18.4151
Anpassung der Perimeter für die Agglomerationsprojekte
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Ordnungsantrag Schmid Martin
Zuweisung der Motion 18.4151 an die zuständige Kommission zur Vorprüfung.
Motion d'ordre Schmid Martin
Transmettre la motion 18.4151 à la commission compétente pour examen préalable.
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Ich beantrage Ihnen, die Motion Bischofberger 18.4151, "Anpassung der Perimeter für die Agglomerationsprojekte", der zuständigen Kommission zur Vorprüfung zuzuweisen. Ich begründe das wie folgt:
Die Motion nimmt das Anliegen auf, dass aus Sicht der Kantone im Prüfprozess der Agglomerationsprogramme die planerische Kohärenz des Bundes zu wenig berücksichtigt wird. Der Anforderungskatalog des Bundes im Bereich Siedlung orientiert sich nämlich ausschliesslich an der statistischen Definition des städtischen Raumes des Bundesamtes für Statistik. Diese greift unter anderem im alpinen Raum zu kurz und berücksichtigt oftmals die in den Richtplänen definierten aktuellen funktionalen Zusammenhänge ungenügend. Mit anderen Worten: Die mit viel Aufwand erarbeiteten planerischen Grundlagen werden durch eine statistische Definition unterlaufen. Dies ist aus Sicht der Betroffenen nicht nur sachwidrig, sondern missachtet auch die kantonalen Kompetenzen in der Raumordnung.
Der statistische Perimeter soll gemäss Motion künftig nicht völlig ausser Acht gelassen werden, sondern eine Grundlage unter mehreren für die Definition des Agglomerationsperimeters bilden. Für die Kantone - so will es die Motion - muss künftig die Möglichkeit bestehen, dort Korrekturen vorzunehmen, wo dies aus raumplanerischer Sicht sinnvoll ist. Damit kann die angestrebte Kohärenz zwischen den kantonalen Richtplänen und den Perimetern der Agglomerationsprogramme sichergestellt werden.
Der Bundesrat anerkennt denn auch, dass das Anliegen der Motion aus funktionaler Sicht nachvollziehbar ist. Er sagt auch selbst, dass er bereit ist, bei der nächsten Revision Vereinfachungen zu prüfen. Der Bundesrat erachtete jedoch den in der Motion verbindlich vorgegebenen Lösungsweg nicht als sachgerecht.
Durch die Zuweisung der Motion an die Kommission können neben der Bundesverwaltung auch die Kantone zu diesem Anliegen angehört werden. Die Kantone haben umfassende Aufgaben im Bereich der Planung vorzunehmen; deshalb ist es meines Erachtens für unseren Rat zwingend notwendig, auch ihre Meinung in diese Entscheidung einfliessen zu lassen. Optimal kann das nur durch die zuständige Kommission vorbereitet werden, damit wir dann en connaissance de cause einen richtigen Entscheid treffen können.
Ich bitte Sie deshalb, der Zuweisung der Motion an die zuständige Kommission zuzustimmen.
Bischofberger Ivo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Ich danke Ihnen vorab, dass Sie das Anliegen der Motion als wichtig beurteilen und jetzt diverse Fragen genauer abklären wollen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Nach zwölf Jahren in diesem Rat bin ich guter Dinge, dass Sie da eine sinnvolle und zukunftsgerichtete Lösung finden werden.
Ich bin mit der Überweisung an die zuständige Kommission einverstanden.
Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ich habe eine Frage an Herrn Schmid: Welche Kommission ist zuständig?
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Ich habe diese Frage nicht geprüft. Aber wenn es rein um die planerischen Bereiche ginge, dann wäre es die UREK; das wäre höchstwahrscheinlich der richtige Ort. Ich gehe nicht davon aus, dass es die KVF wäre. Aber das muss noch abgeklärt werden. Es geht eben um eine Abstimmung dieser verschiedenen Planungen - das ist gerade das Anliegen. Aber in der Tendenz würde ich von der UREK ausgehen.
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Le président (Fournier Jean-René, président): C'est le Bureau qui décidera quelle sera la commission compétente pour traiter cet objet, selon son appréciation.
Angenommen gemäss Ordnungsantrag Schmid Martin
Adopté selon la motion d'ordre Schmid Martin