Gesetzliche Grundlage für die Aufsicht über die Sterbehilfeorganisationen / Beihilfe zum Suizid. Änderung von Artikel 115 StGB / Gesamtschweizerische Regelung der Suizidbeihilfe / Regelung der Sterbehilfe auf Gesetzesebene – Svizra, 32552 | Lexipedia