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OR. Aktienrecht

48719 · Amtliches Bulletin

Dals 11 mars 2020

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/48719/de/or-aktienrecht

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Funtauna

Fatschenta parlamentara: OR. Aktienrecht (16.077)

16.077

OR. Aktienrecht

Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

2. Obligationenrecht (indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt")

2. Code des obligations (contre-projet indirect à l'initiative populaire "Entreprises responsables - pour protéger l'être humain et l'environnement")

Gliederungstitel vor Art. 55; Art. 55 Titel, Abs. 1bis, 1ter; 55a; 716a Abs. 1 Ziff. 5, 10; 716abis; 759a; 810 Abs. 2 Ziff. 4; 810a; 901; 918a; Gliederungstitel vor Art. 957; IIIa. Abschnitt Titel; Gliederungstitel vor Art. 961e; Art. 961e; Gliederungstitel vor Art. 961f; Art. 961f; Gliederungstitel vor Art. 964bis; Art. 964bis-964quater; Gliederungstitel vor Art. 964a; Gliederungstitel nach Art. 964f; Art. 964g-964i; Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...; Ziff. II Ziff. 1 Art. 69abis; Ziff. 1a Art. 3 Abs. 2; 5 Abs. 1 Bst. g, j; 125 Abs. 2; Gliederungstitel vor Art. 212a; Art. 212a; 212b; Ziff. 2 Art. 139a; Ziff. 3 Art. 325ter

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit I

(Bregy, Eymann, Kamerzin, Lüscher, Nidegger, Reimann Lukas, Schneeberger, Schwander, Steinemann, Tuena)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit II

(Schwander, Bregy, Geissbühler, Nidegger, Reimann Lukas, Steinemann, Tuena)

Streichen

Titre précédant l'art. 55; art. 55 titre, al. 1bis, 1ter; 55a; 716a al. 1 ch. 5, 10; 716abis; 759a; 810 al. 2 ch. 4; 810a; 901; 918a; titre précédant l'art. 957; section IIIa titre; titre précédant l'art. 961e; art. 961e; titre précédant l'art. 961f; art. 961f; titre précédant l'art. 964bis; art. 964bis-964quater; titre précédant l'art. 964a; titre suivant l'art. 964f; art. 964g-964i; disposition transitoire de la modification du ...; ch. II ch. 1 art. 69abis; ch. 1a art. 3 al. 2; 5 al. 1 let. g, j; 125 al. 2; titre précédant l'art. 212a; art. 212a; 212b; ch. 2 art. 139a; ch. 3 art. 325ter

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité I

(Bregy, Eymann, Kamerzin, Lüscher, Nidegger, Reimann Lukas, Schneeberger, Schwander, Steinemann, Tuena)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité II

(Schwander, Bregy, Geissbühler, Nidegger, Reimann Lukas, Steinemann, Tuena)

Biffer

La présidente (Moret Isabelle, présidente): Dans l'élimination des divergences nous avons trois concepts qui s'opposent: il y a le concept de la majorité, qui modifie le concept original décidé par le Conseil national, il y a le concept de la minorité I (Bregy), qui reprend la décision du Conseil des Etats, et il y a le concept de la minorité II (Schwander), qui refuse le contre-projet indirect. Nous mènerons un seul débat sur toutes les divergences.

Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Nach so vielen Durchgängen sind die Argumente im Prinzip erschöpft, und eigentlich müsste man meinen, es sei längst dargelegt, warum der Gegenentwurf des Ständerates besser ist. Der Ständerat hat diesen zudem mit einer Mehrheit von 60 Prozent bestätigt. Das ist verständlich, denn der Gegenentwurf des Ständerates schafft neue Berichterstattungspflichten und neue Pflichten für die Verwaltungsräte in den Bereichen Konfliktmineralien und Kinderarbeit, in letzterem sogar solche, die weiter gehen als in anderen europäischen Ländern. Der Gegenvorschlag schafft damit aber eine Lösung, die international abgestimmt ist und den Schweizer Wirtschaftsstandort nicht schwächt.

Somit haben wir heute hier eigentlich nur noch eine Frage zu beantworten: Wollen wir denn nun einen Gegenvorschlag, oder wollen wir keinen? Eines ist klar: Wenn es einen Gegenvorschlag geben soll, dann kann es nur derjenige des Ständerates sein. Alles andere ist nicht mehrheitsfähig. Vergessen wir nicht, dass der Ständerat nie einen Gegenvorschlag wollte. Er hat sich aber dann kompromissbereit gezeigt. Und nun wird er sicherlich nicht auf die Variante des Nationalrates umschwenken.

Die Mehrheit der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP will einen Gegenvorschlag. Aber sie will ihn nicht um jeden Preis. Der Preis muss nämlich bezahlbar bleiben, und beim Gegenvorschlag des Ständerates bleibt er bezahlbar. Hören wir auf mit den Bemerkungen, wonach der Gegenvorschlag des Ständerates keinen Biss hätte. Ich adressiere meine Worte gerne auch an die Mitglieder der grünliberalen Fraktion. Kollege Flach hat nämlich einen Vorschlag gemacht, der von demjenigen des Ständerates gar nicht einmal so weit weg ist.

Hören wir auch auf, hier immer wieder zu behaupten, andere Länder - Frankreich oder wie sie auch immer heissen - gingen weiter. Auch das ist nachweislich falsch. Ich habe ein bisschen das Gefühl, wir lassen uns von den Initianten treiben. Wohl einmalig befinden wir uns in einer Situation, in der die Kampagne schon begonnen hat, bevor der Rat entschieden hat. Staatspolitisch ist dies meines Erachtens fragwürdig.

Es haben sich in diesem Saal bereits viele hin zur Lösung des Ständerates bewegt. Sie haben damit ihren Willen zum Ausdruck gebracht, dass man einen wirtschaftlich verträglichen Gegenvorschlag will. Ich bin überzeugt: Es sind noch einige in diesem Saal bereit, diesen Schritt zu machen. Das ist ein Zeichen der Stärke, und es zeigt die Bereitschaft zu einem gut schweizerischen Kompromiss.

Auf die Drohgebärde der SP-Fraktion, dass man schlussendlich dann gar keine Regelung wolle, muss ich einfach antworten: Das ist unsachlich und rein politisch motiviert. Es zeigt nur einmal mehr, dass man einfach alles oder nichts will. Der Gegenvorschlag des Nationalrates ist quasi alles, und das wollen wir nicht, weil es aus unserer Sicht staatspolitisch problematisch ist, wenn man eine Initiative beinahe wortwörtlich umsetzt.

In diesem Sinne stellen wir hier heute noch einmal die Frage: Wollen wir einen Gegenvorschlag, oder wollen wir ihn nicht? Wenn wir ihn wollen, dann gibt es nur eine Lösung, das hat der Ständerat klar gezeigt, und das ist die ständerätliche Lösung. Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP will einen Gegenvorschlag, will einen guten Gegenvorschlag und will damit den Gegenvorschlag des Ständerates - zumindest in ihrer Mehrheit.

Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Meine Minderheit II und auch die SVP-Fraktion möchten keinen indirekten Gegenentwurf, das haben wir von Anfang an immer wieder betont. Es ist Aufgabe der Konzerne aufzuzeigen, dass sie die Gesetze vor Ort einhalten. Es ist aber nach unserer Meinung auch Aufgabe der Konzerne und der grossen Firmen, im Abstimmungskampf zu zeigen, dass sie eine Vorreiterrolle haben, dass sie die Gesetze vor Ort, aber auch die internationalen Standards einhalten. So sollen sie das Volk überzeugen, dass die Initiative eben nicht notwendig ist. Das ist Aufgabe der Wirtschaft und der grossen Konzerne und Unternehmen.

Es geht ja hier jetzt um die Frage: ständerätliche Lösung oder nationalrätliche Lösung? Die SVP-Fraktion - das haben wir bei der letzten Abstimmung schon gesehen - ist eigentlich grossmehrheitlich für die ständerätliche Lösung, auch wenn ich betonen muss, dass wir bezüglich der Haftungsfrage nach wie vor der Meinung sind, dass diese Haftung bei der ständerätlichen Lösung weiter geht als bei der nationalrätlichen Lösung. Aber das war und ist jetzt nicht der entscheidende Punkt für die SVP-Fraktion. Es geht noch um andere Punkte, die Kollege Bregy angesprochen hat. All diese Punkte haben dazu geführt, dass die grosse Mehrheit der SVP-Fraktion heute eben der ständerätlichen Lösung zustimmen wird, aber natürlich bei der nächsten Abstimmung meiner Minderheit II folgen wird.

Ich bitte Sie auch, dafür zu sorgen, dass Sie der ständerätlichen Lösung folgen, aber am Schluss entsprechend beide indirekten Gegenentwürfe verwerfen.

Walder Nicolas · Mit-M · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

Comme nous l'avons déjà annoncé, les Verts auraient vraiment souhaité voir un soutien au texte de l'initiative populaire. Ceci dit, notre groupe appuiera cette fois encore le contre-projet indirect tel que proposé par la Commission des affaires juridiques de notre conseil.

Ce contre-projet est un compromis, qui est certes bien plus modeste que l'initiative, mais qui a été accepté par les initiants qui s'engagent, en contrepartie, à retirer leur texte. De nombreuses concessions ont déjà été faites. La taille limite des entreprises concernées a été largement relevée et celles dites à faible risque en ont été exclues. Elles ne sont dès lors plus soumises au devoir de diligence raisonnable. Leur responsabilité a aussi été limitée à certains cas bien précis. Par ailleurs, elle n'intervient que si l'entreprise exerce un contrôle juridique sur sa filiale.

Cela a conduit de nombreuses entreprises, notamment le Groupement des entreprises multinationales ou de grands groupes tels que Coop, Migros ou Denner à soutenir ce compromis. C'est aussi qu'elles savent parfaitement que les atteintes à l'environnement et aux droits humains commis au quotidien par des multinationales basées dans notre pays ne pourront être indéfiniment tolérées. Au-delà du risque pour elles que les citoyennes et citoyens acceptent l'initiative, elles craignent une campagne intense qui, à l'aide de révélations quotidiennes sur leurs exactions, renforcera la défiance de la population envers les multinationales. Enfin, elles savent qu'en n'agissant pas, la Suisse se retrouvera très vite et de plus en plus régulièrement compromise dans des scandales extrêmement dommageables tant pour la réputation de notre pays que pour les entreprises qui y sont domiciliées.

Il est donc grand temps d'agir, c'est pourquoi, pour notre pays qui compte un taux particulièrement élevé de multinationales sur son sol, l'instauration du devoir de diligence proposé par ce contre-projet indirect est une nécessité.

Au final, le Verts voteront la proposition de la majorité de notre Commission des affaires juridiques. Ils n'adhèreront par contre pas à la décision du Conseil des Etats, reprise par la minorité I (Bregy). Celle-ci n'apporte en effet aucune réponse sérieuse à l'impératif de réduire les violations répétées des droits humains et les atteintes à l'environnement par des entreprises domiciliées en Suisse.

Chevalley Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion

Monsieur Walder, nous avons reçu un document nous indiquant que suite à une enquête effectuée au Guatemala, on a constaté que des enfants travaillaient dans des champs de café de Nespresso. L'entreprise a immédiatement réagi, en stoppant tout achat de café à tous les paysans de la région. Pensez-vous que les conséquences du texte du contre-projet, à savoir qu'une entreprise comme Nespresso doive en fait stopper tous les achats, soient finalement une bonne chose pour les paysans du Sud? Ne pensez-vous pas que le droit humain, c'est aussi de pouvoir vendre et commercer?

Walder Nicolas · Mit-M · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

Merci pour cette question, Madame Chevalley. Cette question est très intéressante. Evidemment, l'initiative pose la question du commerce international; elle pose la question de ce que font certains pays et de ce que font certaines des entreprises multinationales dans ces pays.

Effectivement, avoir des lois dans notre pays qui interdisent le commerce avec des multinationales et des producteurs locaux qui utilisent des enfants pour produire fait que, demain, ces pays et ces acteurs arrêteront de travailler avec les enfants parce que nous avons cette disposition légale. Tant que nous n'aurons pas de base légale et tant que ces entreprises pourront commercer avec des producteurs qui utilisent des enfants, eh bien ils continueront d'utiliser des enfants. C'est évidemment une façon de prévenir les atteintes constatées dans certains pays.

Arslan Sibel · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion

Die Grünen unterstützen die Konzernverantwortungs-Initiative und sind wie die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung gegen die Missachtung von Menschenrechten und Umweltstandards durch Konzerne, besonders, wenn diese Konzerne ihren Sitz hier in der Schweiz haben und den Gewinn in anderen Ländern durch Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung generieren.

Damit aber rasch eine Lösung gefunden werden kann, haben wir den indirekten Gegenvorschlag des Nationalrates unterstützt. Seit zweieinhalb Jahren verhandeln wir über einen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative. Es waren die bürgerlichen Politiker und Politikerinnen, die uns auch mitgeteilt haben, dass sie Interesse an einem indirekten Gegenvorschlag hätten. Dazu haben wir Hand geboten. Die Initianten waren von Anfang an gesprächsbereit, transparent und haben dem politischen Kompromiss zuliebe immer wieder Abstriche gemacht.

Auf der anderen Seite haben Economiesuisse und Swissholdings den Kompromiss torpediert. Obwohl wir immer wieder mit ihnen gesprochen haben und ihnen entgegengekommen sind, wurde z. B. die Haftung für Zulieferer zigmal ausgeschlossen und die Sorgfaltsprüfung ganz exakt auf geltende internationale Standards beschränkt, wie sie z. B. Nestlé preist, wo das Unternehmen es nur kann - und doch waren sie nie zufrieden. Lange Zeit betonten sie, dass ein Gegenvorschlag nur sinnvoll sei, wenn es einen Rückzug gebe. Heute lese ich die Ankündigung eines Medienberichtes, der aufzeigen soll, dass Swissholdings im EJPD lobbyiert hat, damit dieses einen eigenen Vorschlag ins Spiel bringt.

Ob das stimmt oder nicht, wissen wir nicht. Die Glaubwürdigkeit der Politik wird aber infrage gestellt, wenn wir uns einfach so zum Spielball der Grosskonzerne machen. Wer also behauptet, Herr Bregy, der indirekte Gegenvorschlag des Nationalrates sei ein Umsetzungsgesetz, hat entweder nicht verstanden, um was es geht, oder er, sie, es versucht alles, um den gut schweizerischen Kompromiss zu verhindern.

Man kann durchaus sagen, es gäbe ohne Gegenvorschlag auch eine Lösung. Aber man kann dann nicht behaupten, man werde bei der Annahme der Initiative den indirekten Gegenvorschlag des Nationalrates als Umsetzungsgesetz nehmen. Wer das meint, hat sich ganz gewaltig getäuscht; dann werden die Karten nämlich neu gemischt.

Ich bitte Sie, nicht dem zahnlosen Tiger des Ständerates zu folgen, sondern beim Beschluss des Nationalrates zu bleiben.

Chevalley Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion

Madame Arslan, votre collègue Walder a dit que c'était une manière de faire pression sur les pays, que ce projet allait faire pression sur les pays qui ont encore des enfants qui travaillent dans les champs. Je vous rappelle qu'il n'y a pas si longtemps, en Suisse, nous avions aussi des enfants qui travaillent dans les champs. Ne pensez-vous pas que c'est du néocolonialisme que nous, Suisses, nous allions dire aux autres ce qu'ils doivent faire?

Arslan Sibel · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion

Frau Chevalley, wir wissen alle, dass Sie sehr engagiert sind, zum Beispiel auch in Burkina Faso, und dass Sie eben sehr oft in diesen Tätigkeitsfeldern arbeiten und versuchen, hier auch gute Lösungen zu finden. Ich kann es bis zu einem gewissen Grad verstehen, wenn Sie in Bezug auf Kinderarbeit sagen, wir seien alle Kinder gewesen und hätten auf dem Bauernhof oder irgendwo mitgeholfen. Ich habe das auch gemacht. Das kann man bis zu einem gewissen Grad verstehen. Aber wenn es darum geht, dass man auf dem Buckel von Kindern Familien ernährt, dass die Kinder dann zum Beispiel dazu genutzt werden, in Goldminen zu steigen, weil sie dies einfacher schaffen, weil sie klein sind, wenn sie dazu noch Drogen nehmen und dies dann auch später negative Auswirkungen auf die Kinder hat, dann wehren wir uns dagegen. Dazu wollen wir als Schweizerinnen und Schweizer klar sagen: Nein, das tolerieren wir nicht!

Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion

Wir stehen am Ende eines sehr langen Prozesses. Zu Beginn hiess es vonseiten der Wirtschaft, vonseiten des Bundesrates, vonseiten des Grossteils unseres Rates und des Ständerates, es brauche überhaupt keinen Gegenvorschlag. Diese Initiative gehe viel zu weit, und es sei auch nicht notwendig, weil kein Handlungsbedarf bestehe.

Über die Jahre hinweg hat sich das aber geändert. Mittlerweile besteht in der Bevölkerung, bei den Menschen ein Konsens darüber, dass Handlungsbedarf ausgewiesen ist. Die Leute, die in einem Laden in ein Regal greifen, die Leute, die irgendwo eine Dienstleistung beziehen, die ihren Lohn beziehen, möchten gerne, dass das Geld, das sie verdienen, auf einer sauberen Grundlage beruht. Die möchten nicht, dass beim T-Shirt, das sie aus dem Regal nehmen, Kinderarbeit im Spiel ist oder dass das Produkt, das sie aus dem Lebensmittelladen nachhause nehmen, auf der Basis von Umweltzerstörung hergestellt wurde.

Deshalb haben wir uns auch dazu entschlossen, dass wir einen adäquaten Gegenvorschlag ausarbeiten wollen. Die Welten, die jetzt hier aufeinanderzutreffen scheinen, sind, glaube ich, gar nicht so wahnsinnig weit voneinander entfernt. Es geht, wie schon im Titel der Initiative formuliert, um Verantwortung. Wir wollen Mittel und Wege finden, um den Menschen die Sicherheit zu geben, dass wir als Gesetzgeber dafür sorgen, dass sie mit gutem Gewissen in den Laden gehen und ein Produkt kaufen können und wissen: Auch ich kann etwas tun, und ich muss keine Angst haben, dass da Kinderarbeit im Spiel ist oder gar Blut an diesem Produkt klebt.

Der Nationalrat hat sehr früh damit begonnen, etwas auszuarbeiten, das in unsere Rechtsordnung hineinpasst, mit dem unsere Unternehmen umgehen können. Das ist ja auch der Grund, weshalb Sie Zuschriften von vielen Unternehmen bekommen haben, die sagen: Das ist eigentlich der richtige Weg, den der Nationalrat hier mit diesem indirekten Gegenvorschlag mit der Geschäftsherrenhaftung gegangen ist. Wir wissen, wie das funktioniert, das sind klare Regeln, wir haben die Möglichkeit der Exkulpation. Es ist dann auch so, dass vor allen Dingen die schwarzen Schafe in den Branchen auch tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden - aber nur dann, wenn sie tatsächlich eine Verantwortung tragen sollten, weil sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben und jemand gekommen ist und gesagt hat: Ja, diese Sorgfaltspflicht ist verletzt, es gibt kausal einen Schaden, und es gibt bei dir kausal ein Verschulden. Dann haben wir einen Mechanismus, wie wir ihn kennen und der in breiten Kreisen unseres Landes überall dort, wo Geschäfte gemacht werden, eigentlich auch funktioniert.

Es ist eine Frage des Ausdrucks der Verantwortung. Es ist jetzt auch eine Frage, wie wir damit umgehen, ob wir etwas ins Gesetz schreiben wollen, was dann tatsächlich auch funktioniert, was dann tatsächlich auch eine Wirkung hat, denn es sind die schwarzen Schafe, die wir erwischen wollen. Es sind nicht diejenigen, die sich ohnehin schon an die Regeln halten und alles tun; die haben kein Problem, weder mit dem einen noch mit dem anderen Gegenvorschlag. Bei dem einen, jenem des Ständerates, gibt es ein bisschen mehr administrativen Aufwand. Beim Gegenvorschlag des Nationalrates können sie sich zurücklehnen und sagen: "Wir haben das im Griff, wir nehmen unsere Verantwortung wahr. Wir schauen unseren Firmen, die wir kontrollieren - wo wir tatsächlich Einfluss auf ihr Gebaren haben, wie sie sich vor Ort benehmen -, auf die Finger. Wir nehmen die Verantwortung wahr und haben damit auch nichts zu befürchten."

Der Gegenvorschlag des Nationalrates basiert auf der Grundlage von Verantwortung. Die schwarzen Schafe sollen, wenn tatsächlich etwas vorliegt, auch an die Kasse kommen. Er basiert auch auf der schon früh gemachten Aussage, dass Handlungsbedarf besteht. In den nächsten Jahren wird die herrschende Pandemie wahrscheinlich gerade in den Ländern, über die wir sprechen, in denen diese Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörungen usw. vorkommen, noch viel grössere Schäden als bei uns anrichten. Darum ist es wichtig, dass wir hier jetzt schon ganz klare Regeln schaffen, damit wir uns dort auch sauber verhalten und die Unternehmen, die das heute schon tun, in ihren Bestrebungen auch entsprechend stärken.

Darum bitte ich Sie dringend, dem Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen und den indirekten Gegenvorschlag des Nationalrates beizubehalten.

Lüscher Christian · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion

Les mérites, le contenu, les avantages, les désavantages des deux projets, celui du Conseil des Etats et celui de notre conseil, ont été amplement discutés. Chacun a pu se faire une idée de ce qu'ils représentaient mais, aujourd'hui, l'étau se resserre, si je puis dire, et il est temps d'être pragmatique et de faire de la realpolitik - c'est comme cela que notre pays a toujours fonctionné, et ce avec un certain succès.

Si on dresse un bilan intermédiaire de la situation qui prévaut aujourd'hui, on se rend compte que, à une assez forte majorité, le Conseil des Etats ne veut pas du contre-projet de notre conseil. Le contre-projet de notre conseil a été adopté dans cet hémicycle la semaine dernière à une très faible majorité de 102 voix contre 91 et 4 abstentions.

Si on lit les discussions et délibération qui ont eu lieu au Conseil des Etats, on se rend compte que le Conseil des Etats n'acceptera pas de se rallier à notre projet.

La question qui doit être résolue aujourd'hui est extrêmement simple: est-ce que, oui ou non, nous voulons opposer un contre-projet à l'initiative populaire? Si la réponse est oui, si ceux qui veulent véritablement qu'on aille devant le peuple avec l'initiative et un contre-projet, la seule solution est d'adopter le projet du Conseil des Etats. Parce que si, aujourd'hui, nous maintenons la version du Conseil national, nous irons en Conférence de conciliation, et le Conseil des Etats ne voudra pas de notre version, et inversement. L'initiative populaire serait ainsi soumise seule au peuple, au lieu d'être opposée à un contre-projet qui est équilibré, qui adopte la plupart des normes de l'Union européenne dans le domaine de la protection des droits humains et de l'environnement et qui tient compte aussi - c'était le voeu des initiants - de la question du travail des enfants.

A partir de là, chacun vote en son âme et conscience. Mais je le souligne: pour ceux qui veulent un contre-projet, qui souhaitent véritablement et sincèrement qu'un contre-projet soit opposé à l'initiative, ce n'est qu'en votant pour la version du Conseil des Etats que cela sera possible. Maintenir la version du Conseil national revient à envoyer l'initiative seule devant le peuple. Si c'est cela qui est voulu, alors pourquoi pas, mais on ne peut pas s'abriter derrière la volonté d'opposer un contre-projet tout en votant pour la version du Conseil national. C'est complètement incompatible.

Schneider Schüttel Ursula · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Die SP-Fraktion wird weiterhin an einem Gegenvorschlag in der Version des Nationalrates bzw. der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen festhalten. Einen Alibi-Gegenvorschlag, wie ihn der Ständerat vorschlägt, und damit auch den Antrag der Minderheit I (Bregy) lehnen wir nach wie vor ab. Haben Sie den Eindruck, dass Grosskonzerne, welche Kinderarbeit oder die Vergiftung von Flüssen zulassen und sich dadurch einen Konkurrenzvorteil verschaffen, sich plötzlich anders verhalten, wenn sie darüber jährlich einen nichtfinanziellen Bericht erstellen müssen? Ich glaube nicht daran.

Wir könnten hier nochmals in die juristischen Details der beiden Gegenvorschläge des Nationalrates und des Ständerates gehen. Aber - Sie haben dies heute Morgen schon ein paarmal gehört - wir haben gestern in der Kommissionssitzung faktisch nur noch darüber diskutiert, ob es einen Gegenvorschlag geben soll oder nicht. Soll es einen Gegenvorschlag um jeden Preis geben? - Nein, dazu wären wir nicht bereit, Herr Lüscher. Wenn wir der Konzernverantwortungs-Initiative einen valablen Gegenentwurf gegenüberstellen wollen, so muss dieser die Hauptanliegen aufnehmen. Das tut der ausgereifte und während zweier Jahre juristisch fundiert vorbereitete Gegenvorschlag des Nationalrates. Er geht nicht so weit wie die Initiative, aber wenn er zu deren Rückzug führt - und dafür stehen die Chancen gut -, so hat die Arbeit der vergangenen zwei Jahre ihren Sinn gehabt.

Ich möchte nochmals in Erinnerung rufen, worum es bei der Konzernverantwortungs-Initiative geht. Es geht darum, dass Grosskonzerne mit Sitz in der Schweiz ihre Verantwortung für die Konsequenzen ihrer Geschäftstätigkeit im Ausland tragen, dass sie die Verantwortung für vergiftetes Trinkwasser tragen, dass sie die Verantwortung für Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder körperliche Misshandlungen tragen, dass sie die Verantwortung für Todesfälle durch Pestizide tragen. Wer einen Schaden verursacht, soll dafür geradestehen. Um diese Verantwortung geht es bei den Diskussionen zum Aktienrecht, zu den Haftungsregeln, zur Berichterstattung und zur Sorgfaltsprüfung.

Letztlich geht es bei der Wahl des richtigen Gegenvorschlages um die Fragen: Welche Verantwortung sollen unsere Schweizer Unternehmen wahrnehmen, wenn sie weltweit tätig sind? Sollen sie für Fehler einstehen, die zu Menschen- und Kinderrechtsverletzungen oder zu Umweltschäden führen? Ja, nach unserer Ansicht sollen sie das.

Deshalb werden wir weiterhin den Gegenvorschlag in der Version des Nationalrates unterstützen.

Pointet François · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion

Chère collègue, les principes directeurs de l'OCDE et de l'ONU interdisent le travail des enfants de moins de 14 ans. Quelle est votre réaction quand vous voyez un enfant participer aux travaux dans la ferme de sa famille en Suisse?

Schneider Schüttel Ursula · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Si j'ai bien entendu, vous me demandez comment je réagis quand je vois un enfant de quatorze ans qui travaille dans une gravière en Suisse. (Remarque intermédiaire Pointet: Dans la ferme de sa famille!) Je me demanderais d'abord si c'est un enfant qui a du plaisir à travailler dans l'entreprise familiale, à s'occuper de cette manière-là, ou si l'on a forcé cet enfant à travailler. Est-ce que l'enfant doit travailler pour pouvoir se nourrir ou non? Cela dépend donc du but du travail: est-ce que c'est par plaisir - en dehors de l'école - ou est-ce qu'on le force?

Chevalley Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion

Madame Schneider Schüttel, vous dites que si les entreprises apportent la preuve qu'elles ont pris des mesures, elles ne risquent rien. Ne pensez-vous pas que l'on réussira toujours à prouver une responsabilité des entreprises parce qu'il sera facile d'affirmer qu'elles n'ont pas assez investi dans les contrôles, ni surveillé de manière permanente leurs filiales ou leurs fournisseurs? Où est la limite?

Schneider Schüttel Ursula · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Merci pour ces questions, Madame Chevalley. Je pense que c'est une question qui doit toujours être considérée par les tribunaux. Il est difficile de dire combien il faut de surveillance, de mesures, etc. Je n'entrerai pas dans les détails, mais je pense qu'une entreprise qui voit que ses activités à l'étranger - ou aussi en Suisse - ont des conséquences qui ne sont pas acceptables prendra toutes les mesures possibles.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Am Montag hat der Ständerat mit 25 zu 16 Stimmen bei 0 Enthaltungen dem Gegenvorschlag des Ständerates erneut deutlich zugestimmt. Ihre Kommission hat sich demgegenüber gestern mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung für den Gegenvorschlag Ihres Rates ausgesprochen, und den Antrag, alles zu streichen, der hier als Antrag der Minderheit II (Schwander) vorliegt, empfiehlt Ihre Kommission mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Ablehnung.

Wir sind jetzt in der dritten Runde der Differenzbereinigung, es bleiben noch wenige Tage, und dann würde, je nach Ergebnis heute, eine Einigungskonferenz stattfinden.

Zur Ausgangslage haben Sie von den Fraktionssprechern schon vieles gehört. Ich möchte noch einmal an etwas erinnern: Im März 2019, also vor einem Jahr, hat der Ständerat Nichteintreten auf den Gegenvorschlag Ihres Rates beschlossen, und Ihr Rat hat in der Sommersession am Eintreten festgehalten. Wenn im Herbst das Konzept Rieder nicht gekommen wäre, wäre, behaupte ich, der Gegenvorschlag Ihres Rates bereits vom Tisch, weil der Ständerat ein zweites Mal nicht auf diesen Gegenvorschlag eingetreten wäre.

Weil der Bundesrat aber zum Schluss gekommen ist, dass es eine gesetzliche Regulierung braucht, hat er letzten Sommer mein Departement ermächtigt, für den Fall, dass der Ständerat ein zweites Mal nicht eintreten würde, eine Vorlage in die Vernehmlassung zu schicken. Gestützt hat er sich - ich komme dann noch kurz darauf - auf die Botschaft des Bundesrates von 2017. Es ging um eine Vernehmlassung entsprechend der EU-Richtlinie zu den Bereichen Kinderarbeit und Konfliktmineralien, wo zusätzlich noch die Einführung einer Sorgfaltsprüfungspflicht zu erwägen war. Dies hat er beschlossen, weil auch der Bundesrat den Menschenrechten und dem Schutz der Umwelt einen hohen Stellenwert einräumt. Beide Themenbereiche sind denn auch ständige und prioritäre Ziele der Legislaturplanung des Bundesrates.

Ich habe damit gesagt, dass der Bundesrat selber keinen Gegenvorschlag erarbeitet hat. Er hat im letzten Sommer nur der Sorge Ausdruck gegeben, dass der Ständerat noch ein weiteres Mal nicht auf den Gegenvorschlag des Nationalrates eintreten könnte, womit dieser dann vom Tisch wäre, worauf der Bundesrat dann eine Vernehmlassungsvorlage zum Genannten machen würde.

Zum Fazit: Ohne den Ständerat wäre der Gegenvorschlag des Nationalrates wahrscheinlich bereits vom Tisch - das ist das eine. Das andere, das ich zu bedenken bitte, ist: Wenn Sie am Konzept des Nationalrates festhalten, riskieren Sie, dass es am Schluss gar keinen Gegenvorschlag zur Initiative gibt. Die Stimmbevölkerung hätte dann nicht die Wahl zwischen zwei alternativen Vorgehensweisen zur Stärkung der Menschenrechte und der Umwelt, sondern könnte bei der Abstimmung, die voraussichtlich im November stattfinden würde, nur noch Ja oder Nein zur Initiative sagen. Das hiesse: alles oder nichts.

Ich habe es Ihnen letzte Woche gesagt: Der Bundesrat lehnt sowohl die Volksinitiative wie auch den Gegenvorschlag des Nationalrates ab. Das hat er auch im letzten Sommer bekräftigt. Die Haltung des Bundesrates hat sich aber entwickelt. 2017 hatte der Bundesrat Nein zur Initiative und Nein zu einem Gegenvorschlag gesagt - ob direkt oder indirekt. Das ist heute nicht mehr der Fall. Heute bejaht der Bundesrat die Notwendigkeit eines Gegenvorschlages, er plädiert aber für ein international abgestimmtes Vorgehen statt eines Alleingangs der Schweiz. Mit den Eckwerten, die er im letzten Sommer beschlossen hat, stützt er sich auf seine Aussagen - Sie können das in der Botschaft von 2017 nachlesen, in der die Aktionspläne erwähnt werden.

Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass es eine Entwicklung in der Europäischen Union bezüglich Richtlinien gibt. Dem Bundesrat war es damals aber zu früh, hier einzuhängen, weil man zuerst wissen wollte, wie sich das entwickelt. Das Gleiche gilt für die Konfliktmineralien, für die es eine Richtlinie gab, bei der man aber nicht genau wusste, wie sie sich entwickeln würde. Was zusätzlich dazugekommen ist - und das nehme ich auf mich -, ist die Kinderarbeit. Ich habe das dem Bundesrat so zusätzlich als Eckwert beantragt, und zwar haben Sie mich in der Debatte in diesem Rat im Sommer vor einem Jahr darauf gebracht, als Sie das Beispiel der Niederlande zitiert haben.

Ich möchte es noch einmal sagen: Der Bundesrat bejaht heute den Handlungsbedarf. Vielleicht ist nicht alles optimal gelaufen, Frau Arslan hat darauf hingewiesen. Aber wissen Sie: Ich kann nichts dafür, ich bin jetzt ein Jahr im Amt. Ich habe die Lage nach der Debatte hier im letzten Sommer im Rat vielleicht auch etwas anders beurteilt. Sie können mir nicht vorwerfen, dass ich 2017 nicht im Bundesrat war.

Ich gebe Ihnen recht, Frau Arslan: Die Wirtschaft hat keine gute Rolle gespielt. Swissholdings, Economiesuisse haben ja einen Gegenvorschlag von Anfang an verworfen und waren nicht sehr kooperationswillig. Der Bundesrat ist im letzten Sommer einhellig, unabhängig von Branchen- und Verbandsinteressen wirklich zur Einsicht gelangt, dass man, wenn es im Ständerat keinen Gegenvorschlag gäbe, eine Vernehmlassungsvorlage machen würde, aber eben eine, die international eingebettet ist. Für uns stehen nicht Branchen- oder Verbandsinteressen im Vordergrund, sondern Standortinteressen. Die Arbeitsplätze in der Schweiz stehen für den Bundesrat im Vordergrund.

Der Hauptgrund für die ablehnende Haltung des Bundesrates zum Gegenvorschlag des Nationalrates bleibt, ich möchte das nochmals erwähnen, die Haftung. Es wird hier sehr schwierig werden, wenn Schweizer Recht neu auch auf Auslandskonstellationen angewendet werden soll. Der Bundesrat hat schon in der Botschaft klar gesagt, dass er das nicht will. Die parlamentarische Diskussion in den letzten Tagen zeigt auch, dass die neu geschaffene Konzernhaftung für Tochtergesellschaften im Ausland für die Unternehmen eine grosse Rechtsunsicherheit schaffen würde.

Das ständerätliche Konzept hält sich bei der Haftung hingegen an das geltende Recht, an die geltenden Haftungsbestimmungen und damit an die international geltenden Haftungsgrundsätze. Jedes Unternehmen soll selbstverständlich für einen Schaden, den es anrichtet, haften. Es soll aber selber haften, und zwar dort, wo es den Schaden angerichtet hat.

Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb weiterhin, der Minderheit I (Bregy) zu folgen und den Gegenvorschlag des Ständerates zu unterstützen.

Fehlmann Rielle Laurence · Mit-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

La commission s'est réunie le 10 mars 2020 afin de discuter de l'élimination des divergences entre les deux concepts de contre-projet qui s'opposent toujours. En effet, le Conseil des Etats a examiné à nouveau les deux contre-projets indirects dans sa séance du 9 mars et a maintenu son contre-projet indirect par 25 voix contre 16 et aucune abstention.

Une brève discussion a encore été menée. Un commissaire a affirmé que tout ou presque avait été dit et que la seule question à résoudre était celle de savoir si nous voulions ou non un contre-projet indirect et que, pour sa part, il estimait que la seule solution était le contre-projet indirect du Conseil des Etats.

Un autre commissaire a affirmé qu'il était illusoire de penser que nous puissions faire pression sur le Conseil des Etats pour qu'il se rallie au projet du Conseil national et que c'était plutôt le Conseil des Etats qui nous mettait sous pression pour que nous acceptions son contre-projet.

Plusieurs commissaires ont une vision différente; ils estiment que les initiants ne retireront leur initiative que dans le cas d'un contre-projet consistant, à savoir celui de notre conseil.

La Commission des affaires juridiques de notre conseil a travaillé pendant deux ans avec l'objectif de voir l'initiative retirée et d'éviter un vote populaire. Il a toujours été dit que la norme de responsabilité et le champ d'application étaient beaucoup plus restreints. Ainsi, le contre-projet de notre conseil ne peut absolument pas être considéré comme une mise en oeuvre de l'initiative. Il s'agit d'un réel compromis. Si l'initiative était acceptée par le peuple, on ne pourrait pas utiliser le contre-projet indirect comme loi d'application, car il ne va pas assez loin.

Une commissaire a rappelé qu'elle s'était elle-même impliquée dans de nombreuses discussions avec les initiants dans l'idée d'obtenir un retrait de l'initiative, pour autant qu'il y ait un contre-projet équilibré. Elle se sentirait trompée si, maintenant, on acceptait un tout autre concept. Une autre commissaire confirme que le contre-projet du Conseil des Etats ne propose aucune règle substantielle en matière de responsabilisation des grandes entreprises pour le respect des droits humains et la protection de l'environnement.

Enfin, un représentant de l'UDC a rappelé que son groupe ne voulait adhérer à aucun contre-projet, raison pour laquelle il a fait la proposition de tout biffer et réitère sa proposition. Mais dans la suite des opérations, le groupe pourrait opter pour le contre-projet du Conseil des Etats, ce que d'ailleurs M. Schwander a confirmé tout à l'heure.

Je vous rappelle que le 4 mars 2020, notre conseil a confirmé son contre-projet par 103 voix contre 72 et 22 abstentions.

Lors du vote en commission du 10 mars 2020, les deux concepts de contre-projet ont à nouveau été opposés, et c'est celui du Conseil national qui a été accepté par 14 voix contre 10 et 1 abstention.

Face à la proposition de tout biffer, c'est le contre-projet du Conseil national qui a finalement été maintenu par 14 voix contre 8 et 3 abstentions.

Au nom de la commission, je vous recommande de maintenir le contre-projet indirect du Conseil national.

Chevalley Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion

Madame Fehlmann Rielle, vous dites que le contre-projet du Conseil national va moins loin que l'initiative. Pourriez-vous me citer deux différences?

Fehlmann Rielle Laurence · Mit-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

D'abord, le contre-projet du Conseil national réduit considérablement le champ d'application de l'initiative, puisque ce sont seulement les entreprises qui ont 500 employés à plein temps qui seront concernées, et elles devraient en plus avoir - je crois - un chiffre d'affaires de 80 millions de francs et un bilan de 40 millions de francs. Ce sont des conditions qui sont déjà beaucoup plus restrictives.

Les autres questions concernent aussi le fait qu'il y aurait une sorte de processus avec un point de contact en cas de litige. En cas de dénonciation, un point de contact devrait examiner la plainte déposée. Ensuite, il y aurait encore une procédure de conciliation.

Tout cela, c'est quand même assez différent de l'initiative.

Markwalder Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Einleitend, aber auch zum Schluss dieser Debatte möchte ich festhalten, dass in unserem Land ein breiter Konsens darüber besteht, dass auch im Ausland tätige Unternehmen die universell geltenden Menschenrechte einhalten und die Umwelt schonen sollen. Wir gehen grundsätzlich und nach Treu und Glauben davon aus, dass grenzüberschreitend tätige Unternehmen ihre Verantwortung diesbezüglich wahrnehmen, und wollen aufgrund dieser Debatte über die Gegenvorschläge zur Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" nicht den Eindruck erwecken, dass von der Schweiz aus international operierende Unternehmen per se unter den Generalverdacht gestellt werden, dass sie sich nicht an Menschenrechte oder Umweltstandards halten würden. Die negative Abstimmungsempfehlung beider Räte zur Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" bringt dies klar zum Ausdruck.

Nachdem der Ständerat vorgestern, am 9. März, mit 25 zu 16 Stimmen an seinem Gegenvorschlag zur Volksinitiative festgehalten hat, kommen wir nun in die finale Runde der Differenzbereinigung der Gegenvorschläge zwischen unseren beiden Kammern und damit auch zur grundsätzlichen Frage, ob der Volksinitiative überhaupt ein Gegenvorschlag gegenübergestellt werden soll.

Wir haben es nach wie vor mit drei Konzepten zu tun:

1. Mit dem nationalrätlichen Gegenvorschlag: Dieser statuiert für die Leitungsorgane gesetzliche Sorgfaltspflichten und nimmt eine klarstellende und einschränkende Haftungsnorm ins Gesetz auf, wonach international tätige Unternehmen nur bei Tatbeständen haften, in denen sie die effektive Kontrolle über die Tochtergesellschaften ausgeübt haben, und dies nur für Schäden an Leib und Leben oder an Eigentum. Dies entspricht dem Konzept der Mehrheit. Dieser Gegenvorschlag wurde dahingehend konzipiert, dass die Initiative zurückgezogen wird.

2. Mit dem ständerätlichen Gegenvorschlag: Dieser setzt darauf, dass mit Reporting-Pflichten im nichtfinanziellen Bereich für grössere Unternehmen die Menschenrechts- und Umweltsituation im Ausland deshalb verbessert wird, weil die Berichterstattungspflichten bei allfälligen Missständen dank eines "Comply or explain"-Ansatzes zur Verbesserung ebendieser führen sollten. Die Sorgfaltsprüfung soll primär für Konfliktmineralien und Kinderarbeit gelten. Allerdings würden in Artikel 325ter StGB auch neue strafrechtliche Sanktionen eingeführt mit Bussen bei Verletzung der Berichterstattungspflicht von bis zu 10 000 Franken, die so in der Fassung der Kommissionsmehrheit nicht vorgesehen sind.

3. Mit dem Verzicht auf einen Gegenvorschlag: Da sich schweizerische Unternehmen im Ausland grossmehrheitlich korrekt verhalten und Menschenrechte und Umweltstandards einhalten, ist kein staatlicher Interventionismus geboten. Das ist der aufrechterhaltene Antrag der Minderheit II (Schwander).

Aus folgenden Gründen ersuche ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen:

Der indirekte Gegenvorschlag des Nationalrates verankert Sorgfaltsprüfungspflichten für die Leitungsorgane von Gesellschaften in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards, wie sie heute bereits von den allermeisten grossen Unternehmen praktiziert werden. Der indirekte Gegenvorschlag schafft Rechtssicherheit, indem die Haftung von Muttergesellschaften klar definiert wird und im Vergleich zum geltenden Recht - Ständerat Engler hat in seinem Minderheitsvotum im Ständerat ausdrücklich noch einmal auf die restriktiven zivilprozessualen Voraussetzungen hingewiesen - Präzisierungen und Einschränkungen vornimmt. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist nämlich nicht bereit, der bundesgerichtlichen Rechtsprechung die Auslegung der Konzernhaftung gemäss geltendem Recht zu überlassen, sondern will sie klar selber im Gesetz definieren; dies mit einer milden Kausalhaftung, von der man sich entlasten kann.

Gleichzeitig wurden in unseren Gegenvorschlag zahlreiche Haftungsbeschränkungen eingebaut. Ich habe diese schon letzte Woche ausgeführt, wiederhole sie aber gerne kurz noch einmal: Die Haftung wird auf Schäden an Leib und Leben sowie Eigentum beschränkt. Es besteht eine zusätzliche Befreiungsmöglichkeit für den Geschäftsherrn, nämlich die Möglichkeit, einzuwenden, dass die Muttergesellschaft keinen tatsächlichen Einfluss auf die Tochtergesellschaft ausüben konnte. Die Muttergesellschaft muss also nur für tatsächlich kontrollierte Tochtergesellschaften einstehen. Zudem ist eine persönliche Haftung der Organe einer Gesellschaft explizit ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die Dritte verursacht haben, wie z. B. Zulieferer - falls das Ihre Frage wäre, Kollegin Fiala.

Die Kommission hat auf Anregung der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen zudem das obligatorische Schlichtungsverfahren in den Gegenvorschlag aufgenommen, welches gerichtlichen Haftungsverfahren vorgeschaltet wird. Dieses soll die Anzahl effektiver Gerichtsprozesse reduzieren. Als Schlichtungsbehörde dient der Nationale Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze.

Beide Gegenvorschläge - das hat auch meine Kollegin Kommissionssprecherin und Kommissionspräsidentin Fehlmann Rielle gesagt - sehen einen Anwendungsbereich für Unternehmen vor, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: 40 Millionen Franken Umsatzerlös, 80 Millionen Franken Bilanzsumme und mindestens 500 Mitarbeitende. Im Gegensatz zum ständerätlichen Gegenvorschlag, der Bussen bis zu 10 000 Franken vorsieht, sieht der Mehrheitsantrag keine neuen strafrechtlichen Sanktionen bei Verletzung der Berichterstattungspflicht vor.

Der indirekte Gegenvorschlag, wie ihn der Nationalrat konzipiert hat, würde zum bedingten Rückzug der Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" führen, wie die Initianten schriftlich bestätigt haben, während der ständerätliche Gegenvorschlag als Argumentationshilfe im Abstimmungskampf dienen soll. Inwieweit sich solche Argumentationshilfen in der Vergangenheit bewährt haben, haben uns verschiedene Volksinitiativen mit entsprechenden Gegenvorschlägen gezeigt.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sich mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung für das Konzept ausgesprochen, das jetzt von der Mehrheit vertreten wird. Mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat sich Ihre Kommission gegen den Antrag Schwander, der Initiative keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, ausgesprochen. Dieser Antrag wird von der Minderheit II vertreten.

Fiala Doris · Mit-F · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Liebe Kollegin Markwalder, Sie kennen mich schon so gut, dass Sie meine - nicht mit Ihnen abgesprochene - Frage schon beinahe kennen, bevor ich sie gestellt habe. Ich möchte sie aber präzisieren, weil Unsicherheiten in diesem Saal bestehen:

Sind Sie mit mir einverstanden, dass auf Seite 6 der Fahne, in Artikel 55a Absatz 4, klar die Lieferkette gemeint ist, wenn dort steht, dass diese Bestimmung keine Haftung für das Verhalten von Dritten begründet, mit denen das Unternehmen oder ein von ihm kontrolliertes Unternehmen eine Geschäftsbeziehung hat? Ist es dieser Artikel, der begründet, dass die Lieferkette ausgeschlossen ist? Dann würde hier einmal Klarheit herrschen.

Markwalder Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Besten Dank für die Frage, Frau Kollegin Fiala. Sie haben recht, wir haben mit der Fassung des Nationalrates in der Haftungsnorm die Lieferkette, die Haftung der Muttergesellschaft für die Tochtergesellschaft und deren Zulieferer, explizit ausgeschlossen. Sie finden das in der Fahne auf Seite 6. Frau Chevalley hat vorhin gefragt, wo der Gegenvorschlag weniger weit gehe als die Initiative. Das ist einer der Punkte. Gemäss Initiative haftet man auch für Dritte. Der Gegenvorschlag hat hingegen klare Beschränkungen, dass für die Zulieferer nicht gehaftet wird.

Ich bitte Sie, in dieser Debatte und in den Debatten, die noch folgen werden, bei den Fakten zu bleiben. Ich danke Ihnen in diesem Sinn für diese Frage.

Abstimmung

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 97 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 92 Stimmen

(7 Enthaltungen)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 100 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 70 Stimmen

(26 Enthaltungen)