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Arbeitslosenversicherungsgesetz. 3. Revision

3919 · Amtliches Bulletin

Dals 22 mars 2002

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/3919/de/arbeitslosenversicherungsgesetz-3-revision

Consultà ils 5 sett. 2026

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Funtauna

Fatschenta parlamentara: Arbeitslosenversicherungsgesetz. 3. Revision (01.019)

01.019

Arbeitslosenversicherungsgesetz. 3. Revision

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Die SP-Fraktion kann dieser Revision nicht zustimmen. Arbeitslosigkeit hat nichts mit individuellem Selbstverschulden zu tun; das hat uns die Wirtschaftskrise der Neunzigerjahre deutlich vor Augen geführt, als auch in der Schweiz Hunderttausende von Menschen auf der Strasse standen. Die Solidarität mit denjenigen, die ihre Stelle verloren haben und deren Existenzgrundlage damit gefährdet ist, stellt für einen sozialen Staat eine Verpflichtung dar. Die Arbeitslosenversicherung ist keine Almoseneinrichtung. Sie erfüllt soziale Grundrechte in der Schweiz. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bezahlen ihre Beiträge in dieses Sozialwerk und haben deshalb auch ein Recht auf Leistungen dieser Versicherung. Das Avig basiert auf gegenseitiger Verpflichtung. Pflichten müssen auch erwerbslose Menschen erfüllen. Das Ergebnis dieser Revision ist eine Kündigung. Entlassen wird die Solidarität, indem Kaderlohnempfänger entlastet, Langzeitarbeitslose dafür bestraft werden sollen. Den von der Mehrheit unterstützten Leistungsabbau kann die SP-Fraktion nicht akzeptieren.

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Die Arbeitslosenversicherung soll eine Sozialversicherung sein. Deshalb hat sich die grüne Fraktion bei der Beratung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes für einen Beitragssatz von zwei Prozent auf den gesamten Lohn eingesetzt. Dass nun gute und hohe Einkommen ab 106 000 Franken von Beiträgen befreit sein sollen, finden wir sozialpolitisch falsch. Dieser Plafond ist inakzeptabel. Wir sind nicht einverstanden, dass die Bezugsdauer von 520 auf 400 Tage gekürzt, andererseits die Beitragszeit von sechs auf zwölf Monate erhöht wird, was nichts anderes bedeutet, als dass der Zugang zur Arbeitslosenversicherung erschwert wird.

Die grüne Fraktion lehnt das vorliegende Arbeitslosenversicherungsgesetz ab. Die Grüne Partei unterstützt ein allfälliges Referendum klar.

Abstimmung

Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

Loi fédérale sur l'assurance-chômage obligatoire et l'indemnité en cas d'insolvabilité

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Entwurfes .... 114 Stimmen

Dagegen .... 58 Stimmen