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Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Bundesgesetz

58261 · Amtliches Bulletin

Dals 22 sett. 2022

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/58261/de/sichere-stromversorgung-mit-erneuerbaren-energien-bundesgesetz

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Funtauna

Fatschenta parlamentara: Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Bundesgesetz (21.047)

21.047

Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Bundesgesetz

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Ich möchte mit der Sitzung weiterfahren. Ich habe mir vorgenommen, die Sitzung um 18.30 Uhr zu schliessen, die Beratung dieses Geschäftes aber bis zu diesem Zeitpunkt zu führen. Wenn Sie das anders sehen, können Sie sehr gerne Ordnungsanträge stellen.

Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir sind bereits seit dem frühen Morgen an dieser Vorlage, und es zeichnet sich ab, dass die Diskussionen nicht nur zu Artikel 2a, sondern auch zu anderen Artikeln noch länger gehen werden. Wir werden mit grösster Wahrscheinlichkeit mit dieser Vorlage auch bis 18.30 Uhr nicht fertig. Anscheinend ist vorgesehen, dass man diese Vorlage am nächsten Donnerstag noch zu Ende beraten wird. Deshalb stelle ich den Ordnungsantrag, dass wir heute um 17 Uhr die Diskussion über diese Vorlage beenden und sie am nächsten Donnerstag zu Ende beraten. Ich glaube, irgendwann ist die Müdigkeit so gross - das sieht man auch, wenn man in die Runde schaut-, dass die Entscheidungen sicher nicht besser werden, als sie sonst sind. (Heiterkeit)

Ich beantrage Ihnen, um 17 Uhr aufzuhören.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Herr Kuprecht hat einen Ordnungsantrag gestellt. Ich habe ohnehin vorgesehen, dass wir am Donnerstag der dritten Sessionswoche weiterfahren, wenn wir bis um 18.30 Uhr nicht fertig werden. In diesem Punkt bin ich mit Herrn Kuprecht einig.

Dittli Josef · Mit-M · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion

Ich bin klar der Auffassung, dass wir die Beratung bis um 18.30 Uhr durchziehen sollten. Es ist im Programm so angekündigt, und alle wissen es. Wir werden nächsten Donnerstag auch so noch diverse Geschäfte haben. Vor diesem Hintergrund möchte ich, dass wir heute so weit wie möglich kommen, und bitte Sie daher, den Ordnungsantrag Kuprecht abzulehnen.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Im Sinne von offenen Karten muss ich Ihnen sagen, dass wir am Donnerstag der dritten Sessionswoche unter Umständen eine Open-End-Sitzung abhalten werden. Wir stimmen über den Ordnungsantrag Kuprecht, die Sitzung um 17 Uhr zu schliessen, ab. Ich habe vorgesehen, bis um 18.30 Uhr zu tagen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Ordnungsantrag Kuprecht ... 8 Stimmen

Dagegen ... 32 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

Loi relative à un approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables (Modification de la loi sur l'énergie et de la loi sur l'approvisionnement en électricité)

Ziff. 1 Art. 2a - Ch. 1 art. 2a

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Wir fahren mit der Beratung von Artikel 2a weiter. Es liegen uns der Antrag der Mehrheit, der Antrag der Minderheit Zanetti Roberto und der Antrag Engler vor.

Burkart Thierry · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Letzte Woche haben wir hier drin eine vertiefte Debatte über die Frage geführt, ob wir ein Bundesverfassungsgericht einrichten wollen oder nicht. Dieser Rat hat meines Erachtens zu Recht entschieden, dass wir dies nicht möchten. Aber dieser Rat hat gleichzeitig darauf verwiesen, dass die Pflicht des Parlamentes - und es wurde sogar gesagt, insbesondere die Pflicht des Ständerates - entsprechend gross sei, dass wir uns darum kümmerten, dass Gesetze, die wir hier erlassen, auch der Verfassung entsprächen. Nun haben wir heute Morgen in der Debatte zum jetzt eben besprochenen Artikel 2a seitens von Kollege Zanetti den Vorwurf gehört, diese Bestimmung, insbesondere Artikel 2a Absatz 1, entspreche nicht der Verfassung. Aus den genannten Gründen ist es wichtig, so meine ich, dass wir uns dieser Frage noch einmal ein wenig vertiefter widmen.

Der Handlungsbedarf, der dieser Gesetzgebung zugrunde liegt, ist ja - wir haben es in der Eintretensdebatte gehört - unbestritten. Auch die Ziele wurden bestimmt und sind weitgehend unbestritten. Dass es für die Zielerreichung Massnahmen braucht, ist ebenfalls unbestritten. Aber in Bezug auf die Massnahmen scheint es mir doch wichtig, dass auch sie, bei allem Zielerreichungsdruck, den wir haben, der Verfassung entsprechen. Dabei geht es nicht darum, ob diese Bestimmung, Artikel 2a Absatz 1, einen Schönheitspreis gewinnt, wie gesagt wurde, oder ob man an die Zielerreichung glaubt oder nicht. Um das geht es nicht. Es geht nicht um die Frage des Glaubens an die Zielerreichung, sondern es geht ganz nüchtern um die Frage, ob diese Bestimmung, die uns hier vorliegt, der Bundesverfassung entspricht oder nicht. Und es macht es auch nicht besser, wenn die Bestimmung zeitlich befristet ist, denn auch in dieser zeitlich befristeten Dauer kann die Bestimmung eben der Verfassung entsprechen oder nicht, und darum geht es.

Ich möchte mir erlauben, auf ein Gutachten des Bundesamts für Justiz zu verweisen. Das Gutachten betrifft allerdings nicht diese Bestimmung, sondern Artikel 71a des Entwurfes zum Energiegesetz, worüber wir vor einigen Tagen beraten haben. Es geht dort nämlich um den Erlass 4, den wir vom indirekten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative abgetrennt haben. Bei diesem Artikel hat das Gutachten darauf hingewiesen - und ich meine, das ist per analogiam durchaus auch in dieser Vorlage zu berücksichtigen -, dass in Artikel 89 Absatz 1 der Bundesverfassung steht: "Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ein für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch."

Im Bereich der Energieversorgung werden also fünf Kriterien genannt: ausreichend, breit gefächert, sicher, wirtschaftlich und umweltverträglich. Die Bundesverfassung macht diesbezüglich keine Differenzierung, sie macht keine Rangordnung, sondern es sind fünf gleichwertige Kriterien. Ja, dieser Umstand liegt der Arbeit der UREK-S auch zugrunde, das anerkenne ich selbstverständlich. Und ja, diese Kriterien können sich widersprechen und tun dies auch sehr oft, teilweise sogar in sich selbst.

Nichtsdestotrotz heisst das aufgrund der Bundesverfassung aber, dass eine Interessenabwägung gemacht werden muss. Der Kommissionssprecher hat ja auch sehr ehrlich gesagt, es gehe bei dieser Bestimmung - Artikel 2a Absatz 1 - darum, dass man, ich zitiere, "eine Auflösung des Zielkonflikts" vornehmen könne. Aber die Bestimmung in der Bundesverfassung ist eben genau so angelegt, dass es einen Zielkonflikt geben kann und dass der Gesetzgeber bzw. die anwendenden Behörden eine Interessenabwägung vornehmen müssen.

Wenn wir wollen, dass das Gesetz so festgelegt wird wie beantragt, dann können wir das tun. Ich anerkenne den Willen der UREK-S; ich anerkenne sogar eine gewisse Notwendigkeit, sich Gedanken in diese Richtung zu machen und entsprechende Massnahmen festzulegen. Aber wenn wir das so wollen, wie es jetzt beantragt wird, dann müssten wir eine Änderung im genannten Artikel 89 Absatz 1 der Verfassung vornehmen. Das ist meine Überzeugung.

Dies können wir nicht tun, indem wir es einfach über die Gesetzgebung übersteuern. Der Verfassunggeber hat in Bezug auf die Verfassungsänderung ganz bewusst einen anspruchsvolleren Weg genannt und aufgezeigt als in Bezug auf die Gesetzesänderung. Diese Hürden müssen wir immerhin respektieren, wenn wir dies ändern wollen, wiewohl wir wahrscheinlich die flexibelste Verfassung auf der ganzen Welt haben.

Jetzt kann man natürlich sagen, diese Bestimmung stütze sich nicht auf Artikel 89 Absatz 1 der Bundesverfassung, sondern auf Artikel 102 Absatz 1 der Bundesverfassung. Dort heisst es ja: "Der Bund stellt die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicher für den Fall machtpolitischer oder kriegerischer Bedrohungen sowie in schweren Mangellagen, denen die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag. Er trifft vorsorgliche Massnahmen." Jetzt kann man sagen: Ja, wir steuern auf eine Notlage hin. Das wurde heute Morgen in diesem Rat gesagt, das ist auch wirklich unbestritten. Bitte unterstellen Sie mir nicht, dass ich das in irgendeiner Form bestreiten würde. Nein, auch ich anerkenne die Notwendigkeit, dass wir Massnahmen ergreifen müssen, dass wir sogar dringend Massnahmen ergreifen müssen, um die Ziele, die wir uns gesetzt haben, auch erreichen zu können. Die Frage ist aber, ob eine Mangellage besteht und damit die Voraussetzungen nach Artikel 102 Absatz 1 der Bundesverfassung erfüllt sind oder nicht.

Wir sind uns wahrscheinlich einig: Eine Mangellage besteht noch nicht. Aber wir stehen vielleicht vor oder kurz vor einer Mangellage. Dann geht es also um Vorbereitungsmassnahmen zur Verhinderung einer Mangellage. Das Problem ist nur - und insofern bin ich auch der Auffassung, dass Artikel 102 Absatz 1 der Bundesverfassung keine genügende Grundlage bietet -, dass es sich hier nicht um dringende Massnahmen zur Verhinderung einer Mangellage handelt, die vor der Haustüre steht. Das ist der Unterschied zu den bundesrätlichen Massnahmen in Bezug auf die Reservekraftwerke in Birr, die ja eine potenzielle Mangellage im nächsten Winter verhindern sollen. Hier aber geht es - das wurde auch in der Eintretensdebatte gesagt, ich zitiere noch einmal verschiedene Votanten bzw. exemplarisch den Kommissionssprecher - um "mittel- bis langfristige" Massnahmen. Die Bundesrätin hat sogar gesagt, das Gesetz könne hoffentlich frühestens auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt werden.

In diesem Sinne meine ich, dass diese Bestimmung - wiewohl ich anerkenne, dass es eine Bestimmung wäre, die in eine interessante, im Sinne der Zielerreichung zielführende Richtung gehen könnte - der Verfassungsmässigkeit nicht standhält. Bestimmungen, die der Verfassungsmässigkeit potenziell nicht standhalten, müssen, meine ich, a) noch einmal vertieft angeschaut werden oder b) allenfalls so geändert werden, dass sie den Voraussetzungen der Verfassung entsprechen. Ich persönlich - und das, so meine ich, gehört auch zur Ausübung meines Amtes - kann einer solchen Bestimmung auf jeden Fall nicht zustimmen. Sollte es einen Ordnungsantrag geben, der dahingehend lautet, dass man über die Absätze einzeln abstimmt, werde ich Artikel 2a Absatz 1 nicht zustimmen. Sollte dieser Ordnungsantrag nicht durchkommen, werde ich dieser Bestimmung im Gesamten nicht zustimmen.

Bauer Philippe · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Je crois que je ne peux que faire miennes les remarques de Thierry Burkart concernant la constitutionnalité de cette disposition à l'article 2a.

Pour ma part, je voyais les choses d'une manière un peu différente et j'aimerais vous dire que je suis un peu étonné du débat d'aujourd'hui. Je n'aimerais pas du tout parler d'énergie, mais simplement dire que je trouve dommage qu'à l'occasion du débat sur la loi sur l'énergie, qui est un sujet qui nous concerne tous directement, on profite aujourd'hui de régler des problèmes de procédure. C'est en effet ce qu'on essaie de faire avec cet article 2a.

Je dois dire que je suis relativement fâché par l'attitude d'un certain nombre d'associations qui, systématiquement, utilisent les droits d'opposition, les droits de recours et continuent des procédures simplement pour gagner du temps ou de l'argent. Certains d'entre nous étaient hier à Neuchâtel et vous vous en souvenez, nous avons parlé du décret sur la protection des crêtes et la protection du littoral, un décret de 1966. En 2014, la population neuchâteloise a modifié sa constitution, en prévoyant la possibilité de construire des éoliennes sur les crêtes, de manière justement à faire cette transition énergétique que nous appelons tous. Depuis 2014, tous les projets sont gelés en raison d'oppositions, de recours, que ce soit de la part des riverains, qui sont peut-être légitimes, que ce soit de la part d'associations de protection de l'environnement au sens très large - qu'il s'agisse de la protection des oiseaux, du paysage, des sentiers pédestres ou des pistes de ski de fond. A mon avis, ce n'est pas acceptable.

Nous avons tous, dans nos cantons, des exemples à peu près identiques où des projets sont combattus et où on sait qu'on va perdre dix ans à moins de transiger, de faire des concessions qu'on n'aurait peut-être pas souhaité ou dû faire, simplement pour faire avancer le projet. Je suis en conséquence ennuyé par le fait que la proposition qui nous est soumise est une mesure, une réponse à ce genre d'attitude que j'ai de la peine à cautionner.

J'ai aussi de la peine à cautionner que, aujourd'hui, à l'occasion de la révision de la loi sur l'énergie, on soit prêt, comme l'a dit Thierry Burkart, à peut-être s'asseoir sur un certain nombre de principes constitutionnels et qu'on soit aussi prêt à violer des lois ou à ne pas appliquer des lois que, malgré tout, notre Parlement s'est données et que nous avons voulues.

Comme me l'enseignait mon professeur de littérature au lycée, je suis dès lors un peu face au dilemme de la tragédie, soit face à un choix entre deux solutions également défavorables. Si notre conseil devait aujourd'hui soutenir une proposition qui consisterait à dire qu'on va contrôler la constitutionnalité du projet, ce serait peut-être une solution qui permettrait de répondre à un certain nombre d'interrogations. Si ce n'est pas le cas, je soutiendrai aussi la minorité, au motif que les intérêts que nous avons voulu protéger dans ces lois sur la protection de l'environnement au sens large méritent à mon sens d'être défendus, même aujourd'hui dans une situation de crise énergétique avérée ou probable.

Juillard Charles · Mit-M · Ständerat · Jura · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Tout d'abord, je déclare mes intérêts: je suis membre du conseil d'administration des Forces motrices de la Goule, qui est une entreprise d'hydroélectricité.

Je dois vous dire que je suis donc aussi parfaitement conscient qu'il y a des mesures à prendre pour assurer l'approvisionnement énergétique de notre pays; cela devient toujours plus compliqué, y compris dans des régions comme la mienne, parce que l'été passé notre installation a été à l'arrêt pendant presque deux mois en raison du manque d'eau pour la faire fonctionner.

Je sais aussi que l'énergie solaire ne va pas nous sauver totalement, même s'il y a encore un gros potentiel à exploiter. Ce dont nous aurons besoin est ce qu'on appelle de l'énergie en ruban. L'énergie solaire est très aléatoire, y compris la journée. Il y a vraiment un mix énergétique que nous devons absolument défendre.

Cela dit, je ne suis pas non plus prêt à m'asseoir aujourd'hui sur toutes les dispositions légales, indépendamment de leur aspect constitutionnel, parce que, dans d'autres dossiers, nous sommes bien placés pour savoir que ce conseil ne s'est pas tant posé de questions de savoir si on était conforme à la Constitution ou pas, il a quand même accepté ces dispositions. Mais ici, nous sommes vraiment face à une disposition très générale qui couvrirait bon nombre d'autres dispositions légales qui ont été admises par le Parlement et parfois par le peuple. Là, je ne suis pas tout à fait prêt à le faire parce que nous devons quand même respecter ce sacro-saint principe en matière de droit et d'Etat de droit, qui est celui de la pesée des intérêts dans les décisions que les autorités ont à prendre. De ce côté-là, je serai plutôt enclin à suivre la minorité de la commission.

Mais, parce qu'il y un mais, ma position ne doit pas être comprise comme un blanc-seing ou un soutien sans réserve aux ayatollahs de la protection de l'environnement, parce que ce n'est absolument pas le cas, je peux vous l'assurer. Ceux-là mêmes, je les appelle à faire preuve d'un peu de retenue et de recul pour ne pas s'opposer systématiquement de manière idéologique à un certain nombre de projets, parce que c'est à cause de cette attitude que les gens se fâchent, que les progrès ne se font pas et que, parfois, les investisseurs se découragent. C'est cela qui fait qu'on n'arrive pas à apporter de solution. Il arrive même que des politiques formulent des propositions comme celle que nous avons aujourd'hui par ras-le-bol et par dépit, parce qu'ils ne voient pas d'autre solution pour faire avancer les dossiers. Il faut veiller à ce que cela n'aille pas jusque-là.

Pour aller dans une direction comme celle qu'a indiquée notre collègue Burkart, et pour mieux tenir compte des différents éléments, j'aurais souhaité et je souhaite toujours qu'on imagine une solution comme celle que l'on a inscrite dans la loi urgente sur l'énergie photovoltaïque. Il y a là encore un travail à faire. Alors est-ce nous qui pouvons le faire ou pas? Est-ce que ce point devrait être traité par notre commission? Est-ce que c'est au niveau du Conseil national que le travail pourrait être ébauché, puis finalisé aux Etats lorsque le dossier reviendra chez nous? Je n'en sais rien, je ne suis pas assez connaisseur des procédures parlementaires pour le dire. Mais, franchement, j'aimerais bien que nous puissions aller dans cette direction et trouver quelque chose d'un peu plus équilibré, sans quoi je serai obligé de maintenir ma position, à savoir de soutenir la minorité de la commission.

Z'graggen Heidi · Mit-F · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich stelle fest, dass wir hier weitgehend Konsens darüber haben, dass die Artikel 2a und 2b nicht verfassungskonform sind. Ich möchte das nicht wiederholen, bin aber froh, dass das jetzt noch einmal deutlich ausgeführt wurde.

Ich möchte aber doch noch etwas zu Artikel 2a Absatz 1 sagen: Wenn ich diesen Absatz im Detail lese, und er wurde bis jetzt nur wenig bzw. gar nicht diskutiert, dann sehe ich, dass da steht, dass alle Umweltbestimmungen den Bau, den Bestand, die Erweiterung und die Erneuerung von Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien weder erschweren noch verunmöglichen dürfen und diesen Massnahmen unterzuordnen sind. Das betrifft also:

1. den Bau neuer Anlagen;

2. die Erweiterung von Anlagen, worunter z. B. Staudammerhöhungen fallen; und

3. die Erneuerung von Anlagen, was für mich die bestehenden grossen Wasserkraftkonzessionen betrifft, wo in zehn bis fünfzehn Jahren der Heimfall ansteht. Bei der Erneuerung der Konzessionen haben wir gemäss Antrag der Mehrheit alle Umweltbestimmungen bis 2035 unterzuordnen. Dabei müsste der Bundesrat bei Nichterreichung der 35 000 Gigawattstunden die Gültigkeit der Bestimmung gemäss Artikel 2a Absatz 3 verlängern.

Der Bau neuer Anlagen kann auch Grosswasserkraftwerke umfassen; hier denke ich beispielsweise an den wunderschönen Rheinfall im Kanton Schaffhausen. Er kann aber auch die Kleinwasserkraftwerke betreffen, was sich dann auf die bereits belasteten Flussabschnitte von Rhone, Rhein und Reuss auswirken kann, ebenso wie auf das Gebiet zwischen Ilanz und Reichenau, wo der Rhein in der Schweiz seinen vielleicht schönsten Abschnitt durchfliesst. Die Gebirgsbäche wiederum wären wahrscheinlich bei den Kleinwasserkraftwerken mit einbezogen. Sie sind für die Wasserkraftnutzung natürlich sehr interessant, weil sie in einer Steilstufe in das Haupttal münden, was grosse Höhendifferenzen mit sich bringt. Allerdings tragen sie nichts zur Winterstromproduktion bei, weil im Winter, Sie wissen es, in den Bergen Schnee liegt. Aber im Sommer könnte dies, es ist gefährlich, zur Trockenlegung der grossen Mittellandflüsse führen. Diese Befürchtung hat Kollege Noser ja auch bereits im Zusammenhang mit dem Rückgang der Gletscher geäussert.

Die Formulierung "aller Umweltbestimmungen" in Absatz 1 führt ausserdem zu erheblicher Rechtsunsicherheit. "Aller Umweltbestimmungen" - was heisst denn das? Es kann zum Beispiel heissen, dass die UVP-Pflicht entfällt. Das heisst, dass die Bewilligungsbehörde keine Auflagen mehr erlassen dürfte, zum Beispiel bodenkundliche Baubegleitungen zum sachgerechten Ausbau des Bodens. Oder nach dem Raumplanungsgesetz muss man für Anlagen von öffentlichem Interesse "sachgerechte Standorte" finden, "nachteilige Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen, die Bevölkerung und die Wirtschaft [...] gering" halten. Die Standortevaluation und die Umweltbestimmungen würden also wegfallen. Weiter wäre auch der Ausbau der Hochspannungsleitungen zur Sicherstellung des Ausbauzieles eingeschlossen; da geht es ja vor allem um den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Ich denke hier an die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Würde das dann nicht mehr berücksichtigt? Dürfte der Grenzwert überschritten werden?

Zu Artikel 2a Absatz 2 Buchstabe b und den Restwassermengen haben wir schon sehr viel gehört; dazu möchte ich nichts mehr sagen. Hingegen haben wir noch nicht zu Artikel 2a Absatz 2 Buchstabe b gesprochen. Ich erlaube mir, doch auch darauf hinzuweisen, dass das Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung eines Objektes nach den Artikeln 5 und 18 des Natur- und Heimatschutzgesetzes natürlich auch der Bundesverfassung, und zwar den Artikeln 78 und 89, widerspricht, wie es unser Kollege Burkart sehr eindrücklich ausgeführt hat. Das ist nicht weniger hoch zu werten, denn ohne Schutz- und Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen würden wir eine Schädigung von Schutzwerten ganz bewusst in Kauf nehmen. Man könnte an beliebigen Orten planen, ohne die Auswirkungen auf BLN-, Isos- und IVS-Objekte und Biotope anzuschauen. Ich glaube, das kann nicht unser Ziel sein.

Ich verstehe, dass die Verfahren angesprochen wurden, und habe es auch selber erlebt - diese langwierigen Verfahren mit den mehrfachen Beschwerde- und Einsprachemöglichkeiten über verschiedene Stufen, die wirklich zu sehr langjährigen Verfahren führen. Hier liegt nun die Beschleunigungsvorlage auf dem Tisch; diese müssen wir dezidiert angehen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie Artikel 2a integral ablehnen.

Dittli Josef · Mit-M · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion

Es ist ja vorgesehen, dass wir über Artikel 2a integral abstimmen. Vor uns liegen zwei Absätze, die Absätze 1 und 2, die beide einen heiklen und auch umstrittenen Bereich regeln, wie dies die Diskussion deutlich offengelegt hat. Wir stellen auch fest, dass zumindest Absatz 1 kein Meisterwerk der Formulierung ist. Aber wie auch immer, wir haben zwei Absätze, zu denen man eigentlich auch unterschiedlicher Meinung sein kann. Ich stelle deshalb den Antrag, dass wir über die Absätze 1 und 2 getrennt abstimmen.

Gemäss Absatz 1 darf der Vollzug der Umweltbestimmungen die Massnahmen zur Erfüllung der Ausbauziele nicht gefährden, und zwar sowohl beim Bau neuer als auch bei der Erweiterung und Erneuerung bestehender Kraftwerke. Die ganze Palette der Kraftwerke soll also gemäss Absatz 1 so behandelt werden, dass die Umweltbestimmungen zweitrangig werden. Bei Absatz 2 ist es nicht so: Dort geht es nur um Anlagen, die erweitert oder erneuert werden, also nicht um irgendwelche Neubauprojekte in neuen Gebieten. Der Geltungsbereich der Bestimmung beschränkt sich auf die Erweiterung und Erneuerung von bestehenden Anlagen, und das auch nur in zwei Bereichen, nämlich bei der Wasserentnahme, also bei der Restwassermenge, siehe Buchstabe a, sowie bei den Inventaren, Biotopen und Landschaftsschutzgebieten, siehe Buchstabe b.

Man kann durchaus bei Absatz 1 dafür und bei Absatz 2 dagegen sein oder umgekehrt. Man kann auch bei beiden Absätzen dafür oder bei beiden Absätzen dagegen sein.

Ich beantrage deshalb, dass wir über diese beiden Absätze getrennt abstimmen.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Nach dem Parlamentsgesetz und unserem Ratsreglement muss getrennt abgestimmt werden, wenn dies jemand verlangt. Sie haben es verlangt, Herr Dittli, also machen wir es so.

Würth Benedikt · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich habe mich zu diesem Geschäft bis jetzt nicht geäussert, aber ich muss Ihnen sagen, ich fühle mich jetzt doch irgendwie wie im falschen Film. Wenn ich jetzt nochmals diese Eintretensdebatte reflektiere: Das war ja eine historische Aufarbeitung einer Energiepolitik, welche die Ziele verfehlt hat - welche die Ziele verfehlt hat! -, nichts anderes. Ich muss nicht alles wiederholen. Wieso haben wir die Ziele verfehlt? Offensichtlich, weil in diesen Interessenabwägungen die Zubauziele zu kurz kamen. Das ist die Realität, und genau darum geht es in dieser Bestimmung.

Wenn Sie in der Frage der Interessenabwägung weitermachen wie bis anhin, dann bedeutet das nichts anderes als chronifizierten Stillstand. Ich teile die Auffassung überhaupt nicht, dass wir keine Dringlichkeit haben. Herr Burkart hat gesagt, wir könnten das dann in aller Ruhe bestimmen, in einem zweiten Schritt usw. Ich meine, wir haben höchste Dringlichkeit. Wir haben höchste Dringlichkeit!

Es wurde in dieser Eintretensdebatte auch viel zu Demokratie und Rechtsstaat gesagt. Vorhin haben wir auch das gehört: Das Natur- und Heimatschutzgesetz ist natürlich sehr wichtig, das ist keine Frage. Aber schauen Sie doch, wie sich die BLN-Gebiete in diesem Land entwickelt haben. Ich habe mir diese Karte ausgedruckt: Das hier gehört zum BLN in der Schweiz - das halbe Land ist BLN! (Der Redner zeigt eine Karte der Schweiz) Das ist die Realität. Übrigens: Haben Sie einmal nachgefragt, ob Regierungen, Parlamente oder das Volk zu diesen Inventaren befragt wurden? Das war eine fachämterbezogene Übung - völlig undemokratisch!

Wenn wir als Erstrat hier jetzt nicht einen inhaltlichen Entscheid fällen - man kann ihn so oder anders fällen, das ist ja klar -, dann kommen wir nicht weiter. Dann kommen wir nicht weiter! Ich meine, man kann ja die Verfassungsmässigkeit der Vorlage diskutieren. Der Zweitrat kann diese Überlegungen nochmals anstellen und gegebenenfalls auch formell einen anderen Weg einschlagen. Aber es widerstrebt mir total, die Diskussion jetzt, nach dieser Eintretensdebatte, derart von der inhaltlichen Kernfrage wegzubringen.

Vor diesem Hintergrund bin ich der Meinung, dass wir jetzt dem Mehrheitsantrag folgen sollten. Ich räume ein, dass man die Fragen, die punkto Verfassungsmässigkeit auf dem Tisch sind, diskutieren kann. Aber dafür haben wir ein Zweikammersystem. Das kann auch im Zweitrat nochmals à fond diskutiert werden.

Der Kommissionsberichterstatter hat heute Morgen gesagt, dass die Kommission nicht im luftleeren Raum diskutiert hat. Auch diese Verfassungsfragen wurden diskutiert. Jetzt, im letzten Moment, wird dieses Thema gepusht. Ich muss Ihnen sagen, dass ich all das, was wir heute Morgen gehört haben, und zwar hüben wie drüben, aus allen Richtungen, diese historische Aufarbeitung verfehlter Ziele, nicht mehr nachvollziehen kann, wenn wir dann hier bei Artikel 2a quasi wieder die Ausfahrt nehmen und zurückgehen. Dann haben wir, ich erwähne es nochmals, chronifizierten Stillstand. Es sind 14 Terawattstunden AKW-Strom, die wir kompensieren müssen; es sind, konservativ gerechnet, 24 Terawattstunden, die wir für die Dekarbonisierung bis 2050 brauchen; und es sind im Winter 5 Terawattstunden Importstrom weniger. Das ist die Ausgangslage. Dieser müssen wir uns stellen.

Ich plädiere ganz klar dafür, der Mehrheit zu folgen.

Michel Matthias · Mit-M · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion

Ich teile einerseits die Skepsis unseres Kollegen Burkart betreffend die Verfassungsmässigkeit. Aber ich teile andererseits den Schluss von Kollege Würth. Die Frage ist eben erst aufgepoppt und braucht eine saubere Abarbeitung. Aber mit diesem Auftrag oder mit diesem Gedanken möchte ich das dem Zweitrat überlassen bzw. ihm dies mitgeben.

Denn unter diesem Problem leidet nämlich auch die Minderheit. Es wurde bisher noch nicht gesagt: Was auf Seite 54 der Fahne steht, hat inhaltlich damit einen Zusammenhang; Kollege Stark hat es heute gesagt. Es geht um den Minderheitsantrag Stark betreffend Artikel 9bis Absatz 2 StromVG. Deshalb teile ich nicht den Schluss von Kollege Juillard, dass man wegen der Verfassungsprobleme die Minderheit unterstützen soll. Für den Zubau der fünfzehn Projekte, die im Anhang genannt werden und quasi über eine Green Card verfügen, gilt gemäss Minderheit, dass das Interesse an ihrer Realisierung anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgeht. Also auch hier wird bezüglich der fünfzehn Projekte per se eine Green Card erteilt, dies mit dem gleichen Schluss, mit welchem Artikel 2a nun generell formuliert ist. Die Frage der Verfassungsmässigkeit stellt sich bei beiden Varianten.

Ich finde entscheidend, nach welchem Konzept wir verfahren. Mit diesem Konzept, auf dieser Piste, würde ich sagen, wird die Frage der Verfassungsmässigkeit noch einmal angeschaut und aus meiner Sicht auch verbessert. Aber keine Piste zu haben, nützt uns, wie ich glaube, nichts. Wir sind auch verpflichtet, das Schiff weiterzuschieben. Wir können nicht schon am Tag eins die perfekte Lösung haben.

Deshalb werde ich der Mehrheit zustimmen.

Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich werde ebenso den Antrag der Mehrheit unterstützen. Ich staune auch, dass jetzt sehr viele hier einfach sehr schnell kalte Füsse gekriegt haben. Wir sind uns alle einig, die Minderheit und die Mehrheit, dass Artikel 2a nicht gut ist, denn die Verfassungsmässigkeit ist nicht gegeben. Wir haben ein Zweikammersystem, wir haben es gehört. Was wir hier beschliessen, ist nicht das Ende der Fahnenstange. Ich habe auch bedeutend mehr Vertrauen in den Nationalrat als Kollege Zanetti, vor allem auch deshalb, weil Kollege Burkart und Kollege Bauer ehemalige Nationalräte sind. Da drüben ist durchaus das Potenzial vorhanden, eine gute, eine bessere Lösung zu finden. Wenn wir jetzt Nein sagen, dann ist alles vom Tisch. Dann haben wir die Blockade, die wir bei der Grimsel seit zwanzig Jahren haben, die wir überall dort haben, wo es einen Konflikt zwischen Umweltschutz und Energieproduktion gibt. Dann können wir das Problem nie lösen.

Ich bitte Sie jetzt wirklich, bei Artikel 2a ungeteilt den Antrag der Mehrheit zu unterstützen, auch wenn er nicht optimal ist.

Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ganz kurz: Ich kann das Votum von Kollege Würth, dass in der Frage der Interessenabwägung weitergemacht werden würde wie bis anhin, so nicht stehenlassen. Nein, es wird nicht weitergehen wie bis anhin. Ich habe das beim Eintretensvotum gesagt: Es ist ganz klar, dass wir materielle Abstriche beim Umweltrecht machen müssen. Es stellt sich die Frage, wie wir es machen, ob wir es generell mit einer Befristung machen oder ob wir es über eine Projektliste machen.

Es ist richtig, Kollege Michel, auch der Minderheitsantrag zu Artikel 9bis des Stromversorgungsgesetzes muss noch genauer angeschaut werden, aber er geht in die richtige Richtung. Diese Listen müssen wir ergänzen, über diese Listen müssen wir sprechen. Es ist richtig, dass die darauf genannten Projekte, deren Bedarf von Anfang an ausgewiesen ist, die als standortgebunden gelten, bei denen die nationalen Interessen in Bezug auf Energie anderen nationalen Interessen vorgehen, selbstverständlich auch die Verfassung ritzen werden. Wenn Sie die Verfassung ritzen wollen, ist nur die Frage, ob Sie das projektbezogen machen wollen, mit ganz klaren Projekten, oder ob Sie das generell machen wollen.

Wenn Sie jetzt die Interessenabwägung vornehmen - Sie können das ja selber abwägen, aber wir alle gehen in die gleiche Richtung -, stellt sich die Frage: Wollen Sie jetzt schon zwei Schritte vorwärtsgehen, oder wollen Sie von Anfang an dort, wo Sie einfach nicht mehr weiterkommen, auf Konfrontationskurs gehen? Das ist die Frage.

Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen und Artikel 2a EnG zu streichen.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Bevor ich das Wort Frau Bundesrätin Sommaruga gebe, hat es noch einmal der Berichterstatter.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Es gibt kein "Ritzen" der Verfassung, keine "kleine" oder "völlige" Verfassungswidrigkeit. Entweder ist ein Gesetz verfassungskonform, oder es ist verfassungswidrig. Ich habe es eingangs bereits erklärt: Es lag kein Gutachten des Bundesamtes für Justiz vor, wonach Artikel 2a verfassungswidrig sei, und es liegt auch jetzt noch kein Gutachten vor. Es liegt eine Aktennotiz vor, die meines Erachtens Artikel 102 der Bundesverfassung völlig falsch interpretiert. Sie müssen sich im Klaren sein: Wenn Sie mit dieser Interpretation in die Mangellage gehen, dann machen Sie nichts. Dann machen Sie weder Projekte, die auf einer Liste stehen, noch irgendwelche anderen Massnahmen. Dann haben Sie den Status quo.

Kollege Stark, es tut mir leid, wir werden uns später über die Tabelle unterhalten. Ich finde auch, dass das der falsche Ansatz ist. Sie können mir doch nicht sagen, dass Sie dann gewisse Projekte als verfassungskonform durchwinken, weil sie nur die Verfassung ritzen würden, während Sie es bei der generellen Bestimmung nicht machen, weil es verfassungswidrig sei. Das ist doch keine Politik!

Das ist auch nicht ein Problem der Verfassung. Herr Kollege Burkart, Sie können, gestützt auf Artikel 102 der Bundesverfassung, sechs oder acht thermische Kraftwerke bauen, sie laufen und CO2 ausstossen lassen. Das kann man tun, das ist der Entscheid des Bundesrates. Ich sage Ihnen das Gleiche für die Projekte hier, die, ebenfalls gestützt auf Artikel 102 der Bundesverfassung, kurz- und mittelfristig Energie bringen. Das ist meine Interpretation von Artikel 102 der Bundesverfassung. Darüber können wir uns gerne unterhalten, aber heute fehlt die Zeit.

Im Weiteren noch einmal: Wir haben die Energieperspektiven 2050 plus. In dieser Energiestrategie sind die Effizienzgewinne und die Sparmassnahmen drin. Herr Kollege Zanetti, Ihre Waschmaschine ist drin!

Sie müssen zubauen. Ja, Sie müssen zubauen, und Sie müssen dem Rat aufzeigen, mit welchen Alternativen Sie zubauen wollen.

Was machen wir am Montag, wenn der Nationalrat mit einem Beschluss zurückkommt, der uns die Solarprojekte unterbreitet? Sagen wir dann: "Oh, schade, das ist verfassungswidrig, wir machen das erst in vier, fünf Jahren"? Nein, das geht nicht.

Der Grund für Artikel 2a ist ganz einfach, er hängt mit der Realität in unseren Verfahren zusammen. Heute können Projekte - gleich, in welchem Bereich - mit einer Beschwerde angefochten werden. Ein guter Umweltanwalt findet immer, immer einen gewissen Ansatzpunkt. Bei der Grimsel war es ein Arvenwald. Bei einem Kraftwerk, das ich betreut habe, waren es 2 Zentimeter grosse Steinfliegen. Dann führt man ein Verfahren vor dem Bundesgericht durch, und am Ende entscheidet das Bundesgericht gegen das Projekt. Zwanzig Jahre geht das jetzt - "The March of Folly". Barbara Tuchman heisst die Frau, die das Buch geschrieben hat.

Jetzt können wir sagen, wir machen so weiter. Oder wir fällen einen politischen Entscheid und sagen Nein. Bei der Gewichtung dieser verfassungsmässigen Rechte muss der Strommangellage Rechnung getragen werden. Aufgrund der Massnahmen, die der Bundesrat ergriffen hat, ist die Strommangellage für mich vorhanden. Ich habe Ihnen im Eingangsreferat aufgelistet, was die Frau Bundesrätin bereits alles unternommen hat. Gäbe es keine Strommangellage, hätte sie das nicht getan.

Frau Kollegin Mazzone, es ist nicht gefährlich, das zu machen. Gefährlich ist es, nichts zu tun. Sie werden für Ihre Fische, für Ihre Blumen und für all Ihre Frösche und Fliegen das Wasser der Speicherseen noch sehr benötigen. Wir müssen mehr Speicher haben. Die Multifunktionalität der Speicher muss erhöht werden. Übrigens liegt der Bericht des Bundesamtes für Energie zur Multifunktionalität vor, Herr Kollege Noser. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich hatte das Postulat 18.3610 im Jahr 2018 eingegeben.

Sie müssen doch aufhören, auf diesen alten Wegen zu fahren. Es braucht diesen politischen Entscheid, und wir können ihn auch aufgrund von Artikel 102 der Bundesverfassung rechtfertigen. Selbstverständlich, ich habe es eingangs erwähnt, hat die Kommission nicht in allen Bereichen perfekt gearbeitet. Man kann diesen Artikel 2a Absatz 1 auch noch austarieren. Da gibt es noch Spielraum. Ich habe jetzt nicht stante pede einen neuen Entwurf einbringen wollen. Herr Kollege Engler hat ja bereits einen kleinen Zusatz beantragt.

Und der Zweitrat ist auch noch da. Sie können dann im Differenzbereinigungsverfahren sagen, wir hätten jetzt ein Gutachten - nicht einen Zettel - des Bundesamtes für Justiz, und erklären, dass das verfassungswidrig sei und dass Sie das ablehnen würden. Aber jetzt diesen Punkt hier abzulehnen, das ist effektiv ein Politikversagen erster Güte. Denn wir legen ja keine Alternativen auf den Tisch. Und der Impact - ich komme zum Schluss -, wenn Absatz 2 gestrichen wird, ist gemäss Bundesrat 1,9 Terawattstunden und gemäss Wasserwirtschaftsverband 4 Terawattstunden weniger Produktion gegenüber der bestehenden Produktion. Es ist kein Zusatz, kein Zubau, sondern weniger Produktion. Das ist die Leistung von zwei Grande Dixence, die es noch zusätzlich brauchen würde.

Daher bitte ich Sie, hier im Erstrat bei diesem Artikel der Mehrheit zu folgen. Wir werden vielleicht auch im Verlauf der Beratung noch schlauer, das gebe ich zu.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Sie haben heute Morgen in Artikel 2 ehrgeizige Ausbauziele festgelegt. Ich denke, dabei war allen bewusst, dass man diese ehrgeizigen Ausbauziele nur erreichen kann, wenn man sich bewegt, und zwar, wenn sich alle bewegen. Man muss also bereit sein, beim Abwägen zwischen der Produktion und dem Schutz von Natur und Landschaft einer gewissen Flexibilität zuzustimmen. Nun diskutieren Sie ziemlich ausgiebig diesen Artikel 2a. Ich verstehe, dass Sie den ausgiebig diskutieren.

Wenn heute bei der Frage, ob und wie man die Ausbauziele erreichen kann, nur dieser Artikel 2a zur Diskussion stehen würde oder wenn die Alternative einfach "weiter wie bisher" wäre und es auf der anderen Seite keine Bewegung gäbe, dann, muss ich sagen, hätte ich Verständnis, wenn man sagen würde: Jetzt muss aber mal was gehen. Es tut mir leid, Herr Präsident, ich weiss, dass Sie Artikel 12 erst nachher beraten werden und wahrscheinlich viel später noch Artikel 9bis StromVG, aber ich muss trotzdem etwas dazu sagen: Die Kommissionsminderheit, die Ihnen zusammen mit dem Bundesrat empfiehlt, diesen Artikel 2a abzulehnen, hat den Beweis erbracht, dass sie bereit ist, einen grossen Schritt zu machen. Sie müssen also hier bei Artikel 2a nicht wählen, ob Sie diese Radikalkur oder aber gar nichts machen, sondern Sie haben eine Möglichkeit in Artikel 12. Dort - ich sage es noch einmal - hat die Minderheit den Beweis erbracht, dass sie bereit ist, einen wesentlichen Schritt zu machen und einen wesentlichen Beitrag dafür zu leisten, dass diese ehrgeizigen Ziele erreicht werden können.

Ich werde Ihnen jetzt nicht Artikel 12 vorlesen, aber ich sage Ihnen einfach, dass Ihre Kommissionsminderheit bei Artikel 12 Absatz 2bis, wo es um die nationalen Interessen an der Nutzung von erneuerbarer Energie geht, bereit ist, bei Auengebieten, Gletschervorfeldern oder alpinen Schwemmebenen von nationaler Bedeutung vom absoluten Schutz abzuweichen. Das ist die Bewegung, die wir in diesem Land brauchen. Und die Minderheit ist auch zu dem bereit, was in Artikel 12 Absatz 3 steht - wir kommen noch darauf -: "Das nationale Interesse geht entgegenstehenden Interessen von kantonaler, regionaler und lokaler Bedeutung vor." Sie müssen nicht wählen zwischen Nichtstun oder jetzt eben dem, was in Artikel 2a steht - ich komme noch darauf zurück -, sondern haben bei Artikel 12 des Energiegesetzes und dann noch bei Artikel 9bis des Stromversorgungsgesetzes die Alternative auf dem Tisch.

Sie haben auch den Beweis, dass die Leute in diesem Saal, die jetzt diesen ehrgeizigen Zielen zugestimmt haben, bereit sind, sich zu bewegen, und zwar sich beträchtlich zu bewegen. Frau Ständerätin Mazzone hat es gesagt, und ich denke, es ging einigen von Ihnen, die in der Minderheit sind, auch so: Sie hätten nie gedacht, dass Sie bereit sein würden, einen solchen wesentlichen Schritt zu machen und einen solchen Beitrag zu leisten, damit wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien jetzt wirklich weiterkommen. Das war auch nötig, und das wird auch weiterhin nötig bleiben.

Aber so, wie Artikel 2a jetzt von Ihrer Kommissionsmehrheit formuliert ist, ist eine faire Abwägung zwischen Schutz und Nutzen nicht mehr gewährleistet. Der neue Artikel 2a bedeutet einen Blankocheque für sämtliche neuen Anlagen, ohne dass man im Voraus weiss, um welche Anlagen es sich konkret handeln könnte und welche Auswirkungen diese auf Natur und Landschaft haben. Ebenfalls gravierend finde ich in diesem Artikel 2a, dass ein Ausgleich für diesen Eingriff zugunsten von Natur und Landschaft auch nicht mehr vorgesehen ist.

Wir haben vor wenigen Wochen das Pumpspeicherkraftwerk Nant de Drance eingeweiht. Es war ein schöner, ein feierlicher Moment. Man hat bei Nant de Drance gezeigt, dass man von Anfang an mit den Umweltschutzorganisationen zusammenarbeitet und dass man einen Ausgleich sucht. Nant de Drance hat über 2 Milliarden Franken gekostet. Das hat man dort investiert, und wir sind alle dankbar, dass man das gemacht hat. Die Ausgleichsmassnahmen haben etwas über 20 Millionen Franken gekostet, und man hat der Natur sehr viel zurückgeben können.

So funktioniert das, und diesen Geist müssen wir hinkriegen. Dieser Geist war auch am runden Tisch Wasserkraft präsent. Ich kenne die Vorbehalte, die immer wieder geäussert werden; ich bin ja auch nicht naiv. Aber das wäre eben dieser Geist: dass man sagt, man gibt einander etwas zurück, man macht Schritte aufeinander zu, man gibt der Natur etwas zurück - dafür sind Ausgleichsmassnahmen da. Man muss aber in Zukunft mehr Eingriffe in die Natur, in die Landschaft machen. Das ist so, ich sage das ganz deutlich. Aber man muss der Natur, wenn immer möglich, auch etwas zurückgeben. Das ist doch der Geist, der uns weiterbringt.

Lesen Sie nach, wie hier Artikel 2a formuliert ist, mit dem man diesen Ausgleich nicht mehr will. Ausgleichsmassnahmen, Schutzmassnahmen - das, was aus meiner Sicht dazugehört und letztlich auch die Akzeptanz ausmacht - fehlen in Artikel 2a. Das ist schade. Denn wenn Sie einen Blick auf Artikel 12 und auch auf Artikel 9bis des Stromversorgungsgesetzes werfen, dann sehen Sie, dass die Minderheit - ich sage es noch einmal - den Beweis erbracht hat: Es gibt Alternativen. Es ist nicht schwarz oder weiss.

Sie haben sich bei Artikel 2 alle im Sinne von ehrgeizigen Zubauzielen bewegt. Nun sollten Sie sich auch hier alle bewegen, aber hin in eine Richtung, die dem Geist dieses Landes entspricht, wo man auch über Ausgleichsmassnahmen spricht und solche nicht von Anfang an per se ausschliesst.

Ich sage gerne noch etwas zur Gewässersituation. Der letzte Sommer hat uns deutlich vor Augen geführt, wie die klimatischen Veränderungen das Gewässerökosystem belasten. Passen Sie auf: Wir sprechen hier nicht nur von Fischen, auch wenn diese ebenfalls ganz wichtig sind, wir sprechen bei den Restwassermengen jetzt auch von Konsequenzen für uns Menschen. Zu wenig Restwasser reduziert lokal die Trinkwasservorräte, darüber sprechen wir, und es schränkt die landwirtschaftliche Bewässerung ein. Reden Sie mit den Bauern darüber, was sie diesen Sommer erlebt haben. Sprechen Sie mit ihnen!

Ich denke, Sie müssen hier bei allem Ehrgeiz und bei allem Wunsch, jetzt mal Schub in den Ausbau der Erneuerbaren zu bringen - und ich kann Ihnen sagen, dass ich die Erste bin, die davon überzeugt ist -, am Schluss etwas beschliessen, mit dem Sie nicht nur einfach in eine einzige Richtung gehen. Weil die Alternativen auf dem Tisch liegen und Sie bei Artikel 12 genau darüber diskutieren können, bitte ich Sie jetzt in dieser Abwägung hier sehr, diesen radikalen Schritt nicht zu machen.

Ich denke, es gehört auch ein bisschen zur Chambre de Réflexion, dass Sie nicht sagen - das ist ja auch der Stolz des Ständerates -, der Zweitrat solle dann nachher aufräumen, was Sie hier gemacht haben, sondern dass Sie als Chambre de Réflexion sagen, dass Sie einen wichtigen Schritt machen wollen, dass Sie etwas gefunden haben, hinter dem auch alle stehen können. Sie haben diese Projekte nicht nur auf dem Tisch, sondern können heute auch über Artikel 12 entscheiden. Ich hoffe, Sie kommen heute so weit. Schön wäre, wenn Sie heute sogar noch über das StromVG entscheiden würden. Aber da mache ich mir nicht zu viele Illusionen.

Herr Ständerat Engler hat versucht, mit seinem Einzelantrag der Gegenseite im Bereich der Sanierungspflicht gemäss Gewässerschutzgesetz etwas entgegenzukommen. Aber schauen Sie, was die Mehrheit hier in Artikel 2a Absatz 1 leider veranstaltet, ich habe es vorhin gesagt, betreffend den Vollzug aller Umweltbestimmungen und mit dieser Art, hier wirklich einfach so vorzugehen. Denken Sie auch an das, was ich Ihnen zu Absatz 2 gesagt habe, insbesondere zu Buchstabe b Ziffern 1 und 2. Dort beantragt die Mehrheit, dass ein Abweichen zulässig sein soll, auch wenn keine Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen vorgenommen werden. Sogar bei Biotopen von nationaler Bedeutung beantragt sie das "ohne die Leistung von Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen". Das können Sie, Herr Ständerat Engler, es tut mir leid, trotz allen schönen Bemühungen nicht wiedergutmachen.

Ich bitte Sie namens des Bundesrates, auf diesen Artikel 2a nicht einzutreten, sondern bei Artikel 12 dann zu schauen, wie die Minderheit der Mehrheit wirklich entgegenkommen kann.

Ich sage abschliessend noch ganz kurz etwas zur Verfassungsmässigkeit. Es stimmt, was der Kommissionssprecher gesagt hat: Es gibt hierzu keine Aktennotiz, es gibt hierzu gar nichts vom Bundesamt für Justiz. Aber Sie haben in diesem Rat letzte Woche ein dringliches Paket geschnürt, um gewisse Fotovoltaikanlagen in den Alpen rasch voranzubringen. Die UREK des Nationalrates hat vom Bundesamt für Justiz eine Aktennotiz erhalten, die sich zur Verfassungsmässigkeit Ihres Solarpakets äussert. Sie haben ja noch eine Solardachpflicht vorgesehen, das Bundesamt für Justiz äussert sich aber nur zu Artikel 71a. Es schreibt, dass dieser Artikel 71a, also das, was Sie zu den alpinen Solaranlagen beschlossen haben, in Widerspruch zu Artikel 89 Absatz 1 der Bundesverfassung und im Weiteren auch noch zu Artikel 78 Absatz 2 der Bundesverfassung steht.

Ich möchte Ihnen sagen: Ich dachte eigentlich, Ihr alpines Solarpaket sei eine ziemlich harmlose Angelegenheit. Es war befristet, es war wirklich sehr eng, Sie wollten es eng halten, aber Sie wollten dort einmal einen kleinen Schritt vorwärtskommen. Wenn dieser kleine Schritt vom Bundesamt für Justiz jetzt bereits als bundesverfassungswidrig eingestuft wird, dann können Sie sich allenfalls selber vorstellen, was das Bundesamt für Justiz vermutlich zu Artikel 2a Ihrer Kommissionsmehrheit sagen würde, mit dem Sie hier, wie gesagt, den Vollzug aller Umweltbestimmungen dem Ausbau der erneuerbaren Energien unterordnen wollen.

Ich bitte Sie, meine Damen und Herren: Sie haben eine Alternative, Sie müssen nicht zwischen Schwarz und Weiss, zwischen Nichtstun und der Zustimmung zu diesem Artikel 2a entscheiden. Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass Ihnen jetzt ein wichtiger Teil Ihres Rates und Ihrer Kommission mit dem Bundesrat zusammen sagt: Wir wollen vorwärtsmachen, wir sind bereit, neue Abwägungen vorzunehmen, aber nicht auf diese Art und Weise.

Ich bitte Sie, Artikel 2a zu streichen.

Abstimmung

Abs. 1 - Al. 1

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag Engler ... 42 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 2 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit ... 28 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit/Antrag Engler ... 14 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 2 - Al. 2

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 25 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 19 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 25 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 15 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 1 Art. 3

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit I

(Knecht, Stark)

Titel

Unverändert

Ch. 1 art. 3

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité I

(Knecht, Stark)

Titre

Inchangé

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die Kommissionsmehrheit unterstützt hier die Verbrauchsziele des Bundesrates. Die Minderheit spricht sich grundsätzlich gegen die Festlegung von Zielwerten aus und möchte unverbindlichere Richtwerte. Die Minderheit wird durch Kollege Knecht vertreten.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Über den Titel haben wir bereits bei Artikel 2 entschieden. Sehen Sie das auch so, Herr Berichterstatter?

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Wenn die Minderheit das als Entscheidung bereits akzeptiert, können wir das so bereinigen.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Vonseiten der Minderheit protestiert niemand.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. 1Art. 12

Antrag der Mehrheit

Abs. 2

Einzelne Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, namentlich Speicherwasserkraftwerke, Pumpspeicherkraftwerke, Fotovoltaikanlagen und Windkraftwerke sowie Elektrolyseure und Methanisierungsanlagen, sind ab einer bestimmten Grösse von einem nationalen Interesse, das insbesondere demjenigen nach Artikel 6 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG) entspricht.

Abs. 3

Hat eine Behörde über die Bewilligung des Baus, der Erweiterung oder Erneuerung oder über die Konzessionierung einer Anlage oder eines Pumpspeicherkraftwerks nach Absatz 2 zu entscheiden, so ist das nationale Interesse an der Realisierung dieser Vorhaben bei der Interessenabwägung als gleichrangig zu betrachten mit anderen nationalen Interessen. Betrifft das Vorhaben ein Objekt, das in einem Inventar nach Artikel 5 NHG aufgeführt ist, so ist ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung ohne die Leistung von Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen zulässig. Das nationale Interesse geht entgegenstehenden Interessen von kantonaler, regionaler und lokaler Bedeutung vor.

Abs. 4

Der Bundesrat legt für die Wasser-, die Windkraft- und die freistehenden Fotovoltaikanlagen die erforderliche Grösse und ...

Antrag der Minderheit

(Mazzone, Baume-Schneider, Stark, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

Abs. 2

Einzelne Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, namentlich auch Speicherkraftwerke, sowie Pumpspeicherkraftwerke sind ab einer bestimmten Grösse und Bedeutung von einem nationalen Interesse, das insbesondere demjenigen nach Artikel 6 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG) entspricht. In Biotopen von nationaler Bedeutung nach Artikel 18a NHG und in Wasser- und Zugvogelreservaten nach Artikel 11 des Jagdgesetzes vom 20. Juni 1986 sind neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgeschlossen.

Abs. 2bis

Der Ausschluss nach Absatz 2 zweiter Satz findet auf Auengebiete, bei denen es sich um Objekte der Typen Gletschervorfelder oder alpine Schwemmebenen von nationaler Bedeutung handelt und die der Bundesrat nach dem 1. Januar 2023 gestützt auf Artikel 18a Absatz 1 NHG in das Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung aufgenommen hat, keine Anwendung.

Antrag der Minderheit

(Mazzone, Baume-Schneider, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

Abs. 3

Unverändert

Antrag der Minderheit

(Rieder, Bischof, Fässler Daniel, Noser, Reichmuth, Schmid Martin)

Abs. 3bis

Wird der Richtwert nach Artikel 9bis Absatz 1 StromVG zwei aufeinander folgende Winterhalbjahre überschritten, geht das nationale Interesse an der Realisierung von Anlagen nach Absatz 2 und Artikel 9bis Absatz 3 StromVG anderen nationalen Interessen vor, sofern diese Anlagen folgende Kriterien erfüllen:

a. Beitrag an die Erreichung und Sicherung der Ausbauziele gemäss Artikel 2 und 2a;

b. hoher Beitrag an Stromproduktion im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März);

c. hohe Abrufbarkeit;

d. weitgehend klimaneutrale Produktion;

e. Unterstützung durch die betroffenen Träger der Gewässerhoheit.

Ch. 1 art. 12

Proposition de la majorité

Al. 2

Les installations destinées à utiliser les énergies renouvelables, notamment les centrales hydroélectriques à accumulation, les centrales à pompage-turbinage, les centrales photovoltaïques, les installations éoliennes, les électrolyseurs ainsi que les installations de méthanation revêtent, à partir d'une certaine taille, un intérêt national notamment au sens de l'article 6 alinéa 2 de la loi fédérale du 1er juillet 1966 sur la protection de la nature et du paysage (LPN).

Al. 3

Lorsqu'une autorité doit statuer sur l'autorisation d'un projet de construction, d'agrandissement ou de rénovation ou sur l'octroi d'une concession portant sur une installation ou une centrale à pompage-turbinage visée à l'alinéa 2, l'intérêt national attaché à la réalisation de ces projets doit être considéré comme égal aux autres intérêts nationaux lors de la pesée des intérêts. Lorsqu'il s'agit d'un objet inscrit dans l'inventaire visé à l'article 5 LPN, il est permis de déroger à la conservation intégrale sans prendre de mesures de protection, de reconstitution, de remplacement ou de compensation. L'intérêt national prime les intérêts contraires d'importance cantonale, régionale ou locale.

Al. 4

Le Conseil fédéral fixe la taille et l'importance requises pour les installations hydroélectriques, les éoliennes et les installations photovoltaïques isolées. Il y procède tant ...

Proposition de la minorité

(Mazzone, Baume-Schneider, Stark, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

Al. 2

Les installations destinées à utiliser les énergies renouvelables, notamment les centrales d'accumulation, et les centrales à pompage-turbinage revêtent, à partir d'une certaine taille et d'une certaine importance, un intérêt national notamment au sens de l'article 6 alinéa 2 de la loi fédérale du 1er juillet 1966 sur la protection de la nature et du paysage (LPN). Dans les biotopes d'importance nationale au sens de l'article 18a LPN et les réserves de sauvagine et d'oiseaux migrateurs visées à l'article 11 de la loi du 20 juin 1986 sur la chasse 3, les nouvelles installations destinées à utiliser les énergies renouvelables sont interdites.

Al. 2bis

L'interdiction selon l'alinéa 2 deuxième phrase ne s'applique pas aux zones alluviales concernant les objets du type marges proglaciaires ou plaines alluviales alpines d'importance nationale que le Conseil fédéral a inscrites dans l'inventaire fédéral des zones alluviales d'importance nationale après le 1er janvier 2023 sur la base de l'article 18a alinéa 1 LPN.

Proposition de la minorité

(Mazzone, Baume-Schneider, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

Al. 3

Inchangé

Proposition de la minorité

(Rieder, Bischof, Fässler Daniel, Noser, Reichmuth, Schmid Martin)

Al. 3bis

Si la valeur indicative visée à l'article 9bis alinéa 1 LApEl est dépassée deux semestres d'hiver de suite, l'intérêt national à la réalisation d'installations au sens de l'alinéa 2 et de l'article 9bis alinéa 3 LApEl prime d'autres intérêts nationaux, à condition que ces installations remplissent les critères suivants:

a. elles contribuent à atteindre et à garantir les objectifs de développement visés aux articles 2 et 2a;

b. elles apportent une contribution importante à la production d'électricité pendant le semestre d'hiver (du 1er octobre au 31 mars);

c. leur disponibilité est élevée;

d. leur production est largement neutre sur le plan climatique;

e. elles sont soutenues par les responsables des eaux concernés.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Hier geht es um Projekte im nationalen Interesse. Die Kommissionsmehrheit will das Bauverbot von neuen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Biotopen von nationaler Bedeutung nach Artikel 18a NHG und in Wasser- und Zugvogelreservaten nach Artikel 11 des Jagdgesetzes ersatzlos aufheben. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die Zubauziele ohne diese Anpassung nicht erreicht werden können. Die Kommissionsmehrheit möchte neu auch für Fotovoltaikanlagen, für Windkraftwerke sowie für Elektrolyseure und Methanisierungsanlagen ein nationales Interesse vorsehen. Bisher war das nur für Speicherwasserkraftwerke und Pumpspeicherkraftwerke gegeben.

Die Minderheit Mazzone möchte das nationale Interesse nicht auf weitere Technologien ausweiten. Sie schlägt in einem neuen Absatz 2bis eine Lösung vor, wonach Gletschervorfelder und alpine Schwemmebenen, die neu bzw. nach dem 1. Januar 2023 in das Aueninventar aufgenommen werden, von der Ausschlussregelung nach Artikel 12 Absatz 2 zweiter Satz EnG ausgenommen sind.

Die Minderheit wird sicherlich durch Frau Kollegin Mazzone vertreten.

Mazzone Lisa · Mit-F · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion

Je me permets de présenter ma minorité aux alinéas 2, 2bis et 3 de l'article 12. Même si on vote ces minorités de manière séparée, je vais les présenter de façon groupée, car il s'agit d'un ensemble; je ne peux donc pas les présenter de façon séparée, et c'est un peu plus complexe que ce qui vient d'être dit par le rapporteur de la commission.

On est ici dans le domaine des biotopes d'importance nationale; ils ont été évoqués tout à l'heure par Mme la conseillère fédérale Sommaruga. Ici, on propose de faire un pas vers une solution commune. Ce pas revient à permettre, là où les glaciers se sont retirés et là où, du coup, des biotopes vont être déclarés par la suite, la production d'électricité. Ce pas n'est pas anodin, il n'est pas facile à faire parce qu'on touche à des biotopes d'importance nationale, à des biotopes qui ont une valeur très importante pour notre pays, pour notre biodiversité. C'est pour cela qu'on propose ce compromis.

Les biotopes d'importance nationale représentent actuellement 2 pour cent du territoire de la Suisse et il s'y trouve un tiers des espèces menacées en Suisse - c'est plus de 1000 espèces. Hormis la valeur évidemment patrimoniale paysagère qu'ils revêtent, ils ont une valeur dans les écosystèmes et une valeur touristique.

Notre collègue Engler a mentionné auparavant la Greina dans les Grisons. C'est typiquement un exemple de biotope d'importance nationale dans lequel à l'avenir on voudrait, avec ce projet de loi, pouvoir construire des installations hydrauliques en particulier. M. Engler, à cette occasion, a dit: "Oui, mais on n'a aucune intention de faire un projet de ce type à cet endroit." Mais alors, pourquoi vouloir toucher à cette protection?

Pour comprendre cette histoire, il faut remonter le temps au moment de la Stratégie énergétique 2050. Dans le cadre de ladite stratégie, on a décidé de sauvegarder les biotopes d'importance nationale. Pour quelle raison? On a reconnu à cette occasion aux énergies renouvelables une importance d'intérêt national. On a reconnu cet intérêt national au même titre que les projets inscrits à l'inventaire fédéral, selon la loi sur la protection de la nature et du paysage. On leur a donné la même importance. On a dit: en échange de cette nouvelle définition de l'intérêt national pour les énergies renouvelables, on continue à protéger particulièrement ces 2 pour cent de biotopes d'importance nationale et on inscrit une protection absolue de ces espaces, parce qu'ils ont un rôle très important, notamment contre les crues. Ils ont un rôle très important en termes de réchauffement climatique, parce qu'ils absorbent le CO2, ce sont des puits de carbone. Ils jouent un rôle régulateur pour le climat. Ils ont également un rôle très important pour l'ensemble des écosystèmes et pour le tourisme, il faut l'ajouter.

Cette importance a été également approuvée par les responsables présents à la table ronde. Si vous lisez la déclaration de la table ronde, qui a été signée par des responsables institutionnels, on l'a entendu de la bouche de notre collègue Z'graggen, vous constaterez qu'elle a été signée par Roberto Schmidt qui était à l'époque directeur de la Conférence gouvernementale des cantons alpins, qui est conseiller d'Etat valaisan et qui est maintenant président de la Conférence des directeurs cantonaux de l'énergie. La déclaration de la table ronde dit en substance que l'on ne touche pas aux dispositions de protection des biotopes d'importance nationale. Nous vous proposons de faire un pas, d'aller plus loin et, sur les marges proglaciaires, de permettre des réalisations, de permettre des installations notamment hydrauliques.

Il faut voir l'ensemble de la disposition, parce qu'elle s'articule en trois parties. On a la décision de la commission de biffer purement et simplement la protection des biotopes d'importance nationale. Contrairement à ce qui vient d'être dit par les partisans de la majorité de la commission, il ne s'agit pas seulement de déterminer quelles énergies sont pertinentes. Biffer la dernière phrase introduit un changement fondamental. La majorité de la commission propose de biffer la dernière phrase durablement. Le caractère durable de la protection des biotopes d'importance nationale disparaît pour toujours, en tout cas tant que la loi est en vigueur.

Mais la majorité va plus loin! Que fait-elle? Ce qui est une proposition de minorité à l'alinéa 3bis est une proposition de majorité à l'article 9bis de la loi sur l'approvisionnement en électricité. Selon la proposition de la majorité, si, pendant deux hivers de suite, la Suisse importe plus de 5 térawattheures, on peut, ce n'est pas seulement "on peut", en fait on déclare d'intérêt supérieur les projets destinés à la production d'énergie.

Le fait d'avoir deux hivers de suite une importation de plus de 5 térawattheures n'est pas rare, cela arrive. C'est arrivé en 2016 et 2017 par exemple, en raison d'une fermeture partielle des centrales de Leibstadt et de Beznau, et en 2022 également.

Avec cette disposition on pourrait, parce qu'on a une petite fenêtre temporelle, introduire des projets qui ne vont pas répondre immédiatement avec une production d'énergie supplémentaire, mais qui vont répondre après 10 ou 15 ans, le temps de leur construction, et de manière durable. En effet, il s'agit de projets hydrauliques qui vont, après ce temps-là, apporter un supplément d'énergie, et qui vont durablement s'inscrire dans le paysage et causer des dégâts graves à ces derniers bijoux de biodiversité. Il n'y a donc plus de pesée des intérêts par le canton et il y a un passage en force pour les projets hydrauliques.

Je dois quand même insister sur un aspect: pour des projets photovoltaïques et pour des projets éoliens, on n'a pas besoin de cette disposition. Le potentiel est présent ailleurs, et il est massif. A ma connaissance, il n'y a pas de projet sur des biotopes d'importance nationale. S'il y en avait, ce serait stupide parce qu'il y a beaucoup d'autres endroits qui sont bien plus appropriés.

Et puis, j'aimerais encore amener l'argument constitutionnel, parce qu'il est absolument criant. On se trouve exactement dans la même situation que dans celle qui est décrite dans l'avis de droit de l'Office fédéral de la justice. Cet avis de droit dit que la Confédération a des objectifs qui sont en partie contradictoires en matière d'approvisionnement électrique; elle doit assurer l'approvisionnement énergétique, mais elle doit le faire de façon respectueuse de l'environnement et, donc, faire primer de façon absolue un intérêt n'est pas compatible avec l'article 89 alinéa 1 de la Constitution, qui accorde la même valeur aux cinq objectifs de l'approvisionnement énergétique. Ce serait possible seulement si on avait une grave pénurie, actuellement déclarée ou imminente, et cela pour des projets qui apporteraient une réponse immédiate. C'est là où cet article ne fonctionne pas non plus et où cette proposition ne respecte pas la Constitution, parce qu'on ne va pas avoir des projets qui vont apporter immédiatement des solutions, ni avec cette prémisse de grave pénurie, qu'elle soit déclarée ou imminente.

Enfin, l'alinéa 2 prévoit des dérogations aux mesures de compensation et de remplacement, cela a été dit par Mme la conseillère fédérale Sommaruga. Les mesures de compensation et de remplacement, c'est par exemple aménager la prise d'eau de manière à ce qu'aucun animal sauvage ne se noie, c'est renaturer le chantier, c'est, au cas où un habitat digne de protection est détruit, revitaliser un autre tronçon du cours d'eau, c'est mieux protéger d'autres régions. C'est le minimum.

Il est difficile de comprendre qu'on souhaite déroger à ces mesures de compensation et de protection sur les territoires les plus vertueux, les plus précieux, alors qu'on ne le fait pas ailleurs. Je trouve que c'est vraiment difficile à justifier.

Pour toutes ces raisons, je vous invite, dans cette deuxième partie du concept de compromis raisonnable et réfléchi, à soutenir la proposition de la minorité qui propose un pas avec la possibilité nouvelle d'avoir des projets, notamment hydrauliques, sur des biotopes d'importance nationale qui seraient nouvellement créés à la suite du retrait des glaciers dans les marges proglaciaires.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Artikel 12, bei dem wir uns jetzt befinden, ist für mich wirklich der Schicksalsartikel des Mantelerlasses. Sie haben vorhin bei Artikel 2a Absatz 1 eine Generalklausel beraten und diese gestrichen. Ich lege offen, dass ich ein gewisses Verständnis dafür habe, dass man nicht mit dem Zweihänder in das Umweltrecht eingreifen wollte.

Was ich nicht verstanden habe - das soll nun doch noch gesagt sein -, ist, dass Sie nichts für die Bestandeswasserkraft machen. Sie nehmen damit in Kauf, dass nochmals rund 3 Terawattstunden Wasserkraftproduktion verloren gehen. Ich möchte das in der Grössenordnung etwas einordnen. Wir alle kennen das Fotovoltaik-Leuchtturmprojekt Linth-Limmern: Es produziert 0,003 Terawattstunden Strom. Wenn wir jetzt diese 3 Terawattstunden Wasserkrafteinbusse kompensieren wollen, braucht es tausend solche Anlagen. Man kann das natürlich auch zerstückeln. Dies einfach, um uns die Grössenordnung vor Augen zu führen.

Ich komme zu Artikel 12. Wenn wir im Bereich der Interessenabwägung das geltende Recht nicht grundsätzlich hinterfragen und auch nicht bereit sind, dieses zu ändern, dann werden wir die Ziele, die wir heute Morgen besprochen und uns gesetzt haben, nicht erreichen. Dann werden wir vielmehr weiterhin zuschauen, wie wenig bis nichts passiert. Wir müssen zubauen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, nicht zuschauen!

Ich erinnere mich sehr gut an die Beratungen zur Energiestrategie 2050 in den Jahren 2015/16. Wir glaubten damals in beiden Räten, dass wir mit Artikel 12 des Energiegesetzes eine Lösung gefunden hatten, um den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien bei Grossanlagen in einem relevanten Ausmass zu beschleunigen. Ich muss Ihnen sagen, dieser Glaube hat sich bei mir zerschlagen, seit ich mir die bundesgerichtliche Rechtsprechung angesehen habe.

Wir haben zwar im Gesetz das nationale Interesse an der Realisierung grösserer Anlagen festgelegt und in Absatz 2 von Artikel 12 dieses Interesse anderen nationalen Interessen gleichgestellt, doch das genügt offensichtlich nicht. Ich empfehle Ihnen allen, einmal das Bundesgerichtsurteil vom 4. November 2020 zum Grimselstausee wirklich zu lesen. Im betreffenden Prozess hat die Kraftwerke Oberhasli AG versucht, eine Vergrösserung des Stauvolumens des Grimselsees zu erreichen. Das Bundesgericht hat zwar festgestellt, dass es sich bei diesem Projekt um ein Projekt im nationalen Interesse handle. Doch damit werde erst das Tor geöffnet, dass überhaupt eine Interessenabwägung stattfinden könne. Die in Artikel 12 Absatz 3 stipulierte Gleichrangigkeit hat das Bundesgericht geflissentlich übergangen und gesagt: Wir haben auf der einen Seite das nationale Interesse an der Stromproduktion, aber nur dies erlaubt überhaupt eine Interessenabwägung. Auf der anderen Seite kommt nicht nur das nationale Schutzinteresse in die Waagschale, sondern auch regionale und lokale Schutzinteressen.

Sie kennen das Ergebnis. Das Bundesgericht hat sich von der Gleichrangigkeit der Interessen offensichtlich distanziert und damit auch den gesetzgeberischen Willen missachtet.

Ich muss Ihnen sagen, dass ich bei dieser Ausgangslage schon etwas überrascht war, dass es der Bundesrat unterlassen hat, dem Parlament selber eine Anpassung von Artikel 12 vorzulegen. Die Kommission hat diese Aufgabe übernommen, und ich anerkenne, dass auch die Minderheit versucht hat, in Absatz 2 einen wesentlichen Schritt zu machen. Man kann darüber streiten, ob in Absatz 2 für die Biotope eine andere Regel vorgesehen werden soll oder nicht. Ich rate Ihnen aber wirklich dringend, bei Absatz 3 nicht der Minderheit zu folgen. Wenn Sie bei Absatz 3 der Minderheit folgen, dann zementieren Sie das geltende Recht, eine Gleichrangigkeit der Interessen, die offensichtlich den Zubau behindert hat. Wenn Sie das machen, dann können wir heute schon ganz nüchtern konstatieren, dass wir die in Artikel 2 EnG festgelegten Ziele als illusorisch betrachten.

Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion

Denjenigen unter Ihnen, die sich besonders zum Verfassungsrecht hingezogen fühlen, würde ich dann auch noch empfehlen, den Minderheitsantrag zu Absatz 2 zu lesen. Dort steht am Schluss: "In Biotopen von nationaler Bedeutung [...] und in Wasser- und Zugvogelreservaten [...] sind neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgeschlossen." Haben wir vorhin nicht über Interessenabwägungen gesprochen, die gemäss Verfassung möglich sein sollten? In diesem Bereich ist die Interessenabwägung ausgeschlossen, weil vorweg geregelt wird, dass sie gar nicht möglich ist.

Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass die NHG-Vorschriften im formellen Sinn auf Gesetzesstufe geregelt sind und nicht auf Verfassungsstufe; dort sind einzig und allein die Moorlandschaften geregelt. Ich würde dem Zweitrat, sofern die Minderheit obsiegt - was ich nicht hoffe -, raten, auch die Verfassungsmässigkeit dieser Bestimmungen der Minderheit einmal genauer anzuschauen. Denn ob es wirklich verfassungsgemäss ist, Ergebnisse vorwegzunehmen, ist ebenfalls fraglich.

Inhaltlich möchte ich Sie bei diesem Artikel aber doch bitten, der Mehrheit zu folgen. Denn, Kollege Fässler hat darauf hingewiesen, die Minderheit will am geltenden Recht festhalten, auch bei Absatz 3. Ich habe vorhin schon das Projekt der Kraftwerke Zervreila erwähnt. Ich habe dort keine Interessenbindung. Es sind vor allem die Axpo und die SN Energie, die ein Projekt zur Überleitung Lugnez hatten, das 15 Prozent Produktionssteigerung - vor allem zur Produktion von Winterstrom - gebracht hätte. Das Projekt kam vor das Bundesgericht, und das Bundesgericht entschied aufgrund von Auen, also Biotopen, im Unterlauf des Wasserarms, das Projekt sei gemäss der heutigen Gesetzgebung nicht realisierbar.

Sie können heute über die Frage entscheiden: Wollen wir solche Projekte ermöglichen? Bei der Überleitung Lugnez ging es um bestehende Wasserkraftwerke, um 15 Prozent Produktionserweiterung, Speicherung von Wasser zur Produktion von Winterstrom. Das Projekt wäre schnell realisierbar gewesen, die Gemeinden hatten zugestimmt, nur das Bundesgericht hat Nein gesagt. Wollen wir solche Projekte jetzt, oder wollen wir die Blockade aufrechterhalten? Wer bewegt sich? Ich bin bei denen, die sich bewegen möchten, die die erneuerbaren Energien ausbauen möchten. Mich stört es extrem, dass wir in einem Notmodus Ölkraftwerke in Betrieb nehmen, aber nicht bereit sind, hier einen minimalen Weg zu gehen.

Die Mehrheit beantragt Ihnen, diese Blockade zu lösen. Wenn Sie diese lösen, wäre mindestens in diesen Projekten des Ausbaus bestehender Werke eine Interessenabwägung möglich. Wenn Sie einfach ins Gesetz schreiben, dass diese ausgeschlossen ist, auch allein aufgrund gesetzlicher Regelung beim BLN, ist das nicht mehr möglich.

Ich teile die Auffassung gewisser Vorredner: Wir müssen einmal in diesem Rat über die demokratische Festlegung von BLN-Perimetern diskutieren. Die wurden auf Verwaltungsstufe, auf Bundesratsstufe festgelegt. Ich glaube, wir kommen nicht darum herum, in diesem Rat politisch zu diskutieren, ob es Kantone geben soll, die dann fast flächendeckend über BLN-Gebiete verfügen, oder wie das geregelt sein soll. Das war bisher ein Verwaltungsakt. Ich nehme mir vor, mich dieses Themas anzunehmen.

Ich möchte Ihnen beliebt machen, hier mit der Mehrheit zu stimmen.

Baume-Schneider Elisabeth · 2VP-F · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Je serai brève. Par rapport à cet alinéa 2, je m'étonne tout de même des affirmations de notre collègue Schmid: vous indiquez qu'on aurait une liberté à géométrie variable par rapport à notre respect de la Constitution, alors que la formulation que la minorité retient est le droit en vigueur. On ne peut pas dire que le droit en vigueur n'est pas conforme à la Constitution: il a été validé par le peuple! Nous, la "minorité", nous allons encore plus loin que le droit en vigueur dans l'effort ou le sacrifice - tout dépend comment on l'appelle -, parce que, effectivement, on indique que, à l'alinéa 2bis, comme l'a très justement relevé Mme Mazzone, on renonce à cette interdiction dans certaines zones alluviales qui concernent les objectifs marquants.

Je m'étonne de cette manière de dire qu'on serait en non-conformité avec la Constitution alors qu'on en reste au droit en vigueur et je m'étonne qu'on puisse affirmer qu'il soit non constitutionnel, alors qu'il a aussi été validé par le peuple.

Je me permets aussi d'indiquer encore qu'on parle de 2 pour cent du territoire, comme cela a été mentionné. C'est un peu comme si on disait qu'on va mettre des panneaux solaires sur la coupole du Palais fédéral, alors qu'on peut en mettre partout ailleurs avant de les mettre à cet endroit. On peut vraiment intervenir partout ailleurs, en plus avec la concession importante que l'on fait.

Par rapport à la constitutionnalité, je ne pense pas que c'est juste, je m'excuse de le dire - je ne suis pas juriste. Il s'agit du droit en vigueur.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Nur ganz kurz: Ich berechne immerzu den Saldo der Beratungen. Bis zu Artikel 12 dieses Gesetzes sollte die Stromversorgungssicherheit der Schweiz erhöht und mehr Stromproduktion ermöglicht worden sein. Gemäss Ihren bisherigen Beschlüssen sind wir bei minus 4 Terawattstunden. Wenn Sie hier weiter der Minderheit folgen, dann haben Sie keinen Zubau erreicht und sind auf dem besten Weg zu einem neuen AKW.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Das war jetzt, glaube ich, eine sehr starke Vereinfachung in der Zusammenfassung. Ich äussere mich gerne zu diesem Artikel 12, ich habe ja vorhin schon einiges dazu gesagt.

Ich sage zuerst etwas zu Absatz 2. Bei Absatz 2 will Ihre Kommissionsmehrheit das Bauverbot von neuen Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien in Biotopen von nationaler Bedeutung nach Artikel 18a NHG und in Wasser- und Zugvogelreservaten nach Artikel 11 des Jagdgesetzes ersatzlos aufheben - ersatzlos aufheben. Das ist im Wesentlichen das, was mit Absatz 2 entschieden werden soll. Ich habe es vorhin bereits erwähnt und werde das deshalb jetzt nicht mehr im Detail sagen, aber ich denke, die Minderheit Mazzone zeigt Ihnen hier einen Weg, der sinnvoll ist und der echt etwas bringt. Da wird ein grosser Schritt gemacht. Unterschätzen Sie das nicht. Mit Absatz 2bis ist die Minderheit zwar nicht dazu bereit, dass nationale Interessen auf neue Technologien ausgeweitet werden; ich komme nachher noch darauf zurück. Aber sie beantragt die differenzierte Lösung, wonach eben Gletschervorfelder und alpine Schwemmebenen, die neu nach dem 1. Januar 2023 in das Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung aufgenommen werden, von der Ausschlussregelung nach Absatz 2 ausgenommen sind.

Das ist das, was wir jetzt brauchen. Ich glaube, wenn Sie hier gemeinsam entscheiden können, dass man diesen Schritt jetzt macht, kommen wir weiter. Es wird viele einiges kosten, hier diesen Schritt zu machen, und ich bin der Kommissionsminderheit dankbar, dass sie ihn gemacht hat, denn das war keine einfache Aufgabe. Ich sage Ihnen: Der Bundesrat hat Ihnen das auch nicht vorgeschlagen, aber er unterstützt es jetzt.

Ich denke, Sie wählen jetzt zwischen einer ersatzlosen Aufhebung der speziellen Regelung für die Biotope von nationaler Bedeutung und der Möglichkeit, eben Gletschervorfelder und alpine Schwemmebenen, und zwar auch wenn sie im Aueninventar aufgenommen sind, von dieser Ausschlussregelung auszunehmen. Sie entscheiden hier also versus eine absolute, ersatzlose Aufhebung in einem äusserst sensiblen Bereich, nämlich bei den Biotopen von nationaler Bedeutung. Es wurde heute auch bereits erwähnt: Dieses Bauverbot war ein historischer Kompromiss, den man eingegangen ist und der jetzt aufgeweicht, aber nicht ersatzlos gestrichen werden soll.

Bei Artikel 12 Absatz 2 hat es noch einen anderen Unterschied zwischen Mehrheits- und Minderheitsantrag. Ich denke, der Zweitrat müsste darüber nochmals diskutieren. Ihre Kommissionsmehrheit will bei den Anlagen von nationalem Interesse nicht nur Pumpspeicherkraftwerke vorsehen, sondern auch Fotovoltaikanlagen und Windkraftwerke. Das würde ich unterstützen, das macht Sinn. Trotzdem macht es keinen Sinn, Absatz 2 so anzunehmen, weil es hier um etwas ganz anderes geht. Wenn Sie auch Elektrolyseure und Methanisierungsanlagen in diese Liste der Anlagen von nationalem Interesse aufnehmen, dann vermischen Sie zwei Dinge. Das kann auch mal interessant sein, aber hier wollen Sie ja bei den erneuerbaren Energien zubauen. Ich würde selbst dort sagen, dass das der Zweitrat anschauen könnte.

Aber hier geht es um das ersatzlose Streichen des Vorbehalts zu Biotopen von nationaler Bedeutung; man will, dass die ausgenommen sind. Da gehen Sie einen Schritt zu weit. Nehmen Sie hier die ausgestreckte Hand entgegen, nehmen Sie das an, was Ihnen die Kommissionsminderheit anbietet. Es ist ein grosser Schritt, es ist ein wichtiger Schritt.

Zu Absatz 3: Auch hier bitte ich Sie, die Kommissionsminderheit zu unterstützen. Es geht einmal mehr um etwas, was ich schon ausgeführt habe: Selbst wenn das Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung vorgenommen wird, soll das ohne Schutz-, ohne Wiederherstellungs-, ohne Ersatz- und ohne Ausgleichsmassnahmen zulässig sein. Das ist eine reine Provokation! Es ist auch total unnötig. Ich habe Ihnen vorhin das Beispiel von Nant de Drance erzählt. Im Gegenteil: Wenn Sie rasch vorwärtskommen wollen, wenn Sie wollen, dass man hier gemeinsame Interessen definiert, dann lassen Sie um Gottes willen diese möglichen Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen drin. Die sind eine Chance und keine Erschwernis. Wenn man das endlich mal begreifen würde! So kommt man in Zukunft in diesem Land vorwärts.

Noch etwas zu Absatz 3 letzter Satz: "Das nationale Interesse geht entgegenstehenden Interessen von kantonaler, regionaler und lokaler Bedeutung vor." Ihre Kommission hat diesem Satz einstimmig zugestimmt. Es ist ein bisschen schade, dass die Kommissionsminderheit das nicht aufgenommen hat - ja, das ist eigentlich wirklich sehr schade. Aber ich möchte es hier drin sagen: Wir unterstützen das. Ich denke, das müsste zuhanden der Materialien festgehalten werden, wenn Sie jetzt den Antrag der Kommissionsmehrheit zu Absatz 3 ablehnen, was ich Ihnen empfehle. Wenn dieser letzte Satz in der Fassung der Mehrheit, wonach das nationale Interesse den Interessen von kantonaler, regionaler und lokaler Bedeutung vorgeht, einstimmig in Ihrer Kommission so angenommen wurde, dann können Sie hier noch einmal einen wesentlichen Schritt machen. Ich glaube, auch das ist ein Beweis, dass man hier bereit ist, jetzt wirklich diesen Schritt aufeinander zuzugehen. Aber was in Absatz 3 insgesamt als Hauptinhalt steht, das bitte ich Sie abzulehnen.

Den Minderheitsantrag Rieder zu Absatz 3bis bitte ich Sie ebenfalls abzulehnen. Wenn Sie für den Winterzubau einen Vorrang ins Gesetz aufnehmen wollen, dann regeln Sie das in Artikel 9bis Absatz 2 Buchstabe c des Stromversorgungsgesetzes. Dort haben Sie einen Minderheitsantrag Stark; das ist die Regelung, die differenzierter ist. Hier würde ein öffentliches Interesse absolut und undifferenziert über alle anderen öffentlichen Interessen gestellt. Ich glaube, das ist einfach nicht der Weg, den man jetzt einschlagen sollte.

Noch einmal: Wenn Sie die Ziele haben und dazu stehen und dann aber gleichzeitig sagen, bei den Massnahmen nähmen Sie keine Rücksicht mehr, jetzt müsse einfach durchgedrückt werden, dann erreichen Sie am Schluss nicht mehr. Man kann jetzt schon sagen, die Bevölkerung müsse da jetzt mal abstimmen. Aber das ist doch nicht die Art, wie wir in diesem Land zusammenarbeiten. Sie haben die Möglichkeiten auf dem Tisch.

Ich bitte Sie, die Minderheitsanträge Mazzone zu den Absätzen 2, 2bis und 3 zu unterstützen und den Minderheitsantrag Rieder zu Absatz 3bis abzulehnen. Aber ich habe Ihnen gesagt: Der Zweitrat soll und kann hier nachbessern. Im Antrag der Kommissionsmehrheit zu Absatz 3 ist der Satz enthalten, der am Schluss wahrscheinlich am meisten bringt - wenn man sich darauf einigen kann. Diesen hätte ich deshalb jetzt gerne separat gehabt, aber das können Sie nicht machen. Deshalb: Streichen Sie diesen Absatz 3 bitte ebenfalls.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Herr Fässler hat das Wort für eine Erklärung zu Absatz 3bis verlangt.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich habe es vorhin irrtümlich unterlassen, etwas zu Absatz 3bis zu sagen. Dort führt Kollege Rieder eine Minderheit an, in der ich vertreten bin. Ich möchte Ihnen in Absprache mit Kollege Rieder mitteilen, dass wir den Minderheitsantrag mit dem Verweis zurückziehen, dass die gleiche Bestimmung dann in Artikel 9bis StromVG folgt. Dort findet sich die Bestimmung in einem Antrag der Kommissionsmehrheit.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Herr Fässler hat den Antrag der Minderheit zu Absatz 3bis in Absprache mit den anderen Vertretern der Minderheit zurückgezogen.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Noch kurz zu Absatz 4: Die Ergänzung regelt, dass der Bundesrat neben der erforderlichen Grösse und Bedeutung von Wasser- und Windkraftanlagen zukünftig auch diejenige von frei stehenden Fotovoltaikanlagen, oft auch als alpine Solaranlagen bezeichnet, festlegen kann. Sie werden, so hoffe ich, nächste Woche ein Projekt erhalten, mit dem bereits ein erster Schritt gemacht wird. Das war in der Kommission nicht bestritten.

Abstimmung

Abs. 2, 2bis - Al. 2, 2bis

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 24 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 20 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 24 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 18 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Abs. 3bis - Al. 3bis

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Der Antrag der Minderheit ist zurückgezogen worden.

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 1 Art. 13

Antrag der Mehrheit

Abs. 1 Einleitung

Solange die Ziele für den Ausbau der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien nicht erreicht sind, erkennt der Bundesrat einer Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien oder einem Pumpspeicherkraftwerk trotz Nichterreichens der erforderlichen Grösse und Bedeutung ein nationales Interesse im Sinne von Artikel 12 zu, wenn:

Abs. 1 Bst. a

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2

Aufheben

Antrag der Minderheit

(Knecht, Bischof, Reichmuth, Stark)

Abs. 3

Erfolgt die Zuerkennung einer Anlage als nationales Interesse im Sinne von Artikel 12, so kann der Bundesrat zudem beschliessen, dass die notwendigen Bewilligungen für diese Anlage in einem konzentrierten und abgekürzten Verfahren erteilt werden.

Ch. 1 art. 13

Proposition de la majorité

Al. 1 introduction

Tant que les objectifs de développement de la production d'électricité issue d'énergies renouvelables ne sont pas atteints, même si une installation destinée à l'utilisation des énergies renouvelables ou une centrale à pompage-turbinage ne présente pas la taille ou l'importance requise, le Conseil fédéral lui reconnaît un intérêt national au sens de l'article 12, si les conditions suivantes sont remplies:

Al. 1 let. a

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2

Abroger

Proposition de la minorité

(Knecht, Bischof, Reichmuth, Stark)

Al. 3

Si l'intérêt national d'une installation est reconnu au sens de l'article 12, le Conseil fédéral peut en outre décider que les autorisations nécessaires pour cette installation sont octroyées dans le cadre d'une procédure concentrée et abrégée.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

In Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a beantragt der Bundesrat lediglich, dass mit der Änderung in Artikel 2 neu von "Ausbauzielen" und nicht mehr von "Ausbaurichtwerten" zu sprechen ist. Bei der redaktionellen Anpassung folgt die Kommissionsmehrheit dem Bundesrat, verschärft aber die Regelung, weil der Bundesrat diesen Anlagen ein nationales Interesse im Sinne von Artikel 12, dem Sie soeben zugestimmt haben, zuerkennen muss. Die Minderheit Knecht zielt dann auf eine Beschleunigung des Verfahrens ab. Das ist aber ein ganz anderer Sachbereich, der dann in Artikel 13 Absatz 3 geregelt wird. Sofern es keine Wortmeldungen gibt, bin ich der Meinung, dass wir zuerst die Absätze 1 und 2 von Artikel 13 regeln sollten, bevor wir zu Absatz 3 weitergehen.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Ich hatte vor, so vorzugehen. Zu den Absätzen 1 und 2 wird das Wort nicht gewünscht. Sie haben nun das Wort zu Absatz 3, Herr Rieder.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Wir kennen das Problem, dass wir in der Schweiz bei Bewilligungsverfahren auf der Zeitachse sehr, sehr grosse Verzögerungen haben. Der Grimselsee wurde erwähnt. Es dauerte zwanzig Jahre, bis man wieder zurück auf Feld eins war.

Der Antrag Knecht wurde in der Kommission deshalb deutlich abgelehnt, weil vom Bundesrat eigentlich bereits eine neue Vorlage betreffend die Verfahrensbeschleunigung in Angriff genommen worden ist. Die Verfahrensbeschleunigung muss mit den Kantonen eingehend abgesprochen werden, weil sie ein wichtiger Player bei der Beurteilung der Verfahren sind. Wir sind der Meinung, dass der Minderheitsantrag Knecht, auch wenn sein Ziel an und für sich gut ist, hier nicht am richtigen Ort ist. Es ist besser, die Kantone von Beginn weg in diesen Prozess einzubeziehen, da wir wesentliche kantonale Interessen tangieren, und der Bundesrat hat diese Vorlage ja bereits in petto, sie sollte ja nächstens kommen.

Ich beantrage Ihnen, der Mehrheit zu folgen.

Knecht Hansjörg · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Das heutige Verfahren zum Bau einer Stromerzeugungsanlage ist sehr komplex, langwierig und bietet Gegnern einer Anlage zahlreiche Möglichkeiten, den Bau zu verzögern und das Verfahren während Jahren in die Länge zu ziehen. Diese Verzögerungen erbringen für das Verfahren an sich auch keinen Mehrwert, sondern verhindern einzig einen zeitnahen Entscheid. Freilich: Für jene Gegner eines Projekts, die eine Realisierung desselben mit allen bislang vorhandenen Rechtsmitteln möglichst in die Länge ziehen möchten, wäre dieser Absatz hinderlich. Für alle anderen Beteiligten würde eine solche Regelung aber einen Mehrwert bringen. Denn - dies ist auch klar festzuhalten - sollte ein anvisiertes Projekt die gesetzlichen Grundlagen für eine Bewilligung nicht erfüllen, so würde es abgelehnt.

Dieser neue Absatz 3 bedeutet nicht eine Erleichterung bei den Zulassungsvoraussetzungen, sondern einzig und allein ein konzentrierteres Verfahren. Und ein zügigeres Verfahren bedeutet Klarheit und Rechtssicherheit für beide Seiten, selbst wenn eine Bewilligung nicht erteilt werden sollte. Dann wissen die Gegner, aber auch die Befürworter des Projektes Bescheid, und die Verantwortlichen können das Projekt entweder anpassen oder vom Vorhaben gänzlich Abstand nehmen. Aber ein Rechtsstreit, der sich über Jahre oder gar Jahrzehnte hinzieht - das haben wir bei verschiedenen Projekten auch heute gehört -, ist langfristig gesehen für alle Seiten kontraproduktiv. Eine solche Hängepartie verbraucht auch unnötig Ressourcen bei allen Beteiligten und ist extrem ineffizient.

Ich möchte auch noch etwas auf Kritikpunkte eingehen, die mir zu meinem Antrag entgegengebracht wurden. Einerseits trifft es zu, dass er in Artikel 13 platziert ist, welcher kleinere Anlagen ohne überragende Bedeutung betrifft. Man könnte ihn auch in Artikel 12 integrieren, das wäre möglich. Jedoch ist zumindest für die bedeutendsten Wasserkraft- und Windenergieanlagen bereits die Beschleunigungsvorlage vorgesehen, das wissen wir. Diese Beschleunigungsvorlage betrifft aber nicht jene Stromerzeugungsanlagen, die von meinem Minderheitsantrag profitieren würden. Mein Antrag zielt auf jene Anlagen, die zwar nicht die erforderliche Grösse und Bedeutung erreichen, um unter Artikel 12 zu fallen, jedoch einen zentralen Beitrag zur Erreichung der Ausbaurichtwerte leisten und deren Standortkanton einen entsprechenden Antrag stellt. Auch diesen Anlagen soll grundsätzlich ein konzentriertes und somit beförderliches Bewilligungsverfahren zustehen. Der Antrag ist als Kann-Bestimmung formuliert. Liegen objektive Gründe vor, kann der Bundesrat auch ablehnen, dass die Anlage von einem konzentrierten Bewilligungsverfahren profitiert.

Mein Minderheitsantrag und die Beschleunigungsvorlage widersprechen sich nicht. Meiner Ansicht nach ergänzen sie sich vielmehr. Es ist auch wahr, dass mein Minderheitsantrag zu Absatz 3 relativ offen formuliert ist. Ich habe Vertrauen in den Bundesrat, dass er diesen Handlungsspielraum sinnvoll nutzen wird.

Der Bundesrat erhielte bei Annahme meines Minderheitsantrages eine gesetzliche Grundlage und müsste dringend benötigte Anlagen dann allenfalls nicht per Notrecht in Betrieb nehmen. Änderungen und Feinjustierungen meines Minderheitsantrages könnten überdies auch im Zweitrat noch vorgenommen werden. Und gerade weil sich der gesetzgeberische Prozess der Beschleunigungsvorlage noch in einem sehr frühen Stadium befindet, wäre es sehr wichtig, mit meinem Antrag einen ersten Entscheid zugunsten von schnelleren Verfahren zu fällen. Dies wäre auch ein wesentliches Zeichen für jene Kantone und Gemeinden, welche aufgrund von beschleunigten Verfahren eine Einbusse ihrer Kompetenzen befürchten und diese Grundlage deshalb ablehnen. Wenn ich mir die Vernehmlassungsantworten namentlich der Konferenz kantonaler Energiedirektoren und der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz zur Beschleunigungsvorlage zu Gemüte führe, schwant mir Böses. Die Annahme meines Minderheitsantrages hätte auch in dem Sinne eine wichtige Signalwirkung, dass regionale Pfründenwahrung in dieser Sache im Hinblick auf den dadurch entstehenden Schaden schlicht nicht mehr tragbar ist.

Darum ersuche ich Sie um Annahme meines Minderheitsantrages.

Mazzone Lisa · Mit-F · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion

Comme vous le voyez, je n'étais pas présente dans la minorité, parce que j'ai des doutes sur la formulation de la proposition. En revanche, j'en partage profondément l'objectif. Je pense que, à titre de signal donné au second conseil, il est important de soutenir cette minorité.

Je suis prête à me rallier à la minorité en disant que nous voulons une accélération des procédures. Et charge est confiée au Conseil national d'améliorer la formulation et de trouver peut-être une meilleure voie pour le faire.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit zu folgen, und das aus fünf kurzen Gründen:

1. Der Bundesrat hat, das wurde bereits erwähnt, Anfang Februar eine Beschleunigungsvorlage in die Vernehmlassung gegeben. Warten wir diese ab, und nehmen wir uns dieser Aufgabe dann separat an.

2. Ich würde es bei dieser doch sehr zentralen Fragestellung als völlig falsch empfinden, wenn wir hier mit einer Delegationsnorm an den Bundesrat reagieren würden. Diese Frage ist gesetzgeberisch zu klären.

3. Es bleibt beim Antrag der Minderheit völlig unklar, was unter einem konzentrierten und abgekürzten Verfahren zu verstehen ist.

4. Es ist in den meisten Fällen auch im Interesse von Investoren, dass es verschiedene Verfahrensschritte gibt. Denn wenn ein Projekt schon von Beginn weg bis zur Stufe Baubewilligung ausgearbeitet werden müsste, wäre dies mit grossen Kostenrisiken verbunden.

5. Zu guter Letzt können wir auch noch verfassungsrechtliche Diskussionen führen. Es darf auf keinen Fall übersehen werden, dass wir in der Bundesverfassung mit Artikel 29a eine Rechtsweggarantie haben. Diese ist zu beachten.

Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich knüpfe direkt bei meinem Vorredner an und möchte als sechsten Punkt zur Frage, weshalb wir der Mehrheit folgen sollten, Folgendes erwähnen: Es ist nicht so, wie die Minderheit vielleicht meint, dass in den Kantonen Gesuche verschlampt oder zwischen Amtsstellen hin- und hergeschoben werden und nie ein Entscheid gefällt wird. Die Kantone kennen längstens das Instrument der Verfahrenskonzentration und der Koordination der Abläufe in den kantonalen Ämtern. Der Grund für die Verzögerungen ist ein anderer. Es ist der Rechtsschutz, die Möglichkeit, Entscheide während des Verfahrens und dann Entscheide in der Sache anzufechten, und das mindestens etwa drei- oder viermal.

Ein weiteres Problem ist immer das materielle Recht. Genau diese Abwägungsfragen, die wir vorhin miteinander diskutiert haben, führen dazu, dass man nie zu einem Ende kommt. Ich würde nicht allzu viel davon erwarten, wenn man im Formellen Vereinfachungen sucht. Das kann man sicher machen. Das wird allerdings schon gemacht. Der Knopf liegt im materiellen Recht. Denn dort führen diese umfangreichen Interessenabwägungen dazu, dass Entscheide und Zwischenentscheide gefällt werden, mit Gutachten hier, Gutachten dort. Eine Rolle spielt auch die Ausübung des Rechtsschutzes über mehrere Instanzen.

Dann, anknüpfend an die Kaskade von Kollege Fässler, der siebte Punkt: Ich möchte nicht mit einem Entscheid zugunsten der Minderheit einer Entwicklung Vorschub leisten, die zu einer nationalen Sachplanung Energieerzeugungsanlagen in der Schweiz führt, dass dann also der Bund sagt, wo er jetzt ein Wasserkraftwerk, eine grosse Fotovoltaikanlage oder eine andere Erzeugungsinfrastruktur realisieren möchte. Ich ahne, dass wir auf diesem Weg sind, und möchte Sie schon heute davor warnen, Schritte in diese Richtung zu unterstützen.

Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich habe heute gehört, dass alle möchten, dass wir mehr erneuerbare Energien zubauen und dass es schneller geht. Es muss schneller gehen, es muss auch bei den Verfahren schneller gehen. Deshalb haben wir ja die Beschleunigungsvorlage in die Vernehmlassung geschickt. Ich muss Ihnen allerdings sagen, dass ich von den Rückmeldungen ziemlich ernüchtert bin: nicht so, nicht jetzt, nicht das, nicht hier - ich höre einfach die ganze Palette, warum es nicht geht, warum es das Falsche ist usw. Natürlich sagen die einen, man müsse, wenn schon, das Verbandsbeschwerderecht einschränken, und die anderen sagen, man müsse beim materiellen Recht ansetzen. Das haben Sie jetzt, glaube ich, ziemlich radikal gemacht.

Ich bin ziemlich ernüchtert. Sie sind vorhin zum Schluss gekommen, dass Sie beim materiellen Recht, bei den Biotopen von nationaler Bedeutung, jetzt wirklich mal durchgreifen und etwas machen wollen - das wird ja sicher noch zu reden geben. Ich bin der Meinung, dann sollten Sie hier jetzt auch ein Zeichen setzen. Ich wollte diesen Minderheitsantrag bei Artikel 13 Absatz 3 ursprünglich nicht unterstützen, denn es ist klar: Sie können eine Beschleunigungsvorlage nicht einfach in einem Absatz einbauen. Aber wenn Sie das jetzt ablehnen, dann sagen Sie damit, es müsse schneller gehen, aber nicht jetzt, nicht so, nicht hier.

Falls Sie auf die Vorlage des Bundesrates setzen wollen, dann sage ich Ihnen einfach schon jetzt: Ich weiss noch nicht, was in dieser Vorlage stehen wird. Die Betreiber, die Investoren sagen, genau so müsse es gehen. Es müsse schneller gehen, sie wollten jetzt vorwärtsmachen. Aber wenn ich sehe, wer hier alles jetzt schon wieder Argumente dagegen hat, dann bin ich eben nicht sicher, ob das so kommt. Deshalb: Wenn Sie heute schon etwas Symbolpolitik machen, zum Teil auch ein bisschen mit dem Zweihänder, dann machen Sie das hier auch. Vielleicht ist beim Minderheitsantrag Knecht noch nicht alles fertig ausgearbeitet, das hat Herr Knecht auch nicht behauptet. Aber zeigen Sie, dass Sie wollen, dass es schneller geht.

Herr Ständerat Engler, natürlich sind die Rechtsmittel offen, und die sollen auch ergriffen werden können. Aber heute können Sie bei jedem einzelnen Schritt bis vor Bundesgericht gehen. Das konzentrierte Verfahren, das wir vorgeschlagen haben, heisst eben, dass Sie nicht fünfmal bis vor Bundesgericht gehen, sondern dass Sie das einmal machen; Sie sollen vor Bundesgericht gehen können. Aber da höre ich jetzt auch schon wieder, dass das nicht geht: Da müsse man zuerst noch das Baubewilligungsverfahren einreichen, das gehe zu weit, und am Schluss habe man dann nichts in der Hand. Ich höre bei dieser Beschleunigung also vor allem, was nicht geht.

Deshalb denke ich: Wenn Sie heute die Minderheit Knecht unterstützen, dann bringen Sie mal zum Ausdruck, dass es so wie jetzt ganz sicher nicht weitergeht. Sie können beim materiellen Recht ansetzen, aber Sie müssen auch bei den Verfahren, beim Vorgehen ansetzen. Ich denke, das bringt Herr Knecht hier zum Ausdruck. So gibt es Rückenwind bzw. Rückendeckung für die Beschleunigungsvorlage. Allenfalls kann der Zweitrat hier auch noch etwas ausbauen.

Glauben Sie aber nicht, wenn Sie hier Nein sagen, dass Sie dafür in der Beschleunigungsvorlage etwas bekommen. Das geschieht nämlich nicht, wenn Sie dann dort auch wieder Nein sagen. Von daher rate ich Ihnen jetzt Folgendes, wenn Sie in dieser Art legiferieren, wie Sie es soeben getan haben: Setzen Sie hier auch ein starkes Zeichen, und unterstützen Sie die Minderheit Knecht.

Abstimmung

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 26 Stimmen

Dagegen ... 15 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 1 Art. 15

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

Netzbetreiber haben in ihrem Netzgebiet die ihnen angebotene Elektrizität und das ihnen angebotene Biogas abzunehmen und zu einem schweizweit harmonisierten Preis zu vergüten.

Abs. 1bis

Die Vergütung für Elektrizität aus erneuerbaren Energien richtet sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Der Bundesrat legt als Begrenzung eine Minimal- und eine Maximalvergütung fest. Die Minimalvergütung orientiert sich an der Amortisation von Anlagen ohne Eigenverbrauch über die durchschnittliche Lebensdauer unter Berücksichtigung der Investitions-, Betriebs- und Unterhaltskosten sowie allfälliger Förderbeiträge. Die Maximalvergütung entspricht dem Doppelten der Minimalvergütung.

Abs. 1ter

Die Vergütung für Elektrizität aus fossil und teilweise fossil befeuerten Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen richtet sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis im Zeitpunkt der Einspeisung.

Abs. 1quater

Die Vergütung bei erneuerbarem Gas orientiert sich am Preis, den der Netzbetreiber für den Kauf bei einem Dritten zu bezahlen hätte.

Abs. 3

Die nach den Absätzen 1-1ter übernommene und vergütete Elektrizität können die Netzbetreiber für die Belieferung ihren festen Endverbrauchern gemäss Artikel 6 StromVG verrechnen.

Abs. 4

Dieser Artikel gilt nicht, solange die Produzenten am Einspeisevergütungssystem nach Artikel 19 teilnehmen oder Betriebskostenbeiträge nach Artikel 33a erhalten.

Antrag der Minderheit

(Stark, Knecht)

Abs. 1bis

... Die Maximalvergütung entspricht 110 Prozent der Minimalvergütung.

Ch. 1 art. 15

Proposition de la majorité

Al. 1

Les gestionnaires de réseau sont tenus, dans leur zone de desserte, de reprendre et de rétribuer à un prix harmonisé au niveau suisse l'électricité qui leur est offerte et le biogaz qui leur est offert.

Al. 1bis

Pour l'électricité issue d'énergies renouvelables, la rétribution est fonction du prix du marché moyen sur un trimestre au moment de l'injection. Le Conseil fédéral fixe une rémunération minimale et maximale. La rémunération minimale est fixée sur la base de l'amortissement d'installations sans consommation propre sur une durée de vie moyenne, compte tenu des coûts d'investissement, d'exploitation et d'entretien et des éventuelles contributions d'encouragement. La rémunération maximale correspond au double de la rémunération minimale.

Al. 1ter

Pour l'électricité provenant d'installations de couplage chaleur-force alimentées totalement ou partiellement aux énergies fossiles, la rétribution est fonction du prix du marché moyen sur un trimestre au moment de l'injection.

Al. 1quater

Pour le gaz renouvelable, la rétribution s'aligne sur le prix que le gestionnaire de réseau devrait payer s'il l'achetait auprès d'un tiers.

Al. 3

Pour l'approvisionnement de leurs consommateurs captifs, les gestionnaires de réseau peuvent facturer selon l'article 6 LApEl l'électricité reprise et rémunérée selon les alinéas 1 à 1ter du présent article.

Al. 4

Le présent article ne s'applique pas tant que le producteur participe au système de rétribution de l'injection (art. 19) ou reçoit des contributions aux coûts d'exploitation au sens de l'article 33a.

Proposition de la minorité

(Stark, Knecht)

Al. 1bis

... . La rémunération maximale correspond à 110 pour cent de la rémunération minimale.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Im Zusammenhang mit der vollständigen Strommarktöffnung hat der Bundesrat bei der Abnahme- und Vergütungspflicht in Artikel 15 EnG Anpassungen vorgeschlagen. Diese Anpassungen sind notwendig, weil Ihre Kommission bekanntlich auf die vollständige Strommarktöffnung verzichtet hat.

Die Kommissionsmehrheit schlägt jedoch eine Anpassung im Bereich der Vergütungsregelung vor. Die Verteilnetzbetreiber sind weiterhin abnahmepflichtig, betreffend die Vergütungshöhe soll es aber eine Harmonisierung geben. Die Vergütung richtet sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Für erneuerbare Elektrizität legt der Bundesrat als Begrenzung eine Minimal- und eine Maximalvergütung fest. Für die Kommissionsmehrheit soll die Maximalvergütung dem Doppelten der Minimalvergütung entsprechen; damit wird die Einspeisung auch ein wenig attraktiver gemacht. Die Minderheit Stark möchte die Maximalvergütung sehr tief ansetzen, d. h. bei 110 Prozent der Minimalvergütung. Im Minderheitsantrag Stark ist nach Ansicht der Kommissionsmehrheit die Maximalvergütung zu tief angesetzt, die Marktpreise könnten nur in einem kleinen Bereich der Minimalvergütung bzw. bis zu 10 Prozent oberhalb zum Tragen kommen.

Ich beantrage Ihnen, der Mehrheit zu folgen.

Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Jetzt sind wir sehr in den Details. Der Kommissionssprecher hat gesagt, man wolle die Einspeisung etwas attraktiver machen. Wir machen die Einspeisung überattraktiv!

Worum geht es? Wer heute eine Solaranlage auf seinem Hausdach hat, hat das Problem, dass die Einspeisung des nicht selbst verwendeten Stroms sehr unterschiedlich und oft unter den Kosten vergütet wird. Jetzt will man das schweizweit harmonisieren, das wird begrüsst. Die Minimalvergütung soll die vollen Kosten decken. Wer immer auch in Zukunft eine Solaranlage baut, hat die Gewähr, dass der Endverteiler den Entschädigungspreis so ansetzen muss, dass alle Kosten gedeckt sind.

Sie müssen beachten, dass in dieser Regelung nichts vom Eigenverbrauch steht. Dieser wird nicht berücksichtigt. Bei den Fotovoltaikanlagen macht der Eigenverbrauch im Durchschnitt etwa einen Drittel aus. Bei diesem entfällt die Netznutzungsgebühr von etwa 9 bis 10 Rappen pro Kilowattstunde. Zum Minimalpreis dazu kommen also noch 9 bis 10 Rappen pro Kilowattstunde für einen ganzen Drittel des erzeugten Stroms. Das heisst, das ist für den einspeisenden Produzenten eine sehr gute Ausgangslage.

Nun kommt vielleicht noch die Situation im Winter dazu, wenn der Marktpreis sehr hoch ist. Dann muss man entscheiden, wer die Differenz zwischen dem Kostenpreis und dem Marktpreis bekommt. Hier muss der Bundesrat eine Maximalvergütung festlegen. Die Kommissionsmehrheit beantragt, dass die Maximalvergütung dann das Doppelte des Minimalpreises beträgt, also das Doppelte des Kostenpreises. Anders gesagt: Wann immer das Wetter schön ist, wann immer der Markt gut ist, dann bekommt der Einspeiser des Stroms alles. Wenn das Wetter schlecht ist, wenn in den Sommermonaten der Preis tief ist, dann garantiert der Endverteiler allen Produzenten den Kostenpreis. Das ist nicht ausgeglichen!

Wir müssen das ausgeglichen machen, wir müssen eine Situation erzeugen, die jeden Mann und jede Frau motiviert, eine Solaranlage auf das Haus zu bauen. Das machen wir, es wird volle Kostendeckung gewährt. Ich habe Ihnen gezeigt, dass eine gute Rendite gewährt wird. Aber es kann nicht die Lösung sein, dass die Endverbraucher die Preise subventionieren, wenn sie zu tief sind, und wenn die Preise zu hoch sind, muss auch das noch weitergegeben werden.

Ich habe hier keine Interessenbindung, mein Interesse ist, dass wir die Kosten für den Staat beziehungsweise für die Endverteiler möglichst tief halten. Die Endverteiler kommen hier zur Kasse, und sie haben grosse Aufgaben. Sie müssen nämlich die Netzentwicklung in den nächsten Jahren voranbringen. Das Netz muss angepasst werden, es wird neue digitale Lösungen geben. Es wird viel mehr eingespiesen werden, und deshalb stehen die Endverteiler da vor grossen Aufgaben. Es ist also völlig unsinnig, dass wir hier die kleinen Produzenten von erneuerbarer Energie so gut stellen.

Ich begreife bis heute nicht, weshalb die Kommission so votiert hat, und ich bitte Sie sehr, dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen.

Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Ständerat · Waadt · Grüne Fraktion

Cet article 15 est tout à fait central dans ce projet de loi. En effet, il répond à un problème aigu, dont nous avons certainement tous entendu parler dans nos cantons. Des petits producteurs d'énergie solaire, souvent des ménages ou des petites entreprises, se retrouvent avec des installations qui ne sont pas rentables, parce que le courant est repris à trop bon marché. Il y a en plus une inégalité d'une région à l'autre de notre pays, puisque les prix peuvent varier énormément.

C'est pour répondre à ce problème, à ce manque d'incitation et à ces inégalités d'une région à l'autre, que la majorité de la commission a prévu cet article 15. Il a demandé passablement de discussions en amont, mais, une fois que nous avons trouvé une solution technique qui fonctionnait, cet article a été très largement accepté. Il va en effet encourager la construction d'installations qui sont plus grandes que ce qu'il faudrait pour correspondre à la consommation propre du ménage ou d'une petite entreprise. C'est donc une incitation à profiter du maximum du potentiel de production sur une construction donnée.

Poser des panneaux solaires sur des bâtiments est le moyen le plus simple, le moins conflictuel et le plus agréable pour tout le monde en vue de développer la production d'énergie durable. Ce n'est pas comme les deux ou trois points très conflictuels que nous avons discutés tout à l'heure. Il n'y a pas de problème avec la Constitution, et souvent ces installations ne dérangent personne. Il faut vraiment profiter au maximum de leur potentiel.

Cet article est en soi efficace, mais je vous recommande de suivre la majorité de la commission, c'est-à-dire de proposer le maximum d'écart entre le prix de reprise le plus bas et le prix de reprise le plus haut. En effet, selon la version de la majorité de la commission, on aurait d'abord plus de flexibilité, car il ne faut pas oublier qu'il s'agit d'une fourchette, ce qui est plus flexible. On aurait aussi, évidemment, une incitation potentiellement plus forte et on donnerait donc une plus grande efficacité à cet instrument.

Je vous recommande vraiment de soutenir la majorité de la commission. On est là dans une situation où on a peu de conflits, où on a un très gros potentiel. Mettons l'incitation la plus importante possible et développons au maximum ces projets d'énergie solaire photovoltaïque sur les toits des bâtiments.

Reichmuth Othmar · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich bitte Sie hier auch, der Mehrheit zu folgen. Von was reden wir? Bisher haben wir von ganz grossen Linien, vom Eingriff ins Naturschutzrecht und von Grossanlagen gesprochen. Hier, bei diesem Artikel, sind wir bei den Kleinanlagen. Ich habe es beim Eintreten schon gesagt: Auch da ist ein riesiges Potenzial vorhanden, das es zu erschliessen gilt. Es sind genau die Kleinanlagen in dieser Grössenordnung, wie sie da in Absatz 2 stipuliert ist, das private Wohnhaus, das Geschäftshaus, um die es geht.

Hier haben wir durchaus ein Problem, das aktuell ist. Wir haben keine harmonisierte Einspeisevergütung; das heisst, wenn ich meine Fotovoltaikanlage installiere, weiss ich nicht so genau, wie hoch die Vergütung ist. Natürlich ist es jetzt, kurzfristig gedacht, einfach schön. Jetzt bekommt man einfach viel. Aber wir hatten auch schon Zeiten - das ist nicht so lange her, nicht einmal ein Jahr -, da haben Sie beim einen Versorger diesen Betrag erhalten und beim anderen viel weniger oder was auch immer.

Hier wird Ihnen beantragt, eine schweizweit harmonisierte Lösung anzustreben. Es geht nicht um eine Abkehr vom Bisherigen, es ist eigentlich das sicherste Instrument: Wenn ich als Privatperson eine Fotovoltaikanlage installiere, interessiert mich natürlich die Leistung, die ich als Förderbeitrag erhalte. Aber ich glaube, viel wichtiger ist es, auf die ganze Laufzeit hinaus gesehen, dass ich die Investitionssicherheit habe. Das ist hier abgedeckt und dürfte eigentlich einen wichtigen, wenn nicht den wichtigsten Beitrag leisten, um die privaten Gebäudebesitzer zu erreichen und jegliche Hürden dafür, dass man eine Fotovoltaikanlage auf sein Dach setzt, aus dem Weg zu räumen.

Die Spannweite, die wir hier definiert haben, mag etwas gross erscheinen. Allerdings muss ich sagen: Was die Minderheit mit maximal 110 Prozent beantragt, dürfte als solches eben auch zu kurz gedacht sein. Ich zeige dies an einem Beispiel: Als die Stromwelt einigermassen normal war, haben Sie vielleicht 8 Rappen bekommen. Dann wäre die Spannweite zwischen 8 Rappen und 8,8 Rappen, die zugesprochen werden könnten.

Insofern bitte ich Sie, bei diesem Artikel der Mehrheit zuzustimmen.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Das Wort hat noch einmal der Berichterstatter.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich habe Ihnen im Eingangsvotum gesagt, dass wir den Netzbereich eigentlich einmal abspalten wollten. Die Mehrheit hat dann anders entschieden. Uns ist bewusst, dass für den Zweitrat im Bereich der Netze sicherlich noch die eine oder andere Abklärung notwendig sein wird. Auch hier glaube ich, dass die Bedenken von Kollege Stark nicht ganz unberechtigt sind, aber es wird die Aufgabe des Zweitrates sein, die Auswirkungen dieses Entscheids auf die Netzbetreiber gründlich zu evaluieren und allenfalls entsprechend zu modifizieren.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich kann es kurz machen: Ich bitte Sie, hier Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Zu den Bedenken, die Herr Ständerat Stark geäussert hat: Wenn Sie Absatz 1bis lesen, sehen Sie, dass da schon die "Berücksichtigung der Investitions-, Betriebs- und Unterhaltskosten sowie allfälliger Förderbeiträge" erwähnt wird. Es ist also nicht so, dass das bei der Festlegung nicht irgendwie berücksichtigt wird. In diesem Sinne denke ich, dass Ihre Bedenken nicht so berechtigt sind. Denn diese Voraussetzungen werden mit einbezogen.

Das Problem ist einfach, dass es als sehr, sehr ungerecht angeschaut wird, wenn eine Produzentin von ihrem Verteilnetzbetreiber für ihren Solarstrom einen Betrag vergütet bekommt, der kleiner ist als jener, zu dem der Verteilnetzbetreiber den Strom am Markt weiterverkaufen kann. Das passiert heute zum Teil. Deshalb sind wir froh, dass Ihre Kommissionsmehrheit hier eine Regelung beantragt.

Ich bitte Sie, die Mehrheit zu unterstützen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 35 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 6 Stimmen

(1 Enthaltung)

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 1 Art. 16

Antrag der Kommission

Abs. 1

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2

Unverändert

Ch. 1 art. 16

Proposition de la commission

Al. 1

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2

Inchangé

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 17

Antrag der Kommission

Abs. 1, 4

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2, 3

Unverändert

Abs. 3bis

Streichen

Ch. 1 art. 17

Proposition de la commission

Al. 1, 4

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2, 3

Inchangé

Al. 3bis

Biffer

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Nur für das Amtliche Bulletin: Der Bundesrat beantragt bei Absatz 1, dass neu nicht mehr die Anschlussleistung am Messpunkt für die Zulässigkeit des Zusammenschlusses ausschlaggebend ist, sondern die Anschlussleistung. Damit wird der neu geschaffenen Möglichkeit für virtuelle Messpunkte als Schnittstellen des Zusammenschlusses der Netzbetreiber Rechnung getragen. Zudem wird in Absatz 4 präzisiert, dass die Kosten für den Zusammenschluss der Mieten über eine Einpreisung dem internen Strompreis angelastet werden können.

Die Kommission folgt dem Antrag des Bundesrates. Das sage ich für das Amtliche Bulletin. Da die vollständige Marktöffnung abgelehnt wurde, wurden die Absätze 2 und 3 gemäss dem geltenden Recht beibehalten.

Eine kurze Bemerkung: Absatz 2 wurde schon im Rahmen der parlamentarischen Initiative Girod 19.443 angepasst. Sehr viele Artikel sehen Sie in der Fahne gestrichen, das rührt daher, dass die parlamentarische Initiative Girod bereits verabschiedet wurde.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 18 Titel, Abs. 1; 18a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 1 art. 18 titre, al. 1; 18a

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 19 Abs. 6

Antrag der Kommission

Unverändert

Ch. 1 art. 19 al. 6

Proposition de la commission

Inchangé

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Gliederungstitel vor Art. 24

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 1 titre précédant l'art. 24

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 24

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

Unverändert

Abs. 2

Beiträge nach den Artikeln 26 Absatz 3bis, 27a Absatz 3 und ...

Antrag der Minderheit

(Knecht, Stark)

Abs. 1

Für Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität kann, soweit die Mittel reichen (Art. 35 und 36) ...

Ch. 1 art. 24

Proposition de la majorité

Al. 1

Inchangé

Al. 2

Les contributions prévues aux articles 26 alinéa 3bis, 27a alinéa 3, et ...

Proposition de la minorité

(Knecht, Stark)

Al. 1

... de production d'électricité, pour autant que ...

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Der Bundesrat schlägt hier eine Präzisierung zu den Fördergrundsätzen vor. Die Kommissionsmehrheit streicht die durch die parlamentarische Initiative Girod bereits implementierte Anpassung. Es gibt eine Minderheit Knecht. Sie verlangt in Absatz 1 eine Anpassung, wonach ein Investitionsbeitrag "für Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität" und nicht nur für "Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien" in Anspruch genommen werden kann. Der Antrag steht im Zusammenhang mit dem Minderheitsantrag Knecht zu Artikel 27c betreffend Investitionsbeiträge für die Modernisierung bestehender Kernkraftwerke. Ich überlasse es Kollege Knecht, diesen Antrag zu begründen.

Knecht Hansjörg · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wie es der Berichterstatter richtig gesagt hat, bezieht sich mein Antrag auf Artikel 24 Absatz 1 und Artikel 27c. Der Antrag sieht in Artikel 24 Absatz 1 vor, dass in der Formulierung "Für Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien" gemäss dem Entwurf des Bundesrates der Passus "aus erneuerbaren Energien" gestrichen wird. Das steht im Zusammenhang mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 27c mit dem Titel "Investitionsbeiträge für andere Stromerzeugungsanlagen". Dieser Artikel 27c sieht vor, dass für die Modernisierung bestehender Kernkraftwerke - bestehender! - ein Investitionsbeitrag in Anspruch genommen werden kann, wobei dieser höchstens 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten beträgt.

Was ist nun der Grund für meine Anträge? Gerade der Konflikt in der Ukraine hat erneut aufgezeigt, dass wir zu einer ausreichenden inländischen Stromproduktion Sorge tragen müssen. Wir können es uns nicht leisten, bestehende Kernkraftwerke abzuschalten, denn ausreichende inländische Alternativen zur Stromproduktion sind, wenn wir ehrlich sind, auf längere Zeit schlicht und einfach nicht da. Das werden jetzt zwar nicht alle gerne hören, aber Wunschdenken bringt uns nicht weiter. Die Energieprobleme werden nach diesem Winter nicht einfach gelöst sein. Im Gegenteil: Mir bereitet vor allem das grösste Sorgen, was uns ab 2035 droht. Das wurde auch in den aktualisierten Energieperspektiven 2050 plus aufgezeigt. Ab 2035 würde ein grösserer Importbedarf resultieren, wenn die Kernkraftwerke nach einer Gesamtlaufzeit von fünfzig Jahren vom Netz gehen würden. Um diese Situation zu entspannen, sind längere Laufzeiten für Kernkraftwerke unabdingbar. Ich gehe davon aus, dass wir Laufzeiten von mindestens sechzig Jahren ausreizen müssten.

Für mich steht dabei ausser Frage, dass der sichere Betrieb der Kernkraftwerke stets gewährleistet sein muss. Ich befürworte durchaus, dass wir in der Schweiz die höchsten Sicherheitsstandards haben und dass diese auch durchgesetzt werden.

Den Kernkraftwerkbetreibern muss es möglich sein, allfälligen vom Ensi vorgegebenen Auflagen nachzukommen, auch wenn diese mit erheblichen Kosten verbunden sind. Es darf nicht mehr vorkommen, dass ein Kernkraftwerk wie Mühleberg abgeschaltet wird, weil ein Betreiber nicht bereit ist, die hohen Kosten für Investitionen aufzubringen. Ich denke, wir wären heute froh, wenn Mühleberg noch am Netz wäre. Wir wären froh, wenn diese 200 Millionen Franken - diese Aussage der ehemaligen CEO, Frau Thoma, habe ich kürzlich einem Medium entnommen - investiert worden wären für die Notmassnahmen, die der Bundesrat aufgegleist hat. Die Summe ist ja eigentlich ein Pappenstiel.

Die Option, auch für bestehende Kernkraftwerke Investitionsbeiträge in Anspruch zu nehmen, sollten wir vorsorglich vorsehen. Nur so können Erneuerungen, die der Sicherheit dienen, sich aber für den Betreiber nicht lohnen, möglich gemacht werden. Selbst wenn es für einen Betreiber günstiger wäre, den Betrieb eines Kernkraftwerkes einzustellen, anstatt die notwendigen Investitionen zu tätigen, ist die Schweiz trotzdem zwingend auf den dort produzierten Strom angewiesen. Es ist daher im ureigenen Interesse der Schweiz, dass die bestehenden Kernkraftwerke so lange wie möglich sicher betrieben werden können. Diese Möglichkeit sollte für den Fall eines Falles geschaffen werden.

Manche von Ihnen werden jetzt vielleicht einwenden, dass die Betreiber der Kernkraftwerke momentan gar nicht planen, einen derartigen Investitionsbeitrag nachzufragen. Mein Anliegen ist, finde ich, trotzdem gerechtfertigt, denn die Situation kann sich sehr schnell ändern. Das hat man gerade bei der Axpo gesehen, welche vor Kurzem bekanntlich um umfangreiche Unterstützung bitten musste - ein Vorgang, den die Verantwortlichen vor Jahresfrist sicherlich noch ausgeschlossen hätten.

Es ist aus meiner Sicht durchaus denkbar, dass die Betreiber der Kernkraftwerke auch in einigen Jahren um solche Investitionsbeiträge ersuchen werden. Um dann nicht auf Notrecht oder hektische Last-Minute-Gesetzgebungstätigkeiten zurückgreifen zu müssen, könnten wir mit meinen Anträgen die gesetzlichen Grundlagen bereits jetzt sauber regeln.

Darum ersuche ich Sie um Unterstützung meiner Minderheitsanträge.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Nur zur Erinnerung: Ich habe Ihnen im Eintretensvotum erklärt, dass die Kommission relativ früh in ihren Beratungen die Vorstösse betreffend die Unterstützung von Kernkraftwerken beurteilt und abgelehnt hat. Wir haben in dieser Vorlage keinerlei solche Massnahmen vorgesehen und finden es mit Blick auf die Zeitachse nicht opportun, diesen Punkt in das Gesetz hineinzunehmen. Wir sind uns alle bewusst, dass auch dieser Bereich der Energieproduktion ein laufender Prozess ist. Wir sind aber klar der Meinung, dass wir nicht noch weitere Probleme in diesen Mantelerlass, der schon genügend problembeladen ist, hineinnehmen sollten.

In diesem Sinne bitte ich Sie mit der Mehrheit, den Antrag der Minderheit Knecht, auch wenn er gut begründet ist, abzulehnen.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Frau Bundesrätin Sommaruga lässt ausrichten, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützt.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 35 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 6 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 1 Art. 25; 25a

Antrag der Kommission

Unverändert

Ch. 1 art. 25; 25a

Proposition de la commission

Inchangé

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 26

Antrag der Kommission

Abs. 1-5

Unverändert

Abs. 3bis

Für die Projektierung ...

Abs. 6

Streichen

Ch. 1 art. 26

Proposition de la commission

Al. 1-5

Inchangé

Al. 3bis

Une contribution peut ...

Al. 6

Biffer

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Das behandle ich in einem einzigen Aufriss. Die Absätze 1, 2, 3, 3bis usw. wurden bereits mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Girod geregelt, und daher müssen sie heute nicht mehr besprochen werden.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 26b

Antrag der Kommission

Abs. 1

Der Bundesrat kann für neue oder erweiterte Pumpspeicherwerke anstelle der gleitenden Marktprämie eine Cost-plus-Lösung oder Investitionsbeiträge bis 60 Prozent der Investitionskosten vorsehen.

Abs. 2

Der nationale Netzbetreiber erhält die Kompetenz, zur Förderung von neuen Pumpspeicherwerken im Inland langfristige Bezugsverträge einzugehen. Die Kosten sind anrechenbare Netzkosten.

Abs. 3

Dient es der Förderung des grenzüberschreitenden Stromaustauschs, fördert es die internationale Netzstabilität oder ist es im nationalen Interesse, bleibt eine Beteiligung an einem neuen Pumpspeicherwerk durch ausländische Netzbetreiber oder Stromproduzenten ausdrücklich vorbehalten.

Abs. 4

Der Bundesrat bestimmt die Einzelheiten.

Ch. 1 art. 26b

Proposition de la commission

Al. 1

Pour la création ou l'agrandissement de centrales de pompage-turbinage, le Conseil fédéral peut prévoir, à la place d'une prime de marché flottante, une solution "cost-plus" ou des contributions d'investissement couvrant au maximum 60 pour cent des coûts d'investissement.

Al. 2

Afin de promouvoir les nouvelles centrales de pompage-turbinage sur le territoire suisse, le gestionnaire de réseau national a compétence pour conclure des contrats d'achat à long terme. Les coûts sont des coûts de réseau imputables.

Al. 3

La participation d'un gestionnaire de réseau étranger ou d'un producteur d'électricité étranger à une nouvelle centrale de pompage-turbinage demeure expressément réservée si cela permet de promouvoir les échanges d'électricité transfrontaliers, de favoriser la stabilité internationale du réseau ou si cela est dans l'intérêt national.

Al. 4

Le Conseil fédéral règle les modalités.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Artikel 26b ist ein neuer Artikel. Der neue, von der Kommission ergänzte Artikel 26b gibt dem Bundesrat die Freiheit, Pumpspeicherkraftwerke - gemeint sind sogenannte Umwälzkraftwerke - mittels verschiedener Mechanismen zu fördern. Das bestehende Recht ermöglicht dies gemäss Artikel 26 Absatz 2, welcher aus der parlamentarischen Initiative Girod hervorgegangen ist, bereits für das Förderinstrument der Investitionsbeiträge.

Neu soll der Bundesrat gemäss Absatz 1 auch die Freiheit haben, eine Förderung mittels der gleitenden Marktprämie oder eines Cost-plus-Modells vorsehen zu können. Absatz 2 sieht vor, dass die Swissgrid zur Förderung neuer Pumpspeicherkraftwerke langfristige Bezugsverträge abschliessen kann. Dies erhöht die Investitionssicherheit für den Betreiber. Absatz 3 sieht ausdrücklich die Beteiligungsmöglichkeit ausländischer Investoren bezüglich solcher Projekte vor.

Der Antrag wurde von der Kommission breit unterstützt. Er zielt im Wesentlichen auf die Realisierung von neuen Pumpspeicherkraftwerken wie zum Beispiel des Werkes Lago Bianco im Puschlav.

Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion

Die Kommission beantragt Ihnen hier einstimmig, festzulegen, dass der Bundesrat auch andere Modelle der Förderung von sogenannten Pumpspeicherwerken aufnehmen kann. Wie der Kommissionssprecher gesagt hat, haben wir mit der parlamentarischen Initiative Girod nur die Investitionskostenbeiträge geregelt. Unsere Kommission beantragt Ihnen aber, auch die gleitende Marktprämie oder eben für Pumpspeicherwerke eine Kostenmethode plus einen Gewinnzuschlag vorzusehen. Es ist offen, welches die beste Möglichkeit ist, solche Projekte zu fördern.

Um was geht es hier? Hier geht es um Tagesspeicher; das muss man sagen. Das sind Projekte, die mit Linth-Limmern oder eben, wie die Frau Bundesrätin heute schon erwähnte, Nant de Drance vergleichbar sind. Das sind diejenigen Projekte, von denen wir glauben, dass sie wichtig sein werden, und das ist auch meine Vision.

Wenn wir die Ziele der Kommission erreichen, werden wir teilweise Überschüsse haben. Die Kommission will, dass wir in den nächsten Jahren in der Schweiz 30 Terawattstunden Solar zubauen und damit eine Dekarbonisierungswelle auslösen. Wenn wir dies erreichen, werden wir Situationen haben, in denen wir zu viel Strom haben. Das wissen wir heute schon, oder wir gehen mindestens davon aus, dass das so sein wird. In der Nacht werden wir sicher wenig Solarstrom haben. Es braucht deshalb einen Ausgleich, um in den Abendstunden, in der Nacht und gegen Morgen Strom zur Verfügung zu stellen. Dafür gelten die Pumpspeicherwerke als höchstwahrscheinlich beste Lösung, dies nach heutigen Erkenntnissen und aus einer wirtschaftlichen Sicht. Pumpspeicherwerke sind auch Batterielösungen überlegen, denn Batterien brauchen Metalle, die in unsicheren Ländern gewonnen werden. Es braucht Minenarbeiter. Hier behalten wir die Wertschöpfung eben im Land, wie es auch die Frau Bundesrätin immer wieder erwähnt. Wenn wir diese Lösung haben, bleibt die Wertschöpfung hier.

In Bezug auf die Frage, ob und in welcher Art diese Projekte realisiert werden, kann der Bundesrat sehr viel entscheiden. Wir wissen, dass es offengelassen wird. Wir geben dem Bundesrat aber auch die Möglichkeit, solche Projekte in einem internationalen Verhältnis vielleicht als Trumpf der Schweiz einzubringen. Vielleicht wird es eines Tages sehr wertvoll sein, unseren europäischen Partnern einen Trumpf anzubieten. Der Trumpf der Schweiz sind eben Pumpspeicherwerke in den Alpen, in denen der überschüssige Strom kurzfristig gespeichert werden kann, damit er vielleicht in den folgenden Tagen wieder an das Netz abgegeben werden kann.

Unsere Nachbarn haben diese Möglichkeit mit den Alpen nicht. Wenn wir europäisch denken, dann könnte es ein sinnvolles Ganzes ergeben, wenn wir vielleicht eben auch solche Anlagen in ein Verhandlungspaket einbringen - im Wissen, dass natürlich auch die Leitungen dann angepasst werden müssen und dass das regulatorische Umfeld noch offen ist. Aber wir kennen die Situation in zehn, zwanzig Jahren nicht, und wir sollten hier die Türe offen lassen, damit sich auch Swissgrid einen Anteil einer solchen Leistungsreserve sichern kann.

Mit diesem Artikel schaffen wir die Möglichkeit, dass solche Projekte den Durchbruch erzielen. Ich bin überzeugt, dass es für die Schweiz sehr sinnvoll wäre, in solche Anlagen zu investieren. Ich bin überzeugt, dass sie ganz langfristig, auf achtzig Jahre hinaus, ihren Preis wert sind - selbst wenn sie nur eine Versicherung sind. Denn wir sehen ja im jetzigen Umfeld, wie teuer es kommt, wenn man in einem Moment eben nicht gegen solche Marktveränderungen, gegen solche Situationen versichert ist. Dann ist es besser, frühzeitig Vorsorge zu betreiben und zu investieren, auch im Wissen, dass das etwas kosten wird.

Ich möchte Sie bitten, diesem Antrag der Kommission hier Folge zu leisten - im Wissen, dass damit die Pumpspeicherkraftwerke noch nicht gebaut sind. Aber mindestens schaffen wir damit die Möglichkeit, dass in Kombination mit dem Solarausbau auch der Ausbau der Pumpspeicherkraftwerke realisiert wird.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich glaube, Herr Ständerat Schmid hat die Kommission überzeugt, dass es sich hier lohnt, eine zusätzliche Fördermöglichkeit für Pumpspeicherkraftwerke vorzusehen. Wir sind etwas weniger überzeugt, ich werde aber keine Abstimmung verlangen. Die Zweifel, die wir haben, betreffen die Frage, wie gut das Fördersystem der gleitenden Marktprämie mit Pumpspeicherkraftwerken funktioniert, weil diese Kraftwerke in ihrer Reinform, wenn es also reine Umwälzwerke sind, keine neue Produktion bringen und damit von der Volatilität der Marktpreise abhängend eingesetzt werden. Das ist schon etwas wesentlich anderes als ein Werk, das zusätzlichen Strom produziert. Hier können die Betriebsstunden und damit natürlich auch die Produktion von Jahr zu Jahr sehr stark schwanken. Aus diesem Grund wurde dann auch das Cost-plus-Modell als weitere Fördermöglichkeit hinzugefügt.

Ich denke, Sie können das einmal drinlassen. Man muss aber schon noch anschauen, ob diese Fördermöglichkeit mit der gleitenden Marktprämie hier wirklich das richtige Instrument ist. Bei aller Freude an Linth-Limmern und an Nant de Drance: Man müsste schon auch dafür sorgen, dass diese Pumpspeicherkraftwerke noch einen Zusatznutzen bringen, denn es sind zwei grosse Werke. Das wird man anschauen. Die Fragezeichen betreffen eher das Fördersystem, aber dieses kann der Zweitrat nochmals anschauen - Sie richten damit heute also keinen Schaden an.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 42 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(1 Enthaltung)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 1 Art. 27

Antrag der Kommission

Unverändert

Ch. 1 art. 27

Proposition de la commission

Inchangé

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 27a; 27b

Antrag der Kommission

Abs. 1, 2

Unverändert

Abs. 3

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 1 art. 27a; 27b

Proposition de la commission

Al. 1, 2

Inchangé

Al. 3

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 27c

Antrag der Minderheit

(Knecht, Stark)

Titel

Investitionsbeiträge für andere Stromerzeugungsanlagen

Abs. 1

Für die Modernisierung bestehender Kernkraftwerke kann ein Investitionsbeitrag in Anspruch genommen werden.

Abs. 2

Er beträgt höchstens 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten.

Ch. 1 art. 27c

Proposition de la minorité

(Knecht, Stark)

Titre

Contributions d'investissement allouées pour d'autres installations de production d'électricité

Al. 1

Une contribution d'investissement peut être sollicitée pour la modernisation de centrales nucléaires existantes.

Al. 2

Cette contribution se monte à 60 pour cent au plus des coûts d'investissement imputables.

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Über diesen Antrag haben wir bereits bei Ziffer 1 Artikel 24 Absatz 1 entschieden.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Der Präsident hat es bereits gesagt: Darüber wurde entschieden. Es geht um die Unterstützung der Kernkraftwerke, die in der Kommission und hier im Plenum abgelehnt wurde.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Der Antrag der Minderheit ist bei Ziffer 1 Artikel 24 Absatz 1 abgelehnt worden. Einen Antrag der Mehrheit gibt es hier nicht.

Ziff. 1 Art. 28 Abs. 1, 2

Antrag der Kommission

Unverändert

Ch. 1 art. 28 al. 1, 2

Proposition de la commission

Inchangé

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 29 Titel, Abs. 1 Einleitung, 2, 3 Einleitung, Bst. bbis, h-k

Antrag der Kommission

Unverändert

Ch. 1 art. 29 titre, al. 1 introduction, 2, 3 introduction, let. bbis, h-k

Proposition de la commission

Inchangé

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Damit Sie nicht glauben, dass wir nicht wissen, was wir machen: Diese ganzen Streichungsanträge gehen auf die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Girod zurück. Die entsprechenden Bestimmungen wurden jetzt einfach in diese Fahne aufgenommen. Damit Sie überzeugt sind, dass wir hier das Richtige streichen: Sie sehen das auf der ersten Seite der Fahne oben links. Es geht um die Anpassung an die parlamentarische Initiative Girod.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 5a. Kapitel Titel

Antrag der Kommission

Gleitende Marktprämie für die Einspeisung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien

Ch. 1 chapitre 5a titre

Proposition de la commission

Prime de marché flottante pour l'injection d'électricité issue d'énergies renouvelables

Ziff. 1 Art. 29a

Antrag der Kommission

Titel

Teilnahme am System der gleitenden Marktprämie

Abs. 1

Für nachfolgend aufgeführte neue, erheblich erweiterte oder erheblich erneuerte Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien kann, soweit die Mittel reichen (Art. 35 und 36), gestützt auf die Bestimmungen dieses Kapitels eine gleitende Marktprämie in Anspruch genommen werden:

a. Neue Wasserkraftanlagen mit einer Leistung ab 1 MW, die nicht überwiegend dem Umwälzbetrieb dienen;

b. Erhebliche Erweiterungen und Erneuerungen von Wasserkraftanlagen, wenn diese nach der Erweiterung oder Erneuerung eine Leistung von mindestens 300 kW aufweisen;

c. Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung ab 150 kW;

d. Windenergieanlagen;

e. Biomasseanlagen.

Abs. 2

Als neue Anlagen gelten Anlagen, die nach dem Inkrafttreten der Änderungen vom ... in Betrieb genommen werden.

Abs. 3

Kein Anspruch auf eine gleitende Marktprämie besteht für:

a. Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle (Kehrichtverbrennungsanlagen);

b. Schlammverbrennungs-, Klärgas- und Deponiegasanlagen;

c. Anlagen, die teilweise fossile Brenn- oder Treibstoffe nutzen.

Abs. 4

Für Ausnahmen von der Untergrenze bei Wasserkraftanlagen (Abs. 1 Bst. a und b) gelten die Absätze 4 und 5 von Artikel 26.

Abs. 5

Der Bundesrat regelt die weiteren Einzelheiten, insbesondere:

a. das Antragsverfahren;

b. die Vergütungsdauer;

c. energetische, ökologische und andere Mindestanforderungen für Biomasseanlagen;

d. das vorzeitige Erlöschen des Anspruchs auf die gleitende Marktprämie;

e. den Austritt aus dem System der gleitenden Marktprämie;

f. die rechnerische Weiterverteilung der eingespeisten Elektrizität durch die als Mess- und Abrechnungseinheiten tätigen Bilanzgruppen;

g. weitere Aufgaben der Bilanzgruppen und der Netzbetreiber, insbesondere eine Pflicht zur Abnahme und Vergütung im Rahmen von Artikel 21 sowie eine allfällige damit zusammenhängende Vorleistungspflicht.

Ch. 1 art. 29a

Proposition de la commission

Titre

Participation au système de la prime de marché flottante

Al. 1

Pour autant que les moyens financiers suffisent (art. 35 et 36), une prime de marché flottante peut être sollicitée sur la base des dispositions du présent chapitre pour les installations de production d'électricité issue d'énergies renouvelables qui sont nouvelles ou ont fait l'objet d'un agrandissement notable ou d'une rénovation notable et sont répertoriées ci-après:

a. les nouvelles installations hydroélectriques d'une puissance égale ou supérieure à 1 MW ne servant pas de manière prépondérante au pompage-turbinage;

b. les agrandissements ou les rénovations notables d'installations hydroélectriques qui présentent une puissance d'au moins 300 kW après l'agrandissement ou la rénovation;

c. les installations photovoltaïques sans consommation propre d'une puissance égale ou supérieure à 150 kW;

d. les installations éoliennes;

e. les installations de biomasse.

Al. 2

Sont réputées nouvelles les installations mises en service après l'entrée en vigueur des modifications du ...

Al. 3

Aucune prime de marché flottante ne peut être sollicitée pour:

a. les installations de combustion des déchets urbains (usines d'incinération des ordures ménagères);

b. les installations d'incinération des boues, les installations au gaz d'épuration et les installations au gaz de décharge;

c. les installations alimentées partiellement aux combustibles ou aux carburants fossiles.

Al. 4

L'article 26 alinéas 4 et 5 s'applique aux exemptions à la limite inférieure de puissance fixée pour les installations hydroélectriques (al. 1 let. a et b).

Al. 5

Le Conseil fédéral fixe les autres modalités, en particulier:

a. la procédure de demande;

b. la durée de la rétribution;

c. les exigences minimales en termes d'énergie, d'écologie ou autres pour les installations de biomasse;

d. l'expiration avant terme du droit à la prime de marché flottante;

e. la sortie du système de la prime de marché flottante;

f. la redistribution comptable, par les groupes-bilan agissant au titre d'unités de mesure et de décompte, de l'électricité injectée;

g. les autres tâches des groupes-bilan et des exploitants de réseau, notamment l'obligation de reprise et l'obligation de rétribution dans le cadre de l'article 21 ainsi que l'éventuelle obligation de paiement anticipé de la rétribution.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Wenn Sie es mir erlauben, werde ich die Besprechung der Buchstaben a bis e von Artikel 29a Absatz 1 in einem Aufwisch erledigen. Es geht um die Einführung eines neuen Fördermittels. Herr Kollege Stark hat sich dafür starkgemacht. Es betrifft gleitende Marktprämien für die Einspeisung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien.

Der Bundesrat hat ein System von Investitionsbeiträgen für die Förderung der erneuerbaren Energien vorgeschlagen, das mit der parlamentarischen Initiative Girod 19.443 ab 2023 umgesetzt werden soll. In einem solchen System tragen die Produzenten die Verantwortung für die Vermarktung der Energie mit den entsprechenden Chancen und Risiken. Die Gestehungskosten für die Anlagen werden durch den Investitionsbeitrag aber um etwa die Hälfte gesenkt.

Die Kommissionsmehrheit hat dem ein System von gleitenden Marktprämien für gewisse Anlagen an die Seite gestellt, das im Wesentlichen dem bisherigen Einspeisevergütungssystem mit direkter Vermarktung entspricht. Dabei erhält der Produzent zwar keinen Investitionsbeitrag, dafür wird aber ein sich an den Gestehungskosten orientierender Abnahmepreis, der sogenannte Vergütungssatz, garantiert. Die Anlagebetreiber müssen die Energie selbst vermarkten. Bei dem Verkauf des Stroms am Markt zu Preisen, die unter dem Vergütungssatz liegen, wird die Differenz mit Geldern aus dem Netzzuschlagsfonds ausgeglichen. Im gegenteiligen Fall muss der Produzent die Überschüsse in den Netzzuschlagsfonds einzahlen. Davon ausgenommen sind die Einnahmen in den Monaten Dezember bis März, wenn die Produzenten 20 bis 40 Prozent des den Vergütungssatz übersteigenden Teils einbehalten können sollen. Wir haben diesen besonderen Vergütungssatz festgelegt, weil es uns ein Anliegen war, die Produktion im Winterhalbjahr zu stärken.

Anspruchsberechtigt sind neue Wasserkraftanlagen ab 1 Megawatt, erhebliche Erweiterungen oder Erneuerungen von Wasserkraftanlagen ab 300 Kilowatt, Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch ab 150 Kilowatt, Windenergieanlagen sowie Biomasseanlagen. Für diese Anlagen besteht das einmalige Wahlrecht zwischen der gleitenden Marktprämie und einem Investitionsbeitrag.

Die gleitende Marktprämie trägt den Ertragsrisiken langfristiger Investitionen viel besser Rechnung als Investitionsbeiträge. Wie viele Beispiele aus anderen europäischen Ländern zeigen, verbessert sich dadurch die Investitionsbereitschaft erheblich. Wir wissen ja, dass wir in den letzten Jahren einen Mangel an Investitionen in diesem Bereich hatten. Bei steigendem Strompreis, wie wir es gerade erleben, braucht es für die meisten Anlagen keine Unterstützung durch den Staat, weil die Gestehungskosten über den Markt abgegolten werden. Entwickeln sich die Marktpreise über den Erwartungen, so partizipiert daran, durch das Prinzip "contracts for difference", auch der Staat bzw. der Netzzuschlagsfonds. Es gibt aber auch andere Zeiten, zum Beispiel war es 2015 so, in denen die Marktpreise unter die Gestehungskosten fallen, und dann wäre dies ein Auffangnetz, damit diese Investition auch gegen unten abgesichert werden könnte.

Es gibt keine Minderheiten; in diesem Sinn weiss ich nicht, ob noch jemand aus der Kommission sprechen will.

Verfahrensbeitrag

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Das Wort aus der Kommission wird nicht mehr verlangt. Ich gebe es Frau Bundesrätin Sommaruga.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Wir bitten Sie, Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen, respektive ich glaube, es gibt gar keine Minderheit. Aber ich möchte trotzdem kurz etwas sagen.

Die Lösung der Kommission hier weicht vom ursprünglichen Fördermodell des Bundesrates ab. Die Diskussionen in der Kommission haben aber gezeigt, dass diese Ergänzung des Fördermodells, also diese gleitende Marktprämie, insbesondere auch mit einem Wahlrecht, jetzt wirklich erwünscht ist, und deshalb können wir das auch unterstützen. Aber ich möchte einfach noch etwas dazu sagen. In Bezug auf den Netzzuschlag muss man berücksichtigen: Mit der Einführung einer gleitenden Marktprämie werden längerfristig grössere Risiken von den Investoren zum Bund, also zum Netzzuschlagsfonds, transferiert; dessen muss man sich einfach bewusst sein. Sollten die Strommarktpreise mittelfristig wieder auf das Niveau von zum Beispiel 2016 fallen und länger dort verharren, dann würde die gleitende Marktprämie den Fonds sehr teuer zu stehen kommen; das muss man einfach wissen.

Dann schlägt Ihre Kommission noch ein Modell vor, in dem die Produzenten, welche jetzt die geltende Marktprämie in Anspruch nehmen, gegen tiefe Marktpreise abgesichert sind. Ein gestehungskostenorientierter Vergütungssatz ist ihnen garantiert; wenn es schlecht aussieht für die Produzenten, sind sie also abgesichert. Umgekehrt sollen sie, wenn ihre Markterlöse über den Vergütungssatz steigen, die vergütungssatzübersteigenden Mehrerlöse in den Fonds zurückzahlen. Das wäre eigentlich ausgleichende Gerechtigkeit, ein sogenannter "contract for difference". Der Antrag Ihrer Kommission sieht jetzt aber für die Wintermonate sogar vor, dass die Anlagenbetreiber 20 bis 40 Prozent des übersteigenden Teils einbehalten können. Da muss ich Ihnen schon sagen - ich werde das im Zweitrat auch noch einmal einbringen -: Das ist also schon eine unschöne Asymmetrie. Die Verluste sind abgesichert, und ein Teil der Gewinne kann einbehalten werden. Ich glaube, das ist keine gute Idee. Wahlmöglichkeiten: okay. Gleitende Marktprämie: okay. Aber da haben Sie aus meiner Sicht wieder einen Schritt zu weit gemacht. Wir können das im Zweitrat diskutieren, nicht heute, aber ich wollte es einfach schon einmal ankündigen.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 40 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(1 Enthaltung)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 1 Art. 29b

Antrag der Kommission

Titel

Wahlrecht

Abs. 1

Betreiber von Anlagen, für die sowohl Anspruch auf Teilnahme am System der gleitenden Marktprämie als auch auf einen Investitionsbeitrag besteht, können wählen, ob sie am System der gleitenden Marktprämie teilnehmen oder einen Investitionsbeitrag in Anspruch nehmen wollen.

Abs. 2

Entscheiden sie sich für die Teilnahme am System der gleitenden Marktprämie, müssen sie in Anspruch genommene Investitionsbeiträge (Art. 24) dem Netzzuschlagsfonds (Art. 37) zurückerstatten.

Ch. 1 art. 29b

Proposition de la commission

Titre

Droit d'option

Al. 1

Les exploitants d'installations ayant le droit de participer au système de la prime de marché flottante mais aussi de bénéficier d'une contribution d'investissement peuvent opter soit pour la participation au système de la prime de marché flottante soit pour l'obtention de la contribution d'investissement.

Al. 2

L'exploitant qui opte pour la participation au système de la prime de marché flottante doit rembourser au fond alimenté par le supplément (art. 37) les contributions d'investissement dont il a bénéficié (art. 24).

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 29c

Antrag der Kommission

Titel

Teilweise Teilnahme und Referenz-Marktpreis

Abs. 1

Die Bestimmungen zur teilweisen Teilnahme (Art. 20) und zum Referenz-Marktpreis (Art. 23) im Einspeisevergütungssystem gelten sinngemäss auch für das System der gleitenden Marktprämie.

Abs. 2

Bei der Festlegung des Referenz-Marktpreises kann der Bundesrat auch mögliche Zusatzerlöse berücksichtigen.

Ch. 1 art. 29c

Proposition de la commission

Titre

Participation partielle et prix de marché de référence

Al. 1

Les dispositions régissant la participation partielle (art. 20) et celles réglant le prix de marché de référence (art. 23) dans le système de rétribution de l'injection s'appliquent par analogie au système de la prime de marché flottante.

Al. 2

Le Conseil fédéral peut également tenir compte d'éventuels revenus supplémentaires lors de la fixation du prix de marché de référence.

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 29d

Antrag der Kommission

Titel

Direktvermarktung

Abs. 1

Für den Verkauf der Elektrizität im System der gleitenden Marktprämie gelten die Absätze 1-4 von Artikel 21 sinngemäss.

Abs. 2

Übersteigt der Referenz-Marktpreis den Vergütungssatz, so steht der übersteigende Teil dem Netzzuschlagsfonds (Art. 37) zu.

Abs. 3

In den Monaten Dezember bis März kann der Betreiber 20 bis 40 Prozent des übersteigenden Teils einbehalten. Der Bundesrat setzt den dem Betreiber zustehenden Teil fest.

Ch. 1 art. 29d

Proposition de la commission

Titre

Commercialisation directe

Al. 1

L'article 21 alinéas 1 à 4 s'applique par analogie à la vente d'électricité dans le système de la prime de marché flottante.

Al. 2

Si le prix de marché de référence est supérieur au taux de rétribution, l'excédent revient au fonds alimenté par le supplément (art. 37).

Al. 3

Entre décembre et mars, l'exploitant peut retenir de 20 à 40 pour cent de la partie excédentaire. Le Conseil fédéral fixe la part revenant à l'exploitant.

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 29e

Antrag der Kommission

Titel

Vergütungssatz

Abs. 1

Der Vergütungssatz orientiert sich an den bei der Inbetriebnahme einer Anlage massgeblichen und angemessenen Gestehungskosten.

Abs. 2

Für einzelne Technologien oder Anlagetypen kann der Bundesrat vorsehen, dass sich der Vergütungssatz an den bei der Inbetriebnahme einer Anlage massgeblichen Gestehungskosten von Referenzanlagen orientiert. Die Referenzanlagen entsprechen der jeweils effizientesten Technologie; diese muss langfristig wirtschaftlich sein.

Abs. 3

Für Fotovoltaikanlagen ab einer bestimmten Leistung kann der Vergütungssatz mittels Auktionen festgesetzt werden. Für verschiedene Kategorien können je separate Auktionen durchgeführt werden.

Abs. 4

Der Vergütungssatz bleibt während der ganzen Vergütungsdauer gleich.

Abs. 5

Der Bundesrat erlässt Ausführungsbestimmungen, insbesondere über:

a. die Festsetzung der Vergütungssätze je Erzeugungstechnologie, Kategorie und Leistungsklasse;

b. die Vergütungssätze für Technologien oder Anlagetypen, die sich an den Gestehungskosten von Referenzanlagen orientieren;

c. Ausnahmen vom Grundsatz nach Absatz 4, insbesondere über die Anpassung der Vergütungssätze für bereits am System der gleitenden Marktprämie teilnehmende Anlagen, wenn bei der jeweiligen Anlage oder Referenzanlage übermässige Gewinne oder übermässige Verluste erzielt werden.

Ch. 1 art. 29e

Proposition de la commission

Titre

Taux de rétribution

Al. 1

Le taux de rétribution s'aligne sur les coûts de revient qui sont déterminants et adéquats au moment de la mise en service d'une installation.

Al. 2

Pour certaines technologies ou pour certains types d'installations, le Conseil fédéral peut prévoir que le taux de rétribution s'aligne sur les coûts de revient des installations de référence qui sont déterminants au moment de la mise en service d'une installation. Les installations de référence correspondent à la technologie la plus efficace; cette technologie doit être rentable à long terme.

Al. 3

Pour les installations photovoltaïques à partir d'une certaine puissance, le taux de rétribution peut être fixé par mises aux enchères. Des mises aux enchères séparées peuvent être effectuées pour les différentes catégories.

Al. 4

Le taux de rétribution reste inchangé pendant toute la durée de la rétribution.

Al. 5

Le Conseil fédéral édicte des dispositions d'exécution, en particulier concernant:

a. la fixation des taux de rétribution par technologie de production, par catégorie ou par classe de puissance;

b. les taux de rétribution pour les technologies ou les types d'installations qui s'alignent sur les coûts de revient des installations de référence;

c. les dérogations au principe fixé à l'alinéa 4, notamment par l'adaptation des taux de rétribution pour les installations participant déjà au système de la prime de marché flottante, lorsque l'installation concernée ou l'installation de référence génère des bénéfices ou des pertes excessifs.

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 30 Abs. 4 Bst. e

Antrag der Kommission

Unverändert

Ch. 1 art. 30 al. 4 let. e

Proposition de la commission

Inchangé

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 32 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 1 art. 32 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 38 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(1 Enthaltung)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 1 Art. 33

Antrag der Kommission

Unverändert

Ch. 1 art. 33

Proposition de la commission

Inchangé

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 35

Antrag der Mehrheit

Abs. 2 Bst. d, g

Unverändert

Abs. 2 Bst. dbis

dbis. die gleitende Marktprämie nach dem 5a. Kapitel;

Abs. 2 Bst. dter

dter. die gleitende Marktprämie und die Projektierungsbeiträge nach Artikel 9bis Absatz 2 Buchstabe b StromVG;

Abs. 2 Bst. dquater

dquater. die Investitionsbeiträge gemäss Artikel 9ter Absatz 2 StromVG;

Abs. 4

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Zanetti Roberto, Baume-Schneider, Mazzone, Thorens Goumaz)

Abs. 3

... höchstens 2,8 Rappen/kWh. Der Bundesrat ...

Ch. 1 art. 35

Proposition de la majorité

Al. 2 let. d, g

Inchangé

Al. 2 let. dbis

dbis. a prime de marché flottante visée au chapitre 5a;

Al. 2 let. dter

dter. la prime de marché flottante et les contributions au développement de projet prévues à l'article 9bis alinéa 2 lettre b LApEl;

Al. 2 let. dquater

dquater. les contributions d'investissement prévues à l'article 9ter alinéa 2 LApEl;

Al. 4

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Zanetti Roberto, Baume-Schneider, Mazzone, Thorens Goumaz)

Al. 3

... est de 2,8 centimes/kWh au maximum. Le Conseil fédéral ...

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Bei Artikel 35 schlägt der Bundesrat vor, für die Finanzierung der Investitionsbeiträge gemäss Kapitel 5 EnG den Netzzuschlag zu verwenden. Mit der parlamentarischen Initiative Girod ist diese Regelung bereits aufgenommen worden. Der Netzzuschlag soll unverändert 2,3 Rappen pro Kilowattstunde betragen. Die Kommissionsmehrheit schlägt vor, mit dem Netzzuschlag neu ebenfalls die gleitende Marktprämie gemäss Kapitel 5a EnG, die Marktprämie gemäss Artikel 9bis StromVG - das betrifft die Winterauktionen - sowie die Investitionsbeiträge für die WKK- und Umwandlungsanlagen gemäss Artikel 9ter StromVG zu finanzieren.

Später sehen Sie bei Artikel 35 Absatz 3 - dazu kommen wir noch - eine Mehrheit und eine Minderheit. Dort möchte eine Minderheit Zanetti Roberto den Netzzuschlag auf 2,8 Rappen pro Kilowattstunde erhöhen, damit zusätzlich 0,5 Rappen pro Kilowattstunde für die ökologische Sanierung der Wasserkraft zur Verfügung stehen.

Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Ich mache mir da auch keine Illusionen, ich sage Ihnen einfach, wieso ich den Antrag platziert habe. Ich sass seinerzeit auch am runden Tisch zur Wasserkraft, der die fünfzehn Objekte definiert und gesagt hat, dass das Schutzniveau erhalten bleiben solle, insbesondere, was das Restwasser anbelangt. Das haben wir jetzt ja gemacht und dafür bin ich sehr dankbar. Dann haben wir auch gesagt, die ökologische Sanierung der Wasserkraftwerke solle beförderlich behandelt werden, und wir haben empfohlen, die entsprechenden Mittel zu erhöhen.

Wir haben dann in der Kommission vom BAFU irgend so eine Auslegeordnung zum Stand der ökologischen Sanierung verlangt. Das BAFU hat uns dann verschiedene Varianten aufgezeigt, wie man mit welchem Tempo wie viel Wasserkraftwerke ökologisch sanieren kann. Ich habe mich für die Variante 1 ausgesprochen, mithin die stolzeste, schnellste und in Gottes Namen auch die teuerste Variante. Aber der Zweitrat kann gegebenenfalls eine günstigere Variante nehmen.

Würde man die Abgabe für die ökologische Sanierung von aktuell 0,1 auf 0,6 Rappen erhöhen, hätte dies Auswirkungen auf Artikel 36 Absatz 1: Litera a müsste gestrichen werden, wogegen mit Litera d eine neue Bestimmung eingefügt werden müsste. Diese Netzzuschlagserhöhung - ich habe mir das hier notiert - hätte für einen vierköpfigen Durchschnittshaushalt Mehrkosten von 27 Franken pro Jahr beziehungsweise Fr. 2.25 pro Monat beziehungsweise 7,5 Rappen pro Tag zur Folge.

Ich weiss, dass es relativ tollkühn ist, in der jetzigen Zeit Kostenerhöhungen vorzuschlagen. Aber verglichen mit der Verdoppelung der Strompreise, von der wir sprechen, und weiss der Kuckuck was scheinen mir die 7,5 Rappen pro Tag irgendwie doch noch vertretbar. Gegebenenfalls müsste man diesen Kaufkraftverlust von 7,5 Rappen pro Tag anderweitig abfedern; der Nationalrat hat diesbezüglich ja bereits vorgespurt.

Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag - es ist gewissermassen ein Konzeptantrag - zuzustimmen. Gegebenenfalls könnte der Zweitrat, wie gesagt, eine moderatere Anpassung beschliessen.

Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Ich habe allen Respekt für die Minderheit Zanetti Roberto, bitte Sie aber doch, diese nicht zu unterstützen. Alleine deswegen hätte ich mich nicht gemeldet, um zu reden, sondern weil ich glaube, es ist noch wichtig, dem Rat mitzuteilen, dass wir eine umfangreiche Diskussion hatten zur Frage: Muss man den Zuschlag erhöhen, oder soll man ihn senken? Was macht man mit dem Winterstromzuschlag und was mit dem Zuschlag für Systemdienstleistungen? Ich persönlich glaube, die Kommission hat sehr verantwortungsvoll darüber diskutiert und beschlossen, dass in der heutigen Zeit eine Erhöhung nicht angebracht ist angesichts dessen, dass der Netzzuschlagsfonds im Moment gut finanziert ist, ihm im Moment Mittel zufliessen, weil ja die "contracts" zum Teil dazu führen, dass jetzt Mittel zurückfliessen.

Bezüglich der Kilowattstundenpreise für den Privaten, die genannt wurden, teile ich sogar die Ansicht von Kollege Zanetti; das wäre vermutlich nicht weltbewegend. Aber das wird ja eigentlich von der ganzen Industrie und auch von allen Verbrauchern bezahlt, die momentan natürlich ganz andere Preiserhöhungen stemmen müssen. Darum finde ich, es wäre ein komplett falsches Signal, wenn es hier nach dem Antrag der Kommissionsminderheit zu irgendeiner Preiserhöhung kommen würde.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Möchte sich der Berichterstatter noch äussern?

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Nur eine kleine Berichtigung: Die Kommission ist schon der Meinung, dass die gegenwärtigen Preissteigerungen es völlig untragbar machen, hier über den Plafond von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde hinauszugehen. Es wird aber sicherlich eine relativ aufwendige Aufgabe sein, die Finanzierung der gesamten Investitionen, die in diesem Entwurf angedacht sind, über die Netzzuschlagsentschädigung zu führen. Gegenwärtig reden wir jedoch nicht von einer Verdoppelung, sondern von einer Verzehnfachung der Strompreise. In dieser Lage ist ein solcher Antrag nicht opportun.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Herr Ständerat Noser hat es vorhin gesagt: Der Bundesrat hatte Ihnen hier einen sogenannten Winterzuschlag von 0,2 Rappen pro Kilowattstunde vorgeschlagen, um eben diesen spezifischen Ausbau für den Winterstrom auch separat zu finanzieren. Ich habe es eingangs gesagt: Sicherheit kostet, Sicherheit ist nie gratis. Ich glaube, wenn man der Bevölkerung sagt, dass wir für die Versorgungssicherheit, spezifisch für den Winter, diesen Zubau wollen und brauchen, dann ist klar, dass das auch etwas kostet. Ausserdem haben Sie jetzt ja auch noch die höheren Zubauziele beschlossen. Sie wollen rasch vorwärtsmachen. Sie haben eine Ausweitung der Förderung auf zusätzliche Technologien wie Pumpspeicherwerke oder WKK und Umwandlungstechnologien beschlossen. Bezüglich zusätzlicher Unterstützungsmöglichkeiten war Ihre Kommission also ziemlich kreativ, würde ich sagen, und auch sehr offen.

Gleichzeitig stellt sich eben dann die Frage, woher das Geld kommt respektive ob diese heute bestehenden 2,3 Rappen pro Kilowattstunde für all das genügen. Ich habe aber gleichzeitig auch Verständnis; angesichts der heutigen Situation mit den hohen Preisen ist der Netzzuschlagsfonds einfach auch gut ausgestattet, das ist eine Realität. Kommt hinzu, dass es jetzt sicher auch schwierig wäre, eine Erhöhung des Netzzuschlags zu beschliessen und der Bevölkerung und der Wirtschaft zuzumuten. In diesem Sinne habe ich Verständnis. Aber ich glaube, folgende Aussage war wichtig - das haben Herr Ständerat Noser und auch der Kommissionssprecher, glaube ich, gesagt -: Im Moment ist das so, aber darauf werden Sie dann allenfalls auch noch einmal zurückkommen müssen. Sie haben ja auch noch vorgesehen, dass sich der Netzzuschlagsfonds zukünftig verschulden darf. Dazu gibt es aber dann noch den Einzelantrag Hegglin Peter; den müssen wir dann vielleicht noch kurz anschauen.

Ich sage aber gerne noch etwas zum Minderheitsantrag Zanetti Roberto. Die ökologische Sanierung der Wasserkraft ist vor dem Hintergrund der bereits grossen Belastung und der bedeutenden Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewässer dringender und notwendiger denn je. Es ist auch integraler Bestandteil der Vereinbarung zum runden Tisch. Die Empfehlung ist, die ökologische Sanierung der Wasserkraft jetzt rasch sicherzustellen. "Rasch sicherzustellen" heisst, die finanziellen Mittel für die Entschädigung der Wasserkraftwerke zu erhöhen. Ich muss Ihnen sagen, die Wasserkraftbranche selber hat in den letzten Jahren sehr viel Sanierungskompetenz aufgebaut. Der Schweizerische Wasserwirtschaftsverband fordert daher auch die Sicherstellung der Finanzierung. Sonst geht das Know-how, das wir heute haben, wieder verloren. Die Branche möchte sich nicht nur im Bereich erneuerbarer Energien, sondern auch in der Nachhaltigkeit stärker positionieren.

Etwas müssen wir hier deutsch und deutlich sagen, ich erinnere mich an einen Einzelantrag Engler zu diesem Thema: Die Finanzierung der ökologischen Sanierung ist einfach nicht vorhanden. Man hat damals einmal eine Zahl in den Raum gestellt. Eigentlich wissen es alle: Die Finanzierung ist absolut ungenügend. Irgendeinmal wird man sagen müssen, wie man diese ökologische Sanierung finanzieren will. Ich habe natürlich auch Verständnis, dass es schwierig ist, in der aktuellen Situation und im Rahmen dieser ohnehin schon sehr komplexen und höchst umstrittenen Vorlage auch noch die ökologische Sanierung der Wasserkraft mit einem Zuschlag von 0,6 Rappen pro Kilowattstunde zu finanzieren. Aber ich möchte es hier in aller Deutlichkeit gesagt haben.

Ich habe Ihnen damals gesagt, Herr Ständerat Engler, wir würden uns Gedanken machen. Wir haben uns die Gedanken gemacht. Wir können auch gerne mal in der Kommission vorstellen, welche Möglichkeiten wir haben. Sie werden sich einmal mit diesen Kosten konfrontieren lassen müssen und dann auch sagen, dass Sie sie jetzt aufbringen wollen. Wir sind bereit, wir haben uns Überlegungen gemacht, das BAFU hat Variantenvorschläge ausgearbeitet. Ich würde Ihnen trotzdem empfehlen, das nicht in diese Vorlage aufzunehmen, aber ich bin sehr froh, wenn ich hier Motivation spüre, die Sache anzupacken. Damit werden Sie sich konfrontieren lassen müssen.

Ich habe Ihnen damals gesagt, Herr Ständerat Engler, es sei nicht nur eine Milliarde Franken. Und es ist so, es ist nicht nur eine Milliarde Franken. Aber ich hoffe, dass wir uns einig sind, dass wir da noch eine Hausaufgabe zu erledigen haben.

Ich bitte Sie also, heute den Antrag der Minderheit Zanetti Roberto abzulehnen. Ich würde es begrüssen, wenn Sie versprechen würden, uns zu unterstützen, wenn wir die ökologische Sanierung der Wasserkraft mit den Mitteln, die es dazu braucht, wirklich anpacken würden.

Abstimmung

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 11 Stimmen

Dagegen ... 29 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 1 Art. 36

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

Unverändert, ausser:

Bst. a Ziff. 4

4. die Investitionsbeiträge nach Artikel 9ter Absatz 2 StromVG;

Abs. 2

Unverändert

Abs. 3

... Er kann für die Investitionsbeiträge nach dem 5. Kapitel und für die gleitende Marktprämie nach dem 5a. Kapitel und Artikel 9bis Absatz 2 Buchstabe b Wartelisten vorsehen. Für ...

Antrag der Minderheit

(Zanetti Roberto, Baume-Schneider, Mazzone, Thorens Goumaz)

Abs. 1 Bst. a Ziff. 3

Aufheben

Abs. 1 Bst. d

d. ein Höchstanteil von 0,6 Rappen/kWh für die Entschädigung nach Artikel 34.

Ch. 1 art. 36

Proposition de la majorité

Al. 1

Inchangé, sauf:

Let. a ch. 4

4. pour les contributions d'investissement prévues à l'article 9ter alinéa 2 LApEl;

Al. 2

Inchangé

Al. 3

... Il peut prévoir des listes d'attente pour les contributions d'investissement visées au chapitre 5 et pour la prime flottante visée au chapitre 5a et à l'article 9bis alinéa 2 lettre b. Pour ..

Proposition de la minorité

(Zanetti Roberto, Baume-Schneider, Mazzone, Thorens Goumaz)

Al. 1 let. a ch. 3

Abroger

Al. 1 let. d

d. un maximum de 0,6 centime/kWh pour les indemnisations visées à l'article 34.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich muss zu Artikel 36, obwohl über den Antrag der Minderheit Zanetti Roberto bereits entschieden wurde, zuhanden des Amtlichen Bulletins noch Folgendes festhalten: Der Bundesrat schlägt bei diesem Artikel Begrenzungen für die einzelnen Verwendungen des Netzzuschlags vor, die allerdings bereits mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Girod übernommen worden sind. Die Kommissionsmehrheit verlangt, dass für die Förderung von Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen und Umwandlungstechnologien nach Artikel 9ter des Stromversorgungsgesetzes - diesen werden wir wahrscheinlich erst nächste Woche behandeln - ein Höchstanteil von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde eingesetzt werden kann. Das ist die neue Ziffer 4 in Absatz 1 Buchstabe a, die bereits hier eingefügt ist. Hierzu gibt es aber keine Minderheit.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. 1 Art. 37

Antrag der Kommission

Abs. 1

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 4

Die Mittel des Netzzuschlagsfonds sind zu verzinsen.

Ch. 1 art. 37

Proposition de la commission

Al. 1

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 4

Les ressources du fonds alimenté par le supplément doivent porter intérêts.

Ziff. 1 Art. 37a

Antrag der Kommission

Titel

Verschuldung des Netzzuschlagsfonds

Abs. 1

Der Netzzuschlagsfonds kann im Umfang des Zweifachen einer über fünf Jahre gemittelten Jahreseinnahme verschuldet werden, um Finanzierungsspitzen zu überbrücken.

Abs. 2

Die Verschuldung ist innerhalb von fünf Jahren auszugleichen.

Abs. 3

Der Kredit ist zu einem marktüblichen Zins zu verzinsen.

Abs. 4

Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.

Antrag Hegglin Peter

Streichen

Ch. 1 art. 37a

Proposition de la commission

Titre

Endettement du fonds alimenté par le supplément

Al. 1

Un endettement du fonds à hauteur du double d'une recette annuelle moyenne calculée sur cinq ans est possible, en vue de surmonter les pics de financement.

Al. 2

L'endettement doit être compensé dans un délai de cinq ans.

Al. 3

Le crédit doit porter intérêts à un taux conforme au marché.

Al. 4

Le Conseil fédéral règle les modalités.

Proposition Hegglin Peter

Biffer

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Wir behandeln Ziffer 1 Artikel 37 und 37a gemeinsam.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Zu Artikel 37 Absätze 1 und 4 und gleich auch zu Artikel 37a: Es geht um den Netzzuschlagsfonds.

Mit Inkrafttreten des totalrevidierten Energiegesetzes wurde per 1. Januar 2018 ein Spezialfonds zur Finanzierung der verschiedenen Fördermassnahmen errichtet, der Netzzuschlagsfonds. Über die Mittelverwendung wird jährlich Bericht erstattet. Der Netzzuschlagsfonds darf sich gemäss heutiger Rechtsgrundlage nicht verschulden. Gemäss Artikel 37 Absatz 1 soll der neu zu erhebende Winterzuschlag nach Artikel 9bis StromVG separat ausgewiesen werden; die Kommission stimmt dem Entwurf des Bundesrates zu.

Zu Artikel 37 Absatz 4: Die Kommission beantragt, das bestehende Verschuldungsverbot des Netzzuschlagsfonds aufzuheben, damit eine grössere Flexibilität vorhanden ist. Vor dem Hintergrund der Ausdehnung der Fördermassnahmen, unter Beibehaltung des Netzzuschlags in Höhe von maximal 2,3 Rappen pro Kilowattstunde, erlaubt eine Verschuldungsmöglichkeit eine gewisse Flexibilität bei der Mittelverwendung und ein stärkeres Ankurbeln der Produktion. Die konkrete Umsetzung dieser Verschuldungsmöglichkeit ist insbesondere mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung zu klären. So müsste der Netzzuschlagsfonds beim Bund ein entsprechendes Darlehen beantragen. Die Gewährung dieses Kredits wäre jedoch unter Einhaltung der Schuldenbremse möglich.

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich war über diesen neuen Artikel 37a sehr erstaunt. Ich war erstaunt, dass es diesbezüglich keinen Minderheitsantrag gab, und ich war deshalb erstaunt, weil ich klar der Meinung bin, dass diese Ergänzung bundesverfassungswidrig ist.

Wir sind gemäss Bundesverfassung gehalten, die Einnahmen und die Ausgaben auf Dauer im Gleichgewicht zu halten. Das ist in der Bundesverfassung statuiert, es findet aber auch Niederschlag im Finanzhaushaltgesetz. Davon ableitend gilt dies doch auch für unselbstständige Fonds, die aus der Bundesrechnung ausgegliedert sind. Der Bundesgesetzgeber hat dem Rechnung getragen, indem er bei diesen ausgegliederten Fonds genau diese Bestimmungen auch in die jeweiligen Gesetze geschrieben hat. So steht es nämlich auch im Bundesgesetz über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr: Der Fonds darf sich nicht verschulden. Genau gleich ist es beim Netzzuschlagsfonds; auch dort ist in Artikel 37 Absatz 4 gemäss geltendem Recht explizit festgehalten, dass sich der Netzzuschlagsfonds nicht verschulden darf. Und klar: Wenn er Mittel hat, sind diese Mittel zu verzinsen.

Wenn wir jetzt dort eine Ausnahme machen, dann ist das wie ein Dammbruch. Das heisst, dass man natürlich auch bei anderen ausgegliederten unselbstständigen Fonds entsprechende Bestimmungen erlassen kann, und das heisst, dass wir den Grundsatz der Bundesverfassung über diesen Umweg umgehen können. Ich finde, das ist doch noch zu prüfen. Das war auch mein Ansinnen, weshalb ich dies hier in den Rat tragen wollte: dass Sie sich dessen bewusst sind und dass diese Bestimmung nicht einfach so durchläuft.

Meiner Meinung nach - und so habe ich es gehört - teilt auch das Eidgenössische Finanzdepartement diese Beurteilung, wie ich sie nun geäussert habe. Ich meine, auch Sie sollten dem entsprechend Rechnung tragen. Ich glaube, aktuell ist es auch nicht notwendig, dass wir diese Verschuldungsmöglichkeit schaffen: Der Netzzuschlagsfonds ist sehr gut dotiert, und aktuell fliessen auch sehr viele Mittel in ihn zurück. Ich habe z. B. auch eine entsprechende Fotovoltaikanlage mit garantierten Preisen von 19,6 Rappen; die realisierten Preise sind aber sogar bei über 26 Rappen. Damit fliessen jetzt pro Kilowatt 5 bis 6 Rappen in diesen Netzzuschlagsfonds, dort fliessen also viele Mittel hinein.

Ich empfehle Ihnen mit meinem Einzelantrag, diesen Artikel 37a zu streichen.

Wenn ich jetzt schon am Sprechen bin, erlaube ich mir noch eine weitere Bemerkung. Wir haben wirklich viele neue Subventionstatbestände beschlossen. Wir haben vorhin die gleitende Marktprämie beschlossen. Wir wissen nicht genau, wie das alles wirkt. Wir haben auch keine Übersicht über diese Mittel, die neu gebraucht werden. Ich habe zu all den neuen Beschlüssen, die wir gefasst haben, keinen Antrag mehr gestellt. Aber ich meine schon, dass man, wenn dann das Paket in den anderen Rat geht, seitens der Verwaltung eine Übersicht erstellen und eine Schätzung machen sollte, welche Kosten daraus erwachsen werden. Zudem sollte dann im Schwesterrat auch die Finanzkommission konsultiert werden, damit sie ihre Meinung abgeben kann. Die Finanzkommission des Ständerates hat zu dieser Gesetzesvorlage nicht Stellung nehmen können. Ich meine, für eine sachliche Politik wäre eine solche Stellungnahme wirklich nötig. Erst wenn wir diese kennen, können wir Sach- und Finanzierungsentscheide richtig aufeinander abstimmen und dem Grundsatz, dass die Mittel wirksam und wirtschaftlich eingesetzt werden, Rechnung tragen.

Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Ich möchte an die Adresse meines Vorredners sagen, dass es eine falsche Aussage ist, dass die Ergänzung verfassungswidrig sei; das ist komplett falsch. Wir haben dies - Sie können schon den Kopf schütteln, Herr Kollege Hegglin - in der Kommission sehr intensiv besprochen. Wir haben diese Frage aufgenommen und sie klar verneint. Und wenn Sie sehen, weshalb die Frage verneint wurde, dann verstehen Sie vielleicht auch den Mechanismus dahinter.

Wir wollen nämlich die Investitionen der Energieversorger, die in den letzten Jahren fast ausschliesslich ins Ausland geflossen sind, in die Schweiz holen, wo es im Normalfall teurer ist. Wir wollen, dass auch die Privaten möglichst rasch investieren, wir wollen entsprechende Anreize schaffen, und dennoch haben wir uns in der Kommission entschieden, die Mittel für den Netzzuschlagsfonds nicht zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der aktuell steigenden Energie- und Strompreise würde dies die Bevölkerung nicht verstehen. Ja, es ist momentan auch gar nicht nötig. Solange die Marktpreise so hoch sind, lohnt es sich beinahe für jeden und jede, zu investieren. Wir haben deshalb die Fördermechanismen im vorliegenden Mantelerlass so ergänzt, dass der Bund viel mehr als Risikoabsicherer fungiert und nicht in jedem Fall als Förderer, das ist der Unterschied.

Wie viel der Bund tatsächlich wird fördern müssen, wird sehr stark von den künftigen Strompreisen abhängig sein. Und wenn wir da sehen, welche Berg- und Talfahrten dieser Preis in den letzten zehn Jahren gemacht hat, ist ein Blick auf die nächsten gut zehn Jahre ganz einfach ein Blick in die Glaskugel. Wir wissen nicht, welche Anforderungen auf den Bund und damit auf den Netzzuschlagsfonds zukommen werden. Die hohe Abhängigkeit der Ausgaben aus dem Netzzuschlagsfonds vom Strompreis hat in der Vergangenheit nämlich dazu geführt, dass das Bundesamt für Energie sehr vorsichtig budgetiert hat, eben weil der Netzzuschlagsfonds sich nicht verschulden darf. So lagen zwischenzeitlich deutlich mehr als eine Milliarde Franken im Fonds, obwohl eigentlich genügend förderbare Projekte vorhanden gewesen wären.

Ich muss Ihnen sagen, dass die Bevölkerung Folgendes vorerst genauso wenig verstehen würde: Wir brauchen Strom, es gäbe Projekte, aber der Bund hortet das Geld. Das darf es in Zukunft nicht mehr geben. Deshalb haben wir uns in der Kommission dafür entschieden, dass sich der Netzzuschlagsfonds künftig verschulden darf. Es geht uns nicht darum, die Energiewende auf Pump zu finanzieren, sondern darum, dem Bundesamt für Energie die nötige Planungssicherheit zu geben und zu verhindern, dass wieder überall Wartelisten eingeführt werden müssen. Sie kennen diese Wartelisten noch: Sie haben dazu geführt, dass diejenigen, welche investieren wollten, nicht investieren konnten. Deshalb haben wir diesen Mechanismus verändert. Damit ist auch sichergestellt, dass er nicht ausartet. Wir haben für die Verschuldung klare Grenzen gesetzt: Sie darf maximal das Zweifache der über die letzten fünf Jahre gemittelten Jahreseinnahme betragen, und der Ausgleich muss innerhalb der nächsten fünf Jahre geschehen. Das scheint mir unter dem Strich sehr vernünftig. Auch der gesamten Kommission schien dies sehr vernünftig; es gab keinen Minderheitsantrag.

Deshalb bitte ich Sie, dem Einzelantrag Hegglin Peter zu Artikel 37a nicht zuzustimmen. Ich danke Ihnen, dass Sie hier einen wichtigen Schritt machen, damit das Geld investiert wird, und zwar so, dass wir auch wirklich die nötige Power auf den Boden bringen.

Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion

Kollege Hegglin nimmt schon ein wichtiges Thema auf, wenn er darauf hinweist, dass wir eigentlich wenige Grundlagen bezüglich der Wirkung der finanziellen Mittel, also der Effizienz des Mitteleinsatzes, haben. Das ist richtig. Aber gerade deshalb haben wir in unserer Kommission das System der gleitenden Marktprämie eingeführt. Ich glaube, die Schwäche des bisherigen Systems ist einfach, dass wir nur die Möglichkeit der Investitionsbeiträge haben. So hat der Staat nie die Möglichkeit, von hohen Strompreisen zu profitieren.

Mit dem System der gleitenden Marktprämie kann es in Phasen mit hohen Strompreisen sogar sein, dass Rückflüsse eintreten, dass keine Förderung notwendig ist und trotzdem viel zugebaut werden kann, weil ein Versprechen abgegeben wird. Das ist die Wirkung dieses Fonds. Das könnte allenfalls das viel effizientere und bessere System sein, mit dem wir eben die Investitionen absichern können und es trotzdem günstiger kommt, als wenn man nur die Möglichkeit der Investitionsbeiträge hat. Das möchte ich vorweg zu bedenken geben.

Es ist richtig, dass sich der Zweitrat noch im Detail mit diesen Fragen der finanziellen Förderung auseinandersetzen sollte. Wir haben gerade auch die Ausgestaltung der gleitenden Marktprämie nicht im Detail festgelegt. Das müssen wir als Kommission offen zugeben. Wir haben in Anlehnung an die ausländischen Modelle das System festgelegt. Es lässt viel Raum offen, aber die Details sind natürlich dann noch auszuarbeiten.

Der Zweitrat kann vielleicht einmal eine Studie dazu machen lassen, wie das System wirkt, wie man es einführen könnte. Dann kommt man schnell zum Schluss, dass es bei Anlageinvestitionen - die Stromerzeugungsanlagen sollen auf Jahrzehnte hinaus Strom bringen, das sind also nicht nur kurzfristige Anlagen - höchstwahrscheinlich richtig ist, die Möglichkeit zu schaffen, dass sich dieser Netzzuschlagsfonds über eine mittelfristige Dauer auch ein bisschen verschulden kann, nämlich im Umfang des Zweifachen einer über fünf Jahre gemittelten Jahreseinnahme. Dann würde diese Verschuldung wieder abgebaut. Denn wir haben es schon vielfach erlebt: Die Strompreise sind jetzt hoch; es wird aber wieder eine Phase geben, in der sie viel tiefer sind, als wir alle annehmen; und später wird wieder eine Phase kommen, in der sie viel mehr steigen, als wir je gedacht haben. Ich glaube, das sind die Erfahrungen der Vergangenheit, und es wird auch in Zukunft so sein.

Wir haben jetzt ein Interesse, dass dieser Zubau ermöglicht wird. Mit diesem System der gleitenden Marktprämie in Kombination mit der Verschuldungsmöglichkeit des Netzzuschlagsfonds schaffen wir einen gesetzlichen Rahmen, der uns auch hilft, diese Ziele zu erreichen.

Mit diesen Argumenten möchte ich Sie hier auch bitten, den Einzelantrag Hegglin Peter abzulehnen und mit der Kommission zu stimmen.

Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich möchte in Ergänzung dazu nur noch sagen, dass ich es eigentlich begrüsse, dass Kollege Hegglin dieses Problem, dieses Thema nochmals einbringt. Ich möchte auch anregen, dass man das Thema im Sinne einer Spezialfinanzierung prüfen möge. Es ist wirklich zu fragen, ob wir die ganzen Kosten des Aufbaus jetzt einer einzigen Generation überwälzen sollten. Die Frau Bundesrätin hat gesagt, das Gesetz, das wir jetzt beraten, könne erst am 1. Januar 2025 in Kraft treten; ich hoffe, es wird ein Jahr früher sein. Aber wenn es denn so wäre, müssten wir also bis 2025 alles mit Investitionsbeiträgen machen - das sind Unsummen. Wenn Sie die gleitende Marktprämie einsetzen, dann können Sie das über die ganze Dauer der Investition verteilen. Die Vor- und Nachteile hat Kollege Schmid jetzt gut erläutert.

Aber ich möchte Sie bitten, das gut zu studieren, damit man die Spezialfinanzierungslösung einigermassen verteilen kann, sodass nicht die jetzige Generation einfach mit Netzzuschlägen belastet wird und die ganze Politik wegen fehlender Mittel gestoppt werden muss. Das ist ja eigentlich nicht die Idee, sondern dass man das wirklich so in die Zukunft entwickeln kann. Die gleitende Marktprämie, so wie wir sie jetzt vorschlagen, ist ja im Gegensatz z. B. zu Deutschland viel, viel besser ausgerichtet. In Deutschland wird immer der Preis bis zu den Gestehungskosten bezahlt. Und immer wenn der Marktpreis darüber ist, gehört alles den Unternehmen. Wir haben jetzt eine Lösung, bei der wir sagen: Es fliesst im Prinzip immer alles zurück, wenn der Marktpreis über den Gestehungskosten ist, ausser in den vier Wintermonaten. Und das ist wahrscheinlich nicht so schlecht; das sind 20 bis 40 Prozent.

Frau Bundesrätin, ich möchte Sie daran erinnern, dass wir jetzt bei den Kleinanlagen ja auch so etwas wie eine gleitende Marktprämie eingeführt haben. Dort haben wir gesagt: Wenn der Marktpreis 100 Prozent über den Gestehungskosten ist, wird alles - alles! - den einspeisenden Einzelanlagen vergütet. Dort sind wir sehr grosszügig, und das stellt einen grossen Unterschied dar. Vielleicht könnte man das auch nochmals anschauen.

In den nächsten zwanzig Jahren werden wir aufgrund der aktuellen Marktlage in Europa, wo alle aus den fossilen Energien aussteigen wollen, tendenziell immer Märkte haben, die relativ hohe Preise bezahlen. Das heisst eigentlich, dass wir unseren Energieumbau mit der gleitenden Marktprämie, so wie wir es jetzt andenken, mit recht wenig Kosten finanzieren können bzw. dass bei jeder Hochpreisphase sehr viel Geld zurück in den Netzzuschlagsfonds fliessen wird, was enorm wichtig ist.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Zuhanden von Herrn Kollege Hegglin: Ich verstehe seine Bedenken durchaus. Wir haben das auch in der Kommission seriös diskutiert. Immerhin weise ich darauf hin, dass der Netzzuschlagsfonds sich im Umfang von zwei Jahreseinnahmen verschulden kann; man kann nicht höher gehen, das ist eine Begrenzung nach oben. Die Verschuldung ist innerhalb von fünf Jahren auszugleichen - das ist ein weiteres Sicherungsmittel -, und der Kredit ist marktüblich zu verzinsen.

Gemäss unserer Auskunft ist diese Bestimmung verfassungskonform. Aber selbstverständlich ist der Weg offen, den Artikel anzunehmen und dann - das hätte ich mir auch bei Artikel 2a gewünscht - die Überprüfung der Verfassungsmässigkeit dieser Bestimmung im Verlauf der Debatte vorzunehmen sowie entsprechend auch Gutachten erstellen zu lassen. Das wäre nicht nur bei Artikel 2a möglich gewesen, auch hier ist das möglich und wahrscheinlich auch notwendig.

Aber wir sind doch der Meinung, dass wir jetzt zwanzig Jahre aufholen müssen; Kollege Stark hat es erwähnt. Unsere Konzerne haben während den letzten Jahrzehnten im Ausland investiert. Für die Stromversorgungssicherheit der Schweiz haben diese Investitionen - Stand heute - nichts gebracht, im Gegenteil: Wir müssen jetzt Rettungspakete machen. Daher finden wir es durchaus angemessen, hier ein wenig mehr zu machen, als es notwendig gewesen wäre, wenn man es auf der ganzen Zeitschiene gemacht hätte.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Sie diskutieren nicht zum ersten Mal über die Verschuldungsmöglichkeit des Netzzuschlagsfonds. Ich habe jetzt gerade kurz nachgeschaut: Vor ziemlich genau drei Jahren, am 10. September 2019, haben Sie eine Motion Müller Damian angenommen, die Motion 19.3742, "Finanzielle Überbrückung für den Abbau der Wartelisten bei erneuerbaren Energien". Diese wollte die Möglichkeit einer Verschuldung des Netzzuschlagsfonds, unter bestimmten Bedingungen, schaffen. Und am 10. Februar 2020 - das habe ich auch noch nachgeschaut - hat eine deutliche Mehrheit der UREK-N diese Motion ebenfalls zur Annahme empfohlen. Das weitere Geschehen mit dieser Motion konnte ich dann leider nicht mehr nachvollziehen. Aber Sie haben der Motion damals jedenfalls schon zugestimmt.

Warum haben Sie damals zugestimmt? Damals gab es andere Diskussionen, die sich im Wesentlichen um die Wartelisten drehten. Die vielen Gesuche haben einen Stau und damit wirklich viel Ärger verursacht. Denn es gab Leute, die eigentlich investieren wollten, dies aber nicht konnten, weil der Netzzuschlagsfonds sich nicht verschulden durfte, und darum gab es diese Wartelisten, die in der Zwischenzeit abgebaut wurden.

Das ist gut, aber jetzt haben Sie mit dieser Vorlage neue Fördertatbestände, die vorgesehen sind. Diese werden zu höheren Ausgaben führen. Gleichzeitig, und das ist wichtig, gibt es mit dem Instrument der gleitenden Marktprämie zwar zu Beginn eine Glättung, denn es fällt nicht der gesamte Investitionskostenbeitrag auf einen Schlag an. Aber es gibt entsprechend natürlich auch die Unsicherheiten; ich habe das vorhin ausgeführt und muss es nicht noch einmal sagen. Wenn die Marktpreise tief sind, dann könnte das auch einfach einmal sehr, sehr teuer werden. Gerade deshalb könnte es sein, dass dieser Fonds ohne die Verschuldungsmöglichkeit kurzzeitig ins Minus gerät, und dann müssten die Förderungen in den einzelnen Bereichen einfach gestoppt werden.

Ich denke, für die Investitionssicherheit, auch für die Planung und für die Investitionsfreudigkeit ist dieses Stop-and-go genau das Schlechteste, was Sie tun können. Von daher habe ich zwar Verständnis, Herr Ständerat Hegglin; Sie sorgen sich jetzt auch ein bisschen, ob das Ganze zusammengehalten werden kann. Aber ich denke, mit den Sicherungen, die Ihre Kommission vorgesehen hat, kann sich dieser Netzzuschlagsfonds auch nicht einfach unbegrenzt verschulden.

Sie haben gewünscht, Herr Ständerat Hegglin, dass der Zweitrat dann noch sagt, wie viel das kostet. Das wird einfach schwierig sein. Erstens haben Sie ein Wahlrecht. Man kann jetzt Investitionskostenbeiträge oder die gleitende Marktprämie wählen. Wie viele sich für das eine oder für das andere entscheiden, wissen wir heute nicht. Zweitens: Mit der gleitenden Marktprämie haben Sie halt die Preisentwicklung. Ich würde heute die Hand nicht ins Feuer legen bezüglich der Entwicklung der Preise in den nächsten zwei, drei, fünf Jahren, wirklich nicht.

Von daher gibt es diese Unsicherheit. Aber ich denke, dass die Verschuldung hier wirklich limitiert ist. Ich habe auch nie vonseiten des Finanzdepartementes gehört, dass sie nicht verfassungskonform sei.

Ich kann mir vorstellen, dass der Zweitrat bzw. seine Kommission das nochmals anschaut. Aber Sie haben, wie gesagt, diesen Entscheid vor drei Jahren schon einmal gefällt. Ich habe keinen Anlass, anzunehmen, dass Sie diesen heute nicht auch nochmals so fällen.

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich danke für diese Diskussion. Ich wollte die Diskussion anstossen, und ich ziehe aufgrund dieser Diskussion meinen Einzelantrag zurück. Ich erwarte aber, dass der Schwesterrat darüber noch befindet und das noch abklärt. Denn die Frage, ob es an der Grenze der Verfassungsmässigkeit ist, ist für mich tatsächlich noch offen. Ich möchte, dass man das prüft. Dass diese Motionen, die offenbar von uns angenommen worden sind, nicht umgesetzt worden sind, hat vielleicht auch irgendwo seine Bewandtnis. Ich finde, das sollte jetzt angeschaut werden, auch die Wirkungsweise. Das heisst, dass man prüft, welche Auswirkungen die gleitende Marktprämie oder eben die Subvention hat. Ich denke, das ist wichtig, und wenn der Schwesterrat dies macht, können wir ja dann später darüber noch in den Materialien lesen.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Der Antrag Hegglin Peter zu Ziffer 1 Artikel 37a ist zurückgezogen worden.

Angenommen gemäss Antrag der Kommission

Adopté selon la proposition de la commission

Ziff. 1 Art. 38 Abs. 1 Bst. b

Antrag der Kommission

Ziff. 1, 2, 4

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ziff. 5

5. gleitende Marktprämien nach Artikel 29a.

Ch. 1 art. 38 al. 1 let. b

Proposition de la commission

Ch. 1, 2, 4

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Ch. 5

5. les primes de marché flottantes visées à l'article 29a.

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 37 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(1 Enthaltung)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 1 Art. 40 Bst. e

Antrag der Mehrheit

e. mindestens 33 Prozent des Rückerstattungsbetrags für Energieeffizienzmassnahmen oder für Investitionen in erneuerbare Energien im Inland verwendet werden.

Antrag der Minderheit

(Stark, Fässler Daniel, Knecht, Noser, Rieder, Schmid Martin)

Streichen

Ch. 1 art. 40 let. e

Proposition de la majorité

e. 33 pour cent au moins du montant remboursé est consacré à des mesures visant à accroître l'efficacité énergétique ou à investir dans des énergies renouvelables en Suisse.

Proposition de la minorité

(Stark, Fässler Daniel, Knecht, Noser, Rieder, Schmid Martin)

Biffer

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Bei Artikel 40 Buchstabe e geht es um die Rückerstattung des Netzzuschlags für energieintensive Unternehmen. Die Kommissionsmehrheit verlangt in diesem Zusammenhang, dass diese zusätzlich mindestens 33 Prozent des Rückerstattungsbetrags für Energieeffizienzmassnahmen oder für Investitionen in erneuerbare Energien im Inland verwenden können. Die Minderheit Stark beantragt den Verzicht auf diese Regelung.

Zum Hintergrund und der Tragweite dieses Beschlusses: Pro Jahr erhalten rund zweihundert Unternehmen eine Rückerstattung des Netzzuschlags. Es werden etwa 100 Millionen Schweizerfranken zurückverteilt. Eine Reinvestition von zusätzlich 33 Prozent jährlich würde wichtige zusätzliche Mittel für Effizienzmassnahmen und Investitionen in erneuerbare Energien freisetzen. Die Mehrheit findet, dass dieser Ansatz einen Anreiz bietet, schnell eine höhere Effizienz und eine höhere Produktion erneuerbarer Energie zu erreichen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich stelle zuerst fest, dass der Bundesrat hier keine Änderung vorgeschlagen hat. Die Änderung kommt aus der Mitte der Kommission. Es geht ja um stromintensive Unternehmen. Sie können, wenn die Elektrizitätskosten mehr als 10 Prozent oder mehr als 5 Prozent des Umsatzes ausmachen, eine Rückerstattung des Netzzuschlags beantragen. Der Kommissionspräsident hat ausgeführt, wie viele das sind.

Die Voraussetzungen für diese Rückerstattungen sind heute in Artikel 40 des Energiegesetzes definiert. Dort steht in Litera a: "Der Netzzuschlag wird nur zurückerstattet, wenn sich die Endverbraucherin oder der Endverbraucher in einer Zielvereinbarung mit dem Bund dazu verpflichtet hat, die Energieeffizienz zu steigern." Das ist die heutige Formulierung, und so wird es vollzogen.

Nun will die Mehrheit das verschärfen, indem sie sagt, "mindestens 33 Prozent des Rückerstattungsbetrags" müssten "für Energieeffizienzmassnahmen" - ja, das ist richtig, aber dann - "oder für Investitionen in erneuerbare Energien im Inland verwendet werden". Das ist des Guten zu viel, vor allem in der heutigen Zeit, in der die stromintensiven Branchen selbstverständlich mit grossen Problemen zu kämpfen haben. Wenn sie bei der Energieeffizienz alles gemacht haben, was sie können, dann ist es doch nichts als recht, wenn sie die übrigen Franken, die sie da zurückerstattet erhalten, in ihrem Betrieb einsetzen können und nicht noch für Drittinvestitionen verwenden müssen.

Der Antrag der Mehrheit ist gut gemeint, aber er ist wirklich kontraproduktiv.

Ich bitte Sie, den Mehrheitsantrag abzulehnen.

Mazzone Lisa · Mit-F · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion

Notre collègue Noser, dans le débat d'entrée en matière, a dit: "Si je dois donner un conseil au second conseil, c'est celui de mettre de l'efficacité énergétique dans cette loi." Je suis tout à fait d'accord avec lui. C'est un peu le parent pauvre de cette loi.

Il s'agit ici d'un instrument concret qui permet justement d'investir dans l'efficacité énergétique; c'est pourquoi je vous invite à soutenir cette proposition de la majorité.

Reichmuth Othmar · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich bin ja auch etwas mitschuldig daran, dass die öffentliche Hand bei Effizienzmassnahmen relativ viel Unterstützung leistet. Entsprechend gehöre ich hier auch zur Kommissionsmehrheit. Ich meine, es wäre gerechtfertigt, wenn von diesem Sonderrecht, das energieintensive Unternehmen nutzen können, ein Teil - der konkrete Antrag lautet auf einen Drittel - im Kreislauf bleiben würde. Sie haben gehört, was zu erfüllen ist, damit der Netzzuschlag zurückerstattet wird: Es ist eine Zielvereinbarung abzuschliessen, dass man im eigenen Betrieb die Effizienz steigert. Das hilft einem selber auch. Wenn ein energieintensives Unternehmen die Effizienz steigert, profitiert es davon. Dann muss es noch eine Berichterstattung machen und ein Gesuch stellen. Schliesslich muss der Betrag, der rückerstattet wird, mindestens 20 000 Franken betragen. Diese Anforderungen sind nicht allzu hoch.

Zudem möchte ich einfach erwähnen, dass dieses Instrument, diese Rückerstattung eines Drittels, bereits einmal bestanden hat. Man hat es gestrichen, als man den Netzzuschlag erhöht hat.

Gerade bei Effizienzmassnahmen leistet die öffentliche Hand sehr grosse Unterstützungen. Es ist daher gerechtfertigt, dass ein Drittel im Kreislauf bleibt. Immerhin können die Unternehmungen, die es betrifft, immer noch zwei Drittel frei verwenden.

Insofern bitte ich Sie, dem Mehrheitsantrag zuzustimmen.

Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Frau Mazzone hat mich ja persönlich angesprochen, und da möchte ich natürlich den Ball aufnehmen, so nett sind wir miteinander.

Ich habe in diesen zwanzig Jahren, in denen ich im Parlament bin, festgestellt, dass man nie zynisch sein darf. Es wurde vom Minderheitssprecher angeführt, um welche Betriebe es geht. Das sind Betriebe mit sehr hohen Energiekosten, und denen stehen jetzt Preissteigerungen bevor, die gigantisch sind - gigantisch, das muss man klar und deutlich sagen. Die werden alles tun, auch ohne Zielvereinbarung, um Energie zu sparen. Davon bin ich ganz fest überzeugt. Wenn dann der Bund im Nachhinein noch kommt und sagt, man müsse 33 Prozent des rückerstatteten Geldes nochmals ins Energiesparen einfliessen lassen, obwohl die Betriebe gar keine Liquidität mehr haben, dann ist das doppelt zynisch. Das geht so nicht. Also wirklich, ich finde das ziemlich schwierig, wenn man das so macht.

Wir haben ja andere Energieeffizienzmassnahmen im Bericht gehabt. Diese 22 Terawattstunden kommen nicht über diese Massnahme zustande. Die kommen über andere Massnahmen zustande, und diese Massnahmen fehlen komplett. Also jetzt zu argumentieren, das sei die Massnahme, finde ich eigentlich falsch.

Ich bitte Sie, für diese energieintensiven Betriebe: Machen Sie das nicht! Das wäre ein falsches Signal.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Der Netzzuschlag wird pro Jahr rund zweihundert Unternehmen zurückerstattet. Es werden etwa 100 Millionen Franken rückverteilt. Eine Reinvestition von zusätzlich 33 Prozent würde wichtige zusätzliche Mittel für Effizienzmassnahmen und Investitionen in erneuerbare Energien freisetzen. Für die Unternehmen zahlt sich die Rückerstattung des Netzzuschlags auch dann aus, wenn sie einen Teil, einen Drittel, des Rückerstattungsbetrags reinvestieren. Ich glaube, das ist ein zentrales Argument.

Die Minderheit argumentiert, dass diese Investitionspflicht die Unternehmen der Wirtschaft in Zeiten von - Herr Noser hat es gesagt - extrem hohen Strompreisen noch zusätzlich belasten würde. Ich möchte dem entgegenhalten, dass die Kommissionsmehrheit die Industrie von zusätzlichen Kosten bisher vollständig ausgenommen hat, indem sie vorsieht, dass alle Förderinstrumente über den Netzzuschlag finanziert werden. Sie hat keine anderen zusätzlichen Möglichkeiten. Das heisst, mit Ausnahme derjenigen, die den Netzzuschlag zurückerstattet bekommen, müssen alle das bezahlen, was Sie heute beschlossen haben. Sie wollen mehr zubauen, schneller zubauen und weitere Förderinstrumente vorsehen. Das alles sollen diejenigen tragen, die von dieser Rückerstattung nicht profitieren.

Alles, was Sie beschlossen haben, ist sinnvoll - oder zumindest vieles davon - und dient der Versorgungssicherheit. Man muss doch sagen, dass auch die stromintensiven Unternehmen, die ganze Industrie, ein allergrösstes Interesse an der Versorgungssicherheit haben. Dass sie hier jetzt mit einem Drittel des Rückerstattungsbetrages auch einen Beitrag leisten sollen, ist, glaube ich, nicht zynisch, Herr Ständerat Noser, sondern liegt letztlich im Interesse aller. Versorgungssicherheit steht im Zentrum dieser Vorlage. Dafür wollen Sie sehr viel machen. Diejenigen, die eine Rückerstattung haben, sollen mit einem Drittel auch einen Beitrag leisten. Denn alles andere wird, vergessen Sie das nicht, von den anderen getragen, von den Unternehmen, die eben nicht zu diesen zweihundert Unternehmen gehören. Das wird von allen KMU mitgetragen. Ich glaube, dieser Beitrag ist verkraftbar. Er dient letztlich auch der Versorgungssicherheit.

Deshalb bitte ich Sie, hier Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 25 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 13 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Wir werden dieses Geschäft am kommenden Donnerstag, 29. September 2022, zu Ende beraten. - Ich wünsche Ihnen eine gute Heimkehr und ein schönes Wochenende.

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 18.25 Uhr

La séance est levée à 18 h 25