14.425
Mehr Transparenz bei der Finma
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Pardini, Birrer-Heimo, de Buman, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maire Jacques-André, Marra, Ritter, Schelbert)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Pardini, Birrer-Heimo, de Buman, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maire Jacques-André, Marra, Ritter, Schelbert)
Donner suite à l'initiative
Le président (Rossini Stéphane, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Die parlamentarische Initiative verlangt, kurz zusammengefasst, dass die Finma ebenfalls dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung unterstellt wird. Die Finma war ja bereits verschiedentlich Gegenstand von Interventionen in diesem Rat. Meist waren es bürgerliche Vorstösse, ich erinnere an die Vorstösse von Herrn Graber Konrad im Ständerat, von Herrn de Courten, von Frau Schneeberger, von Herrn de Buman usw. im Nationalrat. Es wurden zig Berichte eingefordert; vielfach, weil man sich über das Vorgehen der Finma nicht so ganz im Klaren war und auch keine Transparenz hergestellt werden konnte.
Die Finma hat eine wichtige Steuerungsfunktion über die Banken und Versicherungen. Sie ist die zentrale Behörde, die verhindern soll, dass es zu einer Finanzkrise kommt, weil gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten werden. Die Finma hat auch wesentlich stärkere Interventionsmittel als die seinerzeitige Eidgenössische Bankenkommission, und Sie wissen, dass die Finma die Bankenkommission 2009 abgelöst hat.
Wie ist es nun mit dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung? Es ist seit 1. Juli 2006 in Kraft. Es soll "die Transparenz über den Auftrag, die Organisation und die Tätigkeit der Verwaltung fördern. Zu diesem Zweck trägt es zur Information der Öffentlichkeit bei, indem es den Zugang zu amtlichen Dokumenten gewährleistet." Davon ausgenommen sind alle Daten und Vorkommnisse, die Persönlichkeitsrechte betreffen oder die öffentliche Sicherheit tangieren könnten.
Dass in Bezug auf die Transparenz ihrer Tätigkeit gerade bei der Finma ein grosses Bedürfnis besteht, zeigen die vielen Vorstösse, die ich vorhin angeführt habe. Nun ist aber ausgerechnet die Finma vom Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes ausgenommen. Und wie gesagt: Das galt bereits früher für die Bankenkommission.
Der Bundesrat hat das Öffentlichkeitsgesetz nun einer Evaluation unterziehen lassen. Wenn man diesen Evaluationsbericht anschaut, bekommt man natürlich keinen Aufschluss über die Finma, weil die Finma ja vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen ist. Das ist ein grosser Mangel. Ich weise Sie darauf hin, dass die Finma massiv in Rechtspositionen von Betroffenen eingreift. Unter anderem fehlt zum Teil Transparenz in Bezug auf Regulierungsprozesse. Die Finma ist, wie gesagt, die wichtigste Regulierungsbehörde. Sie hat Verfügungskompetenz. Sie hat die Kompetenz zum Erlass von Rundschreiben. Und wenn man sie dem Öffentlichkeitsgesetz unterstellt, erleichtert das auch die Überprüfung, und die Tätigkeit der Finma wird nachvollziehbar.
Der Bundesrat hat das Öffentlichkeitsgesetz einer Evaluation unterzogen. Er entscheidet auch über die Revision dieses Gesetzes. Es wäre nun wichtig, dass bei dieser Revision eben auch überprüft würde, ob man den Geltungsbereich ausdehnen solle, zum Beispiel auf die Finma. Wie gesagt, Sie brauchen keine Angst zu haben: Der Datenschutz bleibt gewährleistet, alle persönlichen Daten und auch Fragen der öffentlichen Sicherheit sind von diesem Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen. Aber es ist klar: Wenn das Öffentlichkeitsprinzip auch hier gilt, werden Berichte und auch die Anordnung von Untersuchungen usw. transparenter - weil sie dann, auch für die Presse nachvollziehbar, eingesehen werden können. Das war zum Beispiel beim Untersuchungsbericht über das Fehlverhalten bei der Credit Suisse nicht der Fall.
Wir sind gut beraten, wenn wir hier den Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes ausweiten.
Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Frau Kollegin, Sie wissen, dass bei der Finma auch die meistnachgesuchten Dokumente sind, die Revisionsberichte der Banken, die sehr ins Detail gehen. Meine Frage an Sie: Wo ist hier die Rechtsgleichheit? Gibt es ein anderes Gesetz für andere Unternehmen oder andere Branchen, das zulässt, dass die Öffentlichkeit in die Revisionsberichte hineinschauen kann? Oder wären hier die Banken plötzlich etwas ausgesetzt, was in unserem Land ansonsten für andere nicht gilt?
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Portmann, Sie sind ja Angestellter einer Bank, wenn ich das richtig sehe, ich kann Sie beruhigen: Das Öffentlichkeitsprinzip betrifft nicht die Einsichtnahme in persönliche Akten oder in Akten, die die Geschäftsgeheimnisse betreffen; es verlangt aber z. B., dass die Anordnung von Untersuchungsberichten überprüft werden kann. Es war vor allem gerade Ihre Seite, die mehr Transparenz in Bezug auf die Finma verlangt hat. Damit Sie wissen, was das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung überhaupt abdeckt, übergebe ich Ihnen jetzt gerne den Evaluationsbericht - damit Sie wissen, worüber wir hier sprechen.
Pardini Corrado · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Meine Minderheit unterstützt das Anliegen der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer, das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung sei dahingehend zu ändern, dass auch die Finma diesem Gesetz unterstellt wird.
Es ist zentral, dass gerade eine Behörde, wie die Finma eine darstellt, dem Prinzip der Öffentlichkeit unterstellt wird. Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung ist seit 2006 in Kraft und hat zum Zweck, Transparenz punkto Auftrag, Organisation und Tätigkeit der Verwaltung herzustellen. Stipuliert wird ein Zugang zu amtlichen Dokumenten. Gerade die Finma spielt eine zentrale, entscheidende Rolle bei der heute Morgen stattgehabten Diskussion über das "Too big to fail" der systemrelevanten Banken der Schweiz. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb die Schweizer Öffentlichkeit, die die Risiken dieser systemrelevanten Banken ja grossmehrheitlich trägt, das Gebaren der Finma, die die Oberaufsicht über diese Banken hat, nicht nachvollziehen soll. Parteiübergreifend, seien es die FDP, die CVP, die Grünen oder die SP, hatten wir beispielsweise zum Zeitpunkt, da das Gebaren der Credit Suisse in den Vereinigten Staaten zur Debatte stand, zwar Bruchstücke an Informationen, aber wir konnten uns kein Gesamtbild zusammenstellen, das uns die Möglichkeit gegeben hätte, effektiv nachzuvollziehen, ob die Finma ihren Auftrag erfüllt oder nicht. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, weshalb die Öffentlichkeit und wir alle ausgeschlossen sind und die Finma in der Schweiz eine Blackbox darstellt.
All diejenigen, die dann argumentieren - wie das auch etwa geschieht -, dass dann Personendaten bekanntwürden, dass der Datenschutz nicht gewährleistet wäre, kann ich beruhigen, wie das vorhin auch Kollegin Susanne Leutenegger Oberholzer gemacht hat: Es ist klar, dass der Datenschutz absolut gewährleistet bleibt, auch wenn die Finma diesem Öffentlichkeitsprinzip unterstellt wird.
In einer Zeit, in der unsere Volkswirtschaft andauernd unter dem Damoklesschwert der systemrelevanten Banken schwebt - und heute Morgen hatten wir eine Supermehrheit, die eben hier Remedur schaffen will -, müssen wir doch gewährleisten, dass das Institut, das die Oberaufsicht hat, dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellt wird! Alles andere ist obsolet und einer Demokratie nicht würdig.
Maier Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Ich spreche hier für die Kommission, Ihre WAK. Mein Kollege, Herr Rime, verzichtet auf sein Votum.
Die parlamentarische Initiative verlangt - Sie haben es von unserer Kollegin Susanne Leutenegger Oberholzer soeben gehört -, dass auch die Finma dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) unterstellt wird. Das heute gültige BGÖ ist am 1. Juli 2006 in Kraft getreten. In Artikel 2 Absatz 2 war damals die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. In seiner Botschaft zum BGÖ aus dem Jahr 2003 argumentiert der Bundesrat, die EBK sei als Aufsichtsbehörde über das Banken- und Börsenwesen in einem wirtschaftlich und politisch ausserordentlich sensiblen Bereich tätig. Deshalb würde es sich rechtfertigen, die EBK als einzige zur dezentralen Bundesverwaltung gehörende Aufsichtsbehörde durch eine gesetzliche Ausnahme dem Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes zu entziehen. Am 1. Januar 2009 ist in Artikel 2 Absatz 2 des BGÖ die Nachfolgeorganisation, die Finma, an die Stelle der EBK als dem Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes nicht unterstellte Behörde getreten.
Die Mehrheit Ihrer Kommission folgt auch heute noch der Argumentation des Bundesrates in der Botschaft zum BGÖ und erachtet deshalb die Ausnahme der Finma vom Geltungsbereich als sachgerecht. Ausserdem hält die Mehrheit Ihrer Kommission auch fest, dass die eidgenössischen Räte die Oberaufsicht über die Finma ausüben. Aus diesen Gründen lehnt die Mehrheit Ihrer Kommission die vorliegende parlamentarische Initiative ab.
Die Befürworter der Initiative sehen demgegenüber Handlungsbedarf. Die Finma als Regulierungsbehörde mit Verfügungskompetenz besitze weitreichende Kompetenzen und deren Tätigkeit habe einen massgeblichen Einfluss auf das Risiko, welches die Bevölkerung im Finanzmarktbereich trage. Aus diesen Gründen sei das öffentliche Interesse an Transparenz evident. Mit der Unterstellung der Finma unter das Öffentlichkeitsprinzip werde die Überprüfung der Geschäftstätigkeit der Finma wesentlich erleichtert.
In der Abstimmung in Ihrer Kommission obsiegten schlussendlich die Gegner der parlamentarischen Initiative. Ich gebe Ihnen bekannt, dass das Resultat das knappestmögliche war, das es geben kann, nämlich 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten. Wir haben also hier eine knappe Mehrheit oder, umgekehrt formuliert, auch eine starke Minderheit.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 58 Stimmen
Dagegen ... 105 Stimmen
(0 Enthaltungen)