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Kompetenzzentrum für Föderalismus. Langfristiges Sicherstellen qualitativ hochstehender Dienstleistungen für andere Staaten und im Inland

45313 · Amtliches Bulletin

Dals 4 mars 2019

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/45313/de/kompetenzzentrum-fur-foderalismus-langfristiges-sicherstellen-qualitativ-hochstehender-dienstleistungen-fur-andere-staaten-und-im-inland

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Fatschenta parlamentara: Kompetenzzentrum für Föderalismus. Langfristiges Sicherstellen qualitativ hochstehender Dienstleistungen für andere Staaten und im Inland (18.3238)

18.3238

Kompetenzzentrum für Föderalismus. Langfristiges Sicherstellen qualitativ hochstehender Dienstleistungen für andere Staaten und im Inland

Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione.

Piller Carrard Valérie · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

La commission s'est penchée sur cette motion le 21 février dernier et a pris connaissance de son contenu. La motion du conseiller aux Etats Vonlanthen charge le Conseil fédéral de prendre des mesures pour garantir à long terme des prestations de qualité sur le thème du fédéralisme et de prévoir, notamment, le financement par la Confédération et les cantons d'un institut pour le fédéralisme.

Comme le relève l'auteur de la motion, la Suisse est constamment sollicitée au sujet de son savoir en matière de fédéralisme. De nombreux Etats s'adressent à nous pour profiter de notre savoir-faire sous différentes formes, comme des expertises et des soutiens dans le domaine de la recherche et de la formation. En raison de son expérience historique et de sa structure étatique décentralisée garantissant les droits des minorités et permettant d'apaiser les tensions internes, la Suisse est régulièrement consultée lors de situations de crise. Nos compétences en matière de fédéralisme sont un instrument important pour renforcer la stabilité et les efforts de pacification à long terme au niveau international. La Confédération, mais aussi les cantons, ont intérêt à disposer d'un centre de compétence, dont l'efficacité serait garantie par des moyens suffisants.

Créé il y a 35 ans à l'initiative des cantons, l'Institut pour le fédéralisme est aujourd'hui le principal partenaire en la matière, fournissant des prestations comme des exposés, l'accueil de délégations et de chercheurs, des formations continues, ainsi que des avis et expertises, en particulier sur des questions de droit constitutionnel.

Depuis sa création, l'institut offre des prestations en lien avec ces politiques. Il observe et documente les publications touchant au fédéralisme. De plus, un réseau interdisciplinaire favorise les échanges constructifs sur le sujet.

La collaboration entre l'institut et la Confédération a toujours bien fonctionné. Cette dernière met parfois au concours des études concrètes, qui peuvent alors être confiées à d'autres institutions, comme cela a été le cas en 2017 avec l'Université du Sussex en Grande-Bretagne. Dans ce genre de cas, les partenaires suisses et étrangers continuent tout de même de faire appel à l'institut pour des conseils ou d'autres prestations.

En 2017, la Confédération et l'institut ont préparé une déclaration d'intention sur la collaboration avec le Département fédéral des affaires étrangères. Certes, cette déclaration prévoit un cadre général, mais elle ne tient pas suffisamment compte du personnel et des infrastructures. Pour garantir la qualité des prestations à long terme et tenir compte des tâches à dimension nationale et internationale assumées par l'institut depuis des années, il faut prévoir un financement de base.

La majorité de la commission ne conteste pas les arguments soulevés par la motion, mais au contraire les soutient. Elle est également convaincue de l'importance de l'Institut pour le fédéralisme. Elle défend la participation de la Confédération au financement de base de l'Institut pour le fédéralisme, mais elle estime qu'il n'appartient pas à la Confédération de veiller à "garantir des prestations de qualité", comme le demande la motion adoptée par le Conseil des Etats à la session d'automne 2018. Cette formulation implique une responsabilité de la Confédération dans la fourniture des prestations en question et la garantie de leur qualité, ce qui ne convainc pas notre commission. C'est pourquoi, lors de sa séance du 21 février dernier, notre commission a déposé une motion chargeant le Conseil fédéral de participer au financement de base du centre de compétence pour le fédéralisme des cantons (19.3008). Cela permettra de garantir que l'institut continue à court et moyen terme d'offrir des prestations scientifiquement fondées, d'importance nationale et internationale.

C'est pour toutes ces raisons que la commission vous propose, par 17 voix contre 6, de rejeter la motion 18.3238. Il est évident que nous reviendrons sur ce sujet lors du traitement de la motion 19.3008 de la commission.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Die Staatspolitische Kommission hat am 21. Februar 2019 die von Ständerat Beat Vonlanthen eingereichte Motion vorberaten. Der Bundesrat beantragt, wie wir gehört haben, die Ablehnung der Motion. Die Kommission ist sich bewusst, dass das Institut für Föderalismus in Freiburg Arbeit von nationaler und internationaler Bedeutung leistet und dass der Ständerat den Vorstoss am 19. September 2018 mit 24 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen hat. Trotzdem beantragt Ihnen die Kommission nun die Ablehnung.

Das vor rund einem halben Jahrhundert auf Initiative der Kantone ins Leben gerufene Institut für Föderalismus ist ein wichtiger Ansprechpartner für Dienstleistungen dieser Art. Durch Vorträge, den Empfang von Delegationen, Weiterbildungen, Expertisen, Abklärungen und Gutachten sowie den Empfang von Gastforschern führt es seine Tätigkeiten in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen in der ganzen Schweiz seit Jahren zur grössten Zufriedenheit aus.

Die Kommissionsmehrheit ist aber der Ansicht, dass es nicht Aufgabe des Bundes ist, "die Gewährleistung qualitativ hochstehender Dienstleistungen im Themenbereich 'Föderalismus' langfristig sicherzustellen", wie dies mit der vom Ständerat angenommenen Motion nun verlangt wird. Diese Formulierung impliziert eine Zuständigkeit des Bundes für das Erbringen solcher Dienstleistungen und für die Sicherstellung von deren Qualität. In der Schweiz gibt es verschiedene universitäre Forschungseinrichtungen, die im Bereich des Föderalismus forschen und entsprechende Dienstleistungen anbieten. Dem Bund kommt hier aber keine Aufsichtsfunktion zu. Ebenso erachtet es die Kommissionsmehrheit nicht als Aufgabe des Bundes, die Verantwortung für eine Finanzierung für das von den Kantonen gegründete Institut zu übernehmen. Hier sind primär die Kantone in die Pflicht zu nehmen, wobei sich der Bund durchaus finanziell angemessen beteiligen kann, ja beteiligen soll.

An einem Treffen zwischen der bundesrätlichen Delegation und der Delegation der KdK vom 9. November 2018 wurde seitens der KdK betont, wie wichtig es wäre, eine Unterstützung durch den Bund möglich zu machen. Die Kantone wollen das Institut mit einem zusätzlichen Grundbeitrag von 100 000 Franken jährlich unterstützen und erwarten vom Bund Subventionen in gleicher Höhe.

Das Bundesamt für Justiz winkt jedoch ab und begründet dies mit dem Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für eine solche Subvention. Geprüft wurde, ob die Bundesgesetze über die Förderung der Forschung und der Innovation, über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich, über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte oder über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe als Grundlage für die Finanzierung dieses doch bescheidenen Beitrags infrage kommen könnten. Gemäss Bundesamt für Justiz haben sich aber leider alle diese Möglichkeiten als nicht gangbar erwiesen.

Die Kommission kann diese formaljuristische Aussage des Bundesamtes nicht nachvollziehen. Wenn die Verwaltung etwas nicht will, argumentiert sie mit der fehlenden gesetzlichen Grundlage. Wenn sie hingegen etwas will, ist ihr die gesetzliche Grundlage nicht so ungeheuer wichtig.

Ein Teil der Kommission ist der Meinung, dass es in den Bereichen Bildung, Forschung und Aussenpolitik genügend Ressourcentöpfe gibt, an die angedockt werden könnte. Im hier vorliegenden Fall ist das Institut für Föderalismus der Universität Freiburg angegliedert. Warum also nicht über diesen Weg die bescheidenen Mittel von 100 000 Franken einschiessen? Für eine solche pragmatische Lösung braucht es aus Sicht der Mehrheit der Kommission kein neues Gesetz, sondern in erster Linie die Wahrung der Verhältnismässigkeit.

Aus diesem Grund hat die SPK-NR die Motion Vonlanthen, die über die finanzielle Verantwortung hinausgeht, mit 17 zu 6 Stimmen abgelehnt.

Gleichzeitig hat die SPK-NR die abgeschwächte Kommissionsmotion 19.3008 eingereicht, wonach sich der Bund ohne weitere Verpflichtungen einfach an der Grundfinanzierung dieses Instituts in angemessenem Umfang beteiligen soll.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Wie der Motionär ist sich auch der Bundesrat bewusst, wie wichtig der Beitrag des Instituts für Föderalismus ist. Wir haben es gehört: Dieses Institut bietet ein breites Know-how und trägt auch wesentlich zur Weiterentwicklung des Föderalismus bei.

Die vorliegende Motion beauftragt den Bundesrat aber, sich an einer Rahmenfinanzierung des Instituts für Föderalismus zu beteiligen, um langfristig qualitativ hochstehende Dienstleistungen im Bereich des Föderalismus sicherzustellen - so die Motion. Sie haben es von Ihrer Kommissionssprecherin und Ihrem Kommissionssprecher gehört: Der Ständerat hat die Motion angenommen; die zuständige nationalrätliche Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 6 Stimmen, diese abzulehnen, und hat mit 13 zu 10 Stimmen eine Kommissionsmotion beschlossen.

In seiner Stellungnahme vom Mai des letzten Jahres hat der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen, da er eine Zusage des Bundes, das Institut im Sinne der Motion mit einer Grundfinanzierung zu unterstützen, als verfrüht erachtete. Er wollte in dieser Hinsicht auch nicht einseitig handeln, sondern zunächst das Gespräch mit den Kantonen aufnehmen und die Möglichkeiten eingehender prüfen.

Anfang des letzten Jahres haben sich mit den gleichen Anliegen einer finanziellen Unterstützung durch den Bund auch das Institut für Föderalismus und die Kantone über die CH-Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit direkt an das Bundesamt für Justiz gewandt. Dabei konnte in Erfahrung gebracht werden, dass der finanzielle Grundbedarf des Instituts 200 000 Schweizerfranken jährlich beträgt. Die Kantone wünschen demnach, dass sich der Bund zusammen mit ihnen zu je 100 000 Schweizerfranken am finanziellen Grundbedarf des Instituts beteiligt.

Der Bundesrat hat am Föderalistischen Dialog vom 9. November 2018 die Gelegenheit wahrgenommen, mit den entsprechenden Partnern das Gespräch zu führen. Er hat dabei darauf hingewiesen, dass er zunächst abwarten möchte, bis das Bundesamt für Justiz eine Prüfung der Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung des Instituts abgeschlossen hat.

Wenn man am Institut für Föderalismus eine Grundfinanzierung, eine Grundbeteiligung des Bundes wünscht, dann muss sich das auf eine gesetzliche Grundlage abstützen können. Geprüft wurde demnach namentlich die Rechtsgrundlage für Beiträge des Bundes in den Bereichen der Forschungs- und Hochschulförderung sowie auch in den Bereichen der Friedensförderung und der Entwicklungszusammenarbeit. Die Abklärungen und Konsultationen mit den zuständigen Stellen des EDA und des WBF haben ergeben, dass das Institut für Föderalismus die Beitragsvoraussetzungen nicht erfüllt. Was die Forschungs- und Hochschulförderung betrifft, ist dabei insbesondere ausschlaggebend, dass die Universität Freiburg, wo das Institut für Föderalismus angesiedelt ist, selber bereits Beiträge des Bundes erhält. Es besteht also somit keine gesetzliche Grundlage, auf die sich der Bund für die erwartete jährliche Beteiligung am Grundbeitrag stützen könnte.

Wenn Sie also Ihrer Kommission und auch dem Bundesrat nicht folgen sollten und die Motion annehmen würden, müsste eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Der Bundesrat erachtet es, obwohl er die Dienstleistungen des Instituts für Föderalismus sehr schätzt, als unverhältnismässig, wenn eine Rechtsgrundlage einzig für eine finanzielle Unterstützung für dieses Institut zu schaffen wäre. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass es sich beim erwarteten Betrag um eine relativ bescheidene Beteiligung handeln würde. Diese Ansicht teilt im Übrigen auch das Institut selber, wie es dem Bundesamt für Justiz in einem Schreiben mitgeteilt hat.

Weil sich eine Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung des Instituts für Föderalismus auf keine gesetzliche Grundlage stützen kann und es angesichts der bescheidenen Höhe des Betrags von 100 000 Franken unverhältnismässig wäre, dafür eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, möchte ich Sie bitten, Ihrer Kommission zu folgen und die vorliegende Motion abzulehnen. Der Bundesrat wird bis zur Sommersession Stellung nehmen zur Motion, die von Ihrer Kommission eingereicht wurde.

Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): La commissione propone di respingere la mozione. Anche il Consiglio federale propone di respingerla.

Abgelehnt - Rejeté