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Warum werden erfahrene Apothekerassistenten durch überspitzten Register-Formalismus aus unserem Gesundheitssystem entfernt und damit durch ausländische Kräfte ersetzt?

47881 · Amtliches Bulletin

Dals 9 dec. 2019

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/47881/de/warum-werden-erfahrene-apothekerassistenten-durch-uberspitzten-register-formalismus-aus-unserem-gesundheitssystem-entfernt-und-damit-durch-auslandische-krafte-ersetzt

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Funtauna

Fatschenta parlamentara: Warum werden erfahrene Apothekerassistenten durch überspitzten Register-Formalismus aus unserem Gesundheitssystem entfernt und damit durch ausländische Kräfte ersetzt? (19.5569)

19.5569

Warum werden erfahrene Apothekerassistenten durch überspitzten Register-Formalismus aus unserem Gesundheitssystem entfernt und damit durch ausländische Kräfte ersetzt?

Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Im Medizinalberuferegister können ausschliesslich Angehörige der universitären Medizinalberufe eingetragen werden. Weil Apothekerassistentinnen und -assistenten das Pharmaziestudium nicht abgeschlossen beziehungsweise die eidgenössische Prüfung nicht bestanden haben, sind sie auch keine Medizinalpersonen im Sinne des Gesetzes. Ein Eintrag in das Medizinalberuferegister ist daher nicht möglich. Unabhängig von einem Eintrag in das Register ist die Tätigkeit in einer Apotheke weiterhin möglich. In welchem Umfang, entscheiden die Kantone. Es gibt allerdings Tätigkeiten, die mit Blick auf die Patientensicherheit nur durch eine Apothekerin oder einen Apotheker als universitäre Medizinalperson ausgeübt werden dürfen.

Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion

Besten Dank für die Antwort, Herr Bundesrat. Es gibt aber eben Personen, die diese Ausbildung vor dreissig Jahren gemacht haben, seither in einer Apotheke arbeiten und jetzt aufgrund des Bundesgesetzes ihre Stelle verlieren. Sie sagen, die Kantone seien zuständig, aber sollte nicht der Bund sagen, wie die Anwendung zu erfolgen hat?

Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Vielen Dank für die Frage, Herr Nationalrat. Das Bundesgesetz - la Loi fédérale sur les professions médicales universitaires - stammt aus dem Jahr 2007, und diese Regelung gilt seit 2007. Das einzig Neue, das hinzugekommen ist, ist das Register, und das Register hat an den Tatsachen von 2007 nichts geändert. Vielleicht haben gewisse Kantone oder gewisse Kreise spät gemerkt, was es bedeutet, aber an der Sachlage hat sich seit zwölf Jahren nichts geändert.