21.3009
Landesverweisungen per Strafbefehl bei leichten, aber eindeutigen Fällen
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt die Ablehnung der Ziffern 1 und 2 der Motion sowie die Annahme von Ziffer 3 der Motion.
Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Dieses Geschäft handelt von der obligatorischen Landesverweisung, wie sie im Rahmen der Ausschaffungs-Initiative wieder eingeführt worden ist. Schon im Jahre 2018 lancierte unser früherer Kollege Philipp Müller die Motion 18.3408 mit dem Zweck, das Prozedere zu überarbeiten. Beide Räte nahmen jene Motion an, und der Bundesrat arbeitet aktuell an der Umsetzung. Die Motion der SPK-N vom 22. Januar möchte nun diesen bereits hängigen Auftrag in drei Punkten anpassen bzw. präzisieren: Erstens sollen neu nicht nur die Gerichte, sondern auch die Staatsanwaltschaften Landesverweise aussprechen können, und zwar immer dann, wenn sie auch einen Strafbefehl aussprechen können; zweitens soll eine Landesverweisung nicht mehr automatisch zu einer notwendigen Verteidigung führen; und drittens soll der Katalog der Delikte, die zu einer Landesverweisung führen, gestrafft werden.
Der Bundesrat empfahl die Motion zur Annahme, und der Nationalrat nahm sie an, allerdings nur in Ziffer 3 einstimmig. Auch Ihre Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, diese Ziffer 3 bezüglich des zu straffenden Katalogs anzunehmen. Die ersten beiden Ziffern aber, die das Verfahren betreffen, gaben zur Diskussion und sogar zu einem Mitbericht der Kommission für Rechtsfragen Anlass. Die Kommission für Rechtsfragen empfahl da mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die beiden Ziffern abzulehnen. Die SPK folgte dieser Empfehlung sogar mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Zur Begründung, warum die Ziffern 1 und 2, die das Verfahren betreffen, abzulehnen sind, sei zweierlei gesagt: Zum einen ist das Thema der Landesverweis-Verfahren bereits Gegenstand der erwähnten Motion aus dem Jahr 2018. Dort wird verlangt, dass die Härtefallklausel nur noch von den Gerichten angerufen werden können soll. Umgekehrt sollen auch die Staatsanwaltschaften in gewissen Fällen Landesverweise aussprechen können. Zum andern wirft diese Ergänzung auch inhaltliche, namentlich rechtsstaatliche Bedenken bezüglich der notwendigen Verteidigung, aber auch bezüglich der Kompetenz der Staatsanwaltschaft auf.
Zu dieser Kompetenz noch folgenden Hinweis: Wie erwähnt, ist auch in der Motion 18.3408 von 2018 die Kompetenz der Staatsanwaltschaft für das Aussprechen von Landesverweisen ein Thema, dort allerdings nur für Personen ohne Aufenthaltstitel; das sind primär Kriminaltouristen. Für diese Kriminaltouristen begrüsst auch Ihre Kommission eine Kompetenz der Staatsanwaltschaft, wie sie Gegenstand der hängigen Motion ist. Die neue Motion der SPK-N aber fordert, zumindest in ihrem Antrag, dass die Kompetenz der Staatsanwaltschaft in allen Fällen eines Strafbefehls möglich sei, also nicht nur bei Kriminaltouristen, sondern theoretisch auch bei anderen leichten Fällen betreffend gut integrierte Personen. In der Begründung kommt das zwar nicht mehr vor, aber in der anderen Version wäre es schon von der Motion Müller Philipp erfasst. Wir wollen da aber nicht weiter gehen, also diese Kompetenz der Staatsanwaltschaft bezüglich gut integrierter Personen nicht einführen.
Unser Fazit: Die Staatspolitische Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, Ziffer 3 betreffend den Katalog anzunehmen und den hängigen Auftrag des Bundesrates hiermit zu ergänzen. Sie empfiehlt Ihnen aber mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Ziffern 1 und 2 der Motion abzulehnen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Sie haben es gehört: Die Motion der SPK-N will den Auftrag der angenommenen Motion Müller Philipp 18.3408, "Konsequenter Vollzug von Landesverweisungen", erweitern und präzisieren. Ihre SPK hat rechtliche Einwände gegen die Ziffern 1 und 2 betreffend die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft bei der Anordnung einer Landesverweisung und betreffend die Einschränkung der notwendigen Verteidigung erhoben. Sie stützt sich dabei auch auf eine kritische Stellungnahme Ihrer RK und beantragt, Sie haben es gehört, die Ablehnung der beiden Ziffern.
Auch im Nationalrat waren diese beiden Ziffern umstritten. Das Bundesamt für Justiz hat in der Zwischenzeit mit seinen Arbeiten zur Umsetzung der Motion Müller Philipp begonnen und schon einige Vorschläge ausgearbeitet, wie die drei in der Motion der SPK-N geforderten Anpassungen im Schweizerischen Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung umgesetzt werden können. Das Bundesamt für Justiz hat die Vorschläge diesen Sommer Expertinnen und Experten aus der Praxis zur Stellungnahme vorgelegt. Auch bei ihnen sind die Reaktionen durchaus kontrovers ausgefallen.
Der Bundesrat hat Ihnen die Annahme der Motion der SPK-N beantragt. Wenn Sie dieses Anliegen nun einschränken, ist dies ein politisches Signal. Für uns ist es einfach wichtig zu wissen, in welche Richtung wir jetzt arbeiten sollen. Wir sind einverstanden mit der Annahme der Motion, das wissen Sie. Wir müssen aber wissen, welche Anliegen wir bei der Umsetzung der Motion Müller Philipp konkret berücksichtigen sollen. Wenn Sie diese beiden Ziffern streichen, dann ist das auch ein klarer Auftrag an den Bundesrat.
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Wenn ich richtig informiert bin, haben wir die folgende Ausgangslage: Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Ziffern 1 und 2 der Motion. Die Kommission beantragt die Annahme von Ziffer 3 der Motion. Der Bundesrat beantragt, auch Ziffer 3 der Motion abzulehnen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Nein, Herr Präsident, das ist ein Missverständnis. Ich habe einfach gesagt, dass es für den Bundesrat wichtig ist, dass der Ständerat ein politisches Signal gibt. Wir waren mit der Annahme der Motion an sich einverstanden, aber Sie müssen hier einfach den Wirkungskreis definieren. Wenn Sie diesen einschränken, ist für den Bundesrat auch klar, welche Arbeit er zu tun hat. Ich verlange hier also keine Abstimmung.
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Der Bundesrat schliesst sich dem Antrag der Kommission an.
Ziff. 1, 2 - Ch. 1, 2
Abgelehnt - Rejeté
Ziff. 3 - Ch. 3
Angenommen - Adopté
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Das nächste Geschäft auf der Tagesordnung, 19.300, wird voraussichtlich am Donnerstag, 16. Dezember 2021, behandelt.