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BG über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (BFW)

5468 · Amtliches Bulletin

Dals 11 mars 2003

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/5468/de/bg-uber-die-forderung-von-preisgunstigem-wohnraum-bfw

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Funtauna

Fatschenta parlamentara: BG über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (BFW) (02.023)

02.023

BG über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (BFW)

Verfahrensbeitrag

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Baader Caspar, Kaufmann, Spuhler, Wandfluh)

Nichteintreten

Antrag Laubacher

(falls der Antrag der Minderheit abgelehnt wird)

Rückweisung an die Kommission

mit dem Auftrag, die Berichte der PVK vom 2. Dezember 1996 und 9. Februar 1996 an die GPK-NR bei der Vorbereitung des Geschäftes zu berücksichtigen.

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Baader Caspar, Kaufmann, Spuhler, Wandfluh)

Ne pas entrer en matière

Proposition Laubacher

(au cas où la proposition de la minorité serait rejetée)

Renvoi à la commission

avec mandat de remanier le projet en tenant compte des rapports du 2 décembre 1996 et du 9 février 1996 établis par l'OPCA à l'intention de la CdG-CN.

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Wohnen ist eines der Grundbedürfnisse des Menschen. Eigentlich müsste es auch als Grundrecht in der Verfassung festgehalten sein. Es ist aber immerhin als Sozialziel in Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe e der Bundesverfassung aufgeführt. Die Befriedigung dieses Grundbedürfnisses ist daher primär Sache der Privatwirtschaft und des einzelnen. Um dem Sozialziel "Wohnen für alle" aber näher zu kommen, hat der Staat die Aufgabe, wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen bei der Beschaffung von Wohnraum zu tragbaren Kosten behilflich zu sein. Grundlage für diese staatliche Tätigkeit ist auch Artikel 108 der Bundesverfassung, der die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung ausdrücklich als Staatsaufgabe erwähnt.

In den Diskussionen über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ist dieser Auftrag bekräftigt worden. Das Zusammenwirken von privater Initiative im Wohnungsbau, der Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen durch den Staat und von staatlichen Förder- und Unterstützungsmassnahmen hat in unserem Land zu einer guten Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ befriedigendem Wohnraum geführt. Allerdings ist festzustellen, dass sich gerade in den letzten Monaten und Jahren die Lage auf dem Wohnungsmarkt insbesondere in grossen Städten und Agglomerationen drastisch zugespitzt hat. So hat zum Beispiel die Stadt Zürich einen Leerwohnungsbestand von weniger als einem Promille. Daher ist es weiterhin notwendig, dass der Staat mit geeigneten rechtlichen und genügenden finanziellen Mitteln seine Aufgabe der Förderung von preisgünstigem Wohnraum wahrnimmt.

Das heutige Instrumentarium zur Wohnbauförderung ist im Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) festgeschrieben. Das WEG kann und soll nicht einfach durch das Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (WFG) ersetzt werden, sondern muss noch weiter bestehen bleiben. Neue Projekte werden indessen nur noch nach dem WFG unterstützt. Mit dem WEG sind seit 1975 rund 130 000 Wohnungen vergünstigt worden, mit Spitzenwerten zu Beginn der Neunzigerjahre. Diese Vergünstigungen betrafen zu rund zwei Dritteln Mietwohnungen und zu einem Drittel Eigentumsobjekte.

Nachdem sich das WEG jahrelang gut bewährte, zeigten sich durch die Rezession in der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre die Schwächen des WEG: Sinkende Liegenschaftspreise, stagnierende Mieten und Löhne sowie sinkende Hypothekarzinsen führten dazu, dass die im Grundverbilligungsmodell nach WEG vorgesehenen periodischen Mietzinserhöhungen nicht mehr überall durchgesetzt werden konnten. Viele geförderte Wohnungen waren plötzlich leer. Dies führte zu Ertragsausfällen und brachte etliche Bauträger in finanzielle Nöte. Dem Bund entstanden hohe Verluste, weil er viele Bürgschaftsverpflichtungen einlösen musste; im Vergleich mit jenen der Banken hielten sich diese Verluste übrigens durchaus in Grenzen. Ein ursprünglich gutes System erwies sich für den Bund als teuer, weil mögliche Risiken eingetreten waren und abgegolten werden mussten. Das neue WFG soll dazu beitragen, solche Risiken möglichst zu vermeiden. Es verfolgt im Wesentlichen vier Ziele:

1. Förderung des Angebotes von preisgünstigen Mietwohnungen, Neubauten und Erneuerungen für wirtschaftlich schwächere Haushalte;

2. Förderung von Eigentumsobjekten für wirtschaftlich schwächere Bevölkerungskreise;

3. Stärkung der Träger und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus;

4. Verbesserung der Wissens- und Entscheidungsgrundlagen im Wohnungswesen, vor allem Erarbeitung statistischer Unterlagen.

Gegenüber dem WEG wird das WFG die staatliche Einflussnahme vermindern und sich auf die Unterstützung in den eigentlichen Kernbereichen konzentrieren. Nicht mehr unterstützt werden der vorsorgliche Landerwerb und die Erschliessungshilfen. Es geht nicht mehr um eine allgemeine Förderung, sondern um eine gezielte Hilfe in Zusammenarbeit mit interessierten Bauträgern. Weiter soll der Grundsatz "Sanierung vor Neubau" verstärkt Gewicht erhalten.

Was ist neu im Gesetz im Vergleich zum WEG?

1. Mit zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen für den Miet- und Eigentumsbereich sollen die Bauträger in die Lage versetzt werden, preisgünstigen Wohnraum zu erstellen, zu erneuern oder zu erwerben. Voraussetzung ist, dass sich die Grundeigentümer bereit erklären, längerfristig preisgünstigen Wohnraum nach dem WFG zu vermieten, nach gemeinnützigen Grundsätzen zu handeln und Überwachungsaufgaben für den Bund wahrzunehmen. Zu diesem Zweck sollen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Die Darlehen werden pauschal nach Wohnungsgrössen ausgerichtet und können bis zu einem Drittel der Investitionen abdecken. Sie dienen als Finanzierungshilfe, verbilligen damit aber gleichzeitig die Wohnungsmieten um bis zu 30 Prozent, falls die Darlehen zinslos gewährt werden. Allerdings müssen Haushalte, die in den Genuss solcher Vergünstigungen kommen wollen, Belehnungsvorgaben einhalten. Ihr Einkommen und ihr Vermögen dürfen dabei bestimmte Limiten nicht überschreiten. Sind diese Bedingungen nicht mehr erfüllt, müssen die Darlehen verzinst werden. Die Darlehen haben eine Laufzeit von längstens 25 Jahren und müssen während dieser Zeit amortisiert werden. Bei grösseren Überbauungen soll jeweils nur ein Teil der Wohnungen so gefördert werden, damit die Bewohnerschaft aus möglichst unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zusammengesetzt ist.

2. Mit dem WFG sollen aber auch der Erwerb und die Erneuerung von Wohneigentum gezielt gefördert werden. Nicht in allen Landesteilen stehen genügend Mietalternativen zur Verfügung, und Eigentum hat in solchen Landesteilen oft Tradition. Neben den Darlehen sollen Bürgschaften für Haushalte gewährt werden, welche die Eigentumsbelastung aufgrund des Einkommens langfristig tragen könnten, für den Erwerb aber nicht das nötige Eigenkapital haben. Diese Bürgschaften werden von Hypothekarbürgschaftsgenossenschaften gewährt und stellen Fremdkapital von bis zu 90 Prozent der Anlagekosten sicher. Der Bund leistet Rückbürgschaften an diese Bürgschaftsgenossenschaften.

3. Eine weitere Unterstützungsmassnahme im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe ist die Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale gemeinnütziger Wohnbauträger (EGW). Diese beschafft Kapital für gemeinnützige Wohnbauträger am Kapitalmarkt. Die Dachorganisation der gemeinnützigen Bauträger soll mit Leistungsaufträgen in den Vollzug des neuen Gesetzes einbezogen werden.

Zu den Kosten: Zusammen mit dem Entwurf zum neuen Bundesgesetz beantragt der Bundesrat einen Rahmenkredit für die Jahre 2003 bis 2006. Der Rahmenkredit umfasst einerseits 496,4 Millionen Franken für Darlehen und Beteiligungen, andererseits 1775 Millionen Franken für Eventualverpflichtungen, also Bürgschaften und Rückbürgschaften.

Mit den Darlehen sollen in den kommenden vier Jahren etwa 6000 Wohnungen gefördert werden. Dabei ist ein Anfangsvolumen von etwa 900 Einheiten im Jahr 2003 vorgesehen - das ist übrigens ein Hinweis darauf, dass es dringend ist, dieses Gesetz noch in dieser Session unter Dach und Fach zu bringen -, das dann kontinuierlich auf rund das Doppelte ansteigen soll. Hinzu kommen jährlich etwa 1200 Miet- und Eigentumsobjekte, die indirekt, also durch Bürgschaften und Rückbürgschaften, unterstützt werden sollen. Insgesamt ergibt sich damit ein Fördervolumen von etwa 10 000 Wohnungen für Erneuerungen, Neubau oder Erwerb in den vier Jahren 2003 bis 2006. Von den beantragten Eventualverpflichtungen entfallen knapp vier Fünftel der Kredite auf die Verbürgungen von Anleihen der Emissionszentrale EGW.

Im Anhang findet sich eine Änderung des WEG. Hier geht es darum, das frühere Versprechen, dass auf gewisse Rückforderungen nach Ablauf von dreissig Jahren verzichtet werden kann, im Gesetz klar zu regeln. Nach dreissig Jahren Laufzeit soll ein Schlusspunkt hinter diese Bundeshilfen gesetzt und für besondere Fälle schon vorher eine Ausstiegsmöglichkeit geschaffen werden, wenn damit Risiken des Bundes vermindert werden können.

Zu den finanziellen Auswirkungen, die mit dieser Änderung des WEG verbunden sind: Der Botschaft ist unter Ziffer 3.1. zu entnehmen, dass nach heutiger Einschätzung etwa ab dem Jahr 2010 - je nach Entwicklung der Hypothekarzinsen - über einen Zeitraum von rund zehn Jahren verteilt ein Abschreibungsbedarf von 220 bis 320 Millionen Franken besteht. Die Eidgenössische Finanzverwaltung nimmt vorsorglich bereits heute Wertberichtigungen auf der dazugehörigen Darlehensposition vor.

Gemäss dem Projekt NFA soll die Wohnbauförderung beim Bund verbleiben, während die Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten in die Kompetenz der Kantone übergehen soll. Diesen Punkt werden wir bei der Beratung des NFA sicher wieder ansprechen, denn diese Aufgabenteilung ist nicht unbestritten.

Ich beantrage Ihnen, der Mehrheit zuzustimmen. Die Kommission beantragt mit 17 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten auf die Vorlage. Bitte lehnen Sie den Nichteintretensantrag der Minderheit Baader Caspar und auch den soeben eingetroffenen Rückweisungsantrag ab, und stimmen Sie in der Detailberatung jeweils der Mehrheit zu.

Favre Charles · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Le projet que nous avons à traiter maintenant est en fait constitué de trois parties.

1. une nouvelle loi sur le logement, la LOG;

2. un arrêté fédéral concernant les crédits-cadre pour financer cette nouvelle loi;

3. de modifications de la loi actuelle, car celle-ci va rester en vigueur pendant environ 25 ans pour les cas anciens.

La base constitutionnelle pour l'encouragement du logement à loyer ou à prix modérés est l'article 108 de la constitution, qui invite la Confédération à encourager la construction de logements et l'accession à la propriété. A l'heure actuelle, cette disposition constitutionnelle conduit à deux lois, une loi fédérale encourageant la construction et l'accession à la propriété de logements (LCAP) qui, durant ces dernières années, nous a amenés à voter sept crédits-cadres, et une loi fédérale concernant l'amélioration du logement dans les régions de montagne.

Comment donc est-ce que l'on justifie l'engagement de l'Etat dans ce secteur?

1. Se loger est un besoin fondamental de tout être humain, il s'agit donc d'y répondre.

2. L'accession au logement est un facteur important de paix sociale.

3. Le marché du logement est un marché qui est fragile, rapidement en déséquilibre, il s'agit donc d'éviter d'avoir des mouvements de "stop and go", c'est la raison pour laquelle on prévoit un engagement de base de l'Etat dans ce secteur.

Comme ça a été dit tout à l'heure, savoir si ceci relève de la compétence de la Confédération ou de celle des cantons est traité dans le cadre du projet de nouvelle péréquation financière. Initialement, la Confédération avait prévu de remettre la compétence dans ce secteur aux cantons. Suite à la consultation qui a révélé une opposition à cela, dans le projet actuellement traité en commission, ce secteur reste du ressort de la Confédération, à l'exception du logement dans les régions de montagne.

Alors, quelle est la situation actuelle? Nous avons actuellement une loi, la LCAP, qui fonctionne avec un système de cautionnements garantissant les prêts hypothécaires, puis un système d'abaissements de base, à savoir des avances qui sont remboursables en trente ans et qui sont soumises à intérêt. Ainsi, les loyers sont abaissés et ensuite relevés périodiquement. Autre outil dans le cadre de la législation actuelle, un système d'abaissements supplémentaires pour les familles dans le besoin, un système donc qui est non remboursable et qui est octroyé en fonction des limites de fortune.

Bilan de la loi actuelle - qui est donc en vigueur depuis 1975 -: ce sont 107 000 logements qui ont bénéficié de cette loi. Cependant, actuellement, le nombre de demandes est en diminution. Le but social visé par la loi actuelle est atteint, à savoir la possibilité de logement pour les ménages à revenu modeste, les familles et les personnes âgées.

Cependant, il y a des problèmes avec la loi actuelle, avec la chute des prix de l'immobilier et la récession dans le domaine économique. Les cautionnements ont donc dû être activés, et puis l'augmentation périodique des loyers n'a pas pu se faire comme c'était initialement prévu. Ainsi, on s'est trouvé, et on se trouve! dans une situation paradoxale, avec parfois des loyers non subventionnés qui, en fait, sont meilleur marché que les loyers subventionnés. Donc, les personnes qui se trouvent dans les logements subventionnés ont tendance à les quitter, ce qui pose divers problèmes techniques. Le système aujourd'hui n'est plus attractif, il ne l'est pas en période de stagnation des loyers, et il s'agit donc de revoir ce système.

Quelle est la nouvelle politique qui nous est proposée dans cette nouvelle loi? Un principe de base reste identique, à savoir que le marché du logement, c'est d'abord l'affaire du secteur privé, avec un financement par des capitaux privés. Cependant, une action complémentaire des pouvoirs publics est nécessaire. L'option de base retenue est celle de l'aide à la pierre par opposition à l'aide à la personne, et les cantons et les communes peuvent intervenir à titre complémentaire. Selon cette nouvelle loi, l'influence de l'Etat est réduite puisqu'il n'y a plus de soutien à l'acquisition de terrains ou alors d'aide à l'équipement.

Les options essentielles qui sont retenues: promouvoir l'offre de logements à loyer modéré, encourager l'accession à la propriété à prix modéré, améliorer la transparence du marché et promouvoir les principes du développement durable. On se recentre sur ces objectifs-là. On donne aussi la priorité à la rénovation de logements plutôt qu'à la construction de nouveaux logements.

Quelles sont donc les mesures prévues pa cette loi?

Tout d'abord, en ce qui concerne les logements en location, un système de prêts sans intérêt ou à taux préférentiel et un système de cautionnements, qui est possible, mais je dirai pour un nombre de cas extrêmement limité.

Pour les logements en propriété: un système avec taux préférentiel également pour ce groupe de personnes, la Confédération intervient seulement en arrière-caution et pas en caution, comme c'est le cas aujourd'hui.

En ce qui concerne l'organisation également des différents partenaires, la Confédération intervient à titre de caution pour les emprunts ou d'arrière-caution pour les hypothèques de rang postérieur. Il y a également possibilité pour la Confédération de participer au capital de ces organisations faîtières.

Quatrième pilier, je dirai, de cette loi, un pilier qui me paraît important: une intervention possible financière de la Confédération pour les projets de recherche ou alors pour les différents projets pilotes.

Quels sont les effets attendus de ces mesures? Cette loi déploiera ses effets peu à peu, donc elle ne fonctionnera pas, je dirai, immédiatement à plein régime. Ce qui fait que durant pour la première année d'activité, qui aurait dû être 2003, ce seront environ 870 logements qui devraient être soutenus, alors que, durant la quatrième année, on arrivera à environ 1500 à 2000 logements. Voilà donc pour la nouvelle loi.

La commission est entrée en matière, par 17 voix contre 4 et avec 1 abstention, en considérant que la loi actuelle ne donnait plus satisfaction, que la nouvelle loi était meilleure, plus simple et plus transparente.

En ce qui concerne le deuxième point, à savoir les crédits-cadres portant sur la période allant de 2003 à 2006, l'entrée en matière n'a pas été contestée au sein de la commission. L'un des crédits-cadres demandés pour la période allant de 2003 à 2006 se monte à environ 500 millions de francs, justement pour les différents prêts. En plus, pour les engagements éventuels, il est prévu 1,7 milliard de francs, une somme, encore une fois, qui représente des engagements, et pas directement - enfin on l'espère - une dépense pour la Confédération. Il faut savoir qu'en termes de paiement, les crédits-cadres étant octroyés pour la période 2003 à 2006, du fait même que tous ces engagements ne seront pas effectivement réalisés dans cette période, il y aura un effet qui se reportera jusqu'à 2009 environ.

Il faut souligner également le fait que nous aurons à assumer non seulement les dépenses qui découlent de l'application de la nouvelle loi, mais aussi les suites de l'ancienne loi, puisque des gens qui ont bénéficié de l'ancienne loi vont encore en bénéficier pendant environ 25 ans. Donc, les crédits de paiement seront influencés à la fois par les engagements découlant de l'application de la nouvelle loi et par les restes d'engagements consentis en fonction de l'ancienne loi, d'où une dépense annuelle variant, en termes de crédit de paiement, entre 30 et 100 millions de francs pour la période considérée.

Comme je l'ai dit, nous sommes entrés en matière sur ces crédits-cadres sans opposition, alors qu'au vote sur l'ensemble, il a été accepté par 16 voix contre 3 et avec 4 abstentions.

Dernier point, les modifications de la loi actuelle. Cela a été dit tout à l'heure, cette loi va rester en vigueur encore longtemps, soit durant un quart de siècle. Il s'agit également de l'assouplir quelque peu afin que les gens qui en bénéficient depuis plus de trente ans n'aient pas l'obligation de régler leur dû. Nous pourrions ainsi, par les modifications de la législation en vigueur, renoncer au dû de ces différentes personnes. Il s'agira, pour l'administration fédérale, d'amortir une somme de 220 millions de francs sur les dix prochaines années. Il s'agira également de donner la possibilité pour ceux qui le désirent de sortir du système avant le délai de trente ans, mais cependant après un délai d'une quinzaine d'années. Donc, pour la commission, ce sont des assouplissements de la loi actuelle absolument nécessaires puisqu'elle a accepté ces modifications au vote sur l'ensemble, par 15 voix contre 3 et avec 4 abstentions.

Je vous demande donc d'entrer en matière sur cette modification de loi.

Nous avons une obligation constitutionnelle. Il s'agit donc de remplir cette obligation constitutionnelle avec une loi réellement adaptée. C'est ce qu'est la nouvelle loi, au contraire de la loi existant aujourd'hui.

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit meinem Nichteintretensantrag geht es mir darum, einen ernsthaften Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen zu leisten. Wir müssen uns in Anbetracht des Defizites von 3,3 Milliarden Franken für das Jahr 2002 und der schlechten Prognose für die kommenden Jahre endlich grundsätzlich fragen, welche Aufgaben der Bund wahrnehmen muss, das heisst, was notwendigerweise zentrale Staatsaufgaben sind. Wir müssen endlich einmal den Mut haben, zurückzubuchstabieren und den Bund auch wieder von gewissen Aufgaben entlasten, sonst bekommen wir nie Ordnung in die Bundesfinanzen, geschweige denn Spielraum für neue Aufgaben.

Die Förderung von gemeinnützigem Wohnungsbau ist im Gegensatz zur inneren und äusseren Sicherheit, zur AHV oder zur Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung unseres Landes keine zentrale Staatsaufgabe. Mit dem Rahmenkredit von 496 Millionen Franken für Darlehen und Beteiligungen sowie von 1,775 Milliarden Franken für Eventualverpflichtungen für die Zeit von 2003 bis 2006 sollten ursprünglich jährlich 1500 Wohnungen pro Jahr verbilligt werden. Dies ist ein verschwindend kleiner Anteil am Gesamtvolumen des Wohnungsbaus. Im Rahmen des derzeitigen Sparprogramms soll dieser Kredit von 496 Millionen Franken um 50 Millionen Franken pro Jahr reduziert werden, sodass letztlich noch etwa 300 Millionen Franken verbleiben und damit nur noch rund 1000 Wohnungen pro Jahr verbilligt werden können. Ein Drittel davon, also 300 Wohnungen, würde auf die Wohneigentumsförderung entfallen. Damit ist die Wirksamkeit dieses WFG als Mittel zur breiteren Streung des Eigentums ohnehin infrage gestellt. Der Bund würde für die nächsten vier Jahre Verpflichtungen von über 2 Milliarden Franken eingehen; 4 Milliarden hat er noch vom WEG her.

Es ist unglaublich, wie sorglos Bundesrat und Parlament dauernd Staatsausgaben tätigen, auch wenn die Wirksamkeit höchst fraglich ist. Schon 1996 hat nämlich die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle (PVK) im Auftrag der GPK die Wirksamkeit des WEG hinsichtlich seiner sozial- und gesellschaftspolitischen Ziele untersucht und ist zu einem vernichtenden Ergebnis gelangt. Ich zitiere aus diesen beiden Berichten:

"Das WEG kann weder die Mietpreise noch die Hypothekarzinsen merklich beeinflussen. Allfällige Wirkungen sind gering und nur von kurzer Dauer. Selbst eine massive Erhöhung der WEG-Mittel, wie dies in der Periode 1992 bis 1996 der Fall war, hat keinen erkennbaren Einfluss auf die Mietpreise und Hypothekarzinsen." So weit das erste Zitat. Auch zur Ankurbelung der Konjunktur ist das WEG nicht tauglich. So schrieb dieselbe Kommission in ihrem Bericht: "Demnach ist das WEG als konjunkturpolitisches Instrument ungeeignet. Die Bereitstellung von Mitteln für die Wohnbau- und Eigentumsförderung lässt sich nicht mit konjunkturpolitischen Überlegungen begründen."

Dies gilt natürlich speziell auch für die heutige Zeit mit einem derart tiefen Hypothekarzinsniveau. Das Umfeld für den privaten Wohnungsbau oder für den Erwerb eines Eigenheimes war von den Zinsen her noch nie so gut wie heute. Die staatliche Wohnbauförderung ist daher - auch mit dem neuen WFG - in Anbetracht der finanziellen Situation des Bundes nicht mehr zeitgemäss. Dies hat übrigens auch der Kanton Bern gemerkt, der die Wohnbauförderung laut Mitteilung vom 27. Februar 2003 definitiv aufheben will.

Dazu kommt, dass sich das neue WFG im Unterschied zum WEG vor allem an gemeinnützige Bauträger richtet, dass es damit diese privilegiert, was zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber dem privaten Wohnungsbau führt. Die Erfahrungen, die in der letzten Zeit mit dem WEG gemacht worden sind, haben aber gezeigt, dass am Anfang zwar ein tiefer Mietzins möglich war, dass dieser aber in den folgenden Jahren gesetzlich sukzessive erhöht werden musste. In Zeiten ohne Teuerung - wie heute - führt dieses Mietzinsmodell bekanntlich dazu, dass die Mieter beim Zinsanstieg entweder ausziehen oder die Sozialhilfe allenfalls die Differenz zu diesen überhohen Mietzinsen bezahlen muss bzw. der Bund diese nachschiesst. Meist wird die Vermietung solcher Wohnungen gar mit der Auflage verbunden, dass der Mieter oder die Mieterin Genossenschafter werden muss, was bei einer Unterstützung durch die Sozialhilfe besonders störend ist, weil diese dann noch Anteilscheine mitfinanzieren muss.

Es ist an der Zeit, einen alten Zopf abzuschneiden. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie ernsthaft, die Bundesfinanzen zu sanieren. Ich zähle auf die Unterstützung all jener, die vorher der Motion Walker Felix zugestimmt haben, und bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Laubacher Otto · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich kann nahtlos an dem anschliessen, was Herr Baader Caspar gesagt hat. Diese Vorlage lässt mehr Fragen offen, als sie beantwortet. Ich möchte Ihnen aus der Bundesverfassung Artikel 108 Absatz 1 zitieren: "Der Bund fördert den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus." Herr Baader hat es erwähnt: Im Jahre 1996 hat die PVK zuhanden der GPK eine Untersuchung in Auftrag gegeben. Ich möchte Ihnen aus dem Bericht der GPK einige Sätze zitieren. Da heisst es unter anderem: "Das WEG beeinflusst die privaten Wohnbauinvestitionen nur in sehr geringem Ausmass. Die indirekten Wirkungen des WEG auf die Entwicklung der gesamten Baukonjunktur sind sehr schwach." Weiter unten können Sie lesen, dass sich Mietpreis- und Hypothekarzinserhöhungen merklich stärker auf die Nachfrage des Angebotes von WEG-Mitteln auswirken. Festzustellen sei jedoch, dass sich die Erhöhung der WEG-Kredite erst nach zwei bis drei Jahren auswirkt, während nach einer Zinserhöhung der Rückgang der Bauinvestitionen sofort eintritt. Daraus folgt, dass das WEG keine stabilisierende Wirkung auf die Baukonjunktur hat. Eine Seite weiter vorne - ich könnte noch weiter zitieren - wird auch erwähnt, dass die Eigentumsquote ein bisschen gestiegen ist, im Zeitraum zwischen 1975 bis 1981 jedoch weit unter dem europäischen Durchschnitt, und dass es sich nicht nachweisen liess, dass das WEG daran Schuld hatte.

Mit diesen Fragen, die hier aufgeworfen werden, möchte ich diese Vorlage an die WAK zurückweisen. Es stellt sich ohnehin die Frage: Ist diese Wohneigentumsförderung eine Bundesaufgabe, oder soll sie nicht den Kantonen und Gemeinden überlassen werden? Ist es der richtige Weg, dass man Objekt- und nicht Subjektförderung macht? So wie uns dieses Gesetz im Moment präsentiert wird, ist es eine Sozialgesetzgebung, die im Prinzip das, was der eigentliche Verfassungsauftrag ist, nicht erfüllt. Ebenso muss man sich überlegen, ob nicht auch eine Verfassungsänderung vorgenommen werden müsste, wenn dieses Gesetz angenommen würde. Denn dieses Gesetz genügt Artikel 108 der Bundesverfassung nicht.

Ich bitte Sie deshalb, dieses Gesetz an die WAK zurückzuweisen, es zu verbessern, die nötigen Fragen zu beantworten oder Änderungen anzuregen. Das Beste wäre an und für sich, man würde diesen WEG-Artikel streichen und diesen Bereich den Kantonen und den Gemeinden überlassen.

Berberat Didier · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

Le groupe socialiste acceptera le projet de loi sur la promotion du logement qui nous est proposé. Il vous demande également de rejeter la proposition de minorité Baader Caspar de non-entrée en matière, ainsi que la proposition Laubacher qui souhaite renvoyer l'objet à la CER.

Comme le relève fort justement le message du Conseil fédéral, le logement est un besoin fondamental de l'être humain et les pouvoirs publics doivent s'engager à fournir un logement à ceux et à celles qui ne peuvent pas s'en procurer par leurs propres moyens. La politique du logement, qui est d'ailleurs voulue par la Constitution fédérale, contribue ainsi à la paix sociale et évite parfois le recours à l'aide sociale cantonale et communale.

Au cours des 27 dernières années, notre Parlement, rappelons-le, a voté sept crédits-cadres qui ont permis l'acquisition, la construction et la rénovation d'environ 130 000 logements. La nouvelle loi sur le logement prévoit que les objectifs de la future intervention de l'Etat sur le marché du logement seront moins nombreux et les aides mieux ciblées. Un système de prêts, cela a déjà été rappelé, remplacera l'instrument de l'abaissement de base qui est et qui a été très controversé.

Il convient également de préciser que le projet de loi a été bien reçu en consultation par la grande majorité des milieux consultés, même si certains estiment qu'un encouragement au niveau fédéral n'est pas indispensable puisqu'il appartient, selon eux, aux cantons d'intervenir, alors que d'autres considérent que l'engagement financier proposé est beaucoup trop faible par rapport aux besoins existants. Nous y reviendrons d'ailleurs concernant les deux propositions Rennwald et Pelli.

La nouvelle loi profitera à tous les partenaires en matière de logement. En effet, elle devra promouvoir l'offre de logements à loyer ou à prix modérés pour répondre à la demande des personnes et des familles économiquement défavorisées. Elle renforcera la position des maîtres d'ouvrage et des organisations chargées de la construction de logements d'utilité publique et donnera du travail aux entreprises de la construction et à leur personnel. Lors du vote sur l'entrée en matière et des votes sur les amendements, il faudra que les personnes qui ont à coeur de soutenir les milieux de la construction y réfléchissent bien.

Cela démontre aussi qu'il faut absolument renoncer à une cantonalisation de l'aide au logement, comme l'a d'ailleurs admis la grande majorité de la commission spéciale de notre Conseil qui traite le projet de nouvelle péréquation financière.

Il faut aussi indiquer que les statistiques démontrent que les loyers des coopératives d'habitation, par exemple, sont inférieurs de 24 pour cent par rapport à la moyenne suisse. Il y a donc, par ce biais, stabilisation des prix au niveau suisse.

Notre groupe soutiendra la proposition Rennwald qui demande de faire passer les crédits-cadres pour des prêts et des participations au capital de 496 millions de francs à 650 millions de francs. En effet, même si nous soutenons la loi, il nous paraît qu'il faut renforcer les moyens à disposition avec la pénurie actuelle de logements qui sévit notamment dans les agglomérations, mais pas seulement. Avec la proposition Rennwald (projet 2, art. 1er), il serait possible d'encourager la construction, sur quatre ans, de 2000 logements supplémentaires, alors même qu'il manque environ 6000 logements par année, de l'aveu même de l'Office fédéral du logement. Il y a donc pénurie, et il est important d'intervenir dans ce domaine.

Pour les mêmes raisons, bien entendu, nous rejetterons la proposition Pelli (projet 2, art. 1er) qui veut diminuer les crédits-cadres de 196,4 millions de francs, ce qui aurait, il faut bien l'avouer, des conséquences catastrophiques pour le marché du logement et aussi pour la situation de l'industrie de la construction, rappelons-le.

Notre groupe soutiendra également les propositions Garbani (projet 1, art. 9bis-9ter; art. 19), qui ont toutes pour but d'améliorer la position des locataires.

En conclusion, nous vous invitons donc à entrer en matière et à adopter ce projet qui est un acte de solidarité envers ceux et celles qui ne peuvent satisfaire par leurs propres moyens leur besoin de se loger.

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Die SP-Fratkion ist für Eintreten. Wir sind mit dem Konzept des Bundesrates einverstanden; es hat im Vorfeld ja eine sehr breite Zustimmung im Vernehmlassungsverfahren gefunden.

Die Wohnbauförderung ist eine Bundesaufgabe. Sie ist ein Verfassungsauftrag, sie ist als Muss-Formel in der Verfassung; das müssen auch die Sprecher der SVP-Fraktion wissen. Wir erfüllen hier einen Verfassungsauftrag. Das ist kein alter Zopf, sondern eine Daueraufgabe. Die Wohnbauförderung hat viele Nutzniesser aufs Mal. Das ist eigentlich der Grund, weshalb sie seit Jahrzehnten weitergeführt worden ist und jetzt in einem neuen Kleid weitergeführt werden soll.

Erstens sind die zukünftigen, die potenziellen Eigentümer Nutzniesser, so genannte Schwellenhaushalte, die sich ohne Bundeshilfe oder Bürgschaft der Eidgenossenschaft ein Eigentum nicht leisten können.

Zweitens sind einkommensschwächere Mieterinnen und Mieter Nutzniesser, vor allem bei einer Mieterschaft bei gemeinnützigen Wohnbauträgern, z. B. für Alterswohnheime oder spezielle einkommensschwächere Gruppen.

Drittens sind auch die Städte und städtischen Gemeinden Nutzniesserinnen der Wohnbauförderungspolitik des Bundes. Diese Art von Wohnbauförderung dient dem urbanen Ausgleich und den Wohnbauträgern, denn Wohnbauträger in städtischen Überbauungszonen sind oft in schwierigen Verkehrslagen usw. Hier sind die Städte Nutzniesserinnen.

Viertens - nicht zuletzt - ist die Bauwirtschaft Nutzniesserin dieser Förderung. Mit wenig öffentlichen Mitteln wird ein grosses Bauvolumen ausgelöst, werden Arbeitsplätze geschaffen. Heute ist das konjunkturpolitisch willkommen. Die Wohnbauförderung des Bundes hat sich als Konjunkturstabilisator - vielleicht nicht als Konjunkturförderer, aber als Konjunkturstabilisator - erwiesen.

Jetzt kommen Vertreter der SVP-Fraktion mit einem Nichteintretens- und einem Rückweisungsantrag. Ich muss Ihnen sagen: Das ist nun wirklich reiner finanzpolitischer Dogmatismus! Auch Ihre Klientschaft, Kolleginnen und Kollegen von der SVP, ist Nutzniesserin dieser Förderung: Baumeister, ältere Leute, die Sie ja zu vertreten vorgeben, Leute in Alterswohnheimen, Alterssiedlungen, die von der Wohnbau- und Wohnraumförderung profitieren.

Die von der Wohnraumförderung unterstützten Wohnungen spielen die wichtige Rolle eines Preisregulators im Wohnungsmarkt, auch wenn ihre Zahl klein ist. Aber gerade im Segment der preisgünstigen Wohnungen spielen sie eine wichtige Rolle. Die gemeinnützigen Wohnbauträger - das zeigt die gesamtschweizerische Statistik - bieten Wohnungen an, deren Preise 24 Prozent unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen. Wenn diese preisgünstigen Wohnungen nicht vorhanden wären, müssten zuletzt die Sozialhilfe oder im Fall älterer Menschen die Ergänzungsleistungen mehr aufwenden.

Noch ein Wort zur Frage, ob dieser Bereich kantonalisiert werden solle: Ich habe schon gesagt, dass es sich von der Verfassung her um eine Bundesaufgabe handelt; aber es gibt auch ökonomische Überlegungen. Wir haben einen Binnenmarkt Schweiz, auch die Bauwirtschaft und die Banken bzw. die Kreditwirtschaft wollen einen Binnenmarkt Schweiz. Würde diese Förderung kantonalisiert, was Sie auch in der Spezialkommission Neugestaltung des Finanzausgleiches gefordert haben, hätten wir wieder einen Wirrwarr von kantonalen Förderprogrammen, kantonalen Subventionen und kantonalen Bürgschaftsmodellen. Aber die Banken und Pensionskassen als Kreditgeber haben ein Interesse an einem einheitlichen Regime, und die Bauwirtschaft will diese Verkomplizierung auch nicht. Auch für die Wohnbauträger, die sehr oft kantonsübergreifend organisiert sind, wäre es verwirrend.

Auch die Kantone zählen auf den Bund. Der Kanton Bern ist von einem Baselbieter Kollegen erwähnt worden; dieser Kanton gibt die Wohnbauförderung auf, weil er auf die Eidgenossenschaft zählt und weil das im System des neuen Finanzausgleiches auch seinen Platz hat. Deshalb würden wir eine Kantonalisierung auf jeden Fall ablehnen.

Namens der SP-Fraktion bitte ich Sie, für Eintreten zu stimmen und den Nichteintretens- und den Rückweisungsantrag abzulehnen. Wir werden die Anträge Rennwald und Garbani unterstützen, den Antrag Pelli ablehnen und die beiden wichtigen Postulate am Schluss unterstützen.

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Wir haben es bereits gehört: Gemäss Bundesverfassung ist der Bund verpflichtet, Förderungsmassnahmen in der Wohnungsversorgung zu treffen. Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen wie Nahrung, Bildung, Sicherheit usw. Die neue Verfassung hat dieses Bedürfnis auch eingebaut, bei den Sozialzielen. Die Aufgabe des Bundes, sich für günstigen Wohnraum einzusetzen, besteht - so sehen wir es von der grünen Fraktion - vor allem in Bezug auf diejenigen, die dieses Bedürfnis nicht selber befriedigen können. Der Bund soll für die sozial und wirtschaftlich Schwachen preisgünstigen Wohnraum schaffen.

Die grüne Fraktion unterstützt in diesem Sinne die neue Prioritätensetzung des Bundes. Wir waren bisher sehr kritisch bezüglich des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes und der dafür eingesetzten Gelder. Wohneigentumsförderung ist für uns keine primäre Staatsaufgabe. Im Gegenteil: Wir sind der Ansicht, dass der Staat dort handeln, dort aktiv werden muss, wo es um preisgünstigen Wohnraum geht. Damit können wir Sozialziele erfüllen, wir können Gemeinden und die Fürsorge entlasten, und wir können so insbesondere etwas für die sozial Schwächeren tun.

Der Wohnungsmarkt ist schwierig geworden. Das ist sichtbar an den hohen Mieten, und es ist auch sichtbar an regionalen Phänomenen, wo insbesondere günstiger Wohnraum sehr knapp ist; und das ist vornehmlich in den Städten und in den grossen Agglomerationen der Fall.

Der Bund will mit dem vorliegenden Bundesgesetz aktiv werden und gemeinnützigen Bauträgern helfen; erstens ganz besonders beim hohen Erneuerungsbedarf und zweitens bei der Finanzierung von Neubauten. Mit solchen Massnahmen sollen und können wirtschaftlich Schwächere zu Wohnraum kommen.

Das vorliegende Bundesgesetz reduziert gegenüber früher die staatliche Einflussnahme im Wohnungswesen. Das finden wir gut; es ist richtig, die Hilfe auf spezifische Kernbereiche zu reduzieren. Der Bund will das mit einer neu ausgestalteten Massnahme machen, die hier zum Tragen kommen soll, nämlich mit der Gewährung von Darlehen. Die Verbilligung der Wohnkosten erfolgt für die anspruchsberechtigten Bewohner und Bewohnerinnen über Zinsvergünstigungen auf den gewährten Darlehen. Bisher hat es sich bewährt, dass der Bund Hilfe an Träger und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus gewährt hat; das finden wir gut.

Der Nichteintretensantrag vonseiten der SVP-Fraktion zeugt für uns von Unüberlegtheit und Kurzsichtigkeit, vor allem gegenüber wirtschaftlich Schwächeren. Er zeugt aber auch von Fahrlässigkeit gegenüber dem Baugewerbe, obwohl die SVP-Fraktion immer vorgibt, dieses hier zu vertreten. Herr Baader brachte bei der Begründung des Nichteintretensantrages das Argument eines ernsthaften Beitrags an die Sanierung der Bundesfinanzen vor. Wir sind uns da wohl einig, wir stufen die Perspektive bei den Bundesfinanzen auch schlecht ein; aber Ihre Argumentation, Herr Baader, ist absolut doppelbödig. Warum wollen Sie denn mit einem Steuerentlastungspaket die Wohneigentümer entlasten und ihnen Steuersenkungen gewähren, aber denjenigen, die es jetzt nötig hätten, beim gemeinnützigen Wohnungsbau, die Gelder nicht gewähren, sondern sie kürzen? Wir finden im Gegenteil, dass es richtig ist, wenn der Staat Wohnbauförderung für die sozial Schwächeren macht - und sicher nicht für diejenigen, die sich eigene Häuser leisten können.

Gerade im Hinblick auf die Wahlen kann ich Ihnen sagen: In Zürich-Nord hat die SVP ein Wähler- und Wählerinnenpotenzial, das vorwiegend in Wohnungen von Wohnbaugenossenschaften wohnt. Wenn die Botschaft von heute hinausgeht, dass Sie sich hier dafür einsetzen, dass die Mieten dieser Leute steigen, kann ich nur hoffen, dass dies eine "Blick"-Schlagzeile gibt: "Die SVP will die Mieten beim gemeinnützigen Wohnungsbau erhöhen." Dann haben Sie vielleicht das Gegenteil von dem erreicht, was Sie wollen. Sie plädieren genau für die Verteuerung, aber bei Ihrer Klientel gehen Sie an die Wahlveranstaltungen und sagen: Wir setzen uns für Sie ein. Es ist das Gegenteil der Fall.

Ich möchte Sie bitten, hier für Eintreten zu stimmen und dort ein Zeichen zu setzen, wo wir für sozialen Wohnungsbau etwas machen können. Ich möchte Sie auch bitten, den Rückweisungsantrag abzulehnen.

Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion

Ich möchte Ihnen nicht verhehlen, dass ich mit meiner Familie und meinen vier Kindern bei einem monatlichen Einkommen von 4000 Franken in einer Genossenschaftswohnung gewohnt habe und die Vorteile dieser Wohnbaugenossenschaft sehr wohl zu schätzen weiss. Ich habe heute keine Interessenbindungen, weil ich inzwischen Besitzer einer Eigentumswohnung bin. Ich bin also frei von jeglichen Interessen in Bezug auf das WFG.

Mit dem Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum leistet der Bund einen wichtigen Beitrag, damit im Schweizer Haus auch weniger bemittelten Mitmenschen bezahlbarer, angemessener Wohnraum offen steht. Die Wohnungsversorgung soll gezielt und effizient gefördert werden. Gezielt, weil die Hilfe auf Haushalte ausgerichtet ist, die im freien Wohnungsmarkt zu kurz kommen. Das betrifft namentlich die Mieterinnen und Mieter mit tiefen Einkommen, die vorwiegend in städtischen Gemeinden wohnen, aber auch Leute in ländlichen Gemeinden, die dort kaum Mietwohnungen vorfinden, ohne Hilfe aber kein Wohneigentum erwerben oder erneuern können. Effizient ist das Gesetz, weil es auf der Grundlage eines frei funktionierenden Wohnungsmarktes steht, wie er in der Schweiz zur allgemein guten Versorgung mit Wohnraum geführt hat. Einzig dort, wo der freie Markt empfindliche Lücken aufweist, sollen Finanzierungshilfen und Zinsvergütungen geleistet werden. Damit werden die Ersteller von Wohnungen in die Lage versetzt, einen Teil des Wohnraumes zu wesentlich tieferen Mietzinsen anzubieten, und zwar jenen Haushalten, die sich marktübliche Mieten eben nicht leisten können.

Die Eingliederung verbilligter Wohnungen in ansonsten handelsübliche Überbauungen führt zu einer willkommenen Durchmischung. Wir helfen nicht, das Bild der "case popolari", der kompakten Überbauungen von Sozialwohnungen, an die Wand zu malen, und auch die Vorstellung von wohlhabenden Mietern in billigen, vom Staat subventionierten Wohnungen gehört in die Mottenkiste. Vielmehr hat man aus früheren Fehlern gelernt; solche Missbräuche können rasch erkannt und unverzüglich abgestellt werden.

Im Weiteren soll das Gesetz dem Umstand Rechnung tragen, dass die Wohnlandschaft Schweiz heute hauptsächlich durch bestehende, ältere Wohnsiedlungen und nicht durch neue Wohnbauquartiere geprägt wird. Wo geeignete Bausubstanz vorhanden ist, werden Neuerungen gegenüber Neubauten bevorzugt. Dies ist nicht nur ein Gebot der Effizienz, sondern ebenso der Ökologie. Ausgerechnet ein Wohnbaugesetz trägt dazu bei, dass weniger Landschaft verbraucht wird. Das mag paradox klingen, freut uns aber.

Ganz im Sinne eines wirkungsvollen Einsatzes der beschränkten Mittel liegt die angestrebte Zusammenarbeit mit den gemeinnützigen Wohnbauträgern wie Baugenossenschaften und Stiftungen. Sie gehören zu den Garanten einer preisgünstigen Versorgung mit Wohnraum. Es lag nahe, ihre Tätigkeit in den Wirkungsrahmen des Gesetzes einzubeziehen, das umso mehr, als der Bund selbst im Rahmen des WFG weder Wohnraum erstellt noch verwaltet. Die Baugenossenschaften und ähnliche private Organisationen wiederum sind erprobte Partner der Behörden. Sie erstellen nicht nur preisgünstigen Wohnraum, sie erhalten ihn auch auf Dauer. Das WFG bietet ihnen wichtige Anreize, um diese Tätigkeit auch in Zukunft auszuüben und womöglich zu erweitern. Musterbeispiele dafür sind die vor zwölf Jahren gegründete Hypothekarbürgschaftsgenossenschaft für Wohneigentumsförderung (HBW) und ihre welsche Schwester, die CRC. Hauseigentümer, Immobilientreuhänder und Baugenossenschaften wirken in ihrer Leitung mit.

Einiges Gewicht haben im Gesetz die Selbsthilfeorganisationen der gemeinnützigen Wohnbauträger. Sie sind in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Es handelt sich dabei um ein weit gespanntes zweckmässiges Netzwerk, zu dessen Entstehen sehr viel privates Engagement beigetragen hat. Dieses Netzwerk wird der Bund mit dem WFG gezielt stärken und ergänzen können. Hier ist die Tätigkeit der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) zu erwähnen. Ihre Anleihen helfen, dass günstiger finanziert werden kann, was sich in tieferen Mieten niederschlägt. Die Finanzierungshilfen der Gemeinnützigen, welche diese zum Teil in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wohnungswesen, teils aber auch autonom entwickelt haben, gelten selbst im Ausland als vorbildlich.

Man kann natürlich das WEG kritisieren, man kann auch aus Fehlern lernen. Immerhin darf gesagt werden, dass das WEG die Qualität im schweizerischen Wohnungsbau nachhaltig verbessert hat, dies sowohl im Hinblick auf den Standard der Wohnungen als auch auf Innovationen. Diese Tradition der Innovation führt das WFG fort. Es erlaubt nicht nur, die Forschung auf dem Wohnungsmarkt weiterzuführen; Bauvorhaben mit Vorbildwirkung werden zudem speziell gefördert. Vorbildwirkung kann das WFG aber auch als Gesetzeswerk entfalten. Es wird nun allen Kantonen, die noch nicht über entsprechende Gesetze verfügen, eine fertige Struktur bieten, um ohne grösseren gesetzgeberischen und administrativen Aufwand nach ihrem eigenen Bedarf Wohnbauförderung betreiben zu können. Die Koordination mit jenen Kantonen, die traditionell eine gut ausgebaute eigene Wohnbauförderung haben, ist von vornherein sichergestellt worden.

Unser Fazit: Bau und Bewirtschaftung von preisgünstigem Wohnraum ist eine ausgesprochen langfristige Angelegenheit. Jetzt zu handeln heisst einer möglichen Krise zuvorzukommen. Die Vorlage erträgt keinen Aufschub und ist als Opfer von Sparmassnahmen ungeeignet. Was jetzt versäumt würde, müsste später zu ungleich höheren Kosten nachgeholt werden.

Ich empfehle Ihnen deshalb im Namen der evangelischen und unabhängigen Fraktion, auf das Geschäft einzutreten.

Estermann Heinrich · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Wohnbau- und Eigentumsförderung ist ein Verfassungsauftrag, der in der Bundesverfassung in Artikel 108 verankert ist. Dieser Auftrag wurde mit dem bisherigen Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) so gut wie möglich erfüllt. Eine beachtliche Zahl von etwa 130 000 Wohnungen konnte in den letzten rund 25 Jahren gefördert werden. Der Einbruch der Immobilienpreise, steigende Leerwohnungsbestände und sinkende Baukosten zeigten aber in den letzten Jahren auch Systemschwächen des WEG-Modells auf. Der vorliegende Entwurf trägt den veränderten Verhältnissen im Wohnungsmarkt Rechnung, will neu den preisgünstigen Wohnraum fördern und nennt sich neu auch Wohnraumförderungsgesetz. Insbesondere soll als Ergänzung zum marktwirtschaftlichen Wohnungsbau gezielt ein Angebot von preisgünstigen Mietwohnungen für wirtschaftlich benachteiligte Personen und Haushalte bereitgestellt werden. Anstelle des umstrittenen Grundverbilligungsmodells soll eine Darlehenslösung eingeführt werden. Mit dieser Lösung sollen gemeinnützige Bauträger befähigt werden, preisgünstigen Wohnraum zu erstellen, zu erneuern und in Einzelfällen zu erwerben und weiter zu bearbeiten. Anspruchsberechtigte Mieter oder auch Erwerber sollen von Zinsvergünstigungen profitieren.

Wichtig scheint der CVP-Fraktion die Förderung des Eigentums. Diese Forderung konnte in der Vergangenheit unseres Erachtens viel zu wenig erfüllt werden. Aus meiner eigenen Erfahrung als Unternehmer kann ich auf sehr gute Beispiele auch im Eigentumsförderungsbereich hinweisen. Das vorliegende Modell trägt der Eigentumsförderung vermehrt Rechnung.

Im Moment herrscht in den grösseren Städten und Agglomerationen Wohnungsmangel. In diesen Gebieten ist eine Förderung richtig und wichtig. Dabei gibt es sehr gute Projekte im Bereich der Renovation und Erneuerung vorhandener Miet- und Eigentumswohnungen. Auch gibt es gute Umnutzungskonzepte von nicht mehr gebrauchten Industriebauten im städtischen Bereich, wo der Wohnungsmangel wirklich am grössten ist. Obwohl der bisherigen Wohnbauförderung eine sehr kleine konjunkturpolitische Komponente zugestanden wird, bin ich voll überzeugt davon, dass die Fortführung der Bundesförderung gemäss dem vorliegenden System eine willkommene Verbesserung der heute flauen Baukonjunktur bringen kann. Mit der Verabschiedung dieser Vorlage haben wir einen sofort greifenden, kleinen Investitionsimpuls im Wohnungsbau. Ein Verzicht auf die vorliegende massvolle Bundeslösung würde die Lebensfähigkeit des gemeinnützigen Wohnungsbaus massiv bedrohen, was ja absolut nicht in unserem Sinn sein kann.

Der Finanzbedarf ist sehr flexibel gestaltbar. Beim Start braucht es im Jahre 2003 relativ wenig Mittel, was der Finanzsituation des Bundes jetzt schon Rechnung trägt. Grundsätzlich darf man sagen, dass mit dem neuen Modell mit wenig Mitteln eine gezieltere und bedarfsgerechtere Förderung von Miet- und Eigentumswohnungen ermöglicht wird. Zudem entstehen praktisch keine neuen Bürgschaftsrisiken mehr. Wer jetzt aus der Wohn- und Eigentumsförderung des Bundes aussteigen möchte, darf nicht einfach die Vorlage zurückweisen oder nicht eintreten. Man müsste gegen den Verfassungsauftrag aktiv werden. Vorläufig gilt es jedoch, die Verfassungsgrundlage zu respektieren.

Zusammenfassend bitte ich Sie im Namen der grossmehrheitlichen CVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und den Nichteintretens- und den Rückweisungsantrag abzulehnen. Der Antrag der SP-Fraktion, den Finanzierungsbetrag zu erhöhen, ist verlockend, muss aber wegen der angespannten Finanzlage des Bundes abgelehnt werden. Der Sparantrag der FDP-Fraktion ist eigentlich auch sympathisch, aber wenn wir jetzt mit der Finanzierung so weit zurückgehen, verfehlt die Vorlage einen minimalen Wirkungsgrad der Bundeshilfe. Der Mittelweg der Botschaft ist der richtige Weg, den wir unterstützen werden, und ich bitte Sie, dies auch zu tun.

Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die FDP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten, nicht weil sie überzeugt ist, dass das System der Wohnbauförderung so weiterzuführen sei, sondern weil eine verfassungsmässige Verpflichtung besteht, sie weiterzuführen.

Artikel 108 der Bundesverfassung ist sehr präzis: "Der Bund fördert den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus." Es ist somit Pflicht des Parlamentes, sowohl den Wohnbau als auch das Wohneigentum zu fördern, mindestens bis uns das Volk etwas anderes vorschreibt.

Nachdem das heutige, sehr komplizierte Förderungssystem fast unbrauchbar geworden ist und zum Teil zu nicht vertretbaren Ergebnissen führte, fühlen wir uns verpflichtet, dieses durch ein neues, einfacheres zu ersetzen - im Interesse der Mieter, aber auch der Eidgenossenschaft, deren Risiken dank dem neuen Gesetz vermindert werden. Dazu wird das neu vorgesehene Förderungssystem viel weniger Bürokratie erfordern, was zu einer Verkleinerung des Bundesamtes führen sollte. Ein weiterer Fortschritt ist, dass das neue Gesetz es in speziell umschriebenen Fällen erlaubt, die Bundeshilfe vorzeitig zu beenden.

Die freisinnige Fraktion ist aber überzeugt, dass in Zukunft die Förderung des Wohnbaues dank verbesserter Rahmenbedingungen und nicht mehr durch eine direkte finanzielle Hilfe stattfinden muss. Es ist deshalb notwendig, Artikel 108 der Bundesverfassung an die neue Situation anzupassen. Wir werden deshalb noch während dieser Session durch eine Parlamentarische Initiative beantragen, bis 2007 die Wohnbauförderung von der Liste der Bundesaufgaben zu streichen, was bedeutet, dass dem Volk eine Revision von Artikel 108 der Bundesverfassung zu beantragen ist.

Daneben muss durch eine Übergangsbestimmung garantiert werden, dass die eingegangenen Verpflichtungen während längstens dreissig Jahren erhalten bleiben. Es ist auch die Frage zu prüfen, ob das Bundesamt für Wohnungswesen nach Abschaffung der Bundeskompetenz zur Förderung des Wohnbaues weiter bestehen muss.

Um während der nächsten vier Jahre eine Situation zu schaffen, die kein Präjudiz für die künftige Entscheidung des Volkes darstellt, ist der Rahmenkredit so zu gestalten, dass in den nächsten Jahren die Förderung in einem Mass erfolgt, das so gering wie möglich ist, ohne jedoch das System infrage zu stellen. Da die Botschaft für das Jahr 2003 einen Rahmenkredit von 75 Millionen Franken vorsieht - so auf Seite 2887 -, muss nach unserer Auffassung dieser Kredit in den folgenden Jahren nicht erhöht werden. Deshalb haben wir beim Bundesbeschluss eine Reduktion des Kredites für Darlehen und Beteiligung von 496 Millionen Franken auf 300 Millionen Franken beantragt, das sind viermal 75 Millionen Franken.

Es bleibt die Frage offen, ob auch eine Kürzung des Kredites für Eventualverpflichtungen vorzunehmen sei. Meines Erachtens ist das nicht notwendig. Es handelt sich um Kredite, die für die Teilkonversion früherer Anleihen sowie für Neuausleihen zu verwenden sind. Was die Konversionen anbelangt, hängen sie nicht von der künftigen, sondern von der Förderungstätigkeit der Vergangenheit ab. Eine Kürzung hat deshalb keinen Sinn. Was die Neuausleihen anbelangt, hängen sie direkt vom Kredit für Darlehen und Beteiligungen ab, weshalb die Anpassung automatisch erfolgen sollte.

Ich bitte die Berichterstatter und Herrn Bundesrat Deiss, hier etwas mehr Klarheit zu schaffen.

Polla Barbara · Nationalrat · Genf · Liberale Fraktion

Le groupe libéral estime qu'il n'est pas adéquat de ne pas entrer en matière sur un projet de loi qui concrétise une exigence constitutionnelle, à savoir l'article 108 de la constitution qui définit l'encouragement de la construction de logements et surtout de l'accession à la propriété.

Nous apprécions certes la volonté d'économies du groupe de l'UDC et nous ne voterons les crédits alloués que dans leurs montants les plus bas. Mais le besoin de réviser et d'adapter la loi semble tout à fait clair. D'ailleurs, ce besoin de révision et d'adaptation sera concrétisé avec une diminution de la bureaucratie et une augmentation de l'efficacité. Je suis certaine que cela va aussi dans le sens des souhaits du groupe de l'UDC.

Il est vrai cependant qu'il est plus urgent de réviser l'article 108 de la constitution que la loi, et nous soutiendrons donc toutes les propositions à venir qui iront dans le bon sens, notamment l'initiative parlementaire que le groupe radical-démocratique est en train de préparer et dont mon préopinant, M. Pelli, vient de parler.

Cependant une telle approche, même si elle est certainement meilleure et plus adéquate à long terme, ne se réalise pas, comme M. Pelli l'a d'ailleurs dit, en quelques semaines ou en quelques mois. Il y a donc lieu en attendant, à court et à moyen terme, d'adapter la loi comme le Conseil fédéral a prévu de le faire. Cependant, le groupe libéral ne pourra pas adhérer aux montants en augmentation proposés dans l'arrêté fédéral. Dans cet arrêté fédéral, nous voterons la proposition Pelli, demain ou la semaine prochaine, de réduire le crédit-cadre à 300 millions de francs, ce qui répond aussi aux soucis du groupe de l'UDC de ne pas augmenter les dépenses.

Après les leçons que nous a données tout à l'heure M. Villiger, conseiller fédéral, voilà en réponse à son appel une jolie économie de 196,4 millions de francs. Les membres du Conseil qui viennent de transmettre la motion Walker voteront aussi, j'en suis convaincue, la proposition Pelli. Mais j'anticipe!

Le groupe libéral entrera donc en matière et votera aussi, pour le principe, mais seulement pour le principe, le frein aux dépenses dans la révision de la loi. Il ne le confirmera qu'au cas où, dans la discussion sur l'arrêté fédéral, la proposition Pelli serait acceptée. C'est certes la proposition la plus modeste possible, mais par contre, si on prétend, comme l'a fait le porte-parole du groupe démocrate-chrétien, qu'avec 300 millions de francs on n'aurait aucune efficacité, alors il ne vaut peut-être même pas la peine de voter les 300 millions de francs en question!

J'ai encore une question au Conseil fédéral, qui va aussi dans le sens de la dernière demande de M. Pelli. Pourriez-vous nous éclairer davantage sur le montant de 1775 millions de francs pour des engagements dits éventuels? Dans quelle mesure ces engagements sont-ils réellement éventuels ou au contraire contraignants au vu des engagements antérieurs? Quelle est la marge d'économies réelle possible sur ce montant, extrêmement considérable, que nous aurions le cas échéant?

Je remercie d'avance le Conseil fédéral de sa réponse et vous recommande donc d'entrer en matière et de rejeter également la proposition Laubacher de renvoi à la commission, laquelle commission - les rapporteurs nous en ont convaincus - a fait le travail qu'elle devait faire.

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bei der Behandlung dieser Vorlage im Ständerat in der Sommersession 2002 dauerten die Verhandlungen 32 Minuten. Acht Referenten meldeten sich zu Wort, wovon die Mehrheit an Wohnbaugenossenschaften beteiligt war. Zudem waren gleichentags die Fraktionsausflüge angesagt. Das hat die "Weltwoche" in ihrer Ausgabe Nr. 25/02 zur Bemerkung veranlasst, der Hauptvertreter der Vorlage sei Bundesrat Couchepin gewesen, der von mehr Markt rede und für mehr Staat kämpfe. Soweit die "Weltwoche". Ich gehe davon aus, Herr Bundesrat Deiss, dass Sie die Vorlage im Namen des Bundesrates mit der gleichen Überzeugung vertreten werden.

Im Vordergrund steht einmal der Verfassungsauftrag; er wurde praktisch von jedem Redner zitiert. Wir haben ja einen gemütlichen Vormittag mit der Überweisung der Motion Walker Felix hinter uns, die sich allerdings auf einen anderen Teil der Bundesverfassung abgestützt hat, nämlich auf die Aussage, man sei verpflichtet, über die Jahre hinweg einen ausgeglichenen Finanzhaushalt zu führen. Nur interessiert diese Verfassungsbestimmung bei solchen Geschäften jeweils nicht besonders und steht bei den Überlegungen nicht im Vordergrund. Entsprechende Deklamationen hört man dann bei anderer Gelegenheit. Herr Pelli, Ihre Kollegen hätten Gelegenheit gehabt, auf eine Parlamentarische Initiative zu verzichten und zum Beispiel dem Antrag der SVP-Vertreter in der NFA-Kommission zuzustimmen.

Der bisherige Erfolg der Wohnbautätigkeit des Bundes ist ja aussergewöhnlich. Ich möchte jetzt nicht von den Milliarden sprechen, die wir an Bürgschaften eingelöst haben, sondern beziehe mich lediglich auf die Tatsache - das entnehme ich auch einem Bericht aus dem Bundesamt für Wohnungswesen -, dass Sie 25 Jahre lang für Wohnungen Zinsverbilligung gewähren müssen, damit sie nicht teurer sind als die Wohnungen, die von privater Seite angeboten werden. Entsprechend werden die Mieter angehalten, in diesen Wohnungen zu bleiben. Das ist eine bemerkenswerte Entwicklung. Hier heisst es - und das ist doch immerhin interessant, wenn man einen kurzen Rückblick auf die bisherige erfolgreiche Tätigkeit werfen will - unter Punkt sechs: Die Mietzinsen alter Genossenschaften - das sind die Wohnbaugenossenschaften, die dreissig Jahre alt und älter sind - unterscheiden sich beträchtlich von denen am freien Markt, diejenigen neuerer Genossenschaften jedoch kaum noch. Das dürfte die Feststellung, dass man Zinsverbilligungen finanzieren muss, damit die Mieter bleiben, tatsächlich unterstreichen.

Nun kommen wir zur neuen Vorlage. Selbst in der Botschaft können Sie mehrmals nachlesen, dass eigentlich eine Subjekthilfe wirkungsvoller sei als ein Objekthilfe. Das heisst, demjenigen, der wirtschaftlich in Not gerät, einen Mietzinszuschuss zukommen zu lassen, ist wirkungsvoller, als die entsprechenden Strukturen bereitzustellen. Denn glauben Sie wirklich, wenn jemand aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage, wegen eines missglückten Kleinkredites oder einer Anschaffung, Anspruch auf eine verbilligte Wohnung erheben kann und darf und er nach drei, vier Jahren saniert ist, dass ihm dann auch noch gleich zugemutet werden kann, nun die mietzinsverbilligte Wohnung zu verlassen und gleich noch einen Wohnungswechsel vorzunehmen? Das glauben Sie doch wohl selber nicht. Ein solches Instrument ist doch nicht tauglich. Ich stelle fest, dass sich selbst die Kommission dieser Sache gar nicht sicher war. Lesen Sie nur die beiden beigefügten Postulate, die man verabschiedet hat, oder überlegen Sie sich das Votum von Herrn Pelli, wie er es vorhin abgegeben hat.

Übrigens ist es noch interessant festzustellen, dass in Artikel 5 steht, "es ist darauf zu achten, dass". Das ist eine ganz neue Formulierung innerhalb von Bundesgesetzen, dass in Zukunft darauf zu achten sei; nicht einzuhalten, nicht auszuführen, sondern darauf zu achten. Die Banken, wie sie vorhin zitiert wurden, sind aus diesem Wohnbauförderungsprojekt des Bundes schon längstens ausgestiegen - das wissen Sie weit besser als ich.

Zu Herrn Favre: Er hat gesagt, es sei die Aufgabe des Staates, in den Wohnungsmarkt steuernd einzugreifen - hier geht es für vier Jahre um 6000 Wohnungen. Ein Drittel Eigentumswohnungen, zwei Drittel Mietwohnungen. Glauben Sie ernsthaft, Sie hätten mit einer solchen Fördermenge irgendeinen Einfluss auf den Wohnungsmarkt? Sie kostet nur viel, aber Einfluss kann keiner genommen werden. Ich bin glücklich, wenn hier Herr Strahm feststellt, dass mit einem Bauvolumen von 600 Sozialwohnungen die Bedürfnisse Not leidender Mieter abgedeckt werden können. Sonst höre ich jeweils ganz andere Zahlen. Es kann doch nicht sein, dass man aus einer grösseren Anzahl lediglich deren 600 bevorteilen will.

Nun kommt noch dazu, nach der Schönrednerei dieser Vorlage, dass der Bundesrat bereits pro Jahr 50 Millionen Franken von der Förderungsmenge von rund 497 Millionen ins "Streichungsprogramm" aufgenommen hat. Das bedeutet, dass das Bauvolumen von 1500 Wohnungseinheiten auf 1000 Wohnungseinheiten zurückgenommen wird, also noch einmal eine Verkleinerung der Zahl. Da wird also bei einer Vorlage, die von diesem Rat noch gar nicht behandelt und verabschiedet wurde, bereits gekürzt. So sicher ist man bei dieser Wohnbauförderung.

Ich bitte Sie, dem Nichteintretensantrag zuzustimmen.

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Ein Wort zu Herrn Baader: Er hat die Auswirkungen des WEG und des neuen WFG vermischt, als er die schwierige Situation in den letzten Jahren erwähnt hat. Damals kamen Zinserhöhungen in Zeiten, in denen für andere die Zinsen eben sanken, weil die Hypothekarzinsen sanken. Das ist eben gerade einer der Punkte, die das neue Gesetz ausmerzen will. Deshalb ist das kein Grund, auf diese Vorlage nicht einzutreten.

Zu Herrn Laubacher: Der Kommission waren diese Berichte selbstverständlich bekannt. Wir haben sie schon kennen gelernt, als wir 1999 das WEG verlängerten. Schon damals lagen diese Berichte vor. Sie wissen auch, dass es einen anderen Bericht gibt, der die Wirkung des WEG anders, positiver einschätzt. Deshalb das Geschäft zurückzuweisen ist überflüssig. Wir kannten diese Unterlagen bei der Beratung.

Die Frage von Herrn Pelli zu diesem Betrag für die Bürgschaften und Rückbürgschaften möchte ich an Herrn Bundesrat Deiss weitergeben. Wir haben in der Kommission nicht über einen kleineren Betrag für die Kredite gesprochen. Deshalb haben wir auch nicht darüber gesprochen, ob allenfalls der zweite Kredit der Bürgschaften angepasst werden müsste. Dann möchte ich Sie im Hinblick auf die Detailberatung noch auf Folgendes hinweisen: Wir haben an verschiedenen Stellen die Ausgabenbremse eingebaut; diese sollten wir dann nicht wirken lassen. Ich bitte Sie, dann auch bei der Detailberatung anwesend zu sein.

Favre Charles · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ma première remarque concerne la proposition de minorité de non-entrée en matière. La commission a considéré qu'elle avait à respecter un article constitutionnel et qu'il s'agissait, dès ce moment-là, de mettre sous toit la meilleure loi possible pour respecter cet article constitutionnel.

J'ai entendu formuler de multiples arguments contre cet article constitutionnel. En fonction justement du fonctionnement de nos institutions, il s'agit de proposer une modification de la constitution: qu'on ait un débat à ce sujet-là! que le peuple tranche! et, ensuite, nous verrons s'il faut poursuivre ou non le soutien à la construction de logements.

Vu l'article 108 de la constitution actuel, nous avons deux options: ou bien nous mettons en oeuvre la constitution avec une mauvaise loi qui coûte peu parce qu'elle est peu attractive, et à ce moment là il ne faut pas entrer en matière; ou bien nous mettons en oeuvre la constitution avec une meilleure loi qui coûtera peut-être un peu plus parce qu'elle sera un peu plus attractive. Evidemment, comme nous sommes responsables de la gestion efficace des deniers publics, je crois qu'il faut entrer en matière pour mettre en oeuvre cette constitution avec la meilleure loi possible.

Concernant l'intervention de M. Laubacher, qui se pose des questions non seulement sur ce qu'impose la constitution, mais aussi sur le fait de savoir si cela incombe à la Confédération ou aux cantons, je peux répéter ici que la Confédération, dans le cadre du projet de nouvelle péréquation financière, avait l'intention de transmettre cette compétence aux cantons. Il y a eu une levée de boucliers massive contre cela, et c'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral est revenu à son projet initial et ne prévoit de transmettre aux cantons que la compétence en matière d'amélioration du logement dans les régions de montagne. Je pense que nous aurons un débat extrêmement intense sur cette question.

Concernant maintenant la question d'apporter de l'aide à la personne plutôt qu'à la pierre, la commission a déposé un postulat à ce sujet (02.3636). Le Conseil fédéral y répond en disant très clairement que les coûts seraient largement plus importants si l'on passait à un système d'aide à la pierre, que nous connaissons aujourd'hui, à un système d'aide à la personne.

Je vous demande d'entrer en matière sur cette nouvelle loi, de manière à mettre en oeuvre la constitution de la façon la plus efficace possible, et à reprendre le débat constitutionnel peut-être dans un deuxième temps.

Blocher Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie mit dieser Vorlage nicht den Wohnungsbau, sondern das Gegenteil fördern. Sie verbilligen in einem bestimmten Segment mit Staatsgeldern Wohnungen, und die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Staat auch noch die Defizite bezahlt, wenn die Bauträger in Schwierigkeiten kommen. Das heisst: Die Privatwirtschaft wird sich nicht mehr bemühen können, in diesem Preissegment im Wettbewerb günstige oder noch günstigere Wohnungen zu bauen, weil die Mitbewerber durch Subventionen an die Wand gedrückt werden.

Ich habe es schon bei der letzten Vorlage gesagt: Jedes Mal hat man gesagt, es werde künftig nicht mehr so sein, aber jedes Mal haben wir wieder die gleichen Missstände. Ich bitte Sie, endlich die Hände davon zu lassen.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

L'avenir de l'encouragement de la construction et de l'accession à la propriété de logements reste lié à l'action que la Confédération peut mener en la matière. Certes, et le débat de ce matin l'a prouvé une fois encore, c'est un sujet très disputé, même si le projet, accompagné du message, qui vous est soumis a pour l'instant passé le cap du Conseil des Etats et de la commission sans beaucoup d'amendements ni beaucoup d'oppositions.

Il y a toute une série de raisons pour lesquelles le Conseil fédéral vous invite à entrer en matière et à soutenir le projet qu'il vous soumet.

La première reste la base constitutionnelle. A l'article 108, notre constitution prévoit que la Confédération mène une politique d'encouragement de la construction de logements, mais aussi d'accession à la propriété, ceci bien sûr à l'intention des classes les plus défavorisées ou ayant le plus de difficulté à se loger de manière convenable.

Lorsqu'on parle de l'efficacité des mesures prises depuis 1975 en la matière, il faut tout de même rappeler que cela représente aujourd'hui à peu près 130 000 logements qui ont été subventionnés, qui ont reçu une aide d'une manière ou d'une autre. Ce n'est pas une petite affaire, et même le projet qui vous est soumis est parti de l'idée qu'il convenait de couvrir 5 pour cent du marché des logements en général. Actuellement, il y a 30 000 logements qui sont construits annuellement, un peu moins l'année passée, et les 1500 logements annuels mentionnés dans le message représentent précisément 5 pour cent. Ce qui prouve, d'un côté, qu'il y a une efficacité, une masse critique qui est présente, et, d'un autre côté, que l'intervention reste raisonnable dans un pays où l'on peut partir de l'idée que la grande majorité de la population peut trouver le logement sans l'aide de l'Etat.

La deuxième raison est plus liée à l'actualité et répond à une évolution: l'apparition de problèmes lancinants sur le marché du logement. Le marché reste tendu, il a subi d'ailleurs un rétrécissement, puisque l'on est à 1,1 ou 1,2 pour cent de logements vacants - l'indicateur est un signal d'alarme lorsqu'on tombe en-dessous de 1,5 pour cent. Il y a des grands centres du pays où la situation est bien plus difficile, puisque autant à Zurich qu'à Genève, par exemple, on est nettement en dessous de 0,5 pour cent de logements vacants, donc la situation est difficile.

La troisième raison est aussi une constante de notre pays, puisque la propriété du logement reste peu répandue. Il est donc justifié que nous fassions encore un effort, que nous maintenions l'effort pour favoriser l'accession à la propriété du logement.

La quatrième raison est que, dans le domaine du logement social, nous avons maintenant des organisations, des infrastructures qui fonctionnent. Je pense notamment aux maîtres d'ouvrage d'utilité publique et au mécanisme de financement qui existe en la matière - le message met l'accent sur cette orientation.

Je donnerai comme cinquième raison les leçons que l'on a tirées des expériences faites dans le passé, puisqu'il faut avouer que certains éléments de la politique menée dans le temps ou jusqu'à présent étaient accompagnés de problèmes - je pense notamment au modèle d'abaissement de base qui s'est avéré difficile à pratiquer dès le moment où l'une des hypothèses qui est à sa base, c'est-à-dire une inflation qui serait continue, commence à faire défaut.

C'est la raison pour laquelle le message, tel qu'il vous est présenté, a l'intention de porter l'action à quatre niveaux.

Premier niveau: dans le secteur locatif, on passe aux prêts sans intérêt ou à taux préférentiel. Ceci permet aux maîtres d'ouvrage qui s'occupent de la construction de logements d'utilité publique, tels que des coopératives ou des fondations, de construire, de rénover ou d'acquérir des logements bon marché pour les louer sur le long terme à des personnes financièrement défavorisées. Le fait qu'il n'y ait pas d'intérêt ou un intérêt préférentiel contribue bien sûr non seulement à réduire les coûts, mais aussi à dégager les propriétaires de difficultés lorsque les conditions du marché immobilier peuvent devenir plus difficiles.

Deuxième niveau: il s'agit de prêts sans intérêt ou à taux préférentiel permettant de soutenir des propriétaires privés financièrement défavorisés et qui souhaitent rénover leur propre logement.

Troisième niveau: nous avons là les cautionnements hypothécaires qui pourront être mis à la disposition des ménages.

Quatrième niveau: il s'agit des emprunts émis par la Centrale d'émission pour la construction de logements, emprunts qui seront cautionnés pour pouvoir mettre à la disposition des maîtres d'ouvrage d'utilité publique des capitaux bon marché à long terme.

Quelques précisions, peut-être, à propos des cautionnements qui pourraient poser problème pour certains. C'est notamment Mme Polla qui a posé la question concernant les engagements éventuels. Il faut dire que les risques que nous sommes disposés à encourir avec les nouvelles dispositions seront fortement réduits par rapport à ceux qui ont conduit à des décaissements relativement importants suite à la crise immobilière. D'abord parce que les cautionnements seront surtout destinés à des coopératives de cautionnement ou de construction, c'est-à-dire à des ensembles ou à des unités pour lesquelles les risques sont moindres. Et ensuite parce que les cautionnements seront pour une bonne partie des arrière-cautionnements, donc encore une fois des cautionnements qui interviennent dans un contexte où des répartitions de risques ont déjà eu lieu.

J'aimerais maintenant répondre à certaines des questions posées ou des arguments qui ont été avancés. J'aimerais notamment répondre aux questions qui touchent au financement et aux aspects budgétaires. C'est un argument qui a été avancé par M. Baader Caspar pour justifier la non-entrée en matière, mais c'est aussi une série de questions qui sont soulevées par M. Pelli et sa proposition d'amendement.

J'aimerais tout d'abord rappeler quelle est la situation dans laquelle nous nous trouvons. Ainsi, M. Pelli pourra mieux défendre sa proposition lorsque nous aurons à la traiter dans les jours qui viennent. C'est important parce que votre proposition, Monsieur Pelli, comporte d'abord l'idée qu'il faut réduire progressivement l'intervention de l'Etat ou la stabiliser. Cela pourrait être une idée intéressante si on pouvait faire abstraction du système dans lequel nous nous trouvons. Or nous avons deux systèmes qui vont marcher en parallèle: celui de l'actuelle loi, qui représente cette année encore 145 millions de francs dans notre budget, somme qui va diminuer de 10 millions de francs par an pendant toute une série d'années pour disparaître définitivement d'ici 20 ou 25 ans. Nous aurons donc de ce côté-là une charge budgétaire qui ira en diminuant.

Et nous avons le système, tel qu'il nous est présenté dans le message, qui veut tenir compte de cet élément pour pouvoir augmenter graduellement les engagements aux termes des nouvelles dispositions, que ce soit les prêts d'une part, ou les cautionnements d'autre part, étant entendu que la partie cautionnement n'est pas directement active au niveau du budget mais seulement lorsque des difficultés surviennent.

Deuxième élément qui est important pour aborder la question financière, c'est que nous sommes au niveau d'un crédit-cadre et non pas au niveau de décisions de décaissement telles que nous les prenons au niveau du budget. Par conséquent, l'effet définitif des décisions que vous prendrez sera déterminé au moment où vous aurez les débats budgétaires.

Le Conseil fédéral, dans ses travaux concernant le projet de rééquilibrage des finances, a déjà prévu des coupes budgétaires pour les années 2004 à 2007, qui feront que le crédit-cadre qui vous est proposé, de toute façon, va durer un peu plus longtemps que les quatre années qui étaient prévues. Je vous donne les chiffres. Pour l'an 2004, nous prévoyons de passer de 76 millions de francs prévus initialement à 61 millions de francs, c'est-à-dire une réduction de 15 millions de francs. Cette réduction va en augmentant puisqu'elle est de 40 millions de francs en 2005, de 55 millions de francs en 2006 et de 55 millions de francs en 2007, c'est-à-dire au total 165 millions de francs de réduction par rapport au plan financier initial.

Ceci est indépendant du crédit-cadre dans la mesure où un crédit-cadre non utilisé peut être prolongé ou durer plus, alors que le crédit-cadre qui peut être épuisé plus vite peut être renouvelé. Par conséquent, je vous inviterai à bien réfléchir avant de réduire le crédit-cadre, puisque le but de cet instrument financier est de permettre la planification financière par des objets qui doivent s'étaler sur une période plus longue.

Noch zur einen oder anderen aufgeworfenen Frage - zuerst zu Herr Baader in Bezug auf die Konjunktur: Sie haben uns Texte vorgelesen, wonach die Effizienz der Wohnbauförderung als Konjunkturinstrument infrage gestellt wird. Ich muss Ihnen sagen: Es ist noch nie behauptet worden, dass die Wohnbauförderung ein Konjunkturinstrument sei. Auch jetzt behaupten wir das nicht. Die Wohnbauförderung ist zu langfristig angelegt, als dass sie als Instrument für die tagtägliche Beeinflussung der Wirtschaft eingesetzt werden könnte.

Umgekehrt kann man aber nicht ausschliessen, dass es sich in schwierigen Konjunkturlagen wenigstens negativ auswirken würde, wenn wir die Wohnbauförderung stoppen müssten. Wenn das Parlament diese Vorlage noch in dieser Session verabschieden kann, wird es uns sicher möglich sein, schon im Herbst aufgrund dieses neuen Gesetzes etliche Projekte, die bestehen und für welche die Trägerschaften gegeben sind, zu unterstützen und zu lancieren. Dies kann im Hinblick auf die nächste saisonale Erschwerung, die wir ab Oktober/November in diesem Jahr erwarten, sicher nützlich sein. Es ist also kein Konjunkturinstrument, aber wir können Nebeneffekte auf die Konjunktur nicht ausschliessen.

Herr Laubacher beantragt, dass wir die Vorlage an die Kommission zurückweisen, um die beiden Berichte, die für die GPK erstellt worden sind, zu berücksichtigen. Ich muss Ihnen sagen, dass diese Berichte berücksichtigt wurden. Dies nicht nur von der Kommission, sondern schon durch den Bundesrat bei der Ausarbeitung der Vorlage. Das ist einer der Gründe, weshalb hier nun mit anderen Instrumenten gearbeitet werden soll als bisher. Somit wäre Ihr Antrag nutzlos, denn die Elemente, die man berücksichtigen könnte, sind schon eingebaut.

Sie haben geschlossen, indem Sie gesagt haben, man solle diesen Bereich den Kantonen und Gemeinden überlassen. Beim neuen Finanzausgleich hat man aber das Gegenteil beschlossen, nämlich dass diese Aufgabe auf der Bundesebene bleiben soll. Wenn Sie also in der einen Vorlage anders als in der anderen überlegen, fällt das Geschäft zwischen Stuhl und Bank. Das wollen wir eben nicht.

Insgesamt möchte ich Sie somit bitten, auf die Vorlage einzutreten und sie im Sinne des Bundesrates weiterzuberaten.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Eintreten .... 115 Stimmen

Dagegen .... 43 Stimmen

Verfahrensbeitrag

Le président (Christen Yves, président): Nous nous prononçons sur la proposition de renvoi Laubacher.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Laubacher .... 40 Stimmen

Dagegen .... 115 Stimmen

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 13.05 Uhr

La séance est levée à 13 h 05