22.031
Subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Bundesgesetz und Verpflichtungskredit
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Wir beraten heute zum ersten Mal das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft und den Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Eine ausserordentliche Session für die nachträgliche Genehmigung des Nachtragskredites wurde von der SVP-Fraktion verlangt; das Büro hat gestern beschlossen, diese am 26. September durchzuführen. Die Genehmigung des Verpflichtungskredites von 10 Milliarden Franken ist heute Gegenstand mit der Vorlage 2. Der Verpflichtungskredit tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft, sofern wir ihm zustimmen. Bis dann gilt die Genehmigung der Finanzdelegation vom 5. September 2022. Somit können die Vorlagen 1 und 2 wie geplant beraten werden. Wir beginnen mit der Debatte über Eintreten auf die Vorlagen 1 und 2.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Im Mai 2022 hat der Bundesrat dem Parlament seinen Entwurf eines dringlichen Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft vorgelegt. Das damals präventive Instrument sollte sicherstellen, dass die Stromversorgung in der Schweiz auch dann funktioniert, wenn es durch weitere starke Preisaufschläge im internationalen Stromhandel zu einer Kettenreaktion in der Strombranche kommen sollte, die einen Systemkollaps zur Folge haben könnte. Unterdessen wissen wir: Wir sind schon einen Schritt weiter. Ihre Kommission und auch die Finanzkommission sind der Auffassung, dass das Gesetz in dieser ausserordentlichen Situation notwendig ist, weil eine solche Kettenreaktion in der Schweiz fatale Auswirkungen haben könnte und grosse volkswirtschaftliche Schäden nach sich ziehen würde. Die Kosten für den Staat wären letztlich immens, auch wenn sie heute niemand beziffern kann. Die potenziell negativen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen des Bundes dürften ebenso massiv werden.
Damit ist die Unterstützung der Vorlage auch aus finanzpolitischer Sicht wichtig. Da davon auszugehen ist, dass allfällige Darlehen zurückbezahlt werden, spricht alles für die Unterstützung der Vorlage. Für den Fall, dass durch ein Bundesdarlehen ein Stromunterbruch in der Schweiz verhindert werden kann, ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis sehr gut. Zudem zahlen die grossen Stromunternehmen mit einer Bereitstellungspauschale und den risikobasierten Zinsen für die Risiken einer finanziellen Unterstützung durch den Bund im Sinne einer Versicherungspolice, die wohl am Ende für den Bund und die Kantone noch ein gutes Geschäft werden dürfte.
Zum Inhalt: Die systemkritischen Stromunternehmen Axpo, Alpiq und BKW und eventuell weitere sollen im Fall von aussergewöhnlichen Marktentwicklungen beim Bund Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen beziehen können. Wir haben in der Zeitung lesen können, dass der Bundesrat bereits letzte Woche einen solchen Schritt machen musste. Die Axpo ist bereits in der letzten Woche in diese Situation gekommen und hat eine Liquiditätsüberbrückung beantragt. Der Bundesrat hat darauf, wie vom Ständerat, von der Finanzkommission des Nationalrates und auch von Ihrer UREK bestätigt wurde, mittels Verordnung, also mittels Notrecht, gehandelt und die entsprechende Überbrückung beschlossen. Mit dem heutigen Entscheid werden wir dieses Vorgehen bestätigen können.
Ich möchte es hier klar sagen: Ein Nichteintreten oder eine Ablehnung der Vorlage ist gleichbedeutend damit, dass die Verordnung, die der Bundesrat jetzt in Kraft gesetzt hat, am 1. Oktober ausser Kraft tritt. Das heisst, ein Nein heute in diesem Rat würde dazu führen, dass per 1. Oktober das Ganze wegfällt, die Axpo bis dann eine Lösung auf dem Markt finden muss und wir vor einem Problem stehen, wenn sie keine findet. Überdenken Sie also Ihre Haltung, die Sie vielleicht noch vor einigen Wochen eingenommen haben. Die Situation hat sich in den letzten paar Wochen leider markant verändert.
Umgekehrt können Sie mit der heutigen Zustimmung die Verordnung auf den 1. Oktober in dringliches ordentliches Recht überführen, was wichtig ist, damit das Parlament hier die Hoheit behält. Der Bundesrat hat jetzt, wie wir es für den Fall, dass etwas passieren sollte, gefordert haben, mit Notverordnungen gehandelt. Ab dem 1. Oktober wollen wir das aber in ordentliches Recht übersetzen. Das Referendum bleibt vorbehalten; es wäre weiterhin möglich.
Nun zur Ausgestaltung des Rettungsschirms: Die Finanzhilfe des Bundes soll grundsätzlich subsidiär erfolgen. Das heisst, diese Unternehmen müssen eigentlich mit ihren Fremdkapitalgebern - den Banken, den Obligationären - und den Eigentümern laufend alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um die Liquidität zu sichern. Das haben diese Unternehmen alle auch gemacht. Der Bundesrat ist aber bereit, ein Darlehen von bis zu 10 Milliarden Franken bereitzustellen, um den systemkritischen Stromunternehmen in ausserordentlichen Marktsituationen temporär Liquiditätsunterstützung zu gewähren.
Im Gegenzug unterliegen diese Unternehmen bestimmten Auflagen. Sie bezahlen erstens eine jährliche Bereitstellungspauschale, zweitens werden die Darlehen marktgerecht verzinst. Der Zins beträgt je nach Risiko 4 bis 10 Prozent, was in der heutigen Zeit immer noch sehr hoch ist. Das soll auch Fehlanreize verhindern. Die Kantone müssten bei allfälligen Verlusten - wovon wir nicht ausgehen - 50 Prozent übernehmen. Die Kantone werden aber auch von den Erträgen der Pauschale profitieren.
Das Gesetz ist bis Ende 2026 befristet. Der Ständerat hat es in der Sommersession mit 28 zu 9 Stimmen gutgeheissen, den Verpflichtungskredit dazu hat er ebenfalls gutgeheissen. Nachdem der Ständerat dieser Vorlage zugestimmt hat, müssen wir heute Klarheit schaffen und dieser Vorlage auch so zustimmen. Es hätte auch andere Wege gegeben. Es macht aber keinen Sinn, heute, nachdem der Ständerat entschieden hat und man mit der Axpo bereits in einer realen Situation ist, noch zu diskutieren, welche Wege auch noch möglich gewesen wären. Es ist ein Signal, das wir auch gegenüber dem Ausland, wo zum Teil bereits vergleichbare Überbrückungskredite beschlossen wurden, gegenüber unseren Partnern und gegenüber den Finanzintermediären geben. Das Schlimmste, was wir jetzt tun könnten, wäre, im Markt mit einem Nichtentscheid oder einer Ablehnung Unsicherheit zu schüren.
Für die Kommission war auch klar, dass das Problem weder auf ein schweres Verschulden der Unternehmen noch auf Misswirtschaft zurückzuführen ist, wie das anderswo der Fall war. Es ist ein reines Liquiditätsproblem, zu dem es gekommen ist, weil die Stromunternehmen ihre Stromverkäufe abgesichert haben. Das ist grundsätzlich das Gegenteil von Spekulieren, fällt den Unternehmen aber jetzt auf die Füsse, denn mit dem Krieg in der Ukraine und der nun drohenden Gasknappheit im Winter konnte niemand rechnen.
Die Auswirkungen des Krieges haben die bereits angespannte Situation - mit Ausfällen französischer Kernkraftwerke und massiver Trockenheit in diesem Sommer - nochmals verschärft. Da aber die Preisdifferenzen, die im Markt entstehen, täglich durch Cash hinterlegt werden müssen, gehen solch massive Strompreiserhöhungen an die Liquidität eines jeden Unternehmens. Solch schnelle und massive Preiserhöhungen gab es noch nie, und sie wurden auch nie erwartet, von niemandem. Faktisch ist der Markt aktuell illiquide, und damit gehen die Preise durch die Decke - eine letztlich fast absurde Situation.
Die erwähnten Hinterlegungen, die "margins", erfolgen in zwei Stufen: einerseits mit "initial margins", andererseits mit "variation margins". Die "initial margins" decken die Risiken ab, was mögliche künftige Preisveränderungen anbelangt; d. h., sie werden erhöht, wenn die Risiken zunehmen. Die "variation margins" ihrerseits bilden die effektiven Preisveränderungen ab.
Wieso gibt es diese "margins" überhaupt? Das Problem ist: Bei einem Handelsgeschäft an der Börse ist die Gegenpartei immer die Börse. Die Börse ist aber nicht bereit, Risiken zu übernehmen, sie ist lediglich eine Plattform, die Angebot und Nachfrage zusammenbringt. Die Risiken beim Ausfall eines Marktakteurs trägt die Börse per definitionem nicht. Entsprechend muss der Stromverkäufer, der ein Terminmarktgeschäft abschliesst, Liquidität dafür hinterlegen, um die gegenüber dem Abnehmer offene Position zu schliessen.
Hier wird man nach der Krise europäisch überprüfen müssen, ob dieser Mechanismus weiterbestehen kann, denn dieser Mechanismus ist auch ein Teil des Problems. Rein dadurch, dass es den Rettungsschirm gibt, hoffen wir aber, dass es mehr Sicherheit im Markt gibt. Die Liquiditätsbeschaffung verschiedener Unternehmen am Kapitalmarkt kann dadurch eher gewährleistet werden, und wir hoffen, dass ausser der Axpo keine Unternehmung den Rettungsschirm beanspruchen wird. Das stärkste Signal des Rettungsschirmes ist eigentlich, dass es eine sogenannte Staatsgarantie für die Liquidität gibt. Noch einmal: Es geht nur um die Liquidität, nicht um ein Fehlmanagement der Firmen.
Festzuhalten ist zudem, dass die betroffenen Unternehmen, insbesondere Axpo, Alpiq und BKW, mit der Erfüllung der Kontrakte, die sie abgeschlossen haben, mutmasslich gute Erträge erzielen werden. Es sind allerdings nicht so gute Erträge, wie einige wohl glauben, weil die Absicherungen zu ganz anderen Preisen erfolgten, als sie heute real sind - oder eben nicht real, sondern surreal. Es wird also nicht massive, aber doch gewisse Gewinne geben.
Es ist auch klar, dass wir nach dieser Krise einige Punkte diskutieren müssen. Wie gehen wir mit einer solchen Situation um? Wir müssen Lehren daraus ziehen, und es wird gesetzliche Anpassungen brauchen. Heute geht es aber darum, diesen Rettungsschirm jetzt aufzuspannen und die Krise zu bewältigen. Danach werden wir darüber diskutieren, wie wir eine nächste Krise, die - wie dies üblich ist - leider anders sein wird, möglichst verhindern können.
In diesem Sinn bitte ich Sie im Namen der UREK-N, die mit 18 zu 7 Stimmen auf die Vorlage eingetreten ist, ebenfalls darauf einzutreten. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der Vorlage mit 18 zu 6 Stimmen zugestimmt.
Walliser Bruno · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sehr geschätzter Herr Kommissionssprecher, haben Sie eingangs gegenüber dem Rat Ihre Interessenbindung offengelegt? Haben Sie erwähnt, dass Sie Verwaltungsrat der EKZ sind?
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Danke für die Frage, das ist mir tatsächlich untergegangen, tut mir schrecklich leid. Ich war gestern ein bisschen "upset". Ich bin Verwaltungsrat der EKZ. Wir sind mit 18 Prozent an der Axpo beteiligt, haben aber null Einfluss auf die operative Geschäftstätigkeit - leider, muss ich sagen -; das ist ein Fakt, denn die anderen 18 Prozent sind beim Kanton. Dort bin ich, wie Sie, auch Interessenvertreter, als Bürger des Kantons Zürich.
In diesem Sinne: Danke für die Ergänzung, darüber bin ich sehr froh. Wenn diese nicht gemacht worden wäre, hätte ich einen Fehler gemacht. Diesen Fehler will ich auf keinen Fall machen.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Als Verwaltungsrat der EKZ und als Nationalrat aus dem Kanton Zürich sind Sie ja der Fachmann. Ich habe eine Frage: Der Kanton Zürich und all die Eignerkantone haben in den letzten Jahrzehnten üppige Dividenden aus dieser Firma bezogen. Aber jetzt, wo es bei der Liquidität plötzlich hart auf hart geht, sieht man von diesen Kantonen nichts. Warum muss hier eigentlich im Grundsatz der Bund einspringen, um die Liquidität zu sichern, und warum hört man von den Eignerkantonen, denen diese Firma gehört, nichts? Ich verstehe die Symmetrie, die Architektur dieser Vorlage nicht. Warum muss der Bund alles übernehmen, und die Kantone sind fein raus?
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Die Frage richtet sich eigentlich an die Kantone, nicht an mich. Ich weiss das nicht. Sie müssen diese Frage dem Zürcher Regierungsrat und den anderen Regierungsräten stellen.
Ich gebe Ihnen recht: Grundsätzlich wären die Kantone stärker in der Pflicht. Wir reden hier aber nicht von einer Kapitalaufstockung, bei der man das Problem mit einigen Millionen in den Griff kriegen kann. Wir reden - jetzt konkret bei der Axpo - von 4 Milliarden Franken. Das ist das Thema. Es ist für die betroffenen Kantone unmöglich, diese Liquidität in so einer kurzen Zeit ohne gesetzliche Grundlage bereitzustellen. Das ist leider so. Darum ist der Bund im Moment eigentlich der einzige Player, der hier einspringen und das Problem lösen kann. Ich bin sicher - die Frau Bundesrätin könnte Ihnen noch mehr Auskünfte geben -, dass mit den Kantonen darüber geredet wurde, was für Lösungsmöglichkeiten im Raum stehen. Aber offenbar war diese Lösung für Bund und Kantone die beste.
Noch einmal: Im Falle eines sehr, sehr, sehr unwahrscheinlichen Schadens würden die Kantone gemäss diesem Gesetz mit 50 Prozent am Schaden beteiligt. Sie müssten den Schaden zu 50 Prozent übernehmen, und zwar alle Kantone, weil von einer solchen Systemkrise, die ja gesamtschweizerisch wäre, letztlich alle mit betroffen wären. Umgekehrt gilt aber auch: Wenn es keine Probleme gibt - wovon wir ausgehen -, werden die Kantone am sogenannten Gewinn oder Ertrag beteiligt.
Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sehr geehrter Herr Kollege Bäumle, was sagen Sie dazu, wenn der Bund jetzt diese Finanzhilfen beschliesst: Was enthalten sie an Kontrolle, an Handelsgeschäften oder auch an Einschränkungen? Es geht ja um Stromverkäufe ins Ausland. Wie sind diese hier geregelt? Schränkt man sie ein, oder nimmt man Einfluss darauf?
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Also noch einmal: Sie gehen mit Ihren Fragen weit über das hinaus, was die Kommission zu beurteilen hatte oder hat.
Wir als Kommission wissen - ich weiss nicht, ob der Bundesrat das auch weiss -, wie die Exposition der einzelnen Unternehmen im Handel ist. Was wir heute diskutieren, ist, dass die inländische Produktion am Markt, d. h. an der Börse, quasi abgesichert wurde. Diese Absicherung im Falle einer Zunahme der Preisdifferenzen müssen die Akteure, also Axpo, Alpiq und BKW, in Cash hinterlegen. Genau dort liegt das Problem. Es geht überhaupt nicht um das Handelsgeschäft - im Gegenteil. Gemäss den uns erteilten Auskünften war es so, dass das Handelsgeschäft die Situation auf den Märkten eher etwas beruhigen konnte. Die Unternehmen erreichten damit eine gewisse Kompensation. Aber die Analyse dazu kann ich Ihnen nicht liefern, weil ich weder bei der Axpo noch bei der Alpiq noch bei der BKW oder bei einer anderen Unternehmung in die Bücher geschaut habe oder schauen darf. In diesem Fall weiss ich genau gleich wenig wie Sie.
Wir wissen, dass die Problematik der "margins" besteht, und diese "margins" lösen die besagte Situation aus. Es ist ein Liquiditätsproblem, und am Schluss wird es kein Kostenproblem sein. Wir sichern nur die Liquidität dieser Unternehmungen ab, damit sie diese Summen stemmen können. Das kann kein Unternehmen alleine, der Bund ist leider der Einzige, der das kann. Der Bund kriegt im Gegenzug eine Prämie, die für ihn am Ende sogar positiv sein wird. Damit ist die Situation vergleichbar mit jener bei der UBS damals, bei der der Bund am Ende sehr gut verdient hat. So gut wird er hier nicht verdienen, denn dann hätte man einen anderen Weg wählen müssen.
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Kollege Bäumle, Sie sprechen bei diesen Darlehen immer vom niedrigen Risiko. Warum muss dann der Bund dieses Darlehen finanzieren? Warum gibt es keine Privatbanken, die hierzu bereit wären? Das wäre ja angesichts der hohen Zinsen sehr attraktiv.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Sie haben völlig recht. Ich hatte auch die Hoffnung, dass rein dadurch, dass wir diesen Rettungsschirm beschliessen oder beantragen, die Unternehmen sich auf den Märkten noch besser rückversichern können. Offenbar ist es einem Unternehmen jetzt nicht mehr gelungen.
Eines möchte ich hier aber anfügen: Mit den Einschränkungen, die wir den Banken nach der Bankenkrise auferlegt haben, können sie gewisse Dinge gar nicht mehr finanzieren, weil sie sonst ihre Exposure übertreiben und dann vor der Finma in eine Problematik kommen würden. Das heisst, mit der Regulierung nach der Bankenkrise haben wir jetzt diese Krise eigentlich mitgesteuert, weil die Banken hier nicht mehr vollständig eingreifen können. Und leider sind die Kantone nicht in der Lage dazu. Also bleibt einmal mehr der Bund, der am Ende eingreifen muss, mit einem kleinen Risiko. Es ist unschön, aber so ist unsere Welt: Je mehr wir regulieren, desto weniger sind neue Risiken durch die alten Gesetze abgedeckt.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Herr Kollege Bäumle, uns ist klar, dass Sie nicht mit den Kantonen verhandelt haben. Das Problem der Liquidität zeichnete sich aber schon seit Längerem ab. Haben Sie sich in der Kommission danach erkundigt, ob die Kantone überhaupt jemals Anstrengungen unternommen haben, um das Problem als Eigentümer zusammen an die Hand zu nehmen?
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Ich möchte betonen, dass wir bei dieser Vorlage Zweitrat sind. Wir haben keine Anhörung der Kantone durchgeführt, der Ständerat hat die Kantone angehört. Im Protokoll kann man nachlesen, dass doch einige kritische Fragen gestellt wurden, genau zu diesem Thema, das absolut berechtigt ist: Haben die Kantone genügend gemacht? Haben sie ihre Aufgabe rechtzeitig erfüllt? Auch das sind Punkte, bei denen wir wahrscheinlich im Nachgang für eine mögliche nächste Krise durchaus diskutieren müssen, wie wir damit umgehen.
Unsere Kommission hat als Kommission des Zweitrates mehr oder weniger die Fassung des Ständerates übernommen und keine eigenen Anhörungen mit den Kantonen mehr durchgeführt.
Heer Alfred · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bäumle, besten Dank für die Ausführungen. Sie haben mehrfach gesagt, dass es für den Bund mit allergrösster Wahrscheinlichkeit sogar noch ein Geschäft sein wird, analog zum UBS-Kredit. Jetzt frage ich Sie: Wenn Sie da so sicher sind, wenn es ein todsicheres Renditegeschäft ist, wie Sie das hier ausführen, müsste sich dann nicht eine private Finanzierung finden lassen?
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Das haben sich damals bei der UBS auch einige gesagt. Im Prinzip haben sie gesagt: Ja, wenn es ein todsicheres Geschäft ist, warum macht es kein anderer? Nur war es damals genau die gleiche Situation, es ging um Illiquidität. Es können eigentlich nur sehr wenige in kurzer Zeit solche Geldmengen auf den Tisch legen, auch wenn es langfristig ein gutes Geschäft werden kann; das ist ganz klar. In dem Sinn ist es ein bisschen vergleichbar. Auch hier ist es so. Ich habe es vorhin erläutert: Einerseits glaube ich nicht, dass die Banken in gewissen Situationen noch dazu bereit sind; andererseits dürfen sie nicht, wegen ihrer Exposure, aufgrund der übrigen Gesetzgebung, die sie einschränkt.
Aber ich muss sagen: Diese Details gehen weit über die Vorlage hinaus, die wir heute beraten und die wir in der Kommission beraten haben. Ich schöpfe im Moment mehr aus meinem Wissen aus den letzten zwanzig Jahren als aus dem, was wir im Rahmen dieser Vorlage diskutiert haben.
Giezendanner Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Bäumle, haben Sie in der Kommission auch darüber gesprochen, wie es mit der Gasumlage in Deutschland aussieht? Meines Wissens ist hier konkret ja die Axpo sehr stark engagiert - sie wird von der Gasumlage profitieren. Geben wir hier möglicherweise nicht auch Sicherheiten, um teilweise die deutsche Gasumlage zu finanzieren?
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Das war kein Thema in der Kommission, ich kann keine Auskunft darüber geben, was das in diesem Zusammenhang genau bedeutet. Aber es gilt auch hier: Es gibt in den Details berechtigte Fragen. Ich glaube, am besten diskutieren Sie diese Fragen mal mit der Geschäftsleitung oder dem Verwaltungsratspräsidenten der Axpo, mit dem Bundesrat oder mit der Elcom. Im Nachhinein werden wir uns sicher genauer ansehen, was hier gelaufen ist. Ob das dann die UREK tut oder eher die Finanzkommission oder die GPK, ist ja noch eine andere Frage. Die Finanzdelegation, die das Ganze ja auch anschauen und darüber entscheiden musste, hat hier wahrscheinlich vollen Einblick. Da müssen wir die Informationen einholen.
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
La Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie s'est réunie les 4 juillet et 30 août derniers pour traiter de l'actuel objet 22.031. Par 18 voix contre 6 et 1 abstention, c'est-à-dire à une majorité très nette, la commission a accepté le projet "Aides financières subsidiaires destinées au sauvetage des entreprises du secteur de l'électricité d'importance systémique".
S'agissant du projet 2, "Arrêté fédéral relatif à un crédit d'engagement pour des aides financières subsidiaires destinées au sauvetage des entreprises du secteur de l'électricité d'importance systémique", la commission le soutient, encore une fois par 18 voix contre 6 et 1 abstention. C'est donc une majorité très solide qui vous encourage ce matin à soutenir ce projet.
Alors, pourquoi le faire? Je vais d'abord replacer ce sujet dans un contexte dont vous avez déjà entendu parler la semaine dernière à la faveur d'une récente actualité. Les entreprises d'importance systémique pour l'approvisionnement électrique, essentiellement Alpiq, Axpo et BKW, pourraient être mises en difficulté à cause de l'augmentation du prix de l'énergie. Si cette augmentation du prix de l'énergie survient aujourd'hui, c'est évidemment en raison du conflit qui frappe l'Europe, celui de la guerre en Ukraine. Ces entreprises doivent fournir temporairement des liquidités importantes pour, tout simplement, assurer leurs transactions. Ce problème est urgent. C'est un problème de liquidités. A ce problème, la réponse est claire: on apporte un prêt temporaire.
Le Conseil fédéral propose donc une aide financière subsidiaire qui soit inscrite dans un cadre légal - c'est le projet qu'on traite ici. Le projet permet de libérer jusqu'à 10 milliards de francs pour les entreprises électriques fragilisées, justement, par l'augmentation du prix de l'énergie.
A noter aussi qu'en parallèle - et c'est l'actualité à laquelle je faisais référence - et avant ce traitement au conseil, le Conseil fédéral a décidé d'activer plus rapidement le mécanisme de sauvetage et d'accorder à Axpo le crédit de 4 milliards de francs demandé pour renforcer ses liquidités. On a vu très clairement il y a une semaine qu'Axpo s'était retrouvé dans une situation extrêmement tendue, proche de la faillite. L'objectif du Conseil fédéral, c'est évidemment d'éviter qu'Axpo ait des problèmes de liquidités, ce qui pourrait mettre en péril - et c'est ce qui est important - l'approvisionnement énergétique de toute la Suisse.
Le Conseil fédéral a pris cette décision par le biais d'une ordonnance de nécessité, étant donné que nous n'avions pas encore traité au conseil la loi qui permet de donner un crédit d'engagement, ce que nous voterons tout à l'heure.
L'ordonnance sur des aides financières subsidiaires destinées au sauvetage des entreprises du secteur de l'électricité d'importance systémique prévoit clairement, à son article 26, qu'elle entre en vigueur le 5 septembre 2022 à 18 heures et a effet jusqu'à l'entrée en vigueur d'une base légale, à savoir celle sur laquelle nous allons voter tout à l'heure, que nous vous encourageons évidemment fortement à soutenir.
Il est également dit dans la loi sur l'organisation du gouvernement et de l'administration, à l'article 7d alinéa 2c, que l'ordonnance devient caduque dès le moment où la base légale y référente entre en vigueur.
Il est dit encore dans la loi sur les finances de la Confédération, à l'article 28, intitulé "Urgence", que si un projet devait être exécuté sans délai, le Conseil fédéral pourrait autoriser sa mise en oeuvre avant même que le crédit d'engagement nécessaire ne soit formellement ouvert. La Délégation des finances des Chambres fédérales doit toutefois donner son aval, et c'est exactement ce qu'elle a fait le 5 septembre dernier en approuvant un crédit d'engagement de 10 milliards de francs pour des aides financières subsidiaires destinées au sauvetage d'entreprises du secteur de l'électricité présentant un risque systémique ainsi qu'un supplément au budget de 4 milliards de francs.
Le projet de loi que nous débattons ce matin a été transmis au Parlement par le Conseil fédéral en mai dernier. Il a ensuite été adopté par le Conseil des Etats en juin. C'est donc à notre tour de nous exprimer. Dès que nous aurons voté cette loi, celle-ci prendra la place de l'ordonnance - quel que soit le résultat, bien sûr.
L'actualité de la semaine dernière a montré à quel point la situation est fragile, tendue. Si Axpo a frisé la faillite, cela montre à quel point on doit absolument apporter un soutien. C'est un soutien qui sera temporaire évidemment, mais un soutien de grande nécessité parce que si Axpo va mal, c'est l'ensemble de l'approvisionnement électrique en Suisse qui va mal. C'est donc une responsabilité de l'Etat, bien sûr; c'est pour cela que c'est important que le soutien vienne de la Confédération.
La majorité vous encourage vivement à soutenir ce projet. C'est une majorité très solide, puisque 18 membres de la commission y sont favorables. L'aide est temporaire; elle est liée à un problème de liquidités. Cela se passe à un moment donné, un moment où il y a urgence et cela se passe maintenant. C'est pour cela qu'on doit voter cette loi maintenant. C'est évidemment une situation qu'on regrette tous et toutes et qui est liée à la guerre en Ukraine.
Rejeter ce projet serait extrêmement dangereux, non seulement pour les grandes sociétés électriques, mais également pour notre propre approvisionnement électrique. Il faut vraiment le comprendre. Cela fragiliserait l'approvisionnement en électricité de l'ensemble du pays. Il s'agit d'un prêt, temporaire, et il y a urgence.
La majorité de la commission vous encourage vivement à soutenir ce projet.
Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin, die Kommission erweckt hier den Anschein, man habe mit diesem Problem gar nicht rechnen können. Dabei hatten wir ja bereits im Dezember die Alpiq-Anfrage, und wir hatten anschliessend auch - ich habe bereits im Februar, noch vor dem Ukraine-Krieg, öffentlich darauf hingewiesen - eine Bilanzsummenausweitung mit Risikogeschäften bei der Axpo. Die Kantone hätten sich doch in dieser Zeit einrichten, diese Risiken beurteilen und auch entsprechende Vorbereitungen treffen können, um hier als Aktionäre Zuschüsse zu leisten. Wieso nehmen Sie die Kantone in diesem Geschäft aus der Verantwortung?
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Très clairement, le Conseil fédéral s'est adressé aux cantons pour leur demander s'ils pouvaient supporter cette situation. Il s'est rendu compte que la situation était grave et difficile à supporter. Le Conseil fédéral a donc proposé une aide au niveau national. C'est donc au niveau national qu'on apporte un soutien direct. Maintenant, les cantons doivent aussi, d'une certaine manière, faire leur part. Nous regrettons évidemment la situation que nous vivons aujourd'hui, nous ne l'avions pas prévue en ces termes. Evidemment, il est extrêmement important que tout le monde fasse sa part. Si la Confédération est prête aujourd'hui à accorder un prêt de 10 milliards de francs, je l'espère avec le soutien d'une grande majorité du conseil, il faut aussi que les cantons puissent jouer leur rôle.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Mit dem Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 10 Milliarden Franken. Beim Bundesbeschluss kommt deshalb das Verfahren nach Artikel 50 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes zur Anwendung: Der Antrag der Finanzkommission wird auf die Fahne aufgenommen und dem Plenum begründet, was ich nun mache.
Die zuständige Subkommission 3 der Finanzkommission des Nationalrates liess sich die Vorlage in Kenntnis der Beschlüsse des Ständerates am 29. Juni 2022 vorstellen und verfasste einen Mitberichtsentwurf. Die Kommission beriet diesen an der Sitzung vom 6. Juli 2022. Anlässlich der Kommissionssitzung wurde ein Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage und Ablehnung des Kredits gestellt.
Ich beginne mit den beiden Anträgen der Finanzkommission. Zur Gesetzesvorlage: Die Finanzkommission beantragt mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zum Beschluss des Ständerates. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten.
Zum Verpflichtungskredit: Die Finanzkommission beantragt mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Verpflichtungskredit von 10 Milliarden Franken zu bewilligen. Eine Minderheit will die Streichung des Kredits, was einem Nichteintreten auf den Entwurf gleichkommt.
Die Mehrheit der Finanzkommission ist der Auffassung, dass das Gesetz in dieser ausserordentlichen Situation notwendig ist, weil ein Stromunterbruch in der Schweiz fatale Auswirkungen hätte und grosse volkswirtschaftliche Schäden nach sich ziehen würde. Die Kosten für den Staat wären immens, auch wenn niemand genau beziffern kann, wie hoch sie wären. Nur schon die potenziellen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen des Bundes legen aus finanzpolitischer Sicht die Unterstützung der Vorlage nahe. Und da wir davon ausgehen, dass allfällige Darlehen zurückbezahlt werden, spricht aus finanzpolitischer Sicht alles für eine Unterstützung der Vorlage. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist für den Fall, dass durch ein Bundesdarlehen ein Stromunterbruch in der Schweiz verhindert werden kann, sehr gut. Mit einem zurückzuzahlenden Darlehen können mögliche hohe "Reparaturausgaben" und hohe Steuereinnahmenverluste vermieden werden. Zudem zahlen die grossen Stromunternehmen mit der Bereitstellungspauschale die Kosten für die finanzielle Unterstützung durch den Bund.
Die Finanzkommission begrüsst auch klar, dass der Bundesrat dem Parlament eine Gesetzesvorlage zugeleitet und damit den Gesetzgeber einbezogen hat. Die Anwendung von Notrecht ist auf eine Notsituation zu beschränken, wie die Corona-Pandemie eine war. Es ist am Parlament, die notwendigen Rahmenbedingungen zu setzen und damit auch Verantwortung zu übernehmen. Sollte aber der Fall eintreten, dass einem Stromunternehmen ein Darlehen gewährt werden muss, bevor das Parlament die Vorlage in der laufenden Herbstsession zu Ende beraten hat, erwartet die Finanzkommission, dass der Bundesrat Notrecht anwendet - was ja in Teilen bei der Axpo nun bereits geschehen ist.
Nicht verhehlen will die Finanzkommission aber, dass diese Situation, welche nun zum Eingreifen zwingt, äusserst unbefriedigend ist. Die Finanzkommission unterstützt die vorgeschlagene Lösung nur deshalb, weil es keinen anderen Weg gibt, um das Land vor potenziell grossem Schaden zu bewahren. Es kann und darf nicht sein, dass der Bund für alle Branchen, welche Probleme haben, die Probleme am Schluss mit dem Einsatz von Steuergeldern regelt.
Nach Ansicht der Finanzkommission müssen diverse Fragen rund um die Stromwirtschaft in der Schweiz dringend und rasch gelöst werden. So stellt sich die Frage, wer die Verantwortung für die Stromsicherheit in der Schweiz trägt. Zu klären ist unter anderem, welche Verantwortung Unternehmen, Kantone und Bund haben. Gemäss Aussagen im Ständerat ist dies überhaupt nicht klar. Ist der Strombereich als Service public zu betrachten? Wenn ja, was ist die Rolle des Bundes, und welche Freiheiten sollen die Stromunternehmen geniessen? Wie soll der Strommarkt künftig organisiert werden? Wir ersuchen die UREK als zuständige Kommission, diese Fragen rasch zu behandeln und gegebenenfalls auch Vorstösse einzureichen.
Die Minderheit der Kommission lehnt die Vorlage aus mehreren Gründen ab: Erstens sind für sie die Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Versorgungssicherheit immer noch nicht abschliessend geklärt, und es ist unklar, wer bei einem Ausfall eines Betreibers die Anlagen betreiben würde. Zweitens hält es die Minderheit nicht für optimal, dass der Staat jedes Mal eingreift, wenn eine Unternehmung in Schieflage gerät. Drittens weist die Minderheit darauf hin, dass die Axpo jüngst die Halbjahreszahlen vorgestellt hat und sich daraus ergibt, dass der Umsatz von 2,9 auf 6 Milliarden Franken gestiegen ist. Auch der Gewinn sei sehr erfreulich ausgefallen. Viertens ist die Minderheit der Ansicht, dass immer noch eingegriffen werden könne, wenn dies notwendig sei; eine Gesetzgebung auf Vorrat sei abzulehnen. Die aktuelle Situation ist ja nun anders.
Zum Antrag: Die Finanzkommission beantragt dem Nationalrat mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Verpflichtungskredit in der Höhe von 10 Milliarden Franken zu bewilligen. Die Minderheit beantragt die Ablehnung des Kredits und damit Nichteintreten auf den Entwurf zum Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit.
Der Bundesrat beantragt einen Verpflichtungskredit von 10 Milliarden Franken. Die Art der Berechnung der Höhe führte sowohl in der Subkommission als auch in der Plenarkommission zu einer Diskussion. Die beantragte Summe wurde aus dem ehemaligen Antrag der Alpiq und aus der Situation in Deutschland abgeleitet. Die Finanzkommission hält fest, dass die Kredithöhe einer eher zufälligen Schätzung entspricht. Eine Herleitung gestützt auf Werte aus Deutschland müsste berücksichtigen, dass Deutschland bei der Stromproduktion einen viel höheren Gasanteil hat. Einen genauen Vergleich kann aber wohl niemand anstellen.
Die Mehrheit der Finanzkommission erkennt keinen besseren Ansatz für eine genauere Schätzung. Wir halten fest, dass der Betrag am Schluss kleiner, aber auch höher ausfallen könnte. Finanzpolitisch zentral ist, dass die Ausgabe ein Darlehen ist, welches von den Stromunternehmen zurückzubezahlen ist, dies auch vor dem Hintergrund, dass die hohen Strompreise gesunden Unternehmen in Zukunft auch grosse Gewinne ermöglichen sollten.
Für die Minderheit der Kommission ist die Tatsache, dass die Höhe des Verpflichtungskredits nicht genau geschätzt werden kann, ein Grund zur Ablehnung des Kredits. Für sie müsste die Höhe des Kredits genauer und nachvollziehbarer berechnet werden.
Die Kommission erwartet, dass die Nachrangigkeit nach Artikel 12 des vorliegenden Bundesgesetzes vom UVEK restriktiv angewendet wird. Die Finanzkommission würde in Anwendung ihrer Informationsrechte als Oberaufsichtskommission nach Artikel 153 des Parlamentsgesetzes in einem solchen Fall unter Anforderung der entsprechenden Unterlagen genau nachprüfen, ob die Nachrangigkeit wirklich notwendig war. Von der Verwaltung ist auch die Frage genau zu prüfen, ob ein antragstellendes Unternehmen überschuldet ist. Für die Finanzkommission ist zudem wesentlich, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle umfassende Einsichtsrechte erhält.
Abschliessend noch eine generelle Bemerkung: Die beiden Finanzkommissionen befassten sich am 5. Juli 2022 in einer gemeinsamen Sitzung mit der finanzpolitischen Ausgangslage. Die Finanzkommissionen sind besorgt über den hohen Bereinigungsbedarf ab dem Jahr 2024. Aufgrund kürzlich beschlossener Mehrausgaben für Armee, Klimaschutz und Forschung wird sich der bescheidene finanzpolitische Handlungsspielraum aus dem Jahr 2023 ab 2024 in einen Bereinigungsbedarf in Milliardenhöhe verwandeln. In den drei Finanzplanjahren werden ohne Korrekturmassnahmen strukturelle Defizite in der Höhe von 1,1 bis 1,3 Milliarden Franken erwartet. Besonders problematisch aus Sicht der Finanzkommissionen ist ein noch grösseres Damoklesschwert, das über dem Bundeshaushalt schwebt: mögliche Mehrausgaben in den Bereichen Migration - Stichwort Ukraine -, Sozialwesen und Europapolitik sowie Mindereinnahmen bei der Ehepaarbesteuerung oder beim Eigenmietwert. Es drohen im Finanzplan zusätzliche Belastungen, ab 2025 gar um mindestens weitere 4 Milliarden.
Gerne geben wir noch einige budgettechnische Hinweise. Sollte der Bund subsidiäre Finanzhilfen in Form von Darlehen an Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft leisten müssen, so würden diese als ausserordentliche Ausgaben betrachtet, weil sie die Anforderungen von Artikel 15 des Finanzhaushaltgesetzes erfüllen. Würde ein Darlehen nicht zurückbezahlt, würde sich der Fehlbetrag im sogenannten Amortisationskonto nach Artikel 17a des Finanzhaushaltgesetzes um diesen Betrag erhöhen.
Besten Dank für die Aufmerksamkeit und für die Entgegennahme unserer Bewertung.
Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sehr geehrter Kollege, Sie haben ausgeführt, dass dieser Betrag für den Bundeshaushalt gross und durchaus substanziell sei. Nun beruhigt man, auch vonseiten der Axpo, immer die Gemüter und sagt, dass diese Finanzhilfen gar nie zum Tragen kämen. Geben Sie als Mitglied der Finanzkommission mir recht, wenn ich sage, dass diese Beträge durchaus zum Tragen kämen, wenn zum Beispiel eine Unterbrechung der Eigenproduktion der Kraftwerke erfolgen würde?
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Geschätzte Frau Kollegin, wir haben das ganze Geschäft aus finanzpolitischer Sicht beurteilt. Wir haben uns nicht in die operativen Tätigkeiten der Unternehmen hineingedacht, die Zeit dafür hatten wir nicht. Wir sind auch nicht die entsprechende Fachkommission. Aber es besteht ein Risiko. Wenn kein Risiko bestehen würde, wäre diese Gesetzesvorlage nicht notwendig. Es ist auch ein Risikozinssatz hinterlegt, und wenn man einen Risikozinssatz von 4 bis 8 Prozent oder in einem gewissen Fall sogar bis 10 Prozent definiert, dann ist ein Risiko vorhanden. Ohne Risiko bräuchte es diese Gesetzesvorlage nicht.
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kommissionssprecher, Sie haben ja festgestellt, dass die Zuständigkeit für die Versorgungssicherheit unklar sei. Das sagt die SVP übrigens seit Jahren, und die Energieministerin behauptet seit Jahren das Gegenteil. Darum meine Frage: Werden Sie die Empfehlungen und Feststellungen, die Sie an die UREK richten wollen, auch an die Energieministerin richten, damit diese Fragen endlich geklärt werden?
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Geschätzter Kollege, vielen Dank für diese Nachfrage. Ich habe dies in meinem Votum eigentlich aufgenommen. Die Zuständigkeit liegt bei der UREK, sie ist die zuständige Kommission, aber selbstverständlich ist die Frau Bundesrätin ebenso in der Pflicht. Ich denke, dass diese Fragen zu klären sind: die Rolle dieser Energiedienstleister, also die Frage, ob es Dienstleister oder Aktiengesellschaften mit einer Gewinnmaximierung sind; was Teil des Service public ist; wie man freie Marktwirtschaft und eine Grundversorgung mit Monopolauftrag miteinander verknüpft. Beim Rollenverständnis gibt es Klärungsbedarf, und ich und die Finanzkommission wären froh, wenn diese Fragen sehr aktiv angegangen würden.
Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege, habe ich Sie richtig verstanden? Wir sprechen hier von Milliardenbeträgen für subsidiäre Finanzhilfen, und Sie sagen mir, Sie hätten keine Zeit gehabt, die Geschäfte der einzelnen Unternehmen im Detail anzuschauen. Habe ich das richtig verstanden?
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Herr Kollege, Sie haben es richtig verstanden, die Finanzkommission hat den Verpflichtungskredit studiert. Wir hatten die Vorlage und die Unterlagen des Ständerates, der bei dieser Gesetzesvorlage Erstrat war. Wir haben das studiert. Wir haben aber keine Anhörungen gemacht. Wir haben den Gesamtschaden beurteilt. Wie gross ist der Schaden, wenn eine Unternehmung dann effektiv ein Problem hat? Wie ist das Schaden-Nutzen-Verhältnis in der Schweiz? Aus dieser Gesamtsicht hat die Finanzkommission diesem Verpflichtungskredit zugestimmt.
Büchel Roland Rino · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Kollege Schilliger, aufgrund Ihrer letzten Aussage würde mich das Verhältnis von Schaden und Nutzen interessieren. Können Sie das noch darlegen?
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Wenn es zu einem Wirtschaftsunterbruch kommen würde, wenn die Versorgung nicht mehr funktionieren würde, dann hätte der Schaden - zusammen mit dem Kollateralschaden, der daraus entstehen würde - sehr schnell eine Höhe von x Milliarden Franken. Aber natürlich können wir diese Frage nicht abschliessend beantworten, wir haben ja keine Studie oder etwas Ähnliches zur Verfügung. Das ist eine Gesetzesvorlage, die in einem relativ hohen Tempo bereinigt werden muss. Das Gesuch der Axpo hat unterdessen bestätigt, dass die damalige Beurteilung der Finanzkommission richtig war; sie erfolgte zu einem Zeitpunkt, als wir nur die Beratung des Ständerates kannten. Aufgrund dieser Gesamtdarstellung haben wir beurteilt, wie hoch der Schaden sein könnte. Wir haben aber natürlich keine Zahl oder Hochrechnung, die als Nachweis vorgelegt werden könnte. Aber wenn wir mit einem solchen Darlehen an eine Unternehmung, die grundsätzlich eine gesunde Struktur, aber ein Liquiditätsproblem hat, einen Schaden in Milliardenhöhe verhindern können, dann ist das Schaden-Nutzen-Verhältnis gut.
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der vorliegende Rettungsschirm, mit dem Stromkonzerne mit Milliarden von Steuergeldern gerettet werden sollen, ist ein weiteres trauriges Kapitel in der Bilanz linker energiepolitischer Entscheide der letzten Jahre. Die Energiestrategie 2050 ist krachend gescheitert, die Energiestrategie ist nicht krisenresistent und kostet die Steuerzahler und die Konsumenten jetzt Milliarden. Die Angehörigen der politischen Mehrheiten in diesen Räten haben die Verfassungsgrundlage der Schweiz einmal mehr mit Füssen getreten. In der Verfassung steht nämlich, die Schweiz müsse eine breit diversifizierte, eine sichere, eine umweltfreundliche und eine kostengünstige Energieversorgung haben. Davon entfernt sich unser Land immer mehr, und ausbaden müssen dieses Schlamassel nun die Bevölkerung und die Wirtschaft - aufgrund Ihrer Fehlentscheide.
Die SVP-Fraktion argumentierte damals bei der Energiestrategie in der Minderheit. Mit der Energiestrategie wurde ein langfristiger Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen, aber dieser ist heute noch - heute noch! - völlig unrealistisch. Sämtliche damaligen Konzepte und Versprechungen haben sich vollumfänglich in Luft aufgelöst. Die Bevölkerung wurde im grossen Stil belogen und beschissen. Die Linken haben der Bevölkerung im Rahmen einer Volksabstimmung im Jahre 2016 sogar weismachen wollen, die Schweiz könne sofort aus der Kernenergie aussteigen, ohne Folgen. Nicht auszudenken, wo unser Land heute stehen würde, wenn das Volk auch diesen leeren Versprechungen gefolgt wäre!
Wie damals vorausgesagt, müssen nun fluktuierende Energieträger mit schmutzigen Reservekraftwerken ausgeglichen werden. Die linke Energieministerin muss Gas- und Ölkraftwerke ans Netz nehmen, während sie gleichzeitig um die Welt fliegt, die Dekarbonisierung predigt und dem Volk Autos und Heizungen verbieten will. Die Kosten pro Familie betragen nicht, wie damals versprochen, 40 Franken, sondern sogar noch mehr als die von der SVP prognostizierten 3200 Franken - pro Familie!
Die Energiekrise ist nicht die Folge des Krieges in der Ukraine, nein, die Energiekrise ist hausgemacht. Die künstliche Verknappung der Energie ist gewollt und war schon vor dem Krieg da. Die massiv steigenden Preise und auch die massive Verdreckung der Energieproduktion sind direkt auf Ihre gescheiterte Energiepolitik zurückzuführen! Ich kann Ihnen eines versprechen, Frau Bundesrätin: Wenn Sie die angekündigten Notfallszenarien diesen Winter anwenden müssen, dann gehen die Leute auf die Strasse, und sie werden weit mehr fordern als Ihren Rücktritt. Sie und Ihre Partei, die jahrelang die Dogmen der linken Energiewende-Lobbyisten hier in diesem Saal vertreten haben, Sie haben sich komplett verkalkuliert!
Und nun beantragen die linke Energieministerin und die anderen linken Parteien dieses Landes einen Milliardenkredit aus Steuergeldern, damit Firmen wie die Axpo ihr ausschweifendes Spekulationscasino munter weiterbetreiben können, mit ihren "Trachtengruppen" als Aufsichtsorgane. Im Regen stehen gelassen wird die Wirtschaft, und im Regen stehen gelassen wird die Bevölkerung, die beide nicht nur die unmittelbaren Folgen Ihrer gescheiterten Politik finanzieren müssen, sondern auch eine Verzehnfachung und eine Verzwanzigfachung der Energiepreise.
Wie wir vorhin gehört haben, sind die Zuständigkeiten im Bereich der Versorgungssicherheit nicht klar. Diese kann nicht allein den Stromkonzernen und damit dem Markt überlassen werden. Die SVP bemängelt dies seit Jahren.
"Mut zur Lücke", konnte man lesen; die Stromlücke sei eine Erfindung der Strombarone, berichteten die linken Medien dieses Landes. Die Frau Bundesrätin tingelte landauf, landab mit der Botschaft, die Stromkonzerne seien für die Versorgung zuständig. Eine eigene Verantwortung wies sie stets von sich. Vor einigen Monaten, als die Energiekrise nicht mehr länger abzustreiten war, suchte man die Schuld dafür reflexartig bei unserem Wirtschaftsminister, der die energiepolitischen Fehlentscheide der letzten Jahre mit seinem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung nun ausbaden muss.
Zahlreiche Existenzen und die Schweizer Wirtschaft stehen auf dem Spiel. Jetzt ernten wir die Folgen einer jahrelangen linken Energiepolitik. Der vorliegende Rettungsschirm trägt nichts zur Lösung der Krise bei, im Gegenteil. Temporäre Liquiditätsengpässe könnten und sollten über den Finanzmarkt und durch die Eigentümerschaft überbrückt werden, wenn die Konzerne ihre Risiken tatsächlich im Griff hätten. Die Kantone werden am Ende die fetten Gewinne einstreichen, wenn Wirtschaft und Bevölkerung die überrissenen Preise bezahlt haben.
Aus all diesen Gründen - ich könnte hier noch viele weitere Gründe nennen - beantragt Ihnen die SVP-Fraktion Nichteintreten auf eine weitere linke Vorlage, die die Probleme in diesem Land verschlimmert, anstatt sie zu lösen.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Herr Imark, eine Frage, damit Sie mir vielleicht Ihre Logik noch in Ruhe erklären können: Sie haben auf die Energiestrategie 2050 referenziert. Ist es aber nicht so, dass wir, wenn wir die Energiestrategie nicht hätten und keine erneuerbaren Energien zubauen würden, eine noch heftigere Strommangellage hätten, dass wir dann noch abhängiger von russischem Gas wären, das verstromt wird, dass die Preise dann noch volatiler wären und der Rettungsschirm deshalb noch nötiger?
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vielen Dank für die Frage. Es erstaunt mich ein wenig, dass sie von Ihnen kommt, vonseiten der Mitte-Partei, hat doch Ihre Bundesrätin den Schlamassel initiiert, Herr Müller-Altermatt. Ihre Bundesrätin hat damals, nach dem Unfall in Fukushima - drei Tage nach Fukushima! -, hier in der Schweiz den Ausstieg aus der Kernenergie verkündet. Das ist in etwa das Gleiche, wie wenn Sie nach einem Autounfall gleich noch auf der Unfallstelle ein neues Auto bestellen würden. Das machen Sie auch nicht! Sie machen zuerst die ganze Notfallkaskade, Sie sichern die Unfallstelle, Sie alarmieren die Polizei, Sie retten die Leute, die unmittelbar in der Nähe sind, und nachher treffen Sie Entscheidungen, die systemrelevant sind. Ihre Bundesrätin hat das nicht gemacht. Sie hat drei Tage nach Fukushima gesagt, wir müssten aus der Kernenergie aussteigen, weil sie Angst vor den Medien hatte. Das ist der Ursprung des Dilemmas, in dem wir heute stecken. Wir hatten damals drei Projekte - drei Projekte! -, wir wären heute einen grossen Schritt weiter und könnten die ersten Werke ans Netz nehmen.
Noch wegen dem Gas, Herr Müller-Altermatt: Wissen Sie, warum wir immer mehr Gas brauchen? Genau wegen der fluktuierenden Energieträger, die Sie befürworten.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Herr Imark, es gibt eine Frage von Frau Binder.
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich gebe mir Mühe, nachher etwas kürzer zu antworten, Frau Präsidentin.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Das freut uns!
Binder-Keller Marianne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Herr Kollege, ich habe einmal eine von Ihren Tiraden losgelöste Frage an Sie als Mitglied der Schweizerischen Volkspartei und in diesem Sinne auch als Experte dafür, was die Fähigkeiten des Volkes betrifft: Sie sagen ja, das Volk sei für dumm verkauft worden. Das ist Ihr ständiger Vorwurf. Sind Sie tatsächlich der Meinung, dass das Volk, wenn es abstimmt, nicht so abstimmt, wie es abstimmen will? Haben Sie tatsächlich eine so schlechte Einstellung zu den Möglichkeiten des Volkes?
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mein Vorwurf war nicht an das Volk gerichtet. Der Vorwurf war an die Behörden, an den Bundesrat und an die Mehrheiten in diesem Parlament gerichtet. Sie haben Grafiken und Prognosen gemacht; keine einzige dieser Prognosen hat sich bewahrheitet, Frau Binder. Im Gegenteil! Alle unsere Prognosen bei der Energiestrategie haben sich bewahrheitet, und das sogar noch viel schneller, als wir es erwartet hatten, und die Probleme sind auch noch viel schlimmer. Da trifft die Bevölkerung keine Schuld. Die Bevölkerung wurde getäuscht und hinters Licht geführt.
Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Il y a un sujet que vous n'abordez jamais dans le débat sur les problèmes que nous avons sur le marché de l'électricité, c'est la décision du peuple, il y a exactement vingt ans, de ne pas libéraliser le marché de l'électricité. Les problèmes d'aujourd'hui sont essentiellement et cruellement dans le marché libéralisé. Vous avez toujours soutenu l'ouverture du marché. Dans un marché libre, comment pensez-vous que l'on puisse faire des investissements lourds, à hauteur de milliards, si les producteurs ne savent pas à quel prix ni à quels clients ils pourront vendre le courant? N'est-ce pas cela, le vrai problème? Et pourquoi avez-vous toujours soutenu cette libéralisation alors que le peuple, dans sa grande sagesse, l'avait refusée en 2002?
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es ist nicht völlig falsch, was Sie sagen. Der Unterschied ist einfach: Für die Versorgungssicherheit kann nicht der Markt zuständig sein. Der Markt kann bestehende Kraftwerke betreiben. Ich habe auch gar nichts gegen den Markt, er hat preislich sehr viele Vorteile. Aber für die Versorgung des Landes mit genügend Energie zu jeder Zeit - dafür hat der Bund, der Staat eine Verantwortung, und um diese Verantwortung haben wir uns gedrückt. Insofern kann ich Ihnen recht geben, hier müssen wir unbedingt die Rahmenbedingungen ändern.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Nur eine kleine Vorbemerkung: Wie Sie wissen, hat Frau Sommaruga diese Vorlage zusammen mit SVP-Bundesrat Ueli Maurer gemacht, und sie wurde von SVP-Finanzdirektor Stocker sehr wohl sehr begrüsst. Aber nun meine Bemerkung: Ihnen ist schon klar ... (Zwischenruf der Präsidentin: Bitte, Frau Badran, keine Bemerkung!) Also die Frage: Ihnen ist schon klar, woher das Problem kommt? Der letzte Fragesteller hat es ja gesagt: Durch die Liberalisierung respektive Teilliberalisierung haben wir die Handelspreise von den Gestehungskosten entkoppelt. Das ist unser Problem! Wer macht schon so etwas, die Gestehungskosten entkoppeln? Sie - nicht Sie persönlich - waren an vorderster Front. (Zwischenruf der Präsidentin: Ich nehme an, das war jetzt ungefähr die Frage, Frau Badran!) Würden Sie bitte hier und jetzt zugeben, dass das Problem daher kommt, abgesehen davon, dass Putin mit seinem Krieg das wahre Problem ist?
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Badran, wie immer, wenn Sie sprechen, machen Sie eine starke Vereinfachung. Sie vergessen die Hälfte von dem, was Sie hier verursacht haben. Sie wissen ja, dass wir einen teilliberalisierten Markt haben. Aber Ihre Politik nimmt in Kauf - im Wissen darum, dass der Markt teilliberalisiert ist -, dass der Strom knapp wird. Das sind Ihre politischen Fehlentscheide. Die Bevölkerung und die Wirtschaft werden das mit Milliarden von Franken ausbaden müssen.
Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Imark, geben Sie mir recht, wenn ich sage, dass in der Energiestrategie 2050 ein Import aus Europa bewusst vorgesehen ist, auch noch 2050 mit 25 Prozent? Mit der Energiestrategie als Importstrategie machen wir uns, wie wir das immer wieder gesagt haben, abhängig vom Auslandstrom. Mit der links-grünen Politik in der Energiewirtschaft funktioniert das eben nicht. Deshalb haben wir jetzt - sogar noch früher, als wir angenommen hatten - dieses Versorgungs- und Preisproblem.
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ja, Frau Martullo, da haben Sie natürlich recht! Die Energiestrategie 2050 - das wissen wir seit Beginn - ist eine Importstrategie. Die Schweiz hat sich dadurch im Strombereich immer mehr vom Ausland abhängig gemacht. Es geht dabei nicht nur um eine technische Abhängigkeit, weil damit eine politische Abhängigkeit einhergeht: Wir sind im Strombereich auch politisch bei der EU immer mehr in der Bredouille. Ich habe da schon lange den Verdacht, dass das gewollt ist. Unser Bundesrat wollte die Schweiz politisch von der EU abhängig machen - das war ein Teil der Energiestrategie.
Pfister Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Herr Imark, ich habe eine ganz kurze Frage: Darf ich Sie um Ihre Einschätzung zur Haltung des damaligen Nationalrates Christoph Blocher bitten? Finden Sie den Entscheid, Kaiseraugst nicht zu bauen, den das Parlament traf, und die damit verbundene Entschädigungssumme, die fällig wurde, richtig oder falsch?
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Aus politischer Sicht kann ich es nicht beurteilen, weil ich damals nicht im Parlament sass. Aus technischer Sicht ist es aber klar, es war ein Fehlentscheid.
Giezendanner Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollege Imark, ich muss hier doch noch eine Lanze für den Markt brechen. Können Sie mir sagen, was passieren würde, wenn wir den Markt nicht mehr hätten, wenn das Preissignal nicht mehr wirken würde? Wäre es dann nicht so wie in der Sowjetzeit, wie im Osten, dass man einfach keine Energie mehr hätte und dass die Stromnetze abgestellt würden?
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Giezendanner, auch hier haben Sie natürlich völlig recht. Es ist eine gewollte Verknappung, die wir heute im Energiebereich haben. Sie wurde von links herbeigeführt, und sie führt zu den höheren Preisen. Der Markt würde schon spielen, aber im Markt geht es natürlich in die andere Richtung, wenn es eine Verknappung des Angebots gibt; da haben Sie recht. Insofern müssen wir die Politik endlich ändern und wieder zu den Verfassungsgrundlagen zurückgehen. Wir brauchen eine Stromversorgung, die sicher und vor allem breit gefächert ist - das ist das Problem hier -, eine Stromversorgung, die umweltfreundlich und kostengünstig ist. Das ist der Verfassungsauftrag, und diesen haben wir zu erfüllen!
Friedl Claudia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Kollege Imark, Sie bedauern, dass wir in der Stromfrage von der EU abhängig sind. Von wem sind wir denn abhängig, wenn es um Benzin, Diesel und Öl geht?
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Schauen Sie, im Energiebereich werden wir immer irgendwo abhängig sein. Das ist auch nicht das Problem. Es ist allerdings ein Problem, wenn wir gerade im Strombereich - dazu haben Sie ja eine Frage gestellt - im Winter so stark abhängig sind, dass wir mehr als 10 Terawattstunden Strom importieren müssen. Dann hat unser Land ein Problem, Sie können bei der Swissgrid nachfragen. Aber natürlich funktioniert der Markt auch über die Grenzen hinweg, das ist ja nichts Verkehrtes.
Zu dem, was Sie noch angesprochen haben: Ihre Parteikollegin redet von Wasserstoff. Auch beim Wasserstoff werden wir am Schluss vom Ausland abhängig sein, das ist gar nicht das Problem. Wichtig ist die breite Diversifizierung: dass wir genügend Energieträger haben, dass wir innerhalb der einzelnen Energieträger genügend diversifiziert sind - d. h. genügend Quellen haben, das ist entscheidend -, und dass wir es nicht wie Deutschland machen, das sich da im grossen Stil von Russland abhängig gemacht hat.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Ich melde mich nur ganz kurz, Herr Kollege Imark. Sie haben sich in diesem Sinne geäussert: "Und die Leute werden auf die Strasse gehen und mehr als Ihren Rücktritt fordern, Frau Bundesrätin!" Könnten Sie sagen, was Sie mit dieser Drohung meinen?
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das ist keine Drohung, Frau Birrer-Heimo, das ist eine Realität. Jeder hat ein Recht, Energie zu beziehen, auch Sie, Frau Birrer-Heimo, auch die Wirtschaft, auch die KMU. Sobald Sie in der Energiekrise anfangen, die Energieversorgung der Leute einzuschränken, werden Sie damit eine Krise auslösen, die viel grösser ist als die Covid-Pandemie.
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche zu meinem Minderheitsantrag auf Nichteintreten auf den Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Wir sprechen hier von einem Geschäft mit einem Gesamtvolumen von 10 Milliarden Schweizerfranken. Werden die Darlehen von den Stromkonzernen bezogen und nicht zurückbezahlt, könnten in der Schweiz zusätzliche Kosten von 1158 Franken pro Einwohner entstehen. Das macht für eine vierköpfige Familie 4632 Franken aus. Hinzu kommen die generell steigenden Preise aufgrund der Inflation: Wohnen, Krankenkasse und Energie - alles wird in diesem Land teurer. Das trifft nicht nur Leute am Existenzminimum, sondern auch immer mehr den hart arbeitenden Mittelstand. Für eine Familie mit zwei Kindern könnten Mehrausgaben von bis zu 4000 Franken pro Jahr resultieren.
Wissen Sie, was ich mich als junger Volksvertreter immer wieder frage? Warum müssen die "Büezer", der Mittelstand oder generell die Menschen in diesem Land einfach auf einmal Tausende von Franken mehr bezahlen? Die Antwort liegt auf der Hand: wegen der komplett verfehlten und ideologisch vergifteten Politik in diesem Land. Nehmen wir nur einmal das aktuelle Beispiel der explodierenden Energie- und Strompreise: Trotz aller Anstrengungen, welche die Bevölkerung erfolgreich unternommen hat, namentlich der Reduktion des Gesamtenergieverbrauchs um 17,6 Prozent pro Kopf von 1990 bis 2019, der Reduktion des Stromverbrauchs um 10,3 Prozent pro Kopf von 2001 bis 2019, der Reduktion des Erdölverbrauchs um 32,5 Prozent pro Kopf von 2000 bis 2019, muss sie nun deutlich tiefer in die Tasche greifen, als dies im Abstimmungskampf zur Energiestrategie 2050 behauptet wurde.
Ich zitiere aus der Medienmitteilung der SP Schweiz mit dem Titel: "Frei erfundene 'Energieinfos' der SVP". Dort steht geschrieben: "Die einzige Verteuerung, die das neue Energiegesetz festhält, ist ein Strompreisaufschlag zur Förderung von neuen Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken. Diese Strompreiserhöhung um gerade mal 4 Prozent kostet einen Haushalt im Durchschnitt 40 Franken pro Jahr." Knapp daneben, muss ich als damaliger Vertreter der "SVP-Lügenkampagne" - so wurde sie in der SP-Medienmitteilung dargestellt - leider feststellen. Fakt ist, dass im Durchschnitt alleine die Stromkosten um 27 Prozent steigen dürften. Das macht im Fall einer vierköpfigen Familie rund 324 Franken mehr aus. Dazu kommen noch die höheren Netzgebühren, die höheren Benzin- und Dieselpreise sowie die höheren Krankenkassenprämien. Dass der Unmut in der Bevölkerung aufgrund der falschen Versprechungen, welche fortlaufend gemacht wurden, steigt, kann ich sehr gut nachvollziehen.
Der Schrei nach raschen Lösungen ertönt in diesem Parlament laut, aber das hier vorliegende Bundesgesetz ist ein unüberlegter Schnellschuss. Es ist so, als ob man ein verrostetes Auto einfach neu lackiert und dabei die Grundierung oder den Rostschutz vergisst.
Fakt ist, dass mit diesen 10 Milliarden Franken kein aktiver Beitrag zu einer sicheren Stromversorgung geleistet wird, sondern einzig das verfehlte Geschäftsmodell der grossen Stromkonzerne aufrechterhalten wird.
Fakt ist, dass bei einem Bezug der Gelder und einem anschliessenden Konkurs der Unternehmungen nicht einmal das Eigentum an den Bund übergeht, und dies mit der Begründung, man könne die Kantone nicht enteignen.
Fakt ist, dass die Kosten für die unattraktiven Bedingungen, die an die Kreditbezüge geknüpft sind - die Rede ist von 10 Prozent Zinsen -, am Schluss wahrscheinlich ohnehin von den Strombezügern bezahlt werden müssen.
Fakt ist, dass durch dieses Darlehen nicht einmal der Stromhandel mit dem Ausland besser reguliert wird.
Fakt ist, dass die Herleitung dieser 10 Milliarden eine "Milchbüechli-Rechnung" ist: Man hat als Beispiel einfach Deutschland genommen und die dortige Summe von 100 Milliarden durch zehn geteilt.
Fakt ist, dass unser Parlament aufgrund des verfehlten Zeitmanagements nun einfach unter Zugzwang gesetzt wird. Man hätte diese Vorlage schon früher aufgleisen können; bereits im November 2021 gab es Anfragen der Stromkonzerne.
Fakt ist: Wir brauchen kein Darlehen in Milliardenhöhe, sondern würden diese 10 Milliarden besser in den raschen Zubau bei einer heimischen Stromproduktion, welche technologieoffen und möglichst effizient ist, investieren. Zentral muss der Zubau von Produktionskapazitäten sein, um die Versorgungssicherheit der Schweizer Bevölkerung zu gewährleisten.
Fakt ist: Es ist ein Skandal, dass unsere "Büezer" und unser Mittelstand die Zeche für falsche Versprechungen von Politikern sowie für deren Widerspruchspolitik bezahlen müssen.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen.
Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Ohne Strom geht nichts mehr oder zumindest nicht mehr viel. Wir alle hier drin haben deshalb das gleiche Interesse, nämlich dass die Stromversorgung in der Schweiz für die Bevölkerung und für die Wirtschaft jederzeit sichergestellt ist. Das ist Sinn und Zweck dieses Gesetzes. Wir stecken gerade mitten in der ersten grossen europäischen, wenn nicht gar weltweiten Energiekrise. Und das, Herr Kollege Imark, hat eben durchaus mit dem Krieg in der Ukraine zu tun, auch mit dem maroden AKW-Park in Frankreich, der momentan zur Hälfte nicht läuft.
Mit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine sind die Energiemärkte massiv unter Druck geraten. Das hat unter anderem auch mit dem System des europäischen Strommarktes zu tun. Am Terminmarkt der europäischen Strombörsen verkaufen Schweizer Stromproduzenten ihre Produkte mehrere Jahre im Voraus, zum Preis, der heute für eine Lieferung zu diesem Zeitpunkt geboten wird. Damit sichern sie sich gegen Preisschwankungen ab und wissen ungefähr, was sie in Zukunft verdienen. Die Käufer, z. B. Grossverbraucher oder Energieversorgungsunternehmen mit vielen Endkundinnen und Endkunden, sichern sich im Gegenzug eine garantierte Energielieferung zu einem festen Preis in der Zukunft. Beim Abschluss des Vertrages leisten beide Seiten Sicherheitsleistungen. Diese sind nicht fix. Vielmehr müssen Sicherheitsleistungen, je nachdem, wie sich der Strompreis entwickelt, nachgezahlt werden, so, wie es Herr Kollege Bäumle vorhin erklärt hat.
Seit dem starken Anstieg der Gas- und Strompreise im vergangenen Jahr und insbesondere seit Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine müssen an den europäischen Energiemärkten für solche Absicherungsgeschäfte sehr hohe Sicherheitsleistungen erbracht werden. Bei einem "margin call" müssen innert 48 Stunden riesige Summen, teilweise in Milliardenhöhe, bereitgestellt werden. Das kann auch gut aufgestellte Unternehmen in Bedrängnis bringen, wenn sie das Geld nicht rechtzeitig über ihre Eigentümer oder auf dem Kreditmarkt beschaffen können. Im schlimmsten Fall könnte es zu einer unkontrollierbaren Kettenreaktion kommen. Wenn systemkritische Stromkonzerne in Konkurs gehen, können sie den Schweizer Energieversorgungsunternehmen und den Grosskundinnen ihren Strom nicht mehr liefern, und das bringt die Schweizer Stromversorgung unmittelbar in Gefahr.
Für die SP-Fraktion ist deshalb klar, dass es dieses Gesetz braucht, dass es diesen Rettungsschirm braucht. Aber genauso klar ist, dass die Hilfe so ausgestaltet sein muss, dass es möglichst unattraktiv ist, ein solches Darlehen zu beantragen. Dazu gehören für uns eine möglichst grosse Transparenzpflicht der Unternehmen, dass hohe Zinsen und hohe Bereitstellungspauschalen gezahlt werden müssen und auch ein Boni-Verbot für die Mitglieder der Geschäftsleitung für die Zeitdauer des Darlehens. Ein solches Darlehen des Bundes soll wirklich nur subsidiär und nur unter äusserst strengen Voraussetzungen gewährt und dann auch unter klaren Bedingungen zurückgezahlt werden. Wenn immer möglich, soll das Geld natürlich am Kreditmarkt beschafft werden.
Nun gibt es Leute, die sagen, dass die Kantone als Eigner in die Bresche springen und für die Liquidität ihres Unternehmens sorgen müssen. Stimmt, das wäre eigentlich richtig. Nur: In den meisten Kantonen kann die Regierung gar kein Notrecht anwenden. Im Falle der Axpo sind neun Kantone beteiligt. Es würde also neun Kantonsratsbeschlüsse brauchen. Das ist einfach nicht praktikabel, zumindest nicht, wenn die Beschlüsse innert nützlicher Frist gefasst werden müssen.
Die Ereignisse haben sich überschlagen. Bereits steht das erste Unternehmen unter dem Rettungsschirm. Weil es das Büro des Nationalrates abgelehnt hat, dem Wunsch des Bundesrates zu entsprechen und das Gesetz noch in der Sommersession durch beide Räte und zur Schlussabstimmung zu bringen, musste der Bundesrat einmal mehr Notrecht anwenden. Natürlich kann der Bundesrat Notrecht anwenden. Demokratisch aber ist es, eine ordentliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Ja, hinterher ist man hoffentlich klüger. Die SP-Fraktion dankt dem Bundesrat und der zuständigen Bundesrätin für die umsichtige Vorbereitung dieses dringend nötigen Gesetzes. Frau Bundesrätin Sommaruga hat es nämlich in weiser Voraussicht frühzeitig aufgegleist.
Wir treten natürlich auf das Geschäft ein.
Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin Suter, ich hoffe, Herr Nordmann kann nachher auch noch eine Minute sprechen. Aber das ist ja Ihre Angelegenheit. Hier meine Frage: Sie haben jetzt betont, dass primär der Ukraine-Krieg schuld an diesem Debakel sei. Da muss ich Sie fragen: War es nicht so, dass Alpiq schon im Dezember beim Bund nach Hilfe gerufen hat? Entschuldigung, das war Monate vor dem Einmarsch Putins in die Ukraine. Wie können Sie sich das erklären?
Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Vielen Dank für die Frage. Natürlich ist es nicht nur der Krieg in der Ukraine, ich habe Ihnen das entsprechend auch gesagt. Ich habe gesagt, dass der Krieg das ganze Problem verschärft hat. Letztlich ist der Grund für die hohen Strompreise eigentlich, dass der Gaspreis und der Strompreis miteinander verbunden sind. Das müsste man entkoppeln.
Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sehr geehrte Frau Kollegin, Sie haben gesagt, die Kantone könnten kein Notrecht erlassen. Erklären Sie mir einmal, wieso sie kein Notrecht erlassen können. So oder so konnten sie die Situation voraussehen. Wenn sie die Risiken richtig abgeschätzt hätten, hätten sie sich vorbereitet. Das war schon im Dezember, vor der Ukraine, ein Thema. Worauf stützen Sie die Aussage, dass die Kantone als Aktionäre nicht in der Lage seien, hier Zuschüsse oder Kredite zu geben?
Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Ich habe gesagt, die meisten Kantone könnten nicht per Notrecht in dieser Höhe Geld sprechen; man müsste zuerst in neun Kantonen einen Parlamentsbeschluss herbeiführen, das könnte nicht innert nützlicher Frist abgeschlossen werden. Wie Sie sehen, scheint bereits jetzt das erste Unternehmen in Liquiditätsengpässe zu geraten.
Fischer Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Kollegin Suter, Sie haben jetzt diverse Gründe genannt - den Ukraine-Krieg, die Situation auf dem Strommarkt usw. -, aus denen wir in diese Situation gekommen sind. Nehmen Sie die Geschäftsleitung der Axpo komplett aus der Verantwortung, oder sind Sie nicht auch der Ansicht, dass sehr gut bezahlte Manager genau auf eine solche Situation vorbereitet sein müssten und dass es genau deren Aufgabe gewesen wäre, ihre Verantwortung wahrzunehmen? Ich habe jetzt kein Wort über die Verantwortung der Stromkonzerne gehört.
Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Sie können dann gerne auch meinem Einzelantrag zustimmen, der ein Boni-Verbot für die Mitglieder der Geschäftsleitung der Unternehmen verlangt, die ein Darlehen beantragen. Natürlich haben sie eine Verantwortung, und ich gehe davon aus, dass sie dafür auch geradestehen. Auf die Liquiditätsengpässe haben sie aber natürlich nur beschränkt Einfluss gehabt.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
En préambule, je rappelle que cette crise est due, d'une part, à l'invasion de l'Ukraine par la Russie et, d'autre part, à la panne massive des centrales nucléaires françaises.
Lors de la séance du bureau de notre conseil en juin dernier, j'avais demandé le traitement parallèle dans les deux conseils, comme l'avait requis le Conseil fédéral. J'ai malheureusement perdu ce vote dans un pur rapport gauche-droite. Cela nous met dans la situation ridicule de devoir adopter cette loi après qu'Axpo a été sauvé par le droit d'urgence.
Néanmoins, nous soutenons cette base légale, car ne pas sauver une entreprise dans cette situation revient à s'exposer à des faillites en chaînes qui, dans la situation de tension extrême sur le marché de l'électricité, augmenterait massivement le risque de pénurie et de black-out. Par contre, nous avons deux conditions élémentaires que nous proposons sous la forme de propositions individuelles: d'une part, l'interdiction des bonus, y compris pour Axpo quand on est sous ce régime - il s'agit de la proposition de Gabriela Suter - et d'autre part une publication claire, pour répondre aussi à la question de M. Benjamin Fischer, pour savoir quelles ont été les affaires qui ont conduit à cette situation et qui ont déclenché cette nécessité de sauvetage. Il semble que l'exposition à l'étranger en particulier ait joué un certain rôle. Nous exigeons la transparence complète avec un rapport de synthèse pour le public.
Au passage, on peut se réjouir du fait que le DETEC ait préparé ce sauvetage et proposé au Conseil fédéral un concept, une loi, parce que cela a pu être réalisé correctement durant l'été, même si la base légale n'avait pas encore été adoptée. En réalité, le Conseil fédéral était ainsi prêt pour gérer cette situation.
Je suis un peu étonné que le groupe UDC continue à nier le problème en proposant de ne pas entrer en matière. Peut-être est-ce parce qu'il s'agit du seul parti politique à avoir deux représentants au conseil d'administration d'Axpo. Peut-être qu'aussi, au lieu d'attaquer en permanence Mme Sommaruga, l'UDC pourrait faire un peu d'introspection.
Le problème d'Axpo est aussi un problème fondamental d'organisation du marché électrique, car on ne peut pas financer des installations qui ont trente ans de durée de vie avec des "futures" à la Bourse pour trois ans. Cela ne fonctionne pas et l'électricité n'est pas appropriée pour le commerce boursier à court terme. En ce sens, la libéralisation de ce marché est clairement un échec et Axpo en est le symptôme. Mais ce n'est pas le seul symptôme.
Ce qui se passe sur le marché libre, l'explosion des prix pour les PME, est un problème dramatique et il faudra absolument que le Conseil fédéral propose des solutions rapidement, sinon on aura des situations catastrophiques. En effet, il n'est pas possible de dépenser 4 milliards de francs, certes sous forme de prêt, pour sauver le plus gros acteur, et de ne rien faire pour les PME, pour leurs employés, et éventuellement de laisser la facture des ménages exploser. J'attends du Conseil fédéral qu'il propose des solutions. Nous lui avons fait quelques suggestions.
Enfin, il faudra traiter le problème structurel du marché de l'électricité, car si M. Poutine a pu déstabiliser le marché de l'électricité, c'est aussi parce que celui-ci est très mal conçu.
Enfin, j'utiliserai la dernière minute à ma disposition pour rappeler un certain nombre de faits à M. Imark suite à ses attaques polémiques, même s'il n'est pas dans la salle. Il dit que la Stratégie énergétique 2050, votée en 2017, est la cause de tous les problèmes et est un échec. C'est une insanité! L'échec, c'est la stratégie historique de la Suisse consistant à être dépendante du gaz, du pétrole et accessoirement de l'uranium. C'est à cause de cette dépendance stratégique, que l'UDC essaie dans tous les cas de défendre bec et ongles et de lutter contre toutes les tentatives pour s'en libérer, que nous sommes dans cette mauvaise situation. Si nous avions davantage investi dans les énergies renouvelables, si nous nous étions libérés des importations d'énergies fossiles, nous ne serions pas dans cette situation. Accessoirement, l'exemple de la France montre que nous ferions bien de nous libérer assez rapidement de la dépendance aux vieilles centrales nucléaires, car celles-ci tombent facilement en panne.
Grin Jean-Pierre · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Monsieur Nordmann, ne pensez-vous pas que le fait d'arrêter la centrale nucléaire de Mühleberg était une erreur stratégique, et qu'il aurait mieux valu la réparer?
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Monsieur Grin, je vous remercie pour cette question. La politique n'a jamais imposé quoi que ce soit aux Forces motrices bernoises. L'arrêt de Mühleberg est leur propre décision, parce que la réparation de cette centrale n'aurait jamais été rentable dans un marché électrique dysfonctionnel tel qu'il existe aujourd'hui. Franchement, avec des centrales nucléaires âgées de 46 ans en moyenne, le volet nucléaire de notre approvisionnement est très précaire, parce que ces vieilles installations peuvent tomber en panne. On ne met pas une locomotive Crocodile en tête d'un Intercity. C'est exactement le même problème, ces installations sont beaucoup trop vieilles. Il faudra réinvestir, alors réinvestissons dans les énergies renouvelables, pas dans les énergies qui nous font dépendre de l'uranium russe.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Einfach zur Deklaration: Deutschland wird jetzt dann mit der EEG-Umlage 300 Milliarden Euro ausgegeben haben und hat noch viel grössere Probleme als wir. Den Schritt Richtung Deutschland zu machen, wie Sie es gerne möchten, wäre eigentlich auch ein grober Fehler.
Aber eine Frage, die mich noch umtreibt, Herr Nordmann: Wir waren ja zusammen in der Kommission, als vor rund viereinhalb oder fünf Jahren die Alpiq zum ersten Mal wegen Staatshilfen anklopfte. 2018 hat sie sich ja dann, auch mit der Veräusserung einiger Anlagen, selber aus dem Sumpf gezogen. Aber mich treibt einfach immer noch die Frage um, warum die Eigentümer dieser Firmen nie, aber auch gar nie irgendetwas aus diesen Situationen gelernt und selber Kapital und Liquiditätsreserven aufgebaut haben. (Zwischenruf der Präsidentin: Die Frage wurde gestellt, vielen Dank! Sie dürfen antworten, Herr Nordmann.) Warum wurde das nie gemacht?
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Das Problem der Alpiq bestand vor vier Jahren darin, dass sie ihren gesamten Strom unter den Gestehungskosten verkaufte. Das ging ihr an die Substanz. Sie hat geblutet und musste Aktiven veräussern. Aber die Schlussfolgerung, die Sie daraus ziehen müssen, Herr Wasserfallen, ist, dass wir den Strommarkt reformieren müssen, und zwar grundlegend. Es geht einfach nicht, dass sich Firmen in einem Business, wo die Amortisierungsdauer dreissig oder fünfzig Jahre beträgt, mit dreijährigen Verträgen oder Spotpreisen an der Börse finanzieren. Denn dann geht unter solchen Umständen jede Firma hops, weil sie nicht einmal ihre laufenden Kosten und schon gar nicht ihre Amortisierungskosten decken kann. Das ist das grundlegende Problem der Liberalisierung des Strommarktes. Er gehört dringend reformiert, denn so wird es nicht gehen.
Das Folgende ist ein guter Hinweis: In den 1950er-Jahren hat die Schweiz 4 Prozent des Bruttoinlandproduktes in die Stromversorgung investiert, in den letzten Jahren nur 0,5 Prozent. Wieso? Weil der Markt fundamental dysfunktional und die Refinanzierung der Investitionen nicht erlaubt ist. Das muss korrigiert werden.
Noch ein Wort zu Deutschland: Immerhin hat Deutschland etwa 40 Prozent erneuerbare Energie im Netz, die Schweiz hingegen nur 8 Prozent. Zum Glück haben die Deutschen investiert. Sie hätten noch mehr investieren können, aber mit unseren 8 Prozent an erneuerbarer Energie sind wir in der Schweiz schlecht positioniert, um den Deutschen eine Lektion zu erteilen.
Roduit Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Cher collègue, vous avez parlé de l'intégration de cette opération de sauvetage dans une stratégie nationale. Ne pensez-vous pas que chaque kilowattheure d'énergie indigène et renouvelable produit compte, et que le plus urgent serait d'enlever tous les obstacles?
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Non, Monsieur Roduit, je crois qu'il faut effectivement développer la production d'énergie renouvelable, mais pas à n'importe quel prix et pas n'importe comment. Il y a des productions qui sont très peu nuisibles. Les panneaux solaires sur les toits sont très peu nuisibles. Les éoliennes posent très rarement des problèmes; on peut trouver qu'elles ne sont pas belles, mais elles posent rarement des problèmes écologiques majeurs, sauf dans certains cas particuliers.
On peut installer un certain nombre de centrales solaires au sol, sans problème. On peut rehausser les treize barrages évoqués lors de la table ronde, sans problème. On peut construire les deux nouveaux barrages, sans problème. Par contre, aller bétonner les derniers ruisseaux, assécher les dernières rivières qui ne sont pas encore touchées, s'en prendre au domaine aquatique qui est très sensible écologiquement, notamment en termes de biodiversité, ce n'est pas une bonne idée. C'est le maximum de dommages écologiques pour le minimum de production additionnelle. S'agissant de rivières, qui ont principalement de l'eau en été, au moment où les panneaux photovoltaïques produisent bien assez, il est idiot d'aller les bétonner. Puisque vous faites allusion à votre initiative "Chaque kilowattheure compte!", je pense que cette attaque contre la biodiversité dans le secteur aquatique n'est pas très intelligente à long terme. On a des solutions et des propositions bien plus intelligentes et bien plus efficaces pour produire du courant, avec les panneaux photovoltaïques sur les toits et quelques installations au sol, les éoliennes et le renforcement de l'hydraulique stockée.
Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sehr geehrter Kollege, Sie haben hier den Eindruck erweckt, wir hätten uns beim Gas von Russland abhängig gemacht usw.
Stimmen Sie mir zu? Beim Gas haben wir die Verträge, aber die Europäische Union muss uns das Gas eben auch liefern. Sie hat uns aber bereits angekündigt, dass sie die Verträge dann brechen und das Gas nicht liefern werde. Beim Strom haben wir uns bewusst von der EU abhängig gemacht, sogar mit Importen, die wir in der Energiestrategie geplant haben. Sind wir nicht zu abhängig von der EU und von einer verfehlten Energiepolitik der EU? Geben Sie das heute zu oder immer noch nicht?
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte Napoleon zitieren, der sinngemäss gesagt hat, dass jedes Land die Politik seiner Geografie macht. Es ist nun einmal ein Faktum, Frau Martullo-Blocher, dass die Schweiz umgeben ist von der EU. Das zweite Faktum ist, dass wir im Winter rund 90 Prozent unseres Stroms selber produzieren und 10 Prozent importieren müssen. Das müssen wir mit der EU besser regeln, aber wir können nicht negieren, dass es die EU gibt. Ein weiteres Faktum ist, dass wir Erdgas zu 100 Prozent importieren und dass es leitungsgebunden über die EU kommt. Da müssen wir also längerfristig eine vertragliche Lösung finden und hoffen, dass es in diesem Winter gehen wird. Es wird jedenfalls nicht besser mit ständigen Anfeindungen gegen die EU, die übrigens selber versucht, diese Krise in den Griff zu bekommen.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
J'ai suivi les débats et entendu les nombreuses questions qui ont été posées. Ne pensez-vous pas qu'il y a une confusion dans le débat que nous menons entre, d'un côté, la Stratégie énergétique 2050 et, de l'autre, la loi-cadre que nous sommes en train de mettre en place pour ces entreprises d'importance systémique, en raison d'exigences de la Bourse envers ces dernières? Selon moi, ces sujets sont bien distincts, alors qu'ils sont amalgamés dans nos débats.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Oui et non. D'un côté, je peux comprendre ce que vous dites, c'est-à-dire que c'est formellement séparé. Effectivement, nous ne discutons aujourd'hui ni de la stratégie d'approvisionnement énergétique à long terme, ni de l'organisation du marché de l'électricité. Mais, en substance, Monsieur Bourgeois, c'est un peu lié. C'est parce que l'électricité est commercialisée dans une bourse, sur le marché "spot" et avec des contrats de trois ans que nos entreprises électriques se trouvent dans cette situation totalement absurde où elles doivent fournir des garanties qui n'ont plus rien à voir avec leur bilan. En ce sens, c'est quand même un dysfonctionnement fondamental du marché électrique.
Aussi, cela a un rapport avec la stratégique d'approvisionnement, Monsieur Bourgeois: si nous avions assez investi dans les énergies renouvelables, nous ne serions pas dépendants des importations et nous aurions moins d'effets de contamination du prix européen, fondé sur le système du "merit order", qui contamine tous les prix de l'énergie.
Nous sommes dans la situation absurde, Monsieur Bourgeois, où 90 pour cent de l'électricité suisse est produite à moins de dix centimes, mais où, quand M. Regazzi demande une offre à la société qui lui fournit le courant électrique pour son approvisionnement en électricité de l'année prochaine, le prix du kilowattheure est à un franc. Il y a bien quelqu'un qui encaisse cette marge, ce qui est totalement dysfonctionnel. Il faut absolument retourner à un système où le prix offert aux consommateurs a un rapport avec les coûts, et ce dans les deux sens: il ne doit jamais être en dessous des coûts totaux de revient, mais il ne doit pas non plus être en dessus des coûts totaux de revient dans une mesure telle qu'aujourd'hui - c'est totalement dysfonctionnel. On voit bien que le secteur non libéralisé est celui qui fonctionne le mieux, la hausse des prix étant encore modérée dans le secteur protégé, parce qu'on s'est fourni à long terme, parce qu'on est dans une logique d'autoproduction et parce qu'on est dans une logique de répercussion des coûts. En fait, les problèmes sont fondamentalement liés.
La cause de la loi dont nous délibérons aujourd'hui, c'est le dysfonctionnement fondamental du marché de l'électricité.
Ruch Daniel · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Monsieur Nordmann, j'entends que vous êtes prêt à soutenir toute forme d'énergie renouvelable. Vous n'êtes pas sans savoir que le bois-énergie est la deuxième force comme énergie renouvelable. Est-ce que vous seriez prêt à soutenir la production du bois-énergie, qui pourrait certainement nous sauver et nous faire sortir de cette crise?
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Vous avez parfaitement raison Monsieur Ruch, le bois peut jouer un rôle très important. Le bois, c'est en fait de l'énergie solaire stockée sous forme chimique. Il est donc très utile, parce qu'on peut l'utiliser en hiver quand les besoins en énergie sont plus importants et produire en même temps de la chaleur et de l'électricité. C'est donc clairement un système qui fonctionne bien.
Maintenant, il se trouve que le prix de l'énergie étant très élevé, le prix du bois, des pellets et des copeaux a lui aussi beaucoup augmenté. Mais effectivement, on pourrait essayer de rationaliser davantage la politique d'utilisation du bois et avoir une politique forestière un tout petit peu plus rationnelle et plus stable dans la durée, pour protéger les infrastructures et les investissements dans ce secteur, de façon à ce qu'ils ne soient pas trop impactés par les variations irrationnelles du prix de l'énergie. Si, dans deux ans, les prix s'effondrent complètement - ce qui n'est pas impossible -, je comprendrais que les firmes actives dans le domaine du bois puissent être confrontées à des problèmes. Comme le bois est géré de façon durable en Suisse, il n'y a pas de problème à l'exploiter plus tant que l'on reste dans les limites de la durabilité.
Paganini Nicolo · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Stimmungslage in der Mitte-Fraktion beim vorliegenden Rettungsschirm könnte etwa wie folgt zusammengefasst werden: Wohl noch nie war an einer Vorlage so vieles falsch wie beim vorliegenden Rettungsschirm, und trotzdem war es richtig und vor allem wichtig, der Vorlage zuzustimmen. In der Tat hält sich unsere Begeisterung in Grenzen. Anzuerkennen ist, dass der Bundesrat nach Auftauchen erster möglicher Liquiditätsengpässe systemrelevanter Elektrizitätsunternehmen vor Weihnachten 2021 gehandelt und dem Parlament ein Gesetzesprojekt zugeleitet hat.
Was ist nun falsch an diesem Rettungsschirm? Falsch oder zumindest fragwürdig ist, dass die Strombörsen so funktionieren, dass Unternehmen in Zeiten, in denen sie ihren Strom zu Rekordpreisen verkaufen können, in existenzbedrohende Liquiditätsengpässe kommen. Falsch ist, dass nicht die Kantone und Gemeinden als hauptsächliche Eigentümer der systemrelevanten Stromunternehmen für ausreichende Liquidität sorgen, dass sie sich zurücklehnen und die Rettung bzw. das entsprechende finanzielle Risiko dem Steuerzahler auf Bundesebene überlassen. War es für die Aktionäre tatsächlich unmöglich, in einem Zeitfenster von einem Dreivierteljahr die Verantwortung als Eigentümer wahrzunehmen und die nötigen Liquiditätszusagen beizubringen? Als überzeugtem Föderalisten wird es einem im Moment nicht leichtgemacht.
Falsch ist, dass bis heute nicht vollständig transparent gemacht werden konnte, wie sich die betroffenen Handelspositionen der Stromunternehmen zusammensetzen und welches Risikoprofil tatsächlich gefahren wurde und wird. Falsch ist aber auch, und damit gehe ich etwas auf das globalere Umfeld des Rettungsschirms ein, dass die europäischen Strommärkte in den vergangenen Jahren mit Subventionen für neue erneuerbare Energien geflutet wurden. Das hat bis vor rund eineinhalb Jahren zu extrem tiefen Energiepreisen und damit zu fehlenden Anreizen für Investitionen in die Stromproduktion geführt. Falsch ist, dass die unangenehmen Teile der Energiestrategie 2050, unter anderem die Bereitstellung von Reservekraftwerken, auf die lange Bank geschoben wurden. Falsch ist auch, dass zahlreiche sinnvolle Ausbauprojekte für erneuerbare Energien aufgrund von Einsprachen beschwerdeberechtigter Verbände nicht realisiert werden konnten.
Auf das vorliegende Bundesgesetz und den dazugehörigen Verpflichtungskredit nicht einzutreten, ist aber keine Lösung. Es ist einfach - wie es die SVP-Fraktion hier tut, in der Sicherheit, dass sich ohnehin eine Mehrheit für Eintreten ergeben wird -, das Gesetz zu bekämpfen und die Bevölkerung zu spalten, statt in der Krise zusammenzustehen. Das Risiko eines Konkurses, insbesondere von Axpo und Alpiq, ist für die gesamte Schweizer Stromversorgung viel zu hoch.
Es handelt sich zwar, wie bereits erwähnt, um einen ordnungspolitischen und föderalismuspolitischen Sündenfall. Es ist zu hoffen, dass das Risiko, dass allfällige bezogene Darlehen nicht zurückbezahlt werden können, tatsächlich minim ist und die Chance, dass der Bund mit dem Rettungsschirm ein finanzielles Geschäft macht, überwiegt. Aber um dieses allfällige finanzielle Geschäft für den Bund geht es der Mitte-Fraktion nicht, nein, wir wollen mit unserer Zustimmung Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass in einer Phase äusserster Nervosität und Angespanntheit auf den Energiemärkten nicht auch noch die das Rückgrat unserer Stromversorgung bildenden Unternehmen in den Untergang getrieben werden. Wir brauchen mehr Ruhe im System und keine Konkurse systemrelevanter Stromunternehmen.
Nennen Sie es von mir aus "Die Faust im Sack machen". Wir machen heute nolens volens mit. Die Lehren für das künftige Design der Strommärkte und für die künftigen Funktionen und Strategien der Stromunternehmen müssen gezogen werden, aber nicht hier und heute bei dieser Vorlage.
Ich bitte Sie im Namen der Mitte-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten.
Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Um es vorwegzunehmen: Der Einstieg in das Geschäft war bei der FDP-Liberalen Fraktion durchaus kritisch, ja sehr kritisch. Es geht um eine Hilfestellung des Staates für Gesellschaften, die wirtschaftlich gesund sind. Hinzu kommt die bekannte Eigentümerstruktur. Die vom Rettungsschirm adressierten Unternehmen stehen zum allergrössten Teil im Eigentum der öffentlichen Hand, der Kantone und Gemeinden. Deshalb besteht seitens der FDP-Liberalen Fraktion selbstverständlich die Erwartung, dass Probleme in erster Linie aus eigener Kraft gelöst werden. Zudem vertritt sie die Haltung, dass sich die Thematik einer Insolvenz an die Unternehmen selber richtet. Der Bund oder die öffentliche Hand an sich kann unserer Überzeugung nach nur als Ultima Ratio in der Pflicht sein.
Diese gravierenden Bedenken haben wir bereits in der Vernehmlassung geäussert. Sie wurden vom Bundesrat in der Folge auch teilweise aufgenommen, wie z. B. die Forderung, dass alle relevanten Stromproduzenten mit einzubeziehen seien. Sodann wurde die Vorlage in der bisherigen Behandlung durch die vorberatenden Kommissionen und den Ständerat nochmals optimiert.
Bei all dieser Kritik ist aber auch klar, dass die vom Rettungsschirm umfassten Tatbestände spezieller Art sind. Es geht um vorübergehende Liquiditätsengpässe, die durch ausserordentliche Marktsituationen entstehen. Die Grundlage ist - das haben wir heute schon verschiedentlich gehört -, dass die Unternehmen, die den Strom über Börsen verkaufen, bei steigenden Preisen entsprechend höhere Sicherheitsleistungen erbringen müssen, und zwar, das ist die Crux, rasch, sehr rasch.
Entscheidend für das Abwägen der Argumente für und wider den Rettungsschirm ist für die FDP-Liberale Fraktion die Frage der Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Darum geht es in dieser Vorlage; dies ist der Kern der Vorlage. Es geht nicht um die Rettung von Unternehmen, und deshalb ist der Titel allenfalls auch etwas irreführend. Es geht nicht um die Rettung von Unternehmen, sondern um die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit. Es ist nicht so, dass Unternehmen in diesem Sinne quasi belohnt werden sollen. Nein, es geht um unvorhersehbare Faktoren mit Auswirkungen auf den Energiemarkt, die seit Februar dieses Jahres durch den Krieg in der Ukraine verstärkt werden. Es gab vorher schon entsprechende Turbulenzen und sich daraus ergebende Konsequenzen für unsere Energieversorgung.
Dabei ist in einer Gesamtbetrachtung folgender erschwerender Umstand auch noch zu berücksichtigen: Kann ein systemrelevantes Elektrizitätsunternehmen infolge mangelnder oder nur schon ungenügender Liquidität seinen Verpflichtungen gegenüber der Börse nicht und vor allem nicht rechtzeitig nachkommen, so trifft dies unter Umständen nicht nur das besagte Unternehmen direkt. Vielmehr besteht die grosse Gefahr eigentlicher Kettenreaktionen bis hin zu einem Systemkollaps.
Wir haben selbstverständlich auch andere, grundsätzlich favorisierte Möglichkeiten zur Krisenbewältigung geprüft, zum Beispiel die Instrumente der Nachlassstundung gemäss Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Diese Möglichkeiten erwiesen sich für die adressierte Problematik aber als nicht tauglich, weil sie der bestehenden Dringlichkeit insbesondere auch in zeitlicher Hinsicht nicht gerecht werden können. Man stelle es sich vor: Die Sicherheitsleistungen gegenüber der Börse müssen im Falle steigender Preise innert kürzester Zeit - man spricht von maximal 48 Stunden - bereitgestellt werden, und dies je nach Umfang der Erhöhung der Preise im mehrstelligen Millionenbereich oder sogar im Milliardenbereich.
Hinzu kommen Überlegungen staatspolitischer Natur. Das war für uns auch ein wichtiger Aspekt. Mit dieser Vorlage wird eine gesetzliche Grundlage für die staatliche Hilfestellung geschaffen. Damit nimmt das Parlament das Heft selber in die Hand und überlässt es eben nicht dem Bundesrat, im Fall der Fälle mittels Notrecht einzugreifen. Da wir bei den vom Rettungsschirm erfassten Fällen nicht mehr nur von theoretisch möglichen Konstellationen sprechen - wie bekannt, hat die Axpo den Rettungsschirm bereits in Anspruch genommen -, ist es aus Sicht der FDP-Liberalen Funktion klar, dass die Bedingungen, unter welchen Unterstützungsmassnahmen zu gewähren sind, vom Parlament definiert werden müssen und dass nicht die auf Notrecht beschränkte Kompetenz des Bundesrates zum Zuge kommen soll. Es ist unserer Ansicht nach richtig und angemessen, eine entsprechende Vorlage im ordentlichen parlamentarischen Gesetzgebungsprozess zu erlassen und damit die dringend nötige Rechtssicherheit zu schaffen.
Apropos Rechtssicherheit: Wir durften im Übrigen Berichte aus der Branche entgegennehmen, wonach alleine schon der Umstand, dass diese Vorlage aufgegleist wurde, es den Unternehmen erleichtert, sich am Kapitalmarkt mit Liquidität zu versorgen. Damit ist der Rettungsschirm auch ein starkes Signal. In diesem Zusammenhang ist es denn auch sehr wichtig, dass der Rettungsschirm zwar als Unterstützungsmassnahme ausgestaltet ist, aber so unattraktiv, dass er nur im äussersten Notfall in Anspruch genommen wird. Die dem Rettungsschirm unterstellten Unternehmen müssen einerseits zusammen mit ihren Eigentümerinnen und andererseits mit ihren Fremdkapitalgeberinnen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Liquidität sicherzustellen. Damit wird das Prinzip der Subsidiarität gewahrt.
Wichtig scheint mir auch, das geht manchmal in der Diskussion etwas vergessen: Es geht nicht um A-Fonds-perdu-Beiträge, sondern um Darlehen, welche der Bund den unterstellten Unternehmen gewährt, und dies, ich habe es erwähnt, zu durchaus unattraktiven Konditionen für die Darlehensnehmerinnen. Zur marktgerechten Verzinsung kommt ein massgebender Risikozuschlag. Damit werden Fehlanreize verhindert. Auch dieser Aspekt soll dafür sorgen, dass die Kredite nur bezogen werden, wenn es nicht anders geht. Zudem werden die Kosten des Bundes für die Bereitstellung der Gelder zumindest zu einem Teil durch eine von den betroffenen Unternehmen zu leistende Bereitstellungspauschale gedeckt.
Wir kommen zu folgendem Fazit: Der Rettungsschirm ist ein präventives Instrument, welches sicherstellt, dass die Stromversorgung in der Schweiz trotz allfälliger weiterer starker Preisaufschläge im internationalen Stromhandel auch zukünftig gewährleistet ist. Wir können uns nun natürlich episch darüber streiten, wer wann welche Schuld trägt, oder wir konzentrieren uns auf die Lösung eines aktuell evidenten Problems - dies sind wir unserer Bevölkerung schuldig.
Die FDP-Liberale Fraktion wird mehrheitlich auf die Vorlage eintreten, und dies gilt auch für den entsprechenden Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit.
Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir beraten eine Vorlage, die in der Überschrift das Wort "Rettung" enthält. Retten muss man jemanden, der am Sterben ist oder dem es ganz schlecht geht. Aber unsere Stromkonzerne sind nicht am Sterben. Am Sterben ist demgegenüber Ihre verblendete, fehlgeleitete und grandios gescheiterte Energiestrategie. Diese wollen Sie retten, nicht die Stromkonzerne. Das Wort "Rettung" ist entlarvend und nichts anderes als der manifeste Beweis dafür, dass die Energiestrategie kläglich gescheitert ist.
Der erste Schritt bei der Problemlösung ist es immer, das Problem zu erkennen und sich einzugestehen, dass es überhaupt da ist. Aber nicht einmal das tun Sie, liebe Frau Bundesrätin, liebe Kollegen von Mitte-Links. Das Problem, das haben wir von unserer Fraktion verschiedentlich gehört, das ist nichts anderes als das Scheitern dieser Energiestrategie. Und der Atomausstieg - um es vielleicht mit den Worten Schillers zu sagen -, er ist doch ein "leerer Wahn"!
Es ist tragisch, dass Sie nicht einmal jetzt bereit sind, anzuerkennen und einzugestehen, dass Sie sich auf dem ideologischen Holzweg befinden, und dass Sie nicht bereit sind, Remedur zu schaffen und den Kurs zu ändern. Wir haben nicht eine Energiekrise, wir haben eine Stromkrise und - nicht seit dem Krieg, sondern seit den Massnahmen der EU, die wir mitgetragen haben - auch eine Gaskrise. Aber Energie gäbe es genügend, Energieträger wären in Fülle vorhanden.
Die Krise, die wir haben - und auch das weigern Sie sich anzuerkennen -, ist selbst verschuldet. Wir haben sie wissentlich in Kauf genommen, indem das Volk bei der Abstimmung getäuscht wurde. Es gab Sprüche wie "40 Franken pro Haushalt und Jahr", und jetzt sehen wir es, die Rechnung ist auf dem Tisch. Das erinnert mich an die Zuwanderungsdebatte, als der Bundesrat von maximal 8000 Zuwanderern sprach - tatsächlich kamen dann 80 000. Bei der Energie ist es wiederum das Gleiche: Es wurde gesagt, es werde nicht teurer, nur ein paar "Fränkli" im Jahr, aber die Rechnung ist doch deutlich höher.
Die Krise war schon vor dem Ukraine-Krieg da und wird es auch danach noch sein. Im Frühling wird sie, das hat auch die Frau Bundesrätin gesagt, noch nicht vorbei sein, unabhängig davon, wie sich der Krieg entwickelt. Wir hoffen selbstverständlich, dass er möglichst rasch ein Ende nimmt. Die Krise gibt es nur in Europa. In Asien und in Nordamerika ist zur gleichen Zeit Winter wie bei uns. Aber da gibt es keine Krise. Haben Sie sich einmal überlegt, warum dem so ist? Der Grund ist, das habe ich Ihnen auch gesagt, selbst verschuldet: Man wurde von dieser falschen Ideologie geleitet. Es wird immer von Versorgungssicherheit gesprochen. Aber alles, was uns der Bundesrat vorlegt, ist eine Verbrauchslenkung. Es handelt sich hier um ein Totalversagen auf allen Ebenen. Bund, Kantone und auch die Stromkonzerne selbst haben versagt.
Was ist eigentlich genau passiert? Worum geht es? Die Stromkonzerne haben nichts anderes gemacht, als im Casino zu spielen - und sie haben sich verzockt. Die Steuerzahler sollen jetzt dafür geradestehen und den Schaden berappen. So hat die Axpo - lassen Sie sich die Zahl auf der Zunge zergehen - zweitausend Händler angestellt. Das erinnert mich ein wenig an den Hollywood-Film "The Wolf of Wall Street". Das ist nichts anderes als ein verantwortungsloser Umgang mit der strategisch wichtigen Ressource Strom. Denn die Wirtschaftsleistung jedes Landes ist an die Verfügbarkeit von Energie gekoppelt.
Die Versorgung mit Strom ist systemrelevant, nicht einzelne Unternehmen oder ein Stromkonzern. Wir hätten besser die Frage beantwortet, was mit einem Kraftwerk geschehen soll, wenn ein Eigentümer in Konkurs geht. Stattdessen sprechen wir von systemrelevanten Unternehmen. Die Unternehmen sind aber nicht systemrelevant, und einige wollen diesen Rettungsschirm gar nicht. Die Stromkonzerne haben in der Vergangenheit gegen alle Grundsätze keine Diversifikation der Risiken vorgenommen, sie haben hochspekulativ agiert, und sie haben sämtlichen Strom bis 2025 zu einem Spottpreis ins Ausland verkauft. Strom mit Gestehungskosten von fünf bis sechs Rappen pro Kilowattstunde muss nun für rund einen Franken pro Kilowattstunde zurückgekauft werden.
Meine Damen und Herren, Sie wollen die Modalitäten festlegen, damit der Strom weiterhin ins Ausland exportiert werden kann und die Stromkonzerne mit dieser wichtigen Ressource weiterhin zocken und auch abzocken können. Wissen Sie, was die Folge davon sein wird? Es wird Regulierungen geben. Dasselbe ist mit den Banken passiert. In der Finanzkrise wurden einzelne Banken gerettet. Die Folge war eine Überregulierung. Der Finanzplatz ist ausgetrocknet, und dasselbe wird auch mit dem Strommarkt passieren. Kapital- und Liquiditätsvorschriften werden folgen, und auch im Strommarkt wird eine neue Bürokratie überhandnehmen.
Was ist Ihre Lösung? Wir sollen Kerzen kaufen. Wir sollen gemeinsam duschen. Wir sollen den Rechtsstaat aushebeln, wie das in China passiert. Wir sollen unsere schöne Landschaft, unsere Alpentäler - notabene ausserhalb der Bauzone - mit riesigen Solarpanels aus China zupflastern, die dann vielleicht doch nicht genügend Strom liefern. Wir sollen die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand unseres Landes opfern.
Die SVP-Fraktion ist nicht bereit, dieses Stromcasino auf dem Buckel der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes weiterzubetreiben.
Aus diesem Grund beantragen wir Ihnen Nichteintreten auf die Vorlage.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Die Grünliberalen waren nicht erfreut, als die Alpiq vor knapp einem halben Jahr zum ersten Mal an den Bundesrat gelangte und sagte, sie hätte allenfalls Liquiditätsengpässe. Die Grünliberalen waren auch nicht erfreut darüber, dass der Bundesrat dann diesen Rettungsschirm auf den Weg schickte, und die Grünliberalen sind auch nicht erfreut darüber, dass der Bundesrat jetzt per Sondergesetzgebung die Kommission und den Rat quasi rechts überholen musste, um diesen Rettungsschirm aufzuspannen. Aber wenn es regnet, müssen Sie einen Schirm aufmachen.
Es ist auch keineswegs so, dass der Rettungsschirm, über den wir jetzt diskutieren, eine Folge der verfehlten Energiestrategie 2050 wäre. Über diese haben wir 2017 abgestimmt, das ist etwa fünf Jahre her. Es ist vielmehr eine Folge der Energiepolitik der vergangenen Jahrzehnte. In 93 Jahren wird dann einmal der Deckel auf das Nagra-Lager gelegt werden, in das die atomaren Abfälle der Schweiz kommen sollen - vielleicht, wir wissen es noch nicht so genau. Aber das ist mal der Plan. Dieser Zeithorizont zeigt, dass wir uns in einer ganz anderen Phase bewegen. Jetzt der Energiestrategie 2050 die Schuld an der Strommisere zu geben, ist nun wirklich völlig verfehlt. In fünf Jahren können Sie gar nicht so vieles falsch machen wie halt eben in den vergangenen 60 oder 70 Jahren. Dann haben wir 150 Jahre verfehlte Strom- oder Energiepolitik. Die ausserordentliche Lage, in der sich die Strommärkte nun befinden, war nicht voraussehbar, in keiner Art und Weise.
Die Grünliberalen waren deshalb auch kritisch und haben sich gefragt, ob die Massnahmen, die vorgestellt worden sind, tatsächlich Sinn machen. Auch wir haben uns überlegt, ob es möglich wäre, allenfalls über Konkursverfahren, Insolvenzverfahren und Ähnliches den Betrieb unserer Kraftwerke aufrechtzuerhalten. Wir mussten dann aber lernen, dass das nicht das Problem ist. Das Problem ist tatsächlich, dass wir innerhalb von Europa nicht eine Insel der Glückseligen sind, sondern in einem engen Austausch mit den anderen europäischen Staaten stehen, was den Strom angeht. Wir beliefern das Ausland mit Strom und bekommen selber Strom. Wir importieren und exportieren. Tatsächlich importieren wir im Winter relativ viel Strom. Das wird bei uns jetzt in den nächsten Monaten allenfalls zu weiteren Problemen führen. Dessen sind wir uns absolut gewiss. Wir wissen auch, dass wir jetzt kurzfristige Massnahmen treffen müssen.
Dieser Rettungsschirm, so wie er jetzt hier vorliegt, ist aber ein gutes, ein adäquates und, wenn wir ehrlich sind, eigentlich das einzige Mittel, das wir im Moment haben, um die Liquidität an der Strombörse für unsere grossen Infrastrukturversorger von nationalem Interesse wirklich sicherzustellen. Denn innerhalb so kurzer Zeit, wie es die europäische Strombörse beim Hinterlegen von Cash für die volatilen Strompreise in Zukunft verlangt, kann kein Finanzinstitut in der Schweiz Beträge in diesen Grössenordnungen aufbringen. Der Rettungsschirm ist in diesem Sinne eben auch vor allen Dingen das Verleihen eines Triple-A-Kredits an unsere Stromhersteller und damit auch ein deutliches Zeichen gegenüber den Finanzinstituten und den Kreditgebern dieser grossen Stromversorger. Denn damit beweisen wir, dass der Staat im Notfall hinter der Stromversorgungssicherheit und hinter der Liquidität unserer zum Überleben wichtigen Unternehmen steht.
Jetzt kann man sich natürlich darüber austauschen und sicher auch geteilter Meinung darüber sein, ob alle Instrumente in dieser Strommarktbörse noch adäquat sind. Ich glaube, die Architektur dieses Systems muss in der Zukunft tatsächlich überdacht werden. Aber jetzt stehen wir in der Krise und können das nicht ändern. Vielmehr müssen wir jetzt die Liquidität unserer Stromversorger sicherstellen.
Es wurde auch gesagt, dass eigentlich die Kantone in der Verantwortung stünden. Sie sind schliesslich als Aktionäre hauptsächlich Eigentümer dieser Stromversorgungsunternehmen. Aber als Aktionär hat man nicht unbedingt eine Nachschusspflicht, wenn ein Unternehmen in Schwierigkeiten gerät. Die Kantone wären auch gar nicht in der Lage, diese Geldmittel innerhalb der benötigten kurzen Frist zur Verfügung zu stellen. Darum muss der Bund hier einsteigen.
Aber die Kantone sollten ihre Eigentümerstrategie hinsichtlich der Energieversorgung dringend überdenken. Im Parlament des Kantons Aargau - er ist einer der grossen Aktionäre z. B. der Axpo - haben wir schon vor Jahren darüber diskutiert, ob es sinnvoll war, der Axpo bei ihrer Gründung drei Aufträge mitzugeben: Macht so viel Strom, wie wir brauchen; macht den Strom so billig, wie es möglich ist; schüttet uns noch möglichst viel Geld in die Staatskasse. Diese drei Aufträge hat die Axpo bekommen, und diese drei Aufträge hat sie ausgeführt. Wenn wir die Eigentümerstrategie für die grossen Stromversorgungsunternehmen ändern wollen, müssen wir das über die Kantone tun. Und vielleicht ist diese Krise auch ein Zeichen dafür, dass man das jetzt tatsächlich an die Hand nehmen muss.
Zuletzt noch dies: Die Ausführungen vorhin, auch die von Herrn Imark, haben mich schon etwas erschreckt. Er hat als Schreckgespenst an die Wand gemalt, dass bei einem Anstieg der Strompreise oder bei einer Strommangellage hier im Land dann quasi, ja, was weiss ich, mehr als Demonstrationen stattfinden würden. Das habe ich schon fast als Drohung verstanden.
Ich glaube, wir haben hier im Lande jetzt stattdessen die Möglichkeit, diese Differenzen zu überwinden, zusammenzustehen und diese Krise zu meistern. Sie ist nicht hausgemacht. Als Teil Europas sind wir vom europäischen Energieverbund abhängig. Wir haben in der Vergangenheit Fehler gemacht, ganz klar, aber das geschah vor fünfzig, sechzig Jahren; wir baden sie jetzt aus und lassen die nächsten Generationen sie dann noch weiter ausbaden.
Wir sollten diesen Rettungsschirm jetzt ganz klar beschliessen. Die Grünliberalen sind nicht begeistert, das habe ich eingangs gesagt, aber wir werden die Finanzhilfen als Sofortmassnahme unterstützen. Dann sollten wir unbedingt unsere Resilienz in der Stromversorgung weiter stärken, die erneuerbaren Energien ausbauen und damit ein wichtiger Teil innerhalb des europäischen Stromnetzes werden sowie unsere Abhängigkeit im Winter eindämmen. Und das Allerallerwichtigste wäre, dass der Krieg, in den Putin die Ukraine hineingezogen hat, endlich endet und man wieder in Frieden diskutieren und Wohlstand schaffen kann.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Die grüne Fraktion unterstützt das Eintreten. Die Rettung der Axpo hat leider aufgezeigt, dass sich Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft verrannt, verspekuliert haben. Das ist bedauerlich, aber jetzt geht es darum, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Es geht darum, eine erste temporäre Lösung zu schaffen. Es ist auch klar, dass es weitere Regulierungen braucht, weil diese Unternehmen mittlerweile - es wurde verschiedentlich gesagt - so stark im Handel verstrickt sind, dass sie "too big to fail" sind, dass man sie also retten muss. Deshalb muss es hier Regelungen geben, wie man sie auch bei den Banken brauchte.
Zu den Nichteintretensanträgen der SVP-Fraktion: Das ist einfach verantwortungslos. Wenn wir hier nicht eintreten, dann gilt auch die Notverordnung nicht mehr, das heisst, dann wäre die Axpo insolvent und müsste sozusagen den Betrieb einstellen. Dann haben Sie das Chaos, dann haben Sie die höheren Kosten, dann haben Sie die verstärkte Gefahr eines Blackouts. Einmal mehr wünschte ich mir, es gäbe eine Zeitmaschine und wir könnten während ein paar Monaten - in diesem Fall würden ein paar Wochen wahrscheinlich reichen - in Ihre Richtung laufen, Ihnen einmal zustimmen und dann die Konsequenzen spüren. Dann würde man merken, dass das verantwortungslos ist und dass das nicht aufgeht.
Genauso falsch ist es zu sagen, dass die Energiewende für diese Krise verantwortlich sei. Es ist nicht so, dass die Energiewende zu fest vorangetrieben worden wäre, im Gegenteil: Sie ist nicht stark genug, genau das ist ja das Problem. Wir sind immer noch zu stark von nicht erneuerbaren Energien abhängig. Die erneuerbaren Energien lassen sich nicht von Putin steuern, die erneuerbaren Energien produzieren Strom. Wenn wir in den letzten zehn Jahren immer der SVP gefolgt wären und zu allem Nein gesagt hätten - Nein zur Effizienz, Nein zu Erneuerbaren -, wo wären wir heute? Wir wären da, wo wir vor zehn Jahren waren, und hätten 20 Prozent mehr Abhängigkeit von fossilen Energien. Das würde auch höhere Kosten bedeuten, das würde rund 400 Franken pro Person ausmachen - plus die zunehmenden Kosten auf dem aktuellen Energiemarkt. Das geht nicht auf. Was ist die Antwort? Die Antwort kann nur sein: mehr Effizienz und Erneuerbare. Das ist die sichere Versorgung, die uns unabhängig von Putin und Co. macht.
Zurück zur Vorlage selbst: Wir haben ja eine Situation, in der es immer noch Übergewinne gibt. Es ist wichtig, dass diese Übergewinne in erneuerbare Energien investiert werden. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Egger Kurt zu Artikel 10 Absatz 5 zuzustimmen.
Es wurde mehrmals erwähnt, und ich bin damit einverstanden: Es ist ein Versagen des Managements, wenn jetzt hier ein Rettungsschirm herangezogen werden muss. Deshalb ist es nichts als richtig, auch den Bonus für diese Zeit einzuschränken. Deshalb bitte ich Sie, auch der Minderheit Suter zuzustimmen.
Auch bitte ich, die Gelegenheit zu nutzen, einen Beitrag zur Verhinderung der drohenden Mangellage zu leisten. Das Gesetz, das wir heute haben, kennt - um es mit einer Ampel zu vergleichen - eigentlich nur Grün und Rot. Wir können heute, und das wird gemacht, irgendwelche recht unverbindlichen Empfehlungen und Sparappelle machen, aber richtig verbindliche Massnahmen kann ja der Bundesrat noch nicht ergreifen. Das kann er gemäss Landesversorgungsrecht erst tun, wenn die Mangellage da ist. Erst im Februar greifen dann all die Pläne, die man jetzt vorbereitet. Vorher kann man gemäss Landesversorgungsgesetz keine Massnahmen ergreifen, weil wir eben nur dieses Grün/Rot haben. Andere Länder sind da besser aufgestellt, da hat man sozusagen die Farbe Orange dazwischen und kann proaktiv Massnahmen ergreifen. Deshalb sollten wir die Gelegenheit hier nutzen, dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, bereits im November und nicht erst im Februar zu handeln.
Mit diesem dringlichen Gesetz haben wir jetzt die Möglichkeit, sozusagen die Farbe Orange aufzunehmen und noch präventiv Massnahmen zu ergreifen. Es geht darum, dass man jetzt, wo die Unternehmen noch planen können, aufzeigt, wann sie ihre Betriebspause machen sollen, dass man jetzt auch schon bei den Stauseen handelt und die Pegelstände sicherstellt. Diese Möglichkeiten müssten wir haben, im Gesetzentwurf fehlen sie heute noch.
An alle, die wirklich wollen, dass wir einen Beitrag leisten: Mit diesem Gesetz besteht heute die Möglichkeit, eine Mangellage zu verhindern. Sonst werden wir warten müssen, bis es zu spät ist, und das gilt es zu verhindern.
Ich bitte Sie deshalb, den entsprechenden Minderheitsanträgen zuzustimmen, diese Möglichkeit mit dem Landesversorgungsgesetz gezielt und nicht in der ganzen Breite einzuführen. Der Bundesrat hätte somit die Möglichkeit, jetzt schon mit der Durchführung von Auktionen zu beginnen - das ist auch für Unternehmen besser -, und er könnte jetzt schon die Pegelstände sichern, nicht nur das Potenzial von 0,5 Terawattstunden, das wir bei den Stauseen immer schon hatten, sondern deutlich mehr. Damit könnten wir die Wasserkraft wirklich nutzen und nicht nur den Verbrauch, sondern auch die Produktion steuern.
Entsprechend bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und dann diesen Minderheiten zuzustimmen.
Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Kollege Girod, Sie kommen aus Zürich, Sie haben beklagt, die erneuerbare Energie komme nicht vorwärts. Sie gehören in die Ecke dieser linken Regierungsmehrheiten, die im Kanton Zürich bis anhin alles verhindert haben. Dutzende von privaten energieneutralen Projekten haben Sie verhindert, und wir haben eine sozialdemokratische Bundesrätin, (Zwischenruf der Präsidentin: Haben Sie auch eine Frage, Herr Portmann?) die bis anhin die Verfahren nicht erleichtern wollte - erst jetzt will sie es. Meine Frage, Herr Girod: Wann sind Sie endlich bereit, Verantwortung in den grossen Städten zu übernehmen, wo Sie mit Links-Grün eine Mehrheit haben, und endlich solche Projekte zuzulassen und Denkmalpflege, Naturschutz und vor allem Ihre Beamten mit dieser übertriebenen Administration und diesen hohen Kosten zurückzupfeifen?
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich konnte Ihnen bezüglich Mehrheiten nicht folgen. Ich meinte, dass wir im Bundesrat nicht die Mehrheit haben und im Regierungsrat auch nicht. In der Stadt Zürich machen wir vorwärts. Ich glaube, Zürich ist die Stadt, die bezüglich der Energiewende wirklich vorwärtsmacht. Aber wir werden auch in diesem Rat und in dieser Session weiterhin die Möglichkeit haben vorwärtszumachen, z. B. wenn es um Solaranlagen auf Gebäuden geht. Wir werden den entsprechenden Antrag stellen. Ich bin froh, wenn Sie zustimmen.
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Girod, Sie haben von der Hydroreserve gesprochen und gesagt, dass diese so gross wie möglich sein sollte. So zumindest habe ich Sie verstanden. Jetzt ist es aber so: Je grösser diese Reserve ist, desto teurer wird sie, wobei dadurch letztlich keine zusätzliche Energie ins System gebracht wird. Daher meine Frage: Wer bezahlt am Ende diese Hydroreserve? Es muss sie ja auch jemand bezahlen, und das hat auch eine Wirkung auf den aktuellen Preis.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Vielen Dank für diese Frage. Das ist ein guter Punkt. Es ist wirklich störend, dass es immer hiess, die Wasserkraft helfe uns bei der Versorgungssicherheit, und dann kommt das Jahr, in dem wir diese Versorgungssicherheit am dringendsten brauchen, und da zahlen wir für die Reserve gleich viel wie am Markt. Deshalb ist hier vorgesehen, das nicht über den Markt zu regeln, sondern mit Mindestpegelständen als Verpflichtung der Betreiber der Stauseen. Sie können untereinander schon handeln, aber die Folgen trägt dann nicht der Konsument. Es kann ja nicht sein, dass die Unternehmen jetzt hier noch mehr Profit machen mit der Versorgungssicherheit, die sie eigentlich immer versprochen haben.
Dettling Marcel · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Herr Girod, Sie haben vorhin gesagt, die SVP hätte im erneuerbaren Bereich alles verhindert. Wir sind aber stark für die Wasserkraft. Ist es nicht eher so, dass in der Vergangenheit die Grünen und die ihnen nahestehenden Verbände gegen die Erhöhung von Staumauern waren, z. B. an der Grimsel? Stichwort Restwassermengen: Das Gesetz ist von Ihnen geprägt, sodass man heute mehr Wasser den Bach hinunterfliessen lassen muss, anstatt Strom zu produzieren. Jetzt, da Sie mit dem Rücken zur Wand stehen, schiessen Sie gegen alle und jeden und sehen nicht ein, dass der Fehler genau auf Ihrer Seite liegt. Ist es nicht so?
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Die Wasserkraft ist wichtig. Aber wenn es um den Ausbau geht, müssen wir schon auch auf Solar- und Windenergie und auch auf die Effizienz setzen. Wenn Sie mir sagen, die SVP unterstütze solche Sachen neuerdings, dann finde ich das gut. Aber dann verstehe ich nicht, wieso Sie immer gegen die Energiewende schiessen. Denn Energiewende heisst ja mehr Erneuerbare, mehr Effizienz. Genau davon brauchen wir jetzt mehr.
Büchel Roland Rino · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Frage war wohl eher: Sind es linke Kreise, welche jeweils vom Verbandsbeschwerderecht Gebrauch machen und sonstige Einsprachen einreichen, oder sind es eher rechte Kreise?
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Schaut man sich die entsprechenden Vorstände und Präsidien an, sieht man, würde ich sagen, dass es recht überparteilich ist.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollege Girod, im November und im Januar können wir das Problem nicht mit Solarenergie lösen. Da braucht es eine Zunahme der Wasserkraft. Was sagen Sie dazu? Solarenergie ist letztendlich nicht die Lösung.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich glaube, wir sollten Wasserkraft und Solarenergie nicht gegeneinander ausspielen, sie ergänzen sich gut. Solarenergie ermöglicht es uns ja auch, mehr Wasser in den Stauseen zu behalten. Von dem her ist das eine gute Ergänzung. Dann haben wir noch zusätzlich die Option, Solarenergie in den Bergen zu produzieren, wo das Verhältnis zwischen Sommer- und Winterproduktion fast fünfzig-fünfzig ist. Von daher brauchen wir, denke ich, beides, um hier vorwärtszukommen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Im letzten Dezember, kurz vor Weihnachten, hat die Alpiq beim Bund ein Gesuch für eine temporäre Liquiditätsüberbrückung gestellt. Grund dafür waren die damals bereits ausserordentlichen Preisbewegungen am Strommarkt. Anlass dafür war auf der einen Seite die Situation, dass über die Hälfte der französischen AKW nicht am Netz angeschlossen war, das hat den Markt extrem belastet; auf der anderen Seite waren es die geopolitischen Spannungen, die damals bereits spürbar waren. Die Verwaltung hat die Arbeiten über Weihnachten sofort aufgenommen und hat die entsprechenden Abklärungen getätigt. Das war mein Departement - das Bundesamt für Energie -, zusammen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, der Eidgenössischen Finanzverwaltung und der Elcom, auch unter Beizug von Dritten, von externen Experten.
Alpiq hat das Gesuch dann Anfang Jahr zurückgezogen. Wir sind aber nicht zur Tagesordnung übergegangen. Die Taskforce, die ich damals eingesetzt habe, hat weitergearbeitet, weil uns allen bewusst war, dass eine solche Situation unter Umständen wieder vorkommen könnte. Wir konnten nicht ausschliessen, dass es erneut zu temporären Liquiditätsengpässen kommen könnte. Für uns war klar: Der Bund muss vorbereitet sein. Warum? Es geht um die Stromversorgung in unserem Land, darum geht es. Es geht nicht um die Rettung von Unternehmen, sondern um die Stromversorgung in unserem Land. Uns war klar: Wenn in einer Krise zusätzlich noch ein grosses Stromunternehmen in Konkurs geht, das dann andere in einen Strudel hineinzieht, unter Umständen auch ungezählte Energieversorger der Gemeinden, dann kann es zu einem Flächenbrand kommen, und ein solcher Flächenbrand muss mit allen Mitteln verhindert werden.
Der volkswirtschaftliche Schaden eines solchen Flächenbrands, eines solchen Systemeinbruchs, wäre enorm, und zwar nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Bevölkerung. Das heisst, wenn man einen solchen Flächenbrand verhindern will, dann muss man auch Verantwortung übernehmen. Auch wenn einem das Projekt vielleicht nicht unbedingt passt oder es nicht genau so ausgefallen ist, wie man sich das wünscht: Es ist eine Frage der Verantwortung.
Es geht darum, auch in einer solchen Situation sicherzustellen, dass es eben nicht zu einem Flächenbrand kommt, dass eben kein Dominoeffekt entstehen kann. Genau deshalb hat der Bund entschieden, dass er sich auf eine solche Situation vorbereiten will und muss. Das haben wir gemacht.
Zur temporären Liquiditätsunterstützung gehört, dass grosse Mengen Geld innert sehr kurzer Zeit zur Verfügung gestellt werden müssen. Es geht um die sogenannten "margin calls", also darum, dass man unter Umständen innerhalb von 48 Stunden mehrere Milliarden Franken zur Verfügung haben muss, um eben, wie gesagt, einen Liquiditätsengpass überbrücken zu können. Es geht damit auch nicht um A-Fonds-perdu-Beiträge, ebenso wenig wie darum, einfach Geld auszuschütten. Es geht darum, die Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
Selbstverständlich haben Herr Kollege Maurer und ich frühzeitig die Kantone kontaktiert, die bekanntlich Miteigner dieser grossen, systemkritischen Unternehmen sind. Die Kantone haben uns zurückgemeldet, dass es ihnen nicht möglich ist, innert so kurzer Zeit so grosse Geldbeträge zur Verfügung zu stellen. Daran können Sie sich stören, wenn Sie wollen - das war die Rückmeldung der Kantone.
Und noch einmal: Wenn Sie für die Stromversorgung in diesem Land Verantwortung übernehmen wollen, können Sie nicht sagen: "Ich mache jetzt einfach auch nichts." Deshalb haben wir im Bundesrat, zusammen mit Kollege Maurer, entschieden, dass wir gemeinsam mit dem Parlament eine Vorlage erarbeiten - die Vorlage, die Sie heute beraten. Für den Bundesrat war auch klar: Wenn immer möglich, möchten wir Notrecht vermeiden; für die Anwendung von Notrecht haben Sie den Bundesrat auch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kritisiert. Sie haben gesagt, Sie erwarten vom Bundesrat, dass er Ihnen, wenn immer möglich, die Vorlage rechtzeitig unterbreitet, damit Sie, das Parlament, über die Rahmenbedingungen entscheiden können, damit Sie bei den Bedingungen mitreden können.
Deshalb hat Ihnen der Bundesrat im Mai eine Gesetzesvorlage unterbreitet, mit dem Antrag, eine dringliche Beratung durchzuführen. "Dringlich" heisst, dass eine Gesetzesvorlage in der gleichen Session in beiden Räten zu beraten ist. Im vorliegenden Fall wäre das in der Sommersession gewesen. Sie haben eine dringliche Beratung abgelehnt, was selbstverständlich Ihr Recht ist. Zugleich mussten Sie natürlich aber auch damit rechnen, dass Sie unter Umständen bei den Rahmenbedingungen, sollte es in der Zwischenzeit zu einer solchen Situation kommen, nicht würden mitreden können.
Der Ständerat hat die Vorlage in der letzten Session beraten. Er ist ohne Gegenantrag auf diese Vorlage eingetreten. Der Ständerat hat betont: Wenn vor Ende der Beratung dieser Vorlage eine solche Situation eintreffen würde, wenn der Bund eben eine temporäre Liquiditätsüberbrückung stemmen müsste, dann sollte der Bundesrat Notrecht anwenden. Diese Meinung wurde übrigens auch in Ihrer vorberatenden Kommission vertreten.
Nun ist ebendieser Fall eingetreten. Die Axpo hat beim Bundesrat ein Gesuch für eine temporäre Liquiditätsunterstützung gestellt. Der Bundesrat war vorbereitet. Wir hatten ja dieses Gesetz ausgearbeitet, wir hatten alle entsprechenden Vorbereitungsarbeiten gemacht, und wir konnten innerhalb sehr kurzer Zeit - das wussten wir - einen Verpflichtungskredit und eine Notverordnung unterbreiten. Das Eidgenössische Finanzdepartement und mein Departement haben zusammen mit der Elcom diese Arbeiten innert kürzester Zeit durchführen können.
Der Bundesrat hat jetzt also diesen Rettungsschirm mit Notrecht aktiviert. Dort, wo die parlamentarische Beratung bereits fortgeschritten war, also wo der Ständerat vom Bundesrat abweichende Bestimmungen entschieden hatte und diese von der Mehrheit Ihrer Kommission ebenfalls unterstützt wurden, haben wir die parlamentarische Beratung bereits mit einbezogen. Ansonsten haben wir die Vorlage des Bundesrates umgesetzt. Die Finanzdelegation hat diese Vorlage intensiv geprüft, und sie hat die entsprechenden Kredite freigegeben.
Bis jetzt hat die Axpo kein Darlehen gezogen. Es sind übrigens auch keine weiteren Gesuche von anderen systemkritischen Firmen bei uns eingetroffen. Da die spezielle Energiesituation ja nicht Schweiz-spezifisch ist und die Energiekrise die ganze europäische Situation betrifft, sind wir auch nicht die Einzigen, die jetzt bereits einen solchen Rettungsschirm aktiviert haben. Deutschland, Österreich, Schweden, Finnland - sie alle haben in den letzten Wochen und Tagen eine solche Unterstützung für temporäre Liquiditätsengpässe geleistet.
Für diese Vorlage gilt das Subsidiaritätsprinzip. Das heisst, in erster Linie müssen Kreditgeber, Dritte, selbstverständlich die Eigner, also im Wesentlichen die Kantone, dafür sorgen, dass die entsprechenden Mittel vorhanden sind. Um diese Subsidiarität zu betonen und auch durchzusetzen, hat der Bundesrat die Bedingungen für die Darlehen sehr unattraktiv ausgestaltet. Nebst dem üblichen Zins ist auch ein happiger Risikozuschlag vorgesehen. Das heisst, ein solches Darlehen zieht nur jemand, der wirklich keine anderen Möglichkeiten mehr hat. Ein solches Darlehen wird man daher, wenn es gezogen werden muss, so rasch wie möglich zurückbezahlen. Da werden auch die Kantone, also die Miteigner, Druck machen, weil die Bedingungen dermassen unattraktiv sind. Damit können wir selbstverständlich auch Wettbewerbsverzerrungen vermeiden.
Ich habe es Ihnen gesagt: Der Ständerat ist im Wesentlichen der bundesrätlichen Vorlage gefolgt. Auch Ihre Kommission unterstützt mit deutlicher Mehrheit die bundesrätliche Vorlage. Wichtig ist jetzt, dass dieser parlamentarische Prozess rasch abgeschlossen werden kann. Es war immer das Ziel, dass das Parlament Einfluss nehmen kann, dass wir Rechtssicherheit schaffen. Sie können Rechtssicherheit schaffen, und Sie können weiterhin Einfluss nehmen, nämlich bei der Beratung dieser Vorlage.
Dieser Rettungsschirm ist übrigens nur eine von mehreren Massnahmen, die der Bundesrat getroffen hat, um unser Land für diesen kommenden Winter möglichst gut aufzustellen. Der Bundesrat hat zusätzlich zu diesem Rettungsschirm, mit dem wir eben verhindern wollen, dass ausgerechnet jetzt noch ein grosses, systemkritisches Unternehmen in der Schweiz in Konkurs gehen könnte, Sicherheiten geschaffen: Er hat für den nächsten Winter Polster geschaffen; er hat eine Wasserkraftreserve eingerichtet; er hat jetzt mobile Turbinen vorgesehen; er hat auch die Beschaffung von zusätzlichen Gas- und Gasspeicherkapazitäten in Auftrag gegeben, ein Auftrag, der von der Gasbranche übrigens sehr rasch umgesetzt worden ist; und er hat eine Energiesparkampagne zusammen mit der Wirtschaft lanciert. Die Wirtschaft ist sehr motiviert, gemeinsam mit der Bevölkerung weniger Energie zu verschwenden und auch ihren Beitrag zu leisten, damit wir für diesen Winter möglichst gut aufgestellt sind.
Selbstverständlich wirft diese Krise verschiedene Fragen auf. Es ist, denke ich, sinnvoll und richtig, dass wir uns und auch Sie sich damit beschäftigen. Herr Paganini hat zu Recht gesagt: Heute sprechen Sie über diesen Rettungsschirm. Sie werden über alles andere noch reden können, und das werden Sie voraussichtlich auch tun. Ihnen liegt heute eine Vorlage vor, bei der Sie Verantwortung übernehmen können, indem Sie sagen: Wir tun jetzt das, was das Parlament tun kann, um das Risiko zu vermeiden, dass jetzt, in dieser Situation, ein grosses, systemkritisches Stromunternehmen in der Schweiz in Konkurs geht, andere in diesen Strudel zieht und allenfalls einen Flächenbrand auslöst, der für die Stromversorgung in diesem Land ein enormes Risiko bedeuten könnte.
Sie werden sich aber sicher auch Gedanken darüber machen - und Sie können beruhigt sein, darüber macht sich auch der Bundesrat Gedanken -, wie in Zukunft das Strommarktdesign aussehen soll und welche Gouvernanzfragen sich stellen. Sie haben jetzt auch gesagt, dass Sie sich hier gewisse Fragen stellen.
Sie werden sich Gedanken darüber machen, wie Sie in Zukunft die Abhängigkeit reduzieren können. Die Schweizer Energieversorgung ist heute zu 60 Prozent von Öl und Gas abhängig. Die Diversifizierung der Energieversorgung, wie sie heute auch erwähnt worden ist, die gemäss Bundesverfassung auch ein Auftrag ist, haben wir nicht erreicht, wenn wir zu 60 Prozent von Öl und Gas abhängig sind. Wir sind bei Öl und Gas vollständig importabhängig. Wir haben kein Molekül Gas und keinen Tropfen Öl in diesem Land. Deshalb ist die Strategie des Bundesrates klar. Sie beinhaltet, dass wir diese massive Auslandabhängigkeit reduzieren müssen, indem wir die einheimischen Energien ausbauen, und zwar rasch. Wir müssen die einheimischen Energien rascher ausbauen als bisher, indem wir auch die Speichermöglichkeiten in unserem Land ausbauen, indem wir massiv in die Energieeffizienz investieren, weil das eigentlich letztlich der beste Beitrag ist, um unsere Energierechnung zu verkleinern. In diesem Sinne haben wir heute eine ganz konkrete Aufgabe zu lösen.
Wir haben aber selbstverständlich auch für die Zukunft noch grosse, wichtige Aufgaben für unser Land zu lösen. Tun wir das gemeinsam! Die Schuldzuweisung ist zwar in der Politik ein bekanntes Vorgehen, aber letztlich erwartet die Bevölkerung von uns allen, dass wir heute das Problem angehen, das sich jetzt stellt, und dass wir gemeinsam dafür sorgen, dass die Energieversorgungssicherheit in diesem Land in Zukunft besser gewährleistet ist, dass wir resilienter werden. Das können wir, wenn wir jetzt gemeinsame Entscheide fällen. Sie werden in dieser Session auch noch mehrmals über andere Energiethemen sprechen. Tun wir das miteinander, dann haben wir das Beste getan, was wir für unser Land, für unsere Bevölkerung und für unsere Wirtschaft tun können.
Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, Öl kann man einlagern, beim Strom ist das schwieriger. Weshalb hat sich der Bundesrat dazu entschieden, eine juristische Person zu retten, die 2500 Trader zu Höchstlöhnen beschäftigt, anstatt sicherzustellen, dass die Infrastruktur weiterbetrieben werden kann? Das verstehe ich nicht. Weshalb wollen Sie eine AG retten, anstatt für die Schweizer Infrastruktur zu schauen? Das ist doch der falsche Ansatz.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Herr Nationalrat Aeschi, wir werden uns mit der Frage des Business Continuity Management noch intensiv beschäftigen. Ich freue mich, wenn Sie den Bundesrat dann unterstützen, wenn wir erstens dafür sorgen, dass mit mehr Eigenkapital solche Situationen nicht mehr vorkommen, und zweitens regeln, dass das Business Continuity Management gestärkt wird oder sichergestellt ist. Dann müssen Sie solche Vorlagen nicht mehr unterstützen. Heute haben wir diese Voraussetzungen nicht. Sie sind nicht erfüllt. Deshalb ist diese Vorlage die richtige Antwort, um die Stromversorgungssicherheit in unserem Land in dieser Situation möglichst sicherzustellen.
Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, Sie sagen, das sei ein Schritt für die Versorgungssicherheit der Schweiz. Sie wissen, dass diese Finanzhilfe ganz konkret den Verkauf des Stroms ins Ausland sichert und finanziert, wenn es nötig ist. Ich gehe davon aus, dass Sie diese Geschäfte genau überprüft haben und unter Umständen auch Auflagen für die Zukunft gemacht haben. Können Sie mir sagen, wie viel Prozent dieser Auslandverkäufe, die Sie hier zu sichern hätten, überhaupt mit Eigenproduktion gesichert sind, z. B. im Fall der Axpo, wo es jetzt ja bereits konkret geworden ist?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass der grössere Teil, der hier abgesichert werden muss, Eigenproduktion der Axpo ist. Das Wichtigste bei dieser Vorlage ist aber - ich sage es gerne noch einmal und wahrscheinlich noch mehrmals -: Es geht hier um temporäre Liquiditätsengpässe. Bitte verwechseln Sie diese nicht mit der Solvenz eines Unternehmens. Das machen Sie aber wahrscheinlich nicht. Es geht um temporäre Liquiditätsengpässe. Wenn Sie Geschäfte absichern müssen, sollten Sie Gewissheit haben, dass Sie dies auch weiterhin tun können.
Frau Martullo, ich denke, gerade für die Wirtschaft ist es von allergrösstem Interesse, dass wir die Stromversorgung in unserem Land jetzt sichern. Es geht nicht um ein einzelnes Unternehmen, sondern darum, dass wir jetzt verhindern, dass ein systemkritisches Unternehmen in Konkurs geraten und damit andere in Mitleidenschaft ziehen könnte. Das verhindern wir mit dieser Vorlage. Sie müssten sie eigentlich auch unterstützen.
Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, als Miteigentümer einer kleinen Schweizer Bank weiss ich, dass man einem Kreditnehmer keinen Kredit, keine Garantien, keine Bürgschaften gibt, bevor nicht bis ins Detail geprüft worden ist, ob der Kreditnehmer solvent ist, ob er kreditwürdig ist. Können Sie mir nochmals bestätigen, dass der Bundesrat nicht analysiert und geprüft hat, ob diese Unternehmen kreditwürdig sind?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Die Kreditwürdigkeit dieses Unternehmens wurde geprüft. Das ist eine Voraussetzung. Das Wichtigste ist aber die Subsidiarität. Und noch einmal: Wenn eine Firma ein Darlehen zu solch unattraktiven Bedingungen bezieht, dann tut sie das, weil sie keine anderen Möglichkeiten mehr hat. Sie wird dieses Darlehen, wenn sie es überhaupt jemals bezieht - ich sage es noch einmal, die Axpo hat bis jetzt kein Darlehen bezogen -, so rasch wie möglich zurückbezahlen. Dafür werden auch die Eigner sorgen. Denn sie haben ja auch ein Interesse daran, nicht zu solchen Konditionen Darlehen zu beziehen. Das ist die beste Absicherung. Wenn Sie die aktuelle Situation im Strommarkt anschauen, dann sehen Sie, dass es keine Solvenzprobleme gibt, sondern dass es, ich sage das noch einmal, um eine spezifische Situation geht, in der vorübergehend Liquiditätsengpässe überbrückt werden müssen.
Fischer Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, Sie haben vorhin gesagt, die Kommissionen hätten diese Vorlage eingehend geprüft. Wir haben vorhin die Auskünfte der Kommissionssprecher, der Kollegen Bäumle und Schilliger, gehört. Sie haben einige Fragen nicht beantwortet, mit dem Hinweis darauf, dass die Kommission diese nicht behandeln konnte, einerseits aus Zeitgründen, andererseits weil Einblicke in die operative Tätigkeit fehlten. Hat wenigstens jemand in Ihrem Departement eine Übersicht über die Handelsaktivitäten der Axpo? Sind Sie der Meinung, dass dem Parlament die für diesen Entscheid notwendigen Informationen vorliegen? Ist das, was wir hier machen, seriöse Legiferierung? Haben Sie ein gutes Gewissen?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ist das jetzt eine Gewissensprüfung? Sehr geehrter Herr Nationalrat Fischer, Sie müssen heute über eine Gesetzesvorlage beraten. Ihre vorberatenden Kommissionen hatten alle Möglichkeiten, diese Arbeit so zu tun, wie sie es für richtig befanden. Ihre Kommission und der Ständerat unterstützen die Gesetzesvorlage. Die Mehrheit der vorberatenden nationalrätlichen Kommission unterstützt die Vorlage, die Ihnen der Bundesrat unterbreitet hat. Wenn Sie an dieser Vorlage noch etwas ändern möchten, müssen Sie darauf eintreten, sonst können Sie gar nicht mitreden.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, es ist mir auch klar, dass wir alle erneuerbaren Energien brauchen. Ohne massiven Ausbau der Wasserkraft werden wir aber zukünftig im Winter nicht genug Energie haben. Wo stehen wir da? Wann handeln wir bei der Wasserkraft, damit wir, möglichst in nächster Zeit, einen wirklich massiven Ausbau haben?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Herr Nationalrat von Siebenthal, Sie beraten heute eine Vorlage für die Überbrückung von temporären Liquiditätsengpässen bei grossen, systemkritischen Stromunternehmen in der Schweiz, um sicherzustellen, dass die Stromversorgung in der Schweiz in dieser sehr speziellen Situation nicht allenfalls aufgrund des Ausfalls eines Stromunternehmens in Schwierigkeiten kommt. Das ist das Thema heute. Wenn Sie auf diese Vorlage eintreten, dann können Sie auch sagen, welche Bedingungen Sie stellen wollen, damit ein solches Unternehmen eben ein solches Darlehen beziehen könnte.
Zu Ihrer Frage generell zur Energiepolitik kann ich vielleicht Folgendes sagen - aber wir werden sicher noch Gelegenheit haben, diese Fragen à fond zu besprechen -: Der Bundesrat hat ja bereits im Juni vor einem Jahr ein Gesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien in der Schweiz vorgelegt. Der Ständerat wird die Vorlage jetzt in dieser Herbstsession beraten. Darin hat der Bundesrat Ihnen ganz konkret gezeigt, wie wir im Winter die Stromproduktion und vor allem auch die Speicherung mit dem Ausbau von 2 Terawattstunden stärken können; der runde Tisch zur Wasserkraft - er wurde hier ja auch schon mehrmals angesprochen - hat fünfzehn ganz konkrete Projekte ausgearbeitet, mit denen wir den Winterstrom ausbauen respektive die Speicherung stärken können. Die Projekte liegen also auf dem Tisch, machen Sie einfach vorwärts mit der Beratung. Ich freue mich.
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Frau Bundesrätin, wir sprechen immer von der Versorgungssicherheit. Das Referenzszenario des Bevölkerungswachstums in der Energiestrategie 2050 wird voraussichtlich 2023 erreicht. Mit welchem Mehrverbrauch an Strom, bezogen auf das Bevölkerungswachstum, müssen wir zukünftig rechnen?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Sehr geehrter Herr Egger, Sie haben wahrscheinlich auch mitbekommen, dass wir heute über eine temporäre Liquiditätsengpass-Überbrückung debattieren. Das ist heute das Thema. Unter welchen Voraussetzungen können Sie diesen Stromunternehmen Darlehen geben, damit sie nicht in einen temporären Liquiditätsengpass geraten und allenfalls in Konkurs gehen, wodurch sie die ganze Stromversorgung in diesem Land in Mitleidenschaft ziehen könnten? Das ist heute das Thema. Ich diskutiere mit Ihnen gerne wieder einmal über die Energieperspektiven - ich hoffe, Sie haben die neuste Fassung schon gelesen. Ihre Aussage deutet etwas darauf hin, dass Sie die angepasste Energieperspektive vielleicht noch nicht gesehen haben. Ich schicke Ihnen gerne ein aktuelles Exemplar.
Dettling Marcel · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, Sie haben vorhin gesagt, dass wir nun alle mithelfen müssten, Lösungen zu erarbeiten, damit die Wirtschaft und die Haushalte im Winter genügend Strom haben. Wann ändern Sie endlich die Luftreinhalte-Verordnung, damit im Winter eben auch grosse Aggregate, die mit Diesel laufen, betrieben werden können und damit wir im Winter für die Wirtschaft und die Haushalte Strom haben? Wann ändern Sie endlich die Luftreinhalte-Verordnung?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Sehr geehrter Herr Dettling, ich habe es vorhin gesagt: Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen getroffen, um für den nächsten Winter möglichst gut aufgestellt zu sein. Er hat unter anderem acht mobile Turbinen beschafft. Wir haben die Möglichkeit, diese laufen zu lassen, wenn der Markt eine allfällige Lücke nicht mehr schliesst. Diese Turbinen laufen übrigens nicht nur mit Gas oder Öl, sie würden auch mit Wasserstoff laufen, aber das wird wahrscheinlich diesen Winter noch nicht möglich sein. Damit die Turbinen laufen könnten, werden wir die Luftreinhalte-Verordnung anpassen - aber nur, wenn der Markt eine allfällige Lücke nicht schliesst, nur dann haben wir das Problem.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Ich möchte die Situation etwas einordnen. Wir waren auch etwas überrascht über die Emotionen und über die Bandbreite der Debatte, wie sie nun stattgefunden hat. Die Themen Energiestrategie, Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Markt werden uns in diesem Rat in den nächsten Jahren noch beschäftigen. Viele, die heute kritisiert haben, was alles nicht optimal läuft, hatten nicht unrecht mit ihrer Kritik. Wir werden Lösungen suchen müssen, wir werden Brücken bauen müssen. Aber mit Polemik und Schuldzuweisungen, vor allem einseitigen, lösen wir kein einziges Problem, im Gegenteil: Wir schaden uns in diesem Winter, wenn wir die Bevölkerung quasi noch offiziell aufhetzen.
Ich mache eine Rückblende. Noch vor wenigen Jahren hatten wir am Strommarkt Tiefstpreise. Man sprach von Nullpreisen und von negativen Preisen. Wir hatten zu viel Energie, Sparen war nicht angesagt. Wir hatten das Problem, dass keine Produktion aufgebaut wurde. Alle wollten sich am Markt tummeln. Sie wollten in den Markt, weil sie die billigen Preise haben wollten - auch die Konsumenten wollten diese haben. Wir alle haben jahrelang von sehr tiefen Preisen profitiert. Und was war die Kehrseite? Die beiden Konzerne Alpiq und Axpo standen kurz vor dem Konkurs, weil sie am Markt die Preise, die sie als Gestehungskosten hatten, nicht halten konnten. Wir hatten also Tiefstpreise am Markt, und Axpo und Alpiq waren kurz davor, in Konkurs zu gehen. Es ging nicht um Liquidität. Sie haben es dann abgesichert, weil die Politik sagte: Ihr müsst das über die Jahre absichern, ihr dürft nicht schlafen. Niemand oder fast niemand hätte damals gesagt, dass wir einmal wieder andere Strompreise haben würden. Ich habe damals gesagt, die Preise werden sich wieder ändern - aber nicht in diesem Ausmass, wie wir es heute sehen.
Jetzt droht uns eine Strommangellage. Was sind die Ursachen? Eine ist eben genau die, dass wir in Europa die Produktionskapazitäten reduziert haben. Die Anreize für eine neue Produktion waren wegen den tiefen Preisen zu gering. Damit wurde mittelfristig der Winterstrom knapper. Wir wussten das eigentlich alle, aber es hat niemand investiert. Die Preise waren tief, alle haben abgewartet.
Wir hatten einen trockenen Sommer, die Stauseen sind nicht voll. Auch das ist ein bekanntes Thema. Eine drohende Dunkelflaute könnte uns Probleme machen, wenn wir einen harten Winter haben. Das ist noch völlig unklar. Das grösste Problem, das uns einen Teil des Preisaufschlags brachte, war die Tatsache, dass die Kernkraftwerke in Frankreich zu 50 Prozent nicht liefern, und das nicht zum ersten Mal. Es ist ein grosses Problem, wenn ein so grosser Kraftwerkspark in Europa ausfällt. Das ist ein Klumpenrisiko. Auch das ist eigentlich bekannt und spricht nicht dafür, möglichst viele neue Klumpenrisiken zu schaffen, sondern eher dafür, die Klumpenrisiken zu verkleinern.
Dann kam in Europa und in der Schweiz die grosse Abhängigkeit vom Gas, vor allem im Winter. Wir alle haben das mitgemacht. Hinzu kam der Ukraine-Krieg, der das Fass bezüglich aller dieser Punkte zum Überlaufen gebracht hat. Die anderen Entwicklungen alleine hätten möglicherweise noch nicht dazu geführt. Die Kernursache ist also der Ukraine-Krieg. Und warum? Der Krieg hat letztlich dazu geführt, dass uns diesen Winter eine Gasmangellage droht. Als Folge des Krieges ist das ein grosses Thema, weil uns Herr Putin kein Gas liefern wird. Das ist eine Drohkulisse. Alle haben gemerkt: Oh, jetzt haben wir ein Problem, die Preise steigen an. Infolge der Gasmangellage besteht auch ein Risiko für eine Strommangellage. Die Preise dieser beiden Güter sind markant gestiegen. Das ist das Resultat der verfehlten Strategie, die wir alle über Jahre verfolgt haben, einer Strategie, welche zu 100 Prozent auf Öl- und Gasimporte setzte. Davon stammten 40 bis 50 Prozent auch noch aus Russland, einer nicht gerade lupenreinen Demokratie. All das haben wir gemeinsam verbrochen. Da kann man niemand anderem einen Vorwurf machen.
Ein weiteres grosses Problem, das jetzt auf uns zukommt, ist folgendes: Die Preise an der Börse sind explodiert, weil die Börse faktisch illiquid ist. Die drohende Liquiditätskrise ist meiner Ansicht nach neben der eben geschilderten Preissituation auch einem Marktversagen der Börse geschuldet. Der Markt hat uns in den letzten Jahren zweimal seine hässliche Seite gezeigt: zuerst mit den sehr tiefen Preisen, von denen wir alle profitiert haben und die die Axpo, die Alpiq und andere fast in den Konkurs getrieben haben, und jetzt mit den sehr hohen Preisen, die uns dazu zwingen, eine Liquiditätsengpass-Überbrückung zu machen - den Unternehmen geht es nach wie vor gut. Auch daraus werden wir Lehren ziehen müssen, wir sollten aber nicht das Kind mit dem Bade ausschütten.
Dass diese Teilliberalisierung, die sich einige von uns sehr gewünscht und andere eher kritisiert haben und von der wir profitiert haben, so nicht optimal funktioniert, das müssen wir auch zur Kenntnis nehmen. Daran werden wir auch als Rat arbeiten, aber nicht, indem wir heute diesen Rettungsschirm ablehnen, sondern indem wir diese Probleme miteinander diskutieren.
Zum Schluss noch einige kurze Präzisierungen und Korrekturen: Erstens hat die Axpo den Rettungsschirm beantragt, aber bis heute noch kein Geld abgerufen; die Frau Bundesrätin hat es auch gesagt. Wir hoffen, das bleibt so. Zweitens: Der Bundesrat hat seinen Job gemacht. Er hat bereits im letzten Winter im Hintergrund Lösungen erarbeitet. Ohne diese hätten wir heute keine Vorlage, die wir im Parlament diskutieren können. Der Bundesrat wollte, dass wir schneller vorwärtsmachen. Wir wollten es genauer prüfen, darum wird die Vorlage erst heute im Nationalrat behandelt. Da müssen wir uns auch selber an der Nase nehmen. Drittens wurde mehrfach gesagt, die Axpo hätte sich verspekuliert, sie hätte sich verzockt. Noch einmal: Es war aus heutiger Sicht ein Fehler, über Jahre die Produktion in der Schweiz abzusichern. Vor einigen Jahren haben aber einige gesagt: Warum habt ihr sie nicht abgesichert, als die Preise tief waren? Das heisst, aus heutiger Sicht wissen wir es alle besser. Es war nicht als Spekulation gedacht, ist jetzt aber zu einem Bumerang geworden. Auch daraus werden wir Lehren ziehen müssen.
Der Handel, den wir im Detail nicht kennen, scheint aktuell die Lage bei den Unternehmen eher zu dämpfen. Doch auch hier werden wir über die Struktur der Eigner diskutieren und Lösungen entwickeln müssen. Das können wir aber auch nicht heute machen.
Noch einmal: Ein Nein zu dieser Vorlage führt dazu, dass die Verordnung am 1. Oktober ausser Kraft tritt und der Rettungsschirm nicht mehr da ist. Die Verantwortung dafür, was dann passiert, können wir nicht übernehmen. Darum braucht es jetzt leider diese unglückliche Massnahme, und danach müssen wir nach Lösungen suchen. Wie die Frau Bundesrätin gesagt hat, geht es darum, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten; eine Krise zu meistern, die auf uns zukommen könnte; eine mögliche Mangellage zu bewirtschaften. Der Rettungsschirm ist ein wesentliches, zentrales Element, um unsere Stromkonzerne vor einem Liquiditätsengpass zu schützen bzw. sie so weit marktfähig zu halten.
Zu den Minderheiten werde ich nach der Detailberatung noch Stellung nehmen. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, auf die Vorlage einzutreten. Die Kommission hat das Eintreten mit 18 zu 7 Stimmen beschlossen.
Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Bäumle, Sie sprechen ja hier für die Kommission. Sind Sie sich eigentlich bewusst, was wir hier finanzmässig machen? Die Frau Bundesrätin hat mir vorhin auf meine Frage gesagt, der gehandelte Strom sei nicht durch Eigenproduktion gedeckt. Das heisst, die Stromkonzerne werden Strom kaufen - wie auch immer der Preis sein wird - und ihn auf einen schon festgelegten Termin verkaufen. Wir finanzieren hier ein Handelsgeschäft, das mit der Schweiz weder in Bezug auf die Produktion, die Sie angesprochen haben, noch mit Blick auf die Bezüger - die Firmen oder die Privaten in der Schweiz - etwas zu tun hat. Wir finanzieren hier ein Auslandhandelsgeschäft, ohne überhaupt Vorschriften zu machen, ohne zu sagen, dass dieses Handelsgeschäft in Zukunft nicht weiter betrieben werden darf, solange der Bund Finanzhilfen spricht. Sind Sie sich dessen in der Kommission bewusst geworden?
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Frau Martullo, Sie sind ja eine sehr intelligente Frau und eine grosse Unternehmerin, aber ich weiss nicht, ob Sie diese Vorlage wirklich verstanden und der Frau Bundesrätin zugehört haben. Sie hat mit keinem Wort gesagt, dass irgendwelche Handelsgeschäfte abgesichert werden. Noch einmal: Der Kern der Vorlage ist die Absicherung der eigenen Produktion, die die Axpo grundsätzlich in den letzten Jahren, auch für 2022, und bereits für die nächsten Jahre - für 2023, 2024 und bis Mitte 2025 - abgesichert hat, und zwar zu Preisen, die damals, vor ein, zwei Jahren, erwartet wurden. Damals waren die Preise deutlich tiefer als heute, aber höher als die Gestehungskosten. Damit hätten sie eigentlich Betriebsoptimierung gemacht, denn sie rechneten eher mit sinkenden Preisen und hatten Angst, es könnte wieder zum gleichen Problem kommen, dass sie Geld verlieren und wieder in eine Quasikonkurssituation geraten könnten. Das war der Hintergrund des Gedankens - aus heutiger Sicht komplett falsch.
Jetzt sind die Preise an einer irrationalen Börse explodiert, aus verschiedenen Gründen; ich habe das vorhin zu erläutern versucht. Jetzt muss dieser Gap überbrückt werden, d. h., es muss Cash hinterlegt werden. Es ist grundsätzlich schon mal ein Problem, dass ein Produzent die Produktion zu 100 Prozent hinterlegen muss, ohne Risikogewichtung. Daran werden wir arbeiten müssen. Aber der Fakt ist: Die Börse funktioniert so, und dieses Geld kann keine Unternehmung in so kurzer Zeit auftreiben, auch die Kantone nicht. Darum ist der Rettungsschirm im Moment eigentlich die einzige Lösung, um diese Sicherheit zu geben.
Punkt 1 der Sicherheit ist der folgende: Die Unternehmen können sich wieder am Finanzmarkt rückversichern, weil dieser weiss, dass ein Triple-A-Liquiditätsgeber dahintersteht, der notfalls einspringt, der eben bei so einem Gesuch, wie die Axpo es gestellt hat, eingreifen kann. Punkt 2 ist: Wenn es tatsächlich nicht mehr möglich ist, was ja bei der Axpo auch noch nicht der Fall ist - bis jetzt ist es immer noch knapp gelungen -, dann gibt der Bund diese Garantie in Cash. Aber dieser Cash wird sehr gut verzinst. Noch einmal: Wir gehen davon aus, dass Axpo, Alpiq und BKW nachher relativ gute Resultate bringen werden, wenn auch nicht die Übergewinne, von denen gewisse Leute träumen. Damit ist die Rückzahlung, wenn die Darlehen überhaupt bezogen werden, vollumfänglich gewährleistet, und mit den Zinsen wird dem Bund letztlich auch eine Risikoprämie erstattet.
Dass wir keine Details über die Handelsaktivitäten dieser grossen Konzerne kennen, können wir hier im Moment politisch nicht ändern. Wir können schon volle Transparenz machen, wir müssen einfach aufpassen - auch hier -, nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten. Aber ich sage es klar: Die Eigner werden ihre Eignerstrategie, die heute eigentlich nicht existent ist, neu entwickeln müssen; sie werden entscheiden müssen, was sie mit ihrer Beteiligung machen. Das sage ich jetzt mit meiner Interessenbindung als Verwaltungsrat der EKZ: 18 Prozent sind eine reine Dividendenbeteiligung. Aber das Gesamtkonstrukt befindet sich in öffentlicher Hand, in der Hand der Kantone und der Werke. Diese haben nach meiner Einschätzung eine klare Verpflichtung, die Situation in Zukunft genauer anzuschauen und hier neue Lösungen zu entwickeln.
Wir haben jetzt zwei Erfahrungen gemacht, mit einer Tief- und einer Hochpreisphase. Beide Male hat das System nicht funktioniert oder nur schlecht funktioniert. Das heisst, wir müssen hier Lösungen finden.
Aber noch einmal: Heute geht es nur darum, mit diesem Rettungsschirm eine Sicherheit zu geben, damit die Versorgungssicherheit gewährleistet ist und keine Kettenreaktion passiert. Am Ende wird es uns zum Glück mutmasslich nichts kosten.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Ohne den Teufel an die Wand malen oder eine Drohung aussprechen zu wollen, weise ich Sie darauf hin, dass wir für die Detailberatung ohne kleine Fragen, ohne kurze Antworten und ohne Abstimmungen mindestens 90 Minuten benötigen. Dieses Geschäft werden wir heute zusammen zu Ende beraten.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Kollege Bäumle, ich habe Ihre selbstkritischen Worte zum Strommarktdesign mit Freude gehört, registriert und gespeichert. Meine Frage: Sie selber sind seit Jahren und immer noch Verwaltungsrat der EKZ, einer Miteigentümerin der Axpo. Die Axpo sichert ihre eigene Stromproduktion ab. Sie hätte sie auch mit langjährigen Verträgen den EKZ verkaufen können. Herr Bäumle, erklären Sie, wieso Sie das - apropos Eignerstrategie und Strompreisabsicherung - nicht wollten.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Eigentlich sprengt diese Frage den Rahmen der Debatte, aber ich gebe Ihnen trotzdem eine kurze Antwort. Über Jahre waren die Strompreise sehr tief. Wenn damals die EKZ und andere Versorger bei der Axpo den teuren Strom zu "Gestehungskosten plus" eingekauft hätten, wären wir von den Konsumenten, vom Gewerbe und von allen massakriert worden. Also mussten wir in den Markt gehen. Im umgekehrten Fall ist man jetzt weiter im Markt geblieben - zum Teil, nicht vollständig -, und damit sind die Preise jetzt auch höher.
Aber genau dieses Thema werden wir diskutieren müssen: Ist es der Weisheit letzter Schluss, dass wir in Tiefzinsphasen die Axpo fast in Konkurs gehen lassen, um tiefe Strompreise zu haben, und dass wir dann in Hochpreisphasen über hohe Strompreise jammern und die Axpo trotz der hohen Preise keinen grossen Gewinn machen kann, weil sie sich absichern muss, da sie ja nicht weiss, wie sich die Preise entwickeln? Wir werden lernen müssen, den Markt anders zu designen, auch wenn wir ihn nicht komplett umwerfen müssen. Aber hier haben wir Lehren zu ziehen, das ist ganz klar. Und da hatte weder Links noch Rechts komplett recht oder lag komplett falsch.
Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Bäumle, Sie haben vorhin Kollegin Martullo vorgeworfen, sie verstehe die Vorlage nicht, es gehe wirklich nur um die Absicherung der Eigenproduktion. Wenn ich die Frau Bundesrätin vorhin richtig verstanden habe, hat sie gesagt, es gehe grösstenteils um die Absicherung der Eigenproduktion. Wo steht das hier im Entwurf? Ich habe die Fahne hier. In welchem Artikel steht das? Könnten Sie uns das bitte sagen?
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Ich kann nicht für die Bundesrätin sprechen. Ich bin aber der Meinung, es ist klar, dass die Absicherung der Eigenproduktion im Moment das Hauptproblem ist. Bei den Handelsaktivitäten hat die Kommission keinerlei Detaileinsicht. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat und die Elcom mehr Einsicht erhalten. Ich sage es Ihnen offen: Sie werden in der Detailberatung einen Artikel diskutieren, in welchem es um Einsichtsrechte geht. Dort werde ich den Antrag der Kommissionsmehrheit vertreten, der Bundesrat wird sich für den Antrag der Minderheit aussprechen. Alles, was Sie jetzt sagen, würde eigentlich dafür sprechen, der Minderheit zu folgen und nicht der Mehrheit. Denn der Antrag der Minderheit ermöglicht etwas mehr Einsicht. Aber zu diesem Thema komme ich noch.
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kommissionssprecher, da sich die zuständige Bundesrätin und der Kommissionssprecher in einem wesentlichen Punkt ganz offensichtlich widersprechen, würde ich beliebt machen, dass man nachher noch einmal der Bundesrätin das Wort gibt. Denn das ist schon eine wesentliche Frage.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Das war keine Frage, das war eine Bitte. In dem Sinne erübrigt sich eine Antwort.
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
J'interviens rapidement, parce que le temps passe. Je vais dire quelques mots pour replacer le débat, ce qui est très important avant le vote, à la suite de la déferlante de questions et des différentes prises de positions.
Il faut considérer la situation en deux temps. Le premier, celui qui nous occupe maintenant, c'est l'urgence du moment où le prix de l'électricité flambe, où les grosses entreprises risquent de manquer de liquidités indépendamment du négoce qu'elles font par ailleurs. C'est un sauvetage proprement dit - en français, on parle de sauvetage, lorsqu'en pleine mer, un bateau est sur le point de couler et qu'on lui porte secours. L'urgence est liée à une situation particulière. Cette situation, on l'a dit à plusieurs reprises, est liée non seulement à la guerre en Ukraine, mais aussi au parc nucléaire français qui est vétuste. Cette situation est urgente. On doit donner une réponse rapide, temporaire et surtout - c'est là la chose principale -, une réponse utile aux ménages en Suisse. La réponse consistant à entrer aujourd'hui en matière assure la sécurité d'approvisionnement de l'électricité pour les ménages suisses. La seule question qui se pose maintenant est de savoir comment éviter la faillite qui risque de fragiliser l'approvisionnement de toute la Suisse, avec des risques en cascade qui pénaliseraient directement les ménages. La seule manière de répondre à l'UDC c'est de dire que si nous n'avions pas activé la Stratégie énergétique 2050 - même si nous l'avons activée de manière trop lente -, la situation serait encore bien pire.
On pourra réfléchir dans un deuxième temps à la question, évoquée à plusieurs reprises, du rôle des grandes entreprises, à leur rôle de négoce, à la spéculation de l'énergie. Ce sont des vrais débats que nous devons avoir. Mais nous pourrons les avoir dans un deuxième temps. Aujourd'hui et maintenant, nous devons accepter l'entrée en matière. Nous aborderons la discussion par article dès le moment où nous serons entrés en matière. Le débat ne porte pas sur le fait d'accorder 10 milliards de francs de la poche des contribuables, puisqu'il s'agit bien d'un prêt, à des conditions claires. Nous verrons ceci en détail avec des propositions individuelles et plusieurs minorités qui pourront être détaillées et qui pourront ajuster le projet en fonction de vos votes.
La position de la majorité a donc été mûrement réfléchie. Vous l'avez vu, elle est critique à certains endroits, mais solide par ailleurs.
La majorité de la commission vous encourage vivement à entrer en matière sur ce projet, puis à procéder à la discussion par article.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
1. Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft
1. Loi fédérale sur des aides financières subsidiaires destinées au sauvetage des entreprises du secteur de l'électricité d'importance systémique
Antrag der Mehrheit UREK-N
Eintreten
Antrag der Minderheit UREK-N
(Imark, Egger Mike, Graber, Page, Rösti, Rüegger, Wobmann)
Nichteintreten
Proposition de la majorité CEATE-N
Entrer en matière
Proposition de la minorité CEATE-N
(Imark, Egger Mike, Graber, Page, Rösti, Rüegger, Wobmann)
Ne pas entrer en matière
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Wir stimmen über den Antrag der Minderheit der UREK-N auf Nichteintreten auf die Vorlage 1 ab.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 136 Stimmen
Dagegen ... 56 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
2. Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft
2. Arrêté fédéral portant approbation d'un crédit d'engagement pour des aides financières subsidiaires destinées au sauvetage des entreprises du secteur de l'électricité d'importance systémique
Antrag der Mehrheit FK-N/Mehrheit UREK-N
Eintreten
Antrag der Minderheit FK-N
(Egger Mike, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schwander, Sollberger)
Nichteintreten
Antrag der Minderheit UREK-N
(Imark, Egger Mike, Graber, Page, Rösti, Rüegger, Wobmann)
Nichteintreten
Proposition de la majorité CdF-N/majorité CEATE-N
Entrer en matière
Proposition de la minorité CdF-N
(Egger Mike, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schwander, Sollberger)
Ne pas entrer en matière
Proposition de la minorité CEATE-N
(Imark, Egger Mike, Graber, Page, Rösti, Rüegger, Wobmann)
Ne pas entrer en matière
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Wir stimmen nun über den Antrag der Minderheit der FK-N und der Minderheit der UREK-N auf Nichteintreten auf die Vorlage 2 ab.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 137 Stimmen
Dagegen ... 55 Stimmen
(5 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
1. Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft
1. Loi fédérale sur des aides financières subsidiaires destinées au sauvetage des entreprises du secteur de l'électricité d'importance systémique
Detailberatung - Discussion par article
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Wir führen die Detailberatung in einem einzigen Block durch.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich versuche etwas Zeit zu sparen. Ich bitte Sie, der Minderheit bei Artikel 10 Absatz 4 zu folgen und damit auch der Streichung zuzustimmen. Es geht hier um den Einbezug der Wasserzinse und sonstigen Abgaben auf Kommunalebene. Ich teile die hier verschiedentlich geäusserte Auffassung, dass die Kantone mehr hätten einbezogen werden müssen. Wenn wir jetzt hier aber die Wasserzinse einbeziehen und diese quasi stunden wollen, dann treffen wir genau die falschen Kantone, nämlich die Berggebietskantone, und diese Umverteilung ist unnötig, es ist in diesem Gesetz sachfremd. Wir haben vor Kurzem im Rat sehr klar beschlossen, die Wasserzinse so zu belassen, wie sie sind. Im Sinne der Konsistenz bitte ich Sie, hier der Minderheit zu folgen. Ich erinnere Sie daran, dass beispielsweise der Kanton Uri sehr stark von Wasserzinsen abhängig ist, das sind aber auch andere Berggebietskantone.
Deshalb: Stimmen Sie hier der Minderheit zu. Es gibt sonst eine unnötige Umverteilung unter den Kantonen, die einfach nichts mit diesem Geschäft zu tun hat und nicht sachgerecht ist.
Egger Kurt · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion
Ich spreche zu Artikel 10, zu den Pflichten der Darlehensnehmerinnen. In einem neuen Absatz 5 sind die Unternehmen dazu zu verpflichten, überdurchschnittliche Gewinne in den Zubau von erneuerbaren Energien im Inland zu investieren. Wir haben ja eine ziemlich paradoxe Situation: Die Stromkonzerne brauchen Darlehen, um die Liquidität zu gewährleisten, und machen gleichzeitig massive Gewinne. Allein die Axpo hat im ersten Halbjahr 500 Millionen Franken mehr Gewinn erzielt als im Vorjahr. In dieser unschönen Situation müssen wir wenigstens sicherstellen, dass bei der Nutzung des Rettungsschirms auch ein Beitrag an die Versorgungssicherheit geleistet wird.
Die betroffenen Firmen müssen Verantwortung übernehmen. Das müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, da die Unternehmen weitgehend im Besitz der öffentlichen Hand sind, vor allem im Besitz von Kantonen oder Gemeinden. In Zukunft müssen wir in einer zweiten Phase sicher das Marktregime dahingehend ändern, dass für die Unternehmen die Versorgungssicherheit wichtiger ist als der Profit. Das ist schon einige Male erwähnt worden. So war es übrigens vor der Gründung der Axpo einmal. Die aktuelle Lage mit den ausser Betrieb stehenden AKW in Frankreich zeigt sehr deutlich, dass wir die Versorgungssicherheit nur mit einem deutlichen Zubau der erneuerbaren Energien verbessern können. Mit der Zustimmung zu meiner Minderheit können wir das tun.
Mein zweiter Minderheitsantrag betrifft eine kleinere Änderung im Landesversorgungsgesetz. Wir haben hier tatsächlich eine Gesetzeslücke. Es gibt für die Mangellage nämlich nur die Phasen Grün und Rot, es fehlt die Phase Orange. Das Landesversorgungsgesetz greift erst dann, wenn eine Mangellage unmittelbar droht oder bereits besteht - so steht es im Gesetz. Das ist im Moment noch nicht der Fall, deshalb können wir nicht agieren. In der französischen Fassung meines Minderheitsantrages I ist der Ausdruck etwas unklar. Ich betone nochmals: Das Landesversorgungsgesetz schreibt vor, dass wir nur handeln können, wenn die Mangellage unmittelbar droht oder bereits besteht. Wir müssen aber bereits heute möglichst viele Kilowattstunden Strom sparen, damit unsere Speicherseen im März dann noch genügend Wasser haben - mit dem einzigen, dem wichtigen Ziel, dass wir eine Kontingentierung oder gar Abschaltungen vermeiden können.
Das Potenzial für Einsparungen ist immens. Ich glaube, wir müssen etwas mehr machen, als nur zu freiwilligem Sparen aufrufen. Wenn wir jetzt die Möglichkeit hätten, per Verordnung gezielt Strom und Gas einzusparen, dann würde uns das für den Winter viel bringen. Ich stelle mir z. B. vor, dass die Schaufensterbeleuchtungen nach Ladenschluss oder dass Strassenbeleuchtungen in der Nacht ausgeschaltet würden. Oder man könnte mit Branchen Vereinbarungen über Sparziele abschliessen. Nicht jede Branche hat gleich viel Potenzial. Eine Branche würde dann vielleicht 5 Prozent, eine andere 15 Prozent einsparen. Das könnte man mit den Branchen vereinbaren.
Mit Absatz 2bis Buchstabe b könnte der Bund Auktionen durchführen lassen. Bei solchen Auktionen würden die Unternehmen ihre Bereitschaft signalisieren, gegen eine Entschädigung ihren Gas- oder Stromkonsum um eine bestimmte Menge zu drosseln. Die günstigsten Angebote würden dann den Zuschlag erhalten. Ein solches marktwirtschaftliches Verfahren hat einen sehr wichtigen Vorteil. Es stellt nämlich sicher, dass Erdgas und Strom dort eingespart werden, wo es dem Unternehmen am wenigsten wehtut. Damit werden die volkswirtschaftlichen Schäden einer Mangellage möglichst klein gehalten. Deutschland steht in dieser Hinsicht wesentlich besser da. Die Deutschen haben eine entsprechende Grundlage und sie führen, wie Sie das in der Zeitung auch gelesen haben, bereits solche Sparprogramme durch.
Schliessen wir doch jetzt diese Lücke im Landesversorgungsgesetz, damit die Mangellage eben möglichst nicht eintritt. Das spart uns viel Geld und auch viel Ärger. Tragen Sie also Verantwortung und stimmen Sie dem Antrag der Minderheit I zu.
Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Bei Artikel 19 und bei meinem Minderheitsantrag geht es um Auskunftspflichten und Transparenz. Die systemkritischen Unternehmen sowie die mit ihnen direkt oder indirekt verbundenen Konzerngesellschaften, deren Revisionsstellen, die für ihre Buchführungs- und Treuhandtätigkeiten beigezogenen Personen und Unternehmen - sie alle sind verpflichtet, den zuständigen Bundesstellen, insbesondere der Elcom und der Eidgenössischen Finanzkontrolle, gewisse Auskünfte zu erteilen und ihnen die notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Bereits ab Inkrafttreten dieses Gesetzes, voraussichtlich am Tag nach den Schlussabstimmungen dieser Session, müssen die Unternehmen Folgendes zur Verfügung stellen: Unterlagen und Informationen zur aktuellen Finanzlage; Unterlagen und Informationen zu den abgeschlossenen Energiehandelsgeschäften; eine Darstellung der Marktentwicklungen, die dazu führen könnten, dass das systemkritische Unternehmen auf zusätzliche Liquidität angewiesen ist. Für die Risikoabschätzung sind diese Informationen unabdingbar.
Wenn ein Unternehmen einen Antrag einreicht und sich unter den Rettungsschirm stellen will, dann muss es der Elcom und der Eidgenössischen Finanzkontrolle Unterlagen und Informationen über die Finanzplanung für den Zeitraum der Geltungsdauer dieses Gesetzes, über die Höhe und Ausschöpfung von bestehenden Darlehen und Kreditlinien, über die offenen Risikopositionen mit Gegenparteien sowie aufgeschlüsselte Informationen über "margin calls" an allen organisierten Marktplätzen liefern. Für die Prüfung, ob ein Unternehmen systemkritisch ist, muss es ab dem Zeitpunkt des Antrages die Unterlagen und Informationen zu den abgeschlossenen Energiehandelsgeschäften, die Informationen zur Höhe und Ausschöpfung von bestehenden Darlehen und Kreditlinien und die offenen Risikopositionen mit Gegenparteien zur Verfügung stellen.
Die Mehrheit der UREK-N möchte nun, dass die Unternehmen diese Unterlagen nur insoweit zur Verfügung stellen müssen, als sie der Überwachung der Risiken des Bundes im Zusammenhang mit dem Darlehen dienen. Die Minderheit, die ich vertrete, findet diese Abschwächung unnötig und sogar kontraproduktiv und beantragt Ihnen, bei der Version des Ständerates zu bleiben. Elcom und Finanzkontrolle müssen für die Risikoabschätzung möglichst umfassend informiert werden. Eine Einschränkung birgt die Gefahr, dass die entscheidenden Informationen dann gerade nicht zur Verfügung gestellt werden. Denn wer entscheidet, welche Unterlagen für die Überwachung der Risiken des Bundes im Zusammenhang mit dem Darlehen effektiv relevant sind?
Zum Thema Transparenz und Offenlegungspflicht gehört auch, die Bevölkerung auf geeignete Weise zu informieren, warum ein Unternehmen auf Staatshilfe angewiesen ist. Das fordert der Einzelantrag Masshardt. Die Steuerzahlenden haben ein Recht darauf, zu wissen, wofür und weshalb Steuergelder verwendet werden. Es geht nicht darum, Geschäftsgeheimnisse öffentlich zu machen, sondern um eine transparente Information der Bevölkerung, damit diese nachvollziehen kann, wie es zur vorliegenden Situation gekommen ist.
Ich bitte Sie also, der Minderheit Suter zu folgen und auch den Einzelantrag Masshardt bezüglich Transparenz zu unterstützen.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Im Antrag der Minderheit II (Girod) geht es darum, eine Lücke im Landesversorgungsgesetz zu schliessen. Heute ist definiert, dass man nur bei unmittelbar drohender oder bereits bestehender Mangellage handeln kann. Das wäre also im Februar, wenn es schon zu spät ist. Andere Länder haben eine Regulierung, die es ermöglicht, schon vorher zu handeln. Deshalb beantragen wir, in Analogie zur Ampel zusätzlich zu den Kategorien Rot und Grün auch eine Kategorie Orange einzuführen. Damit hat man klar definierte Kompetenzen, die es dem Bundesrat bereits bei einer drohenden Mangellage erlauben, Massnahmen zu ergreifen.
Die Minderheit I (Egger Kurt) beantragt in diesem Rahmen wie ausgeführt zwei Massnahmen bezüglich Einsparungen und Auktionen. Der Antrag der Minderheit II fokussiert auf die minimalen Pegelstände in Stauseen. Es geht um folgende Gefahr: Die Preise werden in Europa in einem harten Winter wahrscheinlich im Januar am höchsten sein. Im Falle eines Ausfalls von AKW könnte es passieren, dass alles exportiert wird, die Stauseen also geleert werden, um die Widerstandsheizungen in Frankreich zu betreiben. Das würde dazu führen, dass die Stauseen praktisch leer wären, wenn im Februar die Mangellage eintreffen würde. Die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (Ostral) würde also leere Stauseen übernehmen, und es wäre keine Reserve vorhanden.
Da es uns auch an Gasreserven fehlt, wäre es wichtig, in einer solchen Situation minimale Reserven in den Stauseen zu haben. Mit dem heutigen Instrument einer Reserve, die man am Markt einkauft, funktioniert das einfach nicht, denn in diesem Rahmen sollen nur 0,5 Terawattstunden reserviert werden. Das ist so viel, wie man schon immer am Ende des Winters in den Stauseen hatte. Zum Vergleich: Insgesamt beträgt die Kapazität 10 Terawattstunden. Eine solche Reserve entspräche also nur 6 Prozent der gesamten Kapazität. Normalerweise stehen Ende Januar 3 Terawattstunden zur Verfügung. Eine Reserve von 0,5 Terawattstunden wäre also zu gering. Aber es wäre auch zu teuer, eine grössere Reserve am Markt einzukaufen - man geht von einer halben Milliarde Franken aus, die hierfür ausgegeben werden müsste. Das kann nicht die Lösung sein.
Im Ausland hat man auch eine Reserve. Wir haben eine Reserve, nämlich unsere Wasserkraft. Wasserkraft sollte gerade in diesem Winter, in dem wir sie so dringend brauchen, vom Bundesrat über Pegelstände reserviert werden können. So könnte Energie bis zu einem bestimmten Pegelstand verkauft werden. Gegen Ende des Winters würde der Pegelstand sinken. Er dürfte einen entsprechend festzulegenden Wert nicht unterschreiten, damit eine minimale Reserve bestehen bleibt, um die Leistung der Wasserkraftwerke auch wirklich abrufen zu können.
Ich bitte Sie deshalb: Lassen Sie uns sicherstellen, dass die Wasserkraft dann, wenn wir sie für die Bevölkerung am dringendsten brauchen, für die Versorgungssicherheit in der Schweiz verwendet werden kann, statt dass sie, weil der Preis im Januar vielleicht sehr hoch ist, voreilig verkauft wird. Vielen Dank für die Zustimmung.
Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Girod, Sie haben über die Wasserkraftreserve gesprochen. Sie haben gesagt, die Stauseen seien leer. Das stimmt nicht. Sie sind auf der Alpennordseite sehr gefüllt, und auf der Alpensüdseite werden sie, wie es üblich ist, noch voller. Ob sie ganz voll werden, sehen wir dann. Zur Wasserkraftreserve: Sind Sie sich bewusst ... (Zwischenruf der Präsidentin: Haben Sie eine Frage, Frau Martullo? Dann dürfen Sie sie gerne stellen.) Ja, ich stelle sie jetzt. Sind Sie sich bewusst, dass der Schweiz diese Wasserkraftreserve in keiner Art und Weise zugutekommt und dass dieser Strom bereits ins Ausland verkauft wurde?
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Frau Martullo, zuerst einmal zu den Pegelständen, diese sind ja online. Das Problem besteht nicht jetzt. Die Gefahr besteht, dass man bis im Januar so viel verkauft, dass wir nichts mehr in den Seen haben. Es stimmt schon, dass es zum Teil schon verkauft wurde. Wenn wir aber minimale Pegelstände definieren, ist das, wie wenn die Ostral übernimmt. Wenn die Ostral übernimmt, spielt es keine Rolle, welche Lieferverträge man hat. Dann gilt Force majeure, und dann wird das halt nicht geliefert, dann haben wir diese minimale Reserve. Das ist der Ansatz. Statt zu warten bis im Februar, bis die Ostral übernimmt und die Seen schon leer sind, bestimmen wir, dass man schon vorher sagen sollte, dass 2 und nicht nur 0,5 Terawattstunden drinbleiben sollten, damit wir in dem Moment, in dem die Ostral übernimmt, nicht schon mit dem Rücken zur Wand stehen und nur noch den Verbrauch einschränken können. Das ist der Ansatz.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir sind in der Detailberatung, aber die Details können Sie ja lesen. Ich komme nicht darum herum, dem bisher Gesagten auch noch ein paar grundsätzliche Überlegungen anzufügen, und zwar drei Punkte:
1. Wir haben es verschiedentlich gehört: Die Kantone haben ihre Verantwortung nicht wahrgenommen. Anstelle von Strategen hat man Manager in die Verwaltungsräte gewählt; es sind praktisch keine Politiker mehr in den Verwaltungsräten vertreten. Man hat in keiner Weise die Risiken für die Gesellschaft in Betracht gezogen, sondern seitens der Kantone die Unternehmen einfach als Cashcows betrachtet.
Die Kantone haben ihre Aufgabe als Mehrheitsaktionäre dieser Firmen wirklich nicht wahrgenommen. Sonst hätte man erstens, ich gestatte mir, das auch ausserhalb dieses Geschäfts nochmals zu sagen, hier in Bern - das ist Kritik an die eigenen Leute - nicht ein ganzes Kernkraftwerk mit 3 Terawattstunden Produktion zurückgebaut, das uns durch den Winter gebracht hätte. Das hätte damals der Grosse Rat im Sinne der Versorgungssicherheit verhindern sollen, weil man wusste, dass man keine Alternative hat.
Zweitens hätten vor allem die Firmen nicht ohne jegliche Diversifizierung, in der Hoffnung auf einen Gewinn, sämtlichen Strom verkaufen dürfen. Sämtlicher Strom ist bis 2025 verkauft. Da wäre es schon notwendig, dass man in Zukunft dieses Handelsgeschäft in den Detailverhandlungen einschränken würde. Ich höre von der Axpo, dass zweitausend Händler eingestellt wurden und man nicht mehr an die Selbstversorgung dachte. Dann muss hier und jetzt dringend ein Verbot dieses Handels eingefügt werden. Sonst werden wir dieses Problem in drei, vier Jahren auch bei anderen Unternehmungen haben.
2. Es kann doch nicht sein, dass wir jetzt die Stromkonzerne mit 10 Milliarden Franken notgedrungen stützen und gleichzeitig - das wurde hier auch noch nicht gesagt - alle KMU im freien Markt das Problem haben, dass sie jetzt den Strom für einen Franken pro Kilowattstunde beziehen müssen. Ich sage Ihnen, es sind nicht nur grosse Unternehmen, sondern auch Landwirtschaftsbetriebe, Metzgereien und Bäckereien, die stromintensiv sind und in Liquiditätsprobleme geraten, weil sie den Strom nicht mehr bezahlen können. Heute geht es um die Konzerne, um die Versicherung, dass sie am Leben bleiben, damit wir Strom erhalten. Aber wir werden in dieser Session auch noch darüber sprechen müssen, was wir mit all den KMU machen sollen. Ich habe auch keine Patentlösung, ich weiss aber, dass bei Bundesrat Parmelin eine entsprechende Arbeitsgruppe am Werk ist.
Es ist doch nicht zu verantworten, dass wir 90 Prozent des Stroms zu Gestehungskosten von 5 Rappen pro Kilowattstunde produzieren und unsere Leute jetzt den Strom für einen Franken kaufen müssen. Das ist unverantwortlich! Ich weiss, dass wir in einer schwierigen Situation sind, wir können das Rad nicht zurückdrehen, aber es braucht Massnahmen. Das Handelsgeschäft in dieser Form ist klar zu hinterfragen.
3. Ich gestatte mir, noch etwas zum Öl zu sagen, auch wenn ich - Klammerbemerkung - nicht mehr Präsident von Swissoil bin. Frau Bundesrätin, Sie haben gesagt, man solle keine Schuldzuweisungen machen. Ich bin mit Ihnen einverstanden. Aber dann beenden Sie bitte auch das Bashing jener Energieressource, die uns diesen Winter mit dem Kraftwerk in Birr retten wird. Die zweite Energieressource, die uns retten wird, ist die Kernenergie - hoffen wir auf Frankreich. Ich biete Hand für den Ausbau der Wasserkraft und der Sonnenenergie. Dazu biete ich Hand, und das wissen auch Sie, Herr Girod, da sind wir nicht stur. Aber bieten Sie auch Hand dazu, die anderen Energiequellen nicht zu verdammen, und dazu gehört auch die Kernenergie.
Zu den einzelnen Anträgen: Ich bitte Sie, wie bereits bei der Begründung meines Minderheitsantrages angetönt, die Wasserzinse hier nicht einzubeziehen, und ich bitte Sie, beim Landesversorgungsgesetz dem Antrag der Minderheit II (Girod) zu folgen, um beim Pegelstand Einflussmöglichkeiten zugunsten der Versorgungssicherheit zu haben. Da teilen wir die Meinung von Herrn Girod. Und stellen Sie sich vor: Wir unterstützen die Einzelanträge Suter. Wir sind auch der Meinung, dass in dieser Situation nicht noch Boni ausbezahlt werden sollten.
Fischer Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sehr geehrter Kollege Rösti, Sie haben vorhin zu Recht die Riesenzahl an Tradern angesprochen: Ist der Kommission bewusst, dass sich das Volumen von Level-2-Stromderivaten im Zeitraum von 2020 bis 2021 von 3,7 auf 45 Milliarden Franken erhöht hat? Konnte in der Kommission diskutiert werden, in welchem Umfang die Axpo solche Derivate hält?
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir haben als Kommission keinen Einblick in die Handelsgeschäfte dieser Firmen. Aber Tatsache ist: Wenn Sie das jetzt hier erwähnen, unterstützen Sie mein Votum, dass hier der wunde Punkt ist und wir das hinterfragen müssen.
Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Ich werde mich in meinen Ausführungen ganz bewusst auf die heute zu behandelnde Vorlage beschränken. Die FDP-Liberale Fraktion wird in der Detailberatung überall grossmehrheitlich der Mehrheit zustimmen. Zu einzelnen Minderheiten möchte ich Folgendes sagen:
Gemäss Artikel 10 Absatz 4 des Entwurfes des Bundesrates ist ein Unternehmen, das ein Darlehen des Bundes beansprucht, verpflichtet, mit den Kantonen und Gemeinden über die Stundung von kommunalen oder kantonalen Abgaben zu verhandeln. Konkret gemeint sind Leitungs- und Konzessionsabgaben und Wasserrechtszinse. Sie haben es gehört, die Minderheit Rösti verlangt im Einklang mit dem Ständerat die Streichung dieser Bestimmung.
Die FDP-Liberale Fraktion steht selbstverständlich zum Rechtsgrundsatz "Pacta sunt servanda", Verträge sind einzuhalten. Es geht vorliegend nun aber nicht um einen Verzicht der Gemeinwesen auf die entsprechenden Abgaben, sondern lediglich um eine Stundung, über welche zu verhandeln ist. Dass damit auch die Kantone und Gemeinden ihren Beitrag zur Krisenbewältigung leisten, erscheint zumutbar.
Beim selben Artikel verlangt die Minderheit Egger Kurt mit einem neuen Absatz 5, dass Unternehmen überdurchschnittliche Gewinne, welche sie während der Dauer des Darlehensbezugs erzielen, in den Zubau von erneuerbaren Energien im Inland investieren müssen. Die FDP-Liberale Fraktion lehnt diesen Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit ab, zumal die betroffenen Unternehmen mit ihren Gewinnen in erster Linie die bezogenen Darlehen samt massgebenden Zinsen zurückzuzahlen haben.
Zu den Auskunftspflichten für die Darlehensnehmerinnen und -nehmer: Gemäss Entwurf des Bundesrates und Beschluss des Ständerates sind die Unternehmen verpflichtet, dem Bund bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes umfassende Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Das geht der FDP-Liberalen Fraktion zu weit. Wir favorisieren das von der Mehrheit der UREK-N definierte zweistufige Verfahren: Vorab zur Verfügung gestellt werden müssen nur, aber immerhin, Unterlagen und Informationen zu den standardisierten Energiehandelsgeschäften. Weitergehende Unterlagen sind dann ab dem Zeitpunkt des Gesuchs zur Verfügung zu stellen. Und auch das ist auf Informationen beschränkt, welche der Bund benötigt, um das Risiko zu überwachen und abzuschätzen. Das erscheint uns ein vernünftiger Kompromiss zwischen den Bedürfnissen des Bundes und den Interessen der Unternehmung. Eine Minderheit Suter will die bundesrätliche beziehungsweise ständerätliche Fassung beibehalten. Das lehnen wir ab.
Schliesslich wollen zwei Minderheiten, Sie haben es gehört, die Minderheit I (Egger Kurt) und die Minderheit II (Girod), den Rettungsschirm gleich noch mit einer Anpassung des Landesversorgungsgesetzes verbinden. Die FDP-Liberale Fraktion erachtet einzelne der beantragten Änderungen als durchaus prüfenswert, lehnt eine Änderung im Zusammenhang mit dem Rettungsschirm aber aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Es handelt sich beim vorliegenden Geschäft um ein dringliches Gesetz, welches so rasch wie möglich in Kraft treten soll. Die Mehrheitsfähigkeit wird mit einer Ausdehnung auf die Änderung anderer Erlasse aber gefährdet. Wir lehnen die entsprechenden Minderheitsanträge deshalb ab.
Namens der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, durchgehend der Mehrheit zu folgen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung entsprechend gutzuheissen.
Noch kurz folgende Hinweise zu den Einzelanträgen, welche in der Fraktion aufgrund der kurzfristigen Einreichung nicht mehr à fond besprochen werden konnten: Sowohl der Antrag Wyss wie auch der Antrag Schilliger beziehen sich auf Systematiken, die bereits im Rahmen der Covid-Kredite zur Anwendung gelangten. Deshalb können wir diesen Anträgen durchaus zustimmen. Etwas anders sieht es mit dem Antrag Masshardt aus, wonach die entsprechenden Informationen auch der Bevölkerung zugänglich zu machen sind. Das erscheint uns zu weitgehend. Beim Antrag Suter bezüglich einer allfälligen Rückwirkung dieses Gesetzes gehen wir davon aus, dass die Verfügung, die jetzt bereits für die Axpo getroffen wurde, nach der Beendigung der Beratung und der Inkraftsetzung dieses dringlichen Gesetzes entsprechend angepasst wird. Der Antrag erscheint uns deshalb entbehrlich.
Ich bitte Sie, in diesem Sinne von den Vorstellungen der FDP-Liberalen Fraktion Kenntnis zu nehmen.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben gesagt, dass die Änderung im Landesversorgungsgesetz grundsätzlich prüfenswert wäre, aber die Vorlage die falsche sei. Es besteht ja eine gewisse zeitliche Dringlichkeit: Es besteht die Gefahr einer Mangellage im Februar. In der Anhörung ist klargeworden, dass wir im jetzigen Gesetzentwurf eine Lücke haben. Im Unterschied zu umliegenden Ländern können wir präventiv nur wenig machen; der Bundesrat kann nur wenig machen. Wäre es in Anbetracht dieser faktischen Dringlichkeit nicht sinnvoll, jetzt zu handeln, anstatt zu warten bis nach der Krise, wenn es schon zu spät ist?
Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Besten Dank, Herr Kollege Girod, für diese Frage. Wie gesagt, wir haben durchaus Verständnis für die Anliegen bzw. vielleicht eben nicht für alle Anliegen; es sind ja verschiedene Massnahmen, die mit dieser Änderung verlangt werden. Unser Bedenken ist vielmehr jenes, dass wir das Boot dann so stark überladen, dass es kentern könnte, und das wäre dann wirklich ein Schaden, der nicht mehr wiedergutzumachen wäre.
Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin, warum haben Sie als FDP-Vertreterin nicht darauf gedrängt, dass man jetzt, wenn man Finanzhilfen spricht, diese mit einer Einschränkung des spekulativen Handelsgeschäfts verbindet?
Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Danke für diese Frage, Frau Kollegin Martullo-Blocher. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass man diese Verknüpfung machen könnte. Wir gehen aber ganz klar davon aus, dass wir weitestmöglich eben nicht in die operativen Handelsgeschäfte eingreifen möchten. Wir bieten diesen Rahmen jetzt für eine Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe mit entsprechend unattraktiven Komponenten, damit wir davon ausgehen können, dass die Darlehen, mit entsprechenden Zinsen, zurückbezahlt werden. Wir möchten auf weitergehende Eingriffe in die unternehmerischen Freiheiten verzichten.
Schneider Schüttel Ursula · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Ich äussere mich vor allem zu den Minderheitsanträgen, erlaube mir aber noch ein paar allgemeine Bemerkungen.
Dieser Rettungsschirm mit subsidiären Finanzhilfen ist notwendig. Wichtig ist auch die heutige Diskussion angesichts des dringlichen Kredits, der erst letzte Woche gesprochen und von der Finanzdelegation genehmigt wurde. Sie ist insbesondere auch wichtig, um der Bevölkerung erklären zu können, wieso der Bund einspringen muss. Er muss es - und ich sage dies noch einmal, damit es klar ist - zugunsten der Versorgungssicherheit tun, um eine Kettenreaktion und einen möglichen Konkurs der systemkritischen Elektrizitätsunternehmen zu verhindern.
Die SP-Fraktion unterstützt diese Vorlage. Es bedarf aber Verbesserungen, die mit den Minderheitsanträgen oder mit Einzelanträgen, die in der Zwischenzeit eingegangen sind, vorgenommen werden können. Der Bund sichert mit einem milliardenhohen Darlehen die nötige Liquidität für Unternehmen, die eigentlich zumeist Kantonen und Gemeinden gehören. Man kann sich daher zu Recht fragen, wieso die Eigner, also Kantone, Städte, Gemeinden, die Verantwortung nicht selbst wahrnehmen. Hätten sie nicht früher reagieren und rechtzeitig Massnahmen treffen sollen? Klar, das ist nicht ganz einfach, wie wir heute Morgen gehört haben, aber es war an sich schon Anfang Jahr bekannt, dass den Stromunternehmen aufgrund der starken Preissteigerungen auf dem Energiemarkt Liquiditätsprobleme drohen.
Für die SP-Fraktion ist es deshalb unabdingbar, dass die vom Bund gewährten Darlehen auch an strenge Konditionen geknüpft werden. Die Darlehensnehmerin darf deshalb, das ist uns wichtig, während der Inanspruchnahme eines solchen staatlichen Darlehens keine Dividenden beschliessen oder gar auszahlen. Das Gleiche soll für Gratifikationen, Boni und Prämien gelten. Wir unterstützen deshalb den Einzelantrag Suter zu Artikel 10. Herr Schilliger hat einen ähnlichen Einzelantrag eingereicht, in dem er fordert, dass in den von der Darlehensnehmerin beherrschten Unternehmen auch keine Dividenden ausbezahlt werden. Meines Erachtens ist dies im Wortlaut "an Personen" - das können natürliche und juristische Personen sein - enthalten. Falls dieser Einzelantrag durchkommt, wäre der Wortlaut im Ständerat dann noch zu prüfen.
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist Artikel 10 Absatz 4, worin die Darlehensnehmerin verpflichtet wird, mit den Kantonen Verhandlungen über die Stundung verschiedener Abgaben und Wasserrechtszinse zu führen.
Wir unterstützen weiter die Minderheit Egger Kurt für einen Absatz 5. Der Rettungsschirm soll nicht zur Folge haben, dass die gestützten Unternehmen daraus Gewinn schlagen können. Überdurchschnittliche Gewinne sollen in den Zubau von erneuerbaren Energien im Inland investiert werden. Das sind auch sinnvolle Alternativen zu einer allfälligen Übergewinnabschöpfung.
Nun zum wichtigen Thema der Auskunftspflichten und der Datenbearbeitung in Artikel 19: Es ist nichts als logisch, dass derjenige, der in einer schwierigen Situation einspringen und einen Milliardenkredit gewähren und damit ein grosses Risiko übernehmen soll, so früh wie möglich einen umfassenden Einblick in die finanzielle Situation des Unternehmens erhält. Das ist eine Frage der Transparenz. Es ermöglicht es den für den Vollzug des Gesetzes zuständigen Bundesstellen sowie der Elcom und der Eidgenössischen Finanzkontrolle überhaupt erst, die Risiken abzuschätzen. Wir lehnen die Einschränkung dieser Auskunftspflichten ab und unterstützen die Minderheit Suter.
Ich bitte Sie, auch den Einzelantrag Masshardt zu unterstützen. Es ist wichtig, dass auch die Bevölkerung die Gründe für die subsidiäre Finanzhilfe des Bundes nachvollziehen kann. Diese sind ihr in geeigneter Form zu übermitteln.
Dann bitte ich Sie namens der SP-Fraktion um Unterstützung des Einzelantrages Wyss, der bei Artikel 16 Absatz 3 die Verteilung der Verluste und der Risikozuschläge auf die einzelnen Kantone zu zwei Dritteln nach dem BIP und zu einem Drittel nach der Wohnbevölkerung verlangt. Das entspricht dem Verteilschlüssel, der schon für die Corona-Härtefalllösung vorgesehen wurde. Es ist naheliegend und auch sachgerecht, ihn beim Rettungsschirm vorzusehen.
Schliesslich verlangen wir, dass der Bundesrat bereits bei einer drohenden Strom- oder Gasmangellage Vorschriften zur Reduktion des Verbrauchs erlässt, und unterstützen die beantragten Änderungen im Landesversorgungsgesetz.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Die grünliberale Fraktion ist erfreut darüber, dass Sie auf die Vorlage eingetreten sind. Wir folgen grossmehrheitlich der Mehrheit der Kommission.
Zu Artikel 10 Absatz 1 hat Herr Schilliger einen Einzelantrag eingereicht, der darauf abzielt, dass Unternehmen, die zum grösseren Teil von den Kreditnehmerinnen beherrscht werden, ebenfalls keine Boni auszahlen dürfen, sobald Kredite beansprucht werden. Wir halten das für einen zu starken und eigentlich auch juristisch fragwürdigen Eingriff in die Strukturen von Firmen. Es ist börsenrechtlich höchst fraglich, ob das funktioniert. Es besteht auch nicht unbedingt ein direkter Konnex.
Zu Artikel 10 Absatz 1 liegt auch ein Einzelantrag Suter vor, der in eine ähnliche Richtung geht und verhindern will, dass bei einer Kreditnahme Boni ausbezahlt werden. Diese Forderung ist wahrscheinlich unnötig. Aber es ist natürlich klar, dass es vielleicht ein gewisses Bauchgefühl auslöst, wenn wir das hier nicht regeln. Deshalb stimmen wir hier zu, obwohl die wichtigsten Persönlichkeiten und Gesellschaften bereits gesagt haben, dass das für sie selbstverständlich sei. Ich glaube, auch der Bundesrat sieht es so, dass das in diesem Fall ganz bestimmt so sein wird.
Bei Artikel 10 Absatz 5 will die Minderheit Egger Kurt, dass die überdurchschnittlichen Gewinne extra abgeschöpft werden. Es ist natürlich schon stossend, wenn man für 5 Cent produziert und für einen Franken verkaufen könnte, weil sich die Börse im Moment auf diesem Niveau bewegt. Sie müssen sich aber im Klaren darüber sein, dass die Konzerne, von denen wir sprechen, grossmehrheitlich in Staatsbesitz sind, den Kantonen, Städten usw. gehören, und dass dort dann auch entsprechend höhere Gewinne anfallen und natürlich auch entsprechend linear durch die Steuern abgeschöpft würden. Diese Unternehmen sind aber jetzt auch gezwungen, in erneuerbare Energien usw. zu investieren. Das heisst, es wäre wahrscheinlich eher kontraproduktiv, wenn man diese Gewinne hier tatsächlich abschöpfen würde. Es stellt sich dann auch noch die Frage, was denn eigentlich überdurchschnittliche Gewinne sind. Diese Frage ist ein bisschen schwierig zu beantworten.
Zum Einzelantrag Wyss bezüglich Artikel 16, also zu einer Verteilung analog zur Covid-Regelung: Diesen Antrag lehnen wir ab. Die Lösung, die der Bundesrat hier jetzt vorgestellt hat, ist jene, die die Opfersymmetrie wahrscheinlich am besten abbildet. Es wird aber einzelne zustimmende Stimmen aus den Reihen der Grünliberalen geben, weil hier allenfalls tatsächlich von verschiedenen Kantonen die Frage gestellt werden kann, inwieweit sie dann quasi in die Pflicht genommen werden. Aber es sollte nicht so sein, dass der Kanton Jura am Ende mehr bezahlen muss und der Kanton Zürich weniger.
Bei Artikel 19, bei den Auskunftspflichten, bitten wir Sie, der Mehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit abzulehnen. Die Auskunftspflichten mit dem zweistufigen Verfahren, wie sie die Mehrheit vorsieht, sind adäquat und entsprechen den Massnahmen, die wir hier jetzt beschliessen. Denn wenn ein Kredit aufgenommen wird, muss die Unternehmung, auf Deutsch gesagt, die Hosen herunterlassen und aufzeigen, wo sie in ihren finanziellen Aspekten und insbesondere beim Handelsgeschäft steht. Vorher ist das nicht nötig und macht auch keinen Sinn.
Bei Artikel 31 des Landesversorgungsgesetzes bitten wir Sie ebenfalls, die beiden Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen - nicht weil wir das Problem nicht auch adressieren möchten. Es ist tatsächlich fragwürdig, wenn die mit den Speicherseen produzierte Energie zu einem Zeitpunkt ins Handelsgeschäft einfliesst, zu dem man vielleicht schon absehen kann, dass für die Landesversorgung ein höherer Füllstand der Speicherseen oder entsprechende Limiten sinnvoll wären. Aber für heute bringt das gar nichts. Die Beratung dieses Rettungsschirmes ist einfach der falsche Ort. Wir sind aber bereit, in der Zukunft Überlegungen in diese Richtung anzustellen.
Genauso sind wir bereit, Überlegungen bezüglich der Frage anzustellen, wie die Strommarktbörse in Europa revidiert werden kann, damit derartige Eskapaden, wie wir sie im Moment erleben müssen, in Zukunft verhindert werden können und wir einen regulären Strommarkt mit Austausch zwischen Europa und der Schweiz führen können, der für alle wirtschaftsverträglich und für die Umwelt ebenso nachhaltig ist.
Bulliard-Marbach Christine · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die massive Preissteigerung an den Strommärkten ist Tatsache. Wir erleben zurzeit eine absolute Ausnahmesituation im europäischen Energiemarkt. Unsere oberste Priorität muss es sein, die Stromversorgung von Wirtschaft und Bevölkerung sicherzustellen. Heute müssen wir dazu die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen.
Ich stelle Ihnen im Folgenden kurz die Position der Mitte-Fraktion zu den wichtigsten Punkten vor. Die Mitte ist klar der Meinung, dass angesichts der drastischen Liquiditätsengpässe der Stromkonzerne auch die Kantone und Gemeinden ihre Verantwortung wahrnehmen sollten. Das betrifft alle Kantone, jene, die Mitbesitzer von Stromkonzernen sind, und jene, die Wasserzinse und sonstige Abgaben empfangen.
Dieser Verantwortung ist alleine mit dem vorgeschlagenen Artikel 10 Absatz 4 nicht Genüge getan. Er gibt nämlich lediglich vor, dass die Konzerne bei Inanspruchnahme des Rettungsschirms mit den Kantonen über die Stundung von Abgaben verhandeln sollten - nicht mehr und nicht weniger. Es bringt nichts, diese Art von Verhandlung ins Gesetz zu schreiben. Der Artikel wird der Situation nicht gerecht. Man könnte ihn sogar als Feigenblatt bezeichnen. Der Grossteil unserer Fraktion lehnt Artikel 10 Absatz 4 daher ab und stimmt mit der Minderheit Rösti. Ein kleiner Teil unserer Fraktion ist dagegen der Meinung, dass Kantone und Gemeinden angesichts der drastischen Situation zu einem Verzicht bereit sein und entsprechend per Gesetz zu solchen Verhandlungen gezwungen werden sollten.
Den Antrag der Minderheit Egger Kurt zu Artikel 10 Absatz 5, welcher die Investition allfälliger überdurchschnittlicher Gewinne in erneuerbare Energien verlangt, lehnt die Mitte ab. Unsere Fraktion anerkennt natürlich die starke Notwendigkeit eines raschen Ausbaus der erneuerbaren Energiequellen. Der Antrag ist in diesem Gesetz aber klar sachfremd, der Rettungsschirm ist der falsche Rahmen, um den systemrelevanten Energieversorgern eine solche Pflicht aufzuerlegen.
Il est clair que la mise à disposition de crédits pour soutenir les entreprises productrices d'électricité entraîne des coûts pour la Confédération. Le forfait prévu oblige les emprunteurs à prendre ces coûts en charge.
A l'article 18, la commission a élaboré une formulation alternative qui, à notre avis, permet une répartition plus équitable de ces forfaits entre les entreprises d'importance systémique. Le concept prévoit que le calcul soit fait sur la base de la puissance installée en Suisse et de la date d'entrée en vigueur. Ce mécanisme offre, à nos yeux, une meilleure solution que le simple partage du forfait entre les trois plus grandes entreprises. En effet, cela permet également aux petites entreprises productrices d'énergie de se placer volontairement sous le mécanisme de sauvetage et de rembourser à la Confédération les coûts qui en découlent.
Le groupe du Centre soutient la version de la commission à l'article 18 alinéa 5. Par ailleurs, nous rejetons l'inégalité de traitement des petites entreprises d'importance systémique. Celle-ci n'est pas appropriée, c'est pourquoi nous suivons le Conseil fédéral et votons en faveur de l'article 18 alinéa 1 et pour la suppression de l'article 6. Notre groupe se montre critique à l'égard des idées des deux minorités qui consistent à lier le plan de sauvetage à une adaptation de la loi fédérale sur l'approvisionnement économique du pays. Le Conseil fédéral a déjà pris des mesures dans ce sens. Les plans d'économie pour l'électricité et le gaz sont en cours et la garantie des réserves hydroélectriques au niveau de l'ordonnance est la voie à suivre dans la situation actuelle. Nous rejetons les deux propositions concernant les articles 26 et 31 et suivons, avec la majorité de la commission, le Conseil fédéral.
Den Einzelantrag Suter zum Bonusverbot nehmen wir an. Den zweiten Einzelantrag Suter und die Einzelanträge Wyss, Masshardt und Schilliger lehnen wir ab.
Clivaz Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Grüne Fraktion
L'entrée en matière ayant été acceptée, je ne reviendrai pas sur les raisons pour lesquelles le groupe des Verts soutient cette loi fédérale.
Le groupe des Verts est partagé sur la minorité Rösti à l'article 10 alinéa 4. Certains considèrent opportun de demander aux sociétés bénéficiant d'un prêt de mener des négociations avec les cantons et les communes en vue de surseoir à la perception des redevances cantonales et communales. D'autres - vous ne serez pas surpris d'apprendre que c'est mon cas - considèrent qu'il n'est pas juste de demander aux cantons et aux communes alpines de renoncer aux redevances hydrauliques, alors que ces communes ne sont pas propriétaires des entreprises électriques d'importance systémique et qu'elles ne profitent donc pas directement du sauvetage de ces entreprises.
Le groupe des Verts soutient bien évidemment la minorité Egger Kurt à l'article 10 alinéa 5. C'est une contrepartie raisonnable de demander aux entreprises qui bénéficieront du soutien de la Confédération d'investir dans le développement des énergies renouvelables en Suisse les bénéfices supérieurs à la moyenne qu'elles réalisent pendant la durée du prêt.
Le groupe des Verts soutient aussi, à l'article 19 alinéa d lettre b, la minorité Suter qui propose de revenir à la formulation du Conseil des Etats concernant les obligations de renseignement. Cette formulation assure plus de transparence que celle adoptée par la majorité de la commission. Elle permet également aux organes compétents de la Confédération d'avoir les informations nécessaires suffisamment tôt pour pouvoir évaluer les risques pris par la Confédération lors de l'octroi d'un prêt.
Concernant les deux minorités déposées par mes collègues Kurt Egger et Bastien Girod, nous les accepterons. Elles visent à modifier l'article 31 de la loi sur l'approvisionnement économique du pays. L'approvisionnement énergétique doit être considéré comme un bien vital. Dès lors, le Conseil fédéral doit pouvoir, en cas de risque de pénurie imminente d'électricité ou de gaz, édicter, en tenant compte des solutions de branche, des prescriptions concernant soit des plans d'économies d'électricité et de gaz contraignantes pour certains groupes de consommateurs, soit l'organisation de ventes aux enchères auprès des grands consommateurs afin de réduire la consommation d'électricité ou de gaz, soit le niveau minimum d'accumulation des bassins, afin de garantir une réserve hydraulique suffisante pour la fin de la période hivernale.
Concernant les cinq propositions individuelles, le groupe des Verts les soutiendra toutes. En particulier, il est juste pour nous que les membres de la direction des entreprises concernées ne puissent pas obtenir de gratification - c'est la proposition Suter. Nous allons également soutenir la proposition Masshardt, qui prévoit que la population puisse avoir accès aux informations lui permettant de comprendre pourquoi il a fallu sauver ces entreprises.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Als Erstes danke ich Ihrer Kommission für die gründliche Vorberatung. Der Bundesrat kann die Kommissionsmehrheit in den allermeisten Punkten unterstützen. Bei Artikel 19 Absatz 4 bitten wir Sie allerdings, die Kommissionsminderheit zu unterstützen. Es geht um die Auskunftspflicht: Wenn eine Firma beim Bund anklopft, dann soll sie auch sämtliche Auskünfte geben und gegenüber den Behörden sämtliche Informationen offenlegen, damit die Behörden überprüfen können, ob die Voraussetzungen, insbesondere auch in Bezug auf die Subsidiarität, erfüllt sind.
Die Kommissionsmehrheit möchte die Auskunftspflicht gegenüber den Behörden im Vergleich zur Fassung des Ständerates abschwächen. Ich muss Ihnen sagen, ich bin darüber erstaunt. Jetzt haben Sie den ganzen Morgen Fragen gestellt: Was hat der Bundesrat gewusst? Haben Sie das abgeklärt? Warum können Sie das nicht sagen? Wenn jemand anklopft und einen Antrag stellt, sollte man auch sagen: Okay, jetzt müssen die Informationen offengelegt werden, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine solche temporäre Liquiditätsunterstützung erfüllt sind, aber auch, um die Risiken besser abwägen zu können. Denn wenn ein Verpflichtungskredit von immerhin 10 Milliarden Franken und in diesem spezifischen Fall ein Rahmenkredit von 4 Milliarden Franken für die Axpo gesprochen werden, wie das jetzt geschehen ist, sind wir schon der Meinung, dass in dieser Situation auch die entsprechenden Auskünfte erteilt werden sollen.
Das ist der Grund, weshalb ich Sie bitte, bei Artikel 19 Absatz 4 die Kommissionsminderheit zu unterstützen. In den anderen Fällen unterstützen wir, wie gesagt, die Kommissionsmehrheit.
Nun äussere ich mich zu den Einzelanträgen. Es liegt ein Einzelantrag Schilliger zu Artikel 10 vor. Ich bitte Sie, diesen abzulehnen. Der Antrag möchte Tochterunternehmen in gewissen Situationen von einem Dividenden- und Tantiemenverbot ausnehmen. Hier denkt man bezüglich der Axpo wahrscheinlich spezifisch an die CKW. Ich sage es noch einmal laut und deutlich: Bis heute hat die Axpo keinen Franken Darlehen beim Bund bezogen. Sie hat lediglich das Gesuch gestellt. Wir haben die Rahmenbedingungen geprüft und die Möglichkeit geschaffen, aber bis jetzt wurde kein Franken dieses Darlehens bezogen. Ich muss Ihnen sagen: Wenn die Axpo das Darlehen beziehen würde, sollte das Dividenden- und Tantiemenverbot für den ganzen Konzern gelten, auch für die Tochterunternehmen. Ich glaube, alles andere wäre auch für die Bevölkerung schwierig zu verstehen. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen.
Zum Antrag Suter zu Artikel 10, das ist das Boni-Verbot: Das müssen Sie entscheiden. Die betroffene Firma hat ja bereits selber gesagt, die gesamte Geschäftsleitung verzichte auf Boni, wenn sie solche Darlehen in Anspruch nehmen müsse. Jetzt müssen Sie entscheiden, ob Sie das noch ins Gesetz schreiben oder nicht. Ich glaube, die Firma hat schon selber gemerkt, dass hier diesbezüglich gewisse Erwartungen bestehen.
Zum Antrag Wyss zu Artikel 16: Hier möchte man eine andere Beteiligung der Kantone bei einem allfälligen Gewinn, aber natürlich auch bei einem allfälligen Verlust. Das müssen Sie entscheiden. Für den Bund ändert sich hier nichts. Der Bundesrat hat eine Beteiligung gemäss BIP vorgesehen, jetzt soll das hier anders aufgeteilt werden. Das müssen Sie entscheiden, das ändert die Sache wahrscheinlich nicht gross. Wobei: Die Kantone können sich hier ihre Überlegungen über die Wahrscheinlichkeit machen, dass es bei den massiven Risikoprämien, die wir hier verrechnen würden, zu einem Gewinn kommen könnte.
Zum Antrag Masshardt zu Artikel 19, der vorsieht, dass die zweckmässigen Informationen in geeigneter Form auch der Bevölkerung zugänglich zu machen seien: Wir haben in Artikel 20 Absatz 4 ja bereits geregelt, dass auch allgemeine Informationen zu den Darlehen veröffentlicht werden. Wir sehen im Moment nicht, inwiefern Sie hier noch weiter gehen möchten. Wir kommen dann in den Bereich der Geschäftsgeheimnisse, das wäre sicher ein Abwägen. Wir sind der Meinung, wir hätten mit dem Passus zu den weiteren allgemeinen Informationen zu den Darlehen in Artikel 20 Absatz 4 eigentlich bereits einen Weg vorgezeichnet.
Noch zum Einzelantrag Suter zu Artikel 26ter: Wir empfehlen Ihnen, diese Übergangsbestimmung anzunehmen. Es ist sinnvoll, das im Gesetz zu regeln. Ich sage es hier aber für den Fall einer Differenz zum Ständerat: Wir würden uns dann erlauben, im Ständerat eine leicht andere Formulierung vorzuschlagen. Aber grundsätzlich sind wir der Meinung, dass eine solche Übergangsbestimmung auch im Gesetz Sinn macht. Deshalb empfehlen wir Ihnen die Annahme des Einzelantrages Suter zu Artikel 26ter.
Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzte Frau Bundesrätin, Sie haben vorhin das Boni-Verbot erwähnt und gesagt, dass die aktuell betroffene Firma ja freiwillig auf Boni verzichte. Das Gesetz wird aber nicht nur für dieses Unternehmen gemacht, sondern auch für allenfalls weitere betroffene Unternehmen, die es hoffentlich nicht geben wird. Können Sie ausschliessen, dass diese Unternehmen während der Zeit eines Darlehens Boni auszahlen?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Vielen Dank für diese Frage, Frau Suter. Ich habe jetzt vom betroffenen Unternehmen gesprochen, das diese Äusserung freiwillig bereits gemacht hat. Nein, wenn es nicht im Gesetz steht und wenn allenfalls - was wir alle nicht hoffen - noch ein weiteres Unternehmen beim Bund anklopft, kann man das natürlich nicht ausschliessen. Wie ich schon gesagt habe, könnte ich damit leben, dass das nicht im Gesetz steht, aber das müssen Sie entscheiden. Immerhin hat die Axpo natürlich bereits gemerkt, dass es für die Bevölkerung kaum mehr verständlich wäre, wenn man ein Darlehen ziehen und gleichzeitig Boni ausbezahlen würde.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Frau Bundesrätin, Sie haben zu meinem Einzelantrag eine Aussage gemacht, die ich nicht ganz verstanden habe. Grundsätzlich ist ja die Einschränkung der Dividendenleistung bei Konzernen im Gesetzentwurf enthalten. Ich will, dass auch die vom Konzern beherrschte Unternehmung dieser Einschränkung unterstellt ist. Sie haben gesagt, es sei eine Abschwächung des Gesetzes. Können Sie nochmals erklären, wie Sie auf den Begriff "Abschwächung" kommen?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Entschuldigung, aber das Wort "abschwächen" habe ich in einem anderen Zusammenhang verwendet, nämlich bei Artikel 19 Absatz 4.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Es ist aber von mir und meinen Kolleginnen und Kollegen so verstanden worden.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Das Format der Fragen und Antworten ist nicht für bilaterale Gespräche gedacht.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Ich gehe noch einige Punkte durch. Zuerst komme ich zu Artikel 3. Dort schaffen wir eine Differenz zum Ständerat und gehen zurück zum Entwurf des Bundesrates, indem diese Darlehen quasi subsidiär ausgerichtet werden können. Der Ständerat hat "gewährt der Bund" geschrieben. Es soll keine Anspruchsberechtigung entstehen. Die Finanzkommission hat diese Frage auch gestellt. Deshalb beantragen wir Ihnen, zum Entwurf des Bundesrates zurückzugehen, der es dem Bund freistellt, ein Gesuch abzulehnen, wenn z. B. gewisse Bedingungen nicht erfüllt sind. Bei der Formulierung des Ständerates besteht das Risiko, dass ein Rechtsanspruch entstehen könnte. Das kann es sowieso nicht sein, auch nach der Debatte, die wir heute geführt haben. Mein diesbezüglicher Antrag war in der Kommission unbestritten.
Bei Artikel 10 Absatz 4 und, damit verknüpft, bei Artikel 11 Absatz 4 geht es um die Frage, ob die Gemeinden und Kantone Abgaben stunden - nicht auf sie verzichten! - sollen. Natürlich geht es um Wasserzinse, aber klar auch um andere Abgaben, Steuern usw. Es kann ja nicht sein, dass die anderen öffentlichen Hände ihre Rechnungen stellen und zu einem Unternehmen, das sich in Liquiditätsschwierigkeiten befindet, sagen: "Das Geld musst du mir schicken, obwohl du Liquiditätsprobleme hast", und der Bund am Schluss Liquidität einschiessen muss. Da müssen Kantone und Gemeinden zuerst sagen, dass sie diese Abgaben bis zum Zeitpunkt, zu welchem diese Darlehen zurückgezahlt sind, stunden. Es wird also niemand verzichten müssen. Es geht nur darum, Abgaben zu stunden. Fast alle Gemeinwesen sind problemlos liquid und können auf diese Liquidität über eine gewisse Zeit verzichten. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Die Kommission hat mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung so entschieden.
Dann komme ich zur Minderheit Egger Kurt betreffend allfällige überdurchschnittliche Gewinne. Das erste Problem ist schon, wie wir überdurchschnittliche Gewinne definieren. Wer entscheidet, was überdurchschnittlich ist? Das zweite Problem ist, dass der Antrag in diesem Gesetz sachfremd ist, das dritte Problem, dass es eine klare Anweisung ist, in welche Richtung dieses Geld eingesetzt werden soll, also einen Eingriff in die Unternehmensfreiheit darstellt. Jetzt kann man natürlich sagen, ja, es sei absolut richtig, die Unternehmen müssten endlich in erneuerbare Energien investieren. Aber auch das wäre ein Eingriff. Darum beantragt Ihnen die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen, diese sachfremde Position hier nicht einzunehmen, so sympathisch der Antrag tönt.
In Artikel 18 Absätze 1 und 5 geht es um die Bereitstellungspauschale und darum, wie diese berechnet wird. In Absatz 1 geht es darum, dass die Bereitstellungspauschale auch von Unternehmen, die jetzt nicht als systemkritisch bezeichnet werden, aber möglicherweise unter diesen Rettungsschirm fliehen könnten, bezahlt werden muss, was völlig richtig ist. Sollte eine andere Unternehmung - wir wissen im Moment nicht, welche - unter diesen Rettungsschirm kommen müssen, soll sie genauso bezahlen wie diejenigen, die jetzt schon fix unterstellt sind.
In Absatz 5 haben wir versucht, das Risiko besser zu verteilen, damit die Bereitstellungspauschale vom Expositionsrisiko abhängig ist, insbesondere in dieser Absicherung. Das heisst eigentlich, wir erwarten, dass die Axpo hier mehr bezahlen muss als die BKW. Ob die Formulierung der Weisheit letzter Schluss ist? Das geben wir dem Ständerat noch einmal weiter. Auch die Frau Bundesrätin hat gesagt, dass man im Ständerat noch einmal anschauen sollte, ob wir hier genau die richtige Formulierung getroffen haben. Es darf dann nicht sein, dass es das Gegenteil von dem bewirkt, was der Antrag wollte.
In Artikel 19 Absätze 2 und 4, das habe ich bereits bei der letzten Ausführung gesagt, geht es um die Informationspflichten. Sollen diese bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes gelten, wie dies die Minderheit und der Bundesrat wollen? Oder geht das zu weit, soll die Information zweistufig erfolgen, wie es die Mehrheit Ihrer UREK vorschlägt, mit einer indirekten Beschränkung auf die Risikoabwägung? Also, was muss man wissen? Wir wissen, dass es zeitkritische Fragen sind, das haben wir jetzt gerade gesehen. Der Bund muss auch Zeit haben, die Sachen zu prüfen. In diesem Sinne stellt sich schon die Frage, inwieweit eine Abwägung - Exposition im Handel, Produktion, finanzielle Gesundheit der Unternehmung, Liquiditätsbedarf - vorzunehmen ist und wann die Unterlagen geliefert werden müssen. Hierzu kann man durchaus zwei Meinungen haben.
Unsere Kommission hat mit dem knappestmöglichen Entscheid - mit 13 zu 12 Stimmen - entschieden, dass wir hier etwas weniger eingreifen sollten. Ich habe es schon vorhin gesagt: Nach der heutigen Debatte kann es durchaus sein, dass wir mehr Einsicht wollen. Der Bundesrat lag hier vielleicht nicht ganz unrichtig; der Ständerat wird uns möglicherweise nicht folgen. In diesem Sinne kam es zum Stimmenverhältnis von 13 zu 12.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen. Aber man kann diesen Artikel in der aktuellen Lage durchaus auch etwas differenzierter sehen als vielleicht noch vor einigen Wochen.
Bei Artikel 31 sind wir eigentlich bei der Frage, ob wir jetzt noch das Landesversorgungsgesetz anfassen sollen. Da müsste man erstens festhalten: Eine Phase Gelb gibt es in der Schweiz tatsächlich nicht. Dass sie in dieses Gesetz - in ein dringliches Bundesgesetz, das wir jetzt für eine Liquiditätsspritze festlegen - hineinkommt, beurteilt die Kommission klar als nicht richtig. Die Frage, was in so einer Phase Gelb genau zu regeln ist, werden wir diskutieren müssen. Das Zweite ist: Es könnte die Vorlage überladen, wenn man solche Dinge, die komplett neu dazukommen, jetzt einfach so rasch einfügen und durchsetzen will.
Es ist aber klar: Die UREK-N hat hier klare Erwartungen an den Bund und an die Branche ausgesprochen. Wir erwarten, dass die Thematik Auktionen - die auch freiwillig möglich sind, ohne dass wir es ins Gesetz schreiben - ernsthaft angegangen wird, wenn wir sehen, dass es in Richtung einer Strommangellage geht. Das muss man frühzeitig angehen. Das ist eine Erwartung. Die zweite Erwartung ist, dass im Hintergrund eine Branchenlösung zu den Pegelständen diskutiert wird. Das muss eine zentrale Lösung sein. Es wäre aber falsch, die beiden Punkte jetzt ins Gesetz zu nehmen. Insbesondere der Teil mit den Pegeln könnte noch zu einem Rohrkrepierer werden, weil es im Markt ein Signal ausstrahlen könnte, das den Preis markant erhöht. Dort bittet Sie also die Kommission, Abstand zu nehmen und nicht in dieser Geschwindigkeit etwas vermeintlich Gutes zu regulieren und damit allenfalls das Gegenteil zu erreichen.
Ich komme zur Minderheit I (Egger Kurt) betreffend Absatz 2bis Buchstabe a, zu den Gassparplänen mit verbindlichen Reduktionszielen: Auch hier handelt es sich um einen sehr starken Eingriff in die Freiheiten von Unternehmen und der Bevölkerung. Im Moment arbeiten wir mit Freiwilligkeit, mit Appellen, mit Branchenlösungen. Ich glaube, das ist im Moment der richtige Weg für die Schweiz. Wenn wir jetzt beschliessen würden, was die Minderheit I will, und der Bundesrat würde hier Vorschriften machen, was würde dann hier drin gesagt werden, wenn am Ende im Winter nichts passiert und gar keine Strommangellage eintritt? Die Wahrscheinlichkeit ist immer noch um die 50 Prozent, dass wir uns für nichts Sorgen machen, weil all die negativen Wirkungen - ausser dem Krieg - in diesem Winter nicht eintreffen. Dann werden wir gar kein Problem mit einer Mangellage haben. Ihre Kommission ist mit 17 zu 8 Stimmen der Meinung, dass wir keine Regulierung ex ante machen sollten, ohne dass wir dies sauber diskutiert haben.
Zu den Einzelanträgen kann ich nicht detailliert Stellung nehmen, weil sie der Kommission nicht vorlagen. Ich möchte einfach einen Hinweis zum Einzelantrag Wyss betreffend die Bestimmung des Kantonsanteils machen. Der Antrag Wyss kommt ja von Basler Seite, weil diese das Gefühl hat, Basel-Stadt habe weder mit der Axpo noch mit Kernkraft etwas zu tun, und man hier nicht zum Risikoträger werden möchte. Es darf aber nicht sein, dass dieser Antrag dazu führt, dass am Schluss Zürich entlastet würde. So, wie er jetzt formuliert ist, würde der Kanton Zürich, der ja ein hohes BIP hat, bei einem Schaden allenfalls besser wegkommen, weil er am Ende weniger zahlen müsste. Ich glaube, hier müsste der Ständerat, wenn Sie diese Differenz schaffen, einmal klar festlegen, was wir wollen, nämlich dass die risikotragenden Kantone allenfalls mehr belastet werden als die nicht risikotragenden Kantone. Hier hat der Bundesrat wie gesagt eine einfache Lösung gesucht. Wir überlassen es Ihnen, zu entscheiden. Das war nur ein Hinweis für den Ständerat.
In diesem Sinne noch einmal zum Abschluss: Ich bitte Sie, jeweils der Mehrheit zu folgen und dieser Vorlage am Ende zuzustimmen.
Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Meine Frage bezieht sich auf Artikel 10 Absatz 1 Litera a, wo es darum geht, dass keine Tantiemen ausbezahlt werden können. Können Sie vonseiten der Kommission eine Aussage darüber machen, ob diese Bestimmung gemäss Vorlage auch vom Konzern beherrschte Betriebe umfasst oder nicht? Ich stelle Ihnen diese Frage im Zusammenhang mit dem Einzelantrag Schilliger, der diese Verpflichtung auf vom Konzern beherrschte Unternehmungen ausdehnen möchte.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Sie stellen diese Frage wahrscheinlich dem Falschen. Der Einzelantrag Schilliger lag der Kommission nicht vor. Die Formulierung ist eigentlich eher unklar. Wir haben das in der Kommission gar nicht diskutiert. Die Frau Bundesrätin hat indirekt eigentlich eine Antwort gegeben. Ich kann Ihnen keine Antwort geben. Ich würde mich wahrscheinlich zu etwas versteigen, wenn ich da etwas behaupten würde, und das mache ich lieber nicht.
Roduit Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ma question concerne l'article 10 alinéa 4 et les redevances hydrauliques. La commission a-t-elle pris conscience que la hausse des prix de l'électricité a été plus marquée dans les cantons et les communes qui bénéficient justement des redevances hydrauliques? Cela est dû au fait qu'elles ne sont pas propriétaires des outils de production et que, en définitive, le pouvoir d'achat baissant dans ces communes et ces cantons, il y aura une baisse de rentrée d'impôts.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Ja. Es ist natürlich so: Wir reden hier von einer Vorlage, die auch mit Solidarität zu tun hat. Es geht um Liquidität, noch einmal, es verliert niemand Geld. Es geht nur darum, solchen Unternehmen einen Liquiditätsaufschub zu gewähren, damit sie weniger schnell den Rettungsschirm in Anspruch nehmen müssen, mit dem die Kantone ja auch wieder eine Chance haben und im Risiko stehen. Von dem her sind wir der Meinung: Ja.
Es ist aber auch so, dass auch die Kantone, die nicht direkt Eigner sind, in den letzten Jahren sehr, sehr gut von gewissen Einnahmen profitiert haben, gerade von Wasserzinsen. Das ist schon lange ein Thema bei uns.
In diesem Sinne: Wenn Sie jetzt hier im Sinne der Liquiditätsengpass-Überbrückung ein kleines Zeichen setzen - es geht nicht um Verzicht, das möchte ich noch einmal festhalten -, ist das auch aus Sicht der Kommission angemessen.
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
La commission de notre conseil a repris en grande partie la version du Conseil des Etats, sauf aux articles suivants.
A l'article 3 alinéa 1, selon la commission, la Confédération peut octroyer, et non "octroie", à titre subsidiaire une aide financière sous forme de prêt. La commission de notre conseil propose donc, comme le Conseil fédéral, d'employer la formulation potestative et abolit le principe que la Confédération octroie d'office.
A l'article 10 alinéa 4, la majorité de la commission propose de suivre le Conseil fédéral, à savoir que l'entreprise emprunteuse doit mener les négociations avec les cantons et les communes concernant la suspension des redevances cantonales et communales pendant la période de recours des prêts. Du moment que la Confédération apporte un soutien important, les cantons et les communes doivent aussi s'engager. C'est aussi une question de solidarité.
A l'article 11, la commission propose de biffer l'alinéa 4 qui prévoit que les conventions de droit public visées par la présente disposition ne doivent pas violer les droits et obligations découlant d'éventuels contrats de concession. La commission estime qu'il faut un même traitement partout et que les cantons et communes, même alpins, doivent apporter leur contribution à une situation particulièrement tendue.
Aux articles 14 et 18 alinéa 5, la commission apporte quelques précisions - je n'entrerai pas dans les détails - notamment en remplaçant "marché des capitaux" par "marché des crédits" et en lien avec la puissance installée en Suisse.
L'article 19 est plus explicite et plus concret que dans la version du Conseil fédéral et précise la notion de surveillance des risques encourus par la Confédération.
Les propositions défendues par des minorités, sous forme d'ajouts aux articles 10 alinéa 5, 19 et 31 de la loi sur l'approvisionnement économique du pays, ont été rejetées par la commission, cette dernière estimant en partie qu'elles n'ont pas leur place dans cette loi.
La commission n'a pas traité les cinq propositions individuelles qui ont été déposées hier. Il n'y a pas de recommandation particulière de la commission, du moment qu'elle ne les a pas traitées.
On arrive au terme de ce débat. Avec les détails qui se trouvent dans la loi, on voit aussi plus clair. On voit aussi que, pour des questions démocratiques, il est important d'avoir une loi-cadre qui vienne remplacer l'ordonnance sur l'électricité.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es bald geschafft. Es war eine emotionale und hitzige Debatte. Halten Sie bitte noch durch.
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Je disais que pour des questions démocratiques il est important d'avoir une loi-cadre qui remplace l'ordonnance édictée selon le droit de nécessité, qui est une solution provisoire pour répondre à l'urgence. A son article 26, cette ordonnance dit clairement qu'elle devient caduque dès que la base légale entre en vigueur, c'est-à-dire dans quelques minutes, soit après le vote. Nous pourrons ainsi reprendre la main et notre rôle de parlementaires.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 3
Antrag der Kommission
Abs. 1
... Illiquidität, so kann der Bund subsidiär Finanzhilfen in Form von Darlehen gewähren.
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 3
Proposition de la commission
Al. 1
... la Confédération peut lui octroyer à titre subsidiaire une aide financière sous forme de prêt.
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Abs. 1 - Al. 1
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 138 Stimmen
Dagegen ... 53 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Art. 5-9
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 10
Antrag der Mehrheit
Abs. 1-3
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Rösti, Bulliard, Müller-Altermatt, Rüegger)
Abs. 4
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Egger Kurt, Aebischer Matthias, Clivaz Christophe, Girod, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Munz, Schneider Schüttel, Suter)
Abs. 5
Unternehmen mit Darlehensverfügung sind verpflichtet, überdurchschnittliche Gewinne, welche sie während der Zeit der Darlehensdauer erzielen, zusätzlich zu den bisherigen Investitionen in den Zubau von erneuerbaren Energien im Inland zu investieren. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.
Antrag Schilliger
Abs. 1 Bst. a
a. ... und Tantiemen in Unternehmen mit einer Eigenkapital-Beteiligung von mindestens 50 Prozent an Personen ausserhalb des Konzerns der Darlehensnehmerin.
Schriftliche Begründung
Die Eignerin steht insgesamt in der Rückzahlpflicht des Darlehens. In diese Konzernpflicht gehören auch Unternehmen, an denen eine Beteiligung am Eigenkapital von über 50 Prozent vorliegt. Diese Unternehmen werden durch die Höhe der Beteiligung beherrscht.
Antrag Suter
Abs. 1 Bst. d
d. die Beschlussfassung über und die Auszahlung von freiwilligen Sondervergütungen (Gratifikationen) an Mitglieder der Geschäftsleitung des Konzerns der Darlehensnehmerin. Für den Zeitraum, während dem das Darlehen bezogen wird, dürfen den Mitgliedern der Geschäftsleitung des Konzerns der Darlehensnehmerin keine freiwilligen Sondervergütungen (Gratifikationen) zugestanden werden.
Schriftliche Begründung
Bei Gratifikationen handelt es sich um freiwillige Sondervergütungen (Boni und Prämien), die der Arbeitgeber zusätzlich zum festen Gehalt und zu einem bestimmten Anlass an seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszahlen kann. Es wäre stossend und für die Steuerzahlenden unverständlich, wenn für den Zeitraum, in dem ein staatliches Darlehen in Milliardenhöhe bezogen wird, weiterhin Gratifikationen ausgezahlt würden. Wenn Staatshilfe beansprucht werden muss, hat der Staat auch etwas zu den Spielregeln zu sagen. Denn der Staat trägt gegenüber den Steuerzahlenden die Verantwortung für den sorgsamen Umgang mit Steuergeldern und muss diese auch dann wahrnehmen, wenn Steuergelder für die Notstützung von systemkritischen Unternehmen eingesetzt werden.
Art. 10
Proposition de la majorité
Al. 1-3
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Rösti, Bulliard, Müller-Altermatt, Rüegger)
Al. 4
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Egger Kurt, Aebischer Matthias, Clivaz Christophe, Girod, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Munz, Schneider Schüttel, Suter)
Al. 5
Les entreprises bénéficiant d'une décision de prêt sont tenues d'investir les bénéfices supérieurs à la moyenne qu'elles réalisent pendant la durée du prêt dans le développement des énergies renouvelables en Suisse, en plus de leurs investissements antérieurs. Le Conseil fédéral règle les modalités.
Proposition Schilliger
Al. 1 let. a
a. ... et de tantièmes dans les entreprises détenant au moins 50 pour cent du capital propre à des personnes extérieures au groupe de l'emprunteuse;
...
Proposition Suter
Al. 1 let. d
d. la décision et le versement de rétributions spéciales volontaires (gratification) à des membres de la direction du groupe de l'emprunteuse. Aucune rétribution spéciale volontaire (gratification) pour la période au cours de laquelle le prêt est perçu ne peut être accordée aux membres de la direction du groupe de l'emprunteuse.
Abstimmung
Abs. 1 Bst. a - Al. 1 let. a
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Schilliger ... 176 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 16 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Herr Nordmann möchte einen Rückkommensantrag stellen.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Nous nous sommes malheureusement trompés. Nous voulions voter contre la proposition Schilliger. Nous nous sommes bêtement trompés et vous prions de nous en excuser. Nous demandons le réexamen.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Wir stimmen zuerst über den Rückkommensantrag Nordmann ab.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Nordmann ... 193 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(0 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Wir stimmen nun erneut über Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a ab.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Schilliger ... 110 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 83 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 1 Bst. d - Al. 1 let. d
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Suter ... 162 Stimmen
Dagegen ... 32 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Abs. 4 - Al. 4
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 103 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 72 Stimmen
(20 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 5 - Al. 5
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 69 Stimmen
Dagegen ... 125 Stimmen
(1 Enthaltung)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Art. 11
Antrag der Kommission
Abs. 1-3
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 4
Streichen
Art. 11
Proposition de la commission
Al. 1-3
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 4
Biffer
Angenommen - Adopté
Art. 12, 13
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 14
Antrag der Kommission
Das UVEK kann in der Verfügung kreditmarktübliche Auflagen und ...
Art. 14
Proposition de la commission
... , habituelles sur le marché des crédits, afin de ...
Angenommen - Adopté
Art. 15
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 16
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Wyss
Abs. 3
... richtet sich nach deren Anteil zu 2/3 nach dem Bruttoinlandprodukt des Jahres 2020 und zu 1/3 nach der Wohnbevölkerung.
Schriftliche Begründung
Mit diesem Antrag sollen sich die Kantone nicht nur nach BIP daran beteiligen, sondern nach BIP (2/3) und nach Wohnbevölkerung (1/3). Dieser Schlüssel entspricht auch der Härtefalllösung Corona, auf welche sich die Kantone und der Bund damals geeinigt hatten.
Art. 16
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Wyss
Al. 3
... est proportionnelle pour 2/3 à la part du produit intérieur brut de 2020 que les cantons ont fournie et pour 1/3 à la population résidante.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Wyss ... 150 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 43 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Art. 17
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 18
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2-4
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 5
Die Bereitstellungspauschale wird anteilsmässig auf alle jeweils am 31. Dezember als systemkritisch geltenden Unternehmen nach Artikel 2 Absätze 1 und 2 verteilt. Der Anteil, den ein systemkritisches Unternehmen an die Bereitstellungspauschale zu bezahlen hat, berechnet sich nach der in der Schweiz installierten Kraftwerksleistung eines systemkritischen Unternehmens gemessen an der Summe der in der Schweiz installierten Kraftwerksleistung aller systemkritischen Unternehmen nach Artikel 2 Absätze 1 und 2 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes; massgebend ist die installierte Kraftwerksleistung, über die ein systemkritisches Unternehmen selbst, über direkt oder indirekt mit ihr verbundene Konzerngesellschaften oder anderweitig verfügt. Das UVEK stellt für die Bereitstellungspauschale jährlich Rechnung und informiert die Unternehmen über eine allfällige Erhöhung nach Absatz 4.
Abs. 6
Streichen
Art. 18
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2-4
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 5
Le forfait de mise à disposition est réparti, de manière proportionnelle, entre toutes les entreprises réputées d'importance systémique au 31 décembre conformément à l'article 2 alinéas 1 et 2. La part qu'une entreprise d'importance systémique doit régler au titre du forfait de mise à disposition est calculée en fonction de la puissance installée en Suisse de l'entreprise d'importance systémique, rapportée à la somme de la puissance installée en Suisse de toutes les entreprises d'importance systémique telles que définies à l'article 2 alinéas 1 et 2, au moment de l'entrée en vigueur de la loi; la puissance installée déterminante est celle dont l'entreprise d'importance systémique dispose elle-même, par le biais de sociétés du groupe qui lui sont liées directement ou indirectement ou par d'autres moyens. Le DETEC le facture une fois par année et informe les entreprises de toute majoration fondée sur l'alinéa 4.
Al. 6
Biffer
Angenommen - Adopté
Art. 19
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
...
b. Unterlagen und Informationen zu den abgeschlossenen standardisierten Energiehandelsgeschäften;
...
Abs. 3
... Artikel 4 Absatz 1 oder ab dem Zeitpunkt des Gesuchs um Finanzhilfe bei bestehendem Darlehensvertrag nach Artikel 5 sind insbesondere zur Verfügung zu stellen:
...
Abs. 4
... zur Verfügung zu stellen, soweit sie der Überwachung der Risiken des Bundes im Zusammenhang mit dem Darlehen dienen.
Antrag der Minderheit
(Suter, Egger Mike, Graber, Imark, Masshardt, Munz, Nordmann, Page, Rösti, Rüegger, Schneider Schüttel, Wobmann)
Abs. 2 Bst. b, 3, 4
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Masshardt
Abs. 1
... zur Verfügung zu stellen. Die zweckmässigen Informationen sind zudem in geeigneter Form auch der Bevölkerung zugänglich zu machen.
Schriftliche Begründung
Für die Bevölkerung ist es schwer nachvollziehbar, weshalb und wie es zum Fall Axpo kommen konnte. Es steht auch der Verdacht im Raum, dass sich die Axpo verspekuliert hat. Deshalb haben die Stromkonsumentinnen und -konsumenten das Recht zu erfahren, was die Gründe und die Grundlagen fürs Erteilen dieser subsidiären Finanzhilfe des Bundes in Form eines Darlehens sind. Diese Informationen gegenüber der Bevölkerung können in aggregierter und zusammengefasster Form erfolgen. Dies ist u. a. auch gerechtfertigt, weil gemäss Artikel 20 Absatz 4 der Zugang nach dem Öffentlichkeitsgesetz ausgeschlossen ist.
Art. 19
Proposition de la majorité
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
...
b. des documents et informations sur les opérations standardisées de négoce de l'énergie conclues;
...
Al. 3
... à l'article 4 alinéa 1 ou à partir de la demande d'aide financière en cas de contrat de prêt existant selon l'article 5 sont en outre ...
Al. 4
... à l'article 2 alinéas 2 et 3, pour autant qu'ils servent à surveiller les risques encourus par la Confédération en lien avec le prêt.
Proposition de la minorité
(Suter, Egger Mike, Graber, Imark, Masshardt, Munz, Nordmann, Page, Rösti, Rüegger, Schneider Schüttel, Wobmann)
Al. 2 let. b, 3, 4
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Masshardt
Al. 1
... personnes mandatées visées à l'article 25 alinéa 3. Les informations utiles doivent en outre être rendues accessibles à la population sous une forme appropriée.
Abstimmung
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Masshardt ... 114 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 78 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 2 Bst. b, 3, 4 - Al. 2 let. b, 3, 4
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 123 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 71 Stimmen
(1 Enthaltung)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Art. 20-26
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 26bis
Antrag der Minderheit I
(Egger Kurt, Clivaz Christophe, Girod, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Nordmann, Schneider Schüttel)
Titel
Änderung eines anderen Erlasses
Text
Das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung vom 17. Juni 2016 wird wie folgt geändert:
Art. 31 Abs. 2bis
Im Fall einer drohenden Strom- oder Gasmangellage kann der Bundesrat, unter Berücksichtigung von Branchenlösungen, Vorschriften erlassen über:
a. Strom- und Gassparplan mit verbindlichen Reduktionszielen für einzelne Verbrauchergruppen;
b. die Durchführung von Auktionen bei Grossverbrauchern zur Reduktion des Strom- oder Gasverbrauchs;
Antrag der Minderheit II
(Girod, Clivaz Christophe, Egger Kurt, Graber, Klopfenstein Broggini, Nordmann, Page, Rösti, Rüegger, Wobmann)
Titel
Änderung eines anderen Erlasses
Text
Das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung vom 17. Juni 2016 wird wie folgt geändert:
Art. 31 Abs. 2bis
Im Fall einer drohenden Strom- oder Gasmangellage kann der Bundesrat, unter Berücksichtigung von Branchenlösungen, Vorschriften erlassen über:
...
c. die minimalen Pegelstände in Stauseen.
Art. 26bis
Proposition de la minorité I
(Egger Kurt, Clivaz Christophe, Girod, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Nordmann, Schneider Schüttel)
Titre
Modification d'un autre acte
Texte
La loi sur l'approvisionnement économique du pays du 17 juin 2016 est modifiée comme suit:
Art. 31 al. 2bis
En cas de risque de pénurie imminente d'électricité ou de gaz, le Conseil fédéral peut, en tenant compte de solutions de branche, édicter des prescriptions sur:
a. des plans d'économie d'électricité et de gaz prévoyant des objectifs de réduction contraignants pour certains groupes de consommateurs;
b. l'organisation de ventes aux enchères auprès des grands consommateurs afin de réduire la consommation d'électricité ou de gaz;
Proposition de la minorité II
(Girod, Clivaz Christophe, Egger Kurt, Graber, Klopfenstein Broggini, Nordmann, Page, Rösti, Rüegger, Wobmann)
Titre
Modification d'un autre acte
Texte
La loi sur l'approvisionnement économique du pays du 17 juin 2016 est modifiée comme suit:
Art. 31 al. 2bis
...
c. les niveaux minimaux des lacs d'accumulation.
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Wir stimmen über die Anträge der Minderheiten I (Egger Kurt) und II (Girod) ab.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 68 Stimmen
Dagegen ... 125 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit II ... 115 Stimmen
Dagegen ... 76 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Art. 26ter
Antrag Suter
Sämtliche Bestimmungen dieses Gesetzes finden vollumfänglich Anwendung auf alle subsidiären Finanzhilfen, die der Bundesrat bereits vor dessen Inkraftsetzung gewährt hat.
Art. 26ter
Proposition Suter
Toutes les dispositions de la présente loi s'appliquent intégralement à toutes les aides financières subsidiaires que le Conseil fédéral a déjà accordées avant l'entrée en vigueur de la loi.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Suter ... 118 Stimmen
Dagegen ... 74 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Art. 27
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Abstimmung über die Dringlichkeitsklausel erfolgt erst nach der Differenzbereinigung, weshalb sie jetzt von der Gesamtabstimmung ausgenommen wird.
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 137 Stimmen
Dagegen ... 51 Stimmen
(7 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
2. Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft
2. Arrêté fédéral portant approbation d'un crédit d'engagement pour des aides financières subsidiaires destinées au sauvetage des entreprises du secteur de l'électricité d'importance systémique
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1
Antrag FK-N/UREK-N
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1
Proposition CdF-N/CEATE-N
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Art. 1
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 138 Stimmen
Dagegen ... 53 Stimmen
(5 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Art. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 136 Stimmen
Dagegen ... 51 Stimmen
(8 Enthaltungen)