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Rahmengesetz für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik

4479 · Amtliches Bulletin

Dals 18 zercl. 2002

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/4479/de/rahmengesetz-fur-eine-schweizerische-kinder-und-jugendpolitik

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Funtauna

Fatschenta parlamentara: Rahmengesetz für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik (00.3469)

00.3469

Rahmengesetz für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Antrag der Kommission

Mehrheit

Überweisung als Postulat

Minderheit

(Stadler, Beerli, Berger, Langenberger)

Überweisung der Motion

Proposition de la commission

Majorité

Transmettre la motion sous forme de postulat

Minorité

(Stadler, Beerli, Berger, Langenberger)

Transmettre la motion

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Das Anliegen eines Rahmengesetzes für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik geht auf die Motion Janiak im Nationalrat zurück. Der Nationalrat hat die Motion mit 89 zu 63 Stimmen als Motion überwiesen. Der Bundesrat beantragt jedoch, die Motion als Postulat zu überweisen. Die Mehrheit der WBK, die mit dem Stichentscheid des Präsidenten zustande gekommen ist, beantragt Ihnen, dem Bundesrat zu folgen. Eine Minderheit der Kommission, angeführt von Kollege Stadler, möchte in diesem Entscheid dem Nationalrat folgen.

Worum geht es bei diesem Anliegen? Artikel 11 der Bundesverfassung befasst sich mit dem Schutz der Kinder und Jugendlichen. Gemäss Absatz 1 von Artikel 11 haben diese "Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung." Und Absatz 2 legt fest: "Sie üben ihre Rechte im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit aus." Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe g der Bundesverfassung hält fest, dass sich Bund und Kantone in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür einsetzen, dass "Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration unterstützt werden". Es gibt in der Bundesverfassung weitere Artikel, wo die Anliegen der Kinder und Jugendlichen speziell hervorgehoben werden, so etwa im ganzen Bereich des Bildungswesens.

Die Motion verlangt gestützt auf diese Verfassungsgrundlagen ein Rahmengesetz, in welchem die Grundlagen für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik geschaffen und die Kantone beauftragt werden, eine umfassende Jugendförderungspolitik zu installieren. Im Weiteren verlangt die Motion konkret eine Bundesstelle, welche die Arbeit aller Verwaltungseinheiten, die mit Jugendlichen zu tun haben, koordiniert und die Kantone in der Jugendförderungspolitik unterstützt. Letztlich verlangt das Begehren, dass diese Bundesstelle über eine Struktur verfügt, in der Kinder und Jugendliche an den Diskussionen und an der Beschlussfassung beteiligt sind.

Der Bundesrat hat dieses Begehren in seiner Antwort an sich anerkannt, er weist einen Handlungsbedarf aus. Insbesondere sei die Koordination der Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden zu verbessern. Das seit zehn Jahren bestehende Jugendförderungsgesetz wird als gut, wenn auch nicht als ausreichend betrachtet. Der primäre, wenn nicht sogar der einzige gewichtige Grund für den Antrag des Bundesrates sind die Zeitverhältnisse. Ein solches Rahmengesetz verlangt eine sorgfältige Absprache mit den Kantonen bezüglich Aufgabenteilung, Finanzierung sowie Überprüfung bisheriger Aufgaben. Eine solche Absprache ist auch mit den bereits heute aktiven Organisationen der Jugendarbeit auf nationaler Ebene zu treffen.

Letztlich gilt es auch, die Aufgaben, die heute in den verschiedenen Amtsstellen und Departementen erfüllt werden, auf gesetzlicher Ebene zusammenzubringen.

In unserer Kommission wurde das Argument der Zeitverhältnisse nicht ohne Kritik akzeptiert, auch wenn mit dem zuständigen Departement die Ansicht geteilt wurde, dass im EDI zurzeit grosse und intensive Gesetzgebungsarbeiten im Gang sind, welche die vorhandenen Fachkräfte binden. Das Setzen von Prioritäten in der Gesetzgebungsarbeit ist anzuerkennen, zumal in der Kommission argumentiert wurde, dass es sich hier nicht um ein dringliches Geschäft handle.

Auch wurde die Meinung vertreten, dass die erwähnten Verfassungsvorgaben des Kinderschutzes in Artikel 11 bereits heute ausreichend erfüllt würden und von Artikel 41 kein neues Gesetz abgeleitet werden könne, da sich dieser Artikel primär auf die Bildung beziehe. Wenn schon, dann sei es Artikel 67 der Bundesverfassung, welcher die Koordination der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen auf einer Gesetzesbasis zu begründen hätte.

Hier hingegen bleiben nach wie vor wichtige Fragen unbeantwortet, nämlich welche Funktion der Bund hat und welche Aufgaben die Kantone zu erfüllen haben. Wir sind in einer relativ heiklen Situation der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Die Bildungspolitik, aber auch ein Grossteil der Kinder- und Jugendpolitik sind im Aufgabenbereich der Kantone. Also stellt sich auch hier die Frage des gelebten Föderalismus. Es sind verschiedene Fragen gezielt und vertieft abzuklären. Es kann nicht angehen, dass man einen Aufgabenbereich, der heute primär von den Kantonen in der grossen Mehrheit gut erfüllt wird, nun plötzlich durch ein Rahmengesetz dem Bund überbürden will. Das ist auch eine Überlegung, die wir angestellt haben und die es hier anzuführen gilt: zum einen die Frage der verfassungsmässigen Grundlage, die zwingend und sofort ein Gesetz verlangen würde, zum anderen die Frage der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen.

Letztlich wurde in unserer Kommission argumentiert, dass im Kinder- und Jugendbereich bereits auf allen Stufen sehr viel getan werde und keinesfalls von einem Malaise in diesem Bereich gesprochen werden könne. Ganz im Gegenteil: Eine bessere Koordination der verschiedenen Aktivitäten, die immer wieder als Argument für ein Gesetz vorgebracht wird, ist auch ohne ein neues Spezialgesetz zu erreichen. Es ist auch eine Sache des guten Willens und des Wollens, dass die verschiedenen Aktivitäten innerhalb des Bundes und vom Bund zu den Kantonen richtig koordiniert werden.

Aufgrund dieser Überlegungen, also der Frage der Zeitverhältnisse, der zwingenden verfassungsmässigen Grundlage, die nach einem Gesetz ruft, des Föderalismus in der Kinder- und Jugendpolitik und der nicht zwingenden Notwendigkeit, die Koordination durch ein neues Gesetz sicherstellen zu müssen, sind wir in der WBK mit Stichentscheid des Präsidenten zur Ansicht gelangt, der Vorstoss solle als Postulat überwiesen werden.

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion

Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, die Motion als Motion zu überweisen.

Lassen Sie mich unseren Antrag wie folgt begründen: Wenn ich die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion lese, denke ich bis zum letzten Satz, dass die konsequente Folgerung des Bundesrates daraus sein muss, die Motion als Motion entgegenzunehmen. Dem ist aber nicht so. Im allerletzten Satz versucht der Bundesrat gerade noch die Kurve in Richtung eines Postulates zu kriegen. Der Bundesrat unterstützt als Erstes die Zielsetzung der Motion; er anerkennt als Zweites den gesetzgeberischen Handlungsbedarf für eine verbesserte koordinierte Kinder- und Jugendpolitik. Auch nach seiner Ansicht genügt dafür das durchaus gut funktionierende Jugendförderungsgesetz als gesetzliche Grundlage nicht. Als Drittes findet auch der Bundesrat, dass der Verfassungsauftrag zu konkretisieren sei. Der Bundesrat hat wie der Motionär auch ganz ähnliche Vorstellungen bezüglich der Ausgestaltung des notwendigen Rahmengesetzes. Der Bundesrat fügt im Weiteren an, dass ein Gesetz Zeit für eine umsichtige Vorbereitung benötige; auch diesen Punkt anerkennt der Motionär. Der Bundesrat macht jedoch schlussendlich auf die mangelnden Ressourcen der Bundesverwaltung aufmerksam. Ich habe allenfalls Verständnis für diese Bemerkung, aber es ist meines Erachtens keine Begründung für einen Schwenker zu einem Postulat. Denn die Motion fordert nicht einen genau fixierten Zeitplan, sondern sie ist diesbezüglich sehr offen formuliert.

All diese Gründe sprechen dafür, dass diese Motion als Motion zu überweisen ist.

Die Motion verfolgt eine dreifache Stossrichtung: Es soll einmal die Aufgabenteilung zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden festgehalten werden; man spricht hier von einer so genannten vertikalen Koordination. Als Zweites soll auf der Stufe des Bundes eine horizontale Koordination der schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik erfolgen. Schlussendlich soll diese Stelle auf Bundesebene eine partizipative Struktur aufweisen.

Was die erste Stossrichtung anbelangt, ist es auch für die Kommissionsminderheit absolut klar, dass es nicht darum geht, irgendwelche kantonale Kompetenzen zu beschneiden; die Kompetenzen werden respektiert. Aber wenn wir mit kantonalen Beauftragten für die Jugendförderung sprechen, besteht gegenüber dem Bund insbesondere ein Bedürfnis nach besserer Information und besserer Koordination. Eine gute Lösung ist hier sicher mit einem engen Einbezug der Kantone zu finden.

Was die notwendige Koordination auf der Stufe des Bundes anbetrifft, wird immer deutlicher, dass die Kinder- und Jugendpolitik heute eine typische Querschnittaufgabe ist, die nach einer besseren Zusammenarbeit der verschiedenen Ämter und Abteilungen ruft.

Themen sind beispielsweise die Familienpolitik, Gewalt oder jugendliche Ausländerinnen und Ausländer in der Berufsbildung. Gerade das letzte Thema hat uns in der WBK im Zusammenhang mit dem neuen Berufsbildungsgesetz beschäftigt.

Was schlussendlich den partizipativen Einbezug der Jugendlichen anbetrifft, ist dieser Gedanke auch alles andere als revolutionär. Ich meine, dass im sportlichen Bereich mit "Jugend und Sport 2000" ein gutes Beispiel dafür besteht.

Das Anliegen der Motion ist breit abgestützt. Von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände über die Konferenz der kantonalen Beauftragten für Jugendförderung, die Pfadfinderbewegung, Pro Familia und Pro Juventute bis hin zur Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen stehen viele Organisationen hinter diesem Anliegen. Auch gerade deshalb sollten wir das Anliegen ernst nehmen und es in der verbindlichen Form der Motion überweisen. Das Grundanliegen ist ja auch vom Bundesrat anerkannt und nicht bestritten. Es braucht deshalb nicht ein Postulat, um etwas nochmals zu prüfen.

Ich ersuche Sie deshalb, der Kommissionsminderheit zuzustimmen.

Dreifuss Ruth · BR-F · Bundesrat · Genf

Je remercie la majorité, même très courte, de la commission de soutenir la proposition du Conseil fédéral.

Par rapport aux points qui ont été soulevés par le porte-parole de la minorité, j'aimerais simplement souligner la difficulté de la tâche. Si M. Stadler dit que dans la coordination ou dans la définition verticale des compétences, il ne s'agit que d'en rester à la répartition de ces dernières, alors ça ne fait pas beaucoup de sens. Si on a déjà une réglementation implicite, pourquoi l'inscrire encore dans une loi? Je crois qu'il faut mener un véritable débat, avec les cantons, Monsieur Schiesser, et pas seulement en termes de consultation, mais dès le début, avec eux, pour savoir dans quels domaines la Confédération devrait assumer des tâches nouvelles et dans quels domaines des appuis sont nécessaires. C'est une vaste tâche.

Croyez-moi, Monsieur Stadler, l'expérience que je fais actuellement avec la nouvelle loi sur les langues nationales et la compréhension entre les communautés linguistiques, d'un côté, et l'application de l'article 69 de la constitution dans le domaine de la culture, de l'autre, me montre que, dans ce domaine, on a toujours besoin d'énormément de temps. Il s'agit de créer un climat de confiance entre cantons et Confédération, qui n'est pas toujours donné a priori. C'est la raison pour laquelle nous aimerions entreprendre cette tâche au moment où nous aurons effectivement réglé les travaux législatifs actuellement en suspens.

Bien sûr, en vous proposant de transformer cette motion en postulat, nous ne vous promettons pas un rapport qui dira s'il est nécessaire ou pas de rédiger une loi. Mais, au rythme normal de l'examen d'un "pré-préprojet", nous pourrons montrer ce que pourrait être une telle loi et ensuite commencer le travail d'élaboration législative avec les cantons.

Vous avez raison de dire que la coordination horizontale est nécessaire, et nous nous efforçons vraiment de l'améliorer, mais c'est également une question de ressources. Nous pouvons le faire grâce à la Commission fédérale pour la jeunesse et grâce au service de la jeunesse de l'Office fédéral de la culture. Mais nous ne nous faisons pas d'illusion: dire qu'on veut faire mieux, c'est en général dire aussi qu'on veut faire plus, et dire qu'on veut faire plus, c'est dire qu'on a besoin de plus de ressources.

Prenez un exemple qui me tient très à coeur, celui de l'organisation Jeunesse+Sport, et lorsque j'ai eu la chance de pouvoir en assurer la tutelle, je me suis efforcée de la développer - j'aimerais tout autant avoir une organisation Jeunesse+Musique dans ce pays. Je sais qu'il y a des forces dans le Parlement qui souhaitent la même chose et on pourrait très bien s'inspirer de la même organisation, mais l'impulsion de départ ne serait pas l'armée suisse. Ce que je veux dire, c'est que dans Jeunesse+Sport, il y avait à l'origine un besoin de l'armée - mais peut-être que l'harmonie musicale ferait aussi du bien à cette dernière. Partout, nous butons sur la question des moyens. Je ne sais plus pour combien de dizaines de millions de francs Jeunesse+Sport, actuellement, émarge au budget. Je crois me rappeler la difficulté que nous avions justement à la développer; il s'agissait de quelques millions. Il faudrait sans doute trouver une ou deux dizaines de millions de francs pour que cela puisse se faire dans la musique pour la jeunesse.

Je pourrais vous citer tant d'exemples! En devenant un peu personnelle, je dirai que, d'un côté, notre rôle à tous ici est de faire un peu rêver à ce qui pourrait être mieux dans ce pays et que, de l'autre, notre responsabilité à tous est de rappeler quelles sont les contraintes avec lesquelles nous vivons.

Le Conseil fédéral, en vous proposant de transformer la motion Janiak en postulat, vous parle d'une contrainte, vous demande du temps et la possibilité de veiller à l'utilisation parcimonieuse des ressources que nous avons, mais ne s'oppose pas aux objectifs de la motion. Ce n'est donc pas être "trotzig" que de le dire, mais nous ne pouvons pas aujourd'hui entreprendre les travaux que la transmission de la motion impliquerait.

Si on me dit que, par voie de motion, on ne demande pas plus que par voie de postulat, il doit y avoir quelque chose qui n'est pas tout à fait clair et honnête. Je crois que, de notre côté, très honnêtement, nous voulons tenir les promesses que nous faisons, à savoir de poursuivre la réflexion dans ce domaine et de nous mettre vraiment au travail avec la certitude de pouvoir aboutir.

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für Überweisung als Postulat .... 20 Stimmen

Für Überweisung als Motion .... 14 Stimmen