion ganz oder teilweise selber verbraucht werden soll, ist weder sach- noch marktgerecht. Es ist nicht sachgerecht, dass bezüglich des Anlagebetreibers allein dessen finanzielle Interessen massgebend sind. Hier muss der Ständerat bessere Lösungen finden. Richtig wäre, dass zuerst der Eigenverbrauch zu decken ist und nur die Überschussmenge entschädigt wird. Zu diesen Überlegungen gehört aber auch die Definition, für welche Strommengen der Eigenproduzent Netzbeitragskosten zu leisten hat. Hier sind für den Einzelantrag Grossen Jürg in unserer Fraktion grundsätzlich auch Sympathien vorhanden.
In den Artikeln 19 bis 27 wird das Einspeiseprämiensystem festgesetzt. Dieses System stellen wir grundsätzlich infrage, weil wir gegen die kostendeckende Einspeisevergütung sind: Die Produzenten werden abhängig von staatlicher Unterstützung, die Grundsätze des Marktes werden ausgehebelt. Der Staat verpflichtet sich, fixe Vergütungen während fixen Laufzeiten zu leisten, und die Konsumenten und KMU werden während dieser Zeit mit einer Abgabe belastet, im Moment mit 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Wir unterstützen den Antrag der Minderheit Knecht auf Seite 16 der Fahne. Die Minderheit Knecht will kein Einspeiseprämiensystem und beantragt darum die Streichung der Artikel 19 bis 27.
Wir werden auch den Antrag der Minderheit I (Fässler Daniel) zu Artikel 19 Absatz 3bis Buchstabe a und Absatz 3ter unterstützen. Als Leistungsuntergrenze für die Vergütungsberechtigung von Kleinwasserkraftanlagen scheint uns jene mit 300 Kilowattstunden die richtigere zu sein - wenn wir denn schon beschlossen haben, Beiträge auszuschütten.
Bei Artikel 21, in dem es um die Direktvermarktung von selber hergestelltem Strom geht, bevorzugen wir den Antrag der Minderheit I (Wasserfallen), "gemäss Bundesrat", welcher die Kleinproduzenten verpflichtet, die von ihnen hergestellten Elektrizitätsmengen selber am Markt zu verkaufen.
Bei Absatz 3 von Artikel 21 werden wir der Minderheit II (Rösti) folgen, die den Vergütungssatz in Bezug setzt zum Einheitsvergütungssatz und zum Referenzmarktpreis. Das ist kongruent mit dem Antrag der Minderheit II (Rösti) zu Artikel 22 Absatz 1, den wir ebenfalls unterstützen. Die Forderung nach einem einheitlichen Vergütungssatz würde dazu führen, dass sich die Investoren, die in erneuerbare Energien investieren, Überlegungen zum Verhältnis zwischen dem eingesetzten Kapital und der daraus resultierenden bestmöglichen Produktion machen, was durchaus zu begrüssen wäre.
Bei Artikel 22 Absatz 2bis stimmen wir für die Version der Mehrheit, also für 23 Rappen pro Kilowattstunde. Ferner sind wir klar für eine einheitliche Vergütungsdauer von zehn Jahren, unabhängig von der Produktionsart, und werden deshalb bei Artikel 22 Absatz 3 der Minderheit I (Wasserfallen) zustimmen. Kennen Sie einen Markt, auf dem Sie während einer festen Laufzeit von zehn oder zwanzig Jahren einen fix garantierten Preis für Ihr Produkt erhalten? Genau dies machen wir hier. Begrenzen wir den Schaden, und limitieren wir die Vergütungsdauer auf zehn Jahre!
Bei Artikel 22 Absatz 6 werden wir der Minderheit VI (Nussbaumer) folgen, und beim Referenzmarktpreis in Artikel 23 unterstützen wir die Minderheit Rösti, also die Version des Bundesrates. Eine Definition zu diesem Thema scheint uns allemal besser zu sein als die Streichung, wie sie die Mehrheit der Kommission will.
Und schliesslich möchten wir in Artikel 27 Absatz 1 stehenlassen und dabei die Sanktionslimite bei 25 Prozent festlegen, indem wir die Minderheit II (Knecht) unterstützen.
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Le président (Rossini Stéphane, président): La proposition de la minorité III (Girod) à l'article 19 alinéa 3ter a été retirée.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Sie haben gestern entschieden: Wir wollen mehr erneuerbare Energien in unserer Stromproduktion und auch im Wärmebereich. Das ist gut so, aber das kommt nicht von alleine. Um diese Ziele zu erreichen, werden wir noch für ein paar Jahre die Förderung der erneuerbaren Energien benötigen, wie alle anderen europäischen Staaten auch, die sich auf diesen Weg begeben haben. Praktisch alle Staaten haben das System der Förderung der Einspeisung eingeführt. Wir haben auch das mit der Kommission intensiv diskutiert und sind zum Schluss gekommen, dass sich das bewährt hat und dass wir auf diesem Weg fortfahren wollen.
Wir sind auch einverstanden damit, dass eine Deckelung vorgesehen wird. Wir wollen eben gerade nicht wie Deutschland den Fehler machen, dass wir sehr massiv, mit hohen Subventionen einsteigen, sondern wir wollen kontinuierlich von den technologischen Fortschritten und von den tieferen Marktkosten profitieren. Deshalb haben wir heute eine Deckelung bei 1,5 Rappen vorgesehen. Inskünftig soll die Deckelung, mit diesem Konzept, bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde liegen.
Bedenken Sie, dass der Netzzuschlag von diesen 1,5 bzw. 2,3 Rappen nicht nur die KEV beinhaltet. Wir finanzieren damit auch die Einmalvergütung für Fotovoltaikanlagen, wir finanzieren damit die wettbewerblichen Ausschreibungen für Stromeffizienz, die Rückerstattungen an die Grossverbraucher, die Risikogarantien für Geothermieprojekte und auch die Gewässersanierungsmassnahmen. Das alles ist in diesem Netzzuschlag inbegriffen. Deshalb hier auch an die Adresse der Freisinnigen: Gerade von Ihnen wurden Motionen angenommen, wir sollten die Geothermie fördern, wir sollten überall, flächendeckend, Bohrungen durchführen. Ja, womit finanzieren Sie das denn, wenn Sie gleichzeitig die KEV beschneiden wollen? Das geht nicht, hier muss man die Gesamtsituation anschauen.
Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Die Komponenten der Beschaffungs- oder Produktionskosten, das sind variable Kosten. Die Komponente der Netzübertragung von der Produktion bis zu den Konsumenten, das sind auch variable Kosten, die lokal sehr unterschiedlich anfallen. Die Abgaben der öffentlichen Gemeinwesen machen heute immerhin 12 Prozent des Endkundenpreises aus. Die eigentliche KEV beträgt gerade mal 2 Prozent des Endkundenpreises. Also, hören Sie auf, hier immer von Milliardensubventionen zu sprechen und davon, wie massiv diese für den Strom-Endkonsumenten seien! Es sind 2 Prozent des Endkundenpreises.
Ich habe immer darauf hingewiesen, wie gross heute in der Schweiz die Unterschiede bei den Strom-Endkundenpreisen sind. Die günstigsten Strompreise, mit allen Komponenten, haben Sie im Moment in einer Walliser Gemeinde, in Zwischbergen, mit 4,53 Rappen pro Kilowattstunde, gefolgt von einer weiteren Walliser Gemeinde, Unterbäch, mit 10,69 Rappen. Am anderen Ende der Skala sind die Jurassier der Gemeinde Saignelégier mit 24,62 Rappen, gefolgt von Altdorf im Kanton Uri mit 24,23 Rappen. Das sind die grossen regionalen Unterschiede. Das hat mit der KEV gar nichts zu tun. Das hat mit der entsprechenden Situation, also mit den Unterschieden bei den vorhandenen Netzen, mit den geografischen Schwierigkeiten und den entsprechend höheren Kosten, zu tun. Deshalb bitte ich Sie, diese Teile des Ganzen einfach immer ein bisschen in Relation zu setzen, weil den Kunden nämlich der Endkundenpreis interessiert und nicht, wie sich dieser Preis im Einzelnen zusammensetzt.
Kommen wir zu den Differenzen in diesem Kapitel: Hier vielleicht Grundsätzliches zum Konzept des Bundesrates und zum Konzept Ihrer UREK, wie wir diese Förderung, wie wir diese Einspeisung konkret vornehmen: Auch der Bundesrat hat die Abnahme- und Vergütungspflicht in seinem Konzept festgelegt. In unserem Konzept ist aber Strom - und das ist der wesentliche Unterschied! - mit der Direktvermarktung grundsätzlich zuerst am Markt zu verkaufen, und nur subsidiär haben wir für kleine Produzenten die Abnahmegarantie zu Marktpreisen vorgesehen. Wir haben anreizorientierte Vergütungssätze und daher die Berücksichtigung einer stärker steuerbaren Produktion vorgesehen, damit Strom nach Bedarf produziert wird und nicht alles zur gleichen Zeit am Mittag oder am Nachmittag, wenn wir Überkapazitäten haben. Da müsste nach Marktregeln eben auch der Preis auf Überkapazitäten reagieren respektive müsste ein Produzent, der dann Strom produziert, wenn der Bedarf hoch ist, auch bessere Preise erhalten.
Mit dem Modell der Mehrheit haben Sie ein Fördersystem, das auf staatlich verordneten Preisen basiert, und der Bundesrat müsste diese Preise, als Grundlage für das Fördersystem, erst noch ein Jahr im Voraus festlegen. Das ist ein marktfremdes Fördersystem, das wir nicht als zukunftsweisend erachten.
Die Abnahmepflicht für den Netzbetreiber ist zudem ein grosser Eingriff in die Freiheit der Energieversorgungsunternehmen (EVU). Netzbetreiber sind ja sehr oft unsere Gemeinden, die als Stromnetzbetreiber und EVU ihre Marktstellung haben. Nach dem Konzept der Mehrheit der UREK müsste ein solches EVU diese Einspeisung quasi zum staatlich verordneten Preis übernehmen. Es hätte faktisch gebundene Kunden im eigenen Netz zu festgelegten Tarifen und könnte sein Interesse an einer legitimen Marge für seine Leistung, das Bereitstellen des Netzes, nicht geltend machen, obwohl es das Netz bereitstellt - ob Eigenverbrauchszeiten herrschen oder ob Winterzeit herrscht, in der alle das Netz benötigen, um Strom liefern und kaufen zu können. Das EVU wäre eigentlich abgestraft. Deshalb ist die Sicht der Mehrheit der UREK vor allem eine Sicht der Produzenten; die EVU werden nicht genügend berücksichtigt.
Weiter wird den Netzbetreibern das Absatzrisiko aufgebürdet, was uns unverhältnismässig erscheint. Deshalb bitte ich Sie, beim mehr marktwirtschaftlich orientierten Konzept des Bundesrates zu bleiben und bei den Artikeln 17 und 18 der Minderheit Rösti zu folgen.
Bei Artikel 18 haben wir den Einzelantrag Grossen Jürg betreffend den Eigenverbrauch. Ich habe Verständnis für diesen Antrag, weil wir natürlich noch am Beginn des Messwesens stehen. Wie messen wir den Eigenverbrauch? Herr Grossen hat auch die Problematik aufgebracht: Wie ist das für Mehrfamilienhäuser? Wir meinen aber, dass diese Probleme erkannt und in Bearbeitung sind. Was die Mehrfamilienhäuser anbelangt, die eine Eigenverbrauchergemeinschaft bilden würden, verweise ich auf die Verordnung des heutigen Rechtes, Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der Energieverordnung, in der wir für solche Sachverhalte eine Lösung anbieten, und auch auf die vom Bundesamt für Energie publizierte Vollzugshilfe für die Umsetzung bezüglich des Eigenverbrauchs.
Was das Messwesen betrifft, erachte ich die Fragestellung als gerechtfertigt. Mit der Smart Grid Roadmap, die nächstens auch veröffentlicht wird, haben wir hier, auch in Zusammenarbeit mit den EVU, einen Lösungsansatz für technische Mindestanforderungen, mit denen sich diese Messungen vereinfachen und kostengünstiger darlegen lassen. Insofern ist das also ein Problem, das wir in der Zukunft lösen müssen. Wir meinen deshalb, dass wir im Moment mit dem Antrag Ihrer Kommission leben können.
Beim Einspeiseprämiensystem liegen Anträge der Minderheiten I (Fässler Daniel) und II (Bäumle) vor. Hier sollte man wirklich beim Konzept der Mehrheit bleiben. Es ging effektiv darum, wie man den Interessen des Landschafts- und Gewässerschutzes entgegenkommen kann. Man tut dies, indem man nicht jedes noch so kleine Potenzial zur Stromerzeugung ausbeutet, sondern die effektiv förderungswürdigen Projekte bezeichnet, die auch Geld bekommen sollen. Es ist tatsächlich ein Kompromiss, indem wir sagen, dass wir bei der Wasserkraft die grösseren Potenziale nutzen wollen und dafür auch Mittel bereitstellen sollen. Wir wollen aber die kleineren Anlagen, die in der Regel teurer sind und meistens auch grössere Eingriffe in die Landschaft beinhalten, nicht berücksichtigen, sondern in diesem Fall die Umwelt schonen. Man kann immer über diese Limiten diskutieren, sie sind nicht wissenschaftlich festgelegt. Ich glaube aber, dass wir den von der Mehrheit gefundenen Konsens unterstützen können, weil dieser von den Umweltverbänden am ehesten mitgetragen wird.
Ihr Förderkonzept für die Wasserkraft habe ich zur Kenntnis genommen. Sie wissen, dass der Bundesrat keine zusätzliche Subventionierung für die Wasserkraft beantragt hat. Ich verstehe die Anliegen und Sorgen; sie bestehen im Moment darin, dass auf Dauer keine neuen Investitionen in Wasserkraftanlagen oder grosse Erneuerungen solcher Anlagen fliessen, weil einfach die europäischen Strompreise zu tief sind und ein Investor in diesem Umfeld nicht unbedingt in der Schweiz investieren will. Aus dieser Überlegung und weil dies ein paar Jahre anhalten dürfte, kann ich mich damit einverstanden erklären, dass Sie halt auch für die Wasserkraft in einem beschränkten Ausmass gewisse Förderungen vorsehen. Ich bin aber froh, dass das nicht auch bei den bestehenden Anlagen der Fall ist, weil wir aufgrund eines Berichtes festgestellt haben, dass zwei Drittel dieser Anlagen bereits abgeschrieben sind und auch zu Kosten unter 6 Rappen pro Kilowattstunde wettbewerbsfähig Strom produzieren.
Ich habe auch Verständnis, wenn von den Betreibern, wie auch in Ihrer Kommission, das Thema Wasserzinsen aufgeworfen wird. Die Wasserzinsen, die per 2015 theoretisch auch nochmals anwachsen können, auf 115 Franken, sind natürlich für den Betreiber eine Belastung. Insgesamt kostet das derzeit etwa 540 bis 550 Millionen Franken im Jahr. Es ist also ein grosser Kostenpunkt. Auf der anderen Seite sind das aber auch Einnahmequellen für die Berggebiete, die man nicht unterschätzen darf. Sie finden deshalb später unseren Ansatz, mit dem wir auch versuchen, hier mit den Bergkantonen Lösungen zu finden; denn sie haben auch ein Interesse daran, dass investiert wird, dass Arbeitsplätze geschaffen werden. Aber es ist schlussendlich eine Belastung für die Wasserkraftproduktion. Wir werden diese Diskussion sicher fortführen müssen.
Ich möchte mich noch zum Antrag der Kommission zu Artikel 20 äussern. Ich bitte Sie, den Antrag der Kommission abzulehnen. Im Fokus stehen vor allem grössere Anlagen wie Windanlagen oder Holzheizkraftwerke, die neben der Einspeisevergütung eine Absatzmöglichkeit auf dem freien Markt wollen und damit den Fonds entlasten können. Das macht Sinn und gibt dann auch Luft im Fonds.
Bei Artikel 21 bitte ich Sie, den Mehrheitsantrag abzulehnen. Stellt die Direktvermarktung den Grundsatz dar, wie das der Bundesrat will, und nicht die Ausnahme wie im Konzept der Mehrheit, ist man viel näher bei dem, was wir mit dem Fördersystem wollen, nämlich ein möglichst marktnahes System. Dafür ist auch dieser Artikel 21 wichtig. Ausnahmen zum Grundsatz der Direktvermarktung sind in Artikel 24 geregelt. Damit haben wir auch dem Umstand Rechnung getragen, dass der Aufwand für eine Direktvermarktung für kleine Anlagen unverhältnismässig sein kann.
Bei Artikel 22 meine ich, dass Sie immer dem Bundesrat folgen sollten. Was der Bundesrat festlegt, sind nicht Gestehungskosten, sondern Vergütungssätze. Es sind Vergütungssätze, die je nach Technologie unterschiedlich anfallen, weil eben die Gestehungskosten sehr unterschiedlich sind. Einheitliche Vergütungssätze wären falsch, sie würden gewisse Innovationen, gewisse Verbesserungen der Technologien von vornherein ausschliessen. Das wäre falsch. Der Bundesrat will mit diesen differenzierten Ansätzen weg von der vollen Kostendeckung und hin zu einer Kostenorientierung. Die Marktentwicklung ist also auch hier eine Komponente.
Der Antrag der Minderheit II (Rösti) mit Bezugnahme auf den Einheitsvergütungssatz ist abzulehnen, weil damit das Potenzial etlicher Technologien komplett negiert würde, gerade jenes der Biomasse; das sage ich an die Adresse der Bauern, Waldbesitzer, Tourismus- und Hotelfreunde. Bei den Biogasanlagen liegen die Gestehungskosten, das wissen auch Sie, Herr Nationalrat Rösti, heute noch weit über den aktuellen Strommarktpreisen. Solchen Anlagen würden Sie damit ein Ende bereiten. Das möchte ich nicht tun. Es gibt viele tolle Biogasanlagen und Biomasseprojekte und ein grosses Potenzial, das auszuschöpfen sich lohnt, denn es bedeutet auch eine sinnvolle Abfallverwertung.
Ich komme noch zu den Vergütungen für die Wasserkraft: Sollte sich Ihr Rat für den Einbezug der Förderung der Grosswasserkraft entscheiden, so sollte er im Sinne einer Gesamtoptimierung dem Antrag der Kommissionsmehrheit folgen. Ich würde Ihnen deshalb empfehlen, die Anträge der Minderheiten III und IV abzulehnen. Es macht wenig Sinn, im Gesetz Höchstzahlen festzuschreiben; in der Regel tun wir das auf Verordnungsebene, weil es viel mehr Flexibilität gibt. Der Bundesrat hat in der Botschaft festgehalten, dass er sich künftig immer mehr an den Kosten orientieren und sich nicht einer vollen Kostendeckung für Referenzanlagen annähern will.
Wenn Sie die Vergütungsdauer einschränken wollen, so muss ich Ihnen einfach Folgendes sagen: Wir haben die Dauer ja schon kürzlich von 25 auf 20 Jahre verkürzt. Der Bundesrat hätte sich auch eine Dauer von 15 Jahren vorstellen können. Dagegen gab es extrem viel Widerstand; wir wären damit aber auf Augenhöhe mit anderen europäischen Staaten, die eine kürzere Vergütungsdauer haben als wir jetzt. Die Frage ist, ob wir dann genügend Geld haben werden; denn wenn Sie die Dauer verkürzen, sind die Zuschläge natürlich entsprechend höher, respektive es besteht nicht derselbe Investitionsschutz wie heute. Deshalb ist das im Moment nicht das primäre Thema. Wir sollten jetzt effektiv einmal mit dem neuen Modell weiterarbeiten und von einer stärkeren Limitierung des Zubaus oder einer Erhöhung des Netzzuschlags als Folge einer Verkürzung der Vergütungsdauer absehen.
Noch zum Bonus für Biogasanlagen, dem Landwirtschaftsbonus: Abgesehen davon, dass ich meine, die Landwirtschaft habe schon genügend Subventionen, finde ich diesen völlig falsch. Biogasanlagen, die nur landwirtschaftliche Substrate verwerten, sind nämlich unter heutigen Bedingungen weit, aber wirklich weit von einem wirtschaftlichen Betrieb entfernt. Hofdünger enthält zudem sehr viel Chlor; wir haben hier auch Erfahrungen gesammelt und festgestellt, dass bei der Verbrennung sehr oft Schadstoffe anfallen, die gefährlich sein können. Dann haben Sie wieder entsprechende Schwierigkeiten mit der Luftreinhaltung. Wir meinen deshalb, dass die Ausschöpfung des energetischen Potenzials dieser Anlagen teuer ist und eine anderweitige Verwertung, vor allem als Düngemittel für die Böden, besser und deshalb sinnvoller ist. Das ist auch der heutige Ansatz der Landwirtschaftsgesetzgebung.
Schliesslich noch zu Artikel 22 Absatz 6: Hier bitte ich Sie, den Mehrheitsantrag abzulehnen, weil wir, wie Herr Nationalrat Nussbaumer schon sagte, nicht wüssten, wie wir mit dieser Bestimmung leben müssten und wie eine Umsetzung aussehen könnte. Wir meinen, dass die bestehende Regelung der Netzverstärkungen nicht geändert werden sollte. Netzanschlüsse von Erzeugern können ab dem Einspeisepunkt Netzverstärkungen notwendig machen. Das haben wir aber in der Stromversorgungsverordnung mit den Systemdienstleistungen abgesichert, und die nationale Netzgesellschaft Swissgrid vergütet den Netzbetreibern auch solche Kosten.
Dann noch zu den Artikeln 23 und 24: Auch hier bitte ich Sie, dem bundesrätlichen Konzept zu folgen, das Sie hoffentlich gleich jetzt bei der Abstimmung zu den Artikeln 17 und 18 unterstützen werden.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, Sie haben gesagt, dass mit meinem Minderheitsantrag die Biogasanlagen gekappt würden. Das kann ich nachvollziehen. Aber sind Sie sich bewusst, dass Sie dann, wenn Sie etwas später den Hofdüngerbonus auch nicht wollen, damit auch den grössten Teil der Landwirte von dieser Möglichkeit der Produktion ausschliessen? Insofern haben wir nicht eine grosse Differenz.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Doch, der Hofdünger ist nicht der alleinige Bestandteil von Biomasse, wie Sie wissen. Beim Hofdünger gibt es eine lange Geschichte. Ich war verantwortlich für die Datenbank Hoduflu. Dabei ging es um die Frage: Wie viel von diesem Hofdünger haben wir überhaupt? Insofern glaube ich, dass die agrarischen Kreisläufe mit dem Bodendünger hier die richtigen sind. Wir hatten im Ständerat in dieser Session auch eine Diskussion über den Pferdemist und die Frage, ob man das jetzt alles energetisch verwenden solle. Wir sind wirklich der Meinung, dass der Stoffkreislauf lauten muss: zuerst die stoffliche Verwertung und nur am Schluss noch die Verbrennung. Wenn diese Verbrennung am Ende des Kreislaufs noch Bestandteil einer Biogas- oder Biomasseanlage ist, habe ich gar nichts dagegen. Dafür braucht es aber keinen zusätzlichen Bonus.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Frau Bundesrätin, ich habe eine Frage zur Kleinwasserkraft. Ich habe ja meinen Minderheitsantrag zurückgezogen, weil ich gehört habe, dass eigentlich auch die Interpretation des Antrages der Mehrheit dazu führen würde, dass man bezüglich neuer Anlagen in unberührten Gewässern sehr vorsichtig vorgehen würde. Können Sie das bestätigen?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich kann Ihnen das bestätigen: Wir haben mit der Kommission abgesprochen, dass der Kommissionssprecher, Herr Müller-Altermatt, das auch noch zuhanden der Materialien festhält. Wir sind hier also völlig kongruent mit Ihrer Meinung, und deshalb kommt das auch so in die Materialien, damit es für die Geschichte festgeschrieben ist.
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Frau Bundesrätin, heute gibt es ja eine Beschränkung des Kosubstrat-Einsatzes. Es gibt für Biogasanlagen in der Landwirtschaft eine maximale Menge von Kosubstrat, das eingesetzt werden kann, damit solche Anlagen zonenkonform sind. Wenn jetzt der Landwirtschaftsbonus abgeschafft würde: Wäre der Bundesrat bereit, diese Beschränkung des Kosubstrat-Einsatzes in der Landwirtschaftszone aufzuheben?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Wir schaffen diesen Bonus nicht ab, wir führen ihn gar nicht ein - das ist meine Meinung -, weil es wirklich schon genügend Subventionen gibt. Das Problem, das Sie ansprechen, muss man eigentlich von Anfang an mit Swissgrid klären, nicht mit dem Bund, weil Swissgrid dann für die Abwicklung der KEV zuständig ist und prüfen muss, ob eine Anlage die Voraussetzungen der Produktion erfüllt.
Ich kenne den Fall, den Sie ansprechen. Dort gab es eben ein Hin und Her zwischen Swissgrid und dem Betreiber; das bedaure ich sehr. Deshalb werden wir mit Swissgrid künftig einfach festlegen, dass bei einem Gesuch, das man bewilligt hat, die Bedingungen während der ganzen Vergütungsdauer so umzusetzen sind, wie verfügt wurde. Das heisst dann aber auch für den Betreiber, dass er die Bedingungen während der ganzen Dauer einhalten muss.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Avant de vous présenter une vue d'ensemble du concept, je donne une petite réponse à Monsieur Guhl qui a demandé quel était le potentiel de la petite hydraulique. Il est d'environ 1080 gigawattheures additionnels si on n'a aucune restriction et d'environ 940 gigawattheures additionnels avec la version de la majorité de la commission. La perte est donc relativement faible.
S'agissant des articles 17 à 27, la commission poursuit les mêmes objectifs que le Conseil fédéral, mais a souhaité simplifier le projet parce qu'il aboutissait finalement à six régimes différents. En fait, la commission propose de réformer davantage le régime de la RPC pour aboutir à trois régimes: la reprise décentralisée de l'électricité, réglée à l'article 17; la prime d'injection; les contributions d'investissement.
L'idée de base derrière toutes ces transformations est la suivante. Il doit être possible de construire et d'amortir des installations de production d'énergie renouvelable, mais toutes les installations doivent être récompensées si elles injectent du courant à un moment où la demande est forte et, au contraire, être pénalisées si elles injectent du courant à un moment où la demande est faible. Le but est évidemment d'inciter les investisseurs et les exploitants à faire correspondre le mieux possible l'injection d'électricité avec la demande en réduisant les besoins de stockage.
Concrètement, à l'article 17, la commission précise que la reprise décentralisée de l'électricité, hors plus-value écologique, se fait par défaut à un tarif standard fixé pour toute la Suisse par le Conseil fédéral sur la base du prix moyen suisse facturé pour l'énergie au client final, soit environ 8 centimes. Le Conseil fédéral - et cela est très important - pourra différencier ce tarif pour chaque période de fourniture, par exemple pour le rehausser en hiver et l'abaisser en été, parce qu'il est nécessaire d'encourager l'injection en hiver, mais moins en été. Il pourra aussi le différencier selon les différents moments de la journée, par exemple en décidant qu'il est plus élevé le matin et le soir, moins au milieu de la journée et durant la nuit.
Bien que modulé, ce tarif offre une sécurité aux propriétaires d'installations décentralisées. Mais bien entendu, si l'acheteur et le vendeur se mettent d'accord sur d'autres tarifs ou d'autres conditions, ils sont libres de le faire.
Le producteur solaire ou éolien qui souhaiterait vendre son courant à la bourse dispose de la liberté de le faire. Le principal avantage de ce système est de diminuer drastiquement les litiges et l'insécurité juridique auxquels nous sommes confrontés avec l'application de l'article 7 de la loi en vigueur.
A noter - c'est important - que l'article 17 n'est pas un article d'encouragement. Les gestionnaires de réseau achètent l'électricité un petit peu moins cher qu'ils ne la revendent aux autres clients. Ils disposent ainsi d'une petite marge commerciale légitime, mais pas davantage. Le Conseil fédéral peut aussi contraindre, dans la proposition soutenue par la majorité, certaines installations à ne pas recourir à l'article 17 et à vendre directement leur énergie sur le marché.
La commission reprend l'idée du Conseil fédéral au sujet de la prime d'injection, dont il est question à l'article 19, dans le but d'amortir les surcoûts des nouvelles installations. Le revenu du producteur est, dans ce cas, composé de la vente de l'énergie ainsi que de la prime d'injection. La combinaison des mesures prévues à l'article 17 et de la prime d'injection offre suffisamment de sécurité aux investisseurs.
En contrepartie, la commission souhaite biffer l'article 24 proposé par le Conseil fédéral. Cet article prévoit la rétribution au prix de marché de référence, qui consiste à appliquer le même tarif pour toutes les 8700 heures de l'année. Dans la version de la commission, toutes les installations, sans aucune exception, sentiront les effets de désidérabilité de l'injection d'électricité. Elles gagneront ainsi davantage si elles injectent l'électricité à un moment où la demande est forte, et moins si elles le font à un moment où elle ne l'est pas. J'attire votre attention sur le fait que si vous désirez supprimer l'article 24 et ne plus avoir de rétribution au prix de marché de référence non différenciée, il faut absolument suivre la majorité de la commission à l'article 17.
A l'article 19, s'agissant de la petite hydraulique, la commission propose des modifications par rapport au droit en vigueur. D'une part, elle propose de rehausser, à l'alinéa 3bis, la limite inférieure permettant la participation des exploitants au système de prime d'injection à 1 mégawatt, mais il y a des exceptions. En effet, cette limite inférieure de 1 mégawatt ne s'applique pas, conformément à la proposition de l'alinéa 3ter, "aux installations hydroélectriques liées aux installations d'approvisionnement en eau potable et aux installations d'évacuation des eaux usées ou implantées sur des cours d'eau déjà exploités ou entravés". Comme l'échange entre Madame la conseillère fédérale Leuthard et Monsieur Girod l'a montré, pour qu'un cours d'eau soit qualifié d'entravé, il ne suffit pas qu'un galet ait été déplacé dans le lit d'un torrent; les entraves doivent être substantielles. Il peut s'agir par exemple de canalisations, de seuils en série ou d'une situation rendant la circulation des poissons impossible. D'autre part, dans le calcul de la prime d'injection, seuls les coûts de revient inférieurs à 23 centimes peuvent être pris en compte. Quelle est l'idée poursuivie par la commission, en introduisant ce plafond? Aujourd'hui, le tarif maximum est fixé à 38 centimes. Il s'agit de dire que, pour une technologie qui est déjà mûre, il n'est pas justifié de payer des tarifs supérieurs à ceux en vigueur dans les domaines solaire et éolien. Par ailleurs, il s'agit d'éviter la multiplication des petites installations qui produisent peu, mais occasionnent de grands dommages. Cela permettra de réduire les conflits.
C'est pour cette raison qu'à l'article 19, la majorité rejette la proposition de la minorité I (Fässler Daniel) d'avoir une limite à 300 kilowatts et la proposition de la minorité II (Bäumle) de n'avoir aucune limite inférieure et de procéder uniquement à une limitation sur le prix. La grande hydraulique sera traitée dans le bloc suivant.
Pour le reste, la commission vous demande de rejeter toutes les propositions de minorité, dont l'objectif est soit de supprimer le système d'encouragement, soit de retourner partiellement au système proposé par le Conseil fédéral avec les inconvénients que j'ai évoqués, c'est-à-dire ne pas avoir de signal de désidérabilité dans certains cas. J'attire votre attention sur le fait que plusieurs de ces propositions de minorité sont partielles, c'est-à-dire que si on les accepte, on aboutira à un système incohérent.
Au final, la commission a approuvé la version épurée des articles 17 à 27 par 17 voix contre 7. Je vous épargne le détail des quinze votes que nous avons faits et vous invite à suivre la majorité de la commission.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP
Wir sind beim wohl kompliziertesten, aber auch sehr wichtigen Block dieser Vorlage, bei dem es um die Förderung der zusätzlichen Elektrizität aus erneuerbaren Energien geht. Die Kommission hat gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf grob gesagt drei konzeptionelle Änderungen vorgenommen: erstens die Abhängigkeit der Höhe der Vergütung für den Strom vom jeweiligen energiewirtschaftlichen Bedarf und von der Lieferzeit, zweitens eine bedeutende Vereinfachung des Fördersystems und drittens die Bestimmungen zur Wasserkraft.
Zum Thema der Differenzierung nach Tages- bzw. Jahreszeiten: Der Bundesrat hat in seinem Entwurf zu Artikel 24 die Vergütung zum Referenzmarktpreis vorgesehen. Es hätte einen für die Anlagenart definierten Preis für die eingespeiste Energie gegeben, also ein Konzept, welches mit der heutigen KEV vergleichbar und somit eben relativ wenig marktnahe ist. Die Kommission hat diesen Artikel gestrichen und präsentiert jetzt ein neues Konzept, welches die bisherigen Schwächen des KEV-Konzeptes ausmerzt und, nach Meinung der Kommission, marktnäher ist. Dabei ist die Streichung von Artikel 24 für die Produzenten natürlich vor allem deshalb tragbar, weil man eben jetzt in Artikel 17 eine Abnahme- und Vergütungspflicht einführt. Es ist also so, dass wir hier Konzepte haben, die sich gegenüberstehen, die man dann natürlich schon integral annehmen oder ablehnen sollte. Wenn wir das nicht tun und einmal so und einmal in die andere Richtung stimmen, dann werden wir am Schluss natürlich schon eine ziemliche legislatorische Kakofonie veranstaltet haben.
Die Kommission definiert in Artikel 17 zusammen mit der Abnahme- und Vergütungspflicht einen festgelegten Preis, der aber bei Bedarf nach Lieferzeiten differenziert werden kann. Dieser Preis wird zum Voraus durch den Bundesrat festgelegt und orientiert sich am Mittelwert der Endkundenpreise für Energie. Die Kommission bietet den erneuerbaren Energien also quasi einen sicheren Hafen. Sie macht diesen sicheren Hafen aber davon abhängig, ob auch tatsächlich zu einem Zeitpunkt produziert wird, an dem die Energie benötigt wird.
Für den ökologischen Mehrwert der erneuerbaren Energien soll dann zusätzlich zu diesem festgelegten Preis eine zeitunabhängige Einspeiseprämie ausbezahlt werden. Auch das hatte der Bundesrat in Artikel 22 vorgesehen. Diese Einspeiseprämie entspricht dem Kaufpreis des Herkunftsnachweises. Er berechnet sich aus der Differenz zwischen den Gestehungskosten bei Referenzanlagen und eben dem mittleren Abnahmepreis gemäss Artikel 17. Und da die Prämie fix ist, der darunterliegende Abnahmepreis aber variiert, werden die Investoren in Anlagen investieren, welche hohe Abnahmepreise erzielen. Das ist dann der Fall, wenn der Strom geliefert wird, wenn er auch effektiv benötigt wird - anders gesagt: Die erneuerbaren Energien bekommen Investitionssicherheit. Sie tragen aber trotzdem einen Teil des Marktrisikos mit.
Zur zweiten Änderung der Kommission gegenüber dem Entwurf des Bundesrates, der Vereinfachung des Systems des bundesrätlichen Konzeptes: Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, wie erneuerbare Energien abgegolten werden können: Abnahmepflicht, Einspeiseprämie, Vergütung zum Referenzmarktpreis, ausgeschriebene Einspeiseprämie und Investitionsbeitrag. Das Konzept der Kommission gibt schlicht die Abnahmeverpflichtung auf dem Marktpreisniveau und die Einspeiseprämie vor; dazu kommen noch die Investitionsbeiträge, über die wir aber erst im nächsten Block befinden werden und die nicht additional zur Prämie bezogen werden können. Gestrichen hat die Mehrheit der Kommission die Vergütung zum Referenzmarktpreis, die im Konzept auch nicht mehr nötig ist. Ebenso gestrichen wurde die Möglichkeit, für gewisse Anlagetypen Auktionen durchzuführen, bei welchen aufgrund des gebotenen Vergütungssatzes Kapazitäten vergeben werden.
Es bleibt die dritte Änderung gegenüber dem Entwurf des Bundesrates, die Bestimmungen zur Integration der Wasserkraft in das Einspeiseprämiensystem: Die Kommission schlägt Ihnen vor, Wasserkraftwerke zwischen 1 und 10 Megawatt Leistung für das Einspeiseprämiensystem zuzulassen. Oberhalb der Grenze von 10 Megawatt werden die Anlagen Investitionsbeiträge beantragen können. Das wird in Block 4 behandelt. Unterhalb der Grenze von 1 Megawatt sollen Wasserkraftwerke zugelassen werden, welche in bereits genutzten oder beeinträchtigten Gewässerstrecken realisiert werden. Die Mehrheit der Kommission limitiert hier die Fördergrenze bei anrechenbaren Gestehungskosten auf maximal 23 Rappen pro Kilowattstunde. Mit diesem Vorgehen, so die Meinung der Mehrheit, findet man einen Kompromiss innerhalb des Zielkonflikts zwischen der Kleinwasserkraft und dem Naturschutz. Man fördert zwar die Kleinwasserkraft, limitiert sie aber einerseits über die Mindestgrösse der Anlagen, andererseits über die Fördergrenze der maximalen Gestehungskosten.
Freilich wird dies von Minderheiten in die eine oder in die andere Richtung gezerrt: Die Minderheit I (Fässler Daniel) bei Artikel 19 Absatz 3bis Buchstabe a möchte die Untergrenze zugunsten der Kleinwasserkraft wie der Bundesrat bei 300 Kilowatt statt bei 1 Megawatt festlegen. Die Minderheit II (Bäumle) möchte die Untergrenze weglassen, dafür bloss maximal 15 Rappen respektive 20 Rappen pro Kilowattstunde als Gestehungskosten zulassen.
Zuhanden der Materialien und zur Beruhigung der Minderheit III (Girod): Der rechtlich unbestimmte Begriff der "beeinträchtigten Gewässerstrecken", wie ihn die Kommissionsmehrheit vorschlägt, wurde von den Antragstellern in der Kommission selbstverständlich umschrieben. Gemeint sind Strecken, in denen bereits Schwellen vorhanden sind oder die allgemein gewässerökologisch schlecht sind und mit einem Kraftwerk gewässerökologisch sogar aufgewertet werden können. Es macht keinen Sinn, hier noch den Terminus "bereits genutzter Gewässerstrecken" einzubringen.
So weit die Minderheitsanträge bezüglich der kleinen Wasserkraft.
Es bleiben die Minderheitsanträge zu den Konzepten allgemein. Die Minderheit Knecht möchte die gesamten Kapitel 3 und 4, also die Artikel 17 und 18 sowie 19 bis 27, streichen. Die entsprechenden Anträge wurden in der Kommission mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit Rösti möchte in Artikel 17, also dort, wo es um die Abnahme- und Vergütungspflicht geht, am bundesrätlichen Konzept festhalten. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt.
Ich erwähne noch kurz die staatlichen Auktionen, die unabhängig vom Prämiensystem sind. Die Minderheit I (Fässler Daniel) möchte diese in den Artikeln 25 bis 27 aufrechterhalten. Der Antrag unterlag in der Kommission mit 20 zu 5 Stimmen. Zu den Auktionen ist zu erwähnen, dass Energieversorgungsunternehmen bereits heute ohne gesetzliche Vorgabe solche Beschaffungen durchführen können. Die bekannteste Version ist die Zürcher Solarstrombörse. Solche Fördermodelle können nach Meinung der Kommissionsmehrheit optimal mit dieser Einspeiseprämie kombiniert werden, weil der ökologische Mehrwert ja handelbar bleibt.
Insgesamt bitte ich Sie jetzt, dasjenige Konzept anzunehmen, welches am nächsten am Markt ist, und das ist nach Meinung der Mehrheit der Kommission ihr eigenes Konzept.
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Le président (Rossini Stéphane, président): Je souhaite un excellent anniversaire à notre collègue Adrian Amstutz. Bon anniversaire! (Applaudissements)
Art. 17
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
... aus erneuerbaren Energien sowie Elektrizität aus fossil und teilweise fossil befeuerten Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen abzunehmen und zu vergüten.
Abs. 2
Bei der Produktion von Elektrizität aus Wasserkraftanlagen gilt Absatz 1 nur bis zur Leistung von 10 Megawatt. Bei der Produktion von Elektrizität aus fossilen Energien gilt Absatz 1 nur, wenn die Elektrizität regelmässig produziert und gleichzeitig die erzeugte Wärme genutzt wird.
Abs. 3
Die nach Absatz 1 vom Netzbetreiber abgenommene erneuerbare Elektrizität wird zu einem vom Bundesrat im Voraus für ein Jahr festgelegten Preis vergütet, wobei der Preis bei Bedarf nach Lieferzeiträumen differenziert werden kann. Der Bundesrat orientiert sich am schweizerischen Mittelwert der Endkundenpreise für Energie.
Abs. 4
Für Elektrizität aus fossil und teilweise fossil befeuerten Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen richtet sich der Preis nach dem Marktpreis im Zeitpunkt der Einspeisung.
Abs. 5
Betreiber von Gasnetzen haben das ihnen angebotene Biogas abzunehmen. Der Preis orientiert sich am Preis, den der Netzbetreiber für den Kauf bei einem Dritten zu bezahlen hätte.
Abs. 6
Die Energielieferungen an Produzenten erfolgen zu gleichen Bedingungen wie an andere Bezüger, auch im Falle des Eigenverbrauches nach Artikel 18.
Abs. 7
Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.
Antrag der Minderheit
(Rösti, Brunner, Favre Laurent, Killer Hans, Müri, Parmelin, Pezzatti, Pieren, Wasserfallen, Wobmann)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Streichen
Art. 17
Proposition de la majorité
Al. 1
Les gestionnaires de réseau sont tenus de reprendre et de rétribuer l'électricité provenant d'énergies renouvelables et d'installations à couplage ... par les énergies fossiles, qui leur est offerte dans leur zone de desserte.
Al. 2
S'agissant de l'électricité issue des installations hydroélectriques, l'article 1 ne s'applique que dans la mesure où la puissance n'excède pas 10 mégawatts. S'agissant de l'électricité tirée d'agents fossiles, l'article 1 ne s'applique qu'en cas de production régulière et d'utilisation simultanée de la chaleur générée.
Al. 3
L'électricité issue d'énergies renouvelables visées à l'alinéa 1 reprise par les gestionnaires de réseau est rétribuée au prix fixé à l'avance par le Conseil fédéral pour une durée d'un an et, si nécessaire, de manière différenciée pour chaque période de fourniture. Le Conseil fédéral se fonde sur le prix moyen suisse facturé pour l'énergie au client final.
Al. 4
Pour l'électricité provenant d'installations de couplage chaleur-force alimentées totalement ou partiellement aux énergies fossiles, la rétribution est fonction du prix du marché au moment de l'injection.
Al. 5
Les gestionnaires de réseau de gaz sont tenus de reprendre le biogaz. La rétribution s'aligne sur le prix que le gestionnaire de réseau devrait payer s'il l'achetait auprès d'un tiers.
Al. 6
L'énergie est fournie aux producteurs aux mêmes conditions qu'aux autres utilisateurs, même en cas de consommation propre au sens de l'article 18.
Al. 7
Le Conseil fédéral règle les modalités.
Proposition de la minorité
(Rösti, Brunner, Favre Laurent, Killer Hans, Müri, Parmelin, Pezzatti, Pieren, Wasserfallen, Wobmann)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Biffer
Le président (Rossini Stéphane, président): Avant de nous prononcer sur la proposition de la minorité Knecht de biffer les articles 17 et 18, nous allons mettre au point à titre préliminaire ces articles.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 100 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit Rösti ... 91 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 18
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
... die am Einspeiseprämiensystem (Art. 19) teilnehmen ...
Antrag Grossen Jürg
Abs. 3
Die Messung des Eigenverbrauchs kann durch den Netzbetreiber oder diskriminierungsfrei durch den Produzenten erfolgen. Teile des Eigenverbrauchs können mit Messeinrichtungen auch an Dritte veräussert werden, wenn dabei der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet werden muss (Eigenverbrauchsgemeinschaft).
Schriftliche Begründung
Zwar wurde der Wunsch des Gesetzgebers nach Eigenverbrauch mit der parlamentarischen Initiative 12.400 aufgenommen, durch die daraus resultierenden Verordnungen und Weisungen jedoch technisch und wirtschaftlich wiederum erheblich erschwert. Der Eigenverbrauch von dezentral produzierter Energie ist aus technischer, wirtschaftlicher und ökologischer Sicht in jedem Fall sinnvoll. Netzbetreiber sollen den Eigenverbrauch diskriminierungsfrei und ohne Mehrkosten für den Produzenten ermöglichen. Sie sollen geeignete intelligente Mess-, Steuer- und Regelsysteme zur Verfügung stellen oder zulassen, welche die Lastverschiebung, die Optimierung des Eigenverbrauches und die Reduktion der Verteilnetzbelastung ermöglichen. Dazu gehört auch, dass für Grenz- und Schwellenwerte bei Messsystemen der tatsächliche Leistungsfluss und dessen zeitlicher Verlauf (Gleichzeitigkeit) relevant sind. Durch diese Ergänzung werden die finanziellen und technischen Hürden reduziert und der Verbrauch sowie die Speicherung von Energie am Ort der Produktion ermöglicht und erleichtert.
Antrag der Minderheit
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Streichen
Art. 18
Proposition de la majorité
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
... qui participent au système de prime d'injection (art. 19) ...
Proposition Grossen Jürg
Al. 3
La mesure de la consommation propre peut être effectuée par le gestionnaire de réseau ou de façon non-discriminatoire par le producteur. A l'aide d'instruments de mesure, des parts de la production propre peuvent également être vendues à des tiers si l'électricité ne doit pas transiter par un réseau (communauté d'autoconsommation).
Proposition de la minorité
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Biffer
Abstimmung
Abs. 3 - Al. 3
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Grossen Jürg ... 179 Stimmen
Dagegen ... 9 Stimmen
(6 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 17, 18
Le président (Rossini Stéphane, président): Nous votons maintenant sur la proposition de la minorité Knecht qui vise à biffer les articles 17 et 18.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit/Grossen Jürg ... 145 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit Knecht ... 49 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 19
Antrag der Mehrheit
Titel
Teilnahme am Einspeiseprämiensystem
Abs. 1a
Die Einspeiseprämie ergänzt den Erlös aus der Direktvermarktung nach Artikel 21 oder aus der Abnahme- und Vergütungspflicht nach Artikel 17, um die Erzeugung von erneuerbarem Strom aus Neuanlagen zu Gestehungskosten zu ermöglichen.
Abs. 1
Am Einspeiseprämiensystem können ...
a. Wasserkraft, ausgenommen Pumpspeicherkraftwerke;
...
e. Biomasse, exklusive Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle, Schlammverbrennungs-, Klärgas- und Deponiegasanlagen.
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
... eignen. Für die Abgrenzung von erheblichen Erweiterungen und Erneuerungen gilt Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe e.
Abs. 3bis
Nicht am Einspeiseprämiensystem teilnehmen können Betreiber von:
a. Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von weniger als 1 MW und von mehr als 10 MW;
b. Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 kW.
Abs. 3ter
Die Untergrenze von 1 MW (Abs. 3bis Bst. a) gilt nicht für Wasserkraftanlagen, die mit Trinkwasserversorgungs- oder Abwasseranlagen verbunden sind oder in bereits genutzten oder beeinträchtigten Gewässerstrecken realisiert werden. Der Bundesrat kann weitere Ausnahmen vorsehen.
Abs. 4
Energie für den Eigenverbrauch im Sinne von Artikel 18 ist nicht einspeiseprämienberechtigt.
Abs. 5
Eine Anlage kann nicht zugleich eine Einspeiseprämie und einen Investitionsbeitrag im Sinne der Artikel 28ff. beanspruchen.
Abs. 6
Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.
Abs. 7
Streichen
Antrag der Minderheit I
(Fässler Daniel, Brunner, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Abs. 3bis Bst. a
a. ... von weniger als 300 kW und von ...
Abs. 3ter
Die Untergrenze von 300 kW (Abs. 3bis Bst. a) gilt nicht ...
Antrag der Minderheit II
(Bäumle)
Abs. 3bis Bst. a
a. ... Leistung von mehr als 10 MW;
Antrag der Minderheit III
(Girod, Gilli, Jans, Semadeni)
Abs. 3ter
... verbunden sind. Der Bundesrat kann ferner Wasserkraftanlagen innert bereits genutzter Gewässerstrecken von der Untergrenze ausnehmen und, sofern keine neuen Eingriffe in natürliche Gewässer bewirkt werden, auch Ausnahmen für weitere Wasserkraftanlagen vorsehen.
Antrag der Minderheit
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Streichen
Art. 19
Proposition de la majorité
Titre
Participation au système de prime d'injection
Al. 1a
La prime d'injection complète le revenu obtenu par la commercialisation directe au sens de l'article 21 ou par l'obligation de reprise et de rétribution au sens de l'article 17, afin de permettre la production d'électricité renouvelable provenant de nouvelles installations à des coûts de revient.
Al. 1
Les exploitants de nouvelles installations peuvent participer au système de prime d'injection s'ils produisent ...
a. force hydraulique, à l'exception des centrales à pompage-turbinage;
...
e. biomasse, excepté les installations de combustion des déchets urbains, les installations d'incinération des boues, les installations au gaz d'épuration et les installations au gaz de décharge.
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
... concerné. L'article 33 alinéa 1 lettre e est applicable pour délimiter les agrandissements ou les renouvellements notables.
Al. 3bis
Sont exclus de la participation au système de prime d'injection les exploitants des installations suivantes:
a. installations hydroélectriques d'une puissance inférieure à 1 mégawatt ou supérieure à 10 mégawatts;
b. installations photovoltaïques d'une puissance inférieure à 10 kilowatts.
Al. 3ter
La limite inférieure de 1 mégawatt (al. 3bis let. a) ne s'applique pas aux installations hydroélectriques liées aux installations d'approvisionnement en eau potable et aux installations d'évacuation des eaux usées ou implantées sur des cours d'eau déjà exploités ou entravés. Le Conseil fédéral peut prévoir d'autres exceptions.
Al. 4
L'énergie destinée à la consommation propre au sens de l'article 18 est exclue du système de prime d'injection.
Al. 5
Une installation ne peut bénéficier dans le même temps d'une prime d'injection et d'une contribution d'investissement au sens des articles 28ss.
Al. 6
Le Conseil fédéral arrête les modalités.
Al. 7
Biffer
Proposition de la minorité I
(Fässler Daniel, Brunner, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Al. 3bis let. a
a. ... inférieure à 300 kilowatts ou ...
Al. 3ter
La limite inférieure de 300 kilowatts (al. 3bis let. a) ne s'applique pas ...
Proposition de la minorité II
(Bäumle)
Al. 3bis let. a
a. ... installations hydroélectriques d'une puissance supérieure à 10 mégawatts;
Proposition de la minorité III
(Girod, Gilli, Jans, Semadeni)
Al. 3ter
... des eaux usées. Le Conseil fédéral peut en outre exempter de la limite inférieure les installations hydrauliques situées sur des cours d'eau déjà exploités et, sous réserve qu'il n'en résulte aucune atteinte supplémentaire aux cours d'eau naturels, prévoir des dérogations pour d'autres installations hydroélectriques.
Proposition de la minorité
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Biffer
Abstimmung
Abs. 3bis Bst. a, 3ter - Al. 3bis let. a, 3ter
Le président (Rossini Stéphane, président): La proposition de la minorité III (Girod) a été retirée. Le vote suivant vaut également pour l'article 74 alinéa 2 lettre a chiffre 1.
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 125 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 67 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 175 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 16 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 20
Antrag der Mehrheit
Streichen
Antrag der Minderheit
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Streichen
Art. 20
Proposition de la majorité
Biffer
Proposition de la minorité
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Biffer
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 21
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Der Bundesrat kann Betreiber von bestimmten Anlagetypen, welche im Einspeiseprämiensystem sind, verpflichten, ihre Elektrizität direkt am Markt zu verkaufen.
Abs. 2
Der Erlös setzt sich dann aus der Einspeiseprämie und dem vom Betreiber am Markt erzielten Preis zusammen.
Abs. 3, 4
Streichen
Antrag der Minderheit I
(Wasserfallen, Bourgeois, Clottu, Knecht, Müri, Pezzatti, Pieren, Rösti, Wobmann)
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit II
(Rösti, Clottu, Knecht, Müri, Pezzatti, Pieren, Wasserfallen, Wobmann)
Abs. 3
... zwischen dem Einheitsvergütungssatz und dem Referenz-Marktpreis.
Antrag der Minderheit
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Streichen
Art. 21
Proposition de la majorité
A. 1
Le Conseil fédéral peut contraindre les exploitants de certains types d'installations qui participent au système de primes d'injection à vendre leur électricité directement sur le marché.
Al. 2
Le revenu se compose alors de la prime d'injection et du prix que l'exploitant a obtenu sur le marché.
Al. 3, 4
Biffer
Proposition de la minorité I
(Wasserfallen, Bourgeois, Clottu, Knecht, Müri, Pezzatti, Pieren, Rösti, Wobmann)
Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité II
(Rösti, Clottu, Knecht, Müri, Pezzatti, Pieren, Wasserfallen, Wobmann)
Al. 3
... le taux de rétribution unitaire et le prix de marché de référence.
Proposition de la minorité
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Biffer
Abstimmung
Abs. 1, 2 - Al. 1, 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 99 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 95 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 3 - Al. 3
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 118 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 75 Stimmen
(1 Enthaltung)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 22
Antrag der Mehrheit
Titel
Höhe und Dauer der Einspeiseprämie
Abs. 1
Die Einspeiseprämie ist der Kaufpreis für den Herkunftsnachweis. Für Anlagen, welche die Elektrizität nach Artikel 17 verkaufen, ermittelt sich die Einspeiseprämie als Differenz zwischen den Gestehungskosten von Strom aus erneuerbaren Anlagen und dem gemittelten Preis gemäss Artikel 17 Absatz 3. Für Anlagen, welche die Elektrizität nach Artikel 21 verkaufen, ermittelt sich die Einspeiseprämie als Differenz zwischen den Gestehungskosten von Strom aus erneuerbaren Anlagen und dem gemittelten Grosshandelspreis. Ist die Differenz negativ, steht sie dem Netzzuschlagsfonds (Art. 39) zu.
Abs. 2
Der Bundesrat legt die Gestehungskosten anhand von effizienten Referenzanlagen je Erzeugungstechnologie, Kategorie, Leistungsklasse und zu erwartender Lebensdauer fest. Er überprüft sie periodisch. Jede Erzeugungstechnologie muss langfristig wirtschaftlich sein.
Abs. 2bis
Bei Wasserkraftanlagen dürfen die anrechenbaren Gestehungskosten auf höchstens 23 Rp./kWh festgelegt werden. Der Bundesrat kann diese Obergrenze entsprechend der Teuerung anpassen.
Abs. 3
Für eine Anlage gelten die Gestehungskosten im Jahre der Inbetriebnahme. Für einzelne Anlagetypen kann der Bundesrat im Voraus die Anpassung der anrechenbaren Gestehungskosten festlegen.
Abs. 4
Der Bundesrat legt die Dauer der Einspeiseprämie fest. Er berücksichtigt dabei die Lebensdauer der Anlage. Für einzelne Anlagetypen kann er die Dauer an die Erreichung einer bestimmten kumulierten Bruttoproduktion der Anlage pro kW installierter Leistung knüpfen.
Abs. 5
Der Bundesrat kann Ausnahmen vom Grundsatz nach Absatz 3 festlegen, insbesondere über die Anpassung der anrechenbaren Gestehungskosten für bereits im Einspeiseprämiensystem befindliche Anlagen, wenn bei der jeweiligen Referenzanlage übermässige Gewinne oder übermässige Verluste erzielt werden.
Abs. 6
Der Bundesrat legt unter Berücksichtigung der Erschliessungskosten die Anreize für die Einspeisung fest.
Antrag der Minderheit I
(Favre Laurent, Bourgeois, Clottu, Knecht, Müri, Pezzatti, Pieren, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2bis
Streichen
Abs. 3, 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 5
Betreiber von Biogasanlagen haben Anspruch auf einen Landwirtschaftsbonus, wenn sie nur Hofdünger verwerten. Dieser Bonus wird anhand der Gestehungskosten von Referenzanlagen festgelegt.
Antrag der Minderheit II
(Rösti, Clottu, Knecht, Müri, Pezzatti, Pieren, Wasserfallen, Wobmann)
Abs. 1
Der Vergütungssatz ist für alle Anlagen einheitlich und orientiert sich an den Gestehungskosten der langfristig wirtschaftlichen Erzeugung aus erneuerbaren Energien.
Antrag der Minderheit III
(Bäumle, Favre Laurent, Schilliger, Wasserfallen)
Abs. 2bis
... auf höchstens 20 Rp./kWh festgelegt werden. Der Bundesrat ...
Antrag der Minderheit IV
(Bäumle)
Abs. 2bis
... auf höchstens 15 Rp./kWh festgelegt werden, für Wasserkraftanlagen nach Artikel 19 Absatz 3ter auf höchstens 20 Rp./kWh. Der Bundesrat ...
Antrag der Minderheit V
(Wasserfallen, Clottu, Knecht, Müri, Pezzatti, Pieren, Rösti, Wobmann)
Abs. 3
Die Vergütungsdauer beträgt für alle Anlagen 10 Jahre.
Antrag der Minderheit VI
(Nussbaumer, Bäumle, Chopard-Acklin, Gilli, Girod, Jans, Nordmann, Semadeni)
Abs. 6
Streichen
Antrag der Minderheit VII
(Bourgeois, Buttet, Darbellay, Jans, Müller-Altermatt, Nordmann, Nussbaumer)
Abs. 7
Betreiber von Biogasanlagen haben Anspruch auf einen Landwirtschaftsbonus, wenn sie nur Hofdünger verwerten. Dieser Bonus wird anhand der Gestehungskosten von Referenzanlagen festgelegt.
Antrag der Minderheit
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Streichen
Art. 22
Proposition de la majorité
Titre
Montant et durée de la prime d'injection
Al. 1
La prime d'injection est le prix d'achat pour la garantie de l'origine. Pour les installations qui vendent de l'électricité conformément à l'article 17, elle correspond à la différence entre les coûts de revient de l'électricité issue d'énergies renouvelables et le prix fixé en vertu de l'article 17 alinéa 3. Pour les installations qui vendent de l'électricité conformément à l'article 21, elle correspond à la différence entre les coûts de revient de l'électricité issue d'énergies renouvelables et le prix de gros moyen. Lorsque la difference est négative, elle revient au fonds alimenté par le supplément (art. 39).
Al. 2
Le Conseil fédéral fixe, sur la base d'installations de référence efficaces, les coûts de revient par technologie de production, catégorie, classe de puissance et durée de vie attendue. Il les soumet à un contrôle périodique. Chaque technologie de production doit être rentable à long terme.
Al. 2bis
Les coûts de revient imputables fixés pour les installations hydroélectriques ne doivent pas dépasser 23 centimes par kilowattheure. Le Conseil fédéral peut adapter cette limite supérieure en fonction du renchérissement.
Al. 3
Les coûts de revient d'une installation sont ceux de l'année où l'installation a été mise en service. Pour certains types d'installations, le Conseil fédéral peut fixer à l'avance l'adaptation des coûts de revient imputables.
Al. 4
Le Conseil fédéral fixe la durée de la prime d'injection. Ce faisant, il tient compte de la durée de vie de l'installation. Pour certains types d'installation, il peut lier la durée à un certain degré de production brute cumulée de l'installation par kilowatt de puissance installée.
Al. 5
Le Conseil fédéral peut fixer des dérogations au principe visé à l'alinéa 3, notamment par l'adaptation des coûts de revient imputables pour les installations déjà présentes dans le système de prime d'injection, lorsque leur installation de référence génère des bénéfices ou des pertes excessifs.
Al. 6
Le Conseil fédéral fixe les incitations en faveur de l'injection en tenant compte des coûts d'intégration.
Proposition de la minorité I
(Favre Laurent, Bourgeois, Clottu, Knecht, Müri, Pezzatti, Pieren, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2bis
Biffer
Al. 3, 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 5
Les exploitants d'installations de biogaz bénéficient d'un bonus agricole dans la mesure où ils valorisent exclusivement des engrais de ferme. Celui-ci est déterminé sur la base des coûts de revient des installations de référence.
Proposition de la minorité II
(Rösti, Clottu, Knecht, Müri, Pezzatti, Pieren, Wasserfallen, Wobmann)
Al. 1
Le taux de rétribution est le même pour toutes les installations; il s'aligne sur les coûts de revient de la production d'énergies renouvelables rentable à long terme.
Proposition de la minorité III
(Bäumle, Favre Laurent, Schilliger, Wasserfallen)
Al. 2bis
... ne doivent pas dépasser 20 centimes par kilowattheure. Le Conseil fédéral ...
Proposition de la minorité IV
(Bäumle)
Al. 2bis
... ne doivent pas dépasser 15 centimes par kilowattheure, et centimes par kilowattheure pour les installations hydrauliques visées à l'article 19 alinéa 3ter. Le Conseil fédéral ...
Proposition de la minorité V
(Wasserfallen, Clottu, Knecht, Müri, Pezzatti, Pieren, Rösti, Wobmann)
Al. 3
La durée de la rétribution s'élève à 10 ans pour toutes les installations.
Proposition de la minorité VI
(Nussbaumer, Bäumle, Chopard-Acklin, Gilli, Girod, Jans, Nordmann, Semadeni)
Al. 6
Biffer
Proposition de la minorité VII
(Bourgeois, Buttet, Darbellay, Jans, Müller-Altermatt, Nordmann, Nussbaumer)
Al. 7
Les exploitants d'installations de biogaz bénéficient d'un bonus agricole dans la mesure où ils valorisent exclusivement des engrais de ferme. Celui-ci est déterminé sur la base des coûts de revient des installations de référence.
Proposition de la minorité
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Biffer
Le président (Rossini Stéphane, président): A l'article 22, aux alinéas 1, 2, 2bis, 3, 4, 5 et 7, il y a deux concepts: celui de la majorité et celui de la minorité I (Favre Laurent), qui propose de suivre le Conseil fédéral. La minorité III (Bäumle) à l'alinéa 2bis et la minorité VII (Bourgeois) à l'alinéa 7 veulent modifier le concept de la majorité. La minorité II (Rösti) à l'alinéa 1 et la minorité V (Wasserfallen) à l'alinéa 3 veulent modifier le concept de la minorité I. Nous allons donc voter, à titre préliminaire, sur les différentes propositions relatives à chacun des concepts, et ensuite opposer la version retenue pour le concept 1 à celle retenue pour le concept 2. A la fin, nous nous prononcerons sur la minorité VI (Nussbaumer) à l'alinéa 6.
Abstimmung
Abs. 2bis - Al. 2bis
Le président (Rossini Stéphane, président): Nous mettons donc au point le concept de la majorité. La proposition de la minorité IV a déjà été rejetée à l'article 19 alinéa 3bis.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit III ... 99 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 94 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Abs. 7 - Al. 7
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit VII ... 114 Stimmen
Dagegen ... 76 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Abstimmung
Le président (Rossini Stéphane, président): Maintenant, nous mettons au point le concept de la minorité I.
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 138 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 55 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 3 - Al. 3
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 134 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit V ... 59 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Titel, Abs. 1, 2, 2bis, 3-5, 7 - Titre, al. 1, 2, 2bis, 3-5, 7
Le président (Rossini Stéphane, président): Nous opposons maintenant le concept de la majorité à celui de la minorité I.
Abstimmung - Vote
Für den modifizierten Antrag der Mehrheit ... 97 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 97 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Mit Stichentscheid des Präsidenten
wird der modifizierte Antrag der Mehrheit angenommen
Avec la voix prépondérante du président
la proposition modifiée de la majorité est adoptée
Abstimmung
Abs. 6 - Al. 6
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 123 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit VI ... 71 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 23
Antrag der Mehrheit
Streichen
Antrag der Minderheit
(Rösti, Bourgeois, Clottu, Favre Laurent, Knecht, Müri, Pieren, Wasserfallen)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Streichen
Art. 23
Proposition de la majorité
Biffer
Proposition de la minorité
(Rösti, Bourgeois, Clottu, Favre Laurent, Knecht, Müri, Pieren, Wasserfallen)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Biffer
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 101 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit Rösti ... 92 Stimmen
(1 Enthaltung)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 24
Antrag der Mehrheit
Streichen
Antrag der Minderheit
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Streichen
Proposition de la majorité
Biffer
Proposition de la minorité
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Biffer
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 25, 26
Antrag der Mehrheit
Streichen
Antrag der Minderheit
(Fässler Daniel, Buttet, Darbellay, Müller-Altermatt)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Streichen
Art. 25, 26
Proposition de la majorité
Biffer
Proposition de la minorité
(Fässler Daniel, Buttet, Darbellay, Müller-Altermatt)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Biffer
Art. 27
Antrag der Mehrheit
Streichen
Antrag der Minderheit I
(Fässler Daniel, Buttet, Darbellay, Müller-Altermatt)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit II
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Abs. 1
... mit einer Sanktion von bis zu 25 Prozent ...
Antrag der Minderheit
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Streichen
Art. 27
Proposition de la majorité
Biffer
Proposition de la minorité I
(Fässler Daniel, Buttet, Darbellay, Müller-Altermatt)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité II
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Al. 1
... d'un montant pouvant aller jusqu'à 25 pour cent de la rétribution ...
Proposition de la minorité
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Biffer
Abstimmung
Art. 27 Abs. 1 - Art. 27 al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 120 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 73 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Art. 25-27
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 118 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit Fässler Daniel/Minderheit I ... 76 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 19-27
Le président (Rossini Stéphane, président): Nous votons maintenant sur la proposition de la minorité Knecht qui veut biffer les articles 19 à 27.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit Knecht ... 51 Stimmen
Dagegen ... 142 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Block 4 - Bloc 4
Knecht Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Streichungsantrag der Minderheit Knecht zum 5. Kapitel, also zu den Artikeln 28 bis 33, betrifft Elemente der KEV. Die Begründung dazu habe ich Ihnen bereits beim vorangehenden Kapitel geliefert. Man braucht kein Prophet zu sein, um zu wissen, dass Sie diesen Minderheitsantrag zu Block 4 auch ablehnen werden. Daher äussere ich mich nicht mehr dazu und beschränke mich auf meine weiteren Minderheitsanträge in diesem Kapitel.
Das betrifft einmal Artikel 29 Absatz 1. Ich begründe diesen Minderheitsantrag wie folgt: Je weniger Mittel in ineffiziente und marktferne Fotovoltaikanlagen fliessen, desto mehr kann in nachhaltige Produktionsformen investiert werden. Die Minderheit beantragt Ihnen eine Reduktion der Einmalvergütung von 30 auf 20 Prozent. Die Einmalvergütung wie auch die Einspeisevergütung sind schliesslich Mittel, die von der Allgemeinheit bezahlt werden müssen. Mit solchen Mitteln ist besonders verantwortungsbewusst umzugehen.
Bei Artikel 34 beantragt die Minderheit II die Streichung dieses Artikels: Ausschreibungsrunden finden statt mit der Möglichkeit, Projekte anzumelden; Ziel dabei ist es, eine effizientere Technologie einzusetzen, in die ohne Förderbeiträge nicht investiert würde. Solchen Programmen stehen wir grundsätzlich skeptisch gegenüber, insbesondere auch bezüglich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Quasi für Einzelfälle wird eine Bürokratie aufgebaut, die Kosten für die Allgemeinheit verursacht. Wenn sich eine Massnahme lohnt, so soll diese ohne staatliche Mittel und eigenverantwortlich umgesetzt werden.
Ich fasse die Minderheitsanträge zu den Artikeln 37 Absätze 1 und 3, 40 Absatz 1 und 41 Buchstaben a und d zusammen: In diesen Artikeln geht es insbesondere um die Höhe des Netzzuschlages und um die Rückerstattungsvoraussetzungen.
Wir beantragen Ihnen erstens, das Kind beim Namen zu nennen und das Wort "Netzzuschlag" durch "Förderabgabe" zu ersetzen, denn gegenüber dem Konsumenten soll Transparenz hergestellt werden: Es soll ihm bewusstgemacht werden, dass er eine Abgabe für Elektrizität aus erneuerbaren Energien zahlt.
Zweitens muss die KEV auf dem heutigen Niveau von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde gehalten werden. Für eine weitere Erhöhung besteht keine Notwendigkeit. Der momentane Spielraum von 1,5 Rappen, der im Rahmen der parlamentarischen Initiative 12.400 eben erst ausgeweitet wurde, ist bei Weitem noch nicht ausgereizt. Die Einnahmen aus der KEV sind also genügend hoch, um neue erneuerbare Energien zu erschliessen und die Stromproduktion aus Wasserkraft aufrechtzuerhalten. Eine Erhöhung im geplanten Ausmass auf 2,3 Rappen nützte somit wenig, hätte aber schwerwiegende Auswirkungen auf die Konsumenten und die KMU in unserem Land.
Ein dritter wichtiger Punkt ist die Ausdehnung des Kreises der Unternehmen, die aufgrund eines zertifizierten freiwilligen Energieeffizienzprogramms von der CO2-Abgabe und der KEV befreit werden können. Der aktuelle Entwurf bietet diese Möglichkeit für Grossverbraucher. Ursprünglich ist man bei der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 12.400 auch von einer grösseren Anzahl befreiter Unternehmen ausgegangen, als sich heute zeigt. Nicht nur bei den Grossverbrauchern, sondern auch bei den KMU-Betrieben ist eine grosse Sorge wegen der massiven Verteuerung der Energie auszumachen. Daher sollte die Limite für die vollumfängliche Rückerstattung des Netzzuschlages tiefer gelegt und damit der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet werden, dies im Interesse des Wirtschaftsstandorts und der damit verbundenen Arbeitsplätze. Aufgrund der Resultate der Energieagentur für Wirtschaft ist es angebracht, dass auch grössere KMU von dieser Möglichkeit profitieren sollen.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Ich spreche zum Antrag der Minderheit I zu Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 2. In diesem Antrag geht es um eine ähnliche Frage, wie wir sie vorhin in Block 3, bei Artikel 19 Absätze 3bis und 3ter, beraten haben. Es geht wieder um die Frage, ob für die Wasserkraft eine leistungsbezogene Untergrenze eingeführt werden soll.
Der Bundesrat hatte eine untere Leistungsgrenze von 300 Kilowatt vorgeschlagen; diesen Vorschlag nimmt die von mir vertretene Minderheit I auf. Die Mehrheit hingegen möchte eine Leistungsuntergrenze von 1 Megawatt einführen, die von Frau Kollegin Semadeni vertretene Minderheit II sogar eine solche von 10 Megawatt. In diesem Punkt ist die Unterstützung für meinen Minderheitsantrag I etwas breiter als in Block 3 - das hoffe ich zumindest. Bei Artikel 19 Absätze 3bis und 3ter ging es um Neuanlagen und um die Beteiligung am Einspeiseprämiensystem. Bei Artikel 28, über den wir jetzt beraten, geht es um die Erweiterung oder die Erneuerung von bestehenden Anlagen und um einmalige Investitionsbeiträge. Es geht also um die Frage, ob eine bereits bestehende Anlage für eine Erweiterung nur dann einen einmaligen Investitionsbeitrag erhalten kann, wenn sie nach dem Umbau eine Leistung von 300 Kilowatt oder eben eine solche von 1000 Kilowatt, d. h. von 1 Megawatt, aufweist.
Die Argumente für eine tiefere Untergrenze sind ähnlich wie schon bei Artikel 19, aber nicht gleich. Hier macht es schon im Grundsatz überhaupt keinen Sinn, eine Leistungsuntergrenze festzulegen; davon bin ich überzeugt. Es geht ja nicht um Neuanlagen, sondern um die Erweiterung oder Erneuerung von bestehenden Kleinwasserkraftanlagen. Das Argument des Natur- und Landschaftsschutzes spielt in diesen Fällen eine kleinere, wenn nicht sogar eine untergeordnete Rolle. Völlig unsinnig ist es, eine Leistungsuntergrenze von 1 Megawatt einzuführen. Noch unsinniger wäre es, diese sogar bei 10 Megawatt anzusetzen. Damit wird ein ökonomisch sinnvoller und ökologisch verträglicher Ausbau der bestehenden Kleinwasserkraft verhindert oder zumindest klar erschwert.
Die ökologischen Fragen, die es bei jeder Wasserkraftanlage zu stellen gibt, sind nicht im Energiegesetz abschliessend zu beantworten, sondern im Einzelfall im Rahmen des Konzessions- und Bewilligungsverfahrens. Tun wir dies schon im Energiegesetz, erschweren wir unnötig und schon im Voraus den Ausbau bestehender Wasserkraftanlagen. Eine Wasserkraftanlage mit einer mittleren hydraulischen Bruttoleistung von 300 Kilowatt erbringt eine Jahresproduktion von ungefähr 2 Millionen Kilowattstunden, eine solche mit einer Leistung von 1 Megawatt sogar eine solche von 6 bis 7 Millionen Kilowattstunden. Das heisst, wenn Sie die Leistungsuntergrenze bei 1 Megawatt festlegen, bringen Sie damit zum Ausdruck, auf erneuerbare Energie von bis zu 5 Millionen Kilowattstunden pro Wasserkraftanlage verzichten zu wollen. Das kann nicht allen Ernstes die Meinung dieses Parlamentes sein.
Noch ein anderer Aspekt: Kleinwasserkraft bringt Wertschöpfung in die Schweiz und vor allem in die ländlichen Gebiete, und zwar von der Planung über den Bau, Betrieb und Unterhalt bis zum Stromverkauf. Von allen Möglichkeiten der Stromproduktion bleibt mit den kleinen Wasserkraftwerken am meisten Geld in den Regionen.
Ich ersuche Sie daher, bei Artikel 28 der Minderheit I zu folgen und für die Erneuerung von Wasserkraftanlagen eine Leistungsuntergrenze von 300 Kilowatt festzulegen. Damit unterstützen Sie auch die Haltung des Bundesrates, zumindest jene, die er in seiner Vorlage ursprünglich zum Ausdruck gebracht hatte.
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Ich spreche zu Artikel 28 Absatz 1 Litera b. Es geht hier um den Ausbau der Wasserkraft, um neue Grosswasserkraftwerke.
Die Datenbasis für die Förderung der Grosswasserkraft bildete in den Verhandlungen der Subkommission und auch der UREK die Studie "Perspektiven für die Grosswasserkraft in der Schweiz" vom Dezember 2013, die 23 geplante, aber noch nicht realisierte Projekte berücksichtigt. Es sind dies aus Gründen der Vertraulichkeit nicht offengelegte, aber doch aktuelle Projekte für Anlagen, die wegen der gegenwärtigen Situation auf dem europäischen Strommarkt nicht wirtschaftlich betrieben werden könnten. Ein echtes Potenzial sollen 13 der Projekte haben. Damit wurde der Kreis der zu fördernden Projekte umschrieben. Im Vordergrund stehen insbesondere Erweiterungen und Erneuerungen bestehender Anlagen.
Die Zielsetzung unterstütze ich. Mit der von der Minderheit II eingebrachten Einschränkung in Absatz 1 Litera b wird aber sichergestellt, dass mit dem revidierten Energiegesetz keine Anreize geschaffen werden, damit frühere umstrittene grosse Wasserkraftprojekte reaktiviert und mit Investitionsbeiträgen gefördert werden. Es geht mir um Projekte in weitgehend unberührten Talschaften wie in der Greina-Hochebene, im Val Curciusa, im Vallon de Réchy und in anderen ähnlichen, weitgehend unberührten Talschaften. Ohne die Einschränkung in Artikel 28 Absatz 1 Litera b könnten diese wertvollen Landschaften gefährdet sein. Mit der Annahme des Minderheitsantrages ist diese Gefahr gebannt, was meines Erachtens auch der Absicht des Kommissionsvorschlags zur Förderung der Grosswasserkraft entspricht.
Ich bitte Sie darum, die Minderheit II zu unterstützen.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Ich spreche in erster Linie zum Antrag meiner Minderheit zu Artikel 31 Absätze 1 und 2. Ich möchte mich dann aber auch noch kurz, weil es sich um eine sehr ähnliche Thematik handelt, zu Artikel 28 äussern.
Wir haben bei Artikel 31 die Investitionsbeiträge für Biomasseanlagen zu regeln. Wie Sie der Fahne entnehmen können, verlangt meine Minderheit eigentlich nur, das Prinzip des Bundesrates sei zu übernehmen, nämlich ein Investitionsbeitrag von 20 Prozent auszurichten. Die Mehrheit möchte einen Investitionsbeitrag von 25 Prozent. Wenn man die verschiedenen Energieformen anschaut - das ist ja dann auch die Thematik -, dann stellt man fest, dass der Beitrag bei der Biomasse 25 Prozent sein soll und bei der Fotovoltaik entweder 20 oder 30 Prozent. Es entsteht hier bei diesen Investitionsbeiträgen bereits wieder ein Basar. Der Bundesrat sollte aber klare Spielregeln haben und diese 20 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten begleichen können. Das ist im Prinzip dann die Einfachheit des Gesetzes, d. h., dass man nicht für jede Technologie separat irgendwelche Investitionssätze festlegen muss. Immerhin sind diese ja im Gesetz geregelt. Indem sie im Gesetz geregelt sind, sagt natürlich das Parlament damit indirekt auch, welche Technologie besonders zu fördern ist und welche nicht. Wir lehnen in diesem Saal bei dieser Beratung aber sowohl die Technologieverbote als auch die Technologiegebote ab.
Ich möchte nun noch zu Artikel 28 überleiten und mich zur Regelung für die Wasserkraft äussern. Es ist leider so: Solange wir Subventionen im System haben, müssen wir schauen, dass der mit dieser KEV-Subvention investierte Franken am Ende möglichst effizient eingesetzt wird und Strom produziert. Das ist die simple und einfache Begründung dafür, dass man die KEV überhaupt eingeführt hat. Ich muss jetzt all jene enttäuschen, die auch noch regionalpolitische Interessen einbringen und andere Interessen abwägen wollen, die sagen, man müsse Programme zur Stützung der Konjunktur in die Regionen vergeben und möglichst die kleinen Anlagen subventionieren. Nein, wir müssen bei der KEV, wenn wir schon subventionieren, am Abend auch in den Spiegel schauen können. Wir müssen, wenn schon, diejenigen Technologien unterstützen, die das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis haben, und das ist nun halt einmal die Schweizer Grosswasserkraft; das schleckt keine Geiss weg.
Dass in der Energiestrategievorlage das Ganze nicht durchdacht ist, zeigt auch die Tatsache, dass wir hier über die Bundessubventionen sprechen. Wir sprechen nämlich einerseits über die Teilnahme am Vergütungssystem - darüber haben wir vorhin abgestimmt -, und andererseits führen wir hier die Investitionsbeiträge für die Grosswasserkraft ein. Wir haben es aber nicht geschafft, auch den Kantonen verbindlich auf die Füsse zu stehen, dass sie bei der Wasserkraft nicht ständig mehr Steuern einziehen und höhere Wasserzinsen beziehen.
Am 1. Januar 2015, also in ein paar wenigen Tagen, werden wir bei pro Kilowatt Bruttoleistung installierter Wasserkraft von 100 auf 110 Franken Wasserzinsabschöpfung gehen. Das betrifft dann die ganz grossen Anlagen, die in den Bergregionen heute schon bestehen. Diese müssen dann signifikant höhere Wasserzinsabgeltungen bezahlen. Der Bund subventioniert hier quasi diese Wasserzinsregelung mit ebenfalls 40 bis 50 Millionen Franken pro Jahr. Das geht irgendwie nicht auf. Ich weiss, dass der Bundesrat die UREK-Motion 14.3668 zur Annahme empfiehlt. Aber es ist leider, leider symptomatisch, dass wir hier eine Politik machen, ohne dass wir die Rechnung wirklich kennen.
Zu all jenen, die jetzt einfach sagen, ja, das sei dann kein Problem: Persönlich gehe ich sogar ein Risiko ein. Ich bin Vertreter eines grossen Wasserkraftkantons. Aber ich bin klar der Meinung: Wenn wir erneuerbare Energien, vor allem auch die effiziente Wasserkraft, fördern wollen, dann müssen der Kanton Bern, der Kanton Wallis, der Kanton Glarus - egal, wer es ist - Hand bieten bei der Wasserzinsregelung, damit nicht der Bund subventioniert und die Kantone mit Steuern und Wasserzinsen das Geld gleich wieder in die eigene Tasche stecken. Diese Lösung präsentiert die Energiestrategie in ihrer Gesamtheit eben nicht. Das ist ein weiterer Grund dafür, dass wir hier ein Flickwerk vor uns haben, das leider nicht austariert ist.
Das ist am Schluss der Appell an all jene Regionen, die Betreiberinnen von Wasserkraftanlagen sind: Wenn wir heute nicht bereit sind, finanziell bei der Wasserkraftbelastung etwas zu reduzieren, dann sind wir auch nicht mehr fähig, in zwanzig, dreissig oder vierzig Jahren Wasserkraftanlagen rentabel betreiben zu können. Es ist ein Irrweg zu glauben, man könne diese Problematik rein im Inland lösen; damit bin ich einverstanden. Aber deshalb sollten wir auch nicht Hand dazu bieten, ständig die Steuern, Wasserzinsen und Subventionen einfach so zu erhöhen. Das macht die Wasserkraft am Ende des Tages leider auch nicht rentabler.
Deshalb bitte ich Sie, sich bei den Bestimmungen zur Wasserkraft auch etwas zu überlegen, wie effizient der Förderfranken effektiv eingesetzt wird.
Favre Laurent · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
A l'article 30, nous traitons la question des aides à l'investissement pour les installations hydroélectriques. La proposition de la majorité de la commission prévoit une aide se montant à 60 pour cent au plus des coûts d'investissement imputables pour les installations d'une puissance allant jusqu'à 10 mégawatts et à 40 pour cent pour les installations d'une puissance supérieure à 10 mégawatts. La minorité que je représente estime que, pour des aides à fonds perdu, un taux de 50 pour cent représente un plafond politique et financier à ne pas dépasser. Lorsque l'aide dépasse le taux de 50 pour cent, l'Etat quitte son rôle subsidiaire et devient le promoteur majoritaire d'un projet, ce qui ne peut pas être raisonnablement le cas. Oui au soutien à l'hydroélectricité, mais au maximum à 50 pour cent!
A l'article 34, nous traitons la question des appels d'offres publics pour les mesures d'efficacité énergétique. Ma proposition de minorité vise à maintenir cette mesure sous une forme potestative; donc en évitant la mise en oeuvre impérative d'appels d'offres. Nous pensons que de telles mesures peuvent effectivement apporter des résultats probants en matière d'économie d'énergie, en actionnant l'outil très libéral qu'est l'appel d'offres. Toutefois, il ne s'agit à aucun moment de forcer le Conseil fédéral à réaliser et mettre en oeuvre des appels d'offres, ce qui serait à notre avis contre-productif.
Je vous invite par conséquent à soutenir la proposition de la minorité.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Mein Minderheitsantrag ist ein sehr technischer Antrag. Vereinfacht gesagt geht es darum, dass Sie die bisherige Regelung, welche für Fotovoltaikanlagen gilt, mit dem Antrag der Mehrheit verschlechtern. Gemäss dem heutigen Gesetz werden Einmalvergütungen für Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 Kilowatt ausgerichtet, und diese Einmalvergütungen, die aus dem KEV-Topf bezahlt werden, können durch kantonale Subventionen oder Ergänzungsbeiträge oder durch irgendwelche andere Beiträge ergänzt werden.
In Artikel 33 Absatz 3 Buchstabe f wird nun gemäss Mehrheit eine Abschwächung der heutigen Gesetzesbestimmung festgeschrieben. Das heisst, wer vom Bund eine Einmalvergütung für eine Fotovoltaikanlage bekommt, soll keine anderen Mittel mehr beziehen dürfen. Diese Formulierung ist unglücklich; sie ist falsch, denn sie richtet sich eigentlich gegen Investitionen in kleine Anlagen.
Erinnern Sie sich daran, wenn Sie über den Antrag der Minderheit Nussbaumer abstimmen müssen, dass das heutige Gesetz die Fotovoltaikanlagen besserstellt als die Formulierung, die hier von der Mehrheit beantragt wird. Folgen Sie der Minderheit, wenn Sie kleine Fotovoltaikanlagen weiterhin umfassend voranbringen möchten!
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
A l'article 35 alinéa 1, je vous invite à soutenir ma proposition de minorité pour les raisons suivantes.
Selon le message du Conseil fédéral, la géothermie devrait, à l'horizon 2050, produire environ 4 térawattheures sur les 60 que nous consommons actuellement. Pour que ce potentiel puisse être pleinement exploité, nous devons investir dans des projets de géothermie, dont la plupart sont très onéreux, se chiffrant en dizaine de millions de francs. Le Conseil fédéral est conscient des enjeux et octroie déjà des garanties pour couvrir les coûts d'investissement, afin de pouvoir continuer à investiguer dans ce domaine. Le droit en vigueur prévoit des cautionnements de 50 pour cent au plus. Dans le message et le projet, le Conseil fédéral propose que le montant de ces garanties ne puisse pas excéder 60 pour cent des coûts d'investissement imputables. Etant donné qu'on ne peut pas, a priori, savoir si le projet remplira toutes ses attentes, il est à mes yeux important de préciser, en cas d'insuccès total, que le montant de ces garanties se monte en règle générale à 60 pour cent au maximum des coûts d'investissement imputables. Nous devons également prévoir, en cas d'insuccès partiel, que le Conseil fédéral puisse tenir compte du degré de réalisation des objectifs fixés.
Pour ces raisons, je vous invite à soutenir ma proposition de minorité.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich spreche zu Artikel 41 und plädiere dafür, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Es geht um die Stromeffizienz bei Grossverbrauchern. Diese Potenziale sollen ausgeschöpft werden.
Zum grösseren Kontext: Es ist sicher wichtig, dass wir bei der Ausgestaltung der kostendeckenden Einspeisevergütung aus Fehlern, die in anderen Ländern, auch in Deutschland, gemacht wurden, lernen. Das bedeutet vor allem zwei Dinge: dass wir das System intelligent gestalten und dass wir einen Anreiz schaffen, gerade bei der Solarenergie, für den Übergang in den Markt, damit auch Modelle mit Eigenverbrauch interessant werden. Das tun wir in Artikel 28, indem wir auch für grössere Anlagen einen Einmalbeitrag erlauben. Das ist interessant, denn damit werden auch die Eigenverbrauchsmodelle gefördert. Das andere, was man aus der Erfahrung anderer Länder gelernt hat und was sicher wichtig ist für die Gesamteffizienz des Systems, sind die Stromeffizienz und die Energieeffizienz im Allgemeinen. Das berücksichtigen wir teilweise mit den wettbewerblichen Ausschreibungen. Hier geht es aber darum, die Effizienzpotenziale - da gibt es sehr grosse bei den Grossverbrauchern - auszuschöpfen.
Die Mehrheit schlägt Ihnen vor, die Bedingungen für die Befreiung der Grossverbraucher ganz zu streichen. Zur Befreiung der Grossverbraucher: Grundsätzlich unterstützen das die Grünen. Es ist sicher sinnvoll, dass man nicht die produzierende Industrie, welche hohe Stromkosten hat, stärker belastet. Von daher berücksichtigen die Argumente, die KEV schade der Wirtschaft, nicht, dass wir diese Ausnahmen machen. Wer mehr als 10 Prozent Stromkosten hat, wird befreit.
Es geht nur um die Frage: Werden die Effizienzpotenziale ausgeschöpft? Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass von dieser Befreiung 20 Prozent in die Stromeffizienz investiert werden müssen. Das ist auch die bisherige Regelung. Mit dieser würde man die grossen Potenziale ausschöpfen.
Ein Vorteil dieser Regelung ist es auch, dass man damit nicht Gefahr läuft, von der EU sozusagen der staatlichen Beihilfe schuldig gesprochen zu werden. Das war ja auch Gegenstand der Diskussion in Deutschland, weil diese Befreiung ohne Bedingungen einfach problematisch ist. Wichtig ist auch, dass im Entwurf des Bundesrates steht, diese Investitionen in die Stromeffizienz müssten nur gemacht werden, wenn sie "wirtschaftlich tragbar" seien. Es geht hier also wirklich um Massnahmen zur Effizienzsteigerung und um Investitionen in den Werkplatz Schweiz. Es erlaubt diesen Firmen nämlich, ihren Werkplatz in der Schweiz weiterzuentwickeln, damit sie die Investitionen nicht zurückfahren müssen. Es geht also darum, diese Investitionen zu ermöglichen.
Deshalb bitte ich Sie, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben.
Markwalder Christa · 1VP-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Markwalder Christa, erste Vizepräsidentin): Herr Girod, Sie können gleich hierbleiben. Sie haben nun für die Fraktion das Wort und teilen sich die Redezeit mit Herrn van Singer.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich habe natürlich gehofft, dass ich für meine Fraktion ganz am Schluss sprechen könne, aber nun gut.
Für die Fraktion ist sicher wichtig, dass die KEV erhöht wird. Den Leuten, die immer sagen, sie seien gegen Stromimporte, muss ich sagen: Wenn ihr gegen Stromimporte seid, dann müsst ihr die KEV unterstützen. Denn die KEV ist das einzige Instrument, das es noch erlaubt, dass in der Schweiz Produktion zugebaut wird. AKW sind hier keine Antwort: Neue AKW werden aus wirtschaftlichen Gründen nicht gebaut, denn neue AKW wären teurer als die KEV. Auf die alten AKW zu setzen ist fahrlässig, denn auch wenn es nicht zu einem grossen Unfall mit einer Freisetzung von radioaktiver Strahlung kommt, sind kleinere Unfälle möglich, welche die Betreiber zwingen, plötzlich, von heute auf morgen, die AKW stillzulegen und nicht mehr weiterzubetreiben. Das heisst, wenn man es ernst meint, wenn man sagt, dass man keine Importe und eine höhere Versorgungssicherheit wolle, muss man die KEV unterstützen, weil sie einen Zubau in der Schweiz ermöglicht.
Dann noch einmal zur Warteliste: Es sind 11 Terawattstunden, also mehr, als die drei ältesten AKW produzieren, auf der Warteliste der KEV. Herr Rösti hat in diesem Saal mehrmals gesagt, er wäre auch für das Abstellen der AKW, wenn Alternativen da wären. Herr Rösti, öffnen Sie die Augen, schauen Sie einmal diese Warteliste an! Dann sehen Sie: Es bestehen genug Projekte für die Nutzung von erneuerbarer Energie, um die drei ältesten AKW zu ersetzen. Und das wäre auch günstiger, weil die erneuerbare Energie deutlich günstiger ist als jene aus den AKW.
Schliesslich noch zum Argument der Effizienz: Da wird oft vergessen, dass die kostendeckende Einspeisevergütung auch ein kosteneffizientes Instrument ist, weil sie Investitionssicherheit schafft und damit auch die Kapitalkosten reduziert. Und die Kapitalkosten sind gerade für die Erneuerbaren sehr wichtig, weil das Technologien mit tiefen variablen Kosten sind.
Also noch einmal: Unterstützen Sie die Erhöhung der KEV - und ich beantworte gerne einige Fragen.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Girod, ich darf leider nur eine Frage stellen. Wenn Sie sagen, dass aus aktuellen wirtschaftlichen Gründen kein KKW gebaut werde, dann teile ich Ihre Meinung. Sie wissen aber genauso gut wie ich, dass im Moment aus genau den gleichen Gründen die Speicherkapazität nicht zugebaut werden kann. An wie vielen Tagen hatten wir im letzten Monat Sonne? Woher nehmen Sie den Strom, wenn die Sonne nicht scheint und wenn es nicht windet? Wo wollen Sie die Windanlagen alle aufstellen? Das war jetzt eine Frage in mehrere Fragen verpackt.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Es sind mehrere Fragen, aber ich antworte gerne. Bezüglich der Speicherkapazität müssen wir sehen, dass es wahrscheinlich kein Land gibt, das hier besser aufgestellt ist. Da gibt es auch von der ETH eine Studie, die zeigt, dass es mit unserer Wasserkraft möglich ist, die Schwankungen der Wind- und der Sonnenenergie auszugleichen.
Zur Sonne: Es ist nicht so, dass sie im falschen Moment scheint. Wieso haben die Preise abgenommen, wieso ist die Differenz zwischen den Preisen kleiner geworden? Weil man eben im richtigen Moment produziert, während der Mittagsspitze, und in dieser Zeit den Verbrauch reduziert.
Zur Windenergie: Da ist es so, dass wir dafür Verfahren beschlossen haben. Sie haben sich dagegen gewehrt, dass man diese Verfahren beschleunigt. Auch mit der Unterstützung des Antrages Fässler Daniel haben Sie die Beschleunigung der Verfahren verhindert. Wenn Sie also davon sprechen, dass man das umsetzen solle, sollten Sie auch diese beschleunigten Verfahren unterstützen.
Interessant ist, dass Sie immer noch nicht Stellung genommen haben zur Tatsache, dass eigentlich der Stromimport erhöht wird, wenn wir keine KEV haben. Wenn Sie zudem sagen, dass Sie bereit sind, die AKW abzustellen, wenn wir Alternativen haben, müsste man die AKW jetzt abstellen; denn man muss nochmals sagen, dass der grosse Teil der Anwärter auf dieser Warteliste kein Problem beim Zubau hat. Zum Beispiel im Bereich Solarenergie haben wir überhaupt kein Problem: Das sind Projekte für Solaranlagen auf den Dächern, welche man ohne Widerstände bauen kann.
van Singer Christian · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Les décisions que nous prendrons dans ce bloc sont essentielles pour la mise en oeuvre de la stratégie énergétique. Nous discuterons des contributions d'investissement pour les installations photovoltaïques, hydroélectriques et de biomasse, ainsi que des appels d'offres publics pour favoriser l'efficacité énergétique. Nous fixerons aussi le montant maximum du supplément perçu sur la rémunération versée pour l'utilisation du réseau de transport. L'argent est le nerf de la guerre. Et que voyons-nous? Certains aimeraient avoir le beurre, l'argent du beurre, et pourquoi pas le sourire de la crémière. Ils proposent de réduire, voire de supprimer, les mesures prévues. Le groupe des Verts soutiendra les propositions de la majorité, qui visent à renforcer les énergies renouvelables et l'efficacité énergétique sans nuire évidemment aux entreprises dépendant fortement de l'électricité.
Le groupe UDC, fidèle à lui-même, propose de supprimer toute contribution à l'investissement en biffant les articles 28 à 33; il s'agit de la minorité Knecht. La minorité II (Knecht) propose même de biffer l'article 34, qui prévoit les moyens pour financer des appels d'offres publics visant à favoriser l'efficacité énergétique. Le groupe des Verts, évidemment, rejettera ces propositions.
Plus étonnant, lorsqu'il s'agit d'adapter le prélèvement maximal en le faisant passer de 1,5 à 2,3 centimes par kilowattheure, une partie du groupe libéral-radical rejoint le groupe UDC pour rejeter cette adaptation. Ainsi, les défenseurs de la minorité Knecht à l'article 37 font semblant d'oublier les 34 000 installations sur la liste d'attente. Ils oublient aussi que maintenir le prélèvement à 1,5 centime par kilowattheure revient en fait à réduire les moyens à disposition pour le solaire, l'éolien, la biomasse, la grande hydraulique et les mesures de promotion de l'efficacité énergétique. Donc, il est essentiel de majorer le montant prélevé sur chaque kilowattheure vendu en le portant de 1,5 à 2,3 centimes.
A l'article 40, le groupe des Verts vous demande de suivre la majorité, qui prévoit de libérer de cette contribution les entreprises dont les frais d'électricité représentent au moins 10 pour cent de la valeur ajoutée brute et de rendre le versement proportionnel pour celles dont les frais d'électricité représentent entre 5 et 10 pour cent de la valeur ajoutée.
Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Ich konzentriere mich in diesem Block auf die Finanzierung. Hier geht es jetzt ums Geld. Sie haben gesehen, dass die Mehrheit der UREK vorschlägt, den Deckel nicht ganz wegzulassen, sondern ihn auf maximal 2,3 Rappen zu erhöhen. Heute haben wir eine Deckelung von 1,5 Rappen. Wir sind momentan, wenn ich richtig informiert bin, bei 1,1 Rappen. Die Minderheit möchte nun bei dieser Deckung bleiben.
Ich persönlich und die BDP-Fraktion sind der Meinung, dass die Deckelung bei 2,3 Rappen schon die äusserste Limite sein sollte und möglicherweise etwas zu weit greift. Aber wir haben bis jetzt den Mechanismus festgelegt, wir haben eigentlich die Ausgaben beschlossen und festgelegt, wie es finanziert werden soll, wie es funktionieren soll - insbesondere auch die Wasserkraft ist da ja massiv betroffen. Es wäre falsch, hier beim Wert von 1,5 Rappen zu bleiben, weil das ganz sicher nicht reichen würde. Das würde dazu führen, dass die Warteschlangen länger und länger würden und gegen aussen Hoffnungen gemacht würden, die dann Hoffnungen bleiben und nicht erfüllt werden könnten.
Wir von der BDP-Fraktion sind der Meinung, dass der Ständerat hier noch eine Korrektur anbringen sollte. Wir plädieren aber dafür, die Mehrheit zu unterstützen und diese 2,3 Rappen einmal festzusetzen. Es könnte sein - so von der Vorstellung her -, dass der Ständerat dann irgendwo bei 1,9 oder vielleicht 2 Rappen landet. Ich denke - auch die BDP-Fraktion teilt diese Meinung -, dass das der richtige Weg ist. Hier relativ unfundiert einen Basar zu eröffnen, ob es jetzt 2,3 oder 2,1 oder 1,9 Rappen sein sollen, wäre aus unserer Sicht der falsche Weg.
Noch kurz: Wir haben einen Einzelantrag von Kollege von Siebenthal erhalten, der bei Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe c auch die Holzkraftwerke einbinden und in dieses System aufnehmen will. Wir finden das einen guten Ansatz; das ist einmal ein konstruktiver Ansatz von rechts. Die BDP-Fraktion wird diesen Antrag unterstützen.
Noch eine Bemerkung zu Artikel 29 Absatz 1: Dort möchte die Minderheit Knecht den Prozentsatz von 30 auf 20 Prozent reduzieren. Wir finden, diesen Prozentsatz bei den Einmalvergütungen jetzt wieder mitten im Spiel - ich habe es schon einmal gesagt, das basiert auf der parlamentarischen Initiative 12.400, die umgesetzt ist - zu ändern führt zu unnötiger Unruhe. Der Antrag kommt ja gerade von denjenigen, die nicht wollen, dass diese Subventionierungssysteme noch über zwanzig Jahre oder länger weitergeführt werden. Hier geht es ja um Einmalvergütungen, die so lange gewährt werden, wie das System besteht. Wenn das System nicht mehr da ist, sind diese Beträge auch weg. Deshalb ist es von mir aus gesehen nicht klug, jetzt dort am Prozentsatz zu schrauben.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
Dans le cadre de ce bloc 4, l'essentiel est que la réglementation législative future devra tenir compte des problèmes actuels rencontrés au niveau de la production hydroélectrique. Les prix actuels sur le marché de l'électricité ont atteint, suite notamment au versement massif de subventions par l'Etat allemand pour soutenir la production des énergies renouvelables, des niveaux extrêmement bas. Avec 56 pour cent de l'électricité fournie dans notre pays par la force hydraulique, nous ne pouvons pas nous permettre de ne pas continuer d'investir dans cette production qui est le pilier de notre sécurité sur le plan de l'approvisionnement en électricité.
Pour cela, nous devons mettre en place des conditions-cadres qui permettent aux détenteurs des ouvrages de pouvoir continuer à investir dans de nouvelles installations, à les rénover et à en assurer la maintenance.
Pour la majorité des membres du groupe libéral-radical, le modèle de soutien retenu est celui qui préconise une contribution d'investissement qui doit se monter à 50 pour cent et non à 60 pour cent pour les installations hydroélectriques d'une puissance inférieure à 10 mégawatts. Le financement de ces mesures devrait être assuré par une retenue de 0,1 centime par kilowattheure consommé. Ceci permettra, selon l'Office fédéral de l'énergie, de dégager au total près de 760 millions de francs pour la grande hydraulique, soit annuellement 38 millions de francs sur une durée de 20 ans. Le groupe libéral-radical attire toutefois l'attention sur le fait que ce 0,1 centime par kilowattheure prélevé doit être compris dans le plafond de la RPC à 1,5 centime par kilowattheure et ne pas avoir d'effet sur l'augmentation de ce plafond à 2,3 centimes par kilowattheure.
D'autre part, chacun doit apporter sa pierre à l'édifice: non seulement les propriétaires des centrales hydroélectriques et les consommateurs, mais aussi les cantons au bénéfice de la redevance hydraulique. N'oublions pas que, dans le domaine de l'hydraulique, 40 pour cent des coûts sont des taxes publiques. La redevance hydraulique représente environ 515 millions de francs par année reversés aux cantons alpins.
Cela représente une retenue de 1,4 centime par kilowattheure. Sans remettre en cause les montants actuels versés par le biais de la redevance hydraulique, nous estimons que les cantons bénéficiaires pourraient, pour la production d'électricité supplémentaire bénéficiant d'un soutien étatique, renoncer, durant la période de soutien financier étatique, à prélever la redevance hydraulique sur cette quantité supplémentaire. Je vous invite à ce sujet à accepter la motion de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie 14.3668 "Réglementation de la redevance hydraulique après 2019". Dans le cadre des articles du bloc 4, nous devons veiller à promouvoir, outre l'énergie photovoltaïque, éolienne ou hydraulique, également la biomasse et la géothermie.
J'aimerais en outre vous informer que, pour le groupe libéral-radical, la décision qui sera prise à l'article 37 alinéa 3 est d'une importance capitale et déterminera le fait de savoir si nous soutiendrons ou non cette loi lors du vote sur l'ensemble. En effet, nous ne pouvons pas accepter de porter le montant maximum du supplément à 2,3 centimes par kilowattheure, comme le propose la majorité de la commission. Les mesures prévues dans le cadre de la nouvelle politique énergétique doivent pouvoir être financées au travers de la fixation du plafond de la RPC à 1,5 centime par kilowattheure. Nous ne pouvons pas accepter que le porte-monnaie de tout un chacun soit mis autant à contribution. C'est avant tout la classe moyenne qui va passer à la caisse. Il sied de rappeler qu'avec une taxe d'incitation fixée à 1,5 centime par kilowattheure, ce sont environ 850 millions de francs qui seront mis annuellement à disposition de la promotion des énergies renouvelables. Porter ce montant maximum à 2,3 centimes par kilowattheure représente 500 millions de coûts supplémentaires par année, soit plus de 15 milliards de francs sur une durée de soutien portant jusqu'à 2040-2045. Nous devons veiller à investir les deniers publics en tenant compte de la relation entre les coûts et les potentialités.
C'est pourquoi je vous invite, au nom du groupe libéral-radical, à soutenir, à l'article 37 alinéa 3, la proposition défendue par la minorité Knecht. Je souligne au passage que cette position est également soutenue par la Conférence des directeurs cantonaux de l'énergie.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
In den nun zu behandelnden Artikeln 28 bis 44 geht es vereinfacht gesagt um zwei Dinge: um die Investitionsbedingungen für die Grosswasserkraft und um die Mittel, die für die gesamte Förderung der Produktion aus erneuerbaren Energien zur Verfügung gestellt werden.
Die SP-Fraktion unterstützt in Artikel 37 Absatz 3 den Bundesrat und die Mehrheit der Kommission mit dem maximalen Netzzuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Die Argumente der Minderheit, die diesen Netzzuschlag ablehnt, sind natürlich nicht schlüssig, und ich kann Ihnen das auch kurz darlegen. Wir haben nun in Artikel 2 des Gesetzes Ziele für den Ausbau der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien festgelegt. Dann haben wir in der Folge ein Einspeiseprämiensystem geschaffen und hier noch den Investitionsrahmen für die Grosswasserkraft festgelegt. Nun kann man weder Ziele erreichen noch die Grosswasserkraft stärken, wenn man nicht den Netzzuschlagsfonds mit genügend Mitteln ausstattet.
Bleiben wir auf dem Boden der Tatsachen. Was wir hier beschliessen, ist eigentlich eine Begrenzung beim Strompreiszuschlag, der sehr, sehr bescheiden ist. Eine kleine Rechnung aus meinem Haushalt mag Ihnen vielleicht die Augen öffnen: In meinem Haushalt im Kanton Baselland kostet der Strom nächstes Jahr mit allem Drum und Dran 20,6 Rappen pro Kilowattstunde. Die Erhöhung um 0,8 Rappen, die mit dieser Gesetzesrevision ansteht, von den bisherigen 1,5 Rappen auf 2,3 Rappen, entspricht also einer Strompreissteigerung von sage und schreibe 4 Prozent. Wegen 4 Prozent Strompreissteigerung in den nächsten Jahren zur Stärkung der Grosswasserkraft und zum Ausbau der inländischen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien macht die Minderheit - ich kann es nicht anders sagen - ein solches Theater. Sie rechnet uns mit dem Milchbüchlein der Economiesuisse vor, dass das in zwanzig Jahren schon etwas kosten könne. Natürlich kostet die Stromproduktion im eigenen Land etwas. Mir wurde jedenfalls der Strom noch nie - noch nie! - gratis geliefert. Das ist auch gut so. Gratis entstehen auch keine Arbeitsplätze in unserem Land.
Ich bitte Sie daher im Interesse einer zuverlässigen und sicheren inländischen Stromproduktion, bei Artikel 37 Absatz 3 der Mehrheit zu folgen.
Reynard Mathias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Permettez-moi tout d'abord de déclarer mes liens d'intérêts. Je viens d'un canton qui produit beaucoup d'électricité d'origine hydraulique. Même si nos prédécesseurs ont bien travaillé et construit de nombreuses installations encore très utiles aujourd'hui, un potentiel additionnel de grande hydroélectricité reste encore. Pour réussir la transition énergétique, la Suisse a aussi besoin d'exploiter ce potentiel. C'est la raison pour laquelle je salue les travaux de la commission.
En effet, au lieu de tomber dans le piège stérile d'une opposition entre nouvelles énergies renouvelables et anciennes, la commission a bien vu que la Suisse avait besoin des deux - des anciennes et des nouvelles énergies renouvelables. Elle a donc bien fait d'introduire la possibilité d'un soutien pour le développement et l'extension des installations hydroélectriques de plus de 10 mégawatts.
Face à la concurrence déloyale des usines à charbon qui produisent aujourd'hui 50 pour cent de la production allemande d'électricité à des prix de dumping qui ne tiennent pas compte du dommage environnemental, aucune entreprise ne peut aujourd'hui construire une nouvelle installation hydroélectrique sans perdre de l'argent. Un tel soutien est donc nécessaire. Et il est ainsi fait que, si le prix du marché remonte et la rentabilité augmente, le soutien sera réduit, voire fera l'objet d'une restitution.
Ceci étant dit, il faut encore rejeter la proposition de la minorité Knecht à l'article 37, car, pour que le soutien aux nouvelles énergies renouvelables fonctionne effectivement, il faut faire passer le supplément de 1,5 centime à 2,3 centimes, comme le proposent le Conseil fédéral et la majorité de la commission. Sans cela, on ne fera que jouer les énergies renouvelables les unes contre les autres sans avancer. Or, dans mon canton, on a bien compris qu'il fallait à la fois l'hydroélectricité, petite ou grande, le solaire, l'éolien et encore la biomasse pour faire avancer la transition électrique. Je vous encourage donc à approuver le passage à 2,3 centimes.
Je vous le dis également en tant que représentant d'un canton qui connaît aussi des industries intensives en électricité, en particulier dans le secteur de l'aluminium. Le dispositif d'exemption pour les entreprises intensives en électricité vient d'entrer en vigueur et la commission, comme le Conseil fédéral, propose de le maintenir par cette loi, sans changement. Ainsi, les secteurs exposés à la concurrence internationale seront épargnés par cette hausse qui représente environ 5 pour cent du prix final de l'électricité. Cela protège nos emplois industriels précieux.
J'ai évoqué le travail fait par nos prédécesseurs. Ils ont osé investir pour construire des ouvrages audacieux, tels que le barrage de Mauvoisin, le barrage de la Grande Dixence ou encore les installations d'Emosson. Ces installations, encore très utiles aujourd'hui, avaient à l'époque dû être financées; on avait alors inclus les frais d'amortissement dans les tarifs de l'électricité, le tour était ainsi joué. Aujourd'hui, le marché de gros étant libéralisé, le système qui a bien fonctionné pendant cent ans avec un financement solidaire des investissements par tous les utilisateurs de l'électricité a disparu. Il est remplacé par le système de prime d'injection, qui doit justement être financé par ces 2,3 centimes par kilowattheure, sur lesquels nous allons nous prononcer. Si nous laissons un prélèvement maximum à 1,5 centime, à l'instar de ce qui est fixé dans la loi en vigueur, il ne sera plus possible de financer de nouveaux projets après 2016, tant pour les anciennes que pour les nouvelles énergies renouvelables. Cela signifierait que la sortie du nucléaire deviendrait le début d'une ère d'importation d'électricité d'origine charbonnière, avec un grand dommage écologique et climatique et sans aucune valeur ajoutée en Suisse même.
Il faut donc rejeter la proposition de la minorité Knecht à l'article 37 et suivre la majorité de la commission et le Conseil fédéral.
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
In diesem Block beraten wir die umstrittene Höhe der KEV und legen fest, welche Stromproduktionsanlagen künftig wie stark unterstützt werden. Es geht dabei auch um die Weiterführung der bisherigen Entscheide aus der Vorlage 12.400 mit Einmalvergütungen für Fotovoltaikanlagen und neu auch für Erweiterungen bei der Wasserkraft. Die Mehrheit der Kommission schlägt hier wie der Bundesrat einen maximalen Zuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde vor, um den Zubau von erneuerbaren Energien auch weiterhin finanziell zu unterstützen.
Ich komme zu den einzelnen Artikeln:
Zu Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe a: Wir Grünliberalen begrüssen die vorgeschlagene Lösung der Mehrheit, welche die Obergrenze von 30 Kilowatt für die Investitionsbeiträge ganz aufheben will. Diese Lösung entlastet den KEV-Topf, ohne dass daraus Nachteile entstehen.
Zu Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b: Hier unterstützen wir die Minderheit I (Fässler Daniel), welche die Untergrenze der zu fördernden Erweiterungen und Erneuerungen von bestehenden Wasserkraftanlagen auf 300 Kilowatt anstelle von 1 Megawatt festlegen will. Damit können zahlreiche sinnvolle Wasserkraftprojekte an Stellen erneuert oder erweitert werden, welche sich in bisher bereits beeinträchtigten Gewässern befinden. Gerade bei diesen Projekten kann damit eine Win-win-Situation erzielt werden, bei der sowohl der Naturschutz als auch die Energiegewinnung stark profitieren.
Zu Artikel 29: Hier unterstützen die Grünliberalen die Mehrheit, welche die maximale Höhe der Einmalvergütung weiterhin bei 30 Prozent belassen und nicht senken will.
Zu den Artikeln 30 und 31: Hier folgen wir ebenfalls der Mehrheit der Kommission, um die Investitionsbeiträge bei Wasserkraftanlagen bis 10 Megawatt bei höchstens 60 Prozent, bei Anlagen von über 10 Megawatt bei höchstens 40 Prozent und bei Biomasseanlagen bei höchstens 25 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten festzulegen.
Zu Artikel 33 Absatz 3 Buchstabe f: Hier unterstützen wir die Minderheit Nussbaumer, welche zwar bei Projekten, die eine anderweitige Finanzhilfe erhalten, einer Kürzung der Investitionsbeiträge zustimmt, jedoch davon absehen will, bei Projekten mit Einmalvergütung ebenfalls zu kürzen.
Zu Artikel 34: Hier geht es um die wettbewerblichen Ausschreibungen für Stromeffizienzmassnahmen. Während die Minderheiten I und II nur eine Kann-Formulierung oder gar eine Streichung dieser Massnahmen fordern, halten wir Grünliberalen die wettbewerbliche Ausschreibung für ein sinnvolles und nützliches Instrument, um eine effizientere Nutzung der hochwertigsten Energieform, der Elektrizität, zu fördern. Deshalb unterstützen wir hier die Mehrheit.
Die Kernbestimmung dieses Blocks ist jedoch wie gesagt Artikel 37 Absatz 3. Dort wird der Netzzuschlag neu auf maximal 2,3 Rappen pro Kilowattstunde festgelegt. Diese vom Bundesrat und von der Kommission vorgeschlagene Erhöhung ist zwingend, damit das ganze KEV-System überhaupt weiterhin funktionieren kann und damit bei den erneuerbaren Energien tatsächlich weiterhin zugebaut wird. Der Deckel bleibt dabei bestehen, das Maximum wird aber erhöht. Eine zusätzliche Erhöhung für die Wasserkraft ist aus grünliberaler Sicht nicht nötig. Der Antrag der Minderheit, welche die bisherige Obergrenze von 1,5 Rappen beibehalten will, käme nahezu einem Grounding beim Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Energien gleich. Die Bremser der Energiewende aus der FDP und SVP schaffen sich damit wohl zusätzliche Argumente, um neue Kernkraftwerke zu bauen, und zementieren damit auf Jahrzehnte hinaus unsere mit 80 Prozent hohe Auslandabhängigkeit in Sachen Energie.
Bei Artikel 40 will eine Minderheit den Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung bei 5 statt wie bisher bei 10 Prozent festlegen, um stromintensive Endkunden vom Netzzuschlag zu befreien. Wir Grünliberalen halten das für unnötig; wir unterstützen hier die Lösung des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission.
Bei den Artikeln 41 und 42 geht es um die Zielvereinbarungen und die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Endverbrauchern der Netzzuschlag zurückerstattet wird. Wir unterstützen hier die Mehrheit der Kommission. Wir sind der Meinung, dass die Rückerstattung mit der Verpflichtung verknüpft werden muss, die Energieeffizienz zu steigern.
Schliesslich zum Einzelantrag von Siebenthal zu Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe c: Wir unterstützen diesen Antrag aus Überzeugung.
Zusammengefasst folgen wir Grünliberalen in diesem Block - mit den zwei erwähnten Ausnahmen bei den Anträgen der Minderheiten Fässler Daniel und Nussbaumer - jeweils der Mehrheit der Kommission.
Killer Hans · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir sprechen über den Investitionsbeitrag für Fotovoltaik, Wasser und Biomasse.
Das System der KEV hat drei grosse Probleme: erstens zu hohe Kosten, zweitens die Marktverzerrungen und drittens die Diskriminierung der Wasserkraft. Also geht es darum, das System möglichst zurückzufahren und die Schäden möglichst zu verkleinern. Da dies realistischerweise nicht mehrheitsfähig sein wird, sind die Kosten und die negativen Auswirkungen zumindest zu begrenzen. Es ist auch davon auszugehen, dass weitere Erhöhungen beabsichtigt sind. Wenn die beabsichtigten 2,3 Rappen bewilligt werden, belaufen sich die jährlichen Kosten für die Konsumenten auf über eine Milliarde Franken pro Jahr, und dies alleine beim Strom. Bezahlen werden das die Privaten und das Gewerbe. Hier gilt es zu stoppen. Die jetzt rechtskräftige Obergrenze von 1,5 Rappen ist definitiv schon hoch genug.
Unter den Marktverzerrungen, die durch die KEV verursacht werden, leidet die traditionelle Wasserkraft. Die Grosswasserkraft ist bis heute gegenüber den anderen erneuerbaren Energien diskriminiert. Durch die Marktverzerrungen der Fördersysteme ist die Wasserkraft unter die Räder gekommen, es wird nichts mehr investiert. Mit den heutigen Rahmenbedingungen sind die Ausbauziele bei der Wasserkraft völlig unrealistisch. Im Sinne von gleich langen Spiessen sollte die Grosswasserkraft ebenfalls gefördert werden. Wenn denn schon Honigtöpfe geöffnet werden, dann für alle erneuerbaren Energien.
Dauernd verfügbar, praktisch CO2-frei und sehr effizient - das ist unsere Wasserkraft. Aus diesen Gründen ist die Förderung der Grosswasserkraft zu begrüssen. Für die Einführung der Förderung der Grosswasserkraft braucht es aber keine Erhöhung des Netzzuschlags; 1,5 Rappen sind genug. Der Anteil für die Wasserkraft daran beträgt lediglich 0,1 Rappen. Diese 0,1 Rappen blieben auch dann bestehen, wenn wir den Ansatz auf 2,3 Rappen erhöhen würden. Das hätte eine weitere positive Wirkung: Die Investitionshilfen führen von wenig effizienten Produktionen zur effizienten Wasserkraft. Daraus würde auch eine Erhöhung der Versorgungssicherheit resultieren. Die Importabhängigkeit könnte ebenfalls reduziert werden. Die Produktion aus Wasserkraft ist viel besser vorhersagbar als die vom Wetter und von der Tageszeit abhängige Produktion aus Sonnen- und Windkraft. Die Wasserkraft schafft zudem einen substanziellen Mehrwert und beansprucht trotzdem nur einen geringen Teil des Netzzuschlags. Darum muss dieser auch nicht erhöht werden.
Ausserdem ist zuhanden der Materialien noch festzuhalten, dass unter dem Titel Wasserkraftausbau auch die erheblichen Erweiterungen bestehender Anlagen, zum Beispiel mit neuen Turbinen, und die Erhöhung der Flexibilität der Anlagen, zum Beispiel durch höhere Staumauern, fallen sollen. Auch das ist Zubaumenge.
In diesem Block werden wir folgende Minderheiten unterstützen: bei den Artikeln 28 bis 33 die Streichung dieser Artikel gemäss dem Minderheitsantrag Knecht, bei Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 2 den Antrag der Minderheit I (Fässler Daniel), bei Artikel 29 Absatz 1 die Minderheit Knecht, bei Artikel 31 Absatz 1 die Minderheit Wasserfallen, bei Artikel 34 prioritär den Streichungsantrag der Minderheit II (Knecht) und danach allenfalls den Antrag der Minderheit I (Favre Laurent) zu Buchstabe a.
Bei Artikel 37 geht es um die Erhöhung der KEV auf 2,3 Rappen. Das ist eine Conditio sine qua non für uns: Eine Erhöhung wäre ein No-go für uns in Bezug auf die ganze Vorlage. Wir unterstützen daher bei diesem Artikel klar die Minderheit Knecht. Ebenfalls werden wir die Minderheiten Knecht bei den Artikeln 40 und 41 unterstützen.
Alle anderen Minderheitsanträge in diesem Block lehnen wir ab.
Buttet Yannick · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
Le bloc 4 est probablement celui qui constitue le coeur du débat et surtout celui qui contient les points de vue divergents sur la Stratégie énergétique 2050. C'est en effet dans ce bloc que nous devrons décider de nous donner les moyens financiers nécessaires pour atteindre les objectifs fixés. Tous veulent bénéficier de soutiens, personne ne veut payer.
2,3 centimes par kilowattheure, c'est ce que propose la commission à l'article 37, suivant en cela le projet du Conseil fédéral, afin de financer les mesures de soutien aux énergies renouvelables. Le chiffre de 2,3 centimes par kilowattheure n'est pas tombé du ciel. Il correspond au montant nécessaire pour financer les mesures décidées. Il s'agit là du plafond qui sera atteint à terme en fonction du développement des projets dans le domaine de l'énergie. Le maintien de ce plafond prouve que notre pays ne suivra pas l'exemple controversé de notre grand voisin du nord qui reporte un montant très conséquent sur les familles. Ce ne sera pas le cas dans notre pays. Cette augmentation du plafond est acceptable car elle permettra un rythme constant de développement des énergies renouvelables dans notre pays. Rejeter cette augmentation, c'est accepter à terme d'être davantage dépendant de l'étranger, puisque, une fois les centrales nucléaires hors d'usage, la quantité d'énergie renouvelable indigène sera plus faible et le recours à l'importation par conséquent accru.
Enfin, cette augmentation tombe au bon moment puisque le prix de l'énergie est historiquement bas et ne représente plus un poste entamant la compétitivité de nos entreprises ou le porte-monnaie de la classe moyenne.
Rappelons que les entreprises à haute intensité énergétique peuvent déjà aujourd'hui être dispensées de tout ou partie du paiement du prélèvement de la RPC, ceci afin de faire face à la concurrence internationale.
La majorité du groupe PDC/PEV devrait donc soutenir cette augmentation indispensable, compte tenu notamment du soutien prévu pour la grande hydraulique, cette énergie extraordinaire dont le prix de vente est soumis à une forte pression. Cette source d'énergie propre, souple et efficace, qui fait déjà de la Suisse l'un des pays bénéficiant d'un des plus importants taux de production d'énergies renouvelables, mérite notre soutien. Je me permets aussi d'attirer votre attention sur l'importance de soutenir le frein aux dépenses concernant cette augmentation, car le rejeter reviendrait concrètement à renoncer à toutes les aides que nous avons acceptées jusqu'à maintenant.
Concernant les autres articles de ce bloc, le groupe PDC/PEV soutiendra les positions défendues par la majorité de la commission, exceptions faites de l'article 28 alinéa 1 et de l'article 35. A l'article 28 alinéa 1, il est nécessaire de fixer à 300 kilowatts la limite inférieure pour l'aide au renouvellement des installations hydroélectriques. Afin de conserver une logique avec le vote du conseil à l'article 19 alinéa 3, le groupe PDC/PEV soutiendra la proposition de la minorité I (Fässler). A l'article 35, le groupe PDC/PEV soutiendra la proposition de la minorité Bourgeois, qui demande une garantie pour la géothermie également en cas d'insuccès total. Cette technologie nécessite des investissements conséquents et génère des résultats incertains au départ des investigations. Il nous paraît par conséquent essentiel de créer une réelle incitation à l'intention des investisseurs.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Herr Buttet hat es eigentlich vorher schon auf den Punkt gebracht: Alle wollen jetzt zusätzliche Förderungen und stellen entsprechende Anträge, aber bezahlen will niemand. Die SVP möchte bei 1,5 Rappen deckeln. Gleichzeitig beantragen aber auch Sie mit Minderheiten weitere Förderungen. Sie haben vorher für den Landwirtschaftsbonus gestimmt. Sie wollen nicht nur die Gross-, sondern auch noch die Kleinwasserkraft fördern. Es gibt Anträge zu Holzkraftwerken, die auch Investitionsbeiträge erhalten sollen. Sie stellen zusätzliche Anträge, wonach auch die Unternehmen gefördert und entlastet werden sollen, die nur 5 Prozent Strom verbrauchen, und bei der Geothermie wollen Sie auch mehr.
Man kann das schon tun. Aber wenn man A sagt, muss man auch B sagen, und wenn Sie sogar zusätzliche Förderungen beantragen und weniger Geld ausgeben wollen, dann geht das einfach nicht auf. Also, seien Sie bitte konsequent, und verzichten Sie auf all diese zusätzlichen Fördertatbestände. Ich werde sehr genau sehen, was Sie, Herr Rösti, Herr Killer und Herr Knecht, dann stimmen. Aber die Honigtöpfe noch anzureichern und sich dann zu beklagen, man sei per se gegen den Honigtopf - das können Sie niemandem erklären. Aber Sie machen es.
Zudem hört man jetzt immer, die Wasserkraft sei so unter Druck wegen der Subventionen. Hören Sie auf zu behaupten, dass das am Schweizer System liege! Nehmen Sie wirklich zur Kenntnis, dass die Wasserkraft wegen des europäischen Markts unter Druck ist, wegen Überkapazitäten, die wir haben. Man hat jahrelang von einer drohenden Stromlücke gesprochen, und was ist eingetroffen? Überkapazitäten! Wir haben zu viel Strom. Zum Teil kommt er gratis ins Netz. Man muss noch bezahlen, dass er eingespeist wird. Das hat nichts mit dem Schweizer Energiesystem zu tun. Tiefe CO2-Preise und ein wirtschaftliches Wachstum, das äusserst schwach ist, sind die Probleme der heutigen Wasserkraft, aber nicht unsere KEV, die in diesem Jahr gerade mal 280 Millionen Franken in die erneuerbaren Energien einspeist. Hören Sie einfach auf mit Märchen, kümmern Sie sich um die echten Zahlen! Das müssen wir schon irgendwann mal hinkriegen.
Zu den Minderheitsanträgen: Bei Artikel 28 haben wir eigentlich dieselbe Situation, die wir vorhin hatten. Wenn Sie einen Ausgleich wollen, so bitte ich Sie hier, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit I (Fässler Daniel), die eben auch die Kleinwasserkraft mit Investitionsbeiträgen unterstützen will, abzulehnen. Ich bitte Sie, auch den Antrag der Minderheit II (Semadeni) abzulehnen; die Argumente haben wir schon ausgetauscht.
Zu Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe c liegt der Einzelantrag von Siebenthal vor, der eine zusätzliche Förderung der Holzkraftwerke will. Das ist unnötig. Die Holzkraftwerke sind normal eingebaut in das Einspeiseprämiensystem. Es braucht keine Doppelförderung, auch nicht mit Investitionsbeiträgen. Holz ist eine sehr wertvolle Masse. Wir wollen das weiter unterstützen, aber mit dem normalen Einspeiseprämiensystem. Wir haben hier übrigens gerade bei den Kehrichtverbrennungsanlagen und bei den Klärgasanlagen eine Konzession gemacht. Noch in der Vernehmlassung sahen wir ja gar keine Förderung vor. Wir haben das aber auch in Absprache mit den Anlagebetreibern aufgenommen. Es geht nun nicht um das Einspeiseprämiensystem, sondern um Investitionsbeiträge, damit auch Anlagen, die in der Pipeline sind, entstehen können.
Bei Artikel 30 gibt es die Minderheit Favre Laurent, die den Beitrag für höchstens 50 Prozent der Investitionskosten anrechnen will. Das kann man tun. Die Kommission bzw. die Subkommission hat die Berechnungen gesehen; man hat mit 40, 50 und 60 Prozent gerechnet. 60 Prozent waren eigentlich das Mittel. Da hat man gesagt, dass dies, wenn man die Grosswasserkraft fördern will - aufgrund der bekannten Zahlen der bestehenden Anlagen -, wahrscheinlich das ist, was nötig ist. Zum Beitrag für 50 Prozent besteht dann aber keine grosse Differenz. Hier muss Ihr Rat entscheiden.
Bei Artikel 31 steht dem Entwurf des Bundesrates der Antrag der Mehrheit gegenüber, welche bei Biomasseanlagen 25 Prozent anrechnen möchte. Die Minderheit Wasserfallen übernimmt eigentlich das bundesrätliche Konzept; die Bestimmungen sind einfach anders auf die Absätze 1 und 2 verteilt. Ich bitte Sie, der Minderheit Wasserfallen zu folgen, weil hier effektiv ein Investitionsbeitrag von höchstens 20 Prozent ausreichend ist. Auch hier gilt wieder: Wir fördern, aber wir sind uns sehr bewusst, dass Förderung eben auch Kosten bedeutet. Um die Kosten für die Haushalte, aber auch für das Gewerbe und die Industrie in Grenzen zu halten, sollte man das System nicht überdehnen. Bei Artikel 31 geht es auch um Kehrichtverbrennungs- und Abwasserreinigungsanlagen; diese sind häufig im Besitz der öffentlichen Hand. Wir meinen deshalb, dass wir mit den 20 Prozent einen angemessenen Investitionsanreiz haben, der ausreicht. Deshalb ist hier die Minderheit Wasserfallen zu unterstützen.
Bei Artikel 33 Absatz 3 Buchstabe f gibt es eine Minderheit Nussbaumer. Hier geht es um folgende Frage: Soll man eine Kürzung der Investitionsbeiträge vornehmen, wenn ein Anlagebauer halt unrechtmässig Finanzhilfen bezieht oder sonst wie die Ziele nicht erreicht? Wir meinen, dass das System richtig sei, dass der Minderheitsantrag abzulehnen sei. Auch bei der Einmalvergütung soll der Bundesrat einen Ausschluss oder eine Kürzung wegen anderweitiger Finanzhilfen vorsehen können. Das ist sinnvoll. Ein Anlagebetreiber soll nicht mehrfach vom Staat unterstützt werden.
Bei Artikel 34 bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit II (Knecht) abzulehnen. Wir haben bei den wettbewerblichen Ausschreibungen gute Erfolge zu verzeichnen, sie sind sehr effizient. Das Budget der letzten Ausschreibung betrug 24 Millionen Franken. Damit konnten wir auf günstige Weise 84 Antragsteller mit Fördermitteln unterstützen. Das ist also ein sehr effizientes Instrument; deshalb wäre es schade, wenn man es streichen würde.
Bei Artikel 35 geht es um die Geothermie; es liegt hier ein Antrag der Minderheit Bourgeois zu Absatz 1 vor. Ich bitte Sie, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Der Antrag ist sehr absolut formuliert. Wir brauchen Flexibilität, um mit den Mitteln aus dem Fonds haushälterisch umgehen zu können. Ansonsten würde ein Anreiz geschaffen, möglichst hohe, über das Notwendige hinausgehende Investitionskosten anzugeben, die dann wiederum mit 60 Prozent der anrechenbaren Kosten abzugelten wären. Mit einer flexiblen Regelung, wie sie die Mehrheit vorschlägt, haben wir hier auch Korrekturmöglichkeiten. Zudem wäre es relativ schwierig zu sagen, wann ein Geothermieprojekt ein totaler Misserfolg ist und wann es ein Teilerfolg ist. Das, meine ich, ist relativ schwierig. Ich erinnere Sie an das St. Galler Projekt, das durchaus ein gutes Projekt war, auch wenn es am Schluss nicht zur Wärmeproduktion geführt hat.
Bei Artikel 37 geht es um die Erhebung und Verwendung des Netzzuschlags. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Knecht abzulehnen. Es geht hier eben nicht um die Förderabgabe, sondern es geht um den Netzzuschlag, wie wir ihn kennen und wie er im heutigen System enthalten ist.
Zu Artikel 37 Absatz 3 habe ich mich schon geäussert. Wer eine Förderabgabe mit der Deckelung bei 1,5 Rappen will, der wird nicht einmal die heutige Warteliste abbauen können; Sie wissen das ganz genau. Es gibt 34 000 Investoren, die Eigeninitiative zeigen, die investieren wollen, die den erneuerbaren Energien einen Schub verleihen möchten. Es wäre also wider Treu und Glauben, jetzt zu sagen: "Schon gut, aber jetzt ist der Topf schon leer, und ab sofort müsst ihr halt selber schauen." Das finde ich wirklich unfair. Das ist dann eigentlich auch eine Strategie: Sie importieren inskünftig mehr Strom, weil Sie die Potenziale der erneuerbaren Energien in der Schweiz nicht ausschöpfen. Dann schaffen Sie aber auch keine Arbeitsplätze, dann geht die Investition ins Ausland und nicht ins Inland. Das halte ich wirklich für fatal.
Nochmals: 2,3 Rappen als maximaler Netzzuschlag - das beinhaltet ja nicht nur die KEV; ich habe vorhin aufgelistet, was mit dem Netzzuschlag alles finanziert wird - ist eine Verdoppelung gegenüber dem Zuschlag ab Januar 2015; für einen Vierpersonenhaushalt sind das maximal 100 Franken im Jahr. Aber mit diesen 100 Franken bewirken Sie Investitionen im Inland; Sie bewirken, dass wir unsere einheimischen Ressourcen nutzen können; Sie bewirken eine saubere, nachhaltige Produktion. Ich glaube, dass es diese 100 Franken für einen Vierpersonenhaushalt wert sind, wenn wir das Potenzial dereinst ausschöpfen müssen.
Ich bin einverstanden damit, dass man aufpassen muss mit solchen Förderungssystemen. Deshalb will der Bundesrat ja erstens auch ein degressives System. Ab 2020 fahren wir das zurück; wir hören einmal auf und gehen zur Lenkungsabgabe über. Wir sagen zweitens: Wir deckeln es - nicht wie andere Staaten, die keine Deckelung kennen. Drittens haben wir den Netzzuschlag so bemessen, dass wir mit den Fördermitteln die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen finanzieren können. Und wir haben die Artikel, die die Grossverbraucher befreien. Letztere entlasten wir, weil wir die Arbeitsplätze in der Papierindustrie, in der Stahlindustrie, die uns wichtig sind, ja nicht gefährden wollen. Das ist kongruent.
Wenn Sie mehr Unternehmen befreien wollen, bezahlen das die Haushalte und das Gewerbe - Deutschland lässt grüssen! Dort wurde die Liste der befreiten Unternehmen ständig ausgedehnt. Bezahlt wird das von Otto Normalverbraucher und vom Gewerbler, der eben nicht Grossverbraucher ist. Das kann doch nicht in unserem Interesse sein! Es kann eigentlich auch nicht im Interesse der SVP-Fraktion sein, die in ihren Reihen ja den Präsidenten des Gewerbeverbandes hat. Als Gewerbler würde ich mich bedanken! Wir haben auch völlig andere Zustände als in Deutschland: Wir haben jetzt 1,1 Rappen Förderbeitrag pro Kilowattstunde, Deutschland hat aber 6,3 Cent. Hören Sie deshalb auch auf zu sagen, wir hätten deutsche Zustände! Dort ist die Förderung sechsmal so hoch; das ist die Realität.
Deshalb bitte ich Sie, wirklich beim bundesrätlichen Netzzuschlag von 2,3 Rappen und somit beim Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zu bleiben.
Bei Artikel 40 will die Minderheit Knecht die Unternehmen, die Elektrizitätskosten von mindestens 5 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung ausweisen, neu ganz befreien. Das heisst, dass der Fonds dann entsprechend mehr belastet wird. Das halten wir aber für unnötig, weil wir so die Haushalte und das Gewerbe stärker belasten müssten.
Noch ein Wort zu Artikel 41 betreffend Rückerstattung des Netzzuschlags: Hier bitte ich Sie, den Mehrheitsantrag abzulehnen, weil er eine Regelung vorsieht, die eigentlich von der Regelung aufgrund der parlamentarischen Initiative 12.400, die Sie erst kürzlich beschlossen haben, klar abweicht. Der Bundesrat nimmt den politischen Willen zur Kenntnis, hält jedoch an seinem Entwurf fest, der wirtschaftlich betrachtet verhältnismässig ist und weniger Angriffsfläche bietet, wenn das Thema dereinst via Stromabkommen zu regeln ist.
Der Antrag der Minderheit I (Knecht) entspricht dem heutigen bundesrätlichen Konzept, und zwar bis auf den Passus in Buchstabe a Ziffer 2, wo man lediglich 15 Prozent des Rückerstattungsbetrags für Energieeffizienzmassnahmen veranschlagen will.
Der Antrag der Minderheit II (Girod) entspricht der heutigen gesetzlichen Regelung. Deshalb bitte ich Sie, hier die Minderheit II (Girod) zu unterstützen.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Ich gehe mit dem meisten einig, was Sie jetzt ausgeführt haben. In einem Punkt haben Sie mich aber wirklich überrascht, und zwar mit Blick auf Artikel 28. Bei Artikel 28 - und da geht es um die Investitionsbeiträge, unter anderem für Wasserkraftanlagen - hat der Bundesrat in seiner Vorlage vom September 2013 vorgeschlagen, für erhebliche Erweiterungen oder Erneuerungen von bestehenden Anlagen ab einer Leistung von 300 Kilowatt einmalige Investitionsbeiträge zuzulassen. Die Kommissionsmehrheit möchte diese Leistungsgrenze auf 1 Megawatt ansetzen, und jetzt habe ich überrascht zur Kenntnis genommen, dass Sie plötzlich auch für eine Leistungsuntergrenze von 1 Megawatt sind. Meine Frage an Sie: Was oder wer hat diesen Meinungsumschwung ausgelöst, und wie erklären Sie, dass es sinnvoll sein sollte, auf das Potenzial zu verzichten, das pro Anlage immerhin etwa 5 Millionen Kilowattstunden ausmacht?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ihre Kommission hat ein neues Konzept beschlossen. Sie haben entschieden, dass Sie die Grosswasserkraft mit einer neuen Subvention unterstützen wollen. Mit dem Vorschlag der Mehrheit - wir haben es ausgerechnet - würden 0,1 Rappen des Netzzuschlags oder 55 Millionen Franken pro Jahr für Investitionsbeiträge an die Grosswasserkraft reserviert. Damit könnte man diese 13 Grosswasserkraftprojekte realisieren. Wir haben den Deal gemacht, dass wir dann entsprechend die Untergrenze aufheben. Die Untergrenze von 300 Kilowatt würde bedeuten, dass rund 50 Anlagen mit einer Produktion von 110 Gigawattstunden nicht realisiert werden könnten; da haben Sie Recht. Diese Projekte kosten, in dieser Zahl, in diesem Bereich, in zwanzig Jahren 90 Millionen Franken; sie sind also teurer. Zudem hat man den ökologischen Nachteil, dass die Eingriffe in die Landschaft beträchtlicher sind. Wir sagen, dass man nicht beides haben kann. Wenn wir den Deal machen und jetzt diese Gelder für die Grosswasserkraft bereitstellen - so wird das wohl entschieden werden -, dann sind wir nicht bereit, zusätzlich auch noch diese Kleinwasserkraftprojekte zu realisieren. Diese Projekte sind auch da, es ist ein Potenzial; man kann aber nicht den Fünfer und das Weggli haben.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, wir sorgen uns natürlich ernsthaft um eine sichere Stromversorgung in den Jahren 2030, 2035, das heisst nicht heute, sondern dann, wenn wir aus der Atomenergie aussteigen. Das sind keine Märchen, sondern das ist eine ernsthafte Sorge.
Teilen Sie die Auffassung, wie sie nach wie vor in der Botschaft steht, dass wir letztlich mit diesem Ausstieg ab 2030, 2035 auch auf Stromimporte setzen müssen, wenn wir keine Gaskombikraftwerke bauen? Es geht ja nicht um die heutige, aktuelle Situation, sondern um die Versorgungssicherheit dannzumal.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Herr Nationalrat, wir sind seit zehn Jahren auf Stromimporte angewiesen. Das ist eine Fortsetzung dieser Geschichte. Vielleicht wird es ein bisschen mehr sein, je nachdem, wie sich der Markt entwickeln wird. Schon lange sind Stromimporte eine Realität.
Knecht Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, auch ich habe eine Frage: Sie haben in Ihrem Votum unter anderem gesagt, es gebe zu viel Strom. Wir wissen, dass das jeweils vor allem über Mittag der Fall ist. Sie haben auch die grosse Warteliste angesprochen. Sie haben gesagt, man könne diese nicht abtragen, wenn wir den KEV-Zuschlag nicht erhöhen würden. Ich frage Sie: Wenn dem so ist, dass wir zu viel Strom haben, und dies vor allem zum falschen Zeitpunkt, macht es dann Sinn, so viele Fotovoltaikanlagen zu fördern?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ja, wir machen eine Politik, die eben nicht nur fünf Jahre vorausdenkt, sondern wir setzen die Ziele 2020 und 2035. Ich hoffe also schon, dass der Euroraum wieder einmal ein Wirtschaftswachstum aufweisen wird. Dann wird man natürlich sofort auch einen höheren Bedarf an Strom haben, und dann werden auch die Preise wieder steigen. Davon gehen alle Berichte und alle Experten aus. Wir bereiten ja die nächsten zwanzig Jahre vor, und deshalb macht es Sinn, entsprechend diese Förderung zu beschliessen.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Frau Bundesrätin, ich möchte noch einmal die Frage von Kollege Fässler zu Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 2 aufnehmen. Sie haben ja sorgfältig ausgeführt, dass es sich dabei um eine Fünfer-und-Weggli-Politik handle. Es besteht aber schon ein Unterschied: Die Debatte, die wir vorher geführt haben, drehte sich um Neuinstallationen. Was Herr Fässler hier gesagt hat, betrifft die Frage, wie wir bei bestehenden kleinen Wasserkraftwerken verfahren sollen, also bei Wasserkraftwerken, die bereits in Nutzung sind und im Rahmen der Energiestrategie 2050 bzw. 2035 eine Erweiterung oder Erneuerung erfahren sollen. Möchten Sie wirklich, dass solche Wasserkraftwerke stillgelegt werden, weil für erhebliche Erweiterungen und Erneuerungen keine Investitionsbeiträge mehr bezahlt werden?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Es geht ja um "erhebliche" Erweiterungen oder Erneuerungen. Das sind in der Regel zusätzliche Eingriffe in die Landschaft, in die Gewässer. Deshalb sagen wir: Diese Anlagen sollen weiterlaufen. Wir haben aber klar entschieden, dass eine zusätzliche Förderung, ob mit KEV oder mit Investitionsbeiträgen, hier klar fehl am Platz ist. Diese Anlagen kosten viel, und der ökonomische und ökologische Nutzen ist klein.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich habe eine Rückfrage zu dem, was Herr Rösti gesagt hat. Sie haben gesagt, die Stromimporte hätten wir schon heute und wir würden sie auch morgen haben. Aber die Frage ist ja: Wenn wir keine KEV-Erhöhung haben, wenn kein Zubau an erneuerbaren Energien möglich ist, werden wir dann mehr oder weniger Stromimporte haben?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Schätzungsweise werden wir klar höhere Stromimporte haben; das liegt auf der Hand. Es sei denn, Sie bauen dann eben Gaskraftwerke.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP
Die ersten Artikel des in Beratung stehenden Blocks drehen sich um die Investitionsbeiträge für Fotovoltaik-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen. Es geht also noch immer um die Fördertatbestände, und entsprechend besteht auch hier der Antrag der Minderheit Knecht, welche diese ganze Förderung kippen will und die Artikel 28 bis 33 streichen möchte. Analog der Minderheit im letzten Block wurde dieser Antrag in der Kommission mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Was schlägt die Kommission materiell bezüglich der Investitionsbeiträge vor? Die grosse Änderung gegenüber dem Bundesrat ist die Aufnahme der Grosswasserkraft in die Förderwürdigkeit. Das wurde medial breit gestreut, Sie haben das sicher mitbekommen. Die Mehrheit der Kommission will Investitionsbeiträge für Wasserkraftanlagen über 10 Megawatt zulassen. Die Höhe des Beitrags soll im Einzelfall bestimmt werden, die Kompetenz für die Festlegung der Bemessungskriterien und der Ansätze liegt, das schreiben wir in Artikel 30 so fest, beim Bundesrat. Es werden aber Höchstsätze festgelegt, nämlich 60 Prozent bei Anlagen unter 10 Megawatt und 40 Prozent bei Anlagen über 10 Megawatt. Entsprechende Höchstbeiträge gibt es auch bei allen anderen Anlagetypen, nämlich 30 Prozent bei den Fotovoltaik- und 25 Prozent bei den Biomasseanlagen, wobei diese Ansätze natürlich immer bestritten wurden. Entsprechend präsentiert sich die Fahne in diesem Abschnitt ein bisschen wie ein türkischer Basar, und das Feilschen haben Sie vorhin auch hier im Saal noch mitbekommen.
Es gibt verschiedenste Minderheiten: Die Minderheit Knecht möchte bei Artikel 29 höchstens 20 Prozent bei der Einmalvergütung für Fotovoltaikanlagen. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit Favre Laurent möchte bei Artikel 30 einen Investitionsbeitrag von höchstens 50 Prozent bei Wasserkraftanlagen bis 10 Megawatt. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 13 zu 9 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit Wasserfallen möchte bei Artikel 31 wie der Bundesrat einen Investitionsbeitrag von höchstens 20 Prozent für die Biomasseanlagen. Wir haben neu bei Artikel 28 noch den Einzelantrag von Siebenthal, der diese Biomasseanlagen ergänzend auch ins Investitionsbeitragssystem einfügen möchte. Hier einfach noch als kleine Ergänzung zum vorhin Gesagten: Selbstverständlich gibt es auch hier keine additionalen Beiträge. Entweder gilt das Einspeiseprämiensystem oder eben dieser Investitionsbeitrag.
Die entscheidende Frage bei dieser Förderung ist natürlich: Was bringt es? Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat schlagen Ihnen bei Artikel 37 vor, die Maximalhöhe des Netzzuschlags auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde festzulegen. In Artikel 38 wird dann festgehalten, dass davon 0,1 Rappen pro Kilowattstunde an die Förderung der Grosswasserkraft gehen sollen. Das hängt dann natürlich davon ab, wie sich die verschiedenen Parameter entwickeln, namentlich der Marktpreis und auch die Gestehungskosten. Die Schätzungen, wie sie der Kommission vorlagen, bewegen sich bei einem Zubau von rund 8 bis 9 Terawattstunden pro Jahr; das entspricht also in etwa der Leistung des Kernkraftwerks Gösgen oder jener der drei kleineren Kernkraftwerke oder gut 15 Prozent des schweizerischen Strombedarfs, wovon rund 2,5 Terawattstunden auf die Wasserkraft entfallen.
Folgt man der Minderheit Knecht, welche bei Artikel 37 - entgegen der Mehrheit der Kommission und dem Bundesrat - den Netzzuschlag auf höchstens 1,5 Rappen pro Kilowattstunden fixieren will, können bloss zusätzliche 5 Terawattstunden unterstützt werden. Die Mehrheit ist wie der Bundesrat der Meinung, dass wir diesen Schub für die erneuerbaren Energien jetzt brauchen, um dann nicht über Gebühr eine Importstrategie fahren zu müssen.
Separat zu betrachten sind die wettbewerblichen Ausschreibungen; sie sind Bestandteil von Artikel 34. Der Bund sieht schon heute Effizienzmassnahmen vor. Der Bundesrat sieht für diese wettbewerblichen Ausschreibungen eine Kann-Formulierung vor. Die Mehrheit der Kommission will jetzt eine verpflichtende Formulierung haben, weil sie der Meinung ist, dass es sich um ein sehr effizientes und sehr unbürokratisches Instrument handelt.
Artikel 35 dreht sich um die Garantien für Geothermieprojekte. Die Minderheit Bourgeois möchte definieren, dass bei einem totalen Misserfolg in der Regel maximal 60 Prozent der Investitionskosten angerechnet werden können. Die Mehrheit möchte von der Definition dieses Rechtsanspruches absehen und die Beiträge auf Verordnungsstufe regeln lassen. Das könnte man natürlich auch genau im Sinne der Minderheit Bourgeois tun - so wurde dies in der Kommission zumindest auch angekündigt.
Schliesslich zu den Bestimmungen in den Artikeln 40 bis 44 zur Rückerstattung des Netzzuschlages: Sie mögen sich erinnern, dass dies alles ein Thema im Rahmen der parlamentarischen Initiative 12.400 war. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die damals ausgehandelten Bestimmungen nicht mehr angetastet werden sollen, mit einer Ausnahme: Die Mehrheit will, dass die Zielvereinbarungen explizit wirtschaftliche Massnahmen enthalten und nicht einfach Massnahmen, die wirtschaftlich tragbar sind. Zu ergänzen ist noch, dass die Diskussion nicht nur im Rahmen der parlamentarischen Initiative 12.400 geführt wurde, sondern im Nachgang auch sehr intensiv im Rahmen der diesbezüglichen Verordnung. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die dort gemachten Aussagen mit dieser Version hier abgebildet werden.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Par rapport au projet du Conseil fédéral, vous l'avez entendu, la commission a apporté principalement une innovation, à savoir la possibilité de soutenir par des contributions d'investissement les nouvelles installations de grande hydraulique ou les extensions d'installations existantes. Pourquoi? Exactement pour la même raison motivant le soutien aux installations photovoltaïques ou éoliennes: aucun investisseur ne peut construire une nouvelle installation dont le prix de revient s'élève à 14 centimes le kilowattheure lorsque le prix du marché est à 5 centimes. A l'époque du monopole, on résolvait le problème en imposant au client un prix moyen plus élevé. Mais dans un marché de gros libéralisé, cette ancienne méthode relevant d'un système monopoliste ne fonctionne plus. Il faut donc une autre méthode pour permettre l'amortissement.
Quel est le système pour y parvenir? C'est soit la prime d'injection, soit la contribution d'investissement qui, en l'occurrence, pour des raisons pratiques, est plus adéquate pour la grande hydroélectricité. En fixant le prélèvement à 2,3 centimes au maximum, comme le proposent le Conseil fédéral et la majorité de la commission à l'article 37, on peut estimer que l'on arrivera à une production totale de 8 à 9 gigawattheures en comptant la petite et la grande hydroélectricité ainsi que l'effet de la contribution unique. Cela représente environ la production des trois petites centrales nucléaires. Dans ce calcul, on admet que le prix de l'énergie de gros reste durablement aux alentours de 5 centimes, et que les prix des technologies restent ce qu'ils sont aujourd'hui. Il existe encore d'autres hypothèses que je vous épargne. Dans ce chiffre, il y a 2,5 térawattheures d'hydroélectricité grande et petite.
Si, contre l'avis du Conseil fédéral et de la majorité de la commission, notre conseil accepte la proposition de la minorité Knecht en fixant le plafond à 1,5 centime, on ne produira alors qu'au plus 5 térawattheures, ce qui ne représente même pas deux petites centrales nucléaires.
La majorité de la commission vous invite donc à la suivre en fixant le plafond à 2,3 centimes, sachant qu'il ne sera atteint que lorsque la production correspondante aura été mise en place. Un des grands avantages de la RPC se trouve là: l'argent n'est versé au producteur de l'électricité que lorsqu'il livre son kilowattheure. C'est le grand avantage par rapport à des subventions d'investissement qui sont versées au début, indépendamment du fonctionnement de l'installation. Autrement dit, si l'installation est construite et produit, l'investisseur touche l'argent. Sinon, il ne le touche pas.
En valeur réelle, le prix de l'électricité a baissé depuis 20 ans. L'ancien conseiller aux Etats Philipp Stähelin avait demandé un rapport sur cette question. Il s'agissait du postulat 08.3280, "Evolution des prix de l'électricité". Dans les années 1980, on était encore à 21 centimes par kilowattheure en valeur réelle corrigée de l'inflation. En 1995, on était à 19 centimes par kilowattheure et en 2012 en dessous de 17 centimes par kilowattheure, malgré une récente remontée. Ainsi, en une bonne vingtaine d'année, la baisse a été de 4 centimes par kilowattheure.
Par conséquent, le passage du prélèvement maximal pour la rétribution de l'injection de 1,5 centime à 2,3 centimes par kilowattheure - c'est-à-dire une augmentation de 0,8 centime par kilowattheure -, est supportable. Cette augmentation est inférieure aux baisses dont nous avons bénéficié dans le passé.
Il n'y a pas de miracle, si nous investissons, les tarifs augmentent un peu, comme ce fut le cas jusqu'en 1985, année qui a suivi le dernier grand investissement, à savoir celui nécessaire à la construction de la centrale nucléaire de Leibstadt. Après vingt ans de déclin, les investissements reprennent aujourd'hui notamment grâce à la rétribution de l'injection, et cela a un coût, mais il est acceptable et raisonnable si nous voulons renouveler l'appareil de production.
Je vous invite donc à suivre la majorité.
Madame la conseillère fédérale Leuthard et le rapporteur de langue allemande ayant expliqué en détail les divers articles et les différentes propositions, je ne vais pas répéter ce qui a été dit.
J'ajoute une remarque au sujet de la proposition von Siebenthal à l'article 28 alinéa 1 lettre c, qui n'a pas été traitée en commission. Pour que les choses soient claires: si la proposition von Siebenthal est adoptée et qu'une installation a droit à une contribution d'investissement parce que c'est une centrale électrique à bois, l'exploitant de celle-ci n'a pas droit à la rétribution de l'injection. On ne peut pas manger à tous les râteliers, c'est soit l'un, soit l'autre. Sur ce point, il faut reconnaître que la proposition von Siebenthal a tendance à réduire les coûts pour l'encouragement. Pour des raisons d'efficacité, il faut utiliser la chaleur produite lorsqu'on génère de l'électricité avec du bois. La proposition von Siebenthal a pour but de faire en sorte qu'on utilise obligatoirement la chaleur et l'électricité. Je vois que Monsieur von Siebenthal acquiesce.
Verfahrensbeitrag
Le président (Rossini Stéphane, président): Avant de voter, je vous donne un petit état des lieux sur la gestion du temps. Nous arrivons à 12 heures de débat sur cet objet; il nous reste encore un peu plus de 12 heures. Nous avions prévu 20 heures; il nous en faudra maintenant 24. Je ne fais pas de commentaire. J'en appelle à un peu plus d'efficacité pour toutes et tous.
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 28
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
...
a. Fotovoltaikanlagen: für neue Anlagen und für erhebliche Erweiterungen oder Erneuerungen solcher Anlagen. Der Bundesrat kann eine Leistungsobergrenze festlegen;
b. Wasserkraftanlagen, ausgenommen Pumpspeicherkraftwerke:
1. für Neuanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW,
2. für erhebliche Erweiterungen oder Erneuerungen von bestehenden Anlagen mit einer Leistung von mindestens 1 MW;
...
Abs. 2
... nach Artikel 19 Absatz 3ter gelten ...
Abs. 3, 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Fässler Daniel, Brunner, Buttet, Knecht, Müller-Altermatt, Müri, Nordmann, Nussbaumer, Rösti, Vogler, Wobmann)
Abs. 1 Bst. b Ziff. 2
2. ... mindestens 300 kW;
Antrag der Minderheit II
(Semadeni, Aebischer Matthias, Jans, Nordmann, Nussbaumer)
Abs. 1 Bst. b Ziff. 1
1. für Neuanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW, sofern sie nicht in weitgehend unberührten Talschaften entstehen,
Antrag von Siebenthal
Abs. 1 Bst. c
c. Biomasseanlagen: für neue Kehrichtverbrennungs- und neue Klärgasanlagen sowie für neue Holzkraftwerke von regionaler Bedeutung und für erhebliche Erweiterungen oder Erneuerungen solcher Anlagen.
Schriftliche Begründung
Holzkraftwerke können mit dem Einspeiseprämiensystem gefördert werden. Ergänzend sollen regionale Holzkraftwerke als Biomasseanlagen auch über Investitionsbeiträge gefördert werden, damit die Investitionsentscheidung und die Projektrealisierung erleichtert werden können. Regionale Holzkraftwerke ermöglichen kurze Wege für die Holzschnitzellieferung.
Antrag der Minderheit
(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Streichen
Art. 28
Proposition de la majorité
Al. 1
...
a. ... installations et pour les agrandissements ou les rénovations notables de telles installations. Le Conseil fédéral peut fixer une limite supérieure de puissance;
b. installations hydroélectriques, à l'exception des centrales à pompage-turbinage:
1. pour les nouvelles installations d'une puissance supérieure à 10 mégawatts,
2. pour les agrandissements ou les renouvellements notables d'installations existantes d'une puissance d'au moins 1 mégawatt;
...
Al. 2
... à l'article 19 alinéa 3ter, concernant ...
Al. 3, 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Fässler Daniel, Brunner, Buttet, Knecht, Müller-Altermatt, Müri, Nordmann, Nussbaumer, Rösti, Vogler, Wobmann)
Al. 1 let. b ch. 2
2. ... d'au moins 300 kilowatts;
Proposition de la minorité II
(Semadeni, Aebischer Matthias, Jans, Nordmann, Nussbaumer)
Al. 1 let. b ch. 1
1. pour les nouvelles installations d'une puissance supérieure à 10 mégawatts, à condition qu'elles ne soient pas créées dans des vallées largement préservées,
Proposition von Siebenthal
Al. 1 let. c
c. installations de biomasse: pour les nouvelles usines d'incinération des ordures ménagères, les nouvelles installations au gaz d'épuration ou les nouvelles centrales électriques à bois et pour les agrandissements ou les rénovations notables de telles installations.
Proposition de la minorité
(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Biffer
Le président (Rossini Stéphane, président): Une proposition de minorité Knecht vise à biffer les articles 28 à 33. Avant de nous prononcer sur cette proposition de minorité, nous allons mettre au point ces articles à titre préliminaie.
Abstimmung
Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 - Al. 1 let. b ch. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 126 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 58 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Abs. 1 Bst. b Ziff. 2 - Al. 1 let. b ch. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 123 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 61 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 1 Bst. c - Al. 1 let. c
Abstimmung - Vote
Für den Antrag von Siebenthal ... 160 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 22 Stimmen
(6 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Art. 29
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Knecht, Clottu, Müri, Pieren, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Abs. 1
... beträgt höchstens 20 Prozent ...
Antrag der Minderheit
(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Streichen
Art. 29
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Knecht, Clottu, Müri, Pieren, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Al. 1
... se monte à 20 pour cent au plus ...
Proposition de la minorité
(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Biffer
Abstimmung
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 127 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 30
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
... bestimmt. Er beträgt für Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 MW höchstens 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten, für Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW höchstens 40 Prozent.
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
(die Änderung betrifft nur den französischen Text)
Antrag der Minderheit
(Favre Laurent, Nordmann, Nussbaumer, Schilliger, Wasserfallen)
Abs. 1
... bis zu 10 MW höchstens 50 Prozent ...
Antrag der Minderheit
(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Streichen
Art. 30
Proposition de la majorité
Al. 1
... cas pas cas. Elle se monte à 60 pour cent au plus des coûts d'investissement imputables pour les installations d'une puissance allant jusqu'à 10 mégawatts et à 40 pour cent au plus des coûts d'investissement imputables pour les installations d'une puissance supérieure à 10 mégawatts.
Al. 2
... les taux. Pour les agrandissements ou renouvellements notables ...
Proposition de la minorité
(Favre Laurent, Nordmann, Nussbaumer, Schilliger, Wasserfallen)
Al. 1
... Elle se monte à 50 pour cent au plus des coûts ...
Proposition de la minorité
(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Biffer
Abstimmung
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 127 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 55 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 31
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
... beträgt höchstens 25 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten. Der Bundesrat legt die Bemessungskriterien und Ansätze fest.
Abs. 2
Er kann für ...
Antrag der Minderheit
(Wasserfallen, Clottu, Favre Laurent, Knecht, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates, aber:
... Investitionskosten. Der Bundesrat legt die Bemessungskriterien und Ansätze fest.
Antrag der Minderheit
(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Streichen
Art. 31
Proposition de la majorité
Al. 1
... se monte à 25 pour cent au plus des coûts d'investissement imputables. Le Conseil fédéral arrête les critères de mesure et les taux.
Al. 2
En ce qui concerne les installations ...
Proposition de la minorité
(Wasserfallen, Clottu, Favre Laurent, Knecht, Müri, Pieren, Rösti, Wobmann)
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral, mais:
... imputables. Le Conseil fédéral arrête les critères de mesure et les taux.
Proposition de la minorité
(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Biffer
Abstimmung
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 106 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 81 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 32
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Wer einen Investitionsbeitrag nach ...
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Streichen
Art. 32
Proposition de la majorité
Al. 1
Quiconque veut solliciter une contribution d'investissement ...
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Biffer
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 33
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
...
b. ... für die Investitionsbeiträge, einschliesslich der hierzu erforderlichen Festlegung der anrechenbaren Kosten, wobei er für die verschiedenen Technologien unterschiedliche Berechnungsmethoden vorsehen kann;
...
d. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
(die Änderung betrifft nur den französischen Text)
e. die Kriterien, anhand derer erhebliche Erweiterungen oder Erneuerungen von Neuanlagen unterschieden werden.
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
...
c. ... der Investitionsbeiträge, namentlich wenn die Bedingungen des Energiemarktes zu einer übermässigen Rentabilität führen;
...
Antrag der Minderheit
(Nussbaumer, Bäumle, Chopard-Acklin, Girod, Müller-Altermatt, Nordmann, Quadranti, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Abs. 3 Bst. f
f. ... eine Kürzung der Investitionsbeiträge, wenn ...
Antrag der Minderheit
(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Streichen
Art. 33
Proposition de la majorité
Al. 1
...
b. ... d'investissement, y compris la fixation nécessaire à cet effet des coûts imputables, le Conseil fédéral pouvant prévoir des méthodes de calcul différentes pour les diverses technologies;
...
d. ... si l'agrandissement ou le renouvellement d'une installation est notable;
e. les critères permettant de distinguer les nouvelles installations des agrandissements et des renouvellements notables.
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
...
c. ... d'investissement, notamment lorsque les conditions du marché énergétique entraînent une rentabilité extrême;
...
Proposition de la minorité
(Nussbaumer, Bäumle, Chopard-Acklin, Girod, Müller-Altermatt, Nordmann, Quadranti, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Al. 3 let. f
f. une exclusion ou une réduction des contributions ...
Proposition de la minorité
(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Biffer
Abstimmung
Abs. 3 Bst. f - Al. 3 let. f
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 108 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 78 Stimmen
(1 Enthaltung)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 28-33
Le président (Rossini Stéphane, président): Nous votons maintenant sur la proposition de la minorité Knecht qui vise à biffer les articles 28 à 33.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den modifizierten Antrag der Mehrheit ... 147 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit Knecht ... 40 Stimmen
(1 Enthaltung)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 34
Antrag der Mehrheit
Der Bundesrat sieht wettbewerbliche Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen vor, insbesondere für Massnahmen:
a. ... sparsamen und effizienten Umgangs ...
...
Antrag der Minderheit I
(Favre Laurent, Clottu, Killer Hans, Knecht, Müri, Nussbaumer, Pieren, Rösti, Wasserfallen)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates, aber:
...
a. ... sparsamen und effizienten Umgangs ...
Antrag der Minderheit II
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Streichen
Art. 34
Proposition de la majorité
Le conseil fédéral prévoit des appels d'offres publics pour les mesures d'efficacité, en particulier pour celles:
a. ... économe et efficace de l'électricité ...
Proposition de la minorité I
(Favre Laurent, Clottu, Killer Hans, Knecht, Müri, Nussbaumer, Pieren, Rösti, Wasserfallen)
Adhérer au projet du Conseil fédéral, mais:
...
a. ... économe et efficace de l'électricité ...
Proposition de la minorité II
(Knecht, Clottu, Killer Hans, Müri, Pieren, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Biffer
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 104 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 83 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 124 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 61 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 35
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
(die Änderung betrifft nur den französischen Text)
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Bourgeois, Buttet, Darbellay, Müller-Altermatt, Parmelin, Vogler)
Abs. 1
... zur Produktion von Elektrizität können Garantien geleistet werden. Bei einem totalen Misserfolg beträgt der Garantiebetrag in der Regel maximal 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten. Der Bundesrat berücksichtigt dabei den Grad der Zielerreichung.
Art. 35
Proposition de la majorité
Al. 1
Des garanties peuvent être fournies ...
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Bourgeois, Buttet, Darbellay, Müller-Altermatt, Parmelin, Vogler)
Al. 1
Des garanties peuvent être fournies ... destinées à la production électrique. En cas d'insuccès total, le montant de ces garanties se monte en règle générale à 60 pour cent au maximum des coûts d'investissement imputables. Le Conseil fédéral tient compte du degré de réalisation des objectifs.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 102 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 83 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 36
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 37
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
(die Änderung betrifft nur den französischen Text)
Abs. 2
...
a. die Einspeiseprämien nach Artikel 22 Absatz 1 im Einspeiseprämiensystem und die damit ...
...
Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Knecht, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Killer Hans, Leutenegger Filippo, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Abs. 1
... das Übertragungsnetz (Förderabgabe) und legt ihn in den Förderabgabefonds ein.
Abs. 3
Die Förderabgabe beträgt höchstens 1,5 Rp./kWh. Der Bundesrat legt sie bedarfsgerecht fest.
Art. 37
Proposition de la majorité
Al. 1
... qu'elle verse au fonds visé à l'article 39. Les gestionnaires ...
Al. 2
...
a. les primes d'injection visées à l'article 22 alinéa 1, dans le système de prime d'injection, et les coûts ...
...
Al. 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Knecht, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Killer Hans, Leutenegger Filippo, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Al. 1
... versée pour l'utilisation du réseau de transport (taxe d'incitation), qu'elle verse au fonds de la taxe d'incitation.
Al. 3
Le montant de la taxe d'incitation est de 1,5 centime par kilowattheure au maximum. Le Conseil fédéral l'adapte en fonction des besoins.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 105 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 75 Stimmen
(8 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 3 - Al. 3
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 123 Stimmen
Dagegen ... 62 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 38
Antrag der Kommission
Abs. 1
...
b. ...
1. wettbewerblichen Ausschreibungen ...
...
c. einem über die letzten fünf Jahre gemittelten Höchstanteil von 0,1 Rp./kWh für die Investitionsbeiträge für neue Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW sowie für erhebliche Erweiterungen oder Erneuerungen an Wasserkraftanlagen mit einer solchen Leistung.
Abs. 2
... die am Einspeiseprämiensystem teilnehmen (Fotovoltaik-Kontingent).
Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 4
Es kann auch für die Investitionsbeiträge für erhebliche Erweiterungen oder Erneuerungen an Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 MW sowie für sämtliche Investitionsbeiträge für Biomasseanlagen die zur Verfügung stehenden Mittel festlegen (Kontingent), wenn dies nötig ist, um ein Missverhältnis zwischen den Kosten für die Investitionsbeiträge und denjenigen für das Einspeiseprämiensystem zu vermeiden.
Abs. 5
... Er kann für das Einspeiseprämiensystem und für die Investitionsbeiträge ...
Art. 38
Proposition de la commission
Al. 1
...
b. ... 0,1 centime par kilowattheure pour chacune des catégories suivantes:
1. appels d'offres publics,
2. garanties pour la géothermie,
3. indemnisations relatives aux centrales hydroélectriques;
c. à un maximum de 0,1 centime par kilowattheure calculé en moyenne sur les cinq ans précédents pour les contributions d'investissement destinées aux nouvelles installations hydroélectriques d'une puissance supérieure à 10 mégawatts ainsi qu'aux agrandissements et aux renouvellements notables d'installations hydroélectriques d'une telle puissance.
Al. 2
... au système de prime d'injection (contingent du photovoltaïque).
Al. 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 4
... d'investissement destinées aux agrandissements et aux renouvellements notables d'installations hydroélectriques d'une puissance allant jusqu'à 10 mégawatts et pour toutes les contributions d'investissement destinées à des installations de biomasse (contingent), lorsque cela permet d'éviter une disparité entre les coûts des contributions d'investissement et ceux du système de prime d'injection.
Al. 5
... le système de prime d'injection et pour les contributions ...
Angenommen - Adopté
Art. 39
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 40
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Knecht, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Killer Hans, Leutenegger Filippo, Müri, Parmelin, Wasserfallen, Wobmann)
Abs. 1
... mindestens 5 Prozent ... erhalten die bezahlte Förderabgabe vollumfänglich zurückerstattet.
Art. 40
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Knecht, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Killer Hans, Leutenegger Filippo, Müri, Parmelin, Wasserfallen, Wobmann)
Al. 1
... au moins 5 pour cent de la valeur ajoutée brute obtiennent le remboursement intégral de la taxe d'incitation dont ils se sont acquittés.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 106 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 76 Stimmen
(5 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 41
Antrag der Mehrheit
...
a. ... mit dem Bund dazu verpflichtet hat, die Energieeffizienz zu steigern;
...
Antrag der Minderheit I
(Knecht, Bourgeois, Brunner, Killer Hans, Leutenegger Filippo, Müri, Parmelin, Wasserfallen, Wobmann)
a. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates, aber:
...
2. 15 Prozent des Rückerstattungsbetrages nach Massgabe ... tragbar ist;
...
d. ... mindestens 10 000 Franken beträgt.
Antrag der Minderheit II
(Girod, Jans, Masshardt, Semadeni, Thorens Goumaz)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 41
Proposition de la majorité
...
a. ... avec la Confédération à accroître son efficacité énergétique;
...
Proposition de la minorité I
(Knecht, Bourgeois, Brunner, Killer Hans, Leutenegger Filippo, Müri, Parmelin, Wasserfallen, Wobmann)
a. Adhérer au projet du Conseil fédéral, mais:
...
2. à consacrer, conformément à la convention d'objectifs, 15 pour cent du montant ... supportable;
...
d. ... est d'au moins 10 000 francs
Proposition de la minorité II
(Girod, Jans, Masshardt, Semadeni, Thorens Goumaz)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 91 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 81 Stimmen
(16 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 103 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 84 Stimmen
(1 Enthaltung)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 42
Antrag der Kommission
Abs. 1, 3-5
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
... der sparsamen und effizienten Energienutzung, am Stand der Technik und umfasst die wirtschaftlichen Massnahmen. Diese müssen wirtschaftlich tragbar sein und ...
Art. 42
Proposition de la commission
Al. 1, 3-5
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
... économe et efficace de l'énergie et sur l'état de la technique et englobe les mesures économiques. Celles-ci doivent être économiquement supportables et prendre en compte ...
Angenommen - Adopté
Art. 43, 44
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.55 Uhr
La séance est levée à 12 h 55