17.071
Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen
Loi fédérale sur la réduction des émissions de gaz à effet de serre
Art. 38gquater Abs. 1
Antrag der Einigungskonferenz
Die Abgabe Allgemeine Luftfahrt beträgt pro abgehenden Flug mindestens 500 und höchstens 3000 Franken.
Art. 38gquater al. 1
Proposition de la Conférence de conciliation
La taxe sur l'aviation générale s'élève par vol en partance au minimum à 500 francs et au maximum à 3000 francs.
Art. 39 Abs. 2 Bst. g
Antrag der Einigungskonferenz
g. Anlagen zur Produktion erneuerbarer Gase.
Art. 39 al. 2 let. g
Proposition de la Conférence de conciliation
g. installations servant à produire des gaz renouvelables.
Art. 52 Abs. 3
Antrag der Einigungskonferenz
Wer durch fahrlässiges Verhalten sich oder einer anderen Person einen unrechtmässigen Abgabevorteil erwirkt, wird mit Busse bis zum Betrag des unrechtmässigen Vorteils bestraft.
Art. 52 al. 3
Proposition de la Conférence de conciliation
Quiconque obtient un avantage illicite par négligence, pour lui ou pour un tiers, est puni d'une amende pouvant atteindre la valeur de l'avantage illicite.
Art. 53 Abs. 1
Antrag der Einigungskonferenz
Sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit höherer Strafe bedroht ist, wird mit Busse bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig:
...
Art. 53 al. 1
Proposition de la Conférence de conciliation
A moins que l'acte ne soit réprimé par une autre disposition prévoyant une peine plus élevée, est puni d'une amende quiconque, intentionnellement ou par négligence:
...
Art. 54 Abs. 2
Antrag der Einigungskonferenz
Handelt die Täterin oder der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse.
Art. 54 al. 2
Proposition de la Conférence de conciliation
Si l'auteur agit par négligence, la peine est une amende.
Art. 55a Abs. 1
Antrag der Einigungskonferenz
Mit Busse bis 30 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig:
...
Art. 55a al. 1
Proposition de la Conférence de conciliation
Est puni d'une amende de 30 000 francs au plus quiconque, intentionnellement ou par négligence:
...
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Es waren noch drei Pendenzen für die Einigungskonferenz, welche wir gestern Vormittag abgehalten haben, offen. Es betrifft dies Artikel 38gquater - das ist die Thematik der Businessjets -, dann Artikel 39 Absatz 2, wo wir ebenfalls noch eine Ergänzung gemacht haben, und die Artikel 52 ff. Heute wurde der Antrag der Einigungskonferenz im Nationalrat mit 138 zu 55 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.
Ich schlage Ihnen vor, dass wir in Anbetracht der Zeit direkt bei Artikel 38gquater einsteigen. Hier hat die ständerätliche Version obsiegt, die bereits ein Kompromiss war. Die Höchstsumme ist nun bei 3000 Franken angesetzt, die Mindestsumme bei 500 Franken. Wir sind uns bewusst, dass die Höchstsumme symbolischen Charakter hat. Es sind aber nur wenige Flüge, die von der Höchstsumme betroffen sind. Die Einigungskonferenz hat dies mit 17 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen so beschlossen. Hier hat also die Variante des Ständerates obsiegt.
Gerne zu Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe g: Hier konzentrieren wir uns auf das Gas. Mit der Streichung der Einspeisung erlauben wir von Bauern produziertes Biogas, welche dieses nicht einspeisen. Dies hier ist eigentlich nur noch ein wenig eine Kosmetikübung gewesen, die wir ohne Gegenstimme und somit einstimmig angenommen haben. Es heisst jetzt neu "Anlagen zur Produktion erneuerbarer Gase". Das ist alles, was wir hier entsprechend geändert und finalisiert haben.
In Artikel 52 geht es um die Hinterziehung der CO2-Abgabe. Die Mehrheit der Einigungskonferenz war der Meinung, dass die Wirkung dieser Bestimmung die Sorgfaltspflicht eigentlich erhöhen sollte. Gleichzeitig war sie der Meinung, dass der administrative Aufwand gering wäre. Im geltenden Recht gibt es die Strafbestimmungen schon. Viele Straffälle gäbe es ja nicht, hat es vonseiten der Mehrheit geheissen. Die Mehrheit sieht die Problematik der Fahrlässigkeit, ist aber gleichzeitig der Meinung, dass dies dann in einer Gesamtschau angesehen werden müsse. Das heisst, die Kommission für Rechtsfragen wird eine entsprechende Gesamtschau machen, wie dies Kollege Jositsch bereits bei der letzten Differenzbereinigung erwähnt hat.
Es war ein äusserst knappes Resultat. Wir haben mit 13 zu 13 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten entschieden, bei der nationalrätlichen Fassung zu bleiben. Dies war dann eben auch die Mehrheit. Es ist klar, dass sich die Minderheit noch entsprechend geäussert hat. Es war ein knapper Entscheid, aber trotz allem hat man so entschieden. Wir waren in der Mehrheit, wie gesagt, der Auffassung, dass dann die Sorgfaltspflicht ebenfalls erhöht würde.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Man sollte tunlichst auch knappe Entscheide akzeptieren - das mache natürlich auch ich. Aber ich möchte zu diesem Entscheid doch zwei, drei Bemerkungen machen. Es war dieser Rat, der in der letzten Legislatur die Fahrlässigkeit im Nebenstrafrecht mehrfach gestrichen hat. Man ist nun von dieser kleinen, kurzen Tradition abgewichen. Es gibt kein Zurück: Eine Gesamtschau, wie Herr Kollege Müller das erwähnt hat, wird es zum Ersten im Nebenstrafrecht nie geben. Es geht um Hunderte von Gesetzen und Hunderte von Fahrlässigkeitsbestimmungen. Das möchte ich hier klarstellen.
Zum Zweiten möchte ich anmerken, dass es schon ein wenig bizarr gewesen ist, dass der Präsident jenes Rates, der dieses Gesetz in der ersten Lesung versenkt hat, hier den Stichentscheid geben konnte.
Weiter ist auch bizarr, dass wir hier im CO2-Gesetz die Fahrlässigkeit bestrafen, während auf dem Bundesplatz die Klimajugend vorsätzliche Tatbegehungen vornimmt, die wir durchaus manchmal tolerieren. Aber das ist die Geschichte der Politik. In diesem Sinne: Wir werden sehen, ob das diesem Gesetz in Zukunft guttun wird.
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Ich hoffe, es hat Ihnen auch gutgetan, das sagen zu können.
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern
Es ist so, wie Herr Ständerat Rieder gesagt hat: Es wurde in Ihrem Rat aufgebracht, die Frage der Fahrlässigkeit hier zu streichen. Der Bundesrat hat sich dafür eingesetzt, dass die Fahrlässigkeit bleibt, weil sie ja bereits im geltenden Recht drin ist. Gleichzeitig wurde gesagt, dass Ihre Kommission für Rechtsfragen diese Fragen anschaut. Herr Ständerat Rieder sagte, es werde nie ein Gesamtkonzept geben. Aber ich denke, der Entscheid, der jetzt in der Einigungskonferenz gefällt wurde, sollte Sie nicht daran hindern und wird Sie auch nicht daran hindern, diese Frage weiterzuverfolgen. Was in diesem Gesetz jetzt besonders schwierig gewesen wäre, ist die Situation, dass dann für den gleichen Straftatbestand bei einem Gesetz Fahrlässigkeit bestraft worden wäre und bei einem anderen Gesetz nicht. Das, glaube ich, hätte wirklich eine Inkohärenz gegeben. Aber in diesem Sinne, denke ich, ist es nicht ein Entscheid, diese Fragen nicht weiterzuverfolgen. Der Bundesrat wird Sie dabei auch unterstützen, das habe ich namens des Bundesamtes für Justiz auch bereits so gesagt.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Einigungskonferenz ... 30 Stimmen
Dagegen ... 4 Stimmen
(8 Enthaltungen)