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Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative). Volksinitiative

36642 · Amtliches Bulletin

Dals 2 mars 2016

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/36642/de/energiestrategie-2050-erstes-massnahmenpaket-fur-den-geordneten-ausstieg-aus-der-atomenergie-atomausstiegsinitiative-volksinitiative

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Fatschenta parlamentara: Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative). Volksinitiative (13.074)

13.074

Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative). Volksinitiative

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

1. Energiegesetz

1. Loi sur l'énergie

Block 3 (Fortsetzung) - Bloc 3 (suite)

Buttet Yannick · Mit-M · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion

Pour débuter ce bloc 3, le groupe PDC soutient la proposition de la minorité Badran Jacqueline, qui demande de biffer le chiffre 2a de la loi sur l'impôt fédéral direct, ainsi que le chiffre 2b de la loi sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes. Il renonce ainsi à modifier la réglementation fiscale et l'octroi de nouvelles déductions dans le domaine des bâtiments. Il suit ainsi l'avis de la Conférence des directrices et directeurs cantonaux des finances et de la Conférence des directeurs cantonaux de l'énergie.

Quant à la modification proposée à l'article 14 alinéa 3 lettre c de la loi sur l'approvisionnement en électricité, le groupe PDC souhaite, à l'instar du Conseil des Etats, donner une souplesse au Conseil fédéral pour former des groupes de clients avec des consommateurs finaux dont la puissance de raccordement est inférieure à 10 kilovoltampères.

Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion

Ich lege jetzt Ihnen oder zumindest zuhanden des Amtlichen Bulletins noch unsere Haltung zu den Differenzen beim Kernenergiegesetz und beim Stromversorgungsgesetz dar.

Die CVP-Fraktion lehnt heute zusammen mit der Kommissionsmehrheit und in Übereinstimmung mit dem Bundesrat und dem Ständerat sowohl ein Langzeitbetriebskonzept als auch eine Laufzeitbeschränkung für Kernkraftwerke ab. Wir sind der Überzeugung, dass es im Kernenergiegesetz keine neuen Bestimmungen braucht, um die Sicherheit der Kernkraftwerke zu gewährleisten und die Ausserbetriebnahme zu regeln. Das geltende Regelwerk hat sich bewährt, und es reicht aus, um die nukleare Sicherheit auch im Langzeitbetrieb zu gewährleisten.

Bereits das heutige Recht schreibt vor, dass alle zehn Jahre systematische Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden, bei denen der Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb erbracht werden muss. Wir streiten daher heute faktisch nicht über mehr Sicherheit, sondern über Bedingungen, die zu einem vorzeitigen Abschalten der Kernkraftwerke führen würden. Darum geht es der Minderheit Bäumle.

Die derzeitige Ausserbetriebnahme des Kernkraftwerkes Beznau I belegt, dass das geltende Recht den Betreibern genügend Leitplanken setzt und dem Ensi genügend Aufsichtsinstrumente zur Verfügung stellt. Den Atomausstieg legen wir mit dem Verbot, Rahmenbewilligungen für neue Kernkraftwerke zu erteilen, fest. Dazu braucht es kein Langzeitbetriebskonzept, und dazu braucht es auch keine Laufzeitbeschränkung. Die von der Minderheit geforderten regulatorischen Zusatzauflagen beeinträchtigen aber die Planungs- und Rechtssicherheit. Sollten die Betreiber aufgrund solcher Zusatzanforderungen gezwungen werden, ihre noch sicheren Werke vorzeitig stillzulegen, wird dies auch zu Schadenersatzforderungen der Betreiber führen.

Nun komme ich noch zur kleinen Differenz im Stromversorgungsgesetz, die wir aufgrund der Minderheit Grunder diskutieren. Der Nationalrat hat bei der Erstberatung Litera c von Artikel 14 Absatz 3 modifiziert, um die kleinen Stromproduzenten vor allzu hohen Netzkosten zu schützen. Der Ständerat ist dieser Idee im Grundsatz gefolgt, hat aber diese Bestimmung nochmals modifiziert. Damit werden auch die Interessen der Netzbetreiber berücksichtigt. Die CVP-Fraktion ist mit dem Ständerat der Meinung, dass das Netznutzungsentgelt und die Netzkosten sachgerecht verteilt werden müssen. Wir unterstützen daher auch hier die Mehrheit.

Ich ersuche Sie im Namen der CVP-Fraktion, beim Kernenergiegesetz und beim Stromversorgungsgesetz der Mehrheit und damit dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Herr Fässler, bestreiten Sie, dass die Aufsichtsbehörde Ensi eine zusätzliche gesetzliche Grundlage für die Durchsetzung einer zusätzlichen Sicherheitsmarge gefordert hat und dass sie sie braucht, um eine solche durchsetzen zu können?

Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion

Herr Kollege Bäumle, ich danke Ihnen für die Frage. Ob das Ensi dies gefordert hat, ist Interpretationssache. Ich gebe Ihnen Recht: Das Ensi hat dies gewünscht. Die Motivation ist allerdings klar: Das Ensi möchte nicht in der Verantwortung stehen, wenn etwas passieren würde. Wir sind der Überzeugung, dass das Ensi mit dem heutigen Instrument über genügend Mittel verfügt, um intervenieren zu können, wenn interveniert werden muss.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

In Block 3 geht es um sehr wichtige Fragen. Ich beginne mal mit dem ganzen Teil der steuerlichen Abzüge bei den Gebäuden. Sie wissen, die Gebäude sind im Rahmen der Strategie ein sehr wichtiges Element. Wir sind uns alle einig: Es gäbe dort ein grosses Potenzial bei den älteren Liegenschaften, wenn sie vermehrt energetisch saniert würden. Ziel ist es, die Renovationsquote in der Schweiz wesentlich zu erhöhen, wenn möglich auf 2 Prozent im Jahr zu verdoppeln.

Jetzt haben wir hier verschiedene Instrumente. Zum einen gibt es das Gebäudeprogramm mit den Kantonen, das noch befristet bis 2025 zur Verfügung steht; das ist ein Anreizprogramm. Zum andern sind die Kantone über die Musterbauvorschriften auch daran, gewisse Vorgaben für energetische Sanierungen zu installieren; das ist ein guter Treiber. Dann stehen hier wie bis anhin auch die Steuerabzüge zur Disposition.

Der Bundesrat hat im Rahmen der Vernehmlassung eine Verbesserung von Steuerabzügen bei Liegenschaften im Privatvermögen zur Diskussion gestellt. Sie wurde vor allem von den Kantonen verworfen, weil sie natürlich entsprechende Steuerausfälle befürchten. Was von einigen von Ihnen gesagt wurde, ist unbestritten: Heute ist es sehr oft so, dass man zu Teilsanierungen greift, also nicht eine Gesamtsanierung durchführt, und das dann steuerlich auf mehrere Jahre verteilt. Heute wird so optimiert. Es würde hier natürlich helfen, wenn man energetische Gesamtsanierungen durchführen und dann die Abzüge auf mehrere Jahre verteilen könnte. Das ist aber sehr schwierig durchzusetzen. Wir haben deshalb vom Bundesrat her auf eigene Vorschläge im Bereich der Steuerabzüge verzichtet.

Demgegenüber hat Ihr Rat in der Wintersession 2014 entschieden, für Immobilien im Privat- wie auch im Geschäftsvermögen Abzüge zuzulassen. Das ist dann wiederum dem Ständerat sauer aufgestossen, weil Sie sehr grosszügig waren, weil Sie mit Ihren Beschlüssen neu eben vor allem auch das Geschäftsvermögen beglückt haben, was man als unnötig erachtet. Nach Erachten der UREK-SR wären, wenn schon, die Gebäude im Privatvermögen das korrekte Zielobjekt. Sie hat aber auch klar festgehalten: Wenn es um Ersatzneubauten geht, wäre es ungerecht, sämtliche Rückbaukosten einzubeziehen. Das ständerätliche Plenum hat in der Herbstsession dann jegliche Änderung im Steuerrecht abgelehnt.

Sie haben heute die Entscheidung zu treffen, ob Sie sich dem Ständerat anschliessen und eine Lösung ohne Steuerabzüge beschliessen wollen - das entspräche dem Antrag der Minderheit Badran Jacqueline -, vor allem auch weil in vielen Kantonen heute Abzüge unterschiedlicher Natur möglich sind und weil die Kantone finanziell auch nicht auf Rosen gebettet sind. Im Ständerat waren natürlich auch Stimmen zu vernehmen, die sagten: Wenn schon, dann macht eine Ausdehnung auf Ersatzneubauten Sinn, energetisch wie auch hinsichtlich der Investitionen, um so die Renovationsquote zu erhöhen. Aber eine solche Lösung dürfte sicher nicht das Ausmass annehmen, wie Sie es mit der ersten Fassung beschlossen haben.

Wir haben Studien zur Verfügung, wonach es sehr unterschiedliche Meinungen dazu gibt, wie sich Investitionen auswirken. Bei der zeitlichen Staffelung von Steuerabzügen ist es etwa gemäss Beurteilung von Prognos in der Regel so, dass der Einfluss auf das Volumen der Investitionen in die energetische Wirkung sehr vernachlässigbar ist. Diese Investitionen werden so oder so getätigt, womit wir hier relativ viele Mitnahmeeffekte hätten. Die Frage nach dem energetischen Mindeststandard betrifft etwas, was für die meisten eher im Vordergrund steht. Aber auch hier wird die messbare Wirkung als klein erachtet. Wie etwa das Beratungsbüro Interface sagt, lägen die Mitnahmeeffekte bei fast 55 Prozent. Auch das ist wieder ein relativ hoher Wert.

Man muss sich bewusst sein: Steuerabzüge sind ein Anreiz, es gibt aber viele Mitnahmeeffekte. Diese gibt es beim Gebäudeprogramm natürlich auch. Deshalb: Wenn Sie eine Differenz schaffen wollen, dann würde ich schon appellieren, dass Sie Ihre Maximalforderungen noch stark zurückschrauben. Sie werden für so grosszügige Steuerabzüge im Ständerat keine Mehrheit finden. Schenkt man den Studien Glauben, sind die Effekte sehr beschränkt. Ich habe im Ständerat schon diese Meinung vertreten: Es scheint mir effektiv sinnvoll zu sein, sich auf Ersatzneubauten zu beschränken. Aber Sie entscheiden, in welche Richtung Sie gehen.

Bezüglich des Kapitels Langzeitbetrieb hat der Bundesrat immer gesagt, dass wir die Spielregeln nicht während des Spiels wechseln. Wir bleiben dabei: Wenn Kernkraftwerke sicher sind, sollen sie am Netz bleiben können - egal, ob sie dreissig-, vierzig- oder gar fünfzigjährig sind. Das ist nach wie vor die unbestrittene Haltung. Selbstverständlich wird es für das Ensi mit zunehmendem Alter eines KKW anspruchsvoller, eine Marge und eine über die übliche Sicherheit hinausgehende Leistung zu erhalten. Das war einfacher in Zeiten, in denen KKW mit ihrer Produktion Gewinne erzielten und gut verdienten. Damals haben auch die Betreiber über das nötige Sicherheitsniveau hinaus investiert und Puffer geschaffen. Es ist die Sorge des Ensi, dass diese Puffer mit dem heutigen Kostendruck wegfallen.

Wir haben immer gesagt: Das Ensi kann das schon bei der heutigen Lage verlangen, aber es kann es nicht durchsetzen; das hat Herr Bäumle richtig gesagt. Für das Ensi ist es dann vor allem schwierig, im Einzelfall einen Betreiber zu verpflichten, über die Sicherheit hinauszugehen, die immer gewährleistet werden muss, und noch freiwillig zusätzliche Investitionen zu tätigen. Wir bleiben aber dabei, dass es für uns nicht nötig ist, hier im Gesetz etwas zu ändern. Wir haben vielmehr, wie wir das in der Kommission gesagt haben, auf Verordnungsebene eine Möglichkeit gefunden, um das Anliegen des Ensi aufzunehmen, um im Rahmen der üblichen Prüfungen für die Sicherheit diesen Aspekt beim Langzeitbetrieb aufzunehmen.

Deshalb bitte ich Sie, hier der Mehrheit Ihrer Kommission und damit auch dem Ständerat zu folgen.

Wir sind noch beim StromVG: Hier bitte ich Sie, sich ebenfalls der Mehrheit anzuschliessen. Es geht um die Frage, wieweit sich kleine Produzenten, z. B. bei Fotovoltaikinstallationen, an den Netzkosten zu beteiligen haben. Das ist eine Frage, die bei Ihnen, dem Erstrat, durch Herrn Nationalrat Gasche eingebracht worden ist. Wir haben die Frage der Regelung des Eigenverbrauchs sehr intensiv studiert. Wer den selber produzierten Strom auch gleich selber verbraucht, beteiligt sich in diesem Umfang eben nicht an den Netzkosten. Das ist aber unfair, das haben wir gesagt; das ist eigentlich eine Benachteiligung. Wenn er dann, etwa im Winter, trotzdem Strom vom Netz braucht, benutzt er die Infrastruktur, die der Netzbetreiber ihm zur Verfügung gestellt hat.

Der Ständerat hat hier unseres Erachtens eine sehr gute Lösung gefunden, indem er auch bei Litera e die "effiziente Netzinfrastruktur" aufgenommen hat. Die vom Ständerat beschlossene Änderung zielt darauf ab, über verursachergerechte Tarife einen effizienten Netzausbau zu begünstigen. Netze müssen auf die maximale Leistung ausgelegt werden, unabhängig davon, ob diese täglich oder nur saisonal oder alle paar Jahre abgerufen wird. Die heutigen Tarife basieren zu einem grossen Teil auf dem Energiebezug und setzen somit eben keine Anreize, die Belastung der Netze zu minimieren. Wir wissen aus Erfahrung, dass beim Hochspannungsnetz relativ viel drinliegt. Das senkt die Kosten schlussendlich auch für die Netzinfrastruktur.

Wir meinen deshalb, dass wir mit diesen Lösungen dem berechtigten Anliegen von Herrn Nationalrat Gasche entgegenkommen und einen vernünftigen Kompromiss mit dem Ständerat finden.

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Frau Bundesrätin, Sie haben mir bestätigt, dass das Ensi eine zusätzliche gesetzliche Grundlage für die Einforderung und Durchsetzung einer zusätzlichen Sicherheitsmarge für den Langzeitbetrieb brauchen würde. Bedeutet das, dass dies die Marge ist, die über die aktuellen Auslenkungsgrenzen der bestehenden Kernkraftwerke, wie sie heute gelten, hinausgehen würde? Erfordert dies eine gesetzliche Grundlage?

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Das Ensi ist ein Aufsichtsorgan. Es hat seine Wünsche optimiert und sie in der Kommission dargelegt. Es orientiert sich an der üblichen Sicherheit, diese ist garantiert. Im Gesetz ist kein Obligatorium für einen Puffer vorgesehen. Das heutige Gesetz sagt nicht, dass man über die übliche Sicherheit hinaus noch einen obligatorischen zusätzlichen Sicherheitspuffer vorgeben muss. Das ist der Unterschied. Wenn Sie über die Sicherheit hinaus einen obligatorischen zusätzlichen Puffer, eine Supersicherheit, haben wollen, dann braucht es eine gesetzliche Grundlage. Sie müssen mir dann aber erklären, weshalb Sie in anderen Bereichen sagen: Sicher ist sicher, und es gibt keinen Puffer. Weshalb vertreten Sie dann das konsequenterweise nicht auch dort? Ich ermahne Sie etwa bezüglich Flugverkehr, wo Sie auch sagen: Sicher ist sicher. Zusätzliche Sicherheitsgewinne würden z. B. dort auch gewisse Anpassungen benötigen, da müssen Sie auch aufpassen. Man kann die Risiken sicher nicht immer vergleichen, da sind wir uns einig. Die Sicherheit ist aber definiert, und die Vorgaben sind mit der heutigen gesetzlichen Grundlage eingehalten.

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Ich bin jetzt schon erstaunt. Früher hiess es immer: Das Ensi sagt, was sicher ist. Jetzt sprechen Sie von den Wünschen des Ensi, der Aufsichtsbehörde. Ich würde sagen, die Wünsche des Ensi sollten in Bezug auf die Sicherheit verbindlich sein.

Jetzt habe ich noch eine Frage zu dieser Grafik, die Sie auch kennen. Das ist eine Grafik des Ensi, die zeigt: Mit den Ausserbetriebnahme-Kriterien nimmt die Sicherheit ab. Das Ensi will eine Marge. Es nennt sie Marge Schweiz. Das ist die Marge, die das Ensi will. Ich bitte Sie jetzt, gegenüber dem Rat genauso klar zu sein wie in der Kommission: Wenn der Rat dem Ensi folgen und sicherstellen will, dass die Einführung dieser Marge Schweiz von den Betreibern nicht gerichtlich verzögert werden kann, wie muss er dann stimmen? Muss er für die Minderheit Bäumle stimmen, oder muss er für die Mehrheit stimmen?

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Der Bundesrat hat immer klar gesagt: Für uns ist die Sicherheit massgebend. Sie ist im heute bestehenden Gesetz definiert; da sagt auch das Ensi nichts anderes. Es geht wirklich nur um die freiwilligen zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen, die von Ihnen so genannte Marge. Das ist eine freiwillige Geschichte. Das kann das Ensi auf Verordnungsstufe so abdecken. Es kann das nicht in jedem Fall durchsetzen, wenn der Betreiber sagt: Ich mache nicht so viel freiwillig, wie du dir von mir wünschen würdest.

Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion

Bei den Fremderlassen geht es namentlich um zwei Bereiche, über welche heute im Plenum und vorgängig in der Kommission gestritten wurde: um die Steuern und um den Modus, wie die Atomkraftwerke ausser Betrieb genommen werden sollen.

Bezüglich Steuern hat der Nationalrat eine zugegebenermassen nicht ganz einfache Formulierung eingefügt, nach welcher energiesparende Investitionen bei den Steuern abgezogen werden können, und zwar, und das ist neu, verteilt auf die nächsten vier Steuerperioden. Der Ständerat wollte davon nichts wissen. Er folgte dem Warnruf der Finanzdirektoren, welche sich generell gegen die fiskalische Förderung aussprachen und vor der Steuerbürokratie warnten.

Die Kommission sah sich nun also zwei Fragen gegenübergestellt: Soll man generell über die Steuern fördern, und falls ja, was soll abzugsfähig sein, damit die Bürokratie nicht überbordet? Die Mehrheit der Kommission beantwortete die Fragen im liberalen Sinne, beliess also die Abzugsmöglichkeiten und strich auch die nach Bürokratie riechenden Anforderungen im energetischen Bereich; oder andersherum formuliert: Der Mehrheitsantrag ergänzt den Entwurf um die Ersatzneubauten, welche anforderungsfrei, also ohne Auflagen im Bereich der Energie, abzugsberechtigt sein sollen.

Die Minderheit Badran Jacqueline warnt vor massiven Mitnahmeeffekten bei dieser Variante, vor dem Bruch mit dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und vor den Ertragsausfällen bei den Kantonen. Der Antrag Badran Jacqueline unterlag in der Kommission mit 16 zu 8 Stimmen.

Schliesslich kommen wir zum Kernenergiegesetz. Dort besteht eine Differenz zwischen Nationalrat und Ständerat beim Langzeitbetriebskonzept. Der Ständerat hat dieses aus dem Beschluss des Nationalrates gestrichen, nicht zuletzt nach der Beteuerung von Frau Bundesrätin Leuthard, dass man die entsprechenden Bestimmungen auch auf Verordnungsebene festschreiben könne. Sie haben dieselben Beteuerungen gerade eben in unserem Plenum auch wieder gehört.

Die Kommission hat das Ensi noch einmal angehört. Dieses hat noch einmal seinen - ich nenne es auch so - Wunsch nach Langzeitbetriebskonzepten bekräftigt, was es ja auch medial getan hat. Die Kommissionsmehrheit schliesst sich aber dem Ständerat an und sieht keinen Handlungsbedarf auf Gesetzesstufe. Sie hält fest am Prinzip "AKW laufen lassen, solange sie sicher sind". Die Minderheit Bäumle hingegen hält fest an der Forderung nach Langzeitbetriebskonzepten und will neben dem Prinzip "AKW laufen lassen, solange sie sicher sind" für die Zeit vor der Ausserbetriebnahme eine Sicherheitsmarge verankern. Die Minderheit sieht dabei aber eine Änderung gegenüber der Fassung aus der Erstberatung vor: Sie entfernt die Vermischung von politischen Behörden und Atomaufsicht und erteilt neu dem Ensi die Kompetenz, die Anforderungen an die Langzeitbetriebskonzepte festzulegen. Der Antrag auf Streichung setzte sich bei einem Stimmenverhältnis von 14 zu 11 Stimmen durch.

Die Übergangsbestimmungen von Artikel 106a verliessen den Nationalrat nach der Erstberatung als "Lex Beznau". Der Betrieb in Beznau wurde faktisch auf 60 Jahre befristet. Die Mehrheit, das Stimmenverhältnis war 14 zu 9 Stimmen, will auf diese Bestimmung verzichten. Die Minderheit I (Bäumle) belässt die Übergangsbestimmungen zu den Langzeitbetriebskonzepten konsequenterweise, entfernt daraus aber die spezifischen Beznau-Bestimmungen. Die Minderheit II (Jans) entlässt die Kernkraftwerke, die jetzt schon älter als 40 Jahre sind, aus der Pflicht zur Einreichung eines Langzeitbetriebskonzepts, befristet ihren Betrieb dafür strikt auf 50 Jahre.

Der letzte Minderheitsantrag betrifft die Festlegung der Netznutzungstarife bei kleinen Produzenten mit Eigenverbrauch. Summarisch, kann man sagen, geht es um die Frage, ob man auf die Leistung oder auf die Strommenge abstellt. Die Minderheit Grunder findet, man solle auf die Leistung abstellen, wie dies der Bundesrat getan hat. Die Mehrheit hingegen findet richtig, was der Ständerat beschlossen hat. Dieser hat grundsätzlich auch beschlossen, sich an der Leistung respektive am Bezugsprofil zu orientieren. Der Bundesrat soll für kleine Endverbraucher und Produzenten aber separate Bestimmungen erlassen können. Dieser Antrag obsiegte mit 12 zu 10 Stimmen.

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Dans la loi sur l'impôt fédéral direct et la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes, il y a des propositions de minorité Badran Jacqueline que la commission vous invite à rejeter.

Pour rappel, lors du premier débat, notre conseil avait adopté les dispositions d'allègements fiscaux de la version du message mis en consultation. Ces allègements fiscaux ne figuraient pas dans la version définitive du message.

Schématiquement, il s'agissait d'étaler la déductibilité des investissements dans l'assainissement énergétique des bâtiments sur plusieurs exercices fiscaux. Mais cela ne pouvait se faire qu'à condition que le bâtiment ne soit pas dans un état excessivement dégradé et que l'assainissement atteigne un certain standard. Par analogie, les mêmes règles valaient pour les personnes morales. C'est ce que nous avions décidé lors du premier débat.

Le Conseil des Etats a complètement biffé ces modifications estimant que leur impact financier était totalement incertain et qu'il y avait beaucoup d'effets d'aubaine. Il suivait en cela la position très claire exprimée par les directeurs cantonaux des finances qui étaient opposés à ces déductions.

Votre commission vous propose de maintenir ces dispositions et d'alléger les exigences qualitatives pour obtenir la déductibilité. Cela signifie que, dans ce domaine, notre commission s'est éloignée de la position du Conseil des Etats au lieu de s'en rapprocher. Il n'y a toujours pas d'estimations chiffrées de l'impact de ces déductions.

Les propositions de la minorité Badran Jacqueline vous invitent à vous rallier à la position du Conseil des Etats. La commission a rejeté les propositions de minorité Badran Jacqueline par 16 voix contre 8.

J'en viens à la loi sur l'énergie nucléaire. A l'article 25a, notre conseil avait ajouté, sur proposition de la commission, le concept d'exploitation à long terme dont l'objectif était de renforcer les exigences de sécurité pour les centrales nucléaires de plus de 40 ans. Ce dispositif n'avait pas été proposé par le Conseil fédéral qui, sur ce point, ne voulait rien changer au droit existant. Le Conseil des Etats a décidé de biffer complètement ce dispositif estimant qu'il n'était pas nécessaire et que la sécurité était garantie.

Dans un souci de faire avancer le dossier et non sans quelques hésitations, la commission s'est ralliée à la solution du Conseil des Etats, par 14 voix contre 11. Un des éléments qui a pesé dans ce choix était le fait que Madame la conseillère fédérale Leuthard nous a promis, dans le cadre de l'ordonnance, de renforcer la position de l'Inspection fédérale de la sécurité nucléaire.

La proposition de la minorité Bäumle prévoit de reprendre, dans une version très légèrement édulcorée, le concept d'exploitation à long terme. Par 14 voix contre 9, la commission vous invite à rejeter la proposition de la minorité Bäumle.

A l'article 106a, la proposition de la minorité I (Bäumle) comporte l'aspect supplémentaire visant à limiter à 60 ans la durée d'existence des vieilles centrales nucléaires, qui ne peuvent obtenir qu'une fois le concept d'exploitation à long terme pour une durée de dix ans.

Alternativement, la proposition de la minorité II (Jans) a pour objectif de limiter à 50 ans la durée d'exploitation des trois plus anciennes centrales nucléaires. Comme dans le cas de la centrale de Mühleberg, cette clause est de toute façon respectée, la conséquence de la proposition de la minorité II, défendue par Monsieur Jans, serait la fermeture définitive du réacteur de Beznau I en 2019 et de Beznau II en 2021. Par contre, cette proposition ne change rien pour les centrales nucléaires plus récentes, à savoir celles de Gösgen et Leibstadt, qui restent entièrement soumises au droit actuel.

La proposition de la minorité II (Jans) s'écarte donc du concept d'exploitation à long terme, en prévoyant une date limite pour les trois petits réacteurs. La commission ne s'est finalement pas prononcée sur cette proposition, ayant préféré, dans une votation précédente, la proposition de la minorité I (Bäumle) à celle défendue par Monsieur Jans.

J'en viens enfin à l'article 14 de la loi sur l'approvisionnement en électricité. Il s'agit de la question de la tarification du réseau. A l'alinéa 3 lettre c, le Conseil des Etats s'est prononcé en faveur d'un compromis clarifiant la question sur le fond. C'est à ce compromis que Madame la conseillère fédérale Leuthard et la majorité de la commission vous proposent de vous rallier.

L'idée est la suivante: on peut différencier les tarifs d'acheminement de l'électricité - donc hors énergie -, mais cette différenciation doit se baser sur le profil de soutirage, c'est-à-dire le profil de consommation d'énergie tirée du réseau. Le critère ne doit pas être la possession d'une installation solaire, mais bien le fait que le profil de consommation électrique change substantiellement par rapport à un usager ne possédant pas d'installation solaire. Cela suppose, pour donner un chiffre, au minimum un degré d'autoapprovisionnement de 30 pour cent.

A l'article 14 alinéa 3 lettre e, le Conseil des Etats et la commission complètent l'objectif d'une utilisation rationnelle de l'électricité, prévoyant de facturer par kilowattheure le prix du transport, avec celui d'une infrastructure de réseau efficace.

Concrètement, l'ensemble de ces critères peut signifier deux choses dont l'effet est opposé et dont il faudra tenir compte. Tout d'abord, celui qui a un degré très élevé d'autocouverture de sa consommation électrique par la production solaire, et qui ne soutire du réseau, par exemple, qu'un dixième de l'énergie qu'il consommait dans l'année avant d'avoir une installation solaire, peut être intégré à un groupe spécial, avec une tarification ad hoc. En effet, il peut bénéficier, comme l'a dit Monsieur Grunder, du service complet du réseau tout en n'en payant qu'une petite partie, si la tarification se fait uniquement sur la base d'un tarif de travail. Pour cette raison, une tarification différente peut être envisagée pour ce type d'utilisateur; dans cette situation, on pourrait par exemple imaginer une taxe de raccordement fixe, au cas où le tarif de travail ne permet pas d'atteindre un montant minimum. Cela, c'est l'aspect de protection de la solidarité dans le réseau. Mais inversement, la tarification devra tenir compte du fait que la production photovoltaïque arrive dans des moments où la consommation d'énergie est la plus forte dans le réseau, c'est-à-dire pendant la journée, et qu'ainsi l'électricité photovoltaïque soulage plutôt le réseau en diminuant la distance de transport et en réduisant les pertes. Il s'agit donc d'une externalité positive du développement du photovoltaïque. Cela permet de tenir compte du fait que la pointe de consommation d'un usager équipé d'installation photovoltaïque ne dépasse jamais la pointe de consommation d'un usager dépourvu d'installation photovoltaïque. Souvent celui qui a une installation photovoltaïque soutire moins d'électricité que s'il n'en avait pas. Cela plaide pour une tarification par kilowattheure, avec un souci d'efficacité.

Enfin, le Conseil des Etats, par souci de simplification, a décidé que le Conseil fédéral peut prévoir qu'il n'y a pas de différenciation de tarif pour les producteurs solaires qui ont des petites installations de moins de 10 kilovolts par ampère, c'est-à-dire typiquement les installations de villas.

Ce compromis proposé par le Conseil des Etats nous a paru assez équilibré, c'est pour cela que la commission s'est ralliée à la décision du Conseil des Etats à l'article 14 de la loi sur l'approvisionnement en électricité, c'est aussi pour cela que Madame la conseillère fédérale Leuthard s'y est ralliée.

La proposition de la minorité Grunder incite à ne rien changer, à ne pas clarifier ces éléments et laisse un certain flou sur le sujet. La majorité de la commission vous propose de vous rallier à la décision du Conseil des Etats, soutenue par le Conseil fédéral.

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Änderung anderer Erlasse

Modifications d'autres actes

Ziff. 1 Art. 83 Bst. w; Ziff. 2 Art. 10 Abs. 2; 13 Abs. 1 Bst. a, b; 32a Abs. 1 Bst. b, 2; 34 Abs. 1bis; 49a Abs. 2, 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1 art. 83 let. w; ch. 2 art. 10 al. 2; 13 al. 1 let. a, b; 32a al. 1 let. b, 2; 34 al. 1bis; 49a al. 2, 3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 2a

Antrag der Mehrheit

Titel

Festhalten

Art. 31a Abs. 1

... im Geschäftsvermögen zählen zum geschäftsmässig begründeten Aufwand. Dies gilt auch für Abschreibungen auf diesen Investitionen.

Art. 31a Abs. 2

Streichen

Art. 31a Abs. 3; 32 Abs. 2, 2bis

Festhalten

Art. 32 Abs. 2ter, 67a

Streichen

Art. 205e

Artikel 31a entfaltet seine Wirkung ...

Antrag der Minderheit

(Badran Jacqueline, Fässler Daniel, Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 2a

Proposition de la majorité

Titre

Maintenir

Art. 31a al. 1

... tel immeuble sont considérés comme charges justifiées par l'usage commercial. Ceci est également ...

Art. 31a al. 2

Biffer

Art. 31a al. 3; 32 al. 2, 2bis

Maintenir

Art. 32 al. 2ter, 67a

Biffer

Art. 205e

L'article 31a déploie son effet ...

Proposition de la minorité

(Badran Jacqueline, Fässler Daniel, Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Ziff. 2b

Antrag der Mehrheit

Titel, Art. 9 Abs. 3, 3bis

Festhalten

Art. 9 Abs. 3ter, 3quater

Streichen

Art. 9 Abs. 3quinquies

Festhalten

Art. 10 Abs. 1ter

... im Geschäftsvermögen zählen zum geschäftsmässig begründeten Aufwand. Dies gilt auch für Abschreibungen auf diesen Investitionen.

Art. 25 Abs. 1ter

Streichen

Art. 72q

... Artikel 9 Absätze 3bis und 3quinquies sowie Artikel 10 Absatz 1ter an.

Art. 78f

Artikel 9 Absatz 3quinquies sowie Artikel 10 Absatz 1ter entfalten ...

Antrag der Minderheit

(Badran Jacqueline, Fässler Daniel, Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 2b

Proposition de la majorité

Titre, art. 9 al. 3, 3bis

Maintenir

Art. 9 al. 3ter, 3quater

Biffer

Art. 9 al. 3quinquies

Maintenir

Art. 10 al. 1ter

... tel immeuble sont considérés comme charges justifiées par l'usage commercial. Ceci est également ...

Art. 25 al. 1ter

Biffer

Art. 72q

... aux articles 9 alinéas 3bis et 3quinquies et 10 alinéa 1ter pour ...

Art. 78f

Les articles 9 alinéa 3quinquies et 10 alinéa 1ter déploient ...

Proposition de la minorité

(Badran Jacqueline, Fässler Daniel, Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Wir stimmen über die Anträge der Minderheit Badran Jacqueline gemeinsam ab.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 123 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 68 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 3 Art. 6 Abs. 1-3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 3 art. 6 al. 1-3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 5

Antrag der Mehrheit

Art. 12 Abs. 1, 4; 12a; 25a; 106a

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Bäumle, Badran Jacqueline, Girod, Grunder, Jans, Müller-Altermatt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)

Art. 25a Abs. 1-4

Festhalten

Art. 25a Abs. 5

Das Ensi legt die Einzelheiten und insbesondere die Anforderungen an das Langzeitbetriebskonzept fest. Es berücksichtigt dabei die Stellungnahme der KNS.

Art. 106a

Die Bewilligungsinhaber, deren Kernkraftwerke bei Inkrafttreten ... einreichen. Für diese Kernkraftwerke gelten dabei ebenfalls die Vorgaben von Artikel 25a Absätze 2 bis 5.

Antrag der Minderheit II

(Jans, Badran Jacqueline, Girod, Nordmann, Semadeni, Thorens Goumaz)

Art. 106a

Für Kernkraftwerke, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits mehr als 40 Jahre in Betrieb standen, endet bei Einhaltung sämtlicher geltenden gesetzlichen Bestimmungen und bei Erfüllung der Ensi-Sicherheitsauflagen die Betriebsbewilligung nach maximal 50 Betriebsjahren.

Ch. 5

Proposition de la majorité

Art. 12 Abs. 1, 4; 12a; 25a; 106a

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Bäumle, Badran Jacqueline, Girod, Grunder, Jans, Müller-Altermatt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)

Art. 25a al. 1-4

Maintenir

Art. 25a al. 5

L'IFSN fixe les détails, et en particulier les exigences que doivent remplir les concepts d'exploitation à long terme. Ce faisant, il prend en compte l'avis du CSN.

Art. 106a

Les détenteurs d'autorisation dont la centrale nucléaire est déjà en service ... Les dispositions de l'article 25a alinéas 2 à 5 s'appliquent également à ces centrales nucléaires.

Proposition de la minorité II

(Jans, Badran Jacqueline, Girod, Nordmann, Semadeni, Thorens Goumaz)

Art. 106a

Pour les centrales nucléaires qui sont en service depuis plus de 40 ans à la date d'entrée en vigueur de la présente loi, l'autorisation arrive à échéance après 50 années d'exploitation au maximum si toutes les dispositions légales en vigueur et les exigences de l'IFSN en matière de sécurité sont respectées.

Abstimmung

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 118 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 77 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 131 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 64 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 6 Art. 16 Abs. 5; 16abis Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 6 art. 16 al. 5; 16abis al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 7

Antrag der Mehrheit

Art. 14 Abs. 3 Bst. c, e; 17a Titel, Abs. 1, 2, 3 Bst. d, 4; 17b; 17c

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Grunder, Bourgeois, Knecht, Page, Pieren, Rösti, Ruppen, Schilliger, Wasserfallen, Wobmann)

Art. 14 Abs. 3 Bst. c

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 7

Proposition de la majorité

Art. 14 al. 3 let. c, e; 17a titre al. 1, 2, 3 let. d, 4; 17b; 17c

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Grunder, Bourgeois, Knecht, Page, Pieren, Rösti, Ruppen, Schilliger, Wasserfallen, Wobmann)

Art. 14 al. 3 let. c

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 106 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 89 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées