13.025
Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Änderung
Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung der Bundesversammlung über die Redaktionskommission sind erhebliche Textänderungen in den beiden Räten durch ein Mitglied der Redaktionskommission vor der Schlussabstimmung zu erläutern; das mache ich hier.
Da das Bundesgesetz betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und das Nachrichtendienstgesetz aufeinander verweisen, hat der Bundesrat in seiner Botschaft zum Nachrichtendienstgesetz Bestimmungen zur Koordination mit der Teilrevision des Büpf aufgeführt. Im Rahmen der Beratung des Nachrichtendienstgesetzes haben die beiden Räte diese Koordinationsbestimmungen zum Büpf ins Nachrichtendienstgesetz aufgenommen und diesem zugestimmt. Da das Nachrichtendienstgesetz bereits in der Herbstsession 2015 in die Schlussabstimmung gelangte, das Büpf hingegen nicht fertigberaten werden konnte, musste die Koordinationsbestimmung aus dem Nachrichtendienstgesetz herausgenommen und zurückgestellt werden.
Die Redaktionskommission hat nun die damals zurückgestellten Koordinationsbestimmungen in das totalrevidierte Büpf übernommen. Sie werden den Beschlüssen entsprechend angepasst und finden sich nun in Artikel 46. Da diese Bestimmungen durch die beiden Räte bereits im Nachrichtendienstgesetz beschlossen worden sind, handelt es sich nicht um eine materielle Änderung.
Abstimmung
Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
Loi fédérale sur la surveillance de la correspondance par poste et télécommunication
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Entwurfes ... 41 Stimmen
Dagegen ... 4 Stimmen
(0 Enthaltungen)