18.4311
Recht auf Familienleben. Erweiterter und erleichterter Familiennachzug für Flüchtlinge
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
La présidente (Moret Isabelle, présidente): La motion Mazzone a été reprise par Mme Prelicz-Huber.
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Mit dieser Motion möchten wir den Familiennachzug erleichtern und auch den Familienbegriff erweitern, ganz im Sinne von vielen Kulturen. Konkret möchten wir erstens, dass vorläufig Aufgenommene, wie die anderen auch, keine dreijährige Karenzfrist haben und dass auch die finanziellen Hürden abgebaut werden. Zweitens möchten wir den Familienbegriff über die Kernfamilie hinaus erweitern, auf die Eltern, Grosseltern, Enkel und Geschwister von Flüchtlingen. Er umfasst also immer noch die ganz nahe Familie.
Warum wollen wir das? Wir haben - zum Glück, sage ich - in der Bundesverfassung das Recht auf Familie garantiert. Das soll aber nach unserer Meinung auch für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge gelten. Sie sollen sich nicht wie heute erst nach drei Jahren darum bemühen können - und dann erst noch mit extrem strengen finanziellen Anforderungen, einer grossen Wohnung und genügend Mitteln. Aufgrund dieser Kriterien haben vorläufig Aufgenommene faktisch keine Möglichkeit zum Familiennachzug, da sie oft noch Sozialhilfe beziehen, in Tieflohnbereichen arbeiten oder vielleicht eine Ausbildung machen.
Ständig in Sorge um die Familie sein zu müssen, ist unmenschlich. Es verhindert auch, dass man sich hier einleben kann. Es kann nicht sein, dass wir Menschen, die sich darum bemühen, sich hier in die Gesellschaft einzugliedern, das Recht auf Zusammenzug der Familie absprechen, speziell dann nicht, wenn ihre Familien nach wie vor in Krisengebieten sind. Vorläufig Aufgenommene sollen ja ausgeschafft werden, ist in der Begründung des Bundesrates zu lesen. Die Realität ist aber so, dass die meisten für Jahre hier sind, wenn nicht sogar für immer, weil halt Krisen nicht so schnell vorbei sind.
Die Definition der Kernfamilie zu erweitern, wäre ebenfalls ganz im Sinne einer guten Flüchtlingspolitik und auch im Sinne der Realität vieler Kulturen, weil bei diesen die Menschen zusammenleben, weil man in der Grossfamilie auch auf gegenseitige Unterstützung angewiesen ist.
Wir bitten Sie deshalb sehr, im Sinne der Menschlichkeit und im Sinne einer guten Flüchtlingspolitik den Familienbegriff zu erweitern und es vorläufig Aufgenommenen zu ermöglichen, die Familien hierherzuholen. Und wir bitten Sie, beim Familiennachzug den Familienbegriff für die Migranten und Migrantinnen auf die vorher definierte Grossfamilie auszudehnen.
Wir bitten Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und damit die Motion anzunehmen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Es ist so, dass heute Ehegatten und minderjährige Kinder frühestens drei Jahre nach Anordnung der vorläufigen Aufnahme nachgezogen werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Wie von der Motionärin erwähnt, gehört dazu insbesondere eine bedarfsgerechte Wohnung, und die betroffenen Personen dürfen nicht auf Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen angewiesen sein.
Mit Ausnahme der dreijährigen Wartefrist gelten die gleichen Voraussetzungen auch für den Familiennachzug von Personen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung. Eine Besserstellung von vorläufig Aufgenommenen ist deshalb nicht gerechtfertigt. Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich bei der vorläufigen Aufnahme um eine Ersatzmassnahme für eine nicht vollziehbare Wegweisung handelt. Die betroffenen Personen müssen demnach die Schweiz wieder verlassen, sobald die Wegweisung vollzogen werden kann. Im Gegensatz zu Personen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung haben sie kein gefestigtes Anwesenheitsrecht in der Schweiz. Daher ist die Beibehaltung der dreijährigen Wartefrist gerechtfertigt.
Die geforderte Ausweitung des Familiennachzuges über die Kernfamilie hinaus lehnt der Bundesrat ebenfalls ab, da auch Personen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung aus Drittstaaten nur die Ehegatten und ledigen Kinder unter 18 Jahren nachziehen können.
Der Bundesrat beantragt Ihnen Ablehnung.
Abstimmung
La présidente (Moret Isabelle, présidente): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 62 Stimmen
Dagegen ... 117 Stimmen
(0 Enthaltungen)