17.071
Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Wir sprechen heute über das Geschäft 17.071, über die Totalrevision des CO2-Gesetzes. Das revidierte Gesetz soll 2020 das geltende Gesetz ablösen. Das ist wichtig, weil die aktuellen Reduktionsziele Ende 2020 auslaufen. Diese Totalrevision soll massgeblich dazu beitragen, dass die Schweiz ihre Verpflichtungen aus dem Klimaübereinkommen von Paris erfüllen kann.
Die Beratung des CO2-Gesetzes im Erstrat hat in den letzten Monaten zu heftigen Diskussionen geführt. Unsere Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass das Resultat der UREK-NR im Plenum des Nationalrates nach intensiver Detailberatung in der Gesamtabstimmung abgelehnt wurde. Dies kommt prozedural einem Nichteintretensentscheid gleich. Unsere Kommission startete also sozusagen mit einem weissen Blatt Papier bzw. mit dem ursprünglichen Entwurf des Bundesrates.
Was am 10. Januar 2019 in unserer Kommission begann, fand nach 8 Kommissionssitzungen, 21 Berichten und über 120 Anträgen am 2. September 2019 ein Ende. Die Erarbeitung der heutigen Vorlage erfolgte auf der Grundlage der Eckwerte des Pariser Klimaabkommens. Die Zusammenarbeit in der Kommission war äusserst konstruktiv, denn wir waren uns schnell einig, dass wir uns mindestens an den Zielen der Bundesratsvorlage orientieren sollten. Dennoch haben wir intensiv und heftig diskutiert. Wir können Ihnen heute unsere Arbeit zur Behandlung vorlegen. Gerne möchte ich betonen, dass das vorliegende Geschäft mit dem Ziel des Bundesrates kompatibel ist, bis 2050 auf netto null Emissionen zu gehen. Deshalb war es der Kommission auch wichtig, sämtliche Ziele des Übereinkommens von Paris im Zweckartikel festzuhalten.
Ich erlaube mir an dieser Stelle folgende Klammerbemerkung: Mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes werden die klimapolitischen Weichen für die Zukunft gestellt. In der Energiepolitik muss dies noch folgen. Das zweite Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 fehlt bisher, was zur Konsequenz hatte, dass wir bei der aktuellen Beratung den ganzen Bereich Energie nur stiefmütterlich behandeln konnten.
Während der ganzen Kommissionsarbeit hatten wir stets die umstrittenen Punkte im Hinterkopf, die im Nationalrat zum Scheitern der Vorlage geführt haben. Der Nationalrat hat die Totalrevision nach der Detailberatung mit 92 zu 60 Stimmen bei 43 Enthaltungen abgelehnt. Das war ein spezielles Stimmenverhältnis, das Interpretationsspielraum offengelassen hat. Aber eines ist klar: Der Nationalrat hat seine erste Chance verpasst. Im Gegensatz zum Nationalrat hat unsere Kommission eine Kompromisslösung ausgearbeitet, die sie als politisch breit abgestützt versteht.
Bekanntlich hat die Schweiz im Oktober 2017 das Klimaübereinkommen von Paris ratifiziert. Damit hat sie sich verpflichtet, bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Die Ratifizierung wurde vom Parlament am 16. Juni 2017 vorgenommen, wir haben also dieses Reduktionsziel von 50 Prozent bereits beschlossen. Jetzt geht es darum, dass wir dies in der nationalen Gesetzgebung tatsächlich umsetzen, dass wir die nächste Etappe der Klimapolitik bis 2030 besiegeln und auch die Massnahmen beschliessen, die nötig sind, damit wir dieses Ziel auch tatsächlich erreichen.
Der Bundesrat hat uns am 1. Dezember 2017 eine Botschaft unterbreitet, die sicherstellt, dass die Schweiz ihren Beitrag, zu dem sie sich verpflichtet hat, auch leisten kann. Das Gesamtziel von 50 Prozent bis 2030 steht auch knapp im Einklang mit der Forderung der Wissenschaft, die globale Erwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius zu halten. Wir haben noch einen langen Weg vor uns, denn wir müssen nach 2050 klimaneutral sein. Aber darüber sprechen wir heute nicht.
Wir beginnen bei der Klimadebatte allerdings nicht bei null. Es ist nicht so, dass wir bis jetzt nichts gemacht hätten. Wir haben bereits heute ein griffiges CO2-Gesetz, und wir haben die Instrumente auch weitgehend in unsere Vorlage übernommen. Obwohl unsere Kommission einige bedeutende Änderungen gegenüber dem Bundesrat vorgenommen hat, gibt es bei der aktuellen Vorlage eine grosse Kontinuität. Wir schliessen mit der Vorlage auch an das erste Massnahmenpaket an, das im Rahmen der Energiestrategie beschlossen wurde und seit Anfang 2018 in Kraft ist. Damit ist auch schon gesagt, dass es in der Klimapolitik nicht nur eine Massnahme braucht, sondern verschiedene, und deshalb braucht es dieses Massnahmenpaket respektive den ständerätlichen Massnahmenmix.
Die Kommission war sich einig, dass es nicht nur Massnahmen im Inland oder nur im Ausland braucht, sondern beides - auch das ist nichts Neues.
Bei einem Nichteintreten auf die Vorlage wäre die Totalrevision des CO2-Gesetzes nicht vom Tisch. Man würde dann das heutige CO2-Gesetz weiterführen, aber ohne die Verstärkung der Massnahmen, welche die Kommission vorschlägt, würden wir unseres Erachtens einerseits unsere Verpflichtungen nicht einhalten können, und andererseits würden wir für die Wirtschaft eine Unsicherheit entstehen lassen, also auch für die Investoren, die wissen wollen, wohin die Schweiz geht, was sie macht, wo sie im Jahr 2030 landen will. Es würde viel wertvolle Zeit verlorengehen, und deshalb ist eine zügige Beratung der Totalrevision zu bevorzugen.
Ich komme nun zu den Kosten, weil man im Zusammenhang mit der Klimapolitik immer wieder über die Kosten spricht. Jene, welche diese Vorlage bekämpfen, sprechen natürlich vor allem von der Mehrbelastung für die Haushalte. In der Tat gibt es mit der CO2-Abgabe auf Brennstoffen eine gewisse Mehrbelastung. Allerdings werden die Einnahmen aus der CO2-Abgabe grösstenteils an die Haushalte zurückgegeben. Jene, die wenig fossile Brennstoffe brauchen, profitieren: Sie bekommen mehr zurück, als sie als Abgabe einzahlen. Ausserdem ist die CO2-Abgabe dank dieser Rückverteilung sozialverträglich. Auch für einkommensschwache Haushalte mit Kindern kann es zu einer wirtschaftlichen Verbesserung kommen.
Die andere Frage, die man sich in Bezug auf die Kosten stellen muss, ist, was es kostet, wenn wir nichts tun, wobei ich nicht davon ausgehe, dass Sie nichts tun wollen. Aber es ist schon wichtig, dass wir uns immer wieder darüber im Klaren sind: Je länger wir nichts oder wenig tun, desto teurer wird es, und zwar nicht für die Wirtschaft oder die Bürgerinnen und Bürger alleine, sondern auch für die Kantone, die Gemeinden und schlussendlich auch für den Bund. Es ist etwas, was wir alle wahrnehmen: Die Klimaerwärmung schlägt zunehmend auch auf den Alltag durch, das ist mühsam und kostet so oder so.
Der Klimawandel ist längst bei uns in der Schweiz angekommen. Ich denke dabei an den Hitzesommer, die Waldbrände, die starken Wetterausschläge - die auf der einen Seite zu Wassermangel, auf der anderen Seite zu Überschwemmungen führen -, den Steinschlag, die Murgänge und die Ernteausfälle. Wir erleben das alle, und es ist wichtig, dass wir uns vergegenwärtigen, dass der Klimawandel auch kostet.
Wenn wir etwas dagegen tun, dann kostet das ebenfalls. Natürlich müssen wir die Gesamtkosten im Auge behalten. Man spricht von den wirtschaftlichen Kosten des Klimawandels für die Schweiz. Da gibt es Zahlen, die besagen, dass der Klimawandel für die Schweiz bis im Jahr 2100 jährliche Kosten von 7 Milliarden Franken verursachen wird. Namhafte Ökonomen haben berechnet, dass die Verminderung der Treibhausgase heute weltweit deutlich billiger zu stehen käme, als wenn die Beseitigung späterer Klimaschäden bezahlt werden muss.
In diesem Sinne müssen wir uns über Folgendes im Klaren sein: Wir sind vermutlich die erste Generation, die den Klimawandel im Alltag tatsächlich spürt, und wir sind vielleicht die letzte Generation, die tatsächlich wirksame Massnahmen gegen den Treibhausgasanstieg ergreifen kann. Somit haben wir und der Bundesrat schon eine grosse Verantwortung dafür, was wir gemeinsam politisch entscheiden. Es ist nichts Neues, was ich Ihnen sage, aber es ist wichtig, dass wir uns bewusst sind, dass die Schweiz als Alpenland besonders exponiert ist: Der bisherige Temperaturanstieg ist hier in der Schweiz mit 2 Grad doppelt so hoch wie im globalen Durchschnitt. Das zeigt auch die besondere Exposition unseres Landes. Unsere Kommission hat nach diesen Erkenntnissen klar gesagt: Nichtstun ist keine Option! Wir sind uns bewusst, dass die Gletscher nicht anfangen würden zu wachsen, selbst wenn wir aus der Schweiz ein Naturreservat machen würden. Deshalb war für uns unmissverständlich klar, dass wir ein CO2-Gesetz wollen, das diesen Namen auch verdient, und dass wir unserem Ruf als Chambre de Réflexion gerecht werden wollen.
Ich will nun näher auf die Vorlage eingehen: Das Gesamtziel ist eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von 50 Prozent bis 2030. Das ist breit abgestützt und nicht wirklich umstritten. Wie bereits erwähnt, haben wir uns hierzu auch international verpflichtet. Weiter auseinander gehen die Meinungen bei den Massnahmen, den Instrumenten, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll. Klar war für die Kommission, dass die Menschen von der Klimapolitik profitieren sollen. Auch unser Werk- und Ausbildungsplatz soll gestärkt werden. Wir sollen etwas davon haben, und deshalb soll auch gesagt werden, dass es auch für unsere Wirtschaft ein Gewinn ist, wenn wir über Massnahmen im Inland sprechen. Natürlich kostet das auch; wir entscheiden also nicht einfach über eine abstrakte Grösse irgendwo, sondern wir möchten, dass von den Inlandmassnahmen klar profitiert wird.
Der Bundesrat hat uns als Minimum eine Inlandreduktion von 30 Prozent bis 2030 vorgeschlagen. Das bedeutet in den Jahren 2021 bis 2030 eine Reduktion um 1 Prozent pro Jahr gegenüber 1990. In der Berechnung wird aufgezeigt, dass die Kommission mit ihren Massnahmen im Inland bis 2030 fast eine Reduktion von 40 Prozent gegenüber 1990 erreichen kann, wenn die geplanten Massnahmen optimal greifen. Dies bedeutet, dass der Anteil des Inlandziels gemäss Mehrheit, mindestens 60 Prozent, leicht zu erreichen sein wird. Eine Minderheit beantragt sogar 80 Prozent.
Das Übereinkommen von Paris verlangt, dass die Staaten ihre Treibhausgasemissionen innerhalb ihrer Landesgrenzen reduzieren. Wenn jeder sagt, er mache schon etwas, aber zuerst solle bitte der andere etwas tun, dann lässt sich dieses Ziel nicht erreichen. Das heisst also: Wenn wir nur im Ausland Massnahmen ergreifen würden, dann wäre das nicht konform mit dem, wozu wir uns mit dem Pariser Abkommen verpflichtet haben. Davon würden die Wirtschaft und die Bevölkerung auch nicht wirklich profitieren, weil die Investitionen abfliessen.
Der Weg einer vollständigen Dekarbonisierung ist für die Schweiz ja auch eine Chance. Als technisch hochentwickeltes und auch exportorientiertes Land ohne substanzielle eigene Interessen in der fossilen Wirtschaft - Sie wissen es alle, wir haben weder Kohleabbau noch Erdölvorkommen - kann die Schweiz ihren Wettbewerbsvorteil im Umweltsektor ausspielen. Das Bundesamt für Statistik hat festgehalten, dass der Umweltsektor in der Schweiz in den Jahren 2008 bis 2016 schneller gewachsen ist als das ganze Bruttoinlandprodukt. Aber eben: Andere Staaten sind hier noch viel schneller und besser und tun mehr. An ihnen können und sollten wir uns messen. Wenn wir im Inland Massnahmen ergreifen, dann müssen wir sicherstellen, dass das auch für unser Portemonnaie etwas bringt. Die Schweiz gibt jährlich über 10 Milliarden Franken für fossile Energie aus. Das heisst, das ist Geld, welches wir an andere Staaten bezahlen und das unsere eigene Handelsbilanz belastet.
Zu den einzelnen Massnahmen werde ich mich sektorweise äussern. Ich beginne mit dem Verkehr, weil er mit rund einem Drittel den grössten Anteil an den Treibhausgasemissionen in der Schweiz hat. Da knüpft die Vorlage an die bekannten und bewährten Instrumente an, d. h. erstens an die Zielwerte für neue Fahrzeuge. Wir haben in diesem Rat beschlossen, dass ab 2020 verschärfte CO2-Zielwerte für neue Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper gelten. Die entsprechende Bestimmung ist ja bereits im Jahr 2018 in Kraft getreten. Mit der Totalrevision sollen diese CO2-Zielwerte - darunter neu auch die Zielwerte für schwere Nutzfahrzeuge - bis 2024 gelten. Wir haben uns hier immer im Einklang mit der EU bewegt. Bekanntlich hat sie ihre Zielwerte für die Zeit ab 2025 erneut verschärft, und da wollen wir kompatibel sein.
Die zweite Massnahme im Verkehr ist die CO2-Kompensationspflicht für die Importeure von fossilen Treibstoffen. Hier definiert das Gesetz den Anteil an CO2-Emissionen aus dem Verkehr, der dann eben mit Massnahmen neutralisiert werden muss. Das heisst: Die Kompensationen können das Benzin natürlich verteuern, aber hier soll der Anstieg ja auch bei 10 bis 12 Rappen gedeckelt werden, und die Investitionen fliessen in den Wirtschaftskreislauf zurück.
Ich komme zu den Gebäuden, das ist der zweite wichtige Sektor. Sie sind mit 27 Prozent der zweitgrösste Emittent in unserem Land. Hier sind bereits beträchtliche Fortschritte zu verzeichnen: Pro Quadratmeter Energiebezugsfläche ist der CO2-Ausstoss seit 1990 um 45 Prozent zurückgegangen. Die Kommission war sich einig, dass dies erfreulich ist - aber da kann man noch besser werden! Die Zahl der Ölheizungen geht zwar kontinuierlich zurück, aber immer noch zwei Drittel aller Gebäude in der Schweiz werden mit fossilen Energieträgern geheizt.
Um hier die Emissionen weiter zu senken, soll die CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffen - sie ist eines der Kernstücke der Schweizer Lenkungsabgabe auf Brennstoffen und auch wirklich eines der Kernstücke der Schweizer Klimapolitik - weitergeführt werden. Wir beantragen Ihnen wie der Bundesrat, den Maximalsatz von heute 120 auf 210 Franken pro Tonne CO2 anzuheben, wenn die Reduktionsziele nicht erreicht werden. Zur Verstärkung der Lenkungswirkung soll auch weiterhin ein Drittel der Einnahmen - das sind maximal 450 Millionen Franken pro Jahr - für das Gebäudeprogramm zweckgebunden werden, neu über den Klimafonds. Davon profitieren nicht nur die Handwerker und das Gewerbe, welche die entsprechenden Massnahmen umsetzen können, sondern am Schluss natürlich auch die Hausbesitzer und die Mieterinnen und Mieter, indem die Heizkosten sinken oder das Wasser nicht mehr mit Öl oder Strom geheizt wird, sondern direkt von der Sonne.
Im Gegensatz zum Bundesrat will die UREK-SR diese Förderung nicht bis 2025 befristen. Die Hauptverantwortung dafür, dass die CO2-Emissionen aus Gebäuden weiter sinken, liegt bei den Kantonen. Sie haben die Federführung, sind aber auch in der Pflicht - das ist unbestritten. Die Kantone haben sich auch selber zum Ziel gesetzt, die Emissionen bis 2050 um mindestens 80 Prozent zu senken. Das CO2-Gesetz verlangt von den Kantonen heute schon eine zielkonforme CO2-Absenkung, d. h., sie müssen dann entsprechende Standards für Neu- und Altbauten festlegen.
Bei Artikel 9 hat die Mehrheit entschieden, dass neu technologieneutrale Emissionsgrenzwerte für die Gebäude definiert werden sollen, welche die CO2-Emissionen in Kilogramm pro Quadratmeter beheizte Fläche begrenzen, wenn ohnehin das Heizsystem ersetzt werden muss. Die daraus resultierenden Einsparungen sind einerseits ergiebig und andererseits nachhaltig, da sie den Gebäudepark fit für die Zukunft machen. Tatsächlich haben die vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich Gebäude das Potenzial, zum wirkungsvollsten Zusatzhebel des vorliegenden CO2-Gesetzes zu werden.
Die Kommissionsmehrheit stellt sicher, dass die Chance beim Heizungsersatz auch rechtzeitig genutzt werden kann. Gemäss aktueller CO2-Gesetzgebung müssen die Kantone die CO2-Emissionen der Gebäude bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Im unbestrittenen neuen Artikel 8 wird dieses Ziel per 2027 auf 50 Prozent erhöht. Beide Ziele würden von den Kantonen deutlich verfehlt, wenn künftig lediglich die Muken 2014 umgesetzt würden. In der Detailberatung kommen wir auf diesen Artikel zurück.
Zur Industrie: Sie ist auf einem guten Weg und hat in den letzten Jahren ihren Treibhausgasausstoss bereits bedeutend reduziert. Das ist bei den Massnahmen in diesem Sektor jetzt auch berücksichtigt worden. Unternehmen, die von der CO2-Abgabe stark betroffen sind, können sich auch weiterhin befreien lassen. Dafür müssen sie eine Verminderungsverpflichtung abschliessen und sich zur Senkung ihrer Emissionen verpflichten. Diese soll anderen Zielvereinbarungen im Energiebereich stärker angenähert werden, so wie der Bund und die Kantone das bereits kennen. Im Unterschied zu heute soll die Befreiung aber nicht bestimmten Wirtschaftssektoren vorbehalten bleiben, sondern eigentlich allen Unternehmen offenstehen, allerdings mit einer Mindestlast. In den Augen Ihrer Kommission soll eine Zielvereinbarung also Unternehmen offenstehen, die eine CO2-Abgabelast von mindestens 10 000 Franken pro Jahr vorweisen. Hierfür können sich Unternehmen zusammenschliessen, damit sie diese Schwelle gemeinsam auch erreichen. Grössere Emittenten nehmen dann wie heute am Emissionshandel teil. Das wollen wir ja dann mit dem EU-System verknüpfen.
Die Landwirtschaft verursacht 13 Prozent der Schweizer Treibhausgasemissionen. Die Hauptquellen sind hier einerseits die Wiederkäuer, die Methan ausstossen, andererseits sind es die Folgen von Düngemitteleinsatz. Die Landwirtschaft ist nicht unmittelbar Gegenstand dieser Vorlage. Im CO2-Gesetz weisen wir aber darauf hin, dass Massnahmen in anderen Erlassen, insbesondere im Bereich der Landwirtschaft, zur Erreichung der Verminderungsziele beitragen sollen. Die Grundlage dafür ist die Klimastrategie des Bundesamtes für Landwirtschaft.
Zu den Verminderungen im Ausland sieht das Übereinkommen von Paris zwei Ansätze vor. Entweder können zwischen Staaten bi- oder plurilaterale Abkommen abgeschlossen werden, oder es gibt den multilateralen Mechanismus, der unter Aufsicht einer Uno-Behörde stehen würde. Leider ist Letzteres im letzten Dezember an der Klimakonferenz in Polen nicht gelungen. Die Behörde schafft konkrete Bestimmungen, um sich auf die Umsetzung zu einigen, also auf einen multilateralen Mechanismus. Das wird frühestens an der nächsten Klimakonferenz Ende dieses Jahres möglich sein. Der Entwurf, der Ihnen vorliegt, ist in Bezug auf diese Auslandkompensationen jetzt so ausgestaltet, dass Auslandmassnahmen auch ohne griffige internationale Regeln durchgeführt werden können, dass aber ein minimaler Qualitätsstandard sichergestellt ist. Wir sollten uns da nicht selber belügen und sagen, wir führten Auslandmassnahmen durch, aber ob es etwas bringe oder nicht, sei uns völlig egal. Wir machen das nicht einfach für die Ästhetik, sondern damit es tatsächlich auch etwas bringt.
Die Stärkung der Anpassungsfähigkeit ist das zweite Ziel des Übereinkommens von Paris. Viele Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel fallen in die Kompetenz der Kantone. Während der Beratung war in der Presse viel zu lesen, z. B., dass man im Kanton Graubünden mehrere Wasserreservoire an verschiedenen Orten erstellt, damit bei Waldbränden auch regional Wasser vorhanden ist, um Brände zu löschen. Die Frage ist nur, was man tun soll, wenn es gleichzeitig mehrere Waldbrände gibt. Der Kanton Tessin überlegt sich, mit wem er in Zukunft Waldbrände löschen wird, ob es tatsächlich weiterhin das Militär sein soll; offenbar ist es sehr teuer, und man hätte lieber eine private Helikopterorganisation, die das tut.
Bei diesen Anpassungen an den Klimawandel, der heute bereits im Alltag seine Auswirkungen zeigt, müssen sich die Kantone in vielen Fällen Überlegungen machen. Wir möchten, dass sie in Zukunft auch besser eingebunden sind und dass der Bund eine Koordination wahrnimmt, um zu verhindern, dass die Kantone alleingelassen werden. Darüber hinaus möchte die Kommission, dass der Bund aus dem Klimafonds auch Anpassungs- und Präventionsmassnahmen finanziert. Der Bund soll die Kantone darin unterstützen, durch den Klimawandel bedingte Schäden präventiv zu vermindern.
Ich komme zur Lenkungsabgabe bei Flugtickets: Die schweizerische Lenkungsabgabe, welche die UREK-SR auf Flugtickets einführen will, soll die wirtschaftlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Die Abgabe liegt zwischen 30 und 120 Franken, wobei die Transit- und Transferpassagiere von der Flugticketabgabe ausgenommen sind. Die Kommission ist überzeugt, dass der Betrag nicht tiefer liegen darf; in diesem Rahmen muss sie sein, damit überhaupt eine Lenkungswirkung erzielt wird. Bei den emissionsintensiveren Langstreckenflügen muss die Abgabe höher angesetzt werden, damit sich Lenkungseffekte einstellen. Innerhalb des genannten Rahmens soll der Bundesrat den Spielraum haben, die Flugticketabgabe in Funktion der Beförderungsklassen und der Reisedistanz zu differenzieren. Dabei müssen die Abgabesätze so festgelegt werden, dass es nicht zu einem Umwegverkehr kommt.
Im Modell, das die Kommission vorschlägt, ist der Abgabesatz der entscheidende Faktor für die Höhe der Einnahmen. Den grössten Anteil der Flugbewegungen haben in der Schweiz die Kurzstreckenflüge mit 80 Prozent, wogegen die Mittelstreckenflüge mit 15 Prozent und die Langstreckenflüge mit 5 Prozent weniger zu Buche schlagen. Die Fluggesellschaften sollen dafür sorgen, dass die Abgabe auf die Passagiere überwälzt wird. Auf langfristige Sicht unterstützt die Kommission einen globalen Ansatz in Sachen CO2-Abgabe im Flugverkehr. 51 Prozent der Flugticketabgabe sollen an die Bürgerinnen und Bürger und an die Wirtschaft zurückverteilt werden. Auch hierauf werde ich bei der Detailberatung noch vertiefter eingehen.
Ich komme zum neuen Klimafonds; er ist neben der Flugticketabgabe eine zweite grosse Änderung aus der Kommissionsarbeit. Die Kommission beantragt hier, einen speziellen Klimafonds einzuführen und diesen mit Mitteln aus verschiedenen Einnahmequellen zu äufnen. Höchstens ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffen, bis maximum 450 Millionen Franken pro Jahr, und weniger als die Hälfte des Ertrags aus der Flugticketabgabe, also höchstens 49 Prozent, sollen in den Klimafonds fliessen. Zusätzlich soll der Ertrag aus den Versteigerungen von Emissionsrechten sowie aus Sanktionseinnahmen bei importierten Fahrzeugen den Fonds alimentieren.
Aus dem Klimafonds werden Mittel für Massnahmen zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen von Gebäuden verwendet. Dazu kommen 60 Millionen Franken aus dem Klimafonds sowie aus den von den Kantonen nicht ausgeschöpften Globalbeiträgen, mit denen der Bund unter anderem Massnahmen für kantonale, kommunale und überkommunale räumliche Energieplanungen für ortsgebundene erneuerbare Energiequellen oder z. B. für den Ersatz fossiler Heizungen und ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen durch eine Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien finanziert. Zusätzlich können Kantone, Gemeinden oder deren Plattformen aus dem Klimafonds im Umfang von maximal 25 Millionen Franken pro Jahr darin unterstützt werden, Projekte zur Emissionsreduktion zu realisieren. Die Einnahmen aus der Flugticketabgabe sollen für Klimainnovationen, auch im Flugsektor, eingesetzt werden. Im Weiteren sollen, analog zum heutigen Technologiefonds, der Zugang zu günstigem Risikogeld erleichtert und weltweit skalierbare Klimainnovationen unterstützt werden.
Zum Finanzsektor: Der Kommission zufolge kommt dem Finanzsektor beim Übergang zu einer emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Wirtschaft und Gesellschaft eine Schlüsselrolle zu. Allerdings konnte die Ausarbeitung entsprechender Regeln nicht im Rahmen der bisherigen Beratungen zur Totalrevision des CO2-Gesetzes erfolgen. Eine erste Bestimmung schlägt die Kommission nun jedoch bereits vor. Mit einem neuen Artikel im CO2-Gesetz sollen die Finma und die Schweizerische Nationalbank verpflichtet werden, regelmässig die klimabedingten finanziellen Risiken zu überprüfen. Um weiter gehende Massnahmen zu eruieren, hat die Kommission drei Postulate eingereicht, die wir nach der Gesetzesberatung am Mittwoch behandeln werden.
Mit dem Postulat 19.3966, "Klimaverträgliche Ausrichtung und Verstärkung der Transparenz der Finanzmittelflüsse in Umsetzung des Übereinkommens von Paris", verfolgt die Kommission das Ziel, die Finanzmittelflüsse in Einklang mit einer emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung im Sinne des Pariser Abkommens zu bringen. Dabei soll der Bundesrat aufzeigen, auf welchem Weg die Schweiz dieses Ziel erreichen kann. Zudem erwartet die Kommission vom Bundesrat Vorschläge für Massnahmen, die darauf abzielen, dass die Schweizer Unternehmen transparenter über Klimaauswirkungen und Klimarisiken ihrer Tätigkeiten informieren.
Mit dem Kommissionspostulat 19.3951, "Bremsen lösen bei nachhaltigen Finanzprodukten", soll der Bundesrat darüber Bericht erstatten, wie nachhaltige Finanzprodukte sowohl bei der Emission wie auch im Handel steuerlich entlastet werden können. So soll hierbei eine Abschaffung der Stempelabgaben auf nachhaltige Produkte geprüft werden.
Mit dem Kommissionspostulat 19.3950, "Nachhaltigkeit fördern dank zeitgemässen Anlagerichtlinien", wird der Bundesrat gebeten aufzuzeigen, wie Anlagebestimmungen in der beruflichen Vorsorge angepasst werden können, sodass nachhaltiges Investieren von Pensionskassen nicht länger durch hinderliche Bestimmungen erschwert wird. Konkret soll die bereits implementierte "prudent investor rule" vollumfänglich als Richtwert für die Anlagen der Pensionskassen verwendet werden.
So weit also die Massnahmen im Inland. Dabei war es der Kommission wichtig, dass das Geld, das wir hier investieren, tatsächlich dem Klima, aber auch unseren Unternehmen nützt. Wir möchten einerseits, dass diese mit dabei sind, wenn neue Technologien entwickelt werden, andererseits aber auch, dass unser Gewerbe und letztlich auch unsere Bevölkerung - Mieter und Liegenschaftsbesitzerinnen - profitieren, wenn gebaut oder saniert wird, aber natürlich auch, wenn der CO2-Ausstoss insgesamt zurückgeht.
Sie haben nun einen kleinen - ich betone: einen kleinen! - Einblick in unsere Kommissionsarbeit bekommen. Gerne fasse ich nochmals die zehn wichtigsten Entscheide zusammen:
1. Im Zweckartikel sind alle Ziele des Übereinkommens von Paris enthalten.
2. Die UREK-SR sieht das vorliegende Gesetz mit dem Massnahmenmix als Weg zu netto null Emissionen bis 2050.
3. Das Inlandziel wird mit einem Zielwert definiert.
4. Die Flugticketabgabe und der Klimafonds sind neue Massnahmen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates: Die Flugticketabgabe beträgt 30 bis 120 Franken pro Flug, Transit- und Transferpassagiere sind ausgenommen, es erfolgt eine Differenzierung nach Beförderungsklasse und Reisedistanz, die Abgabesumme liegt bei etwa 500 Millionen Franken pro Jahr.
5. Der Technologiefonds und das Gebäudeprogramm werden in den Klimafonds integriert und laufen nicht, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, 2025 aus.
6. Wer neue Anlagen mit hohen Treibhausgasemissionen errichten oder bestehende Anlagen wesentlich ändern will, sorgt dafür, dass die Treibhausgasemissionen so weit begrenzt werden, als dies möglich und wirtschaftlich tragbar ist - das sehen Sie in Artikel 7a.
7. Wir sind der Ansicht, dass auch der Finanzsektor einen Beitrag zur Erreichung der Emissionsverminderungsziele leisten muss, dies im Wissen darum, dass nicht alles in dieser Totalrevision des CO2-Gesetzes erfolgen kann.
8. Mit einem neuen Artikel im CO2-Gesetz sollen die Finma und die Schweizerische Nationalbank dazu verpflichtet werden, regelmässig die klimabedingten finanziellen Risiken zu überprüfen.
9. Wir schaffen für die Kantone mit Artikel 9 Planungssicherheit im Gebäudeprogramm.
10. Emissionsvorschriften für LKW sind vorgesehen.
Ihre Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat am 2. September dieses Jahres mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung dem vorliegenden Entwurf zugestimmt. Um es nochmals zu sagen: Für unsere Kommission ist klar, dass Nichtstun definitiv keine Option ist!
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nach der im Nationalrat gescheiterten Totalrevision des CO2-Gesetzes war es das Bestreben unserer UREK, eine mehrheitsfähige Lösung zu erarbeiten. Die Kommission unterstützt dabei die vom Bundesrat angestrebte Zielsetzung, die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren und dabei 60 Prozent der Verminderung im Inland zu leisten.
Aus meiner Sicht nicht nachzuvollziehen ist der zwischenzeitlich erfolgte Entscheid des Bundesrates, seine Zielsetzung noch weiter zu verschärfen. Angesichts der Tatsache, dass die CO2-Emissionen der Schweiz weniger als 1 Promille des weltweiten Ausstosses betragen, scheinen mir persönlich die weiter gehenden Zielsetzungsformulierungen unverhältnismässig und nicht gerechtfertigt. Deklarationen "pour la galerie" sind meines Erachtens nicht geeignet, einen sachlichen Teppich für einen umsetzbaren, verhältnismässigen und erreichbaren Klimaschutz zu legen.
Einige Vorbemerkungen zur geleisteten Arbeit: Wir kannten die Gründe, weshalb das Gesetzesprojekt im Nationalrat gescheitert ist. Es ist mir als Präsident der UREK-SR leider nicht immer gelungen, die "pros and cons", welche im Nationalrat zum Scheitern geführt haben, einzumitten und eine Balance zwischen zu weit gehend und zu wenig weit gehend zu halten. Die eidgenössischen Parlamentswahlen warfen während der gesamten Beratung des CO2-Gesetzes ihre langen Schatten voraus. Das führte meines Erachtens dazu, dass die Frage nach einer machbaren und ausgewogenen Vorlage immer stärker vernachlässigt, ja sogar zum Teil völlig ausgeblendet wurde. Die Frage nach der Referendumstauglichkeit dieser Gesetzesarbeit wurde bald vom einen, bald vom anderen Lager gestellt. Unter diesen Prämissen und mit dem Bestreben, die Vorlage noch in der Herbstsession ins Plenum zu bringen, kam ein noch etwas unausgegorenes CO2-Gesetz zustande, welches vom Zweitrat sicherlich nochmals genau bearbeitet werden muss - "affaire à suivre"!
Eine Sorge - der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen - beschäftigt mich auch in Bezug auf die jetzt vorliegende Gesetzesvorlage: Es ist uns aus zeitlichen, aber auch aus inhaltlichen Gründen nicht gelungen, die Konsistenz der nun vorgeschlagenen Massnahmen zu überprüfen und ihre Wechselwirkung mit der Energiepolitik der Schweiz auch nur annähernd abzuschätzen und zu berücksichtigen.
Das Resultat der Gesetzgebungsarbeit zeigt einen bunten Strauss an Massnahmen, um die CO2-Belastung im Rahmen der Schweizer Klimapolitik zu reduzieren. Dieser Strauss bildet die Grundlage für die nachfolgende Gesetzgebungsarbeit im Plenum.
Es liegt mir als Kommissionspräsident daran, zu Beginn der Debatte im Plenum einen grossen Dank auszusprechen. Die uns begleitenden Bundesämter haben ihr Bestes gegeben, uns mit ihren Sachkompetenzen zu dienen. Unermüdlich wurde in kurzen Pausen, über Nacht und von Sitzung zu Sitzung intensiv und kreativ gearbeitet, um alle unsere Wünsche zu erfüllen, Grundlagen aufzubereiten, vertiefende Berichte zu verfassen, rechtliche Machbarkeiten zu erörtern und mit anderen Ämtern abzustimmen. Wir haben die involvierten Menschen als sehr konstruktiv und dienstleistungsbereit erlebt. Dafür gebührt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unser grosser Dank!
Ich danke auch Ihnen, Frau Bundesrätin Sommaruga: Sie haben unsere Arbeit mit grossem Interesse verfolgt und in mancher Situation durch vermittelnde Vorschläge festgefahrene Meinungen oder Haltungen deblockiert. Es hat viel Geduld gebraucht. Sie haben diese mit stoischer Ruhe aufgebracht und durch Ihre hohe Präsenz die Bedeutung dieser Vorlage unterstrichen. Dafür gebührt Ihnen unser bester Dank!
Unser Kommissionssekretariat hat uns ebenfalls unermüdlich unterstützt, hat uns die Wünsche von den Lippen abgelesen, Kontakte sichergestellt und unsere manchmal etwas unübersichtlich werdenden Sitzungen auf der Schiene gehalten. Zwei Lesungen sind ja normalerweise nicht üblich. Cher Sébastien, un grand merci à toi, ainsi qu'à toutes tes collaboratrices et à tous tes collaborateurs, pour le grand travail que vous avez fourni. Je te remercie infiniment. Ce fut un grand plaisir de travailler sur ce projet avec toi et vous tous.
Ein weiterer Dank geht an meine Kolleginnen und Kollegen der UREK-SR. Eine intensive Phase liegt hinter uns. Die Meinungen gingen und gehen in der beschlagenen Thematik sehr weit auseinander. Fragen über Fragen haben uns begleitet und werden uns auch weiterhin begleiten: Welches sind die Ausgangslagen, welches die wissenschaftlichen Grundlagen? Sind die Pariser Klimaziele wichtig und sinnstiftend oder in ihrer deklaratorischen Einbettung tendenziell wirkungslos, weil sich grosse Emittenten weigern, sich konstruktiv und aktiv einzubringen? Was ist sinnvoll? Welche Massnahmen sind effektiv? Welchen Wirkungsgrad haben Umverteilungen? Wo wird über Gebühr in den Markt eingegriffen und wo nicht? Wie viel Umverteilung von Geldern ist damit verbunden, wie viel ist gerechtfertigt? Welche Leistungen und Eingriffe sind massvoll? Mit welchen Wirkungen, zu welchen vertretbaren oder übertriebenen Kosten und mit welchen Auswirkungen auf die globale Führung dieses auch globalen Dossiers CO2-Reduktion können sie aus Schweizer Sicht vertreten werden?
Trotz dieser sehr kontroversen Fragestellungen und trotz der entsprechend zugrunde liegenden politischen Agenden haben wir in einem Klima des grösstmöglichen gemeinsamen Nenners gearbeitet, gefightet, argumentiert, abgestimmt, gewonnen und verloren. Auf der starken Grundlage, dass man sich gegenseitig persönlich und respektvoll schätzte, wurde hart um die richtigen Lösungen gerungen. Für diese gute und ernsthafte Kommissionsarbeit bedanke ich mich bei all meinen Kolleginnen und Kollegen herzlich, auch für die mir gegenüber gezeigte Nachsicht, wenn mein Rösslein manchmal durchzubrennen drohte. Ich gebe zu, mein Geduldsfaden wurde ab und zu etwas dünn, und mein Nervenkostüm glich phasenweise einem Negligé.
Zwei Gründe haben mich bewogen, die Kommissionsberichterstattung zu einer so grossen und komplexen Vorlage nicht selber zu übernehmen: Zum einen bin ich der Ansicht, dass dieses Geschäft eine Kontinuität in die nächste Legislatur verdient - ich hoffe natürlich, dass der Luzerner Souverän dies auch so sieht. Zum andern befinde ich mich persönlich bei wichtigen Fragestellungen regelmässig in der Minderheit. Es ist ziemlich schwierig, eine Berichterstattung objektiv vorzunehmen, wenn man in wesentlichen Teilen eine andere Meinung als die Mehrheit der Kommission vertritt. Deshalb geht mein letzter Dank an Kollege Damian Müller, welcher sich bereiterklärt hat, die sehr aufwendige Arbeit als Kommissionssprecher auf sich zu nehmen. Nun wünsche ich diesem neuen CO2-Gesetz eine gute und auf das Wesentliche fokussierte Debatte.
Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Ich bin ein bisschen sprachlos angesichts des Votums des Kommissionspräsidenten, aber ich möchte noch kurz darauf reagieren. Zunächst hatte ich fast den Eindruck, er sei mit der Arbeit in seiner Kommission ganz und gar nicht zufrieden. Ich bin eigentlich der Meinung, dass sich die Arbeit sehen lassen kann, und ich glaube, dass gerade der Kommissionspräsident auch einen wichtigen Beitrag zu einer effizienten Beratung beigesteuert hat. Ich möchte dem Kommissionspräsidenten auch meinen Dank aussprechen; ich möchte also Ihnen, Herr Eberle, herzlich für diese Arbeit danken. Dem Dank, den Sie den Anwesenden und auch den Akteuren, die uns zugearbeitet haben, ausgesprochen haben, kann ich mich nur anschliessen.
Nun zu meinem eigenen Eintretensvotum: Ich möchte, nachdem der Kommissionssprecher den inhaltlichen Rahmen sehr detailliert abgesteckt hat, im Rahmen des Eintretensvotums auf drei eher übergeordnete Punkte eingehen: Ich möchte kurz auf die Ausgangslage zu sprechen kommen, dann auf den multilateralen, internationalen Überbau und schliesslich auf das Verhältnis zwischen Zielen und Massnahmen. Was ich dabei kaum verbergen kann, und das ist jetzt nach dem vorangegangenen Votum vielleicht auch wichtig, ist, dass auch in meinen Augen diese Vorlage keinen Grund für Euphorie bietet. Sie ist punkto der Ambition, Treibhausgasemissionen zu reduzieren, sehr moderat, und aus meiner Sicht ist sie das Minimum dessen, was angesichts der Problematik und der gesellschaftlichen Aufgabe des Klimaschutzes angezeigt ist. Aber, und das soll hier attestiert werden, es ist eine Vorlage, die doch einen Schritt vorwärts bedeutet, auch gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf. Es ist eine Vorlage, die tragfähig ist und die mehrheitsfähig ist.
Damit bin ich beim ersten Punkt, der Ausgangslage, nachdem die Vorlage in der ersten Runde im Nationalrat Schiffbruch erlitten hat. Zwischenzeitlich ist so einiges passiert, nicht nur auf der Strasse sichtbar und im Bewusstsein der breiten Bevölkerung, sondern offensichtlich auch in den Köpfen jener Personen, die in Wirtschaft und Politik Verantwortung zu übernehmen haben und die die Weichen stellen müssen. Heute sind das wir. Wir haben hier im CO2-Gesetz die Möglichkeit, den Worten Taten folgen zu lassen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die es eben auch ermöglichen, dass wir die notwendigen Fortschritte machen. Zu erwähnen sind hier notabene auch der Gebäudebereich sowie der Verkehrsbereich sowohl bei den Fahrzeugen als auch im Flugverkehr mit dieser Lenkungsabgabe bei Flugtickets.
Zweitens sage ich etwas zum multilateralen Überbau: Wie wichtig internationale Abkommen bei solchen grenzüberschreitenden Themen für die Schweiz sind, kann man nicht genug betonen. Als kleines Land haben wir schlicht nicht die Möglichkeit, hier Treibhausgasemissionen alleine so zu reduzieren, wie es verkraftbar und notwendig ist. Es braucht ein koordiniertes Vorgehen aller Emittenten. Dank dem Pariser Abkommen steht ja zum Glück auch jedes Land in der Verantwortung, seinen Teil ans Gesamtziel beizusteuern. Ich glaube, das ist schon wichtig, weil vorhin auch erwähnt wurde, wir könnten ja nur etwas Kleines zum Ganzen beisteuern: Ja, aber Teil dieser internationalen Abkommen zu sein und mitzuhelfen, dass diese eben für alle Länder verbindlich sind, ist für uns als kleines Land ganz entscheidend. Und vergessen wir nicht: Die Dekarbonisierung ist auch eine enorme Chance für unsere Wirtschaft, speziell auch für unsere Exportwirtschaft, wenn es eben einen weltweiten Konsens gibt und verbindliche Abkommen, die Rechtssicherheit und damit ja auch Planungssicherheit schaffen. Auch aus dieser Sicht ist das Pariser Abkommen noch zu würdigen.
Die vorher immer sehr offensichtliche Unterscheidung zwischen Industrieländern einerseits und Schwellen- und Entwicklungsländern andererseits wurde erstmals in einem multilateralen Klimaabkommen aufgebrochen. Dieses Abkommen betont eben neben den unterschiedlichen auch die gemeinsamen Verantwortlichkeiten; welche es genau sind, wurde vom Kommissionssprecher bereits erwähnt. In dem Sinne ist es, glaube ich, schon wichtig anzuerkennen, dass der Bundesratsentwurf, wie er ursprünglich auf den Tisch kam, ungenügend war. Es ist nur folgerichtig, dass wir in der Kommission eben Ergänzungen vorgenommen und die Ziele und auch die Massnahmen erweitert haben.
Damit komme ich zum dritten Punkt, zum Verhältnis zwischen Zielen einerseits und Massnahmen andererseits. Die richtigen Ziele zu setzen ist wichtig. Es ist wie erwähnt international wichtig, es ist auch für uns intern wichtig. Aber welche Massnahmen es dann ermöglichen, diese Ziele zu erreichen, ist genauso zentral, ebenso wie die Frage, in welchen Fristen diese Umsetzungen erfolgen. Es wurde gesagt: Hier zuzuwarten heisst einfach, dass es sehr teuer wird.
Wie die Umsetzung erfolgt, ist ebenso entscheidend, nämlich nahe am Bürger, nahe an der Bürgerin, indem wir diese nicht nur im Auge behalten, sondern auf diesen Weg mitnehmen und sie befähigen und dabei unterstützen, im Alltag selber Massnahmen zu ergreifen. Ich erwähne hier wieder den Gebäudebereich, weil er einfach ganz zentral ist und weil er ja dann auch in der Detailberatung zur Sprache kommt.
Dieser ganze Umbau - und wir sind hier in einem Wandel, in einem Umbau - geht nicht gratis vonstatten, das ist klar. Ob es aber einfach Kosten sind oder ob es clevere Investitionen sind, das liegt an den Rahmenbedingungen. Darum haben wir hier eben auch Massnahmen vorgeschlagen, die dieser Idee Rechnung tragen, die auch für die Wirtschaft eine Chance sein sollen. Wir wollen clever investieren, und wir wollen dies gezielt auch im Inland tun. Auch diese Diskussion wird im Rahmen der Detailberatung folgen, darum komme ich jetzt zum Schluss.
Zusammenfassend lautet mein Eintretensvotum: Die Bundesratsvariante war überholt. Das ist auch der Grund, warum die Kommission zu Recht Ergänzungen vorgenommen hat. Diese Ergänzungen sind absolut notwendig, sie sind ein Minimum - ein Minimum aber, für das ich mich starkmache, weil sie ein gemeinsamer Nenner sind, der mehrheitsfähig ist, der tragbar ist. Das war uns nach den Erfahrungen im Nationalrat ganz wichtig.
Ich möchte Sie deshalb bitten einzutreten.
Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Lassen Sie mich zu Beginn meiner Ausführungen Hölderlin zitieren. Er schrieb Folgendes: "Aber aus blossem Verstand ist nie Verständiges, aus blosser Vernunft ist nie Vernünftiges gekommen." Schauen wir, ob wir bei der Beratung des CO2-Gesetzes diese These widerlegen oder bestätigen.
Die Geschichte dieser CO2-Gesetzesrevision ist schon vollumfänglich dargelegt worden und bekannt. Dass sie aufgrund der Ablehnung durch den Nationalrat nicht ganz ins übliche Schema passt, ist weiter nicht schlimm, solange man die ganze Breite der Problemstellungen nicht aus den Augen verliert. Als Kommission des faktischen Erstrates und unter Zeitdruck, die Vorlage nun noch in der sogenannt alten Zusammensetzung in den Rat zu bringen, waren wir hier wohl trotz vieler Mitberichte nicht immer völlig unantastbar unterwegs. Aber wir haben es geschafft, die Vorlage heute ins Plenum zu bringen, womit der Nationalrat alsdann auf einem starken Fundament wird weiterbauen können. Von daher gibt es an der Arbeit unserer UREK nichts auszusetzen.
Ich glaube, allen in diesem Saal ist bewusst, dass die Schweiz mit der ordnungsgemässen Ratifizierung des Pariser Abkommens in der Pflicht oder, wie wir bei uns sagen, im Wort steht. Es gilt also, Lösungen zu suchen, damit wir diese Ziele auch erreichen. Man darf dabei jedoch nicht ignorieren, dass die Messung des CO2-Ausstosses keine exakte Wissenschaft ist. Es geht schon eher in Richtung der Benotung einer Turnübung, wo zwar genaue Mess- und Bewertungskriterien vorliegen, das Ergebnis aber auch subjektiven Beurteilungen unterliegt. Es gibt also keinen ablesbaren Messwert des schweizerischen CO2-Ausstosses - weder beim Ausgangspunkt von 1990 noch heute - respektive für zukünftige Festlegungen. So ist es mit dem Pariser Abkommen den unterzeichnenden Staaten in relativ grosser Autonomie selber überlassen, Systeme zu installieren, die ihre Zielerreichung betreffend CO2-Ausstoss messen. Hier sollte bei zukünftigen Abkommen mehr Transparenz und Egalität hineingebracht werden. Jetzt ist es viel zu nebulös.
Die Erderwärmung - diese Einschätzung kann ich problemlos nachvollziehen - wird zweifelsohne Auswirkungen auf unser Land haben. Ausgelöst werden solche Veränderungen aber von der Menge an CO2, die weltweit ausgestossen wird. Zahlenbasiert liegt der CO2-Ausstoss in der Schweiz im Tausendstelbereich. Es muss uns also unbedingt gelingen, mit Forschung, Innovation und technologischer Entwicklung einen Beitrag zu leisten, der namhafter auf den globalen Ausstoss einwirkt als die Reduktion des nackten CO2-Ausstosses in der Schweiz. Hier liegt ein Schlüssel zum Erfolg. Deshalb gilt: Nur auf Teufel komm raus unseren schweizerischen CO2-Ausstoss im Vergleich zum Referenzjahr 1990 zu reduzieren und möglichst rasch auf null zu bringen hätte wohl betreffend Regulierung, Verbote und finanzielle Belastung für die Schweizer Haushalte enorme Auswirkungen. Es gilt also, die Bevölkerung und die Wirtschaft auf diesen Weg mitzunehmen und ihre Interessen nicht vollumfänglich unbeachtet zu lassen. Unser Wohlstand beruht auf einer ausgewogenen liberalen Wirtschaftspolitik, erfolgreichen Unternehmen und guter Infrastruktur. Das sollten wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Die drei Prinzipien Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit sollten uns bei der kommenden Beratung deshalb unbedingt begleiten.
Wichtig sind auch die Kantone, ohne die wir bei der Gesetzesumsetzung wohl einen schwierigen Stand hätten. Auch für die kantonale Staatsebene ist Rechtssicherheit wichtig. Es sollte deshalb nicht sein, dass wir gegen ihren geschlossenen Willen die Vorgaben im Gebäudebereich derart kurzfristig und massiv ändern. Überladene Fuder sind nicht selten schon zusammengebrochen, und dann war am Schluss überhaupt kein Heu im Trockenen.
Ein weiteres Hauptthema dieser Vorlage ist die Flugticketabgabe. Als faktischer Nichtflieger und Kritiker der absolut nicht leistungsgerechten Flugpreise im Verhältnis zu den Preisen anderer Verkehrsträger könnte ich es mir hier leicht machen und eine solche Ticketabgabe in jeglicher Höhe für gut befinden. Aber es gibt schon Haken, zum einen eben bezüglich der Wirksamkeit. Ob diese gegeben sein wird, wenn die Abgabe überbordet, scheint allein wegen des Umgehungsverkehrs und der indirekten Flüge über ein anderes europäisches Drehkreuz fraglich.
Weiter sind Personen, die mit Privatjets Privatflüge machen - nicht gerade die Ärmeren in unserem Land -, von dieser Flugticketabgabe nicht betroffen, da sie kein Ticket kaufen müssen. Ebenso ist eine Ticketabgabe logischerweise eher für die Bevölkerung mit tieferen Einkommen eine finanzielle Belastung als für die Besserverdienenden. Auch diese Abgabe trifft also vor allem die Normalverdienenden, man lenkt höchstens bei den Schwächeren. Ihre Kommission hat versucht, Augenmass zu halten. Die Kompetenz an den Bundesrat finden wir richtig, weil die jeweiligen Details nur in Kenntnis der Branchenentwicklung und mit ihr zusammen erarbeitet werden können.
Einen letzten Punkt möchte ich beim Eintreten noch kurz erwähnen: Wir schlagen Ihnen explizit vor, dass die Erhöhung der Senkenleistung im Waldbereich den Minderungen zuzurechnen ist. Das gehört mit zu einer ganzheitlichen Betrachtungsweise. Allenfalls ist diese natürliche Absorbierung von CO2 aus der Luft sowieso ein Weg, der Möglichkeiten für gute Entwicklungen offenlässt. Lösungen werden aber noch gesucht, dies im Sinne einer Aussage des früheren Bundesrates und Umweltministers Willi Ritschard, der einmal gesagt hat: "Viele Leute sind immer noch überzeugt davon, dass Umweltschutz mit einigen individuellen und öffentlichen Entscheiden zu bewältigen wäre. Aber letztlich scheitern wir daran, dass wir uns nicht vorstellen können, wie die Welt in zwanzig oder dreissig Jahren aussehen wird."
Mit diesem Zitat bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und da und dort die Weisheit zu haben, nicht der Mehrheit, sondern der Minderheit zu folgen - vor allem dort, wo bei der Minderheit der Name "Hösli" steht. (Heiterkeit)
Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD
Wenn man sich als Kommissionsmitglied fast neun Monate lang mit dem CO2-Gesetz befasst und möglichst alles zu verarbeiten sucht, was man an Informationen ungefragt erhält und sich beschaffen kann, dann fällt es nicht ganz leicht, die Übersicht zu bewahren. Es ist darum durchaus hilfreich, wenn man ab und zu etwas an Flughöhe zu gewinnen sucht. Aus dieser Optik ist es einfacher, und der Blick wird klarer.
Für mich kam ich zu folgendem Schluss: Die Forschung sagt uns, die Klimaerwärmung sei ganz massgeblich menschengemacht. Man kann etwas dagegen tun, der Schaden kann durch rasches und entschiedenes Handeln in Grenzen gehalten werden. Es wird teuer; wenn man aber nicht handelt, wird es später noch teurer. Damit ist eines mal klar, und der Kommissionssprecher hat es auch bereits unterstrichen: Nicht zu handeln ist keine Option und wäre in hohem Masse verantwortungslos.
Der Kommissionssprecher hat auch darauf hingewiesen, dass die Schweiz überdurchschnittlich von der bisherigen Erwärmung betroffen war: weltweit plus 0,9 Grad, in der Schweiz plus 1,9 Grad. Sollte die Temperatur weltweit um 3 Grad steigen, könnte das für die Schweiz 6 Grad bedeuten, und das wäre die gleiche Temperaturdifferenz wie jene zur letzten Eiszeit - man stelle sich das einmal vor. Daraus ersehen wir, dass die Schweiz nicht nur den CO2-Ausstoss reduzieren muss; sie hat darüber hinaus grösstes, allergrösstes Interesse daran, dass die Weltgemeinschaft das Pariser Klimaabkommen umsetzt.
Kritiker wenden ein, mit einem Anteil von unter 0,5 Prozent am CO2-Ausstoss könnten wir das Klima nicht retten. Das ist so: Wir können das Klima nicht retten. Andererseits: Als eines der reichsten Länder der Welt kann es für uns schlicht keine Option sein, nicht einen Platz in der Spitzengruppe der engagiert handelnden Länder einzunehmen. Wie soll man von ärmeren Ländern erwarten, dass sie aktiv werden, wenn man als Reicher nicht vorbildlich ist?
Das heisst nun aber nicht, dass wir uns in Korsagen zwängen müssen, die uns die Luft zum Schnaufen abschneiden, die unsere Entwicklung lähmen. Es heisst, dass wir vernünftig und möglichst weitblickend ein griffiges Massnahmenpaket beschliessen, das uns mit Blick auf eine klimaneutrale Schweiz im Jahr 2050 auf Kurs bringt.
Daneben ist es nicht verboten, sich zu überlegen, welche Chancen sich aus einem solchen Handeln ergeben könnten. Die Schweiz hat die Chance, bei der Erforschung und Entwicklung von klimaschonenden Systemen eine Leaderrolle einzunehmen. Das Innovationspotenzial unseres Landes ist beträchtlich. Das Problem des Klimawandels wird die Länder dieser Welt in Zukunft derart beschäftigen, dass sich unser Land und seine Wirtschaft ein beträchtliches Exportpotenzial erarbeiten kann und sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Wirtschaftsnationen erarbeiten sollte. Machen wir das nicht, machen es andere! Es gibt einige Länder, die sich sehr ambitionierte Ziele gesetzt haben und flotter unterwegs sind als wir.
Man mag über die wohlstandsverwöhnte Klimajugend schnöden. Ich muss sagen, dass ich grösstes Verständnis dafür habe, dass sich die jungen Leute angesichts der Szenarien Sorgen machen. Sie machen sich aber nicht nur wegen der Szenarien Sorgen, sie machen sich vor allem deshalb Sorgen, weil wir so zögerlich handeln. Seit wir Babyboomer geradeaus marschieren können, sprechen wir von Nachhaltigkeit. Einiges haben wir erreicht. Trotzdem befürchte ich, dass spätere Generationen über unsere Periode ein miserables Urteil fällen werden. Viele Probleme gehen wir nicht oder nicht mit der notwendigen Entschlossenheit an. Wir profitieren von weitsichtigen Altersvorsorgesystemen, welche unsere Vorgängergenerationen konzipiert haben, waren bisher aber nicht in der Lage, dasselbe für unsere Nachkommen vorzukehren. Beim Schutz der Umwelt sieht unsere Bilanz noch schlechter aus. Wir sprechen sehr viel mehr über Nachhaltigkeit, als wir nachhaltig handeln. Wir haben uns an einen bequemen, aber enorm umweltbelastenden Lebensstil gewöhnt. Es "schneckelt" uns eigentlich schon an, nur darüber nachzudenken, was wir ändern sollten - vom Handeln gar nicht zu reden. "Die anderen tun ja auch nichts, also wäre mein Verzicht nutzlos." Auch die Klimajugend hat bisher, mit uns als schlechtem Beispiel vor Augen, so gelebt, und sie wird noch beweisen müssen, dass sie wirklich bereit ist, sich anzupassen.
Viele, wohl deutlich mehr als bisher, werden diesen Herbst grün wählen, dies in der ewigen Hoffnung, dass man das Problem delegieren kann. Das Problem ist aber leider nicht delegierbar. Sicher, die Politik hat eine besondere Verantwortung, aber auch das Individuum ist gefordert. Wir werden uns an einen etwas anderen Lebensstil gewöhnen müssen, und je eher wir uns auf den Weg machen, desto weniger radikal wird die Umstellung sein. Angesichts des bisher Erreichten glaube ich als Liberaler nicht daran, dass uns der Weg der Freiwilligkeit zeitgerecht ins Ziel bringt. Es gibt wohl nur zwei Möglichkeiten: in erster Priorität über den Preis, und dort, wo es über den Preis nicht geht, über Druck.
Zusammengefasst: Persönlich glaube ich, dass die Klimaerwärmung eine der grössten Herausforderungen der Menschheit ist. Wir sind es künftigen Generationen schuldig, dass wir rasch handeln und tun, was getan werden muss. Anfang September hat der Bundesrat entschieden, dass er bis 2050 eine klimaneutrale Schweiz will. Dieses Netto-null-Ziel wird von Experten als ambitioniert, aber erreichbar bezeichnet.
Die UREK-SR präsentiert eine Vorlage, die über die Anträge des Bundesrates hinausgeht und die nach meiner Meinung ein tauglicher erster Schritt ist, um dieses Ziel zu erreichen. Allerdings ist es wirklich nur ein erster Schritt: Eine CO2-Lenkungsabgabe für den Verkehr - aus meiner Sicht unabdingbar - musste auf die lange Bank geschoben werden, und auch die Umlenkung der Finanzströme bleibt noch weitgehend ausgeklammert.
Trotzdem: Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf schaffen wir die Möglichkeit, dass das Ziel erreichbar wird, ohne dass später das Steuer abrupt herumgerissen werden muss. Das ist etwa das Minimum dessen, was man von uns erwarten darf.
Eine der Schlüsselfragen in der Diskussion wird die Frage der Grenzwerte für Gebäude sein: Richtig ausgestaltet kann dieser Artikel die wirksamste Zusatzmassnahme des neuen CO2-Gesetzes sein. Allerdings bedingt dies einen Eingriff in die Autonomie der Kantone. Solche Eingriffe dürfen nur mit grösster Zurückhaltung und nur in Ausnahmefällen erfolgen. Eine knappe Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen dies hier vor. Angesichts der Problemstellung, angesichts der Tatsache, dass wir schon von Beginn an vom Zielkurs abkommen, wenn wir es nicht tun, angesichts der Dringlichkeit und angesichts dessen, dass es Planbarkeit braucht für Hauseigentümer, scheint mir das hier aber unabdingbar.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ausser bei Artikel 3 und bei den Artikeln 52 bis 54 überall die Mehrheit zu unterstützen.
Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Meiner Ansicht nach ist heute ein guter Tag für den Ständerat. Es ist uns nach der Unternehmenssteuer- und AHV-Vorlage gelungen, eine zweite wichtige Vorlage in den Rat zu bringen, ohne dass ein Nichteintretensantrag gestellt wurde. Ich bin guten Mutes, dass wir auch hier im Rat einen guten Beitrag leisten können. Das heisst: Für eine tragfähige Lösung braucht es halt einfach Kompromisse über viele Ebenen.
Ich gehe auch davon aus, dass die Arbeit, die wir in der Kommission eigentlich machen, in der momentanen Diskussion der Vorlage in der Öffentlichkeit - etwa in Radiosendungen oder in der Bevölkerung, sowohl bei jungen Menschen als auch bei älteren Leuten - ziemlich unbekannt ist. Wir sind darum auch immer mit dem Vorwurf konfrontiert, wir würden anscheinend nichts machen. Sie haben vom Vorredner gehört, dass er nicht ganz so optimistisch ist. Ich persönlich bin sehr optimistisch. Ich bin überzeugt, dass in dieser Fahne, wenn man sie wirklich studiert, ganz viele Dinge stehen, die für die Zukunft wichtig sind. Sie stehen, wie das auch gewisse Vorredner gesagt haben, zudem in einer bestimmten Art und Weise drin: mit der Demut, dass man eben nicht genau weiss, wie die Zukunft sein wird, aber auch mit Flexibilität, um die Mittel zur Verfügung zu haben, die es braucht, um in Zukunft die richtigen Dinge zu tun.
Ich bin der Ansicht, dass wir in der Kommission zwei Dinge gemacht haben:
Erstens haben wir eine Basisarbeit geleistet, um das Zwischenziel 2030 zu erreichen. Das war die erste wichtige Aufgabe. Wir haben ein Konzept gemacht, wie wir das erreichen wollen. Ich habe die Hoffnung, dass sich die Mehrheit der Kommission durchsetzt. Ich bin mir nicht ganz so sicher, ob der Name Hösli immer ein Qualitätsstandard für das CO2-Ziel sein wird. (Heiterkeit)
Zweitens haben wir die Grundlage dafür gelegt, ab 2030 eventuell in Richtung neue Politik und neue Mittel vorwärtszugehen - ich sage "eventuell", weil wir das noch nicht wissen. Wir kennen die Politik und die Mittel aus vielen Gründen noch nicht. Ein Grund ist eben, dass die Zukunft unbekannt ist. Wir wissen aber auch nicht, wie die internationalen Gremien weiterarbeiten, wie sich diese Standards weiterentwickeln werden und wie das Ganze funktionieren wird. Wir wissen heute noch nicht - ich schaue Frau Sommaruga an, weil ich nicht sicher bin, ob sie uns etwas anderes sagen kann -, ob die Abmachungen zwischen den Ländern überhaupt zustande kommen oder nicht. Auch das ist heute nicht bekannt.
Wir haben aber Tür und Tor aufgetan und Möglichkeiten in dieses Gesetz eingebaut; wenn es dann nicht kommt, dann haben wir andere Möglichkeiten. Ich bin sicher, dass wir nicht alles hundertprozentig richtig gemacht haben, aber der Zweitrat hat dann die eine oder andere Möglichkeit, hier noch zu ergänzen.
Es wurde die Frage gestellt, ob die Vorlage referendumsfähig ist. Ich möchte Sie zuerst mal bitten, sich zu überlegen, welche Frage wir dann dem Volk vorlegen, wenn wir uns jetzt fragen, ob die Vorlage referendumsfähig ist. Wir legen nämlich nicht die Frage vor, ob das Benzin 10 oder 12 Rappen teurer werden soll; wir legen nicht die Frage vor, ob die Flugticketabgabe 30 Franken oder 31 Franken betragen soll. Das sind eigentlich nicht die wichtigen Fragen. Die Frage, die wir dem Volk vorlegen sollten - und ich bitte Sie, bei den Entscheiden wirklich darauf zu achten -, ist die: Legen wir jetzt die Grundlage, um die langfristige Zielsetzung erreichen zu können, also das, was wir in Paris unterschrieben haben, oder das, was der Bundesrat jetzt kurzfristig entschieden hat und was, glaube ich, Herr Bundespräsident Ueli Maurer heute oder morgen in der Uno erzählen wird? Ist das so? Ist dieses Gesetz ein Ja dazu, dass wir die Pariser Ziele erreichen wollen, oder ist es ein Nein? Das müsste die Frage sein.
Wir dürfen nicht ein halbbatziges Gesetz vorlegen, das die Pariser Ziele sicher nicht erreicht. Aber ich bitte auch mit Blick auf den Zweitrat darum, nicht ein Gesetz vorzulegen, das ideologisch überspannt ist; auch das wird keine Mehrheit finden. Es braucht ein pragmatisches Gesetz in diesem Rahmen. Ich glaube, den roten Faden dazu haben wir gelegt. Das sieht man daran, dass es eigentlich gegen die Dinge, die wir gemacht haben, nicht sehr viel Opposition gibt. Ich habe die Einzelanträge angeschaut, die wir heute auf dem Tisch haben. Es ist nichts Weltbewegendes. Ich habe auch gehört, was alles von aussen kommt. Ausser Artikel 9 gibt es nicht allzu viel Umstrittenes. Das heisst: Es ist unserer Kommission anscheinend gelungen, ein kohärentes Konzept vorzulegen, das in sich funktioniert und meiner Ansicht nach nicht nur von den Wahlen geprägt ist. Es schlägt Lösungen vor; man kann für oder gegen diese Lösungen sein, aber es ist ein Lösungskonzept, das in sich funktioniert.
Ich möchte Sie wirklich darum bitten, auf die Vorlage einzutreten und dann auch mit Überzeugung an den meisten Orten der Mehrheit zu folgen. Warum? Wenn Sie der Mehrheit folgen, dann stellen Sie die Referendumsfrage, wie ich sie vorhin formuliert habe, und geben dem Volk so die Chance, Ja oder Nein zu dieser Referendumsfrage zu sagen. Wenn wir das Gesetz jetzt verwässern, dann werden wir die Problematik haben, dass das Volk gar keine klare Frage bekommt.
Ich glaube, in diesem Sinne kann man auf die Vorlage gut eintreten, der Mehrheit folgen und dieses Gesetz vielleicht bis am Mittwoch dann hier im Erstrat verabschieden.
Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion
Dans le cadre de ce débat d'entrée en matière, je me permettrai, si vous le voulez bien, de ne pas discuter des différentes propositions du projet de loi, mais de me borner à quelques considérations de nature plus politique et plus institutionnelle.
Tout d'abord, je souhaiterais remercier le président de notre commission de nous avoir conduits à bon port. Après de longs travaux dont le rapporteur, Monsieur Damian Müller, a rendu compte, nous avons adopté ce projet de loi qui vous est soumis par 11 voix sans opposition et 1 abstention. C'est un résultat qui a tout pour surprendre dans la mesure où, le moins que l'on puisse dire, c'est que l'objet que nous traitons est controversé.
Nous devons nous rappeler que le Conseil national a rejeté au vote sur l'ensemble le projet de loi qui lui a été soumis, et ceci avec une majorité composée tout à la fois de ceux qui considéraient que le projet était trop timide et de ceux qui considéraient qu'il était excessif. Si l'on ajoute à ces deux courants d'opinion ceux qui considéraient que la version issue des travaux du Conseil national, dont nous nous sommes d'ailleurs écartés sur bien des points, était une version acceptable, cela fait vraiment beaucoup d'opinions divergentes.
Alors comment sommes-nous arrivés à ce résultat? Eh bien, c'est le produit d'une méthode qui a été proposée par le président de la commission au début des travaux, méthode sur laquelle j'aurai peut-être à revenir dans le cadre de la discussion par article. Je me permets ici d'évoquer en quatre points ce que nous avons voulu et ce que nous avons accepté de faire dès notre première séance.
Ce que nous avons voulu, c'est premièrement proposer une révision de loi qui soit une loi d'application de l'Accord de Paris sur le climat. En d'autres termes, ce que nous vous proposons ici, c'est une loi qui essaie de concrétiser dans notre législation, de façon crédible, les engagements que nous avons contractés. Il s'agit d'un exercice de rigueur intellectuelle qui implique forcément que, ici ou là, la révision que nous vous proposons contienne des mesures qui ne sont pas forcément populaires et qui exigeront beaucoup de ténacité pour être mises en oeuvre. Votre commission assume d'avance ce type de conséquences impliquées par la révision qui vous est proposée.
Deuxièmement, comme notre président a eu l'occasion de le rappeler dans son intervention - et il a eu l'occasion de le rappeler à plusieurs reprises dans le cadre des travaux de la commission -, il s'agissait de proposer une révision de la loi acceptable pour le Conseil national, et qui soit susceptible d'être acceptée par la population en cas de référendum. Cela implique aussi, de temps en temps, pour quelques-uns d'entre nous, une certaine retenue.
Troisièmement, pour éviter d'être soumis à une trop grande pression médiatique sur un sujet qui est très émotionnel, nous avons accepté de ne pas communiquer durant les travaux, non seulement en respectant le secret des délibérations de la commission - cela, pour notre chambre, va sans dire -, mais aussi en rédigeant des communiqués de presse fort laconiques. C'est ainsi qu'après deux jours de travaux très animés, on pouvait lire dans notre communiqué de presse du 3 avril 2019: "Poursuite de la discussion par article concernant la loi sur le CO2". Voilà qui a dû être un peu frustrant pour les journalistes, mais cela était nécessaire pour mener nos travaux à chef - il y a peut-être là une méthode dont on pourrait s'inspirer à l'avenir.
Et puis, quatrièmement, nous avons admis - et cela est peut-être nécessaire pour une loi de cette envergure - que tous nos votes de commission étaient susceptibles d'être discutés à nouveau, une fois l'examen de la loi terminé, de façon à pouvoir réajuster le projet sur un point ou sur un autre.
Cette méthode de travail s'est avérée fructueuse, comme le révèle notre vote sur l'ensemble. Elle montre aussi ce dont notre chambre est capable, peut-être parce que nous sommes moins nombreux en commission, peut-être aussi parce que nous sommes plus épargnés par les sollicitations médiatiques.
J'ajoute ici qu'il est tout à l'honneur de notre président de nous avoir conduits au texte qui vous est proposé. Je ne suis pas sûr qu'il adhère à toutes ses nuances; je suis même assez persuadé du contraire - il nous l'a du reste dit tout à l'heure.
Je tiens également à remercier très chaleureusement le rapporteur de notre commission, Monsieur Damian Müller, qui a accepté une très lourde tâche; et je dirai même que c'est une tâche à la limite de ce que l'on peut demander dans le cadre du travail d'un parlement de milice. Ce travail de milicien, cher collègue et cher Damian, est cependant indispensable au bon fonctionnement de nos institutions. Il ne serait pas convenable que nos rapports soient rédigés par l'administration; ce qui ne m'empêche pas ici, à la suite des propos du président de la commission, de relever que cette administration a été d'une grande aide, d'une grande compétence et d'une grande efficacité tout au long de nos travaux, qu'elle en soit remerciée, qu'il s'agisse de l'administration fédérale, qu'il s'agisse aussi du secrétariat de notre commission. Merci encore à vous, Madame la conseillère fédérale, d'avoir permis cela.
Ayant ainsi planté le décor, je dois malheureusement ajouter que le projet qui vous est soumis est très vraisemblablement, pour ne pas dire certainement, insuffisant par rapport à la menace que représente le changement climatique. Le texte qui vous est soumis est celui qui est susceptible d'obtenir une majorité au Parlement et devant la population. Mais les mesures qu'il préconise ne suffiront probablement pas. Toutes les informations que l'on reçoit indiquent que la situation est pire que ce que l'on estimait et qu'elle va en se dégradant beaucoup plus rapidement que prévu. En adoptant ce projet de loi, nous aurons fait un pas dans la bonne direction. Des mesures supplémentaires devront encore être prises dans un proche avenir.
En disant cela, je ne remets pas en cause le travail fait en commission. Il est loin d'être négligeable et il y a urgence à légiférer. Cette urgence est dictée par d'autres lois que celles que nous pouvons adopter dans ce Parlement. Elle est dictée par les lois de la physique et de la chimie, qui nous disent qu'il est presque impossible de nettoyer les résultats de nos émissions de gaz à effet de serre. Le dioxyde de carbone, le méthane, toutes ces molécules toxiques que nous envoyons dans l'air, nous ne pouvons pas les ramener sur terre. Il faut donc rapidement prendre des mesures pour faire cesser ces émissions, et plus on s'y prend tôt, plus on évite une dégradation irrémédiable de la situation et les dommages humains et matériels qui en résultent.
C'est donc maintenant qu'il faut agir. Les premières mesures sont les plus faciles à prendre, et les plus efficaces. Nous aurons l'occasion d'en reparler lorsque nous traiterons de l'article 9 de la loi.
Enfin, dans le cadre de ce propos liminaire, j'aimerais relever que l'engagement pour éviter un réchauffement climatique qui compromette nos conditions d'existence et celles de la nature telle que nous la connaissons, ne peut être qu'un engagement collectif. Cet engagement commence au niveau parlementaire, où il faut trouver des majorités qui vont au-delà des convictions et des opinions des uns et des autres. Mais cela ne suffira pas. Ces majorités permettent de faire des lois; ces lois doivent ensuite être appliquées. Or ces lois ne seront appliquées que s'il y a une véritable conviction, dans l'administration, dans les milieux économiques et, finalement, dans la population, qu'il faut agir. Face à la situation environnementale dans laquelle nous nous trouvons, seul un effort collectif peut constituer une réponse adéquate.
Je remercie d'avance les jeunes, dont l'engagement a certainement influencé nos débats, de ne pas se démobiliser. Une fois une modification de la loi adoptée, le plus difficile restera à faire.
C'est dans ce sens que je vous recommande d'adopter, pour l'essentiel, le projet de révision de la loi tel qu'il est issu des travaux de la commission.
Vonlanthen Beat · Mit-M · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion
"Im Bewusstsein ... der Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen": Dieser in der Präambel unserer Bundesverfassung festgelegte Grundsatz muss ganz besonders in der Klimafrage unsere unverrückbare politische Handlungsgrundlage darstellen.
Ich gebe Ihnen einleitend meine Interessenbindung bekannt: Als Grossvater der kleinen Sophia, die im Jahr 2100 ihren 82. Geburtstag feiern wird, setze ich mich mit Vehemenz dafür ein, dass sie in einem guten klimatischen Umfeld gross und alt werden kann.
Ihre Kommission hat sich in den eingehenden Beratungen an dieser historischen Verantwortung orientiert und unterbreitet Ihnen nun eine Gesetzesvorlage, die in dreifacher Hinsicht beachtenswert ist. Erstens korrigiert sie das durch den Nationalrat produzierte Fiasko einer verantwortungslosen Ablehnung der Revision des CO2-Gesetzes. Zweitens bringt sie mutig zum Ausdruck, dass ehrgeizige Massnahmen angezeigt sind, um dem Ernst der Klimaproblematik gerecht zu werden. Drittens ruft sie uns aber auch in Erinnerung, namentlich via verschiedene Minderheitsanträge, dass wir trotzdem nicht übermütig sein dürfen, denn letztlich muss die Gesetzesvorlage die nötigen Mehrheiten auch im Nationalrat und vor dem Volk finden.
Ich ersuche Sie daher mit der einstimmigen Kommission, auf die Vorlage einzutreten und sie nach der Beratung mit Überzeugung zu verabschieden.
Ich will hier einleitend auf die folgenden drei Punkte besonders hinweisen:
Der erste Punkt: Das Pariser Klimaabkommen muss der zentrale Wegweiser sein. Das von einzelnen politischen Klimaskeptikern vorgebrachte Argument, die Schweiz sei zu klein, um im weltweiten Kampf gegen die Klimaerwärmung einen wesentlichen Beitrag zu leisten, zählt nicht. Die Verantwortung für die Begrenzung des Temperaturanstiegs ist nicht eine Frage der Grösse. Die Schweiz hat das Klimaübereinkommen von Paris unterzeichnet und ratifiziert. Entsprechend sind wir aufgefordert, die eingegangenen Verpflichtungen mit der nötigen Konsequenz umzusetzen. Um diese Verbindung klar zu unterstreichen, hat die Kommission die Pariser Klimaziele tel quel in den Zweckartikel des CO2-Gesetzes übernommen. Damit verpflichten wir uns namentlich, Anstrengungen zu unternehmen und den Temperaturanstieg möglichst auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
Das heisst für uns aber auch, dass wir griffige Massnahmen im Inland festlegen müssen. Zurzeit sind wir auf einem CO2-Absenkpfad von 2 Prozent pro Jahr. Wenn wir uns auf einen Anteil von 60 Prozent Inlandmassnahmen festlegen, sinken die Emissionen bis 2030 nur um 30 Prozent im Vergleich zu 1990. Dies bedeutet eine jährliche Reduktion von lediglich 1 Prozent von 2021 bis 2030, also eine Halbierung des aktuellen Absenktempos. Daher schlägt Ihnen eine starke Minderheit vor, den Anteil der Inlandreduktion auf 80 Prozent zu erhöhen. Damit würde das neue Gesetz wenigstens die gleiche Ambition aufweisen wie das aktuell gültige Gesetz. Die vorgesehenen Massnahmen entsprechen gemäss der sogenannten Emissionsbuchhaltung des Bundesamtes für Umwelt in etwa 80 Prozent. Dieser Antrag ist daher durchaus konsequent und auch realistisch.
Gemäss Pariser Abkommen sind auch die Finanzflüsse mit der angestrebten emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung in Einklang zu bringen. Eigentlich wollten wir diesen Hinweis bereits in diesem Gesetzentwurf einfügen und ein Kapitel zu den Finanzflüssen formulieren. Wir haben dann aber darauf verzichtet und wollen stattdessen den Bundesrat mit einem Postulat beauftragen, konkrete Abklärungen für eine angemessene gesetzliche Festlegung von Rahmenbedingungen vorzunehmen. Eines ist klar: Eine Anpassung des Investitionsverhaltens ist unerlässlich, wenn wir die Ziele des Pariser Abkommens erreichen wollen. Auch unsere schweizerischen Finanzakteure müssen proaktiv Massnahmen treffen, um nicht zu einem späteren Zeitpunkt unter Druck zu geraten. Denn auf globaler und europäischer Ebene werden zurzeit Aktionspläne ausgearbeitet und umgesetzt, die den Rahmen für den Finanzsektor neu abstecken. Erfolgreiches Wirtschaften wird sich in Zukunft danach ausrichten müssen.
Ich komme zum zweiten Punkt: Die Massnahmen sind nicht gratis zu haben, es wurde hier schon mehrmals erwähnt. Daher funktioniert der Denkansatz "Alles und jetzt, aber subito!" nicht. Effektive Klimapolitik betrifft das Verhalten jedes und jeder Einzelnen von uns und tangiert auch unser Portemonnaie. Das schleckt keine Geiss weg, und es wäre auch falsch, etwas zu kaschieren. Die Einführung der Flugticketabgabe ist ein konkretes Beispiel dafür. Es scheint mir sehr wichtig zu sein, mit dieser Lenkungsabgabe gerade im Kurzstreckenbereich Leute dazu zu bewegen, auf weniger CO2-intensive Verkehrsmittel zurückzugreifen. Ein Flug für nur 30 Franken oder weniger von Zürich oder Genf nach Barcelona oder Paris ist unter dem Gesichtspunkt der Klimafrage absolut nicht vertretbar. Es ist daher wichtig, mit einer adäquaten Lenkungsabgabe das Verhalten der Reisenden zu beeinflussen.
Die Gelder können sinnvoll verwendet werden. Die Kommission schlägt Ihnen vor, rund 49 Prozent in den Klimafonds zu legen, damit unter anderem innovative Projekte im Bereich Klimaschutz realisiert werden können. Die kürzlich aufgebrachte Idee, dieses Geld auch für die Entwicklung von emissionsfreiem Kerosin zu verwenden, scheint mir ein sehr interessanter Vorschlag zu sein, und er ist eine Möglichkeit zur Umsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfes.
Im Verkehrs- und im Gebäudebereich schlagen wir weitere Massnahmen vor, die wesentlich dazu beitragen werden, den CO2-Ausstoss zu reduzieren. Alle diese ehrgeizigen Massnahmen stellen wichtige Eckpfeiler für die Umsetzung einer schweizerischen Klimapolitik dar, die Nägel mit Köpfen machen will. Trotzdem ist es wichtig, gerade in einer direkten Demokratie wie der unsrigen, dass wir den Blick auf die konkrete Realisierbarkeit nicht verlieren. Mit anderen Worten geht es darum, die Bürgerinnen und Bürger auf diesen langen Weg mitzunehmen. Die Klimapolitik wird nur dann erfolgreich sein, wenn wir dem institutionellen Umfeld Rechnung tragen und in der Bevölkerung auf den nötigen Rückhalt zählen können.
Im Besonderen trifft dies für die Frage der Treibstoffabgaben zu. Eine solche hat namentlich auf die Bevölkerung in den Randgebieten spürbare Auswirkungen. Im Gesetz ist eine Erhöhung des Treibstoffpreises zwar vorgesehen, aber sie ist gedeckelt: Bis 2024 wird neu eine Maximalerhöhung des Treibstoffpreises um 10 Rappen pro Liter Benzin erlaubt, ab 2025 sollen es maximal 12 Rappen sein. Heute liegt der Deckel bei 5 Rappen pro Liter; er erhöht sich somit um 5 bis 7 Rappen. Für Leute, die auf das Auto angewiesen sind, kann das viel Geld sein. Wir sind daher gut beraten, diesen Bereich sehr sorgfältig anzugehen und nicht übermütig noch weitere Preiserhöhungen zu postulieren.
Eine Lenkungsmassnahme im eigentlichen Sinn ist im Gesetz nicht vorgesehen. Stattdessen bittet die Kommission den Bundesrat mit einem Postulat, zu prüfen, welche Kompensationsmöglichkeiten denkbar sind, namentlich für die peripheren Regionen. Die "gilets jaunes" in Frankreich haben es uns gezeigt: Wenn Massnahmen getroffen werden, welche die Menschen als ungerecht und unausgeglichen wahrnehmen, werden sie Schiffbruch erleiden - gerade in unserer direkten Demokratie. Deshalb wird eine Lenkungsmassnahme nicht Teil dieser Totalrevision sein. Im Gebäudebereich werden wir ebenfalls heute oder dann am Mittwoch eingehend darüber diskutieren. Es ist sehr wichtig, dass wir als Gesetzgeber glaubwürdig bleiben. Wir müssen daher Vernunft walten lassen und hier etwas mehr Geduld zeigen.
Ich komme zum dritten und letzten Punkt. Die Klimamassnahmen können für den Wirtschafts- und Innovationsstandort ein Glücksfall sein. In der Debatte um den Klimaschutz ist viel von Einschränkungen die Rede. Dies ist durchaus richtig, denn Verhaltensänderungen sind unverzichtbar. Dennoch scheint es mir wichtig, bei der Ausarbeitung des neuen CO2-Gesetzes auch die Vorteile und Chancen ins Blickfeld zu rücken. Die Klimafrage stellt die Welt vor immense Herausforderungen, namentlich im technologischen Bereich.
Gerade für ein Land wie die Schweiz, die im Innovationsbereich zu den erfolgreichsten Ländern weltweit gehört und über ein einzigartiges Hochschulsystem verfügt, bedeutet dies eine unglaubliche Chance. Ich nenne hier nur gerade zwei Beispiele: CO2-freies Kerosin oder CO2-Abscheidung und -Speicherung sowie die CO2-Nutzung. In Beantwortung meiner entsprechenden Interpellation hat der Bundesrat im Frühling klargemacht, dass die internationalen Klimaziele nur erreicht werden können, wenn der Atmosphäre, ergänzend zur Reduktion der Emissionen, CO2 entzogen wird. Auch im Bereich dieser sogenannten negativen Emissionstechnologien gehören Schweizer Forschungsinstitutionen zur Weltspitze. Angesichts der Dringlichkeit der Herausforderungen besteht für die entsprechenden Anwendungen eine globale Nachfrage. Die konsequente Förderung dieser Innovationen stellt nicht nur einen konkreten Beitrag an die Klimapolitik, sondern auch eine weitsichtige Investition in die wirtschaftliche Prosperität unseres Landes dar.
Ich komme zusammenfassend zum Schluss: Angesichts der drängenden Herausforderungen des Klimawandels sind auch in der Schweiz ehrgeizige Massnahmen notwendig. Die Annahme eines umfassenden, zukunftsgerichteten CO2-Gesetzes stellt dafür einen ersten, unerlässlichen Schritt dar. Weitere Schritte und rechtliche Präzisierungen in Bezug auf die Umsetzung werden in den kommenden Jahren folgen müssen. Dabei ist es zentral, den Sorgen der Bevölkerung Rechnung zu tragen und in gewissen Bereichen Kompensationsmassnahmen vorzusehen.
Mit der Annahme der Vorlage kommen wir nicht nur unseren Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen nach, sondern nehmen auch unsere Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen wahr. Gemeinsam mit Ihnen möchte ich daher heute mit der Annahme des CO2-Gesetzes die Weichen auf dem Weg zu einer klimaneutralen und erfolgreichen Schweiz stellen.
Berberat Didier · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Le résultat des travaux de la commission en ce qui concerne ce projet de loi peut être jugé de deux manières. Si on évalue le résultat des délibérations de la commission à l'aune du défi climatique, le résultat est modeste bien qu'il soit clairement positif. Si, en revanche, on évalue le résultat des délibérations à l'aune de ce qu'il s'est passé en décembre 2018 au Conseil national, alors notre commission peut être fière de son travail.
Je ne reviendrai pas sur la méthode de travail de la commission, excellemment exposée par notre collègue Cramer, ni sur les remerciements auxquels je m'associe.
Permettez-moi de commencer par l'évaluation de fond en relation avec le défi climatique. Le phénomène du réchauffement, vous le savez, a déjà commencé, preuve en est tout récemment la disparition de glaciers, par exemple le glacier du Pizol, dans le canton de Saint-Gall, qui a été enterré symboliquement hier. Si le monde continue à émettre autant de gaz à effet de serre qu'actuellement, nous allons vers un réchauffement d'environ 5 degrés d'ici 80 ans, avec une montée du niveau de la mer d'au moins un mètre. Et encore! il s'agit d'une estimation prudente en ce qui concerne le niveau des océans.
En Suisse, les pics de chaleur estivaux pourraient augmenter de 5 à 9 degrés et l'enneigement diminuer massivement. Un tel réchauffement serait une catastrophe pour l'humanité, forçant des centaines de millions de réfugiés climatiques à s'exiler, exacerbant les conflits et conduisant à un appauvrissement généralisé.
Mesuré à cela, notre projet de loi est clairement insuffisant. Il y a premièrement cette idée qu'une partie substantielle de la réduction pourra être faite à l'étranger. La Suisse maintiendrait donc sa consommation de pétrole et demanderait à d'autres pays plus pauvres qu'elle de se serrer la ceinture au point d'avoir des émissions négatives. Franchement, ce système n'est pas crédible sachant qu'il faut arriver en 2050, cela a été déjà rappelé, à zéro émission nette au niveau mondial. De plus, la part des émissions compensées à l'étranger pourrait dégager les acteurs de leur responsabilité de devoir agir - effective en Suisse par ailleurs. Vous le savez, les efforts de réduction des émissions génèrent une grande valeur ajoutée pour notre pays, notamment pour son économie et pour ses emplois.
Ce dispositif de compensations à l'étranger, inventé par les Américains et soutenu par l'Union pétrolière suisse, récemment rebaptisée par un bel euphémisme Avenergy Suisse, a d'ailleurs un sérieux problème de mise en oeuvre. Pourquoi le Bangladesh, la Chine ou l'Inde nous céderaient à bon marché la valeur comptable de réduction d'émissions? Sans surprise, les négociations internationales sont complètement bloquées. S'il s'agit de réductions, elles sont trop chères; et s'il s'agit de projets de faible qualité, ils sont sans intérêt pour le climat et relèvent du trafic d'indulgences qui avait cours au Moyen Age.
Deuxièmement, notre loi est très modeste dans le domaine de la mobilité où l'on se contente de quelques mesures de compensation des émissions imputables aux carburants sans avoir une véritable stratégie d'électrification de la mobilité.
Troisièmement, elle manque totalement d'ambition dans le domaine de la place financière - on y reviendra certainement - et dans celui de l'agriculture où le projet se limite à quelques déclarations d'intention.
Enfin, l'ampleur des instruments est intentionnellement dimensionnée à un niveau insuffisant pour pouvoir atteindre l'entier de l'objectif de réduction de 50 pour cent des émissions de gaz à effet de serre d'ici 2030 en Suisse, ce qui découle logiquement de l'intention erronée - je l'ai déjà dit - de faire une partie des réductions à l'étranger.
En ce sens, notre travail n'est pas encore à la hauteur du défi climatique. Mais c'est là qu'intervient la comparaison avec le point de départ de nos délibérations. Au cours du long débat au Conseil national, en décembre de l'année passée, la loi avait été en grande partie "éviscérée". Pour donner un exemple, il aurait été possible d'augmenter la part de réduction des émissions par rapport au niveau de 1990 et de réaliser l'entier des réductions à l'étranger. Dans les domaines du bâtiment, de l'automobile et des sanctions diverses, la loi avait été très largement affaiblie par une alliance entre les climatosceptiques et les ultralibéraux. A bien des égards, le projet était tombé en deçà du droit en vigueur. Le rejet, le 11 décembre 2018, par le Conseil national de la loi au vote sur l'ensemble, ce qui correspond formellement à une non-entrée en matière, était donc la seule solution logique et praticable, d'autant qu'elle a permis de reprendre le travail très en profondeur dans notre commission.
L'aggravation des symptômes du changement climatique et la mobilisation des jeunes, qui a déjà été relevée par plusieurs orateurs, ont mis en évidence l'urgence d'agir de manière sérieuse et efficace. J'estime aujourd'hui que notre commission a, dans un esprit non partisan et constructif, remarquablement redressé la situation. Nous avons cherché une solution qui puisse rallier une majorité, tant de notre conseil que du Conseil national, ce qui confirme que notre chambre mérite son appellation de chambre de réflexion.
Cela a été rappelé, le résultat du vote sur l'ensemble en commission est quasiment stalinien, la commission ayant accepté le projet par 11 voix contre 0 et 1 abstention, quand bien même la question de la réduction des émissions de CO2 constitue un sujet délicat.
Nous avons, cela a été rappelé, adopté les objectifs que le Conseil national avait supprimés avant de rejeter le projet. A titre d'exemple, nous avons adopté des exigences certes modérées mais pertinentes pour l'assainissement des bâtiments et nous avons pu introduire une taxe d'incitation sur les billets d'avion alors que l'on sait que le trafic aérien représente aujourd'hui 19 pour cent des émissions de CO2 en Suisse et que certains vols intra-européens sont une aberration environnementale dès lors que l'utilisation du train est possible.
On le sait, certaines mesures ne sont pas forcément populaires et il faudra, en cas de référendum, convaincre la population de la justesse de ces propositions. Mais je crois que l'urgence nécessite vraiment de prendre ce genre de mesures peu populaires mais indispensables.
Cela a aussi été rappelé, nous avons également prévu un système de fonds pour le climat très prometteur pour la suite de la transformation énergétique. Ce fonds sera alimenté notamment à raison de 450 millions de francs par année au maximum et pour un tiers au plus par le produit de la taxe sur le CO2; par moins de la moitié du produit de la taxe sur les billets d'avion, et par d'autres sources de financement.
De notre point de vue, il s'agit maintenant de consolider ces résultats et d'adopter cette loi, au minimum selon sa teneur au terme des travaux de la commission, malgré ses insuffisances. Un échec ou un affaiblissement des propositions de notre commission reviendrait à envoyer un signal catastrophique pour la lutte contre le changement climatique, aux plans national et international, et ne garantirait en rien une amélioration du projet au Conseil national. Je crois que tout le monde est conscient que la gravité de l'enjeu nous interdit de tergiverser.
Une fois que nous aurons adopté ce projet, le Conseil national, qui devrait être plus sensible aux questions climatiques durant la prochaine législature - du moins on peut l'espérer -, serait bien inspiré d'en tenir compte.
Pour ma part, vous le savez, je ne serai plus dans ce conseil lorsque le projet reviendra du Conseil national, mais il serait souhaitable que si la Chambre basse de notre Parlement amène encore des améliorations, vous les examiniez avec bienveillance et les adoptiez. En outre, nous savons tous, et cela a été relevé par plusieurs orateurs, que ce projet est une étape et que le chemin vers une décarbonisation complète de l'économie mondiale, européenne et nationale exigera encore d'autres étapes et d'autres mesures. La question est existentielle et il convient de ne pas relâcher les efforts.
En conclusion, je vous demande d'entrer en matière sur ce projet et d'accepter les propositions favorables à l'environnement.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Ich bin immer ein wenig belustigt, wenn ich davon höre, dass wir bei den Massnahmen zum Schutz gegen den Klimawandel den zukünftigen Generationen Rechnung tragen sollten. Ich stamme aus einem Tal, aus einem Gebiet, das mit dem Klimawandel jedes Jahr, jeden Tag konfrontiert ist. Wir hatten in den letzten fünfzehn Jahren ungefähr ein Dutzend kleinere oder grössere Murgänge, den grössten 2011: Da war das Lötschental komplett von der Umwelt abgeschnitten. Der Bundesrat kam mit dem Super Puma auf den Platz - ja, CO2-neutral! -, hat schnelle, unbürokratische Hilfe versprochen, und die hauptsächlich betroffene Gemeinde hatte am Ende der Fahnenstange 1 Million Franken Restkosten.
Ich finde es gut, dass diese Kommissionen so unterschiedlich zusammengesetzt sind, dass jeder seinen Hintergrund, seine Erfahrungen in die CO2-Debatte einbringen kann. Mein Hintergrund ist eben ein anderer als z. B. der Hintergrund von Kollege Noser, aber ich glaube, ich kann ihm doch beipflichten: Wir haben am Ende der Fahnenstange eigentlich eine Basis für die weitere Diskussion und für die weitere Beratung dieses CO2-Gesetzes gelegt. Ich finde, wir haben einen besseren Job gemacht als unsere Schwesterkammer.
Die öffentliche Diskussion um die Klimaänderung und deren Auswirkungen auf Mensch, Natur und Wirtschaft, den Klimaschutz und die damit verbundenen Massnahmen zur Vermeidung des Klimawandels wird in aller Härte und mit allen Mitteln geführt. Man gewinnt den Eindruck, dass vom jüngsten bis zum ältesten Einwohner der Schweiz jeder und jede bereits Position bezogen hätte. Wir im Berggebiet haben Position bezogen. Sie können sicher sein, dass wir die Massnahmen, die effektiv umsetzbar sind und die von uns ertragen werden müssen, auch durchziehen. Aber ich habe meine Zweifel - und da spreche ich als nüchterner Bergler -, ob man von den verbalen Positionen auch dazu übergeht, den Konsum unserer Gesellschaft entsprechend zu verändern. Nur ein kleines Beispiel: Während wir hier in der Detailberatung über Flugticketabgaben beraten, welche in der Kommission an und für sich völlig unbestritten waren, verzeichnet der Flughafen Zürich jährlich neue Spitzenresultate bei den Passagierzahlen und bei den Ab- und Anflügen. Das ist die Realität, die wir heute zur Kenntnis nehmen müssen.
Kommt hinzu, dass die Schweiz rein rechnerisch auch mit sämtlichen Massnahmen, die wir in diesem Gesetz festlegen, effektiv nur einen geringen, wenn auch wichtigen Teil zum Klimaschutz beitragen kann. Weiter kommt hinzu, dass beim Konsumverhalten unserer Gesellschaft, der Schweizerinnen und Schweizer, bis jetzt aufgrund der obenerwähnten Klimadiskussion eigentlich keine wesentliche Änderung beobachtet werden konnte.
Das heisst für mich als Kommissionsmitglied: Es gibt unzweifelhaft eine grosse Kluft zwischen den Beteuerungen und Forderungen zum Klimaschutz einerseits und dem effektiven Konsumverhalten der Menschen andererseits. Ich bezweifle, ob die Bevölkerung der Schweiz nicht nur verbal, sondern auch effektiv bereit ist, die von uns gesetzlich festgelegten Massnahmen umzusetzen. Das wird sich dann weisen. Mit anderen Worten und positiv ausgedrückt: Ohne einen entsprechenden sanften Druck wird unsere Gesellschaft auf diese Herausforderung - und es ist eine grosse Herausforderung - nicht reagieren.
Als Vertreter eines Gebirgskantons halte ich eingangs fest, dass eine wesentliche Klimaänderung längstens eingetreten ist und sich effektiv bereits auf unsere Lebensumstände ausgewirkt hat, d. h., jede Massnahme, die wir beschliessen, ist ein Schutz der gegenwärtig in der Schweiz lebenden Bevölkerung und nicht nur eine Massnahme für die zukünftigen Generationen.
Für mich als Bergler ist auch klar, dass wir, soweit wir es vermögen, unseren Beitrag leisten müssen, um zur Klimaerwärmung möglichst wenig bis überhaupt nichts beizutragen, unabhängig davon, welche Relevanz unser Verhalten für das Gesamtklimaproblem der Welt haben könnte. Daher glaube ich, dass man sich aus dem ganzen Salat der Meinungen und Positionen rund um dieses Gesetz und die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Wirtschaft eine relativ nüchterne Entscheidbasis zulegen müsste.
Die Schweiz hat das Übereinkommen von Paris, welches die weltweite Erwärmung auf 1,5 bis 2 Grad begrenzen will, ratifiziert. Was heisst das? Das heisst, dass die Schweiz die staatliche Verpflichtung eingegangen ist, auf ihrem Staatsgebiet die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Genau das ist unsere Aufgabe, und das machen wir mit dieser Gesetzesrevision. Als zweite Richtlinie sind die Massnahmen, die wir mit diesem Gesetz zur Reduktion der CO2-Emissionen vornehmen wollen, einerseits sozialverträglich und andererseits marktwirtschaftlich verträglich zu gestalten, immer unter Einhaltung des von der Schweiz eingegangenen Reduktionszieles. Wenn wir also Massnahmen beschliessen, müssen diese durch unsere Marktwirtschaft bewältigt werden können. Das heisst, wir dürfen auf keinen Fall über das Ziel hinausschiessen und Massnahmen beschliessen, welche unsere eigene Wirtschaft schädigen, die ja Garant dafür sein soll, dass wir mit den Massnahmen Erfolg haben. Deshalb ist für mich Artikel 4 dieses Gesetzes zentral. Es ist bei jedem einzelnen Entscheid zu beachten, dass eine Massnahme wirtschaftlich und unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit machbar ist.
Des Weiteren - darauf lege ich besonderen Wert - sind diese Massnahmen auch sozialverträglich auszugestalten. Nicht jede Massnahme trifft unsere Bevölkerung immer und überall gleich stark. Am einfachsten ist dies im Zusammenhang mit Artikel 27 nachzuweisen, wo es um die Treibstoffzuschläge geht. Für jeden hier im Saal ist klar, dass ein solcher Treibstoffzuschlag, je nachdem, wo in diesem Land Sie wohnen und wie Sie auf das Privatfahrzeug angewiesen sind, ganz unterschiedliche finanzielle Auswirkungen hat. Dies wurde auch mit der im Rahmen der Beratungen erstellten Studie des Bundesamtes für Umwelt nachgewiesen. Oder noch drastischer formuliert: Es ist völlig unsozial, wenn Sie im hintersten Winkel eines Bergtales wohnen, dort noch den öffentlichen Verkehr abgebaut kriegen, damit vermehrt auf das Privatfahrzeug angewiesen sind, aber gleich viel zahlen müssen wie jemand, der in der Stadt Bern wohnt - Herr Kollege Luginbühl wird es mir verzeihen - und alle fünf Minuten ein Tram vor seiner Haustüre hat. Sozial sind für mich in diesem Zusammenhang Massnahmen, die auch für die Schwächsten in unserer Gesellschaft bewältigbar sind.
Daher ist mir insbesondere Artikel 9 Absatz 2bis sehr wichtig. Das Standortklima ist bei der Berechnung und der Anwendung von Massnahmen entscheidend. Wir haben in unserem Land grosse klimatische Unterschiede. Diesen unterschiedlichen Gegebenheiten in den verschiedenen Regionen und Kantonen unseres Landes ist bei den weiteren Ausgestaltungen der CO2-Massnahmen, insbesondere beim Erlass von Verordnungen und Vollzugsrichtlinien, später Rechnung zu tragen. Die Massnahmen müssen differenziert umgesetzt werden. Eine Massnahme, welche für einen Städter völlig unproblematisch ist, kann in einer Bergregion äusserst einschneidende Wirkung haben - denken Sie insbesondere bei der CO2-Senkung im Gebäudebereich und beim Treibstoffzollzuschlag daran!
Aber alles - und daran halte ich fest - ist in Bezug auf die Zielerreichung zu betrachten. Das heisst für mich, dass die von unserer Kommission vorgenommene Emissionsbuchhaltung von entscheidender Bedeutung ist und dass ich eine Massnahme ablehnen muss, sofern sie dazu führt, dass dieses Ziel nicht erreicht werden kann. Hat eine Massnahme keine massgebliche Auswirkung auf die Emissionsbuchhaltung oder könnte sie gar kontraproduktiv sein - wir werden bei der Detailberatung in einzelnen Punkten darauf zurückkommen -, so ist sie völlig ungeeignet und muss auch nicht, nur um einem Übereifer nachzugeben, im Gesetz aufgenommen werden. Bis auf ein paar wenige Punkte hat die Kommission es eigentlich gut geschafft, Ihnen eine Gesetzesvorlage zu präsentieren, die die Zielerreichung garantiert, ja teilweise sogar übertrifft.
Ein wichtiger Punkt in diesem Gesetz scheint mir die Schaffung eines Klimafonds zu sein, den ich voll und ganz befürworte. Die Verwendung der Mittel dieses Klimafonds ergibt sich aus Artikel 39 des Gesetzes. Ich wollte während der Kommissionsberatungen speziell vermeiden, dass es bei der Bereitstellung von Geldmitteln zu einer einseitigen Ausrichtung auf die Senkung des CO2-Ausstosses in der Schweiz kommt, die nicht berücksichtigt, dass - Sie erraten es - in der Schweiz Anpassungskosten an den Klimawandel anfallen. Wir haben nämlich in Artikel 1, dem Zweckartikel, festgelegt, dass dieses Gesetz die Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderung erhöhen sollte. Dann sollten wir das auch ernst nehmen. Es ist daher hier festzuhalten, dass, selbst wenn die Schweiz die CO2-Emissionen bis ins Jahr 2050 auf null senkt, der Klimawandel in einem gewissen Rahmen nicht mehr aufzuhalten sein wird. Für ein Alpenland wie die Schweiz bedeutet dies äusserst hohe Anpassungskosten, massivste Schäden und massivste Anforderungen an die Schadensvermeidung. Hochwasser, Murgänge oder Bergstürze werden vermehrt auftreten. Das wird gigantisch grosse Anpassungskosten nach sich ziehen, die über die normalen Budgets von Bund, Kantonen oder Gemeinden hinausgehen. Betroffen von diesem Klimawandel werden genau jene Regionen sein - die Bergregionen als erste -, welche bereits strukturschwach sind und im Rahmen dieses Gesetzes im Vergleich zu den Agglomerationen und Städten teilweise erhebliche Mehrbelastungen tragen müssen.
Für mich war daher Artikel 40b dieses Gesetzes eine Conditio sine qua non für die Zustimmung zu diesem Gesetz. Aus diesem Klimafonds muss der Bund auch Mittel für Massnahmen zur Vermeidung von Schäden an Personen oder Sachen von erheblichem Wert, die sich als Folge der erhöhten Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre ergeben können, bereitstellen. Damit garantieren wir, dass zumindest ein kleiner Teil aus dem Klimafonds dorthin fliesst, wo ein Bedarf an zusätzlichen Geldmitteln mit Sicherheit entstehen wird, nämlich zu den vom Klimawandel Geschädigten, zu jenen Regionen und Gemeinden, wo sich die Naturschäden häufen werden und wo sich das Ausmass der Naturschäden nicht mehr durch eigene Kraft bewältigen lassen wird. Ohne diesen Artikel hätte ich den Gesetzentwurf als oberflächliche und einseitige Beurteilung der gegenwärtigen Situation und der Situation in den nächsten Jahrzehnten betrachtet.
Die Kommission hat sich nach anfänglichem Zögern für diesen Artikel ausgesprochen, wofür ich ihr danke. Es kann ja unmöglich sein, dass wir einerseits Hunderte von Millionen Franken für mehr oder weniger erfolgreiche Massnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen im In- und Ausland bereitstellen und andererseits dann nicht wissen, wie wir die Vermeidung von Schäden an Personen und Sachen bewerkstelligen wollen. Es kann ja nicht sein, dass wir hier im Bundeshaus darüber streiten, ob wir ein gutes Überwachungs- und Warnsystem für Murgänge und Hochwasser in der Schweiz etablieren wollen, weil wir die finanziellen Mittel nicht haben, und gleichzeitig Milliardenfonds zur Vermeidung von CO2-Ausstoss äufnen. Ich bin der Meinung, dass Artikel 40b erst der Anfang sein wird. Das Parlament wird früher oder später bei realistischer Einschätzung wahrscheinlich grössere Teile der Mittel dieses Klimafonds für die Bewältigung von Schäden verwenden müssen - leider.
Ein weiterer wichtiger und sehr heftig umstrittener Punkt war natürlich die CO2-Senkung bei den Gebäuden und das Gebäudeprogramm überhaupt. Auch hier gilt es an den Grundsätzen einer marktwirtschaftlich tragfähigen und sozial möglichst gerechten Lösung festzuhalten. Die Lösung, die die Mehrheit bei der CO2-Senkung im Gebäudebereich vorschlägt, ist - und hier muss ich einfach den Experten vertrauen - durch die Kantone im besagten Zeitraum beim besten Willen nicht umsetzbar. Öl- und Gasheizungen werden verunmöglicht. Es ist klar, dass dann der Markt, wenn wir zu solchen Anträgen Ja sagen, reagieren wird und wir massenhaft Wärmepumpen installieren, insbesondere auch in den Berggebieten. Das heisst, wir legen den Grundstein für einen signifikanten Anstieg des Stromverbrauchs im Winter, wo wir bereits jetzt viel Strom importieren und bei unserer Versorgungssicherheit an die Grenzen stossen. Wenn man im besagten Zeitraum aus der fossilen Wärmegewinnung aussteigen muss, dann wird man wohl kaum noch zusätzlich in die Gebäudehülle investieren. Insbesondere würden wir dann Gas als Energiefaktor völlig ausschliessen, obwohl Gas in der Transformationsphase eigentlich eine wichtige Rolle für uns spielen könnte.
Ich entnehme einer neulich - 2019 - publizierten Studie der Empa, dass sich bei einer Substitution der fossilen Energie im Mobilitäts- und Heizungsbereich im Ausmass, wie wir uns das bei diesem Gesetz vorstellen, ein zusätzlicher Strombedarf von 13,7 Terawattstunden ergäbe. Das wäre ein Anstieg des aktuellen Strombedarfs um 23 Prozent. Der grösste Teil dieser Nachfrage entstünde im Winter, also dann, wenn wir bereits heute den niedrigsten Anteil an heimischer Stromproduktion haben und extrem auf Stromimporte angewiesen sind.
An diesem Beispiel sehen Sie, dass jede der CO2-Massnahmen, die wir beschliessen, eigentlich immer auch mit unserem Energieversorgungssystem, mit der Energiestrategie abzustimmen wäre. Das ist der Kommission nicht in allen Punkten gelungen. Aber es bestehen noch genügend Möglichkeiten, hier korrektiv einzugreifen. Können wir einen solchen rasanten Umstieg in diesem Bereich überhaupt auch aufseiten der Produktion bewältigen, wenn es gleichzeitig, wie wir wissen, so ist - das haben wir in unserer Kommission auch schon diskutiert -, dass wir beim Ausbau der alternativen Energien nicht in den Zielvorgaben liegen? Falls wir die Energiestrategie 2050 nicht einhalten können, ist dies einfach auch beim Gebäudeprogramm mitzuberücksichtigen und ist darauf zu achten, dass wir die Wirtschaft hier nicht an die Wand fahren.
Die Kommission ist dann auch bei Artikel 39 Absatz 3 Buchstabe b dieses Gesetzes auf eine Lösung zurückgekommen, die anfänglich abgelehnt worden war, und hat massiven Erhöhungen der Bundesbeiträge für die Förderung von energetisch verbesserten Gebäudehüllen und von Gebäudetechniksanierungen zugestimmt. Gemäss dieser Lösung, der die Kommission nun zugestimmt hat, erhöht sich der Beitrag des Bundes vom Doppelten auf das Dreifache des vom Kanton zur Durchführung seines Programms bewilligten jährlichen Kredits. Ich finde, es ist wirklich der richtige Ansatz, dass man vonseiten des Bundes Anreize bietet, damit die Kantone mit der Bevölkerung freiwillig das Gebäudeprogramm dermassen massiv anschieben, dass wir unsere Emissionsgrenzwerte heruntersetzen können. Ich finde das eine grossartige Entscheidung unserer Kommission.
Ich glaube, wir sind uns alle bewusst, dass der Ständerat nun einmal im Rahmen dieser Beratungen die Basis für ein annehmbares und funktionierendes CO2-Gesetz nach 2020 erstellen sollte. Viele Punkte werden im Verlauf der Beratungen noch zu Diskussionen Anlass geben; einige werden nicht standhalten, andere werden geändert. Was wir ganz sicher vermeiden müssen - und das ist, glaube ich, klar -, ist ein Fiasko wie im Nationalrat, welcher daran gescheitert ist, dass sich die Parteien nicht bei einem annehmbaren und für das Klima wünschbaren Kompromiss getroffen haben.
Die Schweiz wird den Klimawandel mit diesen Massnahmen nicht stoppen können. Die Schweiz sollte aber ihren staatsvertraglich zugesicherten Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen unbedingt einhalten und sich in diesem Gesetz bereits auf die Klimaänderungen und Anpassungskosten in Milliardenhöhe vorbereiten, die auf die Schweiz zukommen. Dies wäre mein Wunsch zum Gelingen eines guten CO2-Gesetzes.
In diesem Sinn bin ich für Eintreten.
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Nachdem Kollege Rieder als Vertreter der Berggebiete doch auch vieles gesagt hat, versuche ich mich kürzer zu halten. Ich habe meine Beurteilung einfach nach dem Nutzen und den Kosten vorgenommen und auch von der Bundesverfassung her, wonach die Gesetzgebung ökonomisch sinnvoll sein soll, ökologische Ziele erreichen soll und auch sozialverträglich sein soll. Ich bin der Meinung, dass der Mehrheitsantrag mit mindestens 60 Prozent Inlandmassnahmen sowie die Minderheitsanträge auf 10 Rappen Aufschlag auf Treibstoffen, die Begrenzung auf 120 Franken bei der CO2-Abgabe und die Einführung einer Flugticketabgabe einen solchen Kompromiss darstellen, der auch von der Bevölkerung getragen wird.
Für mich ist klar: Die Klimapolitik kann nicht gegen die Bürger gemacht werden, sondern die Klimapolitik muss mit den Bürgern gemacht werden. Wir haben die Chance, wenn Sie auf das Geschäft eintreten, hier auch mit den Minderheiten, die teilweise bestehen, eine solche Vorlage zu zimmern, die dann eben am Schluss noch durch den Nationalrat verbessert werden kann. Ausgangspunkt bildet das Inlandziel von mindestens 60 Prozent.
Ich lege auch meine Interessenbindung offen. Ich bin Präsident von Entwicklung Schweiz und des VSG und möchte noch ein paar andere Aspekte einbringen, die bis jetzt noch wenig erwähnt worden sind.
Als ersten Aspekt bringe auch ich die Klima- und Energiepolitik: Mir fehlt eigentlich bei dieser Gesetzgebung - und das ist nicht der Fehler der Bundesrätin - nur im Rahmen des CO2-Gesetzes manchmal eben der gesamtheitliche Blick auf die Problematik. Es wurde vom Kommissionspräsidenten darauf hingewiesen, Kollege Rieder hat es auch gerade gesagt: Wir diskutieren jetzt eine Klimavorlage, welche doch wesentliche Veränderungen für Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch für die Wirtschaft mit sich bringen wird und welche auch vorsieht - ich glaube, da sind wir uns alle einig -, dass wir in Zukunft mehr Strom brauchen werden, weil wir eben fossile Brennstoffe substituieren wollen. Bisher habe ich keinen anderen Lösungsansatz gehört; wir gehen davon aus, dass wir dann mehr Strom haben. Gleichzeitig haben wir vor einigen Jahren die Energiestrategie beschlossen und sehen schon jetzt, dass wir dort teilweise nicht auf Kurs sind.
Ich hätte mir eigentlich gewünscht, dass wir jetzt im Rahmen der CO2-Gesetzgebung umfassend über Klima- und Energiepolitik diskutieren könnten, weil wir dann auch die Abhängigkeiten bei dieser Problematik sähen, die da kommen wird. Es wurde allerdings zu Recht darauf hingewiesen, dass wir dann beim zweiten Massnahmenpaket die Gelegenheit dazu haben. Einfach deutschen Strom zu importieren, wenn uns Strom fehlt, weil wir unsere Klimaziele verfolgen, das kann aus meiner Sicht dann nicht die Lösung sein. Ich glaube, wir haben auch in diesen Punkten, wo wir die Wärme-Kraft-Koppelung diskutieren werden, eine Chance, mindestens vom Gas her. Für den Winter können wir Vorschläge machen: Wir können die erneuerbaren Energien im Bereich der Wasserkraft stärken; ich glaube, wir kommen nochmals darauf zurück.
Innerhalb dieser verschiedenen Ziele werden wir eben Abwägungen vornehmen müssen, und ich bin überzeugt, dass es der Schweiz gelingen wird, in diesen Widersprüchen, in diesen Problemen eben auch einen Lösungsweg vorzusehen. Aus meiner Sicht wird Strom eine grössere Rolle spielen, und ich glaube oder hoffe einfach, dass das BFE Recht hat, wenn dort immer gesagt wird, wir hätten in den nächsten zehn Jahren nie ein Problem mit der Stromversorgungssicherheit und unsere Stromversorgung sei immer gewährleistet. Ich bin mir nicht so sicher, ob dem so ist und ob das in zehn Jahren noch so ist. Deshalb glaube ich einfach, dass wir das Thema nochmals aufnehmen müssten.
Ich komme zum zweiten Aspekt, zum Blick aufs Ganze. Wir haben das auch in der Kommission diskutiert, und als Präsident des Gasverbandes will ich dies auch hier offenlegen: Ich habe eigentlich nicht verstanden, dass der Bundesrat, mindestens bis Ende des letzten Jahres, eine volle Gasmarktöffnung vorsehen wollte, um für die Konsumentinnen und Konsumenten den Gaspreis zu reduzieren, damit das Gas attraktiver wird, damit es günstiger wird, damit man es mehr einsetzen kann. Er begibt sich aber eigentlich gleichzeitig auf einen Weg, auf dem der Verbrauch fossiler Energieträger reduziert werden soll. Solche Widersprüche sind für mich unerklärlich, und ich gehe davon aus, dass der Bundesrat das dann auch korrigieren wird. Gerade die Gasversorgung ist nämlich nicht in den Händen der Kantone, sondern der Städte und Gemeinden, und dort sind auch die Investitionen in die Netze gemacht worden. Der Gasverband hat auch von sich aus, bevor diese Diskussionen im Parlament stattfanden, darauf hingewiesen, dass versucht wird, bis 2030 einen Biogasanteil von 30 Prozent einzuspeisen, weil eben gerade die Städte und Gemeinden das wollen. Sie wollen den Mieterinnen und Mietern bzw. den Energiebezügern auch ein ökologisches Produkt zur Verfügung stellen.
Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat auch in diesem Sinne erkannt hat, dass eine volle Gasmarktöffnung höchstwahrscheinlich auch den Kommunen und den Städten die Möglichkeit nehmen wird, selbst Einfluss auf die Zusammensetzung des Brennstoffes zu nehmen. Wenn Sie den Gasmarkt voll öffnen, haben sie dort dementsprechend auch keine Möglichkeiten mehr. Ich bin aber überzeugt, dass Frau Bundesrätin Sommaruga gerade aufgrund ihres Departementswechsels ein gewisses Verständnis für diese Argumentation hat. Sie müsste dann ja erklären, warum eine solche Öffnung stattfinden soll, während wir hier gleichzeitig das CO2-Gesetz beraten und uns eigentlich längerfristig vom Gas verabschieden wollen.
Ob das dann auch in Bezug auf die Wirtschaft gelingen wird? Das wird eine grössere Herausforderung sein, weil heute sehr viele Lebensmittelproduzenten und Fabriken im Bereich der Prozesswärme auf Gas angewiesen sind. Dort liegt eine riesige Herausforderung vor uns, wenn wir das klimaneutraler umsetzen wollen. Ich bin aber immer noch der Überzeugung, dass Gas ein Teil der Lösung und nicht primär das Grundproblem sein wird. Wenn wir die Klimadiskussion und die Energiepolitik ernst nehmen wollen, müssen wir Gas als Substitutionsmittel verstärkt einsetzen.
Ein dritter Aspekt ist der Gebäudebereich: Wir haben die Diskussion richtig geführt und Themen wie Ersatzneubauten eingeführt. Wir sehen in den Städten, dass der beste Beitrag zur Energieeffizienz vielfach ein Ersatzneubau wäre. Damit können auch verschiedene politische Ziele erreicht werden. Es geht um zusätzlichen Wohnraum, es geht um Energieeffizienz - ein neues Gebäude ist immer energieeffizienter als ein saniertes Gebäude -, und gleichzeitig kann so das im nationalen Interesse stehende Ziel der Verdichtung erreicht werden.
Wir haben das nur angedacht, weil die Umsetzung sehr schwierig ist. Wir haben im konkreten Fall wenig Planungssicherheit, und wenn wir die Ziele bis 2030 oder auch die Ziele für den Gebäudepark erreichen wollen, werden wir nicht darum herumkommen, auch die Verfahren zu vereinfachen. Ich gebe zu: Das ist vielfach nicht ein Thema auf Bundesebene, denn viele Themen betreffen die kantonale Ebene.
Unsere Kommission wird in diesen Bereichen weiterarbeiten müssen, ebenso an der Frage der Finanzierung. Stellen Sie sich vor, alle Pensionskassen hätten auf den Investitionen für Energiesanierungen eine Rendite von 5 Prozent, und die Kosten würden sie ihren Mietern übertragen. Wenn das so wäre, hätten wir einen Selbstläufer, aber höchstwahrscheinlich wäre das nicht sozialverträglich. So sieht man, wie schwierig diese Abwägungen sind!
Ich schliesse und beantrage wie meine Vorredner, auf diese Vorlage einzutreten und teilweise auf die Ratschläge von Kollege Hösli zu hören.
Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Es gelten ja im Ständerat drei berühmte Regeln:
1. Krawattenzwang; das habe ich geschafft, Bastien Girod wurde belehrt.
2. Man erwähnt keine politischen Parteien. Deshalb, lieber Werner Luginbühl: Wenn Sie da vom Herbst und von den Grünen sprechen, sehe ich rot.
3. Man soll sich nicht wiederholen. Wenn man als Person mit einem Namen, der mit Z beginnt, spricht, ist das eine ziemliche Herausforderung.
Ich will einfach zwei, drei Gedankenblitze mit Ihnen teilen. Erstens: Hinsichtlich der Beurteilung der Arbeit in der Kommission unterscheidet sich meine Wahrnehmung und Erinnerung in Nuancen von jener des Präsidenten. Ich hatte ausdrücklich das Gefühl, dass wir eben nicht auf den 20. Oktober und auch nicht auf die nächste Legislatur fixiert waren. Vielmehr haben wir gesehen, dass sich eine Frage stellt, die uns, die nächste Politikergeneration und die nachfolgenden Generationen beschäftigen wird. Ich fand auch, dass die Diskussionen zwar durchaus hart und intensiv geführt wurden, aber immer getragen von sehr viel Respekt. Wir haben zudem die Spielregeln im Wesentlichen eingehalten. Es gab zwar ein paar Ausreisser - Sie kennen das: Führe uns nicht in Versuchung. Wenn ein Journalist der Sonntagspresse anruft, dann lassen sich gewisse Leute halt in Versuchung führen. Da hat der Präsident jeweils sehr dezidiert und klar interveniert, sodass diese Ausreisser sehr schnell wieder gebändigt werden konnten. Das hat es ermöglicht, dass wir wirklich eine substanzielle Regelung aufgestellt haben, obwohl ich mir durchaus hätte vorstellen können, dass man im einen oder anderen Punkt ein bisschen weiter hätte gehen können. Aber wir hatten eben immer den faktischen Zweitrat, den Nationalrat, vor Augen und auch die Referendumsabstimmung. Mich jedenfalls hat das immer wieder umgetrieben. Deshalb auch haben wir das gemacht, was politisch möglich schien, und nicht unbedingt das, was notwendig gewesen wäre. Vielleicht sind die Schritte, die wir gemacht haben, ein bisschen zu klein. Aber immerhin gehen sie in die richtige Richtung. Wenn ich an die Geschichte des Erfolgsmodells Schweiz denke, ist es eine Geschichte der kleinen, aber erfolgreichen Schritte.
Im Gegensatz zu Kollege Rieder habe ich aber eben schon das Gefühl, dass es auch eine Generationenfrage ist. Natürlich ist es auch ein aktuelles und akutes Problem. Aber es ist auch eine Generationenfrage, bei der wir den Fokus eben ein bisschen weiter öffnen müssen. Ich bin auch der Klimajugend dankbar, die uns mit sehr viel Beharrlichkeit daran erinnert hat, dass wir ihre Zukunft in den Händen halten. Ich bin der Klimajugend auch für ihren konstruktiven Zorn und für ihre Kreativität dankbar. Im letzten Winter bin ich von einer Schulklasse, die auf Besuch war, gefragt worden, ob ich den Eindruck hätte, dass diese Klimaproteste politische Wirkung hätten. Ich muss Ihnen sagen, dass ich den jungen Leuten nicht allzu viele Hoffnungen gemacht habe. Ich habe gesagt: Ich bin ein bisschen skeptisch, ob sich gestandene Nationalrätinnen und Nationalräte und gestandene Ständerätinnen und Ständeräte da beeindrucken lassen. Aber ich habe mich getäuscht. Ich bin zu hundert Prozent sicher, dass diese Bewegung der Klimajugend unser Denken und unser Bewusstsein beeinflusst hat. Schliesslich geht es um eine Generationenfrage.
Wir haben ja mehrere Generationenfragen; ich denke an die AHV, die zweite Säule und solches. Es gibt ein paar Generationenfragen, die wir technisch relativ einfach lösen können, wenn der Druck zu gross ist. Was die Unterfinanzierung der Altersvorsorge betrifft, können wir eine Mehrwertsteuererhöhung beschliessen, Nationalbankgewinne einschiessen, meinetwegen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge erhöhen. Das ist politisch ein bisschen schwierig, aber rein technisch einfach zu bewerkstelligen. Der Klimawandel ist - das gälte, selbst wenn wir den politischen Willen hätten - technisch nicht ganz so einfach zu korrigieren, weil es eben um ein sehr träges und technisch anspruchsvolles System geht. Der politische Wille am Sankt-Nimmerleins-Tag reicht eben nicht, weil uns die Zeit davonrennt und in relativ naher Zeit ein "point of no return" droht. Das ist uns von den Klimafachleuten prophezeit und angedroht worden. Wenn wir nicht wirklich schnell die Notbremse ziehen, dann gibt es einen Punkt, von dem es kein Zurück mehr gibt.
Vom Klimawandel sind eben auch alle betroffen. Kollege Rieder hat die Lötschentaler erwähnt. Ich fühle mich als Heimweh-Puschlaver auch noch ein bisschen als Bergler. Im Puschlav ist das Haus meiner Grosseltern seinerzeit von einem Rüfengang massiv beschädigt worden. Als solothurnischer Wasserämter bin ich betroffen: Wenn es im Emmental Gewitter und starken Regen gibt, werden wir überschwemmt. Alle sind von diesem Klimawandel betroffen, Arm und Reich, Stadt und Land, Berg und Tal, Nord und Süd, und sogar die gemahnten Liberalen und eben Nichtliberalen sind davon betroffen. Wenn die Sommertemperaturen allzu sehr steigen - das hat die damalige Bundesrätin Leuthard im Nationalrat gesagt -, dann steigt auch die Sterblichkeit. Wenn die Gletscher schmelzen, haben nicht nur die Tourismusfachleute und die Bergsteiger ein Problem, sondern dann fehlen auch die Wasserspeicher und die Rückhaltegefässe, was dann zu Hochwasserproblemen im Unterland führen kann. Wenn die Berghänge bröckeln, drohen, wie das Beat Rieder plastisch dargestellt hat, Murgänge und Überschwemmungen. Wenn ganze Landstriche ausdorren, dann werden sich Millionen von Menschen auf den Weg in eine lebenswertere Gegend machen.
Genau deshalb müssen wir eben dafür sorgen, dass wir diesen Klimawandel in den Griff bekommen. Wir müssen weg von fossilen Brenn- und Treibstoffen, weg aus der Abhängigkeit von einer begrenzt vorhandenen, immer teurer werdenden und relativ unsicheren Rohstoffquelle. Wir müssen uns auf unsere Rohstoffe konzentrieren, die da sind: Wasser und Gefälle, die Sonne und unsere findigen Köpfe.
Ich begebe mich lieber in die Abhängigkeit von der Alpen-Opec als in die Abhängigkeit von der effektiven Opec. Auch die Alpen-Opec kann sehr beharrlich sein, aber sie ist immerhin berechenbarer als die wirkliche Opec. Es ist nicht nur ökologisch vernünftig, sinnvoll und wahrscheinlich auch notwendig, dass wir dekarbonisieren - es entspricht auch ökonomischer Vernunft. Das ist eine Möglichkeit, der schweizerischen Innovationskraft die Welt zu öffnen. Deshalb bin ich wirklich überzeugt davon, dass wir statt ökologischer Verzweiflung ökonomische Vernunft walten lassen müssen.
Ich erlaube mir noch kurz, auf zwei, drei Einwände einzugehen, die hin und wieder geäussert werden, zum Teil auch hier, oder die zum Teil eher angetönt als konkret angesprochen wurden. Zunächst zum Promilleanteil der Schweiz am CO2-Ausstoss: Ja gut, der Anteil liegt tatsächlich im Promillebereich. Aber das kann doch nicht ernsthaft ein Argument sein, um nichts zu machen. Mein persönlicher Anteil an den Fiskaleinnahmen des Bundes liegt im Zehntausendstelpromillebereich. Aber es käme mir doch deshalb nicht in den Sinn, keine Bundessteuer zu bezahlen!
Wir hören, der Zuschlag auf den Treibstoffen habe eine sozialpolitische Brisanz. Ich habe heute Morgen extra nachgeschaut: Wenn Sie auf benzin-preis.ch nachschauen, dann sehen Sie, dass heute in der Schweiz Benzinpreisunterschiede von 20 Rappen bestehen. Ich spreche nicht von Samnaun, sondern von ganz normalen Tankstellen. Ich habe die Mechanik, wieso das Benzin irgendwo 20 Rappen teurer ist als anderswo, nicht begriffen; da müsste ich ein bisschen mehr Zeit investieren. Aber es gibt Benzinpreisunterschiede von 20 Rappen, ohne dass die "gilets jaunes" unterwegs wären. Ich weiss es von meinen Puschlavfahrten: Im Puschlav kostet das Benzin 15 Rappen weniger als im Engadin. Im Engadin gibt es keine "gilets jaunes", obwohl das Benzin im Engadin teurer ist. Sozialpolitik macht man weder mit Flugticketabgaben noch mit Benzinpreisen. Man muss den Benzinpreis im Übrigen in Relation zu den Löhnen anschauen: Bezüglich des Benzinpreises sind wir mit den umliegenden Ländern plus/minus etwa äquivalent; bei den Löhnen sieht es aber doch deutlich besser aus. So gesehen wären die relativen Benzinpreise, selbst wenn die Preise um 10 oder 12 Rappen steigen würden, immer noch ausgesprochen tragbar.
Die Geschichte mit den Umsätzen an den Flughäfen und mit der Flugticketabgabe - das hat auch Beat Rieder erwähnt - beinhaltet tatsächlich einen gewissen Widerspruch. Aber immerhin: Bisher kannte ich bloss den Begriff "Flugangst", ich leide nämlich unter Flugangst und bin deshalb ökologisch gesehen, ohne dass ich mir besondere Verdienste erworben hätte, ein Held. Aber mittlerweile kennt man auch den Ausdruck "Flugscham", und Flugscham führt dazu, dass vielleicht der eine oder der andere bzw. die eine oder die andere im Saal sich eben auch zurückhält. Die Flugangst sorgt schon dafür, dass man nicht allzu viel herumfliegt, aber die Flugscham vielleicht auch. Also habe ich den Eindruck, dass unsere ganze Debatte eben auch das Bewusstsein verändern kann. Es haben ja schon berufenere Geister gesagt, dass das Bewusstsein auch das Sein verändern kann.
Martin Schmid hat die mangelnde Gesamtkonzeption erwähnt. Kollege Hösli hat ja ein Ritschard-Zitat in die Landschaft gestellt. Erlauben Sie mir als Solothurner, auch mit einem Ritschard-Zitat, einem inoffiziellen, zu reagieren. Willi Ritschard hat seinerzeit als Energie- und Verkehrsminister die Gesamtenergiekonzeption und die Gesamtverkehrskonzeption in die Wege geleitet, und im engeren Kreis hat er gesagt: "Wenn du ein paar Jahre Ruhe haben willst, musst du eine Gesamtkonzeption in Auftrag geben, dann passiert null und nichts." Deshalb: Natürlich müssen wir vernetzt denken, natürlich müssen wir Energiepolitik und Klimapolitik in Einklang bringen, aber wenn wir das eine vom anderen abhängig machen wollen, dann passiert genau das, was Willi Ritschard in Aussicht gestellt hat, nämlich grosse Betriebsamkeit mit wenig Erfolg.
Die Quintessenz für mich ist: Wir haben seriös gearbeitet. Nichts da von zögerlich bei Artikel 40b, Kollege Rieder, wir haben das einfach seriös abklären wollen. Wir haben nicht zögerlich gearbeitet, sondern seriös gearbeitet. Wir haben nicht publikumswirksam und auf den 20. Oktober fokussiert gearbeitet, und am Schluss haben wir eine Entscheidung mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hingekriegt. Mit Verlaub, für mich ist das ein beachtliches Resultat. Wenn mich Leute saisonbedingt fragen: "Wieso willst du eigentlich immer noch Ständerat bleiben?", dann sage ich jeweils: weil genau solche Kommissionsarbeit eben sehr viel Spass macht, sehr viel Befriedigung gibt und zeigt, dass die Mitarbeit im Ständerat durchaus Sinn macht.
Ich werde selbstverständlich wie Sie alle für Eintreten stimmen, und ich werde dort, wo weniger zögerliche und zögerlichere Schritte möglich sind, für die weniger zögerlichen Schritte stimmen, in der Hoffnung, dass wir doch das Ruder herumreissen können, sodass uns der "point of no return" nicht droht.
Comte Raphaël · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
"Nos glaciers brûlent et nous les regardons fondre." Cette métaphore librement inspirée des propos tenus en 2002 lors du Sommet de la Terre par le président français Jacques Chirac est malheureusement d'une cruelle vérité. Hier, une cérémonie symbolique a été organisée pour marquer la disparition du glacier du Pizol. Il est à prévoir que ces enterrements deviennent terriblement courants et que le noir du deuil remplace la blancheur ancestrale de nombreux glaciers en Suisse et dans le monde. Les marches funèbres ne sont belles que lorsqu'elles sont l'oeuvre de Chopin, et les cimes de nos Alpes méritent mieux que la lancinante musique de la mort.
L'homme est responsable du réchauffement climatique. Et celui qui est responsable d'un problème est responsable de sa solution. Il nous appartient donc à nous comme citoyens, comme élus, de saisir l'urgence de la situation et de prendre les mesures qui s'imposent. Chacune, chacun peut naturellement par son comportement contribuer à la solution du problème. Mais des actions collectives au niveau des Etats sont également indispensables. Si l'on peut créer des conditions-cadres favorables pour l'économie, il doit aussi être possible de créer des conditions-cadres pour l'environnement. Les responsables politiques se doivent donc d'agir. Et dans les termes "responsables politiques", il y a le mot "responsable". C'est donc bien à nous, parlementaires, maintenant d'être à la hauteur des enjeux.
Evidemment, le problème du réchauffement climatique est un défi mondial. La Suisse ne peut pas le résoudre seule. Mais ce constat ne doit pas nous condamner à l'inaction. Bien au contraire. Attendre une action coordonnée au niveau international est souvent l'attitude de celles et ceux qui ne veulent rien faire, ces Ponce Pilate de l'environnement prompts à se laver les mains et à attendre que les autres agissent.
Non, le fait que le réchauffement climatique soit un problème mondial signifie non pas que chaque pays doive attendre que le salut vienne du ciel, mais bien que chaque pays doive s'atteler à la tâche et faire sa part du travail. Aujourd'hui, nous avons l'occasion de faire la nôtre. Et la Suisse peut démontrer que les actions en faveur du climat sont possibles tout en préservant une économie saine et dynamique.
Bien sûr, notre Parlement n'a pas été totalement inactif au cours des dernières années face au défi climatique. Nous avons adopté la Stratégie énergétique 2050 visant à réduire la consommation d'énergie et à promouvoir les énergies renouvelables. Nous avons également décidé d'investir massivement dans nos infrastructures ferroviaires afin de rendre nos transports publics plus compétitifs. Tout cela est nécessaire. Ce sont des pas dans la bonne direction. Mais ils ne sont pas suffisants. Aujourd'hui, nous devons faire un pas supplémentaire en soutenant des propositions courageuses et ambitieuses. Le temps de la tiédeur politique est révolu. Nous devons être conscients que les mesures que nous accepterons maintenant ne sont que le prélude à des actions encore plus fortes qui seront sans aucun doute nécessaires. Ce qui nous apparaît douloureux aujourd'hui nous semblera peut-être indolore demain.
L'homme est devenu fou, et la nature en est la principale victime. Il y a de nombreuses raisons pour ne pas agir: la paresse, la lâcheté, la mauvaise foi, la cupidité, l'inconscience, l'orgueil, l'égoïsme. Autant de raisons qui ont trop longtemps dicté l'agenda politique et que nous devons désormais abandonner. Combattre le réchauffement climatique, c'est défendre notre faune, notre flore, nos paysages immaculés, nos montagnes protectrices qui nous regardent avec bienveillance. C'est finalement une forme de patriotisme, un patriotisme du vivant.
Le grand drame de la nature, c'est qu'elle ne peut parler. Sa douleur ne s'exprime que par des catastrophes, qui sont autant de signaux qui doivent nous alarmer et nous pousser à agir. Puisse notre Parlement entendre les appels de la nature et assumer pleinement ses responsabilités à l'égard de notre environnement et des générations futures.
Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion
Auch ich bin für Eintreten auf die Totalrevision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2020 und begrüsse eine griffige und eine wirksame Revision, nachdem der Nationalrat hier ja einen Scherbenhaufen hinterlassen hat. Ich möchte beim Eintreten vor allem auf den Gebäudebereich zu sprechen kommen. Dazu lege ich meine Interessenbindung offen: Ich bin Vizepräsidentin des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes.
Neben der Eigenverantwortung sind in diesem Bereich der Bund und vor allem auch die Kantone gefordert. Erlauben Sie mir hier noch kurz, als Beispiel für Aktivitäten und Massnahmen aus den Kantonen auf das erfolgreiche Thurgauer Förderprogramm Energie 2019 hinzuweisen. Bei uns im Thurgau werden Gebäudehüllensanierungen, Gebäudemodernisierungen, Gesamtsanierungen nach Minergie, Holzfeuerungen, Wärmepumpen, Anschlüsse an Wärmenetze und Solaranlagen gefördert. Es gibt Umstiegsprämien beim Kauf von Elektrofahrzeugen usw. Durch Beiträge und somit durch ein wirksames Anreizsystem werden im Thurgau bereits heute erfolgreiche Massnahmen gefördert und die Hauseigentümer motiviert. Aber auch Leute, welche ein neues Auto kaufen wollen, werden so darauf hingewiesen und motiviert, die Umwelt zu schonen und den CO2-Ausstoss zu reduzieren.
Ich komme auf den Gebäudebereich zurück, einen grossen und auch wichtigen Bereich - wir haben es heute schon mehrfach gehört. Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer werden dazu beitragen, den CO2-Ausstoss zu reduzieren. Ich möchte darauf hinweisen: Der Gebäudebereich ist gut unterwegs und hat die Etappenziele gemäss geltendem CO2-Gesetz erreicht. Mit einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um 26 Prozent bis zum Jahr 2015 wurde das Absenkziel 2015 deutlich übertroffen. Gegenüber 1990 wurde im Jahr 2018 im Gebäudebereich 28 Prozent weniger CO2 ausgestossen. Der Gebäudesektor ist seit 1990 vom ersten Platz der fünf unterschiedenen Treibhausgasemittenten auf den zweitletzten Platz gerückt; dies bei einem Bevölkerungswachstum von gut 25 Prozent seit 1990 und einer Zunahme an Wohngebäuden um 33 Prozent im selben Zeitraum. Seit 2004 sinkt der CO2-Ausstoss im Gebäudebereich weiter um etwa 2 Prozent jährlich. Dies ist ein Abwärtstrend, der zeigt, dass die Eigentümer ihre Verantwortung wahrnehmen und in energetische Massnahmen investieren.
Kein anderer Bereich weist eine derart klare Absenktendenz auf wie der Gebäudebereich. Immobilieneigentümer investieren jährlich rund 12 Milliarden Franken in den Unterhalt und in die Erneuerung ihrer Liegenschaften. Dadurch konnten der Energiebedarf gesenkt sowie effiziente und mit alternativer Energie betriebene Heizsysteme eingebaut werden. Der Anteil von Wärmepumpen beim Heizungsersatz steigt insbesondere bei privaten Eigentümern. Wo sinnvoll und möglich, setzen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bereits heute auf erneuerbare Energien und kombinieren die Heizung mit thermischen Solarkollektoren oder Fotovoltaikanlagen.
Das Gebäudeprogramm weist für die Jahre 2010 bis 2018 über den Lebenszyklus der Bauteile eine Energieeinsparung von 5,4 Milliarden Kilowattstunden und eine CO2-Reduktion von 1,3 Millionen Tonnen aus. Nicht enthalten sind darin all die Anstrengungen, welche die Gebäudeeigentümer ohne Subventionen umgesetzt haben. Gebäude, insbesondere die Bauteile der Gebäudehüllen, weisen lange Lebenszyklen auf. Entsprechend erfolgen grundlegende Umwälzungen nicht von heute auf morgen. Da Heizung und Gebäudehülle zunehmend aufeinander abgestimmt sein müssen, dauert der Wechsel auf erneuerbare Energien manchmal entsprechend länger. Wie bei einem grossen Schiff kann auch im Gebäudepark das Steuer nicht ruckartig herumgerissen werden. Ist der Dampfer aber einmal auf Kurs, und dies ist zweifelsohne so, wird das Ziel gradlinig verfolgt.
Massnahmen, wie sie die Muken 2014 fordern, werden zusätzliche Reduktionen im Gebäudebereich bringen. Der bisher eingeschlagene Pfad ist umsetzungstechnisch wie auch aus finanzieller Sicht für Mieter und auch für Eigentümer tragbar. Er wird bis ins Jahr 2050 das von den Energiedirektoren anvisierte Ziel einer Absenkung der CO2-Emissionen um 85 Prozent erreichen können.
Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Eines vorweg: Ich beteilige mich nicht an der Glaubensdebatte darüber, wie viel nun der Mensch bzw. die Natur für den CO2-Ausstoss verantwortlich ist. Es gibt auf beiden Seiten unzählige Studien, die die eine oder die andere These belegen. Sie gegeneinander auszuspielen bringt uns nicht weiter, denn der Klimawandel ist offensichtlich: Er lässt sich nicht mehr leugnen.
Der Greta-Effekt ist bemerkenswert. Ebenso bemerkenswert sind die Pirouetten gewisser Bundespolitiker auf der bürgerlichen Seite seither. Ganze Parteiprogramme in Sachen Klimapolitik werden neu geschrieben. Man kann das positiv sehen oder in einem Wahljahr kritisch hinterfragen. Ich bin mir einfach nicht sicher, ob das derzeitige positive Klimabewusstsein in diesem Haus oder zumindest in diesem Rat in einem Nichtwahljahr oder ohne vorausmarschierende Greta gleich stark wäre.
Was will ich damit sagen? Ich wünsche mir, dass die euphorisch ausgebrochene Klimastimmung weitergeht, weitergeht in Richtung einer ganz allgemein nachhaltigeren, positiveren Umweltpolitik. Der Kampf gegen das CO2 ist einer, den es zu gewinnen gilt. Die schwindende Biodiversität, das Insektensterben, das Bienensterben, die Sorge um die Qualität der Luft, des Wassers, des Waldes, der Fauna - sprich: der Umwelt - sind genauso herausfordernd und dringend wie die Sorge um die Qualität des Klimas.
Ganz generell wünsche ich mir, dass sich der ausgebrochene Klima-Hype zu einem Umwelt-Hype entwickelt. Damit dies gelingt, sind aber nicht nur wir Politiker gefordert. Auch jede Bürgerin und jeder Bürger muss zuerst den eigenen ökologischen Fussabdruck hinterfragen und reduzieren. Jeder und jede muss zuerst beim eigenen individuellen Lebensstil ansetzen und das Verhalten und Tun aus einer ökologischen und umweltschonenden Sicht hinterfragen.
Ich erlaube mir kurz, auf zwei, drei klima- und umweltschädigende Konsumentenverhaltensweisen hinzuweisen, und hoffe sehr, dass diese Worte auch von unserer Jugend, welche uns Politiker ja fast für den Klimanotstand verantwortlich macht, erhört werden.
Das erste Fehlverhalten betrifft den boomenden Online-Einkauf: Täglich kommen im Paketzentrum der Schweizer Post in Mülligen 150 000 Pakete an. Ein namhafter Teil wird aus China eingeflogen. Es wird mittlerweile fast alles online bestellt, sogar Fleisch in Kühlboxen, und alles, was nicht aus dem Ausland eingeflogen wird, wird zumindest mit dem Auto vor die Haustür gebracht. Der Online-Einkauf ist zweifelsohne eine grosse CO2-Schleuder und ein Klimakiller. Der oftmals mit dem Auto stattfindende Einkaufstourismus im grenznahen Raum, über den wir diese Woche debattiert haben, gehört ins selbe klimaschädigende Dossier.
Ein weiteres klimaschädigendes Fehlverhalten, das wir dringendst korrigieren sollten, ist es, zu glauben, wir müssten 365 Tage im Jahr immer alles und jedes Produkt kaufen und konsumieren können. Ich denke da insbesondere an Früchte und Gemüse: eingeflogene Erdbeeren aus Israel im Winter, Äpfel aus Chile im Frühling, Heidelbeeren aus Portugal im Juni, Aprikosen aus Spanien, ein paar Wochen vor unseren eigenen, Orangen das ganze Jahr hindurch. Wohlverstanden: Alles wird tiefgekühlt hierhergekarrt oder sogar eingeflogen, obwohl wir viele dieser Waren vor der eigenen Haustür haben.
Dieses Kaufverhalten darf nicht nur als volkswirtschaftlicher Blödsinn, sondern muss ebenso als klimafeindlich verurteilt werden. Ich hoffe, dass auch diese Message von der uns kritisierenden Jugend gehört wird. Tonnen von CO2 könnten mit einem bewussteren Kaufverhalten eingespart werden, ohne ein einziges neues Gesetz - dies meine "key message".
Natürlich erkenne ich, wie schwierig solche Ratschläge sind, gerade wenn sie von Politikern kommen. Nur: Den Konsumentinnen und Konsumenten, die sich über die neuen Auflagen und Gebühren aufregen - und auch die gibt es -, müssen auch das eigene Kauf- und Konsumverhalten und der eigene ökologische Fussabdruck in Erinnerung gerufen werden, auch im Wahljahr.
Wir Bundespolitiker sollten uns bewusst sein, dass jedes Freihandelsabkommen diesen weltweiten Konsum und Transport von Gütern geradezu beschleunigt und fördert. Ich mache einen klaren Unterschied zwischen Waren, die wir schon in bester Qualität vor der eigenen Haustür haben, und solchen, die es bei uns nicht gibt. Schon bald entscheiden wir über das Mercosur-Abkommen. Wir reden heute stundenlang darüber, wie wir, die Schweiz, CO2 reduzieren können. Fleisch z. B., wohlverstanden tiefgekühlt, über mehrere Tausend Kilometer hierher zu transportieren, womöglich per Flugzeug - sorry, wie verträgt sich das mit dem, was wir heute debattieren? Wenn wir ernsthaft und nachhaltig den CO2-Ausstoss reduzieren wollen, so muss auch die Schweiz, die Schweiz als Land, ihr Kaufverhalten hinterfragen, genauso wie der Endkonsument.
Ich bin für Eintreten und stimme der Vorlage überall zu, wo die Massnahmen zur sinnvollen CO2-Reduktion beitragen.
Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion
Wenn alle Menschen so viele Ressourcen verbrauchen würden wie wir, wären vier Erden erforderlich. Ich danke deshalb der Kommission, dass sie sich vom Entscheid im Nationalrat nicht beirren liess und dass sie nach intensiven Auseinandersetzungen und mit meist klaren Anträgen jetzt hier eine Vorlage unterbreitet, die aus meiner Sicht mehrheitsfähig sein sollte.
Ich denke, die Arbeit heute und auch morgen wird wesentlich von den Klimastreiks beeinflusst sein. Persönlich gehe ich davon aus, dass es sich hier nicht um ein kurzfristiges Aufflammen handelt, sondern dass unsere Politik längerfristig beeinflusst wird; dies deshalb, weil hier nicht nur lokal und national, sondern auch international eine Bewegung entstand und etwas in Gang gesetzt wurde. Gefragt sind aus meiner Sicht nachhaltige Lösungen, also Massnahmen, die sich auch längerfristig als sinnvoll erweisen und wirken.
Ich nahm kürzlich als Podiumsteilnehmer an einer Veranstaltung teil, bei der auch Klimaaktivistinnen und -aktivisten anwesend waren. Ich war von ihrem Engagement beeindruckt. Beeindruckt war ich aber auch von ihrem Kenntnisstand in diesem Dossier und hinsichtlich der politischen Positionen und Abläufe. Ich begegnete gutinformierten Jugendlichen, die echt Sorge um unseren Planeten haben. Es hat mich auch gefreut, dass in diesem Bereich die Jugend sich stark einbringt und offensichtlich wieder politisiert - in den letzten zwanzig Jahren habe ich dies etwas vermisst, gerade auch in ökologischen Fragen. Deshalb werde ich diese Anliegen einer besorgten Jugend, die auch von vielen älteren Schweizerinnen und Schweizern und von mir selber geteilt werden, in der Diskussion um die Revision des CO2-Gesetzes einbringen.
Was sind nun die Stärken der vorliegenden Botschaft? Es handelt sich aus meiner Sicht nicht um eine Hauruck-Übung. Das erste Massnahmenpaket wurde mit der Energiestrategie 2050 vom Volk angenommen und hat deshalb eine breite demokratische Abstützung. Auch die Massnahmen in diesem zweiten Paket betreffen die zentralen Bereiche Gebäude, Industrie, Verkehr und Landwirtschaft. Dabei soll der Bereich der Gebäude mit rund 50 Prozent am meisten zur Zielerreichung beitragen. Gelingt dies bei Artikel 9 nicht, müssten konsequenterweise Verschiebungen in die Bereiche Industrie und Verkehr erfolgen. Wichtig ist auch die Nachhaltigkeit der politischen Beschlüsse. Bereits in den Siebzigerjahren wussten wir um die grosse Abhängigkeit vom Erdöl. Vor fünfzig Jahren wussten wir vielleicht mehr aus energiepolitischen Gründen um diese grosse Abhängigkeit.
Ich habe mich in der letzten Legislatur bei der Volksinitiative "Grüne Wirtschaft" für einen Gegenvorschlag eingesetzt. Nach einer Rückweisung an die Kommission ist es der UREK-SR und dem Ständerat damals gelungen, einen valablen Gegenentwurf zu erarbeiten. Genau vor vier Jahren, in der Herbstsession 2015, wurde dieser Gegenentwurf dann aber im Nationalrat, noch in alter Zusammensetzung, abgelehnt. Zweieinhalb Bundesratsfraktionen stemmten sich dagegen. Ähnlich erging es der Revision des CO2-Gesetzes im Nationalrat, wo wiederum zwei Bundesratsfraktionen die vom Bundesrat stammende Vorlage, die im Nationalrat zwischenzeitlich verwässert worden war, in der Gesamtabstimmung ablehnten. Es ist deshalb zu begrüssen, dass nun im Nationalrat, wo es ja auch immer etwas politischer als hier zugeht, ein Umdenken stattzufinden scheint. Zumindest die Ankündigungen und Versprechen stehen im Raum. Wir werden sehen.
Das Treibhausgas, das wir heute ausstossen, wirkt mehrere Hundert Jahre lang erwärmend in der Atmosphäre. Wir müssen deshalb heute handeln. Alles, was wir heute beschliessen, wirkt mit Verzögerung. Dazu kommt, dass Heizsysteme, die heute installiert werden, oft eine Lebensdauer von zwanzig Jahren und mehr besitzen und dass die vollständige Erneuerung der Motorfahrzeuge ebenfalls mindestens einer Dauer von vierzehn Jahren bedarf. Die Kosten für den kompletten Wechsel zu erneuerbare Energien werden in der Schweiz auf 20 Milliarden Franken bemessen. Heute gibt aber die gleiche Schweiz 10 Milliarden Franken pro Jahr für Erdöl und Erdgas aus, Geld, das aus der Schweiz ins Ausland fliesst und langfristig ins Inland umgelenkt werden könnte. Grob gesagt: Mit zwei Jahresausgaben für Erdöl und Erdgas könnten wir die ganze Schweiz auf erneuerbare Energien umrüsten.
Die 20 Milliarden Franken für den kompletten Wechsel zu erneuerbaren Energien erscheinen auch in einem zweiten Vergleich als verkraftbar: Alleine für die Entsorgung des bisher anfallenden Schweizer Atommülls in einem Endlager müssen 28 Milliarden Franken aufgewendet werden. 20 Milliarden kostet der komplette Wechsel zu erneuerbaren Energien; die Atommüllentsorgung kostet 28 Milliarden. Das zeigt das Missverhältnis in unserem bisherigen politischen Denken und Handeln auf.
Die Schweiz als wohlhabendes Land darf und muss sich bei der CO2-Reduktion an der Spitze befinden. Internationale Verpflichtungen wie das Pariser Abkommen sind einzuhalten. Es wäre eher peinlich, wenn wir von internationalen Gremien daran erinnert werden müssten. Die Konsequenz lautet: Eintreten auf die Vorlage.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Zuerst möchte ich mich bei den Mitgliedern unserer UREK bedanken. Sie haben nicht nur den Scherbenhaufen des Nationalrates zusammengekehrt, sie sind auch ein paar entscheidende Schritte weiter gegangen, als es der Entwurf des Bundesrates vorsah. Ich finde, da gehört einmal ein Bravo in die Runde gesendet. Mein Dank geht aber auch an die Klimajugend, die uns hartnäckig daran erinnert hat, dass die Zukunft auf dem Spiel steht, wenn nicht gehandelt wird.
Auch wenn wir heute und diese Woche ein gutes Gesetz beschliessen werden, ist wahrscheinlich noch keine Entwarnung möglich. Aber was vorliegt, das Konzept der UREK, um aus den fossilen Energien auszusteigen, scheint mir machbar, systematisch und planbar. Das muss auch so sein, wenn unsere Kinder und Enkelinnen noch eine gute Zukunft haben sollen. Es geht aber auch - da bin ich mit Kollege Minder sehr einverstanden - um die Tiere, Pflanzen, um die Natur generell, die wir uns so bösartig untertan gemacht haben, wie es in einem christlichen Werk heisst.
Unser Planet hat jetzt schon gewaltige Fieberschübe, der Klimawandel ist da, auch in der Schweiz. Ja, unser Land ist sogar besonders exponiert - wie, ist in den Voten mehrfach gesagt worden. Das Erleben der Hitze, der Stürme, des Gletscherschmelzens, des Hochwassers hat in den letzten Jahren vielen Menschen klargemacht, um was es geht. Unsere politische Verantwortung ist es, dafür zu sorgen, dass die Weichen jetzt klar umgestellt werden. Die nächsten zehn Jahre - das sagt die Wissenschaft auf der ganzen Welt - sind entscheidend dafür, ob wir es schaffen, die Erwärmung unter 2 Grad zu halten und spätestens bis 2050 klimaneutral zu sein.
Dazu gehören nicht nur die politischen Massnahmen, die vorgeschlagen sind und die wir hoffentlich alle ergreifen werden, sondern - und das darf auch gesagt werden - auch das Konsumverhalten der doch recht wohlhabenden Bürger und Bürgerinnen. Es ist ein paarmal gesagt worden, man muss die Bürger und Bürgerinnen bei politischen Themen mitnehmen. Ja, das stimmt. Ich finde aber, dass es gleichzeitig Aufgabe der Politik ist, den Bürger und die Bürgerin davon zu überzeugen, dass ein "Weiter so" sowohl beim Konsum wie bei der Mobilität und beim Verbrauch der Natur nicht möglich ist - einfach nicht mehr möglich ist! Dazu gehört, dass man halt in Zukunft von ein paar Annehmlichkeiten Abschied nehmen muss. Es gibt andere Annehmlichkeiten, die weniger klimaschädigend sind.
Ob die politisch von der UREK ausgearbeiteten Massnahmen reichen, um gezielt aus den fossilen Energien auszusteigen? Ich mache da ein grosses Fragezeichen und habe auch meine Zweifel. Selbstverständlich unterstütze ich die Massnahmen, aber wenn ich diese CO2-Abgabe angucke - die ist so was von moderat! Ich kann mir nicht vorstellen, dass man damit in einem wohlhabenden Land eine echte Lenkung bewirken kann. Es ist ja heute schon so - Kollege Zanetti hat es gesagt -, dass beim Benzin, mit einmal 20 Rappen mehr und einmal 20 Rappen weniger, Unterschiede da sind. Ich setze deshalb grosse Fragezeichen.
Immerhin ist die Sache sozialverträglich, mehr als die Hälfte wird an die Bevölkerung zurückvergütet. Das habe ich in meinem politischen Leben gelernt: Zentral ist, dass man ein Instrument einmal installiert, ausbauen kann man es immer noch. So verstehe ich den Antrag der UREK.
Verschoben ist auch die ganze Landwirtschaft, sie ist mit dem Verweis auf die kommende Agrarbotschaft ausgeklammert, obwohl sie einen erheblichen Anteil am CO2-Ausstoss hat, insbesondere mit ihren tierischen Produkten. Ich wünsche jenen, die dann noch im Rat sind, den Mut und die Standhaftigkeit, dem kommenden Gejammer der Bauernfunktionäre zu widerstehen und daran zu denken, dass dort gröbere CO2-Ausstösse stattfinden. Diese Diskussion wird ja erst am Anfang der nächsten Legislatur geführt werden, aber Sie erlauben mir, den Hinweis darauf zu machen.
Besonders enttäuscht von der Kommission, für deren Arbeit ich sonst wirklich Bravo rufe, bin ich, weil sie den Einfluss des Schweizer Finanzplatzes auf die CO2-Emissionen ausgeklammert hat. Ich weiss, es gibt da zwei Postulätchen, sprich, es werden ein paar Berichte vom Bundesrat darüber verlangt. Na ja, ich sage es einmal grosszügig: Es hat wohl die Zeit nicht gereicht, um das komplexe Thema auch noch aufzunehmen. Denn nötig wäre es, und zwar dringend!
Immerhin investieren die Schweizer Grossbanken in fossile Energien, und das zwanzigmal mehr, als die ganze Schweiz verbraucht. Stellen Sie sich das einmal vor: zwanzigmal mehr, als die ganze Schweiz verbraucht! Der Finanzplatz investiert immer noch in die Kohleenergiegewinnung, in Kohle, die eigentlich ab heute im Boden bleiben müsste! Da wünsche ich mir, dass in der nächsten Legislatur nicht nur Berichtchen darüber gemacht werden, sondern dass zügig gehandelt wird. Ich meine, unsere Banken könnten ja eigenverantwortlich handeln. Das Wort "Eigenverantwortlichkeit" ist ja sehr populär. Da muss man wirklich die Weichen anders stellen.
Zum Schluss noch ein ganz anderer Gedanke, der mir bei diesem Thema aber immer wieder in den Sinn kommt: Der Ausstieg aus den fossilen Energien ist nicht nur ein Muss in Bezug auf den Klimawandel, sondern er ist hoffentlich auch ein Beitrag zu einer friedlicheren Welt. Der Kampf um die Vorherrschaft im ölreichen Nahen und Mittleren Osten hat in den letzten Jahrzehnten Hunderttausende von Menschenleben gekostet und Millionen von Flüchtlingen produziert. Die ganze Region ist deswegen destabilisiert. Das wird für Europa gravierende Folgen haben. Im Gegensatz zu den USA und Russland, die dort in Stellvertreterkriegen um die Vormacht kämpfen, ist Europa davon enorm stark betroffen. Das ist für mich ein mindestens so wichtiger Grund, aus den fossilen Energien auszusteigen, wie der Klimawandel. Mit Verlaub gesagt: Dieses verdammte Öl ist in jeder Hinsicht ein Fluch für die Menschheit geworden. Es ist höchste Zeit, dass es im Boden bleibt!
Ich bin natürlich für Eintreten.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Wenn wir heute parallel zum Klimagipfel der Uno in New York über Klimaziele sprechen, dann ist nichts mehr wie vor einem Jahr. Es ist ja noch kein Jahr her, seit der Nationalrat - es war im letzten Dezember - beim CO2-Gesetz einen Scherbenhaufen produziert hat. Im Januar begannen die Klimademonstrationen und Klimastreiks. Seither haben sich die Dinge fundamental geändert - nicht beim Klima, aber bei der Bereitschaft, politisch zu handeln, auch bei uns in der Schweiz.
Die vorberatende Kommission unseres Rates hat bei dieser neuen Ausgangslage den Ball aufgenommen und legt einen Entwurf vor, der vor Kurzem so noch schwer vorstellbar war. Die Anträge der Kommission überholen jene des Bundesrates. Und der Bundesrat ist auch in Bewegung, mit dem neuen Ziel von netto null bis 2050. Trotzdem stehen wir erst am Anfang.
Eigentlich hätte man es schon lange wissen können und wissen müssen. Aber erst die Klimajugend hat klargemacht, dass es so nicht weitergehen kann. Die Klimabewegung ist die grösste weltweite Jugendbewegung seit 1968. Womöglich und wahrscheinlich ist sie und wird sie weit grösser als damals - und nachhaltiger. Es geht ja auch um mehr, es geht um nicht weniger als um die Zukunft unseres Planeten. Der amerikanische Autor David Wallace-Wells hat es so formuliert: Der Klimawandel ist für die Menschheit eine grössere Bedrohung als die Atombombe. Das sagt eigentlich alles.
Aber trotz Kyoto-Protokoll und Pariser Klimakonferenz geht die reale Entwicklung immer noch in die falsche Richtung. Es braucht eine gewaltige Wende, weltweit und hier. Die Entscheide des Ständerates in dieser Debatte werden für die Schweiz wegweisend sein, auch wenn sie nur ein Zwischenschritt sind. Nach den Wahlen - absehbar von der Klimabewegung geprägt - ist dann in neuer Zusammensetzung der Nationalrat gefragt. Denn was wir hier beschliessen, genügt noch bei Weitem nicht.
Wir sind und stehen mitten in einem grossen kollektiven Lernprozess. Die nächsten vier Jahre, die nächste Legislatur, werden für die Weichenstellungen in der Klimapolitik entscheidend sein. Die weltweite Klimaforschung ist sich einig: Wenn der Absenkpfad nicht bis 2030 gelingt, dann werden die Risiken unabsehbar - Stichwort Rückkoppelungseffekte.
Ich möchte mich beim Eintreten darüber hinaus auf wenige Punkte beschränken, beginnend bei der Mobilität, beim Verkehr - dem für die Schweiz mit Abstand kritischsten Bereich. Klimapolitisch kann es nicht darum gehen, Mobilität zu verbieten oder zu verteufeln. Wir müssen vielmehr dafür sorgen, dass sie nicht klimaschädlich ist. Die Bahn und überhaupt der öffentliche Verkehr sind die Verkehrsmittel der Zukunft. Die grossen Bahnausbauprojekte der letzten Jahre und Jahrzehnte werden uns dabei helfen. Die Verkehrspolitik der kommenden Jahre muss auf den öffentlichen Verkehr ausgerichtet werden, verbunden mit der Förderung des Langsamverkehrs in Städten und Agglomerationen. Zur Förderung des öffentlichen Verkehrs gehören auch die Preise. Der öffentliche Verkehr muss preislich attraktiv sein. Grossen Nachholbedarf haben wir dabei bei den grenzüberschreitenden Verbindungen. Es ist eine Fehlentwicklung, wenn in Europa so viel geflogen wird. In Kontinentaleuropa muss die Bahn wieder das Verkehrsmittel der Zukunft werden. Es muss dafür gesorgt werden, dass Flüge in Kontinentaleuropa nicht mehr billiger sind als die entsprechende Bahnverbindung - so, wie es in den Gastwirtschaftsgesetzen heisst, dass das billigste nichtalkoholische Getränk nicht teurer sein darf als eine Stange Bier.
Für wirksame Massnahmen zum Schutz des Klimas ist die politische Intelligenz gefordert, zum Beispiel dann, wenn es darum geht, die Klimapolitik mit der sozialen Frage zusammen zu denken. Das wird für neue Mehrheiten - und die nötigen Mehrheiten - entscheidend sein. Mit dem Konzept der Lenkungsabgabe gibt es dafür ein wirksames Instrument. Der Kanal der Rückerstattung von Abgaben über die Krankenkassenprämien hat dabei die besten Perspektiven. Alle klagen über die hohen Krankenkassenprämien. Wenn die Rückerstattungen einmal pro Jahr über tausend Franken liegen und pro Monat über hundert Franken, dann sieht die Rechnung für die Haushalte mit tieferen und mittleren Einkommen plötzlich ganz anders aus. Dafür darf man aber das Konzept der Lenkungsabgabe nicht mit der Finanzierung von Investitionen verwässern. Für Investitionen im Klimabereich ist der öffentliche Haushalt gut gerüstet, erst recht in einer Zeit mit Negativzinsen, in der die Kapitalmärkte dem Bund für jede Investition noch Geld bezahlen.
Eine intelligente Realpolitik muss auch dafür sorgen, dass sich die Klimapolitik bezüglich der Arbeitsplätze positiv auswirkt, und sie muss die Finanzflüsse mit einbeziehen. Wir haben, mit einer Billion Franken bei den Pensionskassen und 500 Milliarden bei der Nationalbank, für die Bekämpfung klimaschädlicher Investitionen via Finanzsektor einen gewaltigen Hebel. Schliesslich dürfen wir auch das Potenzial technologischer Entwicklungen nicht unterschätzen, wenn wir das in einer klimapolitisch positiven Perspektive sehen. Noch nicht lange ist es her, als die Solarenergie nur für die Warmwasseraufbereitung taugte. Seither hat die Technologie Quantensprünge gemacht. Solche Entwicklungen müssen gefördert werden.
Zum Schluss: Der Klimawandel seit der Industrialisierung und forciert in den wenigen Jahrzehnten seit dem Zweiten Weltkrieg ist menschengemacht. Wenn wir so weitermachen, laufen wir Gefahr, unsere Atmosphäre in nur zwei, drei Generationen kaputtzumachen. Die menschliche Intelligenz muss es schaffen, in grosser Dringlichkeit das Steuer herumzuwerfen und die richtigen Massnahmen für eine wirksame Politik gegen den Klimawandel einzuleiten - auch hier in der Schweiz. Denn es liegt an den heute politisch Verantwortlichen, ihre Verantwortung wahrzunehmen und Entscheide auf der Höhe der Herausforderung zu treffen. Nehmen wir diese Verantwortung während der kommenden Beratungen wahr!
Français Olivier · Mit-M · Ständerat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Le débat est intéressant, on apprend d'ailleurs beaucoup de choses et on peut, je crois, en premier lieu, remercier la commission pour son travail et d'avoir appliqué la méthode dite Eberle qui, manifestement, a permis de proposer, je dirai, presque un contre-projet au projet du Conseil fédéral. Cela doit nous permettre d'arrêter une position formelle et de transmettre le dossier à nos collègues du Conseil national qui, pour les raisons qui ont été clairement exprimées, n'ont pas réussi à s'entendre quant à l'ambition que nous devions avoir pour répondre aux défis du futur.
Je m'arrêterai quelques minutes sur les éléments qui ont permis d'en arriver là. C'est vrai que, par le passé, les décisions qui ont été prises, entre autres par le peuple, comme la sortie du nucléaire, nous donnent la voie à suivre. Des mesures concrètes sont attendues par la population, et plus particulièrement par la jeunesse qui manifeste dans la rue. Si elle manifeste, c'est que, sans aucun doute, les personnes issues de cette catégorie de la population ont des attentes, tout comme en ont certainement aussi des personnes d'autres générations, et souhaitent que des mesures concrètes soient dûment adoptées par notre Parlement, mais pas seulement, les cantons et les communes devant aussi adopter des mesures qui permettent d'aboutir à une réduction des émissions de CO2.
Si j'interprète tous les propos qui ont été tenus par nos collègues, je constate qu'il n'y a même plus besoin de poser la question de savoir s'il y a urgence ou pas à agir. Tout le monde appelle à entrer en matière sur le projet. L'urgence est là, et nous avons la responsabilité, comme cela a été dit, de prendre des décisions à terme - et quand je dis "à terme", ce n'est pas d'ici vingt ou trente ans, mais à court terme -, des décisions fortes et durables, pour l'environnement.
Certes, la Suisse est un petit pays, et certains disent que ce que nous faisons ici ne sera qu'une goutte d'eau pour la planète. Mais nous avons aussi une responsabilité politique, nous avons une responsabilité sociale, peut-être pourrions-nous servir de modèle à des pays plus grands qui ont de la difficulté à entreprendre, et à mettre en oeuvre des mesures - je ne citerai bien sûr aucun pays.
Ce qui est sûr, c'est que notre prise de position d'aujourd'hui reconnaît qu'il y a urgence climatique et que les climatosceptiques représentent vraiment une ultraminorité. Je rappellerai quand même que dans 97 pour cent des publications scientifiques, on reconnaît qu'il y a urgence. Et le fait que le monde scientifique s'exprime très clairement sur l'attention que le monde politique doit porter au changement climatique et surtout à l'effet des combustibles fossiles, et des huiles minérales en particulier, ne date pas d'aujourd'hui.
Cette loi permettra sans aucun doute d'aller de l'avant. Elle va nécessiter de la part des citoyennes et citoyens suisses des efforts relativement importants, parce que cela affectera le budget général de la Confédération. Mais cela va aussi affecter celui des cantons tout comme celui des communes, qui doivent porter une attention particulière à leur patrimoine. Cette loi aura aussi un impact sur notre quotidien.
Pour ma part, je m'arrêterai sur deux articles, mais sans les commenter. Les deux articles les plus importants dans cette loi sont les articles 3 et 9. J'attire l'attention sur l'ambition que l'on devrait avoir par rapport à ces deux articles si l'on veut atteindre les objectifs fixés pour 2030. Si nous ne sommes pas ambitieux, peut-être plus ambitieux même que la commission, il va être difficile d'atteindre ces objectifs, et finalement, en 2030, on aura ces quelques paroles qui auront été prononcées en 2019, mais on n'aura pas atteint nos objectifs. Donc, cette notion de décision à caractère obligatoire me semble importante, et l'ambition doit être là.
Nos décisions ont des effets, que ce soit sur notre patrimoine immobilier ou sur les charges financières, dont j'ai parlé. Mais elles doivent aussi porter sur une thématique qui, je le regrette, n'a pas été complètement développée dans cette loi. En discutant avec des représentants de la commission, j'ai compris qu'il était encore difficile de le faire et que, peut-être, dans le cadre de la procédure d'élimination des divergences avec le Conseil national, on ira un petit peu plus loin en la matière. Cette thématique, c'est celle des ressources technologiques à disposition. Il faut reconnaître que nous disposons des ressources technologiques nécessaires pour atteindre les objectifs de la loi.
C'est le cas d'abord grâce à nos hautes écoles - on y a fait référence au début de la présente session lorsque notre conseil a adopté ma motion 19.3750, "Autonomie énergétique du patrimoine immobilier de la Confédération". Il y a des ressources et on a vu que l'autonomie électrique était possible non seulement pour les ouvrages de la Confédération, mais aussi pour les ouvrages composant le patrimoine cantonal et communal et pour les bâtiments propriétés de personnes privées.
Or il n'y a malheureusement qu'un seul article du projet où l'on parle un petit peu de l'appui à la recherche. Je le regrette, c'est un tout petit peu faible et cela nécessitera, je le dis pour Madame la conseillère fédérale Sommaruga et pour les membres présents et futurs du Conseil fédéral qui l'accompagneront dans sa mission, de porter une attention particulière au milieu de la recherche et de garantir le développement des nouvelles technologies, comme cela a été le cas lorsque, entre la fin du XIXe et le début du XXe siècle, on a électrifié nos chemins de fer ou lorsqu'on a mis l'accent sur la production d'énergie hydraulique afin de garder une certaine autonomie et de ne pas dépendre des pays voisins. L'autonomie de l'approvisionnement en énergie est pour moi fondamentale et nécessitera, sans aucun doute, de faire des efforts non seulement en matière de recherche fondamentale - qui est déjà bien avancée -, mais aussi en ce qui concerne la recherche appliquée, et ce pour permettre à notre nouvelle économie de se développer. Plus particulièrement, l'effort devra porter sur la production d'énergie solaire photovoltaïque et de l'énergie mécanique qui doit l'accompagner.
Il y a un autre point sur lequel j'ai quelques regrets. Il faudra, Madame la conseillère fédérale, tourner le bouton sur le mode "bonne humeur" au sein de l'Office fédéral du développement territorial. En effet, s'il n'y a pas une impulsion forte du politique à l'égard de l'aménagement du territoire, tout ce que nous discutons aujourd'hui, en tout cas une bonne partie, ne pourra pas être appliqué. Cette modification de la loi sur l'aménagement du territoire correspondant à nos objectifs politiques dans la loi sur le CO2 est obligatoire. Elle ne sera pas clairement exprimée dans cette loi, malheureusement, mais je pense que, durant la prochaine législature, il faudra être très attentif à l'adaptation de la loi sur l'aménagement du territoire pour atteindre nos objectifs. On peut bien dire tous les jours qu'il n'y a pas de problème et que le but sera atteint en 2030, mais si on ne prévoit pas les mesures d'accompagnement dans une loi aussi ambitieuse, vous n'y arriverez pas, Madame la conseillère fédérale. Les cantons n'y arriveront pas non plus, ni non plus les communes. C'est en cela qu'il me paraît très important d'ouvrir ce dossier fondamental pour parvenir au but visé.
Vous comprenez bien que je suis tout à fait enclin, comme mes collègues, à entrer en matière sur ce projet. Je souhaite que le projet soit plus ambitieux. Je soutiendrai plusieurs propositions de minorité pour garantir que le but soit atteint. Je répète qu'il faudra prévoir des mesures d'accompagnement lors de la prochaine législature pour garantir que l'on puisse atteindre cet objectif ambitieux.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern
Es ist ein besonderer Tag heute. In New York findet der Klimagipfel statt, und am gleichen Tag beraten Sie hier in der Schweiz das CO2-Gesetz. Am gleichen Tag, an dem unser Bundespräsident in New York vor 65 anderen Staaten bekanntgeben kann, dass die Schweiz ihr Klimaziel angepasst hat, nämlich netto null CO2-Emissionen bis im Jahr 2050, und damit das Pariser Abkommen einhalten will, entscheiden Sie, mit welchen ganz konkreten Massnahmen wir in der Schweiz das Pariser Abkommen umsetzen wollen. Sie stellen jetzt die Weichen, damit wir im Jahr 2050 das Netto-null-Ziel erreichen können.
Es ist klar: Ein Ziel zu formulieren ist viel einfacher, als die Massnahmen zu beschliessen. Aber wir brauchen beides. Wir brauchen ehrgeizige Ziele, und wir brauchen ehrgeizige Massnahmen. Nur wenn wir glaubwürdig sind - und zwar glaubwürdig im eigenen Land -, können wir uns auch glaubwürdig dafür einsetzen, dass globale Verpflichtungen eingehalten werden und dass sich alle Staaten, ganz besonders jene, die in den letzten hundert Jahren weitaus am stärksten zur Erderwärmung beigetragen haben, jetzt bemühen müssen.
Natürlich gehört die Schweiz als kleines Land nicht zu den Hauptemittenten von CO2 oder anderen Treibhausgasen weltweit. Wenn man aber den Pro-Kopf-Ausstoss von CO2 anschaut, dann ist die Schweiz mit etwas weniger als 6 Tonnen CO2 pro Kopf pro Jahr zwar nicht ganz vorne dabei, sie liegt aber auch nicht ganz weit hinten. Wenn man den CO2-Ausstoss all der Produkte mit einbezieht, die wir importieren - und wir importieren sehr viele Produkte, die wir eben nicht hier produzieren -, dann gehören wir mit rund 12 Tonnen CO2 pro Kopf pro Jahr nicht mehr zu den Letzten, sondern zu den grösseren Emittenten auf dieser Welt.
Der Bundesrat hat Ihnen vor zwei Jahren eine Totalrevision des CO2-Gesetzes unterbreitet. Die Geschichte kennen Sie, die Revision ist vor knapp einem Jahr im Nationalrat richtiggehend abgestürzt. Jetzt hat sich Ihre UREK darübergebeugt, und sie hat das mit viel Engagement und mit grosser Ernsthaftigkeit getan. Ich bin Ihrer Kommission sehr dankbar. Es wurde heute viel gedankt. Ich möchte Ihrer Kommission danken für die enorme Arbeit, die sie geleistet hat. Sich als Milizparlament so in ein Gesetz zu vertiefen verdient meine grösste Hochachtung.
Es ist so, dass sich die Situation in Bezug auf das Klima in den letzten zwei Jahren noch einmal verschärft hat. Ihre Kommission hat das zur Kenntnis genommen. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, nicht nur eine mehrheitsfähige Vorlage zu erarbeiten, sondern auch die Erkenntnisse der Wissenschaft mit einzubeziehen. Diese Erkenntnisse zeigen eben, dass wir die Erderwärmung bis 2050 nicht nur auf 2 Grad Celsius beschränken müssen, sondern auf höchstens 1,5 Grad, wenn wir verheerende Kippeffekte in unserem Ökosystem verhindern wollen. Aufgrund dieser neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse hat der Bundesrat sein Klimaziel für 2050 angepasst und gesagt, dass bis dann unter dem Strich - also netto - keine CO2-Emissionen mehr anfallen dürfen. Entsprechend muss man jetzt auch die Massnahmen anpassen, was Ihre Kommission getan hat.
Ich kann Ihre Kommission in vielen Punkten unterstützen, weil sie genau das Ziel anpeilt, das nun auch für den Bundesrat verbindlich ist. Viele Punkte Ihrer Kommission kann ich aber auch deshalb unterstützen, weil sie bei der Formulierung der konkreten Massnahmen auch darauf geachtet hat, dass diese die Innovationskraft unseres Landes und damit auch unsere Wirtschaft und unsere Arbeitskräfte stärken. Es ist wichtig, dass man, wenn man die Ziele zusammenführt, etwas für das Klima, aber genauso auch für die Arbeitskräfte in unserem Land macht.
Ich sage jetzt etwas zu den konkreten Massnahmen, ohne allzu sehr ins Detail zu gehen, weil wir ja noch eine Detailberatung vor uns haben. Es ist wichtig, dass wir uns vor Augen halten, dass die Schweiz bisher und auch mit den neuen Anträgen aus Ihrer Kommission stets mit Anreizen anstatt mit Verboten gearbeitet hat. Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen - das ist ja eine Lenkungsabgabe, weil der grössere Teil davon zurück an die Bevölkerung geht - wurde als Anreizabgabe auch nur dann erhöht, wenn die Ziele respektive die Zwischenziele nicht erreicht wurden. Man schreibt also eine maximale Abgabe ins Gesetz. Diese liegt heute bei 120 Franken, sie beträgt aber nicht 120 Franken, weil der Bundesrat sie eben nur dann erhöht, wenn die Ziele nicht erreicht sind. Wenn man jetzt im Gesetz, wie das auch Ihre Kommission und der Bundesrat vorschlagen, diese CO2-Abgabe auf maximal 210 Franken erhöht, dann gilt das Gleiche: Sie wird nur erhöht, wenn die Ziele nicht erreicht werden. Ich denke, das ist eben eine klassische Anreizstruktur, die auch funktioniert.
Ich sage noch etwas zu den Gebäuden, weil sich die CO2-Abgabe ja auf die Brennstoffe bezieht. Bei den Gebäuden, die für einen Viertel der Emissionen verantwortlich sind, darf man sagen, dass man tatsächlich grosse Fortschritte gemacht hat. Frau Ständerätin Häberli-Koller und auch andere haben das erwähnt. Auch die Kantone haben Ihnen geschrieben und Sie darauf aufmerksam gemacht, wie viel die Kantone in den letzten Jahren gemacht haben, um im Gebäudebereich vorwärtszukommen. Ich denke, wir müssen aber das ganze Bild im Auge behalten, und Tatsache ist, dass heute zwei Drittel aller Gebäude immer noch fossil beheizt werden. Tatsache ist auch, dass bei Sanierungen, also wenn zum Beispiel die Ölheizung ausgestiegen ist, heute immer noch ein wesentlicher Teil der Heizungen durch neue Ölheizungen ersetzt wird. Es gibt eine Studie der Stadt Zürich, die zeigt, dass zwischen 70 und 80 Prozent der Ölheizungen heute wieder durch Ölheizungen ersetzt werden. Bei 50 Prozent dieser Ölheizungen hat man nicht einmal eine Alternative geprüft.
Wenn Sie bedenken, wie lange diese Ölheizungen nachher wieder funktionieren - zwanzig, fünfundzwanzig Jahre -, dann heisst das, dass jede Ölheizung, mit der Sie heute eine Ölheizung ersetzen, faktisch fast bis 2050 fossile Energieträger verbraucht. Wie wollen wir 2050 netto null Emissionen haben, wenn wir jetzt weiterhin Ölheizungen durch Ölheizungen ersetzen? Das ist ein Problem. Wir schauen in der Detailberatung an, wie man da weiterkommt. Aber ich glaube, es ist wichtig, dass wir zusammen mit den Kantonen - und wir machen diese Revision zusammen mit den Kantonen und nicht gegen die Kantone - hier einen Weg finden, damit wir aus dieser Situation wirklich schneller herauskommen, weil wir uns das einfach gar nicht leisten können.
Ich komme zum Verkehr. Der Verkehr ist für einen Drittel der Emissionen verantwortlich. Gleichzeitig haben wir beim Verkehr das Problem, dass wir hier einfach nicht vorwärtskommen. Die Emissionen im Verkehr konnten seit 1990 nicht gesenkt werden. Vielmehr haben sie noch zugenommen. Wir arbeiten im Verkehr - auch bereits im bisherigen CO2-Gesetz - mit Anreizen. Wir haben ja bei den Treibstoffen den Anreiz, dass die Treibstoffimporteure ihre Importe kompensieren müssen. Diese Kosten schlagen sie dann aufs Benzin oder auf den Diesel. Das dürfen sie auch nur dann tun, wenn es nötig ist. Heute könnte der Aufschlag bis 5 Rappen gehen. Der tatsächliche Aufschlag beträgt aber 2 Rappen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen nun, dass diese Kompensation zu einem Aufschlag von bis zu maximal 10 Rappen führen darf - aber eben nicht automatisch. Der Aufschlag darf nur so viel betragen, wie die entsprechenden Kompensationen tatsächlich kosten. Ich glaube, auch darüber müssen wir intensiv sprechen. Denn wir haben, wie gesagt, hier im Verkehr eigentlich den grössten Bedarf, jetzt wirklich auch einen Schritt vorwärtszukommen. Ich sage deshalb noch etwas zur Situation der Autoverkäufer respektive der Autoimporteure.
Auch hier haben wir ja keine Verbote, sondern Anreize. Die Autoimporteure haben heute, im bestehenden Gesetz, eine sogenannte Zielvorgabe, die sie erreichen müssen. Diese Zielvorgabe ist ein Durchschnitt beim CO2-Ausstoss. Wenn sie die Zielvorgabe überschreiten, müssen sie einfach für die Flotte, die sie verkauft haben, eine Sanktion zahlen. Das Ziel ist aber nicht, dass sie möglichst viele Sanktionen zahlen, das nützt dem Klima überhaupt nichts. Das Ziel ist vielmehr, dass sie diese Zielvorgabe einhalten. Davon sind wir weit entfernt.
Das ist auch nicht erstaunlich. Ich habe letzte Woche - ich mache das sonst nicht so oft, aber ich wusste ja, dass ich heute bei Ihnen bin - ein bisschen Autowerbung gesammelt und mir diese Autowerbung mal ein bisschen angeschaut. Ich sehe einfach Werbung für Autos mit 145, 170, 180, ja bis zu 243 Gramm CO2-Ausstoss pro Kilometer. Die Zielvorgabe beträgt jetzt 130 Gramm und im nächsten Jahr 95 Gramm CO2-Ausstoss pro Kilometer. Da muss ich Ihnen einfach sagen: Wenn ich diese Werbung anschaue, wundert es mich nicht, dass wir dermassen weit von der eigenen Zielvorgabe, die wir uns gegeben haben, entfernt sind.
Deshalb frage ich mich schon, was man hier tun muss, damit die Autoimporteure umschalten, also zuerst im Kopf und dann natürlich in der Werbung. Denn bei einer solchen Werbung müssen wir uns nicht wundern, dass wir weit von unseren Zielen entfernt sind. Ich erwähne diese Situation etwas ausführlicher, weil man beim Verkehr, wie gesagt, am meisten Mühe hat, vom Fleck zu kommen. Ich erwähne sie aber auch deshalb, weil wir im Verkehr besonders sensibel sind auf allfällige Auswirkungen auf die Bergregionen - Herr Ständerat Rieder hat es erwähnt -, aber auch auf die tiefen Einkommen. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns bewusst sind, dass die Importeure es in der Hand haben, Gegensteuer zu geben. Wenn sie vermehrt auf Fahrzeuge setzen, die weniger Benzin verbrauchen und weniger CO2 ausstossen, tun sie den Autofahrerinnen und Autofahrern einen Gefallen. Denn dann haben sie keine Sanktionen, die sie dem Autofahrer auf den Verkaufspreis des Autos schlagen müssen. Aber sie tun auch etwas für die Umwelt. Sie tun etwas für die Autofahrer, und sie tun auch etwas für sich selber, weil sie dann von diesen Sanktionen befreit sind.
Ich bin der Meinung, dass wir da wirklich Handlungsbedarf haben. Ihre Kommission hat hier einen Weg aufgezeigt. Aber noch einmal: Das Ziel ist nicht, möglichst viele Sanktionsgelder einzunehmen, sondern jetzt wirklich, auch im Sinne unserer Bevölkerung, den richtigen Weg einzuschlagen.
Eine weitere Lenkungsabgabe, die Ihre Kommission für den Flugverkehr vorschlägt, ist die Flugticketabgabe. Der Bundesrat hatte diese Abgabe in seiner Totalrevision nicht vorgesehen. Aber auch der Bundesrat ist der Meinung, dass eine Flugticketabgabe das Potenzial hat, die CO2-Emissionen im Flugverkehr zu vermindern, wenn sie entsprechend als Lenkungsabgabe ausgestaltet ist. In diesem Sinne kann der Bundesrat auch diese Stossrichtung Ihrer Kommission unterstützen. Ihre Kommission schlägt ja vor, dass bis zur Hälfte der Einnahmen aus der Flugticketabgabe in einen neu zu schaffenden Klimafonds fliessen. Das Ziel ist es, mit diesem Klimafonds längerfristige Innovationen im Klimabereich zu fördern. Das ist auch wieder im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz und der Innovationskraft unserer Wirtschaft.
Der Klimafonds, so, wie ihn Ihre Kommission vorschlägt, hat den Vorteil, dass er verschiedene Mittel für den Klimaschutz zusammenführt und damit die Flexibilität erhöht. So sollen also die Mittel aus dem Gebäudeprogramm und auch aus dem Technologiefonds in diesen Klimafonds überführt werden. Das heisst, wenn zum Beispiel im Gebäudeprogramm nicht das ganze Geld abgeholt wird, bleibt es nicht irgendwo liegen, sondern man kann es im Sinne des Klimafonds sinnvoll einsetzen.
Ihre Kommission möchte auch Mittel für die Vermeidung von Klimaschäden respektive für Anpassungsmassnahmen bereitstellen. Auch das wurde von Ihrer Seite begrüsst, und das wird auch vonseiten des Bundesrates begrüsst. Es ist tatsächlich so: Sie arbeiten nicht nur für die Zukunft und für Ihre Enkelkinder, sondern wir spüren heute bereits die Auswirkungen des Klimawandels in unserem Land. Deshalb ist es wichtig, dass wir auch Mittel für die Anpassungsmassnahmen zur Vermeidung von Schäden bereithaben. Ihre Kommission sieht hier Mittel aus den Sanktionen und aus den Versteigerungen der Emissionsrechte vor. Das ist verfassungsrechtlich so möglich, das ist korrekt. Es ist gerade auch für die Berggebiete wichtig, wobei: Ich bin überzeugt, dass die Städte in baldiger Zukunft ebenfalls Anpassungsmassnahmen vornehmen werden. Es ist also nicht nur eine Frage der Berggebiete, wir haben vielleicht noch gar keine Vorstellung davon, wer in naher Zukunft ebenfalls Anpassungsmassnahmen vornehmen und Schadensvermeidung betreiben muss und dann auch entsprechende Gelder braucht.
Ich komme noch zu einem weiteren Bereich. Ihre Kommission möchte auch den Finanzsektor einbeziehen - zu Recht, kann ich sagen. Wenn eine Analyse ergeben hat, dass die Anlagen von Banken und Versicherungen, die Investitionen, die sie tätigen, zu einer Erderwärmung von 4 bis 6 Grad Celsius führen, dann tun wir gut daran, auch hier aufzuzeigen: Man kann nicht auf der einen Seite Klimaschutzmassnahmen beschliessen und auf der anderen Seite in die genau entgegengesetzte Richtung investieren.
Ich muss Ihnen sagen, ich bin aber auch dankbar, dass Sie dem Bundesrat die entsprechenden Aufträge erteilt haben. Ihre Kommission hat in der Tat überlegt, ob sie hier bereits legiferieren soll. Ich glaube, es war ein Abwägen. Ich habe Verständnis dafür: Sie wollten mal eine Vorlage bringen, und die Erarbeitung einer Vorlage, die dann den ganzen Finanzsektor auch noch einbezogen hätte, hätte zu lange gedauert. Angesichts der Zeit, die Sie dafür allenfalls noch gebraucht hätten, war es sinnvoll und richtig, dem Bundesrat diesen Auftrag zu geben.
Ich kann Ihnen versichern, dass auch der Bundesrat der Meinung ist, dass wir hier Instrumente und Mittel zur Verfügung haben müssen. Wie immer aber geht der Bundesrat davon aus, dass wir eine freiwillige Runde machen. Wir - also das Bundesamt für Umwelt zusammen mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen - haben ja bereits damit begonnen, solche Überprüfungen anonym anzubieten. Dort hat man eben gesehen, wie widersprüchlich die aktuellen Anlagen und die Investitionen, die getätigt werden, noch sind.
Unsere Verwaltung hat aber auch einen Vorschlag erarbeitet, wie man die Klimarelevanz von Anlagen überprüfen kann. Ebenfalls heute in New York stellt die Schweiz eine solche Überprüfungsmethode vor und möchte natürlich, dass das möglichst auch international übernommen wird, damit wir hier dann vergleichbare Daten haben. Der Bundesrat hat vor dem Sommer in seinem Klimapaket ebenfalls beschlossen, dass unsere Pensionskasse, die Publica, ihre Anlagen in Bezug auf die Klimaverträglichkeit transparent machen soll. Wir möchten hier auch den Pensionskassen gegenüber zeigen: Das kann man tun, das funktioniert, das weckt die Sensibilität. Ich denke, es ist auch etwas, was von der Bevölkerung erwartet wird.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich denke, die Bevölkerung hat ein Recht zu wissen, mit welchen konkreten Massnahmen unser Land jetzt das Pariser Abkommen umsetzen will. Aber auch die Wirtschaft wartet auf Ihre Entscheide. Was ich in diesen letzten Monaten am häufigsten gehört habe, war immer: Gebt uns Planungssicherheit, gebt uns Investitionssicherheit, sagt uns, wohin die Reise geht, im Bereich Gebäude, im Bereich Verkehr, bei der Industrie!
Die Landwirtschaft, Frau Ständerätin Fetz, die kommt: Wir haben die Klimaziele für die Landwirtschaft festgelegt. Die Massnahmen kommen in der Agrarpolitik 2022 plus. Es ist klar, auch die Landwirtschaft wird ihren Beitrag leisten.
Ich denke, wichtig ist, dass wir mit Planungssicherheit und Investitionssicherheit vor allem für unsere Wirtschaft aufzeigen können: Wenn wir es clever machen, dann können wir ihre Innovationskraft stärken, dann fördern wir auch Exportchancen für unsere Wirtschaft und tun etwas für unsere Arbeitsplätze.
In diesem Sinne danke ich für Ihre Arbeit und bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen
Loi fédérale sur la réduction des émissions de gaz à effet de serre
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission
Abs. 1
... vermindert werden mit dem Ziel, einen Beitrag zu leisten,
a. den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen;
b. die Treibhausgasemissionen auf ein Ausmass zu reduzieren, das die Aufnahmefähigkeit von Kohlestoffsenken nicht übersteigt;
c. die Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen zu erhöhen;
d. die Finanzmittelflüsse in Einklang zu bringen mit der angestrebten emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung.
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 1
Proposition de la commission
Al. 1
... carburants fossiles; l'objectif est de contribuer:
a. à ce que la hausse moyenne de la température mondiale soit maintenue sensiblement en dessous de 2 degrés Celsius par rapport au niveau préindustriel et à ce que des efforts soient entrepris pour limiter cette hausse à 1,5 degré Celsius par rapport au niveau préindustriel;
b. à ce que les émissions de gaz à effet de serre soient ramenées à une quantité qui ne dépasse pas la capacité d'absorption des puits de carbone;
c. à renforcer les capacités d'adaptation aux effets néfastes des changements climatiques;
d. à rendre compatibles les flux financiers avec le développement à faible émission visé ainsi qu'avec un développement capable de résister aux changements climatiques.
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Auch zuhanden des Amtlichen Bulletins erlaube ich mir, einige Ergänzungen zu machen, denn beim Zweckartikel hat die UREK-SR in der Mehrheit wichtige Präzisierungen bei den Buchstaben a, b, c und d vorgenommen. Das Übereinkommen von Paris hat ja grundsätzlich drei Ziele. Wir haben aber in Bezug auf die Ziele vier Anpassungen in Absatz 1 vorgenommen.
Buchstabe a: Der Anstieg der Erderwärmung soll deutlich unter 2 Grad Celsius gehalten werden, wobei 1,5 Grad anzupeilen sind. Dieser Antrag wurde mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Buchstabe b: Die Emissionen müssen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts durch entsprechende Senkenleistungen neutralisiert werden. Dieser Antrag wurde mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Buchstabe c: Es soll eine Steigerung der Anpassungsfähigkeit erreicht werden. Die höhere Anpassungsfähigkeit kommt vor allem auch den Berggebieten zugute. Dieser Antrag wurde mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Buchstabe d: Hier geht es um die Ausrichtung der Finanzmittelflüsse auf die angestrebte emissionsarme und widerstandsfähige Entwicklung. Es ist also ein klares Bekenntnis dazu, dass der Finanzplatz eben auch wichtig ist. Sie sehen, dass wir Kommissionspostulate eingereicht haben, da die konkreten Anpassungen nicht in diesem Gesetz vorgenommen werden können. Dieser Antrag wurde mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission
...
f. internationale Bescheinigungen: Bescheinigungen über im Ausland nachweislich erzielte Verminderungen von Treibhausgasemissionen;
fbis. Senken: international anerkannte Kohlenstoffspeicher, die mehr CO2 aufnehmen als abgeben;
g. Klimaschutz: die Gesamtheit der Massnahmen, die zur Verminderung der Treibhausgasemissionen oder zur Erhöhung der Leistung von Senken beitragen und mögliche Folgen ...
h. Luftverkehrsunternehmen: inländische oder ausländische Unternehmen mit einer Betriebsbewilligung oder einer anderen gleichwertigen Bewilligung, die sie zur gewerbsmässigen Beförderung von Flugpassagierinnen und -passagieren berechtigt;
i. Flugtickets: papiergebundene oder elektronische Einzel- oder Sammelbestätigungen des Rechts von Flugpassagierinnen und -passagieren, durch Luftverkehrsunternehmen befördert zu werden.
Art. 2
Proposition de la commission
...
f. attestation internationale: toute attestation portant sur des réductions d'émissions de gaz à effet de serre vérifiables réalisées à l'étranger;
fbis. puits de carbone: tout réservoir de carbone reconnu au plan international qui absorbe davantage de CO2 qu'il n'en rejette;
g. protection du climat: ensemble des mesures contribuant à réduire les émissions de gaz à effet de serre ou à augmenter les prestations des puits de carbone et visant à ...
h. entreprise de transport aérien: entreprise suisse ou étrangère titulaire d'une autorisation d'exploitation ou d'une autre autorisation équivalente l'habilitant à transporter des passagers par aéronef dans un but commercial;
i. billet d'avion: confirmation individuelle ou collective, sur support papier ou électronique, du droit des passagers à être transportés par une entreprise de transport aérien.
Angenommen - Adopté
Art. 3
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2bis
Emissionsverminderungen im Ausland, die nicht an das Ziel nach Absatz 1 angerechnet werden und die einen Beitrag dazu leisten, den globalen Temperaturanstieg im Sinne von Artikel 1 zu begrenzen, sollen möglichst den von der Schweiz im Ausland mitverursachten Emissionen entsprechen.
Abs. 3
Der Bundesrat kann Ziele und Zwischenziele für einzelne Sektoren und Emissionen aus fossilen Brennstoffen festlegen. Dabei werden die Vorleistungen und das wirtschaftlich realisierbare Verminderungspotenzial berücksichtigt.
Abs. 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 5
Der Bundesrat legt fest, in welchem Umfang:
a. Streichen
b. internationale Bescheinigungen bei der Verminderung mit im Ausland durchgeführten Massnahmen berücksichtigt werden.
Abs. 6, 7
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Vonlanthen, Bruderer Wyss, Cramer, Levrat, Luginbühl, Zanetti Roberto)
Abs. 2
Die Verminderung der Treibhausgasemissionen nach Absatz 1 soll zu mindestens 80 Prozent mit im Inland durchgeführten Massnahmen erfolgen. Im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen im Inland um mindestens 30 Prozent gegenüber 1990 vermindert werden.
Antrag Rechsteiner Paul
Abs. 2
Die Verminderung der Treibhausgasemissionen nach Absatz 1 soll zu 100 Prozent mit im Inland durchgeführten Massnahmen erfolgen.
Art. 3
Proposition de la majorité
Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2bis
Les réductions d'émissions à l'étranger qui ne sont pas prises en compte pour l'objectif visé à l'alinéa 1 et qui contribuent à limiter la hausse de la température mondiale au sens de l'article 1 doivent correspondre autant que possible aux émissions dont la Suisse est coresponsable à l'étranger.
Al. 3
Le Conseil fédéral peut prévoir des objectifs et des objectifs intermédiaires pour certains secteurs et pour les émissions dues aux combustibles fossiles. Il prend alors en compte les prestations antérieures et les réductions potentielles économiquement réalisables.
Al. 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 5
Le Conseil fédéral détermine dans quelle mesure:
a. Biffer
b. les attestations internationales sont prises en considération lorsque la réduction est obtenue par des mesures réalisées à l'étranger.
Al. 6, 7
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Vonlanthen, Bruderer Wyss, Cramer, Levrat, Luginbühl, Zanetti Roberto)
Al. 2
Au moins 80 pour cent de la réduction des émissions de gaz à effet de serre prévue à l'alinéa 1 doivent être réalisés par des mesures prises en Suisse. Entre 2021 et 2030, les émissions de gaz à effet de serre en Suisse doivent être réduites d'au moins 30 pour cent en moyenne par rapport à 1990.
Proposition Rechsteiner Paul
Al. 2
100 pour cent de la réduction des émissions de gaz à effet de serre prévue à l'alinéa 1 doit être réalisée par des mesures prises en Suisse.
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Bei Artikel 3 Absatz 2 - auf Seite 4 der Fahne - gibt es den erwähnten Antrag der Mehrheit, den Antrag der Minderheit Vonlanthen sowie den Einzelantrag Rechsteiner Paul, der verlangt, dass die Reduktion zu 100 Prozent im Inland erfolgt. Die Mehrheit beantragt, dem Bundesrat zu folgen. Sie will, dass die Verminderung der Treibhausgasemissionen nach Absatz 1 im Jahr 2030 zu mindestens 60 Prozent mit Massnahmen im Inland erfolgt. Mit dem Antrag der Minderheit würden wir den Anteil auf mindestens 80 Prozent heben. Dies würde bedeuten, dass die Emissionen im Inland bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 sinken sollten.
Mit den von der UREK-SR beschlossenen und quantifizierten Massnahmen lässt sich diese Inlandwirkung fast erreichen. Hinzu kommen neue Massnahmen, die in ihrer Wirkung noch nicht quantifiziert sind und die teilweise nicht an das Inlandziel angerechnet werden können. Dies gilt zum Beispiel für die Flugticketabgabe, da die internationale Luftfahrt nicht unter die Inlandreduktion fällt.
Das aktuelle CO2-Gesetz sieht eine Reduktion der Inlandemissionen bis 2020 um 20 Prozent vor. Dies entspricht für den Zeitraum von 2013 bis 2020 einer jährlichen Reduktion um 1,5 Prozent. Würde dies bis 2030 so weitergeführt, müsste das Ziel gemäss Minderheit auf minus 40 Prozent im Inland festgelegt werden. Dies würde auch dem aktuell gültigen EU-Ziel entsprechen, das derzeit in Revision ist. Einzelne Länder fordern eine Verschärfung auf minus 55 Prozent im Inland, um tatsächlich mit dem Pariser Klimaabkommen konform zu sein.
Ich erlaube mir, gleich auch den Einzelantrag Rechsteiner Paul kurz zu kommentieren. Ich bitte Sie, diese Forderung abzulehnen, da wir diese Zielvorgabe mit dem vorliegenden Massnahmenpaket niemals erreichen können. Wir wollen ein griffiges und klares CO2-Gesetz. Diese Vorgabe ist aber nicht realistisch.
Ich bitte Sie hier, der Mehrheit zu folgen.
Vonlanthen Beat · Mit-M · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion
Wie gesagt, die starke Minderheit schlägt Ihnen vor, die Verminderung der Treibhausgasemissionen zu mindestens 80 Prozent im Inland zu realisieren. Ist das ein zu ehrgeiziger oder gar tollkühner Antrag? Mitnichten! Denn er entspricht dem im heutigen CO2-Gesetz festgelegten Absenkpfad von 2 Prozent pro Jahr. Wenn Sie den vom Bundesrat und von der Kommissionsmehrheit beantragten Satz von 60 Prozent ins Gesetz schreiben, dann reduzieren Sie den Wert des heutigen Absenkpfades um die Hälfte, auf 1 Prozent pro Jahr. Können wir uns das angesichts der generellen Zielsetzung, Klimaneutralität bis im Jahr 2050 zu erreichen, leisten? Ihre Kollegin und Ihre Kollegen von der Minderheit meinen klar: nein.
An dieser Stelle möchte ich zudem noch die folgenden Argumente ganz kurz ins Feld führen:
1. Die vom Bafu im Kontext der nun diskutierten Anträge zu dieser Revision durchgeführte Emissionsbuchhaltung gelangt zum Schluss, dass die 80 Prozent in etwa erreicht werden.
2. Die Durchführung der Massnahmen im Inland kreiert Wertschöpfung bei uns und fördert die Innovation und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen der Green Economy.
3. Die Schweiz ist weltweit mit nur fünf anderen Staaten eines der wenigen Länder, die überhaupt im Ausland Massnahmen umsetzen. Neben der Schweiz sind das Japan, Kanada, Südkorea, Liechtenstein und Monaco.
4. Ein letztes Argument: Es wird immer schwieriger, im Ausland Massnahmen umzusetzen und sich diese anrechnen zu lassen. Auch andere Länder müssen ja diesen Absenkpfad realisieren, sodass man nicht die Möglichkeit hat, die entsprechenden Reduktionen ins Ausland zu verkaufen.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen, wonach die Massnahmen zu mindestens 80 Prozent im Inland erfolgen sollen.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die Treibhausgasemissionen in der Schweiz zu vermindern und dadurch einen Beitrag an die weltweit umzusetzenden Klimaziele zu leisten. Das ist das Ziel des Gesetzes. Die Mehrheit will dies erreichen, indem mindestens 60 Prozent der Reduktion im Inland erfolgen. Die Minderheit Vonlanthen, die in die richtige Richtung geht, will hier ambitiöser 80 Prozent im Inland umsetzen. Ich schlage Ihnen vor, 100 Prozent der Verminderung von Treibhausgasemissionen im Inland umzusetzen.
Betrachten wir die Logik des Gesetzes: Wenn wir durch die Reduktion der Treibhausgasemissionen einen Beitrag zum Erreichen der weltweiten Klimaziele und zur Abbremsung des Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau leisten wollen, dann besagt doch die Logik, dass wir ihn mit der Reduktion dessen erreichen müssen und sollten, was wir hier in der Schweiz selber ausstossen. Es ist logisch, dass wir das, was wir hier verursachen, auch hier bekämpfen müssen und dass wir unsere Hausaufgaben selber machen müssen, statt sie an andere Länder zu delegieren, die andere, womöglich noch weit grössere Probleme mit der Erreichung dieser Ziele haben.
Kommt hinzu, dass der Zertifikatehandel zur Erreichung des Emissionszieles ja nichts anderes ist als der frühere mittelalterliche Ablasshandel. Damals, im Mittelalter, sollten die Sünden dadurch getilgt werden, dass man in Rom einen Obolus für die Tilgung dieser Schuld und dieser Sünden abgab. Das, was wir jetzt tun würden, wäre etwas Ähnliches. Statt dass wir die Hausaufgaben hier im Lande machen würden, würden wir sie ins Ausland auslagern. Natürlich würden wir dafür bezahlen, allenfalls teuer bezahlen, aber wir würden in der Aufgabe, die Emissionen hier zu bekämpfen, doch versagen. Das ist keine nachhaltige Politik, das ist nicht auf der Höhe der gemeinsamen Aufgaben, die wir haben.
Kommt noch dazu - Kollege Vonlanthen hat darauf hingewiesen -: Die bisherige Zwischenbilanz des Kompensationsmechanismus, dieses Zertifikatehandels, ist nach den Analysen der Umweltorganisationen und auch abgestützt auf internationale Erfahrungen tendenziell ein Fiasko. Zum allergrössten Teil werden die Ziele über diesen Zertifikatehandel nicht oder kaum erreicht. Weiter kommt dazu: Wie das nach dem Pariser Abkommen einmal aussehen soll, ist völlig unklar. Gelingt es zum Beispiel, perverse Anreize auszuschalten, beispielsweise jenen, dass Länder sich extra schwache Emissionsziele setzen, um dann anderen Staaten zusätzliche Reduktionen möglichst teuer verkaufen zu können? Insgesamt stimmt die bisherige Bilanz also sehr kritisch, sie ist negativ. Alles, was folgt, ist höchst unsicher. Daraus folgt, dass wir für das, was wir in der Schweiz CO2-mässig verursachen, selber Verantwortung übernehmen und es nicht auslagern sollten, auch wenn dies politische Fantasie und einen entsprechenden Umsetzungswillen bedingt.
Ich gebe dem Kommissionssprecher durchaus Recht, wenn er sagt, dass mit den jetzt vorgesehenen Massnahmen diese 100 Prozent nicht erreicht werden können. Aber es ist klar, dass wir jetzt im Bereich der Zielsetzung sind. Auch der Bundesrat - das muss man ihm attestieren - hat ja während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens mit dem Netto-null-Ziel per 2050 die Notwendigkeit einer Zielverschärfung erkannt, obwohl wir mit den Massnahmen eigentlich erst auf dem Weg dorthin sind. Genau das ist es, was wir machen müssten, nämlich die Ziele so zu setzen, dass wir selber auf der Höhe der Aufgabe sind, im Wissen darum, dass der Nationalrat dann nach den Wahlen nachbessern muss.
Ich meine auch, dass wir international durchaus gefragt sind, nämlich indem wir insgesamt zu den Bestrebungen zum Klimaschutz beitragen. Wir als Schweiz nehmen ja auch an der Konferenz in New York teil. Es ist eine wichtige Aufgabe, auch finanziell dazu beizutragen, sich hier solidarisch gegenüber Ländern zu erweisen, die wirtschaftlich und finanziell in einer schwierigeren Lage als wir sind. Aber das entbindet uns nicht davon, unsere Hausaufgaben im Inland zu machen. Die Argumente von Kollege Vonlanthen, die er hier vorgetragen hat, sprechen genauso für ein Inlandziel von 100 Prozent wie für eines von 80 Prozent; 80 Prozent sind natürlich besser als 60 Prozent.
Das ist das, was dazu zu sagen ist. Aber es geht hier um eine Grundsatzfrage, und die Grundsatzfrage spricht dafür, dass wir die Arbeit im Land selber machen müssen, dort, wo wir Treibhausgasemissionen verursachen, und hier zum Rechten sehen müssen. In diesem Sinn ist der Einzelantrag zu verstehen.
Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das Hauptziel unserer Arbeit ist, dass wir möglichst rasch möglichst viel CO2 aus der Luft herausbringen. Wir haben gehört, dass die Schweizer Emissionen verschwindend klein sind. Wir haben auch gehört, dass uns das nicht von irgendwelchen Massnahmen befreit, im Gegenteil; wir haben all diese Argumente beim Eintreten gehört. Ich bin schon erstaunt, wie jetzt die Theorie daherkommt. Die ganze Geschichte hat ja auch eine Kostenseite, und wenn ich mit der gleichen Menge Geld die zehnfache CO2-Menge aus der Luft bringe, interessiert es mich wirklich nicht, ob sie angerechnet wird oder nicht. Es geht um das CO2, das reduziert wird - dann nehme ich die Variante, die zehnmal mehr CO2 aus der Luft bringt.
Wenn wir der Logik von Kollege Rechsteiner und ein Stück weit auch von Kollege Vonlanthen folgen würden, wäre es relativ einfach. Ich mache ein Beispiel aus der Zementindustrie. Die sechs Zementwerke in der Schweiz emittieren 9 Prozent der CO2-Emissionen der Schweiz. Es wäre relativ einfach, diese sechs Werke einfach zu schliessen. Dann hätten wir unser Ziel zwar erreicht, hätten den Zement aber trotzdem nötig und würden diesen importieren, mit zusätzlichen Schäden: Auf der einen Seite würde dieser Zement ja nicht nicht gebraucht, sondern er würde im Ausland produziert, bei entsprechend schlechteren Umweltvorschriften - diese sind bekannt -; und auf der anderen Seite hätten wir zusätzlich noch die Importkosten, Zement wird ja nicht per Velokurier geliefert.
Ich bin ein Fan der Schweizer Zementindustrie. Sie hat eine grosse Pionierrolle bei der Reduktion von CO2-Emissionen in der Zementindustrie gespielt. Es ist ein gutes Beispiel. Die Zementindustrie - ich bleibe bei diesem Beispiel - hat ihre CO2-Emissionen um zwei Drittel reduziert. Diese Technologien sind auch auf die Zementwerke im Ausland anwendbar - sofern sie finanziert werden können. Wenn jetzt aber die Holcim, als Beispiel, als internationaler Konzern, der Schweizer Zementwerke besitzt, diese Technologie aus Kostengründen nicht in ihre Zementwerke weltweit exportiert, dann haben wir ein Problem.
Lassen wir deshalb der Industrie hier doch einen Raum, um etwas zu schaffen. Das Pareto-Prinzip besagt, dass 80 Prozent der Emissionsreduktion mit 20 Prozent der Aufwendungen ermöglicht werden und die übrigen 80 Prozent an Geld für die Emissionsverminderung der restlichen 20 Prozent gebraucht werden. Ja, meine Güte, überlassen Sie es doch der Industrie, das zu tun. Die Industrie hat in den letzten fünfzehn Jahren ihre Emissionen um rund 30 Prozent gesenkt. Ja, meine Güte, es funktioniert ja, es wird einfach nicht diskutiert, es wird nicht genannt, es wird in der ganzen Diskussion um diese Klimageschichte, die ich persönlich auch sehr ernst nehme, einfach ausgeblendet.
Deshalb: Gehen wir diese ganze Geschichte mit Inland- und Auslandziel doch mit Vernunft und Augenmass an, und folgen wir der Mehrheit!
Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Das ist super hier: Man kann über 80, über 60, über 100 Prozent abstimmen. Die, die 80 Prozent wollen, sind besser als die, die 60 wollen, und die, die 100 Prozent wollen, sind besser als die, die 80 wollen. Herrlich, man kann einfach abstimmen und glücklich sein! Man muss die Artikel gar nicht mehr weiterlesen, und alle sind happy! Tatsache aber ist, dass die folgenden Artikel wichtig sind. Das hier ist nur ein Resultat davon. Sie entschuldigen, ich bin kein Anwalt, ich bin Ingenieur. Vier Artikel ergeben am Schluss eine Addition, und daraus ergibt sich ein Resultat. Und dieses Resultat müsste hier drinstehen!
Ich möchte Ihnen jetzt rasch vorrechnen, was das Resultat ist. Wenn Sie der Mehrheit der Kommission folgen, der Mehrheit - Herr Vonlanthen macht das ja nicht, er hat einen neuen Minderheitsantrag gestellt -, dann werden Sie vielleicht knapp auf 75 Prozent kommen, knapp 75 Prozent; dies, wenn Sie der Mehrheit folgen. Wenn Sie natürlich der Minderheit Vonlanthen folgen, dann müssen Sie sofort einen Antrag auf 60 Prozent stellen, weil das fast die Differenz ausmacht. Dessen muss man sich einfach bewusst sein. Man könnte auch die Zementindustrie nehmen, man könnte anstelle des Gebäudebereichs auch die Zementindustrie opfern; das wäre eine andere Variante, aber es gibt wohl niemanden, der das machen will. Dieses Resultat ergibt die Arithmetik.
Es tut mir furchtbar leid, ich bin wirklich ein dummer Ingenieur: Ich habe noch gefragt, wie gross der Fehler bei dieser Rechnung sei. Er beträgt ungefähr 30 Prozent, aber nicht nach oben, sondern nur nach unten. Das heisst also, wenn Sie mit diesem Gesetz 75 Prozent hinbekommen, haben Sie noch einen Fehler, mit dem der Satz von 75 Prozent auf etwa 65 oder 60 Prozent runtergeht. Und jetzt lesen Sie doch bitte einmal den Antrag der Mehrheit gemäss Beschluss des Nationalrates: Dieser sagt "zu mindestens 60 Prozent". Das steht dort. Da kann man auch auf 100 Prozent gehen, Herr Rechsteiner, wenn Sie die Massnahmen dazu haben. Man kann auch auf 80 Prozent gehen, wenn Sie die Massnahmen dazu haben. Aber wenn Sie die Massnahmen dazu nicht haben und vor die Klimajugend stehen, dann seien Sie ehrlich, und kommen Sie mit den Massnahmen, die in diesem Gesetz drinstehen. Sie ergeben ein arithmetisches Resultat, und das Resultat ist momentan, dass es nicht mehr als 80 Prozent gibt. Das tut mir leid. Man kann auch nicht sagen, der Bundesrat könne noch mit zusätzlichen Massnahmen kommen. Das ist das CO2-Gesetz, das die nächsten paar Jahre gilt. Wenn Sie neue Massnahmen bringen, dann werden sie vermutlich höchstens - höchstens! - nach 2030 greifen. Das Ziel ist aber, die Reduktion bis 2030 hinzukriegen.
Was haben wir denn zusätzlich hier drin gemacht? Wir haben vieles zusätzlich gemacht. Die Rechnung, die ich Ihnen vorgestellt habe - die mit etwa 75 Prozent und mit dem Fehler -, nimmt den Klimafonds und die Flugticketabgabe heute aus, weil sie keine Zielvereinbarung haben. Aber zusätzlich haben wir in Artikel 2bis eingeführt, Herr Rechsteiner, genau wie Sie es gewünscht haben, dass die Schweiz darüber hinaus im Ausland, ausserhalb dieser Mechanismen der Klimazertifikate - denen ich genau gleich misstraue wie Sie, da haben Sie nämlich Recht, ich glaube, denen muss man misstrauen -, auch noch Projekte machen kann, die dann vielleicht den anderen Ländern angerechnet werden. Da kommt genau das, was unser Kommissionspräsident vorhin gesagt hat: Wenn die Holcim beschlossen hat, weltweit 350 Millionen Franken zu investieren, um den CO2-Ausstoss ihrer Werke zu reduzieren oder auf Schweizer Niveau herunterzubringen, dann ist das eine geniale Sache. Auch das haben wir in Artikel 27 Absatz 3quater beschlossen: dass Firmen entlang der Wertschöpfungskette solche Projekte machen können. Das haben wir alles gemacht.
Es ist eine Tatsache: Wir müssen das CO2 auf der Welt reduzieren, nicht nur in der Schweiz. Sie können etwa ausrechnen: Wenn Sie über Absatz 2bis oder über die Wertschöpfungskette usw. 100 Millionen Tonnen im Ausland kompensieren, dann kostet Sie das etwa 1 Milliarde Franken. Rechnen Sie einmal aus, was dieses Aufstocken von 60 auf 80 Prozent kostet. Das sind dann etwa 3 Millionen Tonnen, nicht viel mehr, und das kostet Sie praktisch gleich viel.
Was bringt jetzt unsere Gletscher zum Schmelzen? Das ist schon eine Frage, die wir uns stellen müssen. Wenn es uns darum geht, das CO2 auf der Welt zu senken, wenn es uns darum geht, die Innovationskraft der Schweiz in den Dienst der Welt zu stellen, um das CO2 zu senken, dann bin ich dafür, dass wir im Inland jede Massnahme ergreifen, die wir ergreifen können, die wir rechtsverträglich umsetzen können.
Ich glaube, das haben wir alles ins Gesetz hineingeschrieben. Alle haben beim Eintreten gesagt: Wir sind weit gegangen - und wir müssen ja noch in eine Volksabstimmung. Wenn Sie da jetzt weiterschrauben wollen, dann tun Sie das, tun Sie das auch im Zweitrat. Aber schauen Sie dann, dass Sie noch die Schlussabstimmung und ein Referendum bestehen.
Ich glaube, die ehrliche Antwort an die Bevölkerung ist: Wir werden auf mehr als 60 Prozent kommen. Wenn wir Glück haben und die Bundesrätin auch noch eine kreative Idee hat, kommen wir vielleicht auf 80 Prozent - wenn wir Glück haben. Aber das Glück möchte ich heute nicht ins Gesetz reinschreiben, das wäre komplett falsch.
Darum bitte ich Sie wirklich, bei der Mehrheit zu bleiben.
Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD
Dem Klima ist es tatsächlich egal, wo kompensiert wird. Wichtig ist, dass kompensiert wird. Insofern unterstütze ich die Möglichkeit, dass man Auslandkompensationen vornehmen kann. Ich möchte aber den bisherigen Absenkungspfad nicht abschwächen. Es gibt eine Econcept-Studie vom November 2018, die zeigt, dass wir, was den CO2-Ausstoss pro Kopf betrifft, im Gebäudebereich trotz allem, was schon erreicht wurde, europäisch nach wie vor zu den Top-Emittenten gehören. Die Frau Bundesrätin hat es dargelegt: Der Grund dafür ist, dass wir nach wie vor so viele Ölheizungen in Betrieb haben und diese auch noch fleissig durch neue ersetzen. Es ist klar, wir wissen es alle: Beim Verkehr sind wir, obwohl wir ein Land mit kurzen Distanzen sind, ein Top-Emittent in Europa.
Auf was deutet beides hin? Auf ein beträchtliches Spar- und Kompensationspotenzial im Inland. Wenn wir das heute nicht realisieren, dann werden wir es einfach später realisieren müssen, wenn wir die Zielsetzung 2050 erreichen wollen. Es ist tatsächlich so, dass die Kompensationswirkung im Ausland bisher häufig zweifelhaft war. Wir konnten nicht sicher sein, dass die Massnahmen, die da proklamiert wurden, wirklich echte Massnahmen sind. Wir konnten nicht sicher sein, ob nicht Doppelzählungen erfolgen. In Zukunft soll das aber anders werden. Damit wird es anspruchsvoller. Die Entwicklungsländer und die Schwellenländer werden aufgrund des Pariser Abkommens auch Massnahmen ergreifen müssen. Damit werden die Hürden höher.
Man könnte sich auch die Frage stellen: Ist es moralisch vertretbar, wenn wir die günstigen CO2-Massnahmen in Drittweltländern realisieren und diese Länder dann die teureren Massnahmen, die nachfolgen werden, realisieren müssen?
Wir wissen, dass wir unsere Anstrengungen insgesamt verstärken müssen. Es gibt aus diesen Gründen keinen Anlass, den bisherigen Absenkungspfad im Inland - jährlich minus 2 Prozent - zu verlassen. Es gibt nicht mehr als 80 Prozent - da gebe ich Kollege Noser Recht -, aber auch nicht weniger. Wir sollten unsere Hürden hoch setzen.
Ich bitte Sie daher, der Minderheit zuzustimmen.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern
Diese engagierten und ehrgeizigen Voten, die Sie halten, freuen mich, weil es in der Tat so ist, dass der Weg zu einer vollständigen Dekarbonisierung für die Schweizer Wirtschaft eine enorme Chance ist.
Wir sind ein technisch hochentwickeltes Land, wir sind ein exportorientiertes Land; wir haben keine substanziellen Eigeninteressen in der fossilen Wirtschaft, weder beim Kohleabbau noch bei den Erdölvorkommen. Das heisst, wir können unsere Wettbewerbsvorteile im Umweltsektor voll ausspielen. Schliesslich tun wir ja mit inländischen Massnahmen auch etwas für unser Portemonnaie - das wurde ebenfalls gesagt. Wenn wir energetisch gesehen effizienter leben, dann sinken die Kosten. Auch erwähnt wurde, dass die Schweiz für fossile Energien jährlich über 10 Milliarden Franken ausgibt. Das ist Geld, das in andere Staaten abfliesst und damit auch unsere Handelsbilanz belastet. Es kommt noch etwas hinzu: Die Abhängigkeit von fossilen Energien macht uns auch verletzlich. Wenn ich denke, wie der Ölpreis plötzlich steigen kann; diese Drohnenangriffe auf eine saudische Raffinerie; überhaupt, die Unruhe in dieser Region: Das muss uns jedes Mal zu denken geben, weil wir dort ganz direkt in einer unmittelbaren Abhängigkeit sind.
Ich glaube, es ist damit klar, dass Massnahmen im Ausland längerfristig keine Option sind. Warum nicht? Weil im Unterschied zum Kyoto-Protokoll das Pariser Abkommen ja jetzt von allen Staaten verlangt, dass sie ihre Emissionen senken. Man kann also nicht mehr einfach beim anderen Emissionen senken gehen, denn der andere muss sie auch senken. Ich glaube, vom Bild, dass wir CO2 im Ausland mit viel weniger Aufwand vermindern können, als eine Verminderung in der Schweiz kostet, müssen wir uns verabschieden. Ich kann Ihnen das ganz konkret sagen: Die Schweiz verhandelt mit Peru seit zwei Jahren über ein bilaterales Abkommen, sodass wir unsere CO2-Kompensationen eben in Peru machen können, es aber nicht doppelt gezählt wird - weil es dem Klima nichts nützt, wenn Peru es abzieht und wir es auch noch einmal abziehen.
Wir haben immer noch kein Abkommen. Sie müssen keine Angst haben, die Länder sind nicht so doof zu sagen: Wir geben den Schweizern die günstigen Kompensationsmassnahmen und behalten die teuren für uns zurück. Es ist das Gegenteil: Die Staaten, die ihre CO2-Emissionen jetzt zurückfahren, machen für sich das, was günstig ist - sie nehmen die "low hanging fruits". Dann kommt die reiche Schweiz, und dann sagen sie: Ah, ihr möchtet bei uns kompensieren! Okay, wir geben euch die teuren. Also vom Bild, dass es günstig ist, im Ausland zu kompensieren, und dass es in der Schweiz teuer ist, müssen wir uns wahrscheinlich eher früher als später verabschieden.
Warum beantrage ich Ihnen trotzdem, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen? Schauen Sie, glaubwürdig sind Sie mit diesem Gesetz, wenn Sie der Bevölkerung sagen können: Wir haben Massnahmen beschlossen, ganz konkrete Massnahmen. Ich schaue ein bisschen auf Artikel 9; dort haben Sie Anträge der Mehrheit und Anträge von Minderheiten. Da müssen Sie dann sagen: Okay, wir haben beschlossen, dass wir damit die CO2-Emissionen um soundso viel senken. Sie zählen - wie Herr Ständerat Noser gesagt hat - am Schluss zusammen und sagen: Das haben wir ganz konkret beschlossen. Da muss ich Ihnen sagen, dass es mir lieber ist - ich glaube, es ist auch glaubwürdiger -, wenn Sie sagen: "Wir senken mindestens um 60 Prozent im Inland, das machen wir, dafür stehen wir ein, und dafür steht dieses Gesetz", als wenn Sie sagen: "Wir senken um 80 Prozent." Das tönt natürlich besser als 60 Prozent, aber dann wird bei den Gebäuden und hier und dort und wo es schwierig wird noch etwas zurückbuchstabiert. 100 Prozent ist noch besser, aber 100 Prozent bräuchte einen Paradigmenwechsel; da kommen Sie mit den Anreizen alleine nicht mehr durch, da müssten Sie gewisse Verbote aussprechen. Ich sage nicht, dass das nicht möglich ist, aber ich denke, wenn Sie diese Vorlage so verabschieden wollen, dass Sie hier mit Anreizen, ohne Verbote arbeiten - und das unterstützt der Bundesrat -, dann kommen Sie einfach mit 100 Prozent Massnahmen im Inland nicht durch: Das ist eine Tatsache, keine politische Aussage.
In diesem Sinne bitte ich Sie, hier die Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Es steht hier "mindestens 60 Prozent"; also wenn es dann mehr sind, wird niemand aufschreien. Hingegen ist es, glaube ich, wichtig, dass Sie hier wirklich sagen können: Wir haben eine realistische, glaubwürdige, machbare und mehrheitsfähige Vorlage verabschiedet. In diesem Sinne können Sie dies am glaubwürdigsten tun, wenn Sie hier die Kommissionsmehrheit unterstützen.
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Ich äussere mich noch kurz zu Absatz 2bis: Dieser Absatz etabliert das dritte Reduktionsziel und steht in direktem Zusammenhang mit dem neuen Klimafonds. Es geht hier darum, dass die Schweiz ihren weltweiten Hebel zur CO2-Reduktion umfassend nutzen kann, auch wenn diese Reduktion dem Schweizer Klimaziel gemäss dem Pariser Klimaabkommen nicht angerechnet werden kann. Dies trägt auch dem Umstand Rechnung, dass die CO2-Emissionen, die durch unseren Konsum im Ausland verursacht werden, nochmals in etwa dem Inlandausstoss entsprechen und dass insbesondere auch unsere Exportwirtschaft mit innovativen Finanzmechanismen Klimaschutztechnologien rascher und breiter einsetzen kann.
Die Kommission war sich klar einig, dass wir damit keine zusätzliche Bürokratie schaffen. Es soll also kein Erbsenzählen geben, sondern eine pragmatische Regelung, um die Verantwortung der Schweiz wahrzunehmen.
Dieser Entscheid wurde einstimmig gefällt. Es war mir aber wichtig, dies zuhanden der Unterlagen noch zu erwähnen.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit ... 29 Stimmen
Für den Antrag Rechsteiner Paul ... 11 Stimmen
(5 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 24 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 21 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Art. 4
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
... Treibhausgasemissionen vermindern oder die Senkenleistung erhöhen, namentlich in den Bereichen Umwelt, Energie-, Abfall-, Land-, Wald-, Finanz- und Holzwirtschaft ...
Abs. 3
Bei der Ausgestaltung der Massnahmen werden unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Machbarkeit berücksichtigt.
Art. 4
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
... effet de serre ou à augmenter l'effet des puits de carbone qui se fondent sur d'autres actes ... de l'énergie, des déchets, de l'agriculture, de l'économie forestière, de l'industrie du bois, du secteur financier, de la circulation routière ...
Al. 3
La compétitivité et la faisabilité économique sont notamment prises en compte dans la définition des mesures.
Angenommen - Adopté
Art. 5
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 1bis
Wirtschaftliche Emissionsverminderungen werden nur angerechnet, wenn technische oder ökonomische Hemmnisse abgebaut werden.
Abs. 1ter
Als Emissionsverminderungen gelten auch Erhöhungen der Senkenleistung, insbesondere im Wald (biologische Sequestrierung) und in Holzprodukten.
Abs. 2
Das zuständige Amt regelt die Einzelheiten des Vollzugs.
Antrag Häberli-Koller
Abs. 1ter
Als Emissionsverminderungen gelten auch Erhöhungen der Senkenleistung, insbesondere im Wald, auf bewirtschafteten Flächen (biologische Sequestrierung) und in Holzprodukten.
Art. 5
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 1bis
Les réductions d'émissions rentables ne sont prises en considération que si des obstacles techniques et économiques sont éliminés.
Al. 1ter
Sont également considérées comme des réductions d'émissions les augmentations de la capacité des puits de carbone, en particulier dans la forêt (séquestration biologique) et dans les produits en bois.
Al. 2
L'office compétent règle les modalités d'exécution.
Proposition Häberli-Koller
Al. 1ter
Sont également considérées comme des réductions d'émissions les augmentations de la capacité des puits de carbone, en particulier dans la forêt, sur des surfaces exploitées (séquestration biologique) et dans les produits en bois.
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Wir haben diesen Einzelantrag in der Kommission nicht diskutiert. Der beantragte Zusatz ist eigentlich nicht klar definiert. Im Einzelantrag Häberli-Koller steht "auf bewirtschafteten Flächen"; man muss klar sagen, dass es hierzu in diesem Bereich keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt.
Ich bitte Sie, diesen Einzelantrag abzulehnen.
Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion
Ich bitte Sie, diesen Einzelantrag gutzuheissen. Sie sehen, ich beantrage Ihnen, die Formulierung etwas zu erweitern. So heisst dann Absatz 1ter: "Als Emissionsverminderungen gelten auch Erhöhungen der Senkenleistung, insbesondere im Wald", dann kommt mein Einschub: "auf bewirtschafteten Flächen", und dann geht es weiter wie bisher: "(biologische Sequestrierung) und in Holzprodukten."
Die Begründung dazu lautet: Landwirtschaftliche Böden binden CO2. Je höher der Humusgehalt des Bodens ist, vor allem bei ackerbaulich genutzten Flächen, desto höher ist die CO2-Speicherung. Im Humus ist CO2 der Atmosphäre gespeichert. In unseren Böden ist dreimal mehr Kohlenstoff gebunden als in der Atmosphäre. Die Humusversorgung von Ackerbauflächen ist somit nicht nur wichtig für die Fruchtbarkeit und den Ertrag, sondern dient auch als wichtige CO2-Senke.
In diversen anderen Ländern ist die CO2-Sequestrierung in den Böden ein grosses Thema und wird als Beitrag an den Klimaschutz anerkannt. Deshalb sollte es auch für die Schweiz möglich sein, zusätzliche CO2-Bindung in den Böden anrechnen zu lassen, wenn der wissenschaftliche Nachweis dafür erbracht werden kann. Mögliche Massnahmen sind Gründüngung, reduzierte Bodenbearbeitung, das Einarbeiten von Pflanzenresten, Zwischenbegrünungen usw. Ein anderes Beispiel ist die vermehrte Ausbringung von Gärgut aus Biogasanlagen. Biogasanlagen sind ja auch ein wichtiges Instrument in der Energiestrategie. Studien in der Schweiz und in Norditalien haben gezeigt, dass neben hervorragenden Düngeleistungen des Gärguts damit auch der organische Gehalt im Boden ansteigt, und zwar innerhalb von zwei bis drei Jahren um über 2 Prozent, trotz stetigem Anbau von Ackerpflanzen und Gemüsebau. Diese zusätzliche CO2-Speicherung sollte gemäss entsprechenden wissenschaftlichen Nachweisen auch angerechnet werden können, wie im Wald.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung meines Antrages.
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Ich äussere mich nicht zum Einzelantrag Häberli-Koller. Sollte der Antrag in unserem Rat eine Mehrheit finden, wird es am Zweitrat liegen, die Vollzugstauglichkeit zu prüfen.
Ich benutze den Einzelantrag Häberli-Koller jedoch dazu, um auch in meiner Funktion als Präsident von Wald Schweiz meine Freude darüber auszudrücken, dass die Senkenleistung von Wald und Holz im Gesetz neu Anerkennung findet. Denn es ist unbestritten, dass der Wald und die Verwendung des nachwachsenden Rohstoffes Holz positive Auswirkungen auf den CO2-Haushalt und damit auf unser Klima haben. Erstens entziehen Bäume der Atmosphäre CO2 und lagern es ein. Das gebundene CO2 bleibt so lange im System Wald gespeichert, bis das Holz vermodert oder geerntet wird. Der Schweizer Wald bindet so jährlich rund 10 Millionen Tonnen CO2 alleine beim Holzwachstum. Zweitens: Wird Holz genutzt und zum Beispiel in Gebäuden verbaut oder in Holzprodukten verarbeitet, bleibt das darin gebundene CO2 auf Jahrzehnte gespeichert. Schliesslich drittens: Wird Holz anstelle nichtnachwachsender Rohstoffe, zum Beispiel anstelle von Zement, eingesetzt, hat das gleich zwei positive Effekte: Es wird dadurch kein fossiles CO2 freigesetzt, und es bedarf weniger grauer Energie für die Herstellung und den Transport. Jeder Kubikmeter Holz, der fossile Energien substituiert, erspart der Umwelt 600 Kilogramm CO2.
In diesem Sinne: ein Dank an die Kommission für die Ergänzung der bundesrätlichen Vorlage.
Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nachdem sich niemand zum Einzelantrag Häberli-Koller geäussert hat, möchte ich noch eine kleine agronomische Argumentation zuhanden von Frau Fetz nachschieben: Der Anteil der Landwirtschaft am CO2-Ausstoss ist ja sehr klein. Er liegt unter 1 Prozent. Aber das ist nicht das Thema, sondern es geht darum, dass die Methangase reduziert werden. Mit einer Biogasanlage, welche organische Substanz und Hofdünger vergärt, hat man eine starke Leistung zugunsten der Umwelt. Man reduziert das Methan auf null. Man vergast es, gewinnt Energie, und man gewinnt - und jetzt kommt das Argument von Frau Häberli-Koller - zusätzlich Humus. Das ist eine Senkenleistung. Es handelt sich um eine rein agronomische Fragestellung, die genau gleich begründet ist wie beim Holz: Die organische Substanz bindet CO2 aus der Atmosphäre. Es bleibt im Boden gebunden. Das ist eine Zielsetzung, die sicher unterstützungswürdig ist.
Deshalb bitte ich Sie, auch wenn wir das in der Kommission nicht in dieser Tiefe diskutiert haben, diesen Einzelantrag anzunehmen.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern
Zuerst äussere ich mich zum Zusatz, den Ihre Kommission mit Absatz 1ter eingefügt hat, der vorsieht, Waldsenkenprojekte ebenfalls zuzulassen: Wir sind damit einverstanden. Allerdings sind wir der Meinung, es brauche hier eine schweizweite Branchenlösung, sonst ist das schwierig zu berechnen. Aber ich gehe davon aus, dass der Präsident des Verbandes Wald Schweiz sicher eine solche schweizweite Branchenlösung hinkriegen wird. Das wollte ich zuhanden der Materialien sagen.
Zum Einzelantrag Häberli-Koller: Ich bitte Sie, diesen Einzelantrag abzulehnen. Es ist schon so, es gibt hier vermutlich Möglichkeiten, aber man sollte das jetzt nicht in ein Gesetz hineinschreiben. Erstens ist die Formulierung "bewirtschaftete Flächen" relativ offen; zweitens ist zum heutigen Zeitpunkt die Annahme, dass die langfristige Speicherung von Kohlenstoff auf diese Art und Weise tatsächlich funktioniert, wissenschaftlich einfach zu wenig gefestigt. Das wird sicher erforscht werden, das wird weiter beobachtet. Aber um das jetzt einfach pauschal zuzulassen, um das als Senkenleistung in ein Gesetz zu schreiben, ist es aus unserer Sicht zum heutigen Zeitpunkt wissenschaftlich zu wenig erhärtet. Wir müssen Sie deshalb bitten, das nicht ins Gesetz aufzunehmen.
Aber wie gesagt, wir sind gegenüber dieser Entwicklung offen und nehmen selbstverständlich alles auf, was entsprechende Möglichkeiten bietet. Wir sind allerdings der Meinung, dass es jetzt zu früh ist, um das ins Gesetz zu schreiben, zumal es auch in Ihrer Kommission gar nicht diskutiert worden ist, sonst hätten wir dort noch zusätzliche Informationen einbringen können.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 23 Stimmen
Für den Antrag Häberli-Koller ... 16 Stimmen
(5 Enthaltungen)
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Art. 6, 7
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 7a
Antrag der Kommission
Titel
Grundsatz zur Verminderung bei hohen Treibhausgasemissionen
Text
Wer neue Anlagen mit hohen Treibhausgasemissionen errichten oder bestehende wesentlich ändern will, sorgt dafür, dass die Treibhausgasemissionen aus diesen Anlagen soweit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.
Art. 7a
Proposition de la commission
Titre
Principe de réduction en cas d'émissions élevées de gaz à effet de serre
Texte
Quiconque souhaite construire des installations générant des taux d'émission de gaz à effet de serre élevés ou modifier de manière importante des installations existantes veille à ce que les émissions de gaz à effet de serre de ces installations soient limitées dans la mesure que le permettent l'état de la technique et les conditions d'exploitation, et pour autant que cela soit économiquement supportable.
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Auch das haben wir hier neu eingesetzt. Um die Zielsetzung des Übereinkommens von Paris zu erfüllen, braucht es insbesondere für den Bau künftiger Anlagen - die Definition von "Anlage" sehen Sie in Artikel 2 Buchstabe d - mit hohem CO2-Ausstoss eine Begrenzung der CO2-Emissionen. Die Kommission erachtet es als sinnvoll, im CO2-Gesetz ein Ziel zu setzen, wonach künftige Anlagen so erstellt werden müssen, dass ihr CO2-Ausstoss möglichst klein ist. Der Entscheid der Kommission war mit 6 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen klar.
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 8
Antrag der Kommission
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 1bis
Die Kantone können für Ersatzneubauten und umfassende energetische Gebäudesanierungen einen Ausnützungsbonus bis maximal 30 Prozent gewähren.
Art. 8
Proposition de la commission
Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 1bis
Les cantons peuvent octroyer un bonus d'utilisation du sol d'au plus 30 pour cent pour les nouvelles constructions de remplacement et pour les rénovations importantes en vue de réduire les pertes énergétiques dans les bâtiments.
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Auch hier mache ich eine Ergänzung, da diese Bestimmung neu ist: Dieser neue Absatz ist ein Anreiz für die Steigerung der Sanierungsraten. Dieser Absatz will gegenüber den Kantonen signalisieren, dass die Rahmenbedingungen für Ersatzbauten verbessert werden. Da die Bundesverfassung das Baurecht den Kantonen zuweist, hat die Kommission sich anstelle einer direkten materiellen Vorgabe, die verfassungswidrig wäre, für eine Kann-Formulierung entschieden. Verschiedene Kantone haben bereits entsprechende Vorschriften erlassen. Dieser Antrag wurde in der Kommission einstimmig angenommen.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe hierzu gleich zwei Fragen. Vor vier Jahren erhielt ich eine Einladung in ein Einfamilienhaus, das ein Plus-Energie-Gebäude war. An diesem war auch das Elektrizitätswerk beteiligt - und man hat festgestellt, dass dieses Haus 230 Prozent des gesamten Energiebedarfs deckt und dazu noch erhebliche CO2-freie Solarstromüberschüsse produziert. Daraufhin habe ich, das war vor rund vier Jahren, die Motion "Plus-Energie-Bauten statt 80-prozentige Energieverluste" (15.4265) eingereicht. Anlässlich der Motionsbehandlung, Frau Bundesrätin, hat Ihre Vorgängerin, Frau Doris Leuthard, im Ständerat erklärt: "Plus-Energie-Bauten sind eine Supersache." Trotzdem haben der Bundesrat und in der Folge auch unser Rat die Motion abgelehnt.
Jetzt sind vier Jahre vergangen. Laut der neuesten Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Mai sind die Gebäude zu 58 Prozent und der Verkehr zu 41 Prozent für die CO2-Emissionen verantwortlich. Laut Bundesrat weisen aber die Gebäude immer noch einen Energieverlust von 80 Prozent auf, vor allem bei fossilen Energien, die CO2-Emissionen verursachen. Es gälte zu bedenken, dass ein Plus-Energie-Einfamilienhaus Solarstromüberschüsse für über 20 Elektroautos produziert oder dass die Solarstromüberschüsse des Stadions, das wir in Schaffhausen haben, ausreichen, um 300 Elektroautos anzutreiben, sodass man 12 000 Kilometer pro Jahr CO2-frei fahren könnte. Daher stellen sich meines Erachtens zwei Fragen:
1. Warum werden in Artikel 8 des CO2-Gesetzes, im Abschnitt "Gebäude", die Plus-Energie-Bauten, die ja auch laut alt Bundesrätin Leuthard "eine Supersache" sind, nicht erwähnt?
2. Da Plus-Energie-Bauten nicht nur den Verbrauch von CO2-relevanten Brennstoffen, sondern auch noch den Verbrauch von Treibstoffen reduzieren bzw. da ihre Solarstromüberschüsse ins öffentliche Netz eingespeist werden können, stellt sich die Frage, welche CO2-Massnahmen mehr CO2 reduzieren können als Plus-Energie-Bauten.
Ich danke für die Beantwortung der beiden Fragen, Frau Bundesrätin.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern
Ich beantworte gerne die Fragen von Herrn Ständerat Germann. Es ist in der Tat so: Die Plus-Energie-Bauten sind eine wirklich gute Sache. Es ist aber so, dass diese heute schon gefördert werden. Sie werden gefördert in Bezug auf die Wärmedämmung; da gibt es ja aus dem Gebäudeprogramm über das CO2-Gesetz eine Förderung. Dann zum Anteil der Energieproduktion: Diese Gebäude produzieren ja Energie; das wird über das Energiegesetz gefördert, durch die Einmalvergütung für die Fotovoltaikanlagen. Bei den solarthermischen Anlagen müssen die Kantone entscheiden, was sie fördern - im Globalbeitrag des Bundes ist dafür Geld vorgesehen. Es ist einfach nicht so, dass alle Kantone das tun. Eigentlich wird also bei diesen Plus-Energie-Bauten alles gefördert, was man fördern kann. Ich weiss nun nicht, wohin Ihre Frage zielt: Möchten Sie noch eine Plus-Energie-Bauten-Förderung? Dann hätten Sie aber eine Mehrfachförderung.
In diesem Sinne kann man sagen: Für alles, was diese Häuser produzieren oder vermindern, gibt es Beiträge. In diesem Sinne ist das eine gute Sache. Ich glaube, mehr Beiträge können Sie hier gar nicht liefern. Ich weiss nicht, ob ich Ihre Frage beantwortet habe. Die Sache ist gut, aber sie wird bereits umfassend gefördert.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es geht mir ja nicht primär nur um die Förderung, sondern eben auch darum, dass das Potenzial entsprechend anerkannt und ausgeschöpft wird. Die Förderung ist das eine. Es könnte letztlich aber auch rentieren, und wir wollen ja Fortschritte auch über Anreize, technische Neuerungen und Standards erzielen, nicht nur über Subventionen und Verbote.
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 9
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Ab 2023 dürfen:
a. Altbauten, deren Wärmeerzeugungsanlage für Heizung und Warmwasser ersetzt wird, in einem Jahr höchstens zwanzig Kilogramm CO2 aus fossilen Brennstoffen pro Quadratmeter Energiebezugsfläche verursachen. Der Wert ist in Fünfjahresschritten um jeweils fünf Kilogramm zu reduzieren.
b. Streichen
...
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2bis
Der Bundesrat legt die Berechnungsweise der Anforderungen nach Absatz 1 fest und berücksichtigt dabei das Standortklima.
Abs. 2ter
Der für Bauten rechtlich verbindlich gesicherte Bezug CO2-neutraler erneuerbarer gasförmiger oder flüssiger Energieträger, welcher die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, kann dabei zu maximal 50 Prozent zur Erreichung der Vorgaben nach Absatz 1 Buchstabe a angerechnet werden.
Abs. 3
Der Bundesrat kann reduzierte Anforderungen nach Absatz 1 vorsehen, wenn dies aus ...
Antrag der Minderheit
(Vonlanthen, Eberle, Rieder)
Abs. 1 Einleitung
Stellt der Bundesrat fest, dass das Durchschnittsziel nach Artikel 8 Absatz 1 verfehlt wurde, so dürfen:
Abs. 1 Bst. a
a. bestehende Bauten, deren Wärmeerzeugungsanlage für Heizung und Warmwasser ersetzt wird, in einem Jahr höchstens zwölf Kilogramm CO2 aus fossilen Brennstoffen pro Quadratmeter Energiebezugsfläche verursachen. Der Wert ist in Fünfjahresschritten um jeweils fünf Kilogramm zu reduzieren.
Antrag der Minderheit
(Fässler Daniel, Hösli, Schmid Martin)
Abs. 1 Einleitung
Stellt der Bundesrat fest, dass das Ziel nach Artikel 8 Absatz 1 verfehlt wurde, so dürfen:
Abs. 1 Bst. a
a. bestehende Bauten, deren Wärmeerzeugungsanlage für Heizung und Warmwasser ersetzt wird, in einem Jahr höchstens zwanzig Kilogramm CO2 aus fossilen Brennstoffen pro Quadratmeter Energiebezugsfläche verursachen. Der Wert ist in Fünfjahresschritten um jeweils fünf Kilogramm zu reduzieren.
Antrag Germann
Abs. 1
Stellt der Bundesrat frühestens Ende 2027 fest, dass das Durchschnittsziel nach Artikel 8 Absatz 1 verfehlt wurde, kann er der Bundesversammlung die Einführung eines Gebäudestandards beantragen. (Rest streichen)
Antrag Graber Konrad
Abs. 1, 2, 2ter
Gemäss Mehrheit
Abs. 4
Kantone, welche eigene Regelungen umsetzen, die mindestens gleich wirksam sind wie die Absätze 1 bis 2ter, sind für jene Gebäudekategorien, welche durch die kantonale Regelung abgedeckt sind, von der Umsetzung befreit.
Art. 9
Proposition de la majorité
Al. 1
A partir de 2023 les exigences suivantes s'appliquent:
a. les bâtiments existants dont l'installation de production de chaleur pour le chauffage et l'eau chaude est remplacée ne doivent pas générer plus de vingt kilogrammes d'émissions de CO2 issues des combustibles fossiles par mètre carré de surface de référence énergétique au cours d'une année. La valeur doit être renforcée de cinq kilogrammes tous les cinq ans.
b. Biffer
...
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2bis
Le Conseil fédéral définit la méthode de calcul des exigences conformément à l'alinéa 1 et tient compte à cet égard du climat lié à l'emplacement.
Al. 2ter
Le recours garanti juridiquement à des agents énergétiques renouvelables gazeux ou liquides pour les bâtiments et satisfaisant aux exigences légales, peut être pris en compte à hauteur de 50 pour cent au plus pour atteindre les objectifs fixés à l'alinéa 1 lettre a.
Al. 3
Le Conseil fédéral peut prévoir des exigences moindres que celles qui sont fixées à l'alinéa 1 lorsque cela se justifie ...
Proposition de la minorité
(Vonlanthen, Eberle, Rieder)
Al. 1 introduction
Si le Conseil fédéral constate que l'objectif moyen visé à l'article 8 alinéa 1 n'a pas été atteint, les exigences suivantes s'appliquent:
Al. 1 let. a
a. les bâtiments existants dont l'installation de production de chaleur pour le chauffage et l'eau chaude est remplacée ne doivent pas générer plus de douze kilogrammes d'émissions de CO2 issues des combustibles fossiles par mètre carré de surface de référence énergétique au cours d'une année. La valeur doit être réduite de cinq kilogrammes tous les cinq ans.
Proposition de la minorité
(Fässler Daniel, Hösli, Schmid Martin)
Al. 1 introduction
Si le Conseil fédéral constate que l'objectif visé à l'article 8 alinéa 1 n'a pas été atteint, les exigences suivantes s'appliquent:
Al. 1 let. a
a. les bâtiments existants dont l'installation de production de chaleur pour le chauffage et l'eau chaude est remplacée ne doivent pas générer plus de vingt kilogrammes d'émissions de CO2 issues des combustibles fossiles par mètre carré de surface de référence énergétique au cours d'une année. La valeur doit être réduite de cinq kilogrammes tous les cinq ans.
Proposition Germann
Al. 1
Si le Conseil fédéral constate, au plus tôt à la fin 2027, que l'objectif moyen visé à l'article 8 alinéa 1 n'a pas été atteint, il peut proposer à l'Assemblée fédérale l'introduction de normes standard pour les bâtiments. (Biffer le reste)
Proposition Graber Konrad
Al. 1, 2, 2ter
Selon majorité
Al. 4
Les cantons sont dispensés de mettre en oeuvre les dispositions définies aux alinéas 1 à 2ter pour les catégories de bâtiments auxquelles s'applique une réglementation cantonale d'efficacité au moins équivalente.
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Artikel 9 ist einer der grossen Zankäpfel. Der Mehrheitsantrag kam mit 7 zu 6 Stimmen zustande. Der von der Minderheit Vonlanthen aufgenommene Antrag obsiegte mit 10 zu 3 Stimmen gegen den Antrag Fässler Daniel.
Um was geht es bei Artikel 9? Neu sollen technologieneutrale Emissionsgrenzwerte für Gebäude definiert werden, welche die CO2-Emissionen in Kilogramm pro Quadratmeter beheizte Fläche begrenzen, sofern das Heizsystem ohnehin ersetzt werden muss. Die resultierenden Einsparungen sind einerseits ergiebig und andererseits nachhaltig, da man damit den Gebäudepark fit für die Zukunft macht.
Tatsächlich haben die vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich Gebäude das Potenzial, bezüglich Verminderung der Inlandemissionen zum wirkungsvollsten Zusatzhebel des vorliegenden CO2-Gesetzes zu werden. Nur die Kommissionsmehrheit stellt sicher, dass diese Chance beim Heizungsersatz vor der ordentlichen nächsten Totalrevision, für die Zeit nach 2030, genutzt werden kann. Wir müssen uns bewusst sein, dass noch immer in drei von fünf Wohngebäuden in der Schweiz mit fossilen Energieträgern geheizt wird. Europaweit gehören die Schweizerinnen und Schweizer zu den Top Drei der Heizölverbraucher. Sie zahlen hierfür jährlich 2,5 Milliarden Franken ins Ausland. Der Gebäudebereich trägt mehr als ein Viertel zu den im Inland verursachten CO2-Emissionen bei, obwohl bewährte und günstigere Alternativen bestünden.
Die Mehrheit respektiert die kantonale Bauhoheit. Ein Rechtsgutachten hält fest, dass die kantonale Zuständigkeit für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen - Artikel 89 Absatz 3 der Bundesverfassung -, respektiert wird. Immerhin muss es dem Bund möglich sein, im Rahmen übergeordneter politischer Ziele deren Erreichung zu bestimmen. Die Festlegung von Grenzwerten ist demnach zulässig, was explizit auch von einem zweiten Rechtsgutachten bestätigt wird. Für die Umsetzung in den Kantonen ist oft nur eine Reglementsänderung und in gewissen Fällen eine Verordnungsänderung nötig. Deshalb bleibt den Kantonen für die Umsetzung bis 2023 genügend Zeit.
Mit der Mehrheit schaffen wir für Eigentümer, Installateure, Heizungsfabrikanten und Produzenten von Holzpellets verbindliche und einheitliche Zielwerte. Mit der Einführung von Emissionswerten werden klare und langfristige Rahmenbedingungen geschaffen. Mit der Einführung im Jahr 2023 bleibt genügend Zeit, um die neuen Grenzwerte zu kommunizieren und deren Umsetzung voranzutreiben. Mit den Anpassungen in Fünfjahresschritten wird sichergestellt, dass man in Richtung netto null Emissionen bei Gebäuden kommt.
In der Kommission wurde deutlich, dass die Kantone die Klimaziele verfehlen und dass die beiden Minderheitsanträge zu spät greifen würden. Gemäss aktueller CO2-Gesetzgebung müssen die Kantone die CO2-Emissionen der Gebäude bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Im neuen, unbestrittenen Artikel 8 wird dieses Ziel bereits für 2027 auf 50 Prozent erhöht; beide Ziele würden von den Kantonen voraussichtlich deutlich verfehlt, wenn künftig lediglich die Muken 2014 umgesetzt würden. Die Zielwerte für 2020 würden bei der Umsetzung alleine mit den Muken 2014 erst im Jahre 2030 erreicht. Dies ändert sich auch nicht mit der Minderheit Fässler Daniel oder der Minderheit Vonlanthen, denn deren Vorgaben werden aufgrund des vorgeschlagenen Mechanismus erst nach 2030 in den Kantonen umgesetzt.
Die Mehrheit ist in der Lage, das Reduktionsziel von minus 50 Prozent bis etwa 2030 zu erreichen. Im Unterschied zum Vorschlag des Bundesrates und der Kantone führt der Antrag der Mehrheit zu zusätzlichen Verminderungen in der Grössenordnung von ungefähr 1 Million Tonne CO2 im Jahr 2030. Die CO2-Emissionen im Gebäudebereich können dadurch bereits in der Dekade 2021-2030 entscheidend reduziert werden.
Der Mehrheitsentscheid schafft für die nächsten zwanzig Jahre Planungssicherheit für die Gebäudeeigentümer, stützt die Kantone bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Mustervorschriften und führt dazu, dass bereits mit Inkrafttreten des neuen CO2-Gesetzes der Markt reagieren muss. Die Kantone müssen sich in diesem Zusammenhang genau überlegen, wie sie mitarbeiten.
Ein ähnlicher Antrag wurde im Nationalrat von Kollege Guhl eingereicht. Dieser wurde deutlich angenommen. Ich bin überzeugt, dass sich die Kantone die Dringlichkeit der aktuellen Klimadiskussion gut überlegen, auch wenn sie sich zwischen der nationalrätlichen Anhörung und unserer nur wenig bewegt haben. Die Kantone stehen also vor drei Optionen:
1. Sie bekämpfen das Reduktionsziel; damit lehnen sie die Pariser Klimaziele explizit ab.
2. Sie präsentieren ein alternatives Paket, das den Reduktionspfad autonom einhalten kann.
3. Sie arbeiten mit der Mehrheit an der Umsetzung dieses Antrages mit.
Ich bin überzeugt: Sie werden Letzteres tun.
Der jetzige Antrag der Minderheit Vonlanthen siegte mit 10 zu 3 Stimmen gegen den Antrag Fässler Daniel und unterlag gegen den jetzigen Antrag der Mehrheit mit 7 zu 6 Stimmen. Wie bereits dargelegt, würde diese Massnahme erst nach der nächsten Revision greifen, also erst nach 2030. Zur Minderheit Fässler Daniel: Mit den vorgeschlagenen CO2-Grenzwerten könnten die CO2-Ziele nicht erreicht werden, denn es könnten bis 2040 weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Das bedeutet, dass fossile Heizungen noch mindestens bis 2065 in Betrieb wären, wenn sie nicht vorzeitig aufgrund eines Eingriffs ins Eigentumsrecht rückgebaut werden müssten. Wie bereits dargelegt, greift diese Minderheit erst nach 2030.
Ich erlaube mir gleichzeitig, zum Antrag Germann zu sprechen. Er muss aus Sicht der UREK-SR ebenfalls abgelehnt werden, weil er zu spät greifen würde und noch eine Schlaufe mit der Botschaft des Bundesrates vorsieht. Das bedeutet eine denkbar schlechte Planbarkeit und keine Rechtssicherheit, weil die konkret einzuhaltenden Grenzwerte erst viel zu spät verabschiedet werden.
Vonlanthen Beat · Mit-M · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion
Als ehemaliger kantonaler Energiedirektor und ehemaliger Präsident der Energiedirektorenkonferenz verstehe ich, dass die Kantone auf die Barrikaden steigen, wenn der Bund den Subsidiaritätsansatz, wie er in den Artikeln 8 und 9 angelegt ist, gemäss der Mehrheit der Kommission einfach über Bord werfen soll. Mit anderen Worten: Es ist problematisch, wenn wir in Artikel 8 Ziele festlegen und in Artikel 9 Sanktionen bei Nichterfüllung in Aussicht stellen, aber quasi bei Inkrafttreten des Gesetzes die Sanktionen bereits umsetzen. Damit geben wir den Kantonen nicht einmal die Gelegenheit, sich mit konkreten Massnahmen dem Ziel anzunähern, im Gegenteil: Wir übersteuern das System und entmündigen die Kantone de facto. Die Kantone werden damit nur noch zu Ausführungsgehilfen der Bundesregelung. Das wäre fatal, denn die Kantone müssen auf ihrem Gebiet glaubwürdig die Massnahmen zur Verbesserung der CO2-Effizienz und auch der Energieeffizienz umsetzen.
Nun, wir haben ja den ganzen Nachmittag und frühen Abend darüber gesprochen. Es ist so, dass wir in der Tat rasch vorwärtsgehen müssen, wenn wir die klimapolitischen Herausforderungen wirklich anpacken wollen. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass der Subsidiaritätsgrundsatz sehr wichtig ist. Kollege Graber baut uns nun mit seinem Einzelantrag eine interessante Brücke, indem die Musterschüler unter den Kantonen, also jene Kantone, die rasch vorwärtsgehen, honoriert werden sollen. Mit dem Antrag Graber Konrad üben wir auf die Kantone zwar etwas Druck aus, aber wir entmündigen sie nicht, im Gegenteil: Sie werden ermutigt, selber rasch vorwärtszugehen. Wenn sie das nicht können, dann greifen als Ultima Ratio die Bundesgrenzwerte.
Daher ziehe ich nach Rücksprache mit meinen Kollegen meinen Minderheitsantrag - jenen mit dem Grenzwert von zwölf Kilogramm CO2 - zurück. Wenn die Fassung der Mehrheit mit Absatz 4 gemäss Antrag Graber Konrad ergänzt wird, werde ich diesem Antrag zustimmen können; sonst werde ich dann die Minderheit Fässler Daniel unterstützen.
Noch eine Schlussbemerkung: Die Formulierung im Einzelantrag Graber Konrad müsste meines Erachtens, wenn dieser angenommen wird, mit Blick auf den Zweitrat noch überprüft werden; man sollte schauen, ob diese Formulierung wirklich so passt. Die Frau Bundesrätin hat es vorhin in der Einleitung gesagt: Wir wollen etwas zusammen mit den Kantonen und nicht gegen die Kantone vorsehen. Daher schiene es mir Sinn zu machen, wenn wir im Erstrat diesen Einzelantrag Graber Konrad annehmen würden und dann die ganze Sache mit den Kantonen im Hinblick auf den Zweitrat noch bereinigt würde.
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Ich begründe gerne den Antrag meiner Minderheit zu Artikel 9 und damit die Haltung der Energiedirektorenkonferenz. Exakt heute vor einem Monat haben die an der Plenarversammlung in qualifizierter Mehrheit anwesenden Regierungsräte die die Kantone betreffenden gebäuderelevanten Bestimmungen des CO2-Gesetzes eingehend beraten und dazu einen einstimmigen Beschluss gefasst. Mit meinem Minderheitsantrag übernehme ich diese Position.
Vorweg: Wir haben vorhin bei Artikel 8 den Entwurf des Bundesrates übernommen. Die Kantone haben demnach dafür zu sorgen, die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen des schweizerischen Gebäudeparks im Durchschnitt der Jahre 2026 und 2027 gegenüber 1990 um 50 Prozent zu vermindern und dazu Gebäudestandards für Neubauten und für bestehende Bauten zu erlassen. Dieses in Artikel 8 festgeschriebene Ziel bildet die Basis für Artikel 9.
Der sich in kantonaler Kompetenz befindende Gebäudesektor hat seit 1990 den grössten Reduktionsbeitrag geleistet. 2017 lag die Reduktion bereits bei 26,4 Prozent - und das, obwohl die Schweizer Bevölkerung in der gleichen Zeitspanne zugenommen hat, um über eine Million, und der Anspruch an Fläche pro Person ebenso. Auch wenn das Ziel des Bundesrates äusserst ambitioniert ist, hat es Unterstützung verdient. Positiv ist, dass der Bundesrat damit die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung respektiert. Denn nach Artikel 89 Absatz 4 unserer Bundesverfassung liegt die Zuständigkeit für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, vor allem bei den Kantonen.
Zu Artikel 9: Stellt der Bundesrat fest, dass das in Artikel 8 festgeschriebene Ziel verfehlt wurde, sollen für bestehende Bauten ein Grenzwert und ein Absenkpfad festgeschrieben werden. Mit meinem Minderheitsantrag unterstütze ich den Ansatz des Bundesrates, dabei den Grundsatz der Subsidiarität zu beachten. Dies tat auch die Minderheit Vonlanthen, deren Antrag zurückgezogen wurde, nicht jedoch die knappe Kommissionsmehrheit. Diese schlägt vor, dass für bestehende Bauten schon ab 2023 - unabhängig von der Erreichung des im Artikel zuvor festgelegten, auf die Jahre 2026/27 zielenden Grundsatzes - ein Grenzwert gelten soll.
Mit der Höhe des von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagenen Grenzwertes bin ich einverstanden. Ich bin aber, anders als die Kommissionsmehrheit, der Meinung, dass das Prinzip der Subsidiarität zu beachten ist, und verlange zudem für den Vollzug mehr Zeit. Eine eigentliche verfassungsrechtliche Diskussion möchte ich nicht anzetteln. Ob der Antrag der Kommissionsmehrheit die verfassungsrechtliche Kompetenzzuteilung beachtet, stelle ich jedoch zumindest infrage.
Der Absenkpfad bei bestehenden Bauten soll fünf Kilogramm pro Quadratmeter Energiebezugsfläche betragen. Darin sind sich die Kommissionsmehrheit und die durch mich vertretene Minderheit einig. Nicht einig sind wir uns in der Frage, welcher Grenzwert gelten soll und zu welchem Zeitpunkt der Grenzwert und der Absenkpfad in Kraft treten sollen.
Ein Blick zurück: Bei der Beratung des ersten Massnahmenpaketes zur Energiestrategie 2050 wurde von allen Seiten betont, dass die Ziele der Energiestrategie nicht nur mit einem Ausbau der Produktion erneuerbarer Energieträger, sondern auch mit Effizienzmassnahmen erreicht werden sollen. Im Fokus standen dabei die Gebäude. Diesem Ziel tragen die Kantone mit den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich Rechnung. Nach der erfolgreichen Abstimmung zur Energiestrategie vom 21. Mai 2017 haben sich die Kantone darangemacht, die Muken in ihre kantonalen Gesetzgebungen zu überführen. Sie sind dabei auf gutem Wege. Anfang nächsten Jahres werden die Muken in acht Kantonen angewendet. In vier Kantonen laufen die parlamentarischen Beratungen, in fünf Kantonen wird dies demnächst der Fall sein. Die übrigen Kantone sind daran, Entwürfe zu erarbeiten oder zu überarbeiten.
Die Abstimmungsniederlagen in Solothurn und Bern haben gezeigt, dass die konkrete Umsetzung kein Selbstläufer ist. Umso wichtiger ist es, die laufenden kantonalen Energiegesetzrevisionen nicht zu torpedieren. Mit einem bereits per 2023 in Kraft tretenden Grenzwert für CO2-Emissionen werden die kantonalen Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden übersteuert und gefährdet. Es wäre klimapolitisch fatal, wenn sich die Gebäudeeigentümer auf die einfachere und preisgünstigere Option des Heizungsersatzes fokussieren und die Sanierung der Gebäudehülle verschieben würden, denn eine Sanierung der Gebäudehülle reduziert nicht nur den Energieverbrauch, sondern auch den CO2-Ausstoss.
Priorisiert man nun den Ersatz von fossilen Heizungen durch Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern, ist dies an sich positiv. Doch jede zusätzliche Wärmepumpe erhöht den Stromverbrauch, und dies im Winter, also dann, wenn wir schon heute zunehmend Importstrom benötigen, der zu einem nicht zu unterschätzenden Teil aus nichterneuerbaren Produktionsanlagen stammt, aus Anlagen, die selber CO2 emittieren. Ich meine, eine vernünftige CO2-Politik setzt eine Koordination mit der Energiepolitik voraus. Die technischen Experten der Kantone sind im Übrigen der Meinung, dass ein Inkrafttreten bereits per 2023 auch aus vollzugstechnischer Sicht nicht realistisch ist.
Zum Schluss komme ich noch kurz auf den Grenzwert zu sprechen. Die Experten der Kantone gehen davon aus, dass mit einem Grenzwert für bestehende Bauten in der Höhe von zwanzig Kilogramm CO2 aus fossilen Brennstoffen pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr für 85 Prozent aller Bauten ein Ölheizungsverbot gilt. Eine neue Ölheizung dürfte dann während fünf Jahren nur noch in einer sehr gut isolierten Baute eingebaut werden. Die Rückmeldungen aus jenen Kantonen, welche die aktuellen Muken umsetzen, zeigen, dass dort beim Heizungsersatz acht von zehn fossilen Heizungen durch Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern ersetzt werden. Diesen Erfolg sollten wir nicht gefährden.
Ich komme zum Fazit: Unser Engagement für ein ambitioniertes und griffiges CO2-Gesetz sollte uns nicht davon abhalten, die Machbarkeit und die Zuständigkeiten im Auge zu behalten. In diesem Sinne bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit meinem Einzelantrag mache ich Ihnen beliebt, den Rest von Artikel 9 Absatz 1 zu streichen. Dann würde es noch heissen: "Stellt der Bundesrat frühestens Ende 2027 fest, dass das Durchschnittsziel nach Artikel 8 Absatz 1 verfehlt wurde, kann er der Bundesversammlung die Einführung eines Gebäudestandards beantragen."
Eigentlich hat Kollege Fässler vieles aus meiner Begründung ebenfalls erwähnt. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass das die einfachste Lösung wäre und in diesem Rat eigentlich die passendste, weil sie nämlich die Rolle der Kantone akzeptiert - und gerade dies sollten wir hier im Ständerat beherzigen.
Ich habe bei der Eintretensdebatte auch gehört, und das hat mir gut gefallen, man wolle nicht mit Technologieverboten arbeiten, sondern mit einem gezielten Abbaupfad mit Zielvorgaben. Das macht alles Sinn. Nun machen Sie hier aber genau das Gegenteil, indem nämlich ab 2023 implizit - je nachdem, welcher Variante Sie zustimmen - ein Ölheizungsverbot erlassen wird. Kollege Fässler hat jetzt gesagt, für wie viel Prozent der Bauten das gilt.
Das missachtet eigentlich die Tatsache, dass der CO2-Ausstoss von Gebäuden in der Schweiz in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, nämlich um fast 30 Prozent seit 1990 - und dies trotz einer Bevölkerungszunahme von 1,75 Millionen Menschen oder plus 26 Prozent im selben Zeitraum. Nur auf Heizöl bezogen beträgt der Rückgang sogar 49 Prozent. Hätte die Schweiz Zuwanderungsraten wie der europäische Durchschnitt, so sähe die Bilanz noch viel eindrücklicher aus. Im Übrigen werden in neuen Gebäuden heute praktisch keine Ölheizungen mehr verbaut. Man kann also sagen, dass der Gebäudebereich hier auf dem richtigen Weg ist.
Ich mache einfach darauf aufmerksam, dass der Gebäudebereich in der Hoheit der Kantone liegt. Da hätte ich nun Mühe, wenn wir ausgerechnet im Ständerat eine kantonale Kompetenz quasi auf Vorrat an den Bund übertragen würden. Nun, der Kommissionssprecher, Herr Kollege Damian Müller, ist noch neu in diesem Rat, und ich schätze sein hohes Vertrauen in den Bundesrat und in die Verwaltung. Ihr Vertrauensvorschuss in Ehren, Herr Kollege: Ich weiss nicht, ob die Kantone Freude daran haben können, wenn Sie kantonale Kompetenzen gleich an den Bundesrat und die Verwaltung weiterdelegieren, ohne dass das Parlament nachher noch etwas zu sagen hat. Genau das tun wir hier aber. Mit dem geforderten Entzug der kantonalen Kompetenzen würden auch die zahlreichen Bemühungen der Kantone zum Klimaschutz zu wenig gewürdigt. Die Muken sind erwähnt worden; in vielen Kantonen beginnen diese Massnahmen im Energiebereich jetzt zu greifen. Und Sie entziehen nun eigentlich den Kantonen vorneweg und auf Vorrat diese Kompetenz.
Der Einzelantrag würde dem Parlament die Möglichkeit bieten, auf technische Entwicklungen Rücksicht zu nehmen. So steht die Markteinführung von erneuerbarem Bioheizöl in den nächsten zwei bis drei Jahren bevor. Auch die Produktion von CO2-freiem, synthetischem Brennstoff oder von Wasserstoff aus erneuerbarem Strom, die derzeit noch in den Kinderschuhen steckt, hat enormes Potenzial. Solche nachhaltigen Brennstoffe könnten in den heute installierten Heizungen verwendet werden. Ein Verbot der Geräte wäre also äusserst kurzsichtig und würde die Möglichkeiten für einen sinnvollen Klimaschutz unnötigerweise einschränken.
Darum bietet der Einzelantrag dem Parlament - Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen - die Möglichkeit, weitsichtig und unter Einbezug aller technischen Möglichkeiten zu entscheiden und erst noch die Hoheit der Kantone im Gebäudebereich entsprechend zu würdigen.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zum Einzelantrag.
Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion
Ich glaube, das Ziel dieser Bestimmung muss es sein, die Wirkung zu erhöhen und die Freiheit der Kantone zu bewahren. Das ist auch der Grundtenor meines Zusatzantrages zum Antrag der Mehrheit.
Es wurde heute von Frau Bundesrätin Sommaruga ausgeführt, dass Öl- und Gasheizungen bei einem Ersatz nach wie vor durch gleichartige Modelle ersetzt werden, wie dies mindestens in einer Studie in Zürich sichtbar wurde. Bezeichnend ist auch, dass nicht einmal Alternativen geprüft werden. Ich denke, dass hier offensichtlich ein Handlungsbedarf besteht.
Dann stellen wir auch fest, dass mehrere Kantone Mühe haben, ihre Energiegesetze durchzubringen. In meinem Kanton brauchte es zwei Anläufe. Der zuständige Regierungsrat ist nicht ein Grüner. Er brauchte zwei Anläufe, um die Ziele zu erreichen, aber selbstverständlich auf einer tiefen Basis. In Solothurn und Bern wurden die Energiegesetze abgelehnt. Basel-Stadt als Vorreiterkanton hätte die Ziele bereits heute erreicht. Offensichtlich ist bereits heute klar - ohne jetzt in eine detaillierte Evaluation zu gehen -, dass die Zielsetzungen auf kantonaler Ebene nicht erreicht werden können. Daraus schliesse ich, dass auch die Kantone bei diesen Fragen einen Zacken zuzulegen haben.
Wenn Sie die Differenz zwischen den Anträgen der Minderheiten und demjenigen der Mehrheit betrachten, fällt in erster Linie einmal auf, dass die Mehrheit mit der klaren Zahl 2023 operiert, während die Minderheit Vonlanthen bzw. die Minderheit Fässler Daniel vom Jahr 2028 ausgeht. Wenn man die Umsetzung in Betracht zieht, dauert es nochmals zwei Jahre mehr; dann sprechen wir von einem Beginn nach 2030. Wenn man jetzt wieder sieht, welche Lebensdauer eine Heizanlage aufweist, sprechen wir von zwanzig Jahren oder mehr. Das heisst, ein Investitionsentscheid im Jahre 2030 würde dann logischerweise erst ab 2050 überhaupt die Möglichkeit zulassen, irgendeine Wirkung zu erzeugen, indem dann der Ersatz des Ersatzes in die Anschaffung käme.
Ich persönlich bin der Auffassung, es sollte den Kantonen wirklich freigestellt werden, wie sie die Ziele erreichen. Gebäudehülle versus Heizsystem ist für mich nicht das Thema. Die Hoheit der Kantone sollte gewährleistet sein, deshalb dieser Zusatzantrag. Die Kantone würden von den Bestimmungen in Artikel 9 Absätze 1 bis 2ter - das wäre die Meinung - ausgenommen. Damit könnten die kantonalen Regelungen greifen, und die Kantone könnten auch aufzeigen, dass sie die Ziele erreichen.
Ich ersuche Sie, dieser Ergänzung zuzustimmen. Es ist eine Ergänzung in dem Sinn, dass wir hier zwischen den Positionen eine Einigung finden und dass die Kantone auch einbezogen werden, wie dies Kollege Vonlanthen angesprochen hat. Es ist für mich selbstverständlich, dass dazu dann noch eine Debatte im Nationalrat geführt wird; das erscheint mir offensichtlich erforderlich. Aber ich glaube, vom Grundtenor her ist es klar: Die Wirkung erhöhen und die Freiheit der Kantone bewahren - das ist das Ziel dieses Ergänzungsantrages zur Mehrheit.
Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion
Je vais essayer de resserrer l'argumentation, parce que c'est une disposition à laquelle il y a tellement d'amendements que je crains que nous allions nous coucher fort tard si nous devions recommencer un débat de commission.
Je me bornerai à vous dire deux choses. La première, c'est que dès le moment où l'on parle de questions liées à la protection de l'environnement et à l'énergie en invoquant la Constitution fédérale, on se trouve face à une contradiction classique: l'article 89 alinéa 4 de la Constitution fédérale dit que, en principe, ce sont les cantons qui sont compétents en matière de prescription énergétique dans les bâtiments et, parallèlement, trois articles de la Constitution fédérale - les articles 2, 73 et 74 - disent que c'est la Confédération qui est compétente en matière de protection de l'environnement.
Il en découle que, dans chaque loi, on doit se demander si on est en train de parler de protection de l'environnement ou si on est train de parler de politique de l'énergie. Lorsque l'on parle de la loi sur le CO2, on parle de protection de l'environnement, donc d'une législation pour laquelle la Constitution fédérale nous donne le pouvoir de légiférer. Non seulement elle nous en donne le pouvoir, mais elle nous ordonne de le faire, parce que personne d'autre que nous ne peut légiférer dans ce domaine.
Voilà peut-être ce que je pouvais dire sur ce point, mais enfin, si vous lisez nos débats, vous constaterez que c'est une histoire qui est récurrente.
Le deuxième point, c'est évidemment la prise de position de la Conférence des directeurs cantonaux de l'énergie. Les plus anciens d'entre nous se souviennent - peut-être notre collègue Hannes Germann, qui siège dans cette enceinte depuis un certain temps, mais qui malheureusement n'est pas dans la salle actuellement, et quelques autres aussi anciens que lui dans cette salle - que j'ai eu à plusieurs reprises à intervenir de façon assez vigoureuse quant à la façon dont cette Conférence des directeurs cantonaux de l'énergie (EnDK) prend ses décisions. J'espère que cela a changé en douze ans, mais en tout cas à l'époque où j'y siégeais, c'était le bureau qui organisait les choses et qui faisait des propositions souvent assez peu compréhensibles pour ceux qui participaient aux travaux de l'EnDK et qui finalement obtenait des décisions réellement tout aussi peu compréhensibles. Si vous lisez le communiqué de presse de la Conférence des directeurs cantonaux de l'énergie, il est tout sauf clair. Il dit, en gros, de faire pour le mieux et de préserver les compétences cantonales. Enfin, il dit peut-être deux ou trois autres choses aussi.
Mais en tout cas, une chose est certaine, c'est la lettre que vous avez reçue. Malheureusement, elle n'a été rédigée qu'en français. Mais enfin, c'est la lettre du Conseil d'Etat de la République et Canton de Genève, donc j'y suis particulièrement sensible. L'exécutif genevois n'y va pas par quatre chemins. Il nous dit que le canton de Genève soutient la proposition de la majorité à l'article 9 du projet de loi, une "proposition primordiale", ajoute-t-il, "pour atteindre les objectifs de politique climatique". Il fait un tout petit développement pour dire que cet instrument ainsi que la proposition de la minorité Berberat à l'article 9a "apportera de la sécurité aux propriétaires de bâtiments, aux installateurs et aux cantons dans la planification et permettra d'augmenter les chances d'atteindre les objectifs dévolus au secteur du bâtiment". Voilà une position claire! On nous parle de l'article 9. On nous dit très clairement ce qu'il serait souhaitable de faire et on nous dit que ce qu'il serait souhaitable de faire, ce serait de faire ce que la majorité de la commission propose.
Ces deux points mis à part - on pourrait continuer la discussion et polémiquer à perte de vue -, il me semble qu'il faut parler du fond. Le fond, c'est: quelle est l'efficacité des mesures que nous prenons? En quoi est-ce que ces mesures nous permettraient d'être réellement efficaces dans la lutte contre le réchauffement climatique? A la suite d'une excellente proposition que notre collègue Vonlanthen avait présentée en commission, l'administration s'est efforcée de chiffrer les effets des différentes mesures que nous pourrions prendre.
Concernant l'article 9, il s'avère que la proposition de la majorité est assurément, pour une seule disposition, la mesure la plus efficace de la loi. Grâce à l'article 9, nous arrivons à une économie de 1,15 million de tonnes de CO2. C'est considérable. Le succès de la législation que l'on entend adopter ou son échec va largement dépendre de cette disposition. C'est la raison pour laquelle, indépendamment de toute autre considération, nous devons aller dans le sens de la majorité.
Je vais d'ailleurs vous faire un aveu, malgré le secret dans lequel on a tenu les travaux de la commission: pour ma part, dans un premier temps, j'étais favorable à la proposition Vonlanthen, qui vient d'être retirée, parce qu'il me semblait qu'en prenant un petit peu plus de temps, on allait arriver à faire mieux que ce que prévoit la proposition de la majorité. J'étais de cet avis jusqu'au moment où non seulement j'ai pu prendre connaissance des recommandations de mon gouvernement, mais surtout où j'ai pu prendre connaissance du rapport de l'administration suite à la proposition Vonlanthen. C'est tellement préférable d'adopter la proposition de la majorité que, je crois, sur ce point, il n'y a pas lieu de discuter. Les chiffres parlent pour eux.
J'en profite pour dire quelques mots sur la proposition Graber. Cher Konrad Graber, si cette proposition est le compromis de saint Nicolas de Flue qui fera que les cantons se verront restaurer dans leurs compétences et qu'ils seront enchantés par notre vote, je n'ai aucune raison de ne pas accepter cet amendement. L'important, ce sont les objectifs, et non le chemin que l'on emprunte pour y parvenir. Ma foi, il peut y avoir plusieurs demeures dans la maison des économies d'énergie!
Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und den Einzelantrag Graber Konrad zu unterstützen. Ich möchte mich bedanken für diesen Brückenbauer-Antrag. Ich glaube, er ist ein wichtiger Teil dieser Diskussion. Auch finde ich es gut, dass Herr Vonlanthen seinen Antrag zurückgezogen hat. Das macht das Verfahren etwas einfacher.
Ich möchte noch etwas anfügen: Auch wenn Herr Fässler sagt, er übernehme die Lösung des Bundesrates, besteht noch eine grosse Differenz, denn seine Lösung wirkt etwa zehn Jahre später. Der Bundesrat setzt bei sechs Kilogramm pro Quadratmeter an, Herr Fässler beginnt bei zwanzig und geht in Fünfjahresschritten zurück. Es wird also eine beträchtliche Verspätung geben.
Ich möchte mich auch bei Herrn Germann für seinen Antrag bedanken. Es ist der ehrlichste Antrag, denn eigentlich bedeutet er: Bitte macht nichts, und wenn ihr die Ziele nicht erreicht, dann soll der Bundesrat mit einer neuen Vorlage kommen. Das ist meiner Ansicht nach die ehrlichste Variante. Das heisst: Wenn man den Kantonen wirklich nicht dreinreden will, dann müsste man den Antrag Germann unterstützen, das wäre wenigstens ehrlich.
Warum bin ich der Ansicht, man müsse die Mehrheit unterstützen? Es wurde vorhin gesagt, man könne nicht in die Freiheit der Kantone eingreifen. Aber kann man denn in die Freiheit der Hausbesitzer eingreifen? Ich möchte Sie einfach auf zwei, drei Dinge aufmerksam machen. Wenn wir es ernst meinen mit dem, was wir in der Eintretensdebatte als Sonntagspredigten bezeichnet haben, nämlich dass wir die Ziele des Bundesrates - die Ziele, zu denen er sich in Paris verpflichtet hat, und die Ziele, von denen er heute in der Uno erzählt - einhalten wollen, dann heisst dies, dass wir von jetzt an keine zusätzlichen CO2-Emissionen mehr schaffen dürfen respektive dass wir alles reduzieren müssen, was wir reduzieren können.
Wenn Sie zulassen wollen, dass Ölheizungen oder CO2-emittierende Heizungen noch bis 2030 installiert werden können, dann möchte ich Sie bitten, in der Fahne mal etwas hinunterzuscrollen; nicht weit - bis zu Artikel 9a. Ich gebe es Ihnen schriftlich: Wenn Sie jetzt der Minderheit Fässler Daniel oder dem Antrag Germann zustimmen, dann wird man 2030 mit solchen Anträgen kommen müssen. Dann wird man das, was energetisch nicht gut ist, sanieren müssen. Man wird sanieren müssen, man wird staatliche Eingriffe ins Eigentumsrecht vornehmen müssen. Das ist die ehrliche Antwort auf die Anträge der Minderheit. Sonst erreichen Sie die Ziele nicht. Ich habe nichts dagegen, wenn man sagt, man wolle die Ziele nicht erreichen. Da habe ich nichts dagegen. Das akzeptiere ich. Aber wenn man sagt, man wolle die Ziele erreichen, dann muss man hier der Mehrheit zustimmen. Auf andere Weise wird man sie nicht erreichen, es sei denn, man kompensiere in einem anderen Bereich sehr viel.
Wenn man also den Hauseigentümern reinen Wein einschenken will, sollte man ihnen meiner Ansicht nach sagen, was ab 2023 gelten soll. Das wird ja höchstwahrscheinlich auch vors Volk kommen; ich nehme an, dass es ein Referendum geben wird. Dann kann man ja darüber abstimmen. Sollte das Volk Ja sagen - was ich hoffe; es könnte aber auch Nein sagen -, ist es für die Kantone einfacher, ihre Planung umzusetzen.
Ich weiss, dass sich nachher noch ein Kollege melden wird, der vom Bau mehr versteht als ich. Aber ich möchte einfach betonen: Die Formulierung der Kommissionsmehrheit ist technologieneutral; sie sagt einfach, wie viel CO2 pro Quadratmeter ausgestossen werden darf. Wer demnach isoliert, kann weiterhin mit Gas oder Öl heizen. Wer aber nicht isoliert, müsste vielleicht einmal einen Berater aufsuchen, um die Frage zu klären, ob sich das überhaupt lohnt. Oder die Kantone müssten andere Vorgaben machen, wonach eine Erneuerung auch eine Isolation verlangt. Wenn man aber die Sanierung von 80 Prozent des Gebäudeparks um weitere zehn Jahre verschiebt, werden wir die Ziele nicht erreichen. Wenn Ihnen das Eigentumsrecht etwas gilt, muss man hier, glaube ich, also in den Föderalismus eingreifen.
Ich bitte Sie daher sehr, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Da wir alle in Form sind, können wir durchaus noch ein bisschen weiterdiskutieren. Nein, ich meine, man sollte den Einzelantrag Graber Konrad ablehnen, denn das ist für mich ein Feigenblatt. 2023 ist übermorgen, und wenn man die Kantone ernst nimmt, glaube ich nicht, dass es fair ist, in einer so kurzen Frist eine derartige zusätzliche Schlaufe einzubauen und zu sagen: Diejenigen, die dann schon so weit sind, die haben dann quasi einen Rabatt. Das ist für mich nicht realistisch. Ich kenne die Kantone auch ziemlich gut und bin dann gespannt, wie der Kanton Genf dieses Problem löst. Der Kanton Genf ist im Moment an der Erarbeitung der Vernehmlassung zum kantonalen Energiegesetz - an der Vernehmlassung! Er hat also noch kein "projet" und noch keine Diskussion und noch keine Volksabstimmung.
Bleiben wir doch einigermassen pragmatisch und realistisch. Nach meinem Dafürhalten wäre der Minderheitsantrag Vonlanthen der adäquateste gewesen; ich war einverstanden damit, dass man ihn zurückzieht. Ich meine aber, dass die Minderheit Fässler Daniel nach wie vor meine Favoritin ist. Wenn dann die Mehrheit obsiegt, würde ich mindestens nicht mit dem Einzelantrag Graber Konrad noch eins drauflegen, denn er macht nach meinem Dafürhalten keinen Sinn, sondern gibt für mich so quasi die Impression: "Man könnte dann vielleicht ..." Ich glaube, solche Gesetzgebungen sind nur dazu da, die Kantone gegen eine solche Vorlage aufzubringen. Das ist eine heikle Angelegenheit. Ich bin nicht der Typ, der immer mit dem Referendum argumentiert, aber wenn man die Kantone in dieser Frage nicht ernst nimmt, haben wir nach meinem Dafürhalten ein gröberes Problem.
Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Wir haben ja in der Eintretensdebatte gehört, wie wichtig der Gebäudebereich ist, wie wichtig auch die Fristen bei der Umsetzung sind. Warum? Weil vor allem bei individuellen Entscheidungen die Planungssicherheit ganz entscheidend ist. Die richtige Formulierung hier in Artikel 9 hilft eben - und darum ist das so wichtig - den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, richtige Entscheidungen zu treffen, und zwar frühzeitig. Herr Noser hat absolut Recht: Aufgrund dieser Formulierung der Mehrheit ist es möglich, technologieneutral selber zu entscheiden, welcher Heizungsersatz zur Zielerreichung eingesetzt werden soll. Auch mit energetischen Sanierungen der Gebäudehülle lassen sich die Grenzwerte erreichen und damit die CO2-Emissionen massiv senken.
Wenn wir heute diese Weichen so stellen, ist das ganz sicher auch im Sinne jener, die hier den liberalen Weg bevorzugen, während wir beim Minderheitsantrag das Problem haben, dass die ganzen Entscheidungen weiter verzögert werden und dass es dann später viel stärker eingreifende Massnahmen braucht. Wer Planungssicherheit will, wer Eigentumssicherheit will - auch darum geht es hier - und wer Rechtssicherheit will, der stimmt hier ganz bestimmt mit der Mehrheit.
Zum Einzelantrag Graber Konrad, zu dieser Ergänzung: Ich bin offen dafür. Wir kommen damit vielleicht den Bedenken seitens der Kantone ein bisschen weiter entgegen. Ich kann aber nur bestätigen, was Herr Cramer gesagt hat: Die Verfassungsgrundlagen, um von uns aus aktiv zu werden, sind hier gegeben. Wir schauen übrigens dafür, dass es eine Flexibilisierung gibt, das sehen Sie in den Absätzen 2bis und 2ter. Wir sind flexibler, als es der Entwurf des Bundesrates wäre. Ich glaube, wir haben hier auch schon gezeigt, dass wir die Anliegen der Kantone ernst nehmen. Wenn die Variante Graber Konrad dazu dienen kann, hier doch noch einen Schritt mehr auf die Kantone zuzugehen, dann bin ich dazu bereit. Wichtig ist aber, dass wir dem Antrag der Mehrheit zustimmen.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Was wir hier besprechen, ist nun der heikle Punkt. Es gibt zwei Bereiche, die hier für mich entscheidend sind.
Zum ersten Bereich: Wenn wir gemäss diesem Artikel Gas- und Ölheizungen ab 2023 vom Markt nehmen, dann haben wir das Problem, dass wir das mit der Energiestrategie und der Energiewende in Übereinstimmung bringen müssen. Es braucht mehr Energie, es braucht mehr Strom. Wir haben nächstens eine neue Vorlage im Parlament: die Stromversorgungsvorlage. Der Bundesrat wird mir dann erklären müssen, wie er das in Übereinstimmung mit der Stromversorgungsvorlage bringen kann. Diese Schwierigkeit besteht, und die kann man nicht einfach wegdiskutieren.
Ein weiterer Punkt ist der, dass bei den Heizungssystemen in der Schweiz nun unterschiedliche Voraussetzungen bestehen. Wir haben Gasheizungssysteme, auch in Städten: Die werden Sie mit der Variante der Mehrheit wahrscheinlich nicht mehr ersetzen und weiterbetreiben können - das lasse ich mal offen. Die Frage würde ich auch an die Frau Bundesrätin richten: Haben Sie überhaupt noch die Möglichkeit, hier ab 2023 weiterhin Gasheizungen zu installieren?
Der zweite Bereich hängt mit Absatz 2bis zusammen. Er erwähnt das Standortklima, und es ist nun einmal klar, dass in entlegenen Gebirgstälern eine Umstellung auf eine solche Norm in dieser kurzen Zeit sehr grosse Schwierigkeiten bereiten würde. Hier würde ich gerne eine Erklärung der Bundesrätin zuhanden des Parlamentes haben: Wie sehen Sie das dort? Zwingen Sie dann auch in diesen Gebieten die Gebäudeeigentümer mit den gleichen Normen zu einer sofortigen Umstellung auf Alternativen? Und was würde das bedeuten?
Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD
Wir drohen in eine Kommissionssitzung überzugehen. Ich möchte dennoch zwei, drei Punkte erwähnen.
Es wurde gesagt, eine Umstellung in dieser kurzen Zeit sei gar nicht möglich. Wir schaffen mit dem Antrag der Mehrheit die gesetzliche Grundlage ab 2023. Wir sagen nicht, es müsse auf 2023 umgestellt werden. Unser Ansatz geht davon aus, dass die Vorschrift gilt, wenn die Heizung ersetzt werden muss. Wer letztes Jahr eine neue Ölheizung eingebaut hat, wird sie die nächsten zwanzig Jahre betreiben, erst dann wird er vor die Herausforderung gestellt sein.
Wir haben die Vorgabe, 40 Prozent Einsparungen bis 2020 zu machen. Ende 2017 war man bei 26,4 Prozent. Die Kantone selber sagen, dass 40 Prozent nicht erreichbar seien. Zu Artikel 8 sagen die Kantone, dass sie mit der Zielsetzung von 50 Prozent bis 2026/27 einverstanden seien. Sie sagen aber gleichzeitig auch, dass sie dieses Ziel mit der Umsetzung der Muken nicht erreichen. Es ist klar, dass sie es nicht erreichen: Wenn sie heute bei 27 Prozent liegen, dann ist doch klar, dass 50 Prozent nicht drinliegen.
Der wesentliche Unterschied zwischen dem Antrag der Kommissionsmehrheit und dem Minderheitsantrag Fässler Daniel liegt darin, dass unser Antrag rasch zu greifen beginnt. Er bringt ausserdem Rechtssicherheit und Klarheit für die Grundeigentümer. Die Kantone sagen, dass sie das erste Ziel nicht erreichen und das zweite Ziel noch deutlicher verpassen. Sie sagen aber nicht, was sie tun, um mitzuhelfen, damit man die Reduktionsziele wirklich erreichen kann.
Die Umsetzung ist nicht so kompliziert, wie es zum Teil dargestellt wird. Jene Kantone, die noch gar nichts gemacht haben, brauchen eine Verordnungsänderung oder allenfalls eine Reglementsänderung. Der Antrag Graber Konrad könnte schon helfen, und zwar jenen Kantonen - beiden Basel, Jura, Luzern und Obwalden -, die bei den Muken im Teil F schon etwas gemacht haben. Der Teil F der Muken betrifft den Bereich, der die Energieproduktion umfasst. Es sind nur fünf Kantone, die bisher etwas gemacht haben, 12 Prozent der Bevölkerung. Möglicherweise könnte man das mit dem Antrag Graber Konrad aufnehmen, damit sie das Gesetz nicht ändern müssten. Alle anderen werden keine grösseren Probleme haben, diese Anpassung vorzunehmen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.
Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte diese Ratssitzung jetzt wirklich auch noch einen Moment verlängern, und zwar geht es mir darum, dass Kollege Luginbühl gesagt hat, die Kantone erreichten die Ziele nicht und sie sagten uns nicht, wie sie sie erreichen wollen. Aber die Kantone wissen eben, dass sie die Bevölkerung bei dieser ganzen Klimadebatte und in dieser Revision des CO2-Gesetzes mitnehmen müssen, wenn das am Schluss zum Erfolg führen soll. Dieses Top-down-Prinzip ist eben sehr schlecht, es muss wirklich ein Bottom-up-Ansatz sein, damit alle, die sensibilisiert sind, auch wissen, wohin sie kommen wollen. In ein, zwei oder fünf Jahren - diese Differenz, das muss man schon auch einmal sehen, macht mit Blick auf das globale Klima wirklich nichts aus. Wichtig ist, dass wir vorwärtskommen, und vorwärts kommen wir nur gemeinsam und nicht gegeneinander. Das müsste man wahrscheinlich in dieser Frage eigentlich auch einmal berücksichtigen. Einfach zu sagen, da könnten wir jetzt die kantonale Hoheit einmal nicht berücksichtigen, das gehe jetzt nicht, wir müssten da halt von oben befehlen - das ist ein ganz schlechter Ansatz, und dieser könnte am Schluss dazu führen, dass wir vor dem Nichts stehen.
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Le président (Fournier Jean-René, président): Est-ce que le jeune et néanmoins expérimenté rapporteur souhaite s'exprimer?
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Ich glaube, es kommt nicht auf die Länge der Amtsdauer an, sondern darauf, ob man die entsprechenden Kommissionssitzungen besucht und alles gelesen hat, Kollege Germann.
Ich komme nochmals auf das Thema zurück, weil ich ja die Mehrheit vertreten darf. Wir haben die sogenannten Rechtsgutachten. Sie halten fest, dass die kantonalen Zuständigkeiten für die Massnahmen bei den Gebäuden weiterhin klar respektiert werden. Die Mehrheit gibt Planungssicherheit. Und jetzt, muss ich sagen, hat mein Kantonskollege, Herr Graber, mit dieser Ergänzung hier eine elegante Brücke geschlagen. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass man diese Brücke in den entsprechenden Artikel aufnimmt. Der Nationalrat kann dann allenfalls auch nochmals darüber diskutieren. Das ist legitim. Ich würde Ihnen empfehlen, der Formulierung der Mehrheit mit dem Einzelantrag Graber Konrad zuzustimmen. Dann haben wir Artikel 9 unter Dach und Fach.
Müller Philipp · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Zuerst möchte ich meine Interessenbindung offenlegen: Seit nunmehr 38 Jahren mache ich beruflich nichts anderes als Gebäudesanierungen, energetische Sanierungen, Gebäudehüllen, Wärmesysteme usw., daneben natürlich auch Neubauten - wenn es nicht gerade Mietwohnungen sind, die zu Zehntausenden leer stehen.
Ich habe hier vor mir ein Schreiben eines Baudirektors, der die Position der Energiedirektoren natürlich unterstützt. Er schreibt, dass energetische Sanierungen nicht mehr gemacht würden, sondern dass der Wärmeerzeuger ersetzt würde, wenn der CO2-Grenzwert bereits ab 2023 gälte. Die Hauseigentümer würden ihr Geld in den Ersatz der Wärmeerzeuger investieren müssen statt in energetische Sanierungen. Danach würden beispielsweise mit Luft-Luft-Wärmepumpen - richtig wäre: mit Luft-Wasser-Wärmepumpen - schlecht isolierte Gebäude beheizt. Dies mache ihnen auch im Hinblick auf den Stromverbrauch im Winter grosse Sorgen.
Mit Verlaub, das ist eine sehr theoretische Sicht der Dinge, und ich möchte meine Argumente aus der Praxis dagegenhalten. Wenn ich also eine Heizung - einen Wärmeerzeuger - ersetzen muss und vor der Wahl stehe, welche Variante ich bevorzuge, ist nicht das Stichdatum 2023 wichtig. Kollege Luginbühl hat notabene ganz am Rande erwähnt, was wichtig ist. Es ist nicht so, dass 2023 alle Ölheizungen rauszuschmeissen oder Massnahmen zu ergreifen sind. Wenn ich eine Heizung bis 2030 betreibe und sie dann ersetze, so gelten dann - und erst dann - die Vorschriften gemäss diesem neuen Gesetz.
Sie haben gemerkt, ich spreche hier für die Mehrheit. Ich unterstütze die Kommissionsmehrheit. Was bedeutet ihr Antrag in der Praxis? Wir haben jetzt sehr viel Theorie gehört, und ich unterstelle den Energiedirektoren, dass sie auch sehr viel Theorie gewälzt haben. Ich will das nicht unter den Tisch wischen; ich will das natürlich auch würdigen. Aber die Praxis besagt etwas anderes: Wer kommt heute noch auf die Idee, eine Ölheizung mit einer Ölheizung zu ersetzen? Wer ist noch so dumm?! Muss ich deutlicher fragen? Wer macht so etwas? Die Alternative, wie sie hier, in diesem Schreiben des Baudirektors, aufgezeigt wird, ist: Er ersetzt die Ölheizung durch eine Wärmepumpenheizung, aber saniert die Gebäudehülle nicht: keine neuen Fenster, keine neue Fassadenisolation. Ja, wer ist denn so blöd, das zu tun? Damit heizt er ja mit Strom; es ist praktisch eine Direktheizung via Strom. Dann wird er eine Stromrechnung erhalten, die ihm sämtliche Mieter vertreibt oder ihn selber in den Ruin treibt, wenn er im selbstgenutzten Wohneigentum wohnt. - Das ist nicht die Realität!
Die Realität ist, dass mit der Gebäudehülle, vorab mit den Fenstern - wir haben heute Fenster mit einem K-Wert von 0,6 Watt pro Quadratmeter Kelvin -, etwa ein ums Vierfache besserer Wert als noch vor fünfzehn, zwanzig Jahren erreicht wird. Das ist aus der Realität gesprochen. Ich mache das täglich. Also, wer macht so etwas, wie es hier als Einwand gegen die Mehrheit geschrieben steht? Das macht niemand, meine Berufskollegen nicht und auch die Privaten nicht, die beraten werden. Und wenn sie sich nicht beraten lassen und einfach etwas drauflosbasteln, ja gut, für diese Leute können wir kein Gesetz machen, dann müssen sie halt an der Stromrechnung leiden.
Im Übrigen können die Kantone Vorschriften machen. Wenn ich eine Wärmepumpenheizung einbaue, muss ich ja ein Baugesuch einreichen. Zumindest bei der Luft-Wasser-Heizung ist das so, und bei der Erdsondenheizung sowieso. Dann kann der Kanton via Muken oder via Baubewilligung schreiben: Ich will, dass in diesem Bau ein Aussenmauer-Gesamtisolationswert von 0,2 oder 0,3 oder 0,6 Watt pro Quadratmeter Kelvin eingehalten werden muss. Das kann der Kanton machen, und er wird es machen. Wenn er schlau ist, macht er das mit den Muken, ganz einfach.
Und noch etwas: Warum schmeisse ich alle Ölheizungen raus? Ich gewinne Platz. Ich habe einen Öltank weniger. Ich gewinne ein Zimmer. In vielen alten Häusern hat er Zimmergrösse oder Bastelraumgrösse oder irgendetwas.
Und wenn Sie den Kantonen einfach glauben, dass diese die Muken, wie ich höre, sehr schnell vorantreiben, dann muss ich Ihnen etwas sagen: Ich habe meine Erfahrungen gemacht mit der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, der BPUK. 2008, vor elf Jahren, habe ich im Nationalrat einen Vorstoss gemacht; er kam in beiden Räten durch. Man hat im November 2010 ein Konkordat gemacht: Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe. Es haben noch nicht 26 Kantone unterzeichnet, sondern bis jetzt 15 Kantone. So sehr pressiert es also auch hier nicht, obwohl es um eine im Vergleich zum CO2-Gesetz harmlose Sache geht, nämlich um eine formelle, nicht materielle Harmonisierung von ganz einfachen Begriffen. Nicht einmal das hat nach neun Jahren die Zustimmung aller Kantone gefunden.
Ich bin auch der Meinung, dass der Antrag Graber Konrad die Bedenken der Kantone aufnimmt und in diesem Sinne zu unterstützen ist.
Eines möchte ich zum Schluss noch bemerken. Lassen Sie mich das Feld thematisch noch etwas öffnen. Die WAK-SR hat ja betreffend Eigenmietwert irgendeinen Vorschlag gemacht, den ich noch nicht genau angeschaut habe. Aber ich möchte doch festhalten, und so weit hat mich Banknachbar Noser aufgeklärt: Wenn Sie die Abzugsfähigkeit für energetische Massnahmen aufheben, dann schiessen Sie sich ins Knie. Dann schiessen Sie sich ins Knie! Wenn die Kantone das können, Frau Kollegin Häberli, umso besser. Ich möchte als Grundsatz festhalten: Wir müssen dafür sorgen, dass die Abzugsfähigkeit bei selbstgenutztem Wohneigentum weiterhin gewährleistet ist, sonst wird weniger oder gar nicht mehr saniert, insbesondere energetisch.
Ich hoffe jetzt, dass ich Sie nicht gelangweilt und Ihnen Einblick in den Alltag eines energetischen Bausanierers gegeben habe. Vielen Dank.
Würth Benedikt · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · CVP-Fraktion
Sie werden nicht überrascht sein, dass ich nochmals betone, wie wichtig der Minderheitsantrag Fässler Daniel bzw. die Position der Energiedirektorenkonferenz ist. Es wurde ja vorhin in der Eintretensdebatte deutlich, dass im Gebäudebereich sehr viel gemacht wurde, mitunter auch dank den kantonalen Initiativen. Ich glaube, die Energiedirektoren sind nicht Theoretiker, sie stehen in der politischen Praxis, sie führen Vernehmlassungen durch, sie haben Gesetze durch das Parlament gebracht, sie haben Volksabstimmungen durchgeführt - Volksabstimmungen, die einmal erfolgreich waren, aber auch Volksabstimmungen, die nicht erfolgreich waren. Wenn ich auf das Beispiel Bern referenziere, dann ist doch noch anzumerken, dass die Volksabstimmung in Bern zu einem Zeitpunkt stattfand, als Greta schon in den Medien war.
Was will ich damit sagen? Bei all dem, was wir hier tun, dürfen wir nicht vergessen, dass wir einerseits die Bevölkerung mitnehmen müssen und dass andererseits eine erfolgreiche Klimapolitik nur dann greifen kann, wenn wir sie abgestimmt mit allen drei Staatsebenen machen. Die Kantone, das darf ich hier klar und eindeutig sagen, stehen selbstverständlich zum Pariser Abkommen, zum Reduktionsziel. Aber sie sehen auch, was es braucht, um Klimapolitik in der Praxis umzusetzen. Wir erleben hier nun ein Beispiel, bei dem ich sagen muss: Vorschriften erlassen ist das eine, sie umsetzen das andere. Schlussendlich muss es in der Gemeinde greifen, es muss bei den einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümern greifen.
Ich erwähne hier nun nochmals den verfassungsrechtlichen Aspekt. Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung ist eigentlich klar: "Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig." Die subsidiäre Bundeskompetenz, die wir hier schaffen, ist per se eigentlich möglich. Sie kann auch sinnvoll sein. Aber sie ist natürlich nicht mehr subsidiär, wenn sie faktisch eine direkte Legiferierung bedeutet - und das tut sie, wenn wir das zeitliche Ziel 2023 hier verankern. Das ist für mich völlig offensichtlich.
Denken Sie daran, wie lange der Gesetzgebungsprozess noch geht! Möglicherweise gibt es ein Referendum, also eine Volksabstimmung. De facto liegt hier ein direkter Eingriff des Bundesgesetzgebers in den Gebäudebereich, also ein Übergriff in eine klar kantonale Zuständigkeit, vor. Ich glaube nicht, dass das letztlich zum Erfolg führen wird, wenn wir dann - und das könnte sehr wahrscheinlich sein - eine Volksabstimmung durchführen müssen.
Zum Schluss: Wir haben letzten Montag einen Stammtisch der Kantone durchgeführt; einige Kolleginnen und Kollegen sind auch dort gewesen. Ich habe damals kurzfristig auch das Programm angepasst. Vertreterinnen und Vertreter der Energiedirektorenkonferenz haben über dieses Problem der Umsetzung gesprochen: Es waren Kollegin Brigit Wyss, Solothurn, Kollege Isaac Reber, Baselland, und Kollege Christoph Brutschin, Basel-Stadt. Unisono haben diese Exponenten der Kantonsregierungen dargelegt, dass mit diesem Antrag der Kommissionsmehrheit die Umsetzung, der Vollzug, nicht gewährleistet werden kann.
Ich denke, in einem föderalen demokratischen Rechtsstaat ist es zentral, dass wir Vorschriften nicht nur erlassen, sondern sie auch korrekt umsetzen. Dafür braucht es entsprechend eine gewisse Zeit.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Fässler Daniel anzunehmen.
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Le président (Fournier Jean-René, président): Monsieur Germann a demandé la parole pour une brève déclaration.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich will hier Klarheit schaffen. Ich habe meinen Einzelantrag begründet; es ist derselbe Antrag wie jener, der in der Nationalratskommission eine Mehrheit fand. Was nachher mit der Vorlage im Nationalrat passiert ist, das wissen Sie. Sie gehen jetzt offenbar den Weg über den Einzelantrag Graber Konrad und die Fassung der Mehrheit. Ich ziehe meinen Einzelantrag, um es zu vereinfachen, auf jeden Fall zurück. Jener der Minderheit Fässler Daniel kommt ihm am nächsten. Er gibt auch das wieder, was uns die Kantone als Input zu bedenken gegeben haben.
An die Adresse des Kommissionssprechers möchte ich einfach noch sagen: Wenn ich als Nichtkommissionsmitglied die Kommissionsunterlagen gelesen hätte, hätte ich gegen das Gesetz verstossen. Das habe ich selbstverständlich nicht getan. Ich darf diese gar nicht lesen, Herr Kollege; ich bitte Sie einfach um Kenntnisnahme. Ich habe mich aber am Amtlichen Bulletin des Nationalrates orientiert.
Ich ziehe meinen Antrag zugunsten des Minderheitsantrages Fässler Daniel zurück.
Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte noch die Frage von Kollege Philipp Müller beantworten, der gefragt hat, wer denn so etwas mache, eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen und nicht gleichzeitig eine energetische Massnahme bei der Gebäudehülle zu realisieren. Ich kann es ihm sagen: Diejenigen, die ein Eigenheim besitzen, für einen normalen Lohn arbeiten gehen und eine Familie unterhalten müssen, die machen das - diejenigen, die nicht 50 000, 100 000 oder sogar eine Million Franken auf der hohen Kante haben, genau die!
Stöckli Hans · 1VP-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Kollega Würth hat den Kanton Bern erwähnt. Er hat von unserer Abstimmung, die wir leider verloren haben, gesprochen. Ich möchte einfach der guten Ordnung halber noch bekanntgeben, dass trotz dieses Resultates die Regierung des Kantons Bern die Lösung der Mehrheit unterstützt, weil sie überzeugt ist, dass wir jetzt nicht weiter zuwarten sollten, dass diese Massnahme die richtige ist. Es scheint mir wichtig zu sein, dass man diese Mitteilung auch im Rat hört.
Müller Philipp · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Nur kurz an Kollege Hösli als Einblick in meine tägliche Arbeit: Natürlich können auch weniger gut verdienende Leute, die ein Einfamilienhaus, eine Wohnung oder sonst irgendetwas haben, eine solche Massnahme ergreifen. Sie gehen zur Bank, und die Bank ist in der Regel sehr aufgeschlossen. Sie erkennt, dass eine energetische Sanierung eine massive Wertsteigerung des Gebäudes zur Folge hat, und entsprechend sind diese Massnahmen via Kredite oder Hypotheken, die heute ja absurd billig sind, zu finanzieren. Das musste einfach noch gesagt sein.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern
Ich beginne mit dem Antrag des Bundesrates; über ihn hat jetzt niemand gesprochen. Er hat eine Ähnlichkeit, eine Verwandtschaft mit dem Minderheitsantrag Fässler Daniel. Beide Anträge geben nämlich zuerst zehn Jahre Zeit oder überlassen die nächsten zehn Jahre den Kantonen, sodass diese in den nächsten zehn Jahren ihre Aufgaben erfüllen und diese CO2-Reduktionen hinkriegen. Ab 2029 gehen die beiden Anträge wieder auseinander.
Was der Bundesrat Ihnen vorschlägt, gilt dann, wenn die Ziele nicht erreicht werden - davon muss man jetzt einmal ausgehen. Dann kommt der Bundesrat und sagt: Ab 2029 ist dann nur noch ein Ausstoss von sechs Kilogramm CO2 aus fossilen Brennstoffen pro Quadratmeter zulässig. Da muss ich Ihnen sagen: Chapeau für den Bundesrat! Das bedeutet dann, mit einigen Ausnahmen, ein Ölheizungsverbot. Das können Sie heute beschliessen. Da wissen die Leute: Noch zehn Jahre, aber dann ist es eigentlich dann wirklich fertig.
Mit der Minderheit Fässler Daniel beginnen wir jedoch nach zehn Jahren mit einem Höchstwert von zwanzig Kilogramm CO2. Dort sind wir eigentlich heute schon. Da muss ich Ihnen sagen: Mit zwanzig Kilogramm CO2 können Sie dann weiterhin noch Ölheizungen einbauen und müssen vielleicht etwas sanieren. Das heisst, es werden dann bis rund 2030 oder 2040 immer noch Ölheizungen neu eingebaut. Wie wollen Sie dann bis 2050 bei netto null landen? Sie wissen ja, dass eine Ölheizung, die neu eingebaut wird, dann fünfzehn bis zwanzig Jahre drinbleibt.
Ich glaube, das muss man ehrlicherweise sagen: Wenn man sich gemäss Pariser Abkommen bis 2050 zu netto null verpflichtet, dann nimmt man mit dieser Minderheit in Kauf, dass man irgendeinmal in den Dreissigerjahren zum Verbot schreiten muss oder allenfalls zu dem, was nachher noch mit der Minderheit Berberat diskutiert wird: zu einer Sanierungspflicht. Das gilt, wenn Sie das Klimaziel erreichen wollen - ausser Sie sagen: Das Pariser Abkommen ist gut, wenn es geht, und sonst lassen wir das.
Ich denke, die Schwäche dieser beiden Anträge ist, dass wir faktisch riskieren, einfach zehn Jahre zu verlieren. Aber nachher hat der Bundesrat dann wirklich das Messer drin, dann gilt es dann wirklich ernst. Beim Minderheitsantrag Fässler Daniel müssen wir heute einfach zugeben: Damit können wir die Ziele des Pariser Abkommens nicht erreichen. Aber wir haben natürlich die Möglichkeit, in den Dreissigerjahren dann einmal eine Sanierungspflicht zu beschliessen. Aber da möchte ich dann die Volksabstimmung vielleicht lieber nicht mehr selber durchbringen.
Der Antrag der Kommissionsmehrheit ist in diesem Dilemma mit den zwei doch sehr weit auseinanderliegenden Minderheiten und dem Entwurf des Bundesrates eigentlich ein Kompromiss, denn er beginnt bei zwanzig Kilo. Es gibt ja keine Sanierungspflicht, aber wenn Sie eine Heizung ersetzen müssen, dann gibt es weiterhin die Möglichkeit, auch noch eine Ölheizung einzusetzen, wenn Sie die Gebäudehülle sanieren. In Bezug auf die technischen Möglichkeiten ist dort also eigentlich vieles offen. Aber es beginnt natürlich jetzt relativ bald. Sie haben kein Technologieverbot, Sie können mit Isolation, allenfalls mit Hybrid-, mit Kombimöglichkeiten ein Ziel erreichen. Sie haben nicht das, was der Bundesrat Ihnen vorschlägt - nach zehn Jahren ist es eigentlich einfach fertig.
Die Schwäche der Mehrheitslösung ist tatsächlich, dass die Kantone das als Eingriff in ihre Kompetenz empfinden. Ich habe es Ihnen eingangs gesagt, und ich bleibe dabei: Ich möchte diese Revision mit den Kantonen und nicht gegen die Kantone machen. Ich habe allerdings auch Kantone gehört, die gesagt haben: Wenn ihr jetzt entscheidet, ohne noch zehn Jahre zu warten, dann ist das für uns eine Rückenstärkung und nicht ein Eingriff, denn wir möchten eigentlich in diese Richtung gehen, und wir brauchen hier vielleicht ein bisschen Rückendeckung aus Bern.
In dieser Situation, die tatsächlich nicht einfach ist, ich gebe das zu, könnte der Einzelantrag Graber Konrad wirklich eine Brücke sein, die auf der einen Seite die Anstrengungen der Kantone - und es gibt Kantone, die diese Anstrengungen bereits gemacht haben, die auf gutem Weg sind - wirklich würdigt. Herr Ständerat Graber schreibt, die kantonalen Vorgaben müssten gleichwertig sein, das müsste man dann einfach sorgfältig definieren, denn wir haben ja eine Dynamik drin - ich möchte das einfach auch zuhanden des Amtlichen Bulletins sagen. Die Kommissionsmehrheit schlägt vor, mit zwanzig Kilogramm zu beginnen und den Wert alle fünf Jahre um fünf Kilogramm zu senken; diese Dynamik müsste sich dann auch in Bezug auf die Kantone übertragen. Ich glaube, das ist machbar, aber ich wollte das einfach sagen, damit Sie das wissen.
Ich erlaube mir noch eine kurze Bemerkung zu Artikel 39. Ich weiss, dass dieser noch nicht diskutiert wird, aber es gibt einen Zusammenhang. Ihre Kommission möchte - und auch die Kantone haben das gefordert -, dass sich der Bund im Gebäudeprogramm stärker engagiert. Heute bekommen die Kantone, wenn sie einen Franken einschiessen, zwei Franken vom Bund. Die Kantone möchten, dass sie in Zukunft für einen Franken drei Franken vom Bund bekommen. Ich muss Ihnen sagen, das bedeutet dann, dass der Bund faktisch 80 Prozent des Gebäudeprogramms bezahlt - 80 Prozent! Ich kann das dann bei Artikel 39 schon noch ausführen.
Ich wollte Ihnen das sagen. Wenn Sie jetzt sagen: "Wir nehmen Rücksicht auf die Kantone, die bereits Fortschritte gemacht haben", das sagt Ihre Kommission, ich beschreibe Ihnen danach die Position des Bundesrates, "wir sind bereit, euch mehr zu unterstützen" - ich meine, mit 80 Prozent bezahlt dann wirklich der Bund die grosse Mehrheit -, "und wir erlauben uns in diesem Sinn mit dem Brückenschlag, den Herr Ständerat Graber hier vorschlägt", man kann es "Rückendeckung" nennen, "euch ein bisschen vorwärts zu helfen", wenn Sie das sagen, dann, glaube ich, wäre es vertretbar, in Artikel 39 diese Aufstockung zu machen. Sonst, muss ich Ihnen sagen, kann das der Bundesrat nicht unterstützen.
Ich weiss, dass Sie abstimmen möchten, aber es gibt noch zwei Fragen von Herrn Ständerat Rieder, die ich kurz beantworten möchte. Die erste betrifft die Kommissionsmehrheit: Der Grenzwert von zwanzig Kilogramm CO2 kommt nur bei einem Ersatz der Ölheizung zum Tragen. Es ist keine Sanierungspflicht. Eine Gasheizung muss zum Beispiel nicht einfach von einem Tag auf den anderen ersetzt werden. Sie haben auch mit zwanzig Kilogramm CO2 noch die Möglichkeit, mit gewissen Sanierungen der Gebäudehüllen etwas zu erreichen. Es heisst nicht, dass mit dem Grenzwert von zwanzig Kilo dann von einem Tag auf den anderen in den Städten alle Gasheizungen ausgewechselt werden müssen.
Die zweite Frage betrifft die Berggebiete. Auch hier haben Sie mit dem Grenzwert von zwanzig Kilogramm CO2 weiterhin Möglichkeiten, mit der Sanierung der Gebäudehülle die Ziele zu erreichen. Es heisst also nicht, dass in den Berggebieten keine Ölheizungen mehr durch Ölheizungen oder Kombiprodukte ersetzt werden dürfen. In diesem Sinn, glaube ich, haben Sie hier eine offene Formulierung gewählt.
Ich habe es gesagt: Es ist ein Kompromiss. Der Bundesrat ist mit sechs Kilo, kann man sagen, sehr hart, sehr konsequent. Wenn man in zehn Jahren aber nicht so weit ist, riskieren Sie, dass dann wirklich Schluss ist mit den Ölheizungen. Ich denke, den sanften Übergang, wie ihn die Mehrheit Ihrer Kommission als Kompromiss vorschlägt, kann auch der Bundesrat mittragen.
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Le président (Fournier Jean-René, président): La proposition de la minorité Vonlanthen et la proposition Germann ont été retirées.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag Graber Konrad ... 43 Stimmen
Dagegen ... 2 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit/Graber Konrad ... 31 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit Fässler Daniel ... 14 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Art. 9a
Antrag der Minderheit
(Berberat, Cramer, Eberle)
Titel
Sanierungspflicht
Text
Spätestens 2025 setzen die Kantone gesetzliche Bestimmungen in Kraft, die vorsehen, dass die am schlechtesten isolierten Gebäude mit einer beheizten Fläche von über 500 Quadratmeter innert nützlicher Frist energetisch saniert werden müssen.
Art. 9a
Proposition de la minorité
(Berberat, Cramer, Eberle)
Titre
Obligation d'assainir
Texte
En 2025 au plus tard, les cantons introduisent des dispositions légales visant à imposer dans un délai raisonnable la rénovation énergétique des bâtiments les moins bien isolés et d'une surface chauffée supérieure à 500 mètres carrés.
Berberat Didier · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Du moment que la proposition de la majorité, à l'article 9, et l'adjonction proposée par notre collègue Graber ont passé la rampe, je retire ma proposition de minorité à l'article 9a.
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Le président (Fournier Jean-René, président): La proposition de la minorité Berberat a été retirée.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 21.05 Uhr
La séance est levée à 21 h 05