16.077
OR. Aktienrecht
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
2. Obligationenrecht (indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt")
2. Code des obligations (contre-projet indirect à l'initiative populaire "Entreprises responsables - pour protéger l'être humain et l'environnement")
Gliederungstitel vor Art. 55; Art. 55 Titel, Abs. 1bis, 1ter; 55a; 716a Abs. 1 Ziff. 5, 10; 716abis; 759a; 810 Abs. 2 Ziff. 4; 810a; 901; 918a; Gliederungstitel vor Art. 957; IIIa. Abschnitt Titel; Gliederungstitel vor Art. 961e; Art. 961e; Gliederungstitel vor Art. 961f; Art. 961f; Gliederungstitel vor Art. 964bis; Art. 964bis-964quater; Gliederungstitel vor Art. 964a; Gliederungstitel nach Art. 964f; Art. 964g-964i; Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...; Ziff. II Ziff. 1 Art. 69abis; Ziff. 1a Art. 3 Abs. 2; 5 Abs. 1 Bst. g, j; 125 Abs. 2; Gliederungstitel vor Art. 212a; Art. 212a; 212b; Ziff. 2 Art. 139a
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Engler, Baume-Schneider, Jositsch, Mazzone, Sommaruga Carlo, Zopfi)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre précédant l'art. 55; art. 55 titre, al. 1bis, 1ter; 55a; 716a al. 1 ch. 5, 10; 716abis; 759a; 810 al. 2 ch. 4; 810a; 901; 918a; titre précédant l'art. 957; section IIIa titre; titre précédant l'art. 961e; art. 961e; titre précédant l'art. 961f; art. 961f; titre précédant l'art. 964bis; art. 964bis-964quater; titre précédant l'art. 964a; titre suivant l'art. 964f; art. 964g-964i; disposition transitoire de la modification du ...; ch. II ch. 1 art. 69abis; ch. 1a art. 3 al. 2; 5 al. 1 let. g, j; 125 al. 2; titre précédant l'art. 212a; art. 212a; 212b; ch. 2 art. 139a
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Engler, Baume-Schneider, Jositsch, Mazzone, Sommaruga Carlo, Zopfi)
Adhérer à la décision du Conseil national
Ziff. 3 Art. 325ter
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Mit Busse bis zu 100 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich:
a. in den Berichten gemäss den Artikeln 964bis, 964ter und 964i des Obligationenrechts falsche Angaben macht oder die Berichterstattung unterlässt;
b. der gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung und Dokumentation der Berichte gemäss den Artikeln 964quater und 964i des Obligationenrechts nicht nachkommt.
Abs. 2
Wer fahrlässig handelt, wird mit Busse bis zu 50 000 Franken bestraft.
Antrag der Minderheit
(Engler, Baume-Schneider, Jositsch, Mazzone, Sommaruga Carlo, Zopfi)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. 3 art. 325ter
Proposition de la majorité
Al. 1
Est puni d'une amende de 100 000 au plus quiconque, intentionnellement:
a. donne de fausses indications dans les rapports visés aux articles 964bis, 964ter et 964i du code des obligations ou omet d'établir ces rapports;
b. contrevient à l'obligation légale de conservation et de documentation des rapports visée aux articles 964quater et 964i du code des obligations.
Al. 2
Quiconque agit par négligence est puni d'une amende de 50 000 francs au plus.
Proposition de la minorité
(Engler, Baume-Schneider, Jositsch, Mazzone, Sommaruga Carlo, Zopfi)
Adhérer à la décision du Conseil national
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich möchte nicht bis in alle Nacht hier tagen, aber trotzdem: Dieses Geschäft ist ein wichtiges Geschäft, und wir befinden uns bei diesem Geschäft 16.077 in der letzten Runde der Differenzbereinigung. Der Nationalrat hat am 11. März 2020 mit 97 zu 92 Stimmen bei 7 Enthaltungen nochmals an seinem Konzept eines indirekten Gegenentwurfes festgehalten. Es war zwar knapper als in der letzten Runde, aber das Geschäft muss nun vor einer allfälligen Einigungskonferenz noch einmal hier im Ständerat beraten werden.
Unsere Kommission hat dieses Geschäft am 12. März 2020, also noch vor der Covid-19-Krise, vorberaten. Die Kommission hat vorerst die Konzepte des Ständerates sowie des Nationalrates bereinigt. Beim Konzept des Nationalrates gab es in dieser Runde keinerlei Änderungsvorschläge mehr und daher auch keinerlei Änderungen. Im Konzept des Ständerates finden Sie auf Antrag der Mehrheit der Kommission auf Seite 42 Ihrer Fahne eine Bereinigung. Es geht hier um eine Änderung von Artikel 325ter des Strafgesetzbuches, "Verletzung der Berichtspflichten". Gemäss diesem Strafartikel wird gebüsst, wer vorsätzlich oder fahrlässig in den Berichten gemäss den Artikeln 964bis, 964ter und 964i des Obligationenrechts falsche Angaben macht oder die Berichterstattung unterlässt. Die bisherige Bussenhöhe betrug 10 000 Franken und wurde insbesondere in der letzten Debatte im Bundeshaus im Ständerat als zu tief kritisiert. Nun wurde die Busse erhöht, und zwar bei vorsätzlicher Tatbegehung auf neu 100 000 Franken und bei fahrlässiger Tatbegehung auf 50 000 Franken. Angesichts der grossen finanziellen Einsätze und der Bedeutung dieser Berichte, um die es hier geht, ist der Anreiz, einen vollständigen Bericht zu erstellen, nicht nur reputationsmässig, sondern auch rechtlich richtig zu setzen. Die Kommission hat diesen Antrag von Kollege Caroni mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Es gibt zu diesem Änderungsantrag einen Minderheitsantrag.
Nach der Bereinigung der Konzepte hat die Kommission mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten erneut beschlossen, das Konzept des Ständerates zu übernehmen. Alles in allem kann man das Ganze zusammenfassen mit der Redewendung "Im Westen nichts Neues". Falls unser Rat am Konzept des Ständerates festhält, geht das Geschäft in die Einigungskonferenz. Aufgrund der Tatsache, dass dieser Gesetzentwurf im Rat bereits mehrfach beraten wurde, verzichte ich auf weitere Erläuterungen oder Begründungen.
Ich erlaube mir aber doch noch einen Hinweis, der für mich irgendwie symptomatisch ist, weil immer der Vorwurf erhoben wird, die Schweiz befinde sich auch bei diesem Geschäft international nicht auf der Höhe, seien bei den umliegenden Ländern doch Bestrebungen im Gange, die Gesetzgebung zu verschärfen. Erlauben Sie mir daher einen kurzen Blick auf Deutschland. Deutschland wollte mit einem neuen Lieferkettengesetz deutsche Unternehmen verpflichten, auf allen Stufen der Wertschöpfungskette soziale und ökologische Mindeststandards zu garantieren. Dieses Gesetz sollte nicht nur für die eigenen Produktionsstätten gelten, sondern auch für Zulieferer in der ganzen Welt. In strengen Sorgfalts- und Haftungsregeln für Unternehmen sahen die Minister einen Weg, Missstände wie Kinderarbeit zu bekämpfen. Mit Blick auf die Corona-Krise hat nun das deutsche Kanzleramt diese Pläne mit sofortiger Wirkung gestoppt. Man kann es auch in anderen Worten sagen: Es hat die Vorlage beerdigt. Mit diesem kurzen Hinweis erlaube ich mir auch dem Vorwurf gegenüber dem Gegenvorschlag des Ständerates, er gehe zu wenig weit, zu begegnen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem ständerätlichen Gegenvorschlag zuzustimmen. Die Position der Minderheit wird sicherlich von Herrn Kollege Engler dargelegt werden.
Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich vertrete die Minderheit, die Ihnen nach wie vor beantragt, in dieser Frage dem Nationalrat zu folgen. Was sind, ohne dass ich sie weit ausufern lassen wollte, meine Überlegungen? Was ist seit der letzten Debatte vom 9. März passiert? Erstens: Der Nationalrat hat zum vierten Mal an seiner Vorlage festgehalten. Zweitens: Die Corona-Krise legte die Schweiz und grosse Teile der Weltwirtschaft still. Drittens: Die EU - und hier bin ich anderer Auffassung als mein Vorredner - erklärt besser kontrollierte Lieferketten zu einer Priorität und kündigt im Rahmen der Krisenbewältigung eine entsprechende Regulierung an.
Die Risiken sind, gerade mit der Corona-Krise, nicht kleiner geworden. Man denke an die Millionen von Textilarbeiterinnen und Wanderarbeitern in Asien, die nun in noch prekäreren Umständen leben und arbeiten. Klar ist auch, dass wir all die Unternehmungen, die schon heute das Richtige tun, vor jenen schützen, die unverantwortlich handeln und damit einen unfairen Wettbewerbsvorteil erreichen. In der Krise gilt das mehr denn je. Das Richtige zu tun, heisst heute auch, die grösste Gruppe dieser Unternehmungen zu stärken, nämlich diejenige, welche die Regeln verantwortungsbewusst befolgen will. Dieser Weg wird zurzeit in den Regierungen und Parlamenten in Grossbritannien, Deutschland, Schweden, den Niederlanden, Finnland, Norwegen und Luxemburg diskutiert, und auch auf der Ebene der EU seit 2018 geprüft.
Das Rezept der Mehrheit der Kommission war offenbar, die EU-Richtlinien von 2014 und 2017 zu kopieren sowie, gewissermassen als politische Sicherheitsmarge, noch Kinderarbeit hinzuzunehmen. Doch die von der EU-Kommission Ende Februar publizierte Evaluation hat gezeigt, dass nur 25 Prozent der befragten Unternehmen die aktuelle EU-Gesetzgebung für befriedigend halten. Der grösste Teil hält sie für ungenügend. Befragte Unternehmungen wollen deutlich häufiger eine Sorgfaltsprüfungspflicht für alle Menschenrechte, statt nur für einzelne wie die Kinderarbeit. Letzten Monat haben hohe EU-Funktionäre eine entsprechende neue EU-Regulierung angekündigt. Viele Details, so hiess es, seien noch offen, aber folgende Eckpunkte seien klar: Es soll eine gesetzliche Sorgfaltsprüfungspflicht für alle Menschenrechte, inklusive Umweltschutz, geben. Der Justizkommissar betonte, dass eine Regulierung ohne wirksame Sanktionen keine Regulierung sei. Es brauche eine zivilrechtliche Haftung und ergänzend eine behördliche Aufsicht, möglicherweise mit einem Netzwerk von nationalen Aufsichtsbehörden, welche die EU - wie im Bereich des Datenschutzes - koordinieren könnte.
Sollten wir also wirklich mit dem Argument der EU einen veralteten Ansatz übernehmen, der sich dort als wirkungslos herausgestellt hat? Ich meine, es ist nicht ratsam, diese Entwicklung zu ignorieren - so, wie es nicht ratsam ist, zu ignorieren, dass von Session zu Session mehr Unternehmungen und auch ganze Verbände ausscheren und sich dezidiert für den Entwurf des Nationalrates aussprechen.
Ich komme zum Schluss. Zusammengefasst: Nach drei Jahren parlamentarischer Arbeit empfiehlt uns die Mehrheit, von der EU einen Regulierungsansatz zu übernehmen, der sich dort nicht bewährt hat und den die EU-Kommission soeben ablösen will. Setzen wir besser auf den zukunftstauglichen Ansatz, wie ihn auch der Nationalrat beschlossen hat, hinter den sich bedeutende Teile der Unternehmungen und der Kantone stellen und der obendrauf noch den Rückzug der Volksinitiative bewirkt.
Ganz zum Schluss - ich werde ja nicht mehr Gelegenheit haben, zu diesem Geschäft zu sprechen, denn wir stehen unmittelbar vor der Einigungskonferenz -: In diesen Zeiten ist bekanntlich oft und viel die Rede von Freiheit. Freiheit und Verantwortung sind Geschwister. Wer die Wirtschaftsfreiheit beansprucht und legitimerweise den Nutzen daraus zieht, hat auch die Verantwortung für die verursachten Schäden zu tragen.
Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit zu unterstützen und sich dem Gegenvorschlag des Nationalrates anzuschliessen.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich kann das, was Kollege Engler betreffend die EU gesagt hat, natürlich nicht so im Raum stehenlassen. Ich gebe ihm recht: In der EU wird diskutiert - aber es wird nicht entschieden. Der Vorstoss, den Kollege Engler erwähnt, ist ein Vorstoss des EU-Justizkommissars Reynders, der in einem Webinar seine Ideen eines zukünftigen Gesetzes entfaltet hat. Es liegt nicht einmal der Entwurf eines Gesetzes auf EU-Basis vor. Reynders plant, seine Ideen in eine Konsultation zu geben; diese dauert sicher ein bis zwei Jahre. Anschliessend, im Jahr 2021, möchte der Justizkommissar einen Gesetzentwurf verfassen, den er dann wiederum in allen EU-Staaten in die Vernehmlassung gibt. Wie das Gesetz letztlich aussieht, ist nach wie vor völlig offen, weil sich die einzelnen Länder nicht darauf einigen konnten, in diesen Gesetzen strenge Haftungsnormen festzulegen.
Abgesehen von der Haftungsnorm entspricht der Gegenvorschlag des Ständerates absolut dem Standard der Transparenzvorschriften, welche auch Herr Reynders in seinem Entwurf vorsieht.
Die EU wird die Schweiz so oder so in den nächsten Jahren nicht überholen, wenn Sie den Gegenvorschlag des Ständerates umsetzen. Sollte die EU in zwei bis drei Jahren wirklich so weit sein, dann hat die Schweiz genügend Zeit, ihre Gesetze entsprechend anzupassen. Die Aussichten für eine schnelle Ausdehnung der Haftungsgrundlagen in der EU sind alles andere als rosig. Wieso? Selbst Herr Reynders hat in seinem Webinar bestätigt, dass europäische Konzerne selbstverständlich vor missbräuchlichen Klagen geschützt werden müssen - dies nur eine kleine Entgegnung an Kollege Engler.
Wir sind mit dem Gegenvorschlag des Ständerates auf dem richtigen Weg. Wir machen das, was international möglich ist, und darüber hinaus sollten wir aufgrund der unsicheren Wirtschaftslage nicht gehen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Erlauben Sie mir, sozusagen auf der Zielgeraden dieser Vorlage, vielleicht noch einen kurzen Rückblick und dann eine Beurteilung der beiden Gegenvorschläge sowie ein paar Worte zur Empfehlung des Bundesrates.
Es wurde bereits erwähnt: Seit bald drei Jahren beschäftigt sich das Parlament mit dem Thema Konzernverantwortung. Die Beratungen haben sich in die Länge gezogen, weil sich die beiden Räte nicht auf einen Gegenvorschlag einigen konnten respektive weil es unterschiedliche Auffassungen darüber gab, ob es überhaupt einen Gegenvorschlag braucht oder nicht. Jetzt sind wir in der Situation, dass zwei konzeptionell unterschiedliche Gegenvorschläge vorliegen, die auch unterschiedliche Ziele verfolgen: Der Nationalrat will die Initianten zum Rückzug der Volksinitiative führen, indem er diesen weitgehend entgegenkommt; der Ständerat will der Volksinitiative hingegen eine Alternative gegenüberstellen. Heute ist die letzte Etappe, Sie haben es gehört, vor einer allfälligen Einigungskonferenz.
Was ist bisher im Ständerat entschieden worden? Ihr Rat hat am 18. Dezember 2019 einen eigenen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative verabschiedet. Dieser basiert inhaltlich auf dem Entscheid des Bundesrates vom 14. August 2019, der sich damals zum ersten Mal überhaupt ganz konkret für die rechtlich verbindliche Transparenz und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen ausgesprochen hat. Am 9. März 2020 hat Ihre Kammer mit 25 Ja- und 16 Nein-Stimmen dem Gegenvorschlag des Ständerates erneut deutlich zugestimmt, und auch Ihre Kommission hat sich am 12. März für das bereinigte Konzept Ihres Rates ausgesprochen.
Nachdem im März auch der Nationalrat an seinem eigenen Konzept festgehalten hat - wenn auch wesentlich knapper als jeweils zuvor -, liegen somit nach wie vor zwei Gegenvorschläge auf dem Tisch. Heute findet eben die letzte Sitzung im Rahmen der Differenzbereinigung statt; je nachdem wird das Geschäft dann übermorgen in der Einigungskonferenz beraten.
Wie Sie wissen, unterstützt der Bundesrat den Gegenvorschlag des Ständerates. Lassen Sie mich kurz die Vorteile des ständerätlichen Konzepts aus Sicht des Bundesrates darlegen.
Die Regelung des Ständerates ist international abgestimmt. So basiert der erste Pfeiler der ständerätlichen Regelung, die Berichterstattung über die sogenannten nichtfinanziellen Belange, auf einer EU-Richtlinie. Die Normen wurden an die Verhältnisse in der Schweiz angepasst, aber es gibt hier keine wesentlichen Unterschiede zum EU-Recht. Damit bleibt aber die Schweiz auch flexibel. Der Sprecher der Minderheit hat ja gesagt, man müsse dann etwas übernehmen. Das ist nicht so. Es ist eine Richtlinie. Eine Richtlinie lässt selbst den Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen gewissen Spielraum. Die Schweiz bleibt flexibel, aber international abgestimmt.
Den zweiten Pfeiler bilden die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten im Bereich der Konfliktmineralien. Diese lehnen sich an die EU-Verordnung zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten von 2017 an, die nächstes Jahr in Kraft treten wird. Auch wenn hier ein bisschen grössere Anpassungen an die Schweizer Rechtsordnung nötig waren - beispielsweise der Verzicht auf eine neue Behörde -, ist damit eine gute Umsetzung des EU-Standards gelungen. Wir bewegen uns hier zeitlich praktisch im Gleichschritt mit der EU-Verordnung.
Den dritten und letzten Pfeiler des ständerätlichen Konzepts bilden die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten im Bereich der Kinderarbeit. Der Ständerat übernimmt zwar keinen internationalen Standard, immerhin kennen aber die Niederlande bereits eine ähnliche Regelung. An dieser orientiert sich die vorliegende Lösung, denn der Bundesrat will im Bereich Kinderarbeit nicht die internationale Entwicklung abwarten. Unsere Verfassung verpflichtet den Gesetzgeber, Kinder und Jugendliche in ihrer Unversehrtheit besonders zu schützen und in ihrer Entwicklung zu fördern. Deshalb erachtet es der Bundesrat als vorrangig, die Unternehmen zu verpflichten, alles für sie Mögliche zu unternehmen, um Kinderarbeit zu bekämpfen.
Die ständerätliche Vorlage hält sich bei der Haftung an bewährte bestehende und auch international gültige Haftungsregeln. Wenn ich jeweils lese oder auch in den Medien höre, der ständerätliche Beschluss enthalte keine Haftungsregeln, dann stammt das eben daher, dass er darauf basiert, was das geltende Recht im Obligationenrecht bereits vorsieht. Es gilt hier der Status quo. Jedes Unternehmen soll selbstverständlich für einen Schaden, den es anrichtet, haften müssen. Aber es soll selber haften, und zwar dort, wo es den Schaden angerichtet hat, und das ist bereits heute der Fall - das kann man nicht genügend unterstreichen.
Der Gegenvorschlag des Ständerates verzichtet daher auf eine neue Haftungsgrundlage. Der Gegenvorschlag des Nationalrates schafft hingegen eine neue Konzernhaftung für juristisch eigenständige Tochtergesellschaften im Ausland. Für uns ist es schwierig und für die Unternehmen unmöglich, die Risiken der Haftungsregelung des Gegenvorschlages des Nationalrates konkret abzuschätzen. Mit der neu geschaffenen und in ihrer Explizitheit international einmaligen Konzernhaftung für Tochtergesellschaften im Ausland käme jedenfalls eine grosse Rechtsunsicherheit auf die Unternehmen zu. Der Gegenvorschlag des Nationalrates verschmilzt nicht nur bekannte Grundsätze des Schweizer Rechts wie die Geschäftsherrenhaftung mit der Konzernhaftung; es bestünde auch das Risiko, dass es zu zwei Prozessen für dasselbe Schadensereignis kommt, nämlich gegen die Tochter im Ausland und gegen die Mutter in der Schweiz. Das erhöhte Klage- und Haftungsrisiko dürfte zu einer grossen Belastung für den Wirtschaftsstandort Schweiz führen und sowohl hier wie in den Ländern, wo Schweizer Unternehmen tätig sind, Arbeitsplätze gefährden. Aus Sicht des Bundesrates ist auf ein solches Wagnis im Bereich der Konzernhaftung zugunsten eines international koordinierten Vorgehens zu verzichten.
Mit dem Gegenvorschlag des Ständerates hat die Stimmbevölkerung die Wahl zwischen zwei alternativen Vorgehensweisen zur Stärkung der Menschenrechte und der Umwelt. Sie könnte zwischen der Initiative und dem Gegenvorschlag des Ständerates entscheiden und, wenn auch nicht an der Urne, so doch indirekt, zwischen einem Alleingang der Schweiz und einem international koordinierten Vorgehen. Das wäre bei Annahme des nationalrätlichen Gegenvorschlages nicht der Fall, weil dann die Initiative mutmasslich zurückgezogen würde. Das Stimmvolk hätte in diesem Fall voraussichtlich keine Möglichkeit, sich zu diesem wichtigen Thema überhaupt zu äussern.
Ich habe es Ihnen schon mehrfach gesagt: Der Bundesrat lehnt sowohl die Volksinitiative als auch den Gegenvorschlag des Nationalrates ab. Aber die Haltung des Bundesrates hat sich seit 2017 entwickelt. Der Bundesrat hat damals Nein zur Initiative und Nein zu einem Gegenvorschlag - ob direkt oder indirekt - gesagt. Das ist heute nicht mehr der Fall. Heute bejaht der Bundesrat die Notwendigkeit eines Gegenvorschlages, plädiert dabei aber, wie ich es ausgeführt habe, für ein international abgestimmtes Vorgehen.
Der Hauptgrund für die ablehnende Haltung des Bundesrates gegenüber dem Gegenvorschlag des Nationalrates bleibt die Haftung. Es wird hier sehr schwierig, wenn neu Schweizer Recht auch auf Auslandskonstellationen angewendet werden soll. Der Bundesrat möchte das vermeiden. Das wurde schon in der Botschaft zu dieser Vorlage klar so dargelegt.
Ich möchte Sie deshalb bitten, Ihren Beschluss vom 9. März 2020 zu bestätigen und den Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission vom 12. März 2020 anzunehmen.
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Wir stimmen über die zwei Konzepte der Mehrheit und der Minderheit ab.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 28 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 17 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Das Geschäft geht damit an die Einigungskonferenz.