21.047
Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Bundesgesetz
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)
Loi relative à un approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables (Modification de la loi sur l'énergie et de la loi sur l'approvisionnement en électricité)
Ziff. 1 Art. 44 Abs. 1, 2, 4, 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1 art. 44 al. 1, 2, 4, 5
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich glaube auch, dass Artikel 44 bereits besprochen wurde, bin mir dessen aber nicht ganz sicher. Trotzdem gibt es keine Bemerkungen vonseiten des Berichterstatters.
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Art. 45
Antrag der Mehrheit
Abs. 3 Bst. b
b. die Pflicht zur Sanierung sowie über das Verbot der Neuinstallation und des Ersatzes von elektrischen Widerstandsheizungen;
Abs. 3 Bst. d
d. die Pflicht zur Installation von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei Neubauten, erheblichen Um- und Erneuerungsbauten sowie über die Energieeffizienz;
Abs. 3 Bst. e
e. die Pflicht, intelligente Heizungssteuerungen in Ferienwohnungen zu installieren;
Abs. 3 Bst. f
f. den jährlichen spezifischen Elektrizitätsbedarf für und die Steuerbarkeit von Beleuchtung bei Neubauten, Umbauten und Umnutzungen mit einer Energiebezugsfläche (EBF) von mehr als 500 Quadratmeter.
Antrag der Minderheit
(Stark, Bischof, Fässler Daniel, Knecht, Reichmuth, Schmid Martin)
Unverändert
Antrag der Minderheit
(Müller Damian, Baume-Schneider, Mazzone, Noser, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)
Abs. 3 Bst. g
g. die fachgerechte Inbetriebnahme von gebäudetechnischen Anlagen (Heizung, Lüftung, Klima, Kälte, Sanitär, Elektro und Gebäudeautomation), das aktive Energie-Monitoring sowie die periodische energetische Betriebsoptimierung zur Gewährleistung der Gesamtsystemeffizienz. Die Vorschriften gelten für Nichtwohnbauten, Gebäude der öffentlichen Hand sowie grosse Wohnbauten.
Antrag der Minderheit
(Mazzone, Baume-Schneider, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)
Abs. 3bis
Beim Erlass der Vorschriften nach Absatz 3 Buchstabe b beachten sie, dass mit geeigneten Massnahmen die Anzahl der ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen kontinuierlich und deutlich reduziert wird. Dazu legt der Bund Zwischenziele fest. Verfehlt ein Kanton die Einhaltung der Zwischenziele, gilt für diesen Kanton per 2035 ein Nutzungsverbot für ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen. Bagatellgrenzen und Ausnahmen bestimmt der Bundesrat.
Antrag der Minderheit
(Zanetti Roberto, Baume-Schneider, Mazzone, Müller Damian, Thorens Goumaz)
Abs. 3ter
Sie sorgen mittels verbindlicher Vorgaben für die Stromproduktion bei Neubauten sowie erheblichen Um- und Erneuerungsbauten dafür, dass:
a. das wirtschaftlich zumutbare sowie technisch realisierbare Fotovoltaikpotenzial ausgenutzt wird;
b. die geeigneten Dach- und Fassadenflächen möglichst vollständig genutzt werden.
Abs. 3quater
Sollten bis 2028 keine Vorgaben nach Absatz 3ter in Kraft sein, kann der Bund Standardvorgaben erlassen.
Ch. 1 art. 45
Proposition de la majorité
Al. 3 let. b
b. l'obligation d'assainir les chauffages électriques à résistance ainsi que sur l'interdiction d'en installer en tant que nouveau chauffage ou en remplacement d'un chauffage existant;
Al. 3 let. d
d. l'obligation de prévoir des installations destinées à l'utilisation des énergies renouvelables lors de nouvelles constructions et lors d'importants travaux de transformation ou de rénovation ainsi que sur l'efficacité énergétique;
Al. 3 let. e
e. l'obligation d'installer des commandes de chauffage intelligentes dans les logements de vacances;
Al. 3 let. f
f. les besoins en électricité annuels spécifiques à l'éclairage et la possibilité de piloter celui-ci lors d'une nouvelle construction, d'une transformation ou d'une réaffectation impliquant une surface de référence énergétique (SRE) supérieure à 500 mètres carrés.
Proposition de la minorité
(Stark, Bischof, Fässler Daniel, Knecht, Reichmuth, Schmid Martin)
Inchangé
Proposition de la minorité
(Müller Damian, Baume-Schneider, Mazzone, Noser, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)
Al. 3 let. g
g. la mise en service appropriée d'installations de technique du bâtiment (chauffage, aération, climatisation, installations de production de froid, sanitaires, installations électriques et domotique), le monitoring énergétique actif et l'optimisation énergétique périodique de l'exploitation visant à garantir l'efficacité globale du système. Les prescriptions s'appliquent aux bâtiments non résidentiels, aux bâtiments détenus par les pouvoirs publics et aux grands bâtiments d'habitation.
Proposition de la minorité
(Mazzone, Baume-Schneider, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)
Al. 3bis
Lorsqu'ils édictent les dispositions visées à l'alinéa 3 lettre b, ils veillent à ce que le nombre de chauffages électriques fixes à résistance soit réduit de manière continue et significative grâce à des mesures appropriées. La Confédération fixe à cet effet des objectifs intermédiaires. Si un canton n'atteint pas ces objectifs intermédiaires, l'utilisation de chauffages électriques fixes à résistance sera interdite dans ce canton à partir de 2035. Le Conseil fédéral définit les seuils minimaux et les exceptions.
Proposition de la minorité
(Zanetti Roberto, Baume-Schneider, Mazzone, Müller Damian, Thorens Goumaz)
Al. 3ter
Ils veillent au moyen de dispositions contraignantes pour la production d'électricité dans des constructions nouvelles et lors d'importants travaux de transformation et de rénovation à ce que:
a. le potentiel photovoltaïque que l'on peut raisonnablement attendre du point de vue économique et qui est techniquement réalisable soit exploité;
b. les surfaces de toitures et de façades qui s'y prêtent soient utilisées autant que possible dans leur intégralité.
Al. 3quater
Si, d'ici 2028, aucune disposition visée à l'alinéa 3ter n'est en vigueur, la Confédération peut édicter des dispositions standard.
Abs. 3 Bst. b, d-f - Al. 3 let. b, d-f
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir bewegen uns in diesem Erlass ja entlang einer Konzeption, die in Artikel 2a des Energiegesetzes (EnG) den Erhalt der Energieproduktion aus Wasserkraft und in Artikel 12 den Zubau von Anlagen zur Energieproduktion aus Wasserkraft zum Thema hat.
In Artikel 45 macht diese Konzeption einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer grösseren Stromversorgungssicherheit in der Schweiz. Es geht nun um das Sparen und um die Effizienz, die mit Artikel 45 gesteigert werden soll. Ich erlaube mir einen ganz vorsichtigen Hinweis auf die Realität in diesem Bereich: Im Jahr 2035 sollen gemäss der Energiestrategie 2050 pro Person 13 Prozent weniger Strom als im Jahr 2000 verbraucht werden. Ich habe Ihnen in der Eintretensdebatte dargelegt, dass die Schweiz im Jahr 2021 im Vergleich zum Jahr 2000 gesamthaft 12 Prozent mehr Strom verbraucht hat. Ende 2022 wird die Schweiz 9 Millionen Einwohner haben. Mit dieser Zahl wurde in der Strategie an und für sich erst für das Jahr 2050 gerechnet. Es besteht also eine Lücke, die wir schliessen müssen. Dies verlangt eben auch Energiesparmassnahmen.
Entlang dieses Konflikts hat sich dann natürlich auch die Diskussion in der Kommission mit einer Mehrheit und einer Minderheit bewegt. Das UVEK hat für die Kommission des Ständerates im Rahmen der Beratung des Mantelerlasses Formulierungsvorschläge für eine Änderung von Artikel 45 EnG ausgearbeitet mit dem Ziel, die Energieeffizienz und damit die Versorgungssicherheit mittel- und langfristig zu verbessern.
Konkret geht es dabei um folgende Rechtsetzungsaufträge an die Kantone: Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe b sieht gemäss dem Antrag der Kommission vor, dass die Kantone Vorschriften über die Pflicht zur Sanierung sowie über das Verbot der Neuinstallation und des Ersatzes von elektrischen Widerstandsheizungen erlassen. Absatz 3 Buchstabe e bestimmt, dass sie Vorschriften über die Pflicht erlassen, intelligente Heizungssteuerungen in Ferienwohnungen zu installieren. Absatz 3 Buchstabe f sieht vor, dass sie Vorschriften über den jährlichen spezifischen Elektrizitätsbedarf für und die Steuerbarkeit von Beleuchtungen bei Neubauten, Umbauten und Umnutzungen mit einer Energiebezugsfläche von mehr als 500 Quadratmetern erlassen.
Die Kommissionsmehrheit möchte nun den Vorschlag der Verwaltung unterstützen. Zusätzlich hat die Kommissionsmehrheit eine Präzisierung bei Buchstabe d vorgenommen und beschlossen, dass die Kantone Vorschriften erlassen müssen über die Pflicht zur Installation von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei Neubauten, erheblichen Um- und Erneuerungsbauten sowie über die Energieeffizienz.
Eine Minderheit Stark lehnt diese Rechtsetzungsaufträge an die Kantone ab. Sie möchte beim geltenden Recht bleiben, weil sie der Meinung ist, dass wir durch diese Bestimmung die föderale Kompetenzordnung zwischen Kanton und Bund verletzen. Eine Minderheit Müller Damian möchte in Absatz 3 Buchstabe g, dass die Kantone weitere Vorschriften für die Inbetriebnahme von gebäudetechnischen Anlagen, das Energiemonitoring sowie die Betriebsoptimierung in Nichtwohnbauten, Gebäuden der öffentlichen Hand sowie grossen Wohnbauten erlassen.
Kurz zum Hintergrund dieser Bestimmungen: Elektroheizungen brauchen in der Schweiz rund 2 bis 3 Terawattstunden Strom, sie sind also bedeutend. Werden Elektroheizungen, die als primäre Heizungen dienen, durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt, lassen sich gut und gerne bis zu 2 Terawattstunden Strom einsparen. Ins Gewicht fällt jetzt besonders der Verbrauch in Erstwohnungen, die noch über eine zentrale Elektroheizung verfügen. Ich betone, dass es um Erstwohnungen und nicht Zweitwohnungen geht, es geht nicht um die Chalets in den Bergen. Der Ersatz läuft bereits, geht aber langsam vor sich. Auch dort, wo der Ersatz durch eine Wärmepumpe wirtschaftlich wäre, wäre ein weiterer Schritt zu machen.
Die Kantone haben ihrerseits bereits wichtige Massnahmen ergriffen. Das jetzige Energiegesetz sieht in Artikel 45 Buchstabe b bereits einen Gesetzgebungsauftrag für die Neuinstallation und den Ersatz von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen vor. Das wurde in den Kantonen bereits umgesetzt. Zusätzlich enthalten die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken) ein Basismodell für eine Sanierungspflicht zentraler Elektroheizungen, was auch bereits in zehn Kantonen eingeführt wurde. Neu ist die Sanierungspflicht für zentrale Elektroheizungen, die von allen Kantonen zu übernehmen sein wird. Diese Sanierungen sind in den meisten Fällen wirtschaftlich. Neu soll eine Sanierungspflicht auch bei dezentralen Elektroheizungen ohne Wärmeverteilsystem gelten. Diese Regelung ist in den Muken als optionales Modul enthalten und von acht Kantonen übernommen worden. Das ist nicht immer wirtschaftlich, weshalb die Kantone hier Ausnahmen und Härtefälle vorgesehen haben.
Die Begründung des Minderheitsantrages überlasse ich Herrn Kollege Stark.
Die Mehrheit beantragt Ihnen, diese Änderungen vorzunehmen und hier einen Schritt in eine energieeffizientere Zukunft zu machen.
Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Berichterstatter hat eigentlich schon sehr viele Gründe genannt, weshalb diese Bestimmung nicht nötig ist. Die Kantone sind für den ganzen Bereich der Gebäudeeffizienz zuständig. In Artikel 45 des geltenden Energiegesetzes können Sie nachlesen, wie weit das Parlament, der Gesetzgeber, bis jetzt gegangen ist. Der Berichterstatter hat auch gesagt, wie weit die Kantone hierin fortgeschritten sind. Im Übrigen könnte man noch anmerken, dass der Preis des Stroms auch noch das Seinige tun wird. Es ist eigentlich unglaublich, wie stark wir hier auf Interventionismus, auf staatliche Vorgaben setzen und in keiner Art und Weise mehr dem Markt vertrauen. Aber das ist schon früher passiert.
Die Frage ist jetzt einfach, wie weit der Bund bei der Legiferierung von Vorschriften, die ganz nahe an die tägliche Praxis gehen, die ganz klar Kantonssache ist, gehen soll. Deshalb auch mein Votum und mein Engagement hier in dieser Sache: Es geht inhaltlich wahrscheinlich alles in die richtige Richtung - wie gesagt, der Preis wird das Seine tun -, aber es ist Aufgabe der Kantone. Wenn der Ständerat den Kantonen nicht mehr vertraut, dann hat unser Staat ein Problem. Deshalb ganz grundsätzlich: Der sachliche Fortschritt ist gegeben, so oder so, es stellt sich nur die Frage, wie weit der Bund gehen soll.
Da appelliere ich an Sie, diese Bestimmung abzulehnen - die übrigens auch nicht vom Bundesrat kommt - und meiner Minderheit zu folgen.
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Wie verschiedentlich bereits in den Zeitungen gelesen werden konnte, sind die Kantone daran, ihre Mustervorschriften im Energiebereich zu überarbeiten. Die Vorlage, wie sie sich präsentiert, ist dermassen weit offen formuliert, dass die Kantone natürlich weiterhin die Möglichkeit haben, selber auch Massnahmen zu treffen. Wir unterstützen die Kantone hierbei, indem wir die Stossrichtungen, in welche die Kantone bereits gehen, aufnehmen. Es ist aber wichtig - das hat man schon beim Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative und bis jetzt immer wieder betont -, dass man diejenigen Kantone, die sich immer noch im Tiefschlaf befinden, da herausholt, damit man hier vorwärtsmachen kann.
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Es geht in diesem Artikel darum, bei den Gebäuden Möglichkeiten auszuschöpfen, damit auch sie einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten können. Im Zusammenhang mit diesem Mantelerlass und auch in anderem Zusammenhang haben wir sehr viel über Versorgungssicherheit gesprochen. Versorgungssicherheit bedeutet eben nicht nur, bei der Produktion zuzulegen, sondern auch beim Verbrauch. Dort ist dafür zu sorgen, dass Effizienzmöglichkeiten, die heute schon bestehen, ausgeschöpft werden.
In diesem Sinne hat der Bundesrat mein Departement im Februar dieses Jahres damit beauftragt, den beiden UREK im Rahmen der Beratung des Mantelerlasses eine Änderung von Artikel 45 des Energiegesetzes zu unterbreiten, mit dem Ziel, die Energieeffizienz und somit, wie gesagt, auch die Versorgungssicherheit zu verbessern. Für mein Departement ging es dabei darum, nicht direkte Vorschläge für die Kantone zu formulieren, sondern ihnen Rechtsetzungsaufträge zu erteilen, damit sie in gewissen Bereichen Vorschriften erlassen würden.
Es geht hier um die Pflicht zur Sanierung sowie um das Verbot der Neuinstallation und des Ersatzes von elektrischen Widerstandsheizungen. Weiter geht es um intelligente Heizungssteuerungen, die insbesondere in Ferienwohnungen zu installieren sind, sowie um den jährlichen spezifischen Elektrizitätsbedarf für und die Steuerbarkeit von Beleuchtungen bei Neubauten, Umbauten und Umnutzungen mit einer Energiebezugsfläche von mehr als 500 Quadratmetern. Das sind die drei Regelungsbereiche.
Aber, ich wiederhole es noch einmal, das sind nicht direkte Eingriffe in die Zuständigkeit der Kantone, sondern es sind Rechtsetzungsaufträge an die Kantone. In diesem Sinne sind wir der Meinung, dass die unterschiedliche Zuständigkeit berücksichtigt ist.
Der Kommissionssprecher hat es bereits gesagt: Allein die Elektroheizungen in der Schweiz verbrauchen heute über 3 Terawattstunden Strom. Wenn diese Elektroheizungen als primäre Heizungen dienen - ich spreche jetzt einmal von denen, das hat Herr Ständerat Rieder auch getan - und durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden, lassen sich 2 Terawattstunden Strom einsparen. Sie haben letzte Woche gesehen, wie mühsam es ist, 2 Terawattstunden Strom zuzubauen. Wenn Sie 2 Terawattstunden Strom einsparen können, kommt das aufs Gleiche heraus. Von daher, denke ich, macht es eben schon Sinn, hier dieses Potenzial auch wirklich auszuschöpfen.
Dann gilt Folgendes: Mit intelligenten Heizsteuerungssystemen liessen sich pro Jahr über 2000 Gigawattstunden Energie einsparen. Das entspricht 145 Millionen Litern Heizöl plus 39 Millionen Kubikmetern Erdgas und 336 Gigawattstunden Strom. Das sind riesige Mengen. Das liesse sich mit intelligenten Heizsteuerungen und mit Fernbedienungen einsparen, die es übrigens für jeden Heizungstyp gibt. Die Kosten pro Wohnung würden sich auf einen dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Betrag belaufen. Eine Amortisation wäre innerhalb von wenigen Jahren möglich.
Noch einmal: Es ist ein Rechtsetzungsauftrag an die Kantone. Wir belassen hier den Kantonen die Möglichkeit, das gemäss ihrer spezifischen Situation und ihren Bedürfnissen auszugestalten.
Zum nächsten Punkt: Der jährliche Stromverbrauch von allen neuen - nur den neuen, um die geht es hier - Beleuchtungsanlagen in Zweckbauten, die grösser als 500 Quadratmeter sind, beträgt über 300 Gigawattstunden. Das heisst, wenn alle Neubauten und Sanierungen auf einem Minergie-Beleuchtungsstandard basieren und so realisiert würden, könnten über 15 Prozent Energie eingespart werden. Über die ganze Nutzungsdauer gesehen, entspricht das 720 Gigawattstunden.
Sie sehen also, wir sprechen hier von bedeutenden Mengen, die eingespart werden könnten - ohne jegliche Komforteinbussen, das kommt noch hinzu. Wir muten unserer Bevölkerung vielleicht jetzt schon eine gewisse Komforteinbusse zu - hoffentlich nicht -, allenfalls wird das aber noch viel mehr. Das hier wäre auf einfachem Weg eingesparte Energie. Wenn dieses Potenzial nicht ausgeschöpft wird, dann verpassen wir etwas, das ohne Einbusse an Komfort einzusparen möglich wäre.
In diesem Sinne bitten wir Sie hier wirklich, Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Die Kantone haben die Möglichkeit, das in ihrem Recht so abzubilden, dass es spezifisch für ihre Situation stimmt. Ich werde mich nachher noch zu den verschiedenen Minderheitsanträgen in diesem Artikel äussern. Aber ich bitte Sie hier wirklich, Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 20 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 20 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Mit Stichentscheid des Präsidenten
wird der Antrag der Minderheit angenommen
Avec la voix prépondérante du président
la proposition de la minorité est adoptée
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Abs. 3 Bst. g - Al. 3 let. g
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Zu Absatz 3 Buchstabe g liegt ein Antrag der Minderheit Müller Damian vor, wie ich bereits erwähnt habe. Diese möchte mit entsprechenden Gesetzgebungsaufträgen an die Kantone noch weiter gehen. Herr Kollege Müller kann seinen Minderheitsantrag dann natürlich selber begründen, ich möchte aber in diesem Zusammenhang eines anmerken: Es handelt sich hier um ein Gesamtpaket, das von der Kommission geschnürt worden ist. Wir hätten bei Artikel 2a die Möglichkeit gehabt, die Energieproduktion aus der bestehenden Grosswasserkraft zu erhalten, haben das dort aber nicht gemacht. Das wird jedoch bei den Bemühungen um mehr Energieeffizienz und beim Sparen noch mehr Anstrengungen erfordern. Daher ist auch verständlich, dass die Mehrheit der Kommission bei den Abstimmungen an ihren Positionen festgehalten hat. Wir müssen hier nämlich das Gesamte sehen und dürfen nicht ein Element ohne das andere betrachten.
Für die Begründung dieses Minderheitsantrages gebe ich das Wort gerne an den Minderheitssprecher, der erklären kann, wieso er noch weiter gehen möchte als die Kommissionsmehrheit.
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Wie es der Kommissionssprecher erwähnt hat, haben wir selbstverständlich eine Analyse des gesamten Projekts gemacht. Wir haben in der Kommission nun gewisse Entscheide von anderer Tragweite getroffen. Das bedeutet, dass wir mit dem Ausbau nicht ganz so weit kommen und somit bei den Einsparungen massiv vorwärtsmachen müssen. Denn auch die Gebäudetechnik kann zur Einsparung von Energie beitragen. Die Politik hat dieses Gebiet bislang total ignoriert, obwohl gemäss Schätzungen mit der Optimierung der Gebäudetechnik 15 Prozent des Energieverbrauchs der Gebäude eingespart werden könnten.
Mit dieser Bestimmung gehen wir die Effizienz noch von einer ganz anderen Seite an. Bestehende Gebäude sollen mit wenigen Eingriffen wesentlich verbessert werden. Ich verstehe nicht ganz, weshalb wir bei diesem Gesetz bereit sind, so viel in den Ausbau, in die neue Produktion zu investieren, und gleichzeitig bei der Energieeffizienz so stark auf die Bremse treten. Die günstigste Kilowattstunde ist immer noch diejenige, die wir nicht verbrauchen. Es handelt sich hier grösstenteils um "low-hanging fruits", werden doch die betroffenen grossen Wohn-, Unternehmens- und Verwaltungsgebäude der öffentlichen Hand ohnehin meist längst professionell bewirtschaftet. Der Zusatzaufwand dürfte sich in engen Grenzen halten.
Ich bitte Sie um die Unterstützung meines Minderheitsantrages.
Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Eigentlich hatte ich nicht vor, mich hier zu melden. Aber ich bin mir nicht ganz sicher, ob der Rat eigentlich weiss, was wir im Moment entscheiden.
Ich möchte betonen, ich habe es bei der Eintretensdebatte gesagt, dass wir in unserem Land in den letzten Jahren weniger Strom produzieren als vorher. Wenn Sie die Zahlen für den Winter anschauen, dann stellen Sie fest: Im Schnitt wurden gerundet - die Zahl ist nicht exakt - 5 Terawattstunden weniger Strom produziert als zu den Höchstzeiten, die wir etwa 2009 hatten.
Sie haben die Senkung der Restwassermenge in der letzten Debatte abgelehnt. Ich bin da Demokrat, ich möchte nicht nachträglich nochmals darüber reden, aber die Buchhaltung muss man trotzdem führen. Das macht nochmals minus 2 Terawattstunden. Es gibt Leute, die sagen, das führe bis zu minus 4 Terawattstunden. Es gibt verschiedene Zahlen, ich weiss. Ich setze in meiner Rechnung minus 2 Terawattstunden ein, ich möchte einfach offenlegen, wie ich rechne. Das macht minus 7 Terawattstunden.
Dann gibt es, wenn wir alle vom runden Tisch definierten Projekte bauen, was auch mein Wille ist, ein Plus von 2 Terawattstunden. Weiter haben wir die dringliche Vorlage zur Solarenergie besprochen und beschlossen. Das macht vielleicht im besten Fall noch einmal plus 2 Terawattstunden. Es bleibt ein Minus von 3 Terawattstunden bestehen.
Jetzt haben Sie vorhin mit Ziffer 1 Artikel 45 die Bestimmungen zur Energieeffizienz gestrichen. Es tut mir leid, aber das sind doch einfach Sonntagspredigten, das sage ich Ihnen. Denn Sie haben nicht nur die Bestimmungen zur Effizienz gestrichen. Wenn Sie der Frau Bundesrätin zugehört haben, wissen Sie, dass Sie ihr eigentlich auch den Boden entzogen haben für das, was sie wollte, nämlich den Kantonen diese Rechtsetzungsvorschläge machen. Ich glaube, wir müssen hier miteinander schon Tacheles reden. So geht es nicht; so werden wir diese Krise nicht umgehen. Europa steht mitten in einem Energiekrieg. Was aber tun wir? Wir halten irgendwie einen Hors-sol-Gottesdienst hier im Parlament. Das geht doch so nicht.
Ich werde die Minderheit Müller Damian unterstützen, ich bin schon in dieser Minderheit, und ich werde jetzt auch die Minderheit Mazzone unterstützen. Es geht gar nicht mehr anders. Ich bitte Sie zu überlegen, was wir tun. Wir sind jetzt nicht daran, mehr Energie für unsere Bürgerinnen und Bürger zu organisieren; wir sind nicht daran, auf vernünftige Weise zu sparen, damit es ohne Verlust von Wohlstand geht. Ich verstehe nicht, was wir hier machen. Ich musste das einfach rasch sagen, Sie kennen mich, ich bin ein emotionaler Mensch.
Ich bin der Ansicht, die beiden Minderheiten sollten jetzt zur Mehrheit werden.
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Damit wir hier über das Richtige abstimmen: Der Bundesrat hat keine Änderung beantragt, und das auch zu Recht. Denn das Energiegesetz sieht in Artikel 45 heute schon vor, dass die Kantone die Rahmenbedingungen schaffen müssen. Sie können das auf der Fahne nachlesen, Herr Noser, es handelt sich um geltendes Recht, um Artikel 45 Absatz 1 des Energiegesetzes. Das sind heute schon die Vorschriften.
Man kann den Kantonen vorwerfen, sie würden zu wenig weit gehen. Aber das Energiegesetz sieht in Artikel 45 Absätze 1 bis 5 vor, dass die Kantone Vorschriften machen. Die Frage ist jetzt: Sehen wir zusätzlich vor, dass die Kantone noch weiter gehen? Ich glaube, das ist die richtige Frage. Der Entscheid war eben, dass die Kantone dafür zuständig sind. Unsere Beurteilung ist einfach folgende: Die sonstigen verfassungsrechtlichen Themen halten wir hoch, auch die Zuständigkeiten halten wir hoch. Das war die Auffassung, die dazu geführt hat, dass die Mehrheit hier keine Änderung will. Ich möchte nun nicht noch mehr zum Inhalt sagen.
Da ich gerade das Wort habe: Zum Thema Gebäudeautomation würde ich mir bezüglich Architektur und Planung auch einmal eine Diskussion wünschen. Ist es sinnvoll, dass wir derart hochgradig spezialisierte, energieintensive Gebäude mit Hochtechnologie bauen? Sollten wir in der Architektur nicht teilweise wieder die Ausrichtung auf die Sonne berücksichtigen, die Fenster entsprechend dimensionieren, also so vorgehen, wie man früher Architektur betrieben hat?
Ich möchte zum Gebäudepark bezüglich der Planung eine ganz kritische Note zur Frage anbringen, ob die Lösung wirklich immer darin liegt, Gebäude mit hochtechnischen Anlagen zu bauen. Ich wage zu bezweifeln, dass das die richtige Antwort auf die Herausforderungen ist. Ich glaube, wir sollten auch in der Ausbildung und in der Technik wieder zum Bau von einfacheren Gebäuden zurückkehren. Das ist auch kostengünstiger. In einer Lebenszyklusbetrachtung würden wir damit weiter kommen.
Ich weiss, dass das eine inhaltliche Diskussion ist, die auch von Architekten geführt wird. Es ist mir aber wichtig, das hier ebenfalls einmal zu erwähnen. Denn wenn die Gebäude von Anfang an richtig konzipiert werden, entstehen die Probleme bei der Gebäudeautomation nicht, und Energiefresser im Rahmen von kontrollierten Lüftungen sind dann gar nicht vorhanden.
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich komme auf das Votum von Kollege Noser zurück. Ich bin zu hundert Prozent mit seiner Analyse einverstanden, dass wir uns bei Artikel 2 des Energiegesetzes sehr ambitionierte Ziele gesetzt haben. Diese sind nicht aus der Luft gegriffen, sondern es sind Ziele, die wir uns effektiv setzen müssen, wenn wir das Problem, mit dem wir seit Jahren und jetzt in akzentuierter Form konfrontiert sind, lösen wollen. Ich gehe mit seiner Analyse einig, dass wir wirklich ernsthaft Massnahmen ergreifen müssen, um diese Ziele zu erreichen. Die bisherigen Beratungen haben teilweise in diese Richtung geführt, ich denke an Artikel 12 des Energiegesetzes; bei Artikel 2a, beim Restwasser, hat sich die Mehrheit anders entschieden.
Ich glaube, das ist hier nicht die Frage. Die Frage ist, ob es eine Vorgabe des Bundes an die Kantone braucht, dass sie in diesem Punkt legiferieren müssen. Wenn Sie, Herr Kollege Noser, sagen, es passiere nichts, wenn wir den Minderheiten nicht folgen, dann ist das Ausdruck eines Misstrauens gegenüber den Kantonen, wonach diese die Zeichen der Zeit nicht erkannt hätten. Es ist ein Ausdruck des Misstrauens gegenüber 26 Kantonsregierungen. Ich war selber Mitglied einer Kantonsregierung und glaube, die Kantonsregierungen sind sich sehr wohl bewusst, dass sie extrem gefordert sind, ihre bisherigen Massnahmen auch in diesem Bereich zu überprüfen. Erinnern Sie sich daran, was uns der Präsident und der Generalsekretär der Energiedirektorenkonferenz zum dringlichen Bundesgesetz geschrieben haben: Es ist auch Ausdruck des Willens der Kantone, sich stärker zu engagieren und die Vorschriften zu verschärfen.
Wenn ich Nein zu den Minderheitsanträgen und Ja zum Mehrheitsantrag sage, sage ich nicht Nein zu den von den Minderheiten geforderten Massnahmen, sondern ich sage Ja zur Kompetenz der Kantone. Ich sage damit auch, dass ich das Vertrauen in die Kantone habe, dass sie diese Massnahmen effektiv ergreifen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Nach Ihrem Entscheid von vorhin ist es nun etwas schwierig. Vorhin ging es ja eigentlich darum, die Basismassnahmen für die Kantone zu erweitern. Übrigens: Ich höre von den Energiedirektoren, dass sie es begrüssen, wenn vonseiten des Bundes gewisse Rahmenvorgaben gemacht werden - ich sage nicht, dass man sie unter Druck setzen muss -, innerhalb derer sie dann eben noch einmal selber legiferieren können. Es heisst ja in Absatz 3: "Sie erlassen insbesondere Vorschriften über [...]", und bereits im geltenden Recht gibt es solche Vorschriften. Sie wollten diese ergänzen, und jetzt haben Sie das abgelehnt.
Es ist nun etwas schwierig. Wenn Sie vorhin der Mehrheit gefolgt wären, hätte ich Ihnen gesagt, dass die Minderheitsanträge Müller Damian, Mazzone und Zanetti Roberto sinnvolle Ergänzungen seien. Sie bleiben natürlich sinnvoll, auch mit dem Entscheid, den Sie vorhin gefällt haben.
Gebäudetechnische Anlagen, das Energiemonitoring, Betriebsoptimierungen in Nichtwohnbauten, Gebäuden der öffentlichen Hand sowie grossen Wohnbauten - das sind die Orte, an denen das Energieeffizienzpotenzial sehr gross ist. Ich glaube, das ist vielleicht noch zu wenig angekommen: wie gross das Potenzial ist, mit solchen Möglichkeiten Energie einzusparen anstatt zu verbrauchen - ich sage nicht einmal "zu verschwenden", sondern "zu verbrauchen". Solche Möglichkeiten werden heute einfach noch zu wenig ausgeschöpft.
Sie haben schon recht, Herr Ständerat Schmid: Es braucht dann noch die Fachleute, es braucht die Leute, die es umsetzen können. Aber ich denke, gerade solche Basisvorgaben, die dann - noch einmal - von den Kantonen in ihren spezifischen Gesetzen umgesetzt werden, machen heute einfach Sinn.
Zu Ständerat Stark: Sie sagten, wir sollten aufhören, überall in den Markt einzugreifen. Aber wenn es um die Produktion von Strom geht, sprechen Sie von der gleitenden Marktprämie, und mit Markt hat diese Prämie ja nicht wirklich viel zu tun. Warum greifen Sie in den Markt ein, wenn es um die Produktion geht? Warum sagen Sie dann, wenn es um die Effizienz, um die Verbrauchsseite geht, da müsse der Markt spielen?
Ich denke, Herr Ständerat Noser hat zu Recht gesagt, dass es ein Gesamtpaket ist. Wir müssen zubauen, wo es möglich ist - ja, da haben Sie Markteingriffe, es spricht doch niemand von Markt im Energiebereich. Das Gesamtpaket besteht eben auch darin, die Möglichkeiten auszuschöpfen, weniger Energie zu verbrauchen. Versorgungssicherheit besteht eben aus beidem.
Ich sage Ihnen noch Folgendes: Im Nationalrat wurde der Bundesrat dafür kritisiert, in diesem Mantelerlass zu wenig für die Effizienz gemacht zu haben; da habe man das Potenzial wirklich nicht ausgeschöpft. Ich war froh, dass der Erlass noch einmal an den Ständerat ging, weil ich gedacht habe, der bessert hier nach.
Ich habe es Ihnen vorhin gesagt, der Bundesrat hat mein Departement beauftragt, im Mantelerlass zuhanden der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie weitere Vorschläge zu machen. Ihre Kommission hat selber bereits Formulierungen beantragt, und diese stehen jetzt zur Debatte.
Ich empfehle Ihnen, hier den Minderheitsantrag Müller Damian anzunehmen. Aber, wie gesagt, mit den Minimal- oder Basismassnahmen dazu wäre das natürlich schon ein schöneres Paket gewesen.
Herzog Eva · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte einen Ordnungsantrag auf Wiederholung der vorherigen Abstimmung zu Artikel 45 Absatz 3 Buchstaben b, d, e und f stellen, da meine Kollegin Marina Carobbio Guscetti zu einem medizinischen Notfall in den Nationalrat gerufen wurde. Weil es ein Stichentscheid war, kommt es auf jede Stimme an. Ich hoffe, Sie sind damit einverstanden, dass wir die Abstimmung wiederholen.
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Das Wort zum Ordnungsantrag Herzog Eva wird nicht verlangt. Sie sind mit dem Ordnungsantrag einverstanden. Wir wiederholen die Abstimmung zu Absatz 3 Buchstaben b und d bis f.
Abstimmung
Abs. 3 Bst. b, d-f - Al. 3 let. b, d-f
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 23 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 19 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Möchte sich noch jemand zu Absatz 3 Buchstabe g äussern? Wir haben die Debatte bereits geführt.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Lassen Sie mich zu den Minderheitsanträgen kurz noch einmal Folgendes sagen: Die Basis wäre gewesen, bei Absatz 3 die Buchstaben b, d, e, f anzunehmen. Das hätten der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission befürwortet. Den Anträgen der Minderheit Müller Damian, der Minderheit Mazzone und der Minderheit Zanetti Roberto haben weder der Bundesrat noch die Kommissionsmehrheit zugestimmt, weil das zusätzliche Module - so würde ich das einmal benennen - für die Effizienzsteigerung gewesen wären. Bei dieser Debatte hier sollten Sie jetzt aber, glaube ich, der Kommissionsmehrheit folgen und dem Zweitrat die Aufgabe übergeben, zu schauen, welcher dieser Anträge effektiv in den Erlass aufgenommen werden könnte.
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Frau Bundesrätin Sommaruga verzichtet auf das Wort.
Abstimmung
Abs. 3 Bst. g - Al. 3 let. g
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 16 Stimmen
Dagegen ... 27 Stimmen
(1 Enthaltung)
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Abs. 3bis - Al. 3bis
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Meines Erachtens fehlt dem Minderheitsantrag Mazzone die Grundlage, weil Sie bei Absatz 3 Buchstabe b den Antrag der Mehrheit nicht angenommen haben. Ich bin daher der Meinung, dass es verfehlt wäre, jetzt an diesem Minderheitsantrag festzuhalten, und beantrage Ihnen, im Sinne der Mehrheit zu stimmen.
Mazzone Lisa · Mit-F · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion
Il s'agit, à cet alinéa, de la question des chauffages électriques. Puisque nous sommes en train de prendre des mesures très importantes, très graves et très lourdes pour produire davantage d'électricité, nous devons nous poser la question de savoir où nous devons inscrire qu'il faut réduire la consommation. Parce que l'énergie la plus propre et la moins chère est évidemment celle qu'on n'utilise pas.
Dans la version de la majorité de la commission, il y avait une proposition sur les chauffages électriques, mais elle n'est plus incluse dans le projet. Cela n'empêche pas de voter aujourd'hui la proposition de la minorité Mazzone à l'alinéa 3bis et de donner au Conseil national le mandat de réexaminer la formulation et de présenter une proposition concrète visant à proscrire les chauffages électriques.
Je rappelle, cela a été dit, que le chauffage électrique représente 5 pour cent de la consommation nationale d'électricité. Le potentiel est gigantesque. Il est difficile d'expliquer que l'on prenne des mesures dont les conséquences sont une atteinte très importante à notre territoire, au paysage, à la biodiversité si on ne fait pas le minimum, qui serait d'économiser là où on peut. Les chauffages électriques, ce sont 2 térawattheures de potentiel à gagner. C'est évidemment très pertinent pour l'approvisionnement en hiver, vu que le chauffage est utilisé principalement en hiver. C'est un enjeu majeur pour la sécurité de notre approvisionnement en électricité.
Il faut mettre la proposition de la minorité en relation avec le contre-projet indirect à l'initiative pour les glaciers, dans le cadre duquel nous avons voté une enveloppe financière très importante pour remplacer les chauffages électriques. Donc, il y a de l'argent à disposition. Pour envoyer un signal plus clair et prévisible à toutes les personnes concernées, il est important de fixer une date à partir de laquelle les chauffages électriques seraient proscrits. Cela ne veut pas dire qu'il ne se passerait rien entre-deux; cela veut simplement dire qu'on a un horizon, et cet horizon, c'est 2035, pour débrancher les chauffages électriques, avec des objectifs intermédiaires qui pourront être fixés.
Je crois vraiment, cela a été dit, que ce projet apporte une contribution substantielle dans les questions de production. Il contient quelques éléments en matière d'économie d'énergie. Mais quand on sait que le potentiel d'économie, c'est un tiers de la consommation d'électricité, on se dit que c'est énorme. On ne peut pas se permettre de passer à côté d'une proposition comme celle-ci et en même temps de renoncer à des principes qu'on défend sur des questions de protection de la nature, du paysage, de la biodiversité. C'est une question de cohérence.
Donc je vous invite à suivre cette minorité.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 31 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 13 Stimmen
(1 Enthaltung)
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Abs. 3ter - Al. 3ter
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Hier möchte die Minderheit weitere verbindliche Vorgaben für die Stromproduktion bei Neubauten, Um- und Erneuerungsbauten aufstellen und damit auch hier den Kantonen mehr Druck auferlegen. Sie wissen, dass wir diesbezüglich im dringlichen Bundesgesetz für die Fotovoltaikanlagen gewisse Vorschriften gemacht haben, die dann allerdings vom Nationalrat ein wenig abgeschwächt wurden.
Die Mehrheit ist der Meinung, dass solche verbindlichen Vorgaben an die Kantone nicht zweckmässig sind, sondern dass dem Anliegen mit dem Fotovoltaikprogramm, das wir jetzt im dringlichen Bundesgesetz festgelegt haben, eigentlich Genüge getan ist und dass den Kantonen hier Spielraum belassen werden soll. Es gibt einzelne Kantone, die Druck aufsetzen und auch Gesetze in der Pipeline haben, und daher soll es den Kantonen im Sinn des Föderalismus überlassen werden, die für sie geeigneten Massnahmen anzuwenden.
Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Der Antrag ist ebenso vernünftig wie aussichtslos; ich ziehe ihn deshalb nach Rücksprache mit den Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern zurück.
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Der Antrag der Minderheit ist zurückgezogen worden. Einen Antrag der Mehrheit gibt es nicht.
Ziff. 1 Art. 45b
Antrag Minder
Titel
Nutzung der Sonnenenergie bei Infrastrukturen des Bundes
Abs. 1
An den Infrastrukturen der Bundesverwaltung und der bundesnahen Betriebe ist auf den Dächern oder an den Fassaden eine Solaranlage, beispielsweise eine Fotovoltaik- oder eine Solarthermieanlage, zu erstellen. Infrastrukturoberflächen, die nicht genutzt werden, sind an private Organisationen, Unternehmungen oder Personen zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Abs. 2
Der Bundesrat regelt die Ausnahmen, insbesondere wenn das Erstellen einer Solaranlage:
a. anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht;
b. technisch nicht möglich ist; oder
c. wirtschaftlich unverhältnismässig ist.
Ch. 1 art. 45b
Proposition Minder
Titre
Utilisation de l'énergie solaire pour les infrastructures de la Confédération
Al. 1
Les toits ou les façades des infrastructures de l'administration fédérale et des entreprises liées à la Confédération doivent être équipés d'installations solaires, par exemple d'installations solaires photovoltaïques ou d'installations solaires thermiques. Les surfaces qui ne sont pas utilisées doivent être mises à la disposition d'organisations ou d'entreprises privées ou de particuliers.
Al. 2
Le Conseil fédéral règle les exceptions, notamment lorsque la pose d'une installation solaire:
a. va à l'encontre d'autres dispositions de droit public;
b. n'est pas possible pour des raisons techniques; ou
c. est disproportionnée du point de vue économique.
Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vorweg: Ja, es ist gestern irrtümlicherweise ein falscher Antrag verteilt worden. Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern das Büro hat einen falschen Antrag verteilt. Ich bitte Sie, das zu entschuldigen.
Die Solarpflicht ist nach wie vor die richtige Strategie, um bei der Energieversorgung endlich autarker zu werden. Wir müssen die Auslandabhängigkeit unbedingt abbauen, egal für welche Energieträger. Ich möchte dem Bund und den bundesnahen Betrieben genauso klar eine Verpflichtung auferlegen, wie wir das bei den privaten Gebäudebesitzern getan haben. Ohne Zwang passiert zu wenig. Da kriegen wir weder den Umstieg auf die Erneuerbaren noch die Unabhängigkeit vom Ausland hin. Das ist meine "key message". Die Bürgerinnen und Bürger würden es nie begreifen, dass man ihnen einen Zwang auferlegt, Solarpanels zu installieren, den Bund aber nicht dazu verpflichtet, Gleiches zu tun. Nur gemeinsam funktioniert die nationale Solarstrategie, zu welcher wir uns mittlerweile entschieden haben. Der Bund muss in Sachen Solaranlagen die Lokomotive sein und eine Vorreiterrolle übernehmen, wenn wir diese angedachte Solarstrategie umsetzen wollen.
Unter den bundesnahen Betrieben stehen die SBB ganz besonders im Fokus. Warum? Weil sie enorm viel Strom brauchen. Sie sollen auf ihren zahlreichen flachen Bahnhofdächern und auf den überdachten Geleiseperrons Fotovoltaikanlagen installieren müssen. Die vielen Flachdächer der Bahnhöfe sowie die überdachten Geleiseperrons sind geradezu prädestiniert für Fotovoltaikanlagen. Da liegt ein Riesenpotenzial brach. Diese Bauten sind oftmals nicht hoch und von keinen nahe stehenden, schattenwerfenden Gebäuden oder Bäumen umgeben, zumindest nicht die kleinen Bahnhöfe in den ländlichen Regionen. Eine bessere Leiter genügt, um auf die Dächer der Geleiseperrons zu gelangen. Somit sind günstige Installationen möglich. Die Strominstallationen sind bereits in unmittelbarer Nähe vorhanden, die Erschliessung ist daher ideal. Das Sicherheitsrisiko ist kalkulierbar, denn Fotovoltaikanlagen brauchen nicht viel Unterhalt. Wenn die SBB das clever und schnell machen, kann allenfalls sogar eines ihrer eigenen Wasserkraftwerke für die Allgemeinheit freigegeben werden.
Wenn wir das Ziel der unabhängigen Stromversorgung im eigenen Land möglichst schnell realisieren wollen, so muss der Solartechnik die allergrösste Aufmerksamkeit beigemessen werden, unabhängig davon, ob das Gebäude der Öffentlichkeit oder Privaten gehört. Geht das aus wirtschaftlichen, technischen Gründen oder aufgrund von rechtlichen Vorschriften nicht, so gilt auch hier der genau gleiche Passus wie bei den Privaten. Wir haben beim Fotovoltaikobligatorium für private Neubauten diesen Ausnahmen zugestimmt. Weil der Bund eine Vorbildfunktion in der Solartechnik übernehmen muss, soll das Obligatorium nicht nur für Neubauten, sondern auch für bestehende Gebäude gelten, denn bekanntlich baut der Bund markant weniger als die Privaten.
Eigentlich braucht der Bund keine Frist bis 2030 wie in der Vorlage 4 zum Geschäft 21.501, wenn er seine Vorbildfunktion richtig interpretiert. Das Modell der subsidiären Zurverfügungstellung an Private existiert bereits bei Fotovoltaikflächen entlang der Autobahnen. Das ASTRA vergibt im Bewerbungsverfahren freie Flächen sogar kostenlos. Das Zuteilungsverfahren hat letzte Woche begonnen. Jedermann kann sich bewerben.
Die Idee mit den nicht genutzten Flächen, welche dem Bund oder, besser gesagt, uns allen, eben der Allgemeinheit, zur Verfügung gestellt werden sollen, ist also nicht neu. Ich habe in meinem Antrag aber bewusst auf eine kostenlose Zurverfügungstellung verzichtet. Der Artikel lässt offen, ob der Bund die Flächen, welche er nicht verwendet, entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellt.
Ich bitte Sie, meinen Antrag anzunehmen.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Der Antrag lag der Kommission nicht vor und wurde nicht beraten. Aber immerhin erlaube ich mir folgenden Hinweis: Im Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter haben Sie Artikel 45b, "Nutzung der Sonnenenergie bei Infrastrukturen des Bundes", akzeptiert. Ich lese Ihnen diesen vor: "Die Sonnenenergie ist auf den dafür geeigneten Infrastrukturoberflächen des Bundes bestmöglich zu nutzen. Geeignete Flächen sind bis 2030 solaraktiv auszurüsten." Im folgenden Satz kommt es: "Der Bundesrat regelt die Rahmenbedingungen und Einzelheiten." Ich kann nicht für die Kommission sprechen, glaube aber, dass Sie den Einzelantrag Minder als Platzhalter für einen solchen Artikel 45b durchaus annehmen können. Es wird am Zweitrat liegen, vielleicht halt Justierungen an diesem Antrag vorzunehmen, insbesondere dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, die Einzelheiten zu regeln. Darin liegt dann wahrscheinlich auch die Tücke dieses Antrages; so einfach wird er nicht umzusetzen sein. Das ist aber nicht die Position der Kommission, sondern nur die Position des Berichterstatters.
Français Olivier · Mit-M · Ständerat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Je dois dire que j'ai eu une surprise très agréable quand j'ai lu, à l'article 45b, les premières propositions de Monsieur Minder qui correspondent très exactement, Madame la conseillère fédérale - d'ailleurs, vous souriez -, à ma motion 19.3750 qui, je le rappelle, a été acceptée par 36 membres sur 37 membres présents.
La différence entre une motion et une loi, c'est qu'au moins on est sûr que la loi est appliquée. C'est vrai que le Conseil fédéral a commencé ses travaux, il a prévu un premier paquet de 50 millions de francs. Je crois que le fait de l'inscrire dans la loi et de lui donner une durabilité nous garantit à terme, tout simplement, de mettre en oeuvre cette politique intelligente telle qu'elle est décrite dans la proposition de M. Minder.
A l'époque, c'est rigolo, il y avait eu des remarques. D'ailleurs, j'en avais moi aussi faite une à l'époque - et Madame la conseillère fédérale avait là aussi souri: j'avais dit qu'en adoptant cette motion, il fallait modifier la loi sur l'énergie et la loi sur l'aménagement du territoire. Deux, trois ans plus tard, on y arrive. Peut-être qu'on a perdu un peu de temps. Il n'y a qu'une seule chose sur laquelle on n'était pas d'accord, c'est le fait que cela coûte cher de faire du photovoltaïque. Vous avez dit: nos services recommandent de ne pas aller trop vite, parce que nous allons être déficitaires. C'est intéressant, Mesdames, Messieurs, c'était en 2019! Et si c'était la première fois que votre serviteur intervenait sur ce dossier, je dirais: oui, il faut investir pour le futur. Il y a peut-être un problème d'investissement de base, mais ce qui est sûr, c'est qu'il faut garantir financièrement le remplacement de l'objet, ce qui est hyper important.
Maintenant les choses ont changé, nous sommes dans un autre mécanisme financier. Mais, de toute façon, demain, cela va revenir autrement. En tout cas, une inscription dans la loi est une chose que je ne peux que vous recommander d'accepter. Cela est tout à fait pertinent et en corrélation avec les décisions prises par le passé dans notre conseil.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Herr Ständerat Français, Sie haben gesagt, ich hätte geschmunzelt. Ja, selbstverständlich, ich erinnere mich an die Diskussion, die wir bei Ihrer Motion geführt haben.
Es ist sicher gut, wenn Sie das ins Gesetz schreiben. Der Kommissionssprecher hat es gesagt, Sie haben das in dieser Richtung eigentlich bereits ins dringliche Gesetz hineingeschrieben. Aber wir können diesen Einzelantrag unterstützen. Der Zweitrat soll dann schauen, was im dringlichen Gesetz stehen soll, damit es kohärent ist.
Drei Dinge haben sich jedoch nicht verändert:
1. Am günstigsten ist der Einbau von Solar- und Fotovoltaikanlagen in allen Formen bei Neubauten. Sobald Sie Fotovoltaikanlagen bei bestehenden Bauten einbauen müssen, wird es einfach teurer. Das heisst, das BBL, Armasuisse oder die bundesnahen Betriebe werden Ihnen sagen, was sie das kostet. Dann können Sie die entsprechenden Kredite sprechen, und dann kommt das auf jeden Fall gut.
2. Der Bund darf nicht als Stromverkäufer auftreten. Das ist einfach so. Ständerat Minder hat jetzt zwar den ursprünglichen Absatz 3 in seinem Antrag gestrichen, der vorsah, dass der Bund das den Privaten zur Verfügung stellen kann. Aber es ist eben so: Da der Bund selber nicht als Stromverkäufer auftreten kann, macht es keinen Sinn, dass er wie wahnsinnig Strom produziert, mit dem er selbst nichts tun kann. Deshalb haben wir ja beschlossen, dass wir die Flächen dort, wo es möglich ist oder wo der Bund den Strom eben nicht selber verwenden kann, Dritten zur Verfügung stellen.
3. Herr Ständerat Français, wir haben schon vorwärtsgemacht. Der Bundesrat hat diesen Sommer eine Verordnung verabschiedet, damit das ASTRA Flächen an den Autobahnen gratis Dritten zur Verfügung stellen kann, vor allem Lärmschutzwände, damit diese dort bauen können; und es besteht Interesse. Die SBB, die zum Teil auch grosse Flächen haben, müssen sich überlegen, ob sie dort selber investieren wollen, ob sie den Strom brauchen können oder ob sie die Flächen eben auch anderen zur Verfügung stellen.
Das sind die drei Überlegungen. Daran hat sich nichts geändert, und wir haben vorwärtsgemacht. Ich denke, es ist sinnvoll, wenn Sie das hier ins Gesetz hineinschreiben. Wir können entsprechend noch rascher vorwärtsgehen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Minder ... 42 Stimmen
Dagegen ... 0 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Ziff. 1 Art. 46a
Antrag Minder
Abs. 1
Der Bund und die Kantone nehmen in Bezug auf die Energieeffizienz eine Vorbildfunktion wahr.
Abs. 2
Der Bundesrat legt die notwendigen Massnahmen für die zentrale Bundesverwaltung und die bundesnahen Betriebe fest.
Ch. 1 art. 46a
Proposition Minder
Al. 1
La Confédération et les cantons donnent l'exemple en matière d'efficacité énergétique.
Al. 2
Le Conseil fédéral fixe les mesures nécessaires pour l'administration fédérale centrale et les entreprises liées à la Confédération.
Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich kann es kurz machen. Im indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative haben wir letzte Woche in Artikel 10 die Vorbildfunktion von Bund und Kantonen zur Erreichung von netto null Treibhausgasemissionen statuiert. Mit dem Einzelantrag möchte ich nun die Vorbildfunktion des Bundes und der Kantone auch bei der Energieeffizienz und insbesondere beim Stromsparen unterstreichen.
Frau Bundesrätin, Sie haben es vorhin angetönt, das Potenzial ist riesig. Ein schlechtes Beispiel ist leider das Bundeshaus selbst. Da brennt an vielen Orten unnütz das Licht - seit vielen Jahren. Timer und Sensoren sind in diesem Haus ein Fremdwort. Auf meine Intervention hin wird wenigstens seit Neuestem auf die Aussenbeleuchtung verzichtet und am Abend das Licht im Ständeratssaal abgestellt. Die Verwaltung hat mir versichert, sich auch im Bundeshaus des Stromsparens anzunehmen. Übrigens: Die gegenüberliegende Schweizerische Nationalbank wird hier gleichziehen.
Die Kampagne mit Tipps wie "Kochtopfdeckel drauf", "Duschen zu zweit", "Radiatoren frei halten", "Richtig gut lüften", "Kaffeemaschinen wieder abstellen" kennen Sie. Wenn wir das Volk dazu bringen, sich hinter unsere Energiesparmassnahmen zu stellen, und es insbesondere für Solarenergie begeistern wollen, so müssen der Bund und die Kantone auch beim Stromsparen eine Leuchtturm- und Vorbildfunktion übernehmen.
Ich bitte um Annahme.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Nur ganz kurz: Auch dieser Einzelantrag lag der Kommission nicht vor. Ich kann mich daher nicht als Berichterstatter im Namen der Kommission dazu äussern. Grundsätzlich kann niemand etwas dagegen haben, dass Bund und Kantone bei der Energieeffizienz eine Vorbildfunktion wahrnehmen. Ich gehe davon aus, dass auch der Bundesrat mit einer solchen Bestimmung einverstanden sein könnte. Die Position dieses Artikels mitten im Gesetz, im Anschluss an Bestimmungen zu Energieeffizienzmassnahmen, dürfte aber zu überdenken sein. Solche Appellartikel sollten eigentlich zu Beginn eines Gesetzes stehen. Wahrscheinlich wird der Zweitrat auch das anschauen müssen.
Im Übrigen bin ich persönlich für die Annahme des Einzelantrages Minder.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ganz kurz materiell zu diesem Anliegen: Es ist auf jeden Fall unterstützenswert. Sie wollen den Kantonen jetzt hier Vorschriften machen - das haben Sie vorhin nicht gewollt. Sie können das hier aber tun, indem Sie sagen, Bund und Kantone sollen bei der Energieeffizienz eine Vorbildfunktion haben. Das macht sicher Sinn.
Es ist schon nicht so, dass wir einfach gar nichts machen. Übrigens, Herr Ständerat Minder, sind wir für dieses Gebäude, das Bundeshaus, nicht zuständig. Noch eine Bemerkung: Die Schweizerische Nationalbank ist kein bundesnaher Betrieb. Für sie können wir also auch nicht sprechen, das muss ich noch sagen. Es gibt aber natürlich bundesnahe Betriebe, bei denen wir mitreden können. Es gibt heute schon das Ressourcen- und Umweltmanagement der Bundesverwaltung, im VBS gibt es das Raumordnungs- und Umweltmanagementsystem, es gibt die Initiative "Vorbild Energie und Klima" des Bundes, dies zusammen mit verschiedensten Unternehmen aus der Wirtschaft. Es ist also nicht so, dass man hier nicht bereits unterwegs wäre. Aber es ist sicher sinnvoll, das noch einmal festzuhalten.
Bisher gibt es keine gesetzliche Grundlage für zwingende Vorgaben des Bundes an die bundesnahen Betriebe. Eine solche würde natürlich mit diesem Artikel geschaffen. Wir hätten dann eine gesetzliche Grundlage, um auch den bundesnahen Betrieben in Bezug auf die Energieeffizienz Vorgaben zu machen. Der Kommissionssprecher hat erwähnt, dass man anschauen müsste, wo im Gesetz ein solcher Artikel eingefügt werden soll. Vor allem haben Sie ja bereits beim indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative eine ähnlich lautende Vorgabe in Artikel 10 des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz gemacht. Das müsste der Zweitrat anschauen, damit hier keine Doppelspurigkeiten entstehen und gesetzestechnisch der richtige Ort gefunden wird.
Materiell können wir das aber unterstützen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Minder ... 39 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(2 Enthaltungen)
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Ziff. 1 Art. 55
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 4
Liegt der Stand der Erreichung der Ziele nach Artikel 2 auf dem Zielerreichungspfad und zeichnet sich auch keine dauernde Überschreitung des Richtwertes nach Artikel 9bis Absatz 1 Stromversorgungsgesetz ab, unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung einen Gesetzesentwurf mit Aufhebung von Artikel 2a Energiegesetz und einem Bauverbot von neuen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Biotopen von nationaler Bedeutung nach Artikel 18a des Natur- und Heimatschutzgesetzes und in Wasser- und Zugvogelreservaten nach Artikel 11 des Jagdgesetzes.
Antrag der Minderheit I
(Knecht, Stark)
Abs. 1, 3
Unverändert
Ch. 1 art. 55
Proposition de la majorité
Al. 1, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 4
Si l'état de réalisation des objectifs visés à l'article 2 est sur la bonne voie et s'il apparaît que la valeur indicative visée à l'article 9bis alinéa 1, LApEl ne sera pas durablement dépassée, le Conseil fédéral soumet à l'Assemblée fédérale un projet de loi prévoyant l'abrogation de l'article 2a de la loi sur l'énergie ainsi qu'une interdiction de construire de nouvelles installations d'exploitation des énergies renouvelables dans des biotopes d'importance nationale au sens de l'article 18a LPN et dans des réserves de sauvagine et d'oiseaux migrateurs au sens de l'article 11 de la loi sur la chasse.
Proposition de la minorité I
(Knecht, Stark)
Al. 1, 3
Inchangé
Abs. 1, 3 - Al. 1, 3
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Über den Antrag der Minderheit haben wir bereits beim Gliederungstitel vor Artikel 1 entschieden.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abs. 4 - Al. 4
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
In Absatz 4 will die Kommission sicherstellen, dass der Bundesrat bei Erreichung der Zielwerte gemäss Artikel 2 des Entwurfes eine Vorlage unterbreitet, die erstens Artikel 2a wieder aufhebt und zweitens ein Verbot für den Bau von neuen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Biotopen, Natur- und Heimatschutzreservaten sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten erlässt. Sie haben Artikel 2a abgelehnt. Sie haben aber Artikel 12 angenommen. Daher empfehle ich, Artikel 55 Absatz 4 nach wie vor im Entwurf zu belassen, damit hier eine entsprechende Sicherheitsmassnahme für den Gesetzgeber vorhanden ist. Es gibt keine Minderheitsanträge.
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Eine Frage: Müsste der Hinweis auf Artikel 2a nicht gestrichen werden, da wir Artikel 2a gestrichen haben?
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Aufgrund der Streichung des gesamten Artikels in unserem Rat wird der Hinweis auf Artikel 2a vom Zweitrat sicherlich revidiert werden müssen.
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Ich halte zuhanden des Amtlichen Bulletins noch einmal fest, dass Artikel 2a gestrichen wurde.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. 1 Art. 57 Abs. 1; 64 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1 art. 57 al. 1; 64 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Art. 70 Abs. 1 Bst. b
Antrag der Kommission
Unverändert
Ch. 1 art. 70 al. 1 let. b
Proposition de la commission
Inchangé
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Art. 73 Abs. 1, 2
Antrag der Kommission
Unverändert
Ch. 1 art. 73 al. 1, 2
Proposition de la commission
Inchangé
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Noch einmal zur Erinnerung: Diese gesamten Streichungsanträge haben einen Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Girod. Diese Bestimmungen wurden bereits beschlossen, daher mussten wir hier Streichungen vornehmen.
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Art. 75a
Antrag der Kommission
Abs. 1, 2
Unverändert
Abs. 3
Streichen
Abs. 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1 art. 75a
Proposition de la commission
Al. 1, 2
Inchangé
Al. 3
Biffer
Al. 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Art. 75b
Antrag der Kommission
Streichen
Ch. 1 art. 75b
Proposition de la commission
Biffer
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 4 Abs. 1 Bst. b, e, f, j, k; Art. 4a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 2 art. 4 al. 1 let. b, e, f, j, k; art. 4a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 6
Antrag der Kommission
Abs. 1-3
Unverändert
Abs. 4
Unverändert, aber:
... die Artikel 14-15a. ...
Abs. 4bis
Die Betreiber der Verteilnetze können den Endverbrauchern zur Unterstützung von Energiesparmodellen für die Energielieferung einen Tarifbestandteil anbieten, in den zusätzlich zu den Gestehungskosten 5 Prozent eingerechnet sind. Dafür ist beim Endverbraucher eine Einsparung von Elektrizität von mindestens 5 Prozent zu erreichen.
Ch. 2 art. 6
Proposition de la commission
Al. 1-3
Inchangé
Al. 4
Inchangé, mais:
... aux articles 14 à 15a. Pour ...
Al. 4bis
Pour soutenir les modèles d'économie d'énergie, les gestionnaires d'un réseau de distribution peuvent proposer aux consommateurs finaux un élément tarifaire pour la fourniture d'énergie qui inclut 5 pour cent en plus des coûts de revient. En contrepartie, le consommateur final doit réaliser une économie d'électricité d'au moins 5 pour cent.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Hier habe ich die Aufgabe, Ihnen mitzuteilen, dass Ihr Entscheid zum Verzicht auf die Marktöffnung im Energiegesetz auch Konsequenzen hat bezüglich Artikel 6 dieses Gesetzes. Der Bundesrat hat mit der Anpassung in Artikel 6 die wesentlichen Eckpunkte für die Ausgestaltung der Grundversorgung in einem vollständig geöffneten Strommarkt vorgeschlagen. Der Antrag der Kommission widerspiegelt den Entscheid, auf eine vollständige Strommarktöffnung zu verzichten.
Entsprechend schlägt die Kommission vor, bei den Absätzen 1, 2 und 3 beim geltenden Recht betreffend Lieferpflichten für Netzbetreiber und Tarifgestaltung für die festen Endverbraucher zu bleiben. Die Anpassung in Absatz 4 entspricht einer Präzisierung aufgrund einer Ergänzung in Artikel 15a des Stromversorgungsgesetzes. Der Antrag der Kommission schafft im neuen Absatz 4bis die Möglichkeit, dass Verteilnetzbetreiber den Endverbrauchern zur Unterstützung von Energiesparmodellen einen speziellen Tarifbestandteil anbieten können. In diesen Tarifen können die Netzbetreiber zusätzlich zu den Gestehungskosten 5 Prozent einrechnen. Dafür ist beim Endverbraucher eine Einsparung von Elektrizität von mindestens 5 Prozent zu erreichen. Das Modell ist sowohl für Netzbetreiber als auch für Endverbraucher - ich betone es - freiwillig.
Es gibt keine Minderheitsanträge.
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 7
Antrag der Kommission
Streichen
Ch. 2 art. 7
Proposition de la commission
Biffer
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Auch dies hier hat mit dem Verzicht auf die vollständige Strommarktöffnung zu tun. Wir müssen dementsprechend auch Artikel 7 streichen.
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 8 Abs. 1bis, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 2 art. 8 al. 1bis, 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 8a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 2 art. 8a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich möchte hier eine Bemerkung zuhanden des Amtlichen Bulletins machen: Der Bundesrat schlägt mit Artikel 8a eine gesetzliche Verankerung der Energiereserve vor. Diese dient der Absicherung gegen kritische Versorgungssituationen. Die Kommission hat der Änderung einstimmig zugestimmt. Der Bundesrat verabschiedete ja bereits am 7. September 2022 die Verordnung zur Einrichtung einer Wasserkraftreserve. Damit zog der Bundesrat aufgrund der Dringlichkeit einen ersten Teil der Reservenlösung gemäss Artikel 8a auf dem Verordnungsweg vor. Die Energiereserve gemäss Artikel 8a StromVG betrifft nun sowohl Betreiber von Speicherkraftwerken als auch Verbraucher, die über ein Potenzial für eine Lastreduktion verfügen. Eine gesetzliche Absicherung dieses Konzeptes, das auf dem Verordnungsweg erlassen wurde, ist sicherlich wichtig.
Es gibt keinen Minderheitsantrag.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ich möchte kurz Folgendes festhalten - der Kommissionssprecher hat alles gesagt, aber ich denke, es ist wichtig, das hier zu sehen -: Eine der Massnahmen, die der Bundesrat jetzt im Hinblick auf eine mögliche Strom- oder Gasmangellage im nächsten Winter ergriffen hat, ist, dass wir die Wasserkraftreserve aktiviert haben. Aber die gesetzliche Grundlage dafür war bereits in dieser Vorlage vorgesehen. Wir haben jetzt also nur eine Massnahme vorgezogen, die bereits im Mantelerlass vorgesehen war. Ich denke, es ist wichtig zu wissen, dass in diesem Gesetz auch an solche Dinge gedacht wurde. Jetzt ist diese Situation leider noch schneller gekommen, als wir das vermuteten. Aber es ist in diesem Sinne gut zu wissen, dass im Mantelerlass auch solche Elemente enthalten sind. Damit schaffen Sie die gesetzliche Grundlage. Es ist gerade für die Swissgrid, die dann die Energie abrufen wird - das Konzept macht die Elcom -, ebenfalls sehr wichtig zu wissen, dass diese gesetzliche Grundlage jetzt auch vonseiten des Ständerates unterstützt wird.
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 8b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 2 art. 8b
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Hierzu mache ich nur eine kurze Bemerkung: Der Bundesrat schlägt mit diesem Artikel für die Erfassung und Weitergabe von Speicherseedaten eine saubere gesetzliche Grundlage vor, die bisher nicht bestand. Dies war in der Kommission unbestritten.
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 9bis
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Der Import von Elektrizität im Winterhalbjahr (1. Oktober - 31. März) soll netto den Richtwert von 5 TWh nicht überschreiten. Zur Einhaltung dieses Richtwerts soll der Zubau von Kraftwerken im Inland mit vornehmlich im Winter abrufbarer und klimaneutraler Produktion sowie von Anlagen, die klimaneutral Wasserstoff und synthetische Gase herstellen, realisiert und unterstützt werden.
Abs. 2
Dieser Zubau ist insbesondere mit Speicherwasserkraftwerken, Pumpspeicherkraftwerken, Fotovoltaikanlagen, Windkraftwerken, Elektrolyseuren sowie Methanisierungsanlagen zu erreichen. Es ist wie folgt vorzugehen:
a. Wird der Richtwert nach Absatz 1 zwei aufeinanderfolgende Winterhalbjahre überschritten, geht in den nachfolgenden zehn Jahren das nationale Interesse an der Realisierung von Anlagen nach Artikel 12 Absatz 2 EnG, gegebenenfalls unter Anwendung von Absatz 3, anderen nationalen Interessen vor, sofern diese Anlagen folgende Kriterien erfüllen:
1. Beitrag an die Erreichung und Sicherung der Ausbauziele gemäss Artikel 2 und 2a EnG;
2. hoher Beitrag an Stromproduktion im Winterhalbjahr (1. Oktober - 31. März);
3. hohe Abrufbarkeit;
4. weitgehend klimaneutrale Produktion;
5. Unterstützung durch die betroffenen Träger der Gewässerhoheit.
b. Die Realisierung der Projekte nach Buchstabe a wird durch die gleitende Marktprämie nach dem 5a. Kapitel EnG unterstützt. Die Vergabe erfolgt über eine technologieneutrale Auktion für die Produktion in den Wintermonaten über die Lebensdauer. Der Bundesrat bestimmt die Details. Die Realisierung der Projekte kann mit Beiträgen an die Projektentwicklung unterstützt werden. Diese werden von der gleitenden Marktprämie in Abzug gebracht.
Abs. 3
Reicht der Zubau gemäss Absatz 2 Buchstabe a zur Erreichung des Richtwertes nach Absatz 1 nicht aus, so können auch andere, mittels Ausschreibungen ermittelte neue und bestehende Kraftwerke unterstützt werden. Das UVEK ordnet den Übergang zu Ausschreibungen an und das BFE führt sie durch. Die Projekte müssen die Kriterien nach Absatz 2 Buchstabe a sowie allfällige auktionsspezifische Eignungskriterien und Preisobergrenzen einhalten.
Abs. 4
Für die Unterstützungen nach Absatz 3 und den Vollzugsaufwand wird ein Zuschlag nach Artikel 9 Absatz 4 im Umfang von höchstens 0,2 Rappen/kWh erhoben (Winterzuschlag); ...
Abs. 5
Der Erlass von Notrecht oder Notmassnahmen durch den Bundesrat oder das Parlament zur Aufrechterhaltung der Stromversorgungssicherheit in der Schweiz oder Einschränkungen jedwelcher Art beim Import von Elektrizität in die Schweiz lösen die sofortige Anwendbarkeit von Absatz 2, 3 und 4 aus.
Antrag der Minderheit
(Stark, Baume-Schneider, Germann, Mazzone, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)
Abs. 1
Zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter soll per 2040 ein Zubau von Kraftwerken zur Erzeugung von erneuerbarer Energie von mindestens 6 TWh realisiert und unterstützt werden. Davon müssen mindestens 2 TWh sicher abrufbar sein.
Abs. 2
Dieser Zubau ist in erster Linie mit Speicherwasserkraftwerken und alpinen Solaranlagen nach Anhang 1 zu erreichen. Für diese gilt, dass:
a. ihr Bedarf ausgewiesen ist;
b. sie standortgebunden sind; und
c. das Interesse an ihrer Realisierung anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgeht.
Abs. 3
Der Bundesrat überprüft die Liste der in Anhang 1 aufgeführten Vorhaben regelmässig unter Konsultation der Betroffenen, insbesondere der Kantone, Betreiber und Verbände, und schlägt der Bundesversammlung bei Bedarf sowie bei Nichtrealisierung von aufgeführten Projekten Ergänzungen der Liste mittels Bundesbeschluss vor.
Abs. 4
Für die Projektierung, Erstellung und den Betrieb von Anlagen auf der Liste in Anhang 1 werden Projektierungs- und Investitionsbeiträge oder eine gleitende Marktprämie ausgerichtet.
Abs. 5
Der Bundesrat regelt die Einzelheiten. Er kann insbesondere vorsehen:
a. dass Unternehmen, die Projekte gemäss Absatz 3 aufgeben, die Projektunterlagen anderen Interessierten zugänglich machen müssen;
b. Sanktionen von bis zu 5 Prozent der Bausumme gemäss Kostenvoranschlag, wenn Unternehmen ihr Projekt nicht wie zugesagt und festgelegt realisieren;
c. eine Rückforderung der Investitionsbeiträge, wenn es bei den Anlagen zu einer übermässigen Rentabilität kommt, inklusive die Pflicht der Unternehmen zur Aufbewahrung und Offenlegung der diesbezüglich relevanten Daten.
Ch. 2 art. 9bis
Proposition de la majorité
Al. 1
La quantité nette d'électricité importée durant le semestre d'hiver (du 1er octobre au 31 mars) ne doit pas dépasser la valeur indicative de 5 TWh. Afin que cette valeur indicative soit respectée, la production d'électricité climatiquement neutre de centrales suisses, essentiellement disponible en hiver, et d'installations produisant de l'hydrogène et des gaz synthétiques doit être augmentée et bénéficier d'un soutien.
Al. 2
L'augmentation de la production est atteinte en particulier par des centrales hydroélectriques à accumulation, des centrales à pompage-turbinage, des centrales photovoltaïques, des installations éoliennes, des électrolyseurs et des installations de méthanisation. La démarche est la suivante:
a. Si la valeur indicative visée à l'alinéa 1 est dépassée deux semestres d'hiver de suite, l'intérêt national à la réalisation d'installations au sens de l'article 12 alinéa 2, LEne, en appliquant, le cas échéant, l'alinéa 3, prime d'autres intérêts nationaux les dix années suivantes, à condition que ces installations remplissent les critères suivants:
1. elles contribuent à atteindre et à garantir les objectifs de développement visés aux articles 2 et 2a LEne;
2. elles apportent une contribution importante à la production d'électricité pendant le semestre d'hiver (du 1er octobre au 31 mars);
3. leur disponibilité est élevée;
4. leur production est largement neutre sur le plan climatique;
5. elles sont soutenues par les responsables des eaux concernés;
b. La réalisation des projets au sens de la lettre a est soutenue au moyen de la prime de marché flottante au sens du chapitre 5a LEne. L'attribution s'effectue sur la base d'une mise aux enchères technologiquement neutre pour la production pendant les mois d'hiver sur toute la durée de vie. Le Conseil fédéral règle les détails. La réalisation des projets peut être soutenue au moyen de contributions au développement de projet, qui sont déduites de la prime de marché flottante.
Al. 3
Si l'augmentation de la production visée à l'alinéa 2 lettre a, ne suffit pas à atteindre la valeur indicative visée à l'alinéa 1, des centrales électriques autres, existantes ou nouvelles, sélectionnées par appels d'offres, peuvent être soutenues. Le DETEC ordonne la tenue d'appels d'offres et l'OFEN les exécute. Les projets doivent respecter les critères visés à l'alinéa 2 lettre a, ainsi que les éventuels critères de qualification propres aux enchères et plafonds de prix.
Al. 4
Le supplément visé à l'article 9 alinéa 4, est perçu à hauteur de 0,2 centimes/kWh au maximum afin de financer les soutiens visés à l'alinéa 3 et les frais d'exécution (supplément hiver); ...
Al. 5
L'édiction de dispositions relevant du droit de nécessité ou de mesures d'urgence par le Conseil fédéral ou le Parlement dans le but de garantir la sécurité de l'approvisionnement en électricité en Suisse, ainsi que des restrictions de tout type sur les importations d'électricité en Suisse entraînent l'application immédiate des alinéas 2, 3 et 4.
Proposition de la minorité
(Stark, Baume-Schneider, Germann, Mazzone, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)
Al. 1
Afin de renforcer la sécurité de l'approvisionnement en hiver, la production des centrales électriques produisant de l'énergie renouvelable doit être augmentée d'au moins 6 TWh d'ici à 2040 et bénéficier d'un soutien. Sur ce total, la disponibilité d'au moins 2 TWh doit pouvoir être assurée.
Al. 2
L'augmentation de la production est atteinte en premier lieu par des centrales hydroélectriques à accumulation et des installations solaires alpines selon l'annexe 1. Concernant celles-ci:
a. leur nécessité doit être avérée;
b. leur utilisation doit être imposée par leur destination et
c. l'intérêt à leur réalisation prime en principe d'autres intérêts nationaux.
Al. 3
Le Conseil fédéral examine régulièrement la liste des projets visés à l'annexe 1 en consultant les acteurs concernés, en particulier les cantons, les exploitants et les organisations; en cas de besoin ou en cas de non-réalisation desdits projets, il propose à l'Assemblée fédérale, par voie d'arrêté fédéral, de compléter la liste susmentionnée.
Al. 4
Des contributions à l'étude de projet et des contributions d'investissement, ou une prime de marché flottante, sont versées pour l'étude de projet, la construction et l'exploitation d'installations mentionnées dans la liste visée à l'annexe 1.
Al. 5
Le Conseil fédéral règle les modalités. Il peut notamment prévoir:
a. que les entreprises qui renoncent à un projet au sens de l'alinéa 3 doivent rendre la documentation du projet accessible à d'autres acteurs intéressés;
b. des sanctions pouvant atteindre 5 pour cent des coûts de construction selon le budget prévisionnel lorsque les entreprises ne mènent pas à bien leur projet comme prévu et conformément aux conditions fixées;
c. la restitution des contributions d'investissement lorsque des installations génèrent une rentabilité excessive, y compris l'obligation des entreprises de conserver et de divulguer des données pertinentes en la matière.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Das ist wahrscheinlich nun das letzte Pièce de Résistance, und der Artikel war auch in den Beratungen unserer Kommission zentral. Es gibt ein Mehrheitskonzept, das ich Ihnen kurz vorstellen werde, es gibt ein Minderheitskonzept, das wahrscheinlich Kollege Stark vorstellen wird, und es gibt den Entwurf des Bundesrates. Ich schlage Ihnen vor, dass ich mit dem Konzept der Mehrheit anfange.
Die Variante der Mehrheit geht von folgender Situation aus: Wir glauben, dass die Exportfähigkeit unserer Nachbarländer im Zusammenhang mit dem Atom- und Kohleausstieg sowie dem Gasengpass am Sinken ist. Wir glauben, dass die Importrisiken steigen und dass diese ab 2025 im Rahmen des Clean Energy for all Europeans Package der EU mit der 70-Prozent-Regel zunehmen werden. Die EU-Verordnung 2019/943 verlangt von den EU-Staaten, dass sie mindestens 70 Prozent der Kapazitäten ihrer Netzelemente für den grenzüberschreitenden Stromhandel innerhalb der EU zur Verfügung stellen. Dies könnte dazu führen, dass die Nachbarländer ihre Kapazitäten gegenüber der Schweiz zurückfahren müssten. Dies führt dann nach Ansicht der Mehrheit ab 2025 zu Engpässen, insbesondere im Winterhalbjahr.
Basierend auf diesem Faktum hat Ihnen die Mehrheit ein Konzept zusammengestellt, das den Winterzubau regeln möchte, und zwar mit einer Kaskade von Massnahmen. Der Mehrheitsantrag nennt keine expliziten Ziele für den Winterzubau, vielmehr leitet sich der Wert implizit aus der verlangten Einhaltung eines Richtwertes von 5 Terawattstunden Importen im Winter ab. Das heisst, die Mehrheit geht davon aus, dass eine schwere Bedrohung der Versorgungssicherheit der Schweiz gegeben ist, wenn innerhalb zweier Jahre jeweils mehr als 5 Terawattstunden importiert werden müssen. Für diesen Fall sieht das Konzept grundsätzlich einen technologieoffenen Zubau vor. Es werden genannt: Speicherwasserkraftwerke, Pumpspeicherkraftwerke, Fotovoltaikanlagen, Windkraftwerke, Elektrolyseure und Methanisierungsanlagen. Sobald es zu einer zweimalig aufeinanderfolgenden Überschreitung des Importrichtwertes kommt, geht das nationale Interesse an der Realisierung solcher Winterkapazitäten anderen nationalen Interessen für zehn Jahre absolut vor.
In einem weiteren Schritt hält die Mehrheit fest, dass für den Fall, dass die Realisierung der Projekte nicht genügt, weitere Massnahmen ergriffen werden können. Insbesondere können auch andere, mittels Ausschreibungen ermittelte neue und bestehende Kraftwerke unterstützt werden. Das Ganze soll, wie auch beim Minderheitsantrag Stark, über die gleitende Marktprämie sowie aus dem Netzzuschlagsfonds des Energiegesetzes finanziert werden.
Eine Minderheit spricht sich für ein anderes Konzept aus, d. h., sie möchte das Konzept der Einzelprojekte übernehmen; im Gespräch sind die fünfzehn vom runden Tisch identifizierten Projekte. Die Mehrheit ist der Meinung, dass all diese Projekte des runden Tisches im Rahmen des Mehrheitskonzeptes realisiert werden können und daher auch in diesem Mehrheitskonzept integriert sind und dass es nicht notwendig ist, Einzelwerke in einen Gesetzesanhang aufzunehmen. Das stösst auch verfassungsrechtlich - Sie haben es bereits beim dringlichen Bundesgesetz gehört - auf erheblichen Widerstand, denn in einem Gesetz müssen wir abstrakt-generell formulierte Vorschläge hinterlegen.
Der Bundesrat seinerseits geht von einem Kraftwerkszubau von 2 Terawattstunden aus, der bis 2040 realisiert werden sollte. In seinem Gesetzentwurf hält er keine Projekte oder konkreten Werke fest, sondern regelt diesen Zubau ebenfalls abstrakt-neutral.
Die Mehrheit beantragt Ihnen, ihr bei diesem wichtigen Artikel zu folgen.
Wir haben uns lange darüber unterhalten, ob die 5-Terawattstunden-Schwelle das Richtige ist. Es gab auch einen Antrag, auf 8 Terawattstunden zu gehen. Im Grunde mehren sich aber die Stimmen, dass die Schweiz ab einer gewissen Grenze des Importes tatsächlich in eine Krise geraten könnte, die sie mitunter politisch erpressbar machen würde. Hier müssen wir Hand anlegen. Wir müssen Vorkehrungen treffen, damit solche Mangellagen künftig nach einem festen Konzept technologie- und wettbewerbsneutral behoben werden können.
Der Vorteil der Variante gemäss Kommissionsmehrheit ist, wie bereits gesagt, dass nicht einzelne Werke herausgepickt werden. Vielmehr wird das Ganze offen gehalten. Jeder, der die Bedingungen gemäss Artikel 9bis Absatz 2 Litera a erfüllt, kann solche Werke bauen und damit auch zur Schliessung der Winterstromlücke beitragen. Die Bedingungen sind:
1. Beitrag an die Erreichung und Sicherung der Ausbauziele gemäss den Artikeln 2 und 2a EnG;
2. hoher Beitrag an Stromproduktion im Winterhalbjahr;
3. hohe Abrufbarkeit;
4. weitgehend klimaneutrale Produktion;
5. Unterstützung durch die betroffenen Träger der Gewässerhoheit.
Der Minderheitsantrag Stark wird gleich erläutert werden. Wir werden zudem im Anschluss daran sicherlich auch von der Frau Bundesrätin hören, was ihre Position ist.
Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Weshalb sollen Sie meine Minderheit unterstützen? Es gibt zwei Gründe: erstens, um die Winterstromproduktion rasch zu erhöhen; zweitens, um die Bewilligung der Projekte zu beschleunigen.
Zum ersten Punkt, der raschen Erhöhung der Winterstromproduktion: Die Minderheit hat es in Absatz 1 formuliert. Es soll ein forcierter Zubau von mindestens 6 Terawattstunden erfolgen, davon müssen mindestens 2 Terawattstunden sicher abrufbar sein - Stichwort: Pumpspeicherwerke. Dazu ist ein hoher Zubau nötig. Wichtig ist vor allem: Dieser muss rasch geschehen. Gemäss Minderheitsantrag passiert das ab Inkrafttreten des Gesetzes. Gemäss Mehrheitsantrag dagegen wartet man, wir haben es gehört, mit dem Start eines forcierten Zubaus, bis der Nettostromimport im Winterhalbjahr zweimal hintereinander höher als 5 Terawattstunden ist.
In den letzten fünf Winterhalbjahren war das gemäss der schweizerischen Elektrizitätsstatistik gerade zweimal der Fall, nämlich im Winterhalbjahr 2017/18 und im vergangenen Winterhalbjahr 2021/22. Ich kann Ihnen hier die Zahlen nennen. Im letzten Winterhalbjahr importierte die Schweiz 20,862 Terawattstunden. Sie exportierte gleichzeitig 13,041 Terawattstunden. Das ergibt per saldo, und das ist ja wichtig, einen Nettoimport von 7,821 Terawattstunden. Im laufenden Winterhalbjahr 2022/23 droht, wir wissen es, eine Strommangellage. Diese droht, weil die Importe zu tief ausfallen. Der Importsaldo wird also damit mutmasslich unter 5 Terawattstunden sinken, weil die Importe nicht so erfolgen, wie wir sie brauchen. Das bedeutet, dass mit dem Antrag der Mehrheit der forcierte Zubau nicht ausgelöst würde, obwohl eine akute Mangellage herrscht. Das zeigt, dass das Kriterium Nettoimport gerade in Mangellagen eine untaugliche Grösse ist. Es verhindert den Zubau genau dann, wenn er am dringendsten ist.
Ich komme zum zweiten Punkt, der beschleunigten Bewilligung der Projekte. Mein Minderheitsantrag enthält im Anhang 1 eine Liste von Vorhaben. Das sind die Vorhaben des runden Tischs. Sie müssen jedoch immer vom Parlament beschlossen werden. Sie können auch vom Parlament ergänzt werden, und sie sollen - das ist ganz wesentlich - periodisch überprüft und ergänzt werden. Es ist also eine offene Liste. Bei den Vorhaben auf dieser Liste wird die Planungsphase verkürzt. Das führt zu einer beschleunigten Bewilligung der Projekte.
Für alle diese Vorhaben gelten gemäss Absatz 2 folgende wichtige Prinzipien: Erstens ist ihr Bedarf ausgewiesen; er ist für jedes Vorhaben, das auf der Liste steht, ausgewiesen. Das heisst, dass dieser Tatbestand kraft des Gesetzes besteht. Er muss somit im Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht mehr infrage gestellt und nachgewiesen werden; damit wird viel Zeit gespart. Zweitens sind alle diese Vorhaben standortgebunden. Dieser raumplanerische Entscheid wird also in den Planungs- und Genehmigungsverfahren ebenfalls nicht mehr infrage gestellt; damit wird noch mehr Zeit gespart. Drittens geht das Interesse an der Realisierung dieser Vorhaben allen anderen nationalen Interessen, aber auch allen kantonalen, regionalen und lokalen Interessen grundsätzlich vor. Das haben wir in Artikel 12 Absatz 3 EnG beschlossen.
Mit diesen drei Prinzipien werden die verschiedenen Planungs- und Bewilligungsverfahren inklusive Baubewilligungsverfahren beibehalten, aber markant vereinfacht und damit auch verkürzt; wir haben ja diese beiden Gutachten vom Bundesamt für Justiz erhalten. Beim Mehrheitsantrag dagegen, darauf möchte ich hinweisen, fehlen das Kriterium nach Buchstabe a, wonach der Bedarf ausgewiesen ist, und das Kriterium der Standortgebundenheit nach Buchstabe b. Das Kriterium nach Buchstabe c, wonach das Interesse an der Realisierung anderen nationalen Interessen vorgeht, ist im Mehrheitsantrag auch enthalten. Aber es ist absolut formuliert. Was wir nun seit dem Gutachten des Bundesamtes für Justiz wissen: Wenn das Wort "grundsätzlich" fehlt, dann ist das verfassungswidrig. Weitere Eingriffe ins Umweltrecht, das ist mir wichtig, sehen weder der Mehrheits- noch der Minderheitsantrag vor.
Ich möchte Sie noch auf Absatz 4 hinweisen. Absatz 4 in der bundesrätlichen Fassung sieht vor, für die Winterstromproduktion einen Zuschlag von 0,2 Rappen pro Kilowattstunde neu einzuführen. Darauf werde, sagt die Minderheit, verzichtet. Weshalb wird darauf verzichtet? Weil wir in Kapitel 5a des Energiegesetzes mit den neuen Artikeln 29c bis 29e die gleitende Marktprämie eingeführt haben. Die gleitende Marktprämie wird entlastend wirken. Sie wird sogar in den Hochpreisphasen dafür sorgen, dass wir viel weniger Geld für die Energiewende ausgeben müssen. Wir haben in Artikel 37a des Energiegesetzes beschlossen, dass sich der Netzzuschlagsfonds verschulden kann. Deshalb, und das ist wichtig, wird im Antrag der Minderheit auf den Zuschlag von 0,2 Rappen pro Kilowattstunde verzichtet, weil er schlicht nicht mehr nötig ist.
Unser Land braucht eine rasche Erhöhung der Winterstromproduktion und eine beschleunigte Bewilligung der Projekte. Ich beantrage Ihnen deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.
Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Nachdem der Mehrheitsvertreter und der Minderheitsvertreter die Sachlage gut dargestellt haben, möchte ich versuchen, das auch noch etwas einzuordnen.
Der Hauptunterschied zwischen der Mehrheit und der Minderheit ist meiner Ansicht nach, dass die Minderheit weiss, wie viel Strom es in der Zukunft braucht. Denn sie schreibt, 6 Terawattstunden sollen realisiert werden, davon 2 mit Wasserspeicherkraft, die anderen 4 mit alpiner Solarenergie - so ist es formuliert. Die Mehrheit weiss nicht, wie viel es in Zukunft brauchen wird. Aber die Mehrheit weiss, dass man es technologieneutral formulieren muss. Die Minderheit sagt nicht, woher die 6 Terawattstunden kommen. Gemäss der Liste, die die Bundesrätin am runden Tisch verhandelt hat, stehen 2 Terawattstunden zur Diskussion. 4 Terawattstunden müsste man dann noch aus dem Hut zaubern. Das bedeutet den Bau von zwei weiteren Grengiols; es werden also zweimal fünf Quadratkilometer zusätzlich irgendwo in den Alpen benötigt oder noch einmal zweimal vierzehn Kraftwerke wie am runden Tisch. Andere Lösungen sind ausgeschlossen.
Wir von der Mehrheit erlauben aber zum Beispiel auch Transfers vom Sommer in den Winter als Winterstrom. Stellen wir uns vor, dass Grengiols in zwei oder drei Jahren steht. Dann wird dort im Sommer enorm viel Energie produziert, die nichts wert ist, weil wir im Sommer genügend Energie haben. Mit dem Antrag der Mehrheit kann man diese Energie in Methan umwandeln, als Winterstrom speichern und als zusätzliche Terawattstunden an den Winterstrom anrechnen lassen. Das sieht der Antrag der Minderheit nicht vor. Jetzt ist die Frage: Gibt es in Zukunft Technologien dafür? Selbstverständlich wird es die geben, sie befinden sich schon in Arbeit in den Labors. Wenn Grengiols gebaut ist, wird man relativ schnell auch Grosstechnologie im entsprechenden Rahmen haben. Das heisst, die Mehrheit lässt den Transfer von Sommerstrom zu Winterstrom zu.
Ein weiterer grosser Vorteil des Mehrheitsantrages ist meiner Ansicht nach, dass er eine Kaskade vorsieht: Für den Import von bis zu 5 Terawattstunden soll sich die Zivilgesellschaft arrangieren, wie sie den Zubau zustande bringt. Wenn aber die Grenze der 5 Terawattstunden überschritten wird, dann braucht es eine Initiative für erneuerbare Energien.
Was machen wir jetzt? Jetzt haben wir eine Krise. Sie haben ja die Verfassungsrechtler gehört. Das Einzige, was anscheinend verfassungsrechtlich möglich ist, ist das Aufstellen eines Ölkraftwerks in Birr. Das ist das Einzige, was möglich ist. Ein Ölkraftwerk - wissen Sie, was ich dazu sage? Eine Lärm- und Dreckschleuder wird aufgestellt! Ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, ohne irgendetwas wird einfach in Öl investiert - übrigens ungefähr 500 Millionen Franken. Zusammen mit der Wasserreserve ergibt das 1,2 Milliarden Franken. Hätte man frühzeitig reagiert, so hätte man dieses Geld in der Phase 2 in erneuerbare Energien investiert, um eine weitere Notlage und Eskalation zu verhindern, damit eben diese Ölkraftwerke nicht kommen. Das heisst, Ihre Kommission macht genau das, was nötig ist. Sie sagt nämlich: Es gibt einen Normalbetrieb; wenn der Import einen bestimmten Umfang überschritten hat, dann ist die Versorgungssicherheit gefährdet; darum muss dann mehr investiert werden. Erst wenn das immer noch nicht reicht, wird in Öl investiert.
Kommen wir überhaupt in die Situation, dass die Grenze der 5 Terawattstunden überschritten wird? Herr Stark hat vorhin gesagt, wann dies der Fall gewesen ist. Kommen wir überhaupt in diese Situation? Ich persönlich war der Ansicht - und ich hätte das ursprünglich hier mit Herz und Seele vertreten -, dass wir mit den Bestimmungen, die im dringlichen Bundesbeschluss vorgesehen waren, also mit den Effizienzmassnahmen und mit der Solarpflicht, nicht in diese Situation kommen. Das war eigentlich bis jetzt meine Haltung.
Ehrlicherweise muss ich nun sagen: Jetzt haben wir die Effizienzpflicht gestrichen, wir haben die Solarpflicht gestrichen, wir haben auch die Restwassermenge gestrichen. Das Risiko besteht also, dass wir mit dem, was wir bis jetzt legiferiert haben, in eine Situation kommen, in der die Grenze der 5 Terawattstunden überschritten wird. Dessen muss man sich einfach bewusst sein. Das heisst, diese Schwelle wird dann wohl überschritten werden. Aber ich sage Ihnen klar und deutlich: Der Antrag der Mehrheit ist ökologischer und ökonomischer, weil er den Mechanismus definiert, wie man in Zukunft arbeiten kann. Die Minderheit Stark will mit Listen arbeiten, die bis jetzt fast leer sind, darauf muss man hinweisen, und auf denen viele Werke stehen, die - ich würde, Herr Stark, eine Wette eingehen - im Jahr 2024 nicht realisiert sein werden. Die Minderheit sagt nicht, wie sie das Delta lösen will.
Das heisst, die Minderheit schlägt eine Scheinlösung vor. Die Mehrheit regelt die Spielregeln, und die Minderheit versucht, mit Mengenmassnahmen eine Scheinlösung vorzuschlagen. In diesem Sinne bitte ich Sie, hier bei Artikel 9bis der Mehrheit zu folgen.
Was Herr Stark zum Winterzuschlag, zur Marktprämie und so weiter gesagt hat, gilt - darin sind wir uns wahrscheinlich einig - für den Mehrheitsantrag wie für den Minderheitsantrag, es ist in beiden Varianten so gelöst. Es geht wirklich nur um die Zubauregelung. Den Rest haben wir ziemlich identisch gelöst.
Darum bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.
Mazzone Lisa · Mit-F · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion
Monsieur Noser, j'aimerais tellement pouvoir vous croire, mais malheureusement, je ne suis pas guidée par mes émotions aujourd'hui, mais plutôt rationnelle. Si on lit la formulation telle qu'elle est proposée actuellement par la majorité, on voit très bien que la question de la neutralité technologique s'arrête au niveau du discours.
Si vous lisez la formulation de la majorité de la commission - et le naturel revient au galop - à l'alinéa 2 lettre a chiffre 5, on voit que ces propositions devraient être soutenues par les responsables des eaux concernés. On comprend très bien ici qu'il ne s'agit pas d'une volonté de développer des projets solaires, éoliens ou autres, mais d'une volonté de développer l'hydraulique, qui est à mettre en relation avec la décision que l'on a prise sur les biotopes d'importance nationale. Nous avons en effet supprimé la protection des biotopes d'importance nationale, ces 2 pour cent du territoire où vit un tiers des espèces menacées en Suisse, et que l'on veut aujourd'hui, dans certaines circonstances, pouvoir utiliser pour puiser toute l'eau qui est encore disponible quitte, malheureusement, à ce que cela ait un impact extrêmement négatif sur la biodiversité. Je pense que la référence aux responsables des eaux concernés n'est évidemment pas idoine pour des projets d'installations solaires ou éoliennes, mais qu'elle montre l'intention qui est derrière, à savoir installer des projets hydrauliques sur des espaces qui sont protégés et qui ont une valeur très particulière.
D'ailleurs, à l'alinéa 2 lettre a chiffre 1, on voit encore une référence à l'article 2a LEne, que notre conseil a décidé de biffer. Dans le sillage de ce qu'a dit le rapporteur sur ma précédente minorité, peut-être qu'il serait plus raisonnable de renoncer à cette proposition qui fait référence à des éléments qui ont été biffés par la majorité de notre conseil, et d'inviter le Conseil national à réfléchir davantage sur ces questions.
Je pense qu'au-delà de cela, il faut comprendre le mécanisme qui est proposé ici. Ce qui me dérange fondamentalement, c'est que la majorité a décidé de façon arbitraire d'un niveau d'importation nette de 5 térawattheures. Cela ne correspond pas aux niveaux qui sont mis en avant par l'Elcom, qui parle de 8 à 10 térawattheures comme seuil critique. Il y a donc un niveau arbitraire de 5 térawattheures qui, par contre, s'il est dépassé pendant deux années de suite - et au cours des six dernières années, c'est arrivé trois fois, ce ne sont donc pas des choses totalement fantaisistes qui n'arrivent jamais, cela arrive régulièrement -, il y a, pour dix ans, une priorité absolue - et nous avons eu l'occasion d'en discuter - de la production sur la protection de la nature et du paysage. Pendant cette période, des projets seront déposés: les promoteurs attendront le moment pour déposer leurs projets et pour simplement voir ces projets se réaliser.
Je pense que ce qui est important de comprendre, parce que vous faites référence à la centrale qui fonctionne au pétrole, c'est que quand on parle de projets hydrauliques, ce ne sont pas des projets qui vont être réalisés demain ou l'hiver prochain ni même le suivant, mais des projets qui le seront dans dix ou quinze ans. Il y a donc une incohérence dans le mécanisme qui est proposé. Celui-ci devrait prévoir si, de votre point de vue, après deux années de suite d'importation nette supérieure à 5 térawattheures, il y a des mesures qui relèvent de l'urgence absolue et non des mesures qui produiront des effets dans dix ou quinze ans. Au contraire, et c'est là que nous pouvons nous retrouver, il existe des mesures qui peuvent produire des effets de manière plus rapide, avec non seulement des projets solaires, mais aussi des projets de réduction de la consommation et d'économie d'énergie.
Je pense donc qu'il est important de comprendre cet article dans la perspective de ce qui a été décidé à l'article 12, à savoir l'autorisation d'intervenir sur ces perles de biodiversité et de paysage que sont les biotopes d'importance nationale. Dans ces situations, il y aurait une priorité absolue sur ces territoires - par exemple, à la Greina dans les Grisons - de réaliser des projets hydrauliques.
J'aimerais revenir sur la proposition de la minorité. Cette dernière fait référence à la table ronde consacrée à l'énergie hydraulique et elle propose - point que je trouve intéressant - un mécanisme pour atteindre les objectifs. Ce mécanisme prend en compte une participation des différents partenaires. Quand on parle de partenaires, j'aimerais rappeler qui sont les signataires de la déclaration de la table ronde, qui ont même signé physiquement, donc il s'agit d'un engagement ferme pour la réalisation de son contenu. Il s'agit non seulement de Stephan Attiger pour la Conférence suisses des directeurs cantonaux des travaux publics, de l'aménagement du territoire et de l'environnement, mais aussi de Mario Cavigelli de la Conférence suisse des directeurs cantonaux de l'énergie qui, à l'époque, représentait les Grisons, de Roberto Schmidt de la Conférence gouvernementale des cantons alpins et représentant du canton du Valais, ainsi que de Pro Natura, du WWF, de la Fédération suisse de pêche, de l'Association des entreprises électriques suisses, de l'Association suisse pour l'aménagement des eaux, qui était représentée par notre collègue le conseiller national Rösti, de Swiss Small Hydro, l'association suisse pour la petite hydraulique, représentée par notre collègue le conseiller national Roduit, de Swisspower ou encore d'Axpo.
Cette proposition de la table ronde est solide. Elle est solidement construite et solidement soutenue et elle présente l'avantage d'avoir, comme démarche de travail - et c'est écrit dans les annexes de la déclaration de la table ronde -, fait la liste des projets dont l'impact sur la biodiversité et le paysage est le plus faible par gigawattheure d'accumulation supplémentaire, afin de répondre le mieux possible aux exigences du mandat, à savoir une pondération des intérêts, donc de vraiment prioriser des projets qui auront si possible un impact minimum, et s'ils ont un impact, de faire en sorte qu'il y ait au moins une production d'électricité conséquente par la suite.
C'est pour cela, me semble-t-il, que la proposition de la minorité apporte une solution de remplacement solide, parce que, justement, elle a ce large soutien. J'ai d'ailleurs encore vu que 20 sections cantonales du Parti libéral-radical ont lancé en août dernier une pétition "Surmonter enfin les blocages: développons l'énergie hydraulique!", dont les auteurs demandent au Conseil fédéral et au Parlement de créer immédiatement le cadre réglementaire pour mettre en oeuvre les quinze projets de la table ronde.
Nous essayons, par cette proposition de minorité, de surmonter les blocages avec une proposition concrète qui assure, contrairement à la proposition de la majorité de la commission, une plus grande sécurité de planification pour ces projets - nous avons vraiment une sécurité de la planification - et qui permette concrètement de développer les projets qui ont atteint un niveau de maturité satisfaisant et pour lesquels le niveau d'adhésion est également élevé.
C'est pour cela que je vous invite à soutenir cette proposition de minorité.
Reichmuth Othmar · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich bitte Sie meinerseits, die Mehrheit zu unterstützen.
Grundsätzlich kann ich vorausschicken - das ist ja schön -, dass wir eigentlich alle das Gleiche wollen: Wir möchten möglichst schnell und zu tragbaren Bedingungen Grossausbauten zur Energiegewinnung erstellen. Nur: Wie kommen wir zum Ziel? Wir haben es gehört, der Bundesrat und die Minderheit stützen sich auf den runden Tisch mit dem entsprechenden Vorgehen ab. Der Bundesrat fokussiert hier auf 2 Terawattstunden aus Wasserkraft, die Minderheit geht etwas höher, will 6 Terawattstunden und nimmt die Solaranlagen mit hinein. Die Mehrheit, so kann man auch sagen, weiss nicht, was hier das richtige Mittel ist; sie sagt einfach, man müsse den Winterimport als Maximaldeckelung heranziehen. Wenn der Richtwert erreicht ist, folgt eine Kaskade, die den Abbau von Hürden einleitet.
Zum erwähnten runden Tisch muss ich Ihnen sagen, dass ich mit Interesse das Interview mit dem Präsidenten der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Herrn Nationalrat Kurt Fluri, gelesen habe. Er war Mitglied des runden Tischs. Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz ist jene Institution, die nicht unterschrieben hat. Kurt Fluri wurde gefragt, warum er nicht unterschrieben habe. Da kam die Antwort, dass andere Umweltverbände die Erklärung zwar unterschrieben hätten, aber unter dem Vorbehalt von Einsprachen gegen konkrete Projekte. Das ist der eine Teil; ich weiss, das ist nur ein Teilnehmer des runden Tischs. Ich kann aber als vormaliger Baudirektor eines Kantons dazu sprechen, und da können Sie mich durchaus als Umsetzungsgeschädigten bezeichnen. Sobald Sie mit einem Projekt kommen, sei es in einem BLN-Gebiet, sei es in einem Hoch- oder in einem Flachmoor oder in irgendeinem anderen Landschaftsschutzgebiet, findet sich immer jemand, der irgendeinen Grund hat, eine Einsprache zu platzieren. Die aktuelle Gesetzeslage gibt diesen Einsprechern schlussendlich immer die Möglichkeit, entsprechende Projekte zu verhindern.
In einer weiteren Aussage zum runden Tisch war Kurt Fluri kurz und prägnant. Auf die Frage hin, was denn der runde Tisch wert sei, sagte er: Juristisch nichts, und politisch sei er von höchstens symbolischem Wert. Ich glaube, das widerspiegelt ein Stück weit die Ausgangslage. Darum setze ich auf die Lösung der Mehrheit. Diese ist, wie gesagt, technologieoffen. Das ist aus meiner Sicht ein sehr zentrales Element, das wir in der Vorlage sonst auch immer hochgehalten haben. Wir setzen auf den Vorrang des nationalen Interesses - halt in einer absoluteren Form, das gebe ich zu. Doch mit der vorangeschalteten Kaskade tritt das erst in Kraft, wenn wir wieder oder immer noch in einer entsprechenden Notlage sind.
Ich glaube, das sind überzeugende Argumente, um hier den Weg der Mehrheit zu gehen.
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir reden jetzt im Rahmen dieses Mantelerlasses und seit einer gewissen Zeit davor von einer Winterstromlücke. Ich habe es bereits beim Eintreten gesagt: Wir tun oft ein wenig so, als ob das ein neues Phänomen, ein neues Risiko wäre. Ich habe Ihnen beim Eintreten bereits dargelegt, dass die Elcom in einem Bericht 2016 darüber rapportiert hat, weshalb dieser Fall bereits Ende 2015 einmal fast konkret eingetreten ist. Es fehlten damals einerseits Kapazitäten bei der Wasserkraft und Kernkraft, und es gab andererseits Turbulenzen beim Import von Elektrizität.
Wir reden von einer Winterstromlücke, und ich glaube, dass das tatsächlich die zentrale Herausforderung ist, die wir lösen müssen. In diesem Sinne nimmt die Mehrheit dieses Problem auch auf und versucht, hier eine Lösung anzubieten. Ich persönlich gehe davon aus, dass wir nicht nur im nächsten Winterhalbjahr und auch nicht nur in den darauf folgenden Winterhalbjahren eine drohende Strommangellage haben, sondern dass dies zeitlich weit darüber hinaus der Fall sein wird.
Ob eine Strommangellage dann effektiv eintritt, hängt davon ab, wie viel Elektrizität wir im Winterhalbjahr importieren können. Ich verweise hierzu nochmals auf ältere Berichte der Elcom. Die Situation wird dann kritisch werden - das haben wir in der Kommission festgestellt -, wenn wir in den Monaten Oktober bis März netto den Richtwert von etwa 5 Terawattstunden überschreiten. Um diesem Risiko vorzubeugen, ist es zwingend, dass wir bei Bedarf im Inland rasch Kraftwerke zubauen können, deren Produktion vornehmlich im Winter abrufbar ist. Kollege Noser hat es bereits gesagt: Es ist klimapolitisch angezeigt, dabei nicht auf Öl- oder Gaskraftwerke zu setzen, sondern auf die klimaneutrale Produktion, sei es aus Wasserkraft oder aus Windkraft.
Wir haben letzte Woche im ersten Teil der Beratung zum Mantelerlass in Artikel 2 EnG für den Ausbau der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien sehr ehrgeizige Ziele festgelegt. Ich habe bereits damals gesagt, dass diesen Zielen nicht nur Worte, sondern auch Taten folgen müssen. Bei der Beratung des Energiegesetzes sind Sie diesem Aufruf teilweise gefolgt. Eine Mehrheit hat sich dann aber bei Artikel 2a EnG gegen Massnahmen zur vorübergehenden Sicherung der bestehenden Wasserkraft entschieden. Mit diesem Entscheid haben Sie das Bedürfnis für einen Zubau noch grösser gemacht. Zum Glück haben Sie dann bei Artikel 12 Absätze 2 und 3 dafür gesorgt, dass wir das geltende Recht in Bezug auf die Definition des nationalen Interesses, aber auch in Bezug auf die Interessenabwägung bei sich widersprechenden nationalen Interessen abzuändern versuchen. Damit wir wirklich dafür sorgen, dass die festgelegten Ausbauziele keine hehre Vision bleiben, ist es nötig, heute diese Stossrichtung beizubehalten. Für den Fall, dass im Winterhalbjahr der für den maximalen Import festgelegte Richtwert überschritten wird, sind konkrete und rasche Massnahmen vorzusehen.
Ich erlaube mir, noch etwas zum Konzept der Minderheit zu sagen. Herr Kollege Stark hat gesagt, dass bei Absatz 2 in der Formulierung der Minderheit klare Vorteile zu sehen seien. Ich sehe diese Vorteile nicht. Er verweist darauf, dass es ein Vorteil sei, dass dort festgeschrieben ist, dass für solche Anlagen der Bedarf ausgewiesen sein muss. Diesen Vorteil bietet auch die Konzeptvariante der Mehrheit, weil diese ja erst dann greift, wenn der Bedarf effektiv besteht. Dass die Standortgebundenheit gegeben ist, ist nicht ein Mehrwert des Minderheitskonzeptes. Die Standortgebundenheit ist bei einem Wasserkraftwerk gegeben. Man kann ein Wasserkraftwerk nicht ins Flachland verlegen, sondern erstellt es dort, wo Wasser fliesst und wo man eine hohe Fallhöhe nutzen kann. Letztlich sehe ich auch bei der Interessenabwägung nicht wirklich eine Differenz.
Ich erlaube mir, noch eine Bemerkung zum runden Tisch bzw. zu den darin aufgelisteten Projekten anzubringen: Ich frage mich, ob der Begriff "Projekte" wirklich gerechtfertigt ist. Ich habe gehört, dass es dort "Projekte" gibt, bei denen der Kraftwerkseigentümer noch keinen einzigen Bleistiftstrich gesetzt hat, um eine solche Idee für einen Ausbau umzusetzen. Man ist also noch weit, sehr weit von einem Projekt entfernt, geschweige denn von einer Projektrealisierung. Ich habe nichts dagegen, dass man diese Liste mit den Akteuren weiterverfolgt. Es wäre wünschenswert, wenn diese Projekte auch zur Realisierung kommen würden. Ich verlasse mich aber aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit nicht darauf, sondern möchte zur Schliessung der Winterstromlücke, wenn das entsprechende Bedürfnis akzentuiert besteht, auch rasch einen Kraftwerkszubau ermöglichen.
Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Zu meiner Interessenbindung: Ich sass am runden Tisch Wasserkraft und habe die Erklärung des runden Tisches mitunterzeichnet und sie auch tapfer hier in den Rat getragen, sogar in Form praktisch aussichtsloser Anträge, weil ich mich eben verpflichtet hatte.
Ich möchte ein paar Sätze zu diesem runden Tisch sagen: Kollege Reichmuth hat Aussagen meines Kantonskollegen Kurt Fluri über die rechtliche Verbindlichkeit des runden Tisches erwähnt. Es hat nie jemand behauptet, dass diese Erklärung in Stein gemeisselt sei. Es ist im Gegenteil sogar hier im Rat betont worden, dass es nicht mehr als ein runder Tisch sei; die Gesetze würden hier gemacht. Das ist selbstverständlich so, aber es war immerhin der Versuch, unterschiedliche Interessen einigermassen auszugleichen. Ich finde es ehrlich gesagt schade, wenn man das jetzt einfach banalisiert oder als völlig wirkungslos darstellt. Es hat eine lange und gute Tradition in unserem Land, dass man Probleme gemeinsam zu lösen versucht.
Das ist nicht immer ganz einfach, aber immerhin hat es in diesem Fall hier dazu geführt - das hat meine Kollegin Mazzone erwähnt -, dass sich die Energiedirektoren, der Raumplanungsverantwortliche und der Gebirgskantonsvertreter zusammengerauft haben. Was eigentlich noch erstaunlicher ist: Der Präsident des Schweizerischen Fischerei-Verbandes und der Präsident des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes haben eine gemeinsame Basis gefunden. Das ist wirklich ein bisschen so, wie Feuer und Wasser zusammenzubringen. Gelegentlich sage ich, dass es, wenn Feuer und Wasser zusammenkommen, auch ein bisschen Dampf gibt.
Ich hoffe, dass diese vertrauensvolle Zusammenarbeit - ich nenne es so - auch zu Ergebnissen führt. Es war gerade ein integrierter Teil dieser Erklärung, dass man gesagt hat, dass das Schutzniveau und die rechtlichen Möglichkeiten vorbehalten bleiben. Ja, das ist doch selbstverständlich! Es können doch nicht einfach ein paar Privatpersonen, die irgendwelche Interessengruppen vertreten, eine Rechtsordnung aus den Angeln heben. Das war auch nie die Absicht, sondern es ging eben darum, gemeinsam etwas zu entwickeln, immer unter Beachtung all unserer Spielregeln, insbesondere auch der Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten. Es ist aber auch nie etwas anderes behauptet worden.
Noch zwei, drei Bemerkungen zu einzelnen Diskussionsbeiträgen: Kollege Noser hat die Variante der Minderheit so dargestellt, als ob sie nicht technologieneutral oder weniger technologieoffen wäre als die Variante der Mehrheit. Das scheint mir nicht der Fall zu sein, heisst es doch im Antrag der Minderheit, der Zubau sei in erster Linie mit Anlagen, die namentlich aufgeführt werden, zu erreichen. Eine "erste Linie" impliziert also auch eine "zweite", "dritte" und allenfalls "vierte Linie". Ausserdem steht beim Antrag der Mehrheit mit "insbesondere" auch ein entsprechendes Wort. Die Vertreter der Mehrheit machen einfach eine etwas längere Liste, aber ich würde sagen, bezüglich Technologieoffenheit halten sich die beiden Varianten durchaus die Waage.
Es kommt noch die Berücksichtigung der nationalen Interessen hinzu. Da haben wir ja, nicht zuletzt aufgrund des Entscheids von letzter Woche, ziemlich Prügel bezogen, auch öffentlich, in den Medien, mit Zuschriften und E-Mails. Es hiess, unser Entscheid habe die Verfassungsgrundsätze verletzt. In der Version der Mehrheit steht einfach, dass diese Interessen bei der Realisierung von Anlagen nach Artikel 12 gemäss der neuen Version des Energiegesetzes - das ist ein relativ heikler Artikel - anderen nationalen Interessen vorgehen. Bei der Minderheit wird dagegen das Zauberwort "grundsätzlich" verwendet. Damit wird immerhin insinuiert, dass beim Rest eine Interessenabwägung irgendwie möglich ist. Wenn es hingegen einfach heisst, diese Interessen gingen anderen nationalen Interessen vor, Punkt, Schluss, dann ist keine Interessenabwägung mehr möglich.
Deshalb bin ich der Meinung: Wer letzte Woche Artikel 2a nicht zuletzt aus Gründen des Respekts vor der Verfassung abgelehnt hat, muss hier konsequenterweise auch mit der Minderheit stimmen. Unter uns gesagt: Beide Modelle, sowohl jenes der Mehrheit wie auch jenes der Minderheit, funktionieren auch ein bisschen nach dem Prinzip Hoffnung, dass dieser Gap tatsächlich geschlossen werden kann.
Es wäre auch eine Frage der Konsequenz, dass all diejenigen, die sich letzte Woche bei der Abstimmung zu Artikel 2a für die verfassungstreuere Variante ausgesprochen und Artikel 2a eliminiert haben, hier gemäss Minderheit abstimmen.
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Wir haben hier zwei unterschiedliche Konzepte vorliegen, die von einem unterschiedlichen Ansatzpunkt ausgehen. Die Mehrheit stellt sich die Frage, wie viel Importabhängigkeit bezüglich des Stroms sich die Schweiz leisten kann. Frau Bundesrätin Sommaruga weist immer wieder darauf hin, dass wir beim Öl und Gas sehr stark importabhängig seien. Wir sind es auch beim Strom. Das ist der Ansatz der Mehrheit. Sie fragt: Wieweit sollen wir uns bei der Stromproduktion auf ausländische Quellen verlassen? So kam der Wert von 5 Terawattstunden Nettoimport zustande.
Man hat gesagt, dass Autarkie die falsche Antwort auf diese Frage ist. Die Schweiz ist sehr stark eingebunden und wird es auch bleiben. Das ist auch im Interesse der Schweiz. Wenn aber eine gewisse Menge an Importen überschritten wird, verliert die Schweiz als Land ihre Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit. Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass die Elcom früher sogar von 10 Terawattstunden ausgegangen ist. Es gibt solche Papiere. Ich habe bis im Frühjahr auch geglaubt, dass das höchstwahrscheinlich ein guter Wert sei. Ich habe meine Meinung aufgrund der aktuellen Situation revidiert. Ich glaube, dass wir es uns als Land nicht leisten können, so sorglos auf Importe zu setzen und so zu tun, als würden wir gerade in den heikelsten Phasen diesen Strom erhalten.
Ich glaube, die Schweiz tut auch aussenpolitisch - in Bezug auf einen europäischen Vergleich und auf die Verhandlungen mit der EU - enorm gut daran, beim Strom ihre eigene Produktion zu haben. Strom ist die Zukunft. Wenn wir auch die Mobilität und den Gebäudepark auf Strom umstellen, ist es wichtig, dass wir die entsprechenden Kapazitäten dafür selber zur Verfügung stellen und eine Abhängigkeit verhindern. Deshalb sieht der Mehrheitsantrag 5 Terawattstunden vor. Das ist das Konzept, sich nicht auf den Import verlassen zu müssen.
Die Minderheit Stark blendet den Import aus. Sie beantragt einen Zubau zur Erzeugung von mindestens 6 Terawattstunden, davon müssen mindestens 2 Terawattstunden sicher abrufbar sein. Die Mehrheit wählt einen fundamental anderen Ansatz, indem sie aus staatspolitischer Sicht sagt: Um unabhängig zu sein, dürfen wir uns nicht nur auf die Nachbarstaaten verlassen. Diese Überlegung steht hinter Absatz 1. Aus meiner Sicht ist das eine zentrale Aussage, die wir als Gesetzgeber hier äussern würden. Wir richten jetzt die Stromversorgung auf die nächsten zehn, zwanzig Jahre aus. Wir setzen ein Signal für Investitionen und für Unabhängigkeit. Wenn wir hier nicht der Mehrheit folgen, dann, glaube ich, machen wir einen Fehler.
Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass der Antrag der Minderheit Stark auch die Projektliste umfasst, die aus dem runden Tisch hervorging; es wurde schon viel dazu gesagt. Es gäbe auch andere Projekte, die man noch auf diese Liste nehmen könnte, die viel weiter sind, die aber nicht dort aufgeführt sind. Dann gibt es Projekte, die auf der Liste aufgeführt sind, bei denen noch kein Strich gezeichnet worden ist. Ich glaube, das ist einfach nicht die Lösung. Mit der Mehrheit bin ich auch dafür, dass wir all diese Projekte realisieren. Da bin ich mit der Minderheit völlig einig. Wir können die Projekte auch dann realisieren, wenn wir der Mehrheit folgen.
Ich bin froh, wenn die Minderheit und alle Verbände, alle Kantone, alle Betreiber, die diese Liste unterschrieben haben, diese Projekte mit der Mehrheit unterstützen werden. Vonseiten der Minderheit oder der Verbände gibt es keinen Grund mehr, auch nur eine Einsprache zu machen, denn die fünfzehn Projekte sind ja alle akzeptiert. Wir müssen für diese gar nichts mehr regeln. Das geht auf den runden Tisch zurück. Es ist ein Erfolg, dass alle zugestimmt haben. Wir können davon ausgehen, dass es dort keine Einsprachen gibt und dass diese Projekte kommen werden. Wenn wir das nicht glauben, müssen wir die Verfahren gesetzlich anpassen und die Einsprachemöglichkeiten korrigieren. Sonst streuen wir uns mit der Minderheitslösung Sand in die Augen, und das sollten wir meines Erachtens nicht tun.
Ich möchte am Schluss noch etwas zur Verfassungsmässigkeit sagen. Wir haben hier eine Notlösung eingebaut. Das wurde von der Minderheit auch kritisiert. Wir wollen eine Notlage abwenden, damit wir bei solchen Importmengen nicht erpressbar werden. Gestützt auf Artikel 5 Absatz 4 des Landesversorgungsgesetzes baut der Bundesrat deshalb selbst auch auf die erwähnten Ölkraftwerke, um die Stromversorgung im nächsten Winter abzusichern. Wir sagen auch: Wir wenden hier eine Notlage ab, damit wir als Land nicht erpressbar werden. Man müsste das deshalb nochmals einbeziehen, damit hier auch die andere Verfassungsgrundlage und nicht nur jene zur Sicherung der Energieversorgung greift.
Ich bin überzeugt, dass das Konzept der Mehrheit in dieser Situation langfristig das richtige ist. Ich bitte Sie, dem zuzustimmen. Ich gebe aber offen zu, dass man das Konzept der Mehrheit im Zweitrat durchaus anreichern könnte, indem man auch noch Beschleunigungsvorgaben und Verfahrensvereinfachungen für diese Projekte einbringt. Über die Planungspflicht haben wir nicht gesprochen - ein wesentliches Element, das im Antrag der Minderheit, jetzt in diesem Teil, auch fehlt.
Der Bedarf, das wurde von Kollege Fässler gesagt, ist bei diesen fünfzehn Projekten so oder so gegeben. Die Standortgebundenheit ist gegeben, und der Vorrang des Interesses an der Realisierung ist bei der Mehrheit der Projekte auch gegeben. Aber wenn schon, müsste man das Konzept der Mehrheit nehmen und dann später noch sagen, welche Projekte man beschleunigt und wo man die Einsprachemöglichkeiten limitiert, auch für Aqua Viva - ich nenne diese Organisation jetzt beim Namen, weil sie angekündigt hat, sie werde auch wieder Einsprache machen. Dann ist das ein politischer Entscheid, ob wir das wollen oder nicht. Dann würden wir beschleunigen, aber sonst finden die ordentlichen Verfahren Anwendung. Jedermann kann die Rechte nutzen, jedermann kann bei diesen Projekten Einsprache machen, das hat Kollege Zanetti meines Erachtens zu Recht gesagt; das ist nicht ausgeschlossen, das würde nur mit einer Gesetzesänderung ausgeschlossen.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, mit der Mehrheit zu stimmen. Wenn schon, kann dann aus meiner Sicht der Nationalrat noch eine Projektliste anfügen. Aber ich bitte Sie, hier das Konzept des Imports nicht zu verlassen.
Chassot Isabelle · Mit-F · Ständerat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Cela a été dit à plusieurs reprises ce matin, nous voulons toutes et tous augmenter rapidement la capacité de production d'électricité, en particulier en hiver.
Avec cette disposition, nous sommes confrontés ce matin à deux concepts très différents pour nous permettre d'y arriver.
Les membres de la commission ont eu l'occasion de nous indiquer les motifs pour lesquels nous devrions appuyer la majorité ou la minorité; vous avez entendu les différents arguments. Après les avoir écoutés attentivement, je vous propose de soutenir la proposition de la minorité Stark car elle crée, à mon sens, une plus grande sécurité de planification et se base sur les résultats de la table ronde sur l'énergie hydraulique, qui sont largement soutenus par les milieux concernés.
Si l'on veut sérieusement augmenter rapidement la capacité de production d'électricité, notamment à partir de l'énergie hydraulique, il vaut mieux effectivement suivre la solution de la minorité Stark. C'est une voie qui élimine les obstacles au lieu d'en créer de nouveaux. La minorité Stark formule un objectif concret d'augmentation de la capacité de stockage de l'électricité en hiver et propose, pour ce faire, de réaliser en priorité les quinze projets qui ont été identifiés dans le cadre de la table ronde et éventuellement quelques projets solaires ciblés dont la liste est encore ouverte.
Ces quinze projets de la table ronde ont été identifiés, cela a été dit, par les cantons, le secteur de l'énergie hydraulique et les associations environnementales comme projets ayant un impact environnemental par kilowattheure inférieur à celui d'autres projets.
Il est important de noter que la proposition de la minorité Stark ne supprime pas complètement la pesée des intérêts en fixant une priorité non pas absolue, mais de principe, et ce uniquement pour des projets précis et définis.
Selon l'Office fédéral de la justice - nous avons tous pu lire sa prise de position -, cette priorité de principe devrait être compatible avec la Constitution. Je l'indique parce que nous avons reçu des lettres à ce sujet ces derniers jours.
La proposition acceptée par la majorité de la commission ne fixe en revanche pas d'objectif clair d'augmentation de la capacité de stockage de l'électricité en hiver, mais s'oriente sur une valeur indicative pour les importations. Si cette valeur est dépassée deux années de suite, la pesée des intérêts doit être complètement supprimée et une priorité absolue et générale doit être accordée à la production d'électricité.
Comme cela a déjà été dit au cours de ce débat, la valeur de 5 térawattheures pour les importations a été dépassée plusieurs fois - trois fois au cours des six dernières années pour être précise - et se situe bien en-deçà de ce que l'Elcom considérerait comme critique, à savoir 8 à 10 térawattheures. On peut donc partir du principe que la disposition adoptée par la majorité, soit la suppression de la pesée des intérêts, entrerait régulièrement en vigueur, et c'est cela qui me fait pencher en faveur de la minorité Stark.
Notre conseil a déjà supprimé la protection des biotopes d'importance nationale et cela pourrait avoir pour conséquence que de nouvelles installations soient construites sans pesée d'intérêts, même dans les lieux les plus précieux de notre pays. Les générations futures seraient alors en droit de nous poser des questions.
Je vous remercie dès lors de soutenir la proposition de la minorité Stark.
Würth Benedikt · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
In einem sind wir uns sicher einig: Unsere Aufgabe ist es mitzuhelfen, einen Blackout zu verhindern und die Stromversorgungssicherheit in diesem Land zu gewährleisten. Hier spielt, da sind wir uns möglicherweise auch noch einig, die Frage des Nettoimports im Winter eine sehr zentrale Rolle. Ich gehe davon aus, dass die Kommission und auch viele andere, die nicht in der Kommission sind, sich zu dieser Frage mit der Elcom ausgetauscht haben. Die Elcom hat uns sehr deutlich gesagt, wo die Schweiz steht. Bis etwa zur Jahrtausendwende gab es im Winter praktisch keinen Nettoimport. Der Umfang der Importe ist dann von Jahr zu Jahr angestiegen, mit schwankenden Effekten. 2005/06 gab es erstmals einen Import von mehr als 10 Terawattstunden. 2016/17 und 2021/22 hat sich das wiederholt. Was auffällt, sind die grossen Volatilitäten.
Frau Mazzone hat die Frage aufgeworfen, wieso der Richtwert bei 5 und nicht bei 10 Terawattstunden liegt. Der Grund ist: Die Elcom sagt, bei 10 Terawattstunden haben wir Stress. Das ist ein offizielles Elcom-Papier, Frau Mazzone. (Der Redner zeigt ein Dokument) Diese Aussage stammt aus offiziellen Elcom-Papieren, nicht aus dem Tierbuch. Bei 10 Terawattstunden haben wir Stress. Ich bin froh, dass die Kommission eine Sicherheitsmarge eingebaut hat und einen Richtwert von 5 Terawattstunden beantragt, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Die Volatilität dieser Nettoimporte ist, ich habe es erwähnt, relativ gross. Wir sehen ja aus den Zahlen der Vergangenheit, was am Strommarkt effektiv passiert.
2. Die EU-Regulierung, die 2025 greift - das ist meines Erachtens sehr wichtig und wurde bereits erwähnt -, wird auch einen Einfluss haben. Diese Kapazitätsvorschriften werden Einfluss auf die Stromflüsse haben.
Vor diesem Hintergrund bin ich klar der Meinung, dass diese 5 Terawattstunden richtig gewählt sind, einfach aus Gründen der Sicherheit.
Wenn wir also das Ziel vor Augen haben, die Stromversorgungssicherheit im Land bestmöglich zu gewährleisten, die Winterstromproblematik zu entschärfen und zu lösen, dann müssen wir uns ganz nüchtern fragen: Welches Konzept trägt mehr zu dieser Lösung bei? Ich persönlich bin klar der Meinung, dass es das Konzept der Mehrheit ist.
Im Grunde genommen schafft das Konzept der Mehrheit generell-abstrakte Normen, es schafft einen Rahmen, in dem sich neue Technologien, neue Verfahren, neue Projekte wirklich auch entfalten können. Das scheint mir zentral zu sein. Es ist ja nicht so, dass wir das Geld in diesem Sektor nicht hätten. Wir müssen vor allem Investitionsmöglichkeiten bieten und Anreize setzen, damit das Problem möglichst rasch gelöst wird.
Beim Konzept der Minderheit versucht man quasi, individuelle Projekte, konkrete Übungen in ein Gesetz zu schreiben. Das schafft meines Erachtens mehr Planwirtschaft, das schafft wenig Investitionsanreize. Aus der Diskussion vorhin muss ich den Schluss ziehen, dass die Rechtssicherheit bei diesen Projekten überhaupt nicht in der Weise gegeben ist, wie das öffentlich verkauft wird. Vor diesem Hintergrund möchte ich eine Rahmenordnung, die möglichst optimal Investitionsanreize setzt und Projekte voranbringt. Darum scheint mir die auch technologieneutrale Lösung der Mehrheit viel sachgerechter zu sein.
Die Frage, was passiert, wenn wir auch diese Bestimmung ablehnen, habe ich mir mit Blick auf die heutige Debatte nochmals gestellt. Aus meiner Sicht gibt es, nüchtern betrachtet, einige Schlussfolgerungen, die wir ziehen müssen.
Meine erste Schlussfolgerung ist, dass wir es fundamental nicht geschafft haben, Richtungsentscheide zur Entschärfung der akuten Problematik zu fällen.
Die zweite Schlussfolgerung ist: Wir sind auf dem besten Weg, die Kernkraft wieder salonfähig zu machen, weil wir einfach genügend Bandenergie brauchen, um dieses Problem zu lösen.
Die dritte Schlussfolgerung ist, dass wir vermutlich in naher Zukunft weitere Übungen veranstalten müssen, wie dies aktuell mit dem Projekt in Birr mit einem CO2-Ausstoss von 1,6 Millionen Tonnen pro Jahr der Fall ist. Darüber, dass 1,6 Millionen Tonnen pro Jahr ökonomisch und ökologisch unsinnig sind, sind wir uns sicher auch einig.
Für mich hat sich auch die Frage gestellt: Wie lösen wir eigentlich dieses Problem? Verschiedentlich wurde argumentiert, wie vorhin auch von Kollegin Chassot, dass wir die Verfassung als Grundlage hätten und dass wir diese respektieren müssten. Selbstverständlich ist das der Fall. Auch ich bin verfassungstreu. Aber in diesem Land haben wir ja bekanntlich einen recht flexiblen Prozess, um auch die Verfassung zu ändern. Kollege Schmid hat bei der Debatte von letzter Woche etwas gesagt, das meiner Ansicht nach sehr wichtig ist, nämlich dass es auch durchaus denkbar wäre, in dieser Frage das Volk zu konsultieren. Artikel 102 Absatz 2 der Bundesverfassung sieht ja auch Abweichungen von der Verfassung vor, und zwar bei der Wirtschaftsfreiheit. Wenn Sie Artikel 102 lesen, heisst es dort: "Er" - der Bund - "kann nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen." Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, brauchen wir hier unter Umständen weitere Abweichungsmöglichkeiten; das möchte ich nicht ausschliessen. Denn schlussendlich ist die Frage zentral, ob der Staat, ob die Politik dieses Problem lösen kann oder eben nicht.
Logischerweise ist jetzt auch wieder die Frage der Schutzgebiete auf den Tisch gekommen. Ich habe auch für diese Argumentation bzw. für die diesbezüglich aufkommenden Befürchtungen Verständnis. Aber werfen wir auch hier einen Blick zurück: Wir sind alle stolz auf die Wasserkraft in unserem Land. Wir sind stolz darauf, dass die Schweiz im Grunde pionierhaft mit ihrer Wasserkraft erneuerbare Energie geschaffen hat. Überlegen Sie sich mal, was unsere Vorgängergeneration gemacht hat: Sie hat Staumauern in Tälern gebaut. Wenn man damals so argumentiert hätte, wie Sie jetzt heute argumentieren, dann wäre doch niemals eine Staumauer gebaut worden; das betrifft überall BLN-Gebiete. "Wer kommt denn schon auf die Idee, eine Staumauer in ein Tal zu stellen?" - so hätten Sie heute argumentiert. Wenn unsere Vorgängergeneration das Problem genau dieser umweltrechtlichen Schutzbestimmungen hätte lösen müssen, hätte man damals eigentlich sagen müssen, dass es nicht gelöst werden kann.
Vor diesem Hintergrund müssen wir uns schon bewusst sein, welche Herausforderung wir vor uns haben, welche Herausforderung wir meistern müssen. Ich persönlich habe in meiner Tätigkeit verschiedenenorts immer die Überlegung gemacht, wie das Problem aussieht und wie es gelöst werden muss, und erst an dritter Stelle habe ich mit den Juristen die Diskussion darüber geführt, welche rechtlichen Anpassungen es braucht, sei es auf Gesetzes- oder Verfassungsstufe. Hier in dieser Debatte machen wir genau das Umgekehrte. Wir fragen zuerst das Bundesamt für Justiz, und dann machen wir irgendwelche Ableitungen. Das scheint mir angesichts der Tragweite dieser Problematik, die uns die Elcom und alle Spezialistinnen und Spezialisten auf den Tisch legen, einfach grob fahrlässig zu sein. Wir können die Versorgungssicherheit in diesem Land nicht mehr weiter gefährden.
Darum gibt es für mich nur eine Lösung: die Lösung der Mehrheit. Sie schafft mehr Investitionsanreize, sie führt schneller zur Lösung des Problems, und sie ist auch hochgradig notwendig angesichts der Problematik, die wir vor uns haben.
Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte nur kurz auf zwei Punkte reagieren: Das Importziel, der erste Punkt, ist ein ganz wichtiges Ziel, auch für die Minderheit. Wenn Sie die Fahne zur Hand nehmen und an den Anfang gehen, sehen Sie, dass dort die Ziele definiert sind. Gemäss Artikel 2 Absatz 2bis ist es das Ziel, dass der Import von Elektrizität im Winterhalbjahr - 1. Oktober bis 31. März - netto den Richtwert von 5 Terawattstunden nicht überschreiten soll. Die Kommission war sich einig, dass das ein wichtiger Richtwert ist, dass es dahin gehen soll. Deshalb muss man das im neuen Artikel 9bis nicht mehr wiederholen, denn dieser Zielwert gilt. Es liegt am Bundesrat, immer wieder zu schauen, welche Massnahmen er oder der Gesetzgeber noch treffen müssen. Das ist das Erste, was ich sagen wollte.
Herr Schmid, selbstverständlich wissen wir alle, wie wichtig es ist, von den Importen loszukommen, aber so einfach ist das nicht. Ich habe hier die Liste der Importe seit 1970. Es ist eben so, dass der Umfang der Importe und der Exporte extrem gestiegen ist. Ich habe es pro Kalenderjahr aufgelistet, aber es kommt auf das Gleiche heraus, diese zwei Zahlen zu nennen: 1970 hatten wir 3,59 Terawattstunden importiert, im Jahr 2021 haben wir 31,5 Terawattstunden importiert; die Ausfuhr ist von 9 Terawattstunden auf 29 Terawattstunden gestiegen. Es geht um eine Restgrösse, das müssen Sie sehen. Das Importziel ist bei beiden Anträgen gleich.
Der zweite Punkt betrifft die Technologieoffenheit. In Artikel 9bis Absatz 2 gemäss Minderheitsantrag steht, dass das Ziel in erster Linie mit Speicherwasserkraftwerken und alpinen Solaranlagen verfolgt werden soll - in erster Linie! Selbstverständlich wird auch an Windkraftanlagen, Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen usw. gedacht. Da muss ich auf Herrn Schmid verweisen: Auch der Antrag der Minderheit benötigt, wenn er denn angenommen würde, in der UREK-N noch gewisse Anpassungsarbeiten; eine davon wäre, dass man diese Liste im Anhang um den Buchstaben c mit Windkraftanlagen und Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen erweitert. Das wollte ich noch anmerken.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Artikel 2a, 12, 45 und nun Artikel 9bis sind zentral. Ich muss einfach zwei Sachen berichtigen.
Erstens: Eine Sache ist mir sehr wichtig. Sie wurde uns letzte Woche um den Kopf geschlagen. Die UREK-S hatte keine Gelegenheit, sich im Rahmen dieses Erlasses mit Gutachten des Bundesamtes für Justiz zu befassen. Wir haben diese Gutachten erstmals diese Woche bei der Differenzbereinigung des dringlichen Bundesgesetzes auf den Tisch gekriegt.
Zweitens: Es gibt keine Gutachten. Es gibt keine Gutachten! Es gibt gemäss Erklärung des Bundesamtes für Justiz zwei kleine Aktennotizen. Diese Aktennotizen beschränken sich auf die Beurteilung der Artikel 78 und 89 der Bundesverfassung; es geht um die Naturschutzartikel in unserer Bundesverfassung. Artikel 102, "Landesversorgung", wurde nicht geprüft und nicht erwähnt, ausser in einem Exkurs von zehn Zeilen. Diese Aktennotiz wurde in grosser Eile der UREK-N zur Verfügung gestellt.
Das sind die Fakten. Unabhängig davon, wie wir heute entscheiden, gehe ich davon aus, dass diese Punkte effektiv in einem Gutachten landen werden und dass sich die UREK-N überlegen muss, was rechtlich und verfassungsmässig möglich ist, nicht nur gestützt auf die Artikel 78 und 89, sondern auch gestützt auf Artikel 102 der Bundesverfassung.
Wieso sage ich das hier? Weil gestern der Baubeginn von acht thermischen Kraftwerken in Birr war. Der Bundesrat hat sich dabei - meines Erachtens zu Recht, ich unterstützte diese Massnahme ausdrücklich - auf Artikel 102 der Bundesverfassung und das Landesversorgungsgesetz gestützt. Wieso hat er den Bau dieser acht thermischen Kraftwerke in Gang gesetzt? Weil es heute zu wenig Strom gibt? Nein. Es ist eine Vorbereitungsmassnahme mit Blick auf eine allfällige Lücke. Artikel 9bis gemäss der Mehrheit ist nichts anderes als eine Umsetzung von Artikel 102 der Bundesverfassung im Rahmen unserer Möglichkeiten und wahrscheinlich verbesserungswürdig.
Drittens: Ich begrüsse runde Tische ausdrücklich, und ich werde alle diese fünfzehn Projekte unterstützen. Wieso? Weil sich acht davon im Wallis befinden. Ich könnte mich zurücklehnen. Tatsache ist aber, dass die reine Produktionsmenge dieser Projekte nie genügen wird. Sie wird nie genügen! Wir sprechen hier von einer Produktion von 2 Terawattstunden - wir brauchen bei der Grosswasserkraft das x-Fache davon. Tatsache ist weiter, dass zwei Projekte, Grimsel und Gorner, bereits die Hälfte dieser Produktion ausmachen. Das Grimsel-Projekt haben wir im dringlichen Bundesgesetz integriert, und das Gorner-Projekt ist heftig umstritten. Wieso ist es heftig umstritten? Weil es in einem BLN-Gebiet ist. Bereits wurde öffentlich bekannt gegeben, dass das Gorner-Projekt sehr wahrscheinlich bekämpft wird.
Daher dürfen wir uns nicht auf Listen verlassen. Wir müssen das Ganze technologisch und auch projektmässig offen halten und dann den Fortschritt auf dem Terrain erzielen. Wir müssen schauen, dass schlussendlich diejenigen Projekte schnellstmöglich realisiert werden, welche am wenigsten umkämpft sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die anderen vier Projekte, die auf der Liste mit fünfzehn Projekten stehen und die auch Schutzgebiete betreffen, so einfach durchgehen. Dann sind wir mit einer Liste wirklich schlecht beraten, auch wenn sie gut gemeint ist. Wenn Sie konsequent sein wollen, dann öffnen Sie das Ganze technisch und erlauben Sie allen, dazu beizutragen, dass wir die Stromlücke schliessen können.
Ich bitte Sie hier, der Mehrheit zu folgen. Allenfalls kann der Nationalrat schauen, ob er Einzelprojekte aufnehmen will. Einzelprojekte sind übrigens bei unserem dringlichen Bundesgesetz heftig umstritten. Wir haben das bei der Solarenergie nicht getan, wir haben Grengiols, Gondo oder was auch immer nicht aufgenommen. Wir haben es allgemein, abstrakt und generell formuliert. Der Nationalrat hat das anders gemacht. Ich bin der Meinung, dass die Gesetzgeber gut beraten sind, wenn sie eine abstrakte, generell geltende Gesetzgebung machen und nicht Listen beiziehen, gleich, welcher Art diese sind.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Es ist sehr gut, dass Sie hier zwei Konzepte vorliegen haben. Was das gemeinsame Ziel, für den Winter mehr sicher abrufbaren Strom zur Verfügung zu haben, anbelangt, gibt es keine Differenz. Sie können sich deshalb der Frage annehmen, wie man dieses Ziel am schnellsten und sichersten erreichen kann. Sie können sich Gedanken darüber machen, welches die besten Anreize sind, damit es vorwärtsgeht. Denn Sie wollen nicht nur den Zubau von Anlagen erreichen, sondern Sie wollen, dass es möglichst rasch vorwärtsgeht.
Das Konzept der Mehrheit setzt einen Importrichtwert fest, nämlich diese 5 Terawattstunden im Winterhalbjahr, also zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März. Das Konzept der Mehrheit legt dann dar, was die Folgen sind, wenn dieser Richtwert überschritten wird; das ist das Konzept der Mehrheit. Das Konzept der Minderheit setzt Zubauziele für den Winter fest. Zudem, Herr Ständerat Stark hat es gesagt, haben Sie den Importrichtwert von 5 Terawattstunden eigentlich schon festgelegt. Es gibt hier also zusätzlich ein Zubauziel, und es wird gesagt, wie man dieses erreichen will.
Ich sage gerne noch etwas zum Konzept der Mehrheit, zu diesen 5 Terawattstunden. In einer Gesamtsicht macht das Sinn für die Schweiz. Ob es aber 5 oder 6 oder 10 Terawattstunden sein sollten, kann niemand sagen, auch die Elcom nicht. Beim Gas und beim Öl sind es 100 Prozent, und hier beim Strom wollen wir mit einem Richtwert sagen, 5 Terawattstunden sind gerade noch gut, 6 Terawattstunden sind eher unsicher. Die Elcom hat Ihnen in der Kommission gesagt, dass im Winter temporär auch ein Import von 10 Terawattstunden möglich sei. Die Elcom ist daran, diese Frage einer neuerlichen Überprüfung zu unterziehen. Aber Sie sehen daran, dass es nicht ein Wert ist, bei dem man sagen kann, ab 5 Terawattstunden werde es ein bisschen ungemütlich oder kühl. Da müssten Sie ehrlicherweise sagen, schon ab 1 Terawattstunde oder mehr als null Terawattstunden sei es ungemütlich - aber das will niemand von Ihnen so sagen.
Damit möchte ich vor allem zum Ausdruck bringen, dass die Bestimmung mit den 5 Terawattstunden einen anderen Haken hat. Wenn Sie mit einer Laufzeit der Kernkraftwerke von 60 Jahren und mit einem effektiven Zubau von 35 Terawattstunden bis im Jahr 2035 rechnen, wie Sie das nun vorgesehen haben, dann kann der Wert für den Import im Winter normalerweise gut eingehalten werden. Wenn aber die Kernkraftwerke nur 50 Jahre laufen, dann wird der Richtwert vermutlich etwas über 5 Terawattstunden zu liegen kommen.
Weiss aber jemand von Ihnen genau, wie lange die Kernkraftwerke laufen werden? Weiss jemand von Ihnen, ob wir im Jahr 2035 diesen Zubau von 35 Terawattstunden, den Sie jetzt festgelegt haben, erreicht haben werden? Sie legen mit diesen 5 Terawattstunden einen Wert fest, obschon Sie gar nicht wissen, was dies für die, ich sage jetzt mal, nächsten zehn, fünfzehn Jahre bedeuten wird. Damit möchte ich einfach diese magische Zahl von 5 Terawattstunden ein wenig relativieren. Ich habe es aber nicht bekämpft, dass dies als Grundsatzziel festgehalten wird.
Es stellt sich nun noch eine zweite Frage. Gemäss dem Mehrheitskonzept soll, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Wintern der Importrichtwert von 5 Terawattstunden überschritten wird, das nationale Interesse an der Realisierung von Anlagen vorgehen. Aber vielleicht folgen zwei besonders strenge Winter aufeinander oder zwei besonders milde; vielleicht ist in einem Jahr eine Pandemie im Gang; vielleicht ist in einem Jahr ein AKW vorübergehend ausgeschaltet. Diese Vorgabe betreffend "zwei aufeinanderfolgende Winterhalbjahre" mit dem Richtwert zu koppeln, hat sehr viel Zufälliges. Müssten es nicht eher drei Winter sein? Oder genügt ein Winter, in dem es ganz schwierig wird? Kommt noch hinzu, dass die Importfähigkeit auch von der Situation abhängt, ob in Frankreich weiterhin mehr als die Hälfte der AKW nicht am Netz sind. Das ist übrigens eine der Hauptschwierigkeiten, die wir jetzt haben. Zurzeit muss Frankreich Strom aus Deutschland importieren, anstatt dass es Strom nach Deutschland exportiert.
Damit möchte ich einfach nur sagen, dass es ein wenig schwierig zu verstehen ist, dass dieser Richtwert von 5 Terawattstunden und diese Vorgabe mit den zwei aufeinanderfolgenden Winterhalbjahren als Kriterien für die Auslösung von Massnahmen dienen sollen. Dies dient dann dazu, das auszulösen, was Sie bei Artikel 2a des Energiegesetzes abgelehnt haben. Das ist schon ein bisschen schwierig zu verstehen. Sie haben das bei Artikel 2a mit 25 zu 19 Stimmen abgelehnt, weil Sie gesagt haben, dass Sie diesen Kahlschlag, diesen absoluten Vorrang gegenüber allen Umweltschutzbestimmungen, nicht unterstützen wollen. Jetzt kommen Sie mit einem Konzept, das Folgendes vorsieht: Wenn die je 5 Terawattstunden in zwei aufeinanderfolgenden Wintern zufällig überschritten sind, dann kommt die Keule. Aber die Keule haben Sie schon abgelehnt. Das ist, denke ich, eine Inkohärenz im Konzept der Mehrheit, das eine gute Absicht beinhaltete.
Ich möchte noch etwas anderes zu diesem Konzept sagen. Wo genau ist darin der Anreiz enthalten zu investieren? Würde man als Investorin jetzt sofort investieren? Oder sagt man sich: "Ich warte einmal ab, bis die zwei Winter mit der Überschreitung der 5 Terawattstunden vorbei sind, nachher kann ich dann zuschlagen; dann bin ich all die Umweltschutzbestimmungen los, und dann kann ich endlich investieren"? Aber vielleicht passiert diese Überschreitung in den nächsten zehn, zwölf Jahren nicht. Wo ist dann genau der Investitionsanreiz in diesem Konzept? Der Anreiz ist allenfalls, zuzuwarten, bis man dann ohne alle diese Auflagen investieren kann. Ich bin der Meinung, dass es im Konzept der Mehrheit, das gute Überlegungen beinhaltet, einen erzieherischen Aspekt gibt. Er geht aber am Schluss nicht auf.
Das Konzept der Minderheit kommt dem Entwurf des Bundesrates näher, indem es eben ein Zubauziel definiert und dann sagt, wie man dieses Zubauziel erreicht. Das Zubauziel ist ehrgeizig. Wir unterstützen das. Sie haben sich in diesem Gesetz sowieso ehrgeizige Ziele gesetzt. Ich finde das fantastisch, aber wir wollen ja auch, dass es am Schluss funktioniert. Ich denke, der Vorteil des Minderheitskonzepts ist, dass es den Investoren eine bessere Planungssicherheit gibt. Man weiss, was man erreichen will. Man weiss, auf welchem Weg man es erreichen will.
Jetzt komme ich noch zu dieser Liste, die für die einen schon fast realisiert ist und für die anderen sowieso nie funktionieren wird. Ich weiss schon, warum diese Liste so viel Abwehr generiert. Jeder, der nicht auf der Liste ist, fühlt sich diskriminiert und bekämpft dann die Liste. Ich war ja auch mit den Kantonen in Kontakt. Dieses Konzept sagt aber nicht, dass derjenige, der nicht auf der Liste ist, verloren hat und alles vergessen muss. Sie setzen vielmehr für diese Projekte, die ja dann auch weiterentwickelt werden können, einfach mal gewisse Grundsätze. Diese Grundsätze sind so formuliert, dass man sagt, dass es für die Realisierung dieser Projekte eine Erleichterung, eine differenzierte Lösung gibt. Man adressiert die Richtplanfestsetzung, indem man sagt, dass für die Projekte in Anhang 1 der Bedarf gesetzlich festgelegt wird, dass die Standortgebundenheit gesetzlich zugesprochen wird, dass das Interesse an ihrer Realisierung anderen Interessen grundsätzlich vorgeht. Das schreiben Sie ins Gesetz. Das gilt natürlich ab sofort, nicht erst, wenn dann die zwei Winter kommen; wir wissen ja nicht, ob sie kommen. Das gilt nicht erst dann, sondern diese Erleichterungen und die gesetzlich festgelegten Vorteile gelten für die entsprechenden Projekte, sobald dieses Gesetz in Kraft ist.
Es wurde Herr Nationalrat Fluri als Präsident der Stiftung Landschaftsschutz zitiert. Ich war bei der Unterzeichnung der Erklärung auch dabei, wir haben ja seitens des Bundes auch unterzeichnet. Die Stiftung Landschaftsschutz, vertreten durch Herrn Rodewald, hat gesagt, sie unterzeichne diese Erklärung wegen eines einzigen Projektes nicht, wegen des Gornerlis. Es ist zwar - natürlich - das grösste, aber es ist eben umstritten. Es sind alle Projekte umstritten. In diesem Land ist sowieso alles umstritten, wenn Sie Energie zubauen wollen. Die Stiftung Landschaftsschutz hat gesagt, sie unterstütze alle Projekte des runden Tischs, ausser das Gornerli, und deshalb würde sie nicht unterschreiben. Da muss ich diejenigen, die jetzt die Stiftung Landschaftsschutz zitieren und vielleicht am runden Tisch sagen, was geht und was nicht, fragen: Was sagt denn die Stiftung Landschaftsschutz zu Artikel 2a?
Ich finde, wir sollten nicht einzelne Organisationen zitieren. Sie haben vonseiten des Bundesrates gesehen, dass ich sehr gerne bereit bin, hier die Grenzen ein bisschen anders zu ziehen. Ich habe den dringlichen Bundesbeschluss unterstützt. Ich habe es zu Beginn auch gesagt: Es braucht mehr Flexibilität, aber es braucht auch eine Balance. Wenn Sie diese Vorlage nicht an die Wand fahren wollen, dann braucht es in dieser Vorlage weiterhin auch eine differenzierte Lösung.
Wenn Sie die Standortgebundenheit im Gesetz festschreiben, wenn Sie sagen, dass Sie mit diesen Projekten auch gesetzlich festlegen, dass das Interesse an ihrer Realisierung anderen Interessen grundsätzlich vorgeht, dann ist das ein starkes Stück. Ich unterstütze das, ich denke, das braucht es jetzt. Sie haben dann noch genug Organisationen, die dagegen aufschreien. Wenn Sie jetzt zuwarten, bis die zwei besagten Winter vorüber sind, und dann mit der Keule kommen, die Sie vorgestern - wann es genau war, weiss ich nicht mehr - bei Artikel 2a abgelehnt haben, dann versteht man das einfach nicht mehr.
Ich bitte Sie, hier das Konzept der Kommissionsminderheit zu unterstützen. Es ist zwar nicht perfekt - die Minderheit hat das auch nicht gesagt -, aber es gibt die Stossrichtung vor, in die der Zweitrat arbeiten soll. Er soll das allenfalls noch verfeinern oder erweitern. Dieses Konzept führt dazu, dass rascher Planungssicherheit entsteht, dass schneller realisiert wird und dass wir in die Richtung des Zieles gehen können, das wir alle erreichen wollen, nämlich hinsichtlich des Winterstroms schnell einen Zubau zu haben.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 24 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 21 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 4 - Al. 4
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 44 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Ziff. 2 Art. 9ter
Antrag der Mehrheit
Titel
Wärme-Kraft-Kopplung und saisonale Speicherung durch Umwandlung in Form von Wasserstoff oder synthetischen Kohlenwasserstoffen
Abs. 1
Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit im Winter und der verfügbaren Leistung sowie zur Speicherung von Stromüberschüssen an aus erneuerbaren Energien erzeugter Elektrizität soll der Zubau von dezentralen Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen und von Anlagen für die Umwandlung von erneuerbarer Energie in Wasserstoff, Methan oder in einen anderen synthetischen Kohlenwasserstoff realisiert und unterstützt werden.
Abs. 2
Das BFE gewährt bis 2035 Investitionsbeiträge von 60 Prozent für den Bau solcher Anlagen; bei beiden Anlagetypen soll eine elektrische Leistung von insgesamt 500 MW erreicht werden.
Abs. 3
Die Betreiber der gemäss Absatz 2 finanzierten dezentralen Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen haben folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
a. Der Betrieb der Anlagen ist nur in der Heizperiode zwischen 1. Oktober und 31. März gestattet und die Anlagen haben die produzierte Wärme bestmöglich zu verwerten. Dies gilt nicht bei regulatorischen Anweisungen zur Vermeidung eines zwischenzeitlichen Engpasses bei der Stromversorgung oder in Notfällen;
b. Sie haben zu mindestens 40 Prozent erneuerbare Brennstoffe zu verwenden. Der Bundesrat erhöht diesen Anteil schrittweise. Bei Versorgungsengpässen und mangelnder Verfügbarkeit von erneuerbarem Gas kann der Bundesrat den Anteil vorübergehend senken;
c. Der fossile Anteil der Brennstoffe unterliegt vollumfänglich der CO2-Abgabe, vorbehalten sind die allfällige Befreiung bzw. die Rückerstattung gemäss CO2-Gesetz;
d. Die Betreiber warten ihre Anlagen so, dass diese maximal verfügbar sind.
Abs. 4
Die gemäss Absatz 2 finanzierten Anlagen für die Umwandlung von erneuerbarer Energie in Wasserstoff, Methan oder in einen anderen synthetischen Kohlenwasserstoff dürfen ausschliesslich mit erneuerbarem Strom gespiesen werden.
Abs. 5
Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.
Antrag der Minderheit
(Müller Damian, Baume-Schneider, Mazzone, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)
Streichen
Ch. 2 art. 9ter
Proposition de la majorité
Titre
Couplage chaleur-force et stockage saisonnier grâce à la conversion en hydrogène ou en hydrocarbures synthétiques
Al. 1
Afin d'accroître la sécurité de l'approvisionnement en hiver et la puissance disponible et de stocker les excédents d'électricité renouvelable, le développement des installations à couplage chaleur-force décentralisées et des installations dédiées à la conversion d'énergie renouvelable en hydrogène, en méthane ou en un autre hydrocarbure synthétique doit être réalisé et bénéficier d'un soutien.
Al. 2
Jusqu'en 2035, l'OFEN alloue des contributions d'investissement de 60 pour cent pour la construction de telles installations; une puissance électrique totale de 500 MW doit être atteinte pour chacun des deux types d'installations.
Al. 3
Les exploitants des installations à couplage chaleur-force décentralisées financées selon l'alinéa 2 doivent satisfaire aux conditions suivantes:
a. l'exploitation des installations n'est autorisée que durant la période allant du 1er octobre au 31 mars et les installations doivent utiliser le mieux possible la chaleur produite. Cette disposition ne s'applique pas lorsque des instructions de régulation visant à éviter une difficulté d'approvisionnement en électricité survenue entre-temps sont données ni lors de situations d'urgence;
b. les exploitants doivent utiliser au moins 40 pour cent de combustibles renouvelables. Le Conseil fédéral augmente cette part progressivement. Il peut abaisser provisoirement cette part lors de difficultés d'approvisionnement et de disponibilité insuffisante de gaz renouvelable;
c. la part fossile des combustibles est intégralement soumise à la taxe sur le CO2; sont réservés une éventuelle exemption ou le remboursement prévus par la loi sur le CO2;
d. les exploitants entretiennent leurs installations de manière à en garantir une disponibilité maximale.
Al. 4
Les installations dédiées à la conversion d'énergie renouvelable en hydrogène, en méthane ou en un autre hydrocarbure synthétique financées selon l'alinéa 2 doivent être alimentées exclusivement en électricité renouvelable.
Al. 5
Le Conseil fédéral règle les modalités.
Proposition de la minorité
(Müller Damian, Baume-Schneider, Mazzone, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)
Biffer
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Der Bundesrat hat in seinem Entwurf keine explizite Förderung von Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK-Anlagen) vorgesehen. Der Ansatz des Bundesrates sieht vielmehr vor, dass der Bund in einem zweiten Schritt, sollte der Zubau mit Speicherwasserkraft nicht hinreichend rasch funktionieren, Ausschreibungen für weitere Technologien durchführen wird; das ist Artikel 9bis Absatz 3 StromVG. Darunter würden insbesondere auch WKK-Anlagen fallen.
Die Kommissionsmehrheit verankert mit diesem Antrag nun direkt ein Förderinstrument für WKK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 500 Megawatt. Die Kommissionsmehrheit argumentiert, dass WKK-Anlagen einen wesentlichen Beitrag an die Winterversorgung leisten können. Ebenfalls sieht die Kommissionsmehrheit eine Förderung von Anlagen zur Umwandlung von Elektrizität in Wasserstoff oder synthetischen Kohlenwasserstoff vor. Die WKK-Anlagen sollen mindestens 40 Prozent erneuerbare Brennstoffe verwenden. Die Umwandlungsanlagen sollen vollständig mit erneuerbarem Strom gespiesen werden. Die Finanzierung der Förderung erfolgt aus dem Netzzuschlag des Energiegesetzes, nicht aus dem Winterzuschlag.
Eine Minderheit verlangt den Verzicht auf diese Förderung. Die Minderheit wird von Herrn Kollege Müller vertreten.
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Ich bin mir einiges gewohnt, aber manchmal muss ich doch auch noch staunen. Vorletzte Woche haben Sie mich bei der Gletscher-Initiative überstimmt. Sie wollten für den Heizungsersatz pro Jahr 200 und nicht 100 Millionen Franken ausgeben, um damit CO2-Emissionen zu senken. Hier aber will nun die Mehrheit wieder eine überwiegend fossile Wärmetechnologie fördern. Wenn Sie der Mehrheit folgen, bezahlen Sie die einen dafür, ihre Gasheizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen, und die anderen dafür, eine neue grosse Gasheizung zu bauen, die auch noch etwas Strom produziert. Wir würden die einen dafür bezahlen, Emissionen zu verringern, die anderen dafür, Emissionen zu erhöhen.
Das ist eine völlig inkonsequente Politik. Die einzige Gemeinsamkeit, die ich hier erkennen kann, ist: Hauptsache, es kann Geld verteilt werden. Wenn wir aber schon beim Geld sind: Es gibt keine Zusatzfinanzierung für die Förderung der WKK-Anlagen über diese Bestimmung. Das heisst, alles Geld, das wir hier ausgeben, wird dann bei den Erneuerbaren, bei Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftanlagen, fehlen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich setze grosse Hoffnungen in die Weiterentwicklung synthetischer Gase, weshalb ich mich beim Stromversorgungsgesetz auch eingebracht habe, um Elektrolyseure und ähnliche Anlagen vorläufig vom Netznutzungsentgelt zu befreien. Aber diese Kraftstoffe werden wir für Industrieanwendungen, in der Chemie, in der Lebensmittelproduktion, für den Schwerverkehr, für die Luftfahrt usw. brauchen, aber doch nicht für die Wiederverstromung. Das ist viel zu ineffizient, das hat uns das BFE in den Abklärungsberichten bestätigt.
Ich bitte Sie hier, der Minderheit zu folgen.
Vielleicht kann uns die Frau Bundesrätin noch mitteilen, wie viel CO2 wir mit der von der Mehrheit beantragten Massnahme in die Luft pusten würden. Es steht doch im Widerspruch zum Heizungsersatz, den wir in diesem Rat beim indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative beschlossen haben.
Ich bitte Sie also, der Minderheit zu folgen.
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Sie kennen meine Interessenbindung und wissen, dass ich Präsident des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie bin. Es ist so, dass die Städte und Gemeinden daran sind, auch die Gasversorgung umzustellen. Kollege Reichmuth ist Präsident des Verbands Fernwärme Schweiz.
Wenn wir systemisch denken, dann stellen wir fest, dass in den Städten und Gemeinden in Zukunft Fernwärmenetze anstelle der Gasnetze oder neben den Gasnetzen bestehen werden, weil wir, wie Kollege Müller gesagt hat, die fossilen Heizungen in Zukunft ersetzen werden. Ich glaube daran. Das passiert aber nicht sofort. Ende 2022 haben wir noch solche Heizungen, auch 2030 haben wir höchstwahrscheinlich noch solche Heizungen.
Die WKK ist ein Konzept mit sehr hoher Effizienz: Der Wirkungsgrad ist bei 90 Prozent. Zudem wird Winterstrom produziert. Wenn man nämlich WWK-Anlagen mit Fernwärme kombiniert und im Winterhalbjahr, wenn die Wärme gebraucht wird, eine stromgeführte WKK-Anlage einschaltet, kann deren Abwärme in Form von Fernwärme genutzt werden. Es gibt schon Städte, die das Konzept anwenden. Es ist ein hocheffizientes System, und es ist schon heute darauf hinzuweisen - da hat Kollege Müller auch recht -, dass es keine fossile Heizung gibt; ich habe noch nie eine fossile Heizung gesehen. Es gibt nur Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, und diese Heizungen können eben auch mit synthetischen Gasen betrieben werden - da sind wir uns einig, da haben wir keine Differenz. Das sind erneuerbare Gase, damit passen diese Anlagen in die Klimapolitik rein, und vor allem produzieren sie dann Strom.
Es gibt ja neu ein Ranking der Gemeinden, das zeigt, wie hoch ihr Anteil an CO2-belastenden Haushalten ist. Das ist schon sehr spannend, wenn Sie einmal nachschauen, wo Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde im Gemeinderating steht. Da sieht man, dass vor allem die grossen Städte eine riesige Herausforderung zu bewältigen haben. Die haben wenig eigene Stromproduktion, vor allem im Winter, und sie müssen noch die Wärmethemen lösen.
Ich bin überzeugt, dass diese Lösung, wie sie auch Powerloop, der Fachverband für Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen, hier eingebracht hat, eine Übergangslösung ist, die der Schweiz sehr viel helfen und eben auch im Winter die Produktion sicherstellen würde. Diese ist dann zwar nicht vollständig klimaneutral, aber sie sorgt doch für eine ökologische, ökonomische und sichere Stromversorgung, wie das eben auch in unserer Bundesverfassung steht.
Deshalb bitte ich Sie hier, mit der Kommissionsmehrheit zu stimmen.
Reichmuth Othmar · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich möchte das Votum von Kollege Schmid unterstützen und es als Argument gegen die Minderheit aufnehmen.
Wir kennen aktuell die Möglichkeiten, Strom mit Wasserkraft zu speichern. Das hat sich gut bewährt, wir müssen dies ausbauen und da vorwärtskommen. Eine andere Möglichkeit, die wir haben, ist die Batterietechnik. Die Umwandlung in synthetische Gase ist die Technologie, die jetzt bekannt ist, die aber noch erweitert werden muss und die die Zukunft sein wird. Wenn wir diese Technologie schon im nächsten halben Jahr umsetzen wollen, sind wir wahrscheinlich noch etwas zu früh. Aber im Hinblick auf die Zubauziele und den Effort, der in der Landschaft effektiv gemacht wird, werden wir in absehbarer Zeit im Sommer mehr als genügend Strom haben. Wir müssen unbedingt alle Möglichkeiten auftun, um den Sommerüberschuss an Strom in den Winter zu transportieren.
Diese Technologie kann einen Teil dazu beitragen. Es gibt die Speicherwasserkraft, die sicher vorzuziehen ist, und die Batterietechnik, die allenfalls auch mithelfen kann. Aber diese Thematik ist sicher auch ein Teil der Zukunft. Wenn die Anlagen auch noch am richtigen Ort platziert sind und kombiniert werden mit Fernwärmeheizungen, damit auch die Abwärme, die bei diesen Prozessen entsteht, genutzt werden kann, macht das aus meiner Sicht sehr grossen Sinn.
Darum bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen, damit diese Technologie auch ihren Platz findet.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Sie haben sich jetzt beim vorhergehenden Artikel intensiv mit der Importabhängigkeit beschäftigt. Sie wollen diese reduzieren. Ja, sie ist unangenehm, sie macht uns, es wurde gesagt, verletzlich, erpressbar. Wir müssen uns einfach bewusst sein: Im Moment sprechen wir auch hier von zusätzlichem Gas, das importiert werden muss, auch wenn das nachher kompensiert wird. Wir sprechen eigentlich auch hier von der Möglichkeit, noch zusätzliches Gas zu importieren. Eigentlich muss man sagen, dass Investitionen in potenziell fossile Technologien - ich weiss schon, es gibt natürlich nicht nur Erdgas, es gibt auch erneuerbare Gase - grundsätzlich nicht mit dem langfristigen Ziel, das wir uns gesetzt haben, kompatibel sind. Das haben Sie auch mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative zum Ausdruck gebracht.
Nun ist es so, dass WKK-Anlagen einen Beitrag an die Winterstromproduktion leisten können. Das ist so. Wichtig sind dann aber einfach die Rahmen- beziehungsweise die Randbedingungen. Diese Anlagen müssen, Ständerat Reichmuth hat das jetzt auch erwähnt, in einem Wärmeverbund eingebunden sein, sodass man auch ihre Abwärme nutzen kann. Sinnvoll ist das etwa dort, wo Spitzenlastkessel ersetzt werden können, die bisher fossil betrieben wurden. Dort kann das durchaus Sinn machen. Ich möchte hier nicht einfach grundsätzlich sehr kritisch auftreten. Aber ich denke, man muss anschauen, welches die Folgen sein können. Die Kommissionsmehrheit sieht zwar einen Mindestanteil von 40 Prozent erneuerbaren Brennstoffen vor. Die anderen 60 Prozent sind aber fossil. Es ist einfach die Frage, ob das wirklich Sinn macht.
Fraglich ist auch, ob die erneuerbaren Brennstoffe dann tatsächlich in hinreichendem Masse verfügbar sind. Ich kenne die Technologien. Es gibt wunderbare Vorstellungen für die Zukunft, was man alles mit Wasserstoff tun kann. Aber vergessen wir nicht: Das braucht dann wieder wahnsinnig viel Strom, und den müssen wir zuerst produzieren. Das vergisst man manchmal ein bisschen bei dieser Wasserstoffeuphorie. Wenn wir Wasserstoff aus dem Ausland importieren - auch das ist interessant, andere Staaten sind hier stark dran, und wir stehen auch in Kontakt mit ihnen, so mit Holland und Norwegen -, dann sind wir wieder mit der Importabhängigkeit konfrontiert.
Ich möchte nur ein bisschen darauf aufmerksam machen, dass diese Überlegungen, die hier gemacht werden, ein paar ziemliche Haken enthalten. Dann stellt sich noch die Frage der Finanzierung. Ich gehe jetzt hier nicht allzu sehr ins Detail. Ich gehe aber davon aus, dass der Zweitrat das wirklich unbedingt anschauen muss. Wenn Sie hier nun die Fördergelder für die erneuerbaren Energien nehmen und dann allenfalls in eine Technologie hineingeben, in der noch fossile Energien drin sind, dann geht das - Sie wollen ja den Netzzuschlag nicht erhöhen - nicht mehr auf.
Im Moment sind wir hier, ich sage mal, vorwiegend kritisch. Wie auch immer Sie entscheiden: Das muss man sicher nochmals anschauen.
Aber überall, wo Sie jetzt noch potenziell in fossile Technologien investieren wollen, muss man halt schon sagen: Es ist eine Zwischenlösung, aber am Schluss ist es wieder eine Investition. Vorhin haben Sie sich sehr dafür ausgesprochen. Sie wollen jetzt aber im Inland mit erneuerbaren Energien vorwärtsmachen und sind da gerne sehr forsch unterwegs. Hier haben Sie mindestens das Risiko drin, dass Sie eben wieder Investitionen in fossile Energien tätigen - sogar noch mit dem Netzzuschlag, der eigentlich für die Erneuerbaren vorgesehen ist. Das ist eigentlich nicht das, was wir mit diesem Gesetz anstreben.
Ich überlasse Ihnen den Entscheid, wie immer.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 21 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 20 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Ziff. 2 Art. 9quater
Antrag der Kommission
Titel
Versorgungssicherheit durch Energieeffizienz
Abs. 1
Zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter sollen Massnahmen der Energieeffizienz umgesetzt werden, welche bis spätestens 2035 zu einer Reduktion des Stromverbrauchs um 2 TWh führen.
Abs. 2
Zeichnet sich ab, dass die angestrebten Effizienzgewinne gemäss Absatz 1 nicht erreichbar sind, so kann der Ausbau erneuerbarer Kraftwerke gemäss Energiegesetz intensiviert werden.
Ch. 2 art. 9quater
Proposition de la commission
Titre
Renforcement de la sécurité de l'approvisionnement grâce à une amélioration de l'efficacité énergétique
Al. 1
Afin de renforcer la sécurité de l'approvisionnement en hiver, des mesures visant à améliorer l'efficacité énergétique qui permettent une réduction de la consommation d'électricité de 2 TWh d'ici 2035 au plus tard doivent être mises en oeuvre.
Al. 2
S'il apparaît que les gains d'efficacité visés à l'alinéa 1 ne peuvent pas être réalisés, le développement de centrales produisant de l'énergie renouvelable conformément à la loi sur l'énergie peut être intensifié.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Kommission hat mit Artikel 9quater einen neuen Artikel eingefügt. Dessen Fokus liegt auf der Energieeffizienz. Die Kommission setzt ein zusätzliches Effizienzziel. Bis spätestens 2035 sollen Energieeffizienzmassnahmen umgesetzt werden, welche zu einer Reduktion des Stromverbrauchs um 2 Terawattstunden führen. Aufgrund der Beratungen der Kommission ist klar, dass sich das Ziel auf das Winterhalbjahr bezieht. Das muss ich hier im Namen der Kommission ergänzen.
Wir sind zwar stark in der Zielfestlegung. Ob wir bei der Energieeffizienz und bei der Produktion aber auch so stark sind, wage ich angesichts der bisherigen Resultate zu bezweifeln.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ich möchte unterstreichen, was der Kommissionssprecher soeben gesagt hat: Ziele festlegen ist das eine, aber schon beim ersten Test wurde nicht mitgemacht. Die Effizienz scheitert ja immer an den konkreten Massnahmen. Ich kenne niemanden, der gegen Effizienz ist. Irgendwann muss man einfach sagen, wo man ansetzt. Dann können Sie ein Ziel festlegen. Aber ich denke, man wird den Test dann bestehen müssen, wenn es konkret wird.
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 9a Abs. 1; 9b Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 9a al. 1; 9b al. 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 12
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
...
b. die Elektrizitätstarife;
...
Abs. 2
Aufheben
Abs. 3
...
bbis. das Entgelt für die Messung;
c. Streichen
d. Streichen
...
Abs. 4
Sie dürfen bei Lieferantenwechsel auf den vertraglich vorgesehenen Kündigungstermin keine Kosten für den Wechsel auferlegen.
Antrag der Minderheit
(Schmid Martin, Fässler Daniel, Knecht, Rieder, Stark)
Abs. 1 Bst. c, 3 Bst. bbis
Streichen
Ch. 2 art. 12
Proposition de la majorité
Al. 1
...
b. les tarifs de l'électricité;
...
Al. 2
Abroger
Al. 3
...
bbis. le montant facturé pour le mesurage;
c. Biffer
d. Biffer
...
Al. 4
En cas de changement de fournisseur dans le délai de résiliation prévu par le contrat, les gestionnaires de réseau ne peuvent pas facturer de coûts de transfert.
Proposition de la minorité
(Schmid Martin, Fässler Daniel, Knecht, Rieder, Stark)
Al. 1 let. c, 3 let. bbis
Biffer
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Artikel 12 StromVG betrifft die Information und die Rechnungsstellung gegenüber den Endverbrauchern und Endverbraucherinnen. Entsprechend kommen hier verschiedene Themen in einem Artikel zusammen.
Der Bundesrat hat in Artikel 12 im Wesentlichen Anpassungen im Zusammenhang mit der vollständigen Strommarktöffnung und der teilweisen Öffnung im Messwesen beantragt. Die Kommission hat sich sowohl gegen die vollständige Strommarktöffnung als auch gegen die teilweise Öffnung im Messwesen ausgesprochen. Entsprechend muss das in diesem Artikel dargestellt werden. Beim Messwesen hat die Kommission den Grundsatzentscheid gefällt, dass der Verteilnetzbetreiber für das Messwesen zuständig sein soll. Bezüglich des Regulierungsmodells im Messmonopol gibt es nun aber zwei Varianten.
Ich komme direkt zu den Anträgen der Mehrheit und der Minderheit zu Absatz 1 Buchstabe c.
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Sie können gleich auch zu Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 3 Buchstabe bbis Stellung nehmen, Herr Rieder.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich versuche zu beschleunigen, so wie Sie auch immer versuchen, die Verhandlungen über den Knopfdruck zu beschleunigen.
Die Kommissionsmehrheit verlangt bei Artikel 12 Absatz 3 Buchstaben bbis und c für den Monopolbereich im Messwesen eine Regulierung der Messkosten, analog zur Regulierung der Kosten des Verteilnetzes. Die Verteilnetzbetreiber sollen transparente Messtarife veröffentlichen und die Messung anhand eines separat ausgewiesenen Messentgelts in Rechnung stellen, deshalb der neue Buchstabe bbis in Absatz 3. Die Elcom soll die anrechenbaren Messkosten prüfen, wie sie es bei den Kosten des Verteilnetzes heute schon macht.
Die Minderheit Schmid Martin verlangt zwar, den Verteilnetzbetreibern gesetzlich die Verantwortung zuzuschreiben, auf eine spezielle Regulierung des Messwesens hingegen zu verzichten. Sie befürchtet Nachteile für die Netzverteiler. Der Antrag der Minderheit wird von Kollege Schmid begründet.
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Auf dieser Fahne gibt es mehrere Minderheitsanträge von mir. Diese betreffen quasi immer das gleiche System. Es geht hier darum, ob wir auch im Bereich des Messwesens eine Liberalisierung haben wollen oder ob wir jetzt, nachdem wir die Strommarktliberalisierung abgelehnt haben, auch beim Messwesen darauf verzichten.
Der Bundesrat ging ja in der Botschaft, die er verabschiedet hat, von einer Strommarktliberalisierung aus. Da war es die logische Konsequenz, dass auch beim Messwesen und beim Netzbetrieb eine Liberalisierung folgen sollte. Jetzt haben wir aber anders entschieden. Wir haben auf die Strommarktliberalisierung verzichtet, und meine Minderheit macht Ihnen beliebt, jetzt auch bei diesen Anpassungen des Messwesens auf die Liberalisierung zu verzichten und dort, Sie sehen es, jeweils beim geltenden Recht zu bleiben.
Grundsätzlich gehört das Messwesen in den Aufgabenbereich des Netzbetreibers. Es ist auch so, und das ist aus meiner Sicht das Hauptargument, dass die Netzbetreiber von uns als Gesetzgebern aufgefordert worden sind, jetzt Smart Meter einzubauen, welche gerade die Digitalisierung der Netze schon vorantreiben. Diese Beschlüsse haben wir schon gefasst, und die Netzbetreiber sind jetzt daran, den Rollout der Smart Meter vorzunehmen. Gleichzeitig kommen wir nun während des Spiels wieder mit Änderungen der Regeln. Es sind auch keine Vorteile ersichtlich, denn die Daten sind dann vorhanden. Heute sagt man zu Recht, die Netzbetreiber würden die Nachfrage kennen, aber zum Stromangebot hätten sie zu wenig Daten, um auch die Stromsituation beurteilen zu können. Ja, das stimmt, aber das wird mit dem Einbau der Smart Meter erledigt; dann haben die Netzbetreiber diese Kenntnisse.
Worin soll dann der Vorteil bestehen, wenn wir jetzt noch Messtarife, eine Liberalisierung im Netz haben? Meine Minderheit ist hier der Auffassung, dass es generell kein Nutzen für den Konsumenten ist, wenn diese Messtarife noch separat erhoben werden. Sie haben auf der Rechnung einen Ausweis der Gesamtnetzkosten, und aus unserer Sicht hat sich das heutige System bewährt. Wir sehen auch keine Synergieeffekte, wenn man das noch aufbricht, eher entstehen durch diese vom Bundesrat vorgesehene Öffnung noch Widersprüche.
Wir meinen, dass das keinen Gewinn bringt, dass wir also beim geltenden Recht bleiben sollten - sonst schaffen wir mehr Probleme, als wir lösen.
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Als wir dieses Thema in der Kommission berieten, waren wir in der gleichen Situation wie jetzt, nämlich unter Zeitdruck. Man wollte das Thema noch schnell erledigt haben. Das gleiche Risiko sehe ich heute ein wenig. Ich stelle mir ganz einfach die Frage: Besteht beim Messwesen in Bezug auf das geltende Recht irgendein Handlungsbedarf? Wenn ja, ist die Lösung, welche die Kommissionsmehrheit vorschlägt, überzeugend? Ist das wirklich die richtige Lösung?
Kollege Schmid hat es gesagt, wir haben uns gegen die Strommarktliberalisierung ausgesprochen und in der Konsequenz auch auf eine Teilmarktöffnung beim Messwesen verzichtet. Diesbezüglich besteht eigentlich Einigkeit. Nun würde mit dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit trotz diesem grundsätzlichen Bekenntnis zur Monopollösung in die bestehende Regelung eingegriffen. Das geschähe - das ist für mich entscheidend -, obwohl die massgebende Stromversorgungsverordnung (StromVV) im Bereich des Messwesens bzw. der Messtarife auf den 1. Januar 2018, d. h. erst vor Kurzem, angepasst worden ist, um bestehende Probleme zu beheben. Seither haben sich in der Praxis keine Mängel mehr gezeigt und keine Probleme mehr ergeben. Es macht daher aus meiner Sicht keinen Sinn, jetzt vom geltenden Recht abzuweichen, auch nicht, sage ich sicherheitshalber, mit dem Hinweis auf eine Untersuchung der Elcom. Diese bezog sich nämlich auf das Jahr 2017 und damit auf eine Periode vor der Revision der StromVV.
Ich komme zu meinem Fazit: Es besteht kein Handlungsbedarf. Wenn Sie es anders sehen, muss ich Ihnen einfach sagen, dass wir in der Kommission feststellten, dass wir die Konsequenzen der von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagenen Änderung nur ungenügend bewerten können. Wir kennen auch die Meinung der Netzbetreiber und jene der Messbranche nicht. Auch das spricht gegen ein Abweichen vom geltenden Recht. Ich bin offen, wenn der Zweitrat hier auch noch Überlegungen anstellt und vielleicht eine Lösung präsentiert. Aber der Stand heute ist: Es gibt keinen Handlungsbedarf, und die Lösung der Mehrheit überzeugt nicht.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.
Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich möchte mich kurz zu Wort melden. Ich bin Vertreter eines lokalen Elektrizitätswerkes (EW), also eines Netzbetreibers, und beurteile die hier von der Mehrheit beantragte Lösung sehr kritisch. Es stellen sich nämlich Verantwortlichkeitsfragen, beispielsweise dort, wo neue Schnittstellen geschaffen würden. Wer übernähme z. B. die Kosten für Abweichungen zu Beschaffungsprognosen infolge fehlender oder falscher Messdaten? Am Schluss würden solche Kosten der Allgemeinheit übertragen, was ja alles andere als verursachergerecht ist. Es stellt sich also auch die Frage der Entsolidarisierung im Netz. Das Messwesen gehört nun einfach einmal als Teil des Netzes zum Monopol und damit auch in den Bereich der Versorgungssicherheit.
Ich sehe auch nicht, wie es die Administration erleichtern würde und die prozessualen Abläufe verringern könnte, wenn neue Schnittstellen geschaffen würden. Ich glaube auch, dass die Synergien, die man hier andenkt, weder in der Botschaft nachgewiesen werden konnten noch auf der Hand liegen.
Man könnte sagen, die Netzbetreiber seien zu teuer oder nicht innovativ genug. Ich glaube, der erste Vorwurf lässt sich leicht entkräften. Die Elcom überprüft die Bestimmung der Netzkosten und damit inklusive das Messsystem. Sie hat die Möglichkeit, nicht nur Transparenz zu schaffen, sondern auch effizientere Lösungen zu fordern. Damit sind wir beim Thema Innovation und Digitalisierung. Meinen Sie, das EW Davos, das ich kenne, sei nicht daran interessiert, seinen Kundinnen und Kunden die neuesten Möglichkeiten, die sich technologisch bewährt haben, zu offerieren?
Alles in allem: Wenn Sie hier privatisieren möchten, dann nehmen Sie eine Schwächung des Gesamtsystems in Kauf. Letztendlich tragen Sie noch dazu bei, dass die Allgemeinheit Kosten zu tragen hat, die aufgrund dieser neuen Schnittstellen entstehen könnten, ebenso wie gewisse Risiken, die damit verbunden sind. Ich habe die Beschaffungsprognosen als ein wesentliches Thema bei unterschiedlichen Messsystemen genannt.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ihre Kommission hat sich gegen die vollständige Strommarktöffnung entschieden. Ihre Kommission hat sich dagegen entschieden, das Messwesen teilweise zu öffnen; das ist so entschieden. Das ist aber nicht das Thema beziehungsweise nicht der Entscheid, über den Sie jetzt abstimmen. Sondern jetzt, nachdem Sie am Monopol festhalten wollen und also wollen, dass das Messwesen weiterhin ein Monopol bleibt, stimmen Sie über die Frage ab, ob das von der Elcom kontrolliert werden soll, ob die Messtarife und die Messentgelte von der Elcom kontrolliert werden. Eigentlich ist es normal, dass man in einem Monopolbereich auch eine gewisse Regulierung hat.
Herr Ständerat Engler hat es gerade gesagt: Sie haben das heute auch bei den Netzkosten. Das sind ja auch Monopole. Als Kundin können Sie im geschützten Markt nicht wechseln. Das heisst, die Netzkosten sind im Monopolbereich, und die Elcom überprüft und kontrolliert das und schafft damit auch Transparenz. Das ist unbestritten, und das funktioniert. Das Einzige, was Ihre Kommissionsmehrheit jetzt auch will, und wir unterstützen das selbstverständlich, ist, dass die Elcom auch die Messtarife und die Messentgelte kontrolliert, da Sie diese jetzt weiterhin im Monopol belassen.
Ich bitte Sie wirklich, die Argumentation nicht zu vermischen. Es gibt jetzt keine Öffnung, Sie haben das entschieden, das ist okay. Sie wollen, dass das im Monopol bleibt, das hat vielleicht auch Vorteile; Herr Ständerat Engler hat es gesagt. Aber dass im Monopolbereich die Elcom das, was sie bei den Netzkosten macht, nicht auch bei den Messtarifen und den Messentgelten macht, ist wirklich schwierig nachzuvollziehen.
Ich bitte Sie, hier Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen; das macht wirklich Sinn. Im Monopolbereich muss doch jemand hinschauen können und sagen, ob die Kosten - wie soll ich sagen? - nicht übermässig hoch ausfallen. Ich wiederhole: Bei den Netzkosten finden Sie es ja alle gut, dass die Elcom im Monopol eine Kontrollfunktion hat. Ich bitte Sie daher, hier Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Das macht Sinn, auch wenn Sie jetzt das Messwesen nicht liberalisieren wollen - das ist okay, aber das ist hier nicht das Thema.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 24 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 15 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr
La séance est levée à 13 h 00