02.5227
Ölkatastrophe in Spanien. Wie hilft die Schweiz?
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Frau Wyss, der Bundesrat bedauert ausserordentlich, dass erneut ein Unfall mit einem Öltanker schwere Umweltschäden verursacht hat. Er wird der spanischen Regierung selbstredend auch seine Hilfe anbieten, aber er muss zur Kenntnis nehmen, dass die Schweiz als Binnenland nicht über das spezifische Know-how verfügt, das für die anfallenden Aufräumarbeiten notwendig wäre. Die bewährten Hilfen, welche die Schweiz bei anderen Katastrophen anbieten kann - also z. B. bei Erdbeben -, vermögen leider keinen Beitrag zur Bewältigung schwerer Ölverschmutzungen von Meeren und Küsten zu leisten. Das dürfte auch der Grund sein, weshalb bisher weder Spanien noch die EU die Schweiz von sich aus um Hilfe ersucht haben.
Die Schweiz will sich aber auch in Zukunft für strenge und griffige internationale Regeln zum Schutz der Umwelt einsetzen, und dazu gehören strengere Umwelt-Haftpflichtbestimmungen, die auch die Haftung für allgemeine Umweltschäden beinhalten.
Wyss Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Sie haben ja schon letzte Woche schriftlich auf die Frage Baumann Ruedi geantwortet, dass die Schweiz in der Tat nicht nur durch verschmutzte Garnelen auf unseren Tellern direkt betroffen ist, sondern eben auch, weil wir bei solchen Tankerunglücken immer wieder durch Firmen in der Schweiz in Verruf geraten. Sie haben auch schon geantwortet, dass sich die Schweiz für schärfere Vorschriften einsetzen würde. Meine Nachfrage ist nun doch, warum gerade die Seerechtskonvention, die seit rund zehn Jahren auf dem Tisch liegt, von der Schweiz nach wie vor nicht ratifiziert ist. Zudem besteht ein internationaler Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden. Es handelt sich um denjenigen Fonds, der einspringen muss, wenn die privatrechtliche Haftungssumme nicht mehr reicht. Auch hier hätte die Schweiz seit 1992 die Möglichkeit gehabt, dieses Protokoll zu ratifizieren. Sie hat es bisher nicht gemacht. Ich finde, wenn wir schon durch private Firmen in diesen schlechten Ruf geraten, dann müssten wir mindestens als Staat dafür sorgen, dass wir die Worte, die wir an entsprechenden internationalen Konferenzen kundtun, durch seriöses Engagement entsprechend untermauern.
Herr Bundesrat Leuenberger, ich weiss, dass es eigentlich nicht Ihr Dossier ist, dass Herr Bundesrat Deiss das Schweizerische Seeschifffahrtsamt unter sich hat. Ich wäre trotzdem froh, wenn Sie dazu etwas sagen könnten.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich war auch überrascht festzustellen, dass es eine Katastrophe gibt, für die mein Departement nicht verantwortlich ist; aber das kommt offenbar auch vor. Dennoch muss ich sagen: Es besteht kein innerstaatlicher Handlungsbedarf, denn seerechtlich sind eigentlich alle Instrumente verfügbar, um nicht vorschriftskonforme Schiffe aus dem Verkehr zu ziehen. Das Problem ist die Kontrolle in den Häfen. Zu dessen Lösung kann die Schweiz mit ihrem internen Landesrecht nichts beitragen.
Theoretisch könnte die Schweiz in ihrem Landesrecht einen Verhaltenskodex für in der Schweiz domizilierte Verfrachter aufstellen. Aber ob ein Reeder dann tatsächlich gute Schiffe hätte, könnte der Verfrachter nicht mit vernünftigem Aufwand feststellen.
Diesbezüglich ist auch zu sagen, dass die Firma, die in Zug domiziliert ist, höchstwahrscheinlich - ich weiss es nicht genau - mehrheitlich durch ausländisches Kapital beherrscht ist.
Was die Ratifikation des Protokolls angeht - dieses Geschäft gehört tatsächlich nicht zu meinem Dossier -, kann ich Ihnen nur sagen: Ich gehe dem mal nach - im anderen Departement.